DE19754041A1 - Willkürlich schließ- und lösbare Verbindungseinrichtung - Google Patents
Willkürlich schließ- und lösbare VerbindungseinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine willkürlich schließ- und lösbare
Verbindungseinrichtung zum Verbinden eines Sportschuhes und eines Sportgerätes,
vorzugsweise eines Snowboards, mit einer auf diesem fest zu montierenden
Grundplatte, auf der die Schuhsohle abstützbar und verriegelbar ist, wozu diese mit
seitlichen Aussparungen versehen ist zur Aufnahme von Verriegelungselementen der
Einrichtung, von denen zwei in bezug auf einen zentralen Drehpunkt für den Schuh
einander diametral gegenüberliegend starr an der Grundplatte vorgesehen sind.
Es ist eine Vielzahl von Verbindungseinrichtungen für Snowboards und
Snowboardschuhe bekannt, sei es aus der Praxis oder aus dem papiernen Stand der
Technik. Beispielsweise sei auf die DE 94 13 356 U1 verwiesen.
Die hier vorgeschlagenen Verbindungseinrichtungen besitzen wenigstens zwei
Halteelemente für den Schuh, die an den Längsseiten der Schuhsohle angreifen, und
wenigstens ein entgegen Federkraft betätigbares Befestigungsmittel, das einen
Betätigungsteil aufweist, auf den der Schuh beim Einführen in die Einrichtung gegen
die Federkraft einwirkt und dabei das Befestigungsmittel von einer Öffnungsstellung in
eine Haltestellung bringt.
Gegenüber weiter bekannten Verbindungseinrichtungen zum Verbinden eines
Snowboardschuhs und eines Snowboards sollen die vorerwähnten
Verbindungseinrichtungen in bezug auf ihre Längsersstreckung kurz ausgeführt
werden können, so daß auch mit extrem schmalen Snowboards problemlos stark
geschnittene Schwünge ausgeführt werden können. Weiter ist ein manuelles Schließen
der Verbindungseinrichtung nach dem Einführen eines Schuhes vermieden.
Neben verschiedenen Ausführungen von Verbindungseinrichtungen mit "Step in"-
Möglichkeit, also der Überführung des entsprechenden Befestigungsmittels aus seiner
Öffnungs- in seine Haltestellung durch Niederdrücken des hinteren Schuhendes auf
die Grundplatte, ist auch eine Ausführung der Verbindungseinrichtung gezeigt, bei der
der Schuh schräg zur Gebrauchsstellung auf die Grundplatte gestellt und durch
anschließendes Schwenken um eine vertikale Achse in seine Haltestellung gebracht
werden kann.
Beim Absenken der Schuhsohle drückt diese einen gegenüber der Grundplatte
vorstehenden Betätigungsteil gegen die Federkraft hinunter und gibt diesen am Ende
der Schwenkbewegung frei. Durch die Federkraft wird der Betätigungsteil wieder
hochgedrückt und dient dann als Befestigungsmittel. Als weitere Befestigungsmittel
sind zwei sich in bezug auf die Schwenkachse diametral gegenüberliegende
feststehende Backen an der Grundplatte vorgesehen.
Diese Konstruktion besitzt, wie auch weiter bekannte mit nur zwei seitlichen
Verriegelungselementen, die den Schuh gegen Abheben von und gegen Verschieben
auf der Grundplatte sichern, den Nachteil einer unzulänglichen Verbindung von Board
und Schuh, die keine exakte Führung des Boards gestattet, insbesondere nicht in
extremen Situationen und in steilem Gelände, was den Benutzer verunsichert und auch
gefährdet.
Das "Step in"-Prinzip zum Schließen der Verbindungseinrichtung hat gegenüber dem
"Twist in"-Prinzip den wesentlichen Nachteil, daß die Einrichtung vor dem Einbringen
eines Schuhs weitgehend schnee- und eisfrei sein muß, damit die notwendige
Verriegelung erfolgen kann.
