DE19806575A1 - Absorbierender Artikel - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft absorbierende Artikel.
Absorbierende Artikel zum einmaligen Gebrauch sind seit
vielen Jahren bekannt. Sie finden beispielsweise als
Damenbinden, Slipeinlagen, Kinderwindeln oder
Inkontinenzeinlagen Verwendung. Diesen absorbierenden
Wegwerf-Artikeln ist gemeinsam, daß sie eine beim Tragen dem
Körper des Trägers zugewandte, flüssigkeitsdurchlässige
Schicht, eine beim Tragen dem Körper des Trägers abgewandte,
flüssigkeitsundurchlässige Schicht, sowie eine zwischen
diesen beiden Schichten angeordnete flüssigkeitsspeichernde
Schicht aufweisen. Die flüssigkeitsspeichernde Schicht kann
dabei zum Beispiel aus zerfasertem Zellstoff aufgebaut sein.
Als nachteilig bei den bekannten absorbierenden
Wegwerfartikeln hat sich erwiesen, daß reine
Zellstoffschichten als flüssigkeitsspeicherndes Material von
der Aufnahmekapazität her beschränkt sind. Auch ist das
Rückhaltevermögen nach Beaufschlagung mit Flüssigkeiten bei
einem Zellstoffmaterial nicht sehr ausgeprägt. Schließlich
behält deformiertes Zellstoffmaterial seine einmal
angenommene Form bei, was vom Träger bzw. der Trägerin des
absorbierenden Artikels oft als unangenehm empfunden wird.
Wenn im folgenden vom Träger die Rede ist, soll dies sowohl
Träger als auch Trägerinnen umfassen.
Des weiteren sind absorbierende Artikel zum Einmalgebrauch
bekannt, welche als flüssigkeitsspeichernde Schicht
superabsorbierende Materialien enthalten. Superabsorbierende
Materialien sind in der Lage, ein Vielfaches ihres
Trockengewichts an Flüssigkeit aufzunehmen und auch unter
Druckbelastung in einem gewissen Maße zurückzuhalten.
Superabsorbierende Materialien sind beispielsweise aus der
EP-A-0339461 bekannt.
Eine Schwierigkeit bei der Verwendung von superabsorbierenden
Materialien in der flüssigkeitsspeichernden Schicht von
absorbierenden Artikeln ist, daß die superabsorbierenden
Materialien bei Beaufschlagung mit Flüssigkeit eine
Volumenzunahme erfahren, d. h. sie "quellen". Dies führt dazu,
daß der absorbierende Artikel "aufträgt" und der Tragekomfort
für den Träger herabgesetzt wird. Auch neigen die einzelnen
Bestandteile des superabsorbierenden Materials dazu, bei
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit zu verkleben, was zu
einer starken Verminderung des theoretisch möglichen
Flüssigkeitsaufnahmevermögens führt (sog. "Gel-Blocking").
"Gel-Blocking" verursacht eine eingeschränkte Verteilung der
in den absorbierenden Artikel eingedrungenen Flüssigkeit. Bei
starker Flüssigkeitsbeaufschlagung kann dies zur Folge haben,
daß die Flüssigkeit nicht mehr vollständig in den
absorbierenden Artikel aufgenommen werden kann, obwohl
theoretisch noch ausreichend Speicherkapazität zur Verfügung
stünde, wobei sich beim Träger des Artikels ein Nässe- und
damit Unsauberkeitsgefühl auf der Haut einstellt und
darüberhinaus auch die Gefahr besteht, daß die Bekleidung des
Trägers verschmutzt wird. Schließlich kann der absorbierende
Artikel durch den "Gel-Blocking"-Effekt auch bleibend
verformt werden, wodurch der Tragekomfort des Artikels weiter
vermindert wird.
Es ist somit die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
absorbierende Artikel anzugeben, welche die oben
beschriebenen Nachteile bekannter Produkte nicht aufweisen.
Diese Aufgabe löst die Erfindung durch den in den
unabhängigen Patentansprüchen 1 und 2 angegebenen
absorbierenden Artikel. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen,
Details und Aspekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus den abhängigen Patentansprüchen, der Beschreibung und den
Zeichnungen.
Die vorliegende Erfindung betrifft gemäß einem ersten Aspekt
einen absorbierenden Artikel, welcher eine dem Körper des
Trägers zugewandte, flüssigkeitsdurchlässige Schicht und eine
dem Körper des Trägers abgewandte, flüssigkeitsundurchlässige
Schicht aufweist. Zwischen diesen beiden Schichten ist ein
Saugkörper angeordnet, welcher eine durch die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht in den absorbierenden
Artikel eingedrungene Flüssigkeit aufnimmt. Der Saugkörper
des erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels ist dadurch
ausgezeichnet, daß dieser ein saugfähiges Material enthält,
welches auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit
rieselfähig bleibt. Durch diese neue Ausgestaltung wird
einerseits eine optimale Anpassung des absorbierenden
Artikels an die individuelle Körperform des Trägers erreicht,
was den Tragekomfort erheblich erhöht. Andererseits wird mit
der erfindungsgemäßen Lösung aber auch erreicht, daß die
Funktionalität des Artikels auch in einem deformierten
Zustand aufrechterhalten wird.
Eine spezielle Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels gemäß des ersten Aspekts stellt eine
Ausführungsform dar, bei welcher die flüssigkeitsdurchlässige
obere Abdeckschicht in Längsrichtung verlaufende Falten
aufweist. Diese Falten sind derart ausgestaltet, daß die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht den Saugkörper teilweise
auch auf dessen der beim Tragen des Artikels dem Körper
abgewandten Seite umhüllt. Dies wird zum einen dadurch
erreicht, daß der Saugkörper nicht auf seiner gesamten
"Unterseite" mit der darunterliegenden Schicht verbunden ist,
sondern nur in einem schmalen, zentralen Bereich. Zum anderen
werden in die flüssigkeitsdurchlässige Schicht zwei Falten
eingearbeitet, welche den Saugkörper in Längsrichtung des
absorbierenden Artikels auch teilweise unterseitig umgreifen.
Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, daß der Saugkörper
trotz Einbettung zwischen flüssigkeitsundurchlässiger
Rückschicht und flüssigkeitsdurchlässiger Abdeckschicht
flexibel bleibt und sich den anatomischen Gegebenheiten des
Trägers sehr gut anpassen kann.
Wenn die flüssigkeitsdurchlässige und die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht in deren Randbereichen
derart miteinander verbunden sind, daß ein dicht
abgeschlossener Innenraum entsteht, so kann der Saugkörper
von einem lose, verschiebbar gegeneinander gelagerten
Material gebildet werden, welches auch nach
Flüssigkeitsbeaufschlagung rieselfähig verbleibt, wobei das
Material sich frei in dem gesamten Innenraum bewegen kann.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung einen
absorbierenden Artikel mit einer bei Verwendung des Artikels
dem Körper abgewandten, flüssigkeitsundurchlässigen Schicht
und einem von einer flüssigkeitsdurchlässigen Umhüllung
umgebenen Saugkörper, welcher ein auch nach Beaufschlagung
mit Flüssigkeit rieselfähig bleibendes, saugfähiges Material
enthält, wobei der Saugkörper mit der
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht in einem zentralen
Bereich derselben verbunden ist. Dabei ist es nicht
notwendig, daß der Saugkörper und die flüssigkeitsdurchlässige
Schicht unmittelbar in Kontakt stehen. Wenn auf der
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht noch eine oder mehrere
andere Schichten angeordnet sind, ist der Saugkörper auf der
Oberseite der obersten Schicht befestigt.
Das neue Konzept weicht von bekannten Konstruktionen dadurch
ab, daß ein Anteil, vorzugsweise der Hauptanteil, der
saugenden Bestandteile eine körnige, möglichst aus
kugelförmig ausgebildeten Materialien aufgebaute
Beschaffenheit aufweist. Das Saugkörpermaterial wird derartig
zusammengesetzt, daß dieses während des Tragens und auch bei
Beaufschlagung mit Flüssigkeit rieselfähig bleibt.
Vorzugsweise bleibt das Saugkörpermaterial bis zu einer
Flüssigkeitsbeaufschlagung von mindestens 10 ml/g Material
rieselfähig. Dadurch wird eine optimale Anpassung
("Anschmiegsamkeit") an die jeweilige Körperform des Trägers
während der unterschiedlichen Bewegungen und Belastungsarten
ermöglicht. Das heißt, der Saugkörper "fließt", er kann bei
seitlicher Belastung bzw. seitlichem Druck durch die
Oberschenkel dieser Belastung bzw. diesem Druck etwas
ausweichen, indem Saugkörpermaterial in weniger beanspruchte
Bereiche verlagert oder verdrängt wird. Bei Entfernung der
Belastung bzw. des Drucks können verdrängte Partikel an die
Ausgangsstelle zurückrieseln und erneut zur Aufnahme von
Flüssigkeit zur Verfügung stehen. Andererseits können durch
diese Bewegungen auch Teilchen repositioniert werden und
somit bisher ungenutzte Saugkapazität nutzen.
