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DE19806464B4 - Sägeblattschärfmaschine - Google Patents

Sägeblattschärfmaschine Download PDF

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DE19806464B4
DE19806464B4 DE1998106464 DE19806464A DE19806464B4 DE 19806464 B4 DE19806464 B4 DE 19806464B4 DE 1998106464 DE1998106464 DE 1998106464 DE 19806464 A DE19806464 A DE 19806464A DE 19806464 B4 DE19806464 B4 DE 19806464B4
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DE
Germany
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saw blade
mandrel
blade sharpening
saw
sharpening device
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DE1998106464
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Willi Motzer
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Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH
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Walter Maschinenbau GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23D63/00Dressing the tools of sawing machines or sawing devices for use in cutting any kind of material, e.g. in the manufacture of sawing tools
    • B23D63/08Sharpening the cutting edges of saw teeth
    • B23D63/12Sharpening the cutting edges of saw teeth by grinding
    • B23D63/14Sharpening circular saw blades
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B23D63/00Dressing the tools of sawing machines or sawing devices for use in cutting any kind of material, e.g. in the manufacture of sawing tools
    • B23D63/003Saw clamping devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Abstract

Sägeblattschärfeinrichtung (1) oder -maschine,
mit einer Bearbeitungseinrichtung (59, 59a) zum Schärfen der Sägeblätter (3),
mit einer Sägeblattaufnahme (13), die einen zentralen Aufnahmedorn (16) aufweist, der mehrere aneinander anschließende zylindrische Abschnitte (18, 19, 20, 21, 22) zur Aufnahme des Sägeblatts (3) aufweist, die zueinander konzentrisch angeordnet sind und die zu einem freien Ende des Aufnahmedorns (16) hin abnehmende Durchmesser aufweisen,
mit einer Verstelleinrichtung (14), die mit dem Aufnahmedorn (16) verbunden ist und mittels derer der Aufnahmedorn (16) in Axialrichtung verstellbar gehalten ist, um wahlweise einen der Abschnitte (18, 19, 20, 21, 22) aus einer Ruheposition in eine Arbeitsposition zu verstellen,
mit einer Steuereinheit (83), die die Verstelleinrichtung (14) und die Bearbeitungseinrichtung (59, 59a) in Abhängigkeit von eingegebenen Daten steuert, um den Aufnahmedorn (16) in eine Axialposition zu verfahren, die einen zylindrischen Abschnitt (18, 19, 20, 21, 22) des Aufnahmedorns (16) in Arbeitsposition positioniert, dessen Außendurchmesser dem Lochdurchmesser...

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist eine Sägeblattschärfeinrichtung oder -maschinen mit einer Bearbeitungseinrichtung zum Schärfen der Sägeblätter.
  • Sägeblattschärfeinrichtungen sind an sich bekannt. Sie weisen eine Aufnahme für ein Sägeblatt auf, die das Sägeblatt in einer vorgegebenen Ebene hält, wobei das Sägeblatt entsprechend dem Arbeitsfortschritt an den einzelnen Zähnen mittels einer Weiterschalteinrichtung schrittweise um seine Drehachse weiter bewegt. Außerdem ist ein mit ein oder mehreren Schleifscheiben versehener Schleifkopf vorgesehen, der dem Nachschleifen der Zähne des Sägeblatts dient.
  • Die Bewegungen und Einstellparameter des Schleifkopfs hängen von dem Sägeblattdurchmesser, der Zahngröße, der Zahnposition, den Zahnformen und anderen Gegebenheiten ab. Die Schleifmaschine muss dementsprechend eingerichtet wer den. Außerdem weichen Sägeblätter hinsichtlich ihrer zentralen Aufnahmebohrungen voneinander ab: Die zentralen Bohrungen von Sägeblättern sind oft auf unterschiedliche Arbeitsspindeldurchmesser abgestimmt. Der Durchmesser der zentralen Bohrungen kann dabei von Sägeblatt zu Sägeblatt in einem relativ weiten Bereich verschieden sein. Es kommt deshalb darauf an, die Sägeblattaufnahme bedarfsweise an unterschiedliche Bohrungsdurchmesser anzupassen.
