DE19800632A1 - Anschluß zur Verbindung durch Ultraschallwellen und einen Aufbau dafür - Google Patents
Anschluß zur Verbindung durch Ultraschallwellen und einen Aufbau dafürInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Anschluß zur Verbindung durch
Ultraschallwellen, der leitend an einen umhüllten Draht durch
Ultraschallwellenenergie anschließbar ist, und einen Aufbau
bzw. eine Anordnung dafür, bei dem bzw. bei der ein umhüllter
Draht an einen Anschluß durch Ultraschallwellenenergie
anschließbar ist.
Eine derartige Technik wurde beispielsweise in der
japanischen Patentveröffentlichung Nr. 7-70345 offenbart. Die
Fig. 1 erläutern diese Technik, wobei Fig. 1A ein erstes
Element 1 und ein zweites Element 2 zeigt. Beide Elemente 1,
2 sind aus einem Material (Plastik) gebildet, das durch
Ultraschallschwingungen geschmolzen werden kann. Das erste
Element 1 enthält Nutenabschnitte 3 und das zweite Element 2
umfaßt Vorsprünge 4, die in die Nutenabschnitte 3 eingreifen.
Fig. 1A, 1B zeigen einen Zustand, in dem ein Anschluß 7 in
dem Nutenabschnitt 3 enthalten ist, und ein umhüllter Draht 8
auf dem Anschluß 7 angeordnet ist. An einer Bodenfläche des
Nutenabschnitts 3 sind kleine konkave Abschnitte 3a und an
einer oberen Fläche des Vorsprungs 4 sind kleine Vorsprünge
4a vorgesehen, die in die kleinen konkaven Abschnitte 3a
eingreifen.
Gemäß dieser Technik, wie in den Fig. 1B, 1C gezeigt, ist der
Anschluß 7 in dem Nutenabschnitt 3 enthalten und der umhüllte
Draht 8 ist darauf angeordnet. Danach wird das zweite Element
2 an einer oberen Fläche des ersten Elementes 1 angebracht,
so daß die Vorsprünge 4 in die Nutenabschnitte 3 eingefügt
werden. Dann wird Ultraschallschwingung angewendet, während
eine Druckkraft zwischen dem ersten und zweiten Element 1, 2
angewendet wird, so daß ein Abdeckungsabschnitt des umhüllten
Drahts 8, der zwischen jedem der Vorsprünge 4 und jedem der
Nutenabschnitte 3 eingeklemmt ist, dadurch geschmolzen wird,
wobei die Kernelemente des umhüllten Drahts 8 in leitenden
Kontakt mit dem Anschluß 7 gebracht werden. Gleichzeitig
werden das erste und das zweite Element 1, 2 aneinander durch
Schmelzen angebracht, so daß ein integrierter
Verbindungsaufbau, wie in Fig. 1D gezeigt, erhalten wird.
Jedoch fließt gemäß der zuvor erwähnten Technik, wie in Fig.
2 gezeigt, der geschmolzene Abdeckungsabschnitt 8b in einen
Zwischenraum zwischen dem Nutenabschnitt 3 und Seitenflächen
des Vorsprungs 4 aus. Gleichzeitig entweichen einige der
Kernelemente 8a seitwärts zusammen mit dem geschmolzenen
Abdeckungsabschnitt 8b, so daß ein ausgezeichneter leitender
Kontakt zwischen den Kernelementen 8a und dem Anschluß 7
verloren geht.
Als Gegenmaßnahme kann, wie in Fig. 3 gezeigt, ein Verfahren
in Betracht gezogen werden kann, bei dem der Zwischenraum
zwischen dem Nutenabschnitt 3 und dem Vorsprung 4 beseitigt
wird. Jedoch werden, wenn die Seitenflächen von beiden, dem
Nutenabschnitt 3 und dem Vorsprung 4, in Kontakt miteinander
stehen, Ultraschallwellen nicht ausgezeichnet auf eine
Zielposition (umhüllter Draht 8 an dem Anschluß 3)
übertragen, so daß die Verarbeitungseffizienz nachlassen
Kann. Da weiterhin ein Austrittsraum für den geschmolzenen
Abdeckungsabschnitt 8b nur in der Längenrichtung des
Nutenabschnitts 3 besteht, wird ein Eingriff zwischen dem
ersten und dem zweiten Element 1, 2 unvollständig, so daß ein
ausgezeichneter leitender Kontakt zwischen den Kernelementen
8a und dem Anschluß 7 verloren gehen kann.
