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DE19753763C2 - Verfahren und Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten - Google Patents

Verfahren und Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten

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DE19753763C2
DE19753763C2 DE19753763A DE19753763A DE19753763C2 DE 19753763 C2 DE19753763 C2 DE 19753763C2 DE 19753763 A DE19753763 A DE 19753763A DE 19753763 A DE19753763 A DE 19753763A DE 19753763 C2 DE19753763 C2 DE 19753763C2
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DE
Germany
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banknotes
money
payment
stacking
stacking device
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DE19753763A
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Lutz Bernhard Albrecht
Uwe Christiansen
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Bally Wulff Games and Entertainment GmbH
Original Assignee
Bally Wulff Automaten GmbH
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Publication date
Application filed by Bally Wulff Automaten GmbH filed Critical Bally Wulff Automaten GmbH
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Priority to DE19833078A priority patent/DE19833078B4/de
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Auto­ maten, insbesondere Geldspielgeräten, welche Vorrichtungen zur Annahme, Prüfung und Speicherung von Geldscheinen aufweisen.
Automaten, deren Leistungen nur durch die Eingabe von Geld (in Form von Münzen und/oder Geldscheinen) in Anspruch genommen werden können, sind bereits seit langem bekannt.
Geldscheine, die in derartige Geräte eingegeben werden, müssen mittels eines Geldscheinakzeptors auf ihre Gültigkeit und Wertigkeit geprüft werden, um nachfolgend über eine Transportvorrichtung in dafür vorgesehene Geld­ scheinkassen oder Stapelvorrichtungen zu gelangen. Der vom Geldscheinak­ zeptor festgestellte Wert wird üblicherweise einer zentralen Steuereinheit übermittelt, welche diesen Wert auf einer Anzeige zur anzeige bringt, von der dann nachfolgend die in Anspruch genommenen Leistungen (beispielsweise die Einsätze für Spiele, der Erwerb einer Ware oder die Durchführung einer Dienstleistung) abgebucht wird.
Um die einem derartigen Gerät zuführbare Geldscheinmenge zu erhöhen und den Vorgang der Geldscheinentnahme zu vereinfachen wurden bereits geeig­ nete Maßnahmen für Stapelvorrichtungen vorgeschlagen. Eine derartige Sta­ pelvorrichtung ist Beispielsweise aus der DE-PS 38 25 156 bekannt. Hier werden die dem Geldscheinakzeptor zugeführten Geldscheine nach deren Akzeptanz und nach der Wertermittlung über eine Umlenkvorrichtung dem Geldscheinstapler zugeführt. Dabei werden alle Geldscheine in der Reihen­ folge ihre Eingabe in den Akzeptor in ein und der selben Stapelvorrichtung abgelegt. Der Nachteil einer derartigen Stapelvorrichtung besteht darin, daß bei der späteren Geldscheinentnahme die Geldscheine von Hand nach ihrer Wertigkeit sortiert und gezählt werden müssen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das Fassungsvermögen für die Annahme von Geldscheinen begrenzt ist, da alle Geldscheine in ein und dem selben Stapler abgelegt wur­ den. Dies führt dazu, daß ein häufigeres Wechseln bzw. Entleeren der Sta­ pelkassetten erforderlich ist, was zumindest mit einer zeitweiligen Stillegung des Gerätes verbunden ist.
Weiterhin ist es bekannt, in einem Gerät der gattungsgemäßen Art mehrere wertindividuelle Stapelvorrichtungen entsprechend der Anzahl der unter­ schiedlichen akzeptierbaren Geldscheine vorzusehen (DE 42 02 664 und DE 34 02 703). Hierbei werden diese Geldscheine mittels entsprechend ausgebil­ deter Transportvorrichtung der jeweiligen wertindividuellen Stapelvorrich­ tung oder für die Ausgabe einer Banknoten-Ablagekammer zugeführt, aus welcher sie dann ausgegeben werden können.
