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DE19809875A1 - Vorrichtung zum Zuführen von Faserbändern an Streckwerken von Spinnereimaschinen, insbesondere von Strecken - Google Patents

Vorrichtung zum Zuführen von Faserbändern an Streckwerken von Spinnereimaschinen, insbesondere von Strecken

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DE19809875A1
DE19809875A1 DE19809875A DE19809875A DE19809875A1 DE 19809875 A1 DE19809875 A1 DE 19809875A1 DE 19809875 A DE19809875 A DE 19809875A DE 19809875 A DE19809875 A DE 19809875A DE 19809875 A1 DE19809875 A1 DE 19809875A1
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Germany
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rollers
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Thomas Steinert
Josef Temburg
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Truetzschler GmbH and Co KG
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Truetzschler GmbH and Co KG
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    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
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    • D01H5/00Drafting machines or arrangements ; Threading of roving into drafting machine
    • D01H5/005Arrangements for feeding or conveying the slivers to the drafting machine

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen von Faserbändern an Streckwerken von Spinnereimaschinen, insbesondere von Strecken, bei der die Faserbänder über mehrere an einem Einlauftisch angebrachte, angetriebene Zuführwalzen aus Spinnkannen abgezogen und einem Einzugswalzenpaar zugeleitet werden, wobei Zuführwalzen unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeiten zueinander aufweisen.
Die Faserbänder, die mittels der Walzenpaare (Zuführwalze, Druckwalze) des Einlauftisches einem Streckwerk einer Strecke zugeführt werden, gelangen unter einer Einlaufanspannung (Anspannverzug) von ca. 1,05-fach über z. B. Reiterwalzen zu einem Einzugswalzenpaar. Die Einlaufanspannung ist das Verhältnis der Umfangsgeschwindigkeiten von Reiterwalzen zu den Einlaufwalzen. Die Einlaufanspannung wird in der Praxis so eingestellt, daß jedes Faserband zwischen den Einlaufwalzen und den Reiterwalzen mit der kleinstmöglichen Spannung läuft und trotzdem nicht durchhängt.
In der Praxis werden die Zuführwalzen von dem Motor für den Streckwerksantrieb über Antriebselemente, z. B. ein Zugmittelgetriebe und Übertragungselemente, z. B. Zahnriemen und Zahnriemenräder, angetrieben. Dabei weisen die Zuführwalzen regelmäßig gleiche Umfangsgeschwindigkeiten auf. Es kann vorkommen, daß die Faserbänder z. B. aufgrund des unterschiedlichen Abstandes zwischen den Zuführwalzen und dem Einzugswalzenpaar eine unterschiedliche Einlaufanspannung aufweisen. Da das nur schwach gedrehte Faserband aber aus lose miteinander verbundenen Fasern besteht, hält es nur infolge der Reibung zwischen den Fasern zusammen und kann keine mechanischen Zugbeanspruchungen aufnehmen, ohne dadurch an dieser Stelle eine unerwünschte Verstreckung zu erfahren, die in den nachfolgenden Bearbeitungsstufen schädliche Wirkungen haben kann. Ein Nachteil besteht darin, daß die Spinnkannen am Einlauftisch zwar eine Bandmenge gleicher Länge aufweisen, jedoch dennoch vielfach Bandreste in den Spinnkannen verbleiben. Auf dem Weg von der Kanne zum Einlauf der Maschine wird ein Faserband dabei mehrfach umgelenkt. Da Umlenkstellen stets reibungsbehaftet sind, resultieren aus dem Bandabzug Kräfte, die in Abhängigkeit der Materialeigenschaften und der freien Weglänge des Bandes zwischen Kanne und Maschine zu ungewollten Verzügen führen. Diese Fehlverzüge haben einen stationären und einen instationären Anteil. Der stationäre Anteil führt dazu, daß gleichvolle Vorlagekannen unterschiedlich schnell leer werden, da faserbandverarbeitende Maschinen das Band mit konstanter Bandgeschwindigkeit und nicht mit konstantem Massenstrom einziehen. Der instationäre Anteil, der durch die Eigendynamik des Bandes beim Abzugsvorgang entsteht, führt zu Schwankungen in der Vorlagebandnummer.
