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DE19781258C1 - Geschmacksverbesserung bei Zahnregulierungsapparaten - Google Patents

Geschmacksverbesserung bei Zahnregulierungsapparaten

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DE19781258C1
DE19781258C1 DE19781258A DE19781258A DE19781258C1 DE 19781258 C1 DE19781258 C1 DE 19781258C1 DE 19781258 A DE19781258 A DE 19781258A DE 19781258 A DE19781258 A DE 19781258A DE 19781258 C1 DE19781258 C1 DE 19781258C1
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bath liquid
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    • A61Q11/02Preparations for deodorising, bleaching or disinfecting dentures
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Description

Die Erfindung betrifft eine Tauchbadflüssigkeit zur Inkubation von Zahnre­ gulierungsapparaten, eine Hochglanzpolitur zur Verwendung bei Zahnregulie­ rungsapparaten und ein Verfahren zur Herstellung von Zahnregulierungsapparaten mit Geschmacksanhaftung.
Im Stand der Technik sind Zahnregulierungsapparate bekannt, die im Mund des Benutzers zu einem unangenehmen sogenannten "klinischen" Geschmack und Geruch führen. Dieser unangenehme und zuweilen für den Benutzer zur Übelkeit führende Geschmack führt insbesondere bei Kindern zu einer weit geringen Ak­ zeptanz des Tragens von Zahnregulierungsapparaten.
Im Sinne der Erfindung werden unter Zahnregulierungsapparate solche ver­ standen, die aus dem Mund des Benutzers herausnehmbar sind, deren Spangen­ körper ein kunststoffartiges Material enthält, und die zur kieferorthopädischen Behandlung von Zahnstellungs- und Kieferanomalien wie Zahnverschiebung, Dysgnathien dienen. Unter Zahnregulierungsapparaten werden im Sinne der Er­ findung auch Zahnspangen verstanden.
Gerade die in der Kieferorthopädie verwendeten Zahnspangen werden übli­ cherweise bei Kindern im Alter zwischen 9 und 10 Jahren eingesetzt, wenn eine Zahnstellungsanomalie vorliegt und/oder die Relation der Kiefer zueinander be­ hoben werden und/oder die Länge und Breite der Kiefer zu korrigieren sind. Die herausnehmbare Zahnspange wird im Durchschnitt über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren getragen. Sie wird in dem o. g. Alter eingesetzt, weil man auf die bevor­ stehenden Wachstumsschübe zur Korrektur der Anomalien angewiesen ist. Somit ist vom Kieferorthopäden nur dann ein gutes oder befriedigendes Ergebnis zu er­ zielen, wenn die verordnete Zahnspange mindestens 14 Stunden täglich vom Be­ nutzer getragen wird.
Kinder dieser Altersstufe hingegen können die Notwendigkeit einer kieferor­ thopädischen Behandlung gedanklich nicht nachvollziehen. Somit wird das Tra­ gen einer Zahnspange von dem überwiegenden Teil der Kindern als lästig emp­ funden und nicht selten gänzlich abgelehnt. Die Ablehnung, Zahnspangen zu tra­ gen, wird zudem durch den unangenehmen klinischen, Kunststoff entsprechenden Geschmack gerade bei Kindern verstärkt. Hieraus ergibt sich verständlicherweise ein ständiger Konflikt zwischen Kind und Eltern sowie Kind und behandelndem Kieferorthopäden um die Einhaltung der notwendigen Tragezeiten.
Die herkömmlichen Zahnregulierungsapparate wie Zahnspangen weisen da­ her keine große Akzeptanz oder Zustimmung gerade bei Kinder auf, so dass eine fehlerhafte Okklusion oder Zahnfehlstellung lediglich unzureichend behandelt werden kann. Darüber hinaus ist gerade bei Kindern zu beachten, dass nur dann eine hinreichende Behandlung erfolgen kann, wenn eine frühzeitige kieferortho­ pädische Therapie insbesondere während der Wachstumsphase zuweilen gar vor­ beugend erfolgt.
Aus der WO 97/35555 A1 ist eine Zusammensetzung mit Natriumfluorid und Pfefferminzgeschmacksstoff zur Reinigung von Teilgebissen bekannt. Die DE 36 42 426 C1 bezieht sich auf ein flüssiges Imprägniermittel für Zahnprothesen, Zahnprothetikteile und Zahnspangen. Dieses umfasst ein Gemisch von 10 Gew.-% aus Myrrhen-Tinktur, Salbei-Tinktur, Arnika-Tinktur und Menthol sowie Spiritus dilutus auf 100 Gew.-%. Dieses Imprägniermittel imprägniert Zahnprothesen, nachdem die Zahnprothesen bereits von Kalkablagerungen befreit sind. Durch die Imprägnierung werden die Zahnprothesen zumindest oberflächlich durchtränkt. Es zeigt sich aber, dass durch die oberflächliche Durchtränkung der Materialien der Zahnprothesen ihre mechanische Beanspruchbarkeit, z. B. die Biegefähigkeit, ver­ ringen wird. Hinzutretend tritt durch die infolge der Materialdurchtränkung her­ vorgerufene Materialveränderung eine unterschiedliche Materialdichte der Zahn­ prothesen auf.
In der DE 40 08 803 A1 wird eine Ölmischung beschrieben, die zwar ein Geschmacksverbesserungsöl enthält, die lediglich das Eindringen von Speichel­ sekret auf die Kunststoffe des Zahnersatzes oder des Zahnregulierungsapparats vermeidet. Es erweist sich aber entgegen dieser Lehre von Vorteil, wenn gerade das Spülen oder Bespülen des Zahnregulierungsapparats in der Mundhöhle des Benutzers mit Speichelsekreten zu einer Auswaschung von Bakterien erfolgt, so dass das Eindringen von Speichelsekret bei der Benutzung der Zahnregulierungs­ apparate zu fördern ist.
Die DE 39 31 162 A1 betrifft eine Ausrüstung für die Hygiene von heraus­ nehmbaren Prothesen, in welcher Zahnregulierungsapparate vor deren Benutzung zur Sterilisierung inkubiert werden. Die in WO 96/19193 A1 offenbarte Zusammensetzung zur Reinigung von Zahnspangenapparaten enthält Aminoalkylpolysi­ loxanverbindungen. Die Zusammensetzung beseitigt auf den Zahnregulierungsap­ paraten anhaftende Speiserest und schützt vor mikrobiellem Befall der Zahnregu­ lierungsapparaten. Die Druckschrift weist darauf hin, dass erst durch die Anwe­ senheit von Aminoalkylsiloxan-Verbindungen ein lang dauernder Geschmack er­ möglicht wird und die antimikrobielle Wirkung erreicht wird. Die Aminoalkylsi­ loxan-Verbindungen verstärken die Wirkung der Aromastoffe, da die Zusammen­ setzungen herkömmlicher Reinigungsmittel mit den Aromastoffen nur kurzfristig wirken und mindestens ein- oder zweimal pro Tag die Zahnregulierungsapparate mit herkömmlichen Zusammensetzungen zu inkubieren sind. Daher ist lediglich der Zusatz von Aromastoffen in Reinigungsmitteln für Zahnregulierungsapparaten nicht hinreichend für die Entfernung von Speiseresten, Desinfektion und der Ver­ mittlung eines angenehmen Geschmackes, zumal die Aminoalkylpolysiloxanver­ bindungen eine mögliche zusätzliche Belastung des Körpers des Benutzers durch deren Aufnahme bzw. Inkorporation sein können.
