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DE19748765A1 - Festes Bleichsystem - Google Patents

Festes Bleichsystem

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Publication number
DE19748765A1
DE19748765A1 DE1997148765 DE19748765A DE19748765A1 DE 19748765 A1 DE19748765 A1 DE 19748765A1 DE 1997148765 DE1997148765 DE 1997148765 DE 19748765 A DE19748765 A DE 19748765A DE 19748765 A1 DE19748765 A1 DE 19748765A1
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DE
Germany
Prior art keywords
acid
weight
peroxygen
carboxylic acid
inorganic
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1997148765
Other languages
English (en)
Inventor
Wilfried Dr Raehse
Norbert Kuehne
Dieter Dr Jung
Christian Dr Nitsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
Priority to DE1997148765 priority Critical patent/DE19748765A1/de
Publication of DE19748765A1 publication Critical patent/DE19748765A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung eines festen Systems, bestehend aus einer anorganischen oder organischen Säure und einem Oxidationsmittel auf Persauerstoff- Basis sowie gegebenenfalls einem Salz einer organischen Säure, zum Bleichen von Farban­ schmutzungen beim Waschen von Textilien, beim Reinigen harter Oberflächen und zur Desinfektion sowie teilchenförmige Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die ein solches System enthalten.
Anorganische Persauerstoffverbindungen, insbesondere Wasserstoffperoxid und feste Per­ sauerstoffverbindungen, die sich in Wasser unter Freisetzung von Wasserstoffperoxid lösen, wie Natriumperborat und Natriumcarbonat-Perhydrat, werden seit langem als Oxidations­ mittel zu Desinfektions- und Bleichzwecken verwendet. Die Oxidationswirkung dieser Sub­ stanzen hängt in verdünnten Lösungen stark von der Temperatur ab; so erzielt man bei­ spielsweise mit H2O2 oder Perborat in alkalischen Bleichflotten erst bei Temperaturen ober­ halb von etwa 80°C eine ausreichend schnelle Bleiche verschmutzter Textilien. Bei niedri­ geren Temperaturen kann die Oxidationswirkung der anorganischen Persauerstoffver­ bindungen durch Zusatz sogenannter Bleichaktivatoren verbessert werden, die in der Lage sind, unter den angesprochenen Perhydrolysebedingungen Peroxocarbonsäuren zu liefern und für die zahlreiche Vorschläge, vor allem aus den Stoffklassen der N- oder O-Acylver­ bindungen, beispielsweise mehrfach acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetyl­ ethylendiamin, acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril, N-acylierte Hydantoine, außerdem Carbonsäureanhydride, insbesondere Phthalsäureanhydrid, Carbon­ säureester, insbesondere Natrium-nonanoyloxy-benzolsulfonat und Natrium-isononanoyl­ oxy-benzolsulfonat, O-acylierte Zuckerderivate, wie Pentaacetylglukose, und N-acylierte Lactame, wie N-Benzoylcaprolactam, in der Literatur bekannt geworden sind. Durch Zusatz dieser Substanzen kann die Bleichwirkung wäßriger Peroxidflotten so weit gesteigert wer­ den, daß bereits bei Temperaturen um 60°C im wesentlichen die gleichen Wirkungen wie mit der Peroxidflotte allein bei 95°C eintreten. Die Wirkung derartiger Bleichaktivatoren beruht darauf, daß aus ihnen unter Einwirkung von Wasserstoffperoxid, welches sich aus dem peroxidischen Oxidationsmittel bildet, eine Peroxocarbonsäure entsteht. Diese wirkt stärker oxidierend als Wasserstoffperoxid beziehungsweise das peroxidische Oxidations­ mittel. Aus diesem Grund ist schon oft vorgeschlagen worden, direkt die entsprechende Peroxocarbonsäure einzusetzen, so daß man nicht auf den beschriebenen Umweg zu deren Erzeugung angewiesen ist. Besonders stark oxidierende Peroxocarbonsäuren wie Peramei­ sensäure und Peressigsäure sind flüssig, so daß sie sich nicht ohne weiteres in feste lassen. Auch andere Persäuren anorganischer Natur, wie zum Beispiel Perschwefelsäure, sind nicht einfach zu handhaben und können nicht ohne weiteres in Wasch- oder Reinigungsmittel eingearbeitet werden.
Die vorliegende Erfindung geht von der Aufgabe aus, eine leicht und sicher handhabbare feste Anbietungsform für Persäuren, insbesondere derartige flüssige Peroxocarbonsäuren bereitzustellen, ohne auf die obengenannten Bleichaktivatoren zurückgreifen zu müssen.
