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DE19750250A1 - Lösbare elektrische Klemme - Google Patents

Lösbare elektrische Klemme

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Publication number
DE19750250A1
DE19750250A1 DE19750250A DE19750250A DE19750250A1 DE 19750250 A1 DE19750250 A1 DE 19750250A1 DE 19750250 A DE19750250 A DE 19750250A DE 19750250 A DE19750250 A DE 19750250A DE 19750250 A1 DE19750250 A1 DE 19750250A1
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DE
Germany
Prior art keywords
release element
clamp according
clamp
contact
tongues
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19750250A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernhard Albeck
Karl Biebl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Vossloh Schwabe GmbH
Original Assignee
Vossloh Schwabe GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Vossloh Schwabe GmbH filed Critical Vossloh Schwabe GmbH
Priority to DE19750250A priority Critical patent/DE19750250A1/de
Publication of DE19750250A1 publication Critical patent/DE19750250A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R4/4809Clamped connections, spring connections utilising a spring, clip, or other resilient member using a leaf spring to bias the conductor toward the busbar
    • H01R4/4828Spring-activating arrangements mounted on or integrally formed with the spring housing
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Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Klemme mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Insbesondere zum Anschluß elektrischer Betriebs­ mittel aber auch zur Verbindung von Leitern untereinander, haben sich in der Praxis sogenannte schraubenlose Klemmen zunehmend eingeführt. Zu diesen gehören Einsteckkontakte, die in der Regel ein oder mehrere Federzungen aufweisen, die den Leiter kontaktieren. Die Federzunge ist dabei im spitzen Winkel zu einem einzusteckenden abisolierten Leiter gehalten und federnd auf diesen hin vorgespannt. Eine solche Klemme ist bspw. aus der DE 25 15 842 C2 be­ kannt. In einem Isolierstoffgehäuse ist eine Federklemme mit einer elastischen Zunge angeordnet, die einen durch eine Einführöffnung einzuschiebenden Leiter kontaktiert.
Die Federklemme verhindert das Herausziehen des Leiters aus der Einführöffnung. Dazu liegt die federnde Zunge mit ihrem freien Ende fest an dem Leiter an, mit dem sie einen spitzen, sich von dem Leiterende weg öffnenden Winkel einschließt. Dadurch sperrt die Zunge eine Bewegungsrichtung des Leiters.
In vielen Fällen ist es jedoch gewünscht, schrauben­ lose Klemmen lösen zu können, d. h. einen angeschlossenen Leiter ohne Zerstörung der Klemme aus dieser herausziehen zu können.
Dazu ist aus der EP 0685904 A2 eine schraubenlose Klemme mit einem Isolierstoffgehäuse bekannt, in dem eine V-förmig gebogene Kontaktlasche angeordnet ist. Das Iso­ lierstoffgehäuse weist eine Einstecköffnung für eine Leitung auf, wobei ein federnder Schenkel der V-förmigen Kontaktlasche hinter der Öffnung schräg zu dieser angeord­ net ist. Ein eingeschobener Leiter drückt den federnden Schenkel auf den anderen Schenkel hin und wird dadurch kontaktiert.
Zum Lösen der Verbindung ist an dem Isolierstoff­ gehäuse zwischen der Einstecköffnung für die Leitung und der beide Schenkel der Kontaktlasche miteinander verbin­ denden Biegestelle eine zusätzliche Öffnung vorgesehen, in die ein Lösewerkzeug eingeführt werden kann. Dieses wirkt an einer Stelle auf den federnden Schenkel, die zwischen dem freien Ende desselben und der Biegestelle liegt. Mit dem Lösewerkzeug kann der federnde Schenkel von der Lei­ tung weg gedrückt werden, was ein Lösen der Leitung be­ wirkt.
Um nach dem Lösen einer Leitung eine weitere ord­ nungsgemäße Funktion der Klemme sicherzustellen, muß die Kontaktlasche ausreichende Federeigenschaften aufweisen und einen nicht unerheblichen Federhub zulassen. Dies bedingt eine entsprechende Materialauswahl, wobei beson­ ders kostengünstige Kontaktmaterialien häufig ausscheiden. Außerdem ist zum Lösen der Klemme ein geeignetes Werkzeug erforderlich.
