DE19802782A1 - Lochscheiben-Messer-Kombination für Schneidsätze von Fleischwölfen - Google Patents
Lochscheiben-Messer-Kombination für Schneidsätze von FleischwölfenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Lochscheiben-Messer-Kombination für Schneidsätze von
Fleischwölfen und für wolfähnliche Zerkleinerungsmaschinen, deren Förderschnecken drehbar
im Druckgehäuse gelagert und mit ein- oder mehrteiligen Schneidsätzen ausgerüstet sind.
Ein Schneidsatz für Fleischwölfe besteht in der einfachsten Form aus einer im Schneidgehäuse
des Fleischwolfes fest angeordneten Lochscheibe und einem der Lochscheibe zuordneten und
umlaufenden Messer, welches durch einen von der Achse der Förderschnecke vorstehenden
Messerzapfen angetrieben wird. Durch die Anordnung von mehreren Messern und
Lochscheiben ergeben sich die mehrteiligen Schneidsätze.
Die Scherkanten der Messer laufen dabei auf den Oberflächen der Lochscheiben um und das
durch die Förderschnecke vorgetriebene Verarbeitungsgut wird auf der Innenseite der jewei
ligen Lochscheibe durch das zugeordnete umlaufende Messer scherend zerkleinert.
Die Durchgangsbohrungen in den Lochscheiben sind dabei nach verschiedenen Systemen in
den Lochscheibenkörpern eingebracht und nehmen, je nach Lage auf der Fläche einer Loch
scheibe, in unterschiedlicher Weise an der Aufnahme und Förderung des Wolfgutes teil. Dies
ist dadurch bedingt, daß die Bohrungen über den gesamten Lochscheibendurchmesser ver
teilt und somit in verschiedenen Koordinaten vorgesehen sind und in unterschiedlicher Weise
auch zu den Messerbalken des jeweils zugeordneten Messers stehen. Durch die unterschied
liche Lage und den unterschiedlichen Druckaufbau im Rohstoff entstehen somit
unterschiedliche Förderprozesse in den einzelnen Bohrungen bzw. Segmentabschnitten einer
gesamten Lochscheibe.
Die in den Schneidsätzen zum Einsatz kommenden Lochscheiben und Messer sind in einer
Vielzahl aus dem Stand der Technik bekannt. Den eingesetzten Lochscheiben kommt dabei die
Aufgabe zu, das Verarbeitungsgut in den Bohrungen der Lochscheibe aufzunehmen, zu ver
dichten, einzuspannen und mit den Bohrungskanten als Gegenschneide für das umlaufende
Messer zu fungieren, um somit den Schnitt zu ermöglichen.
In der Funktion als Gegenschneide werden Werkzeugstähle und Edelstähle in gehärtetem Zu
stand ab 50 HRC aufwärts bis 62 HRC für die Lochscheiben eingesetzt. Ferner sind Material
auswahl und Belegungsdichte, die Anzahl der Durchgangslöcher in der jeweiligen Lochscheibe,
von wesentlicher Bedeutung für den Durchsatz des zu wolfenden Gutes durch die jeweilige
Lochscheibe und somit Qualitätsmerkmal für den gesamten Schneidsatz.
Alle bisherigen Lochscheiben gehen davon aus, möglichst eine Vielzahl von Durchgangsboh
rungen als freie Durchgangsflächen in eine Lochscheibe einzubringen, wobei immer darauf ge
achtet wird, daß diese Durchgangsbohrungen zu den Stirn- und Schneidflächen der Lochschei
be scharfkantig und die Durchgangsbohrungen mit einer möglichst hochgradigen glatten Ober
fläche zu versehen sind, damit das zu schneidende Gut ungestört durch die Durchgangsbohrun
gen einer Lochscheibe austreten kann.
So befaßt sich die DD 277 399 mit dem Problem einer optimalen Belegungsdichte von Loch
scheiben mit entsprechenden Durchgangsbohrungen. Es wird dargelegt, daß das Flächenver
hältnis von gebohrter zu ungebohrter Fläche einem Wert von 0,2 bis 0,3 aufweist, der Bele
gungsgrad einem Wert < 60 bis 80% entsprechen soll, wobei die Stege ein System von Sekun
därschneiden bilden und das Breitmaß einer derart ausgebildeten Lochscheibe in einem be
stimmten Verhältnis zu den Bohrungsdurchmessern auszubilden ist. Dabei wird ausgeführt, daß
das Breitenmaß derartigen Lochscheiben im Bereich von 0,125 bis 0,25× Bohrungsdurchmes
ser liegen soll.
