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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung, insbesondere für sicherheitsrelevante
Anwendungen, mit einem elektrischen Verbraucher und mit zwei jeweils
nichtleitend und bidirektional leitend steuerbaren Halbleiteranordnungen,
die jeweils parallele Schaltungen zur Dämpfung des Spannungsanstiegs
aufweisen und von denen die eine mit einem der beiden Anschlüsse des
Verbrauchers und einem Pol einer Wechselspannungsquelle und die
andere mit dem anderen der beiden Anschlüsse des Verbrauchers und dem
anderen Pol der Wechselspannungsquelle verbunden ist.
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Schaltungsanordnungen
der vorstehend beschriebenen Art werden z. B. zur Steuerung von
technischen Geräten
und Maschinen eingesetzt, die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit
erfüllen
müssen. Sicherheit
bedeutet hierbei eine solche vor Fehlern und Störungen im Betriebsablauf der
Geräte
und Maschinen, die Menschen und den Geräten und Maschinen gefährlich werden
kann. Die eingangs beschriebene Schaltungsanordnung wird insbesondere
bei Pressen, Scheren und Stanzen benutzt, die mit Hilfe von speicherprogrammierbaren
Stuerungen gesteuert werden. Die elektrischen Verbraucher an den Pressen,
Scheren und Stanzen sind z. B. die Spulen von elektromagnetischen
Auslösern.
Die speicherprogrammmierbaren Steuerungen erzeugen die Ansteuersignale
für die
steuerbaren Halbleiteranord nungen oder Halbleiterelemente. Um die
Zuverlässigkeit
und Sicherheit im Betriebsablauf zu erhöhen, werden die Steuerungen
vorzugsweise redundant verwendet, d. h. es werden z. B. zwei speicherprogrammierbare
Steuerungen parallel eingesetzt, von denen jeweils eine einem der
Halbleiteranordnungen zugeordnet ist. Als Halbleiteranordnungen
können Zweirichtungsthyristoren
(TRIACs) oder gegensinnig parallel geschaltete Thyristoren verwendet
werden. Die steuerbaren Halbleiteranordnungen bilden Ausgänge des
die beiden speicherprogrammierbare Steuerungen enthaltenden redundanten
Systems.
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In
der
DE-A-42 23 216 ist
eine Sicherheitsschaltung für
Elektromotoren beschrieben, die von einer elektronischen Steuereinrichtung über eine Steuerendstufe
gesteuert werden. Bei Absinken der Versorgungsspannung unter einen
vorgegebenen Wert oder bei Ausfall der Versorgungsspannung werden
von der Steuereinrichtung Schaltmittel betätigt, durch die der Elektromotor
wenigstens einen bei Betätigung
der Schaltmittelnotfunktion ausführende
Teil der Steuereinrichtung vom Versorgungsspannungskreis getrennt
werden. Der Elektromotor ist mittels wenigstens einer Freilaufdiode
der Steuerendstufe mit Versorgungsspannungsanschlüssen des
wenigstens einen Teils der Steuereinrichtung zur Notstromversorgung
derselben und zur Durchführung
der Notfunktionen verbunden. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Motor definiert
abgeschaltet, z. B. gebremst wird, und dass trotz Spannungsabfall
oder -ausfall noch erforderliche Notfunktionen durchgeführt werden
können.
Ein Absinken der Vorsorgungsspannung kann erfasst und über eine
Auswertung keinen Einfluss auf die Steuerung des Verbrauchers (Notlauffunktion)
genommen werden.
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In
der
DE-A-195 34 308 ist
einen Schaltungsanordnung zur Überwachung
von zwei Eingangsspannungen beschrieben, wobei das eine spannungsausfallsignalisierende
Fehlersignal potential getrennt von den Eingangsspannungen ist.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine einfache Überwachungsanordnung
für eine
Anordnung mit einem elektrischen Verbraucher und mit zwei nichtleitend
und bidirektional leitend steuerbaren Halbleiteranordnungen bereitzustellen,
von denen die eine mit einem der beiden Anschlüsse des Verbrauchers und einem
Pol einer Wechselspannungsquelle und die andere mit dem anderen
Pol der Wechselspannungsquelle und dem anderen der beiden Anschlüsse des
Verbrauchers verbunden ist.
