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DE19810010C2 - Gerät zum Entfernen von Bodenbelägen - Google Patents

Gerät zum Entfernen von Bodenbelägen

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DE19810010C2
DE19810010C2 DE19810010A DE19810010A DE19810010C2 DE 19810010 C2 DE19810010 C2 DE 19810010C2 DE 19810010 A DE19810010 A DE 19810010A DE 19810010 A DE19810010 A DE 19810010A DE 19810010 C2 DE19810010 C2 DE 19810010C2
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Sen Karl Weigart
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KARL WEIGART GmbH
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KARL WEIGART GmbH
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    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G23/00Working measures on existing buildings
    • E04G23/006Arrangements for removing of previously fixed floor coverings

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät zum Entfernen von in Bahnen verlegten und mit dem Unterboden verklebten Bodenbelägen, das eine mit einem gelösten Ende der jeweils zu entfernenden Bahn verbindbare, vom Boden beabstandete und auf einem fahrbaren Gestell gelagerte Walze aufweist.
Da heutige Bodenbeläge, ganz gleich aus welchen Materialien sie bestehen, in der Regel mit den Unterböden verklebt sind, bereitet das Entfernen bei erforderlich werdenden Erneuerungen erhebliche Schwierigkeiten, d. h., das Entfernen bzw. Herausreißen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch überaus kräftezehrend, und dies in einem Ausmaß, daß man solche Arbeiten einer einzigen Person nur äußerst bedingt, wenn überhaupt zumuten kann und dies besonders dann, wenn große Flächen herauszureißen sind. Auch wenn zwei oder mehrere Personen zur Verfügung stehen, ändert dies nichts an der aufgezeigten Problematik, zumal der Kostenfaktor eine beträchtliche Rolle spielt.
Ein gattungsgemäßes Gerät zur Entfernung von Linoleum ist aus der US 2 655 976 bekannt, wobei dieses Gerät von Hand geschoben werden muß, was einer hohen Kraftanstrengung bedarf, da auch die Walze zum Aufwickeln durch die Muskelkraft angetrieben wird. Zum Lösen der verklebten Bodenbeläge ist eine elektrische Heizung vorgesehen, was zum einen aus ökologischen Gründen, insbesondere wegen einer Gesundheitsgefährdung durch Klebstoffdämpfe, und auf der anderen Seite wegen Brandgefahr bei Überhitzung abzulehnen ist.
Daneben beschreibt die US 4 394 052 ein Gerät zum Entfernen von Teppichböden, die jedoch als eine Fläche und nicht in Bahnen verlegt sind.
Demzufolge ist die Aufgabe der Erfindung darin zu sehen, ein Gerät anzugeben, mit dem sich großflächig und in unterschiedlich breiten Bahnen verlegte Bodenbeläge zeitraffend, also wirtschaftlich und ohne nennenswerte körperliche Leistung bzw. Anstrengung entfernen lassen. Außerdem soll das Gerät funktionssicher arbeiten und die Herstellungskosten sich in tragbaren Grenzen bewegen.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen der kennzeichnenden Teile der Ansprüche 1 und 4. Beim motorisch angetriebenen Drehen der Walze ergibt sich eine hebende Kraft auf die Verklebung des jeweiligen Belages mit dem Boden, wobei die Kraftrichtung, von der Seite gesehen, mit dem Boden einen spitzen Winkel einschließt. Außerdem wird beim Drehen der biegesteifen Walze nicht nur eine lösende, d. h. die Verklebung aufreißende Kraft wirksam, sondern auch eine ziehende Kraft, die das Gestell den jeweiligen Lösungsbereichen folgen läßt. Dabei ist es zweckmäßig, die Drehrichtung der Walze so zu wählen, daß bei zunehmendem Wickeldurchmesser auch der spitze Winkel größer wird, wodurch sich eine stetig ansteigende Abreißwirkung ergibt. Der motorische Antrieb dient daher - wie schon angedeutet - nicht nur dem Abheben des Belages vom Boden, sondern auch dem Weitertransport des ganzen Gerätes, ohne daß dazu besondere Maßnahmen erforderlich sind. Zur Beherrschung unterschiedlich breiter Bahnen läßt sich das Gerät gemäß Anspruch 1 in seiner Breite an die Bahnbreite anpassen. Die beliebig gestalteten und lösbar miteinander verbindbaren Kupplungsstücke können beliebige Querschnitte haben. Wichtig hingegen bleibt es, daß die Querverbindung ausreichend stabil ist. Als Kupplungsstücke könnten z. B. teleskopartig ineinanderfassende Vierkantrohre mit Vorteil Verwendung finden. Eine andere Möglichkeit zur Beherrschung unterschiedlich breiter Bahnen ergibt sich aus Anspruch 4. Die an- und abbaubaren Zusatzwalzenstücke können der jeweils gewünschten Bahnbreite angepaßt sein, wobei diese Lösung besonders bei schmalen Bahnen vorteilhaft erscheint. Dadurch, daß das Zusatzwalzenstück die jeweilige Seitenwange überragt, können mit diesem Gerät sogar die entlang einer Wand od. dgl. verlegten Bahnen, deren Breite häufig geringer als die der übrigen Bahnen ist, auf einfache Weise entfernt werden.
