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QUERVERWEIS
AUF ZUGEHÖRIGE
ANMELDUNG
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Diese
Patentanmeldung beansprucht die Priorität der vorher eingereichten,
gleichzeitig anhängigen
provisorischen Patentanmeldung in den Vereinigten Staaten, Serien
Nr. 60/026,711, eingereicht am 25. September 1996, von Michel Houde,
mit dem Titel "HLR-Merkmalsanforderungsabsendung
und HLR-Merkmalsarbitration",
deren Offenbarung in den vorliegenden Text durch Bezugnahme eingeschlossen
wird.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft zelluläre Kommunikationsnetzwerke,
und insbesondere die Netzwerkbearbeitung von Teilnehmerdienstmerkmalen
in Reaktion auf die Teilnehmermerkmalsauswahl, und ebenso die Bestimmung,
wann während
der Rufeinrichtung und der Ablieferung Merkmale beteiligt sind.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Vorhandene
zelluläre
Telefonnetzwerke bieten ihren Teilnehmern eine Anzahl spezieller
Dienstmerkmale an.
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Typischerweise
werden diese Merkmale zusätzlich
zum regulären
Zellulärtelefondienst
angeboten, und daher erfordert der Zugriff auf diese Merkmale und
deren Benutzung die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr durch
den Teilnehmer. Beispiele für diese
Dienstmerkmale umfassen Sprachpost, Rufumleitung, Schnellwählen, Anrufe über mehrere
Abschnitte, Konferenzschaltungen, Rufübertragungen, flexiblen Alarm,
und dergleichen.
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In
dem momentanen (TR45) Netzwerkbezugsmodell (NRM) für das drahtlose
(zelluläre)
Telefonnetzwerk ist das Heimortsregister (HLR) der primäre Netzwerkknoten,
der für
die Ausführung
derartiger Dienstmerkmale verantwortlich ist. Ein Teilnehmer aktiviert,
deaktiviert ein Dienstmerkmal oder fordert dessen Ausführung an,
indem er einen Merkmalscode durch seine Mobilstation wählt. Eine
Nachricht einschließlich
des gewählten
Merkmalscodes wird dann von der Mobilstation über die Luftschnittstelle,
durch die Basisstation (BS), und weiter zum Dienstmobilvermittlungszentrum
(MSC) geschickt. Eine Merkmalsanforderungsnachricht wird dann von dem
Mobilvermittlungszentrum an das Heimortsregister für die Bewertung
gesandt. Das Heimortsregister schickt dann eine Merkmalsanforderungsrückkehrergebnisnachricht
zurück,
welche Befehle enthält, welche
die Aktionen, falls überhaupt,
angibt, die von dem Mobilvermittlungszentrum unternommen werden
sollen, um auf den Merkmalscode zu reagieren und das angeforderte
Dienstmerkmal zu implementieren. Ein entsprechender Vorgang, der
die Merkmalsausführung
betrifft, wird an dem Heimortsregister im Zusammenhang mit dem Einrichten
und Liefern eines ankommenden Anrufs durchgeführt, mit welchem eine Teilnehmermobilstation
angerufen wird.
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Vor
kurzem erfolgte Fortschritte bei der Netzwerkarchitektur wurden
unternommen, um ein drahtloses intelligentes Netzwerk (IN) im Zusammenhang mit
Zellulärtelefonnetzwerken
zu implementieren. Der primäre
Effekt der intelligenten Netzwerkorganisation besteht darin, die "Intelligenz" zum Richten von
Operationen, die von dem Netzwerk von seinem momentanen Ort in jedem
Mobilvermittlungszentrum und möglicherweise
andere Netzwerkknoten bereitgestellt werden, zu bewegen, so daß sie sich
statt dessen in einem oder mehreren zentralen Knoten befindet, die
auf dem Gebiet häufig
als Dienststeuerpunkte (SCPs) bezeichnet werden. Es wird erwartet, daß zahlreiche,
möglicherweise
sogar sämtliche, Dienstmerkmale,
die entweder durch vom Teilnehmer gewählte Merkmalscodes oder im
Zusammenhang einer Rufeinrichtung und Lieferung betätigt werden,
irgendwann durch den Dienststeuerpunkt statt durch das Heimortsregister
implementiert werden. Dies führt
zu Netzwerkverarbeitungsfragen in Bezug sowohl auf Merkmalsabsendung
(also wo wurde das Dienstmerkmal implementiert), nach einer Teilnehmeranforderung,
als auch Merkmalsarbitration (also die relative Prioritätsvergabe
der Merkmale, die zwischen verschiedenen Knoten implementiert sind), während der
Rufeinrichtung und der Lieferung.
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Die
WO 95/12268 A1 beschreibt ein Kommunikationssystem für persönliche Nummern
mit einer Roaming-Mglichkeit für
zellulare Mobilfunktelefone. Ortsinformation bezüglich des Aufenthaltsorts eines registrierten
Mobiltelefons wird entweder direkt oder indirekt über eine
Zentralstelle zu einer Vermittlungseinrichtung übertragen, die eine Datenbank
mit Kommunikationsdispositionsinformation hält, umfassend alternative Teilnehmerziele
für eine
Kommunikation persönlicher
Zahlen. Die Ortsinformation wird fortlaufend aktualisiert um Registrierungen
und Deregistrierungen, ein Roaming und andere einen Teilnehmerort
und Status anzeigende Information zu aktualisieren.
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Die
EP 0715473 A2 beschreibt
ein Verfahren zur Nutzung von Diensten durch Netzteilnehmer eines
Kommunikationsnetzes eine Verzweigung zu einer in einer Teilnehmerdatenbasis
verwirklichten Dienststeuerungseinheit wird durch Einrichten einer Dienstekennung
als Teilnehmer individuelles Teilnehmerdatum und durch Auswerten
dieser Dienstekennung während
einer Anrufbehandlung ausgelöst.
Von der Dienstesteuerungseinheit werden Information zur Nutzung
von zusätzlich
angebotenen Diensten abgegeben. Dienste im Netz können durch
die Dienstekennung während üblicher
Anrufverarbeitung zusätzlich
zu ohnehin vorhandenen Diensten angestoßen werden.
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Die
WO 96/13949 A1 beschreibt ein Verfahren zum Aktivieren intelligenter
Netzdienste in einem Mobilkommunikationssystem. Ein Mobildienstvermittlungszentrum
speichert Dienstauslöser,
die Auslösekriterien
für Dienste
und die für
ein Aufsuchen des Dienststeuerpunktes erforderliche Information umfassen.
