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DE19753994A1 - Fehlbedienungssperre mit Flügelheber - Google Patents

Fehlbedienungssperre mit Flügelheber

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Publication number
DE19753994A1
DE19753994A1 DE19753994A DE19753994A DE19753994A1 DE 19753994 A1 DE19753994 A1 DE 19753994A1 DE 19753994 A DE19753994 A DE 19753994A DE 19753994 A DE19753994 A DE 19753994A DE 19753994 A1 DE19753994 A1 DE 19753994A1
Authority
DE
Germany
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lever
wing
pin
drive rail
rail
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Withdrawn
Application number
DE19753994A
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Lahmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hautau GmbH
Original Assignee
Hautau GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Hautau GmbH filed Critical Hautau GmbH
Priority to DE19753994A priority Critical patent/DE19753994A1/de
Publication of DE19753994A1 publication Critical patent/DE19753994A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05DHINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
    • E05D15/00Suspension arrangements for wings
    • E05D15/48Suspension arrangements for wings allowing alternative movements
    • E05D15/52Suspension arrangements for wings allowing alternative movements for opening about a vertical as well as a horizontal axis
    • E05D15/526Safety devices
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05FDEVICES FOR MOVING WINGS INTO OPEN OR CLOSED POSITION; CHECKS FOR WINGS; WING FITTINGS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, CONCERNED WITH THE FUNCTIONING OF THE WING
    • E05F7/00Accessories for wings not provided for in other groups of this subclass
    • E05F7/06Devices for taking the weight of the wing, arranged away from the hinge axis
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05DHINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
    • E05D15/00Suspension arrangements for wings
    • E05D15/48Suspension arrangements for wings allowing alternative movements
    • E05D15/52Suspension arrangements for wings allowing alternative movements for opening about a vertical as well as a horizontal axis
    • E05D15/526Safety devices
    • E05D2015/5266Safety devices acting perpendicular to the plane of the wing
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2900/00Application of doors, windows, wings or fittings thereof
    • E05Y2900/10Application of doors, windows, wings or fittings thereof for buildings or parts thereof
    • E05Y2900/13Type of wing
    • E05Y2900/148Windows

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Power-Operated Mechanisms For Wings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung für die Anbringung als kombinierte Fehlbedienungssperre und Flügelheber im Falzraum zwischen einem Flügel und einem Rahmen. Der Flügel ist gegenüber dem Rahmen sowohl verschwenkbar als auch verkippbar, so daß eine Fehlbetätigung dann möglich ist, wenn ein geschwenkter Flügel durch Betätigung am Betätigungsgriff irrtümlich in eine Kippstellung versetzt wird, so daß der Flügel nur noch im unteren rechten Eck gehalten werden würde und aus dem Blendrahmen herausfallen könnte. Diese Fehlbedienung muß verhindert werden, ebenso wie es bei heute gängigen großen und schweren Flügeln notwendig ist, dem Flügel kurz vor der Schließbewegung eine leichte Hubkomponente zu erteilen, um ihn sicher in den Blendrahmen, insbesondere bei schmalem Falz oder bei schmaler Falzluft einführen und verschließen zu können.
Eigenständige Flügelheber sind als sogenannte "Absackkompensatoren" in einem Leserbrief von Herrn Karl Heinz Fischbach in "baubeschlag-magazin 9/93", Seite 169 vertiefend erörtert worden und gehen nach dortiger Darstellung auf das Jahr 1920 zurück. Zum entsprechenden Stand der Technik wird auf DE 41 17 407 C2 verwiesen. Um Verriegelungen des Betätigungsgestänges aber zu erreichen, ist eine zusätzliche Maßnahme erforderlich, die in DE 195 11 929 C1 bzw. in ähnlicher Weise in DE 44 22 798 A1 beschrieben wird, dort jeweils Fig. 4. Die beiden Lösungen, die einen einzelnen Hebel ähnlich der zuvor skizzierten Lösung verwenden, haben in der Achse dieses Hebels einen unrunden Sperrzapfen oder ein sogenanntes "Profilstück", das in eine profilierte Ausnehmung der Treibschiene eingreift und bei bestimmten Stellungen des Profilstücks, die von der Winkelstellung des Hebels direkt gesteuert sind, ihre Längsbewegung freigibt oder in einer bestimmten Position ihre Längsbewegung blockiert.
