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DE19803443A1 - Transportables Klein-Behältnis zur Aufnahme von Verbandsmaterial und/oder ärztlichen Instrumenten - Google Patents

Transportables Klein-Behältnis zur Aufnahme von Verbandsmaterial und/oder ärztlichen Instrumenten

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DE19803443A1
DE19803443A1 DE19803443A DE19803443A DE19803443A1 DE 19803443 A1 DE19803443 A1 DE 19803443A1 DE 19803443 A DE19803443 A DE 19803443A DE 19803443 A DE19803443 A DE 19803443A DE 19803443 A1 DE19803443 A1 DE 19803443A1
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DE
Germany
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small container
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lighting
lighting element
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DE19803443A
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Susanne Straus
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Segers Genannt Seibring Susanne 45130 Essen De
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Individual
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V33/00Structural combinations of lighting devices with other articles, not otherwise provided for
    • F21V33/008Leisure, hobby or sport articles, e.g. toys, games or first-aid kits; Hand tools; Toolboxes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B50/00Containers, covers, furniture or holders specially adapted for surgical or diagnostic appliances or instruments, e.g. sterile covers
    • A61B50/30Containers specially adapted for packaging, protecting, dispensing, collecting or disposing of surgical or diagnostic appliances or instruments
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F17/00First-aid kits
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Description

Die Erfindung betrifft ein transportables Klein-Behältnis zum Mitführen in Kraftfahrzeugen zur Aufnahme von Verbandsmaterial und/oder ärztlichen In­ strumenten zur Versorgung von verletzten Personen, insbesondere Verbands­ kasten, Verbandstasche, Notfall-Box, Notfall-Koffer oder Arztkoffer, mit minde­ stens einem Aufnahmebereich zur Lagerung des Verbandsmaterials und/oder der ärztlichen Instrumente.
Im Stand der Technik ist ein Kleinkoffer bekannt (DE-U-94 13 768), der einen Aufnahmebereich zur Lagerung von Verbandsmaterial und/oder ärztlichen In­ strumenten aufweist. In diesem Kleinkoffer werden vzw. wärmeempfindliche Materialien wie Kunststoffhandschuhe, Alkoholtupfer, Ampullen oder derglei­ chen gelagert. Aber auch weniger wärmeempfindliche Materialien wie Mund­ spachtel, Schere, Pinzette, Binden, Pflaster, Spritzen, Nadeln, Schläuche, Re­ zeptblöcke, Blutdruckapparate, Stethoskope, Ohrenspekula oder dergleichen können in diesem Kleinkoffer untergebracht werden. Der hier dargestellte Kleinkoffer weist ein aufklappbares, nämlich schwenkbar angelenktes Decke­ lelement auf. Dieser Kleinkoffer ist entsprechend ausgeführt, um besonders wärmeempfindliche Produkte bzw. Materialien zu lagern, insbesondere diese Produkte bzw. Materialien vor allzugroßer Wärmeeinstrahlung, also größerer Hitze, zu schützen. Hierzu weist der Kleinkoffer ein elektrisch betriebenes Kühlaggregat auf, das in den Kleinkoffer integriert ist. Weiterhin kann der hier beschriebene Kleinkoffer auch als Kosmetikkoffer verwendet werden, um bei­ spielsweise wärmeempfindliche kosmetische Produkte entsprechend zu schüt­ zen bzw. zu kühlen.
Die Praxis hat gezeigt, daß die derzeitigen transportablen Klein-Behältnisse, nämlich die derzeit bekannten Verbandskästen, Notfall-Boxen, Notfall-Koffer, die in Kraftfahrzeugen gesetzlich mitzuführen sind, oder auch die derzeitigen Arztkoffer, die von den Ärzten in den Rettungswagen mitgeführt werden, nicht optimal ausgebildet sind. Insbesondere auf dem Gebiet der Hilfeleistung beruf­ lich nicht vorgebildete Personen haben oft Schwierigkeiten, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall verletzten Personen schnell, rasch und sicher Hilfe zu leisten.
Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, daß oftmals das im Aufnahmebereich gelagerte Verbandsmaterial und/oder die ärztlichen Instrumente, die zur Ver­ sorgung von verletzten Personen benötigt werden, innerhalb dieses Aufnahme­ bereichs nicht sehr übersichtlich angeordnet sind, was dazu führt, daß das ent­ sprechende Verbandsmaterial und/oder das bestimmte ärztliche Instrument von der Hilfe leistenden Person erst einmal "gesucht" werden muß. Andererseits sind die zuerst den Unfallort erreichenden Helfer auf dem Gebiet der Hilfelei­ stung nicht beruflich vorgebildet, so daß eine Hilfe leistende Person oftmals auch die entsprechende Erste-Hilfe-Broschüre lesen muß, um zu wissen, wie der verletzten Person nun am besten zu helfen ist. Folglich sollte daher auch die Erste-Hilfe-Broschüre von einer Hilfe leistenden Person möglichst schnell in dem Aufnahmebereich des transportablen Klein-Behältnis gefunden werden, was aus Gründen der Übersichtsproblematik nicht immer direkt der Fall ist.
Die Praxis hat gezeigt - wobei diese Erfahrung die Anmelderin selbst gemacht hat, daß insbesondere bei Dunkelheit, also vzw. in der Nacht oder bei schlech­ ten Sichtverhältnissen wie Nebel oder dergleichen die Hilfe leistenden Personen Schwierigkeiten haben, das richtige Verbandsmaterial oder das bestimmte "Hilfswerkzeug" zu finden und auch Schwierigkeiten haben, die Erste-Hilfe- Broschüre - wenn sie denn schnell gefunden wird - aufgrund der Sichtverhält­ nisse überhaupt zu lesen. So nehmen Hilfe leistende Personen oftmals Ta­ schenlampen, Feuerzeuge oder dergleichen zu Hilfe, um das entsprechende Verbandsmaterial oder das entsprechende ärztliche Instrument im Aufnahme­ bereich finden oder die Erste-Hilfe-Broschüre lesen zu können. Ja sogar beruf­ lich ausgebildete Ärzte, die in Rettungswagen mit ihren entsprechenden trans­ portablen Erste-Hilfe-Koffer unterwegs sind, benutzen, um sich orientieren zu können, kleine Hand-Taschenlampen. Aus den oben erwähnten Gründen ist ei­ ne optimale Hilfeleistung für die verletzte Person bzw. die verletzten Personen am Unfallort nicht gewährleistet, denn der Helfer bzw. die Hilfe leistende Per­ son kann bei entsprechenden schlechten Sichtverhältnissen das bestimmte Ver­ bandsmaterial bzw. das bestimmte ärztliche Instrument nicht schnell genug finden und die Erste-Hilfe-Broschüre nicht zu Rate ziehen, wobei der Helfer bzw. die Hilfe leistende Person bei der Hilfeleistung weiterhin dadurch behin­ dert wird, daß mindestens eine Hand mit einem Feuerzug oder einer Taschen­ lampe "belegt" ist. Hierdurch bedingt kann für die verletzte Person wertvolle Zeit verstreichen, in der ihr nicht optimal geholfen werden kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein transportables Klein- Behältnis der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubil­ den, daß die bei der Hilfeleistung für eine verletzte Person auftretenden Schwierigkeiten für den Helfer bzw. die Hilfe leistende Person verringert sind.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun dadurch gelöst, daß zur Beleuchtung des Aufnahmebereichs mindestens ein Beleuchtungselement vorgesehen ist. Anders ausgedrückt, das transportable Klein-Behältnis zum Mitführen in Kraftfahr­ zeugen weist nun eine integrierte Lichtquelle auf, so daß die oben beschriebe­ nen Nachteile vermieden werden können. Aufgrund der vorgesehenen Beleuch­ tung des Aufnahmebereichs kann der Helfer bzw. die Hilfe leistende Person ei­ nerseits das bestimmte Verbandsmaterial oder das bestimmte ärztliche In­ strument - insbesondere bei Dunkelheit - sehr schnell finden und auch - falls dies notwendig ist - die Erste-Hilfe-Broschüre lesen. Eine Übersicht über das im Klein-Behältnis vorgesehene Verbandsmaterial und/oder die dort vorgesehenen ärztlichen Instrumente ist folglich sofort möglich. Weiterhin ist nunmehr keine externe Beleuchtung, beispielsweise mit einer Taschenlampe oder einem