DE19753465A1 - Aktiv-dynamische, selbstrückstellende Sitzvorrichtung - Google Patents
Aktiv-dynamische, selbstrückstellende SitzvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine aktiv-dynamische Sitzvorrichtung
mit mindestens einem schwenkbaren Sitzteil, und ein Gelenk für
eine solches Sitzteil, insbesondere Auflageelemente für ein
allseitig schwenkbares Sitzteil, die ein Selbstrückstellgelenk
bilden.
Aktiv-dynamische Sitzvorrichtungen sind dazu eingerichtet, daß
eine sitzende Person muskulaturstärkende Bewegungen ausführen
kann. Hierzu ist bei herkömmlich bekannten aktiv-dynamischen
Sitzvorrichtungen ein Sitzteil allseitig neigbar oder schwenk
bar derart elastisch an einem Basisteil angebracht, daß die
sitzende Person bei Schwenkung des Sitzteils unter Einsatz von
Körperarbeit leicht wieder in den unverschwenkten Grundzustand
gelangt. Diese Rückstellung wird bei herkömmlichen Sitzvor
richtungen durch Federeinrichtungen unterstützt, die der Sitz
teilauslenkung eine rückstellend wirkende Gegenkraft liefern.
Es ist beispielsweise allgemein bekannt, eine derartige Feder
einrichtung als Biegegelenk 710 an einem einsäuligen Hocker
bereitzustellen, der in Fig. 7 illustriert ist. Ein Haupt
nachteil dieses Hockers ergibt sich aus dem instabilen Sitzen,
das unten näher erläutert wird. Der Hocker ist aber auch
nachteilig, da aufwendige Vorkehrungen zur Bereitstellung ver
schiedener Sitzbedingungen erforderlich sind. So wäre bei
spielsweise eine Höheneinstellung mit zusätzlichen
Stabilitäts- und Sicherheitsproblemen verbunden. Ferner ist
die Federkonstante der Federeinrichtung an eine vorbestimmte,
mittlere Körpermasse der sitzenden Person angepaßt, so daß ein
Einsatz bei besonders geringen oder großen Körpermassen nur
eingeschränkt wirksam ist.
Weitere aktiv-dynamische Sitzvorrichtungen sind aus
DE-OS 42 10 135 und DE-OS 42 44 656 bekannt. Die in
DE-OS 42 10 135 beschriebene Sitzvorrichtung ist in Fig. 8
dargestellt und umfaßt ein Sitzteil 840, ein Fußteil 850 und
ein Zwischenstück 810. Das Sitzteil ist mit dem Zwischenstück
am Fußteil um Lagerpunkte 811 schwenkbar gelagert. Das Zwi
schenstück ist mit einer Feder-Rückstelleinrichtung 812 im
Fußteil verbunden, die zur Vertikaleinstellung des Zwischen
stücks mit dem Sitzteil vorgesehen ist. Die Feder ist so di
mensioniert, daß das unbelastete Sitzteil sicher rückgestellt
wird und das belastete Sitzteil ein labiles Gleichgewicht
einnimmt.
Der Nachteil dieser Sitzvorrichtungen besteht wie bei dem oben
genannten Hocker darin, daß die Schwenkung des Sitzteils immer
bedeutet, daß ein instabiler Zustand eingenommen wird. Die
herkömmliche Rückstelleinrichtung ist immer darauf gerichtet,
den Sitz rückzustellen, nicht jedoch die sitzende Person. Die
sitzende Person ist ständig gezwungen, sich mit den Füßen auf
dem Boden abzustützen oder in den Grundzustand zurückzuschie
ben. Dies entspricht zwar dem Sinn einer aktiv-dynamischen
Sitzvorrichtung, ist aber für einen Dauereinsatz z. B. als
Büro- oder Schulstuhl unakzeptabel.
Aufgrund der genannten Nachteile haben sich herkömmliche
aktiv-dynamische Sitzvorrichtungen bisher nicht als Sitze für
den Dauer- oder Routinebetrieb geeignet. Sie sind insbesondere
in den Fällen nicht einsetzbar, in denen eine Person für län
gere Zeit an einen Platz gebunden ist, aus Entspannungsgründen
jedoch auch im Sitzen Bewegung benötigen würde (Sitzen in Ver
kehrsmitteln, Warteräume, Zuschauerräume).
In der bisher unveröffentlichten deutschen Patentanmeldung
197 13 117 wird eine aktiv-dynamische Sitzvorrichtung (siehe
Fig. 9A, 9B) mit einem Basisteil 950 und mindestens einem
Sitzteil 940 beschrieben, das zur Aufnahme einer Gewichtsbela
stung eingerichtet und in Bezug auf das Basisteil aus einem
Grundzustand (Fig. 9A) in einen verschwenkten Zustand (Fig.
9B) beweglich ist. Das Sitzteil 940 ist mit einem Trägermittel
920 am Basisteil 950 angebracht, an dem im durch eine Ge
wichtsbelastung verschwenkten Zustand ein Drehmoment gebildet
wird, das auf eine Rückstellung (Richtung R) des Sitzteils in
den Grundzustand gerichtet ist. Das Trägermittel besitzt mit
dem Basisteil eine Verbindung, die bei Auslenkung des Sitz
teils (Schwenkrichtung S) simultan eine Verschiebung der
Schwenkachse A → A' bewirkt, wobei die Verschiebung größer
als die Auslenkung ist, so daß das gebildete Drehmoment eine
Rückstellkraft auf das Sitzteil bewirkt.
Die Verbindung des Trägermittels mit dem Basisteil weist je
weils ein Auflageelementepaar mit einer Auskragung des Träger
mittels und einer Auflage des Basisteils auf, die durch ein
elastisches Verbindungselement verbunden sind.
