DE19753070A1 - Produktabscheider - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Produktabscheider zur Abscheidung
von Feststoffpartikeln aus einem Gasstrom, mit einem Gehäuse,
mindestens einer im Gehäuse angeordneten, im wesentlichen
zylindrischen Filterpatrone mit einem vom Gasstrom
durchströmten Filtermaterial und einer Reinigungsvorrichtung
zur Reinigung des Filtermaterials auf einem Teil des Umfangs
der Filterpatrone mit Spülluft im Gegenstrom, wobei die
Reinigungsvorrichtung mindestens eine Spüleinrichtung zum
Beaufschlagen des zu reinigenden Umfangsteils mit Spülluft
sowie mindestens eine Auffangeinrichtung zum Auffangen
abgereinigter Feststoffpartikel umfaßt, die jeweils mindestens
eine, als Austrittsöffnung für die Spülluft bzw. als
Einlaßöffnung für die Spülluft und die von dieser mitgeführten
abgereinigten Feststoffpartikel dienende Öffnung aufweisen,
wobei sich die Öffnungen entlang des zu reinigenden
Umfangsteils der Filterpatrone auf entgegengesetzten Seiten
des Filtermaterials gegenüberliegen.
Produktabscheider mit zylindrischen Filterpatronen werden in
zunehmendem Umfang zur Trockenreinigung staubbeladener
Gasströme eingesetzt, zum einen, weil insbesondere bei
Verwendung von Filterpatronen mit sternförmig gefaltetem
Filtermaterial das Verhältnis zwischen Filterfläche und
Raumbedarf äußerst günstig ist, und zum anderen, weil sich die
Filterpatronen ohne Verwendung von Werkzeugen einfach und
berührungsfrei austauschen lassen, was insbesondere bei
toxischen oder gefährlichen Produkten von Vorteil ist.
Zu Reinigung derartiger Filterpatronen wird zumeist Luft im
Gegenstrom durch das Filtermaterial geblasen, um anhaftende
Feststoffpartikel abzulösen und mitzureißen. Die Reinigung
erfolgt in der Regel entweder während eines Stillstands des
Produktabscheiders oder bei Produktabscheidern mit mehreren
Filterpatronen alternierend, indem der Gasstrom jeweils an
einer der Filterpatronen vorbei gelenkt wird, so daß diese
ohne Unterbrechung des Betriebs an den anderen Filterpatronen
gereinigt werden kann. Bei handelsüblichen Produktabscheidern
mit einer einzigen Filterpatrone war jedoch bisher eine
kontinuierliche Reinigung der Filterpatrone ohne eine
wesentliche Beeinträchtigung der Filterleistung während des
Betriebs nicht möglich.
Ein Produktabscheider der eingangs genannten Art, der eine
derartige Reinigung gestattet, wurde bereits in der
europäischen Patentanmeldung EP 0 806 233 A1 des Anmelders
vorgeschlagen. Der in Fig. 5 dieser Anmeldung dargestellte
Produktabscheider weist mehrere vom Gasstrom von außen innen
durchströmte zylindrische Filterpatronen auf, die jeweils um
horizontale Drehachsen drehbar im Gehäuse gelagert sind. Im
Inneren der Filterpatronen exzentrisch zu deren Längsachsen
angeordnete und mit Druckluft beaufschlagbare ortsfeste
horizontale Spülluftrohre weisen in Längsrichtung mehrere
schlitzförmige Luftaustrittsöffnungen auf, die dem
Filtermaterial auf einem Teil des Umfangs der Filterpatronen
gegenüberliegen. Außerhalb der Filterpatronen sind zwei an
Außenwände des Gehäuses angrenzende und durch Trennwände vom
Gehäuse getrennte Auffangbehälter für die von der Druckluft
mitgerissenen abgereinigten Feststoffpartikel vorgesehen. Die
Auffangbehälter weisen mit Klappen verschlossene horizontale
Einlaßöffnungen auf, die den im Inneren der Filterpatrone
angeordneten Luftaustrittsöffnungen genau gegenüberliegen. Zur
Reinigung werden die Filterpatronen gedreht und jeweils auf
dem zwischen den Luftaustrittsöffnungen des Spülluftrohrs und
den Einlaßöffnungen des Auffangbehälters angeordneten Teil
ihres Umfangs im Gegenstrom mit der Druckluft beaufschlagt.
Bei diesem bekannten Produktabscheider wird zum einen durch
die ausschließlich horizontale Ausrichtung der Drehachsen der
Filterpatronen das Anpassungsvermögen an unterschiedliche
vorgegebene Einbaubedingungen eingeschränkt, beispielsweise
weil die Filterpatronen zum Austausch in ihrer Längsrichtung
aus dem Gehäuse entnommen werden müssen, so daß der
Platzbedarf des Gehäuses in dieser Richtung mindestens dem
Doppelten der Länge der Filterpatronen entspricht. Zum anderen
muß zwischen dem offenen Stirnende der drehbar gelagerten
Filterpatronen und einer gegenüberliegenden ortsfesten
Trennwand, welche das staubbelastete Gehäuseinnere von einem
in Strömungsrichtung hinter der Patrone angeordneten
Reinluftraum trennt, eine Drehdichtung mit verhältnismäßig
großem Durchmesser angebracht werden, die einen Hindurchtritt
von staubbelasteter Luft verhindert. Jedoch verursachen
hermetische Drehdichtungen mit großem Durchmesser bei der
Herstellung des Produktabscheiders nicht unbeträchtliche
zusätzliche Kosten.