Für eine Auszahlung von Geldscheinen aus derartigen Automaten wurde weiterhin bereits vorgeschlagen, den jeweils letzten eingegebenen Geldschein vor dessen Stapelung zu "parken". Dieser Geldschein würde dann wiederum für eine entsprechende Auszahlung zur Verfügung stehen (DE 42 40 797). Nachteilig ist hierbei, daß jeweils nur ein einzelner Schein, nämlich der vor dem Stapler "geparkte", für eine Auszahlung verwendbar ist. Dies führt dazu, daß insbesondere dann, wenn Geldscheine größerer Wertigkeit eingeb­ bar sind, oftmals keine "geparkten" Geldscheine kleinerer Wertigkeiten für eine Auszahlung zur Verfügung stehen, da deren Vorrat ja schon nach ein­ maliger Auszahlung erschöpft ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik und den mit diesem verbundenen Nachteilen lag der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens vorzuschlagen, wodurch es ermöglicht wird auf einfache und dennoch sichere Art und Weise Geld­ scheine aus geldbetätigten Austomaten auszugeben.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Haupt- und des Nebenanspruches in Verbindung mit den Merkmalen des jeweiligen Oberbegriffs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß eine vorge­ gebene Anzahl von angenommenen und geprüften Geldscheinen einer ersten Wertigkeit, über die Transportvorrichtung mindestens einer ersten Stapel­ vorrichtung zugeführt werden. Ist diese erste Stapelvorrichtung gefüllt, werden alle weiteren Geldscheine dieser Wertigkeit sowie die Geldscheine anderer Wertigkeit einer zweiten Stapelvorrichtung zugeführt. Für eine Aus­ zahlung von Geldbeträgen in Form von Geldscheinen aus dem geldbetätigten Automaten stehen ausschließlich die in der ersten Stapelvorrichtung gespei­ cherten Geldscheine zur Verfügung. Hierzu werden diese wiederum über die Vorrichtung zur Prüfung und Annahme (jetzt Ausgabe) von Geldscheinen zurückgeführt.
Eine erste vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß die Anzahl der in der ersten Stapelvorrichtung speicherbaren Geldscheine im Bereich von Null bis maximales Fassungsvermögen der ersten Stapelvorrichtung vorgebbar ist.
Eine zweite vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß die Auszahlung von Geldscheinen aus der ersten Stapelvorrichtung durch Umkehr der Trans­ portrichtung der Transportvorrichtung erfolgt.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, daß vor Auszahlung der Geldscheine sel­ bige nochmals die Vorrichtung zur Prüfung durchlaufen und nochmals auf ihre Wertigkeit geprüft werden.
Die erfindungsgemäße Anordnung zeichnet sich dadurch aus, daß den Vor­ richtungen zur Annahme, Prüfung und Stapelung von Geldscheinen, min­ destens eine erste Stapelvorrichtung zugeordnet ist, welcher Geldscheine einer ersten Wertigkeit bis zu einer vorgegebenen Anzahl über eine wei­ chengesteuerte Transportstrecke zuführbar sind, wobei weitere Geldscheine dieser Wertigkeit bzw. Geldscheine einer anderen Wertigkeit über die wei­ chengesteuerte Transportstrecke der zweiten Stapelvorrichtung zuführbar sind, und daß Geldscheine zur Auszahlung ausschließlich aus der ersten Sta­ pelvorrichtung entnehmbar sind.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die erste Stapelvorrichtung aus moto­ risch antreibbaren und über Umlenkrollen umlaufende Bänder besteht, wobei zwischen den Bändern eine Anzahl von Geldscheinen hintereinander spei­ cherbar sind.