  • Die Zentralbohrungen von Sägeblättern weichen in Einzelfällen relativ stark von einer idealen Kreisform ab. Beispielsweise sind die weitgehend kreisförmigen Zentralbohrungen gelegentlich mit einer seitlichen Aussparung (Keilnut) versehen, die einer Verbesserung der Drehmomentübertragung zwischen einer Antriebswelle und dem Sägeblatt dient. Außerdem werden die Zentralbohrungen von Sägeblättern häufig mit Laserschneideinrichtungen ausgebildet. Der Schnitt wird mit dem Laserstrahl auf dem Rand der auszubildenden Bohrung geführt. Dabei können sich Abweichungen von der Kreisbahn im Bereich des Schnittbeginns und des Schnittendes in Folge von Einbrennungen bilden.
  • Beim Schärfen oder Nachschärfen von Sägeblättern ist häufig eine relativ große Präzision gewünscht, um einen guten Rundlauf des geschärften Sägeblatts sicherzustellen. Dies erfordert eine wirklich konzentrische Aufnahme des Sägeblatts in der entsprechenden Sägeblattschärfeinrichtung. Toleranzen bei der Aufnahme des Sägeblatts gehen vollständig zu Lasten der Rundlaufgenauigkeit des Sägeblatts, die möglichst hoch sein soll.
  • Aus der DE 196 26 388 C1 ist eine Maschine zum Bearbeiten von Zahnflanken eines Sägeblatts bekannt. Diese Maschine weist mehrere Schleifköpfe auf, zwischen denen das Sägeblatt schrittweise weiter bewegt wird, um seine Zähne zu schärfen.
  • Die Maschine weist außerdem Messeinrichtungen auf, um den Werkzeugverschleiß zu erfassen und eine kompensierende Zustellung zu bewirken.
  • Die DE 85 29 745 U1 offenbart eine Vorrichtung zum Schärfen von Kreissägeblättern mit konischem Zentrierdorn. Dadurch sind Sägeblätter mit unterschiedlichen Lochdurchmessern aufnehmbar.
  • Die DE 87 01 058 U1 offenbart eine Sägeblattschärfmaschine mit einem Aufnahmedorn, der im Wesentlichen zylindrisch und an seinem freien Ende konisch ausgebildet ist. Die Sägeblattschärfmaschine dient dabei der Bearbeitung von Sägeblättern mit einheitlichem Lochdurchmesser.
  • Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Sägeblattschärfeinrichtung zu schaffen, die eine gute Genauigkeit beim Schärfen von Sägeblättern gestattet.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Sägeblattschärfeinrichtung gelöst, die die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Sägeblattschärfeinrichtung weist eine Verarbeitungseinrichtung zum Schärfen der Sägeblätter auf, die bspw. durch einen verstellbar gelagerten Schleifkopf gebildet ist. Der Schleifkopf weist eine zum Schleifen der Sägeblattzähne geeignete Anzahl von Verstellachsen auf, die von der Steuereinheit entsprechend den geforderten Zahnformen betätigt werden.
  • Zur Aufnahme der Sägeblätter weist die Sägeblattschärfeinrichtung eine Sägeblattaufnahme auf, deren Besonderheit darin besteht, dass sie für jeden in Frage kommenden Zentralbohrungsdurchmesser von Sägeblättern jeweils einen entsprechenden zylindrischen Abschnitt aufweist. Dieser Abschnitt weist eine zylindrische Mantelfläche mit einem Durchmesser auf, der eine spielarme und im Rahmen der geforderten Genauigkeit präzise Aufnahme des jeweiligen Sägeblatts gestattet. Die zylindrische Mantelfläche ist entlang des gesamten Umfangs des Abschnitts vorzugsweise geschlossen ausgebildet, so dass unabhängig von der relativen Drehposition zwischen der Sägeblattaufnahme und dem Sägeblatt immer eine koaxiale Lagerung des Sägeblatts zu der Sägeblattaufnahme sichergestellt ist. Dies ist unabhängig von entlang des Umfangs der Zentralbohrung des Sägeblatts vorgesehenen Ausnehmungen oder Druchmesserabweichungen. An dem Aufnahmedorn sind die Abschnitte mit kleinerem Durchmesser näher zu dem freien Ende des Aufnahmedorns hin angeordnet, während die Abschnitte mit größerem Durchmesser weiter von dem freien Ende weg angeordnet sind. Dadurch