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DE19808691A1 - Hubarbeitsbühne und Verfahren zum Betrieb einer Hubarbeitsbühne - Google Patents

Hubarbeitsbühne und Verfahren zum Betrieb einer Hubarbeitsbühne

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DE19808691A1
DE19808691A1 DE19808691A DE19808691A DE19808691A1 DE 19808691 A1 DE19808691 A1 DE 19808691A1 DE 19808691 A DE19808691 A DE 19808691A DE 19808691 A DE19808691 A DE 19808691A DE 19808691 A1 DE19808691 A1 DE 19808691A1
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DE
Germany
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basket
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aerial work
blasting
boom
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DE19808691A
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Inventor
Georg Thierer
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Liftlux Potain GmbH
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Tkd & Co KG GmbH
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft eine Hubarbeitsbühne gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Hubarbeitsbühne.
Die Erfindung betrifft insbesondere eine Hubarbeitsbühne zum Reinigen von Oberflächen großflächiger Objekte mit einem körnigen Strahlmittel, mit einem relativ zur Objektoberfläche bewegbaren Strahlkorb mit einer darin angeordneten Strahldüse, mittels der ein gegen die Oberfläche des Objektes gerichteter Strahl erzeugt wird. Eine derartige Hubarbeitsbühne ist aus der DE 36 29 623 C2 bekannt. In dem Strahlkorb sind eine oder mehrere Strahldüsen eines Sandstrahlgerätes, wie sie aus der AT E 151 678 T1 bekannt sind, zur staubfreien Bestrahlung von Flächen untergebracht.
Die Hubarbeitsbühne umfaßt ein in der Regel motorisch angetriebenes Fahrgestell, auf dem ein um eine senkrechte Achse drehbarer Oberwagen angeordnet ist. Auf dem Oberwagen ist der um eine waagrechte Achse schwenkbare Ausleger angeordnet. Der Ausleger ist teleskopartig verlängerbar und weist an seinem dem Oberwagen abgewandten Ende eine Arbeitsplattform oder einen Arbeitskorb, beispielsweise einen Strahlkorb, auf.
Für bestimmte Einsatzzwecke, beispielsweise für den Einsatz der Hubarbeitsbühne als Strahlwerkzeug, wird der Arbeitskorb an die zu bearbeitende Fläche angelegt. Aus arbeitsschutztechnischen, ökologischen und ökonomischen Gründen muß der Arbeitskorb an der zu bearbeitenden Fläche so anlegbar sein, daß er umfänglich dicht anliegt. Hierfür kommen beispielsweise ein- oder zweireihige Bürstendichtungen, eine Vakuumdichtung oder eine magnetkraftunterstützte Dichtung, wie aus der DE 29 04 093 A1 bekannt, in Betracht.
Bei den bekannten Hubarbeitsbühnen erfolgt das Anlegen bzw. Anpressen des Strahlkorbes an die zu bearbeitende Fläche über ein Schwenkmoment des Oberwagens, der um die senkrechte Achse gegenüber dem Fahrgestell verschwenkbar ist. Dies hat den Nachteil, daß die Anlegekraft nicht genau einstellbar und regulierbar ist, weil durch die Schwenkbewegung die gesamte Masse des Oberwagens, des Auslegers und des Arbeitskorbes verschwenkt werden muß. Dadurch ist die geforderte Dichtheit zwischen Arbeitskorb und zu bearbeitender Fläche oder die erforderliche Standsicherheit der Hubarbeitsbühne nicht gewährleistet. Darüber hinaus lassen sich mit den bekannten Hubarbeitsbühnen Bearbeitungsvorgänge an empfindlichen Oberflächen, wie beispielsweise das Reinigen oder das Lackieren von Flugzeugflächen, nicht durchführen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Hubarbeitsbühne zur Bearbeitung von Flächen bereitzustellen, mit der die Anlegekraft mit hoher Konstanz einstellbar und kontrollierbar ist. Darüber hinaus liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb einer derartigen Hubarbeitsbühne bereitzustellen.
