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DE19807206A1 - System-Multifunktionsbürogerät - Google Patents

System-Multifunktionsbürogerät

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Publication number
DE19807206A1
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DE
Germany
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stamp
punch
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bottom part
office device
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19807206A
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
NAUJOKS WERNER DIPL KAUFM
Original Assignee
NAUJOKS WERNER DIPL KAUFM
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Filing date
Publication date
Application filed by NAUJOKS WERNER DIPL KAUFM filed Critical NAUJOKS WERNER DIPL KAUFM
Priority to DE19807206A priority Critical patent/DE19807206A1/de
Publication of DE19807206A1 publication Critical patent/DE19807206A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43MBUREAU ACCESSORIES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B43M99/00Subject matter not provided for in other groups of this subclass

Landscapes

  • Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)

Description

1. Die Erfindung betrifft
  • 1.1 die Kombination der gebräuchlichsten mechanischen und elektronischen Bürogeräte (Bürolocher, Papierhefter, Bleistiftspitzer, Brieföffner, Lineal mit Maßstab, Briefklammerspender, Zettelbox, Klebestreifenausgabegerät, Bürostempel, Bürostempelhalterung, Stempelkissen; Briefwaage, Taschenrechner) in einem einzigen Gerät und seine Handhabung;
  • 1.2 Bürostempelplatten, Bürostempelhalterung, Stempelkissen und Zubehörfächer als vom Kombinationsgerät nach Tz. 1.1 separat nutzbares Modul;
  • 1.3 die Kombination der Anlegeschiene von Bürolochern mit Bürostempelplatten, Brieföffner, Lineal und Maßstab;
  • 1.4 die Papierjustage bei Bürolochern.
2. Stand der Technik
  • 2.1 Kombinationen verschiedener Bürogeräte sind bekannt als Locher-Hefter; Locher-Hefter- Spitzer; Locher-Hefter-Ablageschale; Locher-Brieföffner; Locher mit Maßstab und Linealfunktion; Locherlineal.
    Die beschriebenen Kombinationen vereinen in sich mechanisch jeweils nur wenige der Geräte und/oder Funktionen, vor allem Locher mit Hefter und Spitzer. Die weiter bekannte Kombination mit Maßstab- und Linealfunktion ist unhandlich, weil die beiden letztgenannten Funktionen die Handhabung der ganzen Locher-Hefter-Spitzer-Kombination voraussetzen. Die Locher-Brieföffner-Kombination erstreckt sich nicht auf weitere Funktionen.
    Die bisher bekannten Kombinationen bewirken durch räumlich-gegenständliche Zusammenfügung der kombinierten Geräte oder Funktionen nur in beschränktem Umfang eine Organisationserleichterung und Arbeitsablaufoptimierung. Die kombinierten und nicht kombinierten Geräte beanspruchen zusammen am Arbeitsplatz immer noch viel Arbeitsfläche und Raum, was Arbeitsabläufe erschwert. Ein Teil der Einzelgeräte ist am Arbeitsplatz häufig nicht griffbereit und muß gesucht werden, wodurch Arbeitsabläufe unterbrochen und verzögert werden. Die Anwendung von Einzelgeräten ist insbes. im Mobilbüro erschwert. Auch ihr Transport ist nur ungeordnet möglich, da es kein geeignetes Transportbehältnis für alle Einzelgeräte gibt.
    Keine der bekannten Kombinationen stellt eine räumlich-gegenständliche Funktionseinheit mit den anderen bei der Büroarbeit noch wichtigen Werkzeugen oder Funktionen dar, insbesondere keine räumlich-gegenständliche Zusammenfügung mit Stempeln und Stempelkissen. Die bisher bekannten Kombinationen bedeuten deshalb keinen, jedenfalls keinen nennenswerten organisatorischen Fortschritt.
  • 2.2 Für die Aufnahme jeweils mehrerer Bürostempel sind Stempelhalterungen bekannt, jedoch im wesentlichen nur für den stationären Gebrauch bestimmt und geeignet. Neben den für den stationären Einsatz bestimmten Stempelhaltern der vorbeschriebenen Art sind Mehrfachstempelhalter für Handstempel bekannt, jedoch ohne mechanische Verbindung mit Stempelkissen und ohne Eignung für den Bürobetrieb.
    Die beschriebenen Lösungen haben folgende Nachteile: Sie sind für mehrere solcher Stempel bestimmt, die auf unterschiedlich mögliche Weise angeformte Handgriffe haben, und deshalb beanspruchen diese Stempelhalter bereits für sich, erst recht mit den Stempeln, viel Raum (mit Ausnahme der erwähnten Einzelhandstempel mit zugehörigen Stempelhaltern). Das beeinträchtigt die Verwendung solcher Stempelhalter und Stempel im sog. home-office. Für den Transport und für ihre Verwendung unterwegs (insbes. im Mobilbüro) sind solche Stempelhalter und Stempel i.d.R. nicht geeignet, sei es, weil sie keine Funktionseinheit mit Stempelkissen bilden, sei es, weil die benutzten Stempelflächen ohne Anbringung eines Abdeckschutzes Farbe abgeben.
