DE19752506A1 - System zur Sicherung von Artikeln gegen Diebstahl - Google Patents
System zur Sicherung von Artikeln gegen DiebstahlInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein System zur Sicherung von Artikeln gegen Diebstahl,
die mit einem elektronischen Sicherungselement ausgestattet sind, mit
mindestens einer ersten Sendevorrichtung, die in eine Abfragezone ein
magnetisches Wechselfeld emittiert, welches das elektronische Sicherungs
element zur Aussendung eines charakteristischen Signals anregt, und mit
mindestens einer Empfangsvorrichtung, die einen Alarm auslöst, sobald sie ein
charakteristisches Signal empfängt.
Die elektronische Artikelsicherung zur Verhinderung von Inventurverlusten in
Kaufhäusern und Lagern erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Es sind bereits
eine Vielzahl unterschiedlicher Sicherungselemente bekannt geworden. Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung eines Sicherungselements ist aus der EP
0 295 028 B1 bekannt geworden. In dieser Patentschrift sind die sog.
Dünnschicht-Etiketten beschrieben, welche aus einer dünnen, vorzugsweise im
µm-Bereich liegenden Schicht aus weichmagnetischem Material bestehen. Die
Schicht wird z. B. mittels eines physikalischen Abscheideverfahrens unter
Vakuumbedingungen auf ein Trägersubstrat aufgebracht.
Dünnschicht-Etiketten zeigen einen anisotropen Aufbau. Anisotrop bedeutet,
daß die weichmagnetische Schicht, aus der die Dünnschicht-Etiketten gebildet
sind, eine Vorzugsachse besitzt. Der anisotrope Aufbau macht sich in der
Praxis dadurch bemerkbar, daß das von dem Dünnschicht-Etikett als Antwort
auf ein Abfragefeld remittierte charakteristische Signal maximal ist, wenn
Abfragefeld und Vorzugsachse parallel zueinander ausgerichtet sind; das
Signal verschwindet hingegen, wenn Vorzugsachse und Abfragefeld senkrecht
zueinander stehen.
Ein analoges Verhalten zeigen auch die Streifen-Sicherungselemente, die aus
einem streifenförmigen, weichmagnetischen Material bestehen. Auch hier ist
das charakteristische Signal maximal, wenn Abfragefeld und Streifen parallel
zueinander ausgerichtet sind, und verschwindet bei senkrechter Ausrichtung.
Ein derartiges Streifen-Sicherungselement kann auch aus einem gezogenen
Draht bestehen.
Zur Detektierung von Sicherungselementen in einer Abfragezone sind eine
Vielzahl unterschiedlicher Verfahren bekannt geworden. So wird in der EP 123
586 B vorgeschlagen, zusätzlich zu zwei Abfragefelder mit den Frequenzen f1
und f2 im kHz-Bereich ein Feld mit einer im Hz-Bereich liegenden Frequenz in
die Abfragezone zu senden. Die beiden Abfragefelder mit den Frequenzen f1
und f2 regen ein in der Überwachungszone befindliches Sicherungselement
zur Aussendung eines charakteristischen Signals mit den Intermodulations
frequenzen n.f1 ± m.f2 (n, m = 0, 1, 2,. . .) an. Das niederfrequente Abfragefeld
bewirkt, daß das Sicherungselement im Takt dieses Feldes von der Sättigung
in eine Richtung zur Sättigung in die andere Richtung getrieben wird. Das
charakteristische Signal tritt daher periodisch mit der Frequenz des nieder
frequenten Feldes auf.
In der EP 0 611 164 A2 werden ein Verfahren und eine entsprechende
Vorrichtung beschrieben, die auf einer 2-Frequenz-Detektion basieren. In die
Abfragezone werden zwei Abfragefelder mit den Frequenzen f1, f2
ausgesendet; anschließend wird das charakteristische Signal des
Sicherungselements im Bereich einer Harmonischen, z. B. bei n.f1 (n = 1, 2,
. . .), digital ausgewertet wird.
