DE19800802A1 - Steckverbinder mit elektronischem Bauelement - Google Patents
Steckverbinder mit elektronischem BauelementInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckverbinder,
insbesondere zur Kontaktierung eines Airbags in einem
Fahrzeug, mit einer Leitung, elektrischen Kontakten,
einem Gehäuse, das eine Aussparung aufweist, und einem
elektronischen Bauelement, das in der Aussparung
angeordnet ist und das mit zumindest einem Kontakt oder
Leiter der Leitung verbunden ist.
Steckverbinder zum Anschluß einer Leitung an ein
Gegenelement bestehen aus Kontakten, die in einem Gehäuse
fixiert sind und eine elektrische Verbindung zu den
Leitern der Leitung aufweisen. Die Leitung ist im
allgemeinen mehradrig, wobei z. B. Kabel mit Rundleitern
oder Flachbandkabel mit streifenförmigen Leitern
Verwendung finden. Das Gehäuse des Steckverbinders ist
meist mehrteilig. Daher sind auch Aussparungen in seinem
Inneren in der Regel vor dem Zusammenklappen oder
-stecken der gegebenenfalls unlösbar verbundenen
Gehäuseteile zugänglich.
Für einige Anwendungsbereiche, etwa bei Steckverbindern
zur Kontaktierung des Airbags in einem Fahrzeug, ist es
zweckmäßig, wenn der Verbinder zudem ein elektronisches
Bauelement umfaßt. Ein derartiger Verbinder ist
beispielsweise aus der Druckschrift EP 0 698 947 A2
bekannt. Dabei ist das Bauelement, z. B. eine Spule oder
ein Kondensator, mit einem Kontakt des Verbinders und
einem Leiter seiner Zuleitung verbunden und bildet einen
Filter, der die Übertragung elektrischer Störungen
vermeidet. Auf diese Weise wird ausgeschlossen, daß eine
unbeabsichtigte Auslösung des Airbags durch
elektromagnetische Störeinflüsse erfolgt.
Gelegentlich ist es notwendig, daß Steckverbinder mit
einheitlicher äußerer Gestalt des Gehäuses
unterschiedliche Bauelemente aufweisen. So ist es zum
Ausfiltern hochfrequenter Störungen bei Zündung eines
Airbags mit Wechselspannung üblich, in Reihenschaltung
mit der Zündladung einen Kondensator großer Kapazität im
Steckverbinder anzuordnen. Dagegen findet bei Zündung mit
einer Gleichspannung zum selben Zweck eine Spule in
Reihenschaltung Verwendung. Alternativ besteht bei der
Zündung mit Gleichspannung die Möglichkeit, einen
Kondensator geringer Kapazität einzusetzen, der parallel
zur Zündladung geschaltet ist.
Bei der letztgenannten Lösung zur Filterung ist das
Volumen des Kondensators wesentlich geringer als bei den
vorbeschriebenen Bauelementen, nach deren Abmessungen
sich die Größe der Aussparung im Verbinder richtet. Soll
für sämtliche Bauelemente ein einheitliches
Verbindergehäuse Verwendung finden, besteht daher das
Problem einer geeigneten Festlegung von Bauelementen mit
geringem Volumen. Zudem erweist sich auch die Fertigung
derartiger Verbinder als aufwendig, da sich kleine
Bauelemente nur schlecht handhaben lassen. Gegebenenfalls
sind Leiterbrücken zur Herstellung der unterschiedlichen
Schaltungsanordnungen erforderlich.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Erfindung die
Entwicklung eines Steckverbinders zur Aufgabe gestellt,
der leicht zu fertigen ist und eine sichere Festlegung
unterschiedlicher Bauelemente ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,daß das
elektronische Bauelement auf einer Platine angeordnet ist
und seine elektrische Verbindung durch Leiterbahnen auf
der Platine erfolgt.
Die Fixierung eines oder mehrerer Bauelemente auf der
Platine erleichtert die Handhabung wesentlich. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die Bauelemente erheblich kleiner
sind als der Durchmesser der umlaufend geschlossenen oder
offenen Aussparung im Steckverbinder. Der im Vergleich
zum Bauelement größere Durchmesser der Platine
vereinfacht die Festlegung im Gehäuse des
Steckverbinders, speziell wenn die Abmessungen und
Gestalten von Aussparung und Platine aufeinander
abgestimmt sind. Die Platine ist beispielsweise aber
nicht notwendig rechteckig. Sie kann gegebenenfalls einen
vieleckigen Umriß, Abrundungen oder Aussparungen
aufweisen.
