DE19753994A1 - Fehlbedienungssperre mit Flügelheber - Google Patents
Fehlbedienungssperre mit FlügelheberInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung für die Anbringung als
kombinierte Fehlbedienungssperre und Flügelheber im Falzraum
zwischen einem Flügel und einem Rahmen. Der Flügel ist gegenüber
dem Rahmen sowohl verschwenkbar als auch verkippbar, so daß eine
Fehlbetätigung dann möglich ist, wenn ein geschwenkter Flügel
durch Betätigung am Betätigungsgriff irrtümlich in eine
Kippstellung versetzt wird, so daß der Flügel nur noch im
unteren rechten Eck gehalten werden würde und aus dem
Blendrahmen herausfallen könnte. Diese Fehlbedienung muß
verhindert werden, ebenso wie es bei heute gängigen großen und
schweren Flügeln notwendig ist, dem Flügel kurz vor der
Schließbewegung eine leichte Hubkomponente zu erteilen, um ihn
sicher in den Blendrahmen, insbesondere bei schmalem Falz oder
bei schmaler Falzluft einführen und verschließen zu können.
Eigenständige Flügelheber sind als sogenannte
"Absackkompensatoren" in einem Leserbrief von Herrn Karl Heinz
Fischbach in "baubeschlag-magazin 9/93", Seite 169 vertiefend
erörtert worden und gehen nach dortiger Darstellung auf das Jahr
1920 zurück. Zum entsprechenden Stand der Technik wird auf
DE 41 17 407 C2 verwiesen. Um Verriegelungen des
Betätigungsgestänges aber zu erreichen, ist eine zusätzliche
Maßnahme erforderlich, die in DE 195 11 929 C1 bzw. in ähnlicher
Weise in DE 44 22 798 A1 beschrieben wird, dort jeweils Fig. 4.
Die beiden Lösungen, die einen einzelnen Hebel ähnlich der zuvor
skizzierten Lösung verwenden, haben in der Achse dieses Hebels
einen unrunden Sperrzapfen oder ein sogenanntes "Profilstück",
das in eine profilierte Ausnehmung der Treibschiene eingreift
und bei bestimmten Stellungen des Profilstücks, die von der
Winkelstellung des Hebels direkt gesteuert sind, ihre
Längsbewegung freigibt oder in einer bestimmten Position ihre
Längsbewegung blockiert.
So vorteilhaft diese Lösungen des Standes der Technik sind, so
haben sie alle die Überlegung gemeinsam, die Schwenkbewegung des
als Flügelheber fungierenden Hebels zu koppeln mit der
Blockierwirkung der Fehlbedienungssperre, was impliziert, daß im
letzten Bereich kurz vor der Schließstellung des Flügels in
einem nur ganz kleinen Winkel darüber entschieden wird, ob die
Treibstange in Längsrichtung betätigbar ist oder nicht. Die
entsprechenden Bereiche, die die Verriegelung freigeben oder
sperren, sind dementsprechend scharf oder stark beansprucht.
Die Erfindung hat sich das Problem gestellt, die Kombination aus
Fehlbedienungssperre und Flügelheber so vorzuschlagen, daß
sowohl die Hebefunktion als auch die Sperrfunktion weitgehend
unabhängig voneinander verlaufen und insbesondere die
Verriegelungsfunktion bestimmter und deutlicher zwischen einem
Blockieren und einem Freigeben zu unterscheiden vermag, auch im
Bereich kurz vor Schließstellung des Flügels.
Erreicht wird das mit der Lösung gemäß Anspruch 1, bei der zwei
um eine gemeinsame Achse gesondert verschwenkbare Hebel
vorgesehen werden. Beide Hebel haben den gleichen Drehpunkt. Der
eine Hebel hat eine nach unten ragende L-förmige Nase
(Anspruch 6), die einen Aufnahmebereich bildet, der in einen am
Blendrahmen angeordneten Zapfen eingreift oder auf ihm aufliegt,
um bei seiner Einschwenkbewegung in Richtung seiner
Parallelstellung zur Treibschiene eine geringe Hubbewegung auf
den Flügel auszuüben. Der zweite Hebel, der bevorzugt zwischen
dem ersten Hebel und der Treibschiene oder der Deckschiene
angeordnet ist, hat eine Konturierung in seinem langgestreckten
Innenbereich, die einen unrund gestalteten Sperrbolzen blockiert
oder freigibt, abhängig von der Stellung des Flügels und
abhängig von der Stellung der Treibstange. Der Sperrbolzen ist
fest mit der Treibschiene verbunden und wenn der zweite Hebel
den Sperrbolzen daran hindert, eine Längsbewegung auszuführen,
ist auch die Treibschiene gesperrt und Fehlbedienungen können
ausgeschlossen werden.
