DE19748569A1 - Auflieger-Fahrzeug mit einem Boden aus Sperrholzplatten - Google Patents
Auflieger-Fahrzeug mit einem Boden aus SperrholzplattenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Auflieger-Fahrzeug (Trailer) mit
einem von einem Fahrwerk und Königszapfen getragenen Trag
werk, das wenigstens aus zwei in Fahrtrichtung liegenden
Außenlangträgern und zwei außermittig liegenden Innen
langträgern und Querträgern besteht und mit Sperrholzplatten
belegt ist, die an ihren in Längsrichtung liegenden Kanten
mit Langträgern verbunden sind, wobei die Sperrholzplatten
aus Standard-Plattenmaterial zugeschnitten sind, das maximal
eine Größe von 1525 × 3660 mm hat und mit einem Deckfurnier
ausgestattet ist, dessen Furnierfaserrichtung parallel zur
Schmalseite verläuft, so daß in dieser Richtung die zuläs
sige Spannung σ|| auf Biegung, Zug oder Druck wesentlich
höher ist als quer (σ┴) dazu.
Es ist bekannt, die Bodenplatten für hochbeanspruchte
Trailer und Transporter mit Spezial-Sperrholzplatten zu
belegen. Derartige Sperrholzplatten werden aus Holzfurnieren
von etwa 1,4 mm Dicke hergestellt, wobei die Dicke insgesamt
zwischen 9 und 35 mm liegen kann. Die einzelnen Furnier-
Schichten werden mit Phenolharzen verleimt; zusätzlich ist
sowohl die Vorder- als auch die Rückseite sind mit zusätz
lichen Phenolharz-Laminaten beschichtet. Derartige Platten
werden aus Fertigungsgründen standardmäßig in der Größe
1525 × 3660 mm hergestellt (vgl. "Handbuch über finnisches
Sperrholz;
FINPLY", herausgegeben vom Verein Finnischer Sperrholzin
dustrien, Helsinki, 1991 (in deutscher Sprache)). Der
Quadratmeter-Preis derartiger Sperrholzplatten bemißt sich
in erster Linie nach der Qualität der verwendeten Hölzer
sowie der Dicke des Materials. Entsprechend den Anforde
rungen der Belastung werden beispielsweise 11-lagige (15 mm
dicke) oder 13-lagige. (18 mm dicke) Sperrholzplatten ver
wendet. Die Preisunterschiede sind erheblich. Die zulässige
Spannung läßt sich aus Tabelle 3 auf S. 14 des genannten
Handbuches ablesen. Die zulässige Spannung in N/mm2 sowohl
auf Biegung, Zug oder Druck liegt zwischen 10 und 25% höher,
wenn von der niedrigeren zulässigen Spannung σ┴ zur höheren
zulässigen Spannung σ|| übergegangen wird. Dabei liegt die
zulässige Spannung parallel zur Deckfurnierfaser höher als
senkrecht dazu.
Da aber andererseits die Schmalseite der Ausgangsplatten
parallel zur Deckfurnierfaser liegt, ist demnach in Längs
richtung (Länge 3660 mm) die geringere zulässige Spannung
gegeben.
Üblich ist es, quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeuges die
größere Plattenerstreckung zu verlegen, weil sich hierdurch
durchgehende Platten quer zur Fahrtrichtung ergeben, die den
Zusammenbau erleichtern. Hierbei lassen sich aber zwei ge
wichtige Nachteile beobachten, nämlich zum einen das
Erfordernis, bei einer bestimmten Quadratermeter-Belastung
Platten ausreichender Dicke zu verwenden, die eine maximal
erlaubte Durchbiegung nicht überschreiten; zum anderen
werden insbesondere an den Stößen die Platten sehr stark
verschlissen, da die in die Fahrzeuge einfahrenden Gabel
stapler an den Plattenstößen stärkeren Verschleiß verur
sachen. Von der Rückseite zur Vorderseite hin wird das Fahr
zeug sukzessiv weniger stark befahren, d. h. der Haupt
verschleiß erfolgt im Bereich der Rückwand.
Es stellt sich damit die Aufgabe, eine Bodenbelegung eines
Auflieger-Fahrzeugs der eingangs genannten Art anzugeben,
bei dem bei gleicher Bodenbelastung und üblichem Tragwerk
ein preiswerterer Aufbau des Bodens möglich ist, wobei zudem
von der Belegung des Bodens her weniger querliegende Stoß
fugen im Bereich der Rückwandtür liegen sollen.
Diese Aufgabe wird gelöst bei einem Auflieger-Fahrzeug der
eingangs genannten Art, bei dem das Tragwerk über seine
Breite mit zwei oder drei Sperrholzplatten belegt ist, deren
Furnierfaserrichtung quer zur Fahrtrichtung verläuft und
deren Breite kleiner als 1525 mm ist.
