DE19801170C2 - Einrichtung zum Abdecken einer lichtdurchlässigen Scheibe und Kraftfahrzeugdach mit einer solchen Einrichtung - Google Patents
Einrichtung zum Abdecken einer lichtdurchlässigen Scheibe und Kraftfahrzeugdach mit einer solchen EinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Abdecken
eines auswählbaren Teilbereiches einer lichtdurchlässigen,
feststehenden Scheibe in insbesondere dem Dach eines Kraft
fahrzeuges nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentan
spruchs 1.
Aus DE 31 00 743 A1 ist bei einem Kraftfahrzeug ein Schiebe
dach mit einem Deckel und einem an diesem Deckel befestigten
Schiebehimmel bekannt. Während der Schiebehimmel an einem
seiner in Verschieberichtung liegenden Enden an den Deckel
angelenkt ist, ist er an seinem gegenüberliegenden Ende in
beispielsweise einer mittig an dem feststehenden Fahrzeugdach
befestigten Führungsschiene geführt. Zum Vermeiden eines
Klapperns kann der Schiebehimmel gegenüber einem Bereich des
Fahrzeugdaches verschiebbar verspannt sein.
Das der Erfindung zugrundeliegende Problem besteht darin, ei
ne konstruktiv möglichst einfach aufgebaute gattungsgemäße
Abdeck-Einrichtung zu schaffen, die insbesondere ohne beson
dere Vorkehrungen an dem die abzudeckende Scheibe einfassen
den Rahmen leicht befestigt werden kann. Des weiteren soll
das plattenförmige Element der Abdeck-Einrichtung bei einer
über die gesamte Fläche unterschiedlich gekrümmten Scheiben
in allen Positionen möglichst gleichmäßig eng an der Scheibe
anliegen können. Auch soll die Scheibe quer zur Verschiebe
richtung des plattenförmigen Elementes über die Länge der
Führungsschiene unterschiedlich breit sein können.
Eine überraschend einfache und gut funktionierende Lösung für
diesen Problemkreis zeigt die Ausbildung einer gattungsgemä
ßen Einrichtung nach den kennzeichnenden Merkmalen des Pa
tentanspruchs 1 auf.
Diese Lösung beruht auf dem Gedanken, zwischen zwei gegen
überliegenden Rahmenseiten einer Scheibe eine einzelne Füh
rungsschiene einzuspannen und zwar in einer Position, die et
wa in der Mitte zwischen den quer zu den beiden vorgenannten
Rahmenseiten liegenden Rahmenseiten der Scheibe liegt. An ei
ner solchen Führungsschiene kann ein die Scheibe bereichswei
se abdeckendes, plattenförmiges Element unter elastischer Ab
stützung gegenüber der Scheibe gelagert werden. Durch die
elastische Abstützung des plattenförmigen Elementes kann sich
dieses unterschiedlichen Scheibenkrümmungen längs des durch
die Führungsschiene vorgegebenen Verschiebeweges anpassen.
Die Führungsschiene läßt sich zwischen den gegenüberliegenden
Rahmenseiten derart verspannen, daß durch elastische Biegung
der Führungsschiene eine kraftschlüssige Anlage an der Schei
be möglich ist.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche und werden im Rahmen eines gezeichneten Aus
führungsbeispieles noch näher erläutert werden.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Abdeckeinrichtung findet ei
ne besonders zweckmäßige Anwendung bei einem von einer licht
durchlässigen Scheibe gebildeten Bereich eines Kraftfahrzeug
daches. In diesem Fall wird die Führungsschiene in Fahrzeu
glängsrichtung an den gegenüberliegenden Dachrahmenseiten
montiert. Eine solche Montage kann bei einem Kraftfahrzeug
außer bei der Fahrzeugherstellung auch im Wege einer Nachrü
stung einfach vorgenommen werden.
Bei einem von einer Scheibe gebildeten lichtdurchlässigen Be
reich eines Autodaches kann das plattenförmige Element als
Sonnenschutzblende verwendet werden. In diesem Fall erstreckt
sich diese Sonnenblende in Fahrzeuglängsrichtung nur auf etwa
1/3 der Gesamtlänge des lichtdurchlässigen Bereiches. Das
plattenförmige Element kann hierdurch jeweils unterschiedli
che Bereiche je nach Wunsch eines Fahrzeuginsassen abdecken.
