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Gegenstand
der Erfindung ist eine Sägeblattschärfeinrichtung
oder -maschinen mit einer Bearbeitungseinrichtung zum Schärfen der
Sägeblätter.
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Sägeblattschärfeinrichtungen
sind an sich bekannt. Sie weisen eine Aufnahme für ein Sägeblatt auf, die das Sägeblatt
in einer vorgegebenen Ebene hält,
wobei das Sägeblatt
entsprechend dem Arbeitsfortschritt an den einzelnen Zähnen mittels
einer Weiterschalteinrichtung schrittweise um seine Drehachse weiter
bewegt. Außerdem
ist ein mit ein oder mehreren Schleifscheiben versehener Schleifkopf
vorgesehen, der dem Nachschleifen der Zähne des Sägeblatts dient.
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Die
Bewegungen und Einstellparameter des Schleifkopfs hängen von
dem Sägeblattdurchmesser,
der Zahngröße, der
Zahnposition, den Zahnformen und anderen Gegebenheiten ab. Die Schleifmaschine
muss dementsprechend eingerichtet wer den. Außerdem weichen Sägeblätter hinsichtlich
ihrer zentralen Aufnahmebohrungen voneinander ab: Die zentralen
Bohrungen von Sägeblättern sind
oft auf unterschiedliche Arbeitsspindeldurchmesser abgestimmt. Der
Durchmesser der zentralen Bohrungen kann dabei von Sägeblatt
zu Sägeblatt
in einem relativ weiten Bereich verschieden sein. Es kommt deshalb
darauf an, die Sägeblattaufnahme
bedarfsweise an unterschiedliche Bohrungsdurchmesser anzupassen.
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Die
Zentralbohrungen von Sägeblättern weichen
in Einzelfällen
relativ stark von einer idealen Kreisform ab. Beispielsweise sind
die weitgehend kreisförmigen
Zentralbohrungen gelegentlich mit einer seitlichen Aussparung (Keilnut)
versehen, die einer Verbesserung der Drehmomentübertragung zwischen einer Antriebswelle
und dem Sägeblatt
dient. Außerdem
werden die Zentralbohrungen von Sägeblättern häufig mit Laserschneideinrichtungen
ausgebildet. Der Schnitt wird mit dem Laserstrahl auf dem Rand der
auszubildenden Bohrung geführt.
Dabei können
sich Abweichungen von der Kreisbahn im Bereich des Schnittbeginns
und des Schnittendes in Folge von Einbrennungen bilden.
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Beim
Schärfen
oder Nachschärfen
von Sägeblättern ist
häufig
eine relativ große
Präzision
gewünscht,
um einen guten Rundlauf des geschärften Sägeblatts sicherzustellen. Dies
erfordert eine wirklich konzentrische Aufnahme des Sägeblatts
in der entsprechenden Sägeblattschärfeinrichtung.
Toleranzen bei der Aufnahme des Sägeblatts gehen vollständig zu
Lasten der Rundlaufgenauigkeit des Sägeblatts, die möglichst
hoch sein soll.
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Aus
der
DE 196 26 388
C1 ist eine Maschine zum Bearbeiten von Zahnflanken eines
Sägeblatts bekannt.
Diese Maschine weist mehrere Schleifköpfe auf, zwischen denen das
Sägeblatt
schrittweise weiter bewegt wird, um seine Zähne zu schärfen.
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Die
Maschine weist außerdem
Messeinrichtungen auf, um den Werkzeugverschleiß zu erfassen und eine kompensierende
Zustellung zu bewirken.
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Die
DE 85 29 745 U1 offenbart
eine Vorrichtung zum Schärfen
von Kreissägeblättern mit
konischem Zentrierdorn. Dadurch sind Sägeblätter mit unterschiedlichen
Lochdurchmessern aufnehmbar.
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Die
DE 87 01 058 U1 offenbart
eine Sägeblattschärfmaschine
mit einem Aufnahmedorn, der im Wesentlichen zylindrisch und an seinem
freien Ende konisch ausgebildet ist. Die Sägeblattschärfmaschine dient dabei der
Bearbeitung von Sägeblättern mit
einheitlichem Lochdurchmesser.