Die Mobilteilnehmerdaten in der Teilnehmerdatenbank sind mit einem
intelligenten Netzdienstauslseschlüssel versehen, der zu einem
oder mehreren Dienstauslsern zeigt. Wenn das Mobildienstevermittlungszentrum
die den Auslseschlssel des Mobilteilnehmers während einer Rufeinrichtung
erhält,
aktiviert es die Dienstauslöser,
die durch den Schlssel angegeben werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist eine der Erfindung zugrunde liegende Problemstellung, eine Anforderungsnachricht
durch eine Kooperation eines Mobilvermittlungszentrums, eines Heimortsregisters
und eines Dienststeuerpunktes verbessert zu bearbeiten.
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Die
vorliegende Erfindung geht das Thema der Merkmalsabsendung bei einer
Ausführungsform dadurch
an, daß sie
einen Vermittlungsknoten, der momentan eine Mobilstation bedient,
durch welche ein Merkmal angefordert wird, ein Heimortsregister für die Mobilstation
umgehen läßt, und
statt dessen eine Merkmalsanforderungsnachricht für die Verarbeitung
direkt an einen Dienststeuerpunkt innerhalb eines drahtlosen intelligenten
Netzwerks senden läßt, welches
dieses Merkmal unterstützt.
Bei einer anderen Ausführungsform
schickt der momemtan bedienende Vermittlungsknoten die Merkmalsanforderungsnachricht
an das Heimortsregister, wobei das Heimortsregister unterstützte Dienstmerkmale
behandelt, und nicht-unterstützte
Dienstmerkmale zur Verarbeitung an den Dienststeuerpunkt absendet, damit
sie dort behandelt werden. Bei einer anderen Ausführungsform
schickt der momentan bedienende Vermittlungsknoten die Merkmalsanforderungsnachricht
an den Dienststeuerpunkt, wobei erneut das Heimortsregister umgangen
wird, und der Dienststeuerpunkt bestimmte Dienstmerkmale behandelt, und
andere Dienstmerkmale zur Verarbeitung zurück an das Heimortsregister
absendet, damit sie dort behandelt werden.
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Die
vorliegende Erfindung geht das Thema der Merkmalsarbitration bei
einer Ausführungsform während der
Einrichtung und Lieferung eines Anrufs dadurch an, daß sie das
Heimortsregister eine Anforderungsnachricht für eine Routing/Roaming-Nummer (routing:
Leiten über
einen bestimmten Weg; roaming: einloggen bei anderem Netzwerkbetreiber) über einen
Dienststeuerpunkt eines drahtlosen intelligenten Netzwerks senden
läßt. Der
Dienststeuerpunkt stellt dann fest, ein Dienstmerkmal durch die Einrichtung
und Lieferung des Rufs impliziert wird, und falls dies der Fall
ist, stellt er geeignete Befehle zurück für das Heimortsregister zur
Verfügung.
Anderenfalls wird die empfangene Nachricht von dem Dienststeuerpunkt
an einen Dienstvermittlungsknoten weitergeleitet, um eine herkömmliche
Rufeinrichtung zu einer Mobilstation fertigzustellen. Bei einer anderen
Ausführungsform
fragt statt dessen das Heimortsregister den Dienststeuerpunkt ab,
ob ein Dienstmerkmal durch die Einrichtung und Lieferung des Rufs
impliziert wird. Die geeignete Handhabung der Einrichtung und Lieferung
des Rufs wird dann durch das Heimortsregister durchgeführt, entsprechend
der Antwort auf die Abfrage, die von dem Dienststeuerpunkt zur Verfügung gestellt
wird.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Ein
vollständigeres
Verständnis
des Verfahrens und der Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
kann durch Bezugnahme auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung
erlangt werden, im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen. Es zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung eines Zellulärtelefonnetzwerks, bei welchem
die vorliegende Erfindung implementiert werden kann;
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2 eine
Darstellung des Nachrichtenflusses und Knotenbetriebs, welches den
Betrieb des Zellulärtelefonnetzwerks
von 1 nach Art des Standes der Technik zur Reaktion
auf eine Teilnehmermerkmalsanforderung erläutert;
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3 eine
Darstellung des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs, welche
den Betrieb des Zellulärtelefonnetzwerks
von 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Reaktion auf eine Teilnehmermerkmalsanforderung erläutert;
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4 eine
Darstellung des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs, welche
den Betrieb des Zellulärtelefonnetzwerks
von 1 gemäß einer zweiten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Reaktion auf eine Teilnehmermerkmalsanforderung
erläutert;
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5 eine
Darstellung des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs, welche
den Betrieb des Zellulärtelefonnetzwerks
von 1 gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Reaktion auf eine Teilnehmermerkmalsanforderung erläutert;
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6 eine
Darstellung des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs, welche
den Betrieb des Zellulärtelefonnetzwerks
von 1 nach Art des Standes der Technik zur Bewirkung
der Einrichtung und Lieferung eines Rufs erläutert;
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7 eine
Darstellung des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs, welche
den Betrieb des Zellulärtelefonnetzwerks
von 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Bewirkung der Einrichtung und Lieferung
eines Rufs erläutert;
und
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8 eine
Darstellung des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs, welche
den Betrieb des Zellulärtelefonnetzwerks
von 1 gemäß einer zweite
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Bewirkung der Einrichtung und Lieferung
eines Rufs erläutert;
und
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Nunmehr
wird auf 1 Bezug genommen, in welcher
schematisch ein Zellulärtelefonnetzwerk 10 dargestellt
ist, welches mehrere miteinander verbundene Mobilvermittlungszentren
(MSCs) 12 aufweist. Obwohl nur zwei Mobilvermittlungszentren 12 dargestellt
sind, wird darauf hingewiesen, daß das Netzwerk 10 wahrscheinlich
erheblich mehr miteinander verbundene Knoten enthält. Das
erste und zweite Mobilvermittlungszentrum 12(1) bzw. 12(2) kann
jeweils irgendeine Anzahl bekannter Telekommunikationsvermittlungsgeräte enthalten,
einschließlich
jener, die normalerweise verwendet und auf diesem Gebiet bekannt
sind, zur Bereitstellung entweder eines digitalen oder eines analogen
Zellulärtelefondienstes
für mehrere
Mobilstationen (MS) 14. Die Mobilvermittlungszentren 12 sind
miteinander zur Kommunikation sowohl über Sprachkanäle 18 (mit gestrichelten
Linien dargestellt) als auch über
Signalisierungsverbindungen 16 (als durchgezogene Linien
dargestellt) verbunden, welche eine bekannte Verbindung des Typs
ISUP (oder R1 oder R2) bereitstellen. Die Sprachkanäle 18 stellen
Sprach- und Datenkommunikationspfade zur Verfügung, die zur Durchführung von
Telekommunikationsvorgängen zwischen
den Mobilvermittlungszentren 12 verwendet werden. Die Signalisierungsverbindungen 16 befördern Befehlsnachrichten
zwischen den Mobilvermittlungszentren 12. Diese Nachrichten
können
beispielsweise beim Einrichten und Abbauen von Sprach- und Datenkommunikationsverbindungen über die
Sprachkanäle 18 verwendet
werden, und zum Steuern der Bereitstellung von Rufdiensten für die Mobilstationen 14.