Von einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigen
Fig. 1 die perspektivische Draufsicht auf ein Kraftfahrzeug
dach mit einer innerhalb eines Scheibenbereiches an
geordneten Abdeck-Einrichtung,
Fig. 2 den Schnitt durch einen Teilbereich der Einrichtung
nach Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt durch einen Teilbereich der Einrichtung
nach der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Teilbereich aus der Einrichtung nach Linie IV-
IV in Fig. 1.
In Fig. 1 ist in einem angedeuteten Blechdach 1 eines Kraft
fahrzeuges ein von einer lichtdurchlässigen Scheibe 2 gebil
deter Bereich vorgesehen.
Der in der Zeichnung rechts liegende Bereich liegt nahe der
nicht gezeichneten Windschutzscheibe, während der in der
Zeichnung links liegende Teil dem Fahrzeugheck zugewandt ist.
Etwa in der Quermitte der Scheibe 2 verläuft unterhalb der
Scheibe 2 in Fahrzeuglängsrichtung eine Führungsschiene 3.
Diese ist an den vorne und hinten jeweils liegenden, an die
Scheibe 2 angrenzenden Dachrahmenbereichen über Befestigungs
mittel 4 befestigt. Die Befestigungsmittel 4 können bei
spielsweise U-förmige Klammern sein, die jeweils auf das vor
dere bzw. hintere Dachrahmenprofil aufsteckbar sind.
Wichtig für die erfindungsgemäße Funktion der Führungsschiene
3 ist es, daß diese unter elastischer Verformung derart zwi
schen den Befestigungsstellen in Längsrichtung verspannt
wird, daß sie sich kraft- und flächenschlüssig an die Scheibe
2 anlegt. Eine kraftschlüssige Anlage an die Scheibe 2 der
insoweit elastisch biegsam ausgebildeten Führungsschiene läßt
sich durch eine entsprechende Wahl der Einspannrichtung an
den Befestigungsstellen des Dachrahmens sicherstellen. Das
Spannen kann an den Befestigungsstellen beispielsweise da
durch geschehen, daß das an der Führungsschiene 3 anliegende
Befestigungsmittel durch eine in Richtung der Führungsschiene
3 an dem Dachrahmen angreifende Spannschraube von dem
Dachrahmen weggedrückt wird.
An der Führungsschiene 3 ist ein plattenförmiges Element 5
verschiebbar gelagert. In Querrichtung des Fahrzeuges er
streckt sich dieses plattenförmige Element 5 etwa über die
gesamte Breite der Scheibe 2. In Fahrzeuglängsrichtung nimmt
das Element 5 dagegen lediglich etwa 1/3 der Gesamtlänge der
Scheibe 2 ein. Das plattenförmige Element 5 ist gegenüber
seiner Plattenebene elastisch biegbar. Diese elastische Ver
formungseigenschaft befähigt das Element 5, sich über den ge
samten Verschiebeweg auf der Führungsschiene 3 an der Scheibe
2 auch dann gleichmäßig eng anzuliegen, wenn die Scheibe in
Längsrichtung gesehen unterschiedliche Querwölbungen auf
weist.
Die Verschieberichtung des plattenförmigen Elementes 5 ist in
den Fig. 1 und 2 jeweils mit Pfeilen angedeutet. Aus Fig. 2
ist ferner ersichtlich, wie das Element 5 in den Bereich über
den Kopf eines Fahrzeuginsassen als beispielsweise Sonnen
schutz geschoben werden kann.
Die Anlenkung des plattenförmigen Elementes 5 an die Füh
rungsschiene 3 kann der Fig. 3 entnommen werden. Die Füh
rungsschiene 3 stellt ein Doppel-T-Profil mit einem kasten
förmig hohl ausgebildeten Zentrum dar. Die der Scheibe 2 zu
gewandte Flanke der Führungsschiene 3 ist mit einer Schicht 6
versehen, durch die verhindert wird, daß die Scheibe 2 durch
die Anlage der Führungsschiene 3 verkratzt wird. Des weiteren
sorgt die Schicht 6 für eine bei Fahrzeugbetrieb geräuschver
hindernde Anlage der Führungsschiene 3 an der Glasscheibe 2.