Als alternative Lösung ist auch bekannt geworden, lediglich ein im kHz-Bereich
liegendes Abfragefeld zur Erregung des Sicherungselementes zu verwenden,
wobei das charakteristische Signal des Sicherungselementes wiederum im
Takte eines niederfrequenten Feldes, das das weichmagnetische Material
zwischen den beiden Sättigungen hin- und hertreibt, auftritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit einer
verbesserten Detektionsrate im Bodenbereich zu schaffen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine zweite Sendevorrichtung
vorgesehen ist, die ein magnetisches Wechselfeld in die Abfragezone emittiert,
wobei die zweite Sendevorrichtung im wesentlichen senkrecht zu der ersten
Sendevorrichtung ausgerichtet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systems ist
die zweite Sendevorrichtung im Bodenbereich der Abfragezone angeordnet. Da
durch diese Anordnung der zweiten Sendevorrichtung insbesondere die
Detektionsrate im nahen Bodenbereich beachtlich erhöht wird, wird das System
vorwiegend im Ausgangs-/Eingangsbereich von Schuhgeschäften zum Einsatz
kommen. In entsprechenden Anwendungsfällen kann die zweite Sendevor
richtung jedoch auch im Decken bereich angeordnet sein.
Die zweite Sendevorrichtung setzt sich gemäß einer vorteilhaften Ausge
staltung des erfindungsgemäßen Systems aus zumindest zwei Sendespulen
zusammen, die in einem vorgegebenen Abstand nebeneinander angeordnet
sind.
In diesem Zusammenhang wird gemäß einer günstigen Ausführungsform
vorgeschlagen, daß die erste Sendevorrichtung aus zwei in einem
vorgegebenen Abstand zueinander angeordneten Sendeantennen besteht und
daß die Sendespulen der zweiten Sendevorrichtung jeweils in Reihe mit der
Sendeantenne der ersten Sendevorrichtung geschaltet ist, die von ihr den
größeren Abstand hat.
Vorteilhafterweise emittieren die Sendevorrichtungen magnetische Wechsel
felder unterschiedlicher Frequenzen in die Abfragezone, wobei die Frequenz
eines der Wechselfelder im Niederfrequenzbereich angesiedelt ist. Diese
Anordnung entspricht somit der Überwachungsvorrichtung, die in der EP 0 123 586
beschrieben ist. Gemäß einer Alternative ist die in die Überwachungszone
ausgesandte Niederfrequenz von z. B. 16 Hz zu dem entsprechenden
Wechselfeld der Sendeantenne(n) der ersten Sendevorrichtung gegenphasig.
Die resultierenden feldfreien Bereiche, die sich bei dieser Anordnung im
Bodenbereich ergeben, sind in Fig. 1 dargestellt.
Eine günstigere Alternative, die die feldfreien Bereiche aus dem Mittelbereich
der Abfragezone verdrängt und in den Seitenbereichen lokalisiert (siehe auch
Fig. 2), schlägt vor, daß die Sendevorrichtungen magnetische Wechselfelder
unterschiedlicher Frequenzen in die Abfragezone emittieren, wobei wiederum
eines der Wechselfelder im Niederfrequenzbereich angesiedelt ist; jetzt ist
jedoch das niederfrequente Feld zu dem entsprechenden Feld der
Sendeantenne(n) der ersten Sendevorrichtung in Phase.
Eine bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systems sieht vor, daß
die zweite Sendevorrichtung aus vier Sendespulen bzw. zwei Spulenpaaren
besteht, wobei die beiden Spulen eines Spulenpaares jeweils versetzt
zueinander in zwei aufeinanderfolgenden Ebenen (schachbrettartig)
angeordnet sind. Durch diese Ausgestaltung läßt sich die Detektionsrate im
Bodenbereich bzw. im Deckenbereich noch einmal beträchtlich erhöhen.
Als besonders günstig hat es sich herausgestellt, wenn ein Spulenpaar jeweils
mit der Sendeantenne in Reihe geschaltet ist, die von ihm den größeren
Abstand hat.
Vorzugsweise erfolgt die Schaltung der Spulenpaare zu den Sendeantennen
über eine Regel-/Auswerteeinheit.