Aus der DE 27 06 988 ist eine Klemme mit einem Isolier­ stoffgehäuse bekannt, in dem eine lösbare Einsteckkontakt­ anordnung angeordnet ist. Das Isolierstoffgehäuse umschließt einen Innenraum, der über eine Einstecköffnung für einen abisolierten Leiter zugänglich ist. In dem Innenraum ist ein fest angeordnet er Grundkontakt aus Metall angeordnet, der einen sich parallel zu dem ein­ zusteckenden Leiter erstreckenden Schenkel sowie einen sich rechtwinklig dazu erstreckenden Schenkel aufweist, der mit einem Loch versehen ist, das mit der Einstecköff­ nung fluchtet. Als Federkontakt ist in dem Innenraum eine Kontaktzunge angeordnet, die mit einem Ende im Einsteckbe­ reich des Leiters befindlich ist und die an ihrem anderen Ende an einer Federzunge gefaßt ist, mit der sie V-förmig einen spitzen Winkel einschließt. Die Federzunge ist endseitig in dem Gehäuse befestigt. Zum Lösen des Feder­ kontakts ist in dem Innenraum des Gehäuses ein Schieber angeordnet, der eine einen Schlitz des Gehäuses durchgrei­ fende Handhabe aufweist.
Die federnden Zungen unterliegen zum Lösen der Lei­ tung einer relativ großen Verformung, was entsprechende Federmaterialien erforderlich macht. Außerdem ist der Aufbau insgesamt relativ aufwendig.
Schließlich ist aus dem DE-GM 295 00 614 eine elek­ trische Klemme mit Betätigungsdrücker bekannt. Sie weist ein Isolierstoffgehäuse mit einem in seinem Innenraum angeordneten V-förmig gebogenen Kontakt auf. Um einen Schenkel des Kontakts aus einem Einschubbereich für einen Leiter federnd heraus biegen zu können, ist das Gehäuse mit einem Drücker versehen, der mit einem fingerartigen Vorsprung etwa mittig an einem Schenkel des Federkontakts anliegt. Der Drücker ragt aus dem Gehäuse und biegt den Federschenkel von der kontaktierten Leitung weg, sobald er in das Gehäuse eingeschoben wird.
Der relativ große erforderliche Federhub macht ent­ sprechende Federmaterialien für den Federkontakt notwen­ dig, wenn die Klemme nach dem Lösen einer Leitung noch einsatzbereit sein soll.
Davon ausgehend ist des Aufgabe der Erfindung, eine kostengünstige elektrische Klemme zu schaffen, die das Lösen von Leitungen gestattet und mehrfach einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird von der elektrischen Klemme mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die elektrische Klemme weist ein vorzugsweise aus Isolierstoff bestehendes Klemmengehäuse auf, in dessen Innenraum ein Kontaktelement mit wenigstens einer oder auch mehreren federnden Zungen angeordnet ist. Ein einge­ schobener Leiter wird von der bzw. den Zungen kontaktiert. Zum Lösen der Zungen ist ein Löseelement vorgesehen, das eine Öffnung aufweist, durch die die Leitung in den Innen­ raum des Klemmengehäuses einzuschieben ist. Das Lösee­ lement ist in Einschubrichtung der Leitung, d. h. in Lei­ tungslängsrichtung in das Klemmengehäuse hinein verschieb­ bar. Es drückt bei seiner Verschiebung mit seinem der federnden Zunge zugewandten Ende die Zunge von der Leitung bzw. dem kontaktierten Leiter weg. Weil die Öffnung zum Einschieben der Leitung in dem Löseelement vorgesehen ist, greift dieses in unmittelbarer Nachbarschaft der Leitung an der Zunge an. Wird die Zunge mit einer praktisch an ihrer Spitze oder nahe bei ihrem Ende angreifenden Kraft von dem Leiter weg gebogen, kann sie über ihre gesamte freie Länge federn, so daß die erforderliche elastische Biegung der Zunge auf ihre gesamte Länge verteilt wird. Im Gegensatz zu vorhandenen Lösungen beschränkt sich die Biegung nicht lediglich auf einen kleinen Bereich der Zunge. Es wird deshalb möglich, die Federeigenschaften von Kontaktmaterialien zu nutzen, die nur wenig federn und bei größerer Auslenkungen schnell ihre Fließgrenze erreichen. Die Auswahl der Kontaktmaterialien ist deshalb nicht auf Federmetalle beschränkt, wodurch die elektrischen Eigen­ schaften frei optimiert werden können. Außerdem können kostengüstige Materialien eingesetzt werden, was in der Massenfertigung erhebliche Einsparungen mit sich bringt.
Über den bezüglich des Kontaktmaterials erreichten Vorteil hinaus wird mit der erfindungsgemäßen elektrischen Klemme außerdem eine besonders kompakte Bauweise erreicht. Das Löseelement benötigt nahezu keinen Platz zwischen dem freien Ende der federnden Zunge und ihrer Wurzel, bei der sie an einem ortsfesten Kontaktabschnitt gelagert ist. Aus diesem Grunde und wegen der besseren Ausnutzung der fe­ dernden Länge der Kontaktzunge kann die Kontaktzunge relativ kurz dimensioniert werden, wodurch sich der erfor­ derliche Bauraum nochmals reduzieren läßt.
