DE19753846A1 - Schweißvorrichtung und Schweißverfahren für Hartkunststoffhohlprofile - Google Patents
Schweißvorrichtung und Schweißverfahren für HartkunststoffhohlprofileInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schweißvorrichtung mit zwei Anschlagleisten, die an ihren
sich gegenüberliegenden Stirnseiten paßgenau zusammengeführt werden, zum
Zusammenschweißen von zwei Halbzeugen aus extrudierten Hartkunststoff
hohlprofilen wie sie beispielsweise bei Türen- oder Fensterrahmenprofilen
vorkommen.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Verschweißen von zwei Halbzeugen aus
extrudierten Hartkunststoffhohlprofilen, bei dem die Halbzeuge an Anschlagleisten
an liegen, die paßgenau zusammengeführt werden und bei dem die Halbzeuge an den
Stirnseiten der Anschlagleisten vor dem Zusammenpressen erwärmt werden.
Bei heutzutage angewandten Verfahren zur Herstellung von Rahmenprofilen aus
Kunststoff, insbesondere für Türen und Fenster, werden Halbzeuge aus extrudierten
Hartkunststoffprofilen entsprechend den gewünschten Maßen zugeschnitten. Beim
Extrudieren der Hartkunststoffhohlprofile können Anschlagdichtungen, bevorzugt
Weichdichtungen aus Elastomeren, in einem Arbeitsgang durch Koextrusion mit dem
Hartkunststoffhohlprofil verbunden werden.
Extrudieren ist die Bezeichnung für ein auch Strangpressen genanntes Verfahren zur
Herstellung von Rohren, Drähten, Profilen, Schläuchen usw. aus thermoplastischen
Kunststoffen wie z. B. PVC, Polyethylen, Polypropylen, Polystrol usw. Das
Extrudieren erfolgt in Extrudern, die meistens als Schnecken-, seltener als
Kolbenextruder ausgelegt sind. Sie werden durch Einfülltrichter mit den
Thermoplasten in Form von Pulvern oder Granulaten beschickt. Das Material wird
erwärmt bzw. gekühlt, homogenisiert, plastifiziert, von einer Schnecke transportiert
und durch eine formgebende Düse im Spritzkopf gepreßt.
Sind bei der Herstellung der Halbzeuge die Anschlagdichtungen nicht durch
Koextrusion mit dem Hartkunststoffhohlprofil zusammengeführt worden, wird die
Anschlagdichtung nach dem Herstellen des Hartkunststoffhohlprofils in eine Nut
desselben eingesetzt. Das so entstandene Halbzeug wird in einem nachfolgenden
Arbeitsgang auf die benötigten Rahmenlängen zugeschnitten. Beim Zuschneiden werden
Gehrungsecken geschnitten. Die Anschlagdichtungen sollen eine höhere Dichtigkeit der
Fenster und Türen gewährleisten. Die zugeschnittenen Halbzeuge mit den eingesetzten
Anschlagdichtungen werden mittels spezieller Maschinen verschweißt.
Beim Verschweißen werden die beiden Stirnseiten der Halbzeuge, die miteinander
verschweißt werden, soweit erwärmt, daß diese weich werden. Dann werden die
beiden Stirnseiten der Halbzeuge zusammengepreßt.
Um eine hohe Paßgenauigkeit zu gewährleisten, werden die Halbzeuge aus dem
Hartkunststoffhohlprofil an die Anschlagleisten angelegt, die ein Profil aufweisen, in
das die Halbzeuge hineinpassen. Die Halbzeuge werden unter hohem Druck gegen die
Anschlagleiste gepreßt. Die beiden Halbzeuge, die in den sich gegenüberstehenden
Anschlagleisten eingespannt sind, stehen geringfügig über die Stirnseite der
jeweiligen Anschlagleiste vor, damit eine Verbindung zwischen den beiden Halbzeugen
entstehen kann. Werden die Halbzeuge nun zusammengepreßt, verschweißen die
Halbzeuge miteinander.
An der Stelle, an der die Halbzeuge zusammengepreßt werden, d. h. an der
Schweißnaht, entstehen Schweißraupen, die in einem nachfolgenden Arbeitsgang vom
nun fertigen Profilrahmen abgefräst werden müssen. Es ist ersichtlich, daß derjenige
Teil der Schweißraupe, der sich unter der Anschlagdichtung, die ebenfalls mit
verschweißt wurde, befindet, nicht ohne Probleme entfernt werden kann. Dieser Teil
der Schweißraupe kann nicht entfernt werden, ohne die Anschlagdichtung zu
beschädigen. Die Anschlagdichtung wird in diesem Abschnitt des Rahmens zusätzlich
durch die Schweißraupe belastet, die sich unterhalb der Anschlagdichtung befindet.
Die Schweißnaht ist an der Eckstoßverbindung infolge der Schweißraupe sehr uneben.
Daraus folgt, daß die Dichtfähigkeit in diesem und in den Anschlußbereichen
mangelhaft ist. Des weiteren wird die Anschlagdichtung wegen der unebenen
Auflagefläche ungleichmäßig belastet. Der Druck, dem die Anschlagdichtung oberhalb
der Schweißraupe ausgesetzt ist, ist höher als der Druck, dem die Anschlagdichtung an
den Stellen neben der Schweißraupe ausgesetzt wird. Dies hat zur Folge, daß infolge
der unterschiedlichen Belastung die Anschlagdichtung dort sehr leicht einreißen kann
bzw. an dieser Stelle beschädigt wird. Dies hat wiederum zur Folge, daß die Dichtung
ihre Hauptaufgabe nicht mehr nachkommt, die Dichtigkeit des Fensters oder der Tür
zu gewährleisten.
Um dieses Problem zu beseitigen, gibt es nach dem Stand der Technik die Möglichkeit,
den Hartkunststoffprofilrahmen ohne die Anschlagdichtung zusammenzuschweißen und
dann die bei der Verschweißung entstandenen Schweißraupen mittels einer
Fräsmaschine abzufräsen. Zur Herstellung der umlaufenden Anschlagdichtung muß
diese in einer speziellen Maschine auf Gehrung geschnitten und verschweißt werden.
