DE19810010C2 - Gerät zum Entfernen von Bodenbelägen - Google Patents
Gerät zum Entfernen von BodenbelägenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät zum Entfernen von in Bahnen verlegten und mit
dem Unterboden verklebten Bodenbelägen, das eine mit einem gelösten Ende der jeweils
zu entfernenden Bahn verbindbare, vom Boden beabstandete und auf einem fahrbaren
Gestell gelagerte Walze aufweist.
Da heutige Bodenbeläge, ganz gleich aus welchen Materialien sie bestehen, in der Regel
mit den Unterböden verklebt sind, bereitet das Entfernen bei erforderlich werdenden
Erneuerungen erhebliche Schwierigkeiten, d. h., das Entfernen bzw. Herausreißen ist nicht
nur zeitaufwendig, sondern auch überaus kräftezehrend, und dies in einem Ausmaß, daß
man solche Arbeiten einer einzigen Person nur äußerst bedingt, wenn überhaupt zumuten
kann und dies besonders dann, wenn große Flächen herauszureißen sind. Auch wenn zwei
oder mehrere Personen zur Verfügung stehen, ändert dies nichts an der aufgezeigten
Problematik, zumal der Kostenfaktor eine beträchtliche Rolle spielt.
Ein gattungsgemäßes Gerät zur Entfernung von Linoleum ist aus der US 2 655 976
bekannt, wobei dieses Gerät von Hand geschoben werden muß, was einer hohen
Kraftanstrengung bedarf, da auch die Walze zum Aufwickeln durch die Muskelkraft
angetrieben wird. Zum Lösen der verklebten Bodenbeläge ist eine elektrische Heizung
vorgesehen, was zum einen aus ökologischen Gründen, insbesondere wegen einer
Gesundheitsgefährdung durch Klebstoffdämpfe, und auf der anderen Seite wegen
Brandgefahr bei Überhitzung abzulehnen ist.
Daneben beschreibt die US 4 394 052 ein Gerät zum Entfernen von Teppichböden, die
jedoch als eine Fläche und nicht in Bahnen verlegt sind.
Demzufolge ist die Aufgabe der Erfindung darin zu sehen, ein Gerät anzugeben, mit dem
sich großflächig und in unterschiedlich breiten Bahnen verlegte Bodenbeläge zeitraffend,
also wirtschaftlich und ohne nennenswerte körperliche Leistung bzw. Anstrengung entfernen
lassen. Außerdem soll das Gerät funktionssicher arbeiten und die Herstellungskosten sich in
tragbaren Grenzen bewegen.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen der kennzeichnenden Teile der Ansprüche 1
und 4. Beim motorisch angetriebenen Drehen der Walze ergibt sich eine hebende Kraft auf
die Verklebung des jeweiligen Belages mit dem Boden, wobei die Kraftrichtung, von der
Seite gesehen, mit dem Boden einen spitzen Winkel einschließt. Außerdem wird beim
Drehen der biegesteifen Walze nicht nur eine lösende, d. h. die Verklebung aufreißende
Kraft wirksam, sondern auch eine ziehende Kraft, die das Gestell den jeweiligen
Lösungsbereichen folgen läßt. Dabei ist es zweckmäßig, die Drehrichtung der Walze so zu
wählen, daß bei zunehmendem Wickeldurchmesser auch der spitze Winkel größer wird,
wodurch sich eine stetig ansteigende Abreißwirkung ergibt. Der motorische Antrieb dient
daher - wie schon angedeutet - nicht nur dem Abheben des Belages vom Boden, sondern
auch dem Weitertransport des ganzen Gerätes, ohne daß dazu besondere Maßnahmen
erforderlich sind. Zur Beherrschung unterschiedlich breiter Bahnen läßt sich das Gerät
gemäß Anspruch 1 in seiner Breite an die Bahnbreite anpassen. Die beliebig gestalteten
und lösbar miteinander verbindbaren Kupplungsstücke können beliebige Querschnitte
haben. Wichtig hingegen bleibt es, daß die Querverbindung ausreichend stabil ist. Als
Kupplungsstücke könnten z. B. teleskopartig ineinanderfassende Vierkantrohre mit Vorteil
Verwendung finden. Eine andere Möglichkeit zur Beherrschung unterschiedlich breiter
Bahnen ergibt sich aus Anspruch 4. Die an- und abbaubaren Zusatzwalzenstücke können
der jeweils gewünschten Bahnbreite angepaßt sein, wobei diese Lösung besonders bei
schmalen Bahnen vorteilhaft erscheint. Dadurch, daß das Zusatzwalzenstück die jeweilige
Seitenwange überragt, können mit diesem Gerät sogar die entlang einer Wand od. dgl.
verlegten Bahnen, deren Breite häufig geringer als die der übrigen Bahnen ist, auf einfache
Weise entfernt werden.