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Das
Problem wird bei einer Anordnung mit einem elektrischen Verbraucher
und mit zwei nichtleitend und bidirektional leitend steuerbaren
Halbleiteranordnungen, die je parallele Schaltungen zur Begrenzung
des Spannungsanstiegs aufweisen und von denen eine mit einem der
beiden Anschlüsse
des Verbrauchers und dem Pol einer Wechselspannungsquelle und die
andere mit dem anderen Anschluss des Verbrauchers und dem anderen
Pol der Wechselspannungsquelle verbunden ist, erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass je Halbleiteranordnung eine ausgangsseitig an eine Auswerteinheit
angeschlossene Spannungspegelüberwachungsschaltung
mit einem ersten Eingang an eine von der Spannung der Wechselspannungsquelle
abgeleitete, auf die Größe der Spannung
am verbraucherseitigen Ausgang der jeweiligen Halbleiteranordnung
bei nichtleitender Halbleiteranordnung abgestimmte Referenzspannung
gelegt und mit einem zweiten Eingang mit dem verbraucherseitigen
Ausgang der Halbleiteranordnung sowie über einen Kondensator mit dem
an die andere Halbleiteranordnung angeschlossenen Pol der Wechselspannungsquelle
verbunden ist. Mit der erfindungsgemäßen Schaltung lassen sich Fehler
der Reihenschaltung aus dem Verbraucher und den Halbleiteranordnungen
erkennen. Ein Fehler in einer Halbleiteranordnung besteht beispielsweise
darin, dass die Halbleiteranordnung in einer Stromrichtung leitet.
Da die Halbleiteranordnung dann im gesperrten Zustand wie eine Diode
arbeitet, wird der Kondensator an einen Eingang der Überwachungsanordnung
aufgeladen, wodurch die Ansprechschwelle der zugeordneten Spannungspegelüberwachungsschaltung überschritten
wird.
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Die
Reihenschaltung der Halbleiteranordnungen ermöglicht Prüfungen der Schaltungsteile, ohne
dass der Verbraucher eingeschaltet ist. Wenn von beiden Spannungspegelüberwachungsschaltungen
keine Meldungen vorhanden sind, kann bei einem Einschaltbefehl vor
dessen Ausführung
jeder der Halbleiteranordnungen zunächst für sich ein- und ausgeschaltet
werden. Aus der damit hervorgerufenen Meldung der zugeordneten Spannungspegelüberwachungsschaltung
und dem anschließenden Wegfall
der Meldung wird die einwandfreie Arbeitsweise der jeweiligen Halbleiteranordnung
erkannt. Nach der Prüfung
der beiden Halbleiteranordnungen und Feststellung ihrer einwandfreien
Arbeitsweise werden zur Ausführung
des Befehls beide Halbleiteranordnungen zugleich leitend gesteuert.
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Zweckmäßigerweise
sind zu den Halbleiteranordnungen jeweils die Reihenschaltung eines
Kondensators und eines Widerstands zur Begrenzung des Spannungsanstiegs
an den Halbleiteranordnungen geschaltet. Bei nichtleitenden Halbleiteranordnungen
werden die Spannungen an den mit diesen jeweils verbundenen Eingängen Eingänge der Spannungspegelüberwachungsschaltungen
von den Reihenschaltungen, im folgenden auch RC-Schaltungen genannt,
und der Impedanz des Verbrauchers bestimmt.
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Der
elektrische Verbraucher ist insbesondere eine Spule mit einem beweglich
angeordneten Elektromagnet. Derartige Anordnungen werden als Steuerelemente
in Pressen, Scheren und Stanzen usw. eingesetzt. Die über die
RC-Schaltungen bei nichtleitenden Halbleiteranordnungen und die
Spule fließenden
Wechselströme
sind wesentlich kleiner als der Ansprechstrom der elektromagnetischen
Vorrichtung.
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Die
Referenzspannungen für
die Spannungspegelüberwachungsschaltungen
werden vorzugsweise je an Kondensatoren eines Spannungsteilers abgegriffen,
der aus der Reihenschaltung wenigstens eines Widerstands und zweier
Kondensatoren besteht, von denen einer mit einem Anschluss an den
einen Pol und der andere mit einem Anschluss an den anderen Pol
der Wechselspannungsquelle gelegt ist. Durch entsprechende Dimensionierung
der Bauelemente des Spannungsteilers werden die Referenzspannungen
an die an den Spulenanschlüssen
bei nichtleitenden Halbleiteranordnungen anstehenden Spannungen
angeglichen.