So vorteilhaft diese Lösungen des Standes der Technik sind, so haben sie alle die Überlegung gemeinsam, die Schwenkbewegung des als Flügelheber fungierenden Hebels zu koppeln mit der Blockierwirkung der Fehlbedienungssperre, was impliziert, daß im letzten Bereich kurz vor der Schließstellung des Flügels in einem nur ganz kleinen Winkel darüber entschieden wird, ob die Treibstange in Längsrichtung betätigbar ist oder nicht. Die entsprechenden Bereiche, die die Verriegelung freigeben oder sperren, sind dementsprechend scharf oder stark beansprucht.
Die Erfindung hat sich das Problem gestellt, die Kombination aus Fehlbedienungssperre und Flügelheber so vorzuschlagen, daß sowohl die Hebefunktion als auch die Sperrfunktion weitgehend unabhängig voneinander verlaufen und insbesondere die Verriegelungsfunktion bestimmter und deutlicher zwischen einem Blockieren und einem Freigeben zu unterscheiden vermag, auch im Bereich kurz vor Schließstellung des Flügels.
Erreicht wird das mit der Lösung gemäß Anspruch 1, bei der zwei um eine gemeinsame Achse gesondert verschwenkbare Hebel vorgesehen werden. Beide Hebel haben den gleichen Drehpunkt. Der eine Hebel hat eine nach unten ragende L-förmige Nase (Anspruch 6), die einen Aufnahmebereich bildet, der in einen am Blendrahmen angeordneten Zapfen eingreift oder auf ihm aufliegt, um bei seiner Einschwenkbewegung in Richtung seiner Parallelstellung zur Treibschiene eine geringe Hubbewegung auf den Flügel auszuüben. Der zweite Hebel, der bevorzugt zwischen dem ersten Hebel und der Treibschiene oder der Deckschiene angeordnet ist, hat eine Konturierung in seinem langgestreckten Innenbereich, die einen unrund gestalteten Sperrbolzen blockiert oder freigibt, abhängig von der Stellung des Flügels und abhängig von der Stellung der Treibstange. Der Sperrbolzen ist fest mit der Treibschiene verbunden und wenn der zweite Hebel den Sperrbolzen daran hindert, eine Längsbewegung auszuführen, ist auch die Treibschiene gesperrt und Fehlbedienungen können ausgeschlossen werden.
Der zweite Hebel schwenkt - über eine Federbelastung veranlaßt - in Offenstellung (Kipp- oder Drehöffnung) aus der geraden Linie der Treibschiene heraus, aber mit einem wesentlich geringeren Winkel als der erste Hebel, insbesondere in etwa der Hälfte des Winkels, die der erste Hebel aus der besagten Linie auch federbelastet herausgeschwenkt wird. Während der kleine Schwenkwinkel des zweiten Hebels gerade ausreicht, um den Sperrbolzen freizugeben oder zu blockieren, ist der Ausschwenkwinkel des ersten Hebels so bemessen, daß eine ausreichende Hubbewegung auf den Flügel bei der Schließbewegung oder kurz vor dem Schließen bis zum endgültigen Schließen ausgeübt wird, ohne daß im anfänglichen zeitlichen Bereich der Hubbewegung diese Hubbewegung direkt oder indirekt eine Folge auf die Verriegelung oder Blockierung des zweiten Hebels hätte. Zwischen beiden Hebeln gibt es einen Totweg oder einen Tothub, innerhalb dessen keine Bewegungsverkopplung vorhanden ist. Erst im letzten Bereich, kurz vor der tatsächlich erreichten Schließstellung kann entweder der erste Hebel über einen Zwischenzapfen den zweiten Hebel in die parallel ausgerichtete Schließlage mitnehmen (Anspruch 2), oder aber der zweite Hebel selbst setzt sich mit seinem freien Ende auf den am Blendrahmen angebrachten Hauptzapfen auf und erfährt von ihm seine zur Freigabe des Sperrbolzens führende Rest-Verschwenkung (Anspruch 3).
Die beiden Betätigungsflächen der beiden Hebel sind demnach im wesentlichen senkrecht zueinander ausgerichtet (Anspruch 4). Während der erste Hebel eine Hebefunktion durch eine Berührung des Hauptbolzens erfährt, wozu die Anlagefläche im letzten Bereich der Schließbewegung etwa senkrecht zur Richtung der Treibschiene ausgerichtet ist, hat der zweite Hebel eine Anschlagfläche, die nur eine Bewegungskomponente senkrecht zur Treibschiene aufnehmen muß und deshalb parallel oder in Richtung der Treibschiene ausgerichtet sein kann (Anspruch 5).