Durch den Saugkörper, der gleichzeitig als Speicherschicht
dient und ein saugfähiges Material enthält, welches auch nach
einer Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig
bleibt, ergeben sich für die erfindungsgemäßen absorbierenden
Artikel folgende vorteilhafte Eigenschaften:
- - Schnelle Flüssigkeitsaufnahme (gute Penetration in das rieselfähige Material und gute Benetzung des Materials),
- - gute Retention der Flüssigkeit (Einschließen der Flüssigkeit auch unter Druckbelastung),
- - gute Saugleistung (Absorbtion praktisch ohne Volumenzunahme),
- - Verhinderung von Verklumpungen bei Flüssigkeitsbeaufschlagung,
- - bestmögliche individuelle Körperanpassung,
- - hohe Weichheit des Artikels verbunden mit großem Tragekomfort,
- - sehr guter Flüssigkeitstransport und gute Flüssigkeitsverteilung,
- - kein Kollabieren bzw. "Sumpfen", wie es bei Zellstoffsaugkörpern vorkommt.
Besonders bei dem erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel
gemäß dem vorgenannten zweiten Aspekt ergibt sich beim Tragen
des Artikels eine optimale Anpassung an anatomische
Gegebenheiten, da der umhüllte Saugkörper praktisch
"freiliegt", d. h., nicht von einer den ganzen Artikel
überspannenden, flüssigkeitsdurchlässigen Schicht vom Körper
des Trägers getrennt ist. Die aus dem Körper austretende
Flüssigkeit kann unmittelbar an der Austrittsstelle in den
Saugkörper aufgenommen und dort weitergeleitet bzw.
gespeichert werden.
Die Verbindung zwischen der flüssigkeitsundurchlässigen
Rückschicht und dem von einer flüssigkeitsdurchlässigen
Schicht umhüllten Saugkörper kann auf jede geeignete Art
erfolgen. Als günstig bei der maschinellen Herstellung des
erfindungsgemäßen Artikels hat sich beispielsweise eine durch
ein Haftmittel bewirkte Verbindung erwiesen. Die Rückschicht
und der Saugkörper können aber auch beispielsweise durch
Vernähung fest miteinander verbunden werden, wobei natürlich
darauf zu achten ist, daß die flüssigkeitsundurchlässige
Rückschicht nicht derart beschädigt wird, daß Flüssigkeit
hindurchtreten kann.
Des weiteren hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn
die erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel eine auf der dem
Körper des Trägers zugewandten Seite der
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht weitere Schicht aus
weichem Material, das als Sekundärspeicher dienen kann,
aufweisen. Diese weitere Schicht erhöht den Tragekomfort des
absorbierenden Artikels zusätzlich. Darüber hinaus kann diese
weitere Schicht auch noch nicht vom Hauptsaugkörper
aufgenommene Flüssigkeit speichern, wobei natürlich das
absolute Speichervermögen der weiteren Schicht im Vergleich
zum eigentlichen Saugkörper sehr viel geringer ist. Geeignete
Materialien für die weitere Schicht sind Coform
(Polypropylen-Zellstoff-Mischungen), Airlaid (Kunstfaser-
Zellstoff-Mischungen) und Vliesmaterialien, beispielsweise
Spinnvliese oder Kardenvliese.
Gemäß eines weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung kann
das saugfähige Material, welches auch nach Beaufschlagung mit
einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt, in einer Matrix aus
Fasermaterial eingelagert sein. Dabei kann das Material
homogen in die Fasermatrix eingemischt werden, so daß die
Bestandteile des Materials, welches auch nach Beaufschlagung
mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt, gleichmäßig über
die Faserstruktur verteilt und in dieser eingelagert sind.
Alternativ dazu kann der Saugkörper aber auch einen
schichtartigen Aufbau zeigen, wobei das saugfähige Material,
welches auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit
rieselfähig bleibt, sandwichartig zwischen zwei oder mehreren
Schichten aus Fasermaterial eingebettet ist. Schließlich kann
bei der zuletzt beschriebenen Sandwichstruktur in den
Faserschichten auch noch zusätzlich saugfähiges Material,
welches auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit
rieselfähig bleibt, eingelagert sein. Materialien, welche als
Faserstoffe für die vorgenannten Zwecke besonders geeignet
sind, sind Zellstoff, der eine Mischung aus Zellstoff und
Polypropylen, d. h. ein sogenanntes Coform-Material. Durch das
Fasermaterial wird eine noch optimalere
Flüssigkeitsverteilung in dem erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikel erreicht, da die Fasern eine bestimmte
Saugfähigkeit aufweisen und Flüssigkeit gerichtet
transportieren können. Das Verhältnis von saugfähigem
Material, welches auch nach Beaufschlagung mit einer
Flüssigkeit rieselfähig bleibt, und Fasermaterial beträgt
vorzugsweise 1 bis 25 Gew.-% zu 99 bis 75 Gew.-% und
insbesondere 10 bis 15 Gew.-% zu 90 bis 85 Gew.-%.
Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung kann der
Saugkörper neben dem saugfähigen Material, welches auch nach
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt,
mindestens eine pflegende Substanz adsorptiv gebunden
enthalten. Hierbei ist in erster Linie an Substanzen gedacht,
welche die Haut des Trägers des erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels schützen. Geeignete Substanzen sind
beispielsweise Extrakte aus Aloe Vera, Ringelblumen
(Calendula) und/oder Kamille (Matricaria).
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die pflegenden Substanzen
in Mikrokapseln eingeschlossen sind. Die Mikrokapseln können
dabei mit dem saugfähigen Material, welches auch nach
Beaufschlagen mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt,
vermischt werden. Die Umhüllung der Mikrokapseln sollte dabei
so ausgestaltet sein, daß diese beim Tragen des
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels aufplatzt und die
Substanz bzw. die Substanzen freigibt. Das Aufplatzen kann
beispielsweise durch Druck, Wärme und/oder Reibung bewirkt
werden. Die Mikroverkapselung von Substanzen ist
beispielsweise in der Drucktechnik schon seit längerem
bekannt.
Ein besonders geeignetes Material, welches im Saugkörper bzw.
Flüssigkeitsspeicher des erfindungsgemäßen absorbierenden
Artikels einsetzbar ist, ist Polymethylenharnstoff (PMH) mit
einer partikulären Struktur. PMH bleibt auch nach
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit, wie insbesondere Urin
oder Menstruationsblut, rieselfähig. Die Herstellung von
Polymethylenharnstoff ist seit langem bekannt und kann
beispielsweise durch säurekatalysierte Gelierung einer
Harnstoff-Formaldehyd-Lösung bzw. eines wasserverdünnbaren
Harnstoff-Formaldehyd-Konzentrats erfolgen, wie
beispielsweise beschrieben in Renner, Makromolekulare Chemie
149, 1 (1971). Des weiteren ist zum Beispiel in der DE-AS-
19 07 914 die Herstellung von feinteiligen Aminoharzfeststoffen
auf der Basis von Harnstoff-Formaldehydkondensaten durch
säurekatalysierte Polykondensation in wäßrigem Medium
beschrieben.
Durch geeignete Verfahrensführung kann ein gewünschtes
Teilchengrößenspektrum erhalten werden. Auch die Form der
Teilchen kann gesteuert werden, wobei erfindungsgemäß
kugelförmige Partikel besonders geeignet sind. Bevorzugte
Teilchengrößen, die in den absorbierenden Artikeln gemäß der
vorliegenden Erfindung Verwendung finden können, sind kleiner
als 2 mm, insbesondere kleiner als 0,8 mm. Bevorzugte
Bereiche sind 100 bis 2000 µm (0,1 bis 2 mm), insbesondere
200 bis 800 µm (0,2 bis 0,8 mm).
Neben dem PMH-Material können in dem Saugkörper des
absorbierenden Artikels auch noch andere Materialien
enthalten sein. Die Materialzusammensetzung kann dabei derart
gewählt werden, daß die vorgenannten Funktionen von einem
Material übernommen oder auf unterschiedliche Materialien
verteilt werden. Diese Materialien können sein:
Superabsorber, superabsorbierendes Material in Partikelform, superabsorbierende Fasern, Zeolithe, Fasern von Zellstoff, Zellwolle oder Kunstfasern unterschiedlichster Länge, Styropor etc.
