DE19809875A1 - Vorrichtung zum Zuführen von Faserbändern an Streckwerken von Spinnereimaschinen, insbesondere von Strecken - Google Patents
Vorrichtung zum Zuführen von Faserbändern an Streckwerken von Spinnereimaschinen, insbesondere von StreckenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen von Faserbändern an
Streckwerken von Spinnereimaschinen, insbesondere von Strecken, bei der die
Faserbänder über mehrere an einem Einlauftisch angebrachte, angetriebene
Zuführwalzen aus Spinnkannen abgezogen und einem Einzugswalzenpaar zugeleitet
werden, wobei Zuführwalzen unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeiten zueinander
aufweisen.
Die Faserbänder, die mittels der Walzenpaare (Zuführwalze, Druckwalze) des
Einlauftisches einem Streckwerk einer Strecke zugeführt werden, gelangen unter einer
Einlaufanspannung (Anspannverzug) von ca. 1,05-fach über z. B. Reiterwalzen zu
einem Einzugswalzenpaar. Die Einlaufanspannung ist das Verhältnis der
Umfangsgeschwindigkeiten von Reiterwalzen zu den Einlaufwalzen. Die
Einlaufanspannung wird in der Praxis so eingestellt, daß jedes Faserband zwischen den
Einlaufwalzen und den Reiterwalzen mit der kleinstmöglichen Spannung läuft und
trotzdem nicht durchhängt.
In der Praxis werden die Zuführwalzen von dem Motor für den Streckwerksantrieb über
Antriebselemente, z. B. ein Zugmittelgetriebe und Übertragungselemente, z. B.
Zahnriemen und Zahnriemenräder, angetrieben. Dabei weisen die Zuführwalzen
regelmäßig gleiche Umfangsgeschwindigkeiten auf. Es kann vorkommen, daß die
Faserbänder z. B. aufgrund des unterschiedlichen Abstandes zwischen den
Zuführwalzen und dem Einzugswalzenpaar eine unterschiedliche Einlaufanspannung
aufweisen. Da das nur schwach gedrehte Faserband aber aus lose miteinander
verbundenen Fasern besteht, hält es nur infolge der Reibung zwischen den Fasern
zusammen und kann keine mechanischen Zugbeanspruchungen aufnehmen, ohne
dadurch an dieser Stelle eine unerwünschte Verstreckung zu erfahren, die in den
nachfolgenden Bearbeitungsstufen schädliche Wirkungen haben kann. Ein Nachteil
besteht darin, daß die Spinnkannen am Einlauftisch zwar eine Bandmenge gleicher
Länge aufweisen, jedoch dennoch vielfach Bandreste in den Spinnkannen verbleiben.
Auf dem Weg von der Kanne zum Einlauf der Maschine wird ein Faserband dabei
mehrfach umgelenkt. Da Umlenkstellen stets reibungsbehaftet sind, resultieren aus dem
Bandabzug Kräfte, die in Abhängigkeit der Materialeigenschaften und der freien
Weglänge des Bandes zwischen Kanne und Maschine zu ungewollten Verzügen führen.
Diese Fehlverzüge haben einen stationären und einen instationären Anteil. Der
stationäre Anteil führt dazu, daß gleichvolle Vorlagekannen unterschiedlich schnell leer
werden, da faserbandverarbeitende Maschinen das Band mit konstanter
Bandgeschwindigkeit und nicht mit konstantem Massenstrom einziehen. Der
instationäre Anteil, der durch die Eigendynamik des Bandes beim Abzugsvorgang
entsteht, führt zu Schwankungen in der Vorlagebandnummer.
