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DE19810612A1 - Haftmagnetleiste - Google Patents

Haftmagnetleiste

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DE19810612A1
DE19810612A1 DE1998110612 DE19810612A DE19810612A1 DE 19810612 A1 DE19810612 A1 DE 19810612A1 DE 1998110612 DE1998110612 DE 1998110612 DE 19810612 A DE19810612 A DE 19810612A DE 19810612 A1 DE19810612 A1 DE 19810612A1
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    • B28B7/00Moulds; Cores; Mandrels
    • B28B7/0002Auxiliary parts or elements of the mould
    • B28B7/0014Fastening means for mould parts, e.g. for attaching mould walls on mould tables; Mould clamps
    • B28B7/002Fastening means for mould parts, e.g. for attaching mould walls on mould tables; Mould clamps using magnets
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Abstract

Die Erfindung richtet sich auf eine Haftmagnetleiste mit plattenförmigen Dauermagneten und weichmagnetischen Zwischen- und/oder Außenlagen, deren vorzugsweise im Bereich einer Aufstandsfläche erhaben ausgebildeten Stirnseiten als Polschuhe dienen, wobei sämtliche abwechselnd aufeinandergeschichteten Dauermagnete und Zwischen- und/oder Außenlagen aneinander festgelegt sind; erfindungsgemäß sind die Dauermagneten und weichmagnetischen Zwischen- und/oder Außenlagen mit Ausnahme der als Polschuhe dienenden Stirnseiten der weichmagnetischen Lagen und/oder der gesamten Aufstandsfläche von einem nichtmagnetischen Werkstoff umgeben.

Description

Die Erfindung richtet sich auf eine Haftmagnetleiste mit plattenförmigen Dauermagneten und weichmagnetischen Zwischen- und/oder Außenlagen, deren vorzugsweise im Bereich einer Aufstandsfläche erhaben ausgebildete Stirnseiten als Polschuhe dienen, wobei sämtliche abwechselnd aufeinandergeschichteten Dauermagneten und Zwischen- und/oder Außenlagen aneinander festgelegt sind.
Der nachweislich bereits im vierten Jahrzehnt nach Christus im römischen Reich verwendete Betonwerkstoff erfreut sich auch gegenwärtig noch größter Beliebtheit bei der Erstellung von Bauwerken. Hierbei ist es üblich, in Betonwerken plattenförmige Betonteile herzustellen, die sodann zu einer Baustelle transportiert und dort verarbeitet werden. Die Herstellung von plattenförmigen Betonteilen erfolgt durch Einfüllen des flüssigen Betons in Schalungen, welche auf Stahltischen entsprechend den gewünschten Umrissen der herzustellenden Betonwand montiert werden. Um die beim Einfüllen des Betons noch in demselben enthaltenen Luftblasen möglichst vollständig zu entfernen und dadurch eine hohe Stabilität der fertigen Betonwand zu erhalten, sind übliche Betoniertische mit einem Antrieb versehen, der ihnen starke Rüttelbewegungen erteilt. Hierbei ist es wichtig, daß die den Beton seitlich umschließenden Schalungsteile äußerst stabil an der Oberfläche des Betoniertischs festgelegt sind, damit sie sich während derartiger Rüttelphasen nicht verschieben können, da solchenfalls die gesamte Betonplatte als Ausschuß zu behandeln wäre.
Zunächst wurden deshalb die Schalungsteile an der betreffenden Tischfläche festgeschraubt, was jedoch den Nachteil hatte, daß die betreffenden Bohrungen bei einer Veränderung der gewünschten Plattenabmessungen nicht mehr paßten und daher dieses Verfahren äußerst unflexibel war.
Deshalb wurde bspw. in der europäischen Patentschrift 0 639 686 ein Schalungssystem für Betonteile mit einer Grundplatte aus Stahl vorgeschlagen, auf der Magnetkörper aufsetzbar sind, welche die Schalungsteile in ihrer jeweiligen Position fixieren. Diese Magnetkörper sind im Querschnitt U-förmig ausgebildet und werden mit ihren beiden Schenkeln auf der Grundplatte aufgelegt und dort sodann durch Magnetkraft festgehalten. Ein ebenfalls U-förmiges Schalungsteil kann sodann über derartige Magnetkörper gestülpt werden und wird sodann von diesen an Ort und Stelle festgehalten. Die europäische Patentschrift 0 638 686 sieht weiterhin vor, daß die beiden Schenkel des Magnetkörpers zu der Grundplatte hin konvergieren, damit ein klauenartiges Abhebewerkzeug mit komplementär gestalteten Backen über einen derartigen Magnetkörper geschoben und sodann zwecks dessen Demontage mittels eines Hebels gekippt werden kann.