Superabsorber, superabsorbierendes Material in Partikelform, superabsorbierende Fasern, Zeolithe, Fasern von Zellstoff, Zellwolle oder Kunstfasern unterschiedlichster Länge, Styropor etc.
Hinsichtlich der Eigenschaften von
Polymethylenharnstoffpartikeln ist noch anzumerken, daß diese
Partikel eine zeolithartige Struktur aufweisen und damit auch
ähnlich wie Zeolithe wirken. Zeolithe werden in
Hygieneartikeln üblicherweise zur Geruchsbindung eingesetzt.
Wenn als flüssigkeitsaufsaugendes bzw.
flüssigkeitsspeicherndes Material PMH verwendet wird, kann
auf den Einsatz von Zeolithen zur Geruchsbindung verzichtet
werden, was einen weiteren Vorteil des erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels darstellt. PMH hat darüberhinaus auch
Vorteile, was die Menge an saugfähigem einzusetzenden
Material angeht. Verglichen beispielsweise mit der
Saugleistung von Zellstoffschneidet PMH mehr als doppelt so
gut ab. Auch die Kosten für einen PMH-haltigen Saugkörper
liegen erheblich unter den entsprechenden Kosten für einen
Zellstoffsaugkörper. Im Vergleich zu Polyacrylaten, welche
als Superabsorber Verwendung finden, liegen die Kosten für
PMH in der selben Größenordnung wie für Zellstoff.
Im folgenden sind die Meßergebnisse von
Adsorptionsuntersuchungen an Polymethylenharnstoff
(Chargenbezeichnung P 124), Polymethylenharnstoff/Poly
acrylat-Mischungen (Chargenbezeichnung P 124 + AK) und
Polyacrylat (Chargenbezeichnung AK) beschrieben. Die in
Tabelle 1 aufgeführten Eigenschaften wurden mittels eines
Tensiometers K121 der Firma Krüss ermittelt.
Tabelle 1
In der zweiten Spalte von Tabelle 1 ist der jeweilige
Benetzungswinkel δ des untersuchten Materials angegeben. Die
dritte Spalte in Tabelle 1 gibt die Steiggeschwindigkeit des
Materials an, wobei die Steighöhe in Form einer
Gewichtszunahme des Materials ermittelt wurde.
Wie aus Tabelle 1, vierte Spalte, des weiteren ersichtlich
ist, weist 100% P124 ein maximales Wasseraufnahmevermögen von
16,1 g/g Material auf. Eine Mischung aus 97% P124 und 3% AK
steigert das maximale Wasseraufnahmevermögen auf 20,3 g/g,
und beim Ersatz weiterer 3% P124 durch AK fällt der Wert
wieder auf 15,5 g/g ab. Alle vorstehend angegebenen Werte
zeigen, daß die entsprechenden Materialien für den Einsatz in
Saugkörpern von absorbierenden Artikeln geeignet sind.
Das maximale Wasseraufnahmevermögen der jeweiligen
Materialien wurde unter Bedingungen bestimmt, bei denen für
die Materialien keine Volumenvergrößerung möglich war, d. h.
ein Quellen unterbunden wurde. Dies erklärt das äußerst
geringe Wasseraufnahmevermögen von 1,6 g/g des
Polyacrylatmaterials.
Der Polymethylenharnstoff P124 behält seine Rieselfähigkeit
bis zu einer Wasseraufnahme von 10,5 g/g bei. Erst wenn ein
Wert von 10,5 g/g überschritten wird, beginnt das Material
leicht klumpig zu werden, und zwar bis ein Wert von 12,8 g/g
erreicht ist. Bei einer über 12,8 g/g hinausgehenden
Wasserzufuhr tritt eine krümelige Materialstruktur auf, die
bei 18,8 g/g in eine teigige, fließende Konsistenz übergeht.
Im Gegensatz dazu konnte eine Rieselfähigkeit von reinem
Polyacrylat (AK) nicht bestimmt werden, da dieses Material
bereits bei geringster Wasseraufnahme gelierte und sich
klebrig miteinander verband bzw. an der Gefäßwand haften
blieb.
Ein leichtes Quellen des Materials und Ansätze von
Gelblocking-Effekten konnten bei PMH/Polyacrylat-Mischungen
im Verhältnis 95 : 5 beobachtet werden. Je höher der Anteil von
Polyacrylat in der Mischung wurde, desto stärkeres Quellen
und Gelblocking wurde beobachtet. Bei reinem
Polymethylharnstoff P124 wurde auch bei starker
Wasseraufnahme kein Quellen, d. h. keine Volumenzunahme,
festgestellt. Schließlich wurden auch noch maximal mit Wasser
beladene PMH- und Polyacrylat-Materialien mit Druck belastet.
Während es nicht möglich war, aus PMH Wasser auszudrücken,
gab Polyacrylat bei stärkerer Druckbelastung Wasser ab.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung befaßt sich mit der
verbesserten Verhinderung des Entstehens unangenehmer Gerüche
beim Gebrauch von absorbierenden Artikeln. Erfindungsgemäß
wird dazu vorgeschlagen, auf oder in dem saugfähigen
Material, welches auch nach Beaufschlagung mit Flüssigkeit
rieselfähig bleibt, adsorptiv gebunden oder immobilisiert
bakterizide, fungizide und/oder viruzide Substanzen
aufzubringen. Wird als saugfähiges Material beispielsweise
PMH verwendet, so weist dieses die oben beschriebene
zeolithartige Struktur auf, d. h. das Material hat neben
seiner äußeren Oberfläche auch noch eine große innere
Oberfläche, die zwischen 10 und 700 m2/g betragen kann. Dabei
ist es wichtig, daß die bakteriziden, fungiziden und
viruziden Substanzen auf dem saugfähigen Material
immobilisiert werden, da eine Freisetzung der Substanzen zu
Hautirritationen der Träger der absorbierenden Artikel
führen könnte. Für die unangenehmen Gerüche beim Gebrauch von
absorbierenden Artikeln sind vor allem Stoffwechselprodukte
von Mikroorganismen verantwortlich, d. h. die Geruchsbildung
kann wirksam unterdrückt oder unterbunden werden, wenn das
Wachstum und/oder die Vermehrung der Mikroorganismen gehemmt
wird bzw. diese abgetötet werden können. Mit den genannten
Substanzen ist eine Hemmung und eine Unterdrückung des
Wachstums der Mikroorganismen möglich, so daß zusätzlich zur
schon guten Geruchsbildungsverhinderung des PMH-Materials an
sich diese Geruchsbildung durch die zusätzliche Anwendung der
genannten bakteriziden, fungiziden und viruziden Substanzen
weiter verhindert werden kann, was den Träger eines
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels weitere Sicherheit
vor unerwünschten Nebenwirkungen gibt.
Geeignete bakterizide Substanzen sind beispielsweise
chlorierte Laevulinsäure und Alkyldimethylbenzylammoniumhalo
genide.
Neben dem Saugkörper, welcher die auch bei
Flüssigkeitsbeaufschlagung rieselfähigen Bestandteile
beinhaltet, kann der Saugkörper auch noch andere Bereiche
aufweisen. In einem solchen Fall ist der Saugkörperanteil,
welcher das rieselfähige Material enthält, vorzugsweise als
mindestens ein Kernstück ausgestaltet, dessen Länge l kleiner
ist als die Länge L des absorbierenden Artikels und dessen
Breite b kleiner ist als die Breite B des absorbierenden
Artikels.
Der Saugkörper kann mit der darunterliegenden Schicht über
die gesamte Auflagefläche, beispielsweise durch ein
Haftmittel, verbunden sein. Es kann jedoch auch ausreichen,
nur einen Teil des Saugkörpers mit der darunterliegenden
Schicht zu verbinden. Hier sind wieder verschiedenste
Ausführungsformen denkbar, beispielsweise eine streifenweise
Befestigung, indem der Saugkörper mit Haftmittelstreifen auf
der Unterlage fixiert wird. Allgemein ausgedrückt ist die
Fläche bzw. der Flächenanteil, über den der Saugkörper mit
der darunterliegenden Schicht verbunden ist, kleiner als die
Fläche bzw. der Flächenanteil, l × b. Die Länge λ der
Verbindung Saugkörper/darunterliegende Schicht ist dabei
kleiner oder gleich der Länge l und die Breite β der
Verbindung Saugkörper/darunterliegende Schicht ist kleiner
oder gleich der Breite b.
Der Saugkörper kann aus einer Kammer bestehen oder unterteilt
sein in mehrere Unterkammern, die vollständig voneinander
getrennt sein oder miteinander kommunizieren können, wobei
dann bei Druckbelastung auf die Kammer die Partikel auch in
eine benachbarte Kammer ausweichen können.