Die vorgenannte Maßnahme ermöglicht es zum einen, daß die
zwischen den Langträgern liegende Überbrückungsdifferenz mit
Sperrholzplatten parallel zur Furnierfaserrichtung über
brückt wird, d. h. das vorhandene höhere σ|| wird ausgenutzt,
die notwendige Breite zwischen zwei Langträgern zu über
brücken. Die maximal zulässige Durchbiegung ergibt sich
dabei geringer, als wenn, wie üblich, senkrecht zur Furnier
faserrichtung des Deckfurniers verlegt worden wäre. Ein
weiterer Vorteil ist, daß zumindest die beiden Sperrholz
platten, die von der Rückwandtür ausgehen, praktisch die
volle Länge der Ausgangsplatten nutzen können.
Es zeigt sich, daß durch die besondere Verlegungsart ein
Sperrholz verwendet werden kann, das zwei Lagen weniger auf
weist als das bisher verwendete Sperrholz für dieselbe
Quadratmeter-Belastung.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, daß zwischen den außermittig
liegenden Innenlangträgern ein mittig liegender Hilfslang
träger eingezogen ist, auf den zu beiden Seiten je eine
Sperrholzplatte derselben Breite aufgelegt und befestigt
ist, die bis zu einem Außenlangträger reicht. Damit erhält
man den Vorteil, daß Platten genau derselben Breite (quer
zur Furnierfaserrichtung des Deckfurniers) verwendet werden
können, wodurch der Aufbau des Bodens, aber auch die
Reparatur bei Verschleiß, wesentlich erleichtert wird, da nur
noch eine Breite von Platten vorrätig gehalten werden muß.
Die Breite (d. h. Erstreckung quer zur Fahrtrichtung) der
Sperrholzplatte sollte zwischen 1100 und 1200 mm, je nach
den Erfordernissen des Bodens liegen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß es für sehr
schmale Fahrzeuge bereits bekannt war, einstückige Sperr
holzplatten zu verlegen, bei denen quer zur Fahrtrichtung
die Furnierfaserrichtung des Deckfurniers verlief. Derartige
Platten wurden aber bisher für Trailer mit einer Weite, die
größer ist als 1525 mm ist, nicht in zwei- oder dreigeteil
ter Form verwendet.
Eine andere Anordnung von Sperrholzplatten verzichtet auf
einen Hilfslangträger. In diesem Falle werden zwischen den
außermittig liegenden Innenlangträgern überbrückende Mittel-
Sperrholzplatten und zwischen Innenlangträgern und Außenlang
trägern beidseitig schmalere Außen-Sperrholzplatten verlegt.
Als vorteilhafte Belegung hat sich eine Belegung mit Sperr
holzplatten gezeigt, bei der von der Rückwand des Fahrzeugs
her in Längsrichtung die Sperrholzplatten folgende Längen
aufweisen: 3420 mm, 3660 mm, 2523 mm, 2523 mm. Von diesen
optimalen Werten kann je nach der Konstruktion des Trag
werkes und Länge des Trägers selbstverständlich abgewichen
werden. Die vorgenannten Werte sollen daher für den Fachmann
lediglich Anhaltspunkt darstellen.
Schließlich erweist es sich als vorteilhaft, daß vor dem
Königszapfen eine aus Plattenmaterial geschnittene ein
stückige Sperrholzplatte der Größe 2300 ± 100 mm × 1250 ± 100 mm
verwendet wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeich
nung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in Draufsicht einen Boden eines Auflieger-Fahrzeugs
mit einer Sperrholzplattenbelegung einer ersten
Variante;
Fig. 2 eine ähnliche wie in Fig. 1, mit einer zweiten
Variante.
In den Fig. 1 und 2 ist in schematischer Darstellung ein
Auflieger-Fahrzeug, ein sogenannter Trailer, in Draufsicht
dargestellt. Das Rückgrat des Auflieger-Fahrzeugs bildet ein
Tragwerk 1, das, wie an sich bekannt, aus Stahlträgern
hergestellt, wobei wenigstens zwei in Fahrtrichtung liegende
Außenlangträger 4.1, 4.2 und zwei außermittig liegende
Innenlangträger 5.1 und 5.2 vorgesehen sind, die durch Quer
träger 6.1, 6.2 und 6.3 in unterschiedlichen Abständen
verbunden sind. Das Tragwerk wird einerseits gestützt durch
den sogenannten Königszapfen 2 in seinem vorderen Bereich
und durch ein Fahrwerk 3, hier angedeutet durch drei Paare
von Luftreifen. Das Fahrzeug besitzt einen auf das Tragwerk
aufgelegten Boden 10, der aus neun (Fig. 1) bzw. 13 (Fig. 2)
teilweise unterschiedlich großen Sperrholzplatten 7 bis 10
bzw. 17 bis 20 besteht. Die Sperrholzplatten sind im vor
liegenden Fall aus Sperrholz, z. B. Birken-Sperrholz, herge
stellt, wobei elf Furnierlagen von je 1,4 mm Dicke mit Hilfe
von Phenolharz zusammengeleimt sind, wobei das Deckfurnier,
ebenfalls bestehend aus Holz, eine Furnierfaserrichtung
besitzt, die im vorliegenden Fall bei allen Sperrholzplatten
quer zur Fahrtrichtung liegt. Dieses ist angedeutet durch
den Doppelpfeil 13 bzw. 14 in den Fig. 1 und 2.