Um das Gerät mit breitenverstellbarem Gestell den handelsüblichen Breiten von Belägen
anpaßbar zu gestalten, empfiehlt es sich, nach Anspruch 2 vorzugehen.
Um das erfindungsgemäße Gerät sowohl in Ruhestellung als auch in der Arbeitsstellung von
Kippmomenten zu befreien und um möglichst dicht an eine Wand, von der Bahnen
ausgehen, heran fahren zu können, ist es zweckmäßig, nach der Lehre des Anspruches 3
vorzugehen.
Bei dem Gerät mit einem Zusatzwalzenstück ist es vorteilhaft, nach Anspruch 5 mit Rollen
ausgestattete, verschieb- und feststellbare Streben vorzusehen, die mit ihren Rollen an
einer Wand zur Anlage kommen können. Somit wird verhindert, daß das Ende des
Zusatzwalzenstückes die Wand beschädigt, entlang der der herauszureißende Streifen
verläuft. Die Verschiebbarkeit, d. h. die Möglichkeit, die Streben zurückzuziehen, gestattet
es, etwaigen Hindernissen an der Wand, z. B. einem Siphon eines Waschbeckens
auszuweichen, indem die Streben für kurze Zeit zurückgezogen werden. Daß dabei
zweckmäßigerweise der Antrieb kurz abgeschaltet wird, versteht sich von selbst.
Damit die Antriebskraft des Gestelles in Richtung der Bahnen zu Gunsten der Kräfte zum
Lösen der Verbindung zwischen den Bahnen und dem jeweiligen Boden gering bleibt, wird
vorgeschlagen, nach Anspruch 6 vorzugehen. Lenkrollen sind deshalb zweckmäßig, weil sie
sich selbsttätig in die Bewegungsrichtung stellen. Einfache Rollen und/oder gemischte
Rollenanordnungen sind jedoch denkbar.
Für das Verbinden des vom Boden gelösten Endes der jeweiligen herauszureißenden Bahn
mit der Walze wird vorgeschlagen, sich der Lehre des Anspruches 7 zu bedienen. Ein
solches Verbinden hat den Vorteil, daß die jeweilige Bahn über die ganze Breite
festgehalten wird, also die von der sich drehenden Walze ausgehende Kraft großflächig in
die Bahn eingeleitet wird, Der auf Rechts- und/oder Linksdrehung ansprechende
Klemmschlitz wiederum hat den Vorteil, daß auch das Lösen der Klemmung problemlos
abzulaufen vermag. Besonders günstig ist es dabei, wenn man die Maßnahmen nach
Anspruch 8 ergreift, da es dann möglich ist, die durchmesserverkleinerte Walze aus dem
Wickel herauszuziehen, es sei denn, daß der Wickel mit der Walze so schwer ist, daß es
zweckmäßig erscheint, den Wickel von der Walze abzuwickeln.
Eine andere Möglichkeit des Verbindens des gelösten Endes einer Bahn mit der Walze
ergibt sich aus Anspruch 9. Dabei ist es allerdings erforderlich, den Wickel von der Walze
abzurollen.
Für den Antrieb des Gerätes erscheint es zweckmäßig, nach Anspruch 10 vorzugehen. Es
versteht sich, daß an Stelle eines Elektromotors auch ein Verbrennungsmotor zur
Anwendung kommen könnte, jedoch erscheint dies nur für besondere Fälle erforderlich zu
sein, da bei herauszureißenden Bodenbelägen man davon ausgehen kann, daß elektrische
Anschlüsse erreichbar sind. Die vorgesehene Möglichkeit der Drehrichtungsänderung läßt
es zu, von links nach recht oder umgekehrt zu arbeiten, ohne das Gerät wenden zu müssen.
Auch für das Befreien der Walze vom Wickel kann eine geänderte Drehrichtung von Vorteil
sein.