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Zwischen
den verbraucherseitigen Anschlüssen
der Halbleiteranordnungen und den Eingängen der Spannungspegelüberwachungsschaltungen
sind zweckmäßigerweise
jeweils Widerstände
vorgesehen.
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Die
Halbleiteranordnungen mit den Reihenschaltungen aus Kondensatoren
und Widerständen, d.
h. den RC-Schaltungen und die Spannungspegelüberwachungsschaltungen mit
den an die Eingänge jeweils
angeschlossenen Kondensatoren und Widerständen sowie je eine Hälfte des
Spannungsteilers für
die Referenzspannung sind vorzugsweise je in verschiedenen Baugruppen
angeordnet, wobei die Spannungspegelüberwachungschaltung in der
einen Baugruppe mit ihrem einen Eingang an den verbraucherseitigen
Ausgang der Halbleiteranordnung der anderen Baugruppe angeschlossen
ist. Diese Anordnung in verschiedenen Baugruppen oder Modulen hat
den Vorteil, dass Beschädigungen,
Fehler oder Störungen
an oder in einer Baugruppe sich nicht unmittelbar auf alle Halbleiteranordnungen
und Spannungspegelüberwachungsschaltungen
auswirken können.
Damit wird erreicht, dass bei einem Fehler in einer Baugruppe nicht
eine Gefahr für
das an die Steuerung angeschlossene Gerät entsteht.
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Die
Spannungspegelüberwachungsschaltung
besteht vorzugsweise aus einem Optokoppler parallel zu einem Widerstand,
wobei der Parallelschaltung wenigstens ein Widerstand vorgeschaltet ist.
Durch den Optokoppler werden die Stromkreise der Auswerteinheit
von den Starkstromkreisen mit dem Verbraucher galvanisch getrennt.
Die Widerstände
sind in ihrer Größe so aufeinander
abgestimmt, dass die am Optokoppler bei nichtleitenden Halbleiteranordnungen
anstehende Spannung kleiner als dessen Schwellenspannung ist.
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Zur
Erhöhung
der Ansprechspannungen sind den Parallelschaltungen aus Optokopplern
und Widerständen
insbesondere wenigstens zwei Zener-Dioden gegensinnig gepolt vorgeschaltet.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich nicht
nur aus den Ansprüchen
und den diesen zu entnehmenden Merkmale – für sich und/oder in Kombination –, sondern
auch aus der folgenden Beschreibung eines in einer Zeichnung dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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Es
zeigen:
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1 ein
Schaltbild einer Anordnung mit einem elektrischen Verbraucher in
Reihe mit zwei Halbleiteranordnungen und Schaltungen zur Überwachung
der Halbleiteranordnungen,
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2 ein
Schaltbild einer ersten Ausführungsform
einer Überwachungsanordnung
gemäß 1,
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3 ein
Schaltbild einer zweiten Ausführungsform
einer Überwachungsanordnung
gemäß 1.
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Eine
Schaltungsanordnung für
sicherheitsrelevante Anforderungen enthält zwei Baugruppen 10, 12 mit
elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen. Die Baugruppen 10, 12 können in
einem Baugruppenträger
montiert sein und enthalten jeweils eine Reihe von Anschlüssen, von
denen in 1 vier Anschlüsse an den
beiden Baugruppen mit 14, 16, 18, 20 und 22, 24, 26, 28 bezeichnet
sind. In der Baugruppe 10 ist eine Halbleiterschaltung
in Form eines TRIACs 30 angeordnet, der je mit einer Elektrode
an den Anschluss 14 und 16 gelegt ist. Parallel
zum TRIAC 30 ist eine Reihenschaltung aus einem Kondensator 32 und
einem Widerstand 34 angeordnet. In der Baugruppe 10 befindet
sich weiterhin eine Spannungspegelüberwachungsschaltung 36,
deren Aufbau unten noch näher
beschrieben wird. Die Spannungspegelüberwachungsschaltung 36 weist
zwei Eingänge
auf, von denen einer einerseits über
einen Kondensator 38 mit dem Anschluss 14 und
andererseits über
einen Widerstand 40 mit dem Anschluss 18 verbunden
ist. Der andere Eingang der Spannungspegelüberwachungsschaltung 36 ist über einen
Kondensator 42 mit dem Anschluss 14 und über einen
Widerstand 44 mit dem Anschluss 20 verbunden.