Die beiden Hebel sind flach und langgestreckt ausgebildet. Die Konturierung, die die Blockierfunktion des zweiten Hebels erreicht, ist auf der Innenkante der Ausnehmung angeordnet, die beim Herausschwenken dieses Hebels gegen den Sperrbolzen zur Anlage kommt. Sie besteht aus insbesondere einem kurzen Verriegelungsbereich, der den Sperrbolzen nahezu punktuell festhält, entsprechend der der Drehstellung des Flügels entsprechenden Position des Sperrbolzens. Aus dieser Stellung darf er bei geöffnetem Flügel nicht herausbewegt werden, um eine Fehlfunktion sicher auszuschließen.
Es wird mit dem selbsttätig ausschwenkenden zweiten Hebel eine Verriegelungstiefe erreicht, die etwa einem Viertel bis der Hälfte der quer zum Falz oder zur Betätigungsrichtung der Treibschiene orientierten Erstreckung des Sperrbolzens entspricht und diese relativ große Verriegelungstiefe wird auf einem sehr kurzen Wegstück freigegeben und gesperrt, das dem Kreisbogenabschnitt entspricht, den das freie Ende des zweiten Hebels bei seiner Rückwärts-Schwenkbewegung in die Parallellage zur Treibschiene ausführt.
Der mit der Erfindung vorgeschlagene gestaffelte Eingriff eines Flügelheber-Hebels und einer Verriegelung über einen weiteren Hebel bewirkt, daß die Bewegungen des Flügelhebers entkoppelt von der Verriegelung sind, also die Bewegung des Flügels die Sperre aufhebt und freigibt und die eigentliche Sperrvorrichtung einen deutlichen Abstand von dem Drehpunkt der Sperre hat, wodurch die besagte geringe Schwenkbewegung des Flügels schon zu einer deutlichen Auslenkung im Schwenkbereich des Hebels und einer demzufolge deutlichen Freigabe oder deutlichen Sperrwirkung führt.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Treibschiene nicht geschwächt wird; in ihr ist kein Schlitz vorzusehen, in den ein Profilstück greift, vielmehr wird der unrunde Verriegelungszapfen durch die Deckschiene geführt und sitzt fest auf der Treibschiene. Das Schwächen der Deckschiene schadet nicht, da die Deckschiene keine Kräfte in Längsrichtung zu übertragen braucht.
Die beiden Betätigungshebel sind unabhängig voneinander federbelastet in Richtung auf die Falzluft, also weg von dem Flügel, bezogen auf einen Schwenkbereich des Flügels kurz vor seiner Schließstellung. Diese unabhängige Federbelastung kann durch eine gemeinsame Feder aufgebracht werden, die beispielsweise U-förmig mit zwei langgestreckten Fingern und einem Krümmungsbereich ausgebildet ist, der an der Deckschiene fest angeordnet wird.
Beispiele erläutern und ergänzen die Erfindung. Dabei sind in den Ausführungsbeispielen mehrere Stellungen derselben Einrichtung, bezogen auf die Flügelstellung und die nicht gezeigte Stellung eines Betätigungsgriffes, die sich in der Stellung einer Treibschiene 3 manifestiert, dargestellt, wobei Aufsichten auf die Stirnseite des Flügels 1 und Schnittdarstellungen durch die Mitte der Treibschiene 3 und parallel zur Erstreckung des Flügels sowie zwei Schnittansichten quer zur Erstreckung des Flügels gezeigt werden. Die Figuren "a" sind jeweils eine Stirnansicht, die Figuren "b" sind jeweils ein Schnitt parallel zur Erstreckung des Flügels und die Figuren "c" sind jeweils ein Schnitt quer zur Erstreckung des Flügels.
Die Fig. 1 (a, b, c) zeigen die Drehstellung der Einrichtung, die diese kurz nach Drehöffnen (oder kurz vor drehendem Schließen) des Flügels bis hin zur vollständigen Drehöffnung einnimmt. Die Fig. 2 (a, b) veranschaulichen die Kippstellung des Flügels, der normal betrieblich in seinem Kippwinkel beschränkt ist. Die Fig. 3 (a, b, c) veranschaulichen die Schließstellung, in der der Flügel 1 am Blendrahmen R anliegt und dazwischen einen Falzbereich F als "Falzluft" definiert.