Um das Gerät mit breitenverstellbarem Gestell den handelsüblichen Breiten von Belägen anpaßbar zu gestalten, empfiehlt es sich, nach Anspruch 2 vorzugehen.
Um das erfindungsgemäße Gerät sowohl in Ruhestellung als auch in der Arbeitsstellung von Kippmomenten zu befreien und um möglichst dicht an eine Wand, von der Bahnen ausgehen, heran fahren zu können, ist es zweckmäßig, nach der Lehre des Anspruches 3 vorzugehen.
Bei dem Gerät mit einem Zusatzwalzenstück ist es vorteilhaft, nach Anspruch 5 mit Rollen ausgestattete, verschieb- und feststellbare Streben vorzusehen, die mit ihren Rollen an einer Wand zur Anlage kommen können. Somit wird verhindert, daß das Ende des Zusatzwalzenstückes die Wand beschädigt, entlang der der herauszureißende Streifen verläuft. Die Verschiebbarkeit, d. h. die Möglichkeit, die Streben zurückzuziehen, gestattet es, etwaigen Hindernissen an der Wand, z. B. einem Siphon eines Waschbeckens auszuweichen, indem die Streben für kurze Zeit zurückgezogen werden. Daß dabei zweckmäßigerweise der Antrieb kurz abgeschaltet wird, versteht sich von selbst.
Damit die Antriebskraft des Gestelles in Richtung der Bahnen zu Gunsten der Kräfte zum Lösen der Verbindung zwischen den Bahnen und dem jeweiligen Boden gering bleibt, wird vorgeschlagen, nach Anspruch 6 vorzugehen. Lenkrollen sind deshalb zweckmäßig, weil sie sich selbsttätig in die Bewegungsrichtung stellen. Einfache Rollen und/oder gemischte Rollenanordnungen sind jedoch denkbar.
Für das Verbinden des vom Boden gelösten Endes der jeweiligen herauszureißenden Bahn mit der Walze wird vorgeschlagen, sich der Lehre des Anspruches 7 zu bedienen. Ein solches Verbinden hat den Vorteil, daß die jeweilige Bahn über die ganze Breite festgehalten wird, also die von der sich drehenden Walze ausgehende Kraft großflächig in die Bahn eingeleitet wird, Der auf Rechts- und/oder Linksdrehung ansprechende Klemmschlitz wiederum hat den Vorteil, daß auch das Lösen der Klemmung problemlos abzulaufen vermag. Besonders günstig ist es dabei, wenn man die Maßnahmen nach Anspruch 8 ergreift, da es dann möglich ist, die durchmesserverkleinerte Walze aus dem Wickel herauszuziehen, es sei denn, daß der Wickel mit der Walze so schwer ist, daß es zweckmäßig erscheint, den Wickel von der Walze abzuwickeln.
Eine andere Möglichkeit des Verbindens des gelösten Endes einer Bahn mit der Walze ergibt sich aus Anspruch 9. Dabei ist es allerdings erforderlich, den Wickel von der Walze abzurollen.
Für den Antrieb des Gerätes erscheint es zweckmäßig, nach Anspruch 10 vorzugehen. Es versteht sich, daß an Stelle eines Elektromotors auch ein Verbrennungsmotor zur Anwendung kommen könnte, jedoch erscheint dies nur für besondere Fälle erforderlich zu sein, da bei herauszureißenden Bodenbelägen man davon ausgehen kann, daß elektrische Anschlüsse erreichbar sind. Die vorgesehene Möglichkeit der Drehrichtungsänderung läßt es zu, von links nach recht oder umgekehrt zu arbeiten, ohne das Gerät wenden zu müssen. Auch für das Befreien der Walze vom Wickel kann eine geänderte Drehrichtung von Vorteil sein.