Anschließend wird in einem weiteren Arbeitsgang die Anschlagdichtung an dem
Profilrahmen befestigt. Gegen dieses Verfahren spricht, daß die Anschlagdichtung sehr
exakt hergestellt und die Anschlagdichtung in einem weiteren kosten intensiven
Arbeitsgang an dem Fenster- oder Türrahmen angebracht werden muß. Für die
Herstellung der umlaufenden Anschlagdichtung wird eine spezielle Maschine benötigt,
die wiederum zusätzliche Kosten verursacht.
Eine Vorrichtung zum Herstellen einer Eckstoßverbindung zwischen zwei
Kunststoffprofilsträngen ist in der Offenlegungsschrift DE 37 39 656 A1
beschrieben. Bei dieser Vorrichtung werden die Kunststoffprofilstränge als
Weichdichtungen für Fenster und Türen in Halterungen eingespannt. Mittels eines
Messers und eines Widerlagers, das in einem Schieber integriert ist, werden vor dem
Verschweißen die Kunststoffprofilstränge glatt abgeschnitten, damit diese möglichst
exakt gegeneinander geführt werden können, um verschweißt zu werden. In dem
Widerlager ist eine Nut eingelassen, in die das Messer, das die Kunststoffstränge glatt
abschneidet, eindringt. Es wird dabei ein Gehrungsschnitt ausgeführt. Wenn die
Kunststoffstränge zu einer Eckstoßverbindung miteinander verschweißt werden, hat
das Widerlager keine Funktion mehr. Das Widerlager befindet sich dann nicht mehr im
Arbeitsbereich. Das Widerlager hemmt nicht die Bildung einer Schweißraupe. Durch
diese Vorrichtung soll vielmehr gezielt eine Schweißraupe in einer bestimmten
Stärke hervorgerufen werden.
Die in der oben genannten Offenlegungsschrift beschriebene Vorrichtung ist für die
Verarbeitung von Flügelfalzdichtungen aus Weichkunststoffen ausgelegt, die mit einem
Messer abgeschnitten werden können. Umlaufende Flügelfalzdichtungen werden bei der
Herstellung von z. B. Holzfenstern benötigt, da an diesen während der Herstellung
nichts verschweißt wird. Die umlaufenden Flügelfalzdichtungen werden bei diesem
Fenstertyp erst nach der Montage befestigt. Hingegen können
Hartkunststoffhohlprofile nicht mit dieser Vorrichtung bearbeitet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art
anzugeben, mit der es ermöglicht wird, bei der Herstellung von Kunststoffrahmen aus
Hartkunststoffhohlprofilen die Bildung einer Schweißraupe an derjenigen Stelle zu
hemmen, an der sich eine Anschlagdichtung befindet, um diese geringeren Belastungen
auszusetzen und eine Beschädigung derselben zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß in mindestens einer der beiden Anschlagleisten
eine in Längsrichtung der Anschlagleiste verschiebbare elastisch vorgespannte
Profilschiene eingelassen ist, die über die Stirnseite vorsteht, und daß eine
Einspannvorrichtung vorgesehen ist, durch die während des Zusammenschweißens
mindestens ein Teil der beiden Halbzeuge gegen die Anschlagleiste und die Profilschiene
gepreßt wird.
Der Grundgedanke der Erfindung ist, daß die Bildung einer Schweißraupe an den
Stellen gehemmt werden soll, an denen die Schweißnaht von einer Anschlagdichtung
überdeckt wird, um diese Anschlagdichtung zu schonen. Der Vorteil der Erfindung liegt
darin, daß die Anschlagdichtung bereits vor dem Zusammenschweißen an das
Hartkunststoffhohlprofil angebracht wird. Es entfällt damit auch das schwierige und
zeitaufwendige Befestigen der Anschlagdichtung nach dem Herstellen der
Kunststoffrahmen. Des weiteren wird die Anschlagdichtung beim Entfernen der
Schweißraupe an den Eckstoßverbindungen schonend behandelt, da es keinen Grund
mehr gibt, die Schweißnaht im Bereich der Anschlagdichtung zu behandeln. Darüber
hinaus wird die Anschlagdichtung an ihren schwächsten Stellen, den Schweißnähten,
einer geringeren Belastung ausgesetzt, weil die Ausdehnung der Schweißraupe durch
die Profilschiene deutlich verringert wird und die Druckverteilung im Bereich der
Schweißnaht deutlich gleichmäßiger ausgeprägt ist.
Das Halbzeug wird so auf die Anschlagleiste angelegt, daß es leicht über die Stirnseite
der Anschlagschiene vorsteht. Die Profilschiene steht noch etwas weiter vor. Werden
die beiden Anschlagleisten nun zum Verschweißen der Halbzeuge zusammengefahren,
bildet sich an den Stellen, wo die Profilschiene ist, nur eine geringe Wulst aus, da die
Profilschiene das Halbzeug zwischen den beiden Stirnseiten der Anschlagleisten
unterstützt. Die Stirnseiten der eigentlichen Anschlagleisten berühren sich beim
Verschweißen der Halbzeuge nicht, d. h. die Kunststoffmasse kann beim Verschweißen
in die Lücke zwischen den beiden Anschlagleisten ausweichen und bildet dabei eine
Schweißraupe. An der Stelle, wo die Profilschiene eine feste Verbindung zur
gegenüberliegenden Stirnwand aufgebaut hat, kann die Kunststoffmasse nicht in
Richtung der Profilschiene ausweichen, sondern nur in die entgegengesetzte Richtung,
d. h. in den Hohlraum des Hartkunststoffhohlprofils hinein. Es wird folglich an dieser
Stelle keine fühlbare Schweißraupe aufgebaut, die die gleichzeitig mit verschweißte
Anschlagdichtung belasten würde. Die entstehende Schweißraupe wird durch den
Einsatz der Profilschiene deutlich reduziert.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß jede der beiden
Anschlagleisten eine Profilschiene hat. Der Vorteil liegt darin, daß beide
Anschlagleisten vollkommen symmetrisch aufgebaut sind und folglich auch eine
symmetrische Bewegung der beiden zusammenzuführenden Teile ermöglichen.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung verläuft die Profilschiene nur
über einen Abschnitt der Breite der Stirnseite der Anschlagleiste. Die Profilschiene
unterstützt nur den Abschnitt des anliegenden Hartkunststoffhohlprofils, auf dem die
Anschlagdichtung an liegt, da nur an diesen Stellen die Bildung der Schweißraupe
gehemmt werden muß und die Schweißraupe im Verlauf der restlichen Schweißnaht
auf der Außenoberfläche ohne großen Aufwand entfernt werden kann.
