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DE19800588C2 - Vorrichtung zum Führen einer absenkbaren Schale für eine Gepäckablage, insbesondere in einem Passagierflugzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Führen einer absenkbaren Schale für eine Gepäckablage, insbesondere in einem Passagierflugzeug

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DE19800588C2
DE19800588C2 DE1998100588 DE19800588A DE19800588C2 DE 19800588 C2 DE19800588 C2 DE 19800588C2 DE 1998100588 DE1998100588 DE 1998100588 DE 19800588 A DE19800588 A DE 19800588A DE 19800588 C2 DE19800588 C2 DE 19800588C2
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DE
Germany
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shell
linear guide
luggage
luggage rack
levers
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DE1998100588
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Wilfried Sprenger
Bernd Roessner
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Airbus Operations GmbH
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Airbus Operations GmbH
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Publication date
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    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64DEQUIPMENT FOR FITTING IN OR TO AIRCRAFT; FLIGHT SUITS; PARACHUTES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF POWER PLANTS OR PROPULSION TRANSMISSIONS IN AIRCRAFT
    • B64D11/00Passenger or crew accommodation; Flight-deck installations not otherwise provided for
    • B64D11/003Stowage devices for passengers' personal luggage

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen einer absenkbaren Schale für eine Gepäckablage, insbesondere in einem Passagierflugzeug, wobei die Vor­ richtung ein Haltesystem und eine Linearführung zur Auf- und Abwärtsbewe­ gung der Schale aufweist und die Schale in ein unter anderem strukturfeste Seitenwände aufweisendes Gepäckablagengehäuse hochschwenkbar und zum Be- und Entladen absenkbar ist, wobei das Haltesystem zwei Hebel aufweist und jeweils ein Hebelende beidseitig der Schale angelenkt ist und die jeweils anderen Hebelenden über eine Torsionswelle miteinander verbunden sind zur Bildung einer Gabel zum Halten der Schale und die Linearführung mit der Flug­ zeugstruktur drehbar verbunden ist.
Mit einer derartigen Vorrichtung für das Führen der absenkbaren Schale einer Gepäckablage wird einerseits erreicht, daß in geschlossener Stellung der Ge­ päckablage die Bewegungsfreiheit der Passagiere nicht eingeschränkt wird und andererseits in offener Beladestellung das Ablegen und Entnehmen von Gepäck bequem möglich ist und die Gepäckablagen insbesondere für kleinere Personen besser erreichbar und einsehbar sind.
Aus der DE 195 46 301 A1 ist eine Vorrichtung zum Führen einer absenkbaren Schale einer Gepäckablage bekannt. Zur Führung der Bewegung der Schale wird hier im Prinzip ein Viergelenksystem mit strukturfesten und schalenfesten Gelenkpunkten verwendet. Zum Absenken bzw. Hochschwenken der Schale wird eine Schwenkbewegung von den zwei Oberhebeln und dem Unterhebel ausgeführt. Die Bewegungsbahn der Schale wird somit durch die Anordnung der Hebel und der Gelenkpunkte bestimmt, wobei für die Hebelanordnung und der Schwenk­ bewegung der Gepäckschale ausreichend Platz vorhanden sein muß. Aus der DE 41 30 644 C2 ist eine weitere Gepäckablage mit einer absenkbaren Schale zur Aufnahme von Gepäck bekannt. Dabei ist die Schale innerhalb eines kastenförmigen Gehäuses ebenfalls über zwei Gelenkvierecke so mit den Sei­ tenwänden des Gehäuses verbunden, daß sie aus ihrer geschlossenen Staustel­ lung nach unten in eine offene Beladestellung ausschwenkbar ist. Jedem Gelenkviereck ist eine Unterstützungseinrichtung zugeordnet, die entsprechend dem Gewicht der Schale eine Unterstützungskraft zum Hochschwenken der Schale liefert.
Diese Ausbildung eines solchen Haltesystems ist nur mit einem relativ kom­ plizierten Aufbau möglich, da neben der Funktion der Bewegung der Schale über die Unterstützungseinrichtung auch eine Waagefunktion erreicht wird. Aus DE 44 46 772 C1 und auch DE 196 17 657 A1 sind ebenfalls Gepäck­ ablagen mit einer absenkbaren Schale bekannt, die recht aufwendige Führungs­ systeme an den Seitenwänden der Schale aufweisen und mit einer Unterstüt­ zungseinrichtung versehen sind, die eine zum Schließen der Schäle angepaßte Unterstützungskraft bereitstellen.