wird es wiederum möglich, eine Anpassung der Sägeblattaufnahme an den jeweils gewünschten Durchmesser einer Zentralbohrung dadurch zu bewirken, dass der Aufnahmedorn axial verstellt wird. Dazu dient eine Verstelleinrichtung, die von der Steuereinheit der Sägeblattschärfeinrichtung mit betätigt oder gesteuert wird. Die Steuereinheit gibt entsprechend Befehle an die Verstelleinrichtung, die jeweils den zylindrischen Abschnitt in die Bearbeitungsebene des Sägeblatts fährt, dessen Durchmesser dem Innendurchmesser der zentralen Aufnahmebohrung des Sägeblatts entspricht. Damit können alle Sägeblätter unterschiedlichen Lochdurchmessers in ein und derselben Bearbeitungsebene bearbeitet werden. Dies ist für die gesamte Handhabung der Sägeblätter von Vorteil. Sowohl bei der Zuführung als auch der Abführung von Sägeblättern zu der bzw. von der Sägeblattschärfeinrichtung kann eine entsprechende Handhabungseinrichtung auf ein und dieselbe Sägeblattebene eingestellt bleiben. Gleiches gilt für den Schleifkopf. Außerdem kann das zahnweise Weiterdrehen des Sägeblatts zum Bearbeiten bzw. Schleifen der Zähne nachei nander von einer mit den Zähnen in Eingriff zu bringenden Einrichtung (Weiterschalteinrichtung) bewirkt werden, deren Arbeitshöhe nicht verstellt werden muss. Schliesslich erübrigt die automatische Axialverstellung des Aufnahmedorns das manuelle Aufsetzen von Zwischenringen auf den Aufnahmedorn. Dies gestattet wiederum die Bearbeitung von gemischten Losen, d.h. das Schleifen von Sägeblättern mit ständig wechselndem Lochdurchmesser.
  • Die Sägeblätter werden vorzugsweise auf den Aufnahmedorn lediglich aufgelegt und von diesem zentriert. Der Aufnahmedorn weist dazu mehrere abgestufte Durchmesser auf. Zur Klemmung des Sägeblatts ist bspw. eine Klemmvorrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft der Schleifstelle, d.h. des zu bearbeitenden Zahns vorgesehen. Die Klemmvorrichtung weist einen oberhalb und einen unterhalb des Sägeblatts angeordneten Spannbacken auf, die kraftbetätigt gegeneinander verstellbar sind.
  • Alternativ können die Sägeblätter auf dem Aufnahmedorn geklemmt werden. Der Aufnahmedorn kann dazu mehrere durch Ringschultern ausgebildete Spannflächen aufweisen. Diesen ist ein Spannbacken zugeordnet, der das Sägeblatt gegen die entsprechende Ringschulter drückt, wenn es in der Aufnahmeeinrichtung festgeklemmt werden soll. Der Spannbacken kann ringförmig ausgebildet sein. Seine ringförmige Spannfläche stimmt dann weitgehend mit der größten Spannfläche des Aufnahmedorns überein.
  • Um Verwölbungen des Sägeblatts beim Spannen zu vermeiden, kann der Spannbacken auch geteilt sein, indem bspw. mehrere ringförmige Backenteile konzentrisch zueinander gelagert sind, wobei jeweils der ringförmige Backenteil benutzt wird, dessen ringförmige Spannfläche mit der Spannfläche der jeweils zu benutzenden Ringschulter überein stimmt. Die Spanneinrichtung kann von der Steuereinrichtung entsprechend gesteuert sein.
  • Darüberhinaus ist es möglich, einen ringförmigen Spannbacken zu verwenden, der in zwei, drei oder mehrere Segmente unterteilt ist, die radial verstellbar gelagert sind. Die Verstellung kann von der Steuereinheit entsprechend dem Durchmesser der zu benutzenden Spannfläche (Ringschulter) vorgenommen werden.
  • Der Aufnahemdorn kann sowohl einstöckig als auch mehrteilig ausgebildet sein. Bei der mehrteiligen Ausführungsform sind die zylindrischen Abschnitte auf einen Zentraldorn konzentrisch gehaltene Ringe oder Scheiben. Damit kann eine Anpassung der Aufnahmeeinrichtung an unterschiedliche Sägeblattserien vorgenommen werden oder eine Anpassung auch an exotische Lochdurchmesser vorgenommen werden. Dies ist auch mit Zwischenringen auf einem gestuften Aufnahmedorn möglich.