Das erwähnte Abwickeln von Hand ist dann möglich, wenn man die Maßnahme nach Anspruch 11 ergriffen hat. Dies schließt aber nicht aus, daß man für das Entfernen des Wic­ kels von der Walze die Drehrichtung des Elektromotors ändert.
Aus Gründen der Arbeitserleichterung und der Sicherheit wegen ist es zweckmäßig, wenn man nach den Angaben der Ansprüche 12 und 13 handelt.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht; es zeigen:
Fig. 1 das erfindungsgemäße Gerät in Oberansicht;
Fig. 2 das gleiche Gerät von der Seite gesehen;
Fig. 3 eine schematisierte Darstellung der Arbeitsweise des Gerätes in Seitenansicht und
Fig. 4 eine gegenüber Fig. 1 ergänzte Ausführung des oberen Teiles des Gerätes in Oberansicht.
Gemäß den Fig. 1 und 2 besteht das erfindungsgemäße Gerät 1 im wesentlichen aus einer Walze 2, einem Elektromotor 3 und einem Untersetzungsgetriebe 4. Diese Geräteteile 2, 3 und 4 sind auf einem Gestell 5 aufgebaut, das von Gestellteilen gebildete und voneinander beabstandete Seitenwangen 6, 7 aufweist, die über längenverstellbare Kupplungsstücke 8, 9 verbindbar sind, d. h., das Gestell 5 ist breitenverstellbar, indem die Kupplungsstücke 8, 9 als Vierkantrohre teleskopartig ineinanderfassen, wie sich dies besonders gut aus Fig. 2 er­ gibt. Zum gegenseitigen Verklemmen der Vierkantrohre dienen Flügelschrauben 10. Zur Kontrolle der Breite des Gerätes 1 ist das Kupplungsstück 8 mit Markierungen 11 ausgestattet, die mit der Kante 12 des Kupplungsstückes 9 zusammenwirken. Während diese Breitenverstellung mit den Klemmschrauben 10 stufenlos ist, könnte auch eine Stufenverstellung mit Vorsteckern gewählt werden, welche die Klemmschrauben 10 er­ setzen würden. Daß die Breitenverstellung so gewählt ist, daß die gängigen Bahnbreiten beherrscht werden können, versteht sich nahezu von selbst.
Die geschilderte Breitenverstellung erfordert aber auch, daß sich die Walze 2 aus ihrem Lager 13 bzw. von der Ausgangswelle 14 des als Schneckentrieb ausgebildeten Untersetzungsgetriebes 4 lösen läßt und durch eine andere Walze mit geänderter Länge ausgetauscht werden kann. Es versteht sich, daß die Ausgangswelle 14 bzw. die Walze 2 noch gesondert abgestützt werden könnte, um die Lager des Getriebes 4 nicht zu überlasten.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Ein- und Ausschalter 15 am Elektromotor 3 angedeutet, der auch eine Überlastsicherung enthalten kann. Hier sei erwähnt, daß für den Antrieb ein 1,5 kW starker Elektromotor mit einer Drehzahl von 1800/min dann für ausreichend angesehen wird, wenn der Schneckentrieb an der Ausgangswelle 14 eine Umdrehungszahl von 14/min hat.
Mit 16, 17 sind Endschalter angedeutet, die dann den Motor 3 abschalten, wenn das Gerät gegen eine Mauer od. dgl. fährt.
Aus Fig. 1 ergibt sich, daß die Seitenwange 6 wesentlich schmaler als die Seitenwange 7 ist. Dies ist deshalb erforderlich, weil der Elektromotor 3 mit dem Getriebe 4 ein gewisses Breitenmaß hat, das für die Länge der Walze verloren geht. Auf die Möglichkeit, dies zu vermeiden, wird später eingegangen.
Um Bewegungsenergie zu sparen, sind die Seitenwangen 6, 7 an ihren Enden mit Lenkrollen 18, 19 ausgestattet, die sich am Boden 20 abstützen. Diese Lenkrollen 18, 19 sind bei jeder Seitenwange 6, 7 paarweise angeordnet, da sie die erheblichen Abreißkräfte aufzunehmen haben. Es versteht sich, daß auch einfache Rollen oder gemischte Rollenanordnungen zum Einsatz kommen könnten.
