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DE19749807A1 - Datenträger mit elektronischem Etikett - Google Patents

Datenträger mit elektronischem Etikett

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Publication number
DE19749807A1
DE19749807A1 DE1997149807 DE19749807A DE19749807A1 DE 19749807 A1 DE19749807 A1 DE 19749807A1 DE 1997149807 DE1997149807 DE 1997149807 DE 19749807 A DE19749807 A DE 19749807A DE 19749807 A1 DE19749807 A1 DE 19749807A1
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DE
Germany
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data
data carrier
optical
interface
output device
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DE1997149807
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English (en)
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Andreas Dipl Phys Dr Starke
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Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft in einem ersten Aspekt einen Daten­ träger mit einem Haupt-Datenspeicher, vorzugsweise Computer- Disketten, CD-ROMs, EPROMs oder Magnetband-Cassetten und dergleichen.
Unter einem Datenträger (Massenspeichermedium) sind allge­ mein Speichereinrichtungen für Daten wie z. B. Bild- oder Tondaten, insbesondere Video- und Audio-Cassetten, Photo-CD- ROMs, wiederbeschreibbare CDs oder DVDs (digital video disc) zu verstehen. In dem Haupt-Datenspeicher können digitale oder analoge Daten bzw. Signale abgespeichert bzw. abspei­ cherbar sein.
Teil elektronischer Datenaufzeichnungs- und Wiedergabeein­ richtungen sind bewegliche Einrichtungen, auf denen Daten in elektronischer, magnetischer, magnetooptischer oder anderer Form gespeichert werden können. In der Regel erfolgt dies zu Zwecken des Datentransports, der Datensicherung oder der Ar­ chivierung. Die Daten werden dabei z. B. mit Hilfe eines ge­ eigneten Schreib-/Lesesystems und gegebenenfalls einer geeig­ neten Software von einem EDV-System auf einen Datenträger übertragen. Anschließend wird der Datenträger vom EDV-System getrennt. Eine wichtige Rolle spielt das sich hieran an­ schließende Kennzeichnen des Datenträgers. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden hierzu zunächst Etiketten an den Datenträ­ gern angebracht und dann manuell beschriftet oder umgekehrt. Solche Etiketten können auch mit Hilfe eines EDV-gestützten Schreibprogramms beschriftet und dann manuell an den Daten­ träger angebracht werden.
Insbesondere bei großen Datenmengen ist eine einerseits ein­ deutige, andererseits möglichst umfangreiche Kennzeichnung des Datenträgers erforderlich, die ein schnelles Wiederauf­ finden von gesuchten Daten ermöglicht und zwar auch durch Dritte. Das gilt insbesondere für solche Datenträger, die zum Zweck der Datensicherung oder der Archivierung an einen vom EDV-System getrennten Ort gebracht werden und bei denen das Wiederauffinden von speziellen Daten auch ohne zusätzli­ che Einrichtungen möglich sein muß.
Die oben beschriebene, bekannte Etikettenmethode weist fol­ gende Nachteile auf:
  • - Es ist mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden, die Datenträger mit Etiketten zu versehen und zu be­ schriften.
  • - Die Wahl einer eindeutigen Kennzeichnung, die auch von nichteingeweihten Dritten verstanden wird, bereitet meist große Schwierigkeiten, da die Kennzeichnung nur Sinn hat, wenn sie mindestens die Art und den Zweck der gespeicher­ ten Daten sowie gegebenenfalls den Zeitpunkt der Speiche­ rung eindeutig wiedergibt.
  • - Bei Datenträgern, die wiederbeschreibbar sind, ist die Etikettenmethode nach mehreren Wiederbeschreibungen und den damit verbundenen Entfernungen und Wiederanbringungen der Kennzeichnungen ungeeignet.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine ver­ besserte Kennzeichnung für Datenträger zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen vor­ zugsweise elektronischen, magnetischen oder magneto-opti­ schen, zusätzlichen Datenspeicher, in dem nur zur insbeson­ dere optischen oder akustischen Kennzeichnung des Datenträ­ gers bestimmte Informationsdaten gespeichert sind, und durch mindestens eine mit dem zusätzlichen Datenspeicher in Infor­ mationsverbindung stehende Schnittstelle, mittels der die im zusätzlichen Datenspeicher gespeicherten Informationsdaten in Richtung auf eine insbesondere optische oder akustische Ausgabeeinrichtung auslesbar sind.