Das Löseelement begrenzt mit seiner Öffnung die maximale Dicke einer anschließbaren Leitung. Damit wird es möglich, für unterschiedliche Klemmenbaureihen, die für unterschiedlich dicke Leitungen ausgelegt sein sollen, ein und dieselben Klemmengehäuse zu verwenden. Die Anpassung an unterschiedliche Leitungsdurchmesser erfolgt lediglich durch Änderung der Löseelemente und, falls erforderlich, Änderung der Kontaktelemente. Damit können unterschiedli­ che Klemmenbaureihen soweit vereinheitlicht werden, daß insgesamt eine geringere Teilevielfalt erforderlich ist.
Die in dem Löseelement vorgesehene Öffnung kann sowohl ein zylindrischer Durchgang als auch bspw. eine randoffene Nut sein. Jedenfalls aber ist das Löseelement an einer Stelle des Klemmengehäuses angeordnet, die, sofern Leitungen einzuführen sind, naturgemäß zugänglich sein muß. Übrige Flächen des Klemmengehäuses können von ander­ weitigen Teilen elektrischer Betriebsmittel oder von Geräten abgedeckt sein. Die Zugänglichkeit zu dem Löseele­ ment kann dadurch nicht beeinträchtigt werden. Dies ermöglicht einen freizügigeren Geräteentwurf, wenn dabei die erfindungsgemäße Klemme zugrundelegt wird. Im Gegen­ satz dazu müssen bei Klemmen nach dem Stand der Technik seitlich oder anderweitig angeordnete Löseelemente frei­ gehalten werden, was die Entwurfsmöglichkeiten beschränkt.
Das Löseelement weist zur Bewegung der federnden Zunge einen sich wenigstens über einen Teil des Leitungs­ umfangs erstreckenden Vorsprung auf. Dieser kann als Finger, Gabel oder Röhrchen ausgebildet sein. Die Bauform mit einem rohrförmigen Vorsprung hat ihren Vorteil bei Kontaktelementen mit mehreren federnden Zungen, die gleichzeitig betätigt werden müssen.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Klemme weist einen Hubbegrenzung für das Lösee­ lement auf. Diese kann durch ein direkt mit dem Lösee­ lement oder mit der (den) federnden Zunge(n) zusammen­ wirkendes Anschlagmittel gebildet sein. Es ist außerdem möglich, das Anschlagmittel durch entsprechende Gestaltung des Kontaktelements und des Löseelements auszubilden. Die beiden erstgenannten Fälle basieren auf Anlageflächen, an denen das Löseelement oder die federnde Zunge am Ende des zulässigen Hubs anliegt. Jedoch ist es auch möglich das Löseelement mit einer solchen Kontur zu versehen, daß es nach Auslenkung der federnden Zunge mit einem fest stehen­ den oder nur schwer auslenkbaren Teil des Kontaktelements in Berührung kommt und somit seine Anlage findet. Diese Bauform ist relativ toleranzunempfindlich. Fertigungs­ toleranzen des Klemmengehäuses spielen keine Rolle für die Hubbegrenzung, weil der zulässige Hub von dem Löseelement und dem Kontaktelement selbst begrenzt wird. Dies ist gerade im Hinblick auf eine Auswahl kostengünstiger Kon­ taktwerkstoffe, die keine zu starke Biegung vertragen, von Bedeutung.
Das Löseelement kann einen aus dem Klemmengehäuse ragenden Drücker aufweisen, der entweder direkt manuell oder mittels eines Werkzeugs betätigbar ist. Jedoch ist es auch möglich, das Löseelement als einen Teil des Klemmen­ gehäuses auszubilden, das über ein Scharnier einen Falten­ balg oder über eine Rastverbindung mit dem übrigen Klem­ mengehäuse verbunden ist. Es hat insbesondere dann Vor­ teile wenn die Klemme besonders leicht handhabbar sein soll und größere Betätigungsflächen erforderlich oder gewünscht sind.
Eine fertigungstechnisch vorteilhafte Bauform weist ein Klemmengehäuse auf, das mit dem Löseelement einstückig verbunden ist. Das Klemmengehäuse und das Löseelement sind bspw. ein Spritzgußteil, wobei zwischen dem Klemmengehäu­ se und dem Löseelement Sollbruchstellen ausgebildet sind. Diese können bspw. dünne und kurze, leicht brechende oder reißende Stege sein, so daß das Löseelement nach seiner ersten Betätigung frei ist.