    Für die Büroanwendung sind Kombinationen mit Stempelkissen als Funktionseinheiten nur für Einzelstempel gebräuchlich. Für die Nutzung mehrerer Stempel bedarf es bei sachgerechter Organisation nach dem Stand der Technik mindestens einer Stempelhalterung und mindestens eines Stempelkissens, wobei beide nur als separate Bauteile bekannt und gebräuchlich sind.
    Bürostempel, Stempelhalterung und Stempelkissen, jeweils als gebrauchsübliche Einzelteile, stellen bisher keine geschlossene bauliche Einheit dar und sind deshalb für den Transport und die Verwendung außerhalb des stationären Büros nicht geeignet. Sie bilden als Einzelgeräte auch keine bauliche Einheit mit den anderen, vorstehend unter Tz. 2.1 genannten Geräten.
  • 2.3 Für das Messen kleiner Strecken und das Linieren sind am herkömmlichen Büroschreibtisch Lineale mit metrischer Maßeinteilung als separate Werkzeuge gebräuchlich. Andere Bürogeräte sind für diese Zwecke bei gleicher Handhabung weder bekannt noch üblich. Keine der bisher bekannten Kombinationen enthält (mit oder ohne metrische Maßeinteilung) ein separates Lineal als integrierten Bestandteil der Kombination oder ein Bauteil, das in herkömmlicher Weise separat zur Nutzung als Lineal bestimmt oder geeignet ist. Keine der bisher bekannten Kombinationen ermöglicht die Handhabung von Stempeln unter Nutzung vorhandener Funktionselemente anstelle der handelsüblichen Handhabeteile (Stempelgriffe).
    Für das Öffnen von Briefumschlägen sind Brieföffner verschiedener Art als Einzelgeräte bekannt und gebräuchlich, daneben unter den Bürogeräten ein als Locher-Brieföffner bekanntes, technisch aufwendiges Kombinationsgerät. Es ist jedoch unter den Bürogeräten kein einziges Gerät mit anderer Primärfunktion bekannt, in das ein einfacher Brieföffner integriert ist. Ein Brieföffner als Einzelgerät hat die bereits oben unter Tz. 2.1 im Zusammenhang beschriebenen Nachteile. Die Locher-Brieföffner-Kombination ist - neben dem anderen oben unter Tz. 2.1 dargestellten Nachteil - aufwendig, groß und schwer und deshalb für das Mobilbüro wenig geeignet.
    Eine Briefwaage ist weder in einem der bekannten Bürogeräte noch in einer der bekannten Kombinationen von Bürogeräten integriert. Sie ist ausschließlich als separates Werkzeug bekannt und gebräuchlich.
  • 2.4 Bei der Papierjustage hat eine bekannte fixe Anlegeschiene mit auf ihr angebrachtem beweglichem Schieber den Nachteil, daß sie nicht herausnehmbar ist, deshalb als selbständiges Bauteil keinen Zusatznutzen erfüllen kann. Die Justierung kann nur beidhändig erfolgen. Das Prinzip einer beweglichen Anlegeschiene für die Justage von Papier beim Einsatz von Bürolochern ist bekannt, insbes. wurde eine Anlegeschiene mit gleichmäßiger und spürbarer Verrastung in allen vorbestimmten Rastpositionen durch geeignete Materialpaarung und konstruktive Ausbildung unter Verwendung von Rastnocken realisiert. Auch diese Anlegeschiene kann nur beidhändig justiert werden. Ihre Ausgestaltung hat die folgenden weiteren Nachteile:
    Die fix positionierten Rastnocken in der die Anlegeschiene führenden Ausnehmung erzeugen trotz Materialpaarung einen spürbaren Reibungswiderstand, weshalb das Justieren schwergängig ist und Vorrichtungen zur Vermeidung des Einquetschens der Finger beim Einschieben der Anlegeschiene und zur Erschwerung ihres vollständigen Herausziehens nötig sind, was in praxi eine unkomfortable Handhabung bedeutet und eine Nutzung der Anlegeschiene für Zusatzzwecke verhindert.
    Bei zweistanzigen Bürolochern, deren Hauptfunktion die Zweilochperforation ist und die - neben der nur über Kunststoffnocken justierenden Anlegeschiene - über keine weitere Justierhilfe verfügen, besteht für Vierlochperforationen an der Längsseite von DIN A 4- Formaten (Anwendungsfall: Ringbücher) die Gefahr, daß solche in zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten unter einmaligem Wenden des Papiers (oder sonstigen Perforationsgutes, z. B. Trennkartons, Folien) vorzunehmenden Perforationen nicht präzise genug sind: Rasten die Nocken nicht exakt ein, entspricht der mittige Abstand der beiden nacheinander vorzunehmenden Perforationen nicht dem Abstand der beiden mittleren Stifte der Vierloch- Ordnermechanik. Bereits eine Abweichung von nur 0,5 mm gegenüber der mathematisch exakten Position kann ein Einreißen des Papiers oder anderen Perforationsgutes bei seiner Übergabe auf die Stifte der Ordnermechanik oder Beeinträchtigungen beim späteren Blättern zur Folge haben. Für Vierlochperforationen bei anderen, insbes. bei inch-Formaten, geben die bekannten zweistanzigen Bürolocher, mit oder ohne Anlegeschienen, keine Justierhilfe, was bedeutet, daß Perforationsgut solcher Formate unter Verwendung von zweistanzigen Bürolochern überhaupt nicht mit mittig ausgerichteten Vierlochperforationen versehen werden kann.
