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DE19805773A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Entkeimen von Einzelportionen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Entkeimen von Einzelportionen

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DE19805773A1
DE19805773A1 DE19805773A DE19805773A DE19805773A1 DE 19805773 A1 DE19805773 A1 DE 19805773A1 DE 19805773 A DE19805773 A DE 19805773A DE 19805773 A DE19805773 A DE 19805773A DE 19805773 A1 DE19805773 A1 DE 19805773A1
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sterilisieren/­ Pasteurisieren eines gewichtsmäßig vorportionierten Gemüse- bzw. Fruchtproduktes. Das Verfahren umfaßt die Schritte Vorsortieren, Ausrichten, Wiegen, Sterilisieren, Kühlen und Abfüllen.
Aus dem Stand der Technik sind Verfahren und Vorrichtungen zum Sterilisieren von schüttbaren Produkten bekannt, beispielsweise zeigt das EP 0 196 464 A3 ein Verfahren zum Sterilisieren von pulverförmigen und/oder granulösen Substanzen mittels Heißluft. Im EP 0 269 25 A2 wird die batchweise Entkeimung von granulösen und blättrigen Gewürzen in einem Rührwerkmischer mittels Dampf beschrieben.
Ein weiteres Batchverfahren wird in der EP 0 532 839 B1 beschrieben, wo die schüttbaren Güter in einem Behältnis mit Dampf erhitzt und anschließend durch Vakuumkühlung abgekühlt werden. Eine aseptische Vorgehensweise ist nicht vorgesehen.
Alle zuvor genannten Entkeimungsverfahren von Schüttgütern arbeiten diskontinuierlich im Batchverfahren ohne anschließende aseptische Übergabe des entkeimten Produktes an eine aseptischarbeitende Füllstation. Ein weiterer Nachteil ist die Tatsache, daß alle bislang bekannten Verfahren eine relativ starke mechanische und thermische Belastung auf das Sterilisiergut ausüben oder durch Druckwechsel eine Zerstörung der Produkte verursachen.
Ein kontinuierlich arbeitendes Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zum Sterilisieren von Lebensmitteln ist aus der DE 16 92 224 A bekannt. Dort erfolgt jedoch die Sterilisation nach dem Abfüllen des Produktes in seine endgültige Verpackung. Die befüllten, noch teilweise offenen Behältnisse werden einem Autoklaven zugeführt und in demselben verschlossen. Ein weiterer Nachteil ist das Vorhandensein von Prozeßwasser in der Dose.
Aus der Konservenherstellung ist es auch bekannt, die Produkte erst abzufüllen, dann die Behältnisse fertig zu verschließen und erst abschließend die Sterilisation/­ Pasteurisation durchzuführen (DE 195 20 066 A1).
Schließlich ist der EP 0 5-0 953 A2 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Sterilisieren von Tomatenmark bekannt. Auch bei diesem, kontinuierlich arbeitenden Verfahren spielt die auf das Produkt ausgeübte mechanische Belastung keine Rolle. Da hier kein Portionieren vor der Sterilisation stattfindet, und daher auch kein gekochtes - weiches - Produkt abgefüllt wird, muß der Faktor "Produktschonung" dort überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Verfahrensschritte Sterilisieren, Abkühlen und Transportieren so qualitätsschonend, schnell und kontinuierlich durchzuführen, daß z. B. Gemüse wie grüne Bohnen, Erbsen, Rosenkohl etc. oder auch Früchte wie z. B. Pfirsiche, Kirschen, Fruchtcocktails etc. ohne nennenswerte Zerstörung und ohne nennenswerte Sterilisationsflüssigkeiten anschließend aseptisch abgefüllt werden können.
Die Erfindung wird bezüglich ihres Verfahrens durch folgende kontinuierlich ablaufende Verfahrensschritte gelöst:
  • - Vorsortieren und ggf. Ausrichten der Ausgangsprodukte,
  • - Portionieren in die jeweilige Abfüllmenge,
  • - Übergabe jeder Einzelportion in ein einseitig offenes Behältnis,
  • - Transport des Behältnisses in eine Druckkammer,
  • - Einblasen von Dampf in die geschlossene Druckkammer mit der gewünschten Sterilisationstemperatur für eine gewisse Zeitspanne zur Sterilisation/Pasteurisation,
  • - Unterbrechen der Dampf zufuhr und Aufrechterhaltung des Druckes mittels Sterilluft, Schutzgas oder Kühlwasser,
  • - indirektes und/oder direktes Abkühlen des Produktes bis auf Werte ≦ 100°C unter konstantem Druck,
  • - Öffnen der Druckkammer,
  • - Entnahme des Behältnisses und
  • - aseptisches Entleeren des Behältnisses in eine aseptische Verpackung.