Eine für die praktische Anwendung wichtige Ausführungsform der Erfindung zeichnet
sich dadurch aus, daß die Profilschiene im Ruhezustand über die Stirnseite der
Anschlagleiste für das Hartkunststoffhohlprofil mittels einer Feder hinaus gedrückt
wird. Bei dieser Ausführungsform fährt die Profilschiene nach der Benutzung
selbständig in ihre Ausgangsposition zurück. Es ist keine Justierung von Hand in eine
Grundstellung erforderlich. Dieses spart in der laufenden Produktion Zeit und Geld ein.
Es ist ferner vorteilhaft, daß nur ein Teil des Halbzeugs auf der Anschlagleiste und der
Profilschiene an liegt. Ein anderer Teil des Halbzeuges liegt auf der Bodenplatte der
Maschine auf. Dadurch wird die Anschlagleiste leichter und einfacher in der
Handhabung. Die Profilschiene muß nur in dem Abschnitt unterstützend wirken, in
dem die Anschlagdichtungen verschweißt werden. Daraus ergibt sich, daß sich die
Profilschiene nur partiell über das Halbzeug, das verschweißt wird, erstreckt.
Eine wichtige Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die
beiden Halbzeuge durch die Anschlagleisten winklig zusammengepreßt und
verschweißt werden. Der Großteil der in der Praxis zusammengeschweißten
Hartkunststoffhohlprofile werden zu Kunststoffrahmen zusammengeschweißt. Für
jeden Winkel, unter dem eine Rahmeneckverbindung zusammengeschweißt werden
soll, wird das passende Paar von Anschlagleisten benötigt.
Die für die Praxis wichtigste Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, daß die zwei Halbzeuge jeweils einen Gehrungsschnitt von 45° aufweisen und
mittels der Anschlagleisten paßgenau zusammengepreßt und in einem Winkel von 90°
verschweißt werden. Die Eckverbindung mit einem Winkel von 90° ist die
Standardausführung bei Fenster- und Türrahmen, wo die Kunststoffrahmen am
häufigsten eingesetzt werden. Diese Verbindung hat wirtschaftlich die größte
Bedeutung, entsprechend kommen hierbei die Vorteile in der Herstellung und in der
späteren Nutzung am deutlichsten zum Tragen.
Eine ebenfalls interessante Bauform der Maschine ist dadurch gekennzeichnet, daß die
zwei Halbzeuge mittels der Anschlagleisten geradlinig miteinander verschweißt
werden. Diese Ausgestaltung der Erfindung ist hilfreich bei der Verwendung von
Reststücken, um die Restmengen zu verringern.
Eine für die praktische Handhabung besonders günstige Ausgestaltung der Erfindung
kennzeichnet sich dadurch, daß die Anschlagleiste an die Form des an ihr anliegenden
Abschnitts des Halbzeugs angepaßt ist. Durch die Formanpassung der Anschlagleiste hat
das Halbzeug einen besseren Sitz in der Form. Dies erhöht wiederum die
Paßgenauigkeit, da das Halbzeug nicht verrutschen kann.
Neben der zuletzt genannten Ausführungsform ist es daneben auch wichtig für die
Paßgenauigkeit, daß die Profilschiene an die Form des an ihr anliegenden Teils des
Halbzeugs angepaßt ist. Durch die Form wird das Halbzeug zusätzlich in seiner Lage
gehalten, bzw. es wird in eine bestimmte Lage gedrückt, wenn das Halbzeug auf der
Anschlagleiste eingespannt wird.
Das Material, das auf den Anschlagleisten verarbeitet wird, zeichnet sich dadurch aus,
daß die Halbzeuge des Hartkunststoffhohlprofils, die zusammengeschweißt werden, aus
Thermoplasten bestehen. Dies macht deutlich, daß keine Kunststoffprofile, die nur aus
Gummi bestehen, d. h. sehr elastische Kunststoffe, mittels der Vorrichtung gemäß der
Erfindung verschweißt werden. Bei der Schweißvorrichtung gemäß der Erfindung
bestehen die Halbzeuge aus thermoplastischen Hartkunststoffen an denen eine
Anschlagdichtung befestigt ist.
Eine für die Erfindung besonders wichtige Ausführungsform erlaubt es, daß auf den
Halbzeugen Anschlagdichtungen aus Elastomeren aufgebracht sind und diese beim
Verschweißen ebenfalls miteinander verschweißt werden. Hierbei werden die
Anschlagdichtungen in einem Arbeitsgang direkt mitverarbeitet. Bei dieser
Anwendungsform wird der erfinderische Gedanke besonders deutlich. Unterhalb der
Anschlagdichtung kann die Schweißraupe nicht mehr nachbearbeitet werden. Wird die
Bildung der Schweißraupe an dieser Stelle gehemmt oder ganz verhindert, ist die
Belastung und die Gefahr der Beschädigung wesentlich geringer als bei der Herstellung
der Kunststoffrahmen ohne eine Profilschiene nach dem Stand der Technik.
Für die Ausgestaltung der Erfindung ist es ebenfalls von Interesse, daß ein Abschnitt
des Halbzeugs, der die Anschlagdichtung aufnimmt bzw. umfaßt, an der Profilschiene
an liegt. An der Stelle, an der das Halbzeug auf der Profilschiene an liegt, wird die
Schweißraupe gehemmt.