Es wurde schon vorgeschlagen (DE-AS 11 15 624), daß die Zuführwalzen je nach ihrer
Entfernung vom Streckwerk verschiedene Durchmesser und demnach verschiedene
Umfangsgeschwindigkeiten besitzen, wobei die Umfangsgeschwindigkeit bei
zunehmender Entfernung vom Streckwerk abnimmt, so daß das Gleiten zwischen den
Faserbändern und den Zuführwalzen sowie das Durchhängen eines Faserbandes
zwischen aufeinanderfolgenden Zuführwalzen ausgeglichen und erreicht werden kann,
daß die Faserbänder beim Eintritt in das Einzugswalzenpaar des Streckwerks mit guter
Annäherung die gleiche Spannung besitzen. Dabei besitzen die dem Streckwerk am
nächsten liegenden Zuführwalzen - gleiche Drehzahl aller Zuführwalzen vorausgesetzt -
größeren Durchmesser als die entfernten Zuführwalzen. Die Zuführwalzen werden über
eine gemeinsame Antriebswelle angetrieben. Nachteilig ist, daß eine Anpassung der
Einlaufanspannung zwischen aufeinanderfolgenden Zuführwalzen an geänderte
Betriebsbedingungen nicht möglich ist. Außerdem stört, daß die Faserbänder nur
annähernd die gleiche Spannung aufweisen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere
eine Anpassung der Einlaufanspannungen an geänderte Betriebsbedingungen erlaubt
und eine Vergleichmäßigung der Einlaufanspannungen der Faserbänder ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1.
Dadurch, daß mindestens eine vom Streckwerk unabhängige Antriebseinrichtung für die
Zuführwalzen vorgesehen ist, insbesondere einstellbare Einzelantriebe, kann bei
geänderten Betriebsbedingungen auf einfache Weise über eine Änderung der
Umfangsgeschwindigkeit mindestens einer Zuführwalze die Einlaufanspannung
entsprechend geändert bzw. angepaßt werden. Auf diese Weise ist in besonders
vorteilhafter Weise eine Vergleichmäßigung der Einlaufanspannung der Faserbänder
untereinander ermöglicht. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird den
Fehlverzügen durch entsprechend angepaßte Drehzahlen bzw.
Umfangsgeschwindigkeiten der Zuführwalzen entgegengewirkt. Insbesondere ist
ermöglicht, daß der Fehlverzug aller einlaufenden Faserbänder gleich ist, so daß die
Kannen restlos von Faserbändern entleert werden.
Zweckmäßig ist jeder Zuführwalze eine unabhängige Antriebseinrichtung, z. B.
Antriebsmotor, zugeordnet. Vorzugsweise dient als Antriebseinrichtung ein
drehzahlgesteuerter Elektromotor. Mit Vorteil ist der Elektromotor mit einer Steuer-
und Regeleinrichtung für die Einstellung vorgegebener Motordrehzahlen verbunden.
Bevorzugt ist der Elektromotor ein Servomotor. Zweckmäßig ist der Servomotor ein
Gleichstrommotor. Vorzugsweise ist der Servomotor ein frequenzgesteuerter
Drehstrom-Kurzschlußläufer. Mit Vorteil ist eine stufenlose Einstellung der
Motordrehzahlen vorgesehen. Bevorzugt weist die elektronische Steuer- und
Regeleinrichtung einen Sollwertsteller für die Motordrehzahlen auf. Zweckmäßig steht
der Sollwertsteller für die Motordrehzahlen mit Speicherelementen und/oder
Meßelementen in Verbindung. Vorzugsweise enthält ein Speicherelement Daten über
das verarbeitete Fasermaterial. Mit Vorteil sind die Meßelemente der Strecke
zugeordnet. Bevorzugt ist mindestens ein Meßelement für die Geschwindigkeiten der
Faserbänder vorgesehen. Zweckmäßig ist ein Antriebsmotor für zwei koaxial
zueinander angeordnete Zuführwalzen für unterschiedliche Kannenreihen vorhanden.