Für die Funktion des Gerätes 1 ist es erforderlich, daß die Walze 2 einen erheblichen Abstand A vom Boden 20 hat, während die Kupplungsstücke 8, 9 wesentlich tiefer und, in der jeweiligen Arbeitsrichtung betrachtet, nach vorn oder nach hinten verlagert sind. Die Länge der Seitenwangen 6, 7 liegt, in jeder Arbeitsrichtung betrachtet, mindestens um die Hälfte unter dem Maß der Auerausdehnung des Gestelles 5, damit das Herausreißen von Belägen bis in Wandnähe maschinell erfolgen kann. Eine zu geringe Länge der Seitenwangen 6, 7 führt zu erhöhten Kippmomenten.
Die austauschbare Walze 2 ist mit aufwickelbaren Bändern 21 ausgestattet, an deren freien Enden Klemmklammern 22 vorgesehen sind, die mit dem aus Fig. 3 ersichtlichen, vom Boden 20 von Hand gelösten Ende 23 verbunden werden. Bei der Erläuterungsdarstellung nach Fig. 3 ist jedoch das Ende 23 auf beliebige Weise mit der Walze 2 verbunden, wobei zunächst der Endbereich der Bahn 24 gebogen verläuft, wie dies mit gestrichelten Linien angedeutet ist. Beim Drehen der Walze 2 entgegen dem Uhrzeigersinn wird die Bahn 24 gestreckt, wobei der anfänglich kleine spitze Winkel α wesentlich größer wird. Wird nun weitergedreht, ergeben sich bei 25 erhebliche Abreißkräfte. Diese Abreißkräfte bewirken aber auch, daß sich das fahrbare Gestell 5 mit der Walze 2 nach links in Richtung des Pfeiles 26 bewegt, wodurch sich der spitze Winkel α einem rechten Winkel nähert. Das Herausreißen der jeweiligen Bahn 24 erfolgt gewissermaßen stufenlos und ohne Kraftanstrengung einer Bedienungsperson. Durch die besondere Gestaltung des ganzen Gerätes 1 ist es möglich, Bodenbeläge 24 praktisch von Wand zu Wand (vgl. 27, 28 in Fig. 3) herauszureißen.
Wenn man das gelöste Ende 23 mit Hilfe der Bänder 21 und deren Klemmklammern 22 an die Walze 2 anschließt, kann der Wickel nur durch Abrollen von der Walze 2 genommen werden. Wenn man hingegen die Walze 2 selbst als Klemmvorrichtung und durchmesserveränderbar ausführt, ist es möglich, die dem Gestell 5 entnommene Walze aus dem Wickel herauszuziehen. Es versteht sich, daß eine derartig gestaltete Walze gewisse Mehrkosten verursacht.
In Fig. 4 ist gezeigt, daß die eine Seitenwange 6 nach oben ragende Stützen 29, 30 aufweist, die obere Vierkantführungen 31, 32 tragen, die verschieb- und feststellbare Streben 33, 34 aufnehmen und mit Laufrollen 35, 36 ausgestattet sind, die an einer Seitenwand 37 abrollen, wenn die Walze 2 mit einem Zusatzwalzenstück 38 ausgestattet ist, um Reststreifen einer Bahn 24 herausreißen zu können. Das Zusatzwalzenstück 38 ist abgesetzt und ragt mit einem abgesetzten Teil 39 in die hohle Welle 2 und ist dort bei 40 mit der Welle 2 lösbar verbunden.
Eine Wirkungsverbreiterung der Walze 2 auf der Motorseite ist denkbar, wenn man die Antriebseinheit 3, 4 über der Walze 2 anordnet und die Walze 2 mit einer Kette von der Außenseite der Seitenwange 7 aus antreibt. Daß die Seitenwange 7 so gestaltet werden muß, daß das Auf- und Abwickeln einer Bahn 24 möglich ist, ist selbstverständlich. Unter Hinnahme eines erhöhten Bauaufwandes ist es bei der zuletzt erwähnten Ausführung denkbar, das Gerät 1 antriebsseitig ebenfalls mit einem Zusatzwalzenstück 38 und Abstützrollen 35, 36 auszustatten.