Die Aufgaben werden durch die im Anspruch 1 offenbarte Vorrichtung und durch das im Anspruch 9 offenbarte Verfahren gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
Bei der erfindungsgemäßen Hubarbeitsbühne sind die Mittel zum Bereitstellen einer Anlegekraft zum Anlegen des Arbeitskorbes an der Arbeitsfläche am arbeitskorbnahen Ende des Auslegers angebracht. Dadurch kann vorteilhaft das Anlegen des Arbeitskorbes an die zu bearbeitende Fläche mittels einer eigenständigen Steuerung bzw. Regelung und mit konstanter Kraft erfolgen. Als Mittel zum Bereitstellen der Anlegekraft kommt neben einem Druckluftzylinder auch ein hydraulisches Element, eine Feder mit einer vergleichsweise geringen Federkonstante oder ähnliches in Betracht. Das hydraulische Element kann allein oder in Zusammenwirkung mit einem hydraulischen Druckspeicher betrieben werden. In jedem Fall muß das hydraulische Element mit einem konstanten und vergleichsweise geringen Druck beaufschlagbar sein.
Seitliches Strahlen, bei dem die Strahlfläche einen Winkel von etwa 90° mit der Stellfläche der Hubarbeitsbühne einschließt, wird durch Ansteuern der in der Regel hydraulischen oder elektrischen Drehbewegung des Oberwagens gegenüber dem Fahrgestell durchgeführt. Ein Überkopfstrahlen, bei dem die Strahlfläche ungefähr parallel zur Grundfläche der Hubarbeitsbühne ausgerichtet ist, wird durch Ansteuern der Bewegung "Ausleger auf/ab" durchgeführt. In beiden Arbeitspositionen übernehmen die Mittel zum Bereitstellen der Anlegekraft die Einstellung der vorgewählten konstanten Anlegekraft.
Wird gemäß Anspruch 2 ein Druckluftzylinder zum Bereitstellen der Anlegekraft verwendet, so hat dies den Vorteil, daß durch die Kompressibilität der Druckluft die Anlegekraft präzise eingesteuert und nachgeregelt werden kann, vorteilhafterweise unter Verwendung eines Druckregelventils. Die sich beim Verfahren des Arbeitskorbes entlang der zu bearbeitenden Fläche ergebenden Abstandsänderungen werden über den Hub des Druckluftzylinders ausgeglichen.
Bei einer besonderen Ausführungsart der Erfindung gemäß Anspruch 3 ist von Vorteil, daß die Verschwenkbarkeit des Arbeitskorbes gegenüber dem Ausleger um eine horizontale Achse und um eine vertikale Achse nicht nur sowohl seitliches Strahlen als auch Überkopfstrahlen erlaubt, sondern es können auch Abstandsänderungen beim Verfahren des Arbeitskorbes entlang der zu bearbeitenden Fläche dadurch ausgeglichen werden.
Bei einer besonderen Ausführungsart der Erfindung gemäß Anspruch 4 können zusätzlich zu den Mitteln zum Bereitstellen einer Anlegekraft noch pneumatische, hydraulische oder elektrische Antriebsmittel, die mittels Endschalter entlang des Hubes des Druckluftzylinders steuerbar sind vorgesehen sein, die ein Nachsteuern der Anlegebewegung des Arbeitskorbes ermöglichen. Die Antriebsmittel sind vorzugsweise am arbeitskorbnahen Ende des Auslegers angeordnet. Die Anlegebewegung kann bei dieser Ausführungsart zweistufig erfolgen, wobei die pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antriebsmittel eine Voreinstellung vornehmen, und die zweite Stufe bestehend aus dem Druckluftzylinder die eigentliche Anlegekraft bereitstellt. Dadurch wird ein großer Hubweg des Arbeitskorbes erreicht, bei gleichzeitig präziser Einstellung und Nachregelung der Anlegekraft. Die pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antriebsmittel können durch einen Endschalter am Ende des Hubweges des Druckluftzylinders aktiviert werden und den Druckluftzylinder bis zu einer mittigen Position des Hubweges des Druckluftzylinders oder bis zur entgegengesetzten Endposition des Druckluftzylinders verfahren.
Gemäß Anspruch 5 weisen die pneumatischen oder hydraulischen Antriebsmittel mindestens einen doppelt wirkenden Zylinder auf. Dadurch kann vorteilhafterweise ein großer Verfahrweg mit geringem Aufwand erreicht werden.