In Fig. 1 ist zusätzlich zwischen den Innenlangträgern 5.1
und 5.2 noch ein Hilfslangträger 12 eingezogen worden, der
von der Rückseite bis kurz vor den Königszapfen 2 verläuft
und der die Aufgabe hat, den Mittelstoß jeweils zweier
Sperrholzplatten gemäß Fig. 1 aufzunehmen und deren Kanten
zu stützen.
In Fig. 1 sind daher Sperrholzplatten verwendet worden, die
jeweils quer zur Fahrtrichtung dieselbe Breite von 1168 mm
aufweisen. Die Sperrholzplatten 7.1 und 7.2 sind dabei 3420 mm
lang. Das folgende Sperrholzplatten-Paar 8.1 und 8.2 hat
eine Länge von 3660 mm, die der maximalen Länge der Stan
dard-Sperrholzplatten entspricht. Das in Richtung Königs
zapfen folgende Sperrholzplatten-Paar 9.1 und 9.2 hat eine
Länge von 2523 mm.
Um den Bereich des Königszapfens zu überbrücken, in den der
Hilfslangträger nicht hineinreicht, ist im vorderen Bereich
ein Tripel von Sperrholzplatten 10.1, 10.2 und 10.3 gewählt
worden, die jeweils eine Breite von 1168 mm sowie 396 mm
haben.
Die Wahl der vorgenannten Maße hat den Vorteil, daß von
einem Standard-Plattenmaß von 3660 × 1525 mm ausgegangen
werden kann, wobei im Bereich der Rückwand sehr lange
Platten gewählt sind, so daß die Querstoß-Abstände zwischen
den Querstößen 21 und 23 sehr groß sind, wobei hier erfah
rungsgemäß immer die größten Abnutzungserscheinungen zu
beobachten sind. Erst zum Vorderteil des Auflieger-Fahrzeugs
hin werden die Abstände der Querstöße wieder etwas enger.
Die Sperrholzplatten 7, 8, 9, 10 und 11 sind jeweils
randseitig auf die Langträger aufgeschraubt, aufgeklebt oder
aufgenietet und bilden aufgrund ihrer relativ großen Länge
und großen Querbelastbarkeit einen Boden, der die Steifig
keit des Fahrzeuges insgesamt erhöht. Es zeigt sich, daß
insbesondere bei Kurvenfahrten, bei dem quer zur Längsachse
des Fahrzeuges relativ hohe Querkräfte wirken, diese besser
aufgefangen werden als bei Fahrzeugen, deren Boden aus
vielen Platten mit Querstößen besteht, die nur einen kurzen
Abstand haben. Die Breite der Sperrholzplatten 7, 8, 9 und
10.2 liegt jeweils gleich bei einem Maße von 1168 mm im
vorliegenden Ausführungsbeispiel, so daß bei Verschleiß eine
dieser Platten jeweils sehr rasch Ersatz geschafft werden
kann, da nur wenig Plattenmaterial in Bereitschaft gehalten
zu werden braucht.
Eine andere Konfiguration der Bodenaufteilung ist in Fig. 2
gewählt worden. Hier ist auf einen Hilfslangträger verzich
tet worden. Zwischen den außermittig liegenden Innen
langträgern 5.1 und 5.2 ist eine überbrückende Mittel-Sperr
holzplatte 17.1, 18.1, 19.1 bzw. 20.1 gelegt worden. Auch
hier ist die Furnierfaserrichtung des Deckfurniers quer zur
Fahrtrichtung gewählt worden, wie durch den Doppelpfeil 14
angedeutet wird. Seitlich zu den Mittel-Sperrholzplatten
sind jeweils paarig und gleich breit schmalere Außen-Sperr
holzplatten 17.2, 17.3; 18.2, 18.3; 19.2, 19.3; 20.2 und
20.3 aufgelegt worden, so daß die Innenlangträger und die
Außenlangträger jeweils Kanten der betreffenden Sperrholz
platten tragen, wie deutlich aus Fig. 2 hervorgeht.