Vorzugsweise ist zwischen dem Antriebsmotor und er Zuführwalze ein
Übertragungselement angeordnet. Mit Vorteil ist zwischen dem Antriebsmotor und der
Zuführwalze ein Getriebe o. dgl. vorhanden. Bevorzugt ist als Antriebsmotor ein
Trommelmotor (Innenmotor) vorgesehen. Auf diese besonders vorteilhafte Weise wird
konstruktiv einfach Bauraum eingespart und werden Übertragungsverluste vom
Antriebsmotor auf die Zuführwalze vermieden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht den Einlauftisch einer
Strecke mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 Draufsicht gemäß Fig. 1,
Fig. 3 perspektivisch die Führung der Faserbänder über eine
Zuführwalze,
Fig. 4a Seitenansicht im Halb schnitt durch eine Zuführwalze mit
Innenmotor,
Fig. 4b Stirnansicht auf die Ausführung nach Fig. 4a im
Vollquerschnitt,
Fig. 5 zwei koaxial angeordnete Zuführwalzen mit einem
Innenmotor mit zwei Rotoren,
Fig. 6 zwei koaxial angeordnete Zuführwalzen mit einem
Innenmotor und einem Rotor,
Fig. 7 ein drehzahlgesteuerter Einzelantriebsmotor mit
Zuführwalze und Kraftübertragungselementen und
Fig. 8 die Ausbildung der Strecke nach Fig. 1 als
Regulierstrecke mit Blockschaltbild zur individuellen
Einstellung der Umfangsgeschwindigkeit der
Zuführwalzen am Einlauftisch.
Nach Fig. 1 sind Spinnkannen 1a bis 1c (Rundkannen) unterhalb des Bandeinlauftisches
2 (Gatter) angeordnet, und die Vorlagebänder 3a bis 3c werden über Zuführwalzen 4a
bis 4c abgezogen und der Strecke 8, z. B. Trützschler-Strecke HS, mit dem Streckwerk
9 zugeführt. Jeder mit einem Einzelantrieb angetriebene Zuführwalze 4a bis 4c ist eine
mitlaufende Oberwalze 6a bis 6c zugeordnet. Im Bereich des Einlauftisches 2 befinden
sich sechs Walzenpaare 4, 6; 5, 7 (vgl. Fig. 2), welche jeweils aus einer Oberwalze und
einer Zuführwalze bestehen. Aus den Spinnkannen 1a bis 1c werden Faserbänder 3a bis
3c gehoben und auf dem Einlauftisch zur Strecke 8 geführt. Nach dem Passieren des
Streckwerks gelangt das verstreckte Faserband 38 in einen Drehteller eines
Kannenstocks und wird in Ringen in der Ausgangskanne 52 abgelegt. Der Einlauftisch 2
erstreckt sich bis zur Strecke 8 über den Bereich der gesamten Bandeinlaufvorrichtung.
Über die Faserband-Einlaufvorrichtung wird aus den Spinnkannen 1 je ein Faserband 3
der Strecke 8 zugeführt. Die Zuführung erfolgt durch je eine Bandeinlaufstelle, von
denen jede ein Walzenpaar 4a, 6a; 4b, 6b; 4c, 6c (Walzeneinlauf) aufweist. Im Bereich
jeder unteren Walze 4a bis 4c ist ein Führungsorgan (sh. Fig. 3) zur Führung der
Faserbänder 3 mit nach oben offenen Führungsnuten vorhanden. Mit A ist die
Laufrichtung der Faserbänder 3a, 3b und 3c bezeichnet. Die Faserbänder 3a bis 3c
werden zwischen den Walzenpaaren 4, 6 gequetscht. Die aus den Spinnkannen 1a bis 1c
abgezogenen Faserbänder 3 schwingen insbesondere bei einer großen
Abzugsgeschwindigkeit über den Kannen 1a bis 1c in einer ballonartigen Form. Nach
Passieren der Zuführwalzen 4a bis 4c sind die Faserbänder 3a bis 3c unterwegs
beruhigt. Die Drehrichtung der Zuführwalzen 4a bis 4c und der Oberwalzen 6a bis 6c
ist durch gebogene Pfeile angegeben. Dem Einlauftisch 2 nachgeordnet ist am Eingang
der Strecke 8 eine angetriebene Walzeneinrichtung 10a, 13, z. B. eine
Reiter-Unterwalze 10a und drei Reiter-Oberwalzen 13', 13'', 13''' (sh. Fig. 2),
vorhanden. Jeder Zuführwalze 4a, 4b, 4c ist als Einzelantrieb ein drehzahlsteuerbarer
Antriebsmotor 11a, 11b bzw. 11c, z. B. Servomotor, zugeordnet.