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Davon
ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Sägeblattschärfeinrichtung zu schaffen, die
eine gute Genauigkeit beim Schärfen
von Sägeblättern gestattet.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Sägeblattschärfeinrichtung
gelöst,
die die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Sägeblattschärfeinrichtung
weist eine Verarbeitungseinrichtung zum Schärfen der Sägeblätter auf, die bspw. durch einen verstellbar
gelagerten Schleifkopf gebildet ist. Der Schleifkopf weist eine
zum Schleifen der Sägeblattzähne geeignete
Anzahl von Verstellachsen auf, die von der Steuereinheit entsprechend
den geforderten Zahnformen betätigt
werden.
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Zur
Aufnahme der Sägeblätter weist
die Sägeblattschärfeinrichtung
eine Sägeblattaufnahme auf,
deren Besonderheit darin besteht, dass sie für jeden in Frage kommenden
Zentralbohrungsdurchmesser von Sägeblättern jeweils
einen entsprechenden zylindrischen Abschnitt aufweist. Dieser Abschnitt
weist eine zylindrische Mantelfläche
mit einem Durchmesser auf, der eine spielarme und im Rahmen der
geforderten Genauigkeit präzise
Aufnahme des jeweiligen Sägeblatts
gestattet. Die zylindrische Mantelfläche ist entlang des gesamten
Umfangs des Abschnitts vorzugsweise geschlossen ausgebildet, so
dass unabhängig
von der relativen Drehposition zwischen der Sägeblattaufnahme und dem Sägeblatt
immer eine koaxiale Lagerung des Sägeblatts zu der Sägeblattaufnahme
sichergestellt ist. Dies ist unabhängig von entlang des Umfangs
der Zentralbohrung des Sägeblatts
vorgesehenen Ausnehmungen oder Druchmesserabweichungen. An dem Aufnahmedorn
sind die Abschnitte mit kleinerem Durchmesser näher zu dem freien Ende des
Aufnahmedorns hin angeordnet, während
die Abschnitte mit größerem Durchmesser
weiter von dem freien Ende weg angeordnet sind. Dadurch wird es
wiederum möglich,
eine Anpassung der Sägeblattaufnahme an
den jeweils gewünschten
Durchmesser einer Zentralbohrung dadurch zu bewirken, dass der Aufnahmedorn
axial verstellt wird. Dazu dient eine Verstelleinrichtung, die von
der Steuereinheit der Sägeblattschärfeinrichtung
mit betätigt
oder gesteuert wird. Die Steuereinheit gibt entsprechend Befehle
an die Verstelleinrichtung, die jeweils den zylindrischen Abschnitt
in die Bearbeitungsebene des Sägeblatts fährt, dessen
Durchmesser dem Innendurchmesser der zentralen Aufnahmebohrung des
Sägeblatts
entspricht. Damit können
alle Sägeblätter unterschiedlichen
Lochdurchmessers in ein und derselben Bearbeitungsebene bearbeitet
werden. Dies ist für
die gesamte Handhabung der Sägeblätter von
Vorteil. Sowohl bei der Zuführung
als auch der Abführung
von Sägeblättern zu
der bzw. von der Sägeblattschärfeinrichtung
kann eine entsprechende Handhabungseinrichtung auf ein und dieselbe
Sägeblattebene
eingestellt bleiben. Gleiches gilt für den Schleifkopf. Außerdem kann
das zahnweise Weiterdrehen des Sägeblatts
zum Bearbeiten bzw. Schleifen der Zähne nachei nander von einer
mit den Zähnen
in Eingriff zu bringenden Einrichtung (Weiterschalteinrichtung)
bewirkt werden, deren Arbeitshöhe
nicht verstellt werden muss. Schliesslich erübrigt die automatische Axialverstellung
des Aufnahmedorns das manuelle Aufsetzen von Zwischenringen auf
den Aufnahmedorn. Dies gestattet wiederum die Bearbeitung von gemischten
Losen, d.h. das Schleifen von Sägeblättern mit
ständig
wechselndem Lochdurchmesser.
