DE19756949A1 - Verfahren zum Herstellen eines Fassadensystems - Google Patents
Verfahren zum Herstellen eines FassadensystemsInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verfahren zum
Herstellen eines Fassadensystems mit zumindest zwei
Platten, insbesondere Putzträgerplatten, welche ggf.
beabstandet zu einer Wand festgelegt werden, wobei zwischen
zwei benachbarten Platten eine Fuge gebildet wird, sowie
ein nach dem Verfahren hergestelltes Fassadensystem.
Derartige Verfahren sind im Stand der Technik bekannt. Mit
ihnen wird beispielsweise ein Fassadensystem hergestellt,
welches aus einzelnen Platten besteht. Dieses kann ggf.
über Tragkonstruktionen aus Holz oder Aluminium von einer
Wand beabstandet sein. Hierdurch wird einerseits eine
Wärmedämmung durch eine zusätzliche Luftschicht erzeugt und
gleichzeitig eine Belüftung ermöglicht.
Derartige im Stand der Technik bekannte Fassadensysteme
werden beispielsweise mit herkömmlichen Putzträgerplatten
erstellt. Diese werden nebeneinander auf ein Holzgerüst od. dgl.
an eine Wand festgelegt. Die Fugen werden
beispielsweise über eine Fugenbewehrung aus Gittergeweben
od. dgl. von außen überdeckt und zusammengehalten. Auf
diese Fugenbewehrung und insbesondere auf die Platten kommt
dann ein Ein- oder Zweiputzsystem aus Armierungsmörtel
und/oder abschließend ein Oberputz.
Nachteilig daran ist, daß es hier sehr schwierig ist eine
perfekte homogene Oberfläche, insbesondere im Bereich der
Stossfuge zu erhalten, da sich diese Unebenheiten,
insbesondere bei Dünnlagigen Systemen im Oberputz
fortpflanzen. Zudem müssen relativ dicke Armierungs- oder
Oberputzmörtel aufgetragen werden, um die herkömmliche
Bewehrung vollständig zu überdecken.
In einem weiteren, aus dem Stand der Technik bekannten
Verfahren werden die Platten ggf. auch hinterlüftet mit
einer Wand verbunden. Anschließend wird vollflächig eine
Bewehrung auf die Platten von außen aufgebracht. Diese
Bewehrung, insbesondere Armierung mit Gewebe wird in den
Unterputz eingebettet. Nachteilig an diesem Verfahren ist,
daß sehr hohe Materialkosten durch die Verwendung von
vollflächigen Armierungen bzw. Geweben entstehen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren sowie ein Fassadensystem der o.g. Art
weiterzuentwickeln, bei welchen die genannten Nachteile
beseitigt werden. Ferner sollen Herstellungs- und
Materialkosten bei gleichzeitiger Verbesserung der
Stabilität eines Fassadensystems erheblich reduziert
werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß die zwei benachbarten
Platten nur im Bereich der Fuge mit einer Bewehrung
versehen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht, daß zwischen
zwei benachbarten Platten, deren Randbereiche bevorzugt
verjüngt ausgebildet oder ggf. mit einem Absatz versehen
sind, eine Bewehrung in die dort gebildete Mulde eingelegt
wird. Diese Bewehrung verbindet die Randbereiche
benachbarter Platten miteinander. Die Mulde wird
anschließend mit einem Fugen- oder Armierungsmörtel
ausgefüllt. Dabei schließt der Armierungsmörtel eben mit
der äußeren Deckschicht der beiden Platten ab. Eine ebene
Fläche wird gebildet. Anschließend kann sehr homogen ein
Putzsystem auf die Platten und insbesondere auf die mit der
Bewehrung verbundenen und mit dem Armierungsmörtel
ausgefüllten Fugenbereiche aufgetragen werden.
Das Verjüngen der Randbereiche kann auf unterschiedlichste
Weise geschehen. Diese können beispielsweise mit einem
Absatz versehen sein. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung jedoch werden die einzelnen
Platten, insbesondere deren äußeren Deckschichten im
Randbereich mit einem Absatz hergestellt. Hierdurch wird
beim Aneinanderlegen benachbarter Platten die Mulde zur
Aufnahme der Bewehrung gebildet. Da die Deckschichten aus
höher bewehrten Materialien, wie vorzugsweise
Glasfaserspritzbeton hergestellt sind, entsteht insgesamt
durch das Verbinden der verjüngt ausgebildeten Randbereiche
ein Fassadensystem, bei dem genau in diesen Bereichen,
insbesondere Fugenbereichen, eine Rissbildung verhindert
wird.