Weiter ist in der EP 0 378 100 A1 ein Trommelfilter offenbart,
in dessen Gehäuse eine Filterpatrone um eine horizontale Achse
drehbar gelagert ist und zur Reinigung entgegen der
Strömungsrichtung der staubbeladenen Luft sektorenweise mit
Druckluft beaufschlagbar ist. Das Gehäuse des bekannten
Trommelfilters ist durch eine Trennwand in zwei Zonen
unterteilt. Der mit Druckluft beaufschlagbare Umfangssektor
weist nach unten in eine untere Absetzzone, wobei die
Trennwand verhindert, daß die abgereinigten Feststoffpartikel
wieder nach oben in eine obere Filterzone gelangen. Diese
Anordnung eignet sich jedoch nur für horizontal angeordnete
oder schwach geneigte Filterpatronen.
Aus der EP 0 696 467 A2 ist außerdem ein Staubabscheider
bekannt, bei dem mehrere vom Gasstrom von außen nach innen
durchströmte, im wesentlichen zylindrische Filterpatronen um
ihre vertikalen Längsachsen im Gehäuse drehbar gelagert sind.
Die Feststoffpartikel sammeln sich auf den Außenflächen der
Filterpatronen und werden mit Druckluft abgeblasen. Die
Druckluft wird dort zum einen impulsförmig durch die
Stirnenden der Patronen zugeführt, so daß sie die
Feststoffpartikel beim Hindurchtritt durch das Filtermaterial
mitreißt. Zum anderen ist etwa in der Gehäusemitte außerhalb
der Patronen eine weitere Reinigungseinrichtung mit einem
Druckluftstrahl vorgesehen, an dem sich die darum herum
angeordneten Patronen vorbeidrehen, so daß auf ihrer
Außenseite anhaftende Feststoffpartikel abgeblasen werden
können. Der bekannte Staubabscheider weist jedoch zum einen
den Nachteil auf, daß die von der Reinigungsdruckluft
mitgerissenen Feststoffpartikel auf ihrem Weg zu einem
unterhalb der Filterpatronen angeordneten Sammelbehälter
mindestens teilweise wieder vom Gasstrom mitgerissen und
erneut auf dem Filtermaterial abgeschieden werden. Ein
weiterer Nachteil besteht darin, daß bei einer stirnseitigen
Einblasung von Druckluft in die Filterpatronen zum Erreichen
einer ausreichenden Reinigungsleistung sehr starke
Druckluftstöße erforderlich sind. Diese müssen mit zunehmendem
Durchmesser der verwendeten Filterpatronen, d. h. mit
zunehmender Filterfläche größer werden, was einer Verwendung
von Großraumfilterpatronen und damit einer Verringerung der
Anzahl von Filterpatronen bei vorgegebener Filterfläche im
Wege steht. Vgl. W.-P. Frenzel und G. Ritscher
"Leistungsvergleich von Filterpatronen unter Berücksichtigung
der Staubart", Schüttgut 2 (1996), Nr. 1, S. 61 bis 65.
Aus der DE-A 37 30 980 ist weiter bereits ein Filter für Staub
und Fasern enthaltende Abluftströme in Textilfabriken an sich
bekannt, der sich um eine horizontale Drehachse drehen läßt.
Der im Querschnitt polygonale Filter besteht dort aus
plattenförmigen Filterelementen mit einem zickzackförmigen
Filtermaterial und wird von seiner einen Stirnseite her in
axialer Richtung mit dem produktbeladenen Gasstrom
beaufschlagt. Zur Reinigung bewegen sich die Filterelemente in
Drehrichtung zwischen einer im Inneren des Staubfilters
angeordneten, nach außen weisenden und mit Druckluft
beaufschlagbaren Blasdüse und einem der Blasdüse
gegenüberliegend auf der Außenseite des Staubfilters
angeordneten Saugmundstück hindurch, durch welches die von der
Druckluft auf einem Teil des Filterumfangs abgelösten Staub-
und Faserpartikel abgesaugt werden. Das Absaugen der
abgelösten Feststoffpartikel hat jedoch den Nachteil, daß
erneut ein staubbeladener Gasstrom entsteht, der in einem
nachgeschalteten Abscheider gereinigt werden muß, so daß der
Aufwand und die Kosten für eine derartige Anordnung relativ
hoch sind.