Um den Einbau in den Boden oder die Decke einfacher zu gestalten, ist die
zweite Sendevorrichtung als kompakte Einheit ausgebildet ist; zwecks
Erleichterung der Montage der Sendespulen sind diese in entsprechende
Ausnehmungen einer Ausnahmeplatte eingelegt.
Von außen in die Abfragezone eindringende Störstrahlung wirkt sich negativ
auf die Detektionsrate aus. Um die aus dem Boden unterhalb der Abfragezone
kommende Störstrahlung aus der Abfragezone auszugrenzen und um zu
verhindern, daß die hochfrequenten Felder der zweiten Sendevorrichtung in
den Bodenbereich abgestrahlt werden, ist an der Unterseite der zweiten
Sendevorrichtung eine Abschirmplatte vorgesehen. Diese Abschirmplatte ist
bevorzugt aus Aluminium gefertigt.
Für den Fall, daß die zweite Sendevorrichtung im Bodenbereich angeordnet ist,
ist sie im oberen Bereich mit einer Beschichtung aus einem widerstands
fähigen Material versehen.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1: eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 2: eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 3: eine dritte, bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Systems in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3a: eine Draufsicht auf die Spulenanordnung der zweiten Sendevorrichtung
gemäß der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform,
Fig. 4: eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Systems,
Fig. 5: eine Draufsicht auf eine Aufnahmeplatte für die Sendespulen für die in
Fig. 3 gezeigte Ausführungsform der zweiten Sendevorrichtung und
Fig. 6: einen Querschnitt durch die Aufnahmeplatte gemäß der Kennzeichnung
VI-VI in Fig. 5.
In den Figuren Fig. 1 und Fig. 2 ist eine erste Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Systems in perspektivischer Ansicht zu sehen. Die beiden
Sende-/Empfangsvorrichtungen 3, 4 sind in einem vorgegebenen Abstand
voneinander angeordnet. Im Bodenbereich zwischen den beiden Sende-
/Empfangsvorrichtungen 3, 4 sind zusätzlich zu den Sendeantennen 11, 12 der
Sendevorrichtungen 3 zwei nebeneinander liegende Sendespulen 7, 8
vorgesehen. Diese Sendespulen 7, 8 emittieren wie die Sendeantennen 11, 12
der Sendevorrichtungen 3 magnetische Wechselfelder mit vorzugsweise drei
verschiedenen Frequenzen: einer Niederfrequenz von z. B. 16 Hz und zwei
Hochfrequenzen im Kilo-Hertz-Bereich. Die linke Sendespule 7 ist mit der
rechten Sendeantenne 12 in Reihe geschaltet, und die rechte Sendespule 8 ist
in Reihe mit der linken Sendeantenne 11 geschaltet.
In den Figuren Fig. 1 und Fig. 2 ist weiterhin die Verteilung der feldfreien
Bereiche 18 in Bodennähe der Abfragezone 5 visualisiert. Die Unterschiede in
der Feldverteilung rühren daher, daß im Falle der Fig. 1 der Strom, der die
niederfrequenten Felder in den Sendespulen 7, 8 und in den Sendeantennen
11, 12 erzeugt, gegenphasig ist, während er im Falle der Fig. 2 in den
Sendespulen 7,8 und den Sendeantennen 11, 12, in Phase ist.
Fig. 3 zeigt eine dritte bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Systems in perspektivischer Ansicht. Wie in den Figuren Fig. 1 und Fig. 2 wird
auch hier die Abfragezone 5 durch die beiden in einem vorgegebenen Abstand
angeordneten Sende-/Empfangsvorrichtungen 3, 4 definiert. Im Bodenbereich
sind zusätzlich zu den beiden seitlich angeordneten Sendeantennen 11, 12
nunmehr vier Sendespulen 7, 8, 9, 10 vorgesehen, die schachbrettartig
angeordnet sind. Die Anordnung der Sendespulen 7, 8, 9, 10 der zweiten
Sendevorrichtung 6 ist in der Draufsicht der Fig. 4 detailliert dargestellt.