Entsprechend ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
einen Anschluß zur Verbindung durch Ultraschallwellen zu
schaffen, wobei eine ausgezeichnete Verbindung mit
Kernelementen sicher, ohne eine Abnahme in der
Verarbeitungseffizienz, erhalten wird, und einen Aufbau
dafür.
Zur Lösung der Aufgabe ist nach einem ersten Aspekt der
vorliegenden Erfindung ein Anschluß zur
Ultraschallwellenverbindung vorgesehen, der zwischen einem
ersten Element und einem zweiten Element eingeklemmt ist,
wobei ein umhüllter Draht, der Kernelemente und einen seinen
äußeren Umfang umhüllenden Abdeckungsabschnitt umfaßt, auf
dem Anschluß geschichtet bzw. gestapelt ist, wobei der
Abdeckungsabschnitt durch Anwenden von
Ultraschallschwingungen schmelzbar ist, während das erste und
zweite Element gedrückt wird, so daß der Anschluß und die
Kernelemente leitend miteinander kontaktiert werden, wobei
der Anschluß einen Aussparungsabschnitt zum Abgeben des
geschmolzenen Abdeckungsabschnitts umfaßt, und der
Aussparungsabschnitt an einem Abschnitt vorgesehen ist, an
den der umhüllte Draht anschließbar ist.
Gemäß dem ersten Aspekt fließt der Abdeckungsabschnitt, der
durch Ultraschallschwingung geschmolzen ist, aus in den
Aussparungsabschnitt, der positiv in dem Anschluß ausgebildet
ist. Deshalb kann ein ausgezeichneter Kontakt zwischen dem
Anschluß und den Kernelementen erhalten werden.
Zur Lösung der Aufgabe ist nach einem zweiten Aspekt der
vorliegenden Erfindung ein Anschluß zur
Ultraschallwellenverbindung gemäß dem ersten Aspekt
vorgesehen, wobei konkave Abschnitte und konvexe Abschnitte
auf einer Blattoberfläche bzw. Plattenoberfläche, auf der ein
umhüllter Draht geschichtet bzw. gestapelt ist, an einem
Abschnitt ausgebildet sind, an den der umhüllte Draht
anschließbar ist, wobei der Aussparungsabschnitt der konkave
Abschnitt ist.
Gemäß dem zweiten Aspekt sind Aussparungsabschnitte an einer
Blattoberfläche ausgebildet, auf die der umhüllte Draht
aufgeschichtet ist. Auf diese Weise wird es schwierig, die
Kernelemente zusammen mit dem geschmolzenen
Abdeckungsabschnitt in den Zwischenraum zwischen dem
Nutenabschnitt des ersten Elements und Seitenflächen des
zweiten Elements umzusetzen. Da sich weiterhin der
geschmolzene Abdeckungsabschnitt in den
Aussparungsabschnitten sammelt, wird es wahrscheinlicher, daß
die obere Fläche des konkaven Abschnitts die Kernelemente
kontaktiert. Da weiterhin Ultraschallwellenenergie an dem
konkaven Abschnitt des Anschlusses konzentriert wird, wird
der Abdeckungsabschnitt leichter geschmolzen. Da der konkave
Abschnitt und der konvexe Abschnitt einfach durch
Kerbverzahnungsbearbeitung gebildet werden kann, kann dieser
Aufbau einfach verwirklicht werden.
Zur Lösung der Aufgabe ist nach einem dritten Aspekt der
vorliegenden Erfindung ein Anschluß zur
Ultraschallwellenverbindung gemäß dem zweiten Aspekt
vorgesehen, wobei eine Vielzahl der konkaven Abschnitte und
konvexen Abschnitte parallel zueinander rechtwinklig bzw. in
einer Richtung senkrecht zu der Ausdehnungsrichtung bzw.
Längserstreckung des umhüllten Drahts ausgebildet ist.
Gemäß dem dritten Aspekt steht der Anschluß in Kontakt mit
einer oberen Fläche des konvexen Abschnittes, wobei der
Anschluß den konkaven Abschnitt überquert bzw. kreuzt. Auf
diese Weise wird ein ausgezeichneter leitender Kontakt
zwischen den Kernelementen und dem Anschluß erhalten, der
nicht durch den geschmolzenen Abdeckungsabschnitt behindert
wird.