Weiter sind bereits Produktabscheider in Form eines
aufrechtstehenden Taschenfilters bekannt, der im Inneren ein
mit Düsen versehenes Spülluftrohr aufweist, das von einer der
beiden Stirnseiten her in axialer Richtung in den Filter ragt
und in Umfangsrichtung an seiner Innenseite vorbeibewegt
werden kann, um jeweils einen Teil des Filterumfangs durch
Druckluft zu reinigen, wie beispielsweise in der DE-A 23 37
980 beschrieben. Der mit Druckluft beaufschlagte Teil des
Filterumfangs weist dort horizontal zur Seite hin, so daß die
abgelösten Feststoffpartikel von der Druckluft im wesentlichen
im rechten Winkel in den an der Außenseite des Filters nach
oben strömenden Gasstrom eingetragen werden. Dadurch wird ein
verhältnismäßig großer Anteil der abgereinigten
Feststoffpartikel vom Gasstrom wieder mit nach oben geführt,
so daß er nicht in den Sammelbehälter gelangt und die
Reinigungsleistung relativ gering ist.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Produktabscheider der eingangs genannten Art dahingehend
zu verbessern, daß eine Drehdichtung großen Durchmessers
zwischen der Filterpatrone und dem Gehäuse vermieden werden
kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das im
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 charakterisierte
Merkmal gelöst. Demnach zeichnet sich der erfindungsgemäße
Produktabscheider dadurch aus, daß die Spüleinrichtung und die
Auffangeinrichtung synchron zueinander um eine vertikale
Längsachse der ortsfest in das Gehäuse eingesetzten
Filterpatrone drehbar sind. Die Erfindung liegt der Gedanke
zugrunde, daß sich durch eine synchrone Drehung der
Spüleinrichtung und der Auffangeinrichtung in Bezug zur
ortsfesten Filterpatrone ebenfalls sicherstellen läßt, daß die
von der Spülluft mitgerissenen Feststoffpartikel in die den
Luftaustrittsöffnungen gegenüberliegenden Einlaßöffnungen der
Auffangeinrichtung eintreten, die einen vom Gehäuseinneren
getrennten Auffangraum umschließt, so daß sie nicht wieder in
den Gasstrom gelangen können. Dabei erleichtert es die
vertikale Ausrichtung der Längsachse der Filterpatrone und
damit der Auffangeinrichtung, die abgereinigten
Feststoffpartikel durch die Schwerkraft unterstützt nach unten
in einen im unteren Teil des Gehäuses angeordneten Sammelraum
für die abgeschiedenen Feststoffpartikel abzuführen. Außerdem
kann eine Sedimentation der Feststoffpartikel zwischen der
Filterpatrone und der Einlaßöffnung der Auffangeinrichtung
leichter vermieden werden. Darüberhinaus gestattet die
vertikale Anordnung der Filterpatrone den Bau von schlanken
Produktabscheidern, deren Platzbedarf in einer Horizontalebene
bei vergleichbarer Filterfläche sehr viel kleiner ist, als der
Platz bedarf eines Produktabscheiders mit horizontal oder
schräg angeordneten Filterpatronen. Bei einer vertikalen
Ausrichtung der Längsachse der Filterpatronen kann zudem der
Querschnitt der Auffangeinrichtung verkleinert werden, was
einerseits eine weitere Verringerung des Platzbedarfs und
andererseits Materialeinsparungen ermöglicht.
Da die abgereinigten Feststoffpartikel nicht wieder in den
Gasstrom gelangen und erneut auf der Filterpatrone
abgeschieden werden können, ist die Reinigungswirkung des
erfindungsgemäßen Produktabscheiders besser als diejenige
handelsüblicher Produktabscheider. Dadurch steigt zum einen
die Belastbarkeit der Filterpatrone, wodurch bei
gleichbleibendem Volumenstrom weniger Filterfläche
erforderlich ist und die Tiefe der Falten des Filtermaterials
vergrößert werden kann. Der Produktabscheider läßt sich damit
noch kompakter bauen.
Verglichen mit einer gleichzeitigen Abreinigung des gesamten
Filterpatronenumfangs besteht ein weiterer Vorteil bei der
Erfindung darin, daß zur Reinigung nur eines Umfangssektors
ein schwächerer Druckluftimpuls ausreichend ist, so daß im
Anschluß an die Impulsreinigung weniger Feinststaubpartikel
durch die freiwerdenden, vom Druckluftimpuls etwas
aufgeweiteten Filteröffnungen hindurchtreten. Damit kann zum
einen der Feinststaubgehalt der Reinluft verringert werden,
was insbesondere bei toxischen Stäuben von großer Bedeutung
ist, zum anderen kann zur Reinigung an Stelle von Druckluft
auch Gebläseluft verwendet werden.
Eine synchrone Drehung der Spüleinrichtung und der
Auffangeinrichtung kann zwar grundsätzlich mit zwei getrennten
synchronisierten Drehantrieben für die Spüleinrichtung und die
Auffangeinrichtung realisiert werden, so daß keinerlei
Drehdichtung zwischen der Staubluftseite und der Reinluftseite
des Produktabscheiders erforderlich ist. Da jedoch die Kosten
zweier getrennter Drehantriebe größer sind und zudem einer der
Antriebe auf der Staubluftseite angeordnet werden müßte, sieht
eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß die
Spüleinrichtung und die Auffangeinrichtung einen gemeinsamen
Drehantrieb aufweisen, der zweckmäßig reinluftseitig
angeordnet ist und die Spüleinrichtung dreht, die zweckmäßig
im Inneren der Filterpatrone angeordnet und durch eine Öffnung
in deren Boden drehfest mit der Auffangeinrichtung verbunden
ist. Als Drehantrieb für die aus der Spüleinrichtung und der
Auffangeinrichtung bestehende Einheit kann ein Schrittmotor
oder ein Schwenkzylinder verwendet werden, der die Einheit in
vorbestimmten Zeitabständen jeweils um einen vorgegebenen
Winkel dreht.