Weitere Gestaltungsvarianten sehen vor, daß mehrere erste Stapelvorrich­ tungen für die Zwischenspeicherung von Geldscheinen unterschiedlicher oder gleicher Wertigkeiten vorgesehen sind.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß für den Transport der Geldscheine aus der ersten Stapelvorrichtung zurück in die Vorrichtungen zur Prüfung und Annahme - jetzt Ausgabe, die Bewegungsrichtung der über die Rollen umlaufenden Bänder durch Umschaltung des motorischen Antriebes umkehr­ bar ist.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß die erste Stapelvorrichtung als separate Stapelvorrichtung mit einer Auszugsvorrichtung ausgebildet ist.
Hierbei kann vorgesehen sein, daß die erste Stapelvorrichtung oberhalb, unterhalb oder zwischen den Vorrichtungen zur Annahme, Prüfung und Sta­ pelung von Geldscheinen angeordnet ist.
Eine weitere vorteilhafte Gestaltungsvariante sieht vor, daß zwischen den Vorrichtungen zur Annahme, Prüfung und Stapelung von Geldscheinen und der ersten Stapelvorrichtung mindestens eine Weiche zur Bestimmung des Zielortes des Geldscheintransports vorgesehen ist.
Nachfolgend soll die erfindungsgemäße Lösung an Hand der Zeichnungen näher beschrieben werden. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine erste Seitenansicht der erfindungsgemäßen Anordnung;
Fig. 2 eine zweite Seitenansicht;
Fig. 3a einer erste alternative Ausbildung und Anordnung der ersten Sta­ pelvorrichtung;
Fig. 3b einer zweite alternative Ausbildung und Anordnung der ersten Stapelvorrichtung.
Zunächst soll die erfindungsgemäße Lösung an Hand der Fig. 1 und 2 näher beschrieben werden.
Hierbei wird ein Geldschein 1 der Vorrichtung 4 zur Annahme von Geld­ scheinen 1 zugeführt und über eine nicht näher dargestellte Transportvor­ richtung der Vorrichtung 5 zur Prüfung selbiger Geldscheine 1 zugeführt. Wurde dieser Geldschein 1 im Ergebnis der Prüfling für gut befunden, so wird weiterhin geprüft, ob sein Wert einem Wert entspricht, der für spätere Auszahlungen bereitzuhalten ist. Ist dies der Fall, so wird dieser Geldschein 1 nachfolgend über den Ausgang 7 der entsprechenden ersten Stapelvorrich­ tung 1, 2, 3 bzw. 1', 2', 3' zugeführt. Hierzu werden die Transportrollen 2 bzw. 2' über die Antriebsvorrichtung 8 in einer ersten Drehrichtung gedreht, so daß der Geldschein 1 zwischen die Transportbänder 3 bzw. 3' transpor­ tiert wird. Eventuell schon vorhandene Geldscheine 1 in der ersten Stapel­ vorrichtung 1, 2, 3 bzw. 1', 2', 3' werden dabei in eine untere Position transportiert. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis alle ent­ sprechenden erste Stapelvorrichtungen 1, 2, 3 bzw. 1', 2', 3' bis zu ihrem Sollwert gefüllt sind. Hierbei kann eine erste Stapelvorrichtung 1, 2, 3 bei­ spielsweise für die Zwischenspeicherung von 10,-- DM Geldscheinen 1 und eine weitere erste Stapelvorrichtung 1', 2', 3' beispielsweise für die Zwi­ schenspeicherung von 20,-- DM Geldscheinen 1' vorgesehen sein. Weitere Geldscheine 1, 1' bzw. Geldscheine anderer Wertigkeit (die für eine spätere Auszahlung nicht zwischengespeichert werden sollen) werden gleich über eine nicht näher dargestellte Weichenanordnung mindestens einer zweiten Stapelvorrichtung 6 zugeführt.