Diese Sitzvorrichtung besitzt zwar den Vorteil einer Selbst
rückstellung, die eine Sitzteilrückstellung des belasteten
Sitzteils bewirkt. Beim Einsatz des Schwenksitzes ergibt sich
der folgende Nachteil. Die Auslenkung des Sitzteils aus dem
Grundzustand erfordert die Aufwendung von Arbeit gegen die
Wirkung der elastischen Verbindungselemente. Dies ist zwar bei
einer aktiv-dynamischen Sitzvorrichtung generell nicht uner
wünscht, kann aber auch in bestimmten Einsatzfällen zu Unbe
quemlichkeiten führen. Außerdem ist der Aufbau wegen des Tei
leaufwandes, der beschränkten Arretierbarkeit des Auflageele
mentepaares und der Gefahr eines hohen Verschleißes
nachteilig.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte selbstrück
stellende, aktiv-dynamische Sitzvorrichtung mit erweitertem
Einsatzbereich zu schaffen, die einen vereinfachten Aufbau und
eine erhöhte Stabilität und Zuverlässigkeit besitzt. Die Er
findung ist insbesondere auf die Schaffung eines neuen Gelenks
gerichtet, das als Verbindung zwischen Sitzteil und Basisteil
an einer Sitzvorrichtung mit selbstrückstellendem, belastetem
Sitzteil geeignet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Sitzvorrichtung bzw. ein Gelenk
mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 bzw. 10 gelöst. Vor
teilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen Ansprüchen.
Die Grundlage der Erfindung ist die Schaffung einer Sitzvor
richtung mit einem schwenkbaren Sitzteil, das so an einem
Basis- oder Standteil angebracht ist, daß bei Ausübung einer
Auslenkkraft zur Bewegung des Sitzteils in einen verschwenkten
Zustand gleichzeitig auf das Sitzteil eine Rückstellkraft aus
geübt wird, die der Auslenkkraft entgegengesetzt gerichtet
ist. Im Gegensatz zu herkömmlichen Sitzvorrichtungen, von de
nen der Auslenkkraft ausschließlich die elastische Rückstell
kraft einer Federverbindung als Gegenkraft entgegengerichtet
wird, ist bei der erfindungsgemäßen Sitzvorrichtung das Sitz
teil so verschwenkbar am Basisteil angebracht, daß das Sitz
teil ggf. mit einem Trägermittel in Bezug auf die Verbindung
mit dem Basisteil einen Hebel bildet, der bei Belastung des
Sitzteils ein Rückstelldrehmoment auf das Sitzteil ausübt. Das
Sitzteil ist mit einer Höhe (H) über einer Gelenkverbindung
mit dem Basisteil angeordnet. Die Gelenkverbindung ist dazu
eingerichtet, daß sich bei Verschwenken des Sitzteils in eine
Schwenkrichtung um eine Schwenkachse (A) diese Schwenkachse
selbst in die Schwenkrichtung bewegt. Die Schwenkachse besitzt
eine Orientierung (Richtung), die je nach Schwenkrichtung ver
änderlich ist, d. h. das Sitzteil ist allseits schwenkbar.
Wenn die Achsenverschiebung (r) zwischen der Lage der
Schwenkachse im unverschwenkten Zustand und der aktuellen Lage
der Schwenkachse größer als die horizontale Auslenkung des
Sitzteils ist, wird das Rückstelldrehmoment direkt durch die
Gewichtskraft der sitzenden Person gebildet. Dadurch wird das
Sitzen auf einer erfindungsgemäßen Sitzvorrichtung dahingehend
stabilisiert, daß zur Rückführung des Sitzteils vom ver
schwenkten in einen unverschwenkten Zustand (Grundzustand) von
der sitzenden Person keine zusätzliche Muskelkraft ausgeübt
werden muß.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Sitzteil an einem Trägermittel befestigt, daß derart mit einer
im wesentlichen horizontalen Schwenkachse verschwenkbar mit
dem Basisteil verbunden ist, daß im verschwenkten Zustand ein
rückstellendes Drehmoment in Bezug auf die Drehachse auf das
Sitzteil wirkt. Das Trägermittel kann beispielsweise durch
eine starre oder höhenverstellbare Säule gebildet werden, an
deren in Standposition oberen Ende das Sitzteil befestigt ist
und die darunter eine Auskragung aufweist, mit der die Säule
mit einem Gelenk verbunden ist, das auf dem Basisteil auf
liegt. Das Trägermittel kann unterhalb der Auskragung einen
herausragenden Teil aufweisen.
Die Sitzeigenschaften einer erfindungsgemäßen Sitzvorrichtung
werden entscheidend durch die Höhe (im folgenden: Schwenkhöhe
H) des Sitzteils über einer horizontalen Bezugsebene des Ge
lenks und den radialen Abstand (im folgenden: Achsenverschie
bung r) der aktuellen Schwenkachse von der Symmetrieachse des
Gelenks (bzw. des Trägermittels), die von der Schwenkachse im
unverschwenkten Zustand geschnitten wird, bestimmt. Die hori
zontalen Bezugsebene ist die Ebene, in der sich die aktuelle
Schwenkachse des Sitzteils bei der Schwenkbewegung in Bezug
auf das Basisteil befindet. Die Gesamtsitzhöhe der erfindungs
gemäßen Sitzvorrichtung setzt sich somit aus dem Abstand der
Bezugsebene über dem Untergrund (Boden) und der Schwenkhöhe
zusammen.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform besitzt eine erfin
dungsgemäße Sitzvorrichtung eine Vielzahl von neigbaren Sitz
teilen, die beispielsweise zur Bildung einer sogenannten Sy
stembestuhlung reihen- oder matrixartig an einem gemeinsamen
Basisteil angebracht sind.