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Jedes
Mobilvermittlungszentrum 12 ist weiterhin mit einem Heimortsregister
(HLR) 20 über
ein zugeordnetes Besucherortsregister (VLR) 22 mit Hilfe
einer Signalisierungsverbindung 24 verbunden, welche eine
bekannte Verbindung des Typs "Mobile Application
Part" (MAP) oder IS-42
zur Verfügung stellt.
Das Heimortsregister 20 speichert Information in Bezug
auf die Mobilstationen 14 und deren Teilnahme, einschließlich Ortsinformation
und Dienstinformation.
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Die
Mobilvermittlungszentren 12 sind weiterhin an mehrere Basisstationen
(BS) 34 angeschlossen, welche so arbeiten, daß sie Funkfrequenzkommunikationsvorgänge mit
in der Nähe
befindlichen Mobilstationen 14 über die Luftschnittstelle 36 durchführen. Die
Mobilvermittlungszentren 12 arbeiten auf wohlbekannte Art
und Weise bei der Steuerung dieser Funkfrequenzkommunikationsoperation.
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Das
Zellulärtelefonnetzwerk 10 wird
vorzugsweise als drahtloses intelligentes Netzwerk (IN) implementiert,
und enthält
daher zumindest einen Dienststeuerpunkt (SCP) 40. Die Mobilvermittlungszentren 12 sind
an den Dienststeuerpunkt 40 über Signalisierungsverbindungen 42 angeschlossen,
welche derartige Protokolle verwenden wie "Mobile Application Part" (INAP), IS-41, "Intelligent Network
Application" (INAP),
oder "Transaction
Capability Application Part" (TCAP).
Das Heimortsregister 20 ist weiterhin an den Dienststeuerpunkt 40 unter
Verwendung der Signalisierungsverbindung 42 des Typs MAP,
IS-41, INAP oder TCAP angeschlossen. Der Dienststeuerpunkt 40 stellt
eine zentralisierte Verarbeitungsplattform zum Implementieren der "Intelligenz" des Netzwerks 10 zur
Verfügung.
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Obwohl
direkte Kommunikationsverbindungen (Signalisierung und/oder Kanal)
zwischen den Knoten in 1 dargestellt sind, wissen Fachleute auf
diesem Gebiet, daß die
Verbindungen nicht notwendigerweise direkt zwischen den dargestellten Knoten
verlaufen müssen,
und statt dessen durch zahlreiche andere Kommunikationsknoten (nicht dargestellt)
des Mobilnetzwerks gehen können,
und möglicherweise
sogar andere Kommunikationsnetzwerke nutzen können (beispielsweise das öffentliche vermittelte
Telefonnetzwerk – PSTN).
Die Darstellung der Verbindungen auf "virtuelle" Weise, wie dies in 1 erfolgt,
stellt daher eine Vereinfachung der Zeichnung und der Kommunikationsbeziehungen zwischen
den verschiedenen, innerhalb des Netzwerks 10 enthaltenen
Knoten dar.
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Nunmehr
wird auf die 1 und 2 Bezug
genommen, wobei 2 eine Darstellung des Nachrichtenflusses
und Knotenbetriebs des Zellulärnetzwerks
von 1 nach Art des Stands der Technik zum Reagieren
auf eine Teilnehmermerkmalsanforderung ist. Die Merkmalsanforderung
wird gewählt (Aktion 100),
durch einen Teilnehmer, in seine Mobilstation 14. Eine
Merkmalsursprungsnachricht 102 wird dann bei der Mobilstation 14 (über die
Luftschnittstelle und durch die Basisstation) an das Mobilvermittlungszentrum 12 geschickt.
In Reaktion hierauf schickt das Mobilvermittlungszentrum 12 eine Merkmalsanforderungsnachricht 104,
welche den gewählten
Merkmalscode enthält,
an das Heimortsregister 20. Das Heimortsregister 20 verarbeitet
dann die Nachricht 104, um festzustellen, ob der Teilnehmer
autorisiert ist, das Merkmal zu nutzen, und falls dies der Fall
ist, welche Aktionen in Reaktion auf die Anforderung unternommen
werden müssen,
und welche Befehle, falls überhaupt,
dem Mobilvermittlungszentrum zur Verfügung gestellt werden müssen, um
das Merkmal auszuführen.
Eine Merkmalsanforderungsrückkehrergebnisnachricht 106,
welche die erforderlichen Instruktionen enthält, wird dann von dem Heimortsregister 20 zurück zum Mobilvermittlungszentrum 12 geschickt.
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Nunmehr
wird zusätzlich
auf 3 Bezug genommen, in welcher eine Darstellung
des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs des Zellulärnetzwerks
von 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Reaktion auf eine Teilnehmermerkmalsanforderung
erläutert. Die
Merkmalsanforderung wird von einem Teilnehmer in seine Mobilstation 14 gewählt (Aktion 100). Eine
Merkmalsursprungsnachricht 102 wird dann von der Mobilstation 14 (über die
Luftschnittstelle und durch die Basisstation und möglicherweise
die Basisstationssteuerung – nicht
gezeigt) an das Mobilvermittlungszentrum 12 geschickt.
In Reaktion hierauf sendet das Mobilvermittlungszentrum 12 eine
Merkmalsanforderungsnachricht 104, welche den gewählten Merkmalscode
enthält,
an das Heimortsregister 20. Das Heimortsregister 20 verarbeitet
(Aktion 110) dann die Nachricht 104, um festzustellen,
ob der Teilnehmer zur Nutzung des Merkmals autorisiert ist. Ist dies
der Fall, so stellt das Heimortszentrum 20 in der Aktion 110 darüber hinaus
fest, ob der Dienst in dem Heimortsregister oder in dem Dienststeuerpunkt 40 implementiert
ist. Diese Entscheidung kann auf der Grundlage der Bewertung einer
Anzahl von Faktoren erfolgen, einschließlich Heimortsregisterbereitstellungsfähigkeiten
und Belastung, sowie einer Prioritätsreihenfolge von Merkmalen,
an denen teilgenommen wird.
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Wenn
das Heimortsregister 20 die Anforderung behandeln soll,
stellt es im Schritt 112 darüber hinaus fest, welche Aktionen
in Reaktion auf die Anforderung durchgeführt werden müssen, und
welche Befehle, falls überhaupt,
dem Mobilvermittlungszentrum 12 zur Verfügung gestellt
werden müssen,
um das Merkmal auszuführen.
