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DE19810966A1 - Verpackungstasche für scheibenförmige Informationsträger mit einer Positionssicherungs-Einrichtung - Google Patents

Verpackungstasche für scheibenförmige Informationsträger mit einer Positionssicherungs-Einrichtung

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DE19810966A1
DE19810966A1 DE19810966A DE19810966A DE19810966A1 DE 19810966 A1 DE19810966 A1 DE 19810966A1 DE 19810966 A DE19810966 A DE 19810966A DE 19810966 A DE19810966 A DE 19810966A DE 19810966 A1 DE19810966 A1 DE 19810966A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einer einfachen Verpackungstasche, die mit einem herkömmlichen computergesteuerten Drucker für den individuellen Gebrauch einer beschreibbaren CD zu bedrucken ist. Die erfindungsgemäße Verpackungstasche weist etwa in der Mitte in mindestens einer Seite eine Ausnehmung (4) auf, durch die nach dem Zusammenfalten der Abwicklung (2) eine Positionssicherungs-Einrichtung (9) geführt wird, die auf der der Ausnehmung (4) gegenüberliegenden Seite (7) aufgeklebt wird. Die Positionssicherungs-Einrichtung (9) besteht aus einem nachgiebigen Material, wie beispielsweise Moosgummi, so daß das Zentralloch der Compact Disk mit der flachen Knopfscheibe (9) lösbar im Eingriff steht.

Description

Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einer Verpackungs­ tasche für scheibenförmige Informationsträger mit einer Posi­ tionssicherungs-Einrichtung, insbesondere für normgerechte Compact Disks, die auf engem Raum gelagert werden.
Derartige Verpackungstaschen sind im Stand der Technik be­ kannt. Die bekannten Verpackungstaschen sind in der Regel aus einem faltbaren Material, wie beispielsweise Pappe, herge­ stellt. Die Abwicklung der Verpackungstasche ist hierbei ent­ weder bereits ausgestanzt oder auf einem beliebigen Bogen vor­ gestanzt, so daß die Abwicklung der Verpackungstasche heraus­ getrennt werden muß und anschließend zusammengefaltet wird. Bei diesen verhältnismäßig einfachen und kostengünstigen Ver­ packungstaschen für scheibenförmige Informationsträger, insbe­ sondere für CDs, wird als nachteilig empfunden, daß die schei­ benförmigen Informationsträger keine sichere Position in der Verpackungstasche haben, so daß sie entweder herausrutschen oder infolge leichter Bewegungen verkratzt werden.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfache und kostengünstige unbedruckte Verpackungstasche bereitzustel­ len, die mühelos mit einem computergesteuerten Drucker be­ schriftet werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen der unab­ hängigen Hauptansprüche gelöst.
Das Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Ver­ packungstasche, vorzugsweise aus Pappe, zum verrückungsfesten Verpacken von scheibenförmigen Informationsträgern, vorzugs­ weise Compact Disks, besteht aus folgenden Verfahrensschrit­ ten:
  • - Konfiguration des gesamten Druckbildes auf dem Bildschirm eines Computers;
  • - Einlegen eines bestimmten vorbehandelten Blattes genormter Größe, auf dem die Abwicklung der Verpackungstasche mit min­ destens einer Ausnehmung in mindestens einer Seite der Ver­ packungstasche vorgestanzt ist;
  • - Bedrucken des vorbehandelten normgerechten Blattes mit dem im Computer konfigurierten Druckbild mittels eines Druckers;
  • - Heraustrennen der Abwicklung aus dem vorgestanzten Blatt;
  • - Zusammenfalten der zu erstellenden Verpackungstasche; und
  • - Aufkleben mindestens einer flachen Knopfscheibe bestimmten Durchmessers, vorzugsweise 15 mm + 0,1 bis 0,3 mm, auf die der einen Ausnehmung in der mindestens einen Seite gegen­ überliegenden Seite.
Als wesentlicher Vorteil dieser Ausführungsform einer anson­ sten bekannten Verpackungstasche für CDs wird empfunden, daß erfindungsgemäß eine Einrichtung zur Fixierung des scheiben­ förmigen Informationsträgers vorgesehen ist, die mit kosten­ günstigen und einfachen Mitteln erzielt werden kann. Die er­ findungsgemäß vorgesehene Positionssicherungs-Einrichtung be­ steht vorteilhaft aus einer flachen Knopfscheibe aus einem nachgiebigen Material, wie beispielsweise Moosgummi, auf deren einen Seite eine Klebeschicht aufgebracht ist, die die Positi­ onssicherungs-Einrichtung im Prinzip auf jeder glatten Fläche mühelos befestigt.
