DE19805969C1 - Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Initialisieren des Diebstahlschutzsystems - Google Patents
Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Initialisieren des DiebstahlschutzsystemsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Diebstahlschutzsystem für ein
Kraftfahrzeug, insbesondere eine Wegfahrsperre, bei dem Steu
ergeräte erst dann freigegeben werden, wenn ein Codesignal
als berechtigt erkannt wird.
Ein bekanntes Diebstahlschutzsystem (DE 43 33 474 C2) weist
einen oder mehrere Codegeber auf, die ihr Codesignal zu einer
Prüfeinheit im Kraftfahrzeug senden. Die Prüfeinheit ist über
eine Datenleitung mit mehreren Steuergeräten verbunden. Nach
Empfang des Codesignals fordert die Prüfeinheit alle an die
Datenleitung angeschlossenen Steuergeräte auf, ihre Kennung
zurückzusenden. Die Kennungen werden in der Prüfeinheit auf
ihre Berechtigung überprüft und wenn eine vorbestimmte Anzahl
der Steuergeräte richtig antwortet, so wird das Starten des
Kraftfahrzeuges freigegeben.
Die Prüfeinheit eines solchen Diebstahlschutzsystems muß von
Anfang an kennen, welche Steuergeräte in das Diebstahlschutz
system eingebunden sind. Da die Kraftfahrzeuge häufig unter
schiedlich ausgestattet sind, muß jede Prüfeinheit bei dem
bekannten Diebstahlschutzsystem per voreingestellter Software
auf den Ausstattungsgrad vorbereitet sein, bevor die Prüfein
heit einen Authentifikationsvorgang durchführen kann.
Aus der Patentschrift DE 195 26 530 C1 ist ebenfalls ein
Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug und ein Verfahren
zum Initialisieren des Diebstahlschutzsystems bekannt. Dabei
sind mehrere Steuergeräte in das System eingebunden, die alle
ihr Kennungscodewort korrekt zurückmelden müssen, bevor das
Fahrzeug gestartet werden kann. Falls ein Steuergerät ausge
tauscht wird, so muß das neue Steuergerät zunächst initiali
siert werden. Hierzu werden die Schlüsselcodes von zwei
Schlüsseln benötigt. Außerdem werden die Kennungen von Steu
ergeräten von einer Prüfeinheit abgefragt. Wenn dann beide
Schlüssel von der Prüfeinheit akzeptiert werden und eine
Freigabe über ein Diagnosegerät an die Prüfeinheit gegeben
wird, so werden die neuen Codeworte in dem ausgetauschten
Steuergerät gespeichert.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Diebstahl
schutzsystem zu schaffen, das einfach aufgebaut ist und das
leicht an jeden Fahrzeugtyp anpaßbar ist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit
den Merkmalen von Patentanspruch 1 und durch ein Diebstahl
schutzsystem mit den Merkmalen von Patentanspruch 3 gelöst.
Beim Initialisieren wird ein Startsignal an ein Zentralsteu
ergerät gesendet, wodurch die Initialisierung eingeleitet
wird. Daraufhin wird ein Anforderungssignal von dem Zentral
steuergerät über eine Datenleitung ausgesendet, damit alle an
die Datenleitung angeschlossenen Steuergeräte mit ihrer Ken
nung antworten. Alle empfangenen Kennungen werden in dem Zen
tralsteuergerät gespeichert und bei zukünftigen Authentifika
tionsvorgängen jeweils überprüft.
Mit diesem Verfahren werden Kennungen aller an eine Datenlei
tung angeschlossener Steuergeräte vorteilhafterweise erst
während eines Initialisierungsvorganges erfaßt und dauerhaft
gespeichert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Un
teransprüchen gekennzeichnet. So kann das Startsignal von ei
nem fahrzeugexternen Diagnosegerät zu dem Zentralsteuergerät
gesendet werden. Ebenso kann das Startsignal durch eine Unüb
liche Betätigung eine Schalters im Kraftfahrzeug erzeugt wer
den.
Eines der Steuergeräte kann ein elektronisch codiertes Stec
kerteil sein, das lösbar mit der Datenleitung verbunden ist.
Hierdurch kann der Benutzer oder der Fahrzeughersteller sel
ber entscheiden, ob bei der Authentifikation ein solches
Steckerteil mit einbezogen sein soll.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
der schematischen Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: eine Teilansicht eines erfindungsgemäßen Diebstahl
schutzsystems,
Fig. 2: ein Blockdiagramm des Diebstahlschutzsystems und
Fig. 3: ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Initialisie
ren des Diebstahlschutzsystems.
