DE19751668A1 - Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer Datenverarbeitungseinrichtung - Google Patents
Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer DatenverarbeitungseinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Steckverbindung zum
Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen
Spannungsquelle, insbesondere einer Fahrzeugbatterie
(Traktionsbatterie) und einer
Datenverarbeitungseinrichtung, wobei die Daten der
elektrischen Spannungsquelle zugeordnete batterie-
und/oder fahrzeugspezifische Daten sind, bestehend aus
mindestens zwei Gehäuseteilen, die jeweils
Leistungsanschlüsse für die Abnahme bzw. die Einspeisung
elektrischer Energie beinhalten zur Herstellung einer
elektrischen Verbindung beim Zusammenstecken.
Für die Entscheidung über Einsatzmöglichkeiten und
einzustellende Parameter beim Laden und Entladen einer
elektrischen Spannungsquelle ist es in vielen Fällen
erforderlich, über Informationen über den aktuellen
Zustand der Spannungsquelle zu verfügen. Das trifft
insbesondere bei Batterien zu, die als Energiespeicher in
Flurförderzeugen, wie beispielsweise Gabelstaplern,
verwendet werden. Die auszuwertenden Informationen können
dabei die Spannung, das aktuelles Lade- und
Entladeverhalten, eine Temperatur oder auch andere
meßbare Daten betreffen. Desweiteren können aber auch
gespeicherte Daten, wie fahrzeugspezifische Daten des
Fahrzeugs, für das die elektrische Spannungsquelle
verwendet wird, von Interesse sein.
Eine Batterie mit einem Batteriekontrollgerät, das
derartige Daten erfaßt bzw. gespeichert hält und zur
Auswertung an eine Datenverarbeitungseinrichtung
überträgt, wird häufig wechselnd mit einem Fahrzeug und
einer Ladestation verbunden, so daß die Verbindungen zur
Datenübertragung von der Batterie zu einem Fahrzeug- oder
einem Fuhrparkrechner nicht festverlegt sein können.
Aus der DE 41 23 361 A1 ist eine Vorrichtung für eine
Akkumulatorenbatterie bekannt, die eine elektronische
Auswertungsschaltung umfaßt, welche verschiedene
Batteriedaten, wie den zeitlichen Verlauf des Lade- und
Entladestroms sowie die Batteriespannung über einen
Widerstand registriert und speichert. Leitungen verbinden
die Schaltung mit den Batterieendpolen. Die Meßdaten
werden über das Energiekabel einer Auswertungseinrichtung
zugeführt.
Die in der DE 41 23 361 vorgeschlagene Vorrichtung hat
den Vorteil, daß für die Übertragung der Daten von der
Batterie zu einer Datenverarbeitungseinrichtung keine
zusätzlichen Anschlüsse und Leitungen notwendig sind, da
die Daten zusammen mit der Energie über die Energiekabel
übertragen werden. Eine solche Anordnung führt jedoch
insbesondere bei Fahrzeugen mit Drehstromantrieb zu
erheblichen Störungen, da die Steuerung höhere
harmonische Frequenzen produziert, die in dem Bereich der
Trägerfrequenz liegen. Somit ist eine sichere Übertragung
unmöglich. Die Verwendung höherer Trägerfrequenzen im
Bereich von einigen MHz dagegen erhöht die Abstrahlung
und ist geeignet, andere betriebliche Kommunikation zu
stören.
Die EP 0 233 638 A2 beschreibt eine Vorrichtung zur
Übertragung der Daten einer Spannungsquelle zu einer
Datenverarbeitungsanlage, bei der eine eigene Verbindung
für den Datentransfer verwendet wird. Trotzdem soll es
möglich sein, in einem Schritt mit der Herstellung einer
elektrischen Verbindung zwischen der Spannungsquelle und
einer Speisestation bzw. einer Verbraucherstation eine
Verbindung für die Datenübertragung herzustellen. Das
wird erreichte indem an die Außenseite von zwei
Gehäuseteilen, die zusammen eine Steckverbindung
darstellen und in denen die Leistungsanschlüsse
angebracht sind, jeweils weitere Verbindungselemente
befestigt werden, die beim Zusammenstecken der zwei
Gehäuseteile ebenfalls in Verbindung kommen, entweder
kontaktlos oder aber physisch.