Ferner ist es vorteilhaft, in mindestens einer Seite der er­ findungsgemäßen Verpackungstasche eine mittige Ausnehmung vor­ zusehen, die in etwa in Höhe des Zentrallochs des scheibenför­ migen Informationsträgers liegt. Die dieser Seite gegenüber­ liegende Seite sollte in diesem Ausführungsbeispiel keine Aus­ nehmung aufweisen, da genau an dieser Stelle die Positionssi­ cherungs-Einrichtung festgeklebt wird. Die Positionssiche­ rungs-Einrichtung ist vorteilhaft etwa 1,5 bis 3 mm dick, so daß sie im wesentlichen die Stärke eines normalen scheibenför­ migen Informationsträgers annimmt.
Eine weitere vorteilhafte Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Verpackungstasche ist darin zu sehen, daß beide Seiten der Verpackungstasche eine mittige Ausnehmung aufweisen, und zwi­ schen den beiden Seiten eine lose Einlage bzw. ein loses Blatt Papier gelegt wird, das beidseitig an der vorgeschriebenen Stelle der Ausnehmungen in den Seiten der Verpackungstasche mit einer Positionssicherungs-Einrichtung versehen ist. Somit ist die Möglichkeit eröffnet, zwei scheibenförmige Informa­ tionsträger in einer einfachen Verpackungstasche sicher aufzu­ bewahren, ohne fürchten zu müssen, daß beispielsweise die Compact Disks ständig hin- und herrutschen oder gar herausfal­ len können.
Vorteilhaft werden die oberen und unteren Kanten der Ver­ packungstasche durch Faltung mindestens eines Seitenstreifens verstärkt. Dabei ist mindestens eine Kante vorteilhaft mit einer Aussparung versehen, die es ermöglicht, den scheibenför­ migen Informationsträger leicht herauszunehmen.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung liegt darin, die Abwicklung der Verpackungstasche dreiteilig zu gestalten, wobei die beiden äußeren Abschnitte jeweils eine mittige Ausnehmung aufweisen und der mittlere Abschnitt auf beiden Seiten jeweils eine Positionssicherungs-Einrichtung aufnimmt, die jeweils eine Compact Disk auf jeder Seite lösbar befestigt.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist vorteilhaft darin zu se­ hen, daß kreuzförmig Streifen angeordnet sind, die jeweils in verschiedene Abschnitte so unterteilt sind, daß fünf Teilab­ schnitte entstehen, die mindestens eine Positionssicherungs- Einrichtung aufweisen.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind den Unteransprü­ chen zu entnehmen.
Im nun folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen im Detail näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein vorbehandeltes normgerechtes Blatt (1), in das die Abwicklung (2) der erfindungsgemäßen Verpackungstasche vorgestanzt ist;
Fig. 2 die Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer Ver­ packungstasche mit drei Abschnitten (13, 14, 15) mit zwei Positionssicherungs-Einrichtungen (9, 9');
Fig. 3 die Seitenansicht einer losen Einlage (18) mit zwei Po­ sitionssicherungs-Einrichtungen (9, 9') auf beiden Sei­ ten (19, 19') der Einlage (18);
Fig. 4 die Abwicklung (2') einer fünfteiligen Verpackungsta­ sche, bei der jeder Abschnitt (21, 22, 23, 24, 25) eine Positionssicherungs-Einrichtung (9) aufweist.