Die Ausbildung von solchen Führungs- bzw. Haltesystemen für absenkbare Gepäckablagen ist bisher nur mit einem relativ komplizierten Aufbau erreicht worden. Infolge der vielen Einzelteile besteht ein hoher Montageaufwand und durch die häufige Benutzung, d. h. Ein- und Ausschwenken der Schale, und hohen Belastungen ist ein Verschleiß der Bauteile und damit eine hohe Stör­ anfälligkeit zu erwarten. Der Aufwand zum Warten ist demgemäß erheblich groß.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Führen einer absenkbaren Schale für eine Gepäckablage so einfach und robust zu gestalten, daß der Herstellungs- und Montageaufwand einer derartigen Vorrich­ tung minimiert wird und die Störanfälligkeit und damit der Wartungsaufwand erheblich gesenkt wird. Die Bewegungsbahn der Gepäckschale ist platzsparend und exakt zu realisieren.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung mit den im Patent­ anspruch 1 genannten Maßnahmen gelöst.
Dabei ist insbesondere von Vorteil, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung gegenüber den bekannten, durch ein relativ komplizierten Aufbau gekennzeich­ netes Führungssystemen einfach und robust gestaltet ist und nur wenig beweg­ te Teile aufweist. Damit kann der Herstellungs- und Montageaufwand einer derartigen Vorrichtung minimiert werden. Die Störanfälligkeit ist erheblich ver­ ringert, was den Wartungsaufwand senkt. Mit der Linarführung ist mit einem einfachen und kostengünstigen Bauelement eine exakte Führung der Auf- und Abwärtsbewegung der Schale erreicht.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen 2 bis 8 angegeben.
Mit der Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 oder 3 wird erreicht, daß der Ge­ päckaufnahmeraum der Gepäckschale nicht durch Bauteile blockiert oder ver­ kleinert wird und somit das Stauvolumen voll erhalten bleibt.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 4 ermöglicht ein gesichertes Halten der Gepäckschale in offener Beladeposition bzw. in geschlossener Ruheposition.
Die Lage der Gepäckschale in geschlossener Ruheposition kann mit der Maß­ nahme gemäß Anspruch 5 unabhängig von der Beladung eingestellt werden.
Mit den Maßnahmen gemäß Anspruch 6 bis 8 ist erreicht, daß die Betätigungs­ kräfte zum Hochschwenken der Schale reduziert werden können und somit eine erleichterte Handhabung der Gepäckablagen erreicht wird.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es wird nachstehend anhand der Fig. 1 bis 5 näher beschrieben. In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht von Überkopf-Gepäckablagen mit dem erfindungs­ gemäßen Führungssystem in einer Fluggastkabine oberhalb von mittleren Sitzreihen,
Fig. 2 die Gepäckablage in perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 die Gepäckablage in geschlossener Ruheposition, die mittels einstellbarer Anschläge positioniert ist,
Fig. 4 einen justierbaren Anschlag als Einzelheit und
Fig. 5 einen Rastmechanismus als Einzelheit.
Die Fig. 1 zeigt eine Gepäckablage 1 für eine Mittelreihe in einer Flugzeugkabi­ ne. Von dieser symmetrisch zur Mittellinie 2 aufgebauten Gepäckablage 1 ist die linke Hälfte im geöffnetem Zustand gezeigt. Eine Schale 3 befindet sich in ihrer abgesenkten Stellung. Die rechte Hälfte der Gepäckablage befindet sich im geschlossenen Zustand, die Schale 3' ist in hochgeschwenkter und arretierter Position ersichtlich. Die gesamte Gepäckablage 1 weist eine Vielzahl dieser Schalen 3 auf, wovon jede zwischen zwei Seitenwänden 4, 5 (gezeigt in Fig. 2) angeordnet ist. Die Seitenwände 4 und 5, eine vordere Verkleidung 6 und eine Deckenplatte (nicht gezeigt) bilden mit den übrigen Wandungen der Gepäck­ ablage 1 jeweils ein Gehäuse zur Aufnahme der Schale 3. Dieses Gehäuse ist mit der Flugzeugstruktur verbunden. Die Schale 3 umfaßt neben einer Boden­ fläche 3A Seitenwände 3B, 3C und eine Deckplatte 3D. Die Schale 3 bildet den Gepäckaufnahmeraum. Die vordere Verkleidung 6 