Unabhängig davon, ob das Löseelement in der Fertigung als Teil des Gehäuses oder als separates Teil ausgebildet ist, ist es von Vorteil, wenn es an dem Klemmengehäuse bspw. durch ein Rastmittel gesichert ist, so daß es auch nach Herausnahme einer angeschlossenen Leitung nicht aus dem Klemmengehäuse heraus oder von diesem abfällt.
Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen und ergeben sich aus der Zeichnung sowie der dazugehörigen Beschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Klemmengehäuse mit Einsteckkontakten und Löseelementen in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 die Klemme nach Fig. 1, in einer Vorderan­ sicht,
Fig. 3 die Klemme nach den Fig. 1 und 2, in einer teilweise aufgeschnittenen Draufsicht,
Fig. 4 die Klemme nach den Fig. 1 bis 3, in einer Längsschnittdarstellung vor dem Einführen einer Leitung,
Fig. 5 die Klemme nach den Fig. 1 bis 3, mit einer kontaktierten Leitung, in Längsschnittdarstellung,
Fig. 6 die Klemme nach den Fig. 1 bis 3, mit einer eingeschobenen jedoch durch das Löseelement gelösten und herausziehbaren Leitung, in Längsschnittdarstellung,
Fig. 7 eine abgewandelte Ausführungsform einer erfin­ dungsgemäßen Klemme mit einem einen Teil der Gehäusevor­ derwand bildenden Löseelement, vor dem Anschluß einer Leitung, in Längsschnittdarstellung,
Fig. 8 die Klemme nach Fig. 7, mit eingeschobener und mittels des Löseelements freigegebener Leitung, in Längsschnittdarstellung,
Fig. 9 eine abgewandelte Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Klemme mit teleskopartig zusammendrückbarem Klemmengehäuse vor Anschluß einer Leitung in schemati­ sierter Schnittdarstellung,
Fig. 10 die Klemme nach Fig. 9, beim Lösen einer angeschlossenen Leitung, in schematisierter Schnittdar­ stellung,
Fig. 11 eine Klemme mit einer einzigen Federzunge und asymmetrischen Löseelement, in teilweise geschnittener Seitenansicht,
Fig. 12 eine abgewandelte Ausführungsform der Klemme nach Fig. 11, in längsgeschnittener Darstellung,
Fig. 13 die Klemme nach Fig. 12, in teilweise ge­ schnittener Draufsicht,
Fig. 14 ein unmittelbar nach der Herstellung ein­ stückig ausgebildetes Klemmengehäuse mit Löseelement, in längsgeschnittener Darstellung,
Fig. 15 das Klemmengehäuse nach Fig. 14, mit einge­ schobenen und somit von dem übrigen Klemmengehäuse ge­ trennten Löseelement, in Längsschnittdarstellung, und
Fig. 16 das Klemmengehäuse nach Fig. 14, in einer ausschnittsweisen vergrößerten und geschnittenen Prinzip­ darstellung.
Beschreibung
In Fig. 1 ist eine elektrische Klemme 1 veranschau­ licht, die zwei in einem ein- oder mehrteiligen Klemmen­ gehäuse 2 angeordnete Kontaktbleche aufweist. Das Klemmen­ gehäuse 2 dient bspw. der Verbindung mehrerer elektrischer Leitungen untereinander oder als Anschlußklemme für ein nicht weiter veranschaulichtes elektrisches Betriebsmittel mit mehreren Leitungsanschlußmöglichkeiten. Das Klemmen­ gehäuse 2 weist dazu zwei U-förmige nutartige Durchgänge 3, 4 auf, in denen Schneidklemmkontakte 6, 7 angeordnet sind. Diese sind jeweils Teil eines Kontaktelements 8, 9, das in dem Gehäuse angeordnet ist. Das Kontaktelement 8 ist, wie aus den Fig. 4 bis 6 ersichtlich ist, mit einem Einsteckkontakt 11 versehen. Das Kontaktelement 9 ist entsprechend ausgebildet.
Das Kontaktelement 11 ist in einem Innenraum 12 des Klemmengehäuses 2 angeordnet. Der Innenraum 12 ist von seinen Abmessungen her so festgelegt, daß das Kontakt­ element 8 unverschiebbar gehalten ist. Eine entsprechende Rippe 14 des Klemmengehäuses 2 an einem Ende des Kontakt­ elements 8 und ein Gehäusesteg 15 an dem gegenüberliegen­ den Ende des Innenraums 12 sichern das Kontaktelement 8. Dieses weist vorzugsweise zwei oder vier einander paarwei­ se gegenüberliegende, federnde Zungen 16, 17 auf, die mit ihren freien Enden aufeinander zu weisen. Die Zungen 16, 17 begrenzen zwischeneinander eine Einstecköffnung 18 für das abisolierte Ende 19 einer Leitung 21. Die freien Enden jeder Zungen 16, 17 sind dabei, wie insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht, im stumpfen Winkel zu der übrigen Zunge abgewinkelt, um das Einführen des Endes 19 der Leitung 21 zu erleichtern. Die Zungen 16, 17 weisen eine solche Länge auf, daß sie, wie Fig. 5 veranschaulicht, von dem einge­ schobenen Ende 19 der Leitung 21 auseinandergedrückt werden können, ohne sich dauerhaft zu verbiegen. Der Innenraum 12 ist ausreichend groß, um eine Federbewegung der Zungen 16, 17 zu gestatten.