In der Baugruppe 10 können noch
weitere Anordnungen z. B. der vorstehend beschriebenen Art mit entsprechenden
Baugruppenanschlüssen
vorgesehen sein.
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Die
Baugruppe 12 hat den gleichen Aufbau wie die Baugruppe 10,
d. h. ein TRIAC 46 und eine zum TRIAC 46 parallel
gelegte Reihenschaltung aus einem Widerstand 48 und einem
Kondensator 50 sind mit den Anschlüssen 22 und 24 verbunden.
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Eine
Spannungspegelüberwachungsschaltung 52 ist
mit einem Eingang über
einen Kondensator 54 mit dem Anschluss 22 und über einen
Widerstand 56 mit dem Anschluss 26 verbunden und
ist weiterhin an ihrem anderen Eingang einerseits über einen
Kondensator 58 mit dem Anschluss 22 und über einen
Widerstand 60 mit dem Anschluss 28 verbunden.
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Die
Anschlüsse 16 und 24 der
Baugruppen 10, 12 sind je mit einem Ende einer
Spule 62 eines elektromagnetischen Geräts verbunden. Die Spule 62 hat
einen beweglichen Magnetkern. Das Gerät ist beispielsweise ein Betätigungsorgan
in einer Presse oder Stanze. Die Anschlüsse 20, 28 sind
direkt miteinander verbunden. Weiterhin sind jeweils die Anschlüsse 16 und 26 und
die Anschlüsse 18 und 24 direkt
miteinander verbunden.
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Der
Anschluss 14 ist an den einen Pol 66 einer Wechselspannungsquelle
und der Anschluss 22 mit dem anderen Pol 64 der
Wechselspannungsquelle verbunden, der z. B. geerdet ist.
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Die
Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36 und 52 sind
mit nicht näher
bezeichneten Ausgängen
an eine Auswerteinheit angeschlossen, in der sich weitere Bauelemente
zur Steuerung der Presse befinden. Die Auswerteinheit ist nicht
näher dargestellt.
Die Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36, 52 haben
gleiche Ansprechschwellen. Die Wechselspannung ist beispielsweise
die Netzwechselspannung.
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Wenn
die TRIACs 30, 46 nichtleitend sind, dann sind
die Kondensatoren 50, 32, die Widerstände 34, 48 und
die Spule 62 in Reihe an die Pole 64, 66 der
Wechselspannungsquelle gelegt. Die Impendanz der Spule 62 ist
bei den üblichen
elektromagnetischen Betätigungsorganen
an Pressen, Scheren und Stanzen wesentlich kleiner als die Impedanzen der
aus den Widerständen 34, 48 und
den Kondensatoren 32 und 50 bestehenden RC-Dämpfungsglieder.
Die Spannungsabfälle
an der vorstehend beschriebenen Reihenschaltung treten daher im
wesentlichen an den RC-Dämpfungsgliedern
auf. An den Anschlüssen 24 und 16 treten
somit in etwa Spannungen von der halben Höhe der Wechselspannung auf.
Die Reaktanzen der Kondensatoren 38 und 54 sind
groß im
Verhältnis
zu den Widerständen 40 und 56,
so dass die Spannungen an den Anschlüssen 16 und 24 in
etwa an den einen Eingängen
der Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36 und 52 anliegen.
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Die
Kondensatoren 42, 58 und die Widerstände 44 und 60 sind
in Reihe an die Pole 64, 66 der Wechselspannungsquelle
angeschlossen, wodurch ein Spannungsteiler gebildet wird. Die Reaktanzen der
Kondensatoren 42, 58 sind gleich und wesentlich größer als
die Werte der Widerstände 44, 60.
Deshalb liegen an den anderen Eingängen der Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36, 52 bei
nichtleitenden TRIACs 30, 46 in etwa Spannungen
in der halben Höhe
der Netzwechselspannung an. Bei nichtleitenden TRIACs 30, 46 sind
die Spannungen an beiden Eingängen
der Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36, 52 in
etwa gleich, wobei die Differenzen dieser Spannungen kleiner als
die Ansprechschwellen der Spannungspegelüberwachungsschaltungen sind.