Das erwähnte Abwickeln von Hand ist dann möglich, wenn man die Maßnahme nach
Anspruch 11 ergriffen hat. Dies schließt aber nicht aus, daß man für das Entfernen des Wic
kels von der Walze die Drehrichtung des Elektromotors ändert.
Aus Gründen der Arbeitserleichterung und der Sicherheit wegen ist es zweckmäßig, wenn
man nach den Angaben der Ansprüche 12 und 13 handelt.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht; es zeigen:
Fig. 1 das erfindungsgemäße Gerät in Oberansicht;
Fig. 2 das gleiche Gerät von der Seite gesehen;
Fig. 3 eine schematisierte Darstellung der Arbeitsweise des Gerätes in
Seitenansicht und
Fig. 4 eine gegenüber Fig. 1 ergänzte Ausführung des oberen Teiles des
Gerätes in Oberansicht.
Gemäß den Fig. 1 und 2 besteht das erfindungsgemäße Gerät 1 im wesentlichen aus einer
Walze 2, einem Elektromotor 3 und einem Untersetzungsgetriebe 4. Diese Geräteteile 2, 3
und 4 sind auf einem Gestell 5 aufgebaut, das von Gestellteilen gebildete und voneinander
beabstandete Seitenwangen 6, 7 aufweist, die über längenverstellbare Kupplungsstücke 8,
9 verbindbar sind, d. h., das Gestell 5 ist breitenverstellbar, indem die Kupplungsstücke 8, 9
als Vierkantrohre teleskopartig ineinanderfassen, wie sich dies besonders gut aus Fig. 2 er
gibt. Zum gegenseitigen Verklemmen der Vierkantrohre dienen Flügelschrauben 10. Zur
Kontrolle der Breite des Gerätes 1 ist das Kupplungsstück 8 mit Markierungen 11
ausgestattet, die mit der Kante 12 des Kupplungsstückes 9 zusammenwirken. Während
diese Breitenverstellung mit den Klemmschrauben 10 stufenlos ist, könnte auch eine
Stufenverstellung mit Vorsteckern gewählt werden, welche die Klemmschrauben 10 er
setzen würden. Daß die Breitenverstellung so gewählt ist, daß die gängigen Bahnbreiten
beherrscht werden können, versteht sich nahezu von selbst.
Die geschilderte Breitenverstellung erfordert aber auch, daß sich die Walze 2 aus ihrem
Lager 13 bzw. von der Ausgangswelle 14 des als Schneckentrieb ausgebildeten
Untersetzungsgetriebes 4 lösen läßt und durch eine andere Walze mit geänderter Länge
ausgetauscht werden kann. Es versteht sich, daß die Ausgangswelle 14 bzw. die Walze 2
noch gesondert abgestützt werden könnte, um die Lager des Getriebes 4 nicht zu
überlasten.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Ein- und Ausschalter 15 am Elektromotor 3 angedeutet, der auch
eine Überlastsicherung enthalten kann. Hier sei erwähnt, daß für den Antrieb ein 1,5 kW
starker Elektromotor mit einer Drehzahl von 1800/min dann für ausreichend angesehen
wird, wenn der Schneckentrieb an der Ausgangswelle 14 eine Umdrehungszahl von 14/min
hat.
Mit 16, 17 sind Endschalter angedeutet, die dann den Motor 3 abschalten, wenn das Gerät
gegen eine Mauer od. dgl. fährt.
Aus Fig. 1 ergibt sich, daß die Seitenwange 6 wesentlich schmaler als die Seitenwange 7
ist. Dies ist deshalb erforderlich, weil der Elektromotor 3 mit dem Getriebe 4 ein gewisses
Breitenmaß hat, das für die Länge der Walze verloren geht. Auf die Möglichkeit, dies zu
vermeiden, wird später eingegangen.
Um Bewegungsenergie zu sparen, sind die Seitenwangen 6, 7 an ihren Enden mit
Lenkrollen 18, 19 ausgestattet, die sich am Boden 20 abstützen. Diese Lenkrollen 18, 19
sind bei jeder Seitenwange 6, 7 paarweise angeordnet, da sie die erheblichen Abreißkräfte
aufzunehmen haben. Es versteht sich, daß auch einfache Rollen oder gemischte
Rollenanordnungen zum Einsatz kommen könnten.