Erfindungsgemäße Sitzvorrichtungen besitzen die folgenden Vor
teile. Erstens sind sie selbststabilisierend. Durch das Ge
wicht der sitzenden Person wird bei Verschwenken des Sitztei
les der Betrag des rückstellenden Drehmoments bestimmt, so daß
die selbststabilisierende Wirkung bei beliebigen Massen auf
tritt (Gewichtsunabhängigkeit). Zweitens läßt sich die erfin
dungsgemäße Sitzvorrichtung mit geringem Aufwand höhenver
stellbar aufbauen. Der Aufbau ist so einfach, daß eine Kompa
tibilität mit den Grundformen der Basisteile herkömmlicher
Bürostühle gegeben ist. Ferner wird erstmalig ein Sitzaufbau
beschrieben, der die Gestaltung einer aktiv-dynamischen Sy
stembestuhlung ermöglicht. Weitere Vorteile ergeben sich aus
der Möglichkeit, die aktiv-dynamische, allseitig neigbare
Sitzvorrichtung leicht in eine aktiv-dynamische Sitzvorrich
tung, die nur in eine vorbestimmte Richtung neigbar ist
(Schaukelzustand), oder in eine stabile, passive Sitzvorrich
tung umzuwandeln.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Gelenk für eine Sitzvor
richtung, das vorzugsweise an der beschriebenen Sitzvorrich
tung als Verbindung zwischen dem Sitzteil (oder dem Trägermit
tel) und dem Basisteil vorgesehen ist. Das Gelenk gemäß der
Erfindung kann aber auch in allen anderen aktiv-dynamischen
Stützvorrichtungen z. B. als Verbindung zwischen einem Träger
teil und einem Basisteil vorgesehen sein.
Es wird ein achsenfreies, selbstrückstellendes Gelenk geschaf
fen, das eine Drehbarkeit (Schwenkbarkeit) des Sitzteils in
Bezug auf das Basisteil simultan um zwei schräg oder senkrecht
zueinander verlaufende, einen bestimmten Winkel (≠0) bildende
Achsen durch Auflage des Sitzteils auf nach unten gekrümmten
Gelenkelementen bereitstellt, von denen ein unteres Gelenkele
ment auf einer Auflagefläche des Basisteils und ein oberes
Gelenkelement auf einer Auflagefläche, die durch die Oberseite
des unteren Gelenkelements gebildet wird, abrollbar angeordnet
sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform stehen die Achsen
senkrecht zueinander, so daß das Gelenk wie ein achsenfreies,
kardanisches Gelenk wirkt. Es können aber auch andere Winkel
zwischen den Achsen zur Erzielung bestimmter Vorzugsschwenk
richtungen vorgesehen sein. Die Auflageflächen sind vorzugs
weise eben, können aber zur Erzielung bestimmter Schwenkeigen
schaften auch gekrümmt sein. Die Gelenkelemente sind vorzugs
weise Kurvenplatten mit in Betriebsposition nach unten ge
krümmten Mantelflächen oder Stützkufen. Die Stützkufen
(mindestens zwei) stellen Teilbereiche von Mantelflächen (oder
teilweise geschlossene Mantelflächen) dar, die das jeweilige
Abrollen der Gelenkelemente auf den Auflageflächen sicherstel
len. Im folgenden wird ohne Beschränkung lediglich auf die
geschlossenen Mantelflächen Bezug genommen, wobei die jewei
ligen Merkmale des Gelenks entsprechend auch mit Stützkufen
als nur teilweise geschlossene Mantelflächen realisierbar
sind.
Die Krümmung der Mantelflächen oder der Flächen, in denen die
Stützkufen liegen, entspricht der Form eines Ausschnitts einer
Zylinderoberfläche. Je nach den zu erzielenden Schwenkeigen
schaften ist der Zylinder ein Kreiszylinder oder ein ellipti
scher, hyperbolischer oder parabolischer Zylinder oder ein
Zylinder mit einer anderweitigen Oberflächenkrümmung.
Das Gelenk besteht gemäß einer bevorzugten Ausführungsform aus
einem übereinander angeordneten Kurvenplattenpaar, von dem
eine untere Kurvenplatte eine gekrümmten untere Mantelfläche,
die auf einer horizontalen Auflage des Basisteils aufliegt,
und eine ebene, obere Mantelfläche besitzt, und eine obere
Kurvenplatte mit einer gekrümmten unteren Mantelfläche auf der
oberen Mantelfläche der unteren Kurvenplatte aufliegt und mit
dem Sitzteil (ggf. über das Trägermittel) in fester Verbindung
steht. Das Gelenk enthält ferner Ausrichtungsmittel, die zur
gegenseitigen Ausrichtung der Kurvenplatten vorgesehen sind.
Die Kurvenplatten sind so zueinander ausgerichtet, daß die
Achsen der (gedachten) Zylinder entsprechend den Zylinderober
flächen einen vorbestimmten Winkel zueinander bilden, z. B.
senkrecht zueinander stehen.
Im unverschwenkten Grundzustand des Sitzteils berührt jede
untere Mantelfläche die jeweilige Auflagefläche entlang einer
Scheitellinie maximaler Dicke der Kurvenplatte und in einem
verschwenkten Zustand berührt jede untere Mantelfläche die
jeweilige Auflagefläche entlang einer geraden Auflagelinie
parallel zu der Scheitellinie. Die Scheitellinie kann eine
Symmetrielinie der Kurvenplatte bilden oder außermittig ver
laufen. Weitere Berührungspunkte können sich durch die Aus
richtungsmittel ergeben. Die Kurvenplatten sind somit gegen
über der jeweiligen Auflagefläche um eine Auflagelinie
schwenkbar, die jeweils eine lokale, bewegliche Schwenkachse
bildet. Beide lokalen Schwenkachsen stehen schräg, vorzugswei
se senkrecht, zueinander. Das Sitzteil besitzt dann gegenüber
dem Basisteil eine mehrseitige, vorzugsweise allseitige, Ver
schwenkbarkeit nach Art einer kardanischen Achsenaufhängung,
wobei die Lage der effektiven Sitzteilschwenkachse gegenüber
dem Basisteil von der Lage der lokalen Schwenkachsen abhängt.
Die Kurvenplatten sind so zueinander ausgerichtet, daß bei
jedem Verschwenken des Sitzteils dieses auf einer bestimmten
Kugel-, Ellipsoid-, Hyperboloid- oder Paraboloidoberfläche
oder anderweitig gekrümmten Oberfläche bewegt wird.