Soll nun eine Auszahlung von Geldscheinen 1 bzw. 1' erfolgen, so wird die zugehörige erste Stapelvorrichtung 1, 2, 3 bzw. 1', 2', 3' angesteuert und durch Umschaltung der Drehrichtung der Transportrollen 2 bzw. 2' ein Geldschein 1 bzw. 1' aus der entsprechenden ersten Stapelvorrichtung 1, 2, 3 bzw. 1', 2', 3' heraus und wieder zurück in die Vorrichtung 5 zur Prüfung selbiger Geldscheine 1 bzw. 1' transportiert. Hierbei können die Geldscheine 1 bzw. 1' nochmals auf ihre Wertigkeit geprüft und nachfolgend über die Vorrichtung 4 zur Annahme, die nun zur Ausgabe dient ausgegeben werden. Sollte bei dem Rücktransport und der nochmaligen Prüfung der Geldscheine 1 bzw. 1' ein Fehler festgestellt werden, so wird der Ausgabevorgang abge­ brochen, der Geldschein 1 bzw. 1' der Stapelvorrichtung 6 zugeführt und erneut ein Geldschein aus der entsprechenden ersten Stapelvorrichtung 1, 2, 3 bzw. 1', 2', 3' geholt.
Die ersten Stapelvorrichtungen 1, 2, 3 bzw. 1', 2', 3' sind in diesem Fall so ausgebildet, daß eine vorgegebene Anzahl von Geldscheinen 1 bzw. 1' hin­ tereinander zwischen den Transportbändern 3 bzw. 3' zwischengespeichert sind. Zur Erhöhung der Sicherheit kann die Anzahl der hier zwischengespei­ cherten Geldscheine 1 bzw. 1' variabel gestaltet werden. So kann beispiels­ weise Festgelegt werden, daß obwohl die räumliche Ausdehnung der Transportbänder 3 bzw. 3' die Zwischenspeicherung von fünf Geldscheinen 1 bzw. 1' ermöglicht, dennoch nur vier Geldscheine 1 und drei Geldscheine 1' in der jeweiligen ersten Stapelvorrichtung 1, 2, 3 bzw. 1', 2', 3' zwischen­ gespeichert werden.
Eine andere Realisierungsvariante der erfindungsgemäßen Grundidee ist in den Fig. 3a und 3b dargestellt. Hier ist die erste Stapelvorrichtung 9 im Wesentlichen wie die zweite Stapelvorrichtung 6 aufgebaut, denen jeweils die Geldscheine 1 über die Transportrollen 2a und die Transportbänder 3a zugeführt und nachfolgend durch die verfahrbaren Stempel 10 gestapelt werden. Zusätzlich weist die erste Stapelvorrichtung 9 jedoch einen Rollenauszug 11 auf, der es ermöglicht den jeweils zuletzt gestapelten Geldschein 1 aus dieser ersten Stapelvorrichtung 9 zum Zwecke der Auszahlung zu entnehmen. Aus hier geschieht der Rücktransport der Geldscheine 1 zur Prüfvorrichtung 5 und zur Annahme-/Ausgabevorrichtung 4 durch Umkehr der Transportrichtung über die Transportbänder 3a und die Transportrollen 2a.
Bei der Lösung gemäß Fig. 3a sind die zweite Stapelvorrichtung 6 und die erste Stapelvorrichtung 9 untereinander angeordnet und über ein Trans­ portsystem 2a, 3a miteinander verbunden. Je nachdem, ob ein Geldschein 1 gestapelt oder für eine spätere Auszahlung zwischengespeichert werden soll, wird die Transportvorrichtung 2a, 3a angesteuert und der Geldschein 1 in die entsprechende Position gebracht und nachfolgend über den entsprechenden verfahrbaren Stempel 10 in die zugeordnete Vorrichtung 6 bzw. 9 gedrückt.
