DE19750683A1 - Justiervorrichtung für die Antriebsverbindung eines Balkendiagramme aufzeichnenden Registrierorgans - Google Patents
Justiervorrichtung für die Antriebsverbindung eines Balkendiagramme aufzeichnenden RegistrierorgansInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Justiervorrichtung für die Antriebsverbindung
eines Balkendiagramme aufzeichnenden Registrierorgans, wobei im nicht
betätigten Zustand der Träger des Registrierorgans oder ein mit diesem
getrieblich verbundener Übertragungshebel unter Federwirkung an einem
Anschlag anliegt und das Betätigen des Registrierorgans durch ein frei
bewegtes Antriebsglied erfolgt.
Die Voraussetzungen für die Anwendung eines derartigen
Registrierkonzeptes sind z. B. dann gegeben, wenn die Lage des
Registrierorgans auf einem Aufzeichnungsträger durch ein auf dem
Aufzeichnungsträger aufgedrucktes Netzwerk vorgegeben ist, das heißt das
Registrierorgan bzw. dessen Grund- oder Nullage auf eine bestimmte Linie
bzw. parallel oder konzentrisch zu einer Linie des Netzwerkes einzustellen ist.
Eine weitere Justierung, und zwar zwischen dem Registrierorgan und
dem Antriebsglied ist erforderlich, damit das Registrierorgan die gewünschte,
in vielen Fällen eng tolerierte Balkenbreite auch tatsächlich aufzeichnet. Das
heißt, es ist die Mitnahmeposition beispielsweise eines Exzenters oder eines
hin- und herbewegten, nicht ständig mit dem Träger des Registrierorgans in
Eingriff stehenden, mit anderen Worten frei bewegten Antriebsgliedes
einzustellen, wobei als Träger ein um eine Achse schwenkbarer Hebel oder ein
parallel geführter Schlitten dienen kann. Bei der vorzunehmender Justierung
ist einerseits, insbesondere wenn mehrere unterschiedlich breite
Balkendiagramme aufzuzeichnen sind, die gegebenenfalls maschinell gelesen
werden, eine hohe Genauigkeit erforderlich, andererseits sind erhebliche
Fertigungstoleranzen auszugleichen, wenn das Antriebsglied selbst
beispielsweise für eine andere Registrieraufgabe justiert ist und der Antrieb
des die Balkendiagramme aufzeichnenden Registrierorgans lediglich als
Zusatznutzen abgezweigt wird.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand nun darin, eine
Justiervorrichtung zu schaffen, die unter Verwendung von für die
Serienherstellung geeigneten Bauteilen mit möglichst geringem Aufwand
montierbar ist und die eine möglichst einfache und schnelle Justierung
gewährleistet.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit einem minimalen Aufwand
indem lediglich zwei spritzgießtechnisch herstellbare Bauteile erforderlich sind,
die auf einfache Weise, das heißt durch Haltern des einen Bauteils durch das
andere und durch eine geeignete Rast- und Fügeverbindung eines Bauteils mit
dem Träger des Registrierorgans montierbar sind. Außerdem sind infolge der
selbsthemmenden Ausbildung der Justiervorrichtung keine zusätzlichen Mittel
erforderlich, um den Mitnehmer in der justierten Stellung zu fixieren.
Im folgenden sei ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine in einem Fahrtschreiber verwendete
Registriereinrichtung,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit A in Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt gemäß der Schnittlinie Y in Fig. 2,
Fig. 4 eine Untersicht des Mitnehmers.
Die Draufsicht, Fig. 1, zeigt eine auf einer Montageplatte 1
angeordnete Registriereinrichtung 2, welche in einen Fahrtschreiber einsetzbar
ist. Dabei erfolgt der Blick auf die Registriereinrichtung 2 von der in Fig. 1
teilweise dargestellten Diagrammscheibe 3 bzw. von der Registrierebene aus.