Ist der Saugkörper und/oder das Kernstück des Saugkörpers in
mehrere Kammern unterteilt, so können die vorhandenen
Trennwände in Längs- und/oder in Querrichtung zu dem
absorbierenden Artikel verlaufen. Durch eine Längs- oder
Querwand erfolgt zum Beispiel eine Unterteilung in zwei
Unterkammern. Zwei Längswände ergäben eine dreikammerige
Anordnung, und kommt zu den beiden Längswänden noch eine
Querwand hinzu, so ist der Saugkörper oder das Kernstück
davon in sechs Kammern unterteilt.
Eine Kammer kann dabei jeweils zu 100% mit saugfähigem
Material gefüllt sein. Es hat sich jedoch auch als günstig
herausgestellt, wenn nicht die gesamte Kammer, welche das
auch bei Flüssigkeitsbeaufschlagung noch rieselfähig
verbleibende Material enthält, mit Material gefüllt ist. So
können zum Beispiel 50 bis 100%, vorzugsweise 60 bis 90% und
insbesondere 80% einer Kammer mit saugfähigem Material
angefüllt sein. Ist der Saugkörper mehrkammerig ausgestaltet,
so gelten für einzelne Kammern entsprechende bevorzugte
Füllmengen. Wenn weniger als 60% einer Kammer gefüllt sind,
so ist es des weiteren vorteilhaft, wenn innerhalb einzelner
Kammern noch sogenannte "Rieselbarrieren" angeordnet sind,
welche verhindern, daß alles saugfähige Material sich in
einer Ecke der Kammer ansammelt. Auch können, wie vorstehend
bereits angedeutet, die Trennwände zwischen einzelnen Kammern
kleine Öffnungen aufweisen, so daß auch ein begrenzter
Materialaustausch zwischen einzelnen Kammern erfolgen kann,
d. h. daß einzelne Kammern miteinander kommunizieren können.
Eine nicht vollständige Füllung einer einzelnen Kammer ist
insbesondere immer dann notwendig, wenn die Kammer
quellfähiges Material, wie beispielsweise einen Superabsorber
enthält.
Gemäß eines weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung
können bei Vorliegen von mehreren, den Saugkörper bildenden
Kammern diese auch jeweils mit unterschiedlichen Materialien
gefüllt sein.
So kann beispielsweise bei einer Saugkörperausgestaltung mit
drei Kammern, wobei die Trennwände längs oder quer zum
absorbierenden Artikel verlaufen können, die zentrale Kammer
mit PMH oder PMH/Superabsorber-Mischungen gefüllt sein,
während die (bei Längstrennwänden) lateral gelegenen Kammern
bzw. die (bei Quertrennwänden) am Vorder- und Hinterende
gelegenen Kammern mit Superabsorbern gefüllt sein können.
Wenn Mischungen aus beispielsweise PMH und Superabsorbern
verwendet werden, ist darauf zu achten, daß sich diese
Mischungen nicht entmischen, da dies dazu führen könnte, daß
nicht alles potentiell saug- bzw. speicherfähige Material
nutzbar ist, d. h. sog. "totes Material" entstehen könnte.
Die vorliegende Erfindung stellt somit sich den
Körperkonturen bestens anpassenden absorbierende Artikel zur
Verfügung. Die Artikel sind des weiteren dadurch
ausgezeichnet, daß sie bei Beaufschlagung geeigneter
Saugkörpermaterialien mit Flüssigkeit keine
Volumenvergrößerung erfahren, d. h. nicht "quellen".
Schließlich können die erfindungsgemäßen Artikel auch im
deformierten Zustand optimal Flüssigkeiten aufnehmen.
Auch passen sich die erfindungsgemäße absorbierenden Artikel
optimal den Körperkonturen des Trägers an. Die Artikel können
somit sehr nahe am Körper getragen werden (anatomisches
"Form-Fitting"), was den Vorteil hat, daß eine Flüssigkeit
sofort nach dem Austreten aus dem Körper aufgenommen werden
kann, wodurch sich beim Träger kein Nässegefühl auf der Haut
ausbildet. Das Trockenheitsgefühl auf der Haut des Trägers
wird auch dadurch erreicht, daß das saugfähige Material
gezielt zentriert in den absorbierenden Artikeln gemäß der
Erfindung angeordnet ist. Schließlich erlaubt die
erfindungsgemäße Ausgestaltung der absorbierenden Artikel
auch noch, daß im Fall einer Damenbinde deren Enden extrem
dünn gehalten werden können, was ein sehr diskretes Tragen
eines entsprechenden Artikels ermöglicht.
Neben dem vorstehend als Saugkörper bezeichneten,
gleichzeitig als Flüssigkeitsspeicherschicht dienenden
Element (= Primärspeicher) kann der erfindungsgemäße
absorbierende Artikel auch noch eine weitere Speicherschicht
(sog. Sekundärspeicher) aufweisen. Diese weitere
Speicherschicht ist vorzugsweise als Bahn zwischen dem
Saugkörper und der flüssigkeitsundurchlässigen, dem Körper
abgewandten Schicht ausgebildet. Dabei kann dieses die
weitere Speicherschicht bildende Material auch saugend
wirken, um eine bessere Flüssigkeitsverteilung zu bewirken.
Diese weitere Speicherschicht ist nur für "Notfälle" gedacht,
wenn der Saugkörper (Primärspeicher) aus irgendwelchen
Gründen seine Kapazitätsgrenze überschreiten sollte.
Geeignete Materialien für die weitere Speicherschicht
(Sekundärspeicher) sind beispielsweise Coform-Materialien
oder Zellstoff.
Die erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel mit dem
neuartigen Saugkörper können insbesondere im Bereich der
Damenhygiene, beispielsweise als Damenbinde, insbesondere
ultradünne Damenbinde, oder Slipeinlage Verwendung finden.
Daneben kann der erfindungsgemäße absorbierende Artikel
beispielsweise aber auch als Kinder-Wegwerfwindel oder
Inkontinenzeinlage ausgestaltet sein.
Wenn der absorbierende Artikel ein Artikel gemäß des ersten
Aspekts der Erfindung ist, d. h. eine bei Verwendung des
Artikels dem Körper zugewandte, flüssigkeitsdurchlässige
Abdeckschicht aufweist, so kann diese
flüssigkeitsdurchlässige Schicht eine zentrale, über dem
Saugkörper gelegene, Öffnung (sog. Port-Hole)
aufweisen. (Dadurch ergibt sich ein ähnlicher Effekt wie beim
absorbierenden Artikel gemäß des zweiten Aspekts der
vorliegenden Erfindung, das heißt, die austretende
Flüssigkeit kann unmittelbar in dem Saugkörper aufgenommen
werden, ohne durch die flüssigkeitsdurchlässige Abdeckschicht
hindurchtreten zu müssen. Dieses Port-Hole-Design ist
insbesondere für Damenhygieneartikel vorteilhaft).
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels in Form
einer Damenbinde;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels in Form
einer Damenbinde, teilweise im Anschnitt;
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Ausführungsform des
absorbierenden Artikels gemäß Fig. 1 entlang der
Linie A-A von Fig. 1;
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine weitere
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels in Form einer Damenbinde;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch eine Ausführungsform des
absorbierenden Artikels gemäß Fig. 1 entlang der
Linie B-B von Fig. 1;
Fig. 6 in schematischer Form die Längen- und
Breitenverhältnisse eines erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels und eines dazugehörigen
Kernstücks eines Saugelements;
Fig. 7a-z in Draufsicht Formen, welche der Saugkörper bzw.
das Kernstück des Saugkörpers eines
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels
einnehmen können;
Fig. 8a-e Kammerungen (in Längsrichtung) des Saugkörpers
bzw. Kernstück des Saugkörpers eines
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels;
Fig. 8d-f Kammerungen (in Querrichtung) des Saugkörpers bzw.
Kernstück des Saugkörpers eines erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels;
Fig. 9 Kammerungen (in Längs-und Querrichtung) des
Saugkörpers bzw. Kernstücks des Saugkörpers eines
erfindungsgemäßen Artikels;
Fig. 10a-d Verformungsmöglichkeiten des Saugkörpers bzw.
