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DE19801170C2 - Einrichtung zum Abdecken einer lichtdurchlässigen Scheibe und Kraftfahrzeugdach mit einer solchen Einrichtung - Google Patents

Einrichtung zum Abdecken einer lichtdurchlässigen Scheibe und Kraftfahrzeugdach mit einer solchen Einrichtung

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DE19801170C2
DE19801170C2 DE1998101170 DE19801170A DE19801170C2 DE 19801170 C2 DE19801170 C2 DE 19801170C2 DE 1998101170 DE1998101170 DE 1998101170 DE 19801170 A DE19801170 A DE 19801170A DE 19801170 C2 DE19801170 C2 DE 19801170C2
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Micro Compact Car Smart GmbH
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    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/0007Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings
    • B60J7/003Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings one or more sliding rigid plate or lammellae

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
  • Arrangements Of Lighting Devices For Vehicle Interiors, Mounting And Supporting Thereof, Circuits Therefore (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Abdecken eines auswählbaren Teilbereiches einer lichtdurchlässigen, feststehenden Scheibe in insbesondere dem Dach eines Kraft­ fahrzeuges nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentan­ spruchs 1.
Aus DE 31 00 743 A1 ist bei einem Kraftfahrzeug ein Schiebe­ dach mit einem Deckel und einem an diesem Deckel befestigten Schiebehimmel bekannt. Während der Schiebehimmel an einem seiner in Verschieberichtung liegenden Enden an den Deckel angelenkt ist, ist er an seinem gegenüberliegenden Ende in beispielsweise einer mittig an dem feststehenden Fahrzeugdach befestigten Führungsschiene geführt. Zum Vermeiden eines Klapperns kann der Schiebehimmel gegenüber einem Bereich des Fahrzeugdaches verschiebbar verspannt sein.
Das der Erfindung zugrundeliegende Problem besteht darin, ei­ ne konstruktiv möglichst einfach aufgebaute gattungsgemäße Abdeck-Einrichtung zu schaffen, die insbesondere ohne beson­ dere Vorkehrungen an dem die abzudeckende Scheibe einfassen­ den Rahmen leicht befestigt werden kann. Des weiteren soll das plattenförmige Element der Abdeck-Einrichtung bei einer über die gesamte Fläche unterschiedlich gekrümmten Scheiben in allen Positionen möglichst gleichmäßig eng an der Scheibe anliegen können. Auch soll die Scheibe quer zur Verschiebe­ richtung des plattenförmigen Elementes über die Länge der Führungsschiene unterschiedlich breit sein können.
Eine überraschend einfache und gut funktionierende Lösung für diesen Problemkreis zeigt die Ausbildung einer gattungsgemä­ ßen Einrichtung nach den kennzeichnenden Merkmalen des Pa­ tentanspruchs 1 auf.
Diese Lösung beruht auf dem Gedanken, zwischen zwei gegen­ überliegenden Rahmenseiten einer Scheibe eine einzelne Füh­ rungsschiene einzuspannen und zwar in einer Position, die et­ wa in der Mitte zwischen den quer zu den beiden vorgenannten Rahmenseiten liegenden Rahmenseiten der Scheibe liegt. An ei­ ner solchen Führungsschiene kann ein die Scheibe bereichswei­ se abdeckendes, plattenförmiges Element unter elastischer Ab­ stützung gegenüber der Scheibe gelagert werden. Durch die elastische Abstützung des plattenförmigen Elementes kann sich dieses unterschiedlichen Scheibenkrümmungen längs des durch die Führungsschiene vorgegebenen Verschiebeweges anpassen. Die Führungsschiene läßt sich zwischen den gegenüberliegenden Rahmenseiten derart verspannen, daß durch elastische Biegung der Führungsschiene eine kraftschlüssige Anlage an der Schei­ be möglich ist.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und werden im Rahmen eines gezeichneten Aus­ führungsbeispieles noch näher erläutert werden.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Abdeckeinrichtung findet ei­ ne besonders zweckmäßige Anwendung bei einem von einer licht­ durchlässigen Scheibe gebildeten Bereich eines Kraftfahrzeug­ daches. In diesem Fall wird die Führungsschiene in Fahrzeu­ glängsrichtung an den gegenüberliegenden Dachrahmenseiten montiert. Eine solche Montage kann bei einem Kraftfahrzeug außer bei der Fahrzeugherstellung auch im Wege einer Nachrü­ stung einfach vorgenommen werden.