Eine Merkmalsanforderungsrückkehrergebnisnachricht 106,
welche die erforderlichen Befehle enthält, wird dann von dem Heimortsregister 20 zurück zu dem
Mobilvermittlungszentrum 12 geschickt, wo das Merkmal eingeleitet
wird.
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Wenn
das Heimortsregister nicht die Anforderung behandeln soll, wird
der Dienst an den Dienststeuerpunkt 40 zur Behandlung abgesendet. Eine
Merkmalsanforderungsnachricht 104', welche den gewählten Merkmalscode
enthält,
wird an den geeigneten Dienststeuerpunkt 40 geschickt.
Der Dienststeuerpunkt 40 bearbeitet dann die Nachricht 104', um festzustellen,
welche Aktionen in Reaktion auf die Anforderung unternommen werden
müssen, und
welche Befehle, falls überhaupt,
dem Mobilvermittlungszentrum 12 zur Verfügung gestellt
werden müssen,
um das Merkmal auszuführen
(Aktion 114). Eine Merkmalsanforderungsrückkehrergebnisnachricht 106'/106,
welche die erforderlichen Befehle enthält, wird dann von dem Dienststeuerpunkt 40 zurückgeschickt,
durch das Heimortsregister 20, zum Mobilvermittlungszentrum 12,
wo das Merkmal eingeleitet wird. Zusätzliche Bearbeitung (Aktion 116) kann
von dem Heimortsregister im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Merkmal
durchgeführt
werden, oder in Bezug auf einen anderen Dienst, der ebenfalls im
Zusammenhang mit der Mobilstation eingeleitet werden muß.
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Die
Feststellung, ob das Heimortsregister einen Merkmalscode behandeln
sollte, oder ob der Dienststeuerpunkt diesen Merkmalscode behandeln sollte,
wird auf der Grundlage des Prinzips der Bereitstellung von Vorräten durchgeführt. Bei
dem vorhergehenden Beispiel empfängt
das Heimortsregister die Merkmalsanforderung. Es weiß, durch
Bereitstellung von Vorräten,
welcher Merkmalscode (oder allgemeiner gesprochen, welcher Trigger)
von welchem Knoten des Netzwerks behandelt wird. Das Heimortsregister
kann selbst einige Merkmale behandeln, wogegen die Bereitstellung
von Vorräten
einige Merkmale identifiziert, die von anderen Knoten behandelt
werden, beispielsweise dem Dienststeuerpunkt. Wenn das Heimortsregister
eine Merkmalsanforderung identifiziert, die mit einem Merkmalscode oder
Trigger zusammenhängt,
der von einem anderen Knoten bearbeitet wird, dann wird die Anforderung
zu jenem Knoten abgesandt.
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Bei
diesem Betriebsaufbau behält
das Heimortsregister die Steuerung der Merkmalsausführung bei.
Es kann das Merkmal selbst ausführen, oder
die Ausführung
an einen Dienststeuerpunkt weiterleiten (also absenden). Als weitere
Alternative kann das Heimortsregister die Merkmalsanforderung an
ein anderes Heimortsregister absenden, statt zu einem Dienststeuerpunkt.
Der Prozeß,
der durch das Heimortsregister bei der Aktion 110 implementiert wird,
kann weiter so implementiert werden, daß durch die Bereitstellung
von Vorräten
identifiziert wird, welcher von zwei oder mehreren Dienststeuerpunkten 40 den
richtigen Knoten für
die Reaktion auf das vom Teilnehmer ausgewählte Merkmal darstellt. Erneut identifiziert
die Bereitstellung von Vorräten
den Knoten oder die Knoten, welche für bestimmte Merkmale/Trigger
verantwortlich sind, und wird das Absenden entsprechend derartigen
Verantwortlichkeiten durchgeführt.
Diese Mehrfachdienststeuerpunktabsendung entspricht der Mehrfachabsendungsoperation,
die in Bezug auf die Behandlung von Merkmalen durch das Mobilvermittlungszentrum 12 durchgeführt wird
(durch Nachrichten 104', 105', 104'', 106', und 107', dargestellt durch gepunktete
Linien) in 5. Eine derartige dynamische
Steuerung, durch das Heimortsregister, der Ausführung des Merkmals, ist dazu
erforderlich, auf momentane Netzwerkzustände zu reagieren, beispielsweise:
Knotenverfügbarkeit (infolge
von Belastungseinschränkungen) Knotenausfälle; Merkmalserweiterungen
(infolge neuer Versionen eines Merkmals, welches von einem neuen oder
erweiterten Dienststeuerpunkt implementiert wird); und Markterfordernisse
(infolge einer Teilnehmeraufspaltung von Diensten zwischen zahlreichen Dienststeuerpunkten).
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Nunmehr
wird zusätzlich
auf 4 Bezug genommen, in welcher eine Darstellung
des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs gezeigt ist, welche
den Betrieb des Zellulärnetzwerks
von 1 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Reaktion auf eine Teilnehmermerkmalsanforderung
erläutert.
Die Merkmalsanforderung wird von einem Teilnehmer in seine Mobilstation 14 eingewählt (Aktion 100).
Eine Merkmalsursprungsnachricht 104 wird dann von der Mobilstation 14 (über die
Luftschnittstelle und durch die Basisstation) an das Mobilvermittlungszentrum 12 geschickt. In
Reaktion hierauf sendet das Mobilvermittlungszentrum 12 eine
Merkmalsanforderungsnachricht 104', welche den gewählten Merkmalscode
enthält,
an den Dienststeuerpunkt 40. Der Dienststeuerpunkt 40 verarbeitet
(Aktion 100')
dann die Nachricht 104',
um zu bestimmen, ob der Teilnehmer zur Nutzung des Merkmals autorisiert
ist. Ist dies der Fall, so stellt der Dienststeuerpunkt 40 in
der Aktion 100' darüber hinaus
fest, ob das Dienstmerkmal in dem Dienststeuerpunkt 40 oder
in dem Heimortsregister 20 implementiert ist. Diese Entscheidung
kann auf der Grundlage der Bewertung einer Anzahl von Faktoren erfolgen, einschließlich Dienststeuerpunktbereitstellungsfähigkeiten
und Belastung, und der Prioritätsreihenfolge von
Merkmalen.
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Wenn
der Dienststeuerpunkt 40 die Anforderung bearbeiten soll,
stellt er im Schritt 112' darüber hinaus
fest, welche Aktionen in Reaktion auf die Anforderung unternommen
werden müssen,
und welche Befehle, falls überhaupt,
dem Mobilvermittlungszentrum zur Verfügung gestellt werden müssen, um das
Merkmal auszuführen.