Dem Problem der materialmäßigen Ausführung von Lochscheiben unter Berücksichtigung der
mechanischen Bearbeitung und der Paarung zum jeweiligen Messer, wenden sich die Lösungen
nach den DE 38 21 930 und 43 38 347 zu.
So beschreibt die DE 38 21 930 einen Fleischwolf, dessen Lochscheibe und auch Messer mit
einer keramischen Deckschicht versehen sind.
Als Keramikwerkstoffe kommen Aluminiumoxyd (Al2O3), Zirkonoxyd (ZO2), Siliziumkarbid
(SiC) oder Mischungen dieser Werkstoffe zum Einsatz.
Um den technisch sehr aufwendigen Herstellungsprozeß und dessen Kosten zu verringern,
wird mit der DE 43 38 347 eine Lochscheibe für Schneidsätze eines Fleischwolfes vorgestellt,
welche dadurch charakterisiert ist, daß diese Lochscheibe aus einem Grauguß hergestellt ist,
vorzugsweise aus einem Kugelgraphitguß oder aus einem laminaren Grauguß und deren Härte
grade im Bereich von 25 bis 28 HRC liegen.
Alle bisherigen Lochscheiben sind in der beschriebenen Art ausgeführt, wobei eben bei der Ge
staltung und Ausbildung der Lochscheiben darauf geachtet wurde, daß die Durchgangsbohrun
gen möglichst scharfkantig und die Oberflächen der Durchgangsbohrungen mit einer möglichst
hochgradigen glatten Oberfläche ausgeführt werden, damit das zu schneidende Gut ungestört
durch die Durchgangsbohrungen einer Lochscheibe hindurchtreten kann, was sich eben als
nachteilig erwiesen hat, da das Wolfgut durch diese Durchgangsbohrungen lediglich hindurch
geführt wird. Dies immer vor dem Hintergrund, das zerkleinerte Gut möglichst in gerader För
derrichtung durch die Lochscheiben und somit durch den jeweiligen Schneidsatz hindurchzu
führen, was jedoch auf die Bindefähigkeit des Wolfgutes in keiner Weise positiv Einfluß
nimmt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Anordnungen von Messer und Lochscheiben in
Schneidsätzen ist darin gegeben, daß unterschiedliche Schnittfolgen entstehen, was zu
ungleichen Teilchengrößenausbildungen in den einzelnen Durchgangsbohrungen der
Lochscheiben führt und sich ein unterschiedlicher Druck in den einzelnen Lochscheiben
bereichen einstellt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lochscheiben-Messer-Kombination
für Schneidsätze von Fleischwölfen zu entwickeln, deren Kosten und technischer Aufwand bei
der Herstellung von Lochscheiben wesentlich verringert wird, gleichzeitig soll die Verweilzeit
des Wolfgutes innerhalb der Durchgangsbohrungen der Lochscheiben verlängert und die
Bindefähigkeit des Wolfgutes durch Querschnittsverschiebung oder Querschnittsänderungen
erhöht werden, gleichzeitig soll mit dem jeweils ausführenden Schnitt durch die jeweiligen
Messerklingen eine gleichmäßige Fleischteilchengröße erzielt werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe nach den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Gemäß der Erfindung sind die Lochscheiben, entgegen aller bisherigen Ausführungen derart
ausgebildet, daß ihre Durchgangsbohrungen keine glatten Bohrungen sind, sondern diese
Durchgangsbohrungen sind in gestufter Form ausgeführt oder aber mit entsprechenden Ansät
zen versehen. An diesen Ansätzen und Verengungen bzw. Übergängen wird das hindurchzu
fördernde Gut gehalten und durch das nachfördernde Gut gewälzt, gewendet und schließlich
nach mehrmaliger Durchmischung aus der jeweiligen Durchgangsbohrung herausgefördert und
besitzt nach dem Verlassen der Endlochscheibe eines Schneidsatzes ein Gefüge, welches eine
hohe Bindigkeit besitzt und somit ein gutes Wasseraufnahmevermögen des Wolfgutes realisiert
wird.