Im Falle einer Auszahlung wird der oberste (zuletzt gespeicherte) Geldschein 1 durch den Rollenauszug 11 aus der ersten Stapelvorrichtung 9 entnommen und durch die inzwischen in umgekehrte Richtung laufenden Transport­ bänder 3a zurück in die Prüfvorrichtung 5 transportiert. Da über den Rollenauszug 11 unter Umständen mehr als ein auszuzahlender Geldschein 1 entnommen werden kann, wird hier nach entsprechender Prüfung und festge­ stelltem Fehler erneut die Transportrichtung umgeschaltet und die Geld­ scheine 1 nunmehr der Stapelvorrichtung 6 zugeführt. Nachfolgend wird aus der ersten Stapelvorrichtung 9 wie in oben beschriebener Weise erneut ein Geldschein 1 für die Auszahlung entnommen.
In vergleichbarer Weise wird bei der Gestaltungsvariante nach Fig. 3b ver­ fahren. Hier befinden sich erste Stapelvorrichtung 9 und zweite Stapelvor­ richtung 6 jeweils auf einer Seite der Vorrichtungen 4 und 5 zur Annahme bzw. Prüfung von Geldscheinen 1. Über die dargestellte Weichenvorrichtung werden hier die Geldscheine 1 der entsprechenden Transportvorrichtung 2a, 3a zugeführt und entweder gestapelt oder für eine spätere Auszahlung zwi­ schengespeichert. Die Auszahlung erfolgt in gleicher Weise wie bei Fig. 3a.
Sollen bei den Varianten nach den Fig. 3a und 3b Geldscheine 1 entspre­ chend ihrer Wertigkeit gestapelt bzw. zwischengespeichert werden, so sind jeweils nur eine entsprechende Anzahl von ersten und zweiten Stapelvor­ richtungen 6, 9 vorzusehen und die Transportbänder 3a entsprechend zu verlängern. Desweiteren kann auch hier die Anzahl der zwischenzuspei­ chernden Geldscheine 1 vorgegeben werden, so daß sich jeweils nur eine begrenzte Anzahl in der jeweiligen ersten Stapelvorrichtung 6 befindet.
Für die Entnahme der Geldscheine 1 aus der nunmehrigen Ausgabevorrich­ tung 4 können diese nur bis zu einen gewissen Teil ihrer Ausdehnung aus der Ausgabevorrichtung 4 transportiert und dann leicht lösbar festgehalten wer­ den. Hierdurch wird sicher gestellt, daß ein ausgegebener Geldschein 1 nach seiner Ausgabe nicht einfach zu Boden fällt. Sollen mehrere Geldscheine 1 ausgegeben werden, so wird die Ausgabe solange unterbrochen, bis der Geldschein 1, der sich an der Ausgabevorrichtung 4 befindet, entnommen wurde.

Claims (14)

1. Verfahren zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Auto­ maten, insbesondere Geldspielgeräten, welche Vorrichtungen zur An­ nahme, Prüfung, Transport und Stapelung von Geldscheinen, die für die Inanspruchnahme von zahlungspflichtigen Leistungen als Zah­ lungsmittel in den geldbetätigten Automaten eingegeben werden, aufweisen, dadurch gekennzeichnet,
daß eine vorgegebene Anzahl von angenommenen und geprüften Geld­ scheinen (1) einer ersten Wertigkeit, über die Transportvorrichtung (2, 3) mindestens einer ersten Stapelvorrichtung (1, 2, 3) zugeführt wer­ den,
daß bei gefüllter erster Stapelvorrichtung (1, 2, 3) alle weiteren Geld­ scheine (1) dieser Wertigkeit sowie die Geldscheine (1') anderer Wer­ tigkeit einer zweiten Stapelvorrichtung (6) zugeführt werden und
daß für eine Auszahlung von Geldbeträgen in Form von Geldscheinen (1) aus dem geldbetätigten Automaten ausschließlich die in der ersten Stapelvorrichtung (1, 2, 3) gespeicherten Geldscheine (1) der ersten Wertigkeit verwendet werden, wobei die Auszahlung wiederum über die Vorrichtung (4, 5) zur Prüfung und Annahme (jetzt Ausgabe) von Geldscheinen (1) erfolgt.