Gegenstand der Erfindung ist somit die Verwendung eines festen Systems, bestehend aus einer anorganischen oder organischen Säure und einem Oxidationsmittel auf Persauerstoff- Basis sowie gegebenenfalls einem Alkalisalz einer Carbonsäure mit 1 bis 2 C-Atomen, zum Bleichen von Farbanschmutzungen beim Waschen von Textilien.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung des genannten Systems zum Bleichen von Farbanschmutzungen beim Reinigen harter Oberflächen oder zur Desinfektion.
Schließlich sind weitere Gegenstände der Erfindung teilchenförmige Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die ein derartiges System enthalten.
Vorzugsweise sind sämtliche Komponenten des erfindungsgemäß zu verwendenden Systems fest. Bevorzugte Carbonsäuresalze werden aus Natrium-, Kalium- und/oder Lithiumformiat und/oder -acetat sowie deren Mischungen ausgewählt, wobei die Natriumsalze besonders bevorzugt sind. Die in Frage kommenden anorganischen und orga­ nischen Säuren, unter denen hier auch saure Salze verstanden werden sollen, werden insbesondere aus Citronensäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Amidosulfon­ säure, den Alkalihydrogensulfaten, den Alkalihydrogenphosphaten beziehungsweise -dihy­ drogenphosphaten und deren Mischungen ausgewählt. Wegen der bekannten Builder­ wirkung der Citronensäure beziehungsweise der daraus bei erfindungsgemäßer Verwendung entstehenden Citrate ist der Einsatz von Citronensäure besonders bevorzugt. Als geeignete Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis kommen insbesondere anorganische unter den Wasch- beziehungsweise Reinigungsbedingungen Wasserstoffperoxid abgebende Salze, vorzugsweise Alkalisalze, wie Perborat, Percarbonat, Perphosphat, Persulfat und Persilikat sowie deren Mischungen, in Betracht. Derartige feste Persauerstoffverbindungen können in Form von Pulvern oder Granulaten verwendet werden, die auch in im Prinzip bekannter Weise umhüllt sein können. Besonders bevorzugt wird Alkalipercarbonat oder Alkaliperbo­ rat-Monohydrat eingesetzt. Bevorzugte Carbonsäuresalze werden aus Natrium-, Kalium- und/oder Lithiumformiat und/oder -acetat sowie deren Mischungen ausgewählt, wobei die Natriumsalze besonders bevorzugt sind. Das Gewichtsverhältnis von Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis zu Alkalisalz der Carbonsäure liegt vorzugsweise im Bereich von 10 : 1 bis 1 : 10, insbesondere von 5 : 1 bis 1 : 1. Das Gewichtsverhältnis von Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis zu anorganischer oder organischer Säure liegt vorzugsweise im Bereich von 5 : 1 bis 1 : 10, insbesondere von 2 : 1 bis 1 : 5. Ohne an diese Theorie einschränkend gebunden sein zu wollen, wird vermutet, daß sich in Gegenwart von Wasser aus dem Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis und der anorganischen oder organischen Säure die entsprechende Persäure bildet. Bei zusätzlicher Gegenwart eines Alkalisalzes einer Carbonsäure entsteht aus diesem vermutlich die entsprechende Peroxocarbonsäure.
Das genannte System wird vorzugsweise zum Bleichen von Farbanschmutzungen beim Waschen von Textilien, insbesondere in wäßriger, tensidhaltiger Flotte, verwendet. Die Formulierung "Bleichen von Farbanschmutzungen" ist dabei in ihrer weitesten Bedeutung zu verstehen und umfaßt sowohl das Bleichen von sich auf dem Textil befindendem Schmutz, das Bleichen von in der Waschflotte befindlichem, vom Textil abgelösten Schmutz als auch das oxidative Zerstören von sich in der Waschflotte befindenden Textilfarben, die sich unter den Waschbedingungen von Textilien ablösen, bevor sie auf andersfarbige Textilien aufziehen können.
Eine weitere bevorzugte Anwendungsform gemäß der Erfindung ist die Verwendung des Systems in Reinigungslösungen für harte Oberflächen, beispielsweise für Geschirr, zum Bleichen von gefärbten Anschmutzungen. Auch dabei wird unter dem Begriff der Bleiche sowohl das Bleichen von sich auf der harten Oberfläche befindendem Schmutz, insbesondere Tee, als auch das Bleichen von in der Geschirrspülflotte befindlichem, von der harten Oberfläche abgelösten Schmutz verstanden.