Zur Lösung der Aufgabe ist nach einem vierten Aspekt der
vorliegenden Erfindung ein Anschluß zur
Ultraschallwellenverbindung gemäß dem ersten Aspekt
vorgesehen, wobei ein Abschnitt, an den der umhüllte Draht
anschließbar ist, eine Bodenwand, auf der der umhüllte Draht
angeordnet ist, und senkrechte Wände mit zumindest einem
ausgeschnittenen Abschnitt umfaßt, die von Seitenkanten der
Bodenwand aufgerichtet sind, wobei der Aussparungsabschnitt
der ausgeschnittene Abschnitt ist.
Gemäß dem vierten Aspekt fließt der durch
Ultraschallschwingung geschmolzene Abschnitt aus in die
ausgeschnittenen Abschnitte und dringt gleichzeitig von dem
Anschluß durch die ausgeschnittenen Abschnitte nach außen.
Das heißt, wenn Ultraschallschwingung zwischen dem
Nutenabschnitt des ersten Elements und dem Vorsprung des
zweiten Elements aufgebracht ist, wobei der Anschluß und der
umhüllte Draht dazwischen eingeklemmt sind, ist ein Raum
innerhalb des Anschlusses und ein Raum außerhalb des
Anschlusses (Zwischenraum zwischen dem Nutenabschnitt und dem
Anschluß) durch die senkrechten Wände abgetrennt. Jedoch
stehen beide Räume durch die ausgeschnittenen Abschnitte
miteinander in Verbindung, die in den senkrechten Wänden
vorgesehen sind. Deshalb wird der Abdeckungsabschnitt, der
innerhalb des Anschlusses geschmolzen wird, in einen Raum
außerhalb des Anschlusses auch durch die ausgeschnittenen
Abschnitte umgesetzt. Folglich können viele Räume als ein
Raum vorgesehen sein, in den der geschmolzene Abschnitt
abgegeben wird. Sogar wenn einige der Kernelemente seitwärts
zusammen mit dem geschmolzenen Abdeckungsabschnitt austreten,
stehen diese des weiteren aufgrund des Vorhandenseins der
senkrechten Wände mit den senkrechten Wänden in Kontakt, so
daß eine Leitung bzw. Leitfähigkeit mit dem Anschluß erhalten
werden kann. Aufgrund des Eindringens des geschmolzenen
Abdeckungsabschnitts in räumliche Seitenwege ist weiterhin
die Möglichkeit eines Spiels zwischen dem Anschluß und dem
Nutenabschnitt (erstes Element) ausgeschlossen.
Zur Lösung der Aufgabe ist nach einem fünften Aspekt der
vorliegenden Erfindung ein Anschluß zur
Ultraschallwellenverbindung gemäß dem vierten Aspekt
vorgesehen, wobei eine Vielzahl der Anschlüsse in der
Ausdehnungsrichtung des umhüllten Drahtes vorgesehen sind.
Gemäß dem fünften Aspekt, da eine Vielzahl der
ausgeschnittenen Abschnitte in der Ausdehnungsrichtung des
umhüllten Drahtes ausgebildet ist, fließt der geschmolzene
Abeckungsabschnitt gleichmäßig in die ausgeschnittenen
Abschnitte und weiter außerhalb der senkrechten Wände. Auf
diese Weise kann die Leitfähigkeit zwischen den Kernelementen
und dem Anschluß verbessert werden.
Zur Lösung der Aufgabe ist nach einem sechsten Aspekt der
vorliegenden Erfindung eine Aufbau zum Anschließen des
Anschlusses zur Ultraschallwellenverbindung an den umhüllten
Draht durch Ultraschallschwingung nach einem der Aspekte eins
bis fünf vorgesehen, wobei der Anschluß in jedem der
Nutenabschnitte enthalten ist, die in dem ersten Element
vorgesehen sind, wobei ein umhüllter Draht auf dem Anschluß
angeordnet ist, so um darauf geschichtet zu sein, dann das
zweite Element auf dem ersten Element angebracht wird, so daß
Vorsprünge, die an dem zweiten Element vorgesehen sind, in
die Nutenabschnitte eingefügt sind, wobei das erste und das
zweite Element gedrückt werden, um eine Kraft zwischen den
Vorsprüngen und Nutenabschnitten aufzubringen und wobei
gleichzeitig Ultraschallschwingung darauf angewendet wird, um
den Abdeckungsabschnitt des umhüllten Drahts zu schmelzen,
und wobei ein Teil des geschmolzenen Abschnittes an den
Aussparungsabschnitt abgegeben wird, so daß der
Abdeckungsabschnitt des umhüllten Drahts und der Anschluß
leitend miteinander verbunden sind.