Es kann vorgesehen sein, daß die Krümmungsradien der Kurven
platten verschieden sind (z. B. Krümmungsradius oben < Krüm
mungsradius unten).
Im Unterschied zur kardanischen Achsenaufhängung erlaubt es
die Erfindung, die Krümmungsradien und die Höhe des Sitzteils
über dem Basisteil derart auszuwählen, daß im durch eine Ge
wichtsbelastung verschwenkten Zustand des Sitzteils das auf
eine Rückstellung in den Grundzustand gerichtetes Drehmoment
gebildet wird. Die Krümmungsradien und die Höhe des Sitzteils
werden vorzugsweise so ausgewählt, daß bei Auslenkung des
Sitzteils simultan eine Verschiebung der Schwenkachse des
Sitzteils in Bezug auf das Basisteil erfolgt, die größer als
die Auslenkung ist, so daß das gebildete Drehmoment eine Rück
stellkraft auf das Sitzteil bewirkt. Hierzu ist der effektive
Krümmungsradius der Oberfläche, auf der sich das Sitzteil be
wegt, größer oder gleich der senkrechten Höhe des Sitzteils
(Angriffspunkt der Gewichtskraft) über der Bezugsebene, in der
die effektiven Sitzteilschwenkachse liegt.
Die Kurvenplatten sind mit Ausrichtungsmitteln versehen, die
die Ausrichtung der Scheitellinien senkrecht oder anderweitig
schräg zueinander sicherstellen. Die Ausrichtungsmittel können
eine Zentrierungseinrichtung in der Mitte der oberen Kurven
platte, die mit einer Führungsausnehmung in der unteren Kur
venplatte zusammenwirkt, und/oder Eingriffselemente auf den
Mantel- und/oder Auflageflächen umfassen. Um eine freie Ver
schwenkbarkeit der oberen Kurvenplatte mit einer durch die
untere Kurvenplatte durchgehenden Zentrierungseinrichtung
(z. B. ein Zapfen) oder Trägermittel sicherzustellen, besitzt
die untere Kurvenplatte eine kanal- oder schlitzförmige Aus
nehmung der gekrümmten Mantelfläche.
Ein Vorteil des Gelenks besteht im vereinfachten Aufbau der
Verbindung zwischen Sitzteil und Basisteil. Es ist ein steti
ges, stufenfreies, gleichmäßiges, allseitiges Verschwenken des
Sitzteils ohne den Einsatz zusätzlicher elastischer Elemente
möglich. Die Gestalt der Auflageflächen ermöglicht ein Ver
schwenken, das einem Abrollen auf einer ebenen Unterlage ent
spricht, und stellt jedoch sicher, das in jeder verschwenkten
Position die Rückstellkraft entsprechend den oben erläuterten
Prinzipien erfolgt. Das Gelenk erlaubt eine einfache Arretier
barkeit durch Festklammern der Zentrierungseinrichtung oder
seitliches Einfahren von Arretierungskeilen in die Zwischen
räume zwischen den gekrümmten Mantelflächen und den jeweiligen
Auflageflächen.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im fol
genden unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrie
ben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausfüh
rungsform einer Sitzvorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht eines Gelenks in
Verbindung mit einem Sitzteil und einem Basisteil
gemäß einer zweiten Ausführungsform einer Sitzvor
richtung gemäß der Erfindung;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines Gelenks gemäß
der Erfindung;
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung eines Gelenks gemäß
Fig. 3;
Fig. 5 eine Darstellung der oberen Kurvenplatte eines
Gelenks gemäß der Erfindung;
Fig. 6 eine Darstellung der unteren Kurvenplatte eines
Gelenks gemäß der Erfindung;
Fig. 7 eine herkömmliche aktiv-dynamische Sitzvorrichtung
mit beweglichem Sitzteil (Stand der Technik);
Fig. 8 eine weitere herkömmliche aktiv-dynamische Sitzvor
richtung mit beweglichem Sitzteil (Stand der
Technik); und
Fign. 9A, 9B schematische Seitenansichten einer weiteren
aktiv-dynamischen Sitzvorrichtung.
Die Erfindung wird im folgenden insbesondere in Bezug auf die
Verbindung zwischen einem Sitzteil und einem Basisteil be
schrieben, die an sich als weitere Komponenten alle üblichen
Teile einer herkömmlichen Sitzvorrichtung (Lehnen, Höhenver
stellung etc.) umfassen können.
Die erfindungsgemäße Sitzvorrichtung gemäß Fig. 1 umfaßt ein
Sitzteil 40 (aus Übersichtlichkeitsgründen verkleinert darge
stellt), das an einem Trägermittel 22 befestigt ist, das über
das Gelenk 10 mit dem Basisteil 50 verbunden ist. Die Sitzvor
richtung steht fest oder rollend mit dem Basisteil 50 auf ei
nem Untergrund 80, so daß sich in Standposition das Sitzteil
40 am oberen Ende des Trägermittels 22 befindet. Das Sitzteil
40 umfaßt eine Sitzplatte 41, die an ihrer Oberseite je nach
Anwendungsfall mit einer passenden Formung oder Polsterung 42
versehen ist. Das Trägermittel 22 wird vorzugsweise durch eine
höhenverstellbare Gasfedersäule gebildet und besitzt am oberen
Ende eine seitliche Auskragung 221, die mit dem Gelenk 10 zu
sammenwirkt. Das Gelenk 10 ist bei der dargestellten Ausfüh
rungsform eine Kurvenplattenauflage, die axialsymmetrisch zum
Trägermittel 22 angeordnet ist. Die seitliche Auskragung 221
ist mit der oberen Kurvenplatte starr verbunden, durch die das
Trägermittel hindurchführt. Das Trägermittel kann simultan als
Führung des Gelenks in Bezug auf das Basisteil dienen. Die
Kurvenplattenauflage, deren Einzelheiten unten beschrieben
werden, wird von einer Auflage 52 des Basisteils 50 gehalten.