Gemäß Anspruch 6 ist der Arbeitskorb mittels einer kardanischen Aufhängung an dem Ausleger angebracht. Dadurch wird vorteilhafterweise eine stets parallele Anlage des Arbeitskorbes an der zu bearbeitenden Fläche gewährleistet. Die kardanische Aufhängung kann beispielsweise durch eine gabelförmige Lagerung des Arbeitskorbes zur Bereitstellung eines ersten rotatorischen Freiheitsgrades und durch eine Kegelrollenlagerung zur Bereitstellung eines zweiten rotatorischen Freiheitsgrades realisiert sein. Durch geeignetes Anbringen von Grenzschaltern um die beiden Achsen der kardanischen Aufhängung kann bei Erreichen eines vorgegebenen Schwenkwinkels des Arbeitskorbes zur Gabel bzw. zur Achse des Kegelrollenlagers der Arbeitskorb mittels der pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antriebsmittel wieder in eine Grundstellung geschwenkt werden. Als Grundstellung kann dabei beispielsweise die Stellung des Arbeitskorbes gelten, bei der sich eine günstige Führung der Versorgungsschläuche und -leitungen zum Arbeitskorb, beispielsweise zu einem Strahl- oder Spritzwerkzeug, ergibt.
Gemäß Anspruch 7 ist der Arbeitskorb ein mit einem Strahlwerkzeug ausgerüsteter Strahlkorb. Entsprechende Strahlwerkzeuge dienen beispielsweise der Reinigung von Schiffsrümpfen, insbesondere der Reinigung von Schweißverbindungen an Schiffsrümpfen. Ein solches Strahlwerkzeug kann auch dem Entfernen von Lackanstrichen oder sonstigen Beschichtungen von Flugzeugen dienen.
Gemäß Anspruch 8 weist der Strahlkorb neben einer Zuführung für das Strahlmittel zwei um etwa 90° versetzt angeordnete Abläufe auf. Dadurch ist ein reibungsloser Ablauf der durch den Bearbeitungsvorgang entstandenen Abfallstoffe sowohl beim seitlichen Strahlen als auch beim Überkopfstrahlen gewährleistet.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betrieb einer Hubarbeitsbühne gemäß Anspruch 9 wird der Arbeitskorb zunächst an die zu bearbeitende Fläche angelegt, entlang der Fläche bewegt, und dabei werden die sich durch das Bewegen des Arbeitskorbes ergebenden Änderungen des Abstandes zwischen dem Arbeitskorb und der Fläche durch die Mittel zum Bereitstellen der Anlegekraft ausgeglichen. Dadurch ist ein präzises Einstellen und Nachregeln der Anlegekraft möglich. Vorzugsweise wird die Anlegekraft durch einen Druckluftzylinder bereitgestellt. Sobald der Druckluftzylinder das Ende seines Verfahrweges erreicht, und ein entsprechender Endschalter an einem Ende des Hubes des Druckluftzylinders betätigt wird, wird die Anlegebewegung durch pneumatische, hydraulische oder elektrische Antriebsmittel gemäß Anspruch 10 nachgesteuert.
Die Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel im einzelnen beschrieben wird. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
Fig. 1 zeigt eine Hubarbeitsbühne mit Strahlkorb beim seitlichen Strahlen,
Fig. 2 zeigt eine Hubarbeitsbühne mit Strahlkorb beim Überkopfstrahlen,
Fig. 3 zeigt einen Strahlkorb beim seitlichen Strahlen,
Fig. 4 zeigt einen Strahlkorb beim Überkopfstrahlen, und
Fig. 5 zeigt eine Aufsicht auf den Strahlkorb beim Überkopfstrahlen von der zu bearbeitenden Fläche aus.
Die Fig. 1 zeigt eine Hubarbeitsbühne mit Strahlkorb beim seitlichen Strahlen. Die Hubarbeitsbühne 100 besitzt ein motorisch angetriebenes Fahrgestell 101 und einen darauf um eine senkrechte Achse 102 drehbaren Oberwagen 103. Auf dem Oberwagen 103 ist ein um eine waagerechte Achse schwenkbarer Ausleger 104 angeordnet. Zwischen dem Oberwagen 103 und dem Ausleger 104 wirkt unter anderem ein hydraulisches Element 136. Der Ausleger 104 ist teleskopartig verlängerbar und weist an seinem dem Oberwagen 103 abgewandten Ende einen Strahlkorb 105 auf. Die Strahlfläche liegt bei dem dargestellten seitlichen Strahlen in einer Ebene, die mit der Stellfläche 106 der Hubarbeitsbühne 100 einen Winkel von ungefähr 90° bildet. Dargestellt ist weiterhin die Gabel 107 der kardanischen Aufhängung des Strahlkorbes 105 sowie erste hydraulische Antriebsmittel 108, die sowohl einem Nachsteuern der Anlagebewegung des Strahlkorbes dienen als auch einer Schwenkbewegung des Strahlkorbes um eine horizontale Achse dienen. Das dargestellte seitliche Strahlen kann beispielsweise an zu bearbeitenden Flächen vorgenommen werden, die mit der Stellfläche 106 der Hubarbeitsbühne 100 einen Winkel zwischen 45° und 90° einschließen.