Das heißt, die Registriereinrichtung 2 ist derart ausgebildet, daß sie in einem
relativ engen Bauraum zwischen der Registrierebene und der Montageplatte 1
Platz findet. Mit 4, 5, 6 und 7 sind an der Montageplatte 1 vorzugsweise
spritzgießtechnisch angeformte Halter bezeichnet, an denen als wesentliche
Funktionselemente im einzelnen nicht bezeichnete, gegeneinander wirkende
federnde Klauen ausgebildet sind. Dabei dient das Halterpaar 4, 5 der
Befestigung einer Führungsstange 8, in dem anderen Halterpaar 6, 7 ist eine
im folgenden noch näher zu beschreibende Nockenwelle 9 gelagert, welche
von einem nicht dargestellten Stellmotor über eine geeignete getriebliche
Verbindung, von der in Fig. 1 lediglich ein Zahnrad 10, vorzugsweise ein
Schraubenrad und ein Kraftflußpfeil P dargestellt sind, angetrieben wird.
Ferner geht aus der Fig. 1 hervor, daß auf der Führungsstange 8, die durch
geeignete an den Haltern 4 und 5 angeformte Wände auch in axialer Richtung
gesichert ist, zwei Registrierschlitten 11 und 12 verschiebbar gelagert sind.
Dabei sind die als Spritzgußteile hergestellte Registrierschlitten 11 und 12
derart ausgebildet, daß die jeweiligen Lagerstellen auf der Führungsstange 8
zur Verkleinerung der Kippwinkel einen möglichst großen Abstand
voneinander haben. An den Registrierschlitten 11, 12 ist jeweils ein Arm 13
bzw. 14 angeformt, der mit jeweils einem Finger 15 bzw. 16 in den
Bewegungsbereich der Nockenwelle 9 eingreift. Die eigentlichen
Registrierorgane sind als Schreibstifte 17, 18 ausgebildet und mit den Armen
13, 14 durch Einpressen fest verbunden. Dabei handelt es sich bei dem
Schreibstift 17 um das Geschwindigkeits-Registrierorgan des Fahrtschreibers,
während der Schreibstift 18 als Mehrspur-Registrierorgan dient. Außerdem
sind an den Armen 13, 14 die Registrierkraft liefernde Schenkelfedern 19 und
20 gehaltert, deren einer Schenkel 21 bzw. 22 sich auf der Nockenwelle 9
abstützt, während der jeweils andere Schenkel 23 bzw. 24 an jeweils einer an
dem betreffenden Arm 13 bzw. 14 angeformten Konsole 25 bzw. 26 anliegt.
Der Zentrierung der Schenkelfedern 19, 20 dienen Zapfen 27 und 28; mit 29
und 30 sind an den Armen 13, 14 angeformte Haken bezeichnet, die der
seitlichen Fixierung der Schenkel 21 und 22 dienen.
Wie aus der Fig. 1 außerdem hervorgeht, steht der Registrierschlitten
11 über eine an ihm ausgebildete Verzahnung 31 in Eingriff mit einem
Zahnradpaar 32/33, das auf einer in der Montageplatte 1 befestigten Achse
34 gelagert ist und mit einem Ritzel 35 kämmt. Das Ritzel 35 ist auf einer
durch die Montageplatte 1 hindurchgreifenden Welle 36 eines auf der
Gegenseite der Montageplatte 1 angeordneten und geschwindigkeitsabhängig
angesteuerten Schrittmotors befestigt. In ähnlicher Weise steht der
Registrierschlitten 12 über eine an ihm ausgebildete Verzahnung 37 und einen
Getriebezug 38, 39, 40, 41, 42 mit einem auf der Gegenseite der
Montageplatte 1 angeordneten Schrittmotor in Wirkverbindung. Dieser wird
derart angesteuert, daß der Registrierschlitten 12 und damit der Schreibstift
18 meßwertunabhängig über mehrere Aufzeichnungsfelder der
Diagrammscheibe 3 hin- und herbewegt wird.
Die Fig. 1 zeigt ferner, daß die Nockenwelle 9 in axialer Richtung zwei
den Registrierschlitten 11 und 12 zugeordnete Nocken 43 und 44 aufweist,
die in Drehrichtung der Nockenwelle 9 gegeneinander versetzt sind. Durch
Drehen der Nockenwelle 9 lassen sich aufgrund der beschriebenen Ausbildung
entweder beide Schreibstifte 17 und 18 von der Aufzeichnungsebene
abheben, was bei einer Entnahme oder Eingabe einer Diagrammscheibe 3
erforderlich ist oder es kann, während der Geschwindigkeiten aufzeichnende
Schreibstift 17 auf der Diagrammscheibe 3 aufliegt, durch eine
Schwenkbewegung der Nockenwelle 9 innerhalb eines bestimmten
Winkelbereichs der Mehrspur-Schreibstift 18 zum Aufzeichnen in den
verschiedenen Aufzeichnungsfeldern abgesenkt und wieder angehoben
werden.