Eine für die praktische Anwendung besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
zeichnet sich dadurch aus, daß die Profilschiene eine Rinne an ihrer Stirnseite
aufweist, über die die beim Zusammenschweißen entstehende überschüssige
Kunststoff- bzw. Elastomermasse abgeführt wird. Die beim Zusammenschweißen
überschüssige Kunststoff- bzw. Elastomermasse wird damit gezielt abgeführt. Die sich
damit gebildete Restmenge ist dann sehr einfach und ohne großen Aufwand von der
Anschlagleiste und vom Rahmen zu entfernen.
Eine weitere Verbesserung zeichnet sich dadurch aus, daß die Rinne in der
Profilschiene über die Stirnseite der Anschlagleiste nach außen verlängert ist. Die
überschüssige Masse kann sich beliebig weit ausdehnen, ohne beim
Zusammenschweißen den Kunststoffrahmen zu beschädigen oder zu verschmutzen.
Die Rinne in der Profilschiene verläuft knapp unterhalb der Kante, auf der das
Halbzeug während des Zusammenschweißens anliegt. Der Vorteil liegt darin, daß die
Stirnseiten der Anschlagleisten und der Profilschienen bei dieser Form kaum mit der
überschüssigen Kunststoffmasse in Berührung kommen und entsprechend gering von
dieser verschmutzt werden und der Reinigungsaufwand dadurch deutlich reduziert
wird.
In einer weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung fällt auf, daß die
Halbzeuge geringfügig über die Stirnseiten der Anschlagleisten vor dem
Zusammenfügen vorstehen. Da die Halbzeuge, wenn sie auf den Anschlagleisten liegen
und festgespannt sind, nicht mehr bewegbar sind, müssen die Halbzeuge leicht über die
Stirnseiten vorstehen, damit ein Verschweißen möglich ist.
In einer für die Benutzung günstigen Ausführungsform fällt auf, daß die Profilschiene
mindestens gleich weit wie die Halbzeuge über die Stirnseiten der Anschlagleisten vor
dem Zusammenfügen vorstehen. Dadurch wird gewährleistet, daß die Bildung der
Schweißraupe zumindest gehemmt wird. Ragt die Profilschiene weiter vor als das
Halbzeug, ist dies eher von Vorteil. Da die Profilschienen beweglich gelagert sind,
können diese beim Zusammenpressen der beiden Anschlagleisten und somit der
Halbzeuge mit zurückweichen bis sie eine Linie mit der Stirnseite der Anschlagleiste
bilden.
Besonders vorteilhaft für die Anwendung der Erfindung ist, daß die Einspann
vorrichtung von mindestens einer Seite Druck auf die Halbzeuge und die
Anschlagleisten ausübt, damit diese eine feste Verbindung eingehen, die Halbzeuge
während des Verschweißens nicht verrutschen und die präzise Ausrichtung
beibehalten wird, wenn die Anschlagleisten zusammengefahren und die Halbzeuge
zusammengepreßt werden.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Verschweißen von zwei Halbzeugen aus
extrudierten Hartkunststoffhohlprofilen, bei dem die Halbzeuge an Anschlagleisten
anliegen, die paßgenau zusammengeführt werden und bei dem die Halbzeuge an den
Stirnseiten der Anschlagleisten vor dem Zusammenpressen erwärmt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren dieser Art anzugeben, mit
dem es ermöglicht wird, bei der Herstellung von Kunststoffrahmen aus
Hartkunststoffhohlprofilen die Bildung einer Schweißraupe an derjenigen Stelle zu
hemmen, an der sich eine Anschlagdichtung befindet, um diese geringeren Belastungen
auszusetzen und eine Beschädigung derselben zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß mindestens eine der Anschlagleisten eine
bewegbare Profilschiene hat, die leicht über die Stirnseite vorsteht, die beim
Zusammenpressen der Anschlagleisten zurückgeschoben wird und die unterstützend an
mindestens einem Teil der beiden Halbzeuge wirkt.
Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß die Bildung einer Schweißraupe an der
Nahtstelle gehemmt bzw. verhindert wird. Dies wird dadurch erreicht, daß die
Anschlagleisten mindestens eine Profilschiene haben, die bewegbar ist und die
gegenüberliegende Stirnseite berührt, bevor sich die beiden Halbzeuge berühren, die
verschweißt werden. Dadurch, daß eine feste Verbindung zwischen den Stirnseiten
durch die Profilschiene hergestellt wird, bevor die Halbzeuge aufeinandertreffen, ist
es dem Kunststoff an dieser Stelle nicht möglich eine Schweißraupe auszubilden.
Wird das Verfahren optimiert eingesetzt, fällt auf, daß die Hartkunststoffhohlprofile
mit einer Anschlagdichtung aus Elastomeren versehen werden und die so entstandenen
Halbzeuge in einem Arbeitsgang miteinander verschweißt werden. Bei dieser
Anwendungsform wird der Arbeitsgang gespart, bei dem die Anschlagdichtung
nachträglich, nach dem Entfernen der Schweißraupen befestigt werden, da die
Schweißraupe bereits während des Verschweißens deutlich gehemmt bzw. verhindert
wird. Somit wird Zeit eingespart und die Herstellungskosten verringern sich.
Bei diesem Verfahren ist von Bedeutung, daß die Anschlagdichtung an der Stelle des
Halbzeuges angebracht ist bzw. wird, an dem die Profilschiene mindestens einen Teil
des Halbzeugs unterstützt. Der Vorteil dieses neuen Verfahrens kommt nur an den
Stellen zum Tragen, an denen die Anschlagdichtung anliegt, entsprechend muß die
Profilschiene mindestens an diesen Stellen liegen. An den übrigen Stellen ist die
Profilschiene nicht von so großer Bedeutung, da hier die Schweißraupe ohne großen
Aufwand entfernbar ist und die Anschlagdichtung dabei nicht beschädigt wird.