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Die
Sägeblätter werden
vorzugsweise auf den Aufnahmedorn lediglich aufgelegt und von diesem
zentriert. Der Aufnahmedorn weist dazu mehrere abgestufte Durchmesser
auf. Zur Klemmung des Sägeblatts
ist bspw. eine Klemmvorrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft der
Schleifstelle, d.h. des zu bearbeitenden Zahns vorgesehen. Die Klemmvorrichtung
weist einen oberhalb und einen unterhalb des Sägeblatts angeordneten Spannbacken
auf, die kraftbetätigt
gegeneinander verstellbar sind.
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Alternativ
können
die Sägeblätter auf
dem Aufnahmedorn geklemmt werden. Der Aufnahmedorn kann dazu mehrere
durch Ringschultern ausgebildete Spannflächen aufweisen. Diesen ist
ein Spannbacken zugeordnet, der das Sägeblatt gegen die entsprechende
Ringschulter drückt,
wenn es in der Aufnahmeeinrichtung festgeklemmt werden soll. Der
Spannbacken kann ringförmig
ausgebildet sein. Seine ringförmige
Spannfläche
stimmt dann weitgehend mit der größten Spannfläche des
Aufnahmedorns überein.
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Um
Verwölbungen
des Sägeblatts
beim Spannen zu vermeiden, kann der Spannbacken auch geteilt sein,
indem bspw. mehrere ringförmige
Backenteile konzentrisch zueinander gelagert sind, wobei jeweils
der ringförmige
Backenteil benutzt wird, dessen ringförmige Spannfläche mit
der Spannfläche
der jeweils zu benutzenden Ringschulter überein stimmt. Die Spanneinrichtung
kann von der Steuereinrichtung entsprechend gesteuert sein.
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Darüberhinaus
ist es möglich,
einen ringförmigen
Spannbacken zu verwenden, der in zwei, drei oder mehrere Segmente
unterteilt ist, die radial verstellbar gelagert sind. Die Verstellung
kann von der Steuereinheit entsprechend dem Durchmesser der zu benutzenden
Spannfläche
(Ringschulter) vorgenommen werden.
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Der
Aufnahemdorn kann sowohl einstöckig als
auch mehrteilig ausgebildet sein. Bei der mehrteiligen Ausführungsform
sind die zylindrischen Abschnitte auf einen Zentraldorn konzentrisch
gehaltene Ringe oder Scheiben. Damit kann eine Anpassung der Aufnahmeeinrichtung
an unterschiedliche Sägeblattserien
vorgenommen werden oder eine Anpassung auch an exotische Lochdurchmesser
vorgenommen werden. Dies ist auch mit Zwischenringen auf einem gestuften
Aufnahmedorn möglich.
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Den
zylindrischen Abschnitten und dem Aufnahmedorn können Zentriermittel zugeordnet
sein. Diese werden durch konzentrisch zu der Drehachse des Aufnahmedorns
angeordnete konische Abschnitte gebildet. Die Zentriermittel gestatten
ein konzentrisches Aufsetzen der Sägeblätter auf die entsprechenden
zylindrischen Abschnitte des Aufnahmedorns auch dann, wenn eine
etwaige Handhabungseinrichtung das Sägeblatt nicht sehr präzise zuführt. Dies
kann infolge von Toleranzen der Fall sein, mit denen die Sägeblätter auf
einer Palette gelagert und von dieser abgenommen werden. Zwischenringe
zur Anpassung der Zentralbohrungen der Sägeblätter an den zylindrischen Haltedorn
erbringen nur eine beschränkte
Genauigkeit.
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Die
automatische Arbeit der Sägeblattschärfeinrichtung
wird insbesondere dadurch ermöglicht, dass
die Steuerein richtung über
die Zusammensetzung der Lose informiert wird. Dies kann bspw, durch manuelle
Eingabe, durch Eingabe einer Kennnummer, die die Loszusammensetzung
kennzeichnet, oder durch eine Leseeinrichtung bewirkt werden, die bspw.
an den Paletten vorgesehene Markierungen erfasst, die die Loszusammensetzung
kennzeichnen.
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Weiter
Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung und der zugehörigen Beschreibung.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht.
