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DE19805604C1 - Biofilter - Google Patents

Biofilter

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Publication number
DE19805604C1
DE19805604C1 DE19805604A DE19805604A DE19805604C1 DE 19805604 C1 DE19805604 C1 DE 19805604C1 DE 19805604 A DE19805604 A DE 19805604A DE 19805604 A DE19805604 A DE 19805604A DE 19805604 C1 DE19805604 C1 DE 19805604C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
filter
mounting ring
filter housing
biofilter
shaft
Prior art date
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Application number
DE19805604A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Stoerk
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FA. PAUL STOERK (KUEFERS), 78576 EMMINGEN-LIPTINGE
Original Assignee
PAUL STOERK KUEFERS FA
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Publication date
Application filed by PAUL STOERK KUEFERS FA filed Critical PAUL STOERK KUEFERS FA
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Priority to DE59910415T priority patent/DE59910415D1/de
Priority to EP99101433A priority patent/EP0936318B1/de
Priority to US09/247,218 priority patent/US6146435A/en
Priority to PL99331365A priority patent/PL331365A1/xx
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03FSEWERS; CESSPOOLS
    • E03F5/00Sewerage structures
    • E03F5/04Gullies inlets, road sinks, floor drains with or without odour seals or sediment traps
    • E03F5/0401Gullies for use in roads or pavements
    • E03F5/0404Gullies for use in roads or pavements with a permanent or temporary filtering device; Filtering devices specially adapted therefor
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03FSEWERS; CESSPOOLS
    • E03F5/00Sewerage structures
    • E03F5/04Gullies inlets, road sinks, floor drains with or without odour seals or sediment traps
    • E03F5/0401Gullies for use in roads or pavements

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • External Artificial Organs (AREA)
  • Filtering Materials (AREA)
  • Apparatus Associated With Microorganisms And Enzymes (AREA)
  • Sampling And Sample Adjustment (AREA)
  • Separation Using Semi-Permeable Membranes (AREA)
  • Pharmaceuticals Containing Other Organic And Inorganic Compounds (AREA)
  • Biological Treatment Of Waste Water (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Biofilter zum Einbau in einen Schacht eines Abflusssystems mit einem Auffangtrichter für abzuführendes Wasser und einem anschliessenden Filtergehäuse.
Aus der DE 296 18 969 U1 und der DE 297 14 167 U1 ist beispielsweise ein Biofilter für Kanalschächte bekannt, bei dem ein Auffangtrichter für das abzuführende Wasser direkt mit einem Filtergehäuse verbunden ist. An dem Filtergehäuse ist ein Flanschring vorgesehen, der über eine Aufhängevorrichtung direkt mit einem Schmutzfangkorb verbunden ist, wobei das Filtergehäuse gegenüber dem Schmutzfangkorb frei dreht. Der Schmutzfangkorb ist dann in einen Schacht eingehängt.
Ein Filter der o. g. Art ist bspw. aus der EP 0 745 731 A1 bekannt. Nachteilig bei diesem Filter ist, dass er insgesamt als Einheit hergestellt ist, der in einen Kanalschacht eingesetzt wird. Sofern die Kanalschächte unterschiedliche Durchmesser oder Ausgestaltungen aufweisen, muss zumindest das Einsatzteil dieses Filters dem Schacht angepasst werden.
Ferner ist zum Austausch des Filtermaterials bzw. zum Reinigen des Filters notwendig, den gesamten Filter aus dem Schacht zu nehmen. Dieser ist schwer und schwierig zu handhaben. Ausserdem werden häufig die notwendigen Abdichtungen verletzt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Biofilter der o. g. Art zu entwickeln, der in unterschiedlichste Schächte passt und leicht zu handhaben ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass in einen im Schacht verbleibenden Montagering eine entfernbare Einheit, bestehend aus Filteroberteil und Filtergehäuses unmittelbar eingesetzt ist.