Ferner ist erfinderisch, daß die eingesetzten Messer mit unterschiedlich angeordneten und
ausgebildeten Messerbalken bzw. Messerklingen ausgebildet sind, die sowohl als durchgehende
Messerbalken, vom Außenring des Messers zur Nabe des Messers, als auch als hängende
Klinge, vom Außenring des Messers zur Nabenmitte gerichtet und als stehende Klinge, von
der Messernabe zum Außenring des Messers gerichtet, ausgebildet sind.
Die Anordnung dieser Messerbalken/Messerklingen ist dabei so gewählt, daß die
Zwischenräume zwischen 2 bzw. 3 Messerbalken/Messerklingen bezogen zur Fläche der
jeweiligen Lochscheibe gleich groß sind und somit gleich große Schneidzonen bilden.
Somit ergeben sich auch gleich große Abstände a, die die Abstände von Schneidklinge zu
Schneidklinge dokumentieren.
Diese Messerform bestimmt dabei die Teilchengröße als zeitliche Einwirkung auf die in die
Bohrungen der Lochscheibe eingedrungenen Rohstoffe.
Dabei bedingen die Ausbildung und Anordnung der Bohrungen in dem Lochscheibenkörper
und die Ausbildung der Messer sowie die Paarung von Messer und Lochscheiben einen
bestimmten Wirkzusammenhang und gewährleisten Wirkabstände der Messerbalken/Messer
klingen zu einer bestimmten Anzahl von Bohrungen der Lochscheiben, die im Wirkbereich
des jeweiligen Messerbalkens/Messerklinge liegen.
Somit werden gleiche Abstände der einzelnen Messerklingen zu den Durchgangsbohrungen der
Lochscheiben sowie gleiche Bohrungsanzahlen in den einzelnen Schneidzonen realisiert,
gleichzeitig werden gleiche Teilchengrößen des Wolfgutes erreicht und auch entsprechende
homogene Bearbeitungszustände durch die Wirkungen innerhalb der Bohrungen der
Lochscheiben.
Es gehört auch zur Erfindung, daß die Durchgangsbohrungen der Lochscheiben in bekannter
Weise unterschiedliche Querschnittsformen aufweisen können, die jedoch so in dem jeweiligen
Lochscheibenkörper eingebracht werden, daß immer in den einzelnen Schneidzonen die Anzahl
und der Abstand der Durchgangsbohrungen gleich groß ist. Hinsichtlich der Querschnitts
formen können die Durchgangsbohrungen kreisrunde aber auch anders ausgebildete
Querschnittsformen besitzen, so beispielsweise quadratische Querschnittsformen oder
mehreckige polygone Querschnittsformen.
Wesensmerkmal der neuen Lösung ist jedoch, daß die Durchgangsbohrungen der Lochschei
ben nicht geradlinig, sondern gestuft mit unterschiedlichen Querschnittsflächengrößen ausgebil
det sind und zonenartig mit gleicher Lochanzahl in einem definierten Abstandsbereich zu den
Messerbalken/Messerklingen stehen. Dabei können die Durchgangsbohrungen mit ein und
mehreren Absätzen bzw. Einengungen ausgebildet sein, die sich verengend zur Austrittsseite
ausbilden oder aber auch in der Kombination großer Querschnitt, kleiner Querschnitt, großer
Querschnitt ausgebildet sind.
Möglich ist auch, daß die einzelnen Durchgangsbohrungen in ihren Mittenachsen versetzt zu
einander ausgebildet sind, was sich vorteilhaft bei der Herstellung derart ausgebildeter Loch
scheiben auswirkt.