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Es
zeigen:
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1 eine
Sägeblattschärfmaschine
sowie Paletten mit mehreren Sägeblättern in
schematisierter Vorderansicht,
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2 die
Sägeblattschärfmaschine
nach 1 in einer schematisierten Seitenansicht,
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3 eine
Sägeblattaufnahme
der Sägeblattschärfmaschine
nach 1 in schematisierter Draufsicht,
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4 die
Sägeblattaufnahme
nach 3 in einer vereinfachten Schnittdarstellung,
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5 eine
Klemm- und Teileinrichtung für das
Sägeblatt
in einer schematisierten Draufsicht,
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6 die
Zentralbohrung eines Sägeblatts mit übertrieben
dargestellten Abweichungen von der idealen Kreisform, in Draufsicht,
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7 die
Sägeblattaufnahme
der Sägeblattschärfmaschine
nach 1, in einer schematisierten Seitenansicht, und
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8 ein
Steuerschema einer Sägeblattschärfmaschine.
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Beschreibung:
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In 1 und 2 ist
eine Sägeblattschärfmaschine 1 anhand
wesentlicher Baugruppen und unter Weglassung von zum Verständnis der
Erfindung nicht unbedingt erforderlichen Teile veranschaulicht.
Zu der Sägeblattschärfmaschine 1 gehört eine
Schleifmaschine 1a und ein Palettenspeicher 1b.
Der Palettenspeicher 1b enthält mehrere Paletten 2,
auf denen Sägeblätter 3 gelagert
sind. Eine Handhabungseinrichtung 4 verknüpft die
Schleifmaschine 1a und den Palettenspeicher 1b,
indem sie der Schleifmaschine Sägeblätter 3 aus
dem Palettenspeicher 1b heraus zuführt und geschliffene Sägeblätter 3 aus
der Schleifmaschine 1a heraus in den Palettenspeicher 1b zurückführt. Die
Handhabungseinrichtung weist dazu einen Greifer 5 auf,
der über entsprechende
NC-Achsen 6, 7 vertikal und horizontal verstellbar
gehalten ist.
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Die
Schleifmaschine 1a weist ein Grundgestell 12 auf,
an dem eine Sägeblattaufnahme 13 über eine
bspw. in 3 schematisch veranschaulichte Verstelleinrichtung 14 in
Axialrichtung verstellbar gelagert ist. Die Verstelleinrichtung 14 ist
in 1 und 2 nicht weiter veranschaulicht,
wobei die Verstellbewegung der Verstelleinrichtung 14 in 2 durch
einen Pfeil 15 angedeutet ist.
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Die
Sägeblattaufnahme 13 weist
einen Aufnahmedorn 16 auf, der im vorliegenden Beispiel
mit fünf
Ringen 18, 19, 20, 21, 22 versehen
ist. Jeder Ring 18, 19, 20, 21, 22 weist
eine zylindrische Außenfläche auf.
Außerdem
ist jeder Ring 18 bis 22 konzentrisch zu einer
Mittelachse 23 des Aufnahmedorns 16 angeordnet.
Der Aufnahmedorn 16 ist an einem Träger 24 unverdrehbar
gelagert, der seinerseits mittels einer Linearführung 25 in einer
in 4 durch den Pfeil 15 veranschaulichten
Richtung verschiebbar gelagert ist. Zu der Linearführung gehören eine
Schiene 26 und ein daran gelagerter Schlitten 27,
der den Träger 24 hält.
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Die
der Axialverstellung des Aufnahmedorns 16 dienende Verstelleinrichtung 14 weist
eine in einer Lagerung 28 axial unverschiebbar, jedoch
drehbar gelagerte, mit Trapezgewinde versehene Gewindespindel 29 auf,
auf der eine mit dem Träger 24 fest und
unverdrehbar verbundene Mutter 29 sitzt. Mit der Gewindespindel 29 ist
außerdem
eine Zahnriemenscheibe 31 drehfest verbunden. Ein über die
Zahnriemenscheibe laufender Zahnriemen läuft außerdem über eine Zahnriemenscheibe 33,
die auf der Welle eines Schrittmotors 35 sitzt. Dieser
gibt letztendlich die Axialposition des Aufnahmedorns 16 vor
und hält diesen
in jeder eingestellten Axialposition axial unveränderlich.
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Der
Aufnahmedorn 16 und die auf diesem gehaltenen Ringe 18, 19, 20, 21, 22 durchgreifen eine
Bohrung 36, die in einer Platte 37 ausgebildet ist.