Bei einem von einer Scheibe gebildeten lichtdurchlässigen Be­ reich eines Autodaches kann das plattenförmige Element als Sonnenschutzblende verwendet werden. In diesem Fall erstreckt sich diese Sonnenblende in Fahrzeuglängsrichtung nur auf etwa 1/3 der Gesamtlänge des lichtdurchlässigen Bereiches. Das plattenförmige Element kann hierdurch jeweils unterschiedli­ che Bereiche je nach Wunsch eines Fahrzeuginsassen abdecken.
Von einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigen
Fig. 1 die perspektivische Draufsicht auf ein Kraftfahrzeug­ dach mit einer innerhalb eines Scheibenbereiches an­ geordneten Abdeck-Einrichtung,
Fig. 2 den Schnitt durch einen Teilbereich der Einrichtung nach Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt durch einen Teilbereich der Einrichtung nach der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Teilbereich aus der Einrichtung nach Linie IV- IV in Fig. 1.
In Fig. 1 ist in einem angedeuteten Blechdach 1 eines Kraft­ fahrzeuges ein von einer lichtdurchlässigen Scheibe 2 gebil­ deter Bereich vorgesehen.
Der in der Zeichnung rechts liegende Bereich liegt nahe der nicht gezeichneten Windschutzscheibe, während der in der Zeichnung links liegende Teil dem Fahrzeugheck zugewandt ist.
Etwa in der Quermitte der Scheibe 2 verläuft unterhalb der Scheibe 2 in Fahrzeuglängsrichtung eine Führungsschiene 3. Diese ist an den vorne und hinten jeweils liegenden, an die Scheibe 2 angrenzenden Dachrahmenbereichen über Befestigungs­ mittel 4 befestigt. Die Befestigungsmittel 4 können bei­ spielsweise U-förmige Klammern sein, die jeweils auf das vor­ dere bzw. hintere Dachrahmenprofil aufsteckbar sind.
Wichtig für die erfindungsgemäße Funktion der Führungsschiene 3 ist es, daß diese unter elastischer Verformung derart zwi­ schen den Befestigungsstellen in Längsrichtung verspannt wird, daß sie sich kraft- und flächenschlüssig an die Scheibe 2 anlegt. Eine kraftschlüssige Anlage an die Scheibe 2 der insoweit elastisch biegsam ausgebildeten Führungsschiene läßt sich durch eine entsprechende Wahl der Einspannrichtung an den Befestigungsstellen des Dachrahmens sicherstellen. Das Spannen kann an den Befestigungsstellen beispielsweise da­ durch geschehen, daß das an der Führungsschiene 3 anliegende Befestigungsmittel durch eine in Richtung der Führungsschiene 3 an dem Dachrahmen angreifende Spannschraube von dem Dachrahmen weggedrückt wird.
An der Führungsschiene 3 ist ein plattenförmiges Element 5 verschiebbar gelagert. In Querrichtung des Fahrzeuges er­ streckt sich dieses plattenförmige Element 5 etwa über die gesamte Breite der Scheibe 2. In Fahrzeuglängsrichtung nimmt das Element 5 dagegen lediglich etwa 1/3 der Gesamtlänge der Scheibe 2 ein. Das plattenförmige Element 5 ist gegenüber seiner Plattenebene elastisch biegbar. Diese elastische Ver­ formungseigenschaft befähigt das Element 5, sich über den ge­ samten Verschiebeweg auf der Führungsschiene 3 an der Scheibe 2 auch dann gleichmäßig eng anzuliegen, wenn die Scheibe in Längsrichtung gesehen unterschiedliche Querwölbungen auf­ weist.
Die Verschieberichtung des plattenförmigen Elementes 5 ist in den Fig. 1 und 2 jeweils mit Pfeilen angedeutet. Aus Fig. 2 ist ferner ersichtlich, wie das Element 5 in den Bereich über den Kopf eines Fahrzeuginsassen als beispielsweise Sonnen­ schutz geschoben werden kann.
Die Anlenkung des plattenförmigen Elementes 5 an die Füh­ rungsschiene 3 kann der Fig. 3 entnommen werden. Die Füh­ rungsschiene 3 stellt ein Doppel-T-Profil mit einem kasten­ förmig hohl ausgebildeten Zentrum dar. Die der Scheibe 2 zu­ gewandte Flanke der Führungsschiene 3 ist mit einer Schicht 6 versehen, durch die verhindert wird, daß die Scheibe 2 durch die Anlage der Führungsschiene 3 verkratzt wird. Des weiteren sorgt die Schicht 6 für eine bei Fahrzeugbetrieb geräuschver­ hindernde Anlage der Führungsschiene 3 an der Glasscheibe 2.