Durch die gewählte Ausbildung der Bohrungsdurchmesser von Lochscheiben beim Wolfen von
Fleisch, wird erreicht, daß die Oberflächen der Fleischkornung eines jeden abgeschnittenen
Fleischteilchens bewußt in den Durchgangsbohrungen bei ihrem Eintritt aufgerauht, massiert
und gerieben werden, während die zonenförmige Messerbalkenanordnung für die gleich
mäßige Korngröße der Teilchen sorgt, um die Bindefähigkeit für bestimmte Produktgruppen
mit gleichmaßigem Schnittbild von Fleischerzeugnissen zu erhöhen und damit die
technologische Endproduktqualität zu steigern, wodurch der Prozeßvorgang der Bearbeitung
verkürzt wird.
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
In der dazugehörigen Zeichnung sind verschiedene Ausführungsformen von erfindungsgemäß
ausgestalteten Lochscheiben und Messer dargestellt, so zeigt die
Fig. 1 Durchgangsbohrungen mit einem Verengungsquerschnitt,
Fig. 2 Durchgangsbohrungen mit mehreren Verengungsquerschnitten,
Fig. 3 gestuft abgesetzte Durchgangsbohrungen,
Fig. 4 Durchgangsbohrungen in Kombination mehrerer Verengungsquerschnitte.
Fig. 5 Messer mit stehenden, hängenden und durchgehenden Messerklingen
Fig. 6 Weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Messers
Fig. 7 Ansicht auf ein Messer mit davor angeordneter Lochscheibe, in
Rohstoff-Flußrichtung gesehen.
Die nach der Erfindung ausgebildeten Lochscheiben 1 entsprechen von der äußeren Form und
ihrem Grundaufbau den bekannten Lochscheiben und bestehen dabei aus einem Lochscheiben
körper 2, welcher mit einer Mittelbohrung 3 ausgeführt ist, über die die einzelnen Lochschei
ben 1 Aufnahme finden auf dem Achs-Antriebszapfen einer nicht näher dargestellten Förder
schnecke, während die Messer aus verschiedenartigen abstandhaltenden Klingensystemen
bestehen.
Die Stirnseiten 9; 10 der Lochscheiben 1 sind als parallele Flächen ausgebildet, wobei die Stirn
seite 9 zur Rohstoff-Flußrichtung 8 ausgerichtet ist und die Messerlaufseite der jeweiligen
Lochscheibe 1 darstellt, während die andere Stirnseite 10 die Rohstoffaustrittsseite bildet.
Wie aus der Darstellung nach Fig. 1 ersichtlich, sind die Durchgangsbohrungen 4 der Loch
scheiben 1 achsparallel zur Mittelachse der jeweiligen Lochscheibe 1 im Lochscheibenkörper 2
ausgebildet. Die Schneiden der Messer 15 gemäß der Fig. 5; 6 bilden zonenartige Messer-Ab
standssysteme, sogenannte Schneidzonen 16, die dafür sorgen, daß Teilchen gleicher Größe
entstehen.
Wie gleichfalls aus dieser Fig. 1 ersichtlich, sind die Durchgangsbohrungen 4 gestuft ausge
bildet und zwar in der Art, daß die Durchmesser der Eintrittsbohrungen 5 und der Austritts
bohrungen 7 ein unterschiedliches Maß besitzen und im Übergangsbereich von der Eintritts
bohrung 5 zur Austrittsbohrung 7 eine funktionsbedingte Unterteilung des Rohstoff-Flusses
erzielt wird, sich somit die erfindungsgemaßen Verweilzonen 11 und Massagezonen 12
ergeben, während die Teilchengrößen innerhalb der Schneidzonen 16 bestimmt werden und so
zu gleichmäßig bearbeiteten Fleischteilchen führen.
Der funktionelle Zusammenhang zwischen den Eintrittsbohrungen 5 und den als Massageboh
rung wirkenden Austrittsbohrungen 7 sowie dem Messerbalkensystem, Schneidzonen 16, wird
unmittelbar bedingt durch die geometrischen Abmaße der Durchgangsbohrungen 4, die
unterteilt sind in Eintrittsbohrungen 5, Mittelbohrungen 6 und Austrittsbohrungen 7. Dabei ist
wesentlich, daß in Ableitung aus den einzelnen Durchmesserangaben sich die Längenbereiche
der jeweiligen Verweilzonen 11 und der Massagezonen 12 ergeben.