Der zweite Hebel schwenkt - über eine Federbelastung veranlaßt -
in Offenstellung (Kipp- oder Drehöffnung) aus der geraden Linie
der Treibschiene heraus, aber mit einem wesentlich geringeren
Winkel als der erste Hebel, insbesondere in etwa der Hälfte des
Winkels, die der erste Hebel aus der besagten Linie auch
federbelastet herausgeschwenkt wird. Während der kleine
Schwenkwinkel des zweiten Hebels gerade ausreicht, um den
Sperrbolzen freizugeben oder zu blockieren, ist der
Ausschwenkwinkel des ersten Hebels so bemessen, daß eine
ausreichende Hubbewegung auf den Flügel bei der Schließbewegung
oder kurz vor dem Schließen bis zum endgültigen Schließen
ausgeübt wird, ohne daß im anfänglichen zeitlichen Bereich der
Hubbewegung diese Hubbewegung direkt oder indirekt eine Folge
auf die Verriegelung oder Blockierung des zweiten Hebels hätte.
Zwischen beiden Hebeln gibt es einen Totweg oder einen Tothub,
innerhalb dessen keine Bewegungsverkopplung vorhanden ist. Erst
im letzten Bereich, kurz vor der tatsächlich erreichten
Schließstellung kann entweder der erste Hebel über einen
Zwischenzapfen den zweiten Hebel in die parallel ausgerichtete
Schließlage mitnehmen (Anspruch 2), oder aber der zweite Hebel
selbst setzt sich mit seinem freien Ende auf den am Blendrahmen
angebrachten Hauptzapfen auf und erfährt von ihm seine zur
Freigabe des Sperrbolzens führende Rest-Verschwenkung
(Anspruch 3).
Die beiden Betätigungsflächen der beiden Hebel sind demnach im
wesentlichen senkrecht zueinander ausgerichtet (Anspruch 4).
Während der erste Hebel eine Hebefunktion durch eine Berührung
des Hauptbolzens erfährt, wozu die Anlagefläche im letzten
Bereich der Schließbewegung etwa senkrecht zur Richtung der
Treibschiene ausgerichtet ist, hat der zweite Hebel eine
Anschlagfläche, die nur eine Bewegungskomponente senkrecht zur
Treibschiene aufnehmen muß und deshalb parallel oder in Richtung
der Treibschiene ausgerichtet sein kann (Anspruch 5).
Die beiden Hebel sind flach und langgestreckt ausgebildet. Die
Konturierung, die die Blockierfunktion des zweiten Hebels
erreicht, ist auf der Innenkante der Ausnehmung angeordnet, die
beim Herausschwenken dieses Hebels gegen den Sperrbolzen zur
Anlage kommt. Sie besteht aus insbesondere einem kurzen
Verriegelungsbereich, der den Sperrbolzen nahezu punktuell
festhält, entsprechend der der Drehstellung des Flügels
entsprechenden Position des Sperrbolzens. Aus dieser Stellung
darf er bei geöffnetem Flügel nicht herausbewegt werden, um eine
Fehlfunktion sicher auszuschließen.
Es wird mit dem selbsttätig ausschwenkenden zweiten Hebel eine
Verriegelungstiefe erreicht, die etwa einem Viertel bis der
Hälfte der quer zum Falz oder zur Betätigungsrichtung der
Treibschiene orientierten Erstreckung des Sperrbolzens
entspricht und diese relativ große Verriegelungstiefe wird auf
einem sehr kurzen Wegstück freigegeben und gesperrt, das dem
Kreisbogenabschnitt entspricht, den das freie Ende des zweiten
Hebels bei seiner Rückwärts-Schwenkbewegung in die Parallellage
zur Treibschiene ausführt.