  • Den zylindrischen Abschnitten und dem Aufnahmedorn können Zentriermittel zugeordnet sein. Diese werden durch konzentrisch zu der Drehachse des Aufnahmedorns angeordnete konische Abschnitte gebildet. Die Zentriermittel gestatten ein konzentrisches Aufsetzen der Sägeblätter auf die entsprechenden zylindrischen Abschnitte des Aufnahmedorns auch dann, wenn eine etwaige Handhabungseinrichtung das Sägeblatt nicht sehr präzise zuführt. Dies kann infolge von Toleranzen der Fall sein, mit denen die Sägeblätter auf einer Palette gelagert und von dieser abgenommen werden. Zwischenringe zur Anpassung der Zentralbohrungen der Sägeblätter an den zylindrischen Haltedorn erbringen nur eine beschränkte Genauigkeit.
  • Die automatische Arbeit der Sägeblattschärfeinrichtung wird insbesondere dadurch ermöglicht, dass die Steuerein richtung über die Zusammensetzung der Lose informiert wird. Dies kann bspw, durch manuelle Eingabe, durch Eingabe einer Kennnummer, die die Loszusammensetzung kennzeichnet, oder durch eine Leseeinrichtung bewirkt werden, die bspw. an den Paletten vorgesehene Markierungen erfasst, die die Loszusammensetzung kennzeichnen.
  • Weiter Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung und der zugehörigen Beschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Sägeblattschärfmaschine sowie Paletten mit mehreren Sägeblättern in schematisierter Vorderansicht,
  • 2 die Sägeblattschärfmaschine nach 1 in einer schematisierten Seitenansicht,
  • 3 eine Sägeblattaufnahme der Sägeblattschärfmaschine nach 1 in schematisierter Draufsicht,
  • 4 die Sägeblattaufnahme nach 3 in einer vereinfachten Schnittdarstellung,
  • 5 eine Klemm- und Teileinrichtung für das Sägeblatt in einer schematisierten Draufsicht,
  • 6 die Zentralbohrung eines Sägeblatts mit übertrieben dargestellten Abweichungen von der idealen Kreisform, in Draufsicht,
  • 7 die Sägeblattaufnahme der Sägeblattschärfmaschine nach 1, in einer schematisierten Seitenansicht, und
  • 8 ein Steuerschema einer Sägeblattschärfmaschine.
  • Beschreibung:
  • In 1 und 2 ist eine Sägeblattschärfmaschine 1 anhand wesentlicher Baugruppen und unter Weglassung von zum Verständnis der Erfindung nicht unbedingt erforderlichen Teile veranschaulicht. Zu der Sägeblattschärfmaschine 1 gehört eine Schleifmaschine 1a und ein Palettenspeicher 1b. Der Palettenspeicher 1b enthält mehrere Paletten 2, auf denen Sägeblätter 3 gelagert sind. Eine Handhabungseinrichtung 4 verknüpft die Schleifmaschine 1a und den Palettenspeicher 1b, indem sie der Schleifmaschine Sägeblätter 3 aus dem Palettenspeicher 1b heraus zuführt und geschliffene Sägeblätter 3 aus der Schleifmaschine 1a heraus in den Palettenspeicher 1b zurückführt. Die Handhabungseinrichtung weist dazu einen Greifer 5 auf, der über entsprechende NC-Achsen 6, 7 vertikal und horizontal verstellbar gehalten ist.
  • Die Schleifmaschine 1a weist ein Grundgestell 12 auf, an dem eine Sägeblattaufnahme 13 über eine bspw. in 3 schematisch veranschaulichte Verstelleinrichtung 14 in Axialrichtung verstellbar gelagert ist. Die Verstelleinrichtung 14 ist in 1 und 2 nicht weiter veranschaulicht, wobei die Verstellbewegung der Verstelleinrichtung 14 in 2 durch einen Pfeil 15 angedeutet ist.
  • Die Sägeblattaufnahme 13 weist einen Aufnahmedorn 16 auf, der im vorliegenden Beispiel mit fünf Ringen 18, 19, 20, 21, 22 versehen ist. Jeder Ring 18, 19, 20, 21, 22 weist eine zylindrische Außenfläche auf. Außerdem ist jeder Ring 18 bis 22 konzentrisch zu einer Mittelachse 23 des Aufnahmedorns 16 angeordnet. Der Aufnahmedorn 16 ist an einem Träger 24 unverdrehbar gelagert, der seinerseits mittels einer Linearführung 25 in einer in 4 durch den Pfeil 15 veranschaulichten Richtung verschiebbar gelagert ist. Zu der Linearführung gehören eine Schiene 26 und ein daran gelagerter Schlitten 27, der den Träger 24 hält.