Gemäß dem sechsten Aspekt wird der geschmolzene
Abdeckungsabschnitt positiv bzw. zwangsläufig an die
Aussparungsabschnitte abgegeben, die in dem Anschluß gebildet
sind. Auf diese Weise kann ein ausgezeichneter Kontaktzustand
mit den Kernelementen erhalten werden, wodurch die
Zuverlässigkeit der elektrischen Verbindung erhöht wird.
Zur Lösung der Aufgabe ist nach einem siebten Aspekt der
vorliegenden Erfindung ein Aufbau zur Verbindung durch
Utraschallschwingung gemäß dem sechsten Aspekt vorgesehen,
wobei das erste Element ein Anschlußhalteabschnitt ist, der
an einem Ende eines Anschlußgehäusekörpers vorstehend
ausgebildet ist, und das zweite Element ein Abdeckungskörper
zum Zusetzen bzw. Verstopfen des Anschlußhalteabschnitts ist.
Gemäß dem siebten Aspekt können der umhüllte Draht und der
Anschluß durch Ultraschallschwingung aneinander angeschlossen
werden, und gleichzeitig kann ein integrierter
Verbindungsanschluß ausgebildet werden.
Die oben genannte und weitere Aufgaben sowie neuartige
Merkmale der vorliegenden Erfindung werden anhand der
folgenden ausführlichen Beschreibung deutlicher werden, wenn
diese in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen gelesen
wird. Es zeigen:
Fig. 1A, 1B, 1C, 1D erläuternde Ansichten zur Erklärung des
Standes der Technik, wobei Fig. 1A eine
perspektivische Ansicht zeigt, die einen Aufbau
zwischen einem ersten Element und einem zweiten
Element darstellt, Fig. 1B eine Längsschnittansicht
zeigt, die einen Zustand darstellt, in dem ein
Anschluß und ein umhüllter Draht in einem
Nutenabschnitt des ersten Elements enthalten sind,
Fig. 1C eine Vorderansicht des gleichen Zustandes
zeigt und Fig. 1D eine Längsschnittansicht zeigt,
die einen Zustand darstellt, in dem die Verbindung
hergestellt ist;
Fig 2 eine Schnittansicht eines Verbindungsabschnitts zur
Beschreibung des Standes der Technik;
Fig. 3 eine Schnittansicht eines Verbindungsabschnitts zur
Beschreibung von Problemen des Standes der Technik;
Fig. 4A, 4B, 4C erläuternde Ansichten zur Erklärung einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei
Fig. 4A eine perspektivische Ansicht zeigt, die
einen Aufbau eines Anschlusses darstellt, Fig. 4B
eine Schnittansicht eines Verbindungsabschnittes
zwischen dem Draht und dem Anschluß entlang der
Linie IVb-IVb von Fig. 4A zeigt, und Fig. 4C eine
Schnittansicht des Verbindungsabschnitts zwischen
dem Draht und dem Anschluß entlang der Linie IVc-IVc
von Fig. 4A zeigt;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht eines
Anschlußgehäusekörpers (erstes Element) und eines
Abdeckungskörpers (zweites Element) gemäß der
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 6A, 6B, 6C erläuternde Ansichten einer anderen
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei
Fig. 6A eine perspektivische Ansicht zeigt, die
einen Aufbau eines Anschlusses darstellt, Fig. 6B
eine Schnittansicht eines Verbindungsabschnitts
zwischen einem Draht und einem Anschluß entlang der
Linie VIb-VIb von Fig. 6A zeigt, und Fig. 6C eine
Schnittansicht des Verbindungsabschnitts zwischen
dem Draht und dem Anschluß entlang der Linie VIc-VIc
von Fig. 6A zeigt.
Der Inhalt des US-amerikanischen Patents Nr. 5,584,122 ist
hierin unter Bezugnahme aufgenommen.
Im folgenden werden die bevorzugten Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung ausführlich unter Bezugnahme auf die
begleitenden Zeichnungen beschrieben werden. Gleiche Elemente
sind durch gleiche Bezugsziffern gekennzeichnet.