Bei dem erfindungsgemäßen Datenträger können z. B. zu seiner optischen Kennzeichnung bestimmte Anzeigedaten (Informati­ onsdaten) abgespeichert sein und fortwährend oder lediglich bei Bedarf für eine optische Anzeige abrufbar sein. Der Da­ tenträger läßt sich über die in seinem zusätzlichen Daten­ speicher abgespeicherten Anzeigedaten eindeutig und insbe­ sondere über entsprechende EDV-Systeme automatisch, d. h. oh­ ne manuellen Beschriftungsvorgang, kennzeichnen. Die Kenn­ zeichnung kann so umfangreich gestaltet werden, daß Informa­ tionen über alle Daten auf dem Datenträger enthalten sind. Weiterhin kann der Datenträger ohne Qualitätsverlust mehr­ fach nacheinander mit unterschiedlichen Kennzeichnungen ver­ sehen werden. Die Informationsdaten können auch über eine akustische Ausgabeeinrichtung, z. B. über einen Lautsprecher, einem Benutzer übermittelt werden.
Weiterhin kann durch den zusätzlichen Datenspeicher eine für den Laien nicht zugängliche, fälschungssichere, aber trotz­ dem nachträglich änderbare Kennzeichnung des Datenträgers erfolgen. So ist es z. B. möglich, einen Datenträger dahinge­ hend zu kennzeichnen, ob oder wie oft zu Kopierzwecken ein Datenaustausch mit anderen Datenträgern stattgefunden hat.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung weist der Datenträger eine mit der mindestens einen Schnitt stelle in Informationsverbindung stehende Steuerein­ heit, insbesondere einen Mikroprozessor, zur Verarbeitung der gespeicherten Informationsdaten auf. In diesem Fall ist die Schnittstelle eine interne Schnittstelle und durch die elektrischen Verbindungsleitungen zwischen dem zusätzlichen Datenspeicher und der Steuereinheit gebildet.
In besonders vorteilhafter Weiterbildung dieser Ausführungs­ form trägt der Datenträger dann auch die optische oder aku­ stische Ausgabeeinrichtung, die von der Steuereinheit ent­ sprechend den jeweils auszugebenden Informationsdaten ange­ steuert wird.
Vorzugsweise ist die mindestens eine Schnittstelle als ex­ terne Schnittstelle ausgebildet, über die der zusätzliche Datenspeicher mit den Informationsdaten beschreibbar ist bzw. die Informationsdaten auslesbar sind. Zum Beispiel kann diese externe Schnittstelle ein von außen kontaktierbarer Anschluß auf dem Datenträger sein, insbesondere eine Kon­ taktfläche, wie sie bei sogenannten Chipkarten (Telefonkar­ ten) Verwendung findet. Sofern der Datenträger weder eine Steuereinheit noch eine Ausgabeeinrichtung zur Verarbeitung der Informationsdaten trägt, ist diese externe Schnittstelle diejenige Schnittstelle des Datenträgers, mittels der die im zusätzlichen Datenspeicher gespeicherten Informationsdaten in Richtung auf eine optische oder akustische Ausgabeein­ richtung auslesbar sind.
Der zusätzliche Datenspeicher kann ein vom Haupt-Datenspei­ cher räumlich getrennter, eigenständiger Speicher sein. Zum Beispiel könnte im Falle einer CD-ROM direkt auf dem Daten­ träger ein zusätzlicher Speicherchip, wie er z. B. von Chip­ karten (Telefonkarten) bereits bekannt ist, vorgesehen sein, in dem nur Informationsdaten gespeichert sind. Es ist aber auch möglich, daß der zusätzliche Datenspeicher Teil des Haupt-Datenspeichers ist.
Der Datenträger kann bereits zusammen mit zumindest dem zu­ sätzlichen Datenspeicher und der mindestens einen Schnitt­ stelle gefertigt sein, oder es können alternativ zumindest der zusätzliche Datenspeicher und die mindestens eine Schnitt stelle an dem Datenträger nachträglich anbringbar sein, z. B. als "elektronisches Klebeetikett".