Die genannten Komponenten der Sitzvorrichtung wirken wie folgt
zusammen. Wenn sich eine Person auf das Sitzteil 40 setzt,
wird das Gelenk 10 einer Kraftwirkung ausgesetzt. Bildet die
sitzende Person bei ruhigem, im wesentlichen axialsymmetri
schem Sitz eine senkrecht nach unten gerichtete Gewichtskraft,
so ist das Gelenk eine gleichförmig Auflage, wie es bei einer
herkömmlichen passiven Sitzvorrichtung mit starrer, federnd
gelagerter Säule der Fall ist. Bewegt sich jedoch die Person
in eine horizontale Richtung (z. B. Schwenkrichtung S), so
wird zusätzlich eine Auslenkkraft ausgeübt, unter deren Wir
kung das Sitzteil 40 auf dem Basisteil 50 abrollt. Das Sitz
teil 40 und das mit dem Sitzteil 40 fest verbundene Trägermit
tel 22 werden somit um eine Drehachse geschwenkt, die im we
sentlichen in einer horizontalen Bezugsebene zwischen der Aus
kragung 221 und der Auflage 52 liegt. Die Schwenkachse liegt
ferner im wesentlichen senkrecht zur horizontalen Bewegungs
richtung und bewegt sich beispielsweise von A nach A'. Da das
Gelenk zwischen dem Trägermittel und dem Basisteil kein star
res Lager bildet, ist der Ort der Schwenkachse beim Verschwen
ken nicht fest. Die horizontale Auslenkung des Sitzteils 40
erfolge in einer Richtung, die in der Zeichnungsebene liegt.
Die Schwenkachse A' steht somit senkrecht auf der Zeichnungs
ebene und liegt in der Bezugsebene E (ebenfalls senkrecht auf
der Zeichnungsebene). In diesem Zustand wirkt über das Träger
mittel 22 auf das Sitzteil 40 ein Drehmoment, das in Bezug auf
die Schwenkachse A' rückstellend in Richtung des Pfeiles R
wirkt. Entsprechend wirkt auf das Sitzteil 40 eine Rückstell
kraft, die eine Rückkehr in den unverschwenkten Zustand ohne
zusätzlichen Muskelkraftaufwand der sitzenden Person ermög
licht. Die Größe des Drehmoments und somit die Sitzeigenschaf
ten der Sitzvorrichtung werden durch die Schwenkhöhe H (s.
Fig. 1) und die Achsenverschiebung r (= |AA'|) bestimmt. Wenn
das Lot vom Punkt 43 der Kraftübertragung vom Sitzteil auf das
Trägermittel die Bezugsebene E innerhalb des Abstandes A-A'
schneidet, so wird das Rückstelldrehmoment ausgebildet. Für
ein stabiles Sitzen muß gelten:
r < tan Φ.H (1)
wobei Φ der Schwenkwinkel zwischen den Ausrichtungen des Sitz
teils (oder des Trägermittels) im Grundzustand und im ver
schwenkten Zustand ist.
Bei der dargestellten Kurvenplattenauflage wird diese Bedin
gung erfüllt, falls der durch die Auflagekrümmungen gebildete,
effektive Krümmungsradius des Gelenks größer als die Höhe H
des Sitzteils über der aktuellen Drehachse ist. Bei kreiszy
lindrischen Kurvenplattenauflagen gleicher Krümmungsradien R
muß somit R < H gelten. Bei Kurvenplattenauflagen mit Krümmun
gen gemäß anderer Kegelschnitte ist die Bedingung entsprechend
ableitbar. Die Stabilität des Sitzteiles ist somit gewährlei
stet, solange der Ansatzpunkt 43 zwischen dem Sitzteil 40 und
dem Trägermittel 22 nicht weiter als die Achsenverschiebung r
von der vertikalen Symmetrieachse der Sitzvorrichtung
abweicht.
Mit einem in Bezug auf die Verbindung zum Basisteil höhenver
änderlichen Sitzteil läßt sich die erfindungsgemäße Sitzvor
richtung auch zum Sitzen im indifferenten oder labilen Gleich
gewicht einrichten. Hierzu wird H derart verändert, daß je
weils r = tan Φ.H oder r < tan Φ.H gilt.
Die in den Fig. 1 dargestellte Sitzvorrichtung kann wie folgt
modifiziert werden. Anstelle des festen Ansatzpunktes 43 kann
ein Gelenk vorgesehen sein, wie es beispielsweise im deutschen
Gebrauchsmuster DE-GM 295 16 794 beschrieben ist. In diesem
Fall ist das Verschwenken des Sitzteils nicht wie bei einem
starren Ansatz mit einer Sitzteilneigung verbunden. Vielmehr
kann das Sitzteil horizontal ausgerichtet bleiben. Ferner kann
das Trägermittel 22 eine mechanische Federung oder eine Gasfe
der enthalten. Es kann ferner eine Höhenverstellvorrichtung am
Trägermittel 22 vorgesehen sein.
Die Auskragung 221, das Gelenk 10 und die Auflage 52 können
eine in Bezug auf das unverschwenkte Trägermittel axialsymme
trische (z. B. kreisförmige) oder außermittig versetzte oder
auch eine anderweitige (z. B. rechteckige) Grundform besitzen.
Das Basisteil 50 kann statt der dargestellten Kegelstumpfge
stalt aus einzelnen Stützbeinen bestehen, die an ihren unteren
Enden mit einem Bodenkreuz (z. B. DIN-gerecht mit fünf Auflage
punkten) angebracht sind. Ferner können zwischen dem Basisteil
50 und dem Untergrund 80 Trägerrollen oder -walzen angebracht
sein.