Die erfindungsgemäße Verwendung besteht im wesentlichen darin, Bedingungen zu schaffen, unter denen die Komponenten des Systems gemäß der Erfindung miteinander reagieren können, mit dem Ziel, stärker oxidierend wirkende Folgeprodukte zu erhalten. Solche Bedingungen liegen insbesondere dann vor, wenn die Reaktionspartner in wäßriger Lösung aufeinandertreffen. Dies kann durch Zugabe der Einzelkomponenten des Systems in separater Form oder des gesamten Systems zu einer gegebenenfalls wasch- oder reini­ gungsmittelhaltigen Lösung geschehen. Besonders vorteilhaft wird das erfindungsgemäße Verfahren jedoch unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Wasch-, Reinigungs- oder Desinfektionsmittels, welches das gesamte erfindungsgemäß zu verwendende System enthält, durchgeführt.
Je nach Verwendungszweck können die Bedingungen weit variiert werden. So kommen neben rein wäßrigen Lösungen auch Mischungen aus Wasser und geeigneten organischen Lösungsmitteln als Reaktionsmedium in Frage. Die Einsatzmengen an erfindungsgemäß verwendetem System werden im allgemeinen so gewählt, daß in den Wasch-, Reinigungs- be­ ziehungsweise Desinfektionslösungen zwischen 10 ppm und 10% Aktivsauerstoff, vor­ zugsweise zwischen 50 und 5000 ppm Aktivsauerstoff vorhanden sind, doch können in be­ sonderen Fällen diese Grenzen auch über- oder unterschritten werden. Als besonderer Vorteil ist zu werten, daß durch die erfindungsgemäße Verwendung bereits bei niedrigen Temperaturen unterhalb von 80°C, insbesondere im Temperaturbereich von ca. 15°C bis 45°C, hervorragende Ergebnisse erzielt werden.
Ein erfindungsgemäßes Wasch-, Reinigungs- oder Desinfektionsmittel enthält vorzugsweise 1 Gew.-% bis 25 Gew.-%, insbesondere 2 Gew.-% bis 20 Gew.-% des erfindungsgemäß zu verwendenden Systems. Das erfindungsgemäß zu verwendende aktivierende System oder dessen Komponenten, insbesondere die anorganische oder organische Säure, kann be­ ziehungsweise können in im Prinzip bekannter Weise an Trägerstoffen adsorbiert und/oder in Hüllsubstanzen eingebettet sein.
Die erfindungsgemäßen festen Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die als insbe­ sondere pulverförmige Feststoffe oder in nachverdichteter Teilchenform vorliegen können, können außer dem erfindungsgemäß zu verwendenden System im Prinzip alle bekannten und in derartigen Mitteln üblichen Inhaltsstoffe enthalten. Die erfindungsgemäßen Mittel können insbesondere Buildersubstanzen, oberflächenaktive Tenside, Enzyme, Sequestrie­ rungsmittel, Elektrolyte und weitere Hilfsstoffe, wie optische Aufheller, Vergrauungsinhibi­ toren, Farbübertragungsinhibitoren, Schaumregulatoren, zusätzliche Bleichmittel und Per­ sauerstoff-Aktivatoren sowie Farb- und Duftstoffe enthalten.
Ein erfindungsgemäßes Desinfektionsmittel kann zur Verstärkung der Desinfektionswirkung gegenüber speziellen Keimen zusätzlich zu den bisher genannten Inhaltsstoffen übliche anti­ mikrobielle Wirkstoffe enthalten. Derartige antimikrobielle Zusatzstoffe sind in den erfin­ dungsgemäßen Desinfektionsmitteln vorzugsweise in Mengen bis zu 10 Gew.-%, insbeson­ dere von 0,1 Gew.-% bis 5 Gew.-%, enthalten.
Die erfindungsgemäßen Mittel können ein oder mehrere Tenside enthalten, wobei insbeson­ dere anionische Tenside, nichtionische Tenside und deren Gemische in Frage kommen. Geeignete nichtionische Tenside sind insbesondere Alkylglykoside und Ethoxylierungs- und/oder Propoxylierungsprodukte von Alkylglykosiden oder linearen oder verzweigten Alkoholen mit jeweils 12 bis 18 C-Atomen im Alkylteil und 3 bis 20, vorzugsweise 4 bis 10 Alkylethergruppen. Weiterhin sind entsprechende Ethoxylierungs- und/oder Propoxylie­ rungsprodukte von N-Alkyl-aminen, vicinalen Diolen, Fettsäureestern und Fettsäureamiden, die hinsichtlich des Alkylteils den genannten langkettigen Alkoholderivaten entsprechen, sowie von Alkylphenolen mit 5 bis 12 C-Atomen im Alkylrest brauchbar.