Kernstücks des Saugkörpers eines erfindungsgemäßen
Artikels;
Fig. 11a das Drehmoment eines Polymethylenharnstoffpulvers
(PMH) während der Benetzung mit steigender Menge
Blutersatzlösung (BEL);
Fig. 11b das Drehmoment einer Mischung aus 8 Masseteilen
PMH und 1 Masseteil Polyacrylat (SAP) während der
Benetzung mit steigender Menge BEL;
Fig. 11c das Drehmoment einer Mischung aus 4 Masseteilen
PMH und 1 Masseteil SAP während der Benetzung mit
steigender Menge BEL;
Fig. 11d das Drehmoment einer Mischung aus 2 Masseteilen
PMH und einem Masseteil SAP während der Benetzung
mit steigender Menge BEL;
Fig. 11e das Drehmoment einer Mischung aus gleichen
Masseteilen PMH und SAP während der Benetzung mit
steigender Menge BEL;
Fig. 11f das Drehmoment einer Mischung aus 1 Masseteil PMH
und 2 Masseteilen SAP während der Benetzung mit
steigender Menge BEL;
Fig. 12 ein Diagramm zur Darstellung der Maxima der
Drehmomente von PMH bzw. verschiedener
PMH/SMH-Mischungen bei Benetzung mit BEL;
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht eines weiteren
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels in Form
einer Damenbinde;
Fig. 14 einen Querschnitt durch den absorbierenden Artikel
gemäß Fig. 13 entlang der Linie IV-IV;
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht eines weiteren
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels in Form
einer Damenbinde;
Fig. 16 einen Querschnitt durch den absorbierenden Artikel
gemäß Fig. 15 entlang der Linie VI-VI;
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht eines weiteren
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels in Form
einer Damenbinde; und
Fig. 18 einen Querschnitt durch den absorbierenden Artikel
gemäß Fig. 17 entlang der Linie II-II.
Obwohl die erfindungsgemäßen absorbierenden Artikel
nachfolgend anhand von Damenbinden im Detail gezeigt werden,
ist klar, daß sich die vorliegende Erfindung nicht auf
Damenbinden beschränkt; sondern alle absorbierenden
Hygieneartikel umfaßt.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Damenbinde 10, welche
einen vorderen Bereich 12, einen mittleren Bereich 14 und
einen Endbereich 16 aufweist. Die beim Tragen der Damenbinde
10 dem Körper der Trägerin zugewandte
flüssigkeitsdurchlässige Schicht 18 und die dem Körper
abgewandte flüssigkeitsundurchlässige Schicht 20 sind im
Randbereich 22 der Damenbinde 10 miteinander verbunden.
Zentral erstreckt sich in Längsrichtung der Damenbinde 10 der
nicht sichtbare Saugkörper, welcher bewirkt, daß die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht 18 im Zentralbereich der
Damenbinde gegenüber dem vorderen Bereich 12 und dem
Endbereich 16 erhoben ist. Weiterhin erkennbar sind zwei
Längsrillen 26 im Zentralbereich 24, welche einerseits die
Kammerung des Saugkörpers reflektieren und andererseits zur
gerichteten Flüssigkeitsverteilung bei Beaufschlagung der
Damenbinde dienen.
In Fig. 2 ist ein erfindungsgemäßer absorbierender Artikel 10
perspektivisch teilweise im Anschnitt gezeigt. Man erkennt
wiederum den vorderen Bereich 12, den mittleren Bereich 14
und den Endbereich 16 des Artikels. Die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht 18 und die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht 20 (Wäscheschutzfolie)
sind im Randbereich 22 miteinander verbunden. Das Kernstück
28 des Saugkörpers des erfindungsgemäßen Artikels ist im
Zentralbereich desselben angeordnet und erstreckt sich in
Längsrichtung des Artikels. Das Kernstück umfaßt eine
(flüssigkeitsdurchlässige) Umhüllung 30 aus einem
Vliesmaterial. In der Umhüllung eingeschlossen ist das auch
nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit noch rieselfähig
verbleibende Material 32, im vorliegenden Fall
Polymethylenharnstoff mit einer Teilchengröße zwischen 200
und 800 µm, wobei die einzelnen Teilchen weitgehend Kugelform
aufweisen. Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist
die Umhüllung 30 nahezu vollständig mit Material 32 gefüllt,
was keine Probleme bereitet, da dieses Material auch bei
Flüssigkeitsbeaufschlagung nicht quillt und die Gefahr, daß
die Umhüllung 30 platzt, somit nicht gegeben ist.
In Längsrichtung des absorbierenden Artikels 10 erstrecken
sich die Längsrillen 26. Die Umhüllung 30 des Kernstücks
weist Einschnürungen 34 auf, welche eine gewisse
Kompartimentierung des saugfähigen Materials 32 bewirken. Das
Kernstück ist dabei in eine zentrale Kammer 36 und seitliche
Kammern 38, 40 untergliedert. Wie aus Fig. 2 gut ersichtlich
ist, reichen die Abgrenzungswände der einzelnen Kammern nicht
bis zur Basis der Umhüllung 30, so daß ein begrenzter
Materialaustausch zwischen einzelnen Kammern möglich ist. Die
Umhüllung 30 ist bei dem in Fig. 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel aus zwei Teilen gefertigt, welche im
Randbereich 42 miteinander verbunden sind. Durch diese
Konstruktion wird die Befüllung des Kernstücks mit
absorbierendem Material erleichtert.
Das oval ausgebildete Kernstück 28 des Saugkörpers ist bei
der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Artikels des weiteren mit einem saugfähigen,
zellstoffhaltigen Material 44 unterlegt. Dieses
zellstoffhaltige Material dient einerseits dem Tragekomfort
und andererseits als Reservespeicher (Sekundärspeicher) für
den Fall, daß die Speicherkapazität des mit dem auch bei
Flüssigkeitsbeaufschlagung rieselfähig bleibenden Materials
gefüllten Kernstücks überschritten wird. Üblicherweise wird
dieser Reservespeicher aber nicht in Anspruch genommen werden
müssen, da Untersuchungen ergeben haben, daß z. B. die
überwiegende Mehrzahl aller Damenbinden mit weniger als 5 ml
Flüssigkeit beaufschlagt wird und dafür die Speicherkapazität
des Kernstücks in in jedem Falle ausreichend ist.
Bei Beaufschlagung des erfindungsgemäßen Artikels 10 mit Blut
wird dieses zunächst unter Mithilfe der Längsrillen 26
verteilt. Das Blut durchdringt dann die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht 18 und dringt durch die
Umhüllung 30 in das Kernstück 28 mit dem Material 32 ein und
wird dort festgehalten.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch den erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikel entlang der Linie A-A von Fig. 1. Von
oben nach unten gesehen findet man unter der
flüssigkeitsdurchlässigen Schicht 18 das Kernstück 28 des
Saugkörpers. Dieses ist mit der Umhüllung 30 umschlossen und
mit dem auch nach Flüssigkeitsbeaufschlagung rieselfähig
bleibenden Material 32 gefüllt. Unterhalb des Kernstücks 32
ist eine Sekundärspeicherschicht aus Zellstoffmaterial 44
angeordnet (dient in erster Linie als Reserve- oder
Sekundärspeicher), und der absorbierende Artikel wird nach
unten durch die flüssigkeitsundurchlässige Schicht 20, welche
aus Polyethylen besteht, abgeschlossen. Eine weitere
Besonderheit der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform ist, daß
die Umhüllung 30 auch von unten her Einschnürungen 48
aufweist, welche mit den oberen Einschnürungen 34 fluchten.
Dadurch ergibt sich eine noch ausgeprägtere Kammerung des
Kernstücks des Saugkörpers, wobei ein Materialaustausch
zwischen einzelnen Kammern in geringfügigem Umfang möglich
bleibt. In dem Randbereich 22 sind die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht 18 und die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht 20 miteinander verbunden.
Die Verbindung ist im vorliegenden Fall durch Verklebung der
Schichten mittels eines Haftmittels erzielt worden. Es ist
jedoch auch möglich, die Schichten auf andere Weise
miteinander zu verbinden, beispielsweise durch Ultraschall
oder Heißsiegeln. In ähnlicher Weise wie der Randbereich 22
sind auch im Randbereich 42 der Umhüllung 30 zwei Schichten
miteinander verklebt.
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt durch ein weiteres
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen absorbierenden
Artikels. Gleiche Elemente sind in den Fig. 3 und 4 mit
den gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet. Bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 4 sind die seitlichen Kammern 38,
40 von der zentralen Kammer 36 vollständig abgeschlossen, so
daß ein Austausch des Materials 32 zwischen den Kammern nicht
möglich ist. Die Kammerung erfolgt, indem der obere Bereich
30a der Umhüllung 30 und der untere Bereich 30b der Umhüllung
30 an den Punkten 52, 54 miteinander in Verbindung stehen.