Weitere Einzelheiten des Gelenks 10 gemäß der Erfindung werden
anhand der in Fig. 2 gezeigten Schnittansicht erläutert. Das
Gelenk 10 mit einer oberen Kurvenplatte 20 und einer unteren
Kurvenplatte 30 ist bei dieser Ausführungsform in Verbindung
mit dem Sitzteil 40 und dem Basisteil 50 mit einem Zapfen 22
dargestellt, der das Trägermittel gemäß Fig. 1 ersetzt. Die
Einzelheiten des Gelenks sind in entsprechender Weise bei An
bringung des Trägermittels 22 gemäß Fig. 1 an der oberen Kur
venplatte oder auch mit einer anderen als der beschriebenen
kreiszylinderförmigen Oberflächenkrümmung realisierbar.
Die obere Kurvenplatte 20 ist bei dieser Ausführungsform mit
tig an der Unterseite des Sitzteils 40 befestigt. Die nach
unten weisende Mantelfläche 21, deren Einzelheiten unten be
schrieben werden, besitzt die Form einer Zylinderoberfläche
und als Teil der Ausrichtungsmittel den vorragenden Zapfen 22.
Der Zapfen 22 ist symmetrisch zur Mantelfläche und senkrecht
zur Bezugsebene ausgerichtet, die durch die Ebene des Sitz
teils gebildet wird (Horizontalebene im unverschwenkten Zu
stand), und dient der Führung des Gelenks in Bezug auf das
Basisteil. Hierzu ist im Basisteil eine entsprechende Durch
gangsaufnahme 51 vorgesehen, deren Durchmesser dem Zapfen
soviel Spiel bietet, das ein Verschwenken des Sitzteils nicht
behindert wird. Anstelle des zentralen Zapfens 22 kann als
Ausrichtungsmittel auch eine äußere Führung vorgesehen sein,
die die äußeren Umfangslinien der Kurvenplatten zueinander
wiederum mit einem genügend großen Spielraum ausrichtet.
Im Grundzustand (unverschwenkt) liegt die obere Kurvenplatte
20 entlang der Scheitellinie 23 der Zylinder-Mantelfläche 21
auf der ebenen Oberseite der unteren Kurvenplatte 30. Die un
tere Kurvenplatte 30 liegt wiederum auf einer oberen horizon
talen Auflage 52 des Basisteils 50. Die nach unten weisende
Auflagefläche 31, deren Einzelheiten unten beschrieben werden,
besitzt ebenfalls die Form einer Zylinderoberfläche.
Die obere und untere Kurvenplatte 20, 30 sind so zusammenge
setzt, daß die Scheitellinien senkrecht zueinander verlaufen.
Die Scheitellinie 33 der unteren Kurvenplatte 30 verläuft
niedriger als die Scheitellinie 23.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Perspektivansicht der Kurven
plattenanordnung des erfindungsgemäßen Gelenks in zusammenge
setzter bzw. getrennter Darstellung. Die Kurvenplatten 20, 30
besitzen eine quadratische Grundfläche. Es ist jedoch auch
eine beliebige rechteckige oder runde (siehe Fig. 5, 6)
Grundfläche möglich. Die gekrümmten Mantelflächen 21, 31 sind
bis an den Rand der Grundflächen geführt. Dies ist jedoch
nicht zwingend erforderlich. Der Zapfen 22 ist aus Übersicht
lichkeitsgründen nach oben und unten weit hinausragend ge
zeichnet. Er kann durch eine höhenverstellbare Gasfeder (siehe
Fig. 1) ersetzt sein, an deren Oberende das Sitzteil be
festigt ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, das die Ge
lenkteile mit dem Zapfen versehen sind.
An der unteren Kurvenplatte ist in den Fig. 3 und 4 eine
Ausnehmung 32 erkennbar, die kanal- oder schlitzförmig paral
lel zur Scheitellinie der Zylinderfläche bzw. parallel zur
Schwenkrichtung der oberen Kurvenplatte verläuft und beim
Schwenken Platz für den durchgehenden Zapfen 22 schafft. Die
Länge der Ausnehmung 32 ist somit an die maximale Auslenkung
des Zapfens 22 angepaßt. Bei einer alternativen Gestaltung der
Ausnehmung (siehe Fig. 6) ist diese ein Kanal 32 mit einem
kreisförmigem Querschnitt entsprechend der maximale Auslenkung
des Zapfens.
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf die untere Mantelfläche und
zwei Schnittansichten der oberen Kurvenplatte 20 gemäß der
oben gezeigten zweiten Ausführungsform mit dem Zapfen 22 an
der oberen Kurvenplatte. Bei der ersten Ausführungsform be
sitzt die obere Kurvenplatte anstelle des Zapfens eine durch
gehende Ausnehmung, durch die das Trägermittel ragt und an
dessen oberen Rand die Auskragung 221 des Trägermittels be
festigt ist. Gemäß Fig. 5A besitzt die erste Kurvenplatte
eine kreisrunde Gestalt (abweichend vom eckigen Grundriß gemäß
Fig. 2) mit einem Radius, der dem Radius der unteren Kurven
platte entspricht. Dies ist jedoch nicht zwingend. Es können
auch verschiedene Größen vorgesehen sein.
Die Auflagefläche 21 ist unter Bildung einer Scheitellinie 23
derart gekrümmt, daß ein Schnitt senkrecht zur Scheitellinie
23 (Fig. 5B) eine kreisrunde Begrenzung und ein Schnitt pa
rallel zur Scheitellinie 23 (Fig. 5C) eine gerade Begrenzung
ergibt. Die Auflagefläche 21 besitzt somit die Gestalt eine
Zylinderoberfläche. Die Scheitellinie 23 befindet sich hier
symmetrisch in der Mitte der Kurvenplatte (Fig. 5A). Bei an
ders gekrümmten Mantelflächen kann die Scheitellinie dem Aus
schnitt einer Hyperbel, Ellipse, Parabel oder anderen Kurven
form folgen. Es kann vorgesehen sein, daß die Scheitellinie
keine Symmetrielinie bildet, sondern in Sitzrichtung vor oder
hinter dem Trägermittel angeordnet ist. Damit wird ein asymme
trisches Sitzen zur Anpassung an bestimmte Sitzphysiologien
erzielt.
