DE19751120A1 - Kabel mit einer Schutzlage - Google Patents
Kabel mit einer SchutzlageInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kabel gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Offen verlegte Kabel, speziell Luftkabel, werden häufig
durch Geschosse beschädigt, etwa in Folge der Jagd auf
Vögel oder aufgrund mutwilliger Zielübungen.
Problematisch ist dabei vor allem die Beschädigung
optischer Nachrichtenkabel, die beispielsweise entlang
von Bahntrassen oder Hochspannungsleitungen verlegt sind,
da ihre Lichtwellenleiter gegenüber mechanischen
Beschädigungen besonders empfindlich sind.
Zur Reduzierung der Schäden ist es aus der Druckschrift
DE 196 16 374 C1 bekannt, das Kabel mit einer Schutzlage
aus einem Fasergewebe zu versehen, die zwischen dem
äußeren Mantel des Kabels und seinem Kern mit den
Lichtwellenleitern angeordnet ist. Um zumindest gegen
kleinkalibrige Geschosse, insbesondere das zur Jagd
verwendete Schrot, einen ausreichenden Schutz zu bieten,
ist im allgemeinen ein mehrschichtiger Aufbau der
Schutzlage erforderlich. Bekannt sind sowohl Schutzlagen
mit mehreren Schichten eines Fasergewebes, vorzugsweise
aus Aramid, als auch solche Schutzlagen, die neben einer
Schicht aus Fasergewebe eine Armierungsschicht aus
hartem, schlagzähen Kunststoff umfassen.
Die bekannten Kabelaufbauten haben den Nachteil, daß die
Wirkung der Schutzlage häufig unzureichend ist, so daß
trotzdem gelegentlich Beschädigungen des Kerns durch ein
Geschoß erfolgen. Die zur Verbesserung des Schutzes
grundsätzlich denkbare Verdickung der Schutzlage hat eine
unerwünschte Vergrößerung des Kabeldurchmessers zur
Folge. Weiterhin ist die Dichte der verwendeten
Fasergewebe und schlagzähen Kunststoffschichten
vergleichsweise groß, so daß Kabel mit einer Schutzlage
ein hohes längenspezifisches Gewicht aufweisen, was
insbesondere bei der Verwendung als Luftkabel von
Nachteil ist.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Erfindung die
Entwicklung eines Kabels mit einer Schutzlage zur Aufgabe
gestellt, die bei geringer Dicke und niedrigem Gewicht
einen verbesserten Schutz bietet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung zeigen die
Unteransprüche.
Die Fasern der Armierungsschicht des vorgeschlagenen
Kabels bestehen aus hochorientiertem Polyethylen. Dabei
handelt es sich um Polyethylen mit einem hohen
Kristallinitätsgrad von mindestens 70%, dessen Fasern
durch Verstreckung ausgerichtet sind. Derartige Fasern
sind beispielsweise unter der Bezeichnung Dyneema
Fraglight des Herstellers DSM (Niederlande) erhältlich.
Das Material zeichnet sich durch eine ausgesprochen hohe
Energieabsorption bei Stoßbelastungen von mehr als 90
J/(kg m2) aus, die zwei- bis dreifach höher liegt als die
Energieabsorption von Aramidfasern (39 J/(kg m2)).
Vorzugsweise handelt es sich um ein Polyethylen hoher
Molmasse, dessen Reißfestigkeit und Schlagzähigkeit mit
steigender Molmasse zunimmt.
Die Dicke der Faserschicht ist entsprechend der
aufzunehmenden Belastung zu wählen. Vorzugsweise liegt
die Mindestdicke in der Größenordnung das Durchmessers
der abzufangenden Geschosse. Die Fasern sind bevorzugt
parallel der Oberfläche des Kerns und parallel zueinander
ausgerichtet. Zweckmäßig verlaufen sie überwiegend in
Längsrichtung des Kabels, so daß sie seine Zugfestigkeit
erhöhen und weitere zugfeste Elemente im Kabel
gegebenenfalls entfallen können. Zudem erfordert eine
hohe Energieabsorption der Schutzlage eine kompakte
Schicht der Fasern mit einem geringen Anteil von Poren.
Auch der Porenanteil läßt sich durch eine weitgehend
parallele Ausrichtung der Fasern zueinander reduzieren,
insbesondere im Vergleich zu einem Gewebe, in dessen
Ebene die Fasern in unterschiedlichen Richtungen
verlaufen.
Eine geeignete Kompaktierung läßt sich erreichen, indem
die Fasern unter Zug auf einen weitgehend formstabilen
Träger aufgebracht werden. Der Träger ist jedoch in
soweit verformbar, daß eine hinreichende Flexibilität des
Kabels zur Verlegung und unter üblichen Beanspruchungen
im verlegten Zustand, etwa Wind oder Eislast, erhalten
bleibt. Bei hinreichend starrem Kern ist es denkbar, daß
seine Oberfläche den Träger bildet. In der Regel ist es
jedoch von Vorteil, insbesondere im Fall eines
druckempfindlichen Kerns, einen formstabilen Innenmantel
vorzusehen, der den Kern umgibt und auf den die Fasern
aufgelegt werden. Die äußere Hülle des Kabels bildet
zweckmäßig ein Außenmantel, der vorzugsweise aus einem
Polyolefin, etwa Polyethylen besteht.