In einer Ausführungsform des Verfahrens wird die Anschlagdichtung nach dem
Verschweißen des Hartkunststoffhohlprofils in dafür vorgesehene Befestigungsnuten befestigt.
Verschweißen des Hartkunststoffhohlprofils in dafür vorgesehene Befestigungsnuten befestigt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform des Verfahrens wird während des
Zusammenpressens der Anschlagleisten und der Halbzeuge auf diese von mindestens
einer Seite her Druck ausgeübt wird. Wird Druck von mindestens einer Seite
ausgeübt, wird sichergestellt, daß die Schweißverbindung fest ist, d. h. daß die
Verbindung stabil ist, und daß die Paßgenauigkeit der Schweißverbindung stimmt, d. h.
der Kunststoffrahmen die gewünschte Form hat.
Eine besonders effektive Ausführungsform des Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Halbzeuge, die verschweißt werden, das gleiche Profil haben. Das
Verschweißen von Halbzeugen mit dem gleichen Profil wird in der Anwendung des
Verfahrens die Regel sein, da die Kunststoffrahmen, die mit dem Verfahren hergestellt
werden, das gleiche Profil aufweisen. Es wird dadurch eine höhere Paßgenauigkeit
erreicht.
Das hier beschriebene Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß das Verschweißen der
beiden Halbzeuge durch Druck und Erwärmung erreicht wird. Durch die Kombination
von Druck und Wärme wird eine größtmögliche Festigkeit entlang der Schweißnaht
erreicht, die zu einer größtmöglichen Stabilität führt.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der Fig.
1 bis 4 schematisch dargestellt und erläutert. Die Darstellung ist nicht
maßstabsgetreu. Es zeigt:
Fig. 1 Eine perspektivische Ansicht von vorne der Anschlagleiste mit 45°
Gehrungsschnittkante,
Fig. 2 eine Ansicht auf die Stirnseite einer Anschlagleiste mit Profilschiene und
angesetztem Halbzeug,
Fig. 3 eine Ansicht von oben auf zwei Anschlagleisten mit Profilschienen in der
Ruhelage im Anschlagwinkel von jeweils 45°,
Fig. 4 einen Teilschnitt längs der Schnittlinie IV-IV in Fig. 3, der eine Rinne
zeigt.
Fig. 1 zeigt eine Anschlagleiste 1, die ein Profil 6 aufweist, an der ein Halbzeug 9
(siehe Fig. 2) angelegt wird. In dieser Anschlagleiste 1 ist eine Profilschiene 2
integriert. Knapp unterhalb der Oberkante der Profilschiene 2 ist der Verlauf einer
Rinne 3 zu erkennen, über die die beim Zusammenpressen überschüssige Elastomer- und
Kunststoffmasse des Halbzeugs 9 abgeführt wird. Diese Rinne 3 in der
Profilschiene 2 hat eine Verlängerung 4 in der Stirnseite 8 der Anschlagleiste 1, über
die die Masse nach außen abgeführt wird. Die Profilschiene 2 ist beweglich in
Längsrichtung und elastisch vorgespannt gelagert. Hinter der Profilschiene 2 ist ein
Bewegungsraum 7, der eine Feder 16 (siehe Fig. 3) enthält, die in Fig. 1 nicht zu
sehen ist. Durch die Feder 16, die sich im Bewegungsraum 7 befindet, wird die
Profilschiene 2 in ihre Ruhelage geschoben. Die Ruhelage zeichnet sich dadurch aus,
daß die Profilschiene 2 durch die Feder 16 über die Stirnseite 8 der Anschlagleiste 1
geschoben wird und um einige Millimeter vorsteht. Bei der Nutzung wird die
Profilschiene 2 zurückgeschoben und dadurch die Feder 16 zusammengedrückt. Nach
der Nutzung wird die Profilschiene 2 mittels der Feder 16 wieder in die Ruhelage
geschoben. Es ist deutlich erkennbar, daß sowohl die Anschlagleiste 1 als auch die
Profilschiene 2 das gleiche Profil 6 aufweisen. An dieses Profil 6 wird das in dieser
Figur nicht abgebildete Halbzeug 9 teilweise angelegt. Des weiteren ist der
45°-Gehrungsschnitt an der Stirnseite 8 der Anschlagleiste 1 zu erkennen.
Fig. 2 zeigt die Ansicht der Anschlagleiste 1 und der Profilschiene 2 von der
Stirnseite her. Deutlich ist das Halbzeug 9 zuerkennen, das am Profil 6 der
Profilschiene 2 anliegt. Das Halbzeug 9 besteht aus vier Teilen, aus dem
Hartkunststoffhohlprofil 10, der Anschlagdichtung 11, die auf der Profilschiene 2
anliegt, einer Verglasungsdichtung 12 und einem Verstärkungsstück 13, das die
Steifigkeit des Hartkunststoffhohlprofils 10 erhöht. Die Rinne 3, die knapp unterhalb
der Oberkante der Profilschiene 2 verläuft, und die Verlängerung 4 der Rinne 3 sind
ebenfalls deutlich erkennbar. Es wird deutlich gezeigt, daß die Anschlagdichtung 11
auf der Profilschiene 2 anliegt, und es ist erkennbar, daß die Anschlagdichtung 11,
wenn das Halbzeug gegen die Anschlagleiste 1 und die Profilschiene 2 gedrückt wird,
zusammengepreßt wird und in das Profil 6 sehr exakt hineinpaßt. Ein Teil des
Hartkunststoffhohlprofils 10 liegt an der Seitenwand 14 der Anschlagleiste 1 an.
Würde das Halbzeug 9 nicht an die Anschlagleiste 1 angepreßt, hätte das Halbzeug 9 so
viel Bewegungsspielraum, daß es beim Verschweißen nicht paßgenau anliegt, und
somit der Rahmen aus Hartkunststoff nach der Fertigstellung nicht exakt genug für die
dann folgende Verarbeitung hergestellt ist. Durch eine Einspannvorrichtung 15 wird
das Halbzeug 9 so exakt in der Anschlagleiste 1 und der Profilschiene 2 justiert, daß
es beim Zusammendrücken und beim Verschweißen nicht mehr seine Position
verändert.