Es wurde schon vorgeschlagen (DE-AS 11 15 624), daß die Zuführwalzen je nach ihrer Entfernung vom Streckwerk verschiedene Durchmesser und demnach verschiedene Umfangsgeschwindigkeiten besitzen, wobei die Umfangsgeschwindigkeit bei zunehmender Entfernung vom Streckwerk abnimmt, so daß das Gleiten zwischen den Faserbändern und den Zuführwalzen sowie das Durchhängen eines Faserbandes zwischen aufeinanderfolgenden Zuführwalzen ausgeglichen und erreicht werden kann, daß die Faserbänder beim Eintritt in das Einzugswalzenpaar des Streckwerks mit guter Annäherung die gleiche Spannung besitzen. Dabei besitzen die dem Streckwerk am nächsten liegenden Zuführwalzen - gleiche Drehzahl aller Zuführwalzen vorausgesetzt - größeren Durchmesser als die entfernten Zuführwalzen. Die Zuführwalzen werden über eine gemeinsame Antriebswelle angetrieben. Nachteilig ist, daß eine Anpassung der Einlaufanspannung zwischen aufeinanderfolgenden Zuführwalzen an geänderte Betriebsbedingungen nicht möglich ist. Außerdem stört, daß die Faserbänder nur annähernd die gleiche Spannung aufweisen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere eine Anpassung der Einlaufanspannungen an geänderte Betriebsbedingungen erlaubt und eine Vergleichmäßigung der Einlaufanspannungen der Faserbänder ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Dadurch, daß mindestens eine vom Streckwerk unabhängige Antriebseinrichtung für die Zuführwalzen vorgesehen ist, insbesondere einstellbare Einzelantriebe, kann bei geänderten Betriebsbedingungen auf einfache Weise über eine Änderung der Umfangsgeschwindigkeit mindestens einer Zuführwalze die Einlaufanspannung entsprechend geändert bzw. angepaßt werden. Auf diese Weise ist in besonders vorteilhafter Weise eine Vergleichmäßigung der Einlaufanspannung der Faserbänder untereinander ermöglicht. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird den Fehlverzügen durch entsprechend angepaßte Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten der Zuführwalzen entgegengewirkt. Insbesondere ist ermöglicht, daß der Fehlverzug aller einlaufenden Faserbänder gleich ist, so daß die Kannen restlos von Faserbändern entleert werden.
Zweckmäßig ist jeder Zuführwalze eine unabhängige Antriebseinrichtung, z. B. Antriebsmotor, zugeordnet. Vorzugsweise dient als Antriebseinrichtung ein drehzahlgesteuerter Elektromotor. Mit Vorteil ist der Elektromotor mit einer Steuer- und Regeleinrichtung für die Einstellung vorgegebener Motordrehzahlen verbunden. Bevorzugt ist der Elektromotor ein Servomotor. Zweckmäßig ist der Servomotor ein Gleichstrommotor. Vorzugsweise ist der Servomotor ein frequenzgesteuerter Drehstrom-Kurzschlußläufer. Mit Vorteil ist eine stufenlose Einstellung der Motordrehzahlen vorgesehen. Bevorzugt weist die elektronische Steuer- und Regeleinrichtung einen Sollwertsteller für die Motordrehzahlen auf. Zweckmäßig steht der Sollwertsteller für die Motordrehzahlen mit Speicherelementen und/oder Meßelementen in Verbindung. Vorzugsweise enthält ein Speicherelement Daten über das verarbeitete Fasermaterial. Mit Vorteil sind die Meßelemente der Strecke zugeordnet. Bevorzugt ist mindestens ein Meßelement für die Geschwindigkeiten der Faserbänder vorgesehen. Zweckmäßig ist ein Antriebsmotor für zwei koaxial zueinander angeordnete Zuführwalzen für unterschiedliche Kannenreihen vorhanden. Vorzugsweise ist zwischen dem Antriebsmotor und er