  • 3. Der Erfindung liegen folgende Überlegungen zugrunde:
    Eine Vielzahl von Bürohilfsmitteln wird arbeitstäglich entweder jeweils nur selten (Lineal), nur zu bestimmten Zeiten (Brieföffner beim Posteingang, Briefwaage beim Postausgang), nicht in der üblichen Menge (z. B. nicht permanent 300 Zettel, 100 Briefklammern) oder nicht in der üblichen Größe (Brieföffner, Lineal, Stempelkissen) benötigt. Andererseits sind benötigte Utensilien häufig nicht griffbereit (z. B. Klebestreifen, Bleistiftspitzer oder zweites Stempelkissen mit anderer Farbe), bauartbedingt nicht transportabel (z. B. Stempelhalterungen) oder ihre Anwendung ist erschwert (Entnahme von Notizzetteln aus teilentleertem hohem Zettelkasten).
    Räumlich-gegenständlich zusammengefaßte Büroarbeitsgeräte oder Teile von ihnen mit Mehrfachnutzen bedeuten geringeren Herstellungsaufwand, geringere Herstellungskosten und einfachere Handhabung bei stationärem und mobilem Gebrauch. Sie ermöglichen einen Arbeitsplatz, der übersichtlich, funktionell und von allen nicht benötigten und deshalb ablenkenden oder störenden Gegenständen frei ist. Die permanente Verfügbarkeit aller Geräte in Griffweite vermeidet Suchen oder häufiges Öffnen und Schließen von Schubladen und ermöglicht wegen der konstanten, geordneten Aufbewahrung zeitsparende Handlungsreflexe. Funktionalität, Mobilität, Platz- und Gewichtsersparnis gewinnen bei Anwendern von Bürogeräten wegen der Verlagerung von Büroarbeit (z. B. Sachverständige unterwegs; Heimarbeit) immer größere Bedeutung. Diese Überlegungen führen zu der Idee,
  • 3.1 die Zahl aller für die Büroarbeit wichtigen, oben unter Tz. 1.1.1 genannten Bürogeräte ohne Einschränkung ihrer einzelnen Funktionen zu reduzieren; diese Bürogeräte ohne Verzicht auf ihre Funktionstauglichkeit maßlich weitestgehend zu verkleinern (das Volumen auf etwa 1 dm3 und den Arbeitsflächenplatzbedarf auf ca. Postkartengröße!); sie unter weitestgehender Verwendung handelsüblicher Ware oder Bauteile für die einzelnen Geräte, insbes. Locher, Hefter und Briefwaage, anwendungsbereit in einem einzigen Gerät als Funktionseinheit zu kombinieren, dieses transportabel auszugestalten und damit die Büroarbeit im internen, externen und mobilen Büro sowie "unterwegs" wesentlich zu erleichtern;
  • 3.2 mehrere - mit Wechselgriff bedienbare - Bürostempel mittels einer platzsparenden Stempelhalterung ohne die vorbeschriebenen Nachteile stationär und unterwegs praxistauglich transportieren und nutzen zu können, und zwar als Funktionseinheit mit einem oder mehreren (dann unterschiedlich eingefärbten) Stempelkissen;
  • 3.3 die Anlegeschiene eines Bürolochers mit den Zusatzfunktionen Brieföffner, Wechselgriff für Bürostempel und Lineal mit metrischem Maßstab auszugestalten;
  • 3.4 bei allen Bürolochern einfacheres, leichteres, einhändiges Justieren zu ermöglichen sowie bei Bürolochern mit nur zwei Stanzstempeln das Justieren von
    in DIN-Formaten vorliegendem Papier oder anderem Perforationsgut für die mittige Zweiloch- und Vierlochperforation zu verbessern und
    in anderen Formaten vorliegendem Papier oder anderem Perforationsgut für die mittige Vierlochperforation zu ermöglichen.
4. Die sich hieraus ergebenden Aufgaben werden erfindungsgemäß wie folgt gelöst:
  • 4.1 Basis für die Gerätekombination ist ein funktionell handelsüblicher Bürolocher, jedoch mit größerem, in Höhe der Stanzebene 146,5 mm langem Bodenteil (2) und einem dieser Größe entsprechenden Schwenkbügel (1). Der in der Nut (8) geführte Umschalter (6) in Mittenstellung ermöglicht die Funktion "Lochen" dadurch, daß die im Schwenkbügel (1) in Verlängerung der Heftmechanik (5) befindliche unterseitige Aussparung oberhalb des Schalters (6) bei dessen Mittenstellung das Niederdrücken des Schwenkbügels gerade so weit erlaubt, wie es zum Perforieren nötig ist, nicht aber darüber hinaus. Auf diese Weise wird die ungewollte Auslösung des Heftapparates (5) verhindert.