verschließt in der oberen Position das Gepäckfach. Die Verkleidung 6 kann als drehbare Klappe ausgebil­ det sein, die auch bei Störungen der Absenkvorrichtung den Zugang zum Ge­ päck ermöglicht. Jede Schale 3 wird durch ein Haltesystem 7 gehalten und kann in die abgesenkte Belade- und Entladeposition sowie in die geschlossene Ruheposition bewegt werden. Die Ausbildung des Haltesystems 7 ist in der Zusammenschau mit der Fig. 2, die eine perspektivische Ansicht der Gepäck­ schale 3 zeigt, genau erkennbar und wird im nachfolgenden beschrieben. Das Haltesystem 7 besteht aus zwei biegesteifen Hebeln 8 und 9, die jeweils an einer Seite der Schale 3 oberhalb des Gepäckaufnahmeraums mit ihren Hebelen­ den 10 und 11 mit derselben drehbar verbunden sind. Das jeweils andere Hebelende 12 bzw. 13 ist mit den Enden einer verdrehsteifen Welle (Torsions­ welle) 14 verbunden. Die Enden der Torsionswelle 14 sind an den strukturfe­ sten Seitenwänden 4 bzw. 5 in Lagern 15 und 16 drehbar gelagert. So bilden die Hebel 8 und 9 zusammen mit der Torsionswelle 14 eine Aufnahmegabel, die die Gepäckschale 3 hält. In der gezeigten Ausführungsform stimmen die Lager­ punkte 15 und 16 mit den Verbindungspunkten 12, 13 der Hebel 8 und 9 an der Torsionswelle 14 überein. An der Schale 3 ist eine vertikal angeordnete Linearführung 17 vorgesehen, die eine vorbestimmte Auf- und Abwärtsbewe­ gung der Schale 3 ermöglicht. Die Linearführung 17 ist vorzugsweise mittig im hinteren Bereich an der Deckplatte 3D der Schale 3 an einer Befestigungsstelle 18 winkelsteif befestigt. Das andere Ende der Linearführung 17 ist am Anlenk­ punkt 19 drehbar mit der Flugzeugstruktur bzw. einem strukturfesten Gepäck­ ablagenteil verbunden. Die Art des gezeigten Haltesystems 7 entspricht einer Kurbelschleife. Vorteilhaft ist bei einer solchen Form des Hebelgetriebes eine geringe Anzahl von bewegten Teilen, große Steifigkeit durch einen direkten Kraftfluß und die Bestimmung der Bewegungsbahn für das Gepäckfach durch die Auswahl von nur 3 Haltepunkten (hier: 12, 13, 19). Alle Komponenten des Haltesystems 7 - die Hebel 8 und 9 sowie der Linearführung 17 - sind außer­ halb der Gepäckschale 3 angeordnet, um das Stauvolumen des Gepäckauf­ nahmeraumes nicht zu verkleinern.
In der geschlossenen Ruheposition muß die Gepäckschale 3 arretiert werden können, damit ein unkontrolliertes Absenken und damit ein Verletzungsrisiko verhindert wird. Eine Arretierung ist auch in der abgesenkten Beladeposition notwendig, damit während der Beladung die Schale 3 einen festen Halt hat. Dafür ist ein oberer und ein unterer Rastbolzen 21 und 22 an der Linearführung 17 vorgesehen. Als Einzelheit in einer Schnittdarstellung ist ein solcher Rastbol­ zen 21 oder 22 in Fig. 5 gezeigt.
Die Linearführung 17 kann mit einer Hilfskraftunterstützung ausgerüstet wer­ den, um die Betätigungskräfte für die Passagiere oder Flugbegleiter zu reduzie­ ren. Eine solche Hilfskraftunterstützung kann beispielsweise ein elektrisch betriebener Stellmotor (Spindelantrieb) oder ein Pneumatikzylinder sein. Eine Betätigung dieser Unterstützungseinrichtungen erfolgt entweder direkt über eine Griffleiste am Gepäckfach, die die Hilfskraft in der gewünschten Richtung auslöst, oder über einen Schalter, der im Zugriffsbereich der Passagiere bzw. Flugbegleiter untergebracht ist. Die Linearführung 17 kann vorteilhaft auch mit einer Dämpfungseinrichtung, wie beispielsweise eine Gasfeder, ausgerüstet sein, um auch bei einem hohen Gewicht der Schale 3 eine gedämpfte Auf- und Abwärtsbewegung zu erreichen.
In Fig. 3 ist der rechte Teil der Gepäckablage 1 mit geschlossener Gepäckscha­ le 3 gezeigt. Ersichtlich sind justierbare Anschläge 23, 23', mit der die Lage der Gepäckschale 3 innerhalb der Gepäckablage 3 eingestellt werden kann. Wenn beim Hochfahren der Gepäckschale 3 die Anschläge 23 bzw. 23' erreicht sind, rastet der obere Rastbolzen 21 ein und die Schale ist arretiert.