Nach Lehre der EP 449 652 A1 vermindern die durch ein intraorales Fluo­ rid-Freisetzungssystem freigesetzten Fluoride das Karies-Risiko und stellen durch die in der Mundhöhle bzw. dem Mundrachenraum erfolgende andauernde Freiset­ zung von Fluoriden eine Kariesvorsorge bereit, gleichwohl mangelt es der Lehre an Vorschlägen über die Vermeidung von lästigem Mund- und Zahnprothesenge­ ruch.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung soll es sein, eine Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit bereitzustellen, die nicht nur den bei herkömmlichen Zahnre­ gulierungsapparaten anhaftenden sogenannten klinischen Geschmack beseitigen, sondern auch Zahnregulierungsapparate desinfizieren soll, zumal die von Zahnre­ gulierungsapparaten bei häufiger Benutzung anhaftenden Speisereste aufgrund deren Zusammensetzung aus Fetten, Proteinen und Kohlenhydraten, wegen des bakteriellen Milieus im Mund-Rachenraum bzw. Mundhöhle des Benutzers von den Mikroorganismen verstoffwechselt werden und in Fäulnis übergehen können. Der aufgrund der Verstoffwechslung auftretende unangenehme Geschmack und Geruch, welche den Zahnregulierungsapparaten anhaften, führen ebenfalls zu ei­ ner Verweigerung der Benutzung derselben, insbesondere bei Benutzern im Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter.
Daher soll die Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit dauerhaft eine Erhö­ hung des Tragekomforts der Zahnregulierungsapparate ermöglichen und es soll durch die Bereitstellung eines dem Benutzer angenehmen Geschmacks die Hemm­ schwelle der Benutzung derselben bei Benutzern jüngerer und älterer Jahrgänge deutlich herabgesetzt werden. Ebenso soll die Verwendung einer solchen Tauch­ badflüssigkeit auf Zahnregulierungsapparaten den für Benutzer und den die Um­ gebung des Benutzers aufgrund der Fäulnis entstehenden unangenehmen Geruch vermeiden.
Zudem soll eine Verwendung einer Hochglanzpolitur nach Auftragen auf den Zahnregulierungsapparatrohling bereitgestellt werden, gleichfalls den unan­ genehmen sogenannten klinischen Geschmack und den übelriechende Geruch auf diesen zu vermeiden und das Polieren dieser auf Hochglanz zu erleichtern.
Die Aufgabe wird gelöst durch den Hauptanspruch und die nebengeordneten Ansprüche. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
Die Erfindung betrifft eine Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit zur Ge­ schmacksanhaftung, welche
20 bis 100 Vol.-teile 30 Vol.-% wässrige Aromastoff-Lösung mit Aromen und/oder Essenzen natürlicher und/oder synthetischer Art und
10 bis 40 Vol.-teile einer wässrigen 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthalten­ den Lösung mit mindestens einem Vertreter aus der Natrium-, Calcium-, Kalium-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und aminierte Fluoride umfassenden Gruppe zur Inkubation von Zahnregulierungsapparaten in derselben enthält, wobei die Zusammensetzung kein Aminoalkylsilicon enthält.
Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf eine Verwendung einer Hoch­ glanzpolitur an Zahnregulierungsapparaten enthaltend,
5 bis 50 Vol.-teile wässrige Aromastoff-Lösung,
30 bis 150 Vol.-teile Hochglanzemulsion, welche 15 bis 60 Gew.-% Putz­ körperpartikel umfaßt, und
5 bis 50 Vol.-teile einer wässrigen 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthalten­ den Lösung mit mindestens einem Vertreter aus der Natrium-, Calcium-, Kalium-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und aminierte Fluoride umfassenden Gruppe.
Hinzutretend betrifft ein weiterer Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von Geschmacksanhaftung an Zahnregulierungsapparaten, wel­ ches dadurch gekennzeichnet ist, dass die oben genannte Hochglanzpolitur auf zwecks Vorpolitur vorbeschliffene Zahnregulierungsapparatrohlinge aufgetragen wird und die Oberfläche der Kunststoffmasse der Zahnregulierungsapparate auf Hochglanz poliert wird.
Die erfindungsgemäße Verwendung der Tauchbadflüssigkeit betrifft auch die Inkubation von Zahnregulierungsapparaten, insbesondere von Zahnspangen, in der Tauchbadflüssigkeit.
Die erfindungsgemäße Verwendung der Hochglanzpolitur an Zahnregulie­ rungsapparaten kann auch an Zahnspangen durchgeführt werden.
Auch bezieht sich ein weiterer Gegenstand der Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung von Geschmacksanhaftung an Zahnregulierungsapparaten, z. B. an Spangenkörpern, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass a) auf einen Abdruck eines Gebisse eines Benutzers, z. B. Gipsabdruck, mit Drahthaltelementen zum Koppeln des Zahnregulierungsapparats an Zähnen eine Kunststoffmasse aufgetra­ gen wird, b) die Kunststoffmasse unter Wärmeanwendung in aqua bidest oder ganz besonders bevorzugt in der o. g. und nachfolgend beschriebenen Tauchbad­ flüssigkeit polymerisiert und ausgehärtet wird, c) dann als Vorpolitur der Zahnre­ gulierungsapparatrohling mit Hilfe eines Bimssteinbreis, welcher Bimssteinpulver in Wasser umfasst, beschliffen wird, d) dann die Kunststoffmasse des Zahnregu­ lierungsapparatrohling mit der o. g. und nachfolgend beschriebenen Hochglanzpo­ litur bestrichen und auf Hochglanz poliert wird.
Die erfindungsgemäße Verwendung der Tauchbadflüssigkeit ermöglicht zu­ dem, herkömmliche Zahnregulierungsapparate in derselben zu baden. Unter her­ kömmlichen Zahnregulierungsapparaten sind im Sinne der Erfindung solche zu verstehen, welche nicht mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt werden, sondern vielmehr Stand der Technik sind. Durch die erfindungsgemäße Verwendung der Tauchbadflüssigkeit ist es möglich, dass durch die Inkubation in der Tauchbadflüssigkeit der mit einer polymerisierten und ausgehärteten Kunst­ stoffmasse beschichtete Zahnregulierungsapparat mit einem für den Benutzer an­ genehmen Geschmack versehen wird, welcher durch den der in der Tauchbadflüs­ sigkeit enthaltenden Aromastoff-Lösung hervorgerufen wird. Hierbei ist es mög­ lich, den herkömmlichen Zahnregulierungsapparat in der Tauchbadflüssigkeit 1 bis 20 Minuten lang zu inkubieren. Die Dauer der Inkubation richtet sich nach der von dem Benutzer erwünschten Stärke des Geschmacks. Die Inkubation erfolgt üblicherweise bei Raumtemperatur. Besonders vorteilhaft ist es, die Inkubation innerhalb von 5 bis 10 Minuten, noch bevorzugterweise 10 Minuten oder 20 Mi­ nuten lang durchzuführen. Diese kurze Inkubation reicht bereits, den herkömmli­ chen Zahnregulierungsapparat derart mit einem Geschmack, welcher für den Be­ nutzer angenehm ist, zu versehen, dass dieser für die tägliche geforderte Tragezeit anhält. Zudem ist es möglich, die Tauchbadflüssigkeit gleichzeitig als Reini­ gungsbad für die tägliche Pflege des Zahnregulierungsapparats zu verwenden.
Darüber hinaus wird eine Beeinträchtigung der Bruchfestigkeit des her­ kömmlichen Zahnregulierungsapparates nicht beobachtet, so dass die Statik und Belastbarkeit des Zahnregulierungsapparates beibehalten werden, hingegen der Tragekomfort in bezug auf Geschmack und Geruch sowie die Haptik erheblich gesteigert werden.
Darüber hinaus wird durch die erfindungsgemäße Verwendung der Tauch­ badflüssigkeit der durch den üblen Geruch und durch den unangenehmen Geschmack der herkömmlichen Zahnregulierungsapparate bedingte Widerwillen bei Kindern in hinreichender Weise gemindert, wenn nicht gar zu beseitigt, so dass die kieferorthopädische Behandlung im Vergleich zum Stand der Technik gerade während der Wachstumsphase nicht beeinträchtigt wird oder für das Kind in nachteiliger Weise unterbrochen wird.