Der mit der Erfindung vorgeschlagene gestaffelte Eingriff eines
Flügelheber-Hebels und einer Verriegelung über einen weiteren
Hebel bewirkt, daß die Bewegungen des Flügelhebers entkoppelt
von der Verriegelung sind, also die Bewegung des Flügels die
Sperre aufhebt und freigibt und die eigentliche Sperrvorrichtung
einen deutlichen Abstand von dem Drehpunkt der Sperre hat,
wodurch die besagte geringe Schwenkbewegung des Flügels schon zu
einer deutlichen Auslenkung im Schwenkbereich des Hebels und
einer demzufolge deutlichen Freigabe oder deutlichen
Sperrwirkung führt.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Treibschiene nicht
geschwächt wird; in ihr ist kein Schlitz vorzusehen, in den ein
Profilstück greift, vielmehr wird der unrunde
Verriegelungszapfen durch die Deckschiene geführt und sitzt fest
auf der Treibschiene. Das Schwächen der Deckschiene schadet
nicht, da die Deckschiene keine Kräfte in Längsrichtung zu
übertragen braucht.
Die beiden Betätigungshebel sind unabhängig voneinander
federbelastet in Richtung auf die Falzluft, also weg von dem
Flügel, bezogen auf einen Schwenkbereich des Flügels kurz vor
seiner Schließstellung. Diese unabhängige Federbelastung kann
durch eine gemeinsame Feder aufgebracht werden, die
beispielsweise U-förmig mit zwei langgestreckten Fingern und
einem Krümmungsbereich ausgebildet ist, der an der Deckschiene
fest angeordnet wird.
Beispiele erläutern und ergänzen die Erfindung. Dabei sind in
den Ausführungsbeispielen mehrere Stellungen derselben
Einrichtung, bezogen auf die Flügelstellung und die nicht
gezeigte Stellung eines Betätigungsgriffes, die sich in der
Stellung einer Treibschiene 3 manifestiert, dargestellt, wobei
Aufsichten auf die Stirnseite des Flügels 1 und
Schnittdarstellungen durch die Mitte der Treibschiene 3 und
parallel zur Erstreckung des Flügels sowie zwei Schnittansichten
quer zur Erstreckung des Flügels gezeigt werden. Die Figuren "a"
sind jeweils eine Stirnansicht, die Figuren "b" sind jeweils ein
Schnitt parallel zur Erstreckung des Flügels und die Figuren "c"
sind jeweils ein Schnitt quer zur Erstreckung des Flügels.
Die Fig. 1 (a, b, c) zeigen die Drehstellung der Einrichtung,
die diese kurz nach Drehöffnen (oder kurz vor drehendem
Schließen) des Flügels bis hin zur vollständigen Drehöffnung
einnimmt. Die Fig. 2 (a, b) veranschaulichen die Kippstellung
des Flügels, der normal betrieblich in seinem Kippwinkel
beschränkt ist. Die Fig. 3 (a, b, c) veranschaulichen die
Schließstellung, in der der Flügel 1 am Blendrahmen R anliegt
und dazwischen einen Falzbereich F als "Falzluft" definiert.
Am einfachsten erschließt sich das Verständnis der Erfindung,
wenn man von Fig. 1a und der zugehörigen Schnittdarstellung der
Fig. 1b ausgeht. Hier wird die gerade noch geöffnete Stellung
gezeigt, in der der Flügelheber mit dem ersten Hebel 10 noch
nicht mit dem am Blendrahmen R befestigten Zapfen 30 auf einer
dort angebrachten Platte 31 zusammenwirkt, also gerade zu
berühren beginnt. Die korrespondierende Rückwärts-Schließ
bewegung, also die Verdrehung des Flügels in
Schließstellung, führt zu einer Berührung der Fläche 12 am
L-förmigen freien Endabschnitt des ersten Hebels 10 mit dem
Zapfen 30 und zu einer Ausübung einer Hubkraft beim weiteren
Einschwenken des Flügels und einer demgemäß folgenden Rückwärts-Schwenk
bewegung S des Hebels 10 in Richtung der Parallelstellung
entlang der Längserstreckung der Treibschiene 3, die in Fig. 1c
in der Nut N des Flügels 1 ersichtlich ist.