Die Fig. 5A-5C zeigen ferner schematische Illustrationen
der Ausrichtungsmittel, die neben dem Zapfen 22 auch Verzah
nungen 60 umfassen können, die mit entsprechenden Löchern 70
auf der Auflagefläche (Oberseite der unteren Kurvenplatte)
zusammenwirken. Die Zahl und Position der Verzahnungen ist
vorzugsweise so gewählt, daß in jeder Schwenkposition des
Sitzteils mindestens zwei Zahn-Loch-Paare ineinandergreifen
und so gemeinsam mit dem Zapfen die Ausrichtung der Auflage
flächen sicherstellen. Es können auf jeder Kurvenplatte Ver
zahnungen und/oder Löcher vorgesehen sein. Die Verzahnungen 60
und Löcher besitzen eine sich zum Ende bzw. zum Boden hin ver
jüngende Form. Alternativ können anstelle der Verzahnungen/
Löcher auch ineinandergreifende Wellungen (Nuten und Schienen)
auf der unteren Mantelfläche der oberen Kurvenplatte bzw. obe
ren Auflageseite der unteren Kurvenplatte vorgesehen sein.
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf die untere Mantelfläche und
zwei Schnittansichten der unteren Kurvenplatte. Gemäß Fig. 6A
besitzt die untere Kurvenplatte eine kreisrunde Gestalt mit
einer mittigen Aussparung 35. Die untere Kurvenplatte ist ein
stückig wie die erste Kurvenplatte mit anschließendem Einfrä
sen der Aussparung 35 oder aus zwei Plattenteilen 30A, 30B auf
einem gemeinsamen Träger 34 gebildet. Die Plattenteilen 30A,
30B wirken wie Stützkufen. Am Boden der Aussparung 35 befindet
sich als Teil der Ausnehmung 32 eine Öffnung, die mit der
Durchgangsaufnahme 51 des Basisteils ausgerichtet ist. Die
kanalförmige Ausnehmung 32, die hier Teil der Aussparung 35
ist, bildet einen Spielraum für den Zapfen 22 (oder bei der
ersten Ausführungsform für das Trägermittel) bei Verschwenken
des Sitzteils. Im Unterschied zu der in den Fig. 3 und 4
gezeigten Ausführungsform besitzt die Ausnehmung 32 gemäß Fig.
6 jedoch ohne Vorzugsrichtung eine derartige Breite, daß
in der Schwenkrichtung der oberen Kurvenplatte (Beispiel: pa
rallel zur Scheitellinie 33) genügend Spielraum für die
Schwenkbewegung des durchragenden Trägermittels oder Zapfens
gebildet wird.
Die Mantelfläche 31A, 31B ist unter Bildung einer Scheitelli
nie 33 derart gekrümmt, daß ein Schnitt senkrecht zur
Scheitellinie 33 (Fig. 6B) eine kreisrunde Begrenzung und ein
Schnitt parallel zur Scheitellinie 33 (Fig. 6C) eine gerade
Begrenzung ergibt. Die Mantelfläche 31A, 31B besitzt somit
ebenfalls die Gestalt eine Zylinderoberfläche. Die Scheitelli
nie 33 befindet sich vorzugsweise symmetrisch in der Mitte der
Kurvenplatte (Fig. 6A).
Die Krümmungsradien der Mantelflächen 21 und 31A, 31B sind
gleich groß dargestellt. Die Grundrisse der Kurvenplatten
(Gelenkflächen) besitzen charakteristische Dimensionen, die
vorzugsweise derart ausgewählt sind, daß ein sicheres Ver
schwenken des Sitzteils beispielsweise gemäß der DIN-Norm
(Auslenkung rund 10 cm aus dem Grundzustand) möglich ist. Die
Gelenkflächen können beispielsweise Seitenmaße von rd. 20 cm
besitzen. Die Krümmungsradien können dann beispielsweise im
Bereich von rd. 20 cm bis 30 cm liegen. Die Kurvenplatten be
stehen vorzugsweise aus Kunststoff-Spritzgußmaterial, welches
vorteilhafterweise ein geräuscharmes Verschwenken ermöglicht.
Die Fig. 6A-6C zeigen entsprechend Illustrationen der
Ausrichtungsmittel, die durch den Verzahnungen 60 entsprechen
den Löchern 70 auf der ebenen Oberseite 36 gebildet werden.
Eine bevorzugte Anwendung der Erfindung ist der Einsatz des
Gelenks an einer Sitzvorrichtung, wie sie in den Fig. 9A,
9B gezeigt und deren Funktion oben erläutert ist, anstelle der
Verbindung mit elastischen Elementen.
Die dynamischen Eigenschaften des Gelenks zwischen dem Sitz
teil und dem Basisteil können durch zusätzliche (nicht darge
stellte) Bauteile zur Bildung eines asymmetrischen Verhaltens
verändert werden. Beispielsweise ist es möglich, das Gelenk so
einzurichten, daß das Trägermittel 22 mit dem Sitzteil 40 nur
um vorbestimmte Drehachsen verschwenkbar ist, die beispiels
weise parallel zu einer festen Bezugsrichtung verlaufen. In
diesem Fall ist lediglich eine Schaukelbewegung der
Sitzvorrichtung möglich, die aber auch unter der erfindungsge
mäßen Wirkung eines Rückstelldrehmoments steht. Es können fer
ner Bauteile zur zeitweisen Verhinderung der Verschwenkbarkeit
vorgesehen sein. Ein Blockierungsmittel zur senkrechten Fixie
rung des Trägermittels mit dem Sitzteil kann beispielsweise im
Bereich des Gelenks durch eine keilförmige Blockierung der
Kurvenplatten oder am unteren Ende des Trägermittels durch
eine Führungsaufnahme gebildet werden. Im letzteren Fall kann
beispielsweise ein am unteren Ende des Trägermittels 22 vorge
sehener Dorn mit einer einstellbaren Befestigungsöse
zusammenwirken.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird eine
reihen- oder matrixartige Anordnung von Sitzteilen auf einem
gemeinsamen Basisteil in Form einer Systembestuhlung bereitge
stellt. Das Basisteil bildet für jedes Sitzteil eine Auflage
52 (siehe Fig. 1 oder 2). Die Eigenschaften der Rückstellver
bindung und somit die dynamischen Eigenschaften der Sitzvor
richtung lassen sich einfach an die jeweilige Anwendung anpas
sen. Beispielsweise ist im Fall einer Zuschauerraumbestuhlung
die Verschwenkbarkeit auf geringe Auslenkungen eingerichtet
(kleine Schwenkhöhe H, kleine Achsenverschiebung r). Bei Sy
stembestuhlungen beispielsweise für Schul- oder Seminarräume
kann die Verschwenkbarkeit zu größeren Auslenkungen eingerich
tet sein.