Diese aus der europäischen Patentschrift 0 639 686 bekannte Anordnung erlaubt zwar eine flexiblere Anpassung der Schalung an veränderte Geometrien herzustellender Betonplatten, jedoch benötigt die U-förmig gestaltete, mit ihren Schenkeln zur Grundplatte hin konvergierende Magnetanordnung viel Platz, so daß im Verhältnis zum Volumen eines derartigen Magnetkörpers dessen erreichbaren Magnetkräfte zu gering sind, um den hohen Trägheitskräften während der Rüttelphase standhalten zu können.
In der DE-OS 195 07 506 wird ein anderer Weg beschritten. Hier ist innerhalb eines äußeren, haubenförmigen Gehäuses der eigentliche Magnetkörper angeordnet, der aus aneinandergeschichteten, plattenförmigen Dauermagneten mit zwischengelegten, weichmagnetischen Platten gebildet ist, welche durch in lotrecht zu den Plattenflächen verlaufende Durchgangsbohrungen eingesetzte Schrauben aneinander festgelegt sind. Hierbei stehen die weichmagnetischen Platten im Bereich der Unterseite der Anordnung gegenüber den hartmagnetischen Dauermagneten hervor und bilden auf diesem Weg Polschuhe, welche die Magnetfeldlinien im Bereich des Übergangs zu der metallischen Tischplatte bündeln. Diese Anordnung hat eine weitaus höhere Haftkraft, da hier eine Vielzahl von Dauermagneten auf kleinstem Raum zusammengefaßt werden können, und ist daher für den Einsatz auf Betonrütteltischen weitaus besser geeignet. Sie erlaubt insbesondere das Vorsehen von Aussparungen innerhalb der herzustellenden Betonfertigteile.
Schließlich gelang es dem Erfinder, mit der Anordnung gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster 94 11 585 das verbesserte Prinzip gebündelter Magnetplatten auch für die Schalung im Umfangsbereich einer zu betonierenden Platte anwendbar zu machen. Hierbei werden die Schrauben, welche die einzelnen Magnetplatten samt Zwischen- und Außenlagen durchgreifen und aneinander festlegen, durch in entsprechende Ausnehmungen eingesetzte Nietstifte ersetzt, welche vollständig in die beiden äußeren Lagen versenkt sein können, so daß sich eine ideal quaderförmige Gestalt ergibt, auf die nach deren Festlegung an einer metallischen Grundplatte ein etwa U-förmiges Schalungsteil aufgesetzt und sodann unverrückbar gehalten werden kann. Diese Anordnung entwickelt jedoch derart starke Magnetkräfte, daß es bei metallischen Schalungsteilen Schwierigkeiten bereitet, dieselben nach Fertigstellung einer Betonplatte von den Haftmagnetleisten zu lösen.
Die schwerwiegenden Nachteile des europäischen Patents 0 639 686 konnten durch die Anordnung gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster 94 11 585 zwar weitgehend eliminiert werden, dennoch wirft dessen überragende Haftkraft die zusätzliche Problematik auf, für ein leichtgängiges Abheben U-förmiger Schalungsteile Sorge zu tragen.
Die Lösung dieses Problems gelingt erfindungsgemäß bei einer gattungsgemäßen Haftmagnetleiste dadurch, daß die Dauermagneten und weichmagnetischen Zwischen- und/oder Außenlagen mit Ausnahme der als Polschuhe dienenden Stirnseiten der weichmagnetischen Lagen und/oder der gesamten Aufstandsfläche von einem nichtmagnetischen Werkstoff umgeben sind. Diese Umhüllung ist für Magnetfeldlinien weitgehend undurchdringlich und schafft daher eine magnetische Isolation der erfindungsgemäßen Haftmagnetleiste gegenüber einer aufgestülpten Schalung, so daß dieselbe keinerlei Magnetkräften unterliegt und demnach sowohl leichtgängig aufgeschoben als auch wieder abgezogen werden kann. Die Schalung wird demnach in horizontaler Richtung mit massivsten Kräften unverrückbar festgelegt, ist jedoch in vertikaler Richtung relativ leichtgängig beweglich, so daß eine maximale Stabilität mit einem optimalen Handhabungskomfort einhergeht.