Der Nachteil einer solchen Vorrichtung besteht darin, daß
die Steckverbindung durch mehrere aneinander befestigte
Gehäuse recht aufwendig wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur
Verfügung zu stellen, bei der die Steckverbindung zur
Datenübertragung zwischen Batterie und
Datenverarbeitungseinheit kompakt und einfach ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
bei einer Steckverbindung der eingangs genannten Art in
dem ersten Gehäuseteil und dem zweiten Gehäuseteil
integriert jeweils Datenübertragungskanäle vorgesehen
sind mit räumlich derart einander zugeordneten
Schnittstellenbereichen, daß beim Herstellen der
Steckverbindung zusätzlich zu der Herstellung der
Leistungsanschlußverbindung eine Datenkanalverbindung
entsteht.
Vorteil einer solchen Steckverbindung ist, daß sie es
ermöglicht, die Übertragung von von einer elektrischen
Spannungsquelle kommenden Daten über separate
Datenleitungen durchzuführen und dennoch die Verbindung
für die Leistungsübertragung und die Verbindung für die
Datenübertragung in einem einzigen Schritt herzustellen.
Zusätzlich werden alle benötigten Verbindungen zwischen
elektrischer Spannungsquelle und Verbraucher bzw.
Ladestation/Fuhrparkrechner innerhalb des Gehäuses einer
einzigen Steckverbindung hergestellt, so daß die
Verbindung einfacher und kompakter wird.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
Werden für die Datenübertragung innerhalb der
Steckverbindung Lichtleiter verwendet, über die
entsprechend von der Spannungsquelle kommenden Daten
moduliertes Infrarotlicht übertragen werden kann, so
entfallen elektrische Kontakte auf dem Übertragungsweg,
die bei häufigem Auseinanderziehen und Zusammenstecken
der Steckverbindung, wie dies beispielsweise bei
Batterien, die regelmäßig geladen werden, der Fall ist,
hohen Beanspruchungen ausgesetzt sind, so daß die
Verbindung sehr störanfällig ist.
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung eines ohnehin
vorhandenen Codierstiftes zur Einstellung der Spannung
einer elektrischen Spannungsquelle für die
Datenübertragung.
Wenn ein solcher Codierstift transparent ausgeführt ist,
so ist er für die Leitung von Lichtwellen geeignet, und
das entsprechend der ankommenden Daten modulierte
Infrarotlicht kann direkt in den Codierstift eingekoppelt
werden. Dadurch sind für die Datenübertragung keine
zusätzliche anzubringenden Datenübertragungskanäle
notwendig.
Bei elektrischen Spannungsquellen, die nur selten
zwischen Verbrauchern/Ladestationen gewechselt werden,
kann auch auf eine Aufmodulierung der Daten auf
Infrarotlicht verzichtet und eine galvanische Verbindung
der Datenleitungen verwendet werden, da die Kontakte
weitaus weniger belastet werden. Wird eine solche
elektrische Datenverbindung als Zweidrahtleitung in dem
Codierstift untergebracht, so ermöglicht dies eine
Datenübertragung ohne zusätzlichen Platzbedarf in der
Steckverbindung.
Besonders vorteilhaft ist in diesen Fällen eine CAN/RS
485 2/4-Bus Verbindung.
Die Daten, die zu einem Fahrzeug- oder Fuhrparkrechner
übertragen werden sollen, werden von einem
Batteriekontrollgerät erfaßt bzw. gespeichert und bei
Bedarf zur Verfügung gestellt. Dieses
Batteriekontrollgerät, das für die Datenerfassung mit der
elektrischen Spannungsquelle verbunden ist, kann an der
Steckverbindung selber untergebracht sein. Auf diese
Weise erhält man eine einzige Einheit, mit der alle
wesentlichen Elemente für die Datenübertragung zur
Verfügung gestellt werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen
näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch die Gehäuseteile einer
nicht zusammengesteckten Steckverbindung mit
einem als Lichtleiter verwendeten Codierstift,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das erste Gehäuseteil
einer Steckverbindung mit zusätzlichen Infrarot-
Datenübertragungskanälen,
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Steckverbindung,
senkrecht zu dem Querschnitt aus Fig. 1,
Fig. 4a ein erstes Gehäuseteil einer Steckverbindung mit
galvanischen Kontakten für die Datenübertragung,
Fig. 4b einen Querschnitt durch den Codierstift der
Ausführungsform in Fig. 4a, und
Fig. 4c den ersten Teil des Codierstifts aus Fig. 4a mit
eingezeichneten Kontaktstellen.