Feuer­ zeug, bei Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort erforderlich. Der Helfer bzw. die Hilfe leistende Person hat nunmehr zur Ausführung der Hilfeleistung beide Hände frei und kann so besser und schneller handeln, wodurch unnötige Zeit­ verluste vermieden werden, und kann optimaler helfen bis beispielsweise der Rettungswagen vor Ort eintrifft. Insbesondere bei Unfällen mit mehreren Ver­ letzten und nur einer - zufällig - im Auto befindlichen Taschenlampe können mehrere Helfer mit mehreren erfindungsgemäßen transportablen Klein- Behältnissen umgehend und schnell helfen, ohne daß die einzige Taschenlampe gegebenenfalls weitergereicht werden muß. Aufgrund des vorgesehenen Be­ leuchtungselements ist daher eine rasche und sichere Hilfeleistung gewährlei­ stet, wobei die eingangs geschilderten Schwierigkeiten eliminiert sind.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Klein- Behältnis in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf an dieser Stelle auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentan­ sprüche verwiesen werden. Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nun anhand einer das transportable Klein-Behältnis schematisch darstel­ lenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 das erfindungsgemäße transportable Klein-Behältnis im geschlosse­ nen Zustand in einer schematischen perspektivischen Darstellung und
Fig. 2 das erfindungsgemäße transportable Klein-Behältnis aus Fig. 1 in vollständig geöffnetem Zustand in einer schematischen perspektivi­ schen Darstellung.
Die Fig. 1 und 2 zeigen ein transportables Klein-Behältnis 1 zum Mitführen in einem nicht dargestellten Kraftfahrzeug. Das transportable Klein-Behältnis 1 dient zur Aufnahme von Verbandsmaterial und/oder ärztlichen Instrumenten zur Versorgung von verletzten Personen am Unfallort. Das Klein-Behältnis 1 kann als Verbandstasche, Notfall-Box, Notfall-Koffer oder Arztkoffer ausgebil­ det sein. Das hier dargestellte Klein-Behältnis 1 ist als Verbandskasten ausge­ bildet und weist einen Aufnahmebereich 2 zur Lagerung von nicht dargestell­ tem Verbandsmaterial und/oder von nicht dargestellten ärztlichen Instrumen­ ten auf.
Die eingangs beschriebenen Nachteile werden nun dadurch verhindert, d. h. ei­ ne bessere Hilfeleistung ist nun dadurch möglich, daß zur Beleuchtung des Aufnahmebereichs 2 mindestens ein Beleuchtungselement 3, hier zwei Beleuch­ tungselemente 3 vorgesehen ist bzw. sind.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Klein-Behältnis 1 ist kofferähnlich ausge­ bildet und weist ein Deckelelement 4 auf, das schwenkbar angelenkt ist. Die Beleuchtungselemente 3 sind im Bereich des Deckelelements 4, nämlich auf der Innenseite des Deckelelements 4 angeordnet. Die hier gezeigten Beleuchtung­ selemente 3 sind als Leuchtröhren ausgeführt. Denkbar ist, daß die Beleuch­ tungselemente 3 auch als kleine Glühbirnen oder dergleichen ausgeführt wer­ den. Entscheidend ist, daß durch derartige Beleuchtungselemente 3 eine aus­ reichende Beleuchtung des Aufnahmebereichs 2 gewährleistet ist.
Weiterhin kann ein Beleuchtungselement 3 auch im Aufnahmebereich 2, näm­ lich an einer Seitenwand 5 angeordnet werden. Diese Möglichkeit ist hier je­ doch nicht dargestellt.
Zum Betrieb des Beleuchtungselements 3, d. h. zur Beleuchtung des Aufnahme­ bereichs 2 ist ein entsprechend nicht näher bezeichneter elektrischer Schalt­ kreis vorgesehen. Der elektrische Schaltkreis weist mindestens ein Energie­ speicherelement 6 auf. Das Energiespeicherelement 6 kann als Batterie oder auch als Akkumulator ausgeführt sein. Bei der hier gezeigten Ausführungsform ist das Energiespeicherelement 6 als Akkumulator ausgeführt. Zum Aufladen des als Akkumulator ausgeführten Energiespeicherelements 6 ist das Energie­ speicherelement 6 mit dem Stromkreislauf eines Kraftfahrzeugs und/oder mit einer externen, nicht näher dargestellten Aufladevorrichtung verbindbar.