Die Erfindung bezweckt, ausgehend von der bekannten vorbeschriebenen Twist
in-Bindung, eine Verbindungseinrichtung zu schaffen, die dem Schuh in der
Gebrauchsstellung einen optimalen Halt auf dem Sportgerät bietet, so daß dieses vom
Benutzer in allen Situationen gut beherrschbar und exakt steuerbar ist.
Ausgehend von einer gattungsgemäßen Verbindungseinrichtung ist dies
erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Einrichtung für jede Seite der Schuhsohle
ein weiteres Verriegelungselement besitzt, daß diese weiteren Verriegelungselemente
sich ebenfalls einander diametral gegenüberliegen und über ein Getriebe mit der
Grundplatte verbunden sind, daß als Antriebsglied des Getriebes mindestens ein
gegenüber der Abstützfläche der Grundplatte vorstehender, vom Schuh betätigbarer
Mitnehmer vorgesehen ist, der in einem um den zentralen Drehpunkt gekrümmten
Langloch in der Grundplatte geführt ist, und daß die Grundplatte für das Getriebe ein
Sperrglied aufweist, welches das Getriebe in der Schließlage blockiert. Durch diese
Konstruktion ist somit eine Twist in-Bindung geschaffen, die für beide Längsseiten der
Schuhsohle jeweils zwei Verriegelungselemente besitzt.
Um die Verbindungseinrichtung möglichst kompakt und leicht zu gestalten, ist
zweckmäßig die Grundplatte als Gehäuse für das Getriebe ausgebildet.
In konstruktiver Ausgestaltung der Erfindung kann das Getriebe einen um den
zentralen Drehpunkt schwenkbaren Zahnkranz besitzen, der die beiden beweglichen
Verriegelungselemente trägt. Als Mitnehmer kann dann die Achse eines Zahnrades
dienen, dessen Zähne einerseits mit denen des Zahnkranzes und andererseits mit einer
grundplattenfesten Innenverzahnung kämmen.
Zweckmäßig verjüngt sich die Achse des Zahnrades an ihrem freien Ende. In diesem
Fall ist sie dann zum direkten Eingriff in ein Loch in der Schuhsohle vorgesehen.
Dieses Loch kann auf seinem zur Skispitze hin gerichteten Halbkreis in eine sich
erweiternde Aussparung in der Schuhsohle übergehen, so daß eine leichte
Positionierung des Schuhes beim Aufsetzen auf die Grundplatte möglich ist.
Die Vermeidung von Aussparungen in der Lauffläche der Schuhsohle ist dann
möglich, wenn die Achse des Zahnrades einen U-förmigen Trittbügel trägt, dessen
Schenkelabstand der Sohlenbreite entspricht.
Weitere Konstruktionen der erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung sehen
anstelle eines Zahnkranzes in dem Getriebe eine um den zentralen Drehpunkt drehbare
Scheibe vor, an der der Mitnehmer vorgesehen ist. Bei einer ersten Ausführung steht
der Mitnehmer in Wirkverbindung mit einem Arm eines zweiarmigen Hebels, der in
der Grundplatte um eine vertikale Achse schwenkbar gelagert ist. Dabei ist an den
freien Enden der beiden Hebelarme jeweils ein Stößel angekenkt, und für die Stößel
sind in der Grundplatte Gleitführungen vorgesehen. Die freien Enden der Stößel bilden
oder tragen die erfindungsgemäßen weiteren Verriegelungselemente.
Eine andere Ausführung sieht vor, daß die weiteren Verriegelungselemente als
Drehriegel ausgebildet, auf vertikalen Achsen in der Grundplatte gelagert und in
Öffnungsrichtung von einer Feder belastet sind, daß die Drehriegel außenseitig eine
Steuerkurve tragen, die von einer Rolle beaufschlagt ist, und daß diese Rollen auf
parallel zu dem Mitnehmer an der Drehbahnscheibe angeordneten Achsen gelagert
sind.
Hierbei kann anstelle der Feder oder aber auch zusätzlich der Drehriegel mit einer
Öffnungsnase versehen sein, wobei sich dann die Steuerkurve bis zum Ende der Nase
erstreckt.