Vorzugsweise ist der erfindungsgemäße Datenträger in seiner geometrischen Form und/oder in seinem Datenaustausch kompa­ tibel mit handelsüblichen Datenträgern ist, deren Verwendung und Handhabung, wenn sie erfindungsgemäß ausgebildet sind, nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
Die Erfindung betrifft in einem zweiten Aspekt auch eine Vorrichtung zur Aufnahme eines Datenträgers, vorzugsweise einer Computer-Diskette, einer CD-Rom oder einer Magnetband- Cassette (Video- oder Audio-Cassette), die zur Lösung der oben genannten Aufgabe erfindungsgemäß eine optische oder akustische Ausgabeeinrichtung und eine externe Schnittstelle zum Austausch von Informationsdaten aufweist, welche in ei­ nem zusätzlichen Datenspeicher des Datenträgers auslesbar gespeichert sind. Im einfachsten Fall ist diese externe Schnittstelle z. B. durch Kontaktfedern gebildet, die ein mit dem zusätzlichen Datenspeicher in Informationsverbindung stehendes Kontaktfeld auf dem Datenträger mechanisch kontak­ tieren. Wird z. B. eine CD-ROM mit einem zusätzlichen Daten­ speicher, der mit einem solchen Kontaktfeld in Verbindung steht, in eine als CD-ROM-Hülle ausgebildete Aufnahmeein­ richtung eingelegt, so ist über die das Kontaktfeld kontak­ tierenden Kontaktfedern ein Zugriff auf die im zusätzlichen Datenspeicher gespeicherten Informationsdaten möglich, die dann z. B. mit einer optischen Anzeigeeinrichtung auf der CD- ROM-Hülle, einem Benutzer angezeigt werden können.
Der Informationsaustausch mit der externen Schnittstelle kann drahtlos erfolgen, z. B. über Infrarot-Signale oder an­ dere elektromagnetische Wellen.
Bei ganz besonders vorteilhaften Ausführungsformen ist die externe Schnittstelle drehsymmetrisch bezüglich der Einlege­ winkel des Datenträgers in die Aufnahmevorrichtung. Zum Bei­ spiel kann bei einem kreisförmigen, in beliebiger Drehlage in der Aufnahmeeinrichtung positionierbaren Datenträger die externe Schnittstelle am Datenträger bzw. an der Aufnahme­ einrichtung ringförmig um die Drehachse ausgelegt sein, so daß mit einem lediglich punktuellen Kontakt an der Aufnahme­ einrichtung bzw. am Datenträger dennoch in jeder Drehlage des Datenträgers in der Aufnahmeeinrichtung ein Informati­ onsaustausch möglich ist.
Bei ganz besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfin­ dung weist der Datenträger bzw. die Aufnahmeeinrichtung eine Energieversorgung für die Steuereinheit und/oder für die op­ tische oder akustische Ausgabeeinrichtung auf. Diese Ener­ gieversorgung kann z. B. eine Batterie oder, was besonders bevorzugt ist, eine Solarzelle sein. Zusätzlicher Datenspei­ cher, Steuereinheit, optische oder akustische Ausgabeein­ richtung und Energieversorgung können so zusammen ein in sich abgeschlossenes "autarkes" Informationssystem, ein "Etikett", bilden.
Um die Informationsdaten in den zusätzlichen Datenspeicher eingeben oder bearbeiten zu können oder um verschiedene De­ tails der Informationsdaten mit der Ausgabeeinrichtung aus­ geben zu können, weist der Datenträger bzw. die Aufnahmevor­ richtung eine mechanische, optische oder akustische Bedie­ nerschnittstelle, insbesondere eine Folientastatur oder ein Mikrofon, auf. Als Bedienerschnittstelle kann auf dem Daten­ träger auch ein als externe Schnittstelle ausgebildeter kon­ taktierbarer Anschluß vorgesehen sein, der für einen Daten­ austausch an eine externe Ein-/Ausgabeeinheit angeschlossen wird.