Die Fig. 4 erläutern einen Verbindungsaufbau und ein
Verbindungsverfahren gemäß einer ersten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, wobei Fig. 4A eine perspektivische
Ansicht zeigt, die einen Aufbau eines Anschlusses darstellt,
Fig. 4B eine Schnittansicht eines Verbindungsabschnitts
zwischen einem Draht und einem Anschluß entlang der Linie
IVb-IVb von Fig. 4A zeigt, und Fig. 4C eine Schnittansicht
des Verbindungsabschnitts zwischen dem Draht und dem Anschluß
entlang der Linie IVc-IVc von Fig. 4A zeigt. Fig. 5 zeigt
einen Aufbau eines Anschlußgehäusekörpers 10, der ein erstes
Element darstellt, und einen Abdeckungskörper 12, der ein
zweites Element darstellt.
Bezugnehmend auf Fig. 5 ist an einem hinteren Endabschnitt
des Anschlußgehäusekörpers 10 ein Anschlußhalteabschnitt 11
vorstehend ausgebildet. Dieser Abschnitt zählt eigentlich zu
dem ersten Element. Der Anschlußhalteabschnitt 11 umfaßt eine
Vielzahl an Nutenabschnitten 13 und der Abdeckungskörper 12
umfaßt Vorsprünge 14, die in die Nutenabschnitte 13
eingreifen. Der Anschlußgehäusekörper 10 und der
Abdeckungskörper 12 sind aus Harz ausgebildet, das durch
Ultraschallwellen geschmolzen werden kann. Ein vorderer
Endabschnitt 15a einer in Breitenrichtung des
Abdeckungskörpers 12 beidseitig verlaufenden Wand 15 läuft
spitz zu, so daß diese durch Ultraschallwellen geschmolzen
wird, wenn der Abdeckungskörper 12 auf den
Anschlußhalteabschnitt 11 gedrückt wird.
Andererseits ist ein Anschluß 17
(Ultraschallwellenverbindungsanschluß) hier zur Verwendung
vollständig in einer flächigen Form ausgebildet, wie in Fig.
4A gezeigt. Eine Oberfläche (Blattoberfläche bzw.
Plattenoberfläche, auf der ein umhüllter Draht angeordnet
ist) eines Drahtanschlußabschnitts 18 (Abschnitt, an den ein
umhüllter Draht anschließbar ist) wird an ihrem hinteren Ende
wird einer Kerbverzahnungsverarbeitung unterworfen, so daß
mehrere Drahtanschlußabschnitte 18 und mehrere konkave
Abschnitte 18b parallel zueinander in einer Richtung
senkrecht zu der Ausdehnungsrichtung des umhüllten Drahts
(Längserstreckung des Anschlusses 17) ausgebildet sind. Von
dem konvexen Abschnitt 18a und dem konkaven Abschnitt 18b ist
der konkave Abschnitt 18b ein Abschnitt, der als ein
Aussparungsabschnitt zum Abgeben des geschmolzenen
Abdeckungsabschnitts 8b wirkt.
Um einen Verbindungsaufbau des umhüllten Drahtes 8 und des
Anschlusses 17 zu erhalten, wie in Fig. 4B gezeigt, ist der
Drahtanschlußabschnitt 18 des Anschlusses 17 in dem
Nutenabschnitt 13 enthalten, der in dem
Anschlußhalteabschnitt 11 des Anschlußgehäusekörpers 10
vorgesehen ist, und ein umhüllter Draht 8 ist auf dem
konvexen Abschnitt 18a und dem konkaven Abschnitt 18b des
Drahtanschlußabschnitts 18 des Anschlusses 17 angeordnet.
Dann wird der Abdeckungskörper 12 darauf angeordnet, so daß
die Vorsprünge 14 des Abdeckungskörpers 12 in die
Nutenabschnitte 13 in dem Anschlußhalteabschnitt 11 eingefügt
sind. In diesem Zustand ist ein geeigneter Zwischenraum
zwischen dem Abdeckungskörper 12 und dem
Anschlußhalteabschnitt 11 (z. B. zwischen einer oberen Fläche
des Anschlußhalteabschnitts 11 und einer Bodenfläche des
Abdeckungskörpers 12) gesichert, um zu verhindern, daß sich
andere Abschnitte der beiden Elemente als der vordere
Endabschnitt 15a der in Breitenrichtung beidseitigen Wand 15
des Abdeckungskörpers 12 berühren.
In diesem Zustand wird der Abdeckungskörper 12 durch ein
Ultraschallhorn gedrückt, um Ultraschallschwingung anzuwenden
(Anwenden senkrechter Schwingung). Folglich wird
Ultraschallwellenenergie an dem Vorsprung 14 konzentriert,
der den umhüllten Draht 8 mit einem Boden des Nutenabschnitts
13 einklemmt bzw. so einzwickt, so daß der
Abdeckungsabschnitt 8b des umhüllten Drahts 8 schmilzt und
dann Kernelemente 8a freigelegt sind. Der geschmolzene
Abdeckungsabschnitt 8b wird aus dem Anschluß 17 durch Drücken
des Vorsprungs 14 herausgetrieben, so daß sich die
Kernelemente 8a und der Anschluß 17 leitend berühren.