Bei allen erwähnten Konstruktionen sind zweckmäßig zwei Mitnehmer vorgesehen,
und zwar derart, daß beide in der Schließlage der Einrichtung in der vertikalen
Längsmittelebene der Einrichtung liegen. Hierdurch ist nicht nur die Gefahr einer
möglichen Verklemmung eines Gliedes des Getriebes beseitigt sondern auch eine
bessere Betätigungsmöglichkeit durch den Schuh gegeben, der im Fall der
Verwendung von Stiften direkt als Mitnehmer dann auch ein zweites Loch in der
Schuhsohle aufweist.
Eine noch andere Konstruktion der erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung mit
zwei Mitnehmern sieht vor, daß jeder Mitnehmer in Wirkverbindung mit einem
Schieber steht, daß die Schieber identisch ausgebildet und in Gleitführungen der
Grundplatte gelagert sind und daß die freien Enden der Schieber die weiteren
Verriegelungselemente bilden oder tragen.
Als Sperrglied zum Blockieren des Getriebes der Schließlage kann ein in der
Grundplatte vertikal verschiebbarer, von einer Feder belasteter Sperrstift vorgesehen
und mit seinem inneren Ende in eine Rastausnehmung des Zahnkranzes bzw. der
Scheibe des Getriebes einrastbar sein. An seinem äußeren Ende ist der Sperrstift als
Betätigungshandhabe oder zum Anschluß einer solchen ausgebildet.
Ebensogut ist es möglich, daß als Sperrglied für das Getriebe eine federbelastete
Sperrklinke an der Grundplatte dient, daß an dem Zahnkranz bzw. der Scheibe des
Getriebes ein Sperrzahn vorgesehen ist und daß die Sperrklinke eine
Betätigungshandhabe oder den Anschluß für eine solche aufweist.
Eine weitere Konstruktion sieht vor, daß als Sperrglied für das Getriebe zwischen der
Grundplatte und dem Zahnkranz bzw. der Scheibe ein bierflaschenverschlußartiger
Doppelhebel vorgesehen ist.
Im folgenden sind anhand der beiliegenden Zeichnungen Ausführungsbeispiele des
Erfindungsgegenstandes beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: die Draufsicht auf die Verbindungseinrichtung im geöffneten Zustand,
Fig. 2: die Draufsicht entsprechend Fig. 1, jedoch im geschlossenen Zustand der
Verbindungseinrichtung,
Fig. 3: einen Längsschnitt durch die Verbindungseinrichtung nach der Linie A-A in
Fig. 2,
Fig. 4: einen Querschnitt durch die Verbindungseinrichtung nach der Linie B-B in
Fig. 2,
Fig. 5: einen Teilschnitt nach der Linie C-C in Fig. 1,
Fig. 6: die Draufsicht auf eine zweite Ausführung der Verbindungseinrichtung,
wiederum im geöffneten Zustand,
Fig. 7: eine Draufsicht entsprechend Fig. 6 Jedoch im geschlossenen Zustand der
Verbindungseinrichtung,
Fig. 8: einen Querschnitt durch die Verbindungseinrichtung nach der Linie D-D in
Fig. 7,
Fig. 9: die Draufsicht einer dritten Ausführung der Verbindungseinrichtung im
geöffneten Zustand,
Fig. 10: eine Draufsicht entsprechend Fig. 9, jedoch im geschlossenen Zustand der
Verbindungseinrichtung,
Fig. 11: einen Längsschnitt durch die Verbindungseinrichtung nach der Linie E-E in
Fig. 10 und
Fig. 12: eine Seitenansicht der Verbindungseinrichtung in Pfeilrichtung F in Fig. 9.