Die beiden linken Sendespulen 7, 9 sind mit der rechten Sendeantenne 12 in
Reihe geschaltet; die beiden rechten Sendespulen 8, 10 sind seriell mit der
linken Sendeantenne 11 verbunden. Diese Anordnung liefert eine
ausgezeichnete Detektionsrate im Bodenbereich.
Fig. 4 zeigt eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Systems,
bestehend aus den zu beiden Seiten der Abfragezone 5 angeordneten
Sendeantennen 11, 12 und der zweite Sendevorrichtung 6 im Bodenbereich.
Die beiden Sendespulen 7, 8, 9, 10 der zweiten Sendevorrichtung 6 sind
wiederum schachbrettartig angeordnet. Die Schaltung der Sendespulen 7, 8, 9,
10 und Sendeantennen 11, 12 erfolgt ebenso wie die Auswertung der
Empfangssignale über eine elektronische Regel-/Auswerteeinheit 13. Bei dieser
Regel-/Auswerteeinheit handelt es sich beispielsweise um eine EM3+ -
Elektronik, die von der Anmelderin vertrieben wird.
Zwecks einfacher Montage der Sendespulen 7, 8, 9, 10 ist, wie in Fig. 5
dargestellt, eine Aufnahmeplatte 15 mit Ausnehmungen 14 für die Sendespulen
7, 8, 9, 10 vorgesehen. Die zweite Sendevorrichtung 6 ist somit als kompakte
Einheit ausgestaltet, die in den Boden oder am Boden der Abfragezone 5 fixiert
wird. Um einerseits die Abstrahlung der Hochfrequenzfelder aus der
Abfragezone 5 in den Bodenbereich zu verhindern und um andererseits die aus
dem Bodenbereich abgestrahlten Hochfrequenzfelder (die z. B. von elektrischen
Leitungen herrühren) von der Abfragezone fernzuhalten, ist an der Unterseite
der die Sendespulen 7, 8, 9,10 aufnehmenden Aufnahmeplatte 15 eine
Abschirmplatte 16 angeordnet. Diese ist gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform aus Aluminium gefertigt. Um die Oberseite der
Aufnahmeplatte 15 gegen Beschädigungen zu schützen - schließlich ist die
zweite Sendevorrichtung 6 im Durchgangsbereich eines Kaufhauses oder
Lagers angeordnet - ist sie mit einer Beschichtung 17 aus widerstandsfähigem
Material belegt. Der Aufbau einer Ausführungsform der zweiten
Sendevorrichtung 6 ist übrigens in dem in Fig. 6 gezeigten Querschnitt
(Kennzeichnung VI-VI in Fig. 5) dargestellt.
1
Artikel
2
Sicherungselement
3
Sendevorrichtung
4
Empfangsvorrichtung
5
Abfragezone
6
zweite Sendevorrichtung
7
Sendespule
8
Sendespule
9
Sendespule
10
Sendespule
11
Sendeantenne
12
Sendeantenne
13
Regel-/Auswerteeinheit
14
Ausnehmung
15
Aufnahmeplatte
16
Abschirmplatte
17
Beschichtung
18
Feldfreier Bereich
Claims (13)
1. System zur Sicherung von Artikeln gegen Diebstahl, die mit einem
elektronischen Sicherungselement ausgestattet sind, mit mindestens einer
ersten Sendevorrichtung, die in eine Abfragezone ein magnetisches
Wechselfeld emittiert, welches das elektronische Sicherungselement zur
Aussendung eines charakteristischen Signals anregt, und mit mindestens einer
Empfangsvorrichtung, die einen Alarm auslöst, sobald sie das charakteristische
Signal identifiziert wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine zweite Sendevorrichtung (6) vorgesehen ist, die ein magnetisches
Wechselfeld in die Abfragezone (5) emittiert, wobei die zweite Sendevor
richtung (6) im wesentlichen senkrecht zu der ersten Sendevorrichtung (3)
ausgerichtet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Sendevorrichtung (6) im Bodenbereich der Abfragezone (5)
angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Sendevorrichtung (6) aus zumindest zwei Sendespulen (7, 8)
besteht, die in einem vorgegebenen Abstand nebeneinander angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Sendevorrichtung (3) aus zwei in einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordneten Sendeantennen (11, 12) besteht und
daß die Sendespulen (7; 8) der zweiten Sendevorrichtung (6) jeweils in Reihe mit der Sendeantenne (12, 11) der ersten Sendevorrichtung (3) geschaltet ist, die von ihr den größeren Abstand hat.