Eine dauerhafte Verbindung wird mittels Vernähen der oberen
bzw. unteren Umhüllungsschicht erreicht. Die Abkammerung
könnte z. B. auch durch Verkleben des oberen Bereichs 30a mit
dem unteren Bereich 30b erfolgen. Eine weitere Besonderheit
des in Fig. 3 und 4 gezeigten Ausführungsbeispiels ist, daß
obere Hohlräume 60 vorhanden sind. In diesen Hohlräumen kann
sich die eingedrungene Flüssigkeit sehr gut in Längsrichtung
verteilen, was eine gleichmäßige Speicherung derselben über
den gesamten Saugkörper bewirkt. Durch diese Anordnung kann
die Saug- und Speicherkapazität des Kernstücks optimal
genutzt werden.
Mit der Bezugsziffer 58 ist in Fig. 4 die Oberkante der
Sekundärspeicherschicht 44 angegeben. Wenn keine
Einbuchtungen der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 20
vorhanden sind, können sich kleine untere Hohlräume 62
zwischen einzelnen Kammern des Saugkörpers ausbilden.
Des weiteren kann der Saugkörper des erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels auch eine Unterkammerung dergestalt
aufweisen, daß es abgetrennte Bereiche gibt (wie aus Fig. 4
ersichtlich, vergl. Punkte 52, 54) neben Bereichen, die einen
Materialaustausch zwischen Kammern ermöglichen (wie aus Fig.
3 ersichtlich, Bereiche zwischen den mit den Bezugsziffern 34
und 48 angegebenen Punkten). In Längsrichtung des
absorbierenden Artikels gibt es dann unterschiedliche
Bereiche zwischen der zentralen Kammer 36 und den seitlichen
Kammern 38, 40. Einmal ist Materialaustausch zwischen den
Kammern möglich (wenn die Kammern wie in Fig. 3 gezeigt,
nicht vollständig voneinander abgetrennt sind), an anderer
Stelle ist ein Materialaustausch unterbunden (wie in Fig. 4,
Punkte 52, 54 gezeigt).
Fig. 5 zeigt einen Längsschnitt durch den absorbierenden
Artikel gemäß Fig. 1 entlang der Linie B-B in dieser Figur.
Die flüssigkeitsdurchlässige Schicht 18 und die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht 20 sind im Randbereich 22
miteinander verbunden. Die zentrale Kammer des Kernstücks ist
ebenfalls längs angeschnitten und beinhaltet das Material 32.
In Fig. 6 ist gezeigt, wie die Abmessungen b und 1 des
Kernstücks des Saugkörpers im Verhältnis zu den Abmessungen B
und L des absorbierenden Artikels günstigerweise gestaltet
werden können. Es ist in jedem Fall von Vorteil, wenn b
kleiner ist als B und 1 kleiner als L.
Fig. 7a bis z zeigt 25 verschiedene Möglichkeiten des
Kernstückdesigns. In Abhängigkeit von der Funktion des
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels kann ein geeignetes
Kernstück ausgewählt werden. Bei einer "Hundeknochen"-Struktur,
wie in Fig. 1 gezeigt, bietet es sich
beispielsweise an, ein ähnlich geformtes Kernstück zu
verwenden, siehe beispielsweise Fig. 6. Aber auch eine ovale
Form (Fig. 7b) des Kernstücks kann mit Vorteil eingesetzt
werden (vergl. Fig. 1).
Die Fig. 8 und 9 zeigen Möglichkeiten der Unterteilung
(Kammerung) des Kernstücks. Das in den Fig. 8a bis c gezeigte
Design betrifft Längskammern und die Ausgestaltungen gemäß
Fig. 8d bis f Querkammerungen. In Fig. 9 sind Längs- und
Querkammerungen gleichzeitig gezeigt. Die Kammerung gemäß
Fig. 8b entspricht der in den Fig. 2 bis 4 gezeigten.
In Fig. 10 sind verschiedene Verformungen des Saugkörpers bei
seitlicher Druckbelastung und Druckbelastung von oben
aufgezeigt. Ein in Draufsicht im Ausgangszustand ovales
Kernstück kann dabei in ein sanduhr- oder
hundeknochenförmiges Kernstück übergehen (Fig. 10a), wenn
durch die Schenkel der Trägerin seitliche Druckkräfte auf das
Kernstück ausgeübt werden (vergleiche Pfeile in der linken
Abbildung von Fig. 10a). Die ursprüngliche Breite b1 (linke
Abbildung in Fig. 10a) im Schrittbereich vermindert sich
dabei auf die Breite b2 (rechte Abbildung in Fig. 10a).
Dadurch wird die besondere "Anschmiegsamkeit" des
erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels deutlich.
Fig. 10b zeigt die in Fig. 10a beschriebenen Verformungen
eines Kernstücks eines absorbierenden Artikels im
Querschnitt. Diese Figur zeigt auch deutlich, wie
absorbierendes Material aus den beiden seitlich gelegenen
Kammern in die zentrale Kammer umgelagert werden kann. Die
Pfeile geben die Richtung der Materialwandlung an.
Daß bei seitlicher Druckbelastung sich zwar die äußere Form
und die Querschnittskontur des Kernstücks ändern, die Länge l
desselben jedoch im wesentlichen unverändert bleibt, ist aus
Fig. 10a ersichtlich.
In Fig. 10c ist die Verformung des Saugkörperkernstücks bei
Druckbelastung von oben (Pfeil von oben) aufgezeigt. Dabei
wird deutlich, wie unter Reduzierung der Dicke des Kernstücks
(D2<D1) Material aus dem zentralen Bereich in seitliche
Bereiche umgelagert werden kann (Pfeile nach links und nach
rechts). Die Breite b des Kernstücks bleibt dabei im
wesentlichen unverändert.
Ist das Kernstück, wie in Fig. 10d gezeigt, gekammert, so
wird bei Druckbelastung von oben (Pfeil von oben) die Dicke
der mittleren (zentralen) Kammer abnehmen und Material in die
seitlich gelegenen Kammern ausweichen, angedeutet durch die
Pfeile nach links und rechts, (vergl. auch Fig. 3).
In den Fig. 11e bis f ist das Drehmoment (in Nm) beim Rühren
von Polymethylenharnstoff-Pulver bzw. PMH/Polyacrylat
(Superabsorber)-Mischungen bei Zugabe bestimmter Mengen
Blutersatzlösung (BEL) angegeben. Fig. 11a beschreibt reines
PMH und zeigt ein Maximum von ca. 2 Nm bei ca. 1 ml BEL.
Ähnliche Verhältnisse ergeben sich bei 8 Masseteilen PMH zu 1
Masseteil Polyacrylat (SAP) wie in Fig. 11b dargestellt und
bei einer Mischung aus 4 Masseteilen PMH und 1 Masseteil SAP
(Fig. 11c), wobei das Maximum bei 1 ml BEL geringfügig
ansteigt (Fig. 11b ca. 2,4 Nm und Fig. 11c ca. 2,8 Nm).
Untersucht man Mischungen aus 2 Masseteilen PMH und 1
Masseteil SAP, so fällt auf, daß das 1 ml-Maximum auf ca. 3,2
Nm ansteigt und ein zweites Maximum von ca. 4,2 Nm bei ca. 7
ml BEL auftritt (Fig. 11d). Bei einer Mischung aus gleichen
Masseteilen PMH und SAP findet man ein erstes Maximum von ca.
2,5 Nm bei etwa 1,8 ml BEL und ein zweites Maximum von ca. 6
Nm bei ca. 8,3 ml BEL (Fig. 11e). Dieses zweite Maximum
steigt bei einer Mischung enthaltend 1 Masseteil PMH und 2
Masseteilen SAP auf ca. 8 Nm bei ca. 8,3 ml BEL an (Fig.
11f).
Aus den in Fig. 11a bis f gezeigten Daten ist klar
ersichtlich, daß (nach Überwindung eines ersten Maximums bei
ca. 1 ml Flüssigkeitsbeaufschlagung) reines PMH und
Mischungen von bis zu 4 Masseteilen PMH mit 1 Masseteil SAP
mit größeren Mengen (bis zu 14 ml) BEL beaufschlagt werden
können, ohne daß sich ein wesentlicher Reibungswiderstand der
Teilchen des absorbierenden Materials ergibt. Dies ist ein
wichtiger Indikator für den hohen Tragekomfort der
absorbierenden Artikel, die entsprechende Materialien als
Absorbens enthalten. Nachdem, wie vorstehend bereits
angedeutet worden war, die meisten Damenbinden mit nicht mehr
als 5 ml Flüssigkeit beaufschlagt werden, stört auch das
ausgeprägte zweite Maximum nicht, das bei Mischungen
auftritt, die weniger als 2 Masseteile PMH pro Masseteil SAP
enthalten.
In Fig. 12 schließlich ist das maximale Drehmoment in Nm bei
beginnender Benetzung mit BEL und nach erfolgter
Homogenisierung von PMH/SAP-Mischungen angegeben.