Ein Diebstahlschutzsystem eines Kraftfahrzeugs, insbesondere
eine Wegfahrsperre, kann das bestimmungsgemäße Benutzen eines
Kraftfahrzeugs durch einen unberechtigten Benutzer verhin
dern. Hierzu weist das Diebstahlschutzsystem ein Zentralsteu
ergerät 1 (Fig. 1) auf, das beispielsweise in einem Gehäuse
am Zündschloß 2 des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Ein trag
barer Codegeber 3 ist beispielsweise auf einem Zündschlüssel
4 angeordnet. Sobald der Zündschlüssel 4 mit dem Codegeber 3
in das Zündschloß 2 eingesteckt und verdreht wird, wird ein
Codesignal zu einer Antenne 5 am Zündschloß 2 gesendet, die
das Codesignal an das Zentralsteuergerät 1 weiterleitet.
Im Zentralsteuergerät 1 wird das Codesignal auf seine Berech
tigung geprüft und bei Berechtigung wird ein Anforderungs
signal über eine Datenleitung 6 (Fig. 2) oder Bus an Steuer
geräte 7 gesendet, die mit der Datenleitung 6 verbunden sind.
Die angeschlossenen Steuergeräte 7 senden nach Empfang des
Anforderungssignals binär codierte Kennungscodeworte (im fol
genden als Kennungen bezeichnet) zu dem Zentralsteuergerät 1
zurück. In dem Zentralsteuergerät 1 werden die Kennungen mit
gespeicherten Kennungen verglichen. Bei Übereinstimmung wird
ein Freigabesignal erzeugt, das alle Steuergeräte 7 frei
schaltet, damit das Fahrzeug benutzt (Motor starten und weg
fahren) werden kann. Wenn keine Übereinstimmung besteht, so
bleiben die Steuergeräte 7 gesperrt und das Kraftfahrzeug
kann nicht benutzt werden.
Der Vorgang dieser sogenannten Authentifikation ist bereits
in der eingangs zitierten Patentschrift DE 43 33 474 C2
(= US 5,675,490) beispielhaft erläutert. Daher wird auf den Vorgang
der Authentifikation hier nicht mehr näher eingegangen.
Damit das Zentralsteuergerät 1 alle Kennungen aller ange
schlossenen Steuergeräte 7 kennt, muß zunächst das gesamte
Diebstahlschutzsystem initialisiert werden. Der Vorgang der
Initialisierung wird anhand des Ablaufdiagramms von Fig. 3
näher erläutert.
Zunächst wird ein Startsignal ausgesendet. Dieses Startsignal
kann von einem fahrzeugexternen Diagnosegerät 8 stammen, das
beispielsweise in einer autorisierten Werkstatt zur Verfügung
steht. Dort wird das Diagnosegerät 8 über eine Diagnose
schnittstelle 9 im Fahrzeug an die Datenleitung 6 angesteckt.
Das Startsignal wird nur bei Nachweis einer Berechtigung zu
dem Zentralsteuergerät 1 gesendet. Das Startsignal hat eine
vorgegebene Codierung, durch die in dem Zentralsteuergerät 1
die Initialisierung eingeleitet wird (vgl. Fig. 3).
Nach Empfang des Startsignals sendet das Zentralsteuergerät 1
ein Anforderungssignal über die Datenleitung 6 an alle ange
schlossenen Steuergeräte 7, damit diese ihre Kennungen zu
rücksenden.
In jedem Steuergerät 7 ist eine codierte Kennung gespeichert
oder wird mit Hilfe eines gespeicherten, mathematischen Algo
rithmus dort erzeugt. Die Kennungen werden nach Empfang des
Anforderungssignals zurück zu dem Zentralsteuergerät 1 gesen
det. Das Zentralsteuergerät 1 speichert dann alle Kennungen
als zu dem Diebstahlschutzsystem zugehörig ab. Die gespei
cherten Kennungen können sicherheitshalber von außen weder
aus der Zentralsteuergerät 1 noch aus einem Steuergerät 7
ausgelesen werden.
Mit den Kennungen sind dem Zentralsteuergerät 1 alle Steuer
geräte 7 bekannt, die bei dem gerade initialisierten Dieb
stahlschutzsystem zum Vorgang der Authentifikation nach ihren
Kennungen abgefragt und auf ihre Berechtigung geprüft werden.