Die Verbindung des einzelnen oder mehrerer Bauelemente
auf der Platine mit den Kontakten sowie mit den Leitern
der Leitung über Leiterbahnen vereinfacht zudem die
Kontaktierung, da sich die Abstände der Kontaktpositionen
durch geeignete Anordnung der Leiterbahnen einstellen
lassen. Denkbar ist beispielsweise, daß der Abstand der
Kontaktpositionen auf der Platine näherungsweise dem
Abstand der Kontakte des Verbinders oder dem der
Streifenleiter eines Flachbandkabels als Leitung
entspricht. Zweckmäßig enden Leiterbahnen an denjenigen
Rändern der Platine, die den Eintrittsöffnungen von
Leitern bzw. Kontakten in die Aussparung zugewandt sind.
Auf diese Weise sind kurze, vorzugsweise kreuzungsfreie
Verbindungen zwischen Platine, Leitern und Kontakten
möglich.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung liegt
die Platine mit zumindest zwei gegenüberliegenden Rändern
am Gehäuse an. Dabei kann der Durchmesser der Platine dem
der Aussparung entsprechen oder die Aussparung auf einer
oder mehreren Wandungen Erhebungen aufweisen, an denen
die Platine anliegt. Denkbar ist auch, daß die Platine in
zwei oder in allen drei Raumrichtungen am Gehäuse
abgestützt ist.
Mit dem Ziel einer einfachen Montage des Steckverbinders
ist die Platine vorzugsweise durch Verrastung oder
Formschluß im Gehäuse fixiert. Gegebenenfalls erfolgt der
Formschluß dabei durch das Zusammenfügen von Elementen
eines mehrteiligen Gehäuses.
Zweckmäßig ist der erfindungsgemäße Steckverbinder
speziell dann, wenn Bauelemente zu fixieren und
kontaktieren sind, die wesentlich kleiner als der
Durchmesser der Aussparung sind. Beispielsweise ist das
Bauelement ein Kondensator, der zwei Kontakte des
Steckverbinders verbindet, also parallel zu ihnen
geschaltet ist. Im Fall eines Verbinders für einen Airbag
ist ein Kondensator geringer Kapazität von etwa 0,1 bis
10 nF, etwa ein keramischer Kondensator mit einer
Kapazität von 1 nF bevorzugt. Damit lassen sich
insbesondere hochfrequente Störungen gut ausfiltern, wie
sie zum Beispiel beim Betrieb eines Handys entstehen.
Ebenso kann eine Leiterbahn der Platine einen Leiter der
Leitung unmittelbar, d. h. ohne zwischengeschaltetes
Bauelement, mit einem oder mehreren Kontakten des
Steckverbinders verbinden. Die Platine dient in diesem
Fall als elektrische Brücke und ermöglicht somit je nach
Anordnung der Leiterbahnen unterschiedliche Beschaltungen
der Kontakte. Enthält der Steckverbinder neben einem oder
mehreren elektronischen Bauelementen eine oder mehreren
Brücken, so vereinfacht sich seine Montage durch
Verwendung einer Platine erheblich, da in diesem Fall
lediglich ein einzelnes Bauteil einzubringen ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind
die Leiterbahnen mit leitenden Stiften verbunden, die am
Rand der Platine angeordnet sind und über ihn
hervorstehen. Bevorzugt sind die Stifte näherungsweise
parallel zur Ebene der Platine ausgerichtet. Bei den
leitenden Stiften handelt es sich beispielsweise um
Drähte oder Stanzteile. Sie sind auf beliebige Weise an
der Platine fixiert und mit einem Kontakt des Verbinders
oder einem Leiter der Leitung verbunden, etwa durch Löten
oder Pressung. Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht
darin, daß sich die Platine in gleicher Weise handhaben
läßt wie ein elektronisches Einzelbauteil mit größeren
Abmessungen und Kontaktdrähten, z. B. eine Drosselspule
oder ein Kondensator. Damit läßt sich der Steckverbinder
mit gleichartigen Fertigungsschritten und mit
einheitlichem Gehäuse speziell für die unterschiedlichen,
oben beschriebenen Ausführungen eines Filters herstellen.
Bevorzugt stützen die Stifte die Platine randseitig gegen
eine Wandung der Aussparung ab, wobei sie auch an einem
Vorsprung der Wandung anliegen können. Aufgrund der
Eigenelastizität der i. a. aus Metall bestehenden Stifte
erleichtert sich die Montage, wenn die Platine derart in
der Aussparung verrastet ist. Vorzugsweise erfolgt die
Abstützung dabei an einem abgewinkelten Abschnitt der
Stifte. Um eine Beschädigung durch die mechanische
Belastung beim Einrasten zu vermeiden, sind die Stifte
zweckmäßig mit einer Aufnahme versehen, in welche die
Platine randseitig eingeschoben ist.