Am einfachsten erschließt sich das Verständnis der Erfindung, wenn man von Fig. 1a und der zugehörigen Schnittdarstellung der Fig. 1b ausgeht. Hier wird die gerade noch geöffnete Stellung gezeigt, in der der Flügelheber mit dem ersten Hebel 10 noch nicht mit dem am Blendrahmen R befestigten Zapfen 30 auf einer dort angebrachten Platte 31 zusammenwirkt, also gerade zu berühren beginnt. Die korrespondierende Rückwärts-Schließ­ bewegung, also die Verdrehung des Flügels in Schließstellung, führt zu einer Berührung der Fläche 12 am L-förmigen freien Endabschnitt des ersten Hebels 10 mit dem Zapfen 30 und zu einer Ausübung einer Hubkraft beim weiteren Einschwenken des Flügels und einer demgemäß folgenden Rückwärts-Schwenk­ bewegung S des Hebels 10 in Richtung der Parallelstellung entlang der Längserstreckung der Treibschiene 3, die in Fig. 1c in der Nut N des Flügels 1 ersichtlich ist.
Die Deckschiene 2 trägt zur Ermöglichung der Schwenkbewegung des ersten Hebels 10 eine Achse 5, auf der auch der zwischen dem ersten Hebel 10 und der Deckschiene 2 angeordnete zweite Schwenkhebel 20 verschwenkbar angeordnet ist. Er hat einen geringeren Ausschwenkwinkel, der im dargestellten Fall zwischen 5° und 10° beträgt. Das Einschwenken aus Fig. 1a in Richtung der Schließstellung der Fig. 3a führt zunächst noch nicht zu einem Berühren des Zapfens 30 oder des nahe des Zapfens angeordneten Zwischenzapfens 13 am ersten Hebel mit dem L-förmigen freien Abschnitt des zweiten Hebels 20. Die dortige Berührungsfläche 22 kommt erst dann in Kontakt mit dem Zwischenzapfen 13, wenn der Flügel kurz vor seiner Schließstellung sich befindet, also sichergestellt werden kann, daß der Flügel schon praktisch geschlossen ist, um eine Betätigung gefahrlos am Betätigungsgriff freigeben zu können.
Zur Freigabe des Betätigungsgriffes wird beim Einschwenken des zweiten Hebels 20 der Sperrbolzen 40, der als im Querschnitt quadratischer, aufragender Bolzen gezeigt ist, freigegeben, so daß er sich an der Innenkontur A,B,C vorbeibewegen kann, insbesondere aus der Verriegelungsstellung der Fig. 1a freikommt, die der Drehstellung entspricht.
In der Schließstellung sind alle Hebel 10, 20 in Richtung der Treibschiene 3 bzw. der Deckschiene 2 ausgerichtet. Der quadratische Sperrbolzen 40 ist in Fig. 3b im Schnitt in der oberen Endlage zu ersehen, die dem oberen Bereich A der konturierten Ausnehmung des zweiten Schwenkhebels 20 entspricht. Ein Abwärtsbewegen des Sperrbolzens 4a in Richtung der Position der Fig. 1b entspricht dem Steuern des Flügels in eine Drehöffnungsmöglichkeit und dem Freigeben bestimmter Riegel, die am Blendrahmen verteilt sind. Der Flügel kann geöffnet werden und bei einer bereits geringfügigen Öffnung treibt die Feder 21 in Fig. 1a den zweiten Hebel 20 nach außen und verriegelt den Blockierzapfen 40 in der in Fig. 1a gezeigten Drehstellung. Danach kann eine weitere Längsbewegung der Treibschiene 3 nicht erfolgen.
Das Öffnen des Flügels hat auch zur Folge, daß er geringfügig an seinem freihängenden Ende abwärts bewegt wird, weil die Flügelhebe-Einrichtung durch den ersten Hebel 10 ihren Einfluß verliert. Der umgekehrte Bewegungsablauf findet statt bei der Bewegung von der Fig. 1a in die Schließstellung der Fig. 3a. Diese Bewegung ist auch in der Fig. 1c zur Fig. 3c im Querschnitt zu erkennen. Der längere erste Hebel 10 greift mit seinem L-förmigen Frontbereich 12 an dem blendrahmenseitigen Zapfen 30 an und wird einwärts geschwenkt, unter Übertragung einer Hubkomponente auf den Flügel 1.
Die Betätigungsstellungen der Treibschiene 3 sind in den Fig. 1b, 2b und 3b deutlicher ersichtlich, dort mit "x" bezeichnet. Eine jeweilige Stellung dieser Treibschiene entspricht einer jeweiligen Steuerung entsprechend den Riegeln oder Riegelzapfen am Umfang des Blendrahmens und Flügels, ebenso wie damit Scherenbewegungen gesteuert werden, die an der Unterseite und der Oberseite des Flügels vorgesehen werden.