Der wesentliche Kern der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass der Montagering immer im Schacht verbleibt, während nur das Filtergehäuse herausgenommen und ausgetauscht bzw. gereinigt wird. In einem normalen Schacht stützt sich der Montagering, wie bereits bekannt, über einen Rundgummi gegen die Schachtwand ab. Da der Montagering beim Austausch der Filterpatrone bzw. Reinigen des Einsatzes nicht aus dem Schacht genommen wird, ist der Rundgummi auch keinem Verschleiss ausgesetzt. Weist der Schacht eine andere Abmessung auf, ist es möglich, den Montagering in den Schacht einzuschäumen, so dass eine sehr gute Dichtung und auch Halterung des Montagerings stattfindet. Damit kann ein derartiger Montagering und mit ihm auch der erfindungsgemässe Biofilter für alle bestehenden Schächte verwendet werden.
Sollten die Schächte einen unterschiedlichen Durchmesser oder einen unterschiedlichen Querschnitt aufweisen, so braucht lediglich der Montagering diesem Unterschied angepasst zu werden oder aber der Montagering wird dann in einen Adapter eingepasst, der dem jeweiligen Schacht angepasst ist. Hierdurch ist es auch möglich, bspw. mehrere Biofilter in einem grossen Schacht nebeneinander anzuordnen, die zum Austauschen oder Reinigen aus dem Adapter bzw. dem entsprechend angepassten Montagering gezogen werden.
Mit dieser Ausgestaltung ist auch der Sandfang nicht mehr Halter für den gesamten Filter, so dass er ebenfalls aus Kunststoff hergestellt werden kann. Damit wird er wesentlich leichter und kann separat entfernt werden.
Bevorzugt ist das Filtergehäuse mit einem Filteroberteil verbunden, welches einer Innendichtung und diese wiederum einem Innenflansch an dem Montagering aufliegt. Somit sind Filteroberteil und Filtergehäuse, ggfs. zusammen mit einem noch zu erwähnenden Deckel zu einem Einsatz verbunden, der zum Austausch des Filtermaterials oder zum Reinigen insgesamt aus dem Montagering herausgezogen werden kann. Dieser Einsatz ist wesentlich leichter, da er insgesamt bzw. seine Einzelteile aus Kunststoff hergestellt werden können.
Die Innendichtung, die bevorzugt einseitig auf dem Innenflansch klebend ausgebildet ist, verbleibt bei Herausnahme des Einsatzes auf dem Innenflansch und wird nicht verletzt, so dass ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird.
Der gesamte Biofilter soll in einem wesentlich einfacheren Herstellungsverfahren aus Kunststoff geformt werden. Erfindungsgemäss sind dabei nur zwei Formen notwendig, wobei eine Form für das Filtergehäuse und zumindest eine Zwischenplatte bestimmt ist, während in der anderen Form der Montagering, der Deckel und das Filteroberteil geformt wird. Durch entsprechende Schnittlinien werden dann die einzelnen Teile voneinander getrennt. Durch zumindest eine Schnittlinie wird eine mit Schlitzen versehene Zwischenplatte aus dem Boden des Filtergehäuses herausgeschnitten. Wird der Boden in entsprechend längeren Wellen ausgestaltet, so können sogar zwei Zwischenplatten herausgeschnitten werden.
Der Deckel und das Filteroberteil werden jeweils von einer Seite des Montageringes abgeschnitten.
Beim Zusammenbau wird der Deckel in das Filteroberteil eingesetzt und dort verschweisst. Der Deckel dient im wesentlichen der Auflage des Sandfangs. Er bildet aber auch eine Ablauföffnung aus, durch die Wasser in einen Ablauf im Filteroberteil fallen kann. Dieser Ablauf im Filteroberteil ist bevorzugt durch eine selbstschliessende Klappe verschlossen, wobei diese Klappe bzw. der entsprechende Klappenmechanismus ebenfalls an das Filteroberteil angeschweisst wird.
Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemässen Biofilter;
Fig. 2 einen Querschnitt durch Vorformlinge zum Herstellen des Biofilters gemäss Fig. 1.