Vorrichtungsmäßig erfolgt die Lösung der Aufgabe dadurch, daß eine Sortiereinheit, ggf. eine Ausrichteeinheit, eine Portioniereinheit, wenigstens eine Druckkammer als Sterilisations-/Pasteurationseinheit und Kühleinheit mit entsprechenden druckdichten Schleusen sowie durch eine Mehrzahl verschließbarer Behältnisse, die zur Aufnahme einer vorgegebenen Menge des Ausgangsproduktes dienen in der Druckkammer arretierbar sind und die einzelnen Einheiten nacheinander durchlaufen.
Bevorzugt läßt die Produktschüttung im Behältnis eine gleichzeitige und damit gleichmäßige Erhitzung aller Produktstücke mit Dampf oder überhitztem Wasser zu. Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Kühlung unter Druck durch sukzessives Kühlen mittels Kühlmedium mit einem Temperaturgradienten von maximal T = 10°K. Diese direkte Kühlung kann dabei mittels sterilem Kühlwasser, sterilen flüssigen/gasförmigen Schutzgasen wie N2, CO2 od. dgl. einzeln oder nacheinander erfolgen, ohne nennenswerte Flüssigkeitsrückstände.
Zweckmäßigerweise erfolgt die Kühlung bis auf ≦ 100°C unter konstant gleichem Druck.
Eine weitere Lehre der Erfindung sieht vor, daß die Übergabe der Behältnisse an die Füllstation drucklos und aseptisch erfolgt. Dabei können vor der aseptischen Abfüllung Zusatzstoffe wie Öl, Butter, Gewürze/Zuckerlösungen od. dgl. steril injiziert werden.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn das Sterilisieren der Verpackungen unmittelbar vor dem Befüllen mit dem sterilisierten Produkt erfolgt.
Die notwendige Sterilisations-/Pasteurisationszeit und/oder die Kühlzeit kann über die Geschwindigkeit der die einzelnen Stationen durchlaufenden Behältnisse bzw. über die Geschwindigkeit der Abfüllanlage eingestellt werden.
Alternativ können bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Einheiten in einer Reihe (Längsläufer) oder aber auch kreisförmig (Rundläufer) angeordnet sein. Bevorzugt sind die zur Sterilisation eingesetzten Behältnisse von einer Seite befüllbar und auf der anderen Seite entleerbar. Eine weitere Leere der Erfindung sieht dazu vor, daß die Behältnisse als oben offene Körbe aus Lochblech ausgebildet sind und daß jeder Korb einen zum Öffnen schwenkbaren Boden aufweist. Bevorzugt ist der Boden entlang einer Längsseite am Behältnis schwenkbar angeordnet und weist zur seitlichen Produktführung einen U-förmigen Querschnitt auf.
Um nun ein zuverlässiges, schnelles und produktschonendes "trockenes" Abfüllen des Produktes in die aseptische Packung zu gewährleisten, sind die Abmessungen des Behältnisses geringfügig kleiner als die Abmessungen der Verpackung und/oder erweitern sich die Behältnisse leicht konisch nach unten. Alternativ oder zusätzlich können auch das Behältnis und/oder die gerade befüllte Verpackung von einem Vibrator in Schwingung versetzt werden, um den Abfüllvorgang zu erleichtern.
Die jeweils mit Dampf bzw. einem Kühlmedium beaufschlagbaren Elemente (Behältnisse bzw. Druckkammer/n) sind bevorzugt mit einer Druck-/­ Temperaturüberwachung ausgestattet, welcher wiederum vorzugsweise eine Regelung aufweist. Ein Steuer- und Regelkreis kann zum Erreichen eines automatischen Ablaufs vorgesehen sein.