Die Fig. 2 zeigt eine Hubarbeitsbühne mit einem Strahlkorb beim Überkopfstrahlen. Dargestellt ist neben dem kegelförmigen Strahlkorb 205, der Gabel 207 in Seitenansicht und dem ersten hydraulischen Antriebsmittel 208 ein weiteres hydraulisches Antriebsmittel 209, welches ebenfalls, wie das erste hydraulische Antriebsmittel 208, sowohl einer Schwenkbewegung des Strahlkorbes 205 um eine horizontale Achse als auch einem Nachsteuern der Anlegebewegung des Strahlkorbes 205 dienen kann. Beide hydraulische Antriebsmittel 208, 209 sind als doppeltwirkende hydraulische Zylinder ausgeführt. Alternativ zu dieser Ausführungsform kommen auch doppeltwirkende pneumatische Zylinder in Betracht. Das Überkopfstrahlen wird beispielsweise dann vorgesehen, wenn die zu bearbeitende Fläche mit der Stellfläche der Hubarbeitsbühne einen Winkel von 0° bis 45° einschließt.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Strahlkorb weist eine Masse von etwa 500 kg auf. Der kegelförmige, zur bearbeitenden Fläche hin offene Strahlkorb weist typischerweise einen Durchmesser von 1 m auf. Eingesetzt werden derartige Strahlkörbe beispielsweise zum Entrosten oder Vorbehandeln von Schiffen. Als Strahlgut dient beispielsweise Sand oder Stahlkies. Ein weiterer möglicher Anwendungszweck dieser Strahlkörbe ist das Vorbehandeln von Schiffsrümpfen vor dem Lackieren.
Die Fig. 3 zeigt den Strahlkorb beim seitlichen Strahlen. Der Strahlkorb 305 liegt über Rollen 310 an der zu bearbeitenden Fläche 311 an.
Eine umfängliche, mehrreihige Bürstendichtung 312 sorgt dafür, daß das Strahlen in einem geschlossenen Raum erfolgt und insbesondere weder Strahlgut noch Abfallstoffe des Bearbeitungsvorganges nach außen dringen. Der Strahlkorb 305 weist eine Zuführung 313 für das Strahlgut auf sowie zwei, um etwa 90° versetzt an der Strahlglocke 305 angebrachte Abläufe 314. Der Strahlkorb 305 ist um eine erste horizontale Achse 315 an der Gabel 307 verschwenkbar aufgehängt. Die Gabel 307 ist an einer Kegelrollenlagerung 316 um eine erste nahezu vertikale Achse 316' schwenkbar aufgehängt. Die Gabel 307 und die Kegelrollenlagerung 31 6 realisieren die kardanische Aufhängung des Strahlkorbes 305 an dem strahlkorbnahen Ende des Auslegers 304.
Die Kegelrollenlagerung 316 ist über ein Kniestück mit dem Kolben 317 des Druckluftzylinders 318 verbunden. Die Lagerung des Kolbens 317 des Druckluftzylinders 318 erfolgt auf Rollen 319. An dem Kolben 317 ist weiterhin eine Nocke 320 angebracht, welche die Endschalter 321 bzw. den Mittenschalter 322 betätigt, die auf dem ersten Schenkel 323 des ersten Auslegers 324 angebracht sind. Der Druckluftzylinder 318 ist mit diesem ersten Schenkel 323 fest verbunden. Der erste Ausleger 324 ist über einen zweiten Schenkel 325 um eine zweite horizontale Achse 326 gegenüber einem zweiten Ausleger 328 schwenkbar. Die Schwenkbewegung wird von einem ersten doppeltwirkenden pneumatischen oder hydraulischen Zylinder 327 bewirkt, der mit dem ersten Schenkel 323 des ersten Auslegers 324 und dem zweiten Ausleger 328 verbunden ist.