Der Schwenkwinkel des ersten Hebels 10 kann in seinem Maximalwert begrenzt werden durch einen halbmondförmigen Nasenbereich 51 an dem Ende des ersten Hebels, der nahe der Achse 5 beider Hebel liegt. Dieser halbmondförmige Bereich 51 greift in einen Begrenzungsfinger 50 ein, wenn der maximale Schwenkwinkel des ersten Hebels 10 erreicht ist. Der Finger 50 kann verstellbar sein, um diese maximale Ausschwenkbewegung einstellen zu können, ohne daß damit Einfluß auf den zweiten Hebel 20 genommen wird, der unabhängig davon verschwenkbar ist.
Die Federwirkung auf beide Hebel 20, 10 wird durch eine U-förmige Fingerfeder 11, 21 ausgeübt, die in ihrem gekrümmten Bereich an der Deckschiene 2, insbesondere austauschbar, aber fest angeordnet ist.
Der Konturierungsbereich der Innenzone des zweiten Hebels 20 hat zwei seitliche Ausnehmungen B, C, wobei letztere etwas länger ist und dem Kippstellungs-Bereich des Blockierzapfens 40 entspricht. Die Stellung des Blockierzapfens 40, in der der Flügel oder das zugehörige Betätigungsgestänge drehgeöffnet werden kann, ist mit B benannt und ist sehr kurz, um hier eine definitive und unveränderliche Festlegung des Blockierzapfens auf einen nahezu punktförmigen Bereich zu erreichen. Im danebenliegenden Bereich hat die Ausnehmung im Hebel 20 keine Randkonturierung mehr, vielmehr nur einen langgestreckten Abschnitt A, der der normalen Schließstellung entspricht. Sie hat etwa die Länge, die der Ausnehmungsbereich C für die Kippstellung auf der anderen Seite des Bereiches B hat.
Die zuvor angesprochene Mitnahmebewegung des Zwischenzapfens 13 ist in der Fig. 3b am deutlichsten ersichtlich, dort liegt der Zwischenzapfen 13 direkt an dem freien Ende 22 des kleinen Hebels 20 an, während das freie L-förmige Ende des großen Hebels 10 an dem am Blendrahmen angeordneten Hauptzapfen 30 aufsitzt. Wird der Zwischenzapfen 13 fortgelassen und der kleine Hebel 20 etwas verlängert, so daß sein freier Bereich 22 es erlaubt, mit dem Hauptzapfen 30 kurz vor dem Schließen in Berührung zu kommen, so wird seine Freigabebewegung in Richtung "S" auch von dem Hauptzapfen 30 aus gesteuert.

Claims (12)

1. Fehlbedienungssperre mit Flügelheber für den Einbau in einen Falzraum (F) zwischen dem Flügel (1) und dem Rahmen (R), gegenüber dem der Flügel verschwenkbar und/oder kippbar ist, gesteuert über eine an einer Deckschiene (2) längsverschiebliche Treibschiene (3),
  • (a) mit zwei um eine gemeinsame Achse (5) gesondert verschwenkbaren Hebeln (10, 20), die beide federbelastet (11, 21) so vorgespannt sind, daß sie in Offenstellung oder Kippstellung mit unterschiedlichen Winkeln von der Richtung der Treibschiene (3) weg ausgeschwenkt sind, um mit zumindest einem (10) dieser Hebel bei der Schließbewegung des Flügels an einem am Blendrahmen angebrachten Hauptzapfen (30) anzugreifen und unter Rückwärtsschwenken (S) des einen Hebels (10) eine Hebekraft auf den Flügel (1) zu übertragen;
  • (b) wobei der zweite Hebel (20) so ausgebildet ist, daß er bei der Schließbewegung zeitlich erst nach dem ersten Hebel gegen die Vorspannung (21) betätigt zu werden beginnt, um in der Schließstellung eine Blockierung eines durch eine Deckschiene (2) ragenden unrunden Sperrbolzens (40) der Treibschiene (3) freizugeben, der in einer profilierten Ausnehmung (A, B, C) des zweiten Hebels (20) längsbewegbar ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, bei der die Betätigung des zweiten Hebels (20) indirekt über einen Zwischenzapfen (13) am ersten Hebel (10) erfolgt, der nach Durchlaufen eines Leer-Schwenkwinkels des ersten Hebels kurz vor der Schließstellung den zweiten Hebel (20) ergreift, um ihn in Schließstellung zu schwenken, bei der er die von der gemeinsamen Achse (5) um mehr als den Sperrbolzenquerschnitt beabstandete Blockierung des unrunden Sperrbolzens (40) freigibt.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, bei der der zweite Hebel (20) direkt von dem Hauptzapfen (30) aus betätigt wird und der gegenüber dem ersten Hebel (10) spätere Beginn des Rückschwenkens des zweiten Hebels (20) aus einem geringeren Ausschwenkwinkel und demgemäß späteren Berühren des Hauptzapfens (30) folgt, um in der Schließstellung die Blockierung des unrunden Sperrbolzens (40) freizugeben.
4. Einrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, bei der die Betätigungslinien oder Betätigungsflächen (12, 22) der beiden Hebel (10, 20) an ihrem jeweiligen freien Ende etwa senkrecht zueinander verlaufen.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, bei der die Betätigungsfläche oder Betätigungslinie (12) des ersten Hebels (10) eine in Schließstellung senkrecht zur Richtung der Treibschiene (3) verlaufende Richtung hat; und/oder die Betätigungsfläche oder Betätigungslinie (22) des zweiten Hebels (20) in etwa parallel zur Richtung der Treibschiene (3) verläuft, betrachtet in Schließstellung.
6. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der beide Hebel (10, 20) eine L-förmige Ausnehmung am freien Hebelende aufweisen, zum Eingriff des Hauptzapfens (30) oder des Hilfszapfens (13)
7. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der der Ausschwenkwinkel des ersten Hebels (10) in Offenstellung oder Kippstellung des Flügels (1) bezogen auf die Richtung der Treibschiene (3) größer ist, als der Ausschwenkwinkel des zweiten Hebels (20) in Offenstellung oder Kippstellung.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, bei der der Ausschwenkwinkel des ersten Hebels (10) in Offenstellung oder Kippstellung des Flügels zwischen etwa 10° und 30° gegenüber der Richtung der Treibschiene (3) beträgt und der Ausschwenkwinkel des zweiten Hebels (20) in Offenstellung oder Kippstellung etwa 50 bis 150 gegenüber der Richtung der Treibschiene (3) beträgt.
9. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der am ersten Hebel (10) nahe der Schwenkachse (5) eine Sperrnase (51) vorgesehen ist, die mit einem an der Deckschiene (2) angeordneten Begrenzungsfinger (50) so zusammenwirkt, daß in Offenstellung die Ausschwenkbewegung des ersten Hebels (10), veranlaßt durch die Feder (11) auf ein vorgegebenes, insbesondere einstellbares Maß beschränkt wird.
10. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der die profilierte Ausnehmung (A, B, C) in dem zweiten Hebel (20) so gestaltet ist, daß
  • (a) der unrunde, insbesondere quadratische Sperrbolzen (40) von einer Stellung, die der Schließstellung entspricht, ohne sperrende Einschränkung (A) in die Position verschiebbar ist, die der Drehstellung des Flügels entspricht und dort bei Öffnen des Flügels zwischen zwei quer verlaufenden Kanten in einer kurzen Ausnehmung (B) zu zwei Seiten hin verriegelt wird;
  • (b) der unrunde, insbesondere quadratische Sperrbolzen (40) aus der der Kippstellung entsprechenden Lage bis kurz vor die der Drehstellung entsprechenden Lage ungehindert längsverschiebbar ist (C), um kurz vor der Drehstellung durch einen quer verlaufenden Steg bei gekipptem Flügel daran gehindert zu werden, in die der Drehstellung entsprechende Position weiterbewegt zu werden.
11. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der die Verriegelungstiefe der Ausnehmungen (A, B, C), insbesondere der Ausnehmung (B) für die Verriegelung der Drehstellung, im zweiten Hebel (20) etwa ¼ bis ½ der Quererstreckung des Sperrbolzens (40) ist.
12. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der die zwei Hebel (10, 20) flach ausgebildet sind und direkt überein­ ander an der gemeinsamen Schwenkachse (5) angeordnet sind, in deren Bereich auch beide Federn (11, 21) festgelegt sind, insbesondere als eine U-förmige Feder, die an der Deckschiene (2) festgelegt ist, wobei der die Längsbewegung der Treibschiene sperrende zweite Hebel (20) zwischen dem ersten Hebel (10) und der Deckschiene um die gemeinsame Achse (5) schwenkbar angeordnet ist.
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