Es hat sich als günstig erwiesen, daß als nichtmagnetischer Werkstoff ein Kunststoff verwendet wird, der um die plattenförmigen Magnetelemente gegossen oder gespritzt ist. Zur Herstellung werden demnach zunächst die einzelnen hart- und weichmagnetischen Lagen aneinandergeschichtet, daraufhin mittels Befestigungselementen einander festgelegt und sodann innerhalb einer Gieß- oder Spritzform plaziert, um schließlich von dem Kunststoff umhüllt zu werden. Dieses Verfahren ist weitaus einfacher und dadurch preisgünstiger als eine gehäuseartige Umhüllung aus einem nichtmagnetischen Metallwerkstoff herzustellen.
Die Erfindung bevorzugt, als nichtmagnetischen Werkstoff einen harten Kunststoff zu verwenden, der eine gute Formstabilität aufweist und daher keinerlei Horizontalbewegungen eines übergestülpten, U-förmigen Schalungselements zuläßt.
Andererseits empfiehlt die Erfindung, einen geringfügig elastischen Kunststoff zu verwenden. Indem der Kunststoff eine zwar äußerst geringe, aber dennoch wirksame Elastizität aufweist, können Verletzungen, wie sie ansonsten durch versehentlich herunterfallende Haftmagnetleisten hervorgerufen werden könnten, reduziert oder gar vermieden werden.
Weitere Vorteile lassen sich dadurch erzielen, daß die Aufstandsfläche mitsamt dem erhärteten Kunststoff plangefräst oder -geschliffen ist. Diese Maßnahme gewährleistet, daß die Aufstandsfläche exakt eben ist und somit vollflächig und ohne jeglichen Luftspalt auf der Tischoberfläche aufliegt. Hierdurch haben die weichmagnetischen Polschuhe direkten Kontakt zu der ebenfalls metallischen Tischplatte, so daß sich die magnetischen Feldlinien vollständig innerhalb magnetischer Werkstoffe ausbilden können, und ein Höchstmaß an magnetischer Haltefähigkeit erzielbar ist.
Indem die Haftmagnetleiste erfindungsgemäß eine längliche, etwa quaderförmige Gestalt aufweist, eignet sie sich im besonderem Umfang zur Führung eines übergestülpten Schalungskörpers.
Es hat sich als günstig erwiesen, daß die Ecken und/oder Kanten der erfindungsgemäßen Haftmagnetleiste abgerundet sind. Eine derartige Gestaltung kann auf höchst einfachem Wege durch eine entsprechende Bemessung des Gieß- oder Spritzformwerkzeugs erzielt werden, so daß sich ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand ein Gegenstand herstellen läßt, der bei unachtsamer Handhabung keine Verletzungen verursachen kann.
Die erfindungsgemäße Haftmagnetleiste läßt sich dahingehend optimieren, daß eine oder mehrere, vorzugsweise alle vier Seitenflächen von der Aufstandsfläche zur Oberseite hin nach außen divergierend geneigt ist (sind). Diese Gestalt erlaubt es, von einer der schmalen Stirnseiten her ein klauenartiges Abziehwerkzeug mit komplementär geformten Backen aufzuschieben, das mit einem Hebel versehen ist, um zum Ablösen der Haftmagnetleiste von dem betreffenden Metalltisch die enormen Magnetkräfte desselben durch Kippen der Anordnung überwinden zu können. Hierbei ist durch die aus zueinander konvergierenden Seitenflächen gebildete Schwalbenschwanzform der Verbindung zwischen erfindungsgemäßer Haftmagnetleiste und Abziehwerkzeug ein Formschluß geschaffen, der auch den enormen Magnetkräften zu trotzen im Stande ist, welche durch die hohe Bündelung der Magnetfeldlinien infolge der Aneinanderschichtung mehrerer Permanentmagnete hervorgerufen werden. Um die Hebelwirkung eines derartigen Werkzeugs optimal nutzen zu können, sind vorzugsweise die beiden Längsseiten einer langgestreckten Haftmagnetleiste zueinander geneigt, während die Stirnseiten gegebenenfalls auch zueinander parallel ausgebildet sein können.