  • Die der Axialverstellung des Aufnahmedorns 16 dienende Verstelleinrichtung 14 weist eine in einer Lagerung 28 axial unverschiebbar, jedoch drehbar gelagerte, mit Trapezgewinde versehene Gewindespindel 29 auf, auf der eine mit dem Träger 24 fest und unverdrehbar verbundene Mutter 29 sitzt. Mit der Gewindespindel 29 ist außerdem eine Zahnriemenscheibe 31 drehfest verbunden. Ein über die Zahnriemenscheibe laufender Zahnriemen läuft außerdem über eine Zahnriemenscheibe 33, die auf der Welle eines Schrittmotors 35 sitzt. Dieser gibt letztendlich die Axialposition des Aufnahmedorns 16 vor und hält diesen in jeder eingestellten Axialposition axial unveränderlich.
  • Der Aufnahmedorn 16 und die auf diesem gehaltenen Ringe 18, 19, 20, 21, 22 durchgreifen eine Bohrung 36, die in einer Platte 37 ausgebildet ist. Um die Bohrung 36 herumführend ist ein Ring 38 angeordnet, der als Auflage für ein Sägeblatt 3 dient.
  • Die einzelnen zylindrischen Ringe 18, 19, 20, 21, 22 sind vorzugsweise lediglich geringfügig dicker als ein einzelnes Sägeblatt. Dies geht bspw. aus 7 hervor, wobei die axiale Höhe (Dicke) jedes zylindrischen Rings 18, 19, 20, 21, 22 noch deutlich geringer sein kann, als in 7 veranschaulicht. Jeder zylindrische Ring 18 bis 22 wird durch eine zylindrische Mantelfläche 18a bis 22a begrenzt. An die zylindrische Mantelfläche schließt sich an der von dem freien Ende 16 des Aufnahmedorns 16 abliegenden Seite eine Ringschulter an, die eine von der Stirnseite des jeweils benachbarten Rings definiert ist und eine Planfläche bildet. Die ringförmige Planfläche ist koaxial zu der Drehachse 23 angeordnet und kann bei einer Ausführungsform als Klemmfläche für das Sägeblatt mit entsprechendem Lochdurchmesser dienen.
  • An der von dem jeweiligen benachbarten durchmessergrößeren Ring abliegenden Seite kann jede Rinne 18 bis 22 mit einer Zentrierfase 41 bis 45 oder einem Zentrierkonus versehen sein, der das Aufsetzen eines jeweiligen Sägeblatts 3 erleichtert. (Das Sägeblatt 3 ist in 1 und 2 angedeutet.) Ebenfalls kann an dem freien Ende des Aufnahmedorns 16 ein Zentrierkonus 46 (7) vorgesehen sein. Dieser kann bedarfsweise relativ spitz, d.h. nahezu oder vollständig als Kegel mit geeignetem Kegelwinkel ausgebildet sein.
  • Bei der Schleifmaschine 1a wird die Drehachse des zu schleifenden Sägeblatts 3 in Abhängigkeit von dessen Durchmesser eingestellt sein. Dazu dient ein Schlitten 47, der an einer gestellfesten Schiene 48 gelagert ist. Eine rechnergesteuerte, nicht weiter veranschaulichte Antriebseinrichtung verstellt den Schlitten 47 derart, dass der Schleifort bei allen Sägeblattdurchmessern unverändert ist.
  • Dem Aufnahmedorn 16 ist (3) eine Teileinrichtung 54 zugeordnet, die eine Klemmeinrichtung 55 enthält. Zu dieser gehören ein oberer und ein unterer Klemmbacken 56, 57, die in der Nachbarschaft eines Zahns 58 des Sägeblatts 3 das Sägeblatt 3 zwischeneinander klemmen, wenn es mittels einer Schleifscheibe 59 (5) zu bearbeiten ist. Die Schleifscheibe 59 ist an einer Schleifspindel eines Schleifkopfs 59a (8) befestigt. Zur Positionierung kann ein aus 3 und 5 ersichtlicher Taster 60 dienen.
  • Die Teileinrichtung 54 enthält einen Finger 61, der mit einzelnen Zähnen 58 des Sägeblatts 3 in Eingriff bringbar ist. Die Teileinrichtung 54 bewirkt das schrittweise Weiterdrehen des Sägeblatts 3 zum sukzessiven Schleifen seiner Zähne. Der Finger 61 greift in Zahnzwischenräume und positioniert die Zähne nacheinander jeweils in Schleifposition. Dazu ist der Finger 61a einer Betätigungseinrichtung 62 gehalten, die den Finger 61 bedarfsweise um eine Zahnteilung in Umfangsrichtung des Sägeblatts 3 bewegt.