Ein Biofilter gemäss Fig. 1 weist einen Montagering 1 auf, welcher bspw. in einen Schacht einen Abflusssystems eingesetzt wird. Hierzu besitzt der Montagering 1 Stütznocken 2, wobei bevorzugt vier Stütznocken sich gegenüberliegend am Montagering vorgesehen sind.
Der Montagering 1 bildet nach oben eine Öffnung 3 aus, durch die abzuführendes Wasser eintreten kann. Nach unten begrenzt ein Innenflansch 4 eine weitere Öffnung 5, in die ein Einsatz 6 entfernbar eingesetzt ist. Hierzu stützt sich ein Filteroberteil 7 auf einer Innendichtung 8 ab, die dem Innenflansch 4 aufliegt. Diese Innendichtung 8 ist bevorzugt einseitig klebend ausgebildet, so dass sie auf dem Innenflansch 4 haftet.
In das Filteroberteil 7 ist ein Deckel 9 eingesetzt, auf dem bspw. ein Sandfang aufsitzen kann. In dem Deckel 9 ist eine Ablauföffnung 10 eingeformt, welche über einem Ablauf 11 angeordnet ist, der wiederum von dem Filteroberteil 7 gebildet wird. Diesem Ablauf 11 ist bevorzugt eine nicht näher gezeigte Verschlussklappe zugeordnet. Eine derartige Verschlussklappe ist bspw. in der EP 0 745 731 A1 zu erkennen.
Neben dem Ablauf 11 bildet das Filteroberteil 7 eine Abzugsöffnung 12 aus, an die ein Filtergehäuse 13 anschliesst. Hierzu kragt von dem Filtergehäuse 13 ein umlaufender Flansch 14 ab, der über nur angedeutete Befestigungselemente 15 mit dem Filteroberteil 7 verbunden ist.
In dem Filtergehäuse 13 werden durch Zwischenplatten 16 und 17 Kammern 18 und 19 ausgebildet, in denen sich Biofiltermaterial befindet. Insbesondere die Zwischenplatte 16 ist dabei in das Filtergehäuse 13 eingeklipst, wobei Ringnuten 20 und 21 in das Filtergehäuse 13 eingeformt sind, die einen nach innen weisenden Ringwulst ausbilden, auf dem jeweils die Zwischenplatten 16 und 17 aufliegen. Ferner sind oberhalb der Zwischenplatte 16 in das Filtergehäuse 13 noch Rastnocken 22 eingeformt, so dass die Zwischenplatte 16 zwischen den Rastnocken 22 und dem durch die Ringnut 20 gebildete Ringwulst eingeklipst ist.
In einen Boden 23 sind ferner Schlitze 24 eingeformt, durch die Abluft in das Filtergehäuse 13 eindringen kann. Die Abluft durchströmt das Filtermaterial in den Kammern 19 und 18 und auch die Zwischenplatten 17 und 16, die entsprechende Öffnungen aufweisen. Danach strömt die gereinigte Abluft durch die Abzugsöffnung 12 und kann durch die Ablauföffnung 10 bzw. die Öffnung 3 des Montagerings 1 ins Freie austreten.
Der erfindungsgemässe Biofilter wird wie folgt hergestellt:
Für die Herstellung werden zwei Formen benötigt. In einer Form geschieht die Herstellung des Filtergehäuses 13, während in der anderen Form die gesamten anderen Teile hergestellt werden. Dies ist in Fig. 2 angedeutet.
Zur Herstellung der Schlitze 24 werden Wellen 25, die den Boden 23 ausbilden, durchgeschnitten. Die entsprechende Schnittlinie ist mit 26 gekennzeichnet.
Der Montagering 1, das Filteroberteil 7 und der Deckel 9 werden in einer Form hergestellt und anschliessend geschnitten. Dabei trennen die Schnittlinien 27 und 28 den Deckel 9 von dem Montagering 1, während durch die Schnittlinie 29 und 30 das Filteroberteil 7 von dem Montagering 1 abgetrennt wird. Die Ablauföffnung 10, der Ablauf 11 und die Abzugsöffnung 12 werden durch die Schnittlinien 31 bis 33 hergestellt.