In einer weiteren Ausgestaltung kann die Tauchbadflüssigkeit in fester Form bereitgestellt werden. So ist es möglich, die erfindungsgemäße Verwendung der Tauchbadflüssigkeit in Form von Tabletten bereitzustellen. Die Tabletten können unter Verwendung von Cyclodextrinen hier α-Form (α-CD) hergestellt werden. α- Cyclodextrine sind herkömmlicherweise Oligosaccharide mit einem Innendurch­ messer von 0,45 nm. Die Löslichkeit bei 25°C in H2O beträgt für α-Dextrine 14,5 g/100 ml. Durch die Derivatisierung mittels Alkylierung können sowohl die nicht kovalenten Bindungseigenschaften als auch die Löslichkeit (in H2O) verän­ dert werden. Als Cyclodextrine eignen sich auch Cyclohexa-(-hepta-, -octa-) amylosen.
Die Herstellung der Tabletten erfolgt, indem die Tauchbadflüssigkeit, wel­ che mit Cyclodextrinen der α-Form in einer für den Fachmann bekannten Kon­ zentration bei Raumtemperatur vermischt wird; diesem Ansatz kann auch EtOH zugegeben werden. Bei Raumtemperatur erfolgt Auskristallisieren. Anschließend wird abfiltriert. Die amorphen Kristalle als Filtrationsrückstand werden durch Schockgefrieren (mittels flüssigen Stickstoffs) konserviert und sofort in Blister­ verpackungen abgefüllt. In einer weiteren Ausgestaltung des Tablettenherstel­ lungsverfahrens kann die Tauchbadflüssigkeit neben der wässrigen Aromastoff Lösung und wässrigen Fluorid-Verbindung enthaltenden Lösung beispielsweise das Zahnfleisch pflegende Stoffe wie Allantoin, Azulen, α-Bisabolol, Vitamine A und E, Mittel gegen Zahnstein wie Alkalidiphosphate, Azepan-2,2- Diphosphonsäure, desensibilisierende Stoffe wie Strontium-Salze, Kaliumnitrat enthalten. Die wässrige Fluorid-Verbindung enthaltende Lösung kann mindestens einen Vertreter aus der Natrium-, Calcium-, Kalium-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und aminierte Fluoride, vorzugsweise Aminhydroflu­ orid-Derivate, umfassenden Gruppe enthalten.
So kann man eine 60% (v/v) wässrige alkoholische CD-Lösung mit 30 bis 80% (v/v) wässrige Aromastoff-Lösung, vorzugsweise 30% (v/v) wässrige Aro­ mastoff-Lösung, in einem Mischungsverhältnis vorzugsweise von 1 : 10 bis 1 : 40, vorzugsweise 1 : 10, 1 : 20 oder 1 : 40, mischen und anschließend z. B. 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltende wässrige Lösung zugeben. Hierbei kann der Mi­ schungsverhältnis der wässrigen Aromastoff-Lösung zu der wässrigen Fluorid- Verbindung betragen: zu 10 bis 120 Vol.-teile 30% (v/v) wässrige Aromastoff- Lösung kann man 5 bis 50 Vol.-teile 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltende wässrige Lösung zugeben. Zudem können Zusatzstoffe, wie Zahnfleisch pflegende Stoffe, Mittel gegen Zahnstein wirkende, desensibilisierende Stoffe und/oder antibakteriell wirkende Verbindungen, zugesetzt werden. Anschließend kann man den Lösungsansatz schockgefrieren. Ebenso ist es möglich, den Ansatz auskristal­ lisieren zu lassen. Dann können die auskristallisierten und abfiltrierten Kristalle mittels flüssigen Stickstoffs schockgefroren. Die Abfüllung der Kristalle in Blisterverpackungen kann auf herkömmliche Weise in Pulverform oder nach Pres­ sung zu Tabletten erfolgen. Zudem ist es auch möglich, nach der Mischung der wässrigen Aromastoff-Lösung mit der wässrigen alkoholischen CD-Lösung durch Zugabe von Fluorid-Verbindung in dem entsprechendem erfindungsgemäßen Mi­ schungsverhältnis zu der wässrigen Aromastoff-Lösung in fester Form zuzugeben. Aromastoffe und Fluorid-Verbindung der Tauchbadflüssigkeit können in die Hohlräume der gebildeten Kristalline eingeschlossen werden und bei Auflösung der Tablette in Wasser rasch in Wasser übergehen oder vermischt, so dass die o­ ben sowie nachfolgend offenbaren vorteilhaften Eigenschaften voll im Gegensatz zum Stand der Technik sich entfalten.
Es zeigt sich, dass durch die erfindungsgemäße Verwendung der Tauchbad­ flüssigkeit in dieser Darreichungsform kristalliner Art, wie Tabletten- oder Pulver­ form, der Geschmack, vermittelt durch die in der wässrigen Aromastoff-Lösung enthaltenden Aromen und/Essenzen, im wesentlichen im Gegensatz zum Stand der Technik nicht verändert wird. Eine Beibehaltung des Geschmacks ist auch bei längerer Lagerung der Tabletten zu beobachten. Zudem ermöglichen die Cyclo­ dextrine der α-Form eine rasche Auflösung der z. B. in Pulver- oder Tablettenform bereitgestellten, Tauchbadflüssigkeit in Wasser.
Darüber hinaus kann auch die Tauchbadflüssigkeit mit Polyvinylalkoholen (PVA) vermischt werden. Polyvinylalkohole als Trägerstoff eignen sich insbeson­ dere für Aromen, Essenzen und Wirkstoffe mit polaren Gruppen. PVA weist eine gute Wasserlöslichkeit auf, die durch Zusatzstoffe wie Löslichkeitsaktivierer ver­ stärkt werden kann.
Es wird eine Gemenge mit der Tauchbadflüssigkeit und Polyvinylalkoholen hergestellt. Vorzugsweise bei Raumtemperatur findet Auskristallisieren statt. Die amorphen Kristalle werden nach Abfiltrieren durch Schockgefrierung mittels flüssigen Stickstoffs konserviert und die Kristallfraktion, z. B. als Tabletten- oder Pul­ verform, in Blisterverpackungen umgehend abgefüllt. Die z. B. zu Tabletten her­ stellbare Tauchbadflüssigkeit kann wie im Folgenden erwähnt Aromen und/oder Essenzen in der wässrigen Aromastoff-Lösung enthalten. Ebenso können her­ kömmliche Zahnfleisch pflegende Stoffe wie Allantoin, Azulen, α-Bisabolol, Vi­ tamine A und E, Mittel gegen Zahnstein wie Alkalidiphosphate, Azepan-2,2- Diphosphonsäure, desensibilisierende Stoffe wie Strontium-Salze, Kaliumnitrat in der erfindungsgemäßen Tauchbadflüssigkeit enthalten sein. Die wässrige Fluorid- Verbindung enthaltende Lösung kann mindestens einen Vertreter aus der Natrium- Calcium-, Kalium-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und aminierte Fluoride, vorzugsweise Aminhydrofluorid-Derivate, umfassenden Gruppe enthalten. Als Löslichkeitsaktivierer, der auch zugesetzt werden kann, zeichnet sich in einer besonderen Ausführungsform NaHCO3 mit Weinsäure oder Citronensäure aus, um die Auflösung der in Tablettenform bereitgestellten Tauch­ badflüssigkeit zu erhöhen.
Zum Beispiel kann man eine 20 g/l wässrigen PVA-Lösung mit 30 bis 80% (v/v) wässrige Aromastoff-Lösung, vorzugsweise 30% (v/v) wässrige Aromastoff- Lösung, in einem Mischungsverhältnis von PVA-Lösung: Aromastoff-Lösung von 1 : 4 bis 1 : 10, vorzugsweise 1 : 5 bis 1 : 8, mischen und anschließend z. B. 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltende wässrige Lösung zugeben. Hierbei kann der Mischungsverhältnis der wässrigen Aromastoff-Lösung zu der wässrigen Flu­ orid-Verbindung enthaltenden Lösung betragen: zu 10 bis 120 Vol.-teile 30% (v/v) wässrige Aromastoff-Lösung kann man 5 bis 50 Vol.-teile 25 mg/l wässrige Fluorid-Verbindung enthaltende Lösung zugeben.
Zudem können Zusatzstoffe, wie Zahnfleisch pflegende Stoffe, Mittel gegen Zahnstein wirkende, desensibilisierende Stoffe und/oder antibakteriell wirkenden Verbindungen, zugesetzt werden. Anschließend können die auskristallisierten und abfiltrierten Kristalle mittels flüssigen Stickstoffs schockgefroren werden. Die Abfüllung der Kristalle in Blisterverpackungen kann auf herkömmliche Weise beispielsweise in Pulverform oder nach Pressung zu Tabletten durchgeführt wer­ den.
Weiterhin ist es möglich, zur erfindungsgemäßen Verwendung die Tauch­ badflüssigkeit in Gelatine-Kapseln in konzentrierter Form bereitzustellen. So kann die konzentrierte oder ankonzentrierte Tauchbadflüssigkeit in für den Fachmann bekannter Weise in duktilen Gelatine-Kapseln flüssig, z. B. in ankonzentrierter Form, oder fest, z. B. in einer der oben genannten Form, eingeschlossen werden. Die Kapseln geben bei Beaufschlagen derselben mit einer Kraft ihren Inhalt frei.
Hinzukommend kann auch der Gehalt der Tauchbadflüssigkeit 80 Vol.-teile der 30% (v/v) wässrigen Aromastoff-Lösung und 20 Vol.-teile der 25 mg/l Fluo­ rid-Verbindung enthaltenden wässrigen Lösung betreffen. Eine noch mehr bevor­ zugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verwendung der Tauchbadflüssigkeit umfaßt 80 Vol.-teile der 30% (v/v) wässrigen Aromastoff-Lösung und 19,2 Vol.- teile oder 80 Vol.-teile der 30% (v/v) wässrigen Aromastoff-Lösung und 16 Vol.- teile der 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltenden wässrigen Lösung. Das Aro­ makonzentrat des z. B. synthetischen und/oder natürlichen Typs, wie ätherische Öle, kann in der wässrigen Aromastoff-Lösung in einer Konzentration von 0,5 bis 40, vorzugsweise 10 bis 30, noch mehr bevorzugt 20 oder 30% (v/v), vorzugs­ weise in Wasser mit oder ohne Detergenz enthalten sein. Die wässrige Aromastoff-Lösung kann entsprechend der Konzentration des Aromakonzentrats be­ zeichnet werden, z. B. mit 30% (v/v) wässriger Aromastoff-Lösung, da diese ein Aromakonzentrat in einer Konzentration von 30% (v/v) in aqua bidest aufweist.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung weist die Tauchbad­ flüssigkeit als Fluorid-Verbindung vorzugsweise Aminhydrofluorid-Derivate auf.
Als Fluorid-Verbindung kann jede Fluorid-Verbindung verwendet werden, die herkömmlicherweise zur Härtung, Prophylaxe oder Resistenz der Zahnober­ fläche gegen Zahnkaries geeignet ist. Beispielsweise können Fluorid- Verbindungen neutrale Salze der Fluorwasserstoffsäure ohne Reiz- und Ätzwir­ kung verwendet werden. Durch die Inkubation des herkömmlichen Zahnregulie­ rungsapparates in der Tauchbadflüssigkeit ist ein Anhaften von Fluorid- Verbindungen auf der Kunststoffmasse des Zahnregulierungsapparates zu beo­ bachten. Durch das Tragen des Zahnregulierungsapparates diffundiert von der Oberfläche der Kunststoffmasse F- mittels des Speichels zu den Zähnen des Be­ nutzers, so dass durch die ständige Umspülung des Zahnes von außen eine karies­ resistente Schmelzoberschicht zu erhalten ist. Die ständige Diffusion von F- von der Kunststoffmasse ist auch insofern vorteilhaft, als ohne weitere F--Zufuhr die Schutzschicht des Zahnes im Laufe der Zeit verloren gehen würde, so dass sie ständig erneuert werden muss.
Die Fluorid-Verbindung, die in geringen Konzentration als gesundheitsunbedenklich zu erachten ist, kann in einer Konzentration in der wässrigen Fluorid- Verbindung enthaltenden Lösung von 1 bis 50 mg/l enthalten sein. Bevorzugt ist eine Konzentration der Fluorid-Verbindung in der wässrigen eine oder mehrere oben genannten Fluorid-Verbindungen enthalten Lösung von 5 bis 25 mg/l, noch mehr bevorzugt 10 bis 20 mg/l; besonders vorteilhaft ist eine solche von 5, 10 oder 25 mg/l. Hierbei ist die Konzentration derart in der Tauchbadflüssigkeit in einer für den Fachmann ohne weiteres zugänglichen Weise zu dosieren, dass die Richtwerte zur angemessenen Fluorid-Gesamtzufuhr für Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachsene, die bei 1,5 bis 4,0 mg/pro Tag betragen, nicht überschritten wer­ den; gleichfalls werden die Richtwerte für ergänzende Fluorid-Zufuhr für 3 bis 6jährige Kinder von 0,75 mg/Tag und Erwachsene von 1,0 mg/Tag nicht zu über­ schreiten sein. Da jedoch nur ein geringer Teil der Fluorid-Verbindung auf der Kunststoffmasse verbleibt und die Fluorid-Verbindung enthaltende Lösung bereits im Ansatz bis zu 24 fach verdünnt werden kann und nur ein geringer Teil auf der Kunststoffmasse haften bleibt, kann von einer Unbedenklichkeit auszugehen sein.
Als Aromastoff-Lösungen eignen sich Aromen und/oder Essenzen natürli­ cher und/oder synthetischer Art, wobei vorzugsweise weiterhin die Aromastoff- Lösung Zusatzstoffe enthalten kann. Für die erfindungsgemäße Verwendung der Tauchbadflüssigkeit werden herkömmliche Aromen und Essenzen verwendbar sein, beispielsweise ätherische Öle, wie Anisöl, Bittermandelöl, Fenchelöl, Küm­ melöl oder Pfefferminzöl. Auch synthetisch hergestellte Aromen, die beispiels­ weise Erdbeer- oder Kirschgeschmack vermitteln, sind verwendbar. Ebenso sind Abmischungen einzelner im allgemeinen synthetisch hergestellter, auch naturiden­ tische Komponenten dieser Aromen verwendbar. Ferner können auch Ge­ schmacksverstärker, die ohne ein ausgeprägtes Eigenaroma zu besitzen, den Eindruck anderer Aromen verstärken, eingesetzt werden. Die Aromastoff-Lösung o­ der wässrige Aromastoff-Lösung kann ebenso 0,5 bis 40, vorzugsweise 10 bis 30, noch mehr bevorzugt 20 oder 30% (v/v) Aromakonzentrat in aqua bidest gegebe­ nenfalls mit einem herkömmlichen Detergenz enthalten. Das Aromakonzentrat des synthetischen Typs kann beispielsweise in einer Konzentration von 95 bis 99 Gew.-%, vorzugsweise 98 Gew.-%, vor der Verdünnung vorliegen. Das Aroma­ konzentrat des natürlichen Typs kann z. B. als öliges Konzentrat in einer Konzent­ ration von 90 bis 98 Vol-%, vorzugsweise 95 Vol.-%, vorliegen. Die Aromastoff- Lösung kann auch als wässrige Aromastoff-Lösung genannt werden, da das Aro­ makonzentrat in aqua bidest vorliegt. 10 bis 120 Vol.-teile der wässrigen Aroma­ stoff-Lösung, die Aromakonzentrat in einer Konzentration von 30 (v/v) in Wasser enthalten kann, kann man mit 5 bis 50, vorzugsweise 10 bis 40, noch mehr bevor­ zugt 20, Vol. -teile 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltende wässrige Lösung ver­ mischen und wie oben erwähnt unter Verwendung von α-Cyclodextrin oder PVA zu z. B. Tabletten bereitstellen. Die wässrige die Fluorid-Verbindung in einer Konzentration von 25 mg/l enthaltende Lösung kann statt 25 mg/l Natrium-, Cal­ cium-, Kalium-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und ami­ nierte Fluoride in einem Konzentrationsbereich von 5 bis 50, noch mehr bevorzugt 1.0 bis 20 mg/l, besonders vorteilhaft von 5 oder 10 mg/l enthalten.
Ebenso kann die Aromastoff-Lösung Zusatzstoffe enthalten, die als Wirk­ stoffe wie Zahnfleisch pflegende Stoffe, z. B. Allantoin, Azulen, α-Bisabolol, Vi­ tamine A und E, Mittel gegen Zahnstein, wie Alkalidiphosphate, Azepan-2,2- Diphosphonsäure, desensibilisierende Stoffe, wie Strontium-Salze, Kaliumnitrat umfassen.
Als Zusatzstoff können ebenfalls Bakterien abtötende und/oder das Wachs­ hirn von Bakterien hemmende Stoffe wie etherische Öle, z. B. Citrusöle, Pfeffer­ minzöle oder Nelkenöle, zugegeben werden.
Die erfindungsgemäße Verwendung der Hochglanzpolitur kann auch 10 bis 40 Vol.-teile der 30% (v/v) wässrigen Aromastoff-Lösung, 50 bis 120 Vol.-teile Hochglanzemulsion und 10 bis 30 Vol.-teile 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthal­ tende wässrige Lösung oder noch mehr bevorzugt 18 Vol.-teile 30% (v/v) Aroma­ stoff-Lösung oder Aromakonzentrat, 71 Vol.-teile Hochglanzemulsion und 11 Vol.-teile 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltende wässrige Lösung umfassen.
Die Hochglanzpolitur ist vorzugsweise pastös oder dickflüssig, wobei diese ebenfalls zwecks Erreichung einer dickflüssigen oder pastösen Beschaffenheit herkömmliche Verdickungsmittel enthalten kann. Unter Verdickungsmittel eignen sich natürliche, wie Carrageen, Gelatine, organische abgewandelte Naturstoffe, wie Cellulosether, Kernmehlether, oder anorganische, wie Polyether usw. Das Ausmaß der Dickflüssigkeit ist je nach Wunsch des längeren Verweilens der auf dem Zahnregulierungsapparatrohling aufgetragenen Hochglanzpolitur abhängig und für den Fachmann in bekannterweise einstellbar.
Die Aromastoff-Lösung und die Fluorid-Verbindung enthaltende Lösung der Hochglanzpolitur stimmen mit der Aromastoff-Lösung bzw. Fluorid-Verbindung haltigen Lösung der Tauchbadflüssigkeit in Zusammensetzung und Konzentration überein, insofern wird auf die Ausführungen, die oben erfolgten, verwiesen. Die Fluorid-Verbindung, die in geringen Konzentration als gesundheitsunbedenklich zu erachten ist, kann in einer Konzentration in der wässrigen Fluorid-Verbindung enthaltenden Lösung von 1 bis 50 mg/l, 5 bis 25 mg/l, noch mehr bevorzugt 10 bis 20 mg/l, besonders vorteilhaft von 5, 10 oder 25 mg vorliegen. Unter Aroma­ stoff-Lösung enthaltende Lösung kann im Sinne der Erfindung auch eine wässrige Aromastoff-Lösung zu verstehen sein, da das Aromakonzentrat in aqua bidest in definierten Konzentrationen vorzugsweise mit einem Detergenz zur Herstellung der wässrigen Aromastoff-Lösung verdünnt sein kann. Auch unter Fluorid- Verbindung enthaltende Lösung kann eine wässrige wie bereits erwähnt zu ver­ stehen sein.
Als Hochglanzemulsion wird eine verwendet, die üblicherweise zum Schlei­ fen oder Polieren von herkömmlichen Zahnregulierungsapparaten während ihres Herstellungsprozesses nach dem Polymerisieren und Aushärten der Kunststoff­ masse verwendet wird und dem Fachmann bekannt vertraut ist. Besonders geeig­ net ist als Hochglanzemulsion die von Mumioform-Laboratorium Graf in 729 Freudenstadt.
Die herkömmliche Hochglanzemulsion weist üblicherweise wasserunlösliche organische Substanzen als Putzkörperpartikel auf. Als organische Putzkörper­ partikel werden beispielsweise solche auf Polymethacrylat-Grundlage verwendet. Putzkörperpartikel in der herkömmlichen Hochglanzemulsion werden so gewählt, dass ein Maximum an Reinigung ein Minimum an Abrasion erzielt wird. Diese Parameter, die dem Fachmann bekannt sind, lassen sich durch verschiedene Test­ systeme messen und somit den Gehalt an Putzkörperpartikeln in der Hochglanz­ emulsion bestimmbar machen. Putzkörper (oder Abrasiva genannt) sind ebenso anorganische weithin wasserunlösliche kleinstteilige Pulver oder Partikel, die keine scharfen Kanten aufweisen. Als Putzkörper werden üblicherweise allein oder in Kombination verwendet wie Aluminiumhydroxid, Calciumcarbonat, Calcium­ hydrogenphosphat, Calciumpyrophosphat, Hydroxylappatit, Kieselgur, Kieselsäu­ re, Siliciumdioxide, Natriumaluminiumsilicate, Natriummetaphosphat, Tricalci­ umphosphat, Quarzsande, Mandelkleie und/oder Zeolithe verwendet, so kann die Hochglanzemulsion 15 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis 50 Gew.-%, noch mehr bevorzugt 30 bis 40 Gew.-%, Putzkörperpartikel umfassen. Die herkömmli­ che Hochglanzemulsion kann zu der dickflüssigen Beschaffenheit der Hochglanz­ politur führen.
Die, vorzugsweise pastöse oder dickflüssige, Hochglanzpolitur wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Geschmacksanhaftung an Zahnregulierungsapparaten, wie an Spangenkörpern verwendet.
Der Gipsabdruck, ein Positivabdruck des Gebisses des Benutzers, ist im we­ sentlichen mit Drahthalteelementen versehen, wobei auf den Gipsabdruck und Drahthaltelemente die Kunststoffmasse aufgetragen wird. Vorzugsweise wird als Kunststoffmasse solche der Gruppe der Methacrylester oder Polyamide verwen­ det. Die Kunststoffmasse wird nach Auftragen unter Druck in einem Drucktopf in warmem Wasser ausgehärtet. Bereits in diesem Verfahrensschritt ist es empfeh­ lenswert, zwecks Intensivierung des Geschmacks die Polymerisationen und Aus­ härtung der Kunststoffmasse im Drucktopf statt in Wasser in der Tauchbadflüs­ sigkeit durchzuführen, um dem Zahnregulierungsapparat einen Geschmack von hinreichender Dauerhaftigkeit zu verleihen.
Falls die Kunststoffmasse beispielsweise in Wasser polymerisierte und aushärtete, kann eine Inkubation in der Tauchbadflüssigkeit ca. 1 bis 20 Minuten lang vorzugsweise bei Raumtemperatur erfolgen. Die Inkubationszeit kann in einer weiteren Ausführungsform 5 bis 20 Minuten, bevorzugterweise 10 bis 20 Minu­ ten, ganz bevorzugt 10 oder 20 Minuten lang erfolgen. Jedoch hat es sich gezeigt, dass das Polymerisieren und Aushärten der Kunststoffmasse in der Tauchbadflüs­ sigkeit statt in aqua bidest von großem Vorteil beispielsweise für die langwähren­ de Dauerhaftigkeit des Geschmacks ist.
Hierbei ist zu beobachten, dass der unangenehme sogenannte klinische Ge­ schmack und der übelriechende Geruch nicht festzustellen ist. Darüber hinaus werden bei dem anschließenden Polieren und Fräsen die frei werdenden Kunst­ stoffpartikel in lediglich geringem Umfang gestreut, so dass ein Festsetzen dersel­ ben in Haut und Haaren der den Fräs- und Poliervorgang durchführenden Person nur in geringer Weise zu beobachten sein und das üblicherweise anschließende unangenehme Jucken oder der beginnende Juckreiz oder gar das Auftreten von allergischen Reaktion bei dem Personal in hinreichender Weise vermieden wird. Darüber hinaus führt die Inkubation in der Tauchbadflüssigkeit zu keinem Anstieg der Sprödigkeit der Kunststoffoberfläche. Ebenso bleibt die Bruchfestigkeit des Zahnregulierungsapparats erfreulicherweise bestehen.
Nach dem Vorpolieren mit dem wässrigen Bimssteinbrei wird auf den Zahn­ regulierungsapparatrohling die Hochglanzpolitur aufgetragen und die Oberfläche der Kunststoffmasse auf Hochglanz poliert.
Nach Aufragen oder Beschichten des Zahnregulierungsapparatrohlings mit der Hochglanzpolitur kann die Kunststoffmasse mittels einer Poliermaschine beispielsweise mittels Wollrad auf Hochglanz poliert werden. Hierbei zeigt sich, dass die Oberfläche der Kunststoffmasse des Zahnregulierungsapparats im Vergleich zu herkömmlichen Zahnregulierungsapparaten wesentlich glatter ausgebildet ist und einen angenehmen seidigen Glanz erhält. Der seidige Glanz ist auch ein Hin­ weis dafür zu werten, dass weniger Unebenheiten oberflächlicher Art ohne Mikro­ spalten oder -risse vorhanden sind, so dass das nicht erwünschte Anhaften von Speiseresten auf der Oberfläche der Kunststoffmasse, wie es herkömmlicherweise auf Oberflächen von Zahnregulierungsapparaten des Stands der Technik zu beo­ bachten ist, in wesentlich geringerem Maß vorzufinden ist. Das bedeutet auch, dass aufgrund der weit reduzierten Haftungsmöglichkeiten von Speiseresten diese nicht in einen Fäulnisprozess in der Mundhöhle des Benutzers zu übergehen und keinen unangenehmen, von der beginnenden Fäulnis hervorgerufenen oder zumin­ dest verstärkten Geschmack, geschweige denn einen übelriechenden Geruch, zu entwickeln vermögen.
Auch beseitigt der sonach hergestellte Zahnregulierungsapparat den Nachteil der herkömmlichen durch seine überaus glatte seidige Oberfläche der Kunststoff­ masse, dass trotz täglicher Reinigung der herkömmlichen Zahnregulierungsapparate eine vollkommene Beseitigung der auf der Oberfläche desselben anhaftenden Speisereste nicht vollständig möglich ist, so dass der üble Geschmack bzw. Geruch nichtsdestotrotz häufig anzutreffen ist.
Es zeigt sich auch, dass bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstel­ lung von Geschmacksanhaftung an Zahnregulierungsapparaten eine Vielzahl von verschiedenen Aromastoffen oder Aromen und/oder Essenzen natürlicher und/oder synthetischer Art verwendet werden können, je nach Wunsch des Benutzers, wie bereits oben ausgeführt wurde.
Der auf dem Zahnregulierungsapparat anhaftende Geschmack verbleibt eine hinreichend lange Zeit, wobei ein bis drei Monate die Regel ist.
Weiterhin ist es möglich, den Geschmack und den angenehmen Geruch so­ wohl bei dem herkömmlichen Zahnregulierungsapparat als auch bei dem mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellten Zahnregulierungsapparat deut­ lich aufzufrischen, indem bei Raumtemperatur 1 bis 20 Minuten lang der Zahnre­ gulierungsapparat in die Tauchbadflüssigkeit eingetaucht wird. Die Auffrischung führt zu einer hinreichend zeitweiligen Anhaftung des Geschmacks bzw. Geruchs von einem Tag bis zu einer Woche. Ebenso dient die Inkubation des Zahnregulie­ rungsapparats in der Tauchbadflüssigkeit als Reinigungsbad und Geschmacksbad.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch die Geschmacksanhaftung an Zahnregulierungsapparaten betreffen, wobei diese in die o. g. Tauchbadflüssigkeit eingetaucht und/oder mit der o. g. Hochglanzpolitur poliert werden können.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von Geschmacksanhaftung an Zahnregulierungsapparaten ist dadurch gekennzeichnet, dass a) auf einen Gips­ abdruck mit Drahthalteelemente zum Koppeln der Zahnregulierungsapparatur an Zähnen eine Kunststoffmasse aufgetragen wird, b) die Kunststoffmasse unter Wärmeanwendung in der Tauchbadflüssigkeit polymerisiert und ausgehärtet wird, c) anschließend als Vorpolitur der Zahnregulierungsapparatrohling mit einem wässrigen Bimssteinbrei beschliffen wird, d) dann der Zahnregulierungsapparat­ rohling mit der Hochglanzpolitur bestrichen und auf Hochglanz poliert wird. Weiterhin ist es möglich, dass in Schritt b) statt Tauchbadflüssigkeit aqua bidest ver­ wendet wird und nach Polymerisieren und Aushärten der Kunststoffmasse zusätz­ lich der Zahnregulierungsapparaturrohling im Tauchbad mit der Tauchbadflüssig­ keit, vorzugsweise bei Raumtemperatur, 1 bis 20 Minuten lang eingetaucht verbleiben kann.
Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung er­ geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung des Ausführungsbeispiels.
Ausführungsbeispiele
Es wird eine Tauchbadflüssigkeit hergestellt, indem 30 Vol.-teile conc. Aromastoff und 70 Vol.-teile aqua bidest zur Bereitstellung von 30% (v/v) Aroma­ stoff-Lösung vermischt werden. Als Aromastoff wird synthetisch hergestelltes der Geschmacksrichtung Kirsche oder Minzöl verwendet. Die Aromastoff-Lösung ist wässrig; vorzugsweise kann die Aromastoff-Lösung auch ein Detergenz zur besse­ ren Verteilung des Aromakonzentrats bzw. Minzöls enthalten. 500 ml der so her­ gestellten Lösung werden mit 120 mg einer wässrigen Fluorid-Verbindung halti­ gen Lösung vermischt. Ebenso ist es möglich, statt 120 mg der Fluorid- Verbindung haltigen wässrigen Lösung nunmehr 120 ml als Vol.-teile der wässri­ gen die Fluorid-Verbindung haltigen Lösung zu verwenden. Ebenso kann in einem anderen Ausführungsbeispiel 125 ml oder 125 mg der wässrigen Fluorid- Verbindung haltigen Lösung stattdessen zugegeben werden. Die wässrige Fluorid- Verbindung haltige Lösung weist 10 oder 25 mg/l Natriumfluorid und Calcium­ fluorid in einem Mischungsverhältnis von 1 : 1 auf. Als Zusatzstoff ist Allantoin zugesetzt. Diese Mischungsansätze der Tauchbadflüssigkeit zeigen sich besonders vorteilhaft, da diese eine lang andauernde Geschmacksanhaftung, hinreichende Desinfektion, Schutz vor Karies, ohne chemisch die Zahnregulierungsapparat an­ zugreifen, ermöglicht.
Durch Eintauchen einer herkömmlichen Zahnspange für den Benutzer 20 Minuten bei Raumtemperatur in die Tauchbadflüssigkeit zeigt sich, dass der Ge­ schmack zumindest für die täglich geforderte Tragezeit des Zahnregulierungsap­ parats von bis zu 14 Stunden auf der Kunststoffmasse haften bleibt. Ein Auftreten von Sprödigkeit der Kunststoffmasse ist nicht zu beobachten. Gleichzeitig kann das Tauchbad als Reinigungsbad verwendet werden. Hier zeigt das Tauchbad eine deutliche Überlegenheit gegenüber herkömmlichen auf dem Markt befindlichen Reinigungsbäder (oder solche unter Verwendung von Tabletten), da es sogar Kalkrückstände aus dem Wasser von dem Zahnregulierungsapparat zu lösen ver­ mag. Herkömmliche Tauchbäder lassen den Kunststoff des Zahnregulierungsappa­ rates im Aussehen trübe werden. Bei Benutzung der erfindungsgemäßen Verwen­ dung der Tauchbadflüssigkeit bleibt die Glattheit der Oberfläche der Kunststoff­ masse bestehen und der Kunststoff verändert nicht im wesentlichen seine Farbe.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel enthält die oben hergestellte Aroma­ stoff-Lösung, auch als wässrige genannt, den Aromastoff hier -konzentrat in einer Konzentration von 30 (v/v). Als Aromastoff wird ein synthetisch hergestelltes der Geschmacksrichtung Minzöl verwendet. Anschließend kann man zu 125 ml oder 100 ml einer 20 g/l wässrigen PVA-Lösung einem Ansatz von 500 ml 30 (v/v) wässriger Aromastoff-Lösung zugeben. Dann erfolgt die Zugabe von 120 ml 25 mg/l wässriger Fluorid-Verbindung enthaltende Lösung. Die 25 mg/l Fluorid- Verbindung enthaltende wässrige Lösung enthält Natriumfluorid in einer Konzentration von 25 mg/l, die gesundheitsunbedenklich bei Inkubation des Zahn­ spangenapparats in der Tauchbadflüssigkeit und nach anschließendem Spülen ist. Nach Schockgefrierung des Ansatzes mittels flüssigen Stickstoffs oder Auskristal­ lisation wird die kristalline Fraktion in Blisterverpackung abgefüllt.
Auch zeigen weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verwen­ dung der Tauchbadflüssigkeit, welche die Mischungsverhältnisse aufweisen, bei­ spielsweise 500 ml 30% (v/v) wässrige Aromastoff enthaltende Lösung mit 208 oder 200 ml Fluorid-Verbindung enthaltende Lösung, sich vorteilhaft, so dass die bereits oben erwähnten Vorteile in einer hinreichender Ausgewogenheit bez. z. B. Geschmack, Geruch und Haptik des Zahnspangenapparats ermöglicht werden, wobei jedoch die Tauchbadflüssigkeit sich im Mischungsverhältnis von 80 Vol.- teile der 30% (v/v) wässrigen Aromastoff-Lösung und 19,2 Vol.-teile oder 80 Vol.-teile der 30% (v/v) wässrigen Aromastoff-Lösung und 16 Vol.-teile der 25 mg/l Natriumfluorid-Verbindung enthaltenden wässrige Lösung von Vorzug sich bez. der Vorteile erweist, insbesondere bei der Bereitstellung der Tauchbadflüs­ sigkeit mittels PVA oder α-Cyclodextrine zu kristalliner Fraktion zwecks Erleich­ terung von dessen Haltbarkeit und Lagerfähigkeit sowie Handhabbarkeit.
Die Hochglanzpolitur wird wie folgt hergestellt: 20 Vol.-teile 30% (v/v) wässriger Aromastoff-Lösung (siehe oben) werden mit 80 Vol.-teile herkömmli­ cher Hochglanzemulsion vermischt. Als Aromastoff wird conc. Minzöl oder Aro­ mastoff mit Kirschgeschmack verwendet. Die Aromastoff-Lösung wird durch Mi­ schung von 30 ml conc. Minzöl bzw. Aromakonzentrat mit Kirschgeschmack mit 70 ml aqua bidest zur Herstellung einer 30% (v/v) verwendet. Hiervon werden 500 ml entnommen und mit 60 mg oder 60 ml der oben bereits angegeben Fluorid- Verbindung haltigen wässrigen Lösung vermischt, die wässrige Fluorid- Verbindung haltige Lösung weist 10 oder 25 mg/l Natriumfluorid und Calcium­ fluorid in einem Mischungsverhältnis von 1 : 1 auf.
Die Hochglanzemulsion ist eine herkömmliche, die üblicherweise zum Po­ lieren von Zahnregulierungsapparatrohlingen verwendet wird. Die Hochglanz­ emulsion kann 30 Gew.-% Putzkörperpartikel enthalten. Hierbei wird vorzugswei­ se eine Hochglanzemulsion von Mumioform-Laboratorium Graf in 729 Freuden­ stadt verwendet.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Geschmacksan­ haftung an Zahnregulierungsapparaten werden aus Draht bestehende Halteelemen­ te mit einer Kunststoffmasse beschichtet und die Kunststoffmasse in der o. g. Tauchbadflüssigkeit in einem Drucktopf vorzugsweise unter Druck ausgehärtet. Ebenso ist es möglich, statt der Verwendung von der Tauchbadflüssigkeit aqua bidest zu verwenden, wobei jedoch zu beobachten ist, dass hierbei der Geschmack unangenehmer Art auf dem Zahnregulierungsapparat verbleibt.
Nach der Polymerisation und der Ausarbeitung erfolgt die Vorpolitur mit der üblicherweise verwendeten Bimssteinmasse. Anschließend erfolgt das Polieren auf Hochglanz unter Verwendung der Hochglanzpolitur. Zudem zeigt sich, dass bei Verwendung der Tauchbadflüssigkeit und der Hochglanzpolitur in dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren die Aromastoffe und die Fluorid-Verbindungen in die Kunststoffporen der ausgehärteten Kunststoffmasse der Zahnspange einzudringen vermögen. Die anschließende Behandlung mit der Hochglanzpolitur verschließt offensichtlich die Poren der Oberfläche der Kunststoffmasse in hinreichender Weise. Hierdurch ist anzunehmen, dass ein Aromastoffdepot in der Kunststoff­ masse der Zahnspange entsteht. Die Aromastoffe diffundieren durch die Poren­ wand und gelangen in die Speichelflüssigkeit des Benutzers.
Durch die so hergestellte Zahnspange wird nicht nur ein angenehmer Ge­ schmack und Geruch dem Benutzer vermittelt, so dass der bei Kindern bei Ver­ wendung von herkömmlichen Zahnspangen zu beobachtende Widerwille weitge­ hend herabgesetzt wird, sondern auch die Möglichkeit besteht, durch Freisetzung von F--Ionen eine kariesresistente Schmelzoberschicht bei den Zähnen der Kinder zu erhalten, ein Umstand, der besonders bei Kindern und ihrer Vorliebe für Glu­ kose haltige Nahrungsmittel von Beachtung ist. Zudem kann nach Nachlassen des Geschmacks des so hergestellten Zahnregulierungsapparats derselbe erneut in die Tauchbadflüssigkeit eingetaucht und beispielsweise 10 oder 20 Minuten lang bei Raumtemperatur inkubiert werden. Hierdurch wird der Geschmack erneut auf der Kunststoffmassenoberfläche anhaftend ausgebildet, um das angenehme Tragege­ fühl gerade bei Kindern weiterhin zu gestatten.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Verwendung der Tauchbadflüssigkeit, der Hochglanzpolitur und des erfindungsgemäßen Verfahrens führen zu einer Kombination von Vorteilen wie Geschmacksanhaftung und Geruchsbeseitigung, hinreichende Hygiene durch Beseitigung der Haftungsmöglichkeiten von in Fäul­ nis zu geratenden Speiseresten, und einer hinreichend dauerhaften kariesresisten­ ten Schmelzoberschicht der Zähne, ohne die Statik noch die Sprödigkeit der Kunststoffmasse des Zahnregulierungsapparates wesentlich zu beeinflussen, so dass die Kombination für den Fachmann aufgrund der Ausgewogenheit der Eigenschaften als unerwartet zu betrachten ist.

Claims (21)

1. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit zur Geschmacksanhaftung enthaltend
20 bis 100 Vol.-teile 30 Vol.-% wässrige Aromastoff-Lösung mit Aromen und/oder Essenzen natürlicher und/oder synthetischer Art und
10 bis 40 Vol.-teile einer wässrigen 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthalten­ den Lösung mit mindestens einem Vertreter aus der Natrium-, Calcium-, Ka­ lium-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und aminierte Fluoride umfassenden Gruppe zur Inkubation von Zahnregulierungsappara­ ten in derselben, wobei die Zusammensetzung kein Aminoalkylsilicon ent­ hält.
2. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach Anspruch 1 enthaltend
50 Vol.-teile 30 Vol.-% wässrige Aromastoff-Lösung und
12 Vol.-teile einer wässrigen 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltenden Lösung, welche Natriumfluorid und Calciumfluorid in einem Mischungsverhältnis von 1 : 1 enthält.
3. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Aromastoff-Lösung zahnfleischpflegende und/oder desensibilisierende Zusatzstoffe enthält.
4. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, dass die Aromen der Aromastoff-Lösung aus der Minzöle, Anisöle, Fenchelöle, Kümmelöle, Wintergrünöle und/oder solche des Kirsch- oder Erdbeergeschmackes umfassenden Gruppe ausgewählt sind.
5. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit in Form von Tabletten oder Pulver verwendet wird.
6. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit Cyclodextrine des α- Typs mit einem Innendurchmesser von 0,45 nm und einer Löslichkeit bei 25% in H2O von 14,5 g/100 ml enthält.
7. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit
eine 60% (v/v) wässrige alkoholische Cyclodextrin-Lösung sowie
30 bis 80% (v/v) wässrige Aromastoff-Lösung in einem Mischungsverhältnis von 1 : 10 bis 1 : 40 enthält.
8. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit
eine 60% (v/v) wässrige alkoholische Cyclodextrin-Lösung sowie
30% (v/v) wässrige Aromastoff-Lösung in einem Mischungsverhältnis von 1 : 10 bis 1 : 40 enthält, wobei zu 10 bis 120 Vol.-teile 30% (v/v) wässriger Aro­ mastoff-Lösung zu 5 bis 50 Volteile 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthal­ tende wässrige Lösung zugegeben wird.
9. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit Polyvinylalkohole (PVA) enthält.
10. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit eine 20 g/l wässrige PVA-Lösung sowie 30 bis 80% (v/v) wässrige Aromastoff-Lösung in einem Mischungsverhältnis von PVA-Lösung : Aromastoff-Lösung von 1 : 4 bis 1 : 10 enthält.
11. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit die 20 g/l wässrige PVA-Lösung so­ wie
30% (v/v) wässrige Aromastoff-Lösung in einem Mischungsverhältnis von PVA- Lösung : Aromastoff-Lösung von 1 : 4 bis 1 : 10 enthält,
wobei zu 10 bis 120 Vol.-teile 30% (v/v) wässriger Aromastoff-Lösung 5 bis 50 Vol.-teile 25 mg/l wässrige Fluorid-Verbindung enthaltende Lösung zugege­ ben wird.
12. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit zu auskristallisierten Kristallen schockgefroren, die auskristallisierten Kristalle abfiltriert werden, und die Abfüllung der Kristalle in Pulverform und/oder nach Pressung zu Tabletten durchgeführt wird.
13. Verwendung einer Tauchbadflüssigkeit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Tauchbadflüssigkeit in Gelatine-Kapseln in konzentrierter Form verwendet wird.
14. Verwendung einer Hochglanzpolitur an Zahnregulierungsapparaten enthal­ tend,
5 bis 50 Vol.-teile wässrige Aromastoff-Lösung,
30 bis 150 Vol.-teile Hochglanzemulsion, welche 15 bis 60 Gew.-% Putz­ körperpartikel umfaßt, und
5 bis 50 Vol.-teile einer wässrigen 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthalten­ den Lösung mit mindestens einem Vertreter der aus der Natrium-, Calcium-, Kalium-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und ami­ nierte Fluoride umfassenden Gruppe.
15. Verwendung einer Hochglanzpolitur an Zahnregulierungsapparaten nach An­ spruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hochglanzpolitur
10 bis 40 Vol.-teile wässrige Aromastoff-Lösung,
50 bis 120 Vol.-teile Hochglanzemulsion, welche 15 bis 60 Gew.-% Putzkörper­ partikel umfaßt, und
10 bis 30 Vol.-teile wässrige 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltende Lö­ sung mit mindestens einem Vertreter der aus der Natrium-, Calcium-, Kali­ um-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und aminierte Fluoride umfassenden Gruppe und Verdickungsmittel enthält.
16. Verwendung einer Hochglanzpolitur an Zahnregulierungsapparaten nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Hochglanzpolitur
18 Vol.-teile 30 Vol.% wässrige Aromastoff-Lösung, welche mit einem De­ tergenz verdünnt wird,
71 Vol.-teile Hochglanzemulsion, welche 15 bis 60 Gew.-% Putzkörperpar­ tikel umfaßt, und
11 Vol.-teile einer wässrigen 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltenden Lö­ sung mit mindestens einem Vertreter der aus der Natrium-, Kalium-, Zinn-, Aluminiumfluoride, Natriummonofluorphosphat und aminierte Fluoride um­ fassenden Gruppe enthält.
17. Verwendung einer Hochglanzpolitur an Zahnregulierungsapparaten nach ei­ nem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Hoch­ glanzpolitur
10 Vol.-teile 30 Vol.% wässrige Aromastoff-Lösung
40 Vol.-teile Hochglanzemulsion und
6 Vol.-teile wässrige 25 mg/l Fluorid-Verbindung enthaltende Lösung, wel­ che Natriumfluorid und Calciumfluorid in einem Mischungsverhältnis von 1 : 1 enthält, enthält.
18. Verwendung einer Hochglanzpolitur an Zahnregulierungsapparaten nach ei­ nem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass als Aroma­ stoff-Lösung Aromen und/oder Essenzen natürlicher und/oder syntheti­ scher Art verwendet werden.
19. Verwendung einer Hochglanzpolitur an Zahnregulierungsapparaten nach An­ spruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die 30 Vol.% wässrige Aromastoff-Lösung mit conc. Minzöl oder einem Aromakonzentrat der Ge­ schmacksrichtung Kirsch hergestellt wird.
20. Verfahren zur Herstellung von Geschmacksanhaftung an Zahnregulierungsap­ paraten, dadurch gekennzeichnet, dass die Hochglanzpolitur nach einem der Ansprüche 14 bis 19 auf zwecks Vorpolitur vorbeschliffene Zahnregu­ lierungsapparatrohlinge aufgetragen wird und die Oberfläche der Kunst­ stoffmasse der Zahnregulierungsapparate auf Hochglanz poliert wird.
21. Verfahren zur Herstellung von Geschmacksanhaftung an Zahnregulierungsap­ paraten, dadurch gekennzeichnet, dass
  • a) auf einen Abdruck eines Gebisses eines Benutzers mit Drahthaltelementen zum Koppeln des Zahnregulierungsapparats an Zähnen eine Kunststoffmasse auf­ getragen wird,
  • b) die Kunststoffmasse bei Raumtemperatur in einer Tauchbadflüssigkeit nach einem der Ansprüche 1 bis 13 polymerisiert und ausgehärtet wird,
  • c) dann als Vorpolitur der Zahnregulierungsapparatrohling mit Hilfe eines Bims­ steinbreis, welcher Bimssteinpulver in Wasser umfasst, beschliffen wird,
  • d) dann die Kunststoffmasse des Zahnregulierungsapparatrohlings mit der Hoch­ glanzpolitur nach einem der Ansprüche 14 bis 19 bestrichen und auf Hoch­ glanz poliert wird.
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