So wird die Verweilzone 11 der in der Fig. 1 dargestellten Lochscheibe 1 mit einem Längen
maß von 3 bis 4× dem Durchmessermaß der Eintrittsbohrung 5 ausgebildet und das Gesamt
breitenmaß der Lochscheibe 1 wird bestimmt nach dem Verhältnis 5 bis 6×D1+D2/2.
Dabei bedeuten:
D1 = Durchmesser der Austrittsbohrung F,
D2 = Durchmesser der Mittelbohrung 6,
D3 = Durchmesser der Eintrittsbohrung 5.
D2 = Durchmesser der Mittelbohrung 6,
D3 = Durchmesser der Eintrittsbohrung 5.
Bei der in der Darstellung gemäß Fig. 2 dargestellten Lochscheibe 1 handelt es sich um eine
mehrfach gestuft ausgebildete Lochscheibe 1, die im weitesten Sinne auch als Massageloch
scheibe bezeichnet werden kann. Deshalb, da im Lochscheibenkörper 2 einer so ausgebildeten
Lochscheibe 1 Durchgangsbohrungen 4 mit mehreren Übergangsstellen ausgebildet sind. So
sind diese Durchgangsbohrungen 4 nach dieser Darstellung in drei unterschiedlichen
Durchmesserbereichen ausgebildet, die einmal die Eintrittsbohrung 5, die Mittelbohrung 6 und
die Austrittsbohrung 7 ergeben.
Bei dieser Ausführungsvariante ergibt sich die Verweilzone 11 unmittelbar im Längenbereich
der Mittelbohrung 7, die sich wertmäßig aus der Beziehung 1 bis 2×D2 dem Durchmesser der
Mittelbohrung 6, ergibt.
Das unmittelbare Durchmesserverhältnis der Eintrittsbohrungen 5 zu den Austrittsbohrungen 7
liegt im Bereich 0,5 bis 0,95, während die Verweilzonen, bezogen auf die gleichen Bohrungs
durchmesser der Eintrittsbohrungen 5 und der Austrittsbohrungen 7, mit Längen im Bereich
von 1 bis 2 oder, je nach gewünschter Häufigkeit der vorzunehmenden Durchmengung und
Massage des Rohstoffes, im Bereich 3 bis 4× dem jeweiligen Bohrungsdurchmesser der Ein
tritts- bzw. Austrittsbohrungen 5, 7 entsprechend, ausgebildet sind.
Weitere Ausführungen bezüglich der Einbringung und Anordnung der Durchgangsbohrungen 4
in Lochscheiben 1 sind in den Fig. 3 und 4 dargestellt.
Bei der Ausbildung der Lochscheiben 1 gemäß Fig. 3 sind die Eintrittsbohrungen 5 und Aus
trittsbohrungen 7 in ihrem Durchmessermaß gleich ausgebildet, die unmittelbare funktionsbe
dingte Unterteilung der Verweilzone 11 und der Massagezone 12 wird durch einen sich ausbil
denden Ansatz 13 zwischen diesen beiden Bohrungen 5; 7 erzielt.
Dies in der Art und Weise, daß die Achsen der Eintrittsbohrungen 5 und der Austrittsbohrun
gen 7 achsparallel versetzt zueinander ausgebildet sind.
Diese Variante ist fertigungstechnisch sehr günstig auszuführen. Dies in der Art und Weise, da
die Stirnseiten 9; 10 einzubringenden Eintritts- und Austrittsbohrungen 5; 7 von der jeweiligen
Stirnseite 9; 10 in den Lochscheibenkörper 2 eingebracht werden können, welcher halt kosten
günstig herzustellen ist.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 4 besitzen sowohl die Eintrittsbohrungen 5 als auch die Aus
trittsbohrungen 7 das gleiche Durchmessermaß, und die Übergangsstelle zwischen diesen bei
den Bohrungen ist als Verweilzone 11 ausgestattet und ausgebildet, indem zwischen den Ein
trittsbohrungen 5 und den Austrittsbohrungen 7 jeweils eine Übergangsbohrung 14 mit gerin
gerem Durchmesser vorgesehen ist.