Zuführwalze ein Übertragungselement angeordnet. Mit Vorteil ist zwischen dem Antriebsmotor und der Zuführwalze ein Getriebe o. dgl. vorhanden. Bevorzugt ist als Antriebsmotor ein Trommelmotor (Innenmotor) vorgesehen. Auf diese besonders vorteilhafte Weise wird konstruktiv einfach Bauraum eingespart und werden Übertragungsverluste vom Antriebsmotor auf die Zuführwalze vermieden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht den Einlauftisch einer Strecke mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 Draufsicht gemäß Fig. 1,
Fig. 3 perspektivisch die Führung der Faserbänder über eine Zuführwalze,
Fig. 4a Seitenansicht im Halb schnitt durch eine Zuführwalze mit Innenmotor,
Fig. 4b Stirnansicht auf die Ausführung nach Fig. 4a im Vollquerschnitt,
Fig. 5 zwei koaxial angeordnete Zuführwalzen mit einem Innenmotor mit zwei Rotoren,
Fig. 6 zwei koaxial angeordnete Zuführwalzen mit einem Innenmotor und einem Rotor,
Fig. 7 ein drehzahlgesteuerter Einzelantriebsmotor mit Zuführwalze und Kraftübertragungselementen und
Fig. 8 die Ausbildung der Strecke nach Fig. 1 als Regulierstrecke mit Blockschaltbild zur individuellen Einstellung der Umfangsgeschwindigkeit der Zuführwalzen am Einlauftisch.
Nach Fig. 1 sind Spinnkannen 1a bis 1c (Rundkannen) unterhalb des Bandeinlauftisches 2 (Gatter) angeordnet, und die Vorlagebänder 3a bis 3c werden über Zuführwalzen 4a bis 4c abgezogen und der Strecke 8, z. B. Trützschler-Strecke HS, mit dem Streckwerk 9 zugeführt. Jeder mit einem Einzelantrieb angetriebene Zuführwalze 4a bis 4c ist eine mitlaufende Oberwalze 6a bis 6c zugeordnet. Im Bereich des Einlauftisches 2 befinden sich sechs Walzenpaare 4, 6; 5, 7 (vgl. Fig. 2), welche jeweils aus einer Oberwalze und einer Zuführwalze bestehen. Aus den Spinnkannen 1a bis 1c werden Faserbänder 3a bis 3c gehoben und auf dem Einlauftisch zur Strecke 8 geführt. Nach dem Passieren des Streckwerks gelangt das verstreckte Faserband 38 in einen Drehteller eines Kannenstocks und wird in Ringen in der Ausgangskanne 52 abgelegt. Der Einlauftisch 2 erstreckt sich bis zur Strecke 8 über den Bereich der gesamten Bandeinlaufvorrichtung. Über die Faserband-Einlaufvorrichtung wird aus den Spinnkannen 1 je ein Faserband 3 der Strecke 8 zugeführt. Die Zuführung erfolgt durch je eine Bandeinlaufstelle, von denen jede ein Walzenpaar 4a, 6a; 4b, 6b; 4c, 6c (Walzeneinlauf) aufweist. Im Bereich jeder unteren Walze 4a bis 4c ist ein Führungsorgan (sh. Fig. 3) zur Führung der Faserbänder 3 mit nach oben offenen Führungsnuten vorhanden. Mit A ist die Laufrichtung der Faserbänder 3a, 3b und 3c bezeichnet. Die Faserbänder 3a bis 3c werden zwischen den Walzenpaaren 4, 6 gequetscht. Die aus den Spinnkannen 1a bis 1c abgezogenen Faserbänder 3 schwingen insbesondere bei einer großen Abzugsgeschwindigkeit über den Kannen 1a bis 1c in einer ballonartigen Form. Nach Passieren der Zuführwalzen 4a bis 4c sind die Faserbänder 3a bis 3c unterwegs beruhigt. Die Drehrichtung der Zuführwalzen 4a bis 4c und der Oberwalzen 6a bis 6c ist durch gebogene Pfeile angegeben. Dem Einlauftisch 2 nachgeordnet ist am Eingang der Strecke 8 eine angetriebene Walzeneinrichtung 10a, 13, z. B. eine Reiter-Unterwalze 10a und drei Reiter-Oberwalzen 13', 13'', 13''' (sh. Fig. 2), vorhanden. Jeder Zuführwalze 4a, 4b, 4c ist als Einzelantrieb ein drehzahlsteuerbarer Antriebsmotor 11a, 11b bzw. 11c, z. B. Servomotor, zugeordnet.