Das Klemmengehäuse 2 weist an der in Fig. 5 von den flexibel ausgelenkten Zungen 16, 17 abliegenden Seite eine von einem rohrförmigen Ansatz 23 umgebene Öffnung 24 auf, die bis zu dem Kontaktelement 8 führt. In der Öffnung sitzt ein Löseelement 25 das wenigstens eine Durchgangs­ öffnung 26 aufweist, die als Einführöffnung für die Lei­ tung 21 dient. Die Durchgangsöffnung 26 ist vorzugsweise als Stufenbohrung ausgebildet, wobei sie an ihrem nach außen weisenden Ende einen etwa dem Außendurchmesser der Leitung 21 entsprechenden Durchmesser und an ihrem innen­ liegenden Ende einen Durchmesser aufweist, der etwa so groß ist, wie der größtmögliche Durchmesser eines anzuschließenden Leiters.
Das Löseelement 25 ist an seinem zu dem Innenraum 12 weisenden Ende kegelstumpfförmig oder konisch ausgebildet, wobei eine entsprechende Konusfläche 27 stirnseitig in eine im Wesentlichen plane Ringfläche 28 übergeht.
Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, ist zur Betätigung des axial und im Wesentlichen parallel zu einer Einführrichtung (Pfeil 29 in Fig. 4) verschiebbaren Löseelements 25 an dessen außenliegender Stirnseite ein Schlitz 31 ausgebildet, in den bspw. die Klinge eines Schraubendrehers 32 (Fig. 6) paßt.
Das Löseelement 25 ist bezüglich des neben der Durch­ gangsöffnung 26 angeordneten Schlitzes 31 symmetrisch ausgebildet. Das Kontaktelement 8 weist dementsprechend zwei nebeneinander angeordnete Einsteckkontakte auf, die jeweils mit einer Konusfläche 27 und einer Ringfläche 28 des Löseelements 25 zusammenwirken. Um dies zu veranschau­ lichen, sind in Fig. 1 und 2 bezüglich einer vertikalen Längsebene symmetrische Teile und Positionen des Lösee­ lements 25 mit gleichen zur Unterscheidung durch ein Apostroph gekennzeichneten Bezugszeichen versehen.
Wie dem Kontaktelement 8 ist dem Kontaktelement 9 ein Löseelement 25 zugeordnet, das vollkommen dem vorbe­ schriebenen Löseelement 25 übereinstimmt. Bedarfsweise kann es auch spiegelsymmetrisch zu diesem ausgebildet sein.
Die Kontaktelemente 8, 9 können außer den Schneid­ klemmkontakten 6, 7 weitere Kontaktbereiche bspw. Ein­ steckkontakte 33 oder dgl. aufweisen. Diese können bspw. von einem aus den Fig. 4 bis 6 ersichtlichen Anschlußraum 34 her zugänglich sein und dem Anschluß elektrischer Betriebsmittel dienen.
Die insoweit beschriebene Klemme 1 funktioniert folgendermaßen:
Vor dem Anschließen der Leitung 21 sind die Zungen 16, 17 des Einsteckkontakts 11 nicht ausgelenkt sondern liegen im wesentlichen flach im Bezug auf das Kontakt­ element 8. Das Löseelement 25 ist axial frei beweglich und drückt nicht gegen die Kontaktzungen 16, 17, wie aus Fig. 4 hervorgeht. Zum Anschluß der Leitung 21 wird diese zunächst abisoliert und ihr Ende 19 wird in Richtung des Pfeils 29 in die Durchgangsöffnung 26 eingeschoben. Das Ende 19 findet dabei in die Einstecköffnung 18 und spreizt die in den Einschubbereich ragenden Zungen 16, 17, die dabei an der Außenfläche des Endes 19 entlang gleiten. Zur Erhöhung der Kontaktsicherheit ist das Ende der Leitung 21 beidseits des Einsteckkontakts 11 seitlich spielarm ge­ führt. Dazu dienen der kontaktseitige Endbereich der Durchgangsöffnung 26 sowie eine entsprechende Sackbohrung 35, die im Anschluß an den Innenraum 12 ausgebildet ist. Der Kontaktierungs- und Einschubvorgang ist beendet, wenn die Isolierung der Leitung 21 das Löseelement 25 bis zu dem Einsteckkontakt 11 vorgeschoben hat (siehe Fig. 5).