Aufgrund der hohen Energieabsorption der verwendeten
Polyethylenfasern zeichnet sich das vorgeschlagene Kabel
gegenüber im Stande der Technik bekannten Ausführungen
bei gleicher Dicke der Schutzlage durch einen wesentlich
verbesserten Schutz des Kerns aus. Die Gefahr seiner
Beschädigung wird auf diese Weise weitestgehend
vermieden. Da Polyethylen eine geringe Dichte aufweist,
hat das Kabel zudem ein niedriges Gewicht, was speziell
bei der Verlegung als Luftkabel von Vorteil ist. Die
Schutzlage eignet sich nicht nur zum Abfangen von
Geschossen, insbesondere Schrotpartikeln, sondern auch
von Splittern, wie sie beispielsweise bei der Detonation
eines Sprengkörpers in der Umgebung des Kabels entstehen
können.
Da der Träger allenfalls in geringem Maße zur
Energieabsorption beiträgt, ist es zweckmäßig, daß ihn
die Fasern vollständig bedecken, also nahezu 100% seiner
Oberfläche. Unvermeidliche Zwischenräume der Fasern
müssen wesentlich kleiner als der Durchmesser der
abzufangenden Geschosse sein.
Besonders geeignet ist die erfindungsgemäße Ausbildung
eines Kabels bei seiner Verlegung als Luftkabel, da in
diesem Fall die größte Gefahr einer Beschädigung durch
äußere Einflüsse besteht. Im speziellen besteht die
Möglichkeit, daß das Luftkabel metallfrei ist.
Der Aufbau des Kerns bzw. der Seele des Kabels ist im
Rahmen der Erfindung beliebig. Zweckmäßig umschließt die
Schutzlage jedoch einen oder mehrere Lichtwellenleiter,
da diese gegenüber mechanischen Einflüssen
vergleichsweise empfindlich sind. Denkbar ist
beispielsweise, daß der Kern eine oder mehrere
Bündeladern, Hohladern oder Aderbändchen umfaßt, die um
ein Trägerelement verseilt oder in Kammern des
Trägerelementes eingelegt sind. Abhängig von der
mechanischen Belastung des Kabels kann der Kern auch
eines oder mehrere zugfeste Elemente beinhalten. Ebenso
ist es möglich, daß der Kern elektrische Adern umfaßt.
Eine besonders hohe Energieabsorption und Festigkeit der
Fasern ist erreichbar, wenn ihre molekulare Orientierung
zumindest 90% beträgt. Durch das Maß der Verstreckung
der Fasern läßt sich die Orientierung beeinflussen, also
derjenige Anteil der Molekülketten, der im wesentlichen
parallel zur Längsachse der Fasern ausgerichtet ist.
Eine hohe molekulare Orientierung der Fasern setzt einen
hohen Kristallinitätsgrad ihres Polyethylens voraus.
Daher bietet sich als Material der Fasern insbesondere
ein Polyethylen hoher Dichte (HDPE) an. Alternativ ist
denkbar, daß der Werkstoff ein lineares Polyethylen
niedriger Dichte (LLDPE) ist, bei dem sich gleichfalls
ein hinreichender Kristallinitätsgrad erreichen läßt.
Um die Handhabung der Fasern zu vereinfachen, ist es
zweckmäßig, daß die Armierungsschicht aus Rovings
besteht, also Bündeln parallel zueinander ausgerichteter
Fasern. Auf diese Weise lassen sich die Fasern unter Zug
straff auf den Träger auflegen, so daß eine kompakte
Armierungsschicht entsteht. Dagegen erweist sich die
Herstellung einer Armierung aus verzwirnten Fasern oder
einem Fasergewebe im Vergleich als aufwendig.
Die Biegsamkeit des Kabels ist verbesserbar, indem die
Rovings um den Träger verseilt sind.
Abhängig von den aufzunehmenden Belastungen kann die
Schutzlage mehrere Schichten von Rovings bzw. Fasern
umfassen.
Auch bei hoher Kompaktheit der Faserschicht verbleiben in
ihr stets geringe Zwischenräume, die im allgemeinen
überwiegend in Längsrichtung des Kabels ausgerichtet sind
und eine Ausbreitung eindringender Feuchtigkeit
ermöglichen. Zur Vermeidung wird vorgeschlagen, daß
Zwischenräume der Fasern einen Füllstoff aufweisen,
beispielsweise ein wasserquellbares Material. Ebenso
können die Hohlräume mit einer hydrophoben, ggf.
thixotropen oder einer aushärtbaren Masse, z. B. einem
Schmelzkleber, ausgefüllt sein. Auf diese Weise wird eine
Ausbreitung von Wasser längs des Kabels vermieden, ohne
die energieabsorbierende Wirkung der Fasern zu
beeinträchtigen.