Schließlich wird vorgeschlagen, daß die Platine an einem
Körper anliegt, der eine vollständig oder weitgehend
geschlossene Aussparung in Richtung senkrecht zur
Platinenoberfläche ausfüllt. Der Körper besteht
vorzugsweise aus plastischem Material, etwa einem
Schaumstoff und ist in die Aussparung eingelegt oder an
einem Gehäuseteil fixiert. Der Füllkörper verbessert die
Festlegung der Platine und dient gegebenenfalls zur
Vibrationsdämpfung.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des
Steckverbinders anhand der prinzipienhaften Zeichnung
näher erläutert. Sie zeigt
Fig. 1 Draufsicht auf das Unterteil eines
Steckverbinders vor dem Zusammenfügen
seines Gehäuses,
Fig. 2 Querschnitt durch einen montierten
Steckverbinder.
Fig. 1 gibt das Unterteil (1) eines Steckverbinders
wieder, der zum Anschluß der Treibladung eines Airbags an
die Leiter (2) einer Leitung (3) dient und mit Kontakten
(4) versehen ist. Weiterhin umfaßt der Steckverbinder
eine Platine (5) mit einem elektronischen Bauelement (6),
im Beispiel ein Kondensator, welcher die beiden Kontakte
(4) über Stifte (7) aus leitfähigem Material sowie
Leiterbahnen (8) auf der Oberfläche der Platine (5)
verbindet. Der Kondensator bildet einen Kurzschluß für
hochfrequente Störungen und vermeidet somit ein
unbeabsichtigtes Auslösen des Airbags.
Da die Abmessungen des Bauelementes (6) wesentlich
geringer als der Durchmesser der Aussparung (9) sind,
erleichtert die Platine (5) Handhabung und Montage
wesentlich. Dabei bewirkt das Anliegen ihres Randes (10)
an der Wandung der Aussparung (9) eine geeignete
Fixierung. Zudem entsprechen die Abstände der Stifte (7)
den Abständen der Kontakte (4) sowie des Kontaktelementes
(11) zur Verbindung mit den Leitern (2), so daß sich die
Kontaktierung wesentlich vereinfacht.
Fig. 2 zeigt den Steckverbinder im zusammengefügten
Zustand, also mit auf das Unterteil (1) aufgesetztem
Oberteil (12), zwischen denen die Leitung (3)
zugentlastet herausgeführt ist. Dabei ist insbesondere
erkennbar, daß die Stifte (7) eine Winkelung (13)
aufweisen, mit der sie an einer Wandung der Aussparung
(9) anliegen. Aufgrund des elastischen Materials der
Stifte (7) ermöglicht dies eine Verrastung der Platine
(5) in der Aussparung (9). Um das Abbrechen der Stifte
(7) unter den dabei auftretenden Kräften zu vermeiden,
sind sie mit einer Aufnahme (14) versehen, in welche die
Platine (5) randseitig eingeschoben ist. Ein Körper (15),
der die Aussparung (9) senkrecht zur Oberfläche der
Platine ausfüllt, verbessert ihre Abstützung und dient
zur Vibrationsdämpfung. Der Körper (15) kann am Oberteil
(12) fixiert sein, etwa indem er daran angespritzt ist.
Im Ergebnis entsteht auf diese Weise ein Steckverbinder,
der sich leicht montieren läßt und der mit geringem
Aufwand für unterschiedliche Anwendungszwecke umrüstbar
ist.
Claims (10)
1. Steckverbinder, insbesondere zur Kontaktierung eines
Airbags in einem Fahrzeug, mit einer Leitung,
elektrischen Kontakten, einem Gehäuse, das eine
Aussparung aufweist, und einem elektronischen
Bauelement, das in der Aussparung angeordnet ist und
das mit zumindest einem Kontakt oder Leiter der
Leitung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
elektronische Bauelement (6) auf einer Platine (5)
angeordnet ist und seine elektrische Verbindung durch
Leiterbahnen (8) auf der Platine (5) erfolgt.
2. Verbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Platine (5) mit zumindest zwei gegenüberliegenden
Rändern (10) am Gehäuse anliegt.
3. Verbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Platine (5) durch Verrastung
oder Formschluß im Gehäuse fixiert ist.
4. Verbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessungen des
Bauelementes (6) klein gegen den Durchmesser der
Aussparung (9) sind.
5. Verbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bauelement (6) ein
Kondensator ist.
6. Verbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Leiterbahn (8) der
Platine (5) einen Leiter (2) der Leitung (3)
unmittelbar mit einem Kontakt (4) verbindet.
7. Verbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahnen (8) mit
leitenden Stiften (7) verbunden sind, die am Rand (10)
der Platine (5) angeordnet sind und über den Rand (10)
hervorstehen.
8. Verbinder nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stifte (7) näherungsweise parallel zur Ebene der
Platine (5) ausgerichtet sind.
9. Verbinder nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stifte (7) die Platine (5)
randseitig gegen eine Wandung der Aussparung (9)
abstützen.
10. Verbinder nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Platine (5) an einem
Körper (15) anliegt, der die Aussparung (9) senkrecht
zur Platinenoberfläche ausfüllt.
Priority Applications (3)
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Applications Claiming Priority (1)
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ID=7854374
Family Applications (2)
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Country Status (2)
| Country | Link |
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