Eine vorteilhafte Nutzung der vorgestellten erfinderischen Lochscheiben 1 besteht in einer
paarweisen Anordnung derart ausgebildeter Lochscheiben 1. Was bedeutet, daß auf dem An
triebszapfen einer Förderschnecke ein oder mehrere Lochscheiben 1 nebeneinander angeordnet
werden, wodurch eine Änderung der Verweilzeiten des zu zerkleinernden Rohstoffes innerhalb
der Verweilzonen 11 und Massagezonen 12 erreicht wird. Eine derartige Anordnung mehrerer
Lochscheiben 1 ist immer dann sinnig, wenn die Verweil- und Massagezeiten, in abhängig des
zu wolfenden Gutes, anzupassen sind.
Ferner erhaften die erfindungsgemäßen Lochscheiben 1 eine Wärmebehandlung, die so gewählt
wird, daß die Härten der Stirnseiten 9; 10 unterschiedliche Werte aufweisen. So besitzen die
Stirnseiten 9 der Messerlaufseiten höhere Härtewerte als die der Messerlaufseite abgewandten
Stirnseiten 10.
Wesentlicher Vorteil all dieser Ausführungsvarianten der vorgestellten erfindungsmäßen Loch
scheiben ist der, daß infolge der Ausbildung der Übergangsstellen zwischen den einzelnen ge
stuft ausgebildeten Durchgangsbohrungen 4, nämlich den Eintrittsbohrungen 5, den Mittelboh
rungen 6 und den Austrittsbohrungen 7, bewußt sogenannte Stau-, Massage- und Reibsysteme
geschaffen werden, die den durch die Durchgangsbohrungen 4 hindurchdringenden Rohstoff
einer Umwälzung, einer Reibung innerhalb des Rohstoffgutes unterziehen, um die Bindigkeit
des Rohstoffes, vorzugsweise des Rohstoffes Fleisch, zu erhöhen, was schließlich eine höhere
Wasseraufnahmefähigkeit des gewolften Gutes bewirkt, wodurch schließlich auch die ökono
mischen und die qualitätsbestimmenden Merkmale des Wolfgutes des Fleisches, erhöht werden.
Während die Ausbildung und Gestaltung der Durchgangsbohrungen 4 der Loch
scheiben 1 wesentlich sind für die Durchmischung, Mengung und der Erhöhung der
Bindefähigkeit des Wolfgutes verantwortlich sind, kommt den mit den Lochscheiben 1 in
Wirkzusammenhang stehenden Messern 15 die Aufgabe zu, gleich große Schneidzonen 16
zu bilden, in denen durch die Ausbildung und Anordnung von hängenden Klingen 17,
stehenden Klingen 18 und durchgehenden Klingen 19 gleiche Schnittfolgen zum Abschneiden
der in den Durchgangsbohrungen 4 der Lochscheiben 1 eingedrungenen Rohstoffteilchen
zu ermöglichen.
Dies wird dadurch realisiert, daß einmal die Messer 15 gemäß obigen Ausführungen und wie in
den Fig. 5 und 6 dargestellt, ausgeführt sind und zum anderen dadurch, daß die einzelnen
Klingen 17; 18; 19 unter einem bestimmten Abstand a angeordnet sind.
Dir Paarung einer Lochscheibe 1 mit einem zugeordneten Messer 15 zeigt die Fig. 7, aus
der gleichzeitig ersichtlich ist, wie durch die Paarung von Messer 15 zur Lochscheibe 1
sich die Schneidzonen 20 herausbilden, und es ist gleichfalls gezeigt, daß die einzelnen
Klingen 17; 18; 19 unter einem gleich großen Abstand a angeordnet sind.
Durch die Ausbildung und Anordnung der Klingen 17; 18; 19 innerhalb eines Messers 15
wird gesichert, daß dem zu wolfenden Rohstoff genügend Zeit verbleibt, in die Durch
gangsbohrungen 4 der Lochscheibe 1 einzudringen und sich als Teilchen einer bestimmten
Korngröße auszubilden, und es ist sichergestellt, daß über die gesamte Schnittfläche der
Lochscheibe 1 ein gleichmäßiger Schnitt erfolgt, was eben gleich große Körnungen der
Rohstoffteilchen garantiert.