Um den Austausch der Filterpatrone zu erleichtern, ist die
drehfeste Verbindung zwischen der Spüleinrichtung und der
Auffangeinrichtung gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung lösbar und vorzugsweise so
ausgebildet, daß bei der Herstellung der Verbindung zwischen
der Spüleinrichtung und der Auffangeinrichtung zum einen die
Öffnung im Boden der Filterpatrone und zum anderen ein
ringförmiger Spalt zwischen ihrem oberen Stirnende und einer
gegenüberliegenden Anlagefläche des Gehäuses abgedichtet wird.
Dazu sind sowohl im Bereich der Bodenöffnung als auch zwischen
dem oberen Stirnende der Filterpatrone und der Anlagefläche
zweckmäßig Dichtungen vorgesehen, die durch eine bei der
Herstellung der Verbindung auf den Boden der Filterpatrone
ausgeübte axialen Druckkraft gegen das Stirnende und die
Anlagefläche bzw. um die Öffnung herum gegen den Boden der
Filterpatrone angepreßt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht
vor, daß die Spülluft zum Reinigen des Filtermaterials durch
die Spüleinrichtung einem Umfangsteil oder -sektor der
Filterpatrone zugeführt wird, der zweckmäßig zwischen 1/6 bis
1/20 und vorzugsweise zwischen 1/10 bis 1/12 des Umfangs der
Filterpatrone überdeckt. Die Spüleinrichtung umfaßt zweckmäßig
mindestens ein im Inneren der Filterpatrone angeordnetes
Spülluftrohr, das sich vorzugsweise ebenso wie die
Auffangeinrichtung in einem geringen Abstand vom
Filtermaterial in Längsrichtung der Filterpatrone erstreckt
und wie diese drehfest mit einer Drehwelle verbunden ist,
welche durch eine obere stirnseitige Reinluftaustrittsöffnung
der Filterpatrone in diese eintritt, entlang der Längsachse
der Filterpatrone bis zu deren Boden verläuft und dort durch
die abgedichtete Bodenöffnung austritt, wobei ihr unteres Ende
die Auffangeinrichtung trägt. Vorzugsweise ist mindestens der
obere Teil der Drehwelle als Hohlwelle ausgebildet, durch
welche die Zufuhr der Spülluft ins Innere der Filterpatrone zu
dem in die Hohlwelle mündenden Spülluftrohr erfolgt. Das
Spülluftrohr weist zweckmäßig horizontale oder schräg nach
unten weisende Luftaustrittsöffnungen in Form von Bohrungen
oder Schlitzen auf, die in Richtung der Einlaßöffnungen der
Auffangeinrichtung auf der Außenseite der Filterpatrone
ausgerichtet sind.
Die Spülluft zur Reinigung des Filtermaterials kann stoßweise
zugeführt werden, wobei sie in diesem Fall zweckmäßig aus
einem wiederauffüllbaren Druckluftbehälter oder einer anderen
Druckluftquelle stammt und Drücke zwischen 20 000 und 70 000
Pa aufweist. Ein zwischen der Spüleinrichtung und dem
Druckluftbehälter angeordnetes, vorzugsweise über den
Drehantrieb der Filterpatrone angesteuertes Ventil führt der
Spüleinrichtung immer dann einen Druckluftstoß zu, wenn sich
diese zusammen mit der Auffangeinrichtung um einen
vorbestimmten Drehwinkel gedreht hat, wobei dieser Drehwinkel
vorzugsweise etwa dem Öffnungswinkel des mit Spülluft
beaufschlagbaren Umfangssektors der Filterpatrone entspricht.
Alternativ kann die Spülluft auch kontinuierlich zugeführt
werden, wobei sie zweckmäßig mit einem Druck von etwa 2 000
bis 5 000 Pa durch ein Gebläse erzeugt wird. Vorzugsweise wird
die Spülluft in diesem Fall von einem Teilstrom des
gereinigten Gasstroms gebildet, der durch die Spüleinrichtung
in die Filterpatrone zurückgeführt wird.
In beiden Fällen kann die Spülluft gegebenenfalls auch die
Antriebsenergie für den Drehantrieb der Spüleinrichtung und
der Auffangeinrichtung liefern, beispielsweise indem ein
druckluftbetriebener Schwenkzylinder als Drehantrieb
vorgesehen wird, dem alternierend zur Spüleinrichtung
Druckluft zugeführt wird.
Die Auffangeinrichtung kann im einfachsten Fall eine einzige
schlitzförmige Einlaßöffnung aufweisen, die sich entlang der
gesamten Länge der Filterpatrone erstreckt. Vorzugsweise sind
jedoch mehrere entlang der Filterpatrone übereinander
angeordnete trichterförmige Einlaßöffnungen vorgesehen, um die
Spülluft und die mitgerissenen Feststoffpartikel beim Eintritt
in die Auffangeinrichtung zu beschleunigen.
Das untere Ende der Auffangeinrichtung mündet vorzugsweise in
einen Abfuhrkanal für die Feststoffpartikel, der zweckmäßig
schräg nach unten bis zur Längsachse der Filterpatrone und von
dort in einen im untersten Teil des Gehäuses angeordneten
Sammelbehälter führt, so daß der Eintrag der Feststoffpartikel
in den Sammelbehälter stets an derselben Stelle erfolgt.