Claims (13)

1. Gerät zum Entfernen von in Bahnen verlegten und mit dem Unterboden verklebten Bodenbelägen, das eine mit einem gelösten Ende der jeweils zu entfernenden Bahn verbindbare, vom Boden beabstandete und auf einem fahrbaren Gestell gelagerte Walze aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät (1) als die Verklebung (vgl. 25) aufreißendes Gerät ausgebildet und die Walze (2) entnehmbar sowie motorisch angetrieben ist, wobei das Gestell (5) beim Arbeitseinsatz in der jeweiligen Richtung (vgl. 26) der zu entfernenden Beläge unter der Wirkung (vgl. 26) der Walzen-Aufwickelkraft steht und quer zur Arbeitsrichtung breitenverstellbar ist, indem die die Achslager (13, 14) tragenden und Seitenwangen (6, 7) bildenden Gestellteile über längenverstellbare Kupplungsstücke (8, 9) miteinander verbunden sind, die - in der jeweiligen Arbeitsrichtung (vgl. 26) betrachtet - mit geringem Abstand vom Boden (20) vor oder hinter der Walze (2) liegen.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für das die Walze (2) tragende, breitenverstellbare Gestell (5) ein Satz Walzen (vgl. 2) mit unterschiedlichen Längen vorgesehen ist.
3. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die über Kupplungsstücke (8, 9) miteinander verbundenen und Seitenwangen (6, 7) bildenden Gestellteile in ihren Längsrichtungen mindestens um die Hälfte unter dem Maß der kleinsten Querausdehnung des Gestelles liegen.
4. Gerät zum Entfernen von in Bahnen verlegten und mit dem Unterboden verklebten Bodenbelägen, das eine mit einem gelösten Ende der jeweils zu entfernenden Bahn verbindbare, vom Boden beabstandete und auf einem fahrbaren Gestell gelagerte Walze aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät (1) als die Verklebung (vgl. 25) aufreißendes Gerät ausgebildet und die Walze (2) motorisch angetrieben ist, wobei das Gestell (5) beim Arbeitseinsatz in der jeweiligen Richtung (vgl. 26) der zu entfernenden Beläge unter der Wirkung (vgl. 26) der Walzen-Aufwickelkraft steht und die Walze (2) mindestens an dem einen Ende mit einem an- und abbaubaren, die jeweilige Seitenwange (6 oder 7) überragenden Zusatzwalzenstück (38) ausgestattet ist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem Zusatzwalzenstück (38) überragte Seitenwange (z. B. 6) an ihren vorderen und hinteren Enden nach oben ragende Stützen (29, 30) aufweist, die jede mit mindestens einer parallel zur Walze (2) verlaufenden Führung (31, 32) ausgestattet ist, die verschieb- und verstellbare Streben (33, 34) aufnehmen, welche ihrerseits an den äußeren Enden parallel zum Boden (20) liegende Laufrollen (35, 36) tragen.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwangen (6, 7) vorn und hinten mit Lenkrollen (18, 19) ausgestattet sind.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung des vom Boden (20) gelösten Endes (23) der jeweiligen Bahn (24) mit der Walze (2) letztere selbst als Klemmvorrichtung ausgebildet ist, indem die Walze (2) einen auf Rechts- und/oder Linksdrehung ansprechenden Klemmschlitz aufweist.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die für die Aufnahme eines gelösten Bahnendes (23) einen Klemmschlitz aufweisende Walze (2) in ihrem Durchmesser veränderbar ausgebildet ist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (2) mit mindestens zwei Bändern (21) ausgestattet ist, die an den freien Enden an das gelöste Bahnende (23) ansetzbare Klemmklammern (22) tragen.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der motorische Antrieb (vgl. 3, 4) der Walze (2) von einem Elektromotor (3) aus über ein Untersetzungsgetriebe (4) drehrichtungsänderbar erfolgt.
11. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (2) mit der Ausgangswelle (vgl. 14) des Untersetzungsgetriebes (4) über eine auf Leerlauf stellbare Kupplung in Triebverbindung steht.
12. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (3) zusätzlich zu einem Ein- und Ausschalter (15) mit einer Überlastsicherung ausgestattet ist.
13. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die die Seitenwangen (6, 7) bildenden Gestellteile vorn und hinten mit Endschaltern (16, 17) ausgestattet sind.
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