Ferner können hierdurch extreme Materialeinsparungen
vorgenommen werden, da die Bewehrung nur im Bereich der
Mulde vorgesehen sein muß und das Putzsystem wesentlich
dünner ausgebildet sein kann.
Im Rahmen der Erfindung soll auch liegen, daß die Platten
allseits mit verjüngt ausgebildeten Randbereichen
hergestellt sein können, ohne durch Querschnittsänderung
z. B. durch Fräsungen diesen verjüngten Bereich zu
schwächen.
Insgesamt ist mit der vorliegenden Erfindung ein Verfahren
zum Herstellen eines Fassadensystems geschaffen, mit
welchem sich auf sehr einfache und kostengünstige Weise
eine rissfreie äußere Oberfläche des Putzsystems erzeugen
läßt, und wobei durch den Verzicht auf zusätzliche
vollflächige Bewehrungen erhebliche Materialeinsparungen
erzielt werden.
Weitere Vorteile Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen herkömmlichen, im
Stand der Technik bekannten, Aufbau eines voll flächig
verputzten, ohne sichtbare Fugen auf Putzträgerplatten
angeordneten Fassadensystems;
Fig. 2 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Verbindungsstelle von Putzträgerplatten, insbesondere ein
verputztes Fassadensystem ohne sichtbare Fugen;
Fig. 3 einen Querschnitt durch ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verbindung des
Fassadensystemes gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine Eckverbindung von
winklig zueinander angeordneten Putzträgerplatten.
In Fig. 1 ist ein herkömmliches Fassadensystem aufgezeigt,
welches zu einer Wand 1 beabstandet aufgesetzt ist. Dabei
liegen die Platten 2.1, 2.2, insbesondere Putzträgerplatten
auf einer hier nur angedeuteten Unterkonstruktion auf der
Wand 1 an.
Eine Bewehrung 3, insbesondere Fugenbewehrung überdeckt
eine Fuge 4 zwischen zwei benachbarten Platten 2.1, 2.2. Im
Anschluß an die Bewehrung 3 sowie an die Platten 2.1, 2.2
wird ein Putzsystem, insbesondere Oberputz 5 aufgetragen.
Gewöhnlich wird ein Armierungsputz mit vollflächiger
Armierung, dann der Oberputz 5 auf Bewehrung 3 und Platten
2.1, 2.2 aufgetragen.
In dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
gemäß Fig. 2 sind ebenfalls zwei Platten 2.1, 2.2,
insbesondere als Putzträgerplatten ausgebildet, die
beabstandet mit einer Wand 1 festgelegt sind. Die Platten
2.1, 2.2 liegen auf Stoß aneinander, wodurch eine Fuge 4
gebildet wird. Die Besonderheit der vorliegenden Erfindung
liegt darin, daß Randbereiche 6.1, 6.2 verjüngt oder mit
einem Absatz 7.1, 7.2 ausgebildet sind. Hierdurch wird bei
zwei gegenüberliegenden und aneinander auf Stoß
angeordneten Platten 2.1, 2.2 eine Mulde 8 gebildet. In
diese Mulde 8 wird eine Bewehrung 3 eingesetzt, welche die
Randbereiche 6.1, 6.2 der benachbarten Platten 2.1, 2.2
überdeckt und verbindet. Hierdurch wird mittels einer
Bewehrung 3, insbesondere als Armierung mit Gewebe
ausgebildet, die Fuge 4 überdeckt und verschlossen.
Gleichzeitig werden die Randbereiche 6.1, 6.2, im Bereich
der Fuge 4, insbesondere Stoßfuge bewehrt.
Auf die Bewehrung 3 wird ein, vorzugsweise elastischer
Armierungsmörtel, insbesonder Fugenmörtel 9, aufgetragen,
welche die Mulde 8 vollständig und eben verschließt. Im
Anschluß daran wird auf die Platten 2.1, 2.2 der Oberputz
5 aufgebracht.
Von wesentlichem Vorteil ist hier, daß die Bewehrung 3 auf
ein Minimum reduziert ist, wobei trotzdem gewährleistet
bleibt, daß sich die benachbarten Platten 6.1, 6.2 über
die Fuge 4 und insbesondere über den elastischen
Fugenmörtel 9 dehnen können, ohne daß es zu Rissen
Oberputz 5 kommt.