In Fig. 13 ist eine erfindungsgemäße Damenbinde 100 gezeigt,
welche einen vorderen Bereich 102, einen mittleren Bereich
104 und einen Endbereich 106 aufweist. Auf einer, in Fig. 13
nicht sichtbaren, flüssigkeitsundurchlässigen Schicht ist
eine Schicht 110 aus einem weichen Coformmaterial
aufgebracht. Die Schicht 110 ist mit der darunterliegenden
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht mittels eines Haftmittels
(118) verbunden. Im Randbereich sind die beiden Schichten
zusätzlich thermisch-mechanisch oder durch Ultraschall
miteinander verbunden. Die Schicht 110 dient zum einen dazu,
den Tragekomfort des absorbierenden Artikels durch seine
Weichheit zu erhöhen; daneben kann die Schicht 110 auch noch
als Reserve- oder Sekundärspeicher dienen, wenn aufzunehmende
Flüssigkeit in die Randbereiche des absorbierenden Artikels
gerät. Auf der Schicht 110 ist ein zentraler Saug- und
Speicherkörper 114 angeordnet. Der Saugkörper ist mit einer
flüssigkeitsdurchlässigen Umhüllung versehen. In der
Umhüllung befindet sich ein flüssigkeitsabsorbierendes
Material, welches auch nach Beaufschlagung mit einer
Flüssigkeit rieselfähig verbleibt.
Der Aufbau des erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels
gemäß Fig. 13 ist im Detail in Fig. 14 gezeigt, wobei Fig. 14
einen Querschnitt entlang der in Fig. 13 eingezeichneten
Linie IV-IV darstellt. In Fig. 14 ist nun die
flüssigkeitsundurchlässige, rückwärtige Abdeckschicht 116 aus
Polyethylen gezeigt. Die Abdeckschicht 116 dient einerseits
als Auflage für die darüberliegenden, näher zum Körper des
Trägers hin angeordneten Schichten des absorbierenden
Artikels und andererseits als "Wäscheschutzfolie", welche die
Unterbekleidung des Trägers vor Verunreinigungen mit
Körperausscheidungen schützt. Im Randbereich 112 sind die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht 116 und die Schicht 110
aus einem weichen Coformmaterial miteinander verprägt. Auf
der Schicht 110 ist der Saugkörper 114 angebracht. Der
Saugkörper 114 weist eine Umhüllung 120 aus einem
Vliesmaterial auf, in welcher ein auch nach Beaufschlagung
mit einer Flüssigkeit rieselfähig verbleibendes Material 122,
nämlich Polymethylenharnstoff (PMH) in Kugelform mit einem
Teilchendurchmesser im Bereich zwischen 200 und 800 µm. Die
Umhüllung 120 ist mittels Nähten 124 mit der Schicht 110
verbunden. Die Nähte 124 bewirken einerseits einen
Zusammenhalt der Schicht 110 mit dem Saugkörper 114 und
andererseits auch eine gewisse Kompartimentierung des
Saugkörpers 114. Dabei wird durch die Nähte 124 bei dem in
Fig. 13 und 14 gezeigten Ausführungsbeispiel der Saugkörper
nicht in zwei oder mehr komplett voneinander getrennte
Bereiche aufgeteilt, da die Nähte nicht durchgängig
angeordnet sind. Durch die Art der in Fig. 14 gezeigten
Vernähung des Saugkörpers 114 mit der Coformschicht 110 ist
auch gewährleistet, daß die darunterliegende,
flüssigkeitsundurchlässige Schicht 116 unversehrt bleibt und
ihrer Funktion als Wäscheschutzfolie nachkommen kann. Der
Saugkörper 114 weist randständige Bereiche 126 auf, an denen
ein coformschichtseitiger Abschnitt 120a der Umhüllung 120
mit einem körperseitigen Abschnitt 120b der Umhüllung 120
durch ein Haftmittel miteinander verbunden sind. Vor dem
Befüllen des Saugkörpers 114 mit dem saug- und
speicherfähigen Material 122 werden die Bereiche 120a und
120b zunächst teilweise miteinander verbunden, derart, daß
eine Einfüllöffnung verbleibt. Anschließend wird das Material
122 bis zum gewünschten Befüllungsgrad, im vorliegenden Fall
80% des theoretischen Gesamtfüllvermögens, durch die
Einfüllöffnung eingebracht, und anschließend werden die
Bereiche 120a und 120b auch im Einfüllöffnungsabschnitt
miteinander verbunden, so daß der fertige Saugkörper 114
entsteht, welcher anschließend mittels Nähten auf der
Coformschicht 110 fixiert wird.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels
100, wie er in den Fig. 13 und 14 gezeigt ist, gegenüber
herkömmlichen absorbierenden Artikeln ist darin zu sehen, daß
der Saugkörper und das darin befindliche saugfähige Material
einerseits sehr leicht zugänglich sind, da sich zwischen
saugfähigem Material und dem Körper des Trägers nur die
Umhüllung des Saugkörpers befindet, und andererseits kann
durch die freie und exponierte Lage des Saugkörpers dieser
sich optimal den anatomischen Gegebenheiten des Trägers
anpassen, wodurch der erfindungsgemäße Artikel einen sehr
hohen Tragekomfort für den Träger gewährleistet.
Die Fig. 15 und 16 zeigen ebenfalls eine Damenbinde, welche
den prinzipiell gleichen Aufbau wie die in den Fig. 13 und 14
gezeigte Ausführungsform aufweist, wobei die Fig. 16 einen
Querschnitt durch den Artikel entlang der Linie VI-VI in
Fig. 15 darstellt. Die Bezugszeichen in den Fig. 15 und 16
entsprechen denen in den Fig. 13 und 14. Auch die im
Zusammenhang mit den Fig. 13 und 14 beschriebenen Materialien
entsprechen denen in Fig. 15 und 16. Wie aus den
perspektivischen Ansichten in Fig. 13 und 15 ersichtlich ist,
unterscheiden sich die Ausführungsformen gemäß Fig. 13 und 15
in der Form des Saugkörpers 114. Während der Saugkörper 114
gemäß Fig. 13 eine länglich ovale Form aufweist, ist der
Saugkörper gemäß Fig. 15 länglich lanzettförmig ausgestaltet.
Durch diese Vergrößerung des Saugkörpers wird die
Flüssigkeitsaufnahmekapazität des erfindungsgemäßen
absorbierenden Artikels weiter erhöht. Wie aus Fig. 16
ersichtlich ist, ist der Saugkörper 114 mit der
darunterliegenden Schicht 110 nur mittels einer zentralen
Naht 124 verbunden, wodurch sich die Anpassungsfähigkeit des
Saugkörpers 114 an verschiedene Tragesituationen noch weiter
verbessert.
Die Fig. 17 und 18 zeigen schließlich eine weitere Abwandlung
des erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels, wobei Fig. 17
eine perspektivische Darstellung und Fig. 18 einen Schnitt
entlang der Linie II-II in Fig. 17 darstellen. Die in den
Fig. 13 und 14 verwendeten Bezugszeichen kennzeichnen
entsprechende Bestandteile in den Fig. 17 und 18. Auch die im
Zusammenhang mit den Fig. 13 und 14 beschriebenen Materialien
entsprechen denen in Fig. 17 und 18.
Die Besonderheit der in den Fig. 17 und 18 gezeigten
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen absorbierenden
Artikels ist die Dreiteilung des Saugkörpers in einen
zentralen Abschnitt 114 und zwei seitliche Abschnitte 114a
und 114b. Wie aus Fig. 18 ersichtlich ist, weist der
Saugkörper drei vollständig voneinander abgeteilte
Saugkörperbereiche 114, 114a und 114b auf. Zwischen dem
zentralen Saugkörper 114 und den seitlichen Saugkörpern 114a
und 114b verlaufen in Längsrichtung Kanäle 126, 128. Diese
Ausführungsform des erfindungsgemäßen absorbierenden Artikels
gewährleistet einen besonders hohen Auslaufschutz, da bei
einem "Überlaufen" des zentralen Saugkörpers 114 noch die
seitlichen Saugkörper 114a, 114b zur Flüssigkeitsaufnahme zur
Verfügung stehen. Diese Art des absorbierenden Artikels ist
daher besonders geeignet für Situationen, in denen große
Flüssigkeitsmengen in relativ kurzen Zeit spannen aufgesaugt
und gespeichert werden müssen. Dabei unterstützen die Kanäle
126, 128 eine Verteilung der Flüssigkeit in Längsrichtung des
absorbierenden Artikels, d. h., die insgesamt zur Verfügung
stehende Saug- und Speicherkapazität wird noch besser
genutzt, da nahe dem zentralen Beaufschlagungsbereich auch
rand- und entständige Bereiche des Saugkörpers optimal zur
Flüssigkeitsspeicherung genutzt werden können.