Die dargestellten Verbindungseinrichtungen dienen zum Verbinden eines
Snowboardschuhes mit einem Snowboard. Der Snowboardschuh bzw. seine Sohle
ist in den meisten Figuren strichpunktiert angedeutet, während auf eine Darstellung des
Snowboards verzichtet worden ist. Bei allen dargestellten Ausführungen besitzt die
jeweilige Grundplatte in ihrem Zentralbereich vier um den Mittelpunkt gekrümmte
Langlöcher 1, die in bekannter Weise zur Aufnahme von Befestigungsschrauben
dienen. Die zur Verwendung kommenden Snowboardschuhe besitzen eine feste Sohle
mit eingearbeiteten Aussparungen, wie es schon grundsätzlich bekannt ist.
Erfindungswesentlich ist, daß die Verbindungseinrichtung für jede Seite der
Schuhsohle zwei Verriegelungselemente besitzt, die sich paarweise einander diametral
gegenüberliegen.
Bei der Ausführung nach den Fig. 1 bis 5 ist eine Grundplatte 2 vorhanden, die im
mittleren Bereich ihrer beiden Längsseiten jeweils eine Wand 3 bzw. 4 trägt. Die
Innenseiten der Wände sind so gestaltet und voneinander beabstandet, daß der Schuh
mit seiner Sohle zwischen sie einsetzbar und in ausreichendem Maße schwenkbar ist.
Eine Ringnut 5 der Grundplatte ist vorne und hinten bei 6 bzw. 7 erweitert und
innenseitig in diesem Bereich mit einer Innenverzahnung 8 versehen. Mit diesen
Verzahnungen stehen zwei Zahnräder 9 nach Art von Planetenrädern in Eingriff, die
andererseits mit Zähnen 10 in Eingriff stehen, die an einem Zahnkranz 11 vorgesehen
sind, der in der Ringnut 5 der Grundplatte gelagert ist. Die Zahnräder 9 sind über ihre
Achsen 12 in um den zentralen Drehpunkt gekrümmten Langlöchern 13 der
Grundplatte 2 gelagert.
Wie Fig. 3 erkennen läßt, erstrecken sich die Achsen 12 der Zahnräder aus der
Grundplatte 2 heraus nach oben und verjüngen sich an ihren freien Enden. Mit diesen
freien Enden bilden die Achsen die Mitnehmer, die in entsprechende Löcher in der
Schuhsohle eingreifen können und als Antriebsglied des Getriebes zum Schließen bzw.
Lösen der Verbindungseinrichtung dienen. In der Schließlage der
Verbindungseinrichtung liegen die beiden Mitnehmer in der vertikalen
Längsmittelebene (s. Fig. 2).
Zur Sicherung der Schließlage der Verbindungseinrichtung ist ein Sperrglied
vorhanden, das durch das untere Ende 14 eines Stiftes 15 gebildet ist, der in einer
vertikalen Ausnehmung 16 in der Wand 4 der Grundplatte 2 vorgesehen ist und mit
seinem oberen Ende aus der Wand herausragt. Durch eine Feder 17 ist der Stift nach
unten belastet, so daß in der Sperrstellung ein unbeabsichtigtes Lösung der
Verbindungseinrichtung nicht möglich ist. Ein zum Eingriff des unteren Endes 14 des
Stiftes dienendes Loch 18 im Zahnkranz 11 ist in Fig. 1 erkennbar.
Der Zahnkranz 11 trägt zwei Verriegelungselemente 19, 20. Diese Elemente sind
einstückig mit dem Zahnkranz ausgebildet und durch das Ende jeweils einer doppelten
Abbiegung 21 bzw. 22 erreicht. Die Abbiegungen erstrecken sich durch Schlitze 23,
24 in der Grundplatte 2, die in ausreichend großen Ausnehmungen 25, 26 in den
Wänden 3 und 4 münden (s. insbesondere Fig. 4). Schließlich trägt noch jede
Seitenwand 3 bzw. 4 ein Verriegelungselement 27 bzw. 28. Diese
Verriegelungselemente, die unbeweglich in den Wänden gelagert sind, liegen sich in
Bezug auf den zentralen Drehpunkt für den Schuh einander diametral gegenüber.