    Die Mechanik des handelsüblichen Heftapparates (5) ist im Schwenkbügel (1) des Bürolochers parallel zur Verbindungslinie seiner beiden (zeichnerisch nicht dargestellten) Stanzstempel integriert, und zwar auf der der Perforationsmechanik gegenüberliegenden Seite des Schwenkbügels (1). Das Widerlager (14) für die Klammerung befindet sich auf oder in dem Bodenteil (2) unterhalb des Heftapparates (5), der nur bei Stellung "H" des Schalters (6) funktioniert, weil die im Schwenkbügel (1) in Verlängerung der Heftmechanik (5) befindliche unterseitige Aussparung oberhalb des Schalters (6) bei dessen Stellung "H" die größte Tiefe hat und dadurch das größtmögliche Niederdrücken des Schwenkbügels erlaubt.
    Der Bleistiftspitzer ist im Bodenteil (2) integriert und an der seitlichen Stirnwand bedienbar. Sein Schneidabfall gelangt unmittelbar in die vom Bodenteil gebildete Schnitzelkammer, über deren öffnungsfähige Verschlußkappe (16) das Messer des Spitzers (13) zugänglich ist und ersetztwerden kann.
    Durch Umklappen des Bodenteils (2) werden die auf der Ebene (17) angeordneten, gegeneinander abgegrenzten Utensilienfächer für z. B. mechanische Briefwaage, Briefklammern (Haltevorrichtung in Form eines magnetisierten Bleches), Haftetiketten, Klebestreifen o. ä. zugänglich, die gegen Herausfallen von Teilen in geeigneter Weise (magnetisch, mechanisch) gesichert sind.
    Wird die Ebene (17) (Oberseite: Utensilienfächer) über das Gelenk (15) gegen die Bodenklappe (16) des Bodenteils (2) nach hinten geklappt, werden auf der Unterseite der Ebene (17) die Stempel (23) im Stempelhalter sowie das oder die Stempelkissen (24) zugänglich. Zur einhändigen Handhabung der Ebene (17) und des Stempelkissenträgers sind die Griffleisten (9) und (10) (für Rechts- und Linkshänder) angeformt. Während der Stempelkissenträger mit Zeige oder Mittelfinger an einer der Griffleisten (10) niedergehalten wird, kann mit dem Daumen der selben Hand der Stempelhalter an der Griffleiste (9) unter Überwindung eines Schnappverschluß- Widerstandes hochgeklappt werden.
    Im Schwenkbügel (1) befindet sich ein ca. 10 mm hohes Fach, das mit der nach vorn verschiebbaren und mit der angeformten Griffleiste (4) versehenen Abdeckplatte (3) geöffnet und verschlossen werden kann. Dieses Fach dient zur Aufnahme weiteren Zubehörs, insbes. einer mechanischen oder elektronischen Taschenwaage. Beide Waagenausführungen können als Briefwaage genutzt werden, und zwar die elektronische Waage trotz ihres miniaturisierten Wägetellers durch Nutzung der teilweise aus ihrer Führung herausgezogenen Anlegeschiene (11/18), die in Locherposition 2 (d. h. Bodenteil (2) in Abweichung von <110° von der Waagrechten) als Stütze zum Anlegen und Fixieren von hochkantig zu wägendem Postgut dient. Wegen ihrer Tarierfunktion und ihrer Anzeigegenauigkeit von 0,1 g im Wägebereich bis 100 g kann diese Waage zusätzlich auch für technische Zwecke eingesetzt werden.
    Wird schließlich bei niedergedrücktem Schwenkbügel (1) der Umschalter (6) in Stellung "R" gebracht, hakt seine Raste (7) im Schwenkbügel ein und verhindert ihr Hoch klappen. Das Multifunktionsbürogerät ist bei nunmehr deutlich verkleinertem Packmaß in Quaderform bequem transportabel, ohne daß die Vielzahl aller Einzelteile zusammengesucht werden muß.
  • 4.2 Bürostempelhalterung mit Stempelkissen
    Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Stempelhalterung in der Ebene (17) als Tableau ausgebildet ist, in das mehrere rechtwinklig gestaltete, mit Führungs- und Halteprofilen versehene und in einer Ebene angeordnete, zur Aufnahme von Stempelplatten (23) bestimmte Nester (20) eingearbeitet sind, von denen jedes zu nur einer (Schmal-)Seite hin offen ist. An der offenen (Schmal-)Seite sind die außenliegenden Halteprofile (22) "zurückgesetzt" angeordnet, was ein sicheres Anlegen der an den Ecken gerundeten Stempelplatten (23) auf den innen liegenden, nicht "zurückgesetzten" Führungsprofilen (21) zum leichten Einführen der Stempel zwischen den äußeren Halteprofilen (22) und den inneren Führungsprofilen (21) zur Ablage im Stempelnest (20) ermöglicht.
    Die als Träger für die Stempeldruckreliefs dienenden metallenen Stempelplatten (23) werden zwischen den Halte- und Führungsprofilen geführt. Die Dicke der Stempeldruckreliefs ist kleiner als die (vom Grund der Nester gemessene) Höhe der innenliegenden Führungsprofile (21). Diese Maßlichkeiten verhindern die Farbabgabe von den Stempeldruckreliefs an die Grundfläche der Nester.