Wenn nun ein Dieb ein Fahrzeug entwendet, so benötigt er ei
nerseits einen berechtigten Codegeber 3 und andererseits alle
ursprünglich beim Initialisierungsvorgang vorhandenen Steuer
geräte 7. Falls er den Codegeber 3 nicht besitzt, so genügt
es ihm nicht, wenn er ein Steuergerät 7 austauscht, um das
Diebstahlschutzsystem zu umgehen. Er müßte schon alle Steuer
geräte 7 austauschen, was allerdings sehr aufwendig und kost
spielig ist. Es wird ihm also erschwert, das Fahrzeug zu nut
zen.
Falls ein Steuergerät 7 nicht initialisiert ist (da es bei
spielsweise ausgetauscht wurde) und somit zunächst nicht zu
dem Diebstahlschutzsystem gehört, so kann der Benutzer das
Diebstahlschutzsystem erneut initialisieren, wenn er die be
rechtigten Codegeber 3 besitzt. Durch eine unübliche Betäti
gung des Zündschlüssels 4 im Zündschloß 2 (beispielsweise
durch mehrfaches Hin- und Herdrehen) kann das Codesignal zum
Teil mehrfach ausgesendet werden, was dann wie ein Startsi
gnal zum Initialisieren des Diebstahlschutzsystem wirkt.
Nachträglich eingebaute Steuergeräte müssen nicht in das
Diebstahlschutzsystem eingebunden werden. Der rechtmäßige Be
nutzer kann also seine Ausstattung des Fahrzeugs erweitern,
ohne daß dies Einfluß auf das Diebstahlschutzsystem hat. Er
braucht also auch nicht zu einer autorisierten Werkstatt, um
seine Ausstattung zu ändern.
Vorteilhafterweise ist eines der Steuergerät 7 als elektro
nisch codiertes Steckerteil 10 (im folgenden auch als
"Dongle" bezeichnet) ausgebildet, das steckbar und damit lös
bar mit der Datenleitung 6 verbunden ist. Der Fahrzeugher
steller kann bei einer Initialisierung am Bandende bestimmen,
ob ein solcher Dongle 10 bei der Initialisierung verwendet
wird oder nicht. Wenn er verwendet wird, so muß der Dongle 10
bei zukünftigen Authentifikationsvorgängen vorhanden sein, um
das Fahrzeug benutzen zu können. Auch bei späteren Initiali
sierungen kann der berechtigte Benutzer entscheiden, ob er
den Dongle 10 verwendet oder nicht.
Ein Dongle 10 hat den Vorteil, daß er sehr klein sein kann,
da er nur eine kleine Elektronik mit einer elektronischen Co
dierung beinhalten muß. Somit ist der Dongle 10 gut im Kraft
fahrzeug zu verstecken, damit ein Unberechtigter diesen nicht
findet. Für Außenstehende ist folglich nicht bekannt, ob und
wo der Dongle 10 angeordnet ist. Dadurch wird die Sicherheit
vor Diebstahl erhöht.
Das Zentralsteuergerät 1 kann ein eigenes Gehäuse - wie in
Fig. 1 dargestellt - aufweisen oder es kann in ein Steuerge
rät 7, wie dem Motorsteuergerät, integriert angeordnet sein.
Es kann auch zusammen mit einem Steuergerät 7 in einem Si
cherheitsgehäuse 11 untergebracht sein. Als weitere Steuerge
räte 7 können ein Getriebesteuergerät, ein Airbagsteuergerät,
ein Zündsteuergerät, ein zentrales Schalt- und Sicherungs
steuergerät, usw. mit der Datenleitung 6 verbunden sein.
Nur diejenigen Steuergeräte 7, die bei der Initialisierung
des Diebstahlschutzsystems vorhanden sind und ihre Kennung
zurücksenden, sind auch später in einen Authentifikationsvor
gang eingeschlossen und müssen ihre Kennung korrekt zurück
senden, damit das Fahrzeug ordnungsgemäß benutzt werden kann.
Somit ist ein solches Diebstahlschutzsystem universell bei
verschiedenen Fahrzeugtypen mit verschiedenen Ausstattungs
graden verwendbar. So kann ein Fahrzeug ein Getriebesteuerge
rät für eine Getriebeautomatik aufweisen, während ein anderes
Fahrzeug ein Schaltgetriebe ohne Getriebesteuergerät auf
weist. Das Zentralsteuergerät 1 muß nicht auf den Ausstat
tungsgrad vorprogrammiert sein. Der Ausstattungsgrad wird bei
der Initialisierung durch die zurückgemeldeten Kennungen er
kannt. Alle erkannten Steuergeräte 7 sind dann in das Dieb
stahlschutzsystem mit eingebunden.
Zumindest ein Steuergerät 7 und das codierte Steckerteil 10
müssen in das Diebstahlschutzsystem eingebunden sein, damit
die Sicherheit genügend groß ist. Je mehr Steuergerät 7 ein
gebunden sind, desto höher ist die Sicherheit vor unbefugter
Benutzung des Kraftfahrzeugs.