Fig. 1 zeigt eine Steckverbindung in nicht
zusammengestecktem Zustand, wobei die Steckverbindung aus
einem ersten Gehäuseteil G1 und einem zweiten Gehäuseteil
G2 besteht.
Das erste Gehäuseteil G1 ist über ein Kabel mit einer
nicht dargestellten Batterie verbunden. Die Verkabelung
der Batterie selber ist auf standardisierte Weise
durchgeführt. Leistungskabel führen zu Leistungskontakten
K1 und K2 in dem Gehäuseteil G1, die parallel zu den
Gehäusewänden verlaufen und als Hohlzylinder ausgebildet
sind. Über diese wird der Batterie Energie von einer
Ladestation zugeführt oder von einem Verbraucher
entnommen. Zwischen den beiden Leistungskontakten K1 und
K2 ist, wiederum parallel zu den Gehäusewänden, ein
erster Teil C1 eines sechskantiger Codierstift
vorgesehen, mit dem die Spannung der Batterie eingestellt
werden kann.
Datenleitungen, die ebenfalls in dem Kabel von der
Batterie geführt werden, schließen in dem Stecker mit
einer Modulationseinrichtung M zum Aufmodulieren
ankommender Daten auf Infrarotlicht und einer
Infrarotlichteinkopplungsvorrichtung E1, E2 ab. Diese
Einkopplungsvorrichtung E1, E2 ist unmittelbar vor dem
Anfang des Codierstiftteils C1 angeordnet.
Das zweite Gehäuseteil G2 ist über ein Kabel, in dem
Leistungs- und Datenleitungen geführt werden, mit einem
Verbraucher bzw. einer Ladestation verbunden. Passend zu
den hohlzylinderförmigen Leistungskontakten K1 und K2 des
ersten Gehäuseteils G1 weist das zweite Gehäuseteil G2
Leistungskontakte K1' und K2' auf, die aus dem
Gehäuseteil G2 herausragen. Die Leistungskontakte K1' und
K2' sind mit den Leistungsleitungen in dem Kabel zum
Verbraucher bzw. zu der Ladestation verbunden. Zwischen
den beiden Leistungskontakten K1' und K2' ist ein zweiter
Teil C2 des sechskantigen Codierstifts angeordnet.
Die Datenübertragung zu einer (nicht dargestellten)
Datenverarbeitungseinheit eines Fuhrparks erfolgt
sinnvollerweise über die Ladestation, so daß keine
Abzweigung der Datenleitungen von den Leistungsleitungen
in dem Kabel zu der Ladestation erforderlich ist. Die
Datenleitungen, die mit dem Kabel zu einer Ladestation
oder zu einem Verbraucher geführt werden, schließen in
dem Stecker mit einer
Infrarotlichtauskopplungsvorrichtung A ab. Diese
Vorrichtung A ist unmittelbar vor dem Ende des
Codierstiftteil C1 angeordnet. Der Codierstift ist
transparent und somit zum Übertragen von Lichtwellen
geeignet.
Eine Batteriekontrolleinrichtung erfaßt die
interessierenden Daten der Batterie und überträgt diese
über das Kabel bis zur Steckverbindung. Werden nun die
beiden Gehäuseteile G1 und G2 der Steckverbindung
zusammengesteckt, so schließt sich mit den
Leistungskontakten K1-K1' und K2-K2' zum einen die
Verbindung für eine Leistungsübertragung. Zum anderen
wird aber durch das Zusammenfügen der beiden Teile des
Codierstiftes C1 und C2 ein Lichtwellenleiter geschaffen,
über den Daten in der Steckverbindung von der
Batteriekontrolleinrichtung zu einer
Datenverarbeitungseinrichtung übertragen werden können.