    Die Stempelplatten sind bevorzugt aus Eisen. Nach Andocken der mit einem Magneten (12) versehenen Anlegeschiene (18/11) in ihrer Sekundärfunktion "Wechselgriff" an der Stempelplatte (23) kann diese mitsamt dem Stempeldruckrelief herausgenommen, benutzt und wieder eingelegt werden. Da das Herausnehmen und Zurücklegen von Stempelplatte mit Stempeldruckrelief den Einsatz des (in der Regel einzigen) Wechselgriffs vorsieht, ist bei Einhaltung dieses Prinzips gewährleistet, daß jedes Stempeldruckrelief seinen konstanten Platz hat und auch behält. In anderer Ausführung sind die Stempelplatten aus Kunststoff. In diesem Fall wird der Wechselgriff mit (zeichnerisch nicht dargestelltem) Bajonettverschluß angedockt, dessen Gegenstück am Kurzschenkel (11) der Anlegeschiene (11/18) angebracht ist.
    Die Kennzeichnung der Stempelplatten erfolgt mit bedruckten Folien entweder auf den Stempelplatten selbst oder aber auf Feld (32) im Stempeltableau in Analogie zu ihrer konstant bleibenden Lage. Da bis zu 10 Stempel in einer Ebene an immer gleichem Platz bereitgehalten werden können, ist wesentlich schnellerer Zugriff auf jeden Stempel möglich als bei herkömmlichen Stempelhaltern.
    Im unteren Deckel des in Ebene (17) integrierten Stempeltableau ist ein oder sind mehrere Stempelkissen (24) mit gleicher oder unterschiedlicher Einfärbung angelenkt. Die an drei Seiten des Stempelkissengehäuses außen befindlichen Stege (25) verhindern, wenn die Ebene (17) und das Stempelkissengehäuse zusammengeklappt sind, ein Herausfallen der in die Stempelnester eingelegten Stempel. Die Stege (25) sind am Stempelkissengehäuse auch nur an denjenigen Randstellen an geformt, die den schmalseitigen Öffnungen der Stempelnester, also in Verlängerung ihrer Führungen, entsprechen.
    Das Stempelkissengehäuse und die Ebene (17) können mittels des mit Kappen abgedeckten Gelenks (15) von dem Bodenteil (2) abgetrennt und durch Anlenken des separaten Deckels (31) zu einer selbständigen, flachen, transportablen Funktionseinheit mit gewollt eingeschränktem Funktionsumfang gemacht werden, in der anstelle der Anlegeschiene (11/18) ein separater Magnethandhabegriff (33) (bei Kunststoffstempelplatten: zeichnerisch nicht dargestellte Bajonettmechanik!) die Funktion des Stempelhandhabeteils übernimmt. Die zeichnerisch dargestellte Form des Magnethandhabegriffs (33) ist nur beispielhaft. Seine tatsächliche Formgebung orientiert sich an seiner Funktion und an dem Raum für seine Unterbringung entweder im (zeichnerisch nicht ausgearbeiteten) Feld (32) des Stempeltableau oder in einem der Utensilienfächer auf Ebene (17).
  • 4.3 Mehrfachfunktion Anlegeschiene
    Wird der Locher mit seinem Bodenteil (2) über das Gelenk (15) nach hinten geklappt, läßt sich die Anlegeschiene (11/18) ohne Betätigen weiterer Mechanik vollständig herausziehen und mit ihren Zusatzfunktionen nutzen. Die Anlegeschiene (11/18) hat neben der Justagefunktion und den Zusatzfunktionen als Brieföffner und Lineal auch die weitere Zusatzfunktion eines Stempelwechselgriffs. Diese Funktion wird durch einen bündig zur seitlichen Außenfläche in den Kurzschenkel (11) der Anlegeschiene (11/18) eingelassenen Magneten (12) realisiert. Im rechtwinklig zum Langschenkel der Anlegeschiene (11/18) angebrachten, kubisch geformten und deshalb griffgünstigeren Kurzschenkel (11) ist ein Magnet (12) eingelassen, durch den die Anlegeschiene, vollständig herausgezogen, auch als Wechselgriff für metallene, magnetisch reagierende Stempelplatten dienen kann. Der Magnet schließt mit der Außenfläche des Kurzschenkels bündig ab und stellt deshalb mit der Stempelplatte (23) eine formschlüssige, eine Verkantung ausschließende Verbindung her.
    Der Langschenkel der Anlegeschiene (11/18) hat den Querschnitt eines Trapezes. Wird die aus ihrer Führung vollständig herausgezogene Anlegeschiene als Lineal für Tintenschrift benutzt, verhindert ihre im Querschnitt oben vortretende Kante ein Verwischen. Auf dem Langschenkel (18) der Anlegeschiene ist auf der Seite, die mit dem Kurzschenkel (11) den Winkel von 90° bildet, eine metrische Maßeinteilung aufgedruckt oder aufgeprägt. Am freien Ende des Langschenkels (18) der Anlegeschiene (11/18) ist ein Messer (19) als Brieföffner eingeschäumt.