Gleichzeitig fließt der geschmolzene Abdeckungsabschnitt 8b
aus, wie in Fig. 4C gezeigt, in den konkaven Abschnitt 18b,
der positiv in dem Anschluß 17 ausgebildet ist, so daß der
geschmolzene Abdeckungsabschnitt 8b durch einen Zwischenraum
zwischen dem konvexen Abschnitt 18a und den Kernelementen 8a
herausgetrieben wird. So kontaktieren die Kernelemente 8a
sicher die oberen Flächen der mehreren konvexen Abschnitte
18a, während diese die mehreren konkaven Abschnitte 18b
Überqueren bzw. kreuzen, um nicht durch den geschmolzenen
Abdeckungsabschnitt 8b behindert zu werden. Auf diese Weise
kann ein Verbindungsaufbau mit einer hervorragenden
Leitfähigkeitsleistung erhalten werden.
Da bei diesem Aufbau der Aussparungsabschnitt (konkaver
Abschnitt 18b) zum Abgeben des geschmolzenen
Abdeckungsabschnitts 8b in dem Anschluß 17 vorgesehen ist,
wird es im Gegensatz zum Stand der Technik unwahrscheinlich,
daß die Kernelemente wie auch der geschmolzene
Abdeckungsabschnitt in einen Zwischenraum zwischen dem ersten
Element und einer Seitenfläche des zweiten Elementes gelangen
bzw. umgesetzt werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt kann
die Kontaktleistung zwischen den Kernelementen 8a und dem
Anschluß 17 verbessert werden. Da weiterhin der
Anschlußgehäusekörper 10 und der Abdeckungskörper 12 jeweils
als das erste und das zweite Element verwendet werden, wird
gleichzeitig ein integrierter Verbindungsanschluß
hergestellt, wenn der umhüllte Draht 8 und der Anschluß 17
aneinander angeschlossen sind.
Da Ultraschallwellenenergie an dem konvexen Abschnitt 18a des
Anschlusses 17 konzentriert wird, ist es weiterhin möglich,
den Abdeckungsabschnitt 8b zu schmelzen, um die
Verarbeitungseffizienz zu steigern. Da der konvexe Abschnitt
18a und der konkave Abschnitt 18b einfach durch
Kerbverzahnungsverarbeitung ausgebildet werden können, kann
dieser Verbindungsaufbau weiterhin einfach verwirklicht
werden.
Als nächstes wird eine andere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung beschrieben.
Die Fig. 6 erläutern einen Verbindungsaufbau und ein
Verbindungsverfahren gemäß einer anderen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, wobei Fig. 6B eine Schnittansicht
eines Verbindungsabschnitts zwischen dem Draht und dem
Anschluß entlang der Linie VIb-VIb von Fig. 6A, und Fig. 6C
eine Schnittansicht des Verbindungsabschnitts zwischen dem
Draht und dem Anschluß entlang der Linie VIc-VIc von Fig. 6A
zeigt. Dabei sind das erste und das zweite Element identisch
zu der vorher beschriebenen Ausführungsform.
An einem hinteren Ende eines Anschlusses 27
(Ultraschallwellenverbindungsanschluß) ist zur Verwendung
hier ein Drahtanschlußabschnitt (Abschnitt, auf dem der
umhüllte Draht angeordnet ist) mit einem U-förmigen
Querschnitt ausgebildet, der eine Bodenwand 28a, auf der der
umhüllte Draht 8 angeordnet ist, und zwei senkrechte Wände
28b umfaßt, die rechts und links angeordnet und von beiden
Kanten der Bodenwand 28a aufgerichtet sind. Ein Abstand der
zwei senkrechten Wände 28b ist so bemessen, um einen
vorbestimmten Zwischenraum zwischen den Seitenflächen des
Vorsprungs 14 zu sichern, wenn der Vorsprung 14 des
Abdeckungskörpers 12 in den zuvor erwähnten Abstand eingefügt
ist. Die rechte und linke senkrechte Wand 28b enthalten eine
Vielzahl an ausgeschnittenen Abschnitten 29, die in der
Ausdehnungsrichtung des umhüllten Drahtes (Längenrichtung des
Anschlusses 27) als ein Aussparungsabschnitt zum Abgeben des
geschmolzenen Abdeckungsabschnitts 8b gebildet sind.