Der erfindungsgemäße Produktabscheider eignet sich besonders
gut für solche Anwendungsfälle, bei denen die Abscheidung in
einer einzigen Filterpatrone erfolgt. Da diese sukzessive
gereinigt wird, wobei immer nur ein kleiner Teil des Umfangs
mit Spülluft beaufschlagt wird, während der Rest zur
Abscheidung von Feststoffpartikeln aus dem Gasstrom zur
Verfügung steht, kann der Produktabscheider im Dauerbetrieb
gefahren werden, ohne daß seine Leistung durch die Reinigung
wesentlich beeinträchtigt wird und ohne daß zur Reinigung
Stillstandszeiten erforderlich sind. Besonders vorteilhaft
läßt sich der erfindungsgemäße Produktabscheider
beispielsweise in mobilen Industriestaubsaugern oder in einem
Tauchrohr eines Zyklons einsetzen, um im letzteren Fall
gleichzeitig eine Grob- und Feinkornabscheidung zu
ermöglichen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines
Zyklons mit einem in sein Tauchrohr eingesetzten
erfindungsgemäßen Produktabscheider;
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines leicht
modifizierten Produktabscheiders in größerem Maßstab;
Fig. 3 eine horizontale Querschnittsansicht eines Teils der
Spüleinrichtung und der Auffangeinrichtung, die sich auf
entgegengesetzten Seiten des Filtermaterials gegenüberliegen.
Der in der Zeichnung dargestellte Zyklon 2 dient zur
Abscheidung gröberer und feinerer Feststoffpartikel aus einem
produktbeladenen Luftstrom, der von einem reinluftseitig
angeordneten Gebläse (nicht dargestellt) durch den Zyklon 2
gesaugt wird.
Der Zyklon 2 weist ein Gehäuse 4 auf, das im wesentlichen aus
einem zylindrischen Oberteil 6 mit einem horizontalen oberen
Stirnende 8 und einem auf seiner vertikalen Außenwand 10 in
der Nähe des Stirnendes 8 angeordneten Lufteinlaß 12, einem
kegelstumpfförmigen Unterteil 14 mit einem am unteren Ende
angeordneten Produktaustrag (nicht dargestellt) für
abgeschiedene Feststoffpartikel, sowie einem von oben durch
das Stirnende 8 in den Oberteil 6 ragenden, nach unten offenen
Tauchrohr 16, dessen nach oben über das Gehäuse 4
überstehendes oberes Ende 18 durch eine Luftleitung 20 mit dem
Gebläse verbunden ist.
Der produktbeladene Luftstrom tritt durch den Lufteinlaß 12
tangential ins Innere des Oberteils 6 ein, wo die Luft durch
einen Ringspalt 22 zwischen der Außenwand 10 und dem Tauchrohr
16 spiralig nach unten strömt. Dabei werden die gröberen
Feststoffpartikel durch Zentrifugalkräfte in die Nähe der
Außenwand 10 transportiert. Am unteren Ende des Tauchrohrs 16
erweitert sich zum einen der Strömungsquerschnitt der Luft und
zum anderen wird der Luftstrom nach innen und oben umgelenkt.
Dadurch werden die gröberen Feststoffpartikel entlang der
Außenwand nach unten aus dem Gasstrom ausgetragen und
sedimentieren in einem vom unteren Ende des Unterteils 14
gebildeten Sammelbehälter. Demgegenüber treten die feineren
Feststoffpartikel zusammen mit dem Luftstrom in das untere
Ende des Tauchrohrs 16 ein, von wo aus der Luftstrom entlang
einer vertikalen Mittelachse 24 des Gehäuses 4 spiralig nach
oben steigt.
Zur Abscheidung der mitgerissenen feineren Feststoffpartikel
ist innerhalb des Tauchrohrs 16 eine Filterpatrone 28
angeordnet. Die im Tauchrohr 16 aufsteigende staubbeladenen
Luft strömt an der Außenseite der Filterpatrone 28 entlang
nach oben, wobei sie von außen nach innen durch das im
Querschnitt sternförmig gefaltete Filtermaterial 32 der
Filterpatrone 28 hindurchtritt. Dabei werden die
Feststoffpartikel auf der Außenseite des Filtermaterials 32
abgeschieden, während der gereinigte Luftstrom durch das
offene obere Stirnende der Filterpatronen 28 in die
Luftleitung 20 strömt.
Die Filterpatrone 28 besteht im wesentlichen aus einem
zylindrischen Filterkorb 30 aus einem stabilen Lochblech oder
Drahtgewebe mit einem Boden 36, sowie dem sternförmig
gefalteten, um die zylindrische Außenseite des Filterkorbs
herumgelegten Filtermaterial 32, das beispielsweise aus einem
Polyestervlies hergestellt ist und zwischen zwei am Boden 36
bzw. am offenen Ende der Filterpatrone 28 in radialer Richtung
über den Filterkorb nach außen überstehenden Umfangsflanschen
38, 40 beispielsweise durch Eingießen in ein Vergußmaterial
befestigt ist. Um ein Zusammenkleben einzelner Falten des
sternförmigen Filtermaterials 32 zu verhindern, können in
radialer Richtung über den Filterkorb 30 überstehende und in
die Falten eingreifende Separatoren vorgesehen sein, oder das
Filtermaterial 32 kann mit eingeprägten stegförmigen
Auswölbungen versehen sein, die über gegenüberliegende Seiten
der durch die Faltung gebildeten V-förmigen Filtertaschen
überstehen und diese aufgespreizt halten (nicht dargestellt).