Die an den Kondensatoren 42 und 58 jeweils abgegriffenen
Referenzspannungen ändern
sich proportional zu den Änderungen
der Netzwechselspannung, so dass die Netzspannungsschwankungen keinen
Einfluß auf
das Ansprechverhalten der Spannungspegelüberwachsschaltungen 36, 52 ausüben.
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Wird
z. B. der TRIAC 30 leitend gesteuert, dann geht die Spannung
am Anschluss 16 und damit am einen Eingang der Spannungspegelüberwachungsschaltung 52 auf
die Größe der Spannung
des Pols 66 der Wechselspannungsquelle über. Damit wird die Ansprechschwelle
der Spannungspegelüberwachungsschaltung 52 überschritten,
wodurch eine entsprechende Meldung an die Auswerteinheit abgegeben
wird. Wenn der TRIAC 30 wiederum nichtleitend gesteuert
wird, kehrt die Spannung am Anschluss 16 auf den halben
Wert der Netzwechselspannung zurück,
wodurch die von der Spannungspegelüberwachungsschaltung 52 erzeugte
Meldung beendet wird.
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Bei
der Einschaltung des TRIACs 48 geht die Spannung am Anschluss 24 vom
halben Wert der Netzspannung auf den Wert der Spannung am Pol 64 über, wodurch
die Ansprechschwelle der Spannungspegelüberwachungsschaltung 36 überschritten
wird. Es entsteht daher eine Meldung am Ausgang der Spannungspegelüberwachungsschaltung 36.
Diese Meldung wird beendet, wenn der TRIAC 48 wieder nichtleitend
gesteuert wird.
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Durch
die Reihenschaltung der TRIACs 30 und 46 und der
Spule 62 wird die Möglichkeit
geschaffen, jeweils einen TRIAC zur Prüfung seiner Funktion ein- und
auszuschalten, d. h. leitend und nichtleitend zu steuern, während der
andere TRIAC nichtleitend bleibt. Auf diese Weise kann der Zustand des
TRIACs durch Auswertung der beim Ein- und Ausschalten auftretenden
Meldungen der Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36 und 52 festgestellt
werden. Bei voll funktionsfähigem
Zustand des ein- und ausgeschalteten TRIACs erzeugt die den TRIAC überwachende
Spannungspegelüberwachungsschaltung
beim Einschalten einer Meldung, die beim Ausschalten aufhört. Die
Prüfung kann
regelmäßig für die beiden
TRIACs 30, 46 nacheinander oder auch nur von einer
Einschaltung der Spule 62 zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit ausgeführt werden.
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Durch
die Prüfung
können
Fehler in den TRIACs 30, 46 erkannt werden. Bei
einem Kurzschluss eines TRIACs spricht die zugehörige Spannungspegelüberwachungsschaltung
ständig
und unabhängig von
den Ansteuersignalen an. Eine andere Fehlerquelle bei einem TRIAC
ist die Unterbrechung der Sperrfähigkeit
in nur einer Stromrichtung. Ein derartiger TRIAC arbeitet in gesperrten
Zustand wie eine Diode. Wird ein derartiger TRIAC, z. B. der TRIAC 30,
zur Überprüfung seines
Zustands gesperrt gesteuert, dann wird der von der zugeordneten
Spannungspegelüberwachungsschaltung
am Eingang angeordnete Kondensator, z. B. der Kondensator 54, auf
den Scheitelwert der Wechselspannung aufgeladen, wodurch zwischen
den Eingängen
der entsprechenden Spannungspegelüberwachungsschaltung, z. B.
der Schaltung 52, die Ansprechschwelle überschritten wird, was eine
Meldung am Ausgang der Schaltung erzeugt. Die Meldung wird von der
Auswerteinheit verarbeitet.
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Die
TRIACs 30, 46 mit den zugehörigen RC-Dämpfungsschaltungen sind in
getrennten Baugruppen aus Sicherheitsgründen angeordnet. Mechanische
Beschädigungen,
die sich auf die elektrische Funktion der jeweiligen Baugruppe auswirken, verursachen
daher nicht zugleich eine Beschädigung der
anderen Baugruppe. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass die Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36, 52 jeweils
die TRIAC-Schaltungen nicht in ihrer eigenen, sondern der anderen
Baugruppe überwachen,
d. h. es ist eine erhöhte
Sicherheit dafür
vorhanden, dass ein Fehler in der beschädigten Baugruppe sofort erfasst
und gemeldet wird.