Geeignete anionische Tenside sind insbesondere Seifen und solche, die Sulfat- oder Sulfo­ nat-Gruppen mit bevorzugt Alkaliionen als Kationen enthalten. Verwendbare Seifen sind bevorzugt die Alkalisalze der gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit 12 bis 18 C- Atomen. Derartige Fettsäuren können auch in nicht vollständig neutralisierter Form eingesetzt werden. Zu den brauchbaren Tensiden des Sulfat-Typs gehören die Salze der Schwefelsäurehalbester von Fettalkoholen mit 12 bis 18 C-Atomen und die Sulfa­ tierungsprodukte der genannten nichtionischen Tenside mit niedrigem Ethoxylierungsgrad. Zu den verwendbaren Tensiden vom Sulfonat-Typ gehören lineare Alkylbenzolsulfonate mit 9 bis 14 C-Atomen im Alkylteil, Alkansulfonate mit 12 bis 18 C-Atomen, sowie Olefin­ sulfonate mit 12 bis 18 C-Atomen, die bei der Umsetzung entsprechender Monoolefine mit Schwefeltrioxid entstehen, sowie alpha-Sulfofettsäureester, die bei der Sulfonierung von Fettsäuremethyl- oder -ethylestern entstehen.
Derartige Tenside sind in den erfindungsgemäßen Reinigungs- oder Waschmitteln in Men­ genanteilen von vorzugsweise 5 Gew.-% bis 50 Gew.-%, insbesondere von 8 Gew.-% bis 30 Gew.-%, enthalten, während die erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel wie auch erfin­ dungsgemäße Mittel zur Reinigung von Geschirr vorzugsweise 0,1 Gew.-% bis 20 Gew.-%, insbesondere 0,2 Gew.-% bis 5 Gew.-% Tenside, enthalten.
Ein erfindungsgemäßes Mittel enthält vorzugsweise mindestens einen wasserlöslichen und/oder wasserunlöslichen, organischen und/oder anorganischen Builder. Zu den wasser­ löslichen organischen Buildersubstanzen gehören Polycarbonsäuren, insbesondere Citronensäure und Zuckersäuren, monomere und polymere Aminopolycarbonsäuren, ins­ besondere Methylglycindiessigsäure, Nitrilotriessigsäure und Ethylendiamintetraessigsäure sowie Polyasparaginsäure, Polyphosphonsäuren, insbesondere Aminotris(methylenphos­ phonsäure), Ethylendiamintetrakis(methylenphosphonsäure) und 1-Hydroxyethan-1,1-di­ phosphonsäure, polymere Hydroxyverbindungen wie Dextrin sowie polymere (Poly-)car­ bonsäuren, insbesondere die durch Oxidation von Polysacchariden zugänglichen Polycarboxylate der internationalen Patentanmeldung WO 93/16110, polymere Acrylsäuren, Methacrylsäuren, Maleinsäuren und Mischpolymere aus diesen, die auch geringe Anteile polymerisierbarer Substanzen ohne Carbonsäurefunktionalität einpolymerisiert enthalten können. Die relative Molekülmasse der Homopolymeren ungesättigter Carbonsäuren liegt im allgemeinen zwischen 5000 und 200 000, die der Copolymeren zwischen 2000 und 200 000, vorzugsweise 50 000 bis 120 000, jeweils bezogen auf freie Säure. Ein besonders bevorzugtes Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymer weist eine relative Molekülmasse von 50 000 bis 100 000 auf. Geeignete, wenn auch weniger bevorzugte Verbindungen dieser Klasse sind Copolymere der Acrylsäure oder Methacrylsäure mit Vinylethern, wie Vinyl­ methylethern, Vinylester, Ethylen, Propylen und Styrol, in denen der Anteil der Säure min­ destens 50 Gew.