  • Die Sägeblätter 3 sind auf Paletten 2 gehalten, die jeweils einen zentrale Haltedorn 71 aufweisen. Dieser ragt schräg nach oben und kann mehrere Sägeblätter 3 aufnehmen. Zur besseren Handhabung und zur Zentrierung sind zwischen die Sägeblätter 3 nicht weiter veranschaulichte Zwischenringe eingefügt. Diese können einen zentralen Vorsprung haben, der auf den Durchmesser der Zentralbohrung des jeweiligen Sägeblatts abgestimmt ist. Jedem Sägeblatt 3 muss dann ein entsprechender Zwischenring zugeordnet werden. (Bei einer einfacheren Lösung können die Zwischenringe untereinander gleich sein, wodurch Sägeblätter 3 mit größeren Zentralbohrungen mit einer relativ großen Exzentrizität auf dem Haltedorn 71 sitzen.)
  • Zur automatischen Einrichtung der Schleifmaschine 1a ist eine Steuereinrichtung 83 vorgesehen, die mit der Verstelleinrichtung 14 zusammenwirkt, die die Aufnahmespindel 16 in die jeweils gewünschte Horizontalposition axial verstellt. Außerdem steuert die Steuereinrichtung 83 die räumlichen Bewegungen des Schleifkopfs 59a, so dass dessen Schleifscheibe 59 an den Zähnen des Sägeblatts 3 die gewünschten Bearbeitungsvorgänge vornehmen.
  • An die Steuereinheit 83 ist eine Speichereinrichtung 87 angeschlossen, die bspw. Kennwerte einzelner Sägeblätter 3 oder auch Zusammensetzungen ganzer Sägeblattlose enthält, die auf den Paletten 2 gelagert sind. Außerdem kann die Speichereinrichtung mit einer Eingabeeinrichtung 88 verbunden sein, mit der eine Kennnummer eingebbar ist, die das jeweils aktuell zu bearbeitende Los kennzeichnet. Ist die Loszusammensetzung in der Speichereinrichtung 87 abgelegt, steuert die Steuereinheit 83 über die Verstelleinrichtung 14 den Aufnahmedorn 16 sägeblattweise so an, dass jeweils der erforderliche Ring 18, 19, 20, 21 oder 22 knapp oberhalb der Oberseite des Auflagerings 38 steht.
  • Alternativ kann jede Palette mit einer maschinenlesbaren Kennnummer, bspw. einem Barcode versehen sein, der von einer Leseeinrichtung bspw. einem Barcodeleser 89 erfassbar ist. Dieser ist dann mit der Eingabeeinrichtung 88 oder einer anderen geeigneten Komponente der Steuereinheit 83 verbunden, um die Information über die Loszusammensetzung oder eine Losnummer zu liefern.
  • Die insoweit beschriebene Sägeblattschärfeinrichtung 1 arbeitet wie folgt:
    Über eine nicht weiter dargestellte Datenverbindung wird die Speichereinrichtung 87 zunächst mit den Daten über die Zusammensetzung der auf den Paletten 2 vorhandenen Lose verschiedener Sägeblätter 3 versorgt. Dabei kann die Zusammensetzung jedes Loses bspw. mit einer geeigneten Kennnummer gekennzeichnet sein, wobei die Loszusammensetzung und die Kennnummern als Tabelle abgespeichert sind. Ist eine Palette 2 in dem Palettenspeicher 1b an der Reihe, erfasst der Barcodeleser 89 zunächst die Kennnummer, woran die Steuereinheit 83 erkennt, welche Sägeblätter in welcher Reihenfolge auf der Palette 2 gelagert sind.
  • Es wird nun die Handhabungseinrichtung 4 so angesteuert, dass zunächst das oberste Sägeblatt 2 von dem Haltedorn 71 abgezogen und zu dem Aufnahmedorn 16 transportiert wird. Infolge kleinerer Toleranzen sind die Sägeblätter 3 auf dem Haltedorn 71 etwas exzentrisch gelagert. Die Handhabungseinrichtung 4 zieht das jeweilige Sägeblatt 3 von dem Haltedorn 71 der Palette 2 ab und positioniert es dann über dem Aufnahmedorn 6. Es wird dann so nach unten geführt, dass seine Zentralbohrung über den Zentrierkonus 46 passt.