Eine Merkmalsanforderungsrückkehrergebnisnachricht 106', welche die
erforderlichen Befehle enthält,
wird dann von dem Dienststeuerpunkt 40 zurück an das
Mobilvermittlungszentrum 12 geschickt, wo das Merkmal implementiert
ist.
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Wenn
der Dienststeuerpunkt 40 statt dessen die Bearbeitung der
Anforderung weitergibt, dann wird der Dienst an das Heimortsregister 20 zur
Bearbeitung abgesandt. Eine Merkmalsanforderungsnachricht 104,
welche den gewählten
Merkmalscode enthält,
wird an das geeignete Heimortsregister 20 geschickt. Dann
bearbeitet (Aktion 114')
das Heimortsregister 20 die Nachricht 104, um
festzustellen, welche Aktionen in Reaktion auf die Anforderung unternommen
werden müssen,
und welche Befehle, falls überhaupt,
dem Mobilvermittlungszentrum 12 zur Verfügung gestellt
werden müssen,
um das Merkmal auszuführen.
Eine Merkmalsanforderungsrückkehrergebnisnachricht 106/106', welche die
erforderlichen Befehle enthält,
wird dann von dem Heimortsregister 20 zurückgeschickt, über den
Dienststeuerpunkt 40, an das Mobilvermittlungszentrum 12,
wo das Merkmal implementiert ist. Zusätzliche Verarbeitung (Aktion 116') kann von dem
Dienststeuerpunkt im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Merkmal erfolgen,
oder in Bezug auf einen anderen Dienst, der ebenfalls im Zusammenhang
mit der Mobilstation eingeleitet werden muß.
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Bei
diesem Betriebsaufbau behält
der Dienststeuerpunkt die Steuerung der Merkmalsausführung bei.
Er kann das Merkmal selbst ausführen, oder
die Ausführung
an ein Heimortsregister weiterleiten (also absenden). Als weitere
Alternative kann der Dienststeuerpunkt die Merkmalsanforderung an einen
anderen Dienststeuerpunkt absenden, statt zu einem Heimortsregister.
Der Prozeß,
der durch den Dienststeuerpunkt in der Aktion 110 implementiert wird,
kann weiter so implementiert werden, daß identifiziert wird, welcher
von zwei oder mehreren Dienststeuerpunkten 40 den richtigen
Knoten zur Reaktion auf das vom Teilnehmer ausgewählte Merkmal
darstellt. Die Mehrfachdienststeuerpunktabsendung in diesem Fall
entspricht der Mehrfachabsendungsoperation, die in Bezug auf die
Merkmalsverarbeitung durch das Mobilvermittlungszentrum 12 in 5 durchgeführt wird
(über durch
gepunktete Linien dargestellte Nachrichten 104', 105', 104'', 106' und 107'). Eine derartige dynamische Steuerung,
durch den Dienststeuerpunkt, der Ausführung des Merkmals ist dazu
erforderlich, um auf momentane Netzwerkzustände zu reagieren, beispielsweise:
Knotenverfügbarkeit
(infolge von Belastungseinschränkungen);
Knotenausfälle;
Merkmalsausweitungen (infolge neuer Versionen eines Merkmals, die
von einem neuen oder erweiterten Dienststeuerpunkt implementiert
werden); und Markterfordernisse (infolge einer Teilnehmerteilung
von Diensten zwischen zahlreichen Dienststeuerpunkten).
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Nunmehr
wird zusätzlich
auf 5 Bezug genommen, in welcher eine Darstellung
des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs des Zellulärnetzwerks
von 1 gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt ist, zur Reaktion auf eine Teilnehmermerkmalsanforderung. Die
Merkmalsanforderung wird gewählt
(Aktion 100), und zwar von einem Teilnehmer in seine Mobilstation 14.
Eine Merkmalsursprungsnachricht 102 wird dann von der Mobilstation 14 (über die
Luftschnittstelle und durch die Basisstation) an das Mobilvermittlungszentrum 12 geschickt.
In Reaktion hierauf bewertet das Mobilvermittlungszentrum 12 die
Mobilstationsidentifizierungsnummer und den gewählten Code, und schickt dann
eine Merkmalsanforderungsnachricht 104'/105', welche den gewählten Merkmalscode
enthält,
an den geeigneten Dienststeuerpunkt 40. Der Dienststeuerpunkt 40 verarbeitet
dann die Nachricht 104'/105', um zu bestimmen,
ob der Teilnehmer zur Nutzung des Merkmals autorisiert ist, und
falls dies der Fall ist, welche Aktionen in Reaktion auf die Anforderung
durchgeführt
werden müssen,
und welche Befehle, falls überhaupt,
dem Mobilvermittlungszentrum 12 zur Verfügung gestellt
werden müssen,
um das Merkmal auszuführen.
Eine Merkmanalsanforderungsrückkehrergebnisnachricht 106'/107', welche die
erforderlichen Befehle enthält,
wird dann von dem Dienststeuerpunkt 40 zurück zum Mobilvermittlungszentrum 12 geschickt,
wo dieses Merkmal implementiert ist.
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Der
Prozeß von 5 kann
im Zusammenhang mit dem Prozeß gemäß 2 dadurch
implementiert werden, daß man
das Mobilvermittlungszentrum die Mobilstationsidentifizierungsnummer
und den gewählten
Merkmalscode bewerten läßt (Aktion 108),
um zu bestimmen, ob die Merkmalsanforderungsnachricht 104 an
das Heimortsregister 20 geschickt werden sollte, oder alternativ
die Merkmalsanforderungsnachricht 104'/105' an den Dienststeuerpunkt 40 geschickt
werden sollte. Ein Dienststeuerpunkt 40 kann die Nachricht 104' empfangen, und
sie dann an einen anderen Dienststeuerpunkt zur Reaktion auf das
vom Teilnehmer ausgewählte Merkmal
absenden (wie durch die als gepunktete Linie dargestellte Nachricht 104'' angedeutet ist). Das Absenden
erfolgt hier entsprechend der angegebenen Bereitstellung von Vorräten des
Mobilvermittlungszentrums, zusammen mit einer Berücksichtigung
von Belastungs- und Prioritätsreihenfolgefaktoren.
Alternativ hierzu kann eine statische/dynamische Steuerung der Absendung
durchgeführt
werden. Bei der statischen Absendung wird das Mobilvermittlungszentrum
instruiert, wohin es die Merkmalsanforderung in Bezug auf sämtliche
Mobilstationen schicken soll, die momentan bedient werden. Alternativ
hierzu wird das Mobilvermittlungszentrum bei der dynamischen Absendung
instruiert, wohin es die Merkmalsanforderung in Bezug auf die bestimmte Mobilstation
schicken soll, welche die Anforderung durchführt. Auch eine Mischung aus
statischem und dynamischem Absenden kann durchgeführt werden.