Wie Fig. 2 zeigt, ist auf jeder Seite des Einlauftisches 2 jeweils eine Reihe von drei
Spinnkannen 1', 1'' parallel zueinander aufgestellt. Im Betrieb kann aus allen sechs
Spinnkannen 1', 1'' gleichzeitig jeweils ein Faserband abgezogen werden. Es kann aber
im Betrieb auch derart verfahren werden, daß nur auf einer Seite z. B. aus den drei
Spinnkannen 1' Faserband abgezogen wird, während auf der anderen Seite die drei
Spinnkannen 1'' ausgewechselt werden. Weiterhin sind auf jeder Seite des Einlauftisches
2 jeweils drei in Arbeitsrichtung A hintereinander angeordnete Zuführwalzen 4a, 4b, 4c
bzw. 5a, 5b, 5c vorhanden. Zwei Zuführwalzen 4a, 5a; 4b, 5b; 4c, 5c sind jeweils
koaxial zueinander angeordnet. Die Zuführwalzen 4a, 5a werden durch den
drehzahlgesteuerten Elektromotor 11a, die Zuführwalzen 4b, 5b durch den
drehzahlgesteuerten Elektromotor 11b und die Zuführwalzen 4c, 5c durch den
drehzahlgesteuerten Elektromotor 11c angetrieben. Die Elektromotoren 11a bis 11c
sind an eine gemeinsame elektrische Steuer-und Regeleinrichtung 46 (sh. Fig. 8), z. B.
Mikrocomputer, angeschlossen. Die Zuführwalzen 4a bis 4c; 5a bis 5c weisen gleichen
Durchmesser, z. B. 100 mm, auf. Die Drehzahlen n der Motoren 11a, 11b und 11c
nehmen in Arbeitsrichtung A ab, d. h. n1 < n2 < n3 (Motor 11a weist Drehzahl n1, Motor
11b weist Drehzahl n2 und Motor 11c weist Drehzahl n3 auf). Die Drehzahlen n1, n2 und
n3 werden durch die Steuer- und Regeleinrichtung 46 vorgegeben, z. B. n1 = 900 min-1,
n2 = 850 min-1, n3 = 800 min-1, d. h. U1 = 282 m/min, U2 = 267 m/min, U3 = 251 m/min.
Auf diese Weise nehmen die Umfangsgeschwindigkeiten U der Zuführwalzen 4a, 5a; 4b, 5b
und 4c, 5c in Arbeitsrichtung A ab. Dadurch gelingt es, die
Umfangsgeschwindigkeiten U1, U2, U3 der Zuführwalzen 4a, 5a; 4b, 5b und 4c, 5c
individuell einzustellen, so daß die Einlaufanspannung aller Faserbänder 3 in der
gewünschten Weise verwirklicht werden kann. In Fig. 2 sind den Zuführwalzen 4a, 4b
und 4c die Motoren 11a, 11b bzw. 11c zugeordnet dargestellt. Der Antrieb der
Zuführwalzen 5a, 5b und 5c auf der anderen Seite des Einlauftisches 2 kann über (nicht
dargestellte) Getriebe o. dgl. Übertragungseinrichtungen verwirklicht werden, die an die
Motoren 11a, 11b bzw. 11c angeschlossen sind. In der in Fig. 2 dargestellten
Ausführungsform können die Zuführwalzen 5a, 5b und 5c jeweils auch durch einen
eigenen (nicht dargestellten) Antriebsmotor 12a, 12b bzw. 12c angetrieben sein.
Nach Fig. 3, die den Walzeneinlauf des Streckengatters zeigt, werden die Faserbänder
3a bis 3n durch die oben offenen Führungsnuten zwischen den Führungsorganen 12a bis
12g hindurchgeführt. Mit 5 sind ringförmige Leitelemente für die Faserbänder 3
bezeichnet. Die Zuführwalze 4c ist hohlzylinderförmig ausgebildet, wobei der
Trommelmotor dem Innenraum des Hohlzylinders zugeordnet ist (sh. Fig. 4).