Im vorderen und hinteren Bereich des plattenförmigen Elemen
tes sind jeweils Haltemittel 7 zum Verbinden des Elementes 5
mit der Führungsschiene 3 vorgesehen. Diese Haltemittel 7 be
stehen aus einer U-förmigen an dem Element 5 befestigten Fe
derklemme 8, an deren freien Enden jeweils ein in die Füh
rungsschiene 3 eingreifendes Gleitstück 9 fest angebracht
ist. Über die Gleitstücke 9 wird das plattenförmige Element 5
längs der Führungsschiene 3 verschoben. Das zumindest um die
Längsachse der Führungsschiene 3 elastisch biegsam ausgebil
dete Material des plattenförmigen Elementes 5 besitzt eine
solche Form, daß dessen Querenden bei einer Lagerung des Ele
mentes 5 in der Führungsschiene 3 elastisch verspannt an der
Scheibe 2 anliegen. Um ein Verschieben des plattenförmigen
Elementes 5 längs der Führungsschiene 3 an der Scheibe 2 zu
erleichtern, sind in den an die Scheibe 2 angrenzenden Ecken
des plattenförmigen Elementes 5 Rollenlager 10 vorgesehen.
Zum Verschieben des plattenförmigen Elementes 5 ist dieses
mit einem Griff 11 versehen.
Die Haltemittel 7 an dem plattenförmigen Element 5 sind durch
die jeweilige Federklemme 8 derart ausgebildet, daß die
Gleitstücke 9 leicht in die Führungsnuten der Führungsschiene
3 eingeschnappt werden können. Zur Erleichterung des Ein
schnappvorganges sind die beim Einschnappvorgang aneinander
zu liegen kommende Bereiche der Gleitstücke 9 einerseits und
der Führungsschiene 6 andererseits schnapperleichternd
gleichsinnig zueinander angeschrägt.
Das plattenförmige Element 5 dient als Beschattungselement
gegen Sonneneinstrahlung. Gleichzeitig wirkt das Element 5
auch als Isolationsmittel gegen von außen durch die Scheibe 2
in das Fahrzeuginnere eindringende Kälte.
In einem für zwei in einer Reihe sitzende Personen ausgerich
teten Fahrzeug lassen sich folgende drei vorteilhafte Schie
bepositionen des Elementes 5 realisieren.
In einer dem Fahrzeugheck zugewandten hinteren Position be
sitzt das Element 5 praktisch keine Schutzfunktion. Es befin
det sich außerhalb des nach vorne gerichteten Sichtbereiche s
der Fahrzeuginsassen.
In einer mittleren Position bietet das Element 5 Schutz bei
intensiver Sonneneinstrahlung mit Bezug auf unter dem Element
5 sich mit ihren Köpfen befindenden Fahrzeuginsassen. Bei der
sich oberhalb des Kopfbereiches der Insassen befindlicher Po
sition des Elementes 5 schützt dieses die Personen auch vor
Wärmeein- bzw. Kälteabstrahlung durch die Scheibe 2.
In einer vorderen Position dient das Element 5 als Blend
schutz bei schrägem Lichteinfall durch flach einfallende Son
nenstrahlen. In dieser Position wird für die Fahrzeuginsassen
praktisch kein direkter Wärmeschutz erzeugt.
Das plattenförmige Element kann mit Durchbrüchen versehen
sein, sofern diese dessen Funktion als Blend- und/oder Wärme
schutz nicht funktionshemmend behindern.
Die Führungsschiene kann aus Aluminium bestehen und als ein
Strangpreßprofil ausgebildet sein. Durch die Lagerung des
Elementes 5 an der Führungsschiene 3 in einer Art, daß das
Element zwischen der Führungsschiene 3 und der Scheibe 2 ela
stisch verspannt ist, besitzt das Element 5 in allen Schiebe
positionen einen selbsttätig gesicherten Halt, ohne besondere
Arretierungsmittel zu benötigen.
Die mittige Führung des Elementes 5 auf der Führungsschiene 3
verhindert beim Verschieben in Fahrzeuglängsrichtung ein Ver
kanten wie es beispielsweise bei üblichen Schubladenführungen
auftreten kann.
Durch die Anlage der Führungsschiene 3 an der Scheibe in de
ren Bereich der maximalen Krümmung wird das Element 5 exakt
entsprechend einer durch die Scheibe vorgegebenen Kurve in
Fahrzeuglängsrichtung geführt. Bei einer seitlichen Führung
des Elementes 5 wäre dies nicht möglich.
Die mittige Befestigung des Elementes 5 und die Anlage von
dessen äußeren Bereichen unter definierter Vorspannung gegen
die Scheibeninnenseite ermöglicht die elastische Anpassung
des Elementes an eine vorgegebene Querwölbung der Scheibe in
sämtlichen Verschiebepositionen.
Von besonderen Vorteil ist es, daß nur eine einzige Führungs
schiene 3 sowie zwei Federklemmen ausgebildete Haltemittel 7
zwischen der Führungsschiene und dem Element 5 notwendig
sind.