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Nunmehr
wird auf die 1 und 6 Bezug
genommen, wobei 6 eine Darstellung des Nachrichtenflusses
und des Knotenbetriebs zeigt, welche den Betrieb des Zellulärnetzwerks
von 1 nach Art des Standes der Technik zur Durchführung der
Einrichtung und Lieferung eines Rufs erläutert. Ein Ruf 200,
der zur Verzeichnisnummer (B-Nummer) einer Mobilstation 14 gewählt wird,
geht von einem anderen Zellulärteilnehmer
oder dem öffentlich vermittelten
Telefonnetzwerk (PSTN) aus, und wird an dem ersten (ursprünglichen
oder als Gateway eingesetzten) Mobilvermittlungszentrum 12(1) empfangen.
Das Ursprungsmobilvermittlungszentrum 12(1) fragt dann
das Heimortsregister 20 durch eine Ortsanforderungsnachricht 202 (Senderoutinginformation)
ab. Die Ortsanforderungsnachricht 202 (Nachricht, Routinginformation
zu senden) wird dann von dem Heimortsregister 20 bearbeitet,
um den Ort (also das zweite oder bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2))
innerhalb des Zellulärnetzwerks 10 der
angerufenen Mobilstation 14 festzustellen. In Reaktion
auf diese Abfrage teilt das Heimortsregister 20 dem bedienenden
Mobilvermittlungszentrum 12(2) für die angerufene Mobilstation 14 eine
Routinganforderungsnachricht 204 (Nachricht zum Einloggen
bei anderem Netz) mit, um den Ruf vorzubereiten. Das bedienende
Mobilvermittlungszentrum 12(2) stellt dann in der Aktion 206,
mit einem ausgewählten
Ausmaß an
Unterteilung, den Ort (beispielsweise den Ortsbereich) der angerufenen
Mobilstation 14 fest. Der Ort kann beispielsweise auf der
Grundlage von Information identifiziert werden, die sich aus der jüngsten Registrierung
(nicht gezeigt) der angerufenen Mobilstation 14 ergibt,
und in dem Besucherortsregister 22 (nicht in 6 dargestellt)
gespeichert ist, welches dem bedienenden Mobilvermittlungszentrum 12(2) zugeordnet
ist. Alternativ kann das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2) einen
Suchruf (nicht gezeigt) an die angerufene Mobilstation 14 absetzen,
und die Suchrufantwort (nicht dargestellt) bearbeiten, um eine exaktere
Ortsbestimmung vorzunehmen. Entsprechend diesem festgestellten Ort wählt das
bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2) in der Aktion 208 eine
geeignete Routing-Nummer aus (beispielsweise eine temporäre Ortsverzeichnisnummer
(TLDN) oder eine Roaming-Nummer) für diesen Ort. In diesem Fall
wird die Routing-Nummer unter mehreren derartiger Nummern ausgewählt, welche
dem bedienenden Mobilvermittlungszentrum 12(2) zugeordnet
sind. Die ausgewählte
Routing-Nummer wird dann gemäß 210 zu
dem Ursprungsmobilvermittlungszentrum 12(1) über das Heimortsregister 20 zurückgeschickt.
Der ankommende Anruf wird dann geliefert (durchverbunden) bei 212 an
das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2), unter Verwendung
der Routing-Nummer für
die versuchte Verbindung zu der angerufenen Mobilstation 14(1).
Die Fertigstellung des Anrufs umfaßt die weitere Routing-Umleitung
bei 214 des ankommenden Anrufs an die momentan bedienende
Basisstation 34 (möglicherweise
durch die Basisstationssteuerung 28), und dann zur angerufenen
Mobilstation 14(1) über
die Luftschnittstelle 36.
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Nunmehr
wird zusätzlich
auf 7 Bezug genommen, in welcher eine Darstellung
des Nachrichtenflusses und Knotenbetriebs gezeigt ist, welche den
Betrieb des Zellulärnetzwerks
von 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Durchführung der Einrichtung und Lieferung eines
Anrufs erläutert.
Ein Anruf 200, der zur Verzeichnisnummer (B-Nummer) einer
Mobilstation 14 gewählt
wird, geht von einem anderen Zellulärteilnehmer oder dem öffentlich
vermittelten Telefonnetzwerk (PSTN) aus, und wird an dem ersten
(dem ursprünglichen
oder als Gateway geschalteten) Mobilvermittlungszentrum 12(1) empfangen.
Das Ursprungsmobilvermittlungszentrum 12(1) fragt dann das
Heimortsregister 20 durch eine Ortsanforderungsnachricht 202 (Senderoutinginformation)
ab. Das Heimortsregister 20 beurteilt die auf dem aktiven Heimortsregister
beruhenden Merkmale, an welchen der Teilnehmer der Mobilstation 14 Teilnehmer
ist, findet heraus, daß keine
anwendbar sind, und erkennt dann, daß Merkmale mit niedrigerer
Priorität,
an denen die Teilnahme erfolgt, und die anwendbar sind, von dem
Dienststeuerpunkt 40 behandelt werden. Das Heimortsregister 20 schickt
dann eine Routing-Anforderungsnachricht 204' (Bereitstellung von Roaming) an
den Dienststeuerpunkt 40. In Reaktion hierauf bewertet
(Aktion 216) der Dienststeuerpunkt 40 die angeforderte
Rufeinrichtung zur Mobilstation 14 im Zusammenhang damit,
ob hierdurch bestimmte Dienstmerkmale impliziert werden, an denen
die Teilnahme erfolgt. Es wird daher darauf hingewiesen, daß die Nachricht 204' die vom Heimortsregister
festgelegten Parameter enthält,
die zur Durchführung der
Bewertung 216 erforderlich sind. Wenn diese Parameter nicht
von dem Heimortsregister zur Verfügung gestellt werden, kann
der Dienststeuerpunkt 40 sie beispielsweise dadurch erhalten,
daß er
eine geeignete Anfrage 240 durchführt und eine geeignete Reaktion 242 empfängt, entweder
beim bzw. vom bedienenden Mobilvermittlungszentrum 12(2) (wie
dargestellt) oder beim bzw. vom Heimortsregister 20 (nicht
dargestellt).
