DE19800229A1 - Informationseinrichtung - Google Patents
InformationseinrichtungInfo
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- G—PHYSICS
- G09—EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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- G09F19/00—Advertising or display means not otherwise provided for
- G09F19/12—Advertising or display means not otherwise provided for using special optical effects
- G09F19/18—Advertising or display means not otherwise provided for using special optical effects involving the use of optical projection means, e.g. projection of images on clouds
-
- G—PHYSICS
- G03—PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
- G03B—APPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
- G03B21/00—Projectors or projection-type viewers; Accessories therefor
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Informationseinrichtung nach
der Gattung des Hauptanspruchs. Derartige
Informationseinrichtungen sind in vielfältiger Weise bekannt
und heute aus dem Bereich der Werbung und Information im
Konsumbereich kaum mehr wegdenkbar. Wenn einmal die
Grundinvestition getätigt worden ist, so ist der Aufwand zur
Änderung der vorgesehenen Information verhältnismäßig
gering. So sind auch Projektoren und Projektionsschirme in
vielfältiger Weise bekannt, wobei ein Projektor verhältnismäßig
leicht versteckbar ist, hingegen ein Projektionsschirm je nach
Größe der gewünschten Bildfläche gewisse Mindestabmessungen
aufweisen muß und damit störend wirken kann. Auch die
Katodenstrahlprojektion auf eine entsprechende
Bildschirmfläche bildet hier keinen Ersatz, da sie
verhältnismäßig aufwendig ist und in vielen Fällen aufgrund
ihrer flimmernden Eigenart als unangenehm empfunden wird.
Besonders in der Kaufhauswerbung hat sich das sogenannte
Galeriakonzept entwickelt, gemäß dem der Beworbene bzw.
Käufer vor allem von den Hauptgängen aus einen Überblick über
das gesamte Angebot erhalten soll. In der Nähe des Ganges ist
der Aufbau der Angebote verhältnismäßig niedrig und nimmt in
seiner Höhe zu, je weiter hinten die Angebote vom Gang aus
gezeigt werden. Dieses Konzept erfordert, daß möglichst keine
Projektionsschirme mit ihren sichthindernden Flächen von der
Decke herabhängen oder sonstwie die Transparenz des Raumes
stören. Gleiches gilt für die Schaufenster, bei denen zwar eine
optimale Transparenz gegeben sein soll, wobei jedoch die dort
stets notwendigen Informationen häufig sichthindernd sind. So
ist manchmal auch die Zuordnung zwischen der Information und
dem angebotenen Gegenstand aufgrund der Enge eines
Schaufensters nicht immer eindeutig.
Die erfindungsgemäße Informationseinrichtung mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat
demgegenüber den Vorteil, daß sporadisch der
Projektionsschirm nur dann erscheint, wenn Projizieren der
Information gewünscht ist - in der übrigen Zeit ist er aufgrund
seiner Durchsichtigkeit nicht oder nur kaum, jedenfalls nicht
sichthindernd wahrnehmbar. Besonders bei einer Vielzahl von
Angeboten oder bei verhältnismäßig engen Räumen, wie bei
Schaufenstern odgl. ist der Einsatz dieser erfindungsgemäßen
Informationseinrichtung von außerordentlicher Bedeutung.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht
der Projektionsschirm aus Materialien, welche sich beim
Auftreffen von Lichtstrahlen gewisser Intensität bzw.
Wellenlänge in ihrer Struktur so ändern, daß eine
Bilddarstellung ermöglicht ist. Hierbei ist denkbar, daß diese
Strukturänderung nur in dem Bereich stattfindet, wo tatsächlich
die Lichtstrahlen auf den Projektionsschirm treffen, hingegen
die anderen Teile des Projektionsschirms weiterhin durchsichtig
bleiben. So ist es denkbar, daß nach einer diesbezüglichen
Ausgestaltung der Erfindung die Strukturänderung nur bei
Kunstlicht und/oder Ultrastrahlungen erfolgt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
enthält eines der Materialien eine optisch aktivierbare
flüssigkristalline Substanz. Durch eine solche Substanz wird nicht
nur erreicht, daß aus den durchsichtigen
Projektionsschirmabschnitten entsprechend opake Abschnitte
werden, sondern daß auch die vom Projektor her gestrahlte
Farben wiedergegeben werden.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
besteht der Projektionsschirm aus mindestens zwei prismatisch
gestaltete Oberflächen aufweisenden und aufeinanderliegenden
an sich durchsichtigen Platten, wobei bei entsprechend schräg
zum Schirm auffallende Strahlen eine Bildwiedergabe bewirken.