Der Antriebsmotor 11a, der nach Fig. 4a als Innenmotor, auch Trommelmotor,
Walzenmotor o. dgl. genannt, ausgebildet ist, ist im Innenhohlraum der Zuführwalze 4a
angeordnet. Ein ortsfester Lagerkörper 14, der am Einlauftisch 2 seitlich befestigt ist,
dient als Gehäuseflansch für das Statorblechpaket 15 des Motors, als Lagergehäuse für
den Rotor 16 und als Lagerzapfen für den gesamten Trommelmotor. Es sind
Verbindungselemente 17 zwischen dem Lagerkörper 14 und einer Lagerplatte 18
vorhanden, die dem anderen Endbereich des Statorblechpaketes 15 zugeordnet ist. Am
Ende der Welle 19 des Rotors 15 ist ein Mitnahmeelement befestigt, das mit der
Innenwandfläche 4'a der Zuführwalze 4a verbunden ist. Die Verbindung, die der
Übertragung des Drehmoments vom Rotor 15 des Motors 11a auf die Zuführwalze 4a
dient, kann z. B. kraft- oder formschlüssig sein. Bei Antrieb mit geringer Drehzahl der
Zuführwalze 4a ist der Einsatz eines Umlaufgetriebes nötig. Die Zuführwalze 4a, die
Welle 19 und das Mitnahmeelement 20 drehen sich entsprechend Fig. 4b in Richtung
der Pfeile B, C bzw. D. Mit 21', 21'' und 21''' sind Kugellager bezeichnet.
Der Antrieb wurde in Fig. 4a, 4b am Beispiel eines drehzahleinstellbaren Einzel-Motors
11a für die Zuführwalze 4a erläutert. In entsprechender Weise werden die
Zuführwalzen 4b, 4c, 5a, 5b, 5c (sh. Fig. 2) durch drehzahleinstellbare Einzelmotoren
11b, 11c, 12a, 12b bzw. 12c angetrieben.
Die Erfindung umfaßt auch eine Ausführungsform für den Innenmotor, bei dem der
außenliegende Rotor mit zylindrischer Außenmantelfläche unmittelbar der zylindrischen
Innenmantelfläche 4'a der Zuführwalze 4a zugeordnet und mit dieser verbunden ist. Es
kann auch der außenliegende Rotor in Gestalt eines Hohlzylinders selbst als
Zuführwalze angewandt werden.
Gemäß Fig. 5 ist zum Antrieb zweier koaxial zueinander angeordneter Zuführwalzen
4a, 5a ein Innenmotor vorhanden, bei dem einem Stator 16 zwei Rotoren 15a, 15b
zugeordnet sind. Auch kann entsprechend Fig. 6 ein Innenmotor 16 mit einem Stator
und einem Rotor zum Antrieb von zwei koaxial zueinander angeordneten Zuführwalzen
4a, 5a vorgesehen sein.
Gemäß Fig. 7 ist zwischen dem drehzahlregelbaren Antriebsmotor 11a und der
Zuführwalze 4a eine Kraftübertragungseinrichtung 51 aus zwei Zahnriemenrädern 51a,
51b und einem Zahnriemen 51c vorhanden.
Nach Fig. 8 weist eine Strecke, z. B. Trützschler-Strecke HSR, ein Streckwerk 22 auf,
dem ein Streckwerkseinlauf 23 vorgelagert und ein Streckwerksauslauf 24 nachgelagert
sind. Die Faserbänder 3 treten, aus Kannen kommend (sh. Fig. 1, Position 1), in die
Bandführung 26 ein und werden, gezogen durch die Abzugswalzen 27, 28, an dem
Meßglied 29 vorbeitransportiert. Das Streckwerk 22 ist als 4-über-3-Streckwerk
konzipiert, d. h. es besteht aus drei Unterwalzen I, II, III (I Ausgangs-Unterwalze, II
Mittel-Unterwalze, III Eingangs-Unterwalze) und vier Oberwalzen 31, 32, 33, 34. Im
Streckwerk 2 erfolgt der Verzug des Faserbandes 3 aus mehreren Faserbändern. Der
Verzug setzt sich zusammen aus Vorverzug und Hauptverzug. Die Walzenpaare 34/III
und 33/II bilden das Vorverzugsfeld, und die Walzenpaare 33/II und 31, 32/I bilden das
Hauptverzugsfeld. Die verstreckten Faserbänder 3 erreichen im Streckwerksauslauf 24
eine Vliesführung 30 und werden mittels der Abzugswalzen 35, 36 durch einen
Bandtrichter 37 gezogen, in dem in dem sie zu einem Faserband 38 zusammengefaßt
werden, das anschließend in Kannen (sh. Fig. 1, Position 52) abgelegt wird.