Auch hier zeigt sich, daß die breitete Mittelplatte wegen
der Wahl der Furnierfaserrichtung des Deckfurniers quer zur
Fahrtrichtung aus relativ dünnem Material gefertigt werden
kann, ohne daß die Quadratmeter-Belastung des Fahrzeugbodens
10 damit geringer wäre als bei einem dickeren Material. Es
läßt sich praktisch im vorliegenden Fall eine Dickenstufe
des Sperrholzes kleiner wählen als bei einer Richtung der
Furnierfaserrichtung des Deckfurniers in Fahrtrichtung, wie
es für derartige Trailer bisher üblich war.
Im vorderen Bereich, d. h. im Bereich vor dem Königszapfen,
ist eine Sperrholzplatte 11 aufgelegt worden, bei der
ebenfalls die Furnierfaserrichtung quer zur Fahrtrichtung
liegt, jedoch die Breite das Standardmaß von 1525 mm
überschreitet.
Insgesamt ergeben sich durch die neuartige Verlegung und
Konfiguration der den Boden ergebenden Sperrholzplatten über
raschende Vorteile.
Claims (7)
1. Auflieger-Fahrzeug (Trailer), mit einem von einem
Fahrwerk (3) und Königszapfen (2) getragenen Tragwerk (1),
das wenigstens aus zwei in Fahrtrichtung liegenden Außen
langträgern (4) und zwei außermittig liegenden Innenlang
trägern (5) und Querträgern (6) besteht und mit einem Boden
(10) aus Sperrholzplatten (7, 8, 9, 10, 11; 17, 18, 19, 20)
belegt ist, die an ihren in Längsrichtung liegenden Kanten
mit Langträgern verbunden sind, wobei die Sperrholzplatten
aus Standard-Plattenmaterial zugeschnitten sind, das maximal
eine Größe von 1525 × 3660 mm hat und mit einem Deckfurnier
ausgestattet ist, dessen Furnierfaserrichtung (13, 14)
parallel zur Schmalseite verläuft, so daß in dieser Richtung
die zulässige Spannung σ|| auf Biegung, Zug oder Druck
wesentlich höher ist als quer (σ┴) dazu,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Tragwerk über seine Breite mit zwei oder drei Sperr
holzplatten (7, 8, 9, 10; 17, 18, 19, 20) belegt ist, deren
Furnierfaserrichtung quer zur Fahrtrichtung verläuft und
deren Breite kleiner als 1525 mm ist.
2. Auflieger-Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der zwischen den außermittig liegenden
Innenlangträgern (12) ein mittig liegender Hilfslangträger
eingezogen ist, auf den zu beiden Seiten je eine Sperrholz
platte derselben Breite aufgelegt und befestigt ist, die bis
zu einem Außenlangträger reicht.
3. Auflieger-Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Breite (d. h. Erstreckung quer zur Fahrt
richtung) der Sperrholzplatte zwischen 1100 und 1200 mm
liegt.
4. Auflieger-Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwischen den außermittig liegenden Innen
langträgern (5.1, 5.2) eine überbrückende Mittel-Sperrholz
platte (17.1, 18.1, 19.1, 20.1) und zwischen Innenlang
trägern und Außenlangträgern je eine schmalere Außen-
Sperrholzplatte (17.2, 17.3, 18.2, 18.3, 19.2, 19.3, 20.2,
20.3) liegt.
5. Auflieger-Fahrzeug nach wenigstens einem der vorher
gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im vom
Königszapfen (2) abgewandten Bereich in Längsrichtung im
wesentlichen die volle Länge des Plattenmaterial (3660 mm)
für die Sperrholzplatten genutzt ist.
6. Auflieger-Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß von der Rückwand des Fahrzeugs her in
Längsrichtung die Sperrholzplatten (11) folgenden Längen
aufweisen: 3420 mm, 3660 mm, 2523 mm, 2523 mm.
7. Auflieger-Fahrzeug nach wenigstens einem der vorher
gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Kö
nigszapfen eine aus Plattenmaterial geschnittene einstückige
Sperrholzplatte der Größe 2300 ± 100 mm × 1250 ± 100 mm
verwendet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997148569 DE19748569A1 (de) | 1997-11-04 | 1997-11-04 | Auflieger-Fahrzeug mit einem Boden aus Sperrholzplatten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997148569 DE19748569A1 (de) | 1997-11-04 | 1997-11-04 | Auflieger-Fahrzeug mit einem Boden aus Sperrholzplatten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19748569A1 true DE19748569A1 (de) | 1999-05-12 |
Family
ID=7847499
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997148569 Withdrawn DE19748569A1 (de) | 1997-11-04 | 1997-11-04 | Auflieger-Fahrzeug mit einem Boden aus Sperrholzplatten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19748569A1 (de) |
Cited By (3)
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-
1997
- 1997-11-04 DE DE1997148569 patent/DE19748569A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SCHMITZ CARGOBULL AG, 48341 ALTENBERGE, DE |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |