Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum selektiven galvanischen Beschichten von
elektrischen Kontaktelementen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
(DE-C-33 17 970).
Eine derartige Vorrichtung wird beispielsweise zur Beschichtung der Kontaktkuppen von
elektrischen Kontaktelementen eingesetzt. Hauptsächlich wird das Verfahren zum Vergolden
der Kontaktkuppen von aus kupferhaltigen Werkstoffen bestehenden Federkontakten
verwendet. Es kann aber grundsätzlich auch für Grundkörper aus anderen Metallen eingesetzt
werden, wie beispielweise Bronze, Neusilber, Kupfer Beryllium oder Edelstahl. Stets wird ein
Grundkörper aus elektrisch weniger gut leitendem Metall an mindestens einer Kontaktfläche
mit elektrisch besser leitendem Metall beschichtet. Dafür geeignete Metalle sind vorzugsweise
Gold und Palladium, aber auch Platin, Ruthenium, Rhodium, Silber, Nickel oder Kupfer. Dabei
reicht es grundsätzlich immer aus, wenn nur der direkte Kontaktbereich eines
Kontaktelements mit dem besser leitenden Material beschichtet wird. Da die hierbei
gegebenen Probleme aus wirtschaftlichen Gründen bei dem Beschichtungsmaterial "Gold" am
gravierensten sind, wird im folgenden - stellvertretend für alle anderen möglichen Materialien -
die galvanische Beschichtung von Kontaktfedern aus Bronze mit Gold erläutert.
Mit der Vorrichtung nach der eingangs erwähnten DE-C-33 17 970 sollen beispielsweise
Steckkontakte von Leiterplatten galvanisch beschichtet werden. Die Leiterplatten werden dazu
zwischen zwei Halterungen angeordnet, aus denen der über Zuleitungen zugeführte Elektrolyt
austritt. Die Halterungen sind als in Gebrauchslage horizontal angeordnete Kammern ausgeführt, in
die von oben her rohrförmige Zuleitungen münden. Die Kammern haben längliche Schlitze,
aus denen während des Beschichtungsvorgang der Elektrolyt austritt. Diese Vorrichtung baut
sehr groß. Das gilt besonders für die beiden voneinander getrennten Kammern. Sie ist außerdem
für die Innenbeschichtung von Kontaktelementen nicht geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte Vorrichtung so zu
gestalten, daß sie bei vermindertem Verbrauch an Gold auch zur Innenbeschichtung von
Kontaktelementen geeignet ist.
Diese Aufgabe wird gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Bei Einsatz dieser Vorrichtung trifft der Gold enthaltende Elektrolyt direkt und nur auf die zu
beschichtende Kontaktfläche der Kontaktfedern auf. Die für eine brauchbare Kontaktfläche
benötigte Schichtdicke kann durch die langgestreckte, mehr oder weniger lange
Galvanisierspitze eingestellt werden, durch welche die Kontaktfedern auf ihrem ganzen Weg
entlang derselben mit Elektrolyt beaufschlagt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei,
daß keinerlei abdeckende Elemente bzw. Bauteile benötigt werden. Der Elektrolyt kommt mit
der Außenfläche der Kontaktfedern kaum in Berührung. Es findet außerdem im Innenraum der
Kontaktfedern keine wesentliche Beschichtung mit Gold statt. Die Beschichtung bleibt also i.
w. auf die zu beschichtende Kontaktstelle begrenzt. Der Goldverbrauch ist damit nahezu auf
das minimal erforderliche Maß beschränkt.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind in den Zeichnungen dargestellt:
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Vorrichtung nach der Erfindung.
Fig. 2 eine mit der Vorrichtung beschichtbare Kontaktfeder.
Fig. 3 eine Einzelheit aus Fig. 1 in vergrößerter Darstellung.
Fig. 4 eine Seitenansicht von Fig. 1 mit teilweise entfernten Schichten ebenfalls in
vergrößerter Darstellung.
Fig. 5 eine gegenüber Fig. 3 abgewandelte Ausführungsform der dort dargestellten Einzelheit.
Die Erfindung wird im folgenden weiter für eine mit Gold zu beschichtende Kontaktfeder aus
Bronze erläutert, ohne daß dadurch eine Beschränkung auf diese Materialien erfolgt.
In einer der Verteilung dienenden Elektrolytkammer 1 befindet sich ein Goldelektrolyt. In einer
unterhalb derselben befindlichen, kammerartigen Halterung 2, die mit der Elektrolytkammer 1
über Durchlässe verbunden ist, ist eine aus Kunststoff bestehende Galvanisierspitze 3
angeordnet, deren genauerer Aufbau aus den Fig. 3, 4 und 5 hervorgeht. Sie kann zur
gezielten Zuführung des Elektrolyten zu einer Kontaktfeder 4 dienen, die mit aus Gold
bestehenden Kontaktflächen beschichtet werden soll. Die Kontaktfeder 4 ist mit einer Vielzahl
gleicher Kontaktfedern in Endlosausführung an einem Trägerstreifen 5 angebracht.
Die im dargestellten Ausführungsbeispiel zu beschichtende Kontaktfeder 4 ist zweiarmig
ausgebildet, mit den beiden Federhälften bzw. Armen 6 und 7. Die gebogen verlaufenden
Arme 6 und 7 haben Kontaktkuppen 8 und 9, die mit Gold beschichtet werden sollen. Die
restliche Oberfläche der Kontaktfeder 4 soll nicht beschichtet werden.
Die Galvanisierspitze 3 ist aus Folien aus Kunststoff aufgebaut, die beispielsweise aus Mylar
bestehen. Es können aber auch andere, chemisch beständige Kunststoffe eingesetzt werden.
Gemäß Fig. 3 weist die Galvanisierspitze 3 drei aneinander liegende Folien 10, 11 und 12 auf.
Die mittlere Folie 11 ist länger als die beiden seitlichen Folien 10 und 12. Im überstehenden
Bereich befinden sich Auslaßöffnungen 13 für den Elektrolyten, die über die ganze Länge
bzw. Breite der Galvanisierspitze 3 vorhanden sind. Die drei Folien 10, 11 und 12 schließen
aus Fig. 4 ersichtliche kanalartige Durchlässe 14 ein, an deren einem Ende sich jeweils eine
Auslaßöffnung 13 befindet. Sie dienen zur Zuführung des Elektrolyten an die
Auslaßöffnungen 13.
Eine aus drei Folien 10, 11 und 12 bestehende Galvanisierspitze 3 wird beispielweise so
hergestellt, daß zunächst aus der Folie 11 Teile herausgestanzt werden. Die dadurch
entstehenden Lücken ergeben die späteren Durchlässe 14. An beiden Längskanten der Folie
11 werden dabei durchgehende Streifen belassen, so daß die Folie 11 wie eine Art
Doppelkamm aussieht. Danach werden die beiden analog zur Folie 11 perforierten Folien 10
und 12 auf unterschiedlichen Seiten auf die perforierte Folie 11 aufkaschiert. Ihre
ausgestanzten Durchlässe liegen deckungsgleich über den Durchlässen 14 der Folie 11. Sie
decken aber entsprechend Fig. 4 die Durchlässe 14 der Folie 11 an einem Ende teilweise so
ab, daß die Auslaßöffnungen 13 frei bleiben. Die Folie 11 ragt gemäß den Fig. 3 und 4 über
die Folien 10 und 12 hinaus. Bei Einsatz dieser Galvanisierspitze 3 werden beide
Kontaktkuppen 8 und 9 in gleicher Weise vom Elektrolyten benetzt. Auf beiden
Kontaktkuppen 8 und 9 wird also eine Schicht mit etwa gleicher Dicke abgeschieden.
Die Länge der Galvanisierspitze 3 richtet sich nach der Dicke der abzuscheidenden
Schichten. Sie kann wenige Zentimeter, aber beispielsweise auch etwa 1,5 m lang sein. Ein
mittlerer Wert für die Länge der Galvanisierspitze 3 liegt bei 800 mm.
In einer anderen, aus Fig. 5 ersichtlichen Ausführungsform besteht die Galvanisierspitze 3 aus
fünf Folien 10 und 12 sowie 15, 16 und 17. Bei dieser Ausführungsform sind aus den Folien
15 und 16 Lücken zur Bildung der Durchlässe 14 herausgestanzt. Die gestanzten Folien 15
und 16 sind auf die innen liegende Folie 17 aufkaschiert, während die äußeren, ebenfalls
perforierten Folien 10 und 12 wieder auf die Folien 15 und 16 aufkaschiert sind. Bei dieser
Ausführungsform der Galvanisierspitze 3 sind auf beiden Seiten der Folie 17 Durchlässe 14
und Auslaßöffnungen 13 vorhanden. Der Elektrolyt kann dadurch den Kontaktkuppen 8 und 9
auf getrennten Wegen zugeführt werden. Mit einer solchen Galvanisierspitze 3 können auf
den beiden Kontaktkuppen 8 und 9 Schichten mit unterschiedlicher Dicke abgeschieden
werden. Es können dazu getrennte Elektrolytkammern und unterschiedliche Stromstärken
eingesetzt werden.
Die Galvanisierspitze 3 kann für den Einsatz bei Kontaktfedern größerer Abmessungen
dadurch verbreitert werden, daß statt der Folie 17 zwei oder mehr Folien eingesetzt werden,
auf welche die Folien 10 und 15 einerseits sowie 12 und 16 andererseits aufkaschiert werden.