Wenn die am Datenträger bzw. an der Aufnahmeeinrichtung vor­ gesehene optische oder akustische Ausgabeeinrichtung und/oder Energieversorgung und/oder Bedienerschnittstelle und/oder externe Schnittstelle in Flachbauweise ausgebildet ist bzw. sind, ist es möglich, einen erfindungsgemäßen Datenträ­ ger mit gleichen oder nahezu gleichen Außenabmessungen wie bei herkömmlichen Datenträgern zu schaffen. Der erfindungs­ gemäße Datenträger unterscheidet sich insbesondere auch dann nicht oder nur unwesentlich in seinen Abmessungen von her­ kömmlichen Datenträgern, wenn die am Datenträger bzw. an der Aufnahmeeinrichtung vorgesehenen Teile auf dem Datenträger bzw. der Aufnahmeeinrichtung selbst oder auf einem Gehäuse aufgebracht oder in dessen Wandungen integriert sind. Dies ist analog auch möglich bei Datenträgern ohne Gehäuse, so­ fern diese nur von einer Seite beschrieben/gelesen werden. Um die Flachbauweise zu erreichen, ist insbesondere die op­ tische Anzeigeeinrichtung als Flachdisplay, z. B. als Liquid Crystal Display (LCD) oder Polymerfoliendisplay, mit einer Höhe von nur 0,5 mm oder weniger ausgebildet.
Die Erfindung betrifft in einem weiteren Aspekt sowohl einen wie oben beschrieben ausgebildeten zweiseitigen Datenträger, insbesondere eine CD-ROM, auf dessen einer Seite die Daten lesbar gespeichert sind und auf dessen anderer Seite zumin­ dest die optische oder akustische Ausgabeeinrichtung und/oder die Energieversorgung und/oder die Bedienerschnittstel­ le und/oder die externe Schnittstelle vorgesehen ist bzw. sind, als auch einen wie oben beschrieben ausgebildeten, mit Gehäuse umgebenen Datenträger, insbesondere eine Computer- Diskette, Video- oder Musik-Cassette, bei dem auf mindestens einer der Gehäuseseiten zumindest die optische oder akusti­ sche Ausgabeeinrichtung und/oder die Energieversorgung und/oder die Bedienerschnittstelle und/oder die externe Schnitt­ stelle vorgesehen ist bzw. sind. Diese Datenträger unter­ scheiden sich in ihren Außenabmessungen nicht oder nur unwe­ sentlich von den entsprechenden herkömmlichen Datenträgern.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Be­ schreibung und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale er­ findungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als ab­ schließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
Es zeigt:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsge­ mäßen Datenträgers in Form einer Computer-Diskette;
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsge­ mäßen Datenträgers in Form einer CD-ROM;
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsge­ mäßen Datenträgers in Form eines EPROM;
Fig. 4 eine Lese-/Schreibeinheit zum Bearbeiten der im Da­ tenträger gespeicherten Informationsdaten;
Fig. 5 eine erfindungsgemäße Aufnahmevorrichtung für als Audio-Cassetten ausgebildete Datenträger, mit der die auf einem Datenträger abgespeicherten Informa­ tionsdaten auslesbar sind; und
Fig. 6 eine erfindungsgemäße Aufnahmevorrichtung für als CDs ausgebildete Datenträger, mit der die auf einem Datenträger abgespeicherten Informationsdaten aus­ lesbar sind.
In Fig. 1 ist mit der Bezugsziffer 10 ein Datenträger in Form einer handelsüblichen 3,5''-Computer-Diskette bezeich­ net, auf der in einem (Haupt-)Datenspeicher Daten abspei­ cherbar sind. Auf oder in einer Gehäuseoberseite 11 ist ein zusätzlicher Datenspeicher 12 vorgesehen, der über eine Schnittstelle 13 mit einer Steuereinheit 14 in Form eines Mikroprozessors elektrisch verbunden ist. Der zusätzliche Datenspeicher 12 und die Steuereinheit 14 können in der Ge­ häuseoberseite 11 geschützt integriert sein, während eine Kontaktfläche der (externen) Schnittstelle 13 von außen kon­ taktierbar ist. Auf der Gehäuseoberseite 11 ist weiterhin eine optische Ausgabeeinrichtung 15 in Form eines LCD, wel­ che von der Steuereinheit 14 ansteuerbar ist, sowie eine Energieversorgung 16 in Form einer Solarzelle angeordnet. Die Energieversorgung 16 dient als elektrische Stromversor­ gung für die Steuereinheit 14, die optische Ausgabeeinrich­ tung 15 sowie, falls erforderlich, für den zusätzlichen Da­ tenspeicher 12.