  • 4.4 Die Papierjustage soll wie folgt realisiert werden:
    Die Anlegeschiene (11/18) ist, wie üblich, in oder an der Schnitzelkammer, der funktionell zugehörige Kipphebel (27) an der seitlichen Stirnwand (34) innerhalb des Bodenteils (2) positioniert. Das Einrasten von fixen Nocken in Aussparungen beeinträchtigt die Leichtgängigkeit der Handhabung bei der Justierung, sei es wegen eines zu überwindenden Reibungswiderstandes, sei es wegen der Notwendigkeit, den Nocken mit zusätzlichen Arbeitsschritten aus der Aussparung zu lösen oder in diese einzurasten. Diese Beeinträchtigung besteht bei einer Justierung mittels eines beweglichen, schwerkraftgesteuerten Nockens nicht. Das Justieren mit einem beweglichen Nocken ist auch ohne Verwendung mehrerer Materialien und deshalb kostengünstiger, mit geringerem Reibungswiderstand, geringerem Materialabrieb und deshalb auch bei höherer Haltbarkeit möglich.
    Zur Justierung, die wegen der angewandten Technik und des Gerätegewichtes einhändig möglich ist, wird die aus dem Schwenkbügel (1) und dem Bodenteil (2) bestehende Locher-Hefter-Einheit aus der Horizontalposition (im Folgenden Pos. 1 genannt) um ca. 110° nach hinten geklappt. In dieser Position (Pos. 2 genannt) pendelt der mit dem Gewicht (29) ausgebildete, um den Drehpunkt (28) bewegliche Kipphebel (27) mit seinem Langschenkel infolge Schwerkraft gegen den Anschlag (30) oder (bei konstruktiver Weglassung des Anschlags 30) gegen die obere Innenseite des Bodenteils (2), bewirkt damit ein Ausrasten des mit ihm, dem Langschenkel, fest verbundenen Kurzschenkels aus der Aussparung (26) der Anlegeschiene (11/18) und ermöglicht somit deren uneingeschränkte Beweglichkeit, ohne daß manuell oder elektrisch irgendeine Mechanik betätigt zu werden braucht. Dabei ist kein nennenswerter Reibungswiderstand zu überwinden, jedenfalls nur ein wesentlich geringerer als derjenige, der der Erfindung nach DE 40 21 506 A1 eigentümlich ist. Die Anlegeschiene (11/18) kann letzt bei geringstmöglichem Reibungswiderstand ganz herausgezogen werden.
    Soll nun die Anlegeschiene (11/18) für das Perforieren eines DIN-formatigen Perforationsgutes justiert werden, braucht die entsprechende DIN-Position nicht mehr punktgenau angesteuert zu werden, sondern es genügt, bei Pos. 2 des Bodenteils den auf der Anlegeschiene farblich, durch Gravur oder in anderer Weise gekennzeichneten DIN-Bereich auf Höhe der seitlichen Stirnwand (34) des Bodenteils (2) zu bringen. Darin liegt eine der wesentlichen Vereinfachungen des Justiervorgangs. Sobald der DIN-Bereich angesteuert ist, wird das Bodenteil (2) durch Umlegen des Lochers wieder in Pos. 1 gebracht, wobei der Kurzschenkel des Kipphebels (27) gegen die Anlegeschiene (11/18) pendelt. Danach wird die Anlegeschiene (11/18) herausgezogen, bis der Justierpunkt automatisch durch Einrasten des wiederum infolge Schwerkraft weiter nach oben pendelnden Kurzschenkels des Kipphebels (27) in die nächste Aussparung (26) gegeben ist. Solange das Bodenteil (2) in Pos. 1 gehalten wird, bleibt der jeweils zuletzt angesteuerte DIN-Bereich eingestellt.
    Alternativ zur Justierung mittels Kipphebel wird die Justierung auf folgende, zeichnerisch nicht dargestellte Weise erreicht:
    Auf der Oberseite des Langschenkels (18) der Anlegeschiene (18/11), und zwar auf der Seite, die mit dem Kurzschenkel (11) einen rechten Winkel bildet, sind - anstelle der Aussparungen für den Kipphebel - in der Form einer Halbscheibe Nocken angeformt, die die für DIN-gerechte Mittenlochungen nötige Länge des Auszugs der Anlegeschiene dadurch bestimmen, daß sie bei Pos. 1 des Bodenteils (2) an dessen seitlicher Stirnwand im Inneren des Gehäuses auf einen Widerstand treffen. Den Widerstand bildet eine runde, bewegliche, gegen Verkantung gesicherte Scheibe oder Stange von ca. 5 mm Durchmesser, die bei Pos. 1 des Bodenteils in einem an der Innenseite seiner seitlichen Stirnwand angeformten Kanal auf schiefer Ebene durch Schwerkraft vor die mittig oberhalb der Führung für die Anlegeschiene angebrachte, den Nockendurchlaß ermöglichende Aussparung rollt. Bei Pos. 2 des Bodenteils gibt sie die Aussparung für den ungehinderten Durchlaß der Nocken frei.