Um die Bohrung 36 herumführend ist ein Ring 38 angeordnet,
der als Auflage für
ein Sägeblatt 3 dient.
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Die
einzelnen zylindrischen Ringe 18, 19, 20, 21, 22 sind
vorzugsweise lediglich geringfügig
dicker als ein einzelnes Sägeblatt.
Dies geht bspw. aus 7 hervor, wobei die axiale Höhe (Dicke)
jedes zylindrischen Rings 18, 19, 20, 21, 22 noch
deutlich geringer sein kann, als in 7 veranschaulicht.
Jeder zylindrische Ring 18 bis 22 wird durch eine
zylindrische Mantelfläche 18a bis 22a begrenzt.
An die zylindrische Mantelfläche
schließt
sich an der von dem freien Ende 16 des Aufnahmedorns 16 abliegenden Seite
eine Ringschulter an, die eine von der Stirnseite des jeweils benachbarten
Rings definiert ist und eine Planfläche bildet. Die ringförmige Planfläche ist
koaxial zu der Drehachse 23 angeordnet und kann bei einer
Ausführungsform
als Klemmfläche
für das
Sägeblatt
mit entsprechendem Lochdurchmesser dienen.
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An
der von dem jeweiligen benachbarten durchmessergrößeren Ring
abliegenden Seite kann jede Rinne 18 bis 22 mit
einer Zentrierfase 41 bis 45 oder einem Zentrierkonus versehen
sein, der das Aufsetzen eines jeweiligen Sägeblatts 3 erleichtert. (Das
Sägeblatt 3 ist
in 1 und 2 angedeutet.) Ebenfalls kann
an dem freien Ende des Aufnahmedorns 16 ein Zentrierkonus 46 (7)
vorgesehen sein. Dieser kann bedarfsweise relativ spitz, d.h. nahezu
oder vollständig
als Kegel mit geeignetem Kegelwinkel ausgebildet sein.
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Bei
der Schleifmaschine 1a wird die Drehachse des zu schleifenden
Sägeblatts 3 in
Abhängigkeit
von dessen Durchmesser eingestellt sein. Dazu dient ein Schlitten 47,
der an einer gestellfesten Schiene 48 gelagert ist. Eine
rechnergesteuerte, nicht weiter veranschaulichte Antriebseinrichtung verstellt
den Schlitten 47 derart, dass der Schleifort bei allen
Sägeblattdurchmessern
unverändert
ist.
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Dem
Aufnahmedorn 16 ist (3) eine
Teileinrichtung 54 zugeordnet, die eine Klemmeinrichtung 55 enthält. Zu dieser
gehören
ein oberer und ein unterer Klemmbacken 56, 57,
die in der Nachbarschaft eines Zahns 58 des Sägeblatts 3 das
Sägeblatt 3 zwischeneinander
klemmen, wenn es mittels einer Schleifscheibe 59 (5)
zu bearbeiten ist. Die Schleifscheibe 59 ist an einer Schleifspindel
eines Schleifkopfs 59a (8) befestigt.
Zur Positionierung kann ein aus 3 und 5 ersichtlicher
Taster 60 dienen.
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Die
Teileinrichtung 54 enthält
einen Finger 61, der mit einzelnen Zähnen 58 des Sägeblatts 3 in Eingriff
bringbar ist. Die Teileinrichtung 54 bewirkt das schrittweise
Weiterdrehen des Sägeblatts 3 zum sukzessiven
Schleifen seiner Zähne.
Der Finger 61 greift in Zahnzwischenräume und positioniert die Zähne nacheinander
jeweils in Schleifposition. Dazu ist der Finger 61a einer
Betätigungseinrichtung 62 gehalten,
die den Finger 61 bedarfsweise um eine Zahnteilung in Umfangsrichtung
des Sägeblatts 3 bewegt.
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Die
Sägeblätter 3 sind
auf Paletten 2 gehalten, die jeweils einen zentrale Haltedorn 71 aufweisen.
Dieser ragt schräg
nach oben und kann mehrere Sägeblätter 3 aufnehmen.