In dem zusätzlichen Datenspeicher 12 sind nur Anzeigedaten (Informationsdaten) gespeichert, die zur optischen Kenn­ zeichnung des Datenträgers nach Art eines elektronischen Etiketts bestimmt sind. Diese Anzeigedaten sind über die Schnittstelle 13 von der Steuereinheit 14 lesbar, die dann die optische Ausgabeeinrichtung 15 zur Anzeige dieser Anzei­ gedaten ansteuert.
Die Anzeigedaten können dem zusätzlichen Datenspeicher 12 entweder dauerhaft und unveränderbar eingegeben sein. Oder sie werden vom Bediener je nach Bedarf neu eingegeben und geändert, wozu die gewünschten Anzeigedaten in den zusätzli­ chen Datenspeicher 12 entweder über die Kontaktfläche der externen Schnittstelle 13 von außen übermittelt oder über eine eigens dazu am Datenträger vorgesehene Bedienerschnitt­ stelle 17 in Form einer Folientastatur eingespeichert wer­ den. Außerdem können über die Bedienerschnittstelle 17 ver­ schiedene Anzeigedaten aus dem zusätzlichen Datenspeicher 12, z. B. alphabetisch oder nach Datum sortiert, auf der op­ tischen Ausgabeeinrichtung 15 zur Anzeige gebracht werden.
Der in Fig. 2 gezeigte scheibenförmige Datenträger 20 ist eine CD-ROM (Compact Disc-Read Only Memory) oder eine wie­ derbeschreibbare CD, auf deren einer (Vorder-)Seite (Haupt- Datenspeicher) ihre Daten mittels Laserabtastung lesbar ge­ speichert sind. Auf ihrer anderen (Rück-)Seite 21 befinden sich ein Mikroprozessor 22, die optische Ausgabeeinrichtung 25, die Energieversorgung 26 sowie die Bedienerschnittstelle 27. Im Mikroprozessor 22 sind der zusätzlichen Datenspei­ cher, die Steuereinheit und, falls vorhanden, die externe Schnittstelle integriert. Diese auf der Rückseite 21 vorge­ sehenen Teile sind in Flachbauweise ausgeführt, so daß sich die dargestellte CD-ROM in ihren Abmessungen mit Ausnahme einer geringfügig erhabenen Struktur auf der Rückseite 21 praktisch nicht von herkömmlichen CD-ROMs unterscheidet. Auch hier können die im zusätzlichen Datenspeicher gespei­ cherten Anzeigedaten über die optische Ausgabeeinrichtung 25 angezeigt werden. Alternativ können die gespeicherten Anzei­ gedaten auch über die externe Schnittstelle ausgelesen und z. B. über eine optische Ausgabeeinrichtung, die an einer die CD-ROM bevorratenden Aufnahmeeinrichtung (Fig. 6) vorgesehen ist, angezeigt werden.
In Fig. 3 ist als Datenträger 30 ein EPROM (Erasable Pro­ grammable Read Only Memory) gezeigt, in dessen Gehäuseober­ seite 31 der Mikroprozessor 32, die Bedienerschnittstelle 37, die optische Ausgabeeinrichtung 35 und die Energiever­ sorgung 36 vorgesehen sind. Der im Mikroprozessor 32 inte­ griert angeordnete zusätzliche Datenspeicher kann, da das EPROM im Gegensatz zu den in den Fig. 1 und 2 gezeigten Da­ tenträgern 10, 20 keine beweglichen Teile aufweist, Teil des eigentlichen Haupt-Datenspeichers des EPROM sein.