Claims (41)
1. Absorbierender Artikel, mit:
einer bei Verwendung des Artikels dem Körper zugewandten, flüssigkeitsdurchlässigen Schicht (18),
einer bei Verwendung des Artikels dem Körper abgewandten, flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (20), sowie
einem zwischen der flüssigkeitsdurchlässigen Schicht (18) und der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (20) angeordneten Saugkörper, dadurch gekennzeichnet, daß
der Saugkörper ein saugfähiges Material (32) enthält, welches auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt.
einer bei Verwendung des Artikels dem Körper zugewandten, flüssigkeitsdurchlässigen Schicht (18),
einer bei Verwendung des Artikels dem Körper abgewandten, flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (20), sowie
einem zwischen der flüssigkeitsdurchlässigen Schicht (18) und der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (20) angeordneten Saugkörper, dadurch gekennzeichnet, daß
der Saugkörper ein saugfähiges Material (32) enthält, welches auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt.
2. Absorbierender Artikel, mit
einer bei Verwendung des Artikels dem Körper abgewandten,
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (116) sowie einem von
einer flüssigkeitsdurchlässigen Schicht umhüllten
Saugkörper (114; 114a, 114b), welcher ein auch nach
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig
bleibendes, saugfähiges Material (122) enthält, wobei der
Saugkörper (114; 114a, 114b) mit der
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (116) in einem
zentralen Bereich derselben verbunden ist.
3. Absorbierender Artikel nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen Saugkörper
(114; 114a, 114b) und flüssigkeitsundurchlässiger Schicht
(20; 116) mittels eines Haftmittels bewirkt ist.
4. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen
Saugkörper (114; 114a, 114b) und
flüssigkeitsundurchlässiger Schicht (11b) mittels einer
Naht (124) oder mehrerer Nähte (124) bewirkt ist.
5. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Körper
zugewandten Seiten der flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht (20; 116) ein als Sekundärspeicher dienendes,
saugfähiges, weiches Material (110) angeordnet ist.
6. Absorbierender Artikel nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das als Sekundärspeicher dienende,
weiche Material (110) ein Coformmaterial, ein
Airlaidmaterial und/oder ein Vliesmaterial, insbesondere
Spinnvliese oder Kardenvliese, ist.
7. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das saugfähige
Material (32; 122), welches auch nach Beaufschlagung mit
einer Flüssigkeit rieselfähig verbleibt, in einer Matrix
aus Fasermaterial eingelagert ist.
8. Absorbierender Artikel nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das saugfähige Material (32; 122),
welches auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit
rieselfähig verbleibt, in das Fasermaterial homogen
eingemischt ist.
9. Absorbierender Artikel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das saugfähige Material (32; 122),
das auch nach Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit
rieselfähig verbleibt, zwischen Schichten aus
Fasermaterial eingelagert ist.
10. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Fasermaterial Zellstoff,
eine Zellstoff/Polypropylen-Mischung und/oder ein Coform-
Material ist.
11. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis von
saugfähigem Material (32; 122), das auch nach
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig
verbleibt, zu Fasermaterial von 1 bis 25 Gew.-% zu 99 bis
75 Gew.-% beträgt.
12. Absorbierender Artikel nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis von saugfähigem
Material (32; 122), das auch nach Beaufschlagung mit
einer Flüssigkeit rieselfähig verbleibt, zu Fasermaterial
von 5 bis 20 Gew.-% zu 95 bis 80 Gew.-% beträgt.
13. Absorbierender Artikel nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis von saugfähigem
Material (32; 122), das auch nach Beaufschlagung mit
einer Flüssigkeit rieselfähig verbleibt, zu Fasermaterial
von 10 bis 15 Gew.-% zu 90 bis 85 Gew.-% beträgt.
14. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugkörper
(114; 114a, 114b) neben dem saugfähigen Material (32;
122), welches auch nach Beaufschlagung mit einer
Flüssigkeit rieselfähig verbleibt, mindestens eine
pflegende Substanz enthält.
15. Absorbierender Artikel nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine pflegende
Substanz ein Extrakt aus Aloe Vera, Ringelblumen und/oder
Kamille ist.
16. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 14 oder
15, dadurch gekennzeichnet, daß die pflegenden Substanzen
in Mikrokapseln eingelagert sind.
17. Absorbierender Artikel nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die pflegenden Substanzen in die
Mikrokapseln derart eingelagert sind, daß die pflegenden
Substanzen beim Tragen des absorbierenden Körpers durch
die einwirkenden Kräfte und/oder die Körperwärme
freigebbar sind.
18. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß immobilisiert auf
und/oder in dem saugfähigen Material, welches auch nach
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt
oder adsorptive auf dem saugfähigen Material,
bakterizide, fungizide und/oder virizide Substanzen
aufgebracht sind.
19. Absorbierender Artikel nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß als bakterizide Substanzen chlorierte
Laevulinsäure und/oder Alkyldimethylbenzylammonium
halogenide aufgebracht sind.
20. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das saugfähige
Material (32; 122), welches auch nach Beaufschlagung mit
einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt, seine
Rieselfähigkeit bis zu mindestens 10 ml Flüssigkeit/Gramm
Material beibehält.
21. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, daß das saugfähige
Material (32; 122) kugelförmige Teilchen enthält.
22. Absorbierender Artikel nach Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die kugelförmigen Teilchen einen
Durchmesser von 100 bis 2000 µm, insbesondere von 200 bis
800 µm aufweisen.
23. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das saugfähige
Material (32; 122) zumindest einen Anteil an
Polymethylenharnstoff (PMH) enthält.
24. Absorbierender Artikel nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Drittel des
saugfähigen Materials (32; 122) aus PMH besteht.
25. Absorbierender Artikel nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens die Hälfte des saugfähigen
Materials (32; 122) aus PMH besteht.
26. Absorbierender Artikel nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei Drittel des
saugfähigen Materials (32; 122) aus PMH bestehen.
27. Absorbierender Artikel nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens 80% des saugfähigen
Materials (32; 122) aus PMH besteht.
28. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das saugfähige
Material (32; 122) ein superabsorbierendes Material
enthält.
29. Absorbierender Artikel nach Anspruch 28, dadurch
gekennzeichnet, daß das superabsorbierende Material ein
Polyacrylat ist.
30. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugkörper
mindestens ein Kernstück (28) aufweist, in welchem das
saugfähige Material (32; 122), das auch nach
Beaufschlagung mit einer Flüssigkeit rieselfähig bleibt,
aufgenommen ist, wobei vorzugsweise die Länge l des
Kernstücks (28) kleiner oder gleich der Länge L des
absorbierenden Artikels und die Breite b des Kernstücks
(28) kleiner oder gleich der Breite B des absorbierenden
Artikels ist.
31. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugkörper
zumindest zwei Kammern (36, 38, 40; 114; 114a, 114b)
aufweist, welche mittels mindestens einer Wand
voneinander abgetrennt sind.
32. Absorbierender Artikel nach Anspruch 31, dadurch
gekennzeichnet, daß die zumindest eine Wand in
Längsrichtung des absorbierenden Artikels verläuft.
33. Absorbierender Artikel nach Anspruch 31, dadurch
gekennzeichnet, daß die zumindest eine Wand in
Querrichtung des absorbierenden Artikels verläuft.
34. Absorbierender Artikel nach Anspruch 31, dadurch
gekennzeichnet, daß der Saugkörper durch zumindest eine
in Längsrichtung des absorbierenden Artikels verlaufende
und zumindest eine weitere in Querrichtung des
absorbierenden Artikels verlaufende Wand kompartimentiert
ist.
35. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 31 bis
34, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine
Kernstück (28) des Saugkörpers in Kammern unterteilt ist.
36. Absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es ein
Damenhygieneartikel ist.
37. Absorbierender Artikel nach Anspruch 36, dadurch
gekennzeichnet, daß der Damenhygieneartikel eine
Damenbinde (10; 100), insbesondere eine ultradünne
Damenbinde, ist.
38. Absorbierender Artikel nach Anspruch 36, dadurch
gekennzeichnet, daß der Damenhygieneartikel eine
Slipeinlage ist.
39. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 36 bis
38, dadurch gekennzeichnet, daß die
flüssigkeitsdurchlässige Schicht (18) eine zentral
gelegene Öffnung aufweist.
40. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 1 bis 35,
dadurch gekennzeichnet, daß der absorbierende Artikel
eine Windel ist.
41. Absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 1 bis 35,
dadurch gekennzeichnet, daß der absorbierende Artikel
eine Inkontinenzeinlage ist.
Priority Applications (29)
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