Im vorderen und hinteren Bereich des plattenförmigen Elemen­ tes sind jeweils Haltemittel 7 zum Verbinden des Elementes 5 mit der Führungsschiene 3 vorgesehen. Diese Haltemittel 7 be­ stehen aus einer U-förmigen an dem Element 5 befestigten Fe­ derklemme 8, an deren freien Enden jeweils ein in die Füh­ rungsschiene 3 eingreifendes Gleitstück 9 fest angebracht ist. Über die Gleitstücke 9 wird das plattenförmige Element 5 längs der Führungsschiene 3 verschoben. Das zumindest um die Längsachse der Führungsschiene 3 elastisch biegsam ausgebil­ dete Material des plattenförmigen Elementes 5 besitzt eine solche Form, daß dessen Querenden bei einer Lagerung des Ele­ mentes 5 in der Führungsschiene 3 elastisch verspannt an der Scheibe 2 anliegen. Um ein Verschieben des plattenförmigen Elementes 5 längs der Führungsschiene 3 an der Scheibe 2 zu erleichtern, sind in den an die Scheibe 2 angrenzenden Ecken des plattenförmigen Elementes 5 Rollenlager 10 vorgesehen. Zum Verschieben des plattenförmigen Elementes 5 ist dieses mit einem Griff 11 versehen.
Die Haltemittel 7 an dem plattenförmigen Element 5 sind durch die jeweilige Federklemme 8 derart ausgebildet, daß die Gleitstücke 9 leicht in die Führungsnuten der Führungsschiene 3 eingeschnappt werden können. Zur Erleichterung des Ein­ schnappvorganges sind die beim Einschnappvorgang aneinander zu liegen kommende Bereiche der Gleitstücke 9 einerseits und der Führungsschiene 6 andererseits schnapperleichternd gleichsinnig zueinander angeschrägt.
Das plattenförmige Element 5 dient als Beschattungselement gegen Sonneneinstrahlung. Gleichzeitig wirkt das Element 5 auch als Isolationsmittel gegen von außen durch die Scheibe 2 in das Fahrzeuginnere eindringende Kälte.
In einem für zwei in einer Reihe sitzende Personen ausgerich­ teten Fahrzeug lassen sich folgende drei vorteilhafte Schie­ bepositionen des Elementes 5 realisieren.
In einer dem Fahrzeugheck zugewandten hinteren Position be­ sitzt das Element 5 praktisch keine Schutzfunktion. Es befin­ det sich außerhalb des nach vorne gerichteten Sichtbereiche s der Fahrzeuginsassen.
In einer mittleren Position bietet das Element 5 Schutz bei intensiver Sonneneinstrahlung mit Bezug auf unter dem Element 5 sich mit ihren Köpfen befindenden Fahrzeuginsassen. Bei der sich oberhalb des Kopfbereiches der Insassen befindlicher Po­ sition des Elementes 5 schützt dieses die Personen auch vor Wärmeein- bzw. Kälteabstrahlung durch die Scheibe 2.
In einer vorderen Position dient das Element 5 als Blend­ schutz bei schrägem Lichteinfall durch flach einfallende Son­ nenstrahlen. In dieser Position wird für die Fahrzeuginsassen praktisch kein direkter Wärmeschutz erzeugt.
Das plattenförmige Element kann mit Durchbrüchen versehen sein, sofern diese dessen Funktion als Blend- und/oder Wärme­ schutz nicht funktionshemmend behindern.
Die Führungsschiene kann aus Aluminium bestehen und als ein Strangpreßprofil ausgebildet sein. Durch die Lagerung des Elementes 5 an der Führungsschiene 3 in einer Art, daß das Element zwischen der Führungsschiene 3 und der Scheibe 2 ela­ stisch verspannt ist, besitzt das Element 5 in allen Schiebe­ positionen einen selbsttätig gesicherten Halt, ohne besondere Arretierungsmittel zu benötigen.
Die mittige Führung des Elementes 5 auf der Führungsschiene 3 verhindert beim Verschieben in Fahrzeuglängsrichtung ein Ver­ kanten wie es beispielsweise bei üblichen Schubladenführungen auftreten kann.
Durch die Anlage der Führungsschiene 3 an der Scheibe in de­ ren Bereich der maximalen Krümmung wird das Element 5 exakt entsprechend einer durch die Scheibe vorgegebenen Kurve in Fahrzeuglängsrichtung geführt. Bei einer seitlichen Führung des Elementes 5 wäre dies nicht möglich.
Die mittige Befestigung des Elementes 5 und die Anlage von dessen äußeren Bereichen unter definierter Vorspannung gegen die Scheibeninnenseite ermöglicht die elastische Anpassung des Elementes an eine vorgegebene Querwölbung der Scheibe in sämtlichen Verschiebepositionen.