Zur besseren Handhabung und zur Zentrierung sind zwischen die Sägeblätter 3 nicht
weiter veranschaulichte Zwischenringe eingefügt. Diese können einen zentralen Vorsprung haben,
der auf den Durchmesser der Zentralbohrung des jeweiligen Sägeblatts
abgestimmt ist. Jedem Sägeblatt 3 muss
dann ein entsprechender Zwischenring zugeordnet werden. (Bei einer
einfacheren Lösung
können
die Zwischenringe untereinander gleich sein, wodurch Sägeblätter 3 mit
größeren Zentralbohrungen
mit einer relativ großen
Exzentrizität
auf dem Haltedorn 71 sitzen.)
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Zur
automatischen Einrichtung der Schleifmaschine 1a ist eine
Steuereinrichtung 83 vorgesehen, die mit der Verstelleinrichtung 14 zusammenwirkt,
die die Aufnahmespindel 16 in die jeweils gewünschte Horizontalposition
axial verstellt. Außerdem
steuert die Steuereinrichtung 83 die räumlichen Bewegungen des Schleifkopfs 59a,
so dass dessen Schleifscheibe 59 an den Zähnen des
Sägeblatts 3 die
gewünschten
Bearbeitungsvorgänge
vornehmen.
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An
die Steuereinheit 83 ist eine Speichereinrichtung 87 angeschlossen,
die bspw. Kennwerte einzelner Sägeblätter 3 oder
auch Zusammensetzungen ganzer Sägeblattlose
enthält,
die auf den Paletten 2 gelagert sind. Außerdem kann
die Speichereinrichtung mit einer Eingabeeinrichtung 88 verbunden sein,
mit der eine Kennnummer eingebbar ist, die das jeweils aktuell zu
bearbeitende Los kennzeichnet. Ist die Loszusammensetzung in der
Speichereinrichtung 87 abgelegt, steuert die Steuereinheit 83 über die Verstelleinrichtung 14 den
Aufnahmedorn 16 sägeblattweise
so an, dass jeweils der erforderliche Ring 18, 19, 20, 21 oder 22 knapp
oberhalb der Oberseite des Auflagerings 38 steht.
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Alternativ
kann jede Palette mit einer maschinenlesbaren Kennnummer, bspw.
einem Barcode versehen sein, der von einer Leseeinrichtung bspw. einem
Barcodeleser 89 erfassbar ist. Dieser ist dann mit der
Eingabeeinrichtung 88 oder einer anderen geeigneten Komponente
der Steuereinheit 83 verbunden, um die Information über die
Loszusammensetzung oder eine Losnummer zu liefern.
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Die
insoweit beschriebene Sägeblattschärfeinrichtung 1 arbeitet
wie folgt:
Über
eine nicht weiter dargestellte Datenverbindung wird die Speichereinrichtung 87 zunächst mit
den Daten über
die Zusammensetzung der auf den Paletten 2 vorhandenen
Lose verschiedener Sägeblätter 3 versorgt.
Dabei kann die Zusammensetzung jedes Loses bspw. mit einer geeigneten
Kennnummer gekennzeichnet sein, wobei die Loszusammensetzung und
die Kennnummern als Tabelle abgespeichert sind. Ist eine Palette 2 in
dem Palettenspeicher 1b an der Reihe, erfasst der Barcodeleser 89 zunächst die Kennnummer,
woran die Steuereinheit 83 erkennt, welche Sägeblätter in
welcher Reihenfolge auf der Palette 2 gelagert sind.
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Es
wird nun die Handhabungseinrichtung 4 so angesteuert, dass
zunächst
das oberste Sägeblatt 2 von
dem Haltedorn 71 abgezogen und zu dem Aufnahmedorn 16 transportiert
wird. Infolge kleinerer Toleranzen sind die Sägeblätter 3 auf dem Haltedorn 71 etwas
exzentrisch gelagert. Die Handhabungseinrichtung 4 zieht
das jeweilige Sägeblatt 3 von
dem Haltedorn 71 der Palette 2 ab und positioniert
es dann über
dem Aufnahmedorn 6. Es wird dann so nach unten geführt, dass
seine Zentralbohrung über den
Zentrierkonus 46 passt.