Fig. 1 zeigt die Verbindungseinrichtung in der Ein- und Aussteigeposition. In dieser
Position läßt sich der Schuh einfach von der Grundplatte abheben. Beim Einsteigen in
die Verbindungseinrichtung läßt sich der Schuh in die strichpunktiert eingezeichneten
Lage auf die Grundplatte absenken. Hierbei treten die freien Enden der als Mitnehmer
dienenden Achsen 12 in die entsprechend vorgesehenen Löcher der Schuhsohle.
Zweckmäßig ist wenigstens das vordere Loch zur Schuhspitze hin erweitert, so daß
beim Einführen des Schuhes sich automatisch mit einer Bewegung nach vorne hin
seine Positionierung ergibt. Wie von andersartigen Verbindungseinrichtungen her
bekannt, besitzt die Schuhsohle an jeder Seite zwei Aussparungen zur Aufnahme der
Verriegelungselemente.
Beim Schwenken des Schuhes auf der Grundplatte 2 aus der Position nach Fig. 1 in
die nach Fig. 2 werden die Zahnräder 9 über ihre Achsen 12 mitgenommen. Durch
den Zahneingriff mit den Innenverzahnungen 8 der Grundplatte ergibt sich für den
Zahnkranz 11 ein entsprechend größerer Schwenkwinkel. Mit dem Schwenken des
Schuhes treten die feststehenden Verriegelungselemente 27, 28 in die vorgesehenen
Aussparungen der Schuhsohle. Gleichzeitig erfolgt eine Relativbewegung des
Zahnkranzes 11 mit den Verriegelungselementen 19 und 20 gegenüber der Schuhsohle
derart, daß am Ende der Bewegung diese Verriegelungselemente ebenfalls in die
entsprechenden seitlichen Aussparungen der Schuhsohle eingetreten sind. Weiter
erfolgt noch unmittelbar am Ende der Schwenkbewegung ein Einrasten des unteren
Endes 14 des Stiftes 15 in das Loch 18 des Zahnkranzes. Damit ist dieser in der
Grundplatte blockiert und somit auch der Schuh auf der Grundplatte festgelegt. Die
Verriegelungselemente sichern den Schuh auf der Grundplatte sowohl gegen Drehen
als auch gegen Abheben. Eine zusätzliche Drehsicherung ist noch durch die Achsen
12 gegeben.
Zur Freigabe des Schuhes ist es lediglich notwendig, den Stift 15 durch Überwinden
der Kraft der Feder 17 zu entriegeln und damit den Zahnkranz 11 freizugeben. Das
Ziehen an dem Stift kann zweckmäßig mit einer besonderen Handhabe, beispielsweise
einem Fangriemen erfolgen. Zum Anschluß dafür ist am freien Ende des Stiftes ein
Loch 29 vorgesehen. Durch Schwenken des Schuhes aus der Position nach Fig. 2 in
die nach Fig. 1 kommen schließlich die Aussparungen in der Schuhsohle von den
Verriegelungselementen frei. Dann läßt sich der Schuh einfach von der Grundplatte 2
abheben.
Bei der Ausführung nach den Fig. 6 bis 8 ist wiederum eine Grundplatte 32
vorgesehen, die seitliche Wände 33 und 34 trägt. Ebenso ist auch eine ringförmige
Ausnehmung 35 vorhanden, die eine vordere Erweiterung 36 und eine hintere
Erweiterung 37 besitzt. In diesem Fall ist in der Ausnehmung eine ringförmige Scheibe
38 gelagert, die mit Ansätzen 39, 40 in die Erweiterungen greift. Diese Ansätze tragen
jeweils einen sich rechtwinkelig nach oben erstreckenden Stift 41. Wie bei dem ersten
Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Stifte durch um einen zentralen Drehpunkt
gekrümmte Langlöcher 42 in der Grundplatte 32. Ebenso wie bei der ersten
Ausführung ist in jeder Wand 33, 34 ein fest angeordnetes Verriegelungselement 43,
44 vorgesehen. Im vorliegenden Fall ist jedoch jeweils ein weiteres
Verriegelungselement in jeder Seitenwand als Drehriegel 45 bzw. 46 ausgebildet, die
um eine Achse 47 bzw. 48 in der jeweiligen Seitenwand schwenkbar sind. Die äußere
Stirnseite jedes Drehriegels ist als Steuerkurve gestaltet, auf der jeweils eine Rolle 49
bzw. 50 ablaufen kann. Die Scheibe 38 ist mit zwei weiteren Ansätzen 51 versehen,
die, wie aus Fig. 8 ersichtlich, Z-förmig abgewinkelt sind und jeweils mittels eines
Achszapfens 52 eine Rolle 49 bzw. 50 tragen. Im vorliegenden Fall ist auf eine
Belastung der Drehriegel durch Federn in Öffnungsrichtung verzichtet. Dafür sind die
Drehriegel als Winkelhebel ausgebildet, dessen kurzer Hebelarm eine Öffnungsnase 53
bzw. 54 bildet. Dabei erstreckt sich die Steuerkurve bis zum Ende der Nase hin.