Der Codegeber 3 kann ein Transponder sein, der nach Empfang
eines Fragesignal (Challenge) ein Antwortsignal (Response)
aussendet. Ein Transponder ist ein kleines Bauteil, das so
wohl auf einem Griff eines Schlüssels als auch auf einer
scheckkartengroßen Karte angeordnet sein kann. Der Transpon
der weist seinerseits eine Antenne auf, die Signale empfängt
oder zu der Antenne 5 am Zündschloß 2 sendet. Vorteilhafter
weise sind die Antennen als Spulen ausgebildet, durch die die
Signale induktiv übertragen werden.
Der Codegeber 3 kann auch einen Schalter oder eine Taste 12
aufweisen, bei deren Betätigung das Codesignal drahtlos zu
der Antenne 5 des Zentralsteuergeräts 1 gesendet wird.
Vorteilhafterweise ändern sich das Codesignal und das Anfor
derungssignal nach jedem Aussenden nach einem vorgegebenen,
geheimen Algorithmus, so daß ein Abhören der Signale zwecklos
ist. Die Kennungen werden nur dann von den Steuergeräten zu
rückgesendet, wenn zuvor das Anforderungssignal korrekt emp
fangen wurde. Somit können die Kennungen auch nicht unberech
tigterweise ausgelesen werden.
Die Kennungen der verschiedenen Steuergeräte 7 müssen sich
unterscheiden. Die Kennungen sind binär codierte Codeworte,
deren Bitlänge die Komplexität des Codes bestimmt. Somit kann
das Diebstahlschutzsystem nur schwer und sehr aufwendig durch
systematisches Durchspielen aller Codemöglichkeiten überli
stet werden.
Claims (6)
1. Verfahren zum Initialisieren eines Diebstahlschutzsystems
eines Kraftfahrzeugs,
dadurch gekennzeichnet,
- 1. daß ein Startsignal an ein Zentralsteuergerät (1) gesendet wird, wodurch die Initialisierung eingeleitet wird,
- 2. daß ein Anforderungssignal von dem Zentralsteuergerät (1) über eine Datenleitung (6) ausgesendet wird,
- 3. daß von dem Zentralsteuergerät (1) Kennungscodesignale von an die Datenleitung (6) angeschlossenen Steuergeräten (7, 10) empfangen werden und
- 4. daß alle Kennungscodesignale oder alle antwortenden Steuer geräte (7, 10) als zu dem Diebstahlschutzsystem zugehörig von dem Zentralsteuergerät (1) gespeichert werden, um bei zukünftigen Authentifikationsvorgängen Kennungscodesignale von all diesen Steuergeräten anzufordern und auf ihre Be rechtigung zu überprüfen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Startsignal von einem fahrzeugexternen Diagnosegerät (8) über
eine Diagnoseschnittstelle (9) zu dem Zentralsteuergerät (1)
gesendet wird.
3. Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug, das mit einem
Verfahren nach Anspruch 1 initialisiert ist, das aufweist:
- 1. ein Zentralsteuergerät (1), das über eine Datenleitung (6) mit mehreren Steuergeräten (7, 10) verbunden ist,
- 2. eine Eingabeeinheit (4, 8), über die ein Startsignal zum Starten der Initialisierung zu dem Zentralsteuergerät (1) gesendet wird,
- 3. einen tragbaren Codegeber (3), der auf Anforderung ein Codesignal zu einer Antenne (5) des Zentralsteuergeräts (1) sendet, woraufhin eine Authentifikation zwischen dem Zen tralsteuergerät (1) und den Steuergeräten (7, 10) stattfin det, nach deren erfolgreichem Verlauf das Kraftfahrzeug be nutzt werden kann.
4. Diebstahlschutzsystem nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein Steuergerät (7, 10) ein elektronisch co
diertes Steckerteil (10) ist, das lösbar mit der Datenleitung
(6) verbunden ist.
5. Diebstahlschutzsystem nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Eingabeeinheit ein fahrzeugexternes Diagno
segerät (8) ist, das ein Startsignal über eine Diagnose
schnittstelle (9) zu dem Zentralsteuergerät (1) zum Einleiten
der Initialisierung sendet.
6. Diebstahlschutzsystem nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Eingabeeinheit eine fahrzeuginterne Einga
beeinheit (2, 4) ist, die das Startsignal bei vorgegebener
Betätigung erzeugt und zu dem Zentralsteuergerät (1) zum Ein
leiten der Initialisierung sendet.
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