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In 2 ist
der Aufbau einer Spannungspegelüberwachungsschaltung
im Detail dargestellt. Die Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36 und 52 können den
in 2 gezeigten Aufbau haben. An den einen Eingang 68 der
Schaltung sind zwei gegensinnig gepolte Zener-Dioden 70, 72 in Reihe
geschaltet, die wiederum in Serie mit einem Widerstand 74 angeordnet
sind. Ein Optokoppler 76 parallel mit einem Widerstand 78 ist
in Reihe mit dem Widerstand 74 gelegt und an den zweiten
Eingang 80 der Spannungspegelüberwachungsschaltung angeschlossen.
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Wenn
die Spannungspegelüberwachungsschaltung
gemäß 2 als
Schaltung 36 in der Baugruppe 10 angeordnet ist,
dann ist der Eingang 68 mit dem Kondensator 38 und
dem Widerstand 40 und der Eingang 80 mit dem Kondensator 42 und
dem Widerstand 42 verbunden, wie dies in 1 dargestellt
ist.
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Die
Zener-Dioden 70, 72 bestimmen die Ansprechsschwelle
der Spannungspegelüberwachungsschaltung,
d. h. die Ansprechschwelle entspricht der Zener-Spannung einer Diode,
wobei die Dioden gleiche Zener-Spannungen haben. Durch den Optokoppler 76 werden
die logischen Schaltkreise, z. B. Prozessoren, der Auswerteinheit
galvanisch von den Starkstromkreisen mit Netzwechselspannung getrennt.
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Die
in 3 dargestellte Spannungspegelüberwachungsschaltung 82,
die ebenfalls, wie in der 3 in Bezug
auf die Verbindung mit den externen Bauelementen gezeigt, die Ausgestaltung
der in 1 dargestellten Spannungspegelüberwachungsschaltung 36 sein
kann, enthält
einen Optokoppler 76, der demjenigen gemäß der Schaltung
in 2 entspricht und mit der gleichen Bezugsziffer 76 bezeichnet
ist. Parallel zum Optokoppler 76 ist ein Widerstand 84 gelegt.
Der Parallelschaltung aus dem Optokoppler 76 und dem Widerstand 84 ist
ein Widerstand 86 vorschaltet. Der Widerstand 86 ist über einen
Eingang 88 der Spannungspegelüberwachungsschaltung an den
Kondensator 40 und den Widerstand 38 angeschlossen.
Der Widerstand 84 ist über
den anderen Eingang 90 mit dem Widerstand 44 und
dem Kondensator verbunden. Durch den Spannungsteiler aus den Widerständen 84, 86 wird
in Verbindung mit der Schwellenspannung des Optokopplers 76 die
Ansprechschwelle festgelegt. In entsprechender Weise kann die Schaltung 82 als
Spannungspegelüberwachungsschaltung 52 mit
den Bauelementen 56, 60, 58 und 54 verbunden
sein.
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Die
erfindungsgemäßen Schaltungsanordnungen
ermöglichen
im Zusammenwirken mit der Auswerteinheit, die insbesondere auch
die Ansteuerschaltung für
die TRIACs 30, 46 enthält, eine Überwachung nicht nur der TRIACs 30, 46 auf
Fehler, sondern auch der Verbindungsleitungen, bei denen eine Unterbrechung
von den Spannungspegelüberwachungsschaltungen
wie ein trotz eines Einschaltsignals nichtleitender TRIAC erfasst
wird. Auch Kurzschlüsse
auf den Verbindungsleitungen werden von den Spannungspegelüberwachungsschaltungen 36, 52 erfasst,
wenn trotz des Wechsels der Ansteuersignale an die im Zuge dieser
Leitungen angeordneten TRIACs kein Wechsel der Ausgangssignale der Spannungspegelüberwachungsschaltungen
stattfindet.
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Durch
die erfindungsgemäße Anordnung kann
das Versagen von Bauteilen erkannt werden, bevor es zum Einschalten
der Spule 62, d. h. dem Anlegen der Spule an die volle
Wechselspannung kommt. Damit wird die Sicherheit der gesamten Anordnung
wesentlich erhöht.