Die Fig. 1 zeigt ferner einen zweiarmigen Hebel 45, der als Träger für
ein weiteres Registrierorgan 46 dient und schwenkbar auf einer in der
Montageplatte 1 befestigten Achse 47 gelagert ist. Das Registrierorgan 46
stellt in diesem Falle eine auf dem Hebel 45 befestigte mit einer Schreibspitze
48 versehene Blattfeder dar. Eine mit 49 bezeichnete Zugfeder hält den Hebel
45 in einer Grundstellung an einem justierbaren Anschlag 50. In dieser Lage
zeichnet die Schreibspitze 48 eine Grund- oder Nullinie 51 auf. Ein an dem
Hebel 45 angeformter Fortsatz 52 greift durch eine Öffnung 53 in der
Montageplatte 1 hindurch und liegt an der Gegenseite der Montageplatte 1
an. Auf diese Weise läßt sich der Hebel 45 ohne zusätzliche axiale
Sicherungsmittel auf der Achse 47 lagern.
Wie außerdem aus der Fig. 1 ersichtlich ist, trägt der Hebel 45 eine
Justiervorrichtung 54, die im wesentlichen aus einem mittels eines Exzenters
55 verstellbaren Mitnehmer 56 besteht. Einzelheiten der Justiervorrichtung 54
werden im Zusammenhang mit der Beschreibung der Fig. 2, 3 und 4 noch
näher erläutert. In der in Fig. 1 gezeigten Stellung ist der Mitnehmer 56 bzw.
ein am Mitnehmer 56 angeformter Führungsansatz 57 in Mitnahmekontakt mit
einem Zapfen 58, welcher an einem Arm 59 des Registrierschlittens 12
angeformt ist. Wird in dieser Stellung des Registrierschlittens 12 der
antreibende Schrittmotor derart angesteuert, daß der Registrierschlitten 12 in
bezug auf den Mehrfachregistrierbereich einen Überhub in Richtung des
Zentrums der Diagrammscheibe ausführt, so lassen sich mit dem
Registrierorgan 46 entsprechend der Ansteuerung des Schrittmotors
unterschiedlich breite Balkendiagramme 60 aufzeichnen. Es wird aber auch
deutlich, daß die in Fig. 1 dargestellte Mitnahmeposition der
Registriervorrichtung 2 mit hoher Genauigkeit justiert werden muß.
Die Justiervorrichtung 54 ist, wie aus den Fig. 2 und 3 hervorgeht,
unmittelbar auf dem zweiarmigen Hebel 45 angeordnet. Das heißt, der
Exzenter 55, der zusammen mit einer eine Rastverzahnung 61 tragenden
Scheibe 62 ein Bauteil bildet, ist mittels eines angeformten Zapfens 63 auf
dem Hebel 45 drehbar gelagert. Auch der Mitnehmer 56 ist auf dem Hebel 45
drehbar gelagert und mit diesem verrastet. Hierzu dient eine geschlitzte mit
einem Rastrand versehene Achse 64, welche in eine im Hebel 45 ausgebildete
Senkung 65 eingreift. In axialer Richtung gesichert ist der Mitnehmer 56
ferner durch zwei an dem Hebel 45 angeformte Riegel 66 und 67, denen eine
am Hebel 45 ausgebildete, dem Mitnehmer 56 als Auflage dienende
Verbreiterung 68 zugeordnet ist. Mit 69 ist ein dem Einhängen der Zugfeder
49 dienender, am Hebel 45 angeformter Haken bezeichnet; 70 stellt eine am
Mitnehmer 56 ausgebildete Rastklinke dar, die der Rastverzahnung 61
zugeordnet ist. Den Fig. 2 und 3 ist ferner entnehmbar, daß die beiden
Bauteile der Justiervorrichtung 54 nämlich der Exzenter 55 und die Scheibe
62 sowie der Mitnehmer 56 selbstsichernd auf dem Hebel 45 befestigt sind.