Die Sperreinrichtung zur Drehsicherung der Scheibe 38 und damit zur Festlegung des
Getriebes in der geschlossenen Position der Verbindungseinrichtung entspricht
derjenigen der anhand der Fig. 1 bis 5 beschriebenen Ausführung, auf die hiermit
verwiesen wird.
Die Funktion dieser Verbindungseinrichtung entspricht prinzipiell der nach den
Fig. 1 bis 5. Fig. 6 zeigt die Ein- und Aussteigeposition. Die strichpunktiert
eingezeichnete Schuhsohle läßt erkennen, daß sie frei von allen
Verriegelungselementen ist. Beim Überführen der Schuhsohle aus der Position nach
Fig. 6 in die nach Fig. 7 wird über die Stifte 41 die Scheibe 38 geschwenkt und
durch die Rollen 49, 50 die Drehriegel 45, 46 ebenfalls, und zwar um ihre Achsen 47,
48. Am Ende der Bewegung greifen alle Verriegelungselemente in die entsprechenden
Aussparungen der Schuhsohle ein. Ebenso erfolgt auch am Ende der
Schwenkbewegung das Einrasten des Stiftes 15 in das Loch 18 der Scheibe 38.
Zur Freigabe des Schuhes ist es wiederum nur notwendig, den Stift 15 aus dem Loch
18 zu ziehen und den Schuh wieder in die Position nach Fig. 6 zu schwenken.
Ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung
zeigen die Fig. 9 bis 12. Die mit 57 bezeichnete Grundplatte trägt wiederum
seitliche Wände 58, 59. In der Grundplatte ist eine Ringnut 60 vorgesehen, die wie bei
den vorhergehenden Ausführungen eine vordere Erweiterung 61 und eine hintere
Erweiterung 62 aufweist. So wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungen sind in
der Grundplatte wieder um einen zentralen Drehpunkt gekrümmte Langlöcher 63
vorhanden, durch die sich als Mitnehmer dienende Stifte 64 erstrecken. Diese
Mitnehmer befinden sich an Ansätzen 65, 66 einer ringförmigen Scheibe 67, die in der
Ringnut 60 der Grundplatte gelagert ist. Oberhalb der Scheibe sind in der Grundplatte
zwei Gleitführungen 68, 69 vorgesehen zur Aufnahme jeweils eines von zwei
identischen Schiebern 70. Diese Schieber 70 sind an ihren innen liegenden Enden
abgewinkelt und weisen in diesen Abwinkelungen ein Langloch 71 auf, dessen Breite
dem Durchmesser der Stifte 64 entspricht und das von jeweils einem der Stifte
durchsetzt ist (s. insbesondere Fig. 11). Das äußere Ende des aus Flachmaterial
gebildeten Schiebers ist ab- und wieder zurückgewinkelt (s. insbesondere Fig. 12).
Mit diesen zurückgewinkelten und mit 72 bezeichneten Teilen bilden die beiden
Schieber jeweils ein Verriegelungselement. Zur Aufnahme dieses Endes der Schieber
münden die Gleitführungen 68, 69 in der Grundplatte in jeweils eine entsprechend
große Ausnehmung 73 in den Seitenwänden 58, 59. Ebenso wie bei den zuvor
beschriebenen Ausführungen ist ein Verriegelungselement 74 in der Wand 58 und ein
Verriegelungselement 75 in der Wand 59 fest verankert.