Durch den Druck der Einspannvorrichtung 15 wird die Anschlagdichtung 11 zum einen
sehr stark zusammengedrückt, zum anderen wird sie fest an das
Hartkunststoffhohlprofil 10 gepreßt. Dies geschieht alles über einen Abschnitt der
Profilschiene 2. Dadurch, daß zwischen dem Hartkunststoffhohlprofil 10 und der
Anschlagdichtung 11 kein Zwischenraum ist, besteht für die überschüssige
Kunststoff- bzw. Elastomermasse keine Möglichkeit sich im Bereich zwischen dem
Hartkunststoffhohlprofil 10 und der Anschlagdichtung 11 in Form einer
Schweißraupe auszudehnen.
Die Einspannvorrichtung, die das Halbzeug fest an die Anschlagleiste 1 und die
Profilschiene 2 anpreßt, ist fest mit einem Arbeitstisch verbunden, auf dem die
Anschlagleiste 1 aufliegt. Dieser Arbeitstisch ist nicht in den Figuren abgebildet. Die
Einspannvorrichtung bewegt sich in der Horizontalen gemeinsam mit den
Anschlagleisten.
Fig. 3 zeigt die Draufsicht auf zwei Anschlagleisten 1 mit integrierten
Profilschienen 2, die in einem Winkel von jeweils 45° angeschnitten sind und die so
aneinander angesetzt sind, daß sie einen Winkel von 90° ergeben. Es ist deutlich zu
erkennen, daß die beiden Profilschienen 2 leicht über die Anschlagleisten 1 vorstehen.
Die Profilschienen 2 befinden sich in der Figur in ihrer Ruhelage. Beim
Zusammenpressen zum Verschweißen der beiden Halbzeuge werden die Profilschienen
2 in die Bewegungsräume 7, die sich hinter den Profilschienen 2 befinden, geschoben.
Dabei werden die Federn 16 zusammengedrückt. Durch die Federn 16, die sich jeweils
im Bewegungsraum 7 befinden, werden die Profilschienen nach dem Zusammenpressen
wieder in ihre Ruhelage geschoben.
Fig. 4 zeigt ausschnittsweise einen Teilschnitt längs der Schnittlinie IV-IV in Fig. 3.
Es sind die zusammengeführten Profilschienen 2 zuerkennen und der Ablauf, der
durch die Rinnen 3 gebildet wird, für die überschüssige Kunststoff- und
Elastomermasse. Die Figur zeigt, daß die Profilschienen 2 unterhalb der Rinnen 3 fest
zusammensitzen. Oberhalb der Rinnen 3 ist ein Spalt 17 zuerkennen, der den
Materialabfluß in die Rinne 3 ermöglicht. Der Materialsteg, der sich im Spalt 17
ausbildet, wird nach dem Zusammenschweißen der Halbzeuge ohne großen Aufwand von
der Anschlagdichtung 11 entfernt. Beim Entfernen wird die Anschlagdichtung 11 nicht
beschädigt, da der Materialsteg sehr eng ist.
Die Anordnung der Anschlagleisten in Fig. 3 ist die Anordnung, die in der praktischen
Anwendung die weiteste Verbreitung finden wird. Dies kommt daher, daß die Standard
Fenster- bzw. Türrahmen rechtwinklig ausgelegt sind. Das Ziel muß sein, die
Standardware so kostengünstig und so zeitgünstig wie möglich herzustellen. Bei
Sonderanfertigungen mit Rahmenecken von mehr oder weniger als 90°, sind die
Vorgaben von der finanziellen Seite und von der zeitlichen Seite nicht einem so starken
Druck ausgesetzt. Bei diesen Sonderanfertigungen kann mehr Arbeit von Hand gemacht
werden, in diesem Falle speziell das Entfernen der Schweißraupen an den kritischen
Punkten für die Anschlagdichtungen. Bei der Herstellung der Standardware ist dies
nicht der Fall. Durch den Einsatz dieser Erfindung können die Herstellungskosten
wesentlich reduziert werden, bei einer gleichzeitig erhöhten Funktionssicherheit der
Fenster und Türen.
Bei der Herstellung der Eckverbindungen werden die beiden Halbzeuge 9, die
miteinander verschweißt werden, gemäß der Darstellung in Fig. 2, an die
Anschlagleiste 1 angelegt. Es ist dabei deutlich zu erkennen, daß die Anschlagleiste 1
das Halbzeug 9 in zwei Richtungen führt. Eine erste grobe Justierung des Halbzeugs 9
erfolgt durch das Profil 6, das die Profilschiene 2 und die Anschlagleiste 1 auf der
Oberseite trägt. Durch die Einspannvorrichtung 15 wird das Halbzeug 9 so fest an der
Anschlagleiste 1 arretiert, daß es sich nicht mehr bewegen kann. Das Halbzeug 9 wird
so festgespannt, daß es leicht über die Stirnseite der Anschlagleiste 1 vorsteht. Wäre
dies nicht so, dann wäre ein Verschweißen der Halbzeuge nicht möglich, weil diese sich
nicht bzw. nicht im ausreichenden Maße berühren würden. Die Profilschiene 1 steht
nach dem Einlegen des Halbzeuges 9 leicht über dieses vor, d. h. von der Stirnseite her
betrachtet kommt erst die Profilschiene 2, dann das Halbzeug 9 und schließlich die
Anschlagleiste 1. Das Zusammenschweißen würde auch noch funktionieren, wenn die
Profilschiene 2 und das Halbzeug 9 auf gleicher Höhe liegen würden. Die
Anschlagdichtung 11 paßt sich beim Anpressen durch die Einspannvorrichtung dem
Profil 6 auf der Profilschiene 2 an, wie auf Fig. 2 zu erkennen ist. Die
gegenüberliegende Anschlagleiste 1 mit dem entsprechenden Halbzeug 9 wird genauso
vorbereitet. Vor dem Zusammenpressen werden die beiden Stirnseiten, insbesondere
der Bereich der Halbzeuge 9, der über die Anschlagleisten 1 vorsteht, soweit
erwärmt, daß der Hartkunststoff weich wird.