Ein nicht paralleler Verlauf seitlicher Dachrahmenbereiche
hätte bei einer nicht mittigen, sondern seitlichen Führung
zur Folge, daß die seitlichen Führungsschienen teilweise in
den Scheibenbereich hineinragen würden. Die erfindungsgemäße,
mittige Führung vermeidet dies in vorteilhafter Weise.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung be
steht darin, daß eine Nachrüstung an einem Fahrzeug ohne vor
her zu treffende Vorkehrungen an den Anlenkstellen einfach
möglich ist.
Claims (12)
1. Einrichtung zum Abdecken eines auswählbaren Teilberei
ches einer lichtdurchlässigen, feststehenden Scheibe in ins
besondere dem Dach eines Kraftfahrzeuges mit einem verschieb
baren plattenförmigen Element und mit dieses Element führen
den, an einem Rahmen der Scheibe verankerbaren Führungsmit
teln,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale,
- a) die Führungsmittel sind eine einzige Führungsschiene (3),
- b) die Führungsschiene (3) ist an beiden Längsenden mit Be festigungsmitteln (4) zum Befestigen an die Scheibe (2) einfassenden Rahmenteilen (1) versehen,
- c) die Führungsschiene (3) ist in einer ersten Ebene ela stisch verformbar, um bei an den Rahmenteilen (1) befe stigtem Zustand elastisch verspannt an der Scheibe (2) anliegen zu können,
- d) das plattenförmige Element (5) überragt beide Längsseiten der Führungsschiene (3),
- e) die Form und eine elastische Verformbarkeit des platten förmigen Elementes (5) einerseits bzw. federnde Mittel für die Lagerung des plattenförmigen Elementes (5) auf der Führungsschiene (3) andererseits ermöglichen mit Be zug auf eine formmäßig vorgegebene Scheibe (2) eine an dieser elastisch verspannte Anlage des plattenförmigen Elementes (5).
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das plattenförmige Element (5) die beiden Längsseiten der
Führungsschiene (3) etwa in einem jeweils gleichen Maß über
ragt.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsschiene (3) in einer zweiten, senkrecht auf
der ersten Ebene stehenden Ebene biegesteifer als in der er
sten Ebene ausgeführt ist.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsschiene (3) ein Doppel-T-Träger ist, der par
allel zu den Flanken des zu lagernden plattenförmigen Ele
ments (5) verläuft.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das plattenförmige Element (5) ausschließlich über wenig
stens zwei Haltemittel (7) an der Führungsschiene (3) gela
gert ist, wobei diese Haltemittel (7) jeweils aus einem Paar
gegenüberliegender, die Führungsschiene (3) zwischen sich
einschließender, an dem plattenförmigen Element (5) befestig
ter oder von diesem ausgehender und quer zur Führungsschiene
(3) federnder Gleitstücke (9) bestehen.
6. Einrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitstücke (9) die freien Enden einer an dem plat
tenförmigen Element (5) befestigten Federklemme (8) bilden.
7. Einrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitstücke (9) auf die Führungsschiene (3) auf
schnappbar sind.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsschiene (3) und/oder die Gleitstücke (9) ein
Aufschnappen der Gleitstücke (9) erleichternde Schrägen an
den bei einem Einschnappen aneinanderliegenden Bereichen be
sitzt beziehungsweise besitzen.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das plattenförmige Element (5) auf der zur Anlage an die
Scheibe (2) bestimmten Plattenseite mit einzelnen Lagerele
menten (Rollenlager 10) zum Abstützen gegenüber der Scheibe
(2) versehen ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerelemente Wälzlager sind.
11. Einrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die als Lagerelemente dienenden Wälzlager als Rollenlager
(10) ausgebildet sind.
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche an
einer lichtdurchlässigen Scheibe in dem Dach eines Kraftfahr
zeuges,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale,
- a) die Führungsschiene (3) ist durch die Quermitte der Scheibe (2) verlaufend zwischen einem in Fahrzeuglängs richtung liegenden vorderen und einem hinteren Bereich des die Scheibe (2) umfassenden Dachrahmens (Blechdach 1) in Fahrzeuglängsrichtung unter kraftschlüssiger Anlage gegen die Scheibe (2) gespannt,
- b) das plattenförmige Element (5) erstreckt sich etwa über die gesamte in Fahrzeugquerrichtung liegende Breite und über etwa 1/3 der in Fahrzeuglängsrichtung liegenden Län ge der Scheibe (2),
- c) das plattenförmige Element (5) ist in sämtlichen Ver schiebepositionen selbsthaltend.
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Owner name: DAIMLER AG, 70327 STUTTGART, DE |
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