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Die
Bewertung 216, die von dem Dienststeuerpunkt 40 durchgeführt wird,
kann anzeigen, daß die Einrichtung
und Lieferung eines Anrufs zur Mobilstation 14 zu diesem
Zeitpunkt nicht fertiggestellt werden sollte. Dies wäre beispielsweise
der Fall, wenn der Teilnehmer der Mobilstation 14 ein Dienstmerkmal "nicht stören" dadurch aktiviert
hätte,
daß er
einen geeigneten Code gewählt
hätte (der
auf die Art und Weise bearbeitet wird, wie das voranstehend in den 3, 4 oder 5 gezeigt
wurde). Andere vom Teilnehmer steuerbare Dienstmerkmale, die Fachleuten
auf diesem Gebiet bekannt sind, können zusätzlich eingesetzt werden, um
in gewissem Ausmaß die
Fertigstellung einer Rufeinstellung zur Mobilstation 14 zu
beeinflussen. Derartige Merkmale umfassen die Rufweiterleitung ohne
Bedingungen, die Umadressierung von Sprachpost, oder die Rufbearbeitung
auf der Grundlage von Parametern (beispielsweise Tageszeit, Tag
oder Woche, und dergleichen). In Reaktion auf eine Anzeige, daß die Einrichtung
und Lieferung eines Anrufs nicht fertiggestellt werden sollte, schickt
der Dienststeuerpunkt 40 eine Routing-Anforderungsrückkehrergebnisnachricht 210', welche Befehle
für die
weitere Behandlung des ankommenden Anrufs 200 enthält, zurück an das
bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(1) über das Heimortsregister.
Der Anruf wird dann alternativ bei 212' entsprechend den empfangenen Befehlen
fertiggestellt. Diese alternative Fertigstellung kann beispielsweise
das Weiterleiten des Anrufs an eine Sprach-Mailbox statt an die angerufene Mobilstation umfassen.
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Wenn
andererseits die Bewertung 216 anzeigt, daß die Einrichtung
und Lieferung des Anrufs fertiggestellt werden sollte, so erfolgt
eine Ermittlung des Orts (also des zweiten oder bedienenden Mobilvermittlungszentrums 12(2))
innerhalb des zellulären Netzwerks 10 der
angerufenen Mobilstation 14. Das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2) für die angerufene
Mobilstation 14 erhält
dann ein Signal von dem Dienststeuerpunkt 40 mit einer
Routing-Anforderungsnachricht 204 (Bereitstellung von Roaming),
um den Ruf vorzubereiten. Das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2) stellt
dann in der Aktion 206, mit einem ausgewählten Ausmaß an Feinunterteilung,
den Ort (beispielsweise Ortsbereich) der angerufenen Mobilstation 14 fest.
Entsprechend diesem festgestellten Ort wählt das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2) in
der Aktion 208 eine geeignete Routing-Nummer für diesen
Ort aus (beispielsweise eine temporäre Ortsverzeichnisnummer (TLDN)
oder eine Roaming-Nummer). In diesem Fall wird die Routing-Nummer
unter mehreren derartigen Nummern ausgewählt, welche dem bedienenden Mobilvermittlungszentrum 12(2) zugeordnet
sind. Die ausgewählte
Routing-Nummer wird dann bei 210 an das Ursprungsmobilvermittlungszentrum 12(1) über den
Dienststeuerpunkt 40 und das Heimortsregister 20 zurückgeschickt.
Der ankommende Ruf wird dann geliefert (durchverbunden) bei 212 an
das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2), unter Verwendung
der Routing-Nummer für
die versuchte Beendigung für
die angerufene Mobilstation 14(1). Die Fertigstellung des
Anrufs umfaßt
eine weitere Routing-Umleitung bei 214 des ankommenden
Anrufs an die momentan bedienende Basisstation 34, und
dann an die angerufene Mobilstation 14(1) über die
Luftschnittstelle 36.
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Nunmehr
wird zusätzlich
auf 8 Bezug genommen, in welcher eine Darstellung
des Nachrichtenflusses und des Knotenbetriebs gezeigt ist, welche
den Betrieb des Zellulärnetzwerks
von 1 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zur Durchführung einer Ruflieferung erläutert. Ein
Anruf 200, der zur Verzeichnisnummer (B-Nummer) einer Mobilstation 14 gewählt wird,
geht von einem anderen Zellulärteilnehmer
oder dem öffentlich
vermittelten Telefonnetzwerk (PSTN) aus, und wird an dem ersten
(dem ursprünglichen
oder als Gateway fungierenden) Mobilvermittlungszentrum 12(1) empfangen.
Das Ursprungsmobilvermittlungszentrum 12(1) fragt dann
das Heimortsregister 20 durch eine Ortsanforderungsnachricht 202 (Senderoutinginformation)
ab. Das Heimortsregister 20 erkennt, daß es nicht unbedingt sämtliche
Dienstmerkmale unterstützen
kann, bei welchen der Teilnehmer mit der angerufenen Mobilstation 14 Teilnehmer
ist, in Bezug auf die Ruflieferung. Dann wird eine Bewertung 216' durchgeführt, um
zu bestimmen, welche Merkmale im Zusammenhang mit dem momentanen, anrufenden
Anruf ausgeführt
werden sollen. Wenn ein ermitteltes Merkmal von dem Heimortsregister 20 bearbeitet
werden soll, wird es implementiert, wenn und falls es im Zusammenhang
mit der Bearbeitung des ankommenden Rufs 200 erforderlich
ist. Wenn andererseits ein festgestelltes Merkmal nicht von dem
Heimortsregister 20 bearbeitet wird, wird eine Dienstabfrage 218 von
einem Dienststeuerpunkt 40 durchgeführt, der dieses Merkmal unterstützt. Erneut wird
dies durch die spezifische Bereitstellung von Vorräten bestimmt,
die innerhalb des Netzwerks eingerichtet ist, sowie unter Berücksichtigung
anderer Faktoren, beispielsweise Belastung und Prioritätsreihenfolge.
Falls mehrere Dienstmerkmale durch die Einrichtung und Lieferung
des Anrufs impliziert werden, können
mehrere aufeinanderfolgende Abfragen 228 von dem Dienststeuerpunkt
durchgeführt
werden (wobei nur eine derartige Abfrage gezeigt ist). Es wird darauf
hingewiesen, daß die
Nachricht 218 die vom Heimortsregister festgelegten Parameter
enthält,
die dazu erforderlich sind, zu bestimmen, wie der ankommende Anruf
bearbeitet werden soll. Wenn diese Parameter nicht von dem Heimortsregister
zur Verfügung
gestellt werden, kann der Dienststeuerpunkt 40 sie beispielsweise
dadurch erhalten, daß er
eine geeignete Abfrage 240 bei dem bedienenden Mobilvermittlungszentrum 12(2) (wie
gezeigt) oder dem Heimortsregister 20 (nicht gezeigt) durchführt, und von
dort eine geeignete Antwort 242 empfängt. In Reaktion hierauf schickt
der Dienststeuerpunkt 40 eine Dienstanfrageantwort 220/210', welche Befehle
zur weiteren Bearbeitung des ankommenden Anrufs 200 enthält, zurück an das
bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(1). Das Merkmal
wird dann implementiert, wann und falls es im Zusammenhang mit der
Behandlung des ankommenden Anrufs 200 benötigt wird,
entsprechend den empfangenen Befehlen.