Der zweite Ausleger 328 ist um eine zweite vertikale Achse 329 mittels eines hydraulischen Drehmotors bzw. eines Schwenkzylinders 330 schwenkbar. Der hydraulische Schwenkzylinder 330 ist fest mit einem ersten Schenkel 331 eines Hebels 332 verbunden. Dieser Hebel 332 ist um eine dritte horizontale Achse 333 gegenüber dem strahlkorbnahen Ende des Auslegers 304 verschwenkbar. Die Schwenkbewegung wird durch einen zweiten doppeltwirkenden pneumatischen oder hydraulischen Zylinder 334 bewirkt. Dieser zweite doppeltwirkende Zylinder 334 ist einerseits mit dem Ausleger 304 verbunden und andererseits mit dem zweiten Schenkel 335 des Hebels 332 verbunden. Dieser zweite doppeltwirkende Zylinder 334 kann in hydraulischer Ausführung zusätzlich oder allein auch als Nehmerzylinder durch einen einerseits mit dem Ausleger 304 und andererseits mit dem Oberwagen 103 verbundenen Geberzylinder 136 so bewegt werden, daß auch beim Schwenken des Auslegers 304 gegenüber dem Oberwagen 103 um seine waagrechte Achse die vertikale Achse 329 weitgehend ihre vertikale Ausrichtung beibehält.
Das in der Fig. 3 gezeigte Ausführungsbeispiel weist eine Überbestimmung hinsichtlich der Schwenkbewegungen auf. So ist beispielsweise die Schwenkbewegung des ersten Auslegers 324 um die zweite horizontale Achse 326 sowohl durch den ersten doppeltwirkenden Zylinder 327 als auch durch den zweiten doppeltwirkenden Zylinder 334 erzielbar. Diese Überbestimmung hinsichtlich der Schwenkbewegungen erlaubt größere Freiheitsgrade bei dem Nachführen des Strahlkorbes an der zu bearbeitenden Fläche.
Kommt es zu Abstandsänderungen zwischen dem Ausleger und der zu bearbeitenden Fläche, so werden diese durch den Druckluftzylinder 318 ausgeglichen. Dieser Druckluftzylinder 318 ist über ein nicht dargestelltes Druckregelventil mit einem einstellbaren, konstanten Luftdruck beaufschlagbar. Der Ausgleich der Abstandsänderung durch den Druckluftzylinder 318 erfolgt solange, bis die Nocke 320 mit einem der Endschalter 321 zusammenwirkt. Ein entsprechend generiertes Steuersignal aktiviert einen der doppeltwirkenden Zylinder 327, 334 oder eine Nachführbewegung durch das Ein-/Ausfahren des Auslegers 101 oder durch eine Drehbewegung des Oberwagens 103 gegenüber dem Fahrgestell 101. Das Nachsteuern kann dabei solange geschehen, bis entweder die Nocke 320 mit dem Endschalter 321 am gegenüberliegenden Ende des Hubes des Druckluftzylinders 318 zusammenwirkt oder solange, bis die Nocke 320 mit dem Mittenschalter 322 zusammenwirkt.
In analoger Weise kann durch Anbringen von Endschaltern um die beiden Achsen der kardanischen Aufhängung 315, 316' der Strahlkorb 305 bei Erreichen eines vorgegebenen Schwenkwinkels des Strahlkorbes 305 zur Gabel 307 (bzw. zur Achse der Kegelrollenlagerung 316') mittels des Schwenkzylinders 330, der doppeltwirkenden Zylinder 327, 334 oder mittels der teleskopförmigen Auslegerbewegung bzw. der Drehbewegung des Oberwagens 103 gegenüber dem Fahrgestell 101 wieder in eine Grundstellung geschwenkt werden.
Die Fig. 4 zeigt den Strahlkorb beim Überkopfstrahlen. Der wesentliche Unterschied gegenüber der Arbeitsweise nach Fig. 3 besteht im Ausfahren des ersten doppeltwirkenden Zylinders 427. Außerdem werden beim Überkopfstrahlen die durch die Bearbeitung entstehenden Abfallstoffe im wesentlichen über den Ablauf 414 von der Strahlglocke 405 abgeführt. Die weitere Funktionsweise, insbesondere das Ausgleichen von Abstandsänderungen zwischen der Strahlglocke 405 und der zu bearbeitenden Fläche 411, erfolgt in analoger Weise zu der Funktionsweise, wie sie bezüglich der Fig. 3 beschrieben ist.