Bedingt durch die gleichen Abstandsmaße a für die einzelnen Klingen 17; 18; 19 ergibt
sich somit die gleiche Schnittfolge über den gesamten Bereich, was bedeutet, daß die
Schnitte im äußeren Bereich der Lochscheibe 1 wie im inneren Bereich der Lochscheibe 1
gleichzeitig erfolgen.
Claims (10)
1. Lochscheiben-Messer-Kombination für Schneidsätze von Fleischwölfen und für nach dem
Wolfprinzip arbeitenden Zerkleinerungsmaschinen, die mit einfachen oder mehrteiligen
Schneidsätzen bestückt sind, wobei das zu der Förderschnecke des Fleischwolfes
angetriebene Messer an der Fläche der mit Durchgangslöchern versehenen Lochscheibe
gleitend anliegt, das in der Förderschnecke transportierte und vom Messer abgeschnittene
Gut über die Durchgangslöcher nach außen aus dem Schneidsatz herausgeführt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Lochscheiben (1) und Messer (15) zueinander gepaart und unter Bildung gleich
großer Schneidzonen (20) innerhalb eines Schneidsatzes angeordnet sind, wobei das
Messer (15) mit hängenden, stehenden und durchgehenden Klingen (17; 18; 19) aus
gebildet ist und die in den Lochscheibenkörpern (2) von Lochscheiben (1)
vorgesehenen Durchgangsbohrungen (4) gestuft und mit unterschiedlichen
Durchmessern ausgeführt sind, die Durchgangsbohrungen (4) je eine Verweilzone (10)
sowie eine Massagezone (11) besitzen und die Durchgangsbohrungen (4) achsparallel
zur Mittelachse der Lochscheibe (1) im Lochscheibenkörper (2) angeordnet sind.
2. Lochscheiben-Messer-Kombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die gestuft gestalteten Durchgangsbohrungen (4) in Form von Eintrittsbohrungen (5),
Mittelbohrungen (6) sowie Ausgangsbohrungen (7) ausgebildet und deren Durchmesser
nach der Beziehung D3/D2/D1 = 0,5 bis 0,95 bestimmt sind.
3. Lochscheiben-Messer-Kombination nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Abstuftung der Durchmesser D3; D2; D1 der Durchgangsbohrungen (4) in den Berei
chen der Eintrittsbohrungen (5), der Mittelbohrungen (6) und der Austrittsbohrungen
(7), vom größeren Durchmesser D3 der Eintrittsbohrung (5), auf der als Messerlauf
seite ausgebildeten Stirnseite (9) einer Lochscheibe (1), zum kleineren Durchmesser D1
der Austrittsbohrungen (7) auf der Messerlaufseite abgewandten Stirnseite (11) einer
Lochscheibe erfolgt.
4. Lochscheiben-Messer-Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Längen der Verweilzonen (11) und der Massagezonen (12) in Abhängigkeit der
Durchmesser der Durchgangsbohrungen (4) festlegbar und nach der Beziehung 3 bis
4×D3 bzw. 1 bis 3×D2 bestimmt sind.
5. Lochscheiben-Messer-Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Breite der Lochscheiben (1) nach der Beziehung 5 bis 6×D1+D2+D3/2
bestimmt sind.
6. Lochscheiben-Messer-Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Lochscheiben (1) ein- oder mehrfach zu einer Kompaktlochscheibe gepaart auf dem
Schneckenzapfen einer Förderschnecke angeordnet sind.
7. Lochscheiben-Messer-Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Stirnseite (9), die Messerlaufseite, der Lochscheibe (1) eine höhere Härte als die
Stirnseite (10) aufweist und der Härteverlauf von der Stirnseite (9) zur Stirnseite (10)
abfallend linear verläuft.
8. Lochscheiben-Messer-Kombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die hängenden, stehenden und durchgehenden Klingen (17; 18; 19) des Messers (15)
unter einem gleich großen Abstand a ausgebildet sind.
9. Lochscheiben-Messer-Kombination nach einem der Ansprüche 1 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß
infolge des gleichen Abstandes der einzelnen Klingen (17; 18; 19) des Messers (15)
ein gleichzeitiger Schnitt in den einzelnen Schneidzonen (20) erfolgt
10. Lochscheiben-Messer-Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Durchgangsbohrungen (4) in Durchflußrichtung verjüngend ausgebildet sind.
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