Zum Beispiel im Lebensmittelbereich oder zur Abscheidung
heißer Stäube können alternativ auch Filterpatronen 28
eingesetzt werden, bei denen das Filtermaterial 32 aus einem
Edelstahlgewebe besteht. Bei der Filterpatrone 28 handelt es
sich um eine handelsübliche Filterpatrone, die dahingehend
abgewandelt worden ist, daß ihr Boden 36 eine im Querschnitt
kreisförmige mittige Öffnung 42 aufweist.
Um mit zunehmender Partikelbeladung ein Zusetzen der
Filteröffnungen des Filtermaterials 32 zu verhindern und eine
gleichbleibende Filterwirkung sicherzustellen, werden die
Filtertaschen auf der Außenseite des Filtermaterials 32
periodisch mit Druckluft gereinigt. Dabei werden über kurze
Zeitintervalle jeweils mehrere benachbarte Filtertaschen durch
eine ins Innere der Filterpatrone 28 ragende Spüleinrichtung
44 im Gegenstrom mit Spülluft beaufschlagt, d. h. entgegen der
Strömungsrichtung des Luftstroms bei der Abscheidung der
Feststoffpartikel. Bei der Reinigung werden jeweils in
vorgegebenen Zeitabständen ein (Fig. 2) oder zwei (Fig. 1)
Umfangssektoren der Filterpatrone 28 von innen her
gleichzeitig mit der Spülluft angeblasen, so daß diese mit
hoher Geschwindigkeit durch das Filtermaterial 32 strömt und
die auf der Außenseite anhaftenden Feststoffpartikel mitreißt.
Bei Verwendung von Druckluft mit einem Druck von 30 000 bis
60 000 Pa wird das Filtermaterial 32 zusätzlich in
Schwingungen versetzt und dadurch für eine Ablösung der
Feststoffpartikel gesorgt.
Um zu verhindern, daß die bei der Reinigung der Filterpatronen
28 von der Reinigungsdruckluft mitgerissenen Feststoffpartikel
wieder in den auf der Außenseite der Filterpatrone 28 nach
oben strömenden staubbeladenen Luftstrom eingetragen werden
und erneut abgeschieden werden müssen, ist radial außerhalb
der mit Spülluft beaufschlagten Umfangssektoren zwischen der
Außenseite der Filterpatrone 28 und dem Tauchrohr 16 eine
Auffangeinrichtung 46 angeordnet, die dem oder den zu
reinigenden Umfangsteilen der Filterpatrone 28 jeweils
unmittelbar gegenüberliegende Einlaßöffnungen 48 für die
Spülluft und die von dieser mitgerissenen Feststoffpartikel
aufweist.
Um eine Reinigung sämtlicher Filtertaschen zu ermöglichen,
werden die Spüleinrichtung 44 und die Auffangeinrichtung 46
als Einheit schrittweise um die vertikale Mittelachse 24 des
Gehäuses 4 und der ortsfest in dieses eingesetzten
Filterpatrone 28 gedreht, wobei der Drehwinkel vorzugsweise
etwa dem Umfangswinkel des von der Druckluft beaufschlagten
Umfangssektors entspricht, so daß bei einer vollen Umdrehung
der Spüleinrichtung 44 und der Auffangeinrichtung 46
nacheinander die gesamte Umfangsfläche der Filterpatrone 28
mit Spülluft beaufschlagt wird, um eine gleichmäßige Reinigung
sicherzustellen.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel umfaßt die
Spüleinrichtung 44 ein im Inneren der Filterpatrone 28
angeordnetes bügelförmiges Spülluftrohr 50, das über eine
Seite einer entlang der Längsmittelachse 24 der Filterpatrone
28 verlaufenden vertikalen Drehwelle 52 radial übersteht, so
daß ein axiales Teilstück 54 des Spülluftrohrs 50 in geringem
Abstand von der Innenseite des Filtermaterials 32 im
wesentlichen über die gesamte Patronenlänge verläuft. Die
Drehwelle 52 ist oberhalb der Filterpatrone 28 mit einem
Drehantrieb gekoppelt, der sie schrittweise um die Achse 24
dreht. Die Drehwelle 52 ist von ihrem oberen Ende aus bis in
die Nähe des Bodens 36 der Filterpatrone 28 als Hohlwelle
ausgebildet und umschließt einen Luftkanal 58, in den ein vom
Spülluftrohr 50 umschlossener Luftkanal 60 am oberen und
unteren Ende der Patrone 28 mündet. Über dem trichterförmig
erweiterten oberen Ende der Hohlwelle 52 ist eine Spülluftdüse
62 angeordnet, deren Luftaustrittsöffnung nach unten in das
offene obere Ende der Hohlwelle 52 gerichtet ist, so daß
impulsartig aus der Düse 62 austretende Druckluft oder
kontinuierlich in die Düse 62 zugeführte Gebläseluft in den
Luftkanal 58 der Hohlwelle 52 gelenkt wird. Von dort aus
strömt die Spülluft in das Spülluftrohr 50, das auf seinem
vertikalen Teilstück 54 mehrere Reihen von versetzt
angeordneten horizontalen oder schräg nach unten weisenden
Luftaustrittsöffnungen 64 in Form von Bohrungen oder Schlitzen
aufweist (Fig. 3).