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Die
Bewertung 216' und
empfangene Befehle, falls vorhanden, können angeben, daß die Einrichtung
und Lieferung eines Anrufs an die Mobilstation 14 zu diesem
Zeitpunkt nicht fertiggestellt werden sollte. Dies wäre beispielsweise
der Fall, wenn der Teilnehmer der Mobilstation 14 ein Dienstmerkmal "nicht stören" dadurch aktiviert
hätte,
daß er
einen geeigneten Code gewählt
hätte (der
auf die Art und Weise bearbeitet wird, wie dies voranstehend in
den 3, 4 oder 5 beschrieben
wurde). In Reaktion auf eine Anzeige, daß die Rufeinrichtung nicht fertiggestellt
werden sollte, schickt das Heimortsregister 20 eine Ortsanforderungsrückkehrergebnisnachricht 210', welche Befehle
zur weiteren Bearbeitung des ankommenden Anrufs 200 enthält, zurück zum bedienenden
Mobilvermittlungszentrum 12(1). Der Anruf wird dann alternativ
bei 212' entsprechend den
empfangenen Befehlen vervollständigt.
Diese alternative Fertigstellung kann beispielsweise das Weiterleiten
des Anrufs an eine Sprach-Mailbox enthalten.
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Wenn
andererseits die Bewertung 216 und Befehle, falls vorhanden,
anzeigen, daß die
Einrichtung und Lieferung des Anrufs fertiggestellt werden sollte,
kann eine Ermittlung des Orts (also des bedienenden Mobilvermittlungszentrums 12(2))
innerhalb des Zellulärnetzwerks 10 der
angerufenen Mobilstation 14 erfolgen. Das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2) für die angerufene
Mobilstation 14 wird dann von dem Heimortsregister 20 durch
eine Routing-Anforderungsnachricht 204 (Nachricht zur Bereitstellung
von Roaming) benachrichtigt, um den Ruf vorzubereiten. Das bedienende
Mobilvermittlungszentrum 12(2) stellt dann in der Aktion 206,
mit einem ausgewählten
Ausmaß an
Feinunterteilung, den Ort (beispielsweise den Ortsbereich) der angerufenen Mobilstation 14 fest.
Entsprechend diesem ermittelten Ort wählt das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2) in
der Aktion 208 eine geeignete Routing-Nummer (beispielsweise
eine temporäre
Ortsverzeichnisnummer (TLDN) oder eine Roaming-Nummer] für diesen
Ort aus. In diesem Fall wird die Routing-Nummer unter mehreren derartigen Nummern
ausgewählt,
welche dem bedienenden Mobilvermittlungszentrum 12(2) zugeordnet
sind. Die ausgewählte
Routing-Nummer wird dann gemäß 210 zu
dem Ursprungsmobilvermittlungszentrum 12(1) über den
Dienststeuerpunkt 40 und das Heimortsregister 20 zurückgeschickt.
Der ankommende Anruf wird dann geliefert (durchverbunden) gemäß 212 an das
bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2) unter Verwendung
der Routing-Nummer für
die versuchte Vervollständigung
bei der angerufenen Mobilstation 14(1). Die Fertigstellung
des Anrufs umfaßt die
weitere Routing-Umleitung 214 des ankommenden Anrufs an
die angerufene Mobilstation 14(1).
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Selbstverständlich wird
die Unterstützung des
Dienststeuerpunktes 40 im Zusammenhang mit der Bearbeitung
des ankommenden Anrufs für
die Merkmals-Arbitration, ebenso wie bei der Merkmalsabsendung,
in Abhängigkeit
von der Funktionsprioritätsreihenfolge
durchgeführt.
Hiermit ist gemeint, daß die
Merkmale eines bestimmten Teilnehmers eine Prioritätsreihenfolge
erhalten, und durch das Heimortsregister und/oder den Dienststeuerpunkt entsprechend
dieser Prioritätsreihenfolge
implementiert werden. Daher sind bestimmte Merkmale in dem Heimortsregister
implementiert, wogegen andere in dem Dienststeuerpunkt implementiert
sind. Weiterhin kann die Unterstützung
des Heimortsregisters oder des Dienststeuerpunkts zu jedem Zeitpunkt
während des
Vorgangs der Einrichtung und Lieferung des Anrufs angefordert werden.
Die Aktionen der Bewertung 216' und Abfrage 128, die
von dem Heimortsregister 20 in Reaktion auf die Ortsanforderungsnachricht 202 (Senden
von Routing-Information), gefolgt von der Abfrage 240 und
den Reaktionen 242 und 220 implementiert werden,
können
daher alternativ zu anderen Zeiten während der Einrichtung und Lieferung des
Anrufs implementiert werden, wie beispielsweise allgemein bei 230 angegeben
ist, nämlich
nach dem Rücksenden
bei 210 der ausgewählten
Routing-Nummer für
den ankommenden Anruf 200 durch das bedienende Mobilvermittlungszentrum 12(2). Weiterhin
wird darauf hingewiesen, daß die
Aktion 218 der Abfrage von dem Heimortsregister 20 bei mehreren
Gelegenheiten im Zusammenhang mit einem einzelnen ankommenden Anruf 200 und
einer Rufeinrichtungsprozedur durchgeführt werden kann, wenn der Teilnehmer
der angerufenen Mobilstation 14 Teilnehmer an mehreren
Dienstmerkmalen ist, und daß mehr
als eines dieser Merkmale im Zusammenhang der Fertigstellung der
Einrichtung und Lieferung eines Anrufs ausgeführt werden kann. In jedem derartigen
Fall einer Abfrage 218 enthält die Dienstabfragereaktion 220,
die an das Heimortsregister 20 zurückgeschickt wird, die erforderlichen
Befehle für
die weitere Bearbeitung des ankommenden Anrufs 200. Wiederum
werden derartige Aktionen entsprechend der festgelegten Priorität des Merkmals
durchgeführt.
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Zwar
wurden bevorzugte Ausführungsformen
des Verfahrens und der Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt, und in der voranstehenden detaillierten
Beschreibung geschildert, jedoch wird darauf hingewiesen, daß die Erfindung
nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt
ist, sondern daß bei
ihr zahlreiche Umordnungen, Abänderungen und
Ersetzungen vorgenommen werden können, ohne
vom Wesen der Erfindung abzuweichen, welches sich aus den nachstehenden
Patentansprüchen ergibt
und durch sie festgelegt ist.