Die Erfindung empfiehlt, den Neigungswinkel einer Längsseite gegenüber der Vertikalen zwischen 1° und 20°, vorzugsweise zwischen 5° und 15° insbesondere bei etwa 8° bis 12° zu wählen. Dieser Bereich stellt einen optimalen Kompromiß dar zwischen einem hohen Formschluß beim Ablösen des betreffenden Werkzeugs von einer Tischplatte einerseits und zwischen einer möglichst geringen Volumenerhöhung infolge der oberseitigen Verbreiterung andererseits.
Bei einer vorzugsweise alternativen Ausführungsform der Erfindung sind an einer oder mehreren Seitenflächen, bevorzugt an den beiden Längsseiten, zu der Kante an der Aufstandsfläche parallele Vertiefungen, insbesondere Auskehlungen vorgesehen. Auch diese Ausführungsform ermöglicht das Ansetzen eines Ablösewerkzeugs von der Stirnseite her, hat jedoch den Vorteil, daß die Seitenflächen im übrigen rechtwinklig verlaufen können, so daß eine besonders gute Führung eines übergestülpten, U-förmigen Schalungsteils gewährleistet ist. Eine derartige, rillen- oder kehlenförmige Aussparung kann bei Verwendung eines Kunststoffs als magnetischem Isolator auf einfachstem Weg durch Modifizieren der Spritz- oder Gießform hervorgerufen werden. Indem die entsprechende Vertiefung als bodenseitige Auskehlung ausgebildet ist, bleibt es dem magnetischen Isolator unbenommen, weiter oben, die angeordneten Befestigungsmittel zur gegenseitigen Festlegung der Dauermagnete, insbesondere Schraubenköpfe od. dgl., zu umfließen und dadurch zu fixieren, so daß dieselben sich nicht lösen können.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, daß die nichtmagnetische Schicht dicker ist als gegebenenfalls hervorstehende Teile von zur gegenseitigen Festlegung der abwechselnd aufeinandergeschichteten Dauermagnete und Zwischen- und/oder Außenlagen verwendeten Befestigungsteilen, insbesondere Schraubenköpfe od. dgl. Durch eine vollständige Abdeckung derartiger Teile wird ein magnetischer Nebenschluß vollständig ausgeschlossen, außerdem ist die Verletzungsgefahr auf ein Minimum reduziert.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt in:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Haftmagnetleiste in einer perspektivischen Darstellung;
Fig. 2 einen Schnitt durch die Fig. 1 entlang der Linie II-II; sowie
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung in aufrechter Position.
Die in Fig. 1 wiedergegebene Haftmagnetleiste 1 ist um 180° gestürzt, so daß die völlig ebene Aufstandsfläche 2 zu erkennen ist. Dort sind bei der gezeichneten Ausführungsform drei Polschuhe 3 aus weichmagnetischem Metallwerkstoff zu erkennen, ansonsten besteht die restliche Oberfläche 4 der Haftmagnetleiste 1 ausschließlich aus nichtmagnetischem Kunststoff.
Fig. 2 zeigt das Innenleben der Haftmagnetleiste 1 in Form eines Querschnitts, der über nahezu die gesamte Länge der langgestreckten Haftmagnetleiste 1 prinzipiell etwa konstant ist. Man sieht, daß die Polschuhe 3 den Stirnseiten von weichmagnetischen, langgestreckten Metallplatten 5 entsprechen, wovon die mittlere Metallplatte 5 zwischen zwei halbmagnetischen Dauermagnetplatten 6 eingeschlossen ist. Diese entsprechen hinsichtlich ihrer Länge etwa den weichmagnetischen Metallplatten 5, reichen jedoch nicht vollständig bis zu der Aufstandsfläche 2 heran. Diese aneinandergeschichteten, dauer- bzw. weichmagnetischen Metallplatten 5, 6 werden durch mehrere, bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel insgesamt drei Schrauben 7 aneinander festgelegt. Hierbei durchgreift die Schraube 7 miteinander fluchtende Bohrungen in den Metallplatten 5, 6 und wird in der ihrem Kopf 8 gegenüberliegenden Metallplatte 5 mittels eines dortigen Innengewindes festgeschraubt.