Um einen Verbindungsaufbau des umhüllten Drahts 8 und des
Anschlusses 27 zu erhalten, wie in Fig. 6B gezeigt, ist der
Drahtanschlußabschnitt 28 des Anschlusses 27 in dem
Nutenabschnitt 13 enthalten, der in dem
Anschlußhalteabschnitt 11 des Anschlußgehäusekörpers 10
vorgesehen ist. Dann wird der umhüllte Draht 8 auf der
Bodenwand 28a des Drahtanschlußabschnitt 28 des Anschlusses
27 angeordnet. Dann wird der Abdeckungskörper 12 darauf
angeordnet, so daß die Vorsprünge 14 des Abdeckungskörpers 12
in jedem der Zwischenräume zwischen den senkrechten Wänden
28b des Drahtanschlußabschnitts 28 des Anschlusses 27
eingefügt sind, der in dem Nutenabschnitt 13 des
Anschlußhalteabschnitts 11 angeordnet ist. In diesem Zustand
ist ein Zwischenraum zwischen der senkrechten Wand 28b und
dem Vorsprung 14 gesichert, der verhindert, daß sich die
senkrechte Wand 28b und der Vorsprung 14 fest gegenseitig
berühren. Weiterhin ist zwischen dem Abdeckungskörper 12 und
dem Anschlußhalteabschnitt 11 (zum Beispiel zwischen einer
oberen Fläche des Anschlußhalteabschnitts 11 und einer
Bodenfläche des Abdeckungskörpers 12) ein geeigneter
Zwischenraum gesichert, der verhindert, daß sich andere
Abschnitte, außer die vorderen Endabschnitte 15a der in
Breitenrichtung beidseitigen Wand 15 des Abdeckungskörpers
12, gegenseitig berühren.
In diesem Zustand wird der Abdeckungskörper 12 durch ein
Ultraschallhorn gedrückt, um Ultraschallschwingungen
anzuwenden (Anwenden senkrechter Schwingung). Folglich wird
Ultraschallwellenenergie an dem Vorsprung 14 konzentriert,
der den umhüllten Draht 8 mit einem Boden des Nutenabschnitts
13 einklemmt, so daß der Abdeckungsabschnitt 8b des umhüllten
Drahtes 8 geschmolzen wird, und dann Kernelemente 8a
freigelegt sind. Der geschmolzene Abdeckungsabschnitt 8b wird
von der Bodenwand 28a durch Drücken des Vorsprungs 14
herausgetrieben, so daß die Kernelemente 8a und die Bodenwand
28a leitend miteinander kontaktiert sind.
Gleichzeitig, wie in Fig. 6B, 6C gezeigt, fließt der
geschmolzene Abschnitt 8b zu den mehreren ausgeschnittenen
Abschnitten 29, die in den senkrechten Wänden 28b vorgesehen
sind, und dringt weiterhin durch die ausgeschnittenen
Abschnitte 29 von dem Anschluß 27 nach außen, d. h. durch
einen Zwischenraum zwischen den Seitenflächen des Anschlusses
17 und der Wand des Nutenabschnitts 13. Auf diese Weise
fließt der geschmolzene Abdeckungsabschnitt 8b durch viele
Zwischenräume aus, so daß der geschmolzene
Abdeckungsabschnitt 8b aus dem Zwischenraum zwischen den
Kernelementen 8a und dem Anschluß 27 herausgetrieben wird,
wodurch die Kernelemente 8a und der Anschluß 27 in
ausgezeichneten leitenden Kontakt miteinander gebracht
werden. Aufgrund des Vorhandenseins der senkrechten Wand 28b,
sogar wenn die Kernelemente 8a seitwärts zusammen mit dem
geschmolzenen Abdeckungsabschnitt 8b ausfließen, kontaktieren
diese mit der senkrechten Wand 28b, so daß diese leitfähig
mit dem Anschluß 27 sind. Auf diese Weise kann unter diesem
Gesichtspunkt auch die Leitfähigkeitsleistung gesteigert
werden. Da weiterhin der geschmolzene Abdeckungsabschnitt 8b
in einen Raum außerhalb des Anschlusses 27 umgesetzt wird,
wird die Möglichkeit eines Spiels zwischen dem Anschluß 27
und dem Nutenabschnitt 13 ausgeschlossen.