-% beträgt. Als wasserlösliche organische Buildersubstanzen können auch Terpolymere eingesetzt werden, die als Monomere zwei ungesättigte Säuren und/oder deren Salze sowie als drittes Monomer Vinylalkohol und/oder ein Vinylalkohol-Derivat oder ein Kohlenhydrat enthalten. Das erste saure Monomer beziehungsweise dessen Salz leitet sich von einer monoethylenisch ungesättigten C3-C8-Carbonsäure und vorzugsweise von einer C3-C4-Monocarbonsäure, insbesondere von (Meth)-acrylsäure ab. Das zweite saure Mono­ mer beziehungsweise dessen Salz kann ein Derivat einer C4-C8-Dicarbonsäure sein, wobei Maleinsäure besonders bevorzugt ist. Die dritte monomere Einheit wird in diesem Fall von Vinylalkohol und/oder vorzugsweise einem veresterten Vinylalkohol gebildet. Insbesondere sind Vinylalkohol-Derivate bevorzugt, welche einen Ester aus kurzkettigen Carbonsäuren, beispielsweise von C1-C4-Carbonsäuren, mit Vinylalkohol darstellen. Bevorzugte Polymere enthalten dabei 60 Gew.-% bis 95 Gew.-%, insbesondere 70 Gew.-% bis 90 Gew.-% (Meth)acrylsäure beziehungsweise (Meth)acrylat, besonders bevorzugt Acrylsäure be­ ziehungsweise Acrylat, und Maleinsäure beziehungsweise Maleinat sowie 5 Gew.-% bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 10 Gew.-% bis 30 Gew.-% Vinylalkohol und/oder Vinylacetat. Ganz besonders bevorzugt sind dabei Polymere, in denen das Gewichtsverhältnis von (Meth)acrylsäure beziehungsweise (Meth)acrylat zu Maleinsäure beziehungsweise Maleinat zwischen 1 : 1 und 4 : 1, vorzugsweise zwischen 2 : 1 und 3 : 1 und insbesondere 2 : 1 und 2,5 : 1 liegt. Dabei sind sowohl die Mengen als auch die Gewichtsverhältnisse auf die Säuren bezo­ gen. Das zweite saure Monomer beziehungsweise dessen Salz kann auch ein Derivat einer Allylsulfonsäure sein, die in 2-Stellung mit einem Alkylrest, vorzugsweise mit einem C1-C4- Alkylrest, oder einem aromatischen Rest, der sich vorzugsweise von Benzol oder Benzol- Derivaten ableitet, substituiert ist. Bevorzugte Terpolymere enthalten dabei 40 Gew.-% bis 60 Gew.-%, insbesondere 45 bis 55 Gew.-% (Meth)acrylsäure beziehungsweise (Meth)acry­ lat, besonders bevorzugt Acrylsäure beziehungsweise Acrylat, 10 Gew.-% bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 15 Gew.-% bis 25 Gew.-% Methallylsulfonsäure beziehungsweise Methallyl­ sulfonat und als drittes Monomer 15 Gew.-% bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 20 Gew.-% bis 40 Gew.-% eines Kohlenhydrats. Dieses Kohlenhydrat kann dabei beispielsweise ein Mono-, Di-, Oligo- oder Polysaccharid sein, wobei Mono-, Di- oder Oligosaccharide bevor­ zugt sind. Besonders bevorzugt ist Saccharose. Durch den Einsatz des dritten Monomers werden vermutlich Sollbruchstellen in das Polymer eingebaut, die für die gute biologische Abbaubarkeit des Polymers verantwortlich sind. Diese Terpolymere lassen sich insbesonde­ re nach Verfahren herstellen, die in der deutschen Patentschrift DE 42 21 381 und der deutschen Patentanmeldung DE 43 00 772 beschrieben sind, und weisen im allgemeinen eine relative Molekülmasse zwischen 1000 und 200 000, vorzugsweise zwischen 200 und 50 000 und insbesondere zwischen 3000 und 10 000 auf. Weitere bevorzugte Copolymere sind solche, die in den deutschen Patentanmeldungen DE 43 03 320 und DE 44 17 734 beschrieben werden und als Monomere vorzugsweise Acrolein und Acrylsäure/Acrylsäure­ salze beziehungsweise Vinylacetat aufweisen. Die organischen Buildersubstanzen können im Rahmen der Herstellung erfindungsgemäßer Mittel in Form wäßriger Lösungen, vor­ zugsweise in Form 30- bis 50-gewichtsprozentiger wäßriger Lösungen eingesetzt werden. Alle genannten Säuren werden in der Regel in Form ihrer wasserlöslichen Salze, insbeson­ dere ihre Alkalisalze, eingesetzt.
Derartige organische Buildersubstanzen können gewünschtenfalls in Mengen bis zu 40 Gew.-%, insbesondere bis zu 25 Gew.-% und vorzugsweise von 1 Gew.-% bis 8 Gew.-% enthalten sein.