  • Zugleich oder zuvor verstellt die Steuereinheit 83 mit der Verstelleinrichtung 14 die Axialposition des Aufnahmedorns 16 so, dass die Mantelfläche 18a, 19a. 20a. 21a oder 22a, deren Durchmesser dem Bohrungsdurchmesser des Sägeblatts 3 entspricht, gerade durch die Bohrung 43 ragt.
  • Die jeweilige Mantelfläche steht dann in Höhe der Arbeitsebene (4). Evtl. kann die Steuereinheit 83 hier noch die Dicke des Sägeblatts 3 berücksichtigten, wenn diese in dem Datensatz (Speichereinrichtung 87) vorhanden ist.
  • Wie 6 veranschaulicht, ist die Aufnahme des Sägeblatts 3 auf dem hier als Beispiel dienenden Ring 18 unabhängig von Formabweichungen der Zentralbohrung von der idealen Kreisform konzentrisch. Die Mantelfläche 18a des Rings 18 liegt spielarm in der Zentralbohrung und stellenweise an deren Wandung an. Formabweichungen 91, 92, 93 können die konzentrische Halterung des Sägeblatts 3 nicht beeinträchtigen. Dies gilt sowohl im Rahmen der Fertigungstoleranzen entstehende Formabweichungen 91, 92, die bspw. infolge von Einbrennungen auftreten können, wenn die Zentralbohrung im Laserschneidverfahren ausgebildet wird. Es gilt jedoch auch für bewußt vorgesehene Ausnehmungen 93, die bspw. der Drehmomentübertragung bei Verwendung des Sägeblatts in einer Säge dienen.
  • Alternativ kann das Sägeblatt 3 auf dem Aufnahmedorn 16 auch axial gespannt werden. Dem Aufnahmedorn 16 sind dann ein oder mehrere Klemmbacken 94, 95, 96 zugeordnet, die das Sägeblatt 3 bedarfsweise gegen eine Ringschulter des Aufnahmedorns 18 bzw. seiner Ringe 18, 19, 20, 21, 22 pressen. Der Spanndorn ist dann drehbar oder drehverstellbar gelagert. Zur Einstellung auf einen gewünschten Zentralbohrungsdurchmesser wird die Spannfläche dann um die halbe Sägeblattdicke von dem freien Ende des Aufnahmedorns 16 weg gegen die Sollposition verstellt. Damit liegt die Mittelebene des Sägeblatts bei allen Sägeblattdicken und bei allen Lochdurchmessern immer in ein und derselben Axialposition bezüglich der Drehachse 23.
  • Zum Spannen des Sägeblatts 21 wird nun bei der Ausführungsform nach 7 der entsprechende Spannbacken 94, 95 oder 96 abgesenkt und gegen das Sägeblatt 3 gepresst. Auch die Spannbacken 94, 95, 96 werden in ent sprechende Radialpositionen verfahren und in Richtung des auf den Aufnahmedorn 16 hin axial nach unten verstellt, um das Sägeblatt 21 zu spannen. Es wird dabei der Spannbacken 94, 95, 96 mit kleinstmöglichem Durchmesser benutzt.
  • Bei einer Sägeblattschärfeinrichtung, die insbesondere zum automatischen Bearbeiten (Schleifen) von Sägeblättern 3 vorgesehen ist, die in bunt zusammengewürfelten Losen vorliegen, ist eine spezielle Aufnahmeeinrichtung für die Sägeblätter vorgesehen, die besonders einfach an unterschiedliche Lochdurchmesser der Sägeblätter anpassbar ist. Die Aufnahmeeinrichtung weist einen axial verstellbaren Aufnahmedorn 16 auf, der Zonen oder Abschnitte mit unterschiedlichem Außendurchmesser aufweist. Jeder Abschnitt dient der Aufnahme von Sägeblättern, die einen entsprechenden Lochdurchmesser aufweisen. Die Axialverstellung des Aufnahmedorns 16 wird von einer Steuereinheit 83 gesteuert, die vorzugsweise auch die übrige Sägeblattschärfeinrichtung 1 steuern. Die Einstellung des Aufnahmedorns 16 kann anhand bekannter Loszusammensetzungen sägeblattweise erfolgen.