Fig. 1 zeigt die Draufsicht eines normgerechten (DIN A 4) Blattes 1, das eine Abwicklung 2 enthält, deren Konturen mit­ tels einer Mikroperforation vorgestanzt sind. Das Blatt 1 ist im vorliegenden Fall mehrschichtig und besteht aus zwei Schichten, wovon eine Schicht das Material darstellt, aus dem die Verpackungstasche gefertigt bzw. gefaltet werden soll. Darüber befindet sich eine Abdeckfolie, die eventuelle Kleb­ schichten auf den Seitenrändern 10, 10' enthalten. In der Mitte eines Abschnitts 7 ist eine kreisrunde Ausnehmung 4 an­ geordnet, deren Durchmesser geringfügig größer als das Zen­ tralloch einer normalen Compact Disk ist. Im Abschnitt 7 sind seitlich zwei Schlitze 12, 12' eingestanzt, die dazu dienen, die Ränder 10, 10' aufzunehmen, wenn keine Klebungen gewünscht werden. Nach dem Heraustrennen der Abwicklung 2 aus dem norm­ gerechten Blatt 1 sind Faltungen an den Faltlinien 8 vorzuneh­ men. Sofern die Seitenränder 10, 10' eine Klebeschicht enthal­ ten, werden die Seitenränder mit der gegenüberliegenden Seite 7 der Verpackungstasche verklebt. Im Anschluß daran ist durch die Ausnehmung 4 die Knopfscheibe 9 so zu führen, daß die Klebschicht der flachen Knopfscheibe 9 mit der einen Seite 6 in Berührung kommt. Nach Aufkleben der flachen Knopfscheibe 9 auf der Innenseite der Seite 6 kann die einzulegende Compact Disk eingeschoben werden und das Zentralloch der CD mit der flachen Knopfscheibe in Eingriff gebracht werden. Somit erhält die CD mit einfachen Mitteln eine Positionssicherung, die ein Verrutschen des scheibenförmigen Informationsträgers verhin­ dert. Die obere untere Kante der Verpackungstasche wird durch eine Faltung an den Faltkanten 8' gebildet, wobei die Seiten­ streifen 11, 11' auf die Innenfläche der Seite 7 bzw. der Seite 6 geklebt wird. Mindestens eine Faltkante 8' ist vor­ teilhaft durch eine Aussparung 26 unterbrochen, die im vorlie­ genden Fall annähernd oval ausgebildet ist.
In Fig. 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfin­ dungsgemäßen Verpackungstasche in Seitenansicht schematisch dargestellt. Die Abwicklung 2 besteht in diesem Ausführungs­ beispiel aus drei Abschnitten 13, 14, 15 und kann zwei schei­ benförmige Informationsträger 5, 5' aufnehmen. Die einzelnen Abschnitte werden an den Faltkanten 8' zick-zack-förmig gefal­ tet, so daß zwei getrennte Taschen entstehen. Die beiden äuße­ ren Abschnitte der Abwicklung 2 weisen jeweils eine Ausnehmung 4, 4' auf, durch die die Positionssicherungs-Einrichtung 9 bzw. 9' geführt und auf die der jeweiligen Seite gegenüberlie­ gende Seite des mittleren Abschnitts 14 geklebt wird. Weitere Einzelheiten einer derartigen Verpackungstasche werden an die­ ser Stelle nicht näher erläutert, da sie a.O. im Detail be­ schrieben wurden.
In Fig. 3 ist die Seitenansicht einer Einlage 18 schematisch dargestellt. Die Einlage 18 weist in ihrer Draufsicht in etwa die Maße der Innenabmessungen der Verpackungstasche auf, in die die Einlage 18 hineingeschoben wird. Etwa in der Mitte der Einlage 18 sind beidseitig jeweils eine Fläche 20, 20' vorge­ sehen, auf die jeweils eine Positionssicherungs-Einrichtung 9, 9' aufgeklebt wird. Die vorgegebenen Flächen 20, 20' können eine zusätzliche flache glatte Scheibe sein, die auf die Ein­ lage 18 geklebt wird. Im einfachsten Falle ist lediglich ein Kreis zur Markierung der Flächen 20, 20' vorgesehen.
In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfin­ dungsgemäßen Abwicklung 2' dargestellt, die fünf Abschnitte 21 bis 25 aufweist. Jeweils etwa in der Mitte kann mindestens eine Positionssicherungs-Einrichtung 9 aufgebracht werden, die mit jeweils einem scheibenförmigen Informationsträger 5 im Eingriff steht. Die einzelnen Abschnitte entstehen dadurch, daß die Abschnitte jeweils an den Faltkanten 8 abgekantet wer­ den, um dann übereinandergelegt werden zu können. Die Einzel­ heiten der Faltvorschriften bzw. der Ausführungsform der Ab­ wicklung 2' sind an dieser Stelle nicht maßgebend. Auch ist es nicht erforderlich, daß jeder Abschnitt 21 bis 25 eine Positi­ onssicherungs-Einrichtung 9 aufweist. Die Anzahl ist anwen­ dungsabhängig.
Die vorliegende Erfindung wendet sich primär an Endverbrau­ cher, die eine individuelle Bedruckung des Covers ihrer schei­ benförmigen Informationsträger, wie beispielsweise einer CD, wünschen. Das von einem herkömmlichen Drucker zu erstellende Bild wird auf dem Bildschirm eines herkömmlichen Computers konfiguriert und dann auf den Drucker gegeben. Daher ist es empfehlenswert, normgerechte Blätter zu verwenden, um nicht bei jedem Cover neu zu formatieren.