Zweckmäßigerweise ist die gesamte erfindungsgemäße Vorrichtung einer aseptischen Abfüllmaschine vorgeschaltet, so daß auch die aseptische Dosierung in die Abfüllstation von der aseptischen Abfüllmaschine gesteuert werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Sterilisieren im schematischen Querschnitt,
Fig. 2 den Füllbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor dem Entleeren des Behältnisses,
Fig. 3 den Füllbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach dem Entleeren des Behältnisses und
Fig. 4 eine Prinzipdarstellung eines als Rundläufer ausgebildeten Autoklaven.
Fig. 1 zeigt einen schematischen Querschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Ein mit dem zu sterilisierenden Produkt gefüllter Korb 1 wird mittels einer Hubstation 2 in einen Behälter 3 verbracht und dort mit nicht dargestellten Befestigungsmitteln arretiert. Der Behälter 3 befindet sich dabei in einer im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ringförmigen Sterilkammer 4, wo er mittels eines Drehantriebes 5 bewegt werden kann. Zum Sterilisieren wird dabei Dampf oder erhitztes Wasser über einen Drehverteiler 6, der auch an einen Rückkühler 7 angeschlossen ist, aufgegeben. Auf der linken Seite der Sterilkammer 4 ist ein oberer Deckel 8 und ein unterer Deckel 9 dargestellt, um den Behälter 3 hermetisch abschließen zu können. Des weiteren ist mit dem Pfeil 10 ein Zulauf für Prozeßmedien und mit dem Pfeil 11 ein Ablauf für Prozeßmedien nur schematisch angedeutet. Auf diese Weise ist eine Aufrechterhaltung des Druckes mittels Sterilluft nach dem Unterbrechen der Dampf- bzw. Wassersterilisation und Einschaltung der externen Kühlung möglich. Vor dem Öffnen der Deckel 8, 9 erfolgt ein direktes Abkühlen des im Korb 1 sterilisierten Produktes auf die gewünschte Abfülltemperatur unter gleichzeitigem weiteren Verdrehen des Drehtellers.
Fig. 2 und 3 zeigt die Abfüllstation schematisch im Querschnitt. Dabei ist der mit dem Produkt P gefüllte Korb 1 im Sterilbereich über einer Verpackung V positioniert. Man erkennt im unteren Bereich des Korbes 1 einen an diesem schwenkbar angebrachten Korbboden 12. Ein Stößel 13 wird von unten durch den nur angedeuteten Drehteller 14 bewegt und dient zur Öffnung des Korbbodens 12. Bevorzugt ist der Korbboden 12 mit einem U-förmigen Querschnitt versehen, so daß das Produkt P beim Einfüllen in die Verpackung V von drei Seiten geführt wird. Die Führung auf der vierten, in den Fig. 2 und 3 linken Seite erfolgt durch eine Düse 15, durch die Stickstoff N2 zur Sauerstoffverdrängung in der Verpackung V während des Einfüllvorganges eingeleitet wird. So kann mit Hilfe der Düse 15 nicht nur der Sauerstoffanteil in der Verpackung V reduziert, sondern auch gleichzeitig die sichere Führung des Produktes P gewährleistet werden.
Fig. 4 zeigt schließlich noch schematisch einen kontinuierlich arbeitenden Rotationssterilisator 16 in der Draufsicht, wobei in jedem Behälter 3 zwölf Körbe 1 angeordnet sind, so daß jeweils eine Charge von zwölf Verpackungen V gleichzeitig mit Produkt in einer aseptischen Füllmaschine 17 befüllt werden können. Ein solcher Rotationssterilisator 16 kann mehrere Ebenen aufweisen, um die Anzahl der zu sterilisierenden Behältnisse 1 und damit die Taktanzahl der Füllmaschine 17 zu erhöhen.