Dabei ist der Exzenter 55 im Durchmesser kleiner ausgebildet als die Scheibe
62 und der Mitnehmer 56 übergreift mittels einer Freisenkung 71 die Scheibe
62. Dem Exzenter ist ein Kreuzschlitz 72 zum Ansetzen eines Werkzeugs
zugeordnet. Mit 73 ist eine im Mitnehmer 56 ausgeformte Kulisse bezeichnet,
die mit dem Exzenter 55 in Wirkverbindung steht.
Es sei noch hervorgehoben, daß die am Mitnehmer 56 angeformte
Rastklinke 70 und die an der Scheibe 62, die den Exzenter 55 trägt,
ausgebildete Rastverzahnung 61 ein Gesperre bilden, das aufgrund einer
entsprechenden Teilung der Rastverzahnung 61 einerseits eine ausreichend
feinfühlige Justierung gestattet, andererseits der gegenseitigen Befestigung
von Exzenter 55 und Mitnehmer 56 dient. Mit einer ungleichen Teilung der
Rastverzahnung 61 lassen sich bei dem gewählten Ausführungsbeispiel
gleiche Justierschritte des Führungsansatzes 57 erzielen, was das Justieren
vereinfacht. Ferner sei noch erwähnt, daß die beschriebene Justiervorrichtung
auch an einem Zwischen- oder Übertragungshebel im Getriebezug zu einem
Registrierorgan angebracht sein kann. Dabei ist es denkbar, daß das
Registrierorgan, wie es beispielsweise in Fahrtschreibern für das Aufzeichnen
der Arbeitszeiten der Beifahrer üblich ist, in einer anderen Registrierebene als
die übrigen Registrierorgane aufzeichnet.
Claims (6)
1. Justiervorrichtung für die Antriebsverbindung eines Balkendiagramme
aufzeichnenden Registrierorgans, wobei im nicht betätigten Zustand der
Träger des Registrierorgans oder ein mit diesem getrieblich verbundener
Übertragungshebel unter Federwirkung an einem Anschlag anliegt und das
Betätigen des Registrierorgans durch ein frei bewegtes Antriebsglied
erfolgt,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Mitnehmer (56) vorgesehen ist, welcher auf dem Träger (45) drehbar gelagert ist,
daß der Mitnehmer (56) mit einem Exzenter (55) in Wirkverbindung steht, welcher ebenfalls auf dem Träger (45) gelagert ist, und
daß dem Exzenter (55) ein Gesperre (61, 62, 70) zugeordnet ist, welches eine lösbare Befestigung zwischen dem Mitnehmer (56) und dem Exzenter (55) bildet.
daß ein Mitnehmer (56) vorgesehen ist, welcher auf dem Träger (45) drehbar gelagert ist,
daß der Mitnehmer (56) mit einem Exzenter (55) in Wirkverbindung steht, welcher ebenfalls auf dem Träger (45) gelagert ist, und
daß dem Exzenter (55) ein Gesperre (61, 62, 70) zugeordnet ist, welches eine lösbare Befestigung zwischen dem Mitnehmer (56) und dem Exzenter (55) bildet.
2. Justiervorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mitnehmer (56) mittels einer Rastverbindung auf dem Träger (45)
gelagert und axial gesichert ist.
3. Justiervorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Exzenter (55) an einer eine Rastverzahnung (61) tragenden Scheibe (62) ausgebildet ist und
daß eine mit der Rastverzahnung (61) in Eingriff stehende Rastklinke (70) am Mitnehmer (56) angeformt ist.
daß der Exzenter (55) an einer eine Rastverzahnung (61) tragenden Scheibe (62) ausgebildet ist und
daß eine mit der Rastverzahnung (61) in Eingriff stehende Rastklinke (70) am Mitnehmer (56) angeformt ist.
4. Justiervorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die axiale Sicherung der in dem Träger (45) gelagerten Scheibe (62)
durch den mit einer Freisenkung (71) versehenen Mitnehmer (56) erfolgt.
5. Justiervorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Scheibe (62) Mittel (72) zum Ansetzen eines dem Verstellen
dienenden Werkzeugs ausgeformt sind.
6. Justiervorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastverzahnung (61) ungleich geteilt ist.
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: CONTINENTAL AUTOMOTIVE GMBH, 30165 HANNOVER, DE |
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