Claims (14)

1. Verfahren zur Herstellung einer individuellen mehrseitigen Verpackungstasche für scheibenförmige Informationsträger (3), vorzugsweise für Compact Disks (CD), mit einer Posi­ tionssicherung (9) des scheibenförmigen Informationsträ­ gers (5, 5'), mit folgenden Verfahrensschritten:
  • - Konfiguration des gesamten Druckbildes auf dem Bild­ schirm eines Computers;
  • - Einlegen eines bestimmten vorbehandelten Blattes (1) ge­ normter Größe, auf dem die Abwicklung der Verpackungsta­ sche mit mindestens einer Ausnehmung (4) in mindestens einer Seite (6) der Verpackungstasche vorgestanzt ist;
  • - Bedrucken des vorbehandelten normgerechten Blattes (1) mit dem im Computer konfigurierten Druckbild mittels eines Druckers;
  • - Heraustrennen der Abwicklung (2) aus dem vorgestanzten Blatt (1);
  • - Zusammenfalten der fertigen Verpackungstasche; und
  • - Aufkleben mindestens einer flachen Knopfscheibe (9) be­ stimmten Durchmessers, vorzugsweise 15 mm + 0,1 bis 0,3 mm, auf die der einen Ausnehmung (4) in der mindestens einen Seite (6) gegenüberliegenden Seite (7).
2. Verpackungstasche, vorzugsweise aus Pappe, zum ver­ rückungsfesten Verpacken von scheibenförmigen Informa­ tionsträgern (3), vorzugsweise Compact Disks, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die ungefaltete Verpackungstasche (Abwicklung) auf einem Blatt (1) genormter Größe vorgestanzt ist und mit einem computergesteuerten Drucker bedruckt wird; und
  • - mindestens eine Seite (6) der Verpackungstasche eine vorzugsweise runde Ausnehmung (4) aufweist, durch die eine flache Knopfscheibe (9) ragt.
3. Verpackungstasche nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das vorgestanzte normgerechte Blatt (1) auf den Seitenrändern (10, 10') eine Klebeschicht auf­ weist.
4. Verpackungstasche nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Seitenränder (10, 10', 11) im gefal­ teten Zustand in einen vorgestanzten Schlitz (12, 12') ge­ schachtelt sind.
5. Verpackungstasche nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Seitenränder (11, 11') an den Falt­ kanten (8') gefaltet und an den Abschnitten (6) bzw. (7) als Randverstärkung festgeklebt werden.
6. Verpackungstasche nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens eine Faltkante (8') in der Mitte durch eine Aussparung (26) unterbrochen ist.
7. Verpackungstasche nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abwicklung (2) der Verpackungstasche drei Abschnitte (13, 14, 15) aufweist, wovon die beiden äußeren Abschnitte (13, 15) jeweils eine Ausnehmung (4, 4') aufweisen.
8. Verpackungstasche nach Anspruch 2 und 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der mittlere Abschnitt (14) auf beiden Seiten (16, 16') eine Positionssicherungs-Einrich­ tung (9, 9') aufweist.
9. Verpackungstasche nach Anspruch 2 und 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Positionssicherungs-Einrichtung (9, 9') eine Knopfscheibe aus nachgiebigem Material ist und einen vorbestimmten Durchmesser und eine vorbestimmte Höhe aufweist.
10. Verpackungstasche nach einem der vorangegangenen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Abschnitte (t, 7) eine Ausnehmung (4, 4') aufweisen und eine nicht mit der übrigen Abwicklung (2) verbundene Einlage (18) einschließen.
11. Verpackungstasche nach einem der vorangegangenen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmun­ gen (4, 4') geringfügig größer sind als der Durchmesser des klemmenden Teils der Positionssicherungs-Einrichtung (9).
12. Verpackungstasche nach einem der vorangegangenen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlage (18) ein dünnes Blatt, vorzugsweise aus Papier, ist.
13. Verpackungstasche nach Anspruch 2 und 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die auf beiden Seiten (19, 19') der Einlage (18) jeweils eine Fläche (20, 20') vorgesehen ist, auf die eine Positionssicherungs-Einrichtung (9, 9') auf­ gebracht werden kann.
14. Verpackungstasche nach einem der vorangegangenen Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgestanz­ te Abwicklung (2') fünf Abschnitte (21, 22, 23, 24, 25) aufweist, deren eine Seite und/oder beide Seiten mit einer Positionssicherungs-Einrichtung (9) versehen ist/sind.
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