Von besonderen Vorteil ist es, daß nur eine einzige Führungs­ schiene 3 sowie zwei Federklemmen ausgebildete Haltemittel 7 zwischen der Führungsschiene und dem Element 5 notwendig sind.
Ein nicht paralleler Verlauf seitlicher Dachrahmenbereiche hätte bei einer nicht mittigen, sondern seitlichen Führung zur Folge, daß die seitlichen Führungsschienen teilweise in den Scheibenbereich hineinragen würden. Die erfindungsgemäße, mittige Führung vermeidet dies in vorteilhafter Weise.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung be­ steht darin, daß eine Nachrüstung an einem Fahrzeug ohne vor­ her zu treffende Vorkehrungen an den Anlenkstellen einfach möglich ist.

Claims (12)

1. Einrichtung zum Abdecken eines auswählbaren Teilberei­ ches einer lichtdurchlässigen, feststehenden Scheibe in ins­ besondere dem Dach eines Kraftfahrzeuges mit einem verschieb­ baren plattenförmigen Element und mit dieses Element führen­ den, an einem Rahmen der Scheibe verankerbaren Führungsmit­ teln, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale,
  • a) die Führungsmittel sind eine einzige Führungsschiene (3),
  • b) die Führungsschiene (3) ist an beiden Längsenden mit Be­ festigungsmitteln (4) zum Befestigen an die Scheibe (2) einfassenden Rahmenteilen (1) versehen,
  • c) die Führungsschiene (3) ist in einer ersten Ebene ela­ stisch verformbar, um bei an den Rahmenteilen (1) befe­ stigtem Zustand elastisch verspannt an der Scheibe (2) anliegen zu können,
  • d) das plattenförmige Element (5) überragt beide Längsseiten der Führungsschiene (3),
  • e) die Form und eine elastische Verformbarkeit des platten­ förmigen Elementes (5) einerseits bzw. federnde Mittel für die Lagerung des plattenförmigen Elementes (5) auf der Führungsschiene (3) andererseits ermöglichen mit Be­ zug auf eine formmäßig vorgegebene Scheibe (2) eine an dieser elastisch verspannte Anlage des plattenförmigen Elementes (5).
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (5) die beiden Längsseiten der Führungsschiene (3) etwa in einem jeweils gleichen Maß über­ ragt.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (3) in einer zweiten, senkrecht auf der ersten Ebene stehenden Ebene biegesteifer als in der er­ sten Ebene ausgeführt ist.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (3) ein Doppel-T-Träger ist, der par­ allel zu den Flanken des zu lagernden plattenförmigen Ele­ ments (5) verläuft.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (5) ausschließlich über wenig­ stens zwei Haltemittel (7) an der Führungsschiene (3) gela­ gert ist, wobei diese Haltemittel (7) jeweils aus einem Paar gegenüberliegender, die Führungsschiene (3) zwischen sich einschließender, an dem plattenförmigen Element (5) befestig­ ter oder von diesem ausgehender und quer zur Führungsschiene (3) federnder Gleitstücke (9) bestehen.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitstücke (9) die freien Enden einer an dem plat­ tenförmigen Element (5) befestigten Federklemme (8) bilden.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitstücke (9) auf die Führungsschiene (3) auf­ schnappbar sind.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (3) und/oder die Gleitstücke (9) ein Aufschnappen der Gleitstücke (9) erleichternde Schrägen an den bei einem Einschnappen aneinanderliegenden Bereichen be­ sitzt beziehungsweise besitzen.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Element (5) auf der zur Anlage an die Scheibe (2) bestimmten Plattenseite mit einzelnen Lagerele­ menten (Rollenlager 10) zum Abstützen gegenüber der Scheibe (2) versehen ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerelemente Wälzlager sind.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die als Lagerelemente dienenden Wälzlager als Rollenlager (10) ausgebildet sind.
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche an einer lichtdurchlässigen Scheibe in dem Dach eines Kraftfahr­ zeuges, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale,
  • a) die Führungsschiene (3) ist durch die Quermitte der Scheibe (2) verlaufend zwischen einem in Fahrzeuglängs­ richtung liegenden vorderen und einem hinteren Bereich des die Scheibe (2) umfassenden Dachrahmens (Blechdach 1) in Fahrzeuglängsrichtung unter kraftschlüssiger Anlage gegen die Scheibe (2) gespannt,
  • b) das plattenförmige Element (5) erstreckt sich etwa über die gesamte in Fahrzeugquerrichtung liegende Breite und über etwa 1/3 der in Fahrzeuglängsrichtung liegenden Län­ ge der Scheibe (2),
  • c) das plattenförmige Element (5) ist in sämtlichen Ver­ schiebepositionen selbsthaltend.
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