In den Fig. 9 und 10 ist die Wand 59 teilweise aufgeschnitten zur besseren
Darstellung eines Sperrgliedes, das als Sperrklinke 76 ausgebildet und um einen
Achszapfen 77 schwenkbar ist. Die Sperrklinke befindet sich in der Ebene der Scheibe
67. Durch eine Ausnehmung am Umfang der Scheibe ist ein Sperrzahn 78 gebildet,
der in der Schließlage der Vorrichtung von der Sperrklinke hintergriffen wird (s. Fig. 10).
Die Sperrklinke ist annähernd T-förmig gestaltet. Der Arm in der Verlängerung
des Klinkenarmes ist von einer Feder 79 belastet, während der Steg als
Betätigungshandhabe dient.
Fig. 9 zeigt wiederum die Verbindungseinrichtung in der Ein- und Aussteigeposition.
Durch Schwenken des Schuhes wird die Einrichtung in die Position nach Fig. 10
überführt. Mit Erreichen dieser Position sichert die Sperrklinke 76 durch Hintergreifen
des Sperrzahnes 78 die Lage der Scheibe 67 und damit auch die Blockierung des
Schuhes mittels der Verriegelungselemente. Zur Freigabe des Schuhes ist es in diesem
Fall lediglich notwendig, die Sperrklinke 76 entgegen der Kraft der Feder 79 in bezug
auf die Darstellung im Uhrzeigersinn zu schwenken, bis sie außer Eingriff mit dem
Sperrzahn 78 kommt. Dann läßt sich der Schuh wieder in die Position nach Fig. 9
drehen.
Claims (15)
1. Willkürlich schließ- und lösbare Verbindungseinrichtung zum Verbinden eines
Sportschuhes und eines Sportgerätes, vorzugsweise eines Snowboards, mit einer auf
diesem fest zu montierenden Grundplatte, auf der die Schuhsohle abstützbar und
verriegelbar ist, wozu diese mit seitlichen Aussparungen versehen ist zur Aufnahme
von Verriegelungselementen der Einrichtung, von denen zwei in bezug auf einen
zentralen Drehpunkt für den Schuh einander diametral gegenüberliegend starr an der
Grundplatte vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung für jede Seile der Schuhsohle ein
weiteres Verriegelungselement (19, 20; 45, 46, 72) besitzt, daß diese weiteren
Verriegelungselemente sich ebenfalls einander diametral gegenüberliegen und über ein
Getriebe (8, 9, 11; 38, 41, 45, 49; 64, 67, 70) mit der Grundplatte (2, 32, 57)
verbunden sind, daß als Antriebsglied des Getriebes mindestens ein gegenüber der
Abstützfläche der Grundplatte vorstehender, vom Schuh betätigbarer Mitnehmer (12,
41, 64) vorgesehen ist, der in einem um den zentralen Drehpunkt gekrümmten
Langloch (13, 42, 63) in der Grundplatte geführt ist, und daß die Grundplatte für das
Getriebe ein Sperrglied (15, 76) aufweist, welches das Getriebe in der Schließlage
blockiert.
2. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundplatte als Gehäuse für das Getriebe ausgebildet ist.
3. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Getriebe einen um den zentralen Drehpunkt schwenkbaren Zahnkranz (11) besitzt, der
die beiden beweglichen Verriegelungselemente (19, 20) trägt.
4. Verbindungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als Mitnehmer die Achse (12) eines Zahnrades (9) dient, dessen
Zähne einerseits mit denen des Zahnkranzes und andererseits mit einer
grundplattenfesten Innenverzahnung (8) kämmen.
5. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse
(12) des Zahnrades (9) sich an ihrem freien Ende verjüngt.
6. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse
des Zahnrades einen U-förmigen Trittbügel trägt, dessen Schenkelabstand der
Sohlenbreite entspricht.
7. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Getriebe eine um den zentralen Drehpunkt drehbare Scheibe (38) aufweist, an der der
Mitnehmer (41) vorgesehen ist.
8. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mitnehmer in Wirkverbindung mit einem Arm eines zweiarmigen Hebels steht, der in
der Grundplatte um eine vertikale Achse schwenkbar gelagert ist, daß an den freien
Enden der beiden Hebelarme jeweils ein Stößel angelenkt ist, für die in der
Grundplatte Gleitführungen vorgesehen sind, und daß die freien Enden der Stößel die
weiteren Verriegelungselemente bilden oder tragen.
9. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
weiteren Verriegelungselemente als Drehriegel (45, 46) ausgebildet, um vertikale
Achsen (47, 48) in der Grundplatte (32) gelagert und in Öffnungsrichtung von einer
Feder belastet sind, daß die Drehriegel außenseitig eine Steuerkurve tragen, die von
einer Rolle (49, 50) beaufschlagt ist, und daß diese Rollen auf parallel zu dem
Mitnehmer (41) an der drehbaren Scheibe (38) angeordneten Achsen (52) gelagert
sind.
10. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Drehriegel (45, 46) anstelle der Feder oder zusätzlich mit einer Öffnungsnase (53, 54)
versehen ist und daß die Steuerkurve sich bis zum Ende der Nase erstreckt.
11. Verbindungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Mitnehmer (12, 41, 64) vorgesehen sind und daß beide
Mitnehmer in der Schließlage der Einrichtung in der vertikalen Längsmittelebene
liegen.
12. Verbindungseinrichtung nach den Ansprüchen 7 und 11, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Mitnehmer (64) in Wirkverbindung mit einem Schieber (70) steht, daß die
Schieber identisch ausgebildet und in Gleitführungen der Grundplatte (57) gelagert
sind und daß die freien Enden der Schieber (70) die weiteren Verriegelungselemente
(72) bilden oder tragen.
13. Verbindungseinrichtung nach Anspruch 3 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als
Sperrglied für das Getriebe ein in der Grundplatte (2, 32) vertikal verschiebbarer, von
einer Feder (17) belasteter Sperrstift (15) vorgesehen und mit seinem inneren Ende in
eine Rastausnehmung (18) des Zahnkranzes (11) bzw. der Scheibe (38) des Getriebes
einrastbar ist und daß der Sperrstift (15) an seinem äußeren Ende als
Betätigungshandhabe oder zum Anschluß einer solchen ausgebildet ist.
14. Verbindungseinrichtung nach den Ansprüchen 3 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß als Sperrglied für das Getriebe eine federbelastete Sperrklinke (76) an der
Grundplatte (57) dient, daß an dem Zahnkranz bzw. der Scheibe (67) ein Sperrzahn
(78) vorgesehen ist und daß die Sperrklinke eine Betätigungshandhabe oder den
Anschluß für eine solche aufweist.
15. Verbindungseinrichtung nach den Ansprüchen 3 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß als Sperrglied für das Getriebe zwischen der Grundplatte und dem Zahnkranz
bzw. der Scheibe ein bierflaschenverschlußartiger Doppelhebel vorgesehen ist.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19754041A DE19754041A1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Willkürlich schließ- und lösbare Verbindungseinrichtung |
| US09/197,635 US6290423B1 (en) | 1997-12-05 | 1998-11-23 | Selectively closable and releasable connecting device |
| EP98122588A EP0920889B1 (de) | 1997-12-05 | 1998-12-03 | Willkürlich schliess- und lösbare Verbindungseinrichtung |
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| AT98122588T ATE234651T1 (de) | 1997-12-05 | 1998-12-03 | Willkürlich schliess- und lösbare verbindungseinrichtung |
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|---|---|---|---|
| DE19754041A DE19754041A1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Willkürlich schließ- und lösbare Verbindungseinrichtung |
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- 1998-12-07 JP JP34691698A patent/JP4228156B2/ja not_active Expired - Fee Related
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Legal Events
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