Dieser Magnetkörper 5, 6 ist von der Kunststoffmasse 9 umhüllt, derart, daß die Hohlräume zwischen den Polschuhen 3 vollständig ausgefüllt werden und ansonsten sämtliche Elemente, insbesondere auch die Schraube 7 und deren Kopf 8, vollständig von der Kunststoffmasse 9 eingehüllt werden.
Der Kunststoff 9 ist äußerst formstabil mit einer minimalen Elastizität, welche ausschließlich bei schockartigen Krafteinwirkungen wie bspw. einem versehentlichen Herabfallen merklich in Erscheinung tritt, während der Funktion und insbesondere während einer Rüttelphase jedoch keine Relativbewegung eines aufgestülpten, U-förmigen Schalungsteils gegenüber der betreffenden Tischplatte zuläßt.
Wie Fig. 1 erkennen läßt, sind die Ecken 10 und Kanten 11 stark abgerundet, bspw. mit einem Krümmungsradius von 0,5 bis 2 cm, um Verletzungen zu vermeiden. Insbesondere die beiden Längsseiten 12, bei der in der Zeichnung wiedergegebenen Haftmagnetleiste 1 jedoch auch die beiden Stirnseiten 13, sind von der Oberseite 14 zur Aufstandsfläche 2 hin zueinander konvergierend geneigt. Der Neigungswinkel entspricht bei der dargestellten Ausführungsform etwa 8°, kann jedoch in einem Bereich von etwa 10 bis 20° variieren. Diese Gestalt erlaubt einen schwalbenschwanzförmigen Eingriff mit einem von einer Stirnseite 13 her aufgeschobenen, klauenförmigen Ablösewerkzeug, das einen Hebel aufweist, mit dem die Haftmagnetleiste 1 von der Tischplatte hochgekippt und sodann entfernt werden kann.
Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haftmagnetleiste 15 ist in Fig. 3 im Querschnitt wiedergegeben, wobei hier der Schnitt nicht durch die Symmetrieebene der Haftmagnetleiste 15 verläuft, so daß die zur Befestigung auch hier vorgesehenen Schrauben nicht zu erkennen sind. Die Haftmagnetleiste 15 hat ebenfalls eine langgestreckte Gestalt mit zwei Längs-Seitenflächen 16, einer Aufstandsfläche 17 und einer Oberseite 18. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der Haftmagnetleiste 1 gemäß den Fig. 1 und 2 ausschließlich durch die Form, in welche der Kunststoff 19 gespritzt ist, während die magnetischen Elemente, nämlich weich magnetische Polschuhe 5 und hartmagnetische Dauermagnetplatten 6 sowie deren Befestigungsschrauben 7 mit der zuvor beschriebenen Ausführungsform völlig identisch sind.
Der Unterschied dieser beiden Ausführungsformen liegt in der Gestaltung der Seitenflächen 16. Bei der Ausführungsform 15 verlaufen diese im oberen Bereich zueinander parallel sowie rechtwinklig zu der Aufstandsfläche 17 und Oberseite 18. Im Bereich der Unterkanten 20 zwischen den Seitenflächen 16 und der Aufstandsfläche 17 sind jeweils Auskehlungen 21 vorhanden, in welche komplementär geformte Verdickungen an klauenartigen Abziehwerkzeugen eingreifen können, so daß sich ein stabiler Formschluß ergibt, der ein Wegkippen des betreffenden Haftmagnetelements 15 von der Oberseite 22 eines Rütteltischs 23 ermöglicht.