Claims (24)

1. Verfahren zum Sterilisieren/Pasteurisieren eines Gemüse- bzw. Fruchtproduktes mit den folgenden, kontinuierlich ablaufenden Verfahrensschritten:
  • - Vorsortieren und ggf. Ausrichten der Ausgangsprodukte,
  • - Portionieren in die jeweilige Abfüllmenge,
  • - Übergabe jeder Einzelportion in ein einseitig offenes Behältnis,
  • - Transport des Behältnisses in eine Druckkammer, Einblasen von Dampf in die geschlossene Druckkammer mit der gewünschten Sterilisationstemperatur für eine gewisse Zeitspanne zur Sterilisation/Pasteurisation,
  • - Unterbrechen der Dampfzufuhr und Aufrechterhaltung des Druckes mittels Sterilluft, Schutzgas oder Kühlwasser,
  • - indirektes und/oder direktes Abkühlen des Produktes bis auf Werte ≦ 100°C unter konstantem Druck,
  • - Öffnen der Druckkammer,
  • - Entnahme des Behältnisses und
  • - aseptisches Entleeren des Behältnisses in eine aseptische Verpackung.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Produktschüttung im Behältnis eine gleichzeitige Erhitzung aller Produktstücke mit Dampf zuläßt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sterilisation/Pasteurisation mit Dampf oder überhitztem Wasser erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,daß die Kühlung unter Druck durch sukzessives Kühlen mittels Kühlmedium mit einem Temperaturgradienten von max. T = 10°K erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die direkte Kühlung mittels sterilem Kühlwasser, sterilen flüssigen/gasförmigen Schutzgasen wie N2, CO2 od. dgl. einzeln oder nacheinander erfolgen kann.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlung bis auf ≦ 100°C unter konstant gleichem Druck erfolgt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Übergabe der Behältnisse an die Füllstation drucklos und aseptisch erfolgt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß vor der aseptischen Abfüllung Zusatzstoffe wie Öl, Butter, Gewürze, Salz/Zuckerlösungen od. dgl. steril injiziert werden können.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Sterilisieren der Verpackungen unmittelbar vor dem Befüllen mit dem sterilisierten Produkt erfolgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die notwendige Sterilisations-/Pasteurisationszeit und/oder die Kühlzeit über die Geschwindigkeit der Behältnisse bzw. über die Geschwindigkeit der Abfüllanlage eingestellt wird.
11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine Sortiereinheit, ggf. eine Ausrichteeinheit, eine Portioniereinheit, wenigstens eine Druckkammer (3) als Sterilisations-/Pasteurationseinheit und Kühleinheit mit entsprechenden druckdichten Schleusen (8, 9) sowie durch eine Mehrzahl verschließbarer Behältnisse (1), die zur Aufnahme einer vorgegebenen Menge des Ausgangsproduktes (P) dienen, in der Druckkammer (3) arretierbar sind und die einzelnen Einheiten nacheinander durchlaufen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheiten kreisförmig angeordnet sind (Rundläufer), so daß die Behältnisse (1) nach ihrem Entleeren wieder der Portioniereinheit zum erneuten Befüllen zur Verfügung stehen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheiten in einer Reihe angeordnet sind (Längsläufer) und daß die Behältnisse (1) nach der Übergabe des sterilisierten/pasteurisierten Produktes an die Füllstation wieder der Portioniereinheit zugeführt werden.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse (1) von einer Seite befüllbar und aus der anderen Seite entleerbar sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse als oben offene Körbe (1) aus Lochblech ausgebildet sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Korb (1) einen zum Öffnen schwenkbaren Boden (12) aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (12) entlang einer Längsseite am Korb (1) schwenkbar angeordnet ist und zur seitlichen Produktführung einen U-förmigen Querschnitt aufweist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessungen des Behältnisses (1) geringfügig kleiner als die Abmessungen der Verpackung (V) sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse (1) sich nach unten leicht konisch erweitern.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils mit Dampf (H2O) bzw. einem Kühlmedium beaufschlagbaren Elemente (1 bzw. 3) mit einer Druck-/­ Temperaturüberwachung ausgestattet sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Druck-/Temperaturüberwachung eine Regelung aufweist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 21, gekennzeichnet durch einen Steuer- und Regelkreis zum Erreichen eines automatischen Ablaufs.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die aseptische Dosierung in die Abfüllstation von der aseptischen Abfüllmaschine gesteuert wird.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erleichterung jedes Entleerens des Behältnisses (1) in die aseptische Verpackung (V) das Behältnis (1) und/oder die Verpackung (V) mit einem Vibrator versehen ist.
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