Soll die angeschlossene Leitung 21 nun gelöst werden, wird der Schraubendreher 32 mit seiner Klinge in den Schlitz 31 eingesetzt und das Löseelement 25 in Richtung des Pfeils 36 in das Klemmengehäuse 2 eingeschoben. Dabei drückt die Konusfläche 27 die Zungen 16, 17 in Einschub­ richtung (Pfeil 29, Pfeil 36), so daß diese von dem Ende 19 der Leitung 21 abheben. Die Leitung 21 kann frei her­ ausgezogen werden. Nach Freigabe des Löseelements 25 wird dieses von den Zungen 16, 17 nach außen zurückgeschoben. Die Klemme 1 ist somit wieder in dem in Fig. 4 veran­ schaulichten Zustand und zum Anschluß einer weiteren Leitung 21 bereit.
Wie aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht, weist die Konusfläche 27 des Löseelements 25 einen Kegelwinkel auf, der deutlich geringer ist, als der von dem Zungen 16, 17 miteinander eingeschlossene stumpfe Winkel. Dadurch be­ rührt das Löseelement 25 die Zungen 16, 17 zunächst mit der Ringfläche 28 im Bereich der Spitzen, d. h. den freien Enden der Zungen 16, 17. Die Auslenkung der Zungen ist dadurch mit einer relativ geringen Betätigungskraft mög­ lich, wobei sich die Zungen 16, 17 insgesamt, d. h. über ihre jeweilige gesamte Länge durchbiegen können. Die federnde Verbiegung ist deshalb nicht lediglich auf einen kurzen Bereich der Zungen 16, 17 konzentriert, sondern soweit verteilt, daß die lokale Biegung an keiner Stelle der Zunge 16, 17 die Fließgrenze übersteigt, auch wenn Kontaktmaterialien mit geringer zulässigen elastischer Deformation verwendet worden sind.
Mit zunehmender Auslenkung der Zungen 16, 17 kann bei entsprechender Bemessung der Konusfläche 27 ein Zustand auftreten, bei dem die Zungen 16, 17 über ein größeres Stück ihrer Länge an der Konusfläche 27 anliegen. Ist dieser Punkt erreicht nimmt die Betätigungskraft des Löseelements 25 sprunghaft zu. Dies wirkt wie ein Stopp- oder Anschlagmittel zur Begrenzung der Auslenkung der Zungen 16, 17. Der Anschlag wird unabhängig von der ex­ akten Einbaulage des Kontakts 8 in das Klemmengehäuse 2 immer dann erreicht, wenn der Winkel zwischen den Zungen 16, 17 mit dem Öffnungswinkel der Konusfläche 27 überein­ stimmt. Es wird dadurch eine sehr toleranzunempfindliche Klemme 1 mit Schutz der Zungen 16, 17 gegen zu weite Durchbiegung erhalten.
Die Klemme 1 kann auch zur Kontaktierung von Litzen oder wenigen knicksteifen Leitungen verwendet werden. Dazu wird zum Einführen der Leitung 21 das Löseelement 25 vorgeschoben, so daß die Zungen 16, 17 zur Aufnahme der Leitung gespreizt sind. Nach Freigabe des Löseelements 25 kontaktieren die Zungen 16, 17 die Leitung.
Abweichend von der beschriebenen Auslegung der Klemme 1 kann das Klemmengehäuse 2 auch Anschlagmittel aufweisen, die die Maximalauslenkung der Zungen 16, 17 begrenzen. Diese Anschlagmittel können bspw. durch eine im Übergang zwischen der Sackbohrung 35 und im Innenraum 12 angeord­ nete Anlagefläche 37 gebildet sein. Diese kann konisch oder kegelstumpfförmig ausgebildet und so angeordnet sein, daß die Zungen 16, 17 an ihr anliegen, bevor deren Feder­ grenze überschritten ist.
Alternativ oder ergänzend kann ein Anschlagmittel für das Löseelement 25 vorgesehen sein.
Weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Klemme sind vollständig oder ausschnittsweise in den Fig. 7 bis 16 veranschaulicht. Soweit diese Ausfüh­ rungsformen mit der beschriebenen Klemme 1 übereinstimmen, sind ohne erneute Erläuterung gleiche Bezugszeichen ver­ wendet und die vorstehende Beschreibung gilt entsprechend.