Zu diesem Zweck werden die ankommenden Daten auf
Infrarotlicht aufmoduliert und über die
Einkoppelvorrichtung E1, E2 im ersten Gehäuseteil G1 in
den Codierstift eingekoppelt. Auf der anderen Seite des
Codierstiftes wird das Infrarotlicht über die
Auskoppelvorrichtung A wieder zur Demodulation übernommen
und die rückgewonnenen Daten als elektrische Signale bis
zur Datenverarbeitungseinrichtung weitergeleitet.
Fig. 2 verdeutlicht eine zweite Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Steckverbindung für die
Datenübertragung zwischen einer Batterie und einer
Datenverarbeitungseinrichtung. Die gesamte
Steckverbindung besteht wiederum aus einem
batterieseitigen ersten Gehäuseteil G1 und einem zweiten
Gehäuseteil auf Seiten der Datenverarbeitungseinrichtung.
Da die beiden Gehäuseteile entsprechend der
Steckverbindung in Fig. 1 zusammensteckbar, aber
ansonsten analog aufgebaut sind, ist hier nur das erste
Gehäuseteil G1 der Steckverbindung dargestellt.
Wie auch in der Steckverbindung aus Fig. 1 ist im
Zentrum des Gehäuseteils G1 ist ein erster Teil C1 eines
sechskantigen Codierstifts vorgesehen. Auf beiden Seiten
längs des Codierstiftteils C1 sind Leistungsanschlüsse K1
und K2 angebracht, über die die normale
Leistungsübertragung stattfindet.
Im Unterschied zu Fig. 1 sind aber in dem Gehäuseteil G1
der Fig. 2 noch zwei Lichtleiter L1 und L2 angeordnet,
die zwischen Codierstiftteil C1 und jeweils einem der
Leistungsanschlüsse K1 und K2 verlaufen.
Die von der Batterie kommenden Datenzuleitungen
schließen mit Infrarotlichteinkopplungsvorrichtungen E1
und E2 ab, die unmittelbar unter den Endpunkten der
Lichtleiter L1 und L2 angeordnet sind.
Zur Verdeutlichung der Anordnungen im Gehäuseteil G1 ist
in Fig. 3 zusätzlich ein Schnitt durch das Gehäuseteil
G1 senkrecht zu der Darstellung aus der Fig. 1 gezeigt.
Hier sind wiederum der erste Codierstiftteil C1, die zwei
Leistungsanschlüsse K1 und K2 sowie die zwei Lichtleiter
L1 und L2 dargestellt. Zusätzlich sind noch zwei
Luftleitungen A1 und A2 und zwei Pilotkontakte P1 und P2
eingezeichnet.
Eine nicht dargestellt Batterie, die eine (ebenfalls
nicht dargestellte) Batteriekontrolleinrichtung umfaßt,
ist mit dem Gehäuseteil G1 der Steckverbindung
beispielsweise über ein Zuleitungskabel verbunden.
Die Batteriekontrolleinrichtung erfaßt die
interessierenden Daten der Batterie und überträgt diese
über eine Datenleitung in dem Zufuhrkabel bis zu der
Steckverbindung. Nach einer Modulation von Infrarotlicht
mit den ankommenden Daten wird das modulierte
Infrarotlicht über die
Infrarotlichteinkopplungsvorrichtungen E1 und E2 in die
Lichtleiter L1 und L2 des Gehäuseteils G1 der
Steckverbindung eingekoppelt. Innerhalb der
Steckverbindung wird das Infrarotlicht über die
Lichtleiter L1 und L2 und weiter über entsprechende
Lichtleiter in dem nicht dargestellten zweiten
Gehäuseteil weitergeleitet. An geeigneter Stelle auf dem
Weg zur Datenverarbeitungseinrichtung, zum Beispiel vor
Verlassen des zweiten Gehäuseteils, erfolgt eine
Demodulation zur Rückgewinnung der erfaßten Daten aus dem
modulierten Infrarotlicht.