Fig. 2 läßt ein Schaltelement 7 erkennen, mit dessen Hilfe die Beleuchtungs­ elemente 3 ein- bzw. ausschaltbar sind. Das hier dargestellte Schaltelement 7 ist als eine Art Schieber ausgeführt und kann von dem Helfer bzw. der Hilfe lei­ stenden Person entsprechend bedient werden. Es ist denkbar, daß der nicht nä­ her bezeichnete Schaltkreis so ausgeführt ist, daß bei der Öffnung des Deckele­ lements 4 die Beleuchtungselemente 3 automatisch aktiviert werden bzw. daß bei der Schließung des Deckelelements 4 die Beleuchtungselemente 3 automa­ tisch deaktiviert werden. Zur Realisierung der automatischen Aktivierung bzw. Deaktivierung der Beleuchtungselemente 3 kann ein entsprechender Kontakt­ schalter vorgesehen sein, der durch die entsprechende Stellung des Deckelele­ ments 4 betätigt wird.
Bei der hier dargestellten Ausführungsform, was Fig. 2 erkennen läßt, ist das Beleuchtungselement 3 zum Schutz durch eine lichtdurchlässige Scheibe 8, die hier vzw. als Kunststoffscheibe ausgeführt ist, entsprechend abgedeckt. Das Schaltelement 7 ist auf der Scheibe 8 angeordnet. Da die Beleuchtungselemente 3 hier als Leuchtröhren ausgeführt sind und auf der Innenseite des Deckele­ ments 4 entsprechend angeordnet sind, deckt die Scheibe 8 im wesentlichen die gesamte Innenseite des Deckelements 4 ab. Vzw. weist das Deckelelement 4 ent­ sprechende Ausnehmungen zur Aufnahme der Beleuchtungselemente 3 auf. Die Scheibe 8 wird im wesentlichen durch zwei am Deckelelement 4 vorgesehene Schienen 9 geführt und kann beispielsweise zur Auswechslung der Beleuch­ tungselemente 3 entsprechend aus dem Deckelement 4 herausgenommen, näm­ lich herausgeschoben werden.
Zur Arretierung des Deckelelements 4 im verschlossenen Zustand sind zwei Verschlußelemente 10 vorgesehen.
Weiterhin ist das Deckelement 4 - im geöffnetem Zustand - in verschiedenen Winkelpositionen arretierbar. Hierzu ist eine das Deckelelement 4 arretierende Haltevorrichtung 11 vorgesehen. Die Haltevorrichtung 11 kann ganz unter­ schiedlich ausgeführt werden. Vzw. weist die Haltevorrichtung 11 mindestens eine Art Zahnrad auf, mit dessen Hilfe das Deckelelement 4 in verschiedenen Winkelpositionen arretierbar ist.
Weiterhin lassen Fig. 1 und 2 erkennen, daß der nicht näher bezeichnete Bo­ denbereich des Klein-Behältnisses 1 außen mit mehreren Gumminoppen 12 versehen ist. Hierdurch kann das Klein-Behältnis 1 auch auf schrägem Unter­ grund nicht abrutschen, so daß das Deckelelement 4 in einer entsprechenden Winkelposition, beispielsweise 90° oder auch 120° mit Hilfe der Haltevorrich­ tung 11 arretierbar ist und das Deckelelement 4 mit den hier angeordneten Beleuchtungselementen 3 auch nicht bei Wind oder auf schrägem Untergrund einfach herunterklappen kann. Obwohl in Fig. 2 das Deckelelement 4 zur bes­ seren Übersicht der Darstellung hier vollständig aufgeklappt ist, wird nochmals ausdrücklich erwähnt, daß das Deckelelement in verschiedenen Winkelpositio­ nen arretierbar ist, um auch den Aufnahmebereich 2 ausleuchten zu können.