Claims (16)

  1. Sägeblattschärfeinrichtung (1) oder -maschine, mit einer Bearbeitungseinrichtung (59, 59a) zum Schärfen der Sägeblätter (3), mit einer Sägeblattaufnahme (13), die einen zentralen Aufnahmedorn (16) aufweist, der mehrere aneinander anschließende zylindrische Abschnitte (18, 19, 20, 21, 22) zur Aufnahme des Sägeblatts (3) aufweist, die zueinander konzentrisch angeordnet sind und die zu einem freien Ende des Aufnahmedorns (16) hin abnehmende Durchmesser aufweisen, mit einer Verstelleinrichtung (14), die mit dem Aufnahmedorn (16) verbunden ist und mittels derer der Aufnahmedorn (16) in Axialrichtung verstellbar gehalten ist, um wahlweise einen der Abschnitte (18, 19, 20, 21, 22) aus einer Ruheposition in eine Arbeitsposition zu verstellen, mit einer Steuereinheit (83), die die Verstelleinrichtung (14) und die Bearbeitungseinrichtung (59, 59a) in Abhängigkeit von eingegebenen Daten steuert, um den Aufnahmedorn (16) in eine Axialposition zu verfahren, die einen zylindrischen Abschnitt (18, 19, 20, 21, 22) des Aufnahmedorns (16) in Arbeitsposition positioniert, dessen Außendurchmesser dem Lochdurchmesser des aktuellen Sägeblatts (3) entspricht.
  2. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedem zylindrischen Abschnitt (18 bis 22) des Aufnahmedorns (16) eine Spannfläche zugeordnet ist, die plan ausgebildet ist.
  3. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die einem zylindrischen Abschnitt (18 bis 22) zugeordnete Spannfläche jeweils an einem benachbarten zylindrischen Abschnitt ausgebildet ist.
  4. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass dem Aufnahmedorn (6) wenigstens ein Spannbacken (94) zugeordnet ist, der mittels einer Spanneinrichtung gegen die Spannfläche zum Festklemmen des Sägeblatts (3) spannbar ist.
  5. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindrischen Abschnitte (18 bis 22) von dem Aufnahmedorn (16) trennbar sind.
  6. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zylindrischen Abschnitte (18 bis 22) auf einem Zentraldorn konzentrisch gehaltene auswechselbare Ringe sind.
  7. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sägeblattaufnahme (13) eine Drehpositioniereinrichtung (54) zugeordnet ist, mittels derer das Sägeblatt (3) um seine Symmetrieachse (23) in wählbare Drehpositionen überführbar und in diesen fixierbar ist.
  8. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedem zylindrischen Abschnitt (18 bis 22) jeweils genau eine Arbeitsposition des Aufnahmedorns (16) zugeordnet ist, wobei in den Arbeitspositionen des Aufnahmedorns (16) die dem jeweils aktiven zylindrischen Abschnitt (18 bis 22) zugeordnete Planfläche in einer vorgegebenen, für alle Arbeitspositionen im Wesentlichen gleichen Ebene befindlich ist.
  9. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Verstelleinrichtung (14) festgelegten Arbeitspositionen fest vorgegebene Positionen sind.
  10. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Verstelleinrichtung (14) vorgegebenen Arbeitspositionen festlegbare Positionen sind.
  11. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (13) mit einer Zentriereinrichtung (46) versehen ist.
  12. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentriereinrichtung (46) ein an dem freien Ende des Aufnahmedorns (16) stirnseitig vorgesehener Zentrierkegel ist.
  13. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder zylindrische Abschnitt (18 bis 22) des Aufnahmedorns (16) mit einem Zentriermittel (41 bis 45) versehen ist.
  14. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentriermittel (41 bis 45) ein im Anschluss an den zylindrischen Abschnitt (18 bis 22) ausgebildeter konischer Abschnitt ist, der an der der zugehörigen Spannfläche gegenüberliegenden Seite des zylindrischen Abschnitts (18 bis 22) ausgebildet ist.
  15. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (83) mit einer Speichereinrichtung (87) verbunden ist, in der die Zusammensetzung zu bearbeitender, auf Paletten (2) gelagerter Lose von Sägeblättern (3) abrufbar abspeicherbar ist.
  16. Sägeblattschärfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (83) mit einer Leseeinrichtung (89) verbunden ist, mit der eine Kennung erfaßbar ist, die jeder Palette zugeordnet ist, und die die auf der Palette gelagerten Sägeblätter kennzeichnet.
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