Die beiden Anschlagleisten 1 stehen in einem Winkel von 90° zueinander, gemäß der
Darstellung in Fig. 3. Dann werden die beiden Anschlagleisten 1 zusammengeführt.
Zuerst treffen die beiden Profilschienen 2 aufeinander, die eine so feste Verbindung
eingehen, daß zwischen den beiden Profilschienen 2 nur noch ein minimaler Spalt
existiert. Beim weiteren Zusammenschieben der Anschlagleisten 1 werden die
Profilschienen 2 zurückgedrückt bis die Halbzeuge 9 aufeinandertreffen. Um ein
sicheres und festes Verschweißen zu ermöglichen, werden die Anschlagleisten 1 so
weit zusammengedrückt, bis dies erreicht wird. Die Anschlagleisten 1 kommen beim
Zusammenpressen der Halbzeuge 9 nicht in Berührung. Es besteht zwischen ihnen
immer noch ein kleiner Spalt, in den die Kunststoffmasse beim Zusammenpressen
ausweicht. Da die Halbzeuge 9 durch die Einspannvorrichtung 15 fest arretiert sind,
können sich diese beim Zusammenpressen nicht bewegen. Da sie über die
Anschlagleisten 1 vorstehen, entsteht beim Zusammenpressen eine Verwerfung aus
überschüssigem Hartkunststoff, der versucht auszuweichen, die sogenannte
Schweißraupe. Der überschüssige Hartkunststoff weicht in den Spalt aus, der
zwischen den Anschlagleisten 1 besteht, da diese nicht ganz zusammengefahren wurden.
An den Stellen, wo die Profilschienen 2 zusammengedrückt werden, entsteht keine
bzw. eine stark gehemmte Schweißraupe, da dort die vorstehenden Profilschienen 2
den Spalt geschlossen haben. Die überschüssige Hartkunststoffmasse kann dort nicht in
Richtung auf die Profilschiene 2 hin ausweichen. Die einzige Ausweichmöglichkeit, die
besteht, führt in den inneren Hohlbereich der Halbzeuge 9. Nur ein vernachlässigbar
geringer Teil der Hartkunststoffmasse dehnt sich im Bereich zwischen
Hartkunststoffhohlprofil 10 und Anschlagdichtung 11 aus und bildet dort eine sehr
flache Schweißraupe, wenn die Hartkunststoffmasse nicht komplett in den Hohlraum
der Halbzeuge 9 ausweicht.
Beim Zusammenpressen der Halbzeuge 9 werden gleichzeitig auch die
Anschlagdichtungen 11 miteinander verschweißt. Die überschüssige Elastomermasse
weicht dabei über den Spalt 17 nach unten in die Ablaufrinnen 3 in den Profilschienen
2 aus. Ist die Elastomermasse so umfangreich, daß sie nicht mehr von der Ablaufrinne
3 aufgenommen wird, wird sie über die Verlängerung 4 der Ablaufrinne, die sich in
den Anschlagleisten 1 befindet abgeleitet. Diese Rinnen 3 und 4 können auch einen Teil
der überschüssigen Hartkunststoffmasse aufnehmen, da Abschnitte der
Hartkunststoffhohlprofil 10 oberhalb der Rinne 3 und 4 liegen, wie aus Fig. 2
ersichtlich wird. Über den hohen Druck, mit dem die beiden Halbzeuge 9
zusammengedrückt werden, werden die beiden Halbzeuge 9 zu einer Eckverbindung in
einem Winkel von 90° zusammengeschweißt, wie aus Fig. 3 deutlich wird. Die dabei
entstehende Verbindung weist eine sehr hohe Festigkeit auf und innerhalb der
Schweißnaht und der Verbindung der Halbzeuge 9 sind keine Hohlräume, die der
Stabilität entgegenwirken.
Ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Ausbildung der
Schweißraupe zwischen der Anschlagdichtung 11 und dem Hartkunststoffhohlprofil 10
durch die Profilschienen 2 deutlich gehemmt bzw. verhindert wird. Die
Anschlagdichtung 11 wird dadurch weniger belastet. Für die Anschlagdichtung 11 ist
die Stelle, an der die Halbzeuge 9 verschweißt wurden, besonders kritisch, da die
Anschlagdichtung 11 dort selber verschweißt wurde und deren Festigkeit dort im
Gegensatz zum Rahmen nicht so hoch ist. Durch eine existierende Schweißraupe würde
die Anschlagdichtung 11 dort zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Fällt die
Schweißraupe unterhalb der Anschlagdichtung 11 mehr oder weniger weg, wird die
Gefahr des Einreißens der Anschlagdichtung 11 wesentlich verringert bzw. deren
Lebensdauer wird deutlich erhöht. Insbesondere wird die Gefahr des Einreißens
dadurch gemindert, daß durch die ebene Schweißnaht die Verteilung des auf die
Anschlagdichtung 11 ausgeübten Druckes gleichmäßiger ist. Dies hat zur Folge, daß
einzelne Abschnitte der Anschlagdichtung 11 nicht andauernden Belastungen ausgesetzt
sind, die zum Einreißen führen. Dadurch wird die Dichtheit der Fenster und Türen
auch auf einen langen Zeitraum hinaus sichergestellt.
Claims (28)
1. Schweißvorrichtung mit zwei Anschlagleisten (1), die an ihren sich
gegenüberliegenden Stirnseiten (8) paßgenau zusammengeführt werden, zum
Zusammenschweißen von zwei Halbzeugen (9) aus extrudierten
Hartkunststoffhohlprofilen (10) wie beispielsweise Tür- oder
Fensterrahmenprofilen, dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einer
der beiden Anschlagleisten (1) eine in Längsrichtung der Anschlagleiste (1)
verschiebbare elastisch vorgespannte Profilschiene (2) eingelassen ist, die
über die Stirnseite (8) vorsteht und die beim Zusammenführen der
Anschlagleisten (1) zurückgeschoben wird, und daß eine Einspannvorrichtung
(15) vorgesehen ist, durch die während des Zusammenschweißens mindestens
ein Teil der beiden Halbzeuge (10) gegen die Anschlagleiste (1) und die
Profilschiene (2) gepreßt wird.
2. Schweißvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede der
beiden Anschlagleisten (1) eine Profilschiene (2) hat.
3. Schweißvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Profilschiene (2) nur über einen Abschnitt der Breite der Stirnseite (8) der
Anschlagleiste (1) verläuft.
4. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profilschiene (2) im Ruhezustand über die Stirnseite
(8) der Anschlagleiste (1) für das Hartkunststoffhohlprofil (10) mittels
einer Feder (7) hinaus gedrückt wird.
5. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß nur ein Teil des Halbzeugs (9) auf der Anschlagleiste (1)
und der Profilschiene (2) anliegt.
6. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Halbzeuge (9) durch die Anschlagleisten (1)
winklig zusammengepreßt und verschweißt werden.
7. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die zwei Halbzeuge (9) jeweils einen Gehrungsschnitt von
45° aufweisen und mittels der Anschlagleisten (1) paßgenau zusammengepreßt
und in einem Winkel von 90° verschweißt werden.
8. Schweißvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die zwei Halbzeuge (9) mittels der Anschlagleisten (1)
geradlinig miteinander verschweißt werden.
9. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlagleiste (1) an die Form des an ihr anliegenden
Abschnitts des Halbzeugs (9) angepaßt ist.
10. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profilschiene (2) an die Form des an ihr anliegenden
Teils des Halbzeugs (9) angepaßt ist.
11. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halbzeuge (9) des Hartkunststoffhohlprofils (10), die
zusammengeschweißt werden, aus Thermoplasten bestehen.
12. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß auf den Halbzeugen (9) Anschlagdichtungen (11) aus
Elastomeren aufgebracht sind und diese beim Verschweißen ebenfalls
miteinander verschweißt werden.
13. Schweißvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Abschnitt des Halbzeugs (9), der die Anschlagdichtung (11) umfaßt, an der
Profilschiene (2) an liegt.
14. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profilschiene (2) eine Rinne (3) an ihrer Stirnseite
(8) aufweist, über die die beim Zusammenschweißen entstehende
überschüssige Kunststoff- bzw. Elastomermasse abgeführt wird.
15. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rinne (3) in der Profilschiene (2) über die Stirnseite
(8) der Anschlagleiste (1) nach außen verlängert ist.
16. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rinne (3) in der Profilschiene (2) knapp unterhalb
der Kante verläuft, auf der das Halbzeug (9) während des
Zusammenschweißens anliegt.
17. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halbzeuge (9) geringfügig über die Stirnseiten (8) der
Anschlagleisten (1) vor dem Zusammenfügen vorstehen.
18. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profilschiene (2) mindestens gleich weit wie die
Halbzeuge (9) über die Stirnseiten (8) der Anschlagleisten (1) vor dem
Zusammenfügen vorstehen.
19. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einspannvorrichtung (15) von mindestens einer Seite
Druck auf die Halbzeuge (9) und die Anschlagleisten (1) ausübt.
20. Schweißvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druck von der Richtung ausgeübt wird, von der das
Halbzeug (9) in die Anschlagleiste (1) eingelegt wird.
21. Verfahren zum Verschweißen von zwei Halbzeugen (9) aus extrudierten
Hartkunststoffhohlprofilen (10), bei dem die Halbzeuge (9) an Anschlagleisten
(1) anliegen, die paßgenau zusammengeführt werden und bei dem die Halbzeuge
(9) an den Stirnseiten (8) der Anschlagleisten (1) vor dem Zusammenpressen
erwärmt werden, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der
Anschlagleisten (1) eine bewegbare Profilschiene (2) hat, die leicht über die
Stirnseite (8) vorsteht, die beim Zusammenpressen der Anschlagleisten (1)
zurückgeschoben wird und die unterstützend an mindestens einem Teil der
beiden Halbzeuge (9) wirkt.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hartkunststoffhohlprofile (10) mit einer Anschlagdichtung (11) aus
Elastomeren versehen werden und die so entstandenen Halbzeuge (9) in einem
Arbeitsgang miteinander verschweißt werden.
23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlagdichtung (11) an der Stelle des Halbzeuges (9) angebracht wird, an
dem die Profilschiene (2) mindestens einen Teil des Halbzeugs (9) unterstützt.
24. Verfahren nach den Ansprüchen 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlagdichtung (11) nach dem Verschweißen des Hartkunststoffhohlprofils
(10) an diesem in dafür vorgesehenen Halterungen befestigt wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüchen 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß
während des Zusammenpressens der Anschlagleisten (1) und der Halbzeuge (9)
auf diese von mindestens einer Seite her Druck ausgeübt wird.
26. Verfahren nach einem der Ansprüchen 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß
der Druck, der auf das Halbzeug (9) wirkt, von der Seite ausgeübt wird, von
der das Halbzeug (9) an der Anschlagleiste (1) angelegt wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Halbzeuge (9), die verschweißt werden, das gleiche Profil haben.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verschweißen der beiden Halbzeuge (9) durch Druck und Erwärmung
erfolgt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997153846 DE19753846A1 (de) | 1997-12-04 | 1997-12-04 | Schweißvorrichtung und Schweißverfahren für Hartkunststoffhohlprofile |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE1997153846 DE19753846A1 (de) | 1997-12-04 | 1997-12-04 | Schweißvorrichtung und Schweißverfahren für Hartkunststoffhohlprofile |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19753846A1 true DE19753846A1 (de) | 1999-06-17 |
Family
ID=7850754
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997153846 Withdrawn DE19753846A1 (de) | 1997-12-04 | 1997-12-04 | Schweißvorrichtung und Schweißverfahren für Hartkunststoffhohlprofile |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19753846A1 (de) |
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1997
- 1997-12-04 DE DE1997153846 patent/DE19753846A1/de not_active Withdrawn
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