Wie Fig. 2 zeigt, ist auf jeder Seite des Einlauftisches 2 jeweils eine Reihe von drei Spinnkannen 1', 1'' parallel zueinander aufgestellt. Im Betrieb kann aus allen sechs Spinnkannen 1', 1'' gleichzeitig jeweils ein Faserband abgezogen werden. Es kann aber im Betrieb auch derart verfahren werden, daß nur auf einer Seite z. B. aus den drei Spinnkannen 1' Faserband abgezogen wird, während auf der anderen Seite die drei Spinnkannen 1'' ausgewechselt werden. Weiterhin sind auf jeder Seite des Einlauftisches 2 jeweils drei in Arbeitsrichtung A hintereinander angeordnete Zuführwalzen 4a, 4b, 4c bzw. 5a, 5b, 5c vorhanden. Zwei Zuführwalzen 4a, 5a; 4b, 5b; 4c, 5c sind jeweils koaxial zueinander angeordnet. Die Zuführwalzen 4a, 5a werden durch den drehzahlgesteuerten Elektromotor 11a, die Zuführwalzen 4b, 5b durch den drehzahlgesteuerten Elektromotor 11b und die Zuführwalzen 4c, 5c durch den drehzahlgesteuerten Elektromotor 11c angetrieben. Die Elektromotoren 11a bis 11c sind an eine gemeinsame elektrische Steuer-und Regeleinrichtung 46 (sh. Fig. 8), z. B. Mikrocomputer, angeschlossen. Die Zuführwalzen 4a bis 4c; 5a bis 5c weisen gleichen Durchmesser, z. B. 100 mm, auf. Die Drehzahlen n der Motoren 11a, 11b und 11c nehmen in Arbeitsrichtung A ab, d. h. n1 < n2 < n3 (Motor 11a weist Drehzahl n1, Motor 11b weist Drehzahl n2 und Motor 11c weist Drehzahl n3 auf). Die Drehzahlen n1, n2 und n3 werden durch die Steuer- und Regeleinrichtung 46 vorgegeben, z. B. n1 = 900 min-1, n2 = 850 min-1, n3 = 800 min-1, d. h. U1 = 282 m/min, U2 = 267 m/min, U3 = 251 m/min. Auf diese Weise nehmen die Umfangsgeschwindigkeiten U der Zuführwalzen 4a, 5a; 4b, 5b und 4c, 5c in Arbeitsrichtung A ab. Dadurch gelingt es, die Umfangsgeschwindigkeiten U1, U2, U3 der Zuführwalzen 4a, 5a; 4b, 5b und 4c, 5c individuell einzustellen, so daß die Einlaufanspannung aller Faserbänder 3 in der gewünschten Weise verwirklicht werden kann. In Fig. 2 sind den Zuführwalzen 4a, 4b und 4c die Motoren 11a, 11b bzw. 11c zugeordnet dargestellt. Der Antrieb der Zuführwalzen 5a, 5b und 5c auf der anderen Seite des Einlauftisches 2 kann über (nicht dargestellte) Getriebe o. dgl. Übertragungseinrichtungen verwirklicht werden, die an die Motoren 11a, 11b bzw. 11c angeschlossen sind. In der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform können die Zuführwalzen 5a, 5b und 5c jeweils auch durch einen eigenen (nicht dargestellten) Antriebsmotor 12a, 12b bzw. 12c angetrieben sein.