2. Verfahren zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der in der ersten Stapelvorrichtung (1, 2, 3) speicher­ baren Geldscheine (1) im Bereich von Null bis maximales Fassungs­ vermögen der ersten Stapelvorrichtung (1, 2, 3) vorgebbar ist.
3. Verfahren zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auszahlung von Geldscheinen (1) aus der ersten Stapelvor­ richtung (1, 2, 3) durch Umkehr der Transportrichtung der Transport­ vorrichtung (2, 3) erfolgt.
4. Verfahren zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß vor Auszahlung der Geldscheine (1) selbige nochmals die Vor­ richtung zur Prüfung (5) durchlaufen und nochmals auf ihre Wertigkeit geprüft werden.
5. Verfahren zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Au­ tomaten nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein ausgezahlter Geldschein (1) an der Ausgabeöffnung der Vor­ richtung zur Annahme (jetzt Ausgabe) (4) und Prüfung (5) zur Ent­ nahme leicht lösbar festgehalten wird.
6. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten, insbesondere Geldspielge­ räten, welche nach Anspruch 1 Vorrichtungen zur Annahme, Prüfung Transport und Speicherung von Geldscheinen aufweisen, dadurch gekennzeichnet,
daß einer ersten Stapelvorrichtung (1, 2, 3) Geldscheine (1) einer ersten Wertigkeit bis zu einer vorgegebenen Anzahl über eine weichen­ gesteuerte Transportstrecke zuführbar sind, wobei weitere Geldscheine (1) dieser Wertigkeit bzw. Geldscheine (1') anderer Wertigkeit über die weichengesteuerte Transportstrecke der zweiten Stapelvorrichtung (6) zuführbar sind, und
daß Geldscheine (1) zur Auszahlung ausschließlich aus der ersten Sta­ pelvorrichtung (1, 2, 3) entnehmbar sind.
7. Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Stapelvorrichtung (1, 2, 3) aus motorisch antreibbaren und über Umlenkrollen (2) umlaufende Bänder (3) besteht, wobei zwi­ schen den Bändern (3) eine Anzahl von Geldscheinen (1) hintereinan­ der speicherbar sind.
8. Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere erste Stapelvorrichtungen (1, 2, 3) bzw. (1', 2', 3') für die Zwischenspeicherung von Geldscheinen (1) bzw. (1') von jeweils unterschiedlicher Wertigkeiten vorgesehen sind.
9. Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere erste Stapelvorrichtungen (1, 2, 3) bzw. (1', 2', 3') für die Zwischenspeicherung von Geldscheinen (1) bzw. (1') gleicher Wertigkeit vorgesehen sind.
10. Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß für den Transport der Geldscheine (1) aus der ersten Stapelvor­ richtung (1, 2, 3) zurück in die Vorrichtungen zur Prüfung (5) und Annahme - jetzt Ausgabe (4), die Bewegungsrichtung der über die Rollen (2) umlaufenden Bänder (3) durch Umschaltung des motori­ schen Antriebes (8) umkehrbar ist.
11. Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Stapelvorrichtung (9) oberhalb der Vorrichtungen zur Annahme (4), Prüfung (5) und Stapelung (6) von Geldscheinen (1) angeordnet ist.
12. Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Stapelvorrichtung (9) unterhalb der Vorrichtungen zur Annahme (4), Prüfung (5) und Stapelung (6) von Geldscheinen (1) angeordnet ist.
13. Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Stapelvorrichtung (9) zwischen den Vorrichtungen zur Annahme (4), Prüfung (5) und der zweiten Vorrichtung zur Stapelung (6) von Geldscheinen (1) angeordnet ist.
14. Anordnung zur Auszahlung von Geldscheinen aus geldbetätigten Automaten nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Vorrichtungen zur Annahme (4), Prüfung (5) von Geldscheinen (1), der erste Stapelvorrichtung (9) und den zweiten Stapelvorrichtungen (6) mindestens eine Weiche zur Bestimmung des Zielortes des Geldscheintransports vorgesehen ist.
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