Ein solcher Anschlag 23 ist in Fig. 4 als Einzelheit gezeigt. Er ist im Bereich der Deckenplatte des Gepäckablagengehäuses 1 vorgesehen und besteht in der bevorzugten Ausgestaltung aus einer Schraube 24, deren Schraubenkopf 25 die Anschlagstelle bildet und der deshalb beispielsweise aus Kunststoff ausgebildet ist. Eine Verstellung des Anschlags 23 ist mittels Muttern 26 und 27 möglich.
In Fig. 5 ist die Einzelheit des oberen bzw. des unteren Rastbolzens 21 bzw. 22 ersichtlich. Die Rastbolzen 21 bzw. 22 besitzen einen rückfederbaren Rasten­ mechanismus 20, der einrastet, wenn eine entsprechende Aussparung 28 des bewegbaren Führungselementes 29 innerhalb der Linearführung 17 erreicht ist. Die Arretierung wird gelöst mittels eines Schaltelementes, welches betätigt wird beispielsweise gleichzeitig mit einem Öffnungsgriff. Das Schaltelement kann beispielsweise ein Bowdenzug oder ein elektrisch betätigter Schaltmagnet sein.
Zur Vermeidung von Verletzungen oder Beschädigungen des Gepäcks ist in einer nicht gezeigten Ausführungsform an der Ladekante ein Kontaktelement angebracht. Dieses Kontaktelement kann als Kontaktschlauch ausgebildet sein, der ein Signal bei Berührung abgibt, wenn der Hubweg des Gepäckfaches nicht vollständig frei ist. In einem solchen Fall wird eine Abwärtsbewegung zur abgesenkten Position ausgelöst, um Gepäckstücke oder die Hand eines Passa­ giers nicht unnötig zu quetschen.
Bezugszeichenliste
1
Gepäckablage
2
Mittellinie
3
Schale
3
A Bodenplatte der Schale
3
B,
3
C Seitenwände der Schale
3
D Deckplatte der Schale
4
,
5
Seitenwände (vom Gehäuse)
6
Verkleidung, Klappe
7
Haltesystem
8
,
9
biegesteife Hebel
10
,
11
Anlenkpunkte der Hebel an Schale
12
,
13
Anlenkpunkte der Hebel (gehäuseseitig)
14
Torsionswelle
15
,
16
Lagerstellen der Wellenenden
17
Linearführung
18
Anlenkpunkt an der Schale (starr)
19
Anlenkpunkt an der Struktur (drehbar)
20
Rastmechanismus
21
oberer Rastbolzen
22
unterer Rastbolzen
23
justierbarer Anschlag
24
Schraube
25
Schraubenkopf
26
,
27
Muttern
28
Aussparung
29
Führungselement

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Führen einer absenkbaren Schals (3) für eine Gepäckablage (1), insbesondere in einem Passagierflugzeug, wobei die Vorrichtung ein Haltesystem (7) und eine Linearführung (17) zur Auf- und Abwärtsbewe­ gung der Schale (4) aufweist und die Schale (3) in ein unter anderem struk­ turfeste Seitenwände (4, 5) aufweisendes Gepäckablagengehäuse hoch­ schwenkbar und zum Be- und Entladen absenkbar ist, wobei das Haltesy­ stem (7) zwei Hebel (8, 9) aufweist und jeweils ein Hebelende (10, 11) beidseitig der Schale (3) angelenkt ist und die jeweils anderen Hebelenden (12, 13) über eine Torsionswelle (14) miteinander verbunden sind zur Bil­ dung einer Gabel zum Halten der Schale (3) und die Linearführung (17) mit der Flugzeugstruktur drehbar (19) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenenden der Torsionswelle (14) in beidseitig der Schale (3) angeordneten Lagerstellen (15, 16) in den strukturfesten Seitenwänden (4, 5) drehbar gelagert sind und die Linearführung (17) mit der Schale (3) starr verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Linearführung (17) mittig im hinteren Schalenbereich und die schalensei­ tigen Anschlußpunkte der Hebelenden (10, 11) im vorderen Schalenbereich in Symmetrie zum Anschlußpunkt (18) der Linearführung (17) an der Deck­ platte (3D) der Schale (3) vorgesehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente des Haltesystems (7), wie Hebel (8, 9) und Torsionswelle (14) außerhalb der Gepäckschale (3) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Linearführung (17) ein oberer und ein unterer Rastbolzen (21, 22) vorgesehen ist zur Arretierung der Schale (3) in geschlossener Ruheposition oder offener Beladeposition.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Gepäckablage (1) zumindest ein justierbarer Anschlag (23, 23') zur Begrenzung der Hochschwenkbewegung der Schale (3) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Linearführung (17) eine Hilfskraftunterstützung vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfskraftunterstützung als elektrisch betriebener Spindelantrieb ausge­ bildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfskraftunterstützung als druckluftbetriebener Stellmotor ausgebildet ist.
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