Die Abzugswalzen 27, 28, die Eingangs-Unterwalze III und die Mittel-Unterwalze II,
die mechanisch z. B. über Zahnriemen gekoppelt sind, werden von dem Regelmotor 39
angetrieben, wobei ein Sollwert vorgebbar ist. (Die zugehörigen Oberwalzen 24 bzw.
23 laufen mit.) Die Ausgangs-Unterwalze I und die Abzugswalzen 35, 36 werden von
dem Hauptmotor 40 angetrieben. Der Regelmotor 39 und der Hauptmotor 40 verfügen
je über einen eigenen Regler 41 bzw. 42. Die Regelung (Drehzahlregelung) erfolgt
jeweils über einen geschlossenen Regelkreis, wobei dem Regler 39 ein Tachogenerator
43 und dem Hauptmotor 40 ein Tachogenerator 44 zugeordnet ist. Am
Streckwerkseinlauf 23 wird eine der Masse proportionale Größe, z. B. der Querschnitt
der eingespeisten Faserbänder 3, von dem Einlaufmeßorgan 29 gemessen, das z. B. aus
der DE-A-44 04 326 bekannt ist. Am Streckwerksauslauf 24 wird der Querschnitt des
ausgetretenen Faserbandes 38 von einem dem Bandtrichter 17 zugeordneten
Auslaufmeßorgan 35 gewonnen, das z. B. aus der DE-A-195 37 983 bekannt ist. Eine
zentrale Rechnereinheit 46 (Steuer- und Regeleinrichtung), z. B. Mikrocomputer mit
Mikroprozessor, übermittelt eine Einstellung der Sollgröße für den Regelmotor 39 an
den Regler 41. Die Meßgrößen der beiden Meßorgane 29 bzw. 35 werden während des
Streckvorganges an die zentrale Rechnereinheit 46 übermittelt. Aus den Meßgrößen des
Einlaufmeßorgans 29 und aus dem Sollwert für den Querschnitt des austretenden
Faserbandes 38 wird in der zentralen Rechnereinheit 46 der Sollwert für den
Regelmotor 39 bestimmt. Die Meßgröße des Auslaufmeßorgans 35 dienen der
Überwachung des austretenden Faserbandes 38 (Ausgabebandüberwachung). Mit Hilfe
dieses Regelsystems können Schwankungen im Querschnitt der eingespeisten
Faserbänder 3 durch entsprechende Regelungen des Verzugsvorganges kompensiert
bzw. eine Vergleichmäßigung des Faserbandes 38 durch die erfindungsgemäßen
Maßnahmen dadurch erreicht werden, daß bereits im Bereich des Einlauftisches 2
Fehlverzüge der Bänder 3 reduziert bzw. vermieden werden. Der zentralen
Rechnereinheit 46 der Maschine ist ein Speicher 47 zugeordnet, wo die bzw. gewisse
Signale des Steuer- und -regelsystems zur Auswertung gespeichert werden. An die
Recheneinheit 46 ist weiterhin ein Funktionsumformer 49, z. B. Pegelwandler, Rechner
o. dgl. angeschlossen, der mit den drehzahlgesteuerten Elektromotoren 11a, 11b, 11c,
12a, 12b und 12c elektrisch in Verbindung steht. Aufgrund im Speicher 47 vorgebbarer
Sollwerte wird die Drehzahl jedes Elektromotors 11a bis 12c individuell eingestellt. Die
Elektromotoren 11a bis 12c sind unabhängig von dem Regelmotor 39 und dem
Hauptmotor 40, d. h. insbesondere sind die Elektromotoren 11a bis 12c nicht mit den
Motoren 39 und 40 antriebsmäßig (mechanisch) gekoppelt. Mit 48 ist eine Eingabe-
und Ausgabeeinheit bezeichnet.