Die Drehwelle 52 ist in einem über der oberhalb der
Reinluftaustrittsöffnung der Filterpatrone 28 angeordneten
ortsfesten Korb 66 an zwei in vertikalem Abstand angeordneten
Stellen in einem Drehlager 68, 70 drehbar gelagert, wobei das
obere (68) der beiden Drehlager 68, 70 als Axial/Radiallager
ausgebildet ist, das die Drehwelle 52 mit der Spüleinrichtung
44 und der Auffangeinrichtung 46 trägt. Der Korb 66 stützt
sich auf einer in das Tauchrohr 16 des Zyklons 2
eingeschweißten horizontalen Trennwand 56 ab, die einen
Vorbeitritt von staubbelasteter Luft an der Filterpatrone 28
verhindert.
Zwischen dem trichterförmig erweiterten oberen Ende der
Drehwelle 52 und dem Axial/Radiallager 68 ist auf der
Drehwelle 52 ein Antriebsritzel 72 drehfest angebracht, das
von einem elektrisch angetriebenen Schrittmotor 74 über einen
Riementrieb 76 schrittweise gedreht wird. An Stelle des
Schrittmotors 74 kann auch ein Druckluftschwenkzylinder
vorgesehen sein, der die Drehwelle 52 über ein Schaltwerk
schrittweise um vorbestimmte Drehwinkel dreht.
Das untere Ende der Drehwelle 52 steht durch die Öffnung 42 im
Boden 36 der Filterpatrone 28 nach unten über und ist entweder
massiv ausgebildet oder durch eine kleine Trennwand
verschlossen, so daß durch die Welle 52 hindurch kein
Luftaustausch zwischen der Staubluftseite und der
Reinluftseite möglich ist. Auf das überstehende untere Ende
der Drehwelle 52 ist eine Buchse 76 aufgeschoben, die
beispielsweise mittels einer Nut- und Gleitfederverbindung
(nicht dargestellt) drehfest mit der Drehwelle 52 verbunden
ist. Das aus dem unteren Ende der Buchse 76 ragende Stirnende
der Drehwelle 52 ist mit einem Außengewinde 78 versehen, auf
das eine Gewindekappe 80 aufgeschraubt wird, bis die Buchse 76
bzw. eine an deren oberem Ende angebrachte Drehdichtung 82
gegen den Boden 36 der Filterpatrone 28 anschlägt und die
Filterpatrone 28 mit dem oberen Ringflansch 38 gegen die
Unterseite der Trennwand 56 gedrückt wird. Dadurch wird die
Buchse 76 axial unverschiebbar festgehalten, während
gleichzeitig die Drehdichtung 82 und ein zwischen dem
Ringflansch 38 und der Trennwand 68 angeordneter Dichtring 84
für eine Abdichtung zwischen der Staubluftseite und der
Reinluftseite sorgen. Die gegen den Boden 36 anliegende
Drehdichtung 82 mit kleinem Durchmesser ist so ausgebildet,
daß sie unter Abdichtung der Öffnung 42 eine Drehung der
Drehwelle 52 und der Buchse 76 in Bezug zur Patrone 28
gestattet.
Die Auffangeinrichtung besteht im wesentlichen aus einem
außerhalb der Filterpatrone 28 und innerhalb des Tauchrohr 16
axial angeordneten vertikalen Auffangrohr 86. Das Auffangrohr
86 wird von zwei radial über die Buchse 76 überstehenden
Auslegern 88 getragen, die starr an einem Abfuhrrohr 90
befestigt sind, das mit dem unteren Ende des Auffangrohrs 86
verbunden ist und sich von dort aus schräg nach unten zur
Achse 24 erstreckt. Auf das untere Ende des Abfuhrrohrs 90 ist
ein flexibler Schlauch 92 aufgesteckt, dessen unteres Ende
(nicht dargestellt) knapp über dem Produktaustrags innerhalb
des Sammelbehälters des Gehäuseunterteils 14 mündet.
Die Einlaßöffnung 48 des langgestreckten zylindrischen
Auffangrohrs 86 ist schlitzförmig ausgebildet und erstreckt
sich über die gesamte Länge der Patrone 28, wobei sie im
wesentlichen in derselben Vertikalebene wie die
Luftaustrittsöffnungen 64 des Spülluftrohrs 50 angeordnet ist,
so daß sich die Luftaustrittsöffnungen 64 und die
Einlaßöffnung 48 auf entgegengesetzten Seiten des
Filtermaterials 32 in geringem Abstand gegenüberliegen.
Zwischen den entgegengesetzten Seitenrändern 94 der
Einlaßöffnung 48 und der Filterpatrone 28 sind zwei in
Richtung der Einlaßöffnung 48 konvergierende vertikale
Leitbleche 96 angebracht, die starr mit dem Auffangrohr 84
verbunden sind und dazu dienen, die zusammen mit den
mitgerissenen Feststoffpartikeln in die Einlaßöffnung 48
eintretende Spülluft zu beschleunigen. Schräge Bleche 98 am
oberen bzw. am unteren Ende des Auffangrohrs 84 dienen
ebenfalls dazu, die Spülluft in die Einlaßöffnung 48 zu
lenken.
Im Unterschied dazu weist das in Fig. 1 dargestellte
Ausführungsbeispiel zwei Spülluftrohre 50 und zwei
Auffangrohre 86 auf, die jeweils diametral angeordnet sind, um
die Auswuchtung der Drehwelle 52 zu verbessern. Die mit den
Auffangrohren 84 verbundenen schrägen Abfuhrrohre 90 münden
dort auf der Achse 24 in ein vertikales Fallrohr 100, das
entlang der Achse 24 nach unten bis in die Nähe des
Produktaustrags führt.