Die zusätzliche vollflächige Bewehrung ist sehr teuer und
kann hier völlig entfallen. Hierdurch können erhebliche
Kosten bei der Herstellung eines Putzfassadensystems
eingespart werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung gemäß Fig. 3 ist im wesentlichen das
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 dargestellt.
Unterschiedlich ist hier, daß die Platten 2.1, 2.2 als
Sandwitchplatten ausgebildet sind, welche bevorzugt zwei
äußere Deckschichten 10.1, 10.2 aufweisen, wobei die
Deckschichten 10.1, 10.2 vorzugsweise aus hochbewehrtem
Glasfaserspritzbeton hergestellt sind. Dazwischen liegt
eine Innenschicht 11, welche aus im Premix-Verfahren
hergestelltem Glasphaserleichtbeton od. ähnlichen
Materialien besteht. Die statischen Eigenschaften der
Putzträgerplatte werden im wesentlichen durch die
hochbewehrten äußeren Deckschichten 10.1, 10.2 bestimmt.
Deswegen werden die mechanischen Eigenschaften durch die
verjüngten Randbereiche 6.1, 6.2 nur unwesentlich
beeinträchtigt.
Wichtig ist deshalb, daß die äußere Deckschicht 10.2 im
Randbereich 6.1, 6.2 der Platten 2.1, 2.2 im Bereich des
Absatzes 7.1, 7.2 durchläuft, so daß die Mulde 8, wie oben
beschrieben, entsteht.
In einer weiteren Gebrauchslage gemäß Fig. 4 sind die
Platten 2.1, 2.2 winkelig über Eck angeordnet. Dabei wird
die Bewehrung 3 in die verjüngten Randbereiche 6.1, 6.2
gelegt und mit Fugenmörtel 9 überdeckt, wobei anschließend
das Putzsystem aufgebracht werden kann.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Zum Herstellen eines hinterlüfteten und ohne sichtbaren verputzten Fassadensystems R werden beabstandet Putzträgerplatten auf eine Unterkonstruktion auf einer Wand 1 fixiert. Dabei entsteht zwischen zwei benachbarten Platten 2.1, 2.2 eine Fuge. Diese Fuge wird im Bereich der verjüngt ausgebildeten Randbereiche 6.1, 6.2, zwischen welchen eine Mulde 8 gebildet ist, von einer Bewehrung 3 überdeckt. Anschließend wird ein bevorzugt elastischer Armierungs- oder Fugenmörtel 9 in die Mulde 8 eingebracht und diese eben mit den Platten verschlossen. Anschließend wird der Oberputz 5 aufgetragen.
Zum Herstellen eines hinterlüfteten und ohne sichtbaren verputzten Fassadensystems R werden beabstandet Putzträgerplatten auf eine Unterkonstruktion auf einer Wand 1 fixiert. Dabei entsteht zwischen zwei benachbarten Platten 2.1, 2.2 eine Fuge. Diese Fuge wird im Bereich der verjüngt ausgebildeten Randbereiche 6.1, 6.2, zwischen welchen eine Mulde 8 gebildet ist, von einer Bewehrung 3 überdeckt. Anschließend wird ein bevorzugt elastischer Armierungs- oder Fugenmörtel 9 in die Mulde 8 eingebracht und diese eben mit den Platten verschlossen. Anschließend wird der Oberputz 5 aufgetragen.
Von Vorteil ist hier, daß nur sehr wenig Material an
Bewehrung 3, insbesondere Armierung und Gewebe sowie auch
Unterputz benötigt wird. Eine weitere vorteilhafte
Ausgestaltung ist dann gegeben, wenn die Platten 2.1, 2.2
aus den mechanischen Eigenschaften bestimmenden
Deckschichten 10.1, 10.2 und einer Innenschicht ausgebildet
sind, wobei die Deckschicht 10.1 in den Randbereichen 6.1,
6.2 ggf. verjüngt oder mit einem Absatz 7.1, 7.2 versehen
ist.