Weiterhin kann die Beleuchtung auch am Unfallort auf das Unfallopfer selbst gerichtet werden, wenn dies notwendig ist. Das heißt, durch die Anordnung der Beleuchtungselemente 3 innerhalb des Deckelelements 4 kann nicht nur der Aufnahmebereich 2 entsprechend ausgeleuchtet werden, sondern auch ein Un­ fallopfer zu gegebener Zeit zur besseren Hilfeleistung entsprechend beleuchtet werden. Anders ausgedrückt, das transportable Klein-Behältnis 1 weist eine in­ tegrierte Lichtquelle auf, die auch das Unfallopfer selbst entsprechend bei Dunkelheit beleuchten kann, wodurch wiederum eine optimale Hilfeleistung möglich ist.

Claims (27)

1. Transportables Klein-Behältnis (1) zum Mitführen in Kraftfahrzeugen zur Aufnahme von Verbandsmaterial und/oder ärztlichen Instrumenten zur Versor­ gung von verletzten Personen, insbesondere Verbandskasten, Verbandstasche, Notfall-Box, Notfall-Koffer oder Arztkoffer, mit mindestens einem Aufnahmebe­ reich (2) zur Lagerung des Verbandsmaterials und/oder der ärztlichen Instru­ mente, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beleuchtung des Aufnahmebe­ reichs (2) mindestens ein Beleuchtungselement (3) vorgesehen ist.
2. Klein-Behältnis nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Klein-Behältnis (1) kofferähnlich ausgebildet ist und ein Deckelelement (4) aufweist.
3. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelelement (4) schwenkbar angelenkt ist.
4. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Beleuchtungselement (3) im Bereich des Deckelele­ ments (4) angeordnet ist.
5. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Beleuchtungselement (3) auf der Innenseite des Deckelelements (4) angeordnet ist.
6. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Beleuchtungselemente (3) vorgesehen sind.
7. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Beleuchtungselement (3) als Leuchtröhre ausgeführt ist.
8. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Beleuchtungselement (3) im Aufnahmebereich (2) angeordnet ist.
9. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Beleuchtungselement (3) an einer Seitenwand (5) angeordnet ist.
10. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Betrieb des Beleuchtungselements (3) ein entspre­ chender elektrischer Schaltkreis vorgesehen ist.
11. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Schaltkreis mindestens ein Energiespei­ cherelement (6) aufweist.
12. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Energiespeicherelement (6) als Batterie ausgeführt ist.
13. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Energiespeicherelement (6) als Akkumulator ausge­ führt ist.
14. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufladen des Akkumulators zumindest der Akku­ mulator mit einem Stromkreislauf eines Kraftfahrzeugs und/oder mit einer ex­ ternen Aufladevorrichtung verbindbar ist.
15. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schaltelement (7) vorgesehen ist, mit dessen Hilfe das Beleuchtungselement (3) ein- bzw. ausschaltbar ist.
16. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltkreis so ausgeführt ist, daß bei der Öffnung des Deckelelements (4) das Beleuchtungselement (3) automatisch aktiviert wird.
17. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltkreis so ausgeführt ist, daß bei einer Schlie­ ßung des Deckelelements (4) das Beleuchtungselement (3) automatisch deakti­ viert wird.
18. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Realisierung der automatischen Aktivierung bzw. Deaktivierung ein Kontaktschalter vorgesehen ist.
19. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Beleuchtungselement (3) zum Schutz durch eine lichtdurchlässige Scheibe (8), vzw. eine Kunststoffseheibe, entsprechend abge­ deckt ist.
20. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement (7) auf der Scheibe (8) angeordnet ist.
21. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (8) im wesentlichen die gesamte Innenseite des Deckelelements (4) abdeckt.
22. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (8) im wesentlichen durch zwei am Deckel­ element (4) vorgesehene Schienen (9) geführt ist.
23. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verschlußelement (10) zur Arretierung des Deckelelements (4) im verschlossenen Zustand vorgesehen ist.
24. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelelement (4) - in geöffnetem Zustand - in ver­ schiedenen Winkelpositionen arretierbar ist.
25. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine das Deckelelement (4) arretierende Haltevorrich­ tung (11) vorgesehen ist.
26. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenbereich außen auf der Standfläche mit mehre­ ren Gumminoppen (12) versehen ist.
27. Klein-Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Beleuchtungselement so dimensioniert und ausge­ bildet ist, daß auch ein Unfallopfer selbst entsprechend beleuchtbar ist.
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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20310557U1 (de) 2003-07-09 2003-09-18 Ross Design GmbH, 77694 Kehl Klappe oder Tür

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