    Exakte mittige Vierlochperforationen mit zweistanzigen Bürolochern erfordern möglichst präzise Anlegevorrichtungen. Diese setzen für Vierfachperforationen jedoch Kenntnis der Maße des Perforationsgutes voraus. Bei DIN-Formaten sind die Maße bekannt, z. B. bei DIN A 4, dem für Vierlochperforationen unter DIN-Formaten gebräuchlichsten Format, das Längenmaß 297 mm. Da bei Ordnern mit Vierlochmechanik der Abstand zwischen allen vier Aufnahmestiften unter Verwendung des metrischen Systems 80 mm beträgt, gemessen jeweils von Mitte zu Mitte, errechnet sich hieraus die Distanz von 240 mm zwischen den jeweils äußeren Aufnahmestiften, somit auch zwischen den jeweils äußeren Stanzlöchern. Die Abstände zur Blattober- und -unterkante betragen somit insgesamt (297 mm - 240 mm =) 57 mm, jeder Abstand für sich also bei Mittenlochung 28,5 mm. Bei dem Format DIN A 4 ist die Anlegevorrichtung also im Abstand von 28,5 mm, gemessen von der Mitte eines Stanzstempels, zu positionieren, was sukzessiv die Anlegung der oberen und unteren Blattkante ermöglicht.
    Auf dem erfindungsgegenständlichen Bodenteil (2) ist die handelsübliche Mechanik des Bürolochers asymmetrisch positioniert, und zwar mit den Stanzstempelabständen (von deren Mitte gemessen) von 28,5 mm bei Stanzstempel (35) und 40 mm bei Stanzstempel (36), gemessen jeweils in Höhe der Stanzebene zu den seitlichen Stirnwänden des Bodenteils (2). Die Justierung erfolgt erfindungsgemäß bei Pos. 2 des Bodenteils durch vollständiges Hineinschieben der Anlegeschiene (11/18) in deren Führung von derjenigen Stirnseite des Bodenteils (2), die von der Stanzstempelmitte 28,5 mm entfernt ist.
    Bei anderen Formaten mit variabel abweichenden, im vorhinein nicht bekannten Maßen ist ein Fixmaß zum Anlegen der oberen und unteren Blattkante nicht möglich. Obere und untere Blattkante scheiden somit als Bezugspunkt für die mittige Vierlochperforation aus. Einzig praktikabler Bezugspunkt für die mittige Vierlochperforation bei anderen, unterschiedlichen Formaten ist deshalb die Mitte der zu perforierenden Längsseite des Perforationsgutes. Da im metrischen System der Abstand zwischen allen Stanzlöchern, also auch der zwischen den beiden inneren Stanzlöchern, 80 mm beträgt, leitet sich hiervon der Abstand von 40 mm von der Mitte der zu perforierenden Längsseite des Perforationsgutes bis zur Mitte des nächstgelegenen Stanzloches ab. Erfindungsgemäß ist dem entsprechend auf dem Bodenteil (2) eine fixe Anlegevorrichtung im Abstand von 40 mm, gemessen von der Mitte des Stanzstempels (36) nach außen, anzubringen. Schablone für das fixe Anlegemaß ist entweder die im Abstand von 40 mm von Stanzstempelmitte (36) gegebene seitliche Begrenzung des Bodenteils (2) oder aber, bei dessen längerer Ausgestaltung, im gleichen Abstand von Stanzstempelmitte eine entsprechende Einkerbung. Für andere, insbes. inch-Formate im angelsächsichen Bereich, gilt statt des Abstandes von 40 mm die Hälfte des Abstandes zwischen den Stanzstempeln der dort gebräuchlichen Locher. Die mittige Vierfachlochung kann dann unter Zuhilfenahme einer Schablone für das Finden der Papierkantenmitte erfolgen.

Claims (22)

1. Multifunktionsbürogerät, dadurch gekennzeichnet, daß
  • 1.1 1 Bürolocher, 1 Brieföffner, 1 Lineal, 1 Hefter, 1 Spitzer;
  • 1.2 bis zu 10 oder mehr Stempelhalterungen nebst Stempelplatten und Stempeldruckreliefs in entsprechender Zahl und bis zu 2 Stempelkissen sowie
  • 1.3 Fächer für 1 mechanische und/oder 1 elektronische Waage, Brief- oder Heftklammern, Etiketten, Klebestreifen o. ä.
zu einer mehrstückigen, kompakten, einschließlich der unter 1.3 genannten innenliegenden Sachen transportablen Funktionseinheit zusammengefügt sind.
2. Multifunktionsbürogerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkbügel (1) ein oberseitig zugängliches Fach mit Deckel enthält.
3. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 oder 2 einschließlich Bürolocher, dieser ausgestattet mit einem als Schnitzelwanne ausgebildeten Bodenteil und einer gegenüber dem Bodenteil verschiebbar angeordneten, eine stirnseitige Anlage für das zu lochende Schriftgut aufweisenden, in unterschiedlichen Positionen justierbaren Anlegeschiene, dadurch gekennzeichnet, daß an der seitlichen Stirnwand der Schnitzelwanne ein um einen Drehpunkt beweglich angeordneter Kipphebel (27) mit zwei ungleich langen, im stumpfen Winkel fest zueinander stehenden Schenkeln, deren längerer an seinem Ende mit einem Gewicht versehen ist, in der Weise angebracht ist, daß der Kurzschenkel des Kipphebels, wenn der Langschenkel parallel an der Bodenplatte des Bodenteils (2) liegt, in Aussparungen der Anlegeschiene (11/18) einrastet.
4. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Langschenkel der Anlegeschiene (18/11) Aussparungen zum Einrasten des kurzen Schenkels des Kipphebels (27) enthält
5. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 oder 2 einschließlich Bürolocher, dieser ausgestattet mit einem als Schnitzelwanne ausgebildeten Bodenteil und einer gegenüber dem Bodenteil verschiebbar angeordneten, eine stirnseitige Anlage für das zu lochende Schriftgut aufweisenden, in unterschiedlichen Positionen justierbaren Anlegeschiene, dadurch gekennzeichnet, daß an der seitlichen Stirnwand des Bodenteils (2) ein zur Führung der Anlegeschiene hin offener Kanal als schiefe Ebene für eine runde Scheibe oder Stange mit ca. 5 mm Durchmesser angeformt ist, die bei waagrechter Position des Bodenteils (2) die in dessen seitlicher Stirnwand befindliche Aussparung zum Durchlaß der Nocken versperrt, diese Aussparung aber bei allgemein vertikaler Position des Bodenteils (2) freigibt.
6. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1, 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite des Langschenkels (18) der Anlegeschiene (18/11) in der Form einer Halbscheibe Nocken angeformt sind.
7. Multifunktionsbürogerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil des mit zwei Stanzstempeln bestückten Bürolochers in Stanzhöhe 148,5 mm lang und in dieser Höhe die Mitte des Stanzstempels (35) 28,5 mm und die des Stanzstempels (36) 40 mm vom jeweils nächstgelegenen Seitenrand des Bodenteils entfernt sind.
8. Multifunktionsbürogerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitte des Stanzstempels (35) 28,5 mm vom nächstgelegenen Seitenrand der Bodenplatte entfernt ist und im Abstand von 40 mm von der Mitte des Stanzstempels (36) zum nächstgelegenen Seitenrand des Bodenteils eine Markierung aufweist.
9. Multifunktionsbürogerat nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem freien Ende des Langschenkels der Anlegeschiene ein Messer (19) als Brieföffner eingelassen ist.
10. Multifunktionsbürogerat nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Langschenkel (18) der Anlegeschiene (18/11) eine metrische Maßeinteilung aufweist.
11. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Bodenteil (2) im Bereich der Schnitzelkammer ein Spitzer eingearbeitet ist.
12. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Langschenkel der Anlegeschiene auf der Seite, die einen rechten Winkel mit dem Kurzschenkel (11) bildet, eine Maßeinteilung (metrisch und/oder Zoll) enthält.
13. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in dem rechtwinklig zum Langschenkel der Anlegeschiene angebrachten, kubisch geformten Kurzschenkel (11) ein mit dessen Außenfläche bündig abschließender Magnet eingelassen ist.
14. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Mechanik eines handelsüblichen Heftapparates im Schwenkbügel (1) des Bürolochers, und zwar auf seiner der Lochmechanik gegenüberliegenden Unterseite parallel zur Verbindungslinie der beiden Stanzstempel, integriert und
  • - das Widerlager für die Klammerung auf dem oder in dem Bodenteil des Lochers unterhalb des Heftapparates eingearbeitet ist.
15. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Bodenteil (2) des Lochers in einer Nut (8) der Schalter (6) zur Regelung der Funktionen Lochen und Heften sowie zum Fixieren des Schwenkbügels angebracht ist.
16. Multifunktionsbürogerät nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß Vorratsfächer für Notizzettel, Briefklammern, Klebestreifen, Taschenwaage (mechanisch oder elektronisch) o. ä., die Stempelhalterung und das Stempelkissenfach an der Unterseite des Bodenteils (2) mit diesem über das Gelenk (15) drehbarverbunden sind.
17. Multifunktionsgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß Fächer und Stempelhalterung (17) sowie das Stempelkissenfach am Gelenk (15) abtrennbar und nach Anklicken des Zusatzdeckels (31) als selbständige Funktionseinheit nutzbar sind.
18. Multifunktionsgerät nach mindestens einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die frontseitige Stirnwand der Ebene (17) und die seitlichen Stirnwände des Stempelkissenfachs jeweils außen die Anformungen (9) und (10) aufweisen.
19. Stempelhalterung, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - in einem Tableau auf einer Ebene mehrere rechtwinklig geformte, mit Führungs- und Halteprofilen versehene, zur Aufnahme von Stempelplatten und Stempeldruckreliefs (ohne deren Handhabeteile) bestimmte Nester eingearbeitet sind, von denen jedes zu nur einer (Schmal-)Seite hin offen ist,
  • - die an der offenen (Schmal-)Seite äußeren Halteprofile (22) "zurückgesetzt' und die inneren Führungsprofile (21) nicht "zurückgesetzt" angeordnet sind,
  • - die Höhe der innenliegenden Führungsprofile, vom Grund der Nester gemessen, größer ist als die Dicke der Stempeldruckreliefs,
  • - der Deckel der Stempelhalterung als Stempelkissen dreiseitig im Bereich der schmalseitig offenen Stempelnester mit Haltestegen ausgeformt ist.
20. Stempel mit rechteckiger, plan ausgeführter Trägerplatte aus Eisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken der metallenen Trägerplatte gerundet sind.
21. Stempel-Handhabeteil, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einem Magneten versehen ist oder aus einem Magneten besteht.
22. Stempelkissengehäuse, dadurch gekennzeichnet, daß es zur Aufnahme mehrerer Stempelkissen oder eines Stempelkissens mit zusätzlichen Fächern geeignet ist.
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