Als wasserlösliche anorganische Buildermaterialien kommen insbesondere Polyphosphate, vorzugsweise Natriumtriphosphat, in Betracht. Als wasserunlösliche, wasserdispergierbare anorganische Buildermaterialien werden insbesondere kristalline oder amorphe Alkali­ alumosilikate, in Mengen von bis zu 50 Gew.-%, vorzugsweise nicht über 40 Gew.-% und in flüssigen Mitteln insbesondere von 1 Gew.-% bis 5 Gew.-%, eingesetzt. Unter diesen sind die kristallinen Natriumalumosilikate in Waschmittelqualität, insbesondere Zeolith A, P und gegebenenfalls X, bevorzugt. Geeignete Alumosilikate weisen insbesondere keine Teilchen mit einer Korngröße über 30 µm auf und bestehen vorzugsweise zu wenigstens 80 Gew.-% aus Teilchen mit einer Größe unter 10 µm. Ihr Calciumbindevermögen, das nach den Angaben der deutschen Patentschrift DE 24 12 837 bestimmt werden kann, liegt in der Regel im Bereich von 100 bis 200 mg CaO pro Gramm.
Geeignete Substitute beziehungsweise Teilsubstitute für das genannte Alumosilikat sind kristalline Alkalisilikate, die allein oder im Gemisch mit amorphen Silikaten vorliegen können. Die in den erfindungsgemäßen Mitteln als Gerüststoffe brauchbaren Alkalisilikate weisen vorzugsweise ein molares Verhältnis von Alkalioxid zu SiO2 unter 0,95, insbesondere von 1 : 1,1 bis 1 : 12 auf und können amorph oder kristallin vorliegen. Be­ vorzugte Alkalisilikate sind die Natriumsilikate, insbesondere die amorphen Natriumsili­ kate, mit einem molaren Verhältnis Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis 1 : 2,8. Solche mit einem molaren Verhältnis Na2O : SiO2 von 1 : 1,9 bis 1 : 2,8 können nach dem Verfahren der europäischen Pa­ tentanmeldung EP 0 425 427 hergestellt werden. Als kristalline Silikate, die allein oder im Gemisch mit amorphen Silikaten vorliegen können, werden vorzugsweise kristalline Schichtsilikate der allgemeinen Formel Na2SixO2x+1.y H2O eingesetzt, in der x, das soge­ nannte Modul, eine Zahl von 1,9 bis 4 und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für x 2, 3 oder 4 sind. Kristalline Schichtsilikate, die unter diese allgemeine Formel fallen, werden beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung EP 0 164 514 be­ schrieben. Bevorzugte kristalline Schichtsilikate sind solche, bei denen x in der genannten allgemeinen Formel die Werte 2 oder 3 annimmt. Insbesondere sind sowohl β- als auch δ- Natriumdisilikate (Na2Si2O5.y H2O) bevorzugt, wobei β-Natriumdisilikat beispielsweise nach dem Verfahren erhalten werden kann, das in der internationalen Patentanmeldung WO 91/08171 beschrieben ist. δ-Natriumsilikate mit einem Modul zwischen 1,9 und 3,2 können gemäß den japanischen Patentanmeldungen JP 04/238 809 oder JP 04/260 610 hergestellt werden. Auch aus amorphen Alkalisilikaten hergestellte, praktisch wasserfreie kristalline Alkalisilikate der obengenannten allgemeinen Formel, in der x eine Zahl von 1,9 bis 2,1 bedeutet, herstellbar wie in den europäischen Patentanmeldungen EP 0 548 599, EP 0 502 325 und EP 0 452 428 beschrieben, können in erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzt werden. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erfindungsgemäßer Mittel wird ein kristallines Natriumschichtsilikat mit einem Modul von 2 bis 3 eingesetzt, wie es nach dem Verfahren der europäischen Patentanmeldung EP 0 436 835 aus Sand und Soda hergestellt werden kann. Kristalline Natriumsilikate mit einem Modul im Bereich von 1,9 bis 3,5, wie sie nach den Verfahren der europäischen Patentschriften EP 0 164 552 und/oder EP 0 293 753 erhältlich sind, werden in einer weiteren bevorzugten Ausführungs­ form erfindungsgemäßer Mittel eingesetzt. Falls als zusätzliche Buildersubstanz auch Alka­ lialumosilikat, insbesondere Zeolith, vorhanden ist, beträgt das Gewichtsverhältnis Alumo­ silikat zu Silikat, jeweils bezogen auf wasserfreie Aktivsubstanzen, vorzugsweise 1 : 10 bis 10 : 1. In Mitteln, die sowohl amorphe als auch kristalline Alkalisilikate enthalten, beträgt das Gewichtsverhältnis von amorphem Alkalisilikat zu kristallinem Alkalisilikat vorzugsweise 1 : 2 bis 2 : 1 und insbesondere 1 : 1 bis 2 : 1.