Diese sehr einfache Gestaltung des Projektionsschirms bewirkt
eine unterschiedliche Reflexion und damit die Bildwiedergabe
unter optisch bestimmten Winkeln.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
weist der Projektionsschirm eine Substanz auf, welche bei
Anlegen von elektrischem Strom undurchsichtbar,
beispielsweise milchig wirkt. Die Steuerung des elektrischen
Stroms kann mit dem Projektor geschaltet werden, aber auch
unabhängig von ihm. Nur immer dann, wenn dieser Strom
vorhanden ist, ist jedenfalls ein Bild auf dem Projektionsschirm
erzeugbar.
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung weist diese Substanz eine kristalline Struktur auf, die
sich durch den elektrischen Strom ändert.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
weist der Projektionsschirm den Schirm nach außen abdeckende
parallel zueinander angeordnete durchsichtige Scheiben auf.
Diese Scheiben können aus Glas oder Kunststoff bestehen und
zwischen sich die Substanzen aufnehmen, die entweder durch
Lichtintensität oder elektrischen Strom pur ändern.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist der Projektionsschirm an der Decke eines Raumes in den
Raum herunterragend angeordnet. Solange keine Projektion
stattfindet, ist dieser Projektionsschirm nicht erkennbar und es
ist lediglich erforderlich, ihn so hoch aufzuhängen, daß er nicht
materiell hindernd ist - optisch ist er nicht erkennbar.
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung ist der Projektor ebenfalls an der Decke angeordnet,
wobei die Raumdecke eine Abhängdecke aufweisen kann und
der Projektor oberhalb der Abhängdecke angeordnet nach unten
projiziert und die Strahlen über einen Spiegel auf den
Projektionsschirm geworfen werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist der Projektor mit einer Lautsprecheranlage gekoppelt, um die
optische Information mit einer akustischen verbinden zu
können.
Nach einer diesbezüglichen, aber auch für sich geltend
gemachten Ausgestaltung der Erfindung arbeitet die
Lautsprecheranlage zur Erzeugung eines begrenzten
Schalltrichters mit einer zum Teil phasenverschobenen
Ausstrahlung. Bekanntlich bewirkt diese phasenverschobene
Schallausstrahlung wie ein Mantel eines Schalltrichters.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
dient zur Zuordnung der einzelnen Informationsgeber ein
elektrisches Steuergerät mit Zeit- und Themenvorgabe.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
sind mehrere Projektionsschirme in Serie hintereinander oder
nebeneinander angeordnet, beispielsweise oberhalb eines
Ganges, um dadurch einen Informationsablauf darstellen zu
können, wie eine Werbegeschichte odgl. .
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung
und den Ansprüchen entnehmbar.
Zwei Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung mit
an der Decke angeordnetem Projektor und Projektionsschirm. Es
zeigen
Fig. 1 Betrachtung des Bildes auf der Projektorseite des
Projektionsschirmes und
Fig. 2 die Betrachtung auf der dem Projektor abgewandten
Seite des Projektionsschirms und bei Einsatz einer
abgehängten Decke.
Wie in Fig. 1 gezeigt, ist in einem perspektivisch dargestellten
Raum an einer Decke 1 ein Projektor 2 befestigt, der ein Bild auf
einen Projektionsschirm 3 wirft. Der Raum weist außerdem
Seitenwände 4 und eine Rückwand 5 auf. Sobald der Projektor 2
aufhört zu projizieren, verschwindet das Bild und der
Projektionsschirm 3 wird durchsichtig, so daß er als solcher
kaum oder nicht mehr erkennbar ist.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel ist
der Projektor 2 an der Decke 1 befestigt. Außerdem ist über
Träger 6 an dieser Decke 1 eine Abhängdecke 7 befestigt, mit
einer Öffnung 8 mit Strahlendurchgang des Projektors 2.