Der Träger der Schutzlage besteht zweckmäßig aus einem
Polyethylen hoher Dichte (HDPE), insbesondere wenn er als
innerer Mantel ausgebildet ist, der den Kern des Kabels
umschließt.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Kabels anhand einer prinzipienhaften
Zeichnung erläutert. Sie zeigt einen Querschnitt durch
das Kabel.
Das Kabel besteht in seinen wesentlichen Elementen aus
einem Kern (1), einem äußeren Mantel (2) und einer
dazwischen angeordneten Schutzlage (3). Im
Ausführungsbeispiel wird der Kern von Bündeladern (4) mit
Lichtwellenleitern (5) gebildet, die um ein
Zentralelement (6) verseilt sind, welches gegebenenfalls
zugfest ist. Da sich der Aufbau des Kerns (1) im Rahmen
der Erfindung frei variieren läßt, sind jedoch eine
Vielzahl anderer Ausgestaltungen denkbar, etwa ein Kern
(1) mit einer Zentralader oder mit einem Kammerelement,
in dessen Aussparungen Aderbändchen verlaufen. Auch im
Fall des äußeren Mantels (2) sind unterschiedliche
Ausgestaltungen möglich. Als zweckmäßig hat sich ein
Mantel (2) aus Polyethylen erwiesen, in den
gegebenenfalls Verstärkungen, beispielsweise Glasfasern,
eingebracht sind.
Die Schutzlage (3) umfaßt eine Armierungsschicht (7)
sowie einen inneren Mantel bzw. Träger (8), der eine
mechanische Abstützung für die Armierungsschicht (7)
bildet. Daher besteht der Träger (8) aus einem
formstabilen Material, etwa HDPE.
Die Armierungsschicht (7) wird von mehreren Lagen eng
aneinanderliegender, näherungsweise in Kabellängsrichtung
verlaufender Rovings (9) gebildet, die ihrerseits aus
parallel verlaufenden Fasern bestehen. Der Werkstoff der
Fasern ist ein hochorientiertes Polyethylen, das sich
durch eine hohe Energieabsorption von Stoßbelastungen bei
guter Zugfestigkeit auszeichnet. Zweckmäßig sind die
Rovings (9) um den Träger (8) verseilt. Beim Aufbringen
der Rovings (9) auf den Träger (8) ist eine hinreichende
Vorspannung durch Zug von Vorteil, um eine möglichst
kompakte Armierungsschicht (7) zu erzeugen und eine
gestreckte Ausrichtung der Fasern in der
Armierungsschicht (7) auch dann zu gewährleisten, wenn
der äußere Mantel (2) beim Aushärten nach seinem
Extrudieren geringfügig schrumpft. Zur Erzeugung einer
hinreichenden Längswasserdichtigkeit des Kabels ist es
denkbar, zwischen den Rovings (9) bzw. ihren Fasern
verbleibende Hohlräume mit einer wasserquellbaren,
aushärtbaren oder hydrophoben Masse auszufüllen.
Auf diese Weise entsteht ein Kabel mit einer Schutzlage,
die das Eindringen kleinkalibriger Geschosse in den Kern
sicher verhindert.
Claims (11)
1. Kabel mit einer Schutzlage (3), insbesondere gegen
Geschosse, die eine Armierungsschicht (7) aus
zugfestem Fasermaterial umfaßt, welche einen
formstabilen Träger (8) umschließt, dadurch
gekennzeichnet daß die Fasern aus hochorientiertem
Polyethylen bestehen, das einen hohen
Kristallinitätsgrad aufweist.
2. Kabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fasern den Träger (8) vollständig bedecken.
3. Kabel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kabel ein Luftkabel ist.
4. Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzlage (3) einen
Lichtwellenleiter (5) umschließt.
5. Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fasern eine molekulare
Orientierung von mindestens 90% aufweisen.
6. Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fasern aus einem Polyethylen
hoher Dichte (HDPE) oder einem linearen Polyethylen
niedriger Dichte (LLDPE) bestehen.
7. Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fasern Rovings (9) bilden.
8. Kabel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rovings (9) um den Träger (8) verseilt sind.
9. Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzlage (3) mehrere
Schichten von Rovings (9) und/oder Fasern umfaßt.
10. Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Zwischenräume der Fasern und/oder
Rovings (9) einen Füllstoff aufweisen.
11. Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (8) aus HDPE besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19751120A DE19751120A1 (de) | 1997-11-19 | 1997-11-19 | Kabel mit einer Schutzlage |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19751120A DE19751120A1 (de) | 1997-11-19 | 1997-11-19 | Kabel mit einer Schutzlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19751120A1 true DE19751120A1 (de) | 1999-05-20 |
Family
ID=7849112
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19751120A Withdrawn DE19751120A1 (de) | 1997-11-19 | 1997-11-19 | Kabel mit einer Schutzlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19751120A1 (de) |
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