Claims (16)
1. Sitzvorrichtung mit einem Basisteil (50) und mindestens
einem Sitzteil (40), das zur Aufnahme einer Gewichtsbelastung
eingerichtet und in Bezug auf das Basisteil durch eine
Schwenkbewegung von einem Grundzustand in einen verschwenkten
Zustand beweglich ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sitzteil derart über ein Gelenk (10) mit dem Basisteil
verbunden ist, daß im verschwenkten Zustand durch die Ge
wichtsbelastung am Sitzteil ein Drehmoment ausgebildet wird,
durch das das Sitzteil in Bezug auf eine Schwenkachse (A') der
Schwenkbewegung einen Hebel bildet, der auf eine Rückstellung
des Sitzteils in den Grundzustand gerichtet ist.
2. Sitzvorrichtung gemäß Anspruch 1, bei dem ein durch das
Gelenk (10) ragendes Trägermittel (22) mit einem oberen Ende
am Sitzteil und mit einer seitlichen Auskragung (221) am Ge
lenk (10) befestigt ist.
3. Sitzvorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, bei der das Ge
lenk eine Auflage auf nach unten gekrümmten Gelenkelementen
bildet, die dazu ausgebildet sind, eine Schwenkbarkeit des
Sitzteils in Bezug auf das Basisteil simultan um zwei schräg
oder senkrecht zueinander verlaufende Achsen bereitzustellen.
4. Sitzvorrichtung gemäß Anspruch 3, bei der die Gelenkele
mente ein unteres Gelenkelement, das auf einer Auflagefläche
des Basisteils abrollbar angeordnet ist, und ein oberes Ge
lenkelement umfassen, das auf einer Auflagefläche abrollbar
angeordnet ist, die durch die Oberseite des unteren Gelenkele
ments gebildet wird.
5. Sitzvorrichtung gemäß Anspruch 4, bei der die Gelenkele
mente ein achsenfreies, kardanisches Gelenk bilden.
6. Sitzvorrichtung gemäß Anspruch 4, bei der die Gelenkele
mente um Achsen abrollbar angeordnet sind, die einen vorbe
stimmten Winkel zur Erzielung bestimmter Vorzugsschwenk
richtungen aufweisen.
7. Sitzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei der die Gelenkelemente Kurvenplatten (20, 30) mit in Be
triebsposition nach unten gekrümmten Mantelflächen (21, 31)
oder Stützkufen sind.
8. Sitzvorrichtung gemäß Anspruch 7, bei der die Krümmung
der Mantelflächen oder der Flächen, in denen die Stützkufen
liegen, der Form eines Ausschnitts einer Zylinderoberfläche
entspricht.
9. Sitzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
die eine Systembestuhlung bildet, bei der eine Vielzahl von
Sitzteilen jeweils über ein Gelenk reihenweise mit einem ge
meinsamen Basisteil verbunden sind.
10. Gelenk (10) zur Kopplung eines Basisteils (50) und eines
gegenüber dem Basisteil verschwenkbaren Sitzteils (40) einer
Sitzvorrichtung, mit einer unteren Kurvenplatte (30), die mit
einer gekrümmten unteren Mantelfläche (31) in eine erste
Schwenkrichtung schwenkbar auf einer ebenen Auflage (52) des
Basisteils (50) aufliegt und eine ebene Oberseite (36) be
sitzt, und einer oberen Kurvenplatte (20), die mit einer ge
krümmten unteren Mantelfläche (21) in eine zweite Schwenkrich
tung schwenkbar auf der Oberseite (36) aufliegt und direkt
oder über ein Trägermittel (22) mit dem Sitzteil verbunden
ist, wobei die erste und zweite Schwenkrichtung schräg oder
senkrecht zueinander verlaufen.
11. Gelenk gemäß Anspruch 10, bei dem die gekrümmten Mantel
flächen zumindest teilweise geschlossen sind und die Gestalt
von Ausschnitten von Zylinderoberflächen besitzen.
12. Gelenk gemäß Anspruch 11, bei dem die Zylinderoberflächen
Kreiszylindern oder elliptischen, hyperbolischen oder parabo
lischer Zylindern entsprechen.
13. Gelenk gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12, bei dem das
Sitzteil in Bezug auf das Basisteil um eine Schwenkachse ver
schwenkbar ist und die Krümmungsradien der Mantelflächen (21,
31) größer oder gleich der Höhe des Sitzteils über der
Schwenkachse sind.
14. Gelenk gemäß einem der Ansprüche 10 bis 13, bei dem die
untere Kurvenplatte (30) eine Ausnehmung (32) in Form eines
geraden Kanals oder Schlitzes besitzt.
15. Gelenk gemäß einem der Ansprüche 10 bis 14, bei dem Aus
richtungsmittel vorgesehen sind, die eine zapfenförmige Zen
trierungseinrichtung (22) in der Mitte der oberen Kurvenplatte
umfassen, die durch eine Öffnung (35) und die Ausnehmung (32)
der unteren Kurvenplatte ragt.
16. Gelenk gemäß einem der Ansprüche 10 bis 15, bei dem Aus
richtungsmittel vorgesehen sind, die Eingriffselemente (60,
70) auf der unteren Mantelfläche der oberen Kurvenplatte
und/oder der Oberseite der unteren Kurvenplatte umfassen.
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