Die Deckschiene 2 trägt zur Ermöglichung der Schwenkbewegung des
ersten Hebels 10 eine Achse 5, auf der auch der zwischen dem
ersten Hebel 10 und der Deckschiene 2 angeordnete zweite
Schwenkhebel 20 verschwenkbar angeordnet ist. Er hat einen
geringeren Ausschwenkwinkel, der im dargestellten Fall zwischen
5° und 10° beträgt. Das Einschwenken aus Fig. 1a in Richtung
der Schließstellung der Fig. 3a führt zunächst noch nicht zu
einem Berühren des Zapfens 30 oder des nahe des Zapfens
angeordneten Zwischenzapfens 13 am ersten Hebel mit dem
L-förmigen freien Abschnitt des zweiten Hebels 20. Die dortige
Berührungsfläche 22 kommt erst dann in Kontakt mit dem
Zwischenzapfen 13, wenn der Flügel kurz vor seiner
Schließstellung sich befindet, also sichergestellt werden kann,
daß der Flügel schon praktisch geschlossen ist, um eine
Betätigung gefahrlos am Betätigungsgriff freigeben zu können.
Zur Freigabe des Betätigungsgriffes wird beim Einschwenken des
zweiten Hebels 20 der Sperrbolzen 40, der als im Querschnitt
quadratischer, aufragender Bolzen gezeigt ist, freigegeben, so
daß er sich an der Innenkontur A,B,C vorbeibewegen kann,
insbesondere aus der Verriegelungsstellung der Fig. 1a
freikommt, die der Drehstellung entspricht.
In der Schließstellung sind alle Hebel 10, 20 in Richtung der
Treibschiene 3 bzw. der Deckschiene 2 ausgerichtet. Der
quadratische Sperrbolzen 40 ist in Fig. 3b im Schnitt in der
oberen Endlage zu ersehen, die dem oberen Bereich A der
konturierten Ausnehmung des zweiten Schwenkhebels 20 entspricht.
Ein Abwärtsbewegen des Sperrbolzens 4a in Richtung der Position
der Fig. 1b entspricht dem Steuern des Flügels in eine
Drehöffnungsmöglichkeit und dem Freigeben bestimmter Riegel, die
am Blendrahmen verteilt sind. Der Flügel kann geöffnet werden
und bei einer bereits geringfügigen Öffnung treibt die Feder 21
in Fig. 1a den zweiten Hebel 20 nach außen und verriegelt den
Blockierzapfen 40 in der in Fig. 1a gezeigten Drehstellung.
Danach kann eine weitere Längsbewegung der Treibschiene 3 nicht
erfolgen.
Das Öffnen des Flügels hat auch zur Folge, daß er geringfügig an
seinem freihängenden Ende abwärts bewegt wird, weil die
Flügelhebe-Einrichtung durch den ersten Hebel 10 ihren Einfluß
verliert. Der umgekehrte Bewegungsablauf findet statt bei der
Bewegung von der Fig. 1a in die Schließstellung der Fig. 3a.
Diese Bewegung ist auch in der Fig. 1c zur Fig. 3c im
Querschnitt zu erkennen. Der längere erste Hebel 10 greift mit
seinem L-förmigen Frontbereich 12 an dem blendrahmenseitigen
Zapfen 30 an und wird einwärts geschwenkt, unter Übertragung
einer Hubkomponente auf den Flügel 1.
Die Betätigungsstellungen der Treibschiene 3 sind in den
Fig. 1b, 2b und 3b deutlicher ersichtlich, dort mit "x"
bezeichnet. Eine jeweilige Stellung dieser Treibschiene
entspricht einer jeweiligen Steuerung entsprechend den Riegeln
oder Riegelzapfen am Umfang des Blendrahmens und Flügels, ebenso
wie damit Scherenbewegungen gesteuert werden, die an der
Unterseite und der Oberseite des Flügels vorgesehen werden.
Der Schwenkwinkel des ersten Hebels 10 kann in seinem
Maximalwert begrenzt werden durch einen halbmondförmigen
Nasenbereich 51 an dem Ende des ersten Hebels, der nahe der
Achse 5 beider Hebel liegt. Dieser halbmondförmige Bereich 51
greift in einen Begrenzungsfinger 50 ein, wenn der maximale
Schwenkwinkel des ersten Hebels 10 erreicht ist. Der Finger 50
kann verstellbar sein, um diese maximale Ausschwenkbewegung
einstellen zu können, ohne daß damit Einfluß auf den zweiten
Hebel 20 genommen wird, der unabhängig davon verschwenkbar ist.