Nach diesem Herstellungsvorgang der einzelnen Elemente aus Kunststoff in entsprechenden Formen werden die Zwischenplatten 16 und 17 in das Filtergehäuse 13 eingeklipst, wobei das entsprechende Filtermaterial in die Kammern 18 und 19 eingelegt ist. Danach wird das Filtergehäuse 13 über die Befestigungselemente 15 mit dem Filteroberteil 7 verbunden. In das Filteroberteil 7 wird der Deckel 9 umgedreht eingelegt, so dass die Öffnung 10 sich über dem Ablauf 11 befindet. Dieser Deckel 9 wird bevorzugt mittels einer Schweissnaht 34 mit dem Filteroberteil 7 verbunden. Danach erfolgt die Anbringung der Schliessklappe zum Verschliessen des Ablaufes 11.
Zum Austauschen des Filtermaterials bzw. auch zum Reinigen des Biofilters braucht lediglich ein nicht näher gezeigter Gitterrost von dem Montagering 1 abgenommen zu werden. Danach kann die gesamte Einheit aus Deckel 9, Filteroberteil 7 und Filtergehäuse 13 aus dem Montagering 1 herausgezogen und durch einen neuen, gereinigten Einsatz 6 ersetzt werden.
Bezugszeichenliste
1
Montagering
2
Stütznocken
3
Öffnung
4
Innenflansch
5
Öffnung
6
Einsatz
7
Filteroberteil
8
Innendichtung
9
Deckel
10
Ablauföffnung
11
Ablauf
12
Ablauföffnung
13
Ablauf
14
Flansch
15
Befestigungs­ element
16
Zwischenplatte
17
Zwischenplatte
18
Kammer
19
Kammer
20
Ringnut
21
Ringnut
22
Rastnocken
23
Boden
24
Schlitz
25
Welle
26
Schnittlinie
27
Schnittlinie
28
Schnittlinie
29
Schnittlinie
30
Schnittlinie
31
Schnittlinie
32
Schnittlinie
33
Schnittlinie
34
Schweissnaht

Claims (10)

1. Biofilter zum Einbau in einen Schacht eines Abflusssystems mit einem Auffangtrichter für abzuführendes Wasser und einem anschliessenden Filtergehäuse (13), dadurch gekennzeichnet, dass in einen im Schacht verbleibenden Montagering (1) eine entfernbare Einheit, bestehend aus Filteroberteil (7) und Filtergehäuse (13) unmittelbar eingesetzt ist.
2. Biofilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Montagering (1) Stütznocken (2) zum Aufliegen auf einer Schachtschulter aufweist.
3. Biofilter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Montagering (1) einen Innenflansch (4) aufweist, auf dem eine Innendichtung (8) aufliegt.
4. Biofilter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innendichtung (8) das Filteroberteil (7) aufliegt, welches mit dem Filtergehäuse (13) verbunden ist.
5. Biofilter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Filteroberteil (7) ein Deckel (9) angeordnet ist, welcher einen Ablauf (10) aufweist, der mit einer Ablauföffnung (11) im Filteroberteil (7) übereinstimmt.
6. Biofilter nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in das Filtergehäuse (13) Ringnuten (20, 21) eingeformt sind, auf denen Zwischenplatten (16, 17) für das Biofiltermaterial aufliegen.
7. Biofilter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zwischenplatten (16, 17) zwischen der Ringnut (20, 21) und Rastnocken (22) befindet.
8. Verfahren zum Herstellen eines Biofilters nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtergehäuse (13), Filteroberteil (7), Deckel (9) und Montagering (1) aus Kunststoff in einer Form gegossen werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Boden (23) des Filtergehäuses (13) in Wellen (25) gegossen und diese Wellen (25) zur Herstellung von Schlitzen (24) durchgeschnitten werden und das abgeschnittene Gitter als Zwischenplatte verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (9) zusammen mit dem Montagering (1) hergestellt und von diesem abgeschnitten wird.
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