Buildersubstanzen sind in den erfindungsgemäßen Wasch- oder Reinigungsmitteln vorzugs­ weise in Mengen bis zu 60 Gew.-%, insbesondere von 5 Gew.-% bis 40 Gew.-%, enthalten, während die erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel vorzugsweise frei von den lediglich die Komponenten der Wasserhärte komplexierenden Buildersubstanzen sind und bevorzugt nicht über 20 Gew.-%, insbesondere von 0,1 Gew.-% bis 5 Gew.-%, an schwermetallkom­ plexierenden Stoffen, vorzugsweise aus der Gruppe umfassend Aminopolycarbonsäuren, Aminopolyphosphonsäuren und Hydroxypolyphosphonsäuren und deren wasserlösliche Salze sowie deren Gemische, enthalten.
Als in den Mitteln verwendbare Enzyme kommen solche aus der Klasse der Proteasen, Lipasen, Cutinasen, Amylasen, Pullulanasen, Hemicellulase, Cellulasen, Oxidasen und Peroxidasen sowie deren Gemische in Frage. Besonders geeignet sind aus Pilzen oder Bakterien, wie Bacillus subtilis, Bacillus licheniformis, Streptomyces griseus, Humicola lanuginosa, Humicola insolens, Pseudomonas pseudoalcaligenes oder Pseudomonas cepacia gewonnene enzymatische Wirkstoffe. Die gegebenenfalls verwendeten Enzyme können, wie zum Beispiel in den internationalen Patentanmeldungen WO 92/11347 oder WO 94/23005 beschrieben, an Trägerstoffen adsorbiert und/oder in Hüllsubstanzen eingebettet sein, um sie gegen vorzeitige Inaktivierung zu schützen. Sie sind in den erfindungsgemäßen Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln vorzugsweise in Mengen bis zu 5 Gew.-%, insbeson­ dere von 0,2 Gew.-% bis 2 Gew.-%, enthalten.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen festen Mittel bietet keine Schwierigkeiten und kann in im Prinzip bekannter Weise, zum Beispiel durch Sprühtrocknen oder Granulation, erfolgen, wobei die anorganische oder organische Säure und die Persauerstoffverbindung sowie gegebenenfalls thermisch empfindliche weitere Substanzen später, gegebenenfalls in Form eines separat hergestellten Vorgemischs oder Granulats, zugesetzt werden. Zur Her­ stellung erfindungsgemäßer Mittel mit erhöhtem Schüttgewicht, insbesondere im Bereich von 650 g/l bis 950 g/l, ist ein aus der europäischen Patentschrift EP 486 592 bekanntes, einen Extrusionschritt aufweisendes Verfahren bevorzugt. In einer bevorzugten Ausführung von Mitteln für die insbesondere maschinelle Reinigung von Geschirr sind diese tablettenförmig und können in Anlehnung an die in den europäischen Patentschriften EP 0 579 659 und EP 0 591 282 offenbarten Verfahren hergestellt werden.
Beispiele Beispiel 1
In einem 5-l Lödige®-Mischer, ausgerüstet mit Pflugscharschaufeln, wurden 1270 g Na­ triumhydrogensulfat-Monohydrat, 606 g Natriumperborat-Monohydrat und 6 g Hydroxy­ ethandiphosphonsäure-Natriumsalz (Turpinal® 2 NZ) vorgelegt. Bei laufendem Mischer wurden 46 g flüssiges schaumarmes nichtionisches Tensid (Dehypon® LT 104; Hersteller Henkel KGaA) langsam zugegeben. Nach 1 Minute Mischzeit erhielt man ein trockenes, rieselfähiges, granulares Produkt.
Eine Lösung von 15 g des so erhaltenen Produkts in 1 Liter Wasser wies einen pH-Wert von 2,2 auf.
In ansonsten üblich zusammengesetzte Rezepturen von Mitteln zur maschinellen Reinigung von Geschirr - anstelle der dort normalerweise enthaltenen Kombination aus Natriumperbo­ rat und TAED - eingearbeitet, ergab sich sowohl bei Einsatz im Vor- wie auch im Haupt­ waschgang eine Reinigungsleistung, insbesondere gegenüber Teeanschmutzungen, die derjenigen des konventionellen Mittels, das heißt dessen, das Natriumperborat und TAED enthielt, zumindest gleichwertig war.