Die in Fig. 7 veranschaulichte Klemme 1 weist ein mit einem Taster 38 verbundenes Löseelement 25 auf. Der Taster 38 wird durch eine sich quer zu der Durchgangsöff­ nung 26 erstreckende Wand gebildet. Diese weist eine hinter eine Gehäusekante 39 greifende Rastnase 41 auf, die an der Gehäusekante 39 anliegt, wenn das Löseelement 25 in seiner am weitesten außen liegenden Position befindlich ist. Die Rastnase 41 wirkt als Verliersicherung.
Das Lösen der Leitung 21 ist in Fig. 8 dargestellt und wird bewirkt, indem das Löseelement 25 durch entspre­ chende Einwirkung auf den Taster 38 in das Klemmengehäuse 2 geschoben wird, bis die Zungen 16, 17 das Ende 19 der Leitung 21 freigeben. Die Leitung 21 kann nun herausgezo­ gen werden.
Während die Klemme 1 nach den Fig. 7 und 8 einen Taster 38 aufweist, der einen Abschnitt einer Gehäusewand definiert, ist in den Fig. 9 und 10 eine Klemme 1 veranschaulicht, bei der der Taster 38 einen Teil des hier teleskopartig ausgebildeten Klemmengehäuses 2 bildet. Das Löseelement 25 ist einstückiger Bestandteil eines Gehäuse­ abschnitts 42 der das übrige Fassungsgehäuse 2 mit seinem Rand 43 übergreift. Beim Einschieben des Löseelements 25 in das Klemmengehäuse 2 zum Lösen der Leitung 21 findet der Gehäuseabschnitt 42 an dem Ansatz 23 seine Anlage, wenn, oder kurz bevor, der Maximalhub der Zungen 16, 17 erreicht ist. Ein weiteres Einschieben des Löseelements 25 ist auch mit erhöhter Kraft nicht möglich. Die Zungen 16, 17 des Einsteckkontakts 11 sind dadurch gegen zu weite Auslenkung geschützt. Dies stellt die Funktionsfähigkeit des Einsteckkontakts 11 auch nach mehrfachem Lösen von Leitungen 21 sicher.
In den Fig. 11 bis 13 ist eine abgewandelte Aus­ führungsform der Klemme 1 veranschaulicht, bei der nicht mehrere, sondern lediglich eine Zunge 16 zur Kontaktierung der Leitung 21 dienen. Der Zunge 16 ist ein bügel- oder rahmenförmiges Kontaktteil 17' zugeordnet, das einen sich etwa parallel zu der durch den Pfeil 29 bezeichneten Einsteckrichtung erstreckenden Anlagebereich 44 aufweist. Der Kontaktteil 17' kann mit einer Schraubklemme 45 ver­ sehen sein.
Das Löseelement 25 sitzt wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen in der Öffnung 24 des Klemmengehäuses 2. Die Öffnung 24 weist eine Anlagefläche 47 auf, die eine Verengung definiert und der eine ent­ sprechende Anlagefläche 48 des Löseelements 25 zugeordnet ist. Die Anordnung der Anlageflächen 47, 48 ist so getrof­ fen, daß ein zu weites Einschieben des Löseelements 25 in das Klemmengehäuse 2 verhindert wird. Das heißt, die Anlageflächen 47, 48 berühren sich, wenn die Zunge 16 maximal ausgelenkt ist.
Zur Betätigung der Zunge 16 weist das Löseelement 25 einen sich an der Anlagefläche 47 vorbei erstreckenden Fortsatz 49 auf. Dieser ist fingerartig ausgebildet und mit einer rinnenförmigen Ausnehmung 51 für das Ende 19 der Leitung 21 versehen. In einem Abstand zu der Zunge 16 ist eine Anlagefläche 52 angeordnet, die die Auslenkung der Zunge 16 begrenzt.
Das Klemmengehäuse 2 kann unabhängig von der kon­ kreten Bauform des Löseelements 25 in der Herstellung einstückig mit diesem ausgebildet sein, wie anhand der Fig. 14 bis 16 veranschaulicht ist. Bei der Herstellung werden das Löseelement 25 und das Klemmengehäuse 2 in einer Spritzgußform in einem einzigen Spritzgußvorgang hergestellt. Das Löseelement 25 ist dabei, wie aus den Fig. 14 und 16 hervorgeht, unmittelbar nach der Her­ stellung über relativ schwache Stege 53 mit dem übrigen Klemmengehäuse 2 verbunden. Diese erstrecken sich etwa von der axialen Stirnfläche des Ansatzes 23 zu dem innenlie­ genden Ende des Löseelements 25. An dem Löseelement 25 können bspw. als Verliersicherung dienende Rastnasen 54 angeformt sein, denen eine oder mehrere in der Öffnung 24 angeordnete Axialnuten 56 zugeordnet sind.