In Fig. 3 ist zu erkennen, wie ein querschnittlich etwa U-förmiges Schalungselement 24 über der Haftmagnetleiste 15 plaziert ist, so daß die beiden Schenkel 25 des Schalungselements 24 auf der Oberseite 22 des Rütteltischs 23 aufsitzen. Infolge der zueinander parallelen sowie rechtwinklig zur Aufstandsfläche 17 verlaufenden Seitenflächen 16 liegen die Innenseiten 26 der beiden Schenkel 25 des Schalungselements 24 großflächig an der Haftmagnetleiste 15 an und können von dieser optimal geführt werden. Infolge des magnetisch isolierenden Kunststoffs 19 kann das Schalungselement 24 unbedenklich auch aus magnetischem Material wie bspw. Eisen hergestellt sein, und es kann darüber hinaus auch zwecks Verbesserung der Klemmwirkung mit der Haftmagnetleiste 15 im Bereich seiner beiden Schenkel 25 zu deren freien Enden hin leicht konvergierend ausgebildet sein, so daß sich dieselben beim Aufschieben auf die Haftmagnetleiste 15 leicht auseinanderspreizen und dadurch ein besonders hoher Anpreßdruck und daraus folgend eine sehr hohe Reibungskraft zu dem Haftmagnetelement 15 ergibt, die zusätzlich infolge eines speziell gewählten Kunststoffs 19 mit hohem Reibungskoeffizient zu einer unverrückbaren Fixierung der Schalung 24 beiträgt. Infolge der magnetisch isolierenden Eigenschaften des Kunststoffs 19 kann das Schalungselement 24 jedoch leichtgängig nach oben wieder von der Haftmagnetleiste 15 abgezogen werden, welche anschließend durch Aufschieben eines in die Auskehlungen 21 eingreifenden Abziehwerkzeugs von der Tischplatte 22 abgekippt und entfernt werden kann.

Claims (11)

1. Haftmagnetleiste (1) mit plattenförmigen Dauermagneten (6) und weichmagnetischen Zwischen- und/oder Außenlagen (5), deren vorzugsweise im Bereich einer Aufstandsfläche (2) erhaben, ausgebildeten Stirnseiten (3) als Polschuhe dienen, wobei sämtliche abwechselnd aufeinandergeschichteten Dauermagnete (6) und Zwischen- und/oder Außenlagen (5) aneinander festgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Dauermagneten und weichmagnetischen Zwischen- und/oder Außenlagen (5) mit Ausnahme der als Polschuhe dienenden Stirnseiten (3) der weichmagnetischen Lager (5) der gesamten Aufstandsfläche (2) von einem nichtmagnetischen Werkstoff (9) umgeben ist.
2. Haftmagnetleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als nichtmagnetischer Werkstoff (9) ein Kunststoff verwendet wird, der um die plattenförmigen Magnetelemente (5, 6) gegossen oder gespritzt ist.
3. Haftmagnetleiste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein harter Kunststoff verwendet wird.
4. Haftmagnetleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein geringfügig elastischer Kunststoff verwendet wird.
5. Haftmagnetleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstandsfläche (2) mitsamt dem erhärteten Kunststoff (9) plangefräst oder -geschliffen ist.
6. Haftmagnetleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftmagnetleiste (1) eine längliche, etwa quaderförmige Gestalt aufweist.
7. Haftmagnetleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken (10) und/oder Kanten (11) abgerundet sind.
8. Haftmagnetleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere, vorzugsweise alle vier Seitenflächen (12, 13) von der Aufstandsfläche (2) zur Oberseite (14) hin nach außen divergierend geneigt ist (sind).
9. Haftmagnetleiste nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel zwischen 1° und 20°, vorzugsweise zwischen 5° und 15°, insbesondere bei etwa 8° bis 12° liegt.
10. Haftmagnetleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einer oder mehreren Seitenflächen, vorzugsweise an den beiden Längsseiten (12), zu der Kante (11) an der Aufstandsfläche (2) parallele Vertiefungen, insbesondere Auskehlungen (21) vorgesehen sind.
11. Haftmagnetleiste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmagnetische Schicht (9) dicker ist als gegebenenfalls hervorstehende Teile von zur gegenseitigen Festlegung der abwechselnd aufeinandergeschichteten Dauermagnete (6) und Zwischen- und/oder Außenlagen (5) verwendeter Befestigungsteile (7), insbesondere Schraubenköpfe (8) od. dgl.
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