Alternativ können die Leiter L1 und L2 auch als
galvanische Verbindung ausgeführt sein.
Sowohl bei der Ausführungsform in Fig. 1 wie auch bei
der in Fig. 2 ist es möglich, die Modulation des
Infrarotlichts mit den von der Batterie kommenden Daten
innerhalb der Steckverbindung oder bereits außerhalb der
Steckverbindung durchzuführen und dann die modulierten
Wellen über Lichtleiter in die Steckverbindung hinein zu
übertragen.
Die Fig. 4a-4c zeigen eine weitere alternative
Ausführungsform der Erfindung, die eine galvanische
Kopplung der Datenleitungen vorsieht.
Der allgemeine Aufbau der in Fig. 4a dargestellten
Steckverbindung entspricht erneut den Steckverbindungen
aus den Fig. 1 und 2. Wie in Fig. 2 ist wiederum nur
das batterieseitige Gehäuseteil G1 einer Steckverbindung
dargestellt. In den Gehäuseteilen sind
Leistungsanschlüsse angeordnet und zwischen den beiden
Leistungsanschlüssen ist ein sechskantiger Codierstift
angebracht.
In diesem Fall verläuft aber längs durch den ersten
Codierstiftteil C1 eine Zweidrahtleitung, die über
Kontaktstifte S1 und S2 auf der der Batterie zugewandten
Seite des Gehäuseteils G1 direkt mit durch ein
Zuleitungskabel geführte Datenleitungen verbunden ist.
In Fig. 4b ist ein Querschnitt durch den Codierstift zu
sehen, der die Anordnung der Zweidrahtleitung in dem
ersten Codierstiftteil C1 zeigt. Wie dargestellt verläuft
eine erste Leitung Z1 längs durch das Zentrum des
Codierstiftteils C1 und eine zweite Leitung Z2 ist
ringförmig um die erste Leitung Z1 und konzentrisch zu
der ersten Leitung Z1 und zu dem Codierstift angeordnet.
Analog ist eine durch den zweiten Codierstiftteil des
nicht dargestellten zweiten Gehäuseteils der
Steckverbindung verlaufende Zweidrahtleitung geführt, die
mit einer Datenleitung zu einer
Datenverarbeitungseinrichtung verbunden ist.
Das Zusammensetzen der Zweidrahtleitungen der beiden
Codierstiftteile ist schließlich in Fig. 4c dargestellt.
Die mit der zweiten Leitung Z2 verbundene Kontaktstelle
V1 des ersten Teils des Codierstifts C1 tritt bei
Zusammenstecken der Steckverbindung mit der zweiten
ringförmigen Leitung des zweiten Teils des Codierstifts
in Kontakt, so daß eine elektrische Verbindung geschaffen
wird. Entsprechend treten die mit der ersten Leitung Z1
verbundene Kontaktstellen V2 und V3 des ersten Teils des
Codierstifts C1 bei Zusammenstecken der Steckverbindung
mit der ersten zentralen Leitung des zweiten Teils des
Codierstifts in Kontakt, so daß eine elektrische
Verbindung geschaffen wird und die Daten übertragen
werden können. In dem letzten Fall sind zwei
Kontaktstellen V2 und V3 für die Verbindung der zentralen
Leitungen vorgesehen, um einen stabilen, parallelen
zusammenfügten Zustand der beiden Teile des Codierstifts
zu gewährleisten.
Claims (11)
1. Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen
einer elektrischen Spannungsquelle, insbesondere einer
Fahrzeugbatterie (Traktionsbatterie), und einer
Datenverarbeitungseinrichtung, wobei die Daten der
elektrischen Spannungsquelle zugeordnete batterie-
und/oder fahrzeugspezifische Daten sind, bestehend aus
mindestens zwei Gehäuseteilen (G1, G2), die jeweils
Leistungsanschlüsse (K1, K2, K1', K2') für die Abnahme bzw.