Unterhalb der Abhängdecke 7 ist an den Trägern 6 einerseits ein
Spiegel 9 für die Strahlenreflexion des Projektors 2 befestigt,
sowie der Projektionsschirm 3. Auch hier gilt, wie beim ersten
Ausführungsbeispiel, daß der Projektionsschirm 3 durchsichtig
wird, sobald die Projektion unterbrochen wird.
Während beim ersten Ausführungsbeispiel in Fig. 1 das Bild auf
dem Produktionsschirm 3 auf der dem Projektor 2 zugewandten
Seite betrachtet wird, wird bei dem in Fig. 2 gezeigten zweiten
Ausführungsbeispiel das Bild in erster Linie auf der dem
Projektor 2 abgewandten Seite auf dem Projektionsschirm 3
betrachtet.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und
der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln
als auch in beliebiger Kombination miteinander
erfindungswesentlich sein.
1
Decke
2
Projektor
3
Projektionsschirm
4
Seitenwände
5
Rückwand
6
Träger
7
Abhängdecke
8
Öffnung
9
Spiegel
Claims (16)
1. Informationseinrichtung
- - mit einem für die Projektion einer Information geeigneten mit Licht oder sonstigen Strahlen arbeitenden Projektor (2),
- - mit einem die Information enthaltenden im Projektor eingesetzten Informationsträger, wie Dias, Videos odgl. und
- - mit einem Projektionsschirm (3), auf welchem die Information mittels der Strahlen des Projektors (2) entsprechend vergrößert darstellbar ist,
2. Informationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Projektionsschirm (2) aus
Materialien besteht, welche sich beim Auftreffen von
Lichtstrahlen gewisser Intensität bzw. Wellenlänge in ihrer
Struktur so ändern, daß eine Bilddarstellung ermöglicht ist.
3. Informationseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strukturänderung nur bei Kunstlicht
und Ultrastrahlung erfolgt.
4. Informationseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eines der Materialien eine optisch
aktivierbare flüssigkristalline Substanz enthält.
5. Informationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Projektionsschirm aus mindestens
zwei prismatisch gestaltete Oberflächen aufweisenden und
aufeinanderliegenden an sich durchsichtigen Platten besteht
und daß bei entsprechend schräg zum Schirm auffallende
Strahlen eine Bildwiedergabe bewirken.
6. Informationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Projektionsschirm eine Substanz
aufweist, welche bei Anlegen von elektrischen Strom
undurchsichtig wird.
7. Informationseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stromanlegung unabhängig von der
jeweiligen Projektorarbeit erfolgt.
8. Informationseinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß diese Substanz eine kristalline Struktur
aufweist.
9. Informationseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Projektionsschirm (2) den Schirm nach außen abdeckende
parallel zueinander angeordnet durchsichtige Scheiben
aufweist.
10. Informationseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Projektionsschirm (3) an der Decke (1) eines Raumes in den
Raum herunterkragend angeordnet ist.
11. Informationseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Projektor (2) ebenfalls an der Decke
(1) angeordnet ist.
12. Informationseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Raumdecke (1) eine Abhängdecke
(7) aufweist und der Projektor (2) oberhalb der
Abhängdecke (7) angeordnet nach unter projiziert und die
Strahlen über einen Spiegel (9) auf den Projektionsschirm (3)
geworfen werden.
13. Informationseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Projektor mit
einer Lautsprecheranlage gekoppelt ist.
14. Informationseinrichtung insbesondere nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lautsprecheranlage zur
Erzeugung eines begrenzten Schalltrichters mit einer zum
Teil phasenverschobenen Schallausstrahlung arbeitet.
15. Informationseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Zuordnung der
einzelnen Informationsgeber ein elektrisches Steuergerät
dient, mit Zeit- und Themenvorgaben.
16. Informationseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Projektionsschirme in Serie hinter- oder nebeneinander
angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19800229A DE19800229A1 (de) | 1998-01-07 | 1998-01-07 | Informationseinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19800229A DE19800229A1 (de) | 1998-01-07 | 1998-01-07 | Informationseinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19800229A1 true DE19800229A1 (de) | 1999-07-08 |
Family
ID=7854047
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19800229A Ceased DE19800229A1 (de) | 1998-01-07 | 1998-01-07 | Informationseinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19800229A1 (de) |
Citations (9)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
1998
- 1998-01-07 DE DE19800229A patent/DE19800229A1/de not_active Ceased
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