Die Federwirkung auf beide Hebel 20, 10 wird durch eine U-förmige
Fingerfeder 11, 21 ausgeübt, die in ihrem gekrümmten Bereich an
der Deckschiene 2, insbesondere austauschbar, aber fest
angeordnet ist.
Der Konturierungsbereich der Innenzone des zweiten Hebels 20 hat
zwei seitliche Ausnehmungen B, C, wobei letztere etwas länger ist
und dem Kippstellungs-Bereich des Blockierzapfens 40 entspricht.
Die Stellung des Blockierzapfens 40, in der der Flügel oder das
zugehörige Betätigungsgestänge drehgeöffnet werden kann, ist mit
B benannt und ist sehr kurz, um hier eine definitive und
unveränderliche Festlegung des Blockierzapfens auf einen nahezu
punktförmigen Bereich zu erreichen. Im danebenliegenden Bereich
hat die Ausnehmung im Hebel 20 keine Randkonturierung mehr,
vielmehr nur einen langgestreckten Abschnitt A, der der normalen
Schließstellung entspricht. Sie hat etwa die Länge, die der
Ausnehmungsbereich C für die Kippstellung auf der anderen Seite
des Bereiches B hat.
Die zuvor angesprochene Mitnahmebewegung des Zwischenzapfens 13
ist in der Fig. 3b am deutlichsten ersichtlich, dort liegt der
Zwischenzapfen 13 direkt an dem freien Ende 22 des kleinen
Hebels 20 an, während das freie L-förmige Ende des großen
Hebels 10 an dem am Blendrahmen angeordneten Hauptzapfen 30
aufsitzt. Wird der Zwischenzapfen 13 fortgelassen und der kleine
Hebel 20 etwas verlängert, so daß sein freier Bereich 22 es
erlaubt, mit dem Hauptzapfen 30 kurz vor dem Schließen in
Berührung zu kommen, so wird seine Freigabebewegung in
Richtung "S" auch von dem Hauptzapfen 30 aus gesteuert.
Claims (12)
1. Fehlbedienungssperre mit Flügelheber für den Einbau in
einen Falzraum (F) zwischen dem Flügel (1) und dem
Rahmen (R), gegenüber dem der Flügel verschwenkbar
und/oder kippbar ist, gesteuert über eine an einer
Deckschiene (2) längsverschiebliche Treibschiene (3),
- (a) mit zwei um eine gemeinsame Achse (5) gesondert verschwenkbaren Hebeln (10, 20), die beide federbelastet (11, 21) so vorgespannt sind, daß sie in Offenstellung oder Kippstellung mit unterschiedlichen Winkeln von der Richtung der Treibschiene (3) weg ausgeschwenkt sind, um mit zumindest einem (10) dieser Hebel bei der Schließbewegung des Flügels an einem am Blendrahmen angebrachten Hauptzapfen (30) anzugreifen und unter Rückwärtsschwenken (S) des einen Hebels (10) eine Hebekraft auf den Flügel (1) zu übertragen;
- (b) wobei der zweite Hebel (20) so ausgebildet ist, daß er bei der Schließbewegung zeitlich erst nach dem ersten Hebel gegen die Vorspannung (21) betätigt zu werden beginnt, um in der Schließstellung eine Blockierung eines durch eine Deckschiene (2) ragenden unrunden Sperrbolzens (40) der Treibschiene (3) freizugeben, der in einer profilierten Ausnehmung (A, B, C) des zweiten Hebels (20) längsbewegbar ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, bei der die Betätigung des
zweiten Hebels (20) indirekt über einen
Zwischenzapfen (13) am ersten Hebel (10) erfolgt, der nach
Durchlaufen eines Leer-Schwenkwinkels des ersten Hebels
kurz vor der Schließstellung den zweiten Hebel (20)
ergreift, um ihn in Schließstellung zu schwenken, bei der
er die von der gemeinsamen Achse (5) um mehr als den
Sperrbolzenquerschnitt beabstandete Blockierung des
unrunden Sperrbolzens (40) freigibt.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, bei der der zweite Hebel (20)
direkt von dem Hauptzapfen (30) aus betätigt wird und der
gegenüber dem ersten Hebel (10) spätere Beginn des
Rückschwenkens des zweiten Hebels (20) aus einem
geringeren Ausschwenkwinkel und demgemäß späteren Berühren
des Hauptzapfens (30) folgt, um in der Schließstellung die
Blockierung des unrunden Sperrbolzens (40) freizugeben.
4. Einrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, bei der die
Betätigungslinien oder Betätigungsflächen (12, 22) der
beiden Hebel (10, 20) an ihrem jeweiligen freien Ende etwa
senkrecht zueinander verlaufen.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, bei der die Betätigungsfläche
oder Betätigungslinie (12) des ersten Hebels (10) eine in
Schließstellung senkrecht zur Richtung der
Treibschiene (3) verlaufende Richtung hat; und/oder
die Betätigungsfläche oder Betätigungslinie (22) des
zweiten Hebels (20) in etwa parallel zur Richtung der
Treibschiene (3) verläuft, betrachtet in Schließstellung.
6. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der beide
Hebel (10, 20) eine L-förmige Ausnehmung am freien
Hebelende aufweisen, zum Eingriff des Hauptzapfens (30)
oder des Hilfszapfens (13)
7. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der der
Ausschwenkwinkel des ersten Hebels (10) in Offenstellung
oder Kippstellung des Flügels (1) bezogen auf die Richtung
der Treibschiene (3) größer ist, als der Ausschwenkwinkel
des zweiten Hebels (20) in Offenstellung oder
Kippstellung.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, bei der der Ausschwenkwinkel
des ersten Hebels (10) in Offenstellung oder Kippstellung
des Flügels zwischen etwa 10° und 30° gegenüber der
Richtung der Treibschiene (3) beträgt und der
Ausschwenkwinkel des zweiten Hebels (20) in Offenstellung
oder Kippstellung etwa 50 bis 150 gegenüber der Richtung
der Treibschiene (3) beträgt.
9. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der am
ersten Hebel (10) nahe der Schwenkachse (5) eine
Sperrnase (51) vorgesehen ist, die mit einem an der
Deckschiene (2) angeordneten Begrenzungsfinger (50) so
zusammenwirkt, daß in Offenstellung die Ausschwenkbewegung
des ersten Hebels (10), veranlaßt durch die Feder (11)
auf ein vorgegebenes, insbesondere einstellbares Maß
beschränkt wird.
10. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der die
profilierte Ausnehmung (A, B, C) in dem zweiten Hebel (20)
so gestaltet ist, daß
- (a) der unrunde, insbesondere quadratische Sperrbolzen (40) von einer Stellung, die der Schließstellung entspricht, ohne sperrende Einschränkung (A) in die Position verschiebbar ist, die der Drehstellung des Flügels entspricht und dort bei Öffnen des Flügels zwischen zwei quer verlaufenden Kanten in einer kurzen Ausnehmung (B) zu zwei Seiten hin verriegelt wird;
- (b) der unrunde, insbesondere quadratische Sperrbolzen (40) aus der der Kippstellung entsprechenden Lage bis kurz vor die der Drehstellung entsprechenden Lage ungehindert längsverschiebbar ist (C), um kurz vor der Drehstellung durch einen quer verlaufenden Steg bei gekipptem Flügel daran gehindert zu werden, in die der Drehstellung entsprechende Position weiterbewegt zu werden.
11. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der die
Verriegelungstiefe der Ausnehmungen (A, B, C), insbesondere
der Ausnehmung (B) für die Verriegelung der Drehstellung,
im zweiten Hebel (20) etwa ¼ bis ½ der Quererstreckung
des Sperrbolzens (40) ist.
12. Einrichtung nach einem voriger Ansprüche, bei der die zwei
Hebel (10, 20) flach ausgebildet sind und direkt überein
ander an der gemeinsamen Schwenkachse (5) angeordnet sind,
in deren Bereich auch beide Federn (11, 21) festgelegt
sind, insbesondere als eine U-förmige Feder, die an der
Deckschiene (2) festgelegt ist, wobei der die
Längsbewegung der Treibschiene sperrende zweite Hebel (20)
zwischen dem ersten Hebel (10) und der Deckschiene um die
gemeinsame Achse (5) schwenkbar angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19753994A DE19753994A1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Fehlbedienungssperre mit Flügelheber |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19753994A DE19753994A1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Fehlbedienungssperre mit Flügelheber |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19753994A1 true DE19753994A1 (de) | 1999-06-10 |
Family
ID=7850854
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19753994A Withdrawn DE19753994A1 (de) | 1997-12-05 | 1997-12-05 | Fehlbedienungssperre mit Flügelheber |
Country Status (1)
| Country | Link |
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