die Einspeisung elektrischer Energie beinhalten zur
Herstellung einer elektrischen Verbindung beim
Zusammenstecken,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem ersten Gehäuseteil (G1) und dem zweiten
Gehäuseteil (G2) integriert jeweils
Datenübertragungskanäle vorgesehen sind mit räumlich
derart einander zugeordneten Schnittstellenbereichen, daß
beim Herstellen der Steckverbindung zusätzlich zu der
Herstellung der Leistungsanschlußverbindung eine
Datenkanalverbindung entsteht.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß sie zusätzlich einen, insbesondere
sechskantigen, Codierstift zum Einstellen der
Batteriespannung aufweist, der aus einem ersten, dem
ersten Gehäuseteil (G1) zugeordneten Teil (C1) und einem
zweiten, dem zweiten Gehäuseteil (G2) zugeordneten Teil
(C2) besteht, wobei beide Teile (C1, C2) in
zusammengestecktem Zustand der Steckverbindung
formschlüssig verbunden sind.
3. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß der Codierstift (C1, C2) transparent ist,
- - daß das erste Gehäuseteil (G1) der Steckverbindung Mittel (M) zum Aufmodulieren der Daten auf Infrarotlicht umfaßt,
- - daß das erste Gehäuseteil (G1) der Steckverbindung Mittel (E1, E2) zum Einkoppeln des modulierten Infrarotlichtes in den Codierstift (C1, C2) umfaßt,
- - daß das zweite Gehäuseteil (G2) der Steckverbindung Mittel zum Auskoppeln des modulierten Infrarotlichtes aus dem Codierstift (C1, C2) umfaßt, und
- - daß das zweite Gehäuseteil (G1) der Steckverbindung Mittel zum Rückgewinnen der Daten aus dem modulierten Infrarotlicht umfaßt.
4. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß in dem ersten Teil und in dem zweiten Teil des Codierstifts (C1, C2) jeweils eine Zweidrahtleitung integriert ist,
- - daß von der Spannungsquelle kommende elektrische Datenleitungen mit der Zweidrahtleitung in dem ersten Gehäuseteil elektrisch verbunden sind,
- - daß die Zweidrahtleitungen im ersten Teil und im zweiten Teil des Codierstifts (C1, C2) in zusammengesteckten Zustand der Steckverbindung über Kontakte (V1, V2, V3) derart in Verbindung gebracht werden, daß ein Übertragen der Daten von der elektrischen Spannungsquelle ermöglicht wird, und
- - daß zu der Datenverarbeitungseinrichtung führende elektrische Datenleitungen mit der Zweidrahtleitung in dem zweiten Gehäuseteil elektrisch verbunden sind.
5. Steckverbindung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindung zur Übertragung einer
CAN/RS 485 2/4-Bus-Verbindung entspricht.
6. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2,
gekennzeichnet
durch als Lichtleiter (L1, L2) ausgeführte Datenübertragungskanäle in dem ersten Gehäuseteil (G1), geeignet zum Übertragen von moduliertem Infrarotlicht, und
durch Mittel zum Aufmodulieren der Daten auf Seiten der elektrischen Spannungsquelle auf Infrarotlicht und zum Einkoppeln (E1, E2) des modulierten Infrarotlichtes in die Lichtleitern (L1, L2) des ersten Gehäuseteils (G1).
durch als Lichtleiter (L1, L2) ausgeführte Datenübertragungskanäle in dem ersten Gehäuseteil (G1), geeignet zum Übertragen von moduliertem Infrarotlicht, und
durch Mittel zum Aufmodulieren der Daten auf Seiten der elektrischen Spannungsquelle auf Infrarotlicht und zum Einkoppeln (E1, E2) des modulierten Infrarotlichtes in die Lichtleitern (L1, L2) des ersten Gehäuseteils (G1).
7. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Gehäuseteil (G1)
unmittelbar an der Schnittstelle zu dem zweiten
Gehäuseteil (G2) Mittel zum Aufmodulieren der Daten auf
Infrarotlicht und zum Abgeben des modulierten
Infrarotlichts umfaßt, und daß zusätzliche elektrische
Datenleitungen in dem ersten Gehäuseteil (G1) bis zu den
Mitteln zum Aufmodulieren der Daten auf Infrarotlicht zum
Übertragen der Daten vorgesehen sind.
8. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 3 oder
6-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum
Aufmodulieren der Daten auf Infrarotlicht und zum Abgeben
des modulierten Infrarotlichts zwischen der elektrischen
Spannungsquelle und dem ersten Gehäuseteil (G1) der
Steckverbindung oder in dem ersten Gehäuseteil (G1) der
Steckverbindung angeordnet sind.
9. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 6-8,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gehäuseteil (G2)
auf Seiten des Verbrauchers bzw. einer speisenden
Energiequelle Lichtwellenleiter zum Weiterleiten des
empfangenen, modulierten Infrarotlichtes umfaßt, und daß
auf dem Weg der Daten zu der
Datenverarbeitungseinrichtung Mittel zur Rückgewinnung
der auf Infrarotlicht modulierten Daten und zum
Weiterleiten der Daten zu der
Datenverarbeitungseinrichtung vorgesehen sind.
10. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 6-8,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gehäuseteil (G2)
auf Seiten des Verbrauchers bzw. einer speisenden
Energiequelle unmittelbar an der Schnittstelle zu dem
ersten Gehäuseteil (G1) Mittel zum Empfangen des aus dem
ersten Gehäuseteil (G1) übertragenen Infrarotlichts und
zur Rückgewinnung der auf Infrarotlicht modulierten Daten
umfaßt, die mit elektrischen Datenleitungen zum
Weiterleiten der Daten zu der
Datenverarbeitungseinrichtung verbunden sind.
11. Steckverbindung nach einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit der
elektrischen Spannungsquelle verbundenes
Batteriekontrollgerät zur Erfassung und/oder Speicherung
und zur bedarfsweisen Abgabe der zu übertragenden Daten
an der Steckverbindung angebracht ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19751668A DE19751668A1 (de) | 1997-11-21 | 1997-11-21 | Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer Datenverarbeitungseinrichtung |
| DE29814546U DE29814546U1 (de) | 1997-11-21 | 1998-08-13 | Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer Datenverarbeitungseinrichtung |
| EP98122038A EP0921607A3 (de) | 1997-11-21 | 1998-11-20 | Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer Datenverarbeitungseinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19751668A DE19751668A1 (de) | 1997-11-21 | 1997-11-21 | Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer Datenverarbeitungseinrichtung |
Publications (1)
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|---|---|
| DE19751668A1 true DE19751668A1 (de) | 1999-06-02 |
Family
ID=7849451
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19751668A Withdrawn DE19751668A1 (de) | 1997-11-21 | 1997-11-21 | Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer Datenverarbeitungseinrichtung |
| DE29814546U Expired - Lifetime DE29814546U1 (de) | 1997-11-21 | 1998-08-13 | Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer Datenverarbeitungseinrichtung |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29814546U Expired - Lifetime DE29814546U1 (de) | 1997-11-21 | 1998-08-13 | Steckverbindung zum Übertragen von Daten zwischen einer elektrischen Spannungsquelle und einer Datenverarbeitungseinrichtung |
Country Status (1)
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|---|---|
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102018110279A1 (de) * | 2018-04-27 | 2019-10-31 | Jungheinrich Aktiengesellschaft | Flurförderzeug mit einer elektrischen Ladebuchse |
| DE102024201926A1 (de) * | 2024-03-01 | 2025-09-04 | Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Verbindungsvorrichtung für Leistungsmodule |
Families Citing this family (3)
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| DE19911590A1 (de) * | 1999-03-16 | 2000-05-25 | Duepro Ag Romanshorn | Akkurestladungsanzeige |
| CN106654655B (zh) * | 2016-11-18 | 2019-06-04 | 上海思愚智能科技有限公司 | 插座和插头 |
| CN115236422A (zh) * | 2021-04-23 | 2022-10-25 | 上汽时代动力电池系统有限公司 | 一种多型号汽车数据检测用线束 |
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1997
- 1997-11-21 DE DE19751668A patent/DE19751668A1/de not_active Withdrawn
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1998
- 1998-08-13 DE DE29814546U patent/DE29814546U1/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29814546U1 (de) | 1999-01-28 |
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