Bei einer ersten Benutzung oder bei Montage des Klemmengehäuses 2 werden die Löseelemente 25 in die Öff­ nung 24 eingeschoben, wobei die Stege 53 reißen oder brechen. Dies ist bereits mit geringen Betätigungskräften möglich. Beim Einschieben der Löseelemente 25 schnappen die Rastnasen 54 in die Axialnuten 56 und ermöglichen danach einen beschränkten Axialhub der Löseelemente 25. Jedoch sichern sie diese gegen Herausfallen aus dem Klem­ mengehäuse 2.
Eine Klemme 1 ist mit Einsteckkontakten 11 versehen, denen Löseelementen 25 zugeordnet sind. Diese weisen eine Durchgangsöffnung 26 zum Einführen einer Leitung 21 auf. Durch die auf diese Weise erreichte unmittelbare räumliche Nähe des Löseelements 25 zu den kontaktseitigen Enden der Zungen 16, 17 des Einsteckkontakts 11, wird beim Lösen des Einsteckkontakts 11 jede bleibende Deformation der Zungen 16, 17 verhindert. Dies ermöglicht die Verwendung kosten­ günstiger Kontaktmaterialien.

Claims (18)

1. Elektrische Klemme (1),
mit einem Klemmengehäuse (2), das einen Innenraum (12) aufweist, in den ein Ende (19) einer Leitung (21) in einer Einschubrichtung (29) in einen Einschubbereich (11) einführbar ist,
mit einem Kontaktelement (8), das wenigstens be­ reichsweise in dem Inneraum (12) angeordnet ist und das wenigstens eine federnde Zunge (16) aufweist, die sich in einem Winkel zu der Einführrichtung (29) erstreckt und mit ihrem freien Ende in dem Einschubbereich (11) angeordnet ist,
mit einem Löseelement (25), das im wesentlichen parallel zu der Einschubrichtung (29) verschiebbar gela­ gert ist und ein der federnden Zunge (16) zugewandtes Ende sowie ein von dieser abliegendes Ende (28) aufweist, das eine Handhabe aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Löseelement (25) mit einer Öffnung (26) zur Durchführung des Endes (19) der Leitung (21) versehen ist.
2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Löseelement (25) wenigstens einen die Leitung (21) zumindest über einen Teil ihres Umfangs umgebenden Vorsprung (27, 49) aufweist.
3. Klemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (49) als Finger ausgebildet ist.
4. Klemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (27) als Röhrchen ausgebildet ist.
5. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Klemme (1) eine Hubbegrenzung (16, 17, 27; 27, 37; 23, 42; 47, 48) für das Löseelement (25) aufweist.
6. Klemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubbegrenzung ein dem Löseelement (25) zugeord­ netes Anschlagmittel (27, 42, 47) oder ein der Zunge (16) zugeordnetes Anschlagmittel (37) ist.
7. Klemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubbegrenzung für das Löseelement (25) von der Zunge (16) gebildet ist.
8. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Löseelement (25) ein aus dem Klemmengehäuse (2) ragendes Betätigungselement (31, 38) aufweist.
9. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement ein Drücker ist, der die Öffnung (26) zum Einführen der Leitung (21) konzentrisch umgibt und der vorzugsweise mit einer Ausnehmung (31) zum Ansetzen eines Werkzeugs (32) versehen ist.
10. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Löseelement (25) an einem Teil (42) des Klemmen­ gehäuses (2) ausgebildet ist.
11. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktelement (8) an einer Kontaktstelle nur eine Zunge (16) aufweist, die einem Widerlager (52) gegen­ überliegend angeordnet ist, das eine in Einschubrichtung (29) angeordnete Anlagefläche aufweist.
12. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktelement (8) mehrere aufeinander zu weisend angeordnete Zungen (16, 17) aufweist.
13. Klemme nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß einander gegenüberliegende Zungen (16, 17) mitein­ ander jeweils einen stumpfen Winkel einschließen.
14. Klemme nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Löseelement (25) an seiner den Zungen (16, 17) zugewandten Seite eine konische Anlagefläche (27) auf­ weist.
15. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Löseelement (25) mit dem Klemmengehäuse (2) einstückig verbunden ist.
16. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Klemmengehäuse (2) und dem Löseelement (25) Sollbruchstellen (53) ausgebildet sind.
17. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Löseelement (25) mittels einer Verliersicherung (41, 54) an dem Klemmengehäuse (2) gehalten ist.
18. Klemme nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verliersicherung (41, 54) ein Rastmittel ist.
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