daß die erste Sendevorrichtung (3) aus zwei in einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordneten Sendeantennen (11, 12) besteht und
daß die Sendespulen (7; 8) der zweiten Sendevorrichtung (6) jeweils in Reihe mit der Sendeantenne (12, 11) der ersten Sendevorrichtung (3) geschaltet ist, die von ihr den größeren Abstand hat.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sendevorrichtungen (3) magnetische Wechselfelder unterschiedlicher Frequenzen in die Abfragezone (5) emittieren, wobei die Frequenz eines der Wechselfelder im Niederfrequenzbereich angesiedelt ist, und daß diese Niederfrequenz zu dem entsprechenden Wechselfeld der Sendeantenne(n) (11, 12) der ersten Sendevorrichtung (3) in Phase ist.
daß die Sendevorrichtungen (3) magnetische Wechselfelder unterschiedlicher Frequenzen in die Abfragezone (5) emittieren, wobei die Frequenz eines der Wechselfelder im Niederfrequenzbereich angesiedelt ist, und daß diese Niederfrequenz zu dem entsprechenden Wechselfeld der Sendeantenne(n) (11, 12) der ersten Sendevorrichtung (3) in Phase ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sendevorrichtungen (3) magnetische Wechselfelder unterschiedlicher Frequenzen in die Abfragezone (5) emittieren, wobei eines der Wechselfelder im Niederfrequenzbereich angesiedelt ist, und
daß diese Niederfrequenz zu dem entsprechenden Wechselfeld der Sendeantenne(n) (11, 12) der ersten Sendevorrichtung (3) gegenphasig ist.
daß die Sendevorrichtungen (3) magnetische Wechselfelder unterschiedlicher Frequenzen in die Abfragezone (5) emittieren, wobei eines der Wechselfelder im Niederfrequenzbereich angesiedelt ist, und
daß diese Niederfrequenz zu dem entsprechenden Wechselfeld der Sendeantenne(n) (11, 12) der ersten Sendevorrichtung (3) gegenphasig ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Sendevorrichtung (6) aus vier Sendespulen (7, 8, 9, 10) bzw.
zwei Spulenpaaren (7, 9; 8, 10) besteht, wobei die beiden Spulen eines
Spulenpaares (7, 9; 8, 10) jeweils versetzt zueinander in zwei
aufeinanderfolgenden Ebenen (schachbrettartig) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Spulenpaar (7, 9; 8, 10) jeweils mit der Sendeantenne (12; 11) in Reihe
geschaltet ist, die von ihm den größeren Abstand hat.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltung der Spulenpaare (7, 9; 8, 10) zu den Sendeantennen (12,
11) über eine Regel-/Auswerteeinheit (13) erfolgt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Sendevorrichtung (6) als kompakte Einheit ausgebildet ist und
daß die Sendespulen (7, 8, 9, 10) in entsprechend vorgesehene Ausnehmungen (14) einer Ausnahmeplatte (15) eingelegt sind.
daß die zweite Sendevorrichtung (6) als kompakte Einheit ausgebildet ist und
daß die Sendespulen (7, 8, 9, 10) in entsprechend vorgesehene Ausnehmungen (14) einer Ausnahmeplatte (15) eingelegt sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß im unteren Bereich der zweiten Sendevorrichtung (6) eine Abschirmplatte
(16) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberseite der zweiten Sendevorrichtung (6) mit einer Beschichtung
(17) aus einem widerstandsfähigen Material versehen ist.
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| EP1034520A1 (de) | 2000-09-13 |
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| AU1753799A (en) | 1999-06-16 |
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| EP1034520B1 (de) | 2003-01-22 |
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