Nach Fig. 3, die den Walzeneinlauf des Streckengatters zeigt, werden die Faserbänder 3a bis 3n durch die oben offenen Führungsnuten zwischen den Führungsorganen 12a bis 12g hindurchgeführt. Mit 5 sind ringförmige Leitelemente für die Faserbänder 3 bezeichnet. Die Zuführwalze 4c ist hohlzylinderförmig ausgebildet, wobei der Trommelmotor dem Innenraum des Hohlzylinders zugeordnet ist (sh. Fig. 4).
Der Antriebsmotor 11a, der nach Fig. 4a als Innenmotor, auch Trommelmotor, Walzenmotor o. dgl. genannt, ausgebildet ist, ist im Innenhohlraum der Zuführwalze 4a angeordnet. Ein ortsfester Lagerkörper 14, der am Einlauftisch 2 seitlich befestigt ist, dient als Gehäuseflansch für das Statorblechpaket 15 des Motors, als Lagergehäuse für den Rotor 16 und als Lagerzapfen für den gesamten Trommelmotor. Es sind Verbindungselemente 17 zwischen dem Lagerkörper 14 und einer Lagerplatte 18 vorhanden, die dem anderen Endbereich des Statorblechpaketes 15 zugeordnet ist. Am Ende der Welle 19 des Rotors 15 ist ein Mitnahmeelement befestigt, das mit der Innenwandfläche 4'a der Zuführwalze 4a verbunden ist. Die Verbindung, die der Übertragung des Drehmoments vom Rotor 15 des Motors 11a auf die Zuführwalze 4a dient, kann z. B. kraft- oder formschlüssig sein. Bei Antrieb mit geringer Drehzahl der Zuführwalze 4a ist der Einsatz eines Umlaufgetriebes nötig. Die Zuführwalze 4a, die Welle 19 und das Mitnahmeelement 20 drehen sich entsprechend Fig. 4b in Richtung der Pfeile B, C bzw. D. Mit 21', 21'' und 21''' sind Kugellager bezeichnet.
Der Antrieb wurde in Fig. 4a, 4b am Beispiel eines drehzahleinstellbaren Einzel-Motors 11a für die Zuführwalze 4a erläutert. In entsprechender Weise werden die Zuführwalzen 4b, 4c, 5a, 5b, 5c (sh. Fig. 2) durch drehzahleinstellbare Einzelmotoren 11b, 11c, 12a, 12b bzw. 12c angetrieben.
Die Erfindung umfaßt auch eine Ausführungsform für den Innenmotor, bei dem der außenliegende Rotor mit zylindrischer Außenmantelfläche unmittelbar der zylindrischen Innenmantelfläche 4'a der Zuführwalze 4a zugeordnet und mit dieser verbunden ist. Es kann auch der außenliegende Rotor in Gestalt eines Hohlzylinders selbst als Zuführwalze angewandt werden.
Gemäß Fig. 5 ist zum Antrieb zweier koaxial zueinander angeordneter Zuführwalzen 4a, 5a ein Innenmotor vorhanden, bei dem einem Stator 16 zwei Rotoren 15a, 15b zugeordnet sind. Auch kann entsprechend Fig. 6 ein Innenmotor 16 mit einem Stator und einem Rotor zum Antrieb von zwei koaxial zueinander angeordneten Zuführwalzen 4a, 5a vorgesehen sein.
Gemäß Fig. 7 ist zwischen dem drehzahlregelbaren Antriebsmotor 11a und der Zuführwalze 4a eine Kraftübertragungseinrichtung 51 aus zwei Zahnriemenrädern 51a, 51b und einem Zahnriemen 51c vorhanden.