Unter individueller Einstellung der Umfangsgeschwindigkeit jeder Zuführwalze wird
nicht die Ein- und Ausschaltung des Antriebes verstanden, d. h. nicht die Ansteuerung
eines Antriebsmotors, z. B. bei Abschaltung wegen Ausfalls eines Faserbandes infolge
eines Faserbandbruches bzw. Zuschaltung eines Reservebandes.
Claims (20)
1. Vorrichtung zum Zuführen von Faserbändern an Streckwerken von
Spinnereimaschinen, insbesondere von Strecken, bei der die Faserbänder über
mehrere an einem Einlauftisch angebrachte, angetriebene Zuführwalzen aus
Spinnkannen abgezogen und einem Einzugswalzenpaar zugeleitet werden,
wobei Zuführwalzen unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeiten zueinander
aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsgeschwindigkeit (U1, U2,
U3,U4, U5, U6) der Zuführwalzen (4a, 4b, 4c; 5a, 5b, 5c) individuell einstellbar
ist, wobei mindestens eine unabhängige Antriebseinrichtung (11a, 11b, 11c;
12a, 12b, 12c) vorhanden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zuführwalze
(4a, 4b, 4c; 5a, 5b, 5c) eine unabhängige Antriebseinrichtung (11a, 11b, 11c;
12a, 12b, 12c), z. B. Antriebsmotor, zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als
Antriebseinrichtung (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein drehzahlgesteuerter
Elektromotor dient.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Elektromotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) mit einer Steuer- und
Regeleinrichtung (46) für die Einstellung vorgegebener Motordrehzahlen (n1
bis n6) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Elektromotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein Servomotor ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Servomotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein Gleichstrommotor ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Servomotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein frequenzgesteuerter
Drehstrom-Kurzschlußläufer ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
eine stufenlose Einstellung der Motordrehzahlen (n1 bis n5) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die elektronische Steuer- und Regeleinrichtung (46) einen Sollwertsteller für
die Motordrehzahlen (n1 bis n6) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sollwertsteller für die Motordrehzahlen (n1 bis n6) mit Speicherelementen
(47) und/oder Meßelementen in Verbindung steht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Speicherelement (47) Daten über das verarbeitete Fasermaterial enthält.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Meßelemente der Strecke zugeordnet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Meßelement (50) für den Verzug der Faserbänder (3a bis 3n)
vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der zwei Kannenreihen
vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsmotor (11a, 11b,
11c) für zwei koaxial zueinander angeordnete Zuführwalzen (4a, 5a; 4b, 5b;
4c, 5c) für unterschiedliche Kannenreihen (1'a, 1'b, 1'c bzw. 1''a, 1''b, 1''c)
vorhanden ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Antriebsmotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) und der
Zuführwalze (4a, 4b, 4c; 5a, 5b, 5c) ein Übertragungselement angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Antriebsmotor und der Zuführwalze eine
Übertragungseinrichtung (51), Getriebe o. dgl. vorhanden ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
als Antriebsmotor (11a, 11b, 11c; 12a, 12b, 12c) ein Innenmotor, z. B.
Trommelmotor, Rotormotor, vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
bei dem Innenmotor der innenliegende Rotor (15) von dem außenliegenden
Stator (16) umgeben ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß
bei dem Innenmotor der innenliegende Stator von dem außenliegenden Rotor
umgeben ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
der außenliegende Rotor eines Motors in Gestalt eines Hohlzylinders als
Zuführwalze (4a, 4b, 4b; 5a, 5b, 5c) eingesetzt ist.
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