In Fig. 4 ist noch eine Schreib-/Leseeinheit 40 gezeigt, mit der z. B. der zusätzliche Datenspeicher 12 des in Fig. 1 dar­ gestellten Datenträgers 10 gelesen und beschrieben werden kann. Dazu wird der Datenträger 10 mit der externen Schnitt­ stelle 13 voran in einen Schlitz 41 der Schreib-/Leseeinheit 40 eingeführt und so positioniert, daß die externe Schnitt­ stelle 13 mit einem Schreib-/Lesekopf 42 der Schreib-/Lese­ einheit 40 in einen Datenaustausch treten kann. Dieser Da­ tenaustausch kann z. B. wie bei einer Chipkarte erfolgen. Über ein die Schreib-/Leseeinheit 40 steuerndes EDV-System kann die "Beschriftung" des Datenträgers 10 erfolgen.
In Fig. 5 ist eine Aufnahmevorrichtung (Cassettenhülle) 50 mit einem Aufnahmefach 51 für Datenträger 52 in Form von Au­ dio-Cassetten gezeigt, mit der die in einem zusätzlichen Da­ tenspeicher (nicht gezeigt) der Audio-Cassette gespeicherten Informationsdaten ausgelesen werden können. Dazu ist auf ei­ ner Innenseite 53 des Aufnahmefachs 51 eine externe Schnitt­ stelle 54, z. B. einen Optokoppler, vorgesehen, die bei kor­ rekt in das Aufnahmefach 51 eingelegter Audio-Cassette über eine externe Schnittstelle 55 in Form eines entsprechenden Optokopplers auf der Audio-Cassette den Informationsaus­ tausch ermöglicht. Über diese mit dem zusätzlichen Daten­ speicher in Informationsverbindung stehende externe Schnitt­ stelle 55 und über die externe Schnittstelle 54 können die Informationsdaten ausgelesen und über eine optische Ausgabe­ einrichtung 56, welche sich auf einer Außenseite der Aufnah­ mevorrichtung 50 befindet, angezeigt werden.
In Fig. 6 ist eine entsprechende Aufnahmevorrichtung (CD- ROM-Hülle) 60 mit einem Aufnahmefach 61 für einen als CD-ROM ausgestaltete Datenträger 62 gezeigt. In dem Aufnahmefach 62 ist die CD-ROM über ihre runde Öffnung 63 mittels einer Zen­ trierung 64 zentriert aufgenommen. Auf ihrer keine abtastba­ ren Daten aufweisenden Rückseite weist die CD-ROM eine ex­ terne Schnittstelle 65 in Form von drei ringförmigen, zuein­ ander und zur Öffnung 63 konzentrischen Kontaktbahnen auf, über die und über in der CD-ROM eingelassene Verbindungslei­ tungen 66 die in einem ebenfalls eingelassenen zusätzlichen Datenspeicher 67 der CD-ROM gespeicherten Informationsdaten in Richtung auf eine Ausgabeeinrichtung (nicht gezeigt) aus­ gelesen werden können. Dazu ist auf der Innenseite 68 des Aufnahmefachs 61 eine externe Schnittstelle 69 in Form von drei punktförmigen Kontakten vorgesehen, die bei korrekt in das Aufnahmefach 61 eingelegter CD-ROM jeweils eine der Kon­ taktbahnen der externen Schnittstelle 65 kontaktieren. Dabei ist durch die ringförmigen Ausbildung der Kontaktbahnen si­ chergestellt, daß unabhängig von der jeweiliger Drehlage der CD-Rom im Aufnahmefach 61 immer ein Kontakt hergestellt ist. Alternativ könnten auch die Kontakte 69 ringförmig und die externe Schnittstelle 65 als punktuelle Kontakte ausgebildet sein.

Claims (14)

1. Datenträger (10; 20; 30; 52; 62) mit einem Haupt-Daten­ speicher, vorzugsweise Computer-Disketten, CD-ROMs, EPROMs oder Magnetband-Cassetten und dergleichen, gekennzeichnet durch einen, vorzugsweise elektroni­ schen, magnetischen oder magneto-optischen, zusätzli­ chen Datenspeicher (12; 67), in dem nur zur insbesonde­ re optischen oder akustischen Kennzeichnung des Daten­ trägers (10; 20; 30; 52; 62) bestimmte Informationsda­ ten gespeichert sind, und durch mindestens eine mit dem zusätzlichen Datenspeicher (12; 67) in Informationsver­ bindung stehende Schnittstelle (13; 55; 65), mittels der die im zusätzlichen Datenspeicher (12; 67) gespei­ cherten Informationsdaten in Richtung auf eine insbe­ sondere optische oder akustische Ausgabeeinrichtung (15; 25; 35; 56) auslesbar sind.
2. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (10; 20; 30) eine mit der minde­ stens einen Schnittstelle (13) in Informationsverbin­ dung stehende Steuereinheit (14), insbesondere einen Mikroprozessor (22; 32), zur Verarbeitung der gespei­ cherten Informationsdaten aufweist.
3. Datenträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (10; 20; 30) auch die optische oder akustische Ausgabeeinrichtung (15; 25; 35) trägt.
4. Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Schnittstelle (55; 65) als externe Schnittstelle ausge­ bildet ist, über die der zusätzliche Datenspeicher (12; 67) mit den Informationsdaten beschreibbar ist bzw. die Informationsdaten auslesbar sind.
5. Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Datenspei­ cher (12; 67) Teil des Haupt-Datenspeichers ist.
6. Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der zusätzliche Datenspeicher (12; 67) und die mindestens eine Schnitt­ stelle (13; 55; 65) an dem Datenträger (10; 20; 30; 52; 62) nachträglich anbringbar sind.
7. Vorrichtung (50; 60) zur Aufnahme eines Datenträgers (10; 20; 30; 52; 62), vorzugsweise einer Computer-Dis­ kette, einer CD-ROM oder einer Magnetband-Cassette, mit einer optischen oder akustischen Ausgabeeinrichtung (56) und mit einer externen Schnittstelle (54; 69) zum Austausch von Informationsdaten, welche in einem zu­ sätzlichen Datenspeicher (12; 67) des Datenträgers (10; 20; 30; 52; 62) gespeichert sind.
8. Datenträger oder Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsaustausch mit der externen Schnittstel­ le (54; 55; 65; 69) drahtlos erfolgt.
9. Datenträger oder Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die externe Schnittstelle (65; 69) drehsymmetrisch be­ züglich der Einlegewinkel des Datenträgers (10; 20; 30; 52; 62) in die Aufnahmevorrichtung (50; 60) ist.
10. Datenträger oder Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (10; 20; 30; 52; 62) bzw. die Aufnahme­ einrichtung (50; 60) eine Energieversorgung (16; 26; 36), insbesondere eine Solarzelle, für die Steuerein­ heit (14) und/oder für die optische oder akustische Ausgabeeinrichtung (15; 25; 35; 56) aufweist.
11. Datenträger oder Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (10; 20; 30) bzw. die Aufnahmevorrich­ tung (50; 60) eine mechanische, optische oder elektro­ magnetische Bedienerschnittstelle (17; 27; 37), insbe­ sondere eine Folientastatur oder ein Mikrofon, auf­ weist.
12. Datenträger oder Aufnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die am Datenträger (10; 20; 30) bzw. an der Aufnahme­ einrichtung (50; 60) vorgesehene optische oder akusti­ sche Ausgabeeinrichtung (15; 25; 35; 56) und/oder Ener­ gieversorgung (16; 26; 36) und/oder Bedienerschnitt­ stelle (17; 27; 37) und/oder externe Schnittstelle (54; 55; 65; 69) in Flachbauweise, ausgebildet ist bzw. sind.
13. Datenträger (20; 60), insbesondere CD-ROM, auf dessen einer Seite die Daten lesbar gespeichert sind, nach ei­ nem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf seiner anderen Seite (21) zumindest die optische oder akustische Ausgabeein­ richtung (25) und/oder die Energieversorgung (26) und/oder die Bedienerschnittstelle (27) und/oder die exter­ ne Schnittstelle (65) vorgesehen ist bzw. sind.
14. Mit Gehäuse umgebener Datenträger (10; 30; 52), insbe­ sondere Computer-Diskette, Video- oder Musik-Cassette, nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf mindestens einer der Gehäuseseiten (11; 31) zumindest die optische oder aku­ stische Ausgabeeinrichtung (15; 25) und/oder die Ener­ gieversorgung (16; 36) und/oder die Bedienerschnitt­ stelle (17; 27) und/oder die externe Schnittstelle (55) vorgesehen ist bzw. sind.
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