Die Fig. 5 zeigt die Aufsicht auf den Strahlkorb beim Überkopfstrahlen von der zu bearbeitenden Fläche aus. Dargestellt ist nochmals die kardanische Aufhängung des Strahlkorbes 505 mittels der Gabel 507 und der Kegelrollenlagerung 516. Die Rollen 510 garantieren eine reibungsarme Führung des Strahlkorbes 305 an der zu bearbeitenden Fläche 411. Die ringförmig verlaufende, mehrreihige Bürstendichtung 512 sorgt für eine zuverlässige Abdichtung des Strahlraumes gegenüber der Umwelt. Über die Öffnung 513 wird das Strahlgut zugeführt und über die Abläufe 514 wird das bei der Bearbeitung entstehende Material vom Strahlkorb 505 abgeführt.

Claims (10)

1. Hubarbeitsbühne (100) mit einem an einem Ausleger (304) angebrachten Arbeitskorb (305), der an einer zu bearbeitenden Fläche (311) anlegbar ist, und mit Mitteln (318, 327, 334) zum Bereitstellen einer Anlegekraft zum Anlegen des Arbeitskorbes (305) an der zu bearbeitenden Fläche (311), dadurch gekennzeichnet, daß diese Mittel (318, 327, 334) am arbeitskorbnahen Ende des Auslegers (304) angebracht sind.
2. Hubarbeitsbühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (318, 327, 334) zum Bereitstellen der Anlegekraft einen Druckluft- oder Hydraulikzylinder (318) aufweisen, der über ein Druckregelventil mit einem konstanten, einstellbaren Druck beaufschlagbar ist.
3. Hubarbeitsbühne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitskorb (305) gegenüber dem arbeitskorbnahen Ende des Auslegers (304) um eine vertikale Achse (316', 329) und um eine horizontale Achse (315, 326, 333) schwenkbar ist.
4. Hubarbeitsbühne nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß pneumatische, hydraulische oder elektrische Antriebsmittel (327, 330, 334) für ein Nachsteuern der Anlagebewegung des Arbeitskorbes (305) vorgesehen sind, wobei die pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antriebsmittel (327, 330, 334) mittels Endschalter (321, 322) entlang des Hubes des Druckluftzylinders steuerbar sind.
5. Hubarbeitsbühne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die pneumatischen oder hydraulischen Antriebsmittel (327, 330, 334) mindestens einen doppeltwirkenden pneumatischen oder hydraulischen Zylinder (327, 334) aufweisen.
6. Hubarbeitsbühne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitskorb (305) mittels einer kardanischen Aufhängung (307, 316) an dem Ausleger (304) angebracht ist.
7. Hubarbeitsbühne nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitskorb ein mit einem Strahlwerkzeug ausgerüsteter Strahlkorb (305) ist.
8. Hubarbeitsbühne nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlkorb (305) eine Zuführung (313) für das Strahlmittel aufweist und zwei um etwa 900 versetzt angeordnete Abläufe (314) aufweist.
9. Verfahren zum Betrieb einer Hubarbeitsbühne (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch die Schritte:
Anlegen des Arbeitskorbes (305) an der zu bearbeitenden Fläche (311),
Bewegen des Arbeitskorbes (305) entlang der Fläche (311), und
Ausgleichen der sich durch das Bewegen des Arbeitskorbes (305) ergebenden Änderungen des Abstandes zwischen dem Arbeitskorb (305) und der Fläche (311) durch die Mittel (318, 327, 334) zum Bereitstellen der Anlegekraft.
10. Verfahren nach Anspruch 9 zum Betrieb einer Hubarbeitsbühne (100) nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch den Schritt:
Nachsteuern der Anlagebewegung, wenn der Endschalter (321) an einem Ende des Hubes des Druckluftzylinders (318) betätigt wird, so lange bis ein Schalter (322) in der Mitte des Hubes des Druckluftzylinders (318) betätigt wird oder solange bis ein Endschalter (321) am gegenüberliegenden Ende des Hubes des Druckluftzylinders (318) betätigt wird.
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