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Zugleich
oder zuvor verstellt die Steuereinheit 83 mit der Verstelleinrichtung 14 die
Axialposition des Aufnahmedorns 16 so, dass die Mantelfläche 18a, 19a. 20a. 21a oder 22a,
deren Durchmesser dem Bohrungsdurchmesser des Sägeblatts 3 entspricht,
gerade durch die Bohrung 43 ragt.
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Die
jeweilige Mantelfläche
steht dann in Höhe
der Arbeitsebene (4). Evtl. kann die Steuereinheit 83 hier
noch die Dicke des Sägeblatts 3 berücksichtigten,
wenn diese in dem Datensatz (Speichereinrichtung 87) vorhanden
ist.
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Wie 6 veranschaulicht,
ist die Aufnahme des Sägeblatts 3 auf
dem hier als Beispiel dienenden Ring 18 unabhängig von
Formabweichungen der Zentralbohrung von der idealen Kreisform konzentrisch.
Die Mantelfläche 18a des
Rings 18 liegt spielarm in der Zentralbohrung und stellenweise
an deren Wandung an. Formabweichungen 91, 92, 93 können die
konzentrische Halterung des Sägeblatts 3 nicht beeinträchtigen.
Dies gilt sowohl im Rahmen der Fertigungstoleranzen entstehende
Formabweichungen 91, 92, die bspw. infolge von
Einbrennungen auftreten können,
wenn die Zentralbohrung im Laserschneidverfahren ausgebildet wird.
Es gilt jedoch auch für
bewußt
vorgesehene Ausnehmungen 93, die bspw. der Drehmomentübertragung
bei Verwendung des Sägeblatts
in einer Säge
dienen.
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Alternativ
kann das Sägeblatt 3 auf
dem Aufnahmedorn 16 auch axial gespannt werden. Dem Aufnahmedorn 16 sind
dann ein oder mehrere Klemmbacken 94, 95, 96 zugeordnet,
die das Sägeblatt 3 bedarfsweise
gegen eine Ringschulter des Aufnahmedorns 18 bzw. seiner
Ringe 18, 19, 20, 21, 22 pressen.
Der Spanndorn ist dann drehbar oder drehverstellbar gelagert. Zur
Einstellung auf einen gewünschten
Zentralbohrungsdurchmesser wird die Spannfläche dann um die halbe Sägeblattdicke
von dem freien Ende des Aufnahmedorns 16 weg gegen die
Sollposition verstellt. Damit liegt die Mittelebene des Sägeblatts
bei allen Sägeblattdicken
und bei allen Lochdurchmessern immer in ein und derselben Axialposition
bezüglich
der Drehachse 23.
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Zum
Spannen des Sägeblatts 21 wird
nun bei der Ausführungsform
nach 7 der entsprechende Spannbacken 94, 95 oder 96 abgesenkt
und gegen das Sägeblatt 3 gepresst.
Auch die Spannbacken 94, 95, 96 werden
in ent sprechende Radialpositionen verfahren und in Richtung des
auf den Aufnahmedorn 16 hin axial nach unten verstellt,
um das Sägeblatt 21 zu
spannen. Es wird dabei der Spannbacken 94, 95, 96 mit
kleinstmöglichem
Durchmesser benutzt.
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Bei
einer Sägeblattschärfeinrichtung,
die insbesondere zum automatischen Bearbeiten (Schleifen) von Sägeblättern 3 vorgesehen
ist, die in bunt zusammengewürfelten
Losen vorliegen, ist eine spezielle Aufnahmeeinrichtung für die Sägeblätter vorgesehen,
die besonders einfach an unterschiedliche Lochdurchmesser der Sägeblätter anpassbar
ist. Die Aufnahmeeinrichtung weist einen axial verstellbaren Aufnahmedorn 16 auf,
der Zonen oder Abschnitte mit unterschiedlichem Außendurchmesser
aufweist. Jeder Abschnitt dient der Aufnahme von Sägeblättern, die
einen entsprechenden Lochdurchmesser aufweisen. Die Axialverstellung
des Aufnahmedorns 16 wird von einer Steuereinheit 83 gesteuert,
die vorzugsweise auch die übrige
Sägeblattschärfeinrichtung 1 steuern.
Die Einstellung des Aufnahmedorns 16 kann anhand bekannter
Loszusammensetzungen sägeblattweise
erfolgen.