Nach Fig. 8 weist eine Strecke, z. B. Trützschler-Strecke HSR, ein Streckwerk 22 auf, dem ein Streckwerkseinlauf 23 vorgelagert und ein Streckwerksauslauf 24 nachgelagert sind. Die Faserbänder 3 treten, aus Kannen kommend (sh. Fig. 1, Position 1), in die Bandführung 26 ein und werden, gezogen durch die Abzugswalzen 27, 28, an dem Meßglied 29 vorbeitransportiert. Das Streckwerk 22 ist als 4-über-3-Streckwerk konzipiert, d. h. es besteht aus drei Unterwalzen I, II, III (I Ausgangs-Unterwalze, II Mittel-Unterwalze, III Eingangs-Unterwalze) und vier Oberwalzen 31, 32, 33, 34. Im Streckwerk 2 erfolgt der Verzug des Faserbandes 3 aus mehreren Faserbändern. Der Verzug setzt sich zusammen aus Vorverzug und Hauptverzug. Die Walzenpaare 34/III und 33/II bilden das Vorverzugsfeld, und die Walzenpaare 33/II und 31, 32/I bilden das Hauptverzugsfeld. Die verstreckten Faserbänder 3 erreichen im Streckwerksauslauf 24 eine Vliesführung 30 und werden mittels der Abzugswalzen 35, 36 durch einen Bandtrichter 37 gezogen, in dem in dem sie zu einem Faserband 38 zusammengefaßt werden, das anschließend in Kannen (sh. Fig. 1, Position 52) abgelegt wird.
Die Abzugswalzen 27, 28, die Eingangs-Unterwalze III und die Mittel-Unterwalze II, die mechanisch z. B. über Zahnriemen gekoppelt sind, werden von dem Regelmotor 39 angetrieben, wobei ein Sollwert vorgebbar ist. (Die zugehörigen Oberwalzen 24 bzw. 23 laufen mit.) Die Ausgangs-Unterwalze I und die Abzugswalzen 35, 36 werden von dem Hauptmotor 40 angetrieben. Der Regelmotor 39 und der Hauptmotor 40 verfügen je über einen eigenen Regler 41 bzw. 42. Die Regelung (Drehzahlregelung) erfolgt jeweils über einen geschlossenen Regelkreis, wobei dem Regler 39 ein Tachogenerator 43 und dem Hauptmotor 40 ein Tachogenerator 44 zugeordnet ist. Am Streckwerkseinlauf 23 wird eine der Masse proportionale Größe, z. B. der Querschnitt der eingespeisten Faserbänder 3, von dem Einlaufmeßorgan 29 gemessen, das z. B. aus der DE-A-44 04 326 bekannt ist. Am Streckwerksauslauf 24 wird der Querschnitt des ausgetretenen Faserbandes 38 von einem dem Bandtrichter 17 zugeordneten Auslaufmeßorgan 35 gewonnen, das z. B. aus der DE-A-195 37 983 bekannt ist. Eine zentrale Rechnereinheit 46 (Steuer- und Regeleinrichtung), z. B. Mikrocomputer mit Mikroprozessor, übermittelt eine Einstellung der Sollgröße für den Regelmotor 39 an den Regler 41. Die Meßgrößen der beiden Meßorgane 29 bzw. 35 werden während des Streckvorganges an die zentrale Rechnereinheit 46 übermittelt. Aus den Meßgrößen des Einlaufmeßorgans 29 und aus dem Sollwert für den Querschnitt des austretenden Faserbandes 38 wird in der zentralen Rechnereinheit 46 der Sollwert für den Regelmotor 39 bestimmt. Die Meßgröße des Auslaufmeßorgans 35 dienen der Überwachung des austretenden Faserbandes 38 (Ausgabebandüberwachung). Mit Hilfe dieses Regelsystems können Schwankungen im Querschnitt der eingespeisten Faserbänder 3 durch entsprechende Regelungen des Verzugsvorganges kompensiert bzw. eine Vergleichmäßigung des Faserbandes 38 durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen dadurch erreicht werden, daß bereits im Bereich des Einlauftisches 2 Fehlverzüge der Bänder 3 reduziert bzw. vermieden werden. Der zentralen Rechnereinheit 46 der Maschine ist ein Speicher 47 zugeordnet, wo die bzw. gewisse Signale des Steuer- und -regelsystems zur Auswertung gespeichert werden. An die Recheneinheit 46 ist weiterhin ein Funktionsumformer 49, z. B. Pegelwandler, Rechner o. dgl. angeschlossen, der mit den drehzahlgesteuerten Elektromotoren 11a, 11b, 11c, 12a, 12b und 12c elektrisch in Verbindung steht. Aufgrund im Speicher 47 vorgebbarer Sollwerte wird die Drehzahl jedes Elektromotors 11a bis 12c individuell eingestellt. Die Elektromotoren 11a bis 12c sind unabhängig von dem Regelmotor 39 und dem Hauptmotor 40, d. h. insbesondere sind die Elektromotoren 11a bis 12c nicht mit den Motoren 39 und 40 antriebsmäßig (mechanisch) gekoppelt. Mit 48 ist eine Eingabe- und Ausgabeeinheit bezeichnet.