Beispiel 2
In einem 5-1 Lödige®-Mischer, ausgerüstet mit Pflugscharschaufeln, wurden 1460 g Citronensäure, 533 g Natriumacetat, 693 g Natriumperborat-Monohydrat, 132 g Natriumdi­ hydrogenphosphat und 6 g Hydroxyethandiphosphonsäure-Natriumsalz (Turpinal® 2 NZ) vorgelegt. Bei laufendem Mischer wurden 46 g flüssiges schaumarmes nichtionisches Tensid (Dehypon® LT 104; Hersteller Henkel KGaA) langsam zugegeben. Nach 1 Minute Mischzeit erhielt man ein trockenes, rieselfähiges, granulares Produkt.
Eine Lösung von 15 g des so erhaltenen Produkts in 1 Liter Wasser wies einen pH-Wert von 4,3 auf.
In ansonsten üblich zusammengesetzte Rezepturen von Mitteln zur maschinellen Reinigung von Geschirr - anstelle der dort normalerweise enthaltenen Kombination aus Natriumper­ borat und TAED - eingearbeitet, ergab sich sowohl bei Einsatz im Vor- wie auch im Hauptwaschgang eine Reinigungsleistung, insbesondere gegenüber Teeanschmutzungen, die derjenigen des konventionellen Mittels, das heißt dessen, das Natriumperborat und TAED enthielt, zumindest gleichwertig war.

Claims (11)

1. Verwendung eines festen Systems, bestehend aus einer anorganischen oder organischen Säure und einem Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis sowie gegebenenfalls einem Alkalisalz einer Carbonsäure mit 1 bis 2 C-Atomen, zum Bleichen von Farban­ schmutzungen beim Waschen von Textilien.
2. Verwendung eines festen Systems, bestehend aus einer anorganischen oder organischen Säure und einem Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis sowie gegebenenfalls einem Alkalisalz einer Carbonsäure mit 1 bis 2 C-Atomen, zum Bleichen von Farban­ schmutzungen beim Reinigen harter Oberflächen.
3. Verwendung eines festen Systems, bestehend aus einer anorganischen oder organischen Säure und einem Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis sowie gegebenenfalls einem Alkalisalz einer Carbonsäure mit 1 bis 2 C-Atomen, zur Desinfektion.
4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ge­ wichtsverhältnis von Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis zu anorganischer oder or­ ganischer Säure im Bereich von 5 : 1 bis 1 : 10, insbesondere von 2 : 1 bis 1 : 5 liegt.
5. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das System ein Alkalisalz einer Carbonsäure enthält und das Gewichtsverhältnis von Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis zu Alkalisalz der Carbonsäure im Bereich von 10 : 1 bis 1 : 10, insbesondere von 5 : 1 bis 1 : 1 liegt.
6. Verwendung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Carbonsäuresalz aus Natrium-, Kalium- und/oder Lithiumformiat und/oder -acetat sowie deren Mischungen ausgewählt wird.
7. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die anor­ ganischen und organischen Säuren aus Citronensäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adi­ pinsäure, Amidosulfonsäure, den Alkalihydrogensulfaten, den Alkalihydrogenphospha­ ten beziehungsweise -dihydrogenphosphaten und deren Mischungen ausgewählt wer­ den.
8. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Oxi­ dationsmittel auf Persauerstoff-Basis aus Perborat, Percarbonat, Perphosphat, Persulfat und Persilikat sowie deren Mischungen ausgewählt wird.
9. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein­ satzmengen an dem System so gewählt werden, daß in den Wasch-, Reinigungs- be­ ziehungsweise Desinfektionslösungen zwischen 10 ppm und 10% Aktivsauerstoff, ins­ besondere zwischen 50 und 5000 ppm Aktivsauerstoff vorhanden sind.
10. Teilchenförmiges Wasch-, Reinigungs- oder Desinfektionsmittel, enthaltend ein festes System aus einer anorganischen oder organischen Säure und einem Oxidationsmittel auf Persauerstoff-Basis sowie gegebenenfalls einem Alkalisalz einer Carbonsäure mit 1 bis 2 C-Atomen.
11. Mittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es 1 Gew.-% bis 25 Gew.-%, insbesondere 2 Gew.-% bis 20 Gew.-% des Systems enthält.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1026226A1 (de) * 1999-01-14 2000-08-09 Ecolab Inc. Säurische Sanitärwaschmittel

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EP1026226A1 (de) * 1999-01-14 2000-08-09 Ecolab Inc. Säurische Sanitärwaschmittel

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