Obwohl bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung unter Verwendung spezifischer Ausdrücke beschrieben
wurde, dient eine derartige Beschreibung nur der Darstellung,
und Änderungen und Variationen können durchgeführt werden,
ohne den Schutzumfang der folgenden Ansprüche zu verlassen.
Claims (7)
1. Anschluß zur Ultraschallwellenverbindung, der
eingeklemmt zwischen einem ersten Element und einem
zweiten Element vorgesehen ist, wobei ein umhüllter
Draht (8), der Kernelemente (8a) und einen seinen
Außenumfang umhüllenden Abdeckungsabschnitt umfaßt, auf
dem Anschluß (17, 27) geschichtet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abdeckungsabschnitt (8b) unter
Drücken des ersten und des zweiten Elementes durch
Anwenden von Ultraschallschwingungen schmelzbar ist, so
daß der Anschluß (17, 27) und Kernelemente (8a) leitend
miteinander kontaktiert sind, und
der Anschluß (17, 27) einen Aussparungsabschnitt (18b)
zum Abgeben des geschmolzenen Abdeckungsabschnitts (8b)
umfaßt, wobei der Aussparungsabschnitt (18b) an einem
Abschnitt vorgesehen ist, an den der umhüllte Draht (8)
anschließbar ist.
2. Anschluß zur Ultraschallwellenverbindung nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß konkave Abschnitte (18b)
und konvexe Abschnitte (18a) auf einer Blattoberfläche,
auf der der umhüllte Draht (8) geschichtet ist, an einem
Abschnitt (18) ausgebildet sind, an den der umhüllte
Draht (8) anschließbar ist,
wobei der Aussparungsabschnitt der konkave Abschnitt
(18b) ist.
3. Anschluß zur Ultraschallwellenverbindung nach Anspruch
2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl an konkaven
Abschnitten (18b) und konvexen Abschnitten (18a)
parallel zueinander in einer Richtung senkrecht zu der
Ausdehnungsrichtung des umhüllten Drahts (8) ausgebildet
sind.
4. Anschluß zur Ultraschallwellenverbindung nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschnitt (18), an
den der umhüllte Draht (8) anschließbar ist, eine
Bodenwand (28a), auf der der umhüllte Draht (8)
angeordnet ist, und senkrechte Wände (28b) umfaßt, die
von Seitenkanten der Bodenwand (28a) aufgerichtet sind
und einen ausgeschnittenen Abschnitt (29) aufweisen,
wobei der Aussparungsabschnitt der ausgeschnittene
Abschnitt (29) ist.
5. Anschluß zur Ultraschallwellenverbindung nach Anspruch
4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl der
Anschlüsse (27) in der Ausdehnungsrichtung des umhüllten
Drahts (8) ausgebildet sind.
6. Aufbau zum Anschließen des Anschlusses zur
Ultraschallwellenverbindung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 5 an den umhüllten Draht durch
Ultraschallschwingung, dadurch gekennzeichnet, daß der
Anschluß (17, 27) in jedem der Nutenabschnitte (13)
enthalten ist, die in dem ersten Element vorgesehen
sind, der umhüllte Draht (8) auf dem Anschluß (17, 27)
angeordnet ist, so um darauf geschichtet zu sein, dann
das zweite Element auf dem ersten Element angebracht
ist, so daß Vorsprünge (14), die an dem zweiten Element
vorgesehen sind, in die Nutenabschnitte (13) eingeführt
sind, wobei die ersten und zweiten Elemente gedrückt
werden, um eine Kraft zwischen den Vorsprüngen (14) und
Nutenabschnitten (13) aufzubringen, und gleichzeitig
Ultraschallschwingung darauf anwendbar ist, um den
Abdeckungsabschnitt (8b) des umhüllten Drahts (8) zu
schmelzen, und wobei ein Teil des geschmolzenen
Abdeckungsabschnitts (8b) durch den Aussparungsabschnitt
auslaßbar ist, so daß der Abdeckungsabschnitt (8b) des
umhüllten Drahts (8) und der Anschluß (17, 27) leitend
miteinander kontaktiert sind.
7. Aufbau zum Anschließen durch Ultraschallschwingung nach
Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Element ein Anschlußhalteabschnitt (11) ist, der an
einem Ende eines Anschlußgehäusekörpers (10) vorstehend
ausgebildet ist, und das zweite Element ein
Abdeckungskörper (12) zum Zusetzen des
Anschlußhalteabschnitts (11) ist.
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