Für die Funktion des Gerätes 1 ist es erforderlich, daß die Walze 2 einen erheblichen
Abstand A vom Boden 20 hat, während die Kupplungsstücke 8, 9 wesentlich tiefer und, in
der jeweiligen Arbeitsrichtung betrachtet, nach vorn oder nach hinten verlagert sind. Die
Länge der Seitenwangen 6, 7 liegt, in jeder Arbeitsrichtung betrachtet, mindestens um die
Hälfte unter dem Maß der Auerausdehnung des Gestelles 5, damit das Herausreißen von
Belägen bis in Wandnähe maschinell erfolgen kann. Eine zu geringe Länge der
Seitenwangen 6, 7 führt zu erhöhten Kippmomenten.
Die austauschbare Walze 2 ist mit aufwickelbaren Bändern 21 ausgestattet, an deren freien
Enden Klemmklammern 22 vorgesehen sind, die mit dem aus Fig. 3 ersichtlichen, vom
Boden 20 von Hand gelösten Ende 23 verbunden werden. Bei der Erläuterungsdarstellung
nach Fig. 3 ist jedoch das Ende 23 auf beliebige Weise mit der Walze 2 verbunden, wobei
zunächst der Endbereich der Bahn 24 gebogen verläuft, wie dies mit gestrichelten Linien
angedeutet ist. Beim Drehen der Walze 2 entgegen dem Uhrzeigersinn wird die Bahn 24
gestreckt, wobei der anfänglich kleine spitze Winkel α wesentlich größer wird. Wird nun
weitergedreht, ergeben sich bei 25 erhebliche Abreißkräfte. Diese Abreißkräfte bewirken
aber auch, daß sich das fahrbare Gestell 5 mit der Walze 2 nach links in Richtung des
Pfeiles 26 bewegt, wodurch sich der spitze Winkel α einem rechten Winkel nähert. Das
Herausreißen der jeweiligen Bahn 24 erfolgt gewissermaßen stufenlos und ohne
Kraftanstrengung einer Bedienungsperson. Durch die besondere Gestaltung des ganzen
Gerätes 1 ist es möglich, Bodenbeläge 24 praktisch von Wand zu Wand (vgl. 27, 28 in Fig.
3) herauszureißen.
Wenn man das gelöste Ende 23 mit Hilfe der Bänder 21 und deren Klemmklammern 22 an
die Walze 2 anschließt, kann der Wickel nur durch Abrollen von der Walze 2 genommen
werden. Wenn man hingegen die Walze 2 selbst als Klemmvorrichtung und
durchmesserveränderbar ausführt, ist es möglich, die dem Gestell 5 entnommene Walze
aus dem Wickel herauszuziehen. Es versteht sich, daß eine derartig gestaltete Walze
gewisse Mehrkosten verursacht.
In Fig. 4 ist gezeigt, daß die eine Seitenwange 6 nach oben ragende Stützen 29, 30
aufweist, die obere Vierkantführungen 31, 32 tragen, die verschieb- und feststellbare
Streben 33, 34 aufnehmen und mit Laufrollen 35, 36 ausgestattet sind, die an einer
Seitenwand 37 abrollen, wenn die Walze 2 mit einem Zusatzwalzenstück 38 ausgestattet ist,
um Reststreifen einer Bahn 24 herausreißen zu können. Das Zusatzwalzenstück 38 ist
abgesetzt und ragt mit einem abgesetzten Teil 39 in die hohle Welle 2 und ist dort bei 40 mit
der Welle 2 lösbar verbunden.
Eine Wirkungsverbreiterung der Walze 2 auf der Motorseite ist denkbar, wenn man die
Antriebseinheit 3, 4 über der Walze 2 anordnet und die Walze 2 mit einer Kette von der
Außenseite der Seitenwange 7 aus antreibt. Daß die Seitenwange 7 so gestaltet werden
muß, daß das Auf- und Abwickeln einer Bahn 24 möglich ist, ist selbstverständlich. Unter
Hinnahme eines erhöhten Bauaufwandes ist es bei der zuletzt erwähnten Ausführung
denkbar, das Gerät 1 antriebsseitig ebenfalls mit einem Zusatzwalzenstück 38 und
Abstützrollen 35, 36 auszustatten.
Claims (13)
1. Gerät zum Entfernen von in Bahnen verlegten und mit dem Unterboden verklebten
Bodenbelägen, das eine mit einem gelösten Ende der jeweils zu entfernenden Bahn
verbindbare, vom Boden beabstandete und auf einem fahrbaren Gestell gelagerte
Walze aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät (1) als die Verklebung (vgl.