1
Wand
2
Platten
3
Bewehrung
4
Fuge
5
Oberputz
6
Randbereiche
7
Absatz
8
Mulde
9
Fugenmörtel
10
Deckschicht
11
Innenschicht
R Fassadensystem
R Fassadensystem
Claims (15)
1. Verfahren zum Herstellen eines Fassadensystems (R) mit
zumindest zwei Platten (2.1, 2.2), insbesondere
Putzträgerplatten, welche ggf. beabstandet zu einer Wand
(1) festgelegt werden, wobei zwischen zwei benachbarten
Platten (2.1, 2.2) eine Fuge (4) gebildet wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zwei benachbarten Platten (2.1, 2.2) nur im
Bereich der Fuge (4) mit einer Bewehrung (3) versehen
werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bewehrung (3) in eine, zwischen zwei benachbarten
Platten (2.1, 2.2) gebildete Mulde (8) eingebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mulde (8) durch zwei jeweils verjüngt zulaufende
Randbereiche (6.1, 6.2) zweier aneinanderliegender Platten
(2.1, 2.2) gebildet wird.
4. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Bewehren der Fuge (4)
ein Armierungs- oder Fugenmörtel (9) auf die Bewehrung (3)
aufgetragen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die zwischen zwei benachbarten Platten (2.1, 2.2) gebildete
Mulde (8) mit Armierungs- oder Fugenmörtel (9) ausgefüllt
wird.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem Aufbringen des Fugenmörtels
(9) ein Putzsystem (5) aufgetragen wird.
7. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Aufbringen der
Bewehrung (3) auf den Fugenbereich ein Putzsystem (5)
aufgetragen wird.
8. Fassadensystem mit zumindest zwei Platten (2.1, 2.2)
insbesondere Putzträgerplatten, welche ggf. beabstandet zu
einer Wand (1) festgelegt sind, wobei zwischen zwei
benachbarten Platten (2.1, 2.2) eine Fuge (4) gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß Randbereiche (6.1, 6.2) der
Platten (2.1, 2.2) verjüngt ausgebildet sind, wodurch
zwischen zwei benachbarten Platten (2.1, 2.2) eine Mulde
(8) gebildet ist.
9. Fassadensystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Platte (2.1, 2.2) aus zumindest einer äußeren
Deckschicht (10.1, 10.2) und einer Innenschicht (11)
besteht.
10. Fassadensystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die zumindest eine Deckschicht (10.1, 10.2) einer
Platte (2.1, 2.2) im seitlichen Randbereich (6.1, 6.2) als
Absatz (7.1, 7.2) ausgebildet ist und dadurch die
verjüngten Randbereiche (6.1, 6.2) gebildet sind.
11. Fassadensystem nach wenigstens einem der Ansprüche 8
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in die Mulde (8) eine
Bewehrung (3) eingesetzt ist.
12. Fassadensystem nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß auf die Bewehrung (3) zum Schließen
der Mulde (8) ein Armierungsmörtel (9) aufgetragen ist.
13. Fassadensystem nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß auf die Platten (2.1, 2.2) und dem
Armierungsmörtel (9) ein Oberputz (5) aufgetragen ist.
14. Platte, insbesondere Putzträgerplatte aus zumindest
einer Deckschicht (10.1, 10.2) und daran anschließenden
Innenschicht (11), dadurch gekennzeichnet, daß in einem
Randbereich (6.1, 6.2) die zumindest eine Deckschicht
(10.2) mit einem Absatz (7.1, 7.2) versehen ist.
15. Platte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
der Absatz (7.1, 7.2) den Randbereich (6.1, 6.2) verjüngt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997156949 DE19756949A1 (de) | 1997-12-22 | 1997-12-22 | Verfahren zum Herstellen eines Fassadensystems |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997156949 DE19756949A1 (de) | 1997-12-22 | 1997-12-22 | Verfahren zum Herstellen eines Fassadensystems |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19756949A1 true DE19756949A1 (de) | 1999-06-24 |
Family
ID=7852783
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997156949 Ceased DE19756949A1 (de) | 1997-12-22 | 1997-12-22 | Verfahren zum Herstellen eines Fassadensystems |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE19756949A1 (de) |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: BLASE, REINER, DR., 38640 GOSLAR, DE REHER, REINALD, 59379 SELM, DE |
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: AESTUVER BAUPLATTEN GMBH, 77709 WOLFACH, DE |
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| 8141 | Disposal/no request for examination | ||
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8170 | Reinstatement of the former position | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: XELLA TROCKENBAU - SYSTEME GMBH, 47119 DUISBURG, D |
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