Unter individueller Einstellung der Umfangsgeschwindigkeit jeder Zuführwalze wird nicht die Ein- und Ausschaltung des Antriebes verstanden, d. h. nicht die Ansteuerung eines Antriebsmotors, z. B. bei Abschaltung wegen Ausfalls eines Faserbandes infolge eines Faserbandbruches bzw. Zuschaltung eines Reservebandes.

Claims (20)

1. Vorrichtung zum Zuführen von Faserbändern an Streckwerken von Spinnereimaschinen, insbesondere von Strecken, bei der die Faserbänder über mehrere an einem Einlauftisch angebrachte, angetriebene Zuführwalzen aus Spinnkannen abgezogen und einem Einzugswalzenpaar zugeleitet werden, wobei Zuführwalzen unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeiten zueinander aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsgeschwindigkeit (U1, U2, U3,U4, U5, U6) der Zuführwalzen (4a, 4b, 4c; 5a, 5b, 5c) individuell einstellbar ist, wobei mindestens eine unabhängige Antriebseinrichtung (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) vorhanden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zuführwalze (4a, 4b, 4c; 5a, 5b, 5c) eine unabhängige Antriebseinrichtung (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c), z. B. Antriebsmotor, zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebseinrichtung (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein drehzahlgesteuerter Elektromotor dient.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) mit einer Steuer- und Regeleinrichtung (46) für die Einstellung vorgegebener Motordrehzahlen (n1 bis n6) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein Servomotor ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Servomotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein Gleichstrommotor ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Servomotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein frequenzgesteuerter Drehstrom-Kurzschlußläufer ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine stufenlose Einstellung der Motordrehzahlen (n1 bis n5) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Steuer- und Regeleinrichtung (46) einen Sollwertsteller für die Motordrehzahlen (n1 bis n6) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Sollwertsteller für die Motordrehzahlen (n1 bis n6) mit Speicherelementen (47) und/oder Meßelementen in Verbindung steht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Speicherelement (47) Daten über das verarbeitete Fasermaterial enthält.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßelemente der Strecke zugeordnet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Meßelement (50) für den Verzug der Faserbänder (3a bis 3n) vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der zwei Kannenreihen vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsmotor (11a, 11b, 11c) für zwei koaxial zueinander angeordnete Zuführwalzen (4a, 5a; 4b, 5b; 4c, 5c) für unterschiedliche Kannenreihen (1'a, 1'b, 1'c bzw. 1''a, 1''b, 1''c) vorhanden ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Antriebsmotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) und der Zuführwalze (4a, 4b, 4c; 5a, 5b, 5c) ein Übertragungselement angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Antriebsmotor und der Zuführwalze eine Übertragungseinrichtung (51), Getriebe o. dgl. vorhanden ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsmotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein Innenmotor, z. B. Trommelmotor, Rotormotor, vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Innenmotor der innenliegende Rotor (15) von dem außenliegenden Stator (16) umgeben ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Innenmotor der innenliegende Stator von dem außenliegenden Rotor umgeben ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der außenliegende Rotor eines Motors in Gestalt eines Hohlzylinders als Zuführwalze (4a, 4b, 4b; 5a, 5b, 5c) eingesetzt ist.
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