25) aufreißendes Gerät ausgebildet und die Walze (2) entnehmbar sowie motorisch
angetrieben ist, wobei das Gestell (5) beim Arbeitseinsatz in der jeweiligen Richtung
(vgl. 26) der zu entfernenden Beläge unter der Wirkung (vgl. 26) der
Walzen-Aufwickelkraft steht und quer zur Arbeitsrichtung breitenverstellbar ist, indem
die die Achslager (13, 14) tragenden und Seitenwangen (6, 7) bildenden Gestellteile
über längenverstellbare Kupplungsstücke (8, 9) miteinander verbunden sind, die - in
der jeweiligen Arbeitsrichtung (vgl. 26) betrachtet - mit geringem Abstand vom Boden
(20) vor oder hinter der Walze (2) liegen.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für das die Walze (2)
tragende, breitenverstellbare Gestell (5) ein Satz Walzen (vgl. 2) mit unterschiedlichen
Längen vorgesehen ist.
3. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die über Kupplungsstücke (8,
9) miteinander verbundenen und Seitenwangen (6, 7) bildenden Gestellteile in ihren
Längsrichtungen mindestens um die Hälfte unter dem Maß der kleinsten
Querausdehnung des Gestelles liegen.
4. Gerät zum Entfernen von in Bahnen verlegten und mit dem Unterboden verklebten
Bodenbelägen, das eine mit einem gelösten Ende der jeweils zu entfernenden Bahn
verbindbare, vom Boden beabstandete und auf einem fahrbaren Gestell gelagerte
Walze aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät (1) als die Verklebung (vgl.
25) aufreißendes Gerät ausgebildet und die Walze (2) motorisch angetrieben ist,
wobei das Gestell (5) beim Arbeitseinsatz in der jeweiligen Richtung (vgl. 26) der zu
entfernenden Beläge unter der Wirkung (vgl. 26) der Walzen-Aufwickelkraft steht und
die Walze (2) mindestens an dem einen Ende mit einem an- und abbaubaren, die
jeweilige Seitenwange (6 oder 7) überragenden Zusatzwalzenstück (38) ausgestattet
ist.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem
Zusatzwalzenstück (38) überragte Seitenwange (z. B. 6) an ihren vorderen und
hinteren Enden nach oben ragende Stützen (29, 30) aufweist, die jede mit mindestens
einer parallel zur Walze (2) verlaufenden Führung (31, 32) ausgestattet ist, die
verschieb- und verstellbare Streben (33, 34) aufnehmen, welche ihrerseits an den
äußeren Enden parallel zum Boden (20) liegende Laufrollen (35, 36) tragen.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seitenwangen (6, 7) vorn und hinten mit Lenkrollen (18, 19) ausgestattet sind.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Verbindung des vom Boden (20) gelösten Endes (23) der jeweiligen Bahn (24) mit der
Walze (2) letztere selbst als Klemmvorrichtung ausgebildet ist, indem die Walze (2)
einen auf Rechts- und/oder Linksdrehung ansprechenden Klemmschlitz aufweist.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die für die Aufnahme eines
gelösten Bahnendes (23) einen Klemmschlitz aufweisende Walze (2) in ihrem
Durchmesser veränderbar ausgebildet ist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (2)
mit mindestens zwei Bändern (21) ausgestattet ist, die an den freien Enden an das
gelöste Bahnende (23) ansetzbare Klemmklammern (22) tragen.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
motorische Antrieb (vgl. 3, 4) der Walze (2) von einem Elektromotor (3) aus über ein
Untersetzungsgetriebe (4) drehrichtungsänderbar erfolgt.
11. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (2) mit der
Ausgangswelle (vgl. 14) des Untersetzungsgetriebes (4) über eine auf Leerlauf
stellbare Kupplung in Triebverbindung steht.
12. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Antriebsmotor (3) zusätzlich zu einem Ein- und Ausschalter (15) mit einer
Überlastsicherung ausgestattet ist.
13. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die die
Seitenwangen (6, 7) bildenden Gestellteile vorn und hinten mit Endschaltern (16, 17)
ausgestattet sind.
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1998
- 1998-03-09 DE DE19810010A patent/DE19810010C2/de not_active Expired - Fee Related
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| DE19810010A1 (de) | 1999-02-04 |
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