Claims (22)
1. Produktabscheider zur Abscheidung von Feststoffpartikeln
aus einem Gasstrom, mit einem Gehäuse, mindestens einer im
Gehäuse angeordneten, im wesentlichen zylindrischen
Filterpatrone mit einem vom Gasstrom durchströmten
Filtermaterial, sowie einer Reinigungsvorrichtung zur
Reinigung des Filtermaterials auf einem Teil des Umfangs der
Filterpatrone mit Spülluft im Gegenstrom, wobei die
Reinigungsvorrichtung mindestens eine Spüleinrichtung zum
Beaufschlagen des Umfangsteils mit Spülluft und mindestens
eine Auffangeinrichtung zum Auffangen abgereinigter
Feststoffpartikel umfaßt, die jeweils mindestens eine als
Austrittsöffnung für die Spülluft bzw. als Einlaßöffnung für
die Spülluft und die von dieser mitgeführten abgereinigten
Feststoffpartikel dienende Öffnung aufweisen, wobei sich die
Öffnungen entlang des zu reinigenden Umfangsteils der
Filterpatrone auf entgegengesetzten Seiten des Filtermaterials
gegenüberliegen, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spüleinrichtung (44) und die Auffangeinrichtung (46) synchron
zueinander um eine vertikale Längsachse (24) der ortsfest in
das Gehäuse (4) eingesetzten Filterpatrone (28) drehbar sind.
2. Produktabscheider nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spüleinrichtung (44) und die
Auffangeinrichtung (46) einen gemeinsamen Antrieb (74)
aufweisen.
3. Produktabscheider nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antrieb (74) reinluftseitig angeordnet
ist.
4. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spüleinrichtung (44) und die
Auffangeinrichtung (46) schrittweise drehbar sind.
5. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spüleinrichtung (44) und die
Auffangeinrichtung (46) drehfest miteinander verbunden sind.
6. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spüleinrichtung (44) und die
Auffangeinrichtung (46) lösbar miteinander verbunden sind.
7. Produktabscheider nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spüleinrichtung (44) und die
Auffangeinrichtung (46) durch eine Öffnung (42) in einem Boden
(36) der Filterpatrone (28) hindurch miteinander verbunden
sind.
8. Produktabscheider nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (42) beim Verbinden der
Auffangeinrichtung (46) mit der Spüleinrichtung (44)
abgedichtet wird.
9. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß beim Verbinden der
Auffangeinrichtung (46) mit der Spüleinrichtung (44) ein
ringförmiger Spalt zwischen einem oberen Stirnende (38) der
Filterpatrone (28) und einer gegenüberliegenden Anlagefläche
(56) des Gehäuses (4) durch Anpressen der Filterpatrone (28)
gegen die Anlagefläche (56) abgedichtet wird.
10. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Spüleinrichtung (44) und
die Auffangeinrichtung (46) parallel zueinander entlang der
Filterpatrone (28) nach unten erstrecken.
11. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangeinrichtung (46) an
ihrem unteren Ende in einen schräg nach unten in Richtung der
Längsachse (24) führenden Abfuhrkanal (90) mündet.
12. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spüleinrichtung (44) mit
Druckluft aus einer Druckluftquelle beaufschlagbar ist.
13. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spüleinrichtung (44) mit einem
Teil des gereinigten Gasstroms beaufschlagbar ist.
14. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangeinrichtung (46) eine
einzige schlitzförmige Einlaßöffnung (48) aufweist, die sich
entlang der gesamten Länge der Filterpatrone (28) erstreckt.
15. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangeinrichtung (46)
mehrere entlang der Filterpatrone (28) übereinander
angeordnete trichterförmige Einlaßöffnungen aufweist.
16. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
gekennzeichnet durch einen unterhalb der Filterpatrone (28) im
Gehäuse (6) angeordneten Sammelbehälter für abgeschiedene und
abgereinigte Feststoffpartikel.
17. Produktabscheider nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch
einen am unteren Ende des Sammelbehälters angeordneten
Produktaustrag.
18. Produktabscheider nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß ein unteres Ende des Abfuhrkanals (90)
oberhalb des Produktaustrags in den Sammelbehälter mündet.
19. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gasstrom nach dem Eintritt in
das Gehäuse (4) umgelenkt wird.
20. Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß sich der Strömungsquerschnitt des
Gasstroms nach dem Eintritt in das Gehäuse (4) erweitert.
21. Zyklon mit einem in seinem Tauchrohr angeordneten
Produktabscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 20.
22. Mobiler Staubsauger mit einem Produktabscheider nach
einem der Ansprüche 1 bis 20.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19753070A DE19753070A1 (de) | 1997-11-29 | 1997-11-29 | Produktabscheider |
| EP98121076A EP0916381A3 (de) | 1997-11-11 | 1998-11-06 | Produktabscheider |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19753070A DE19753070A1 (de) | 1997-11-29 | 1997-11-29 | Produktabscheider |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19753070A1 true DE19753070A1 (de) | 1999-06-02 |
Family
ID=7850271
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19753070A Withdrawn DE19753070A1 (de) | 1997-11-11 | 1997-11-29 | Produktabscheider |
Country Status (1)
| Country | Link |
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|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
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