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DE19747042C1 - Verfahren zur Herstellung eines Gebäudes sowie Gebäude - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Gebäudes sowie Gebäude

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DE19747042C1
DE19747042C1 DE19747042A DE19747042A DE19747042C1 DE 19747042 C1 DE19747042 C1 DE 19747042C1 DE 19747042 A DE19747042 A DE 19747042A DE 19747042 A DE19747042 A DE 19747042A DE 19747042 C1 DE19747042 C1 DE 19747042C1
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floor
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DE19747042A
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    • E04B1/35Extraordinary methods of construction, e.g. lift-slab, jack-block
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    • E04B5/02Load-carrying floor structures formed substantially of prefabricated units
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24SSOLAR HEAT COLLECTORS; SOLAR HEAT SYSTEMS
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    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Gebäudes nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft ferner ein Gebäude nach dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
DD-PS 213 012 beschreibt ein Verfahren zum Reparieren von Deckenbalken mit Hilfe eines Balkenschuhs, der anstelle eines abgesägten und im Mauerwerk verankerten Endes des Balkens eingesetzt wird. Der Balkenschuh umfaßt den Balken seitlich mit zwei U-Profilen, deren Schenkel nach außen weisen und die unterhalb des Balkens in der Nähe des Mauerwerks über ein Auflageblech und in einer größeren Entfernung zum Mauerwerk oberhalb des Balkens mit einem Auflagehutblech, das seinerseits in etwa 2/3 der Höhe des Balkens U-förmig überspannt, verbunden sind. Bei Bedarf kann, wenn die Höhe des Balkens nicht ausreicht, die fehlende Höhe mit Hartholz oder Stahlplatten aufgestockt werden. Das Auflageblech stützt den Balken nach unten ab, während das Auflagehutblech den Balken daran hindert, von der Auflage abzuheben. Die Reparatur eines Balkens erfolgt dadurch, daß zunächst eine zeitweilige Balken­ abstützung für den Balken vorgesehen wird und das in dem Mauerwerk verankerte Ende des Balkens abgesägt wird. Anschließend wird der Balkenschuh dem Balken aufgestülpt, wobei zweckmäßigerweise der Balken durch die Aus­ nehmung, die von den beiden U-Profilen dem Auflageblech und dem Auflagehut­ blech gebildet ist, hindurch geführt wird und anschließend der Balkenschuh derart in einem bestimmten Abstand von dem Mauerwerk verschwenkt wird, daß das Auflageblech den Balken untergreift und das Auflagehutblech den Balken über­ greift. Nachdem der Balken und der Balkenschuh die richtige Lage zueinander eingenommen haben, wird der Balkenschuh in Richtung auf das Mauerwerk in eine darin vorgesehene Ausnehmung mit Auflage axial verschoben. Es versteht sich, daß die Ausnehmung in dem Mauerwerk, in der das Auflager zunächst für das abgesägte Balkenkopfstück und später für den Balkenschuh vorgesehen ist, keine durchgehende Nut ist, die sich horizontal oder umlaufend in dem Mauerwerk erstreckt, sondern vielmehr ein Loch, in dem das Auflager mehr oder weniger flach zwecks Abstützung des Balkens ausgebildet ist.
DE-OS 26 02 000 A1 zeigt ein Gebäude, das aus aufeinander getürmten Bausteinen gebildet ist, bei dem für die Geschoßabtrennung ein Rund­ balken in einer horizontalen Nut der Bausteine vorgesehen ist, wobei auf dem Rundbalken Geschoßbalken, das Geschoß traversierend, angeordnet sind, wobei die Enden der Geschoßbalken in vertikalen Nuten der Bausteine aufgenommen sind. Die eigentliche Geschoßabtrennung erfolgt dann durch Aufbauten auf den Geschoßbalken und somit unabhängig von den vertikalen und/oder horizontalen Nuten innerhalb der Bausteine und auf jeden Fall innerhalb desjenigen Bereichs, der von den Bausteinen und damit von der Innenseite der Außenwände umgrenzt wird. Ein schräges Einführen wird nicht gelehrt.
US-PS 2 044 844 zeigt eine Zwischendecke aus Beton, unter der eine abgehängte Decke angeordnet ist, wobei der Zwischenraum zwischen Geschoßdecke und abgehängter Decke dazu genutzt wird, Warmluft zur Beheizung der Räume oberhalb der Geschoßdecke zu nutzen. Hierfür sind besondere Kanäle vorgesehen. Eine umlaufende horizontale Nut nimmt die Unterseite der Geschoßdecke auf, während an bestimmten Stellen, an denen die Luft in den über der Geschoßdecke gelegenen Raum austreten kann, die Geschoßdecke in hierfür vorgesehene Aussparungen eingelassen ist. Soweit Teile der Zwischendecke in den Außenwänden fest verankert sind, sind diese eingemauert und nicht einschwenkbar. Die Außenwände weisen keine Ausnehmung auf, in denen die Geschoßabtrennung aufliegen könnte.
Generell läßt sich sagen, daß die bisher aus der Praxis bekannten Gebäude immer zunächst eine horizontale Ebene wie Boden- oder Geschoß­ decke z. B. aus Beton gießen und anschließend auf dieser lastend die vertikalen Außenwände des darüberliegenden Geschoßes anordnen. Hierdurch sind die Geschoßabtrennungen einstückig mit den Außenwänden verbunden, was das Gewicht des Hauses erhöht und einen etagenweisen Herstellvorgang zur Folge hat. Ein solcher Herstellvorgang ist zeitintensiv und für Herstellprozesse in der Fabrik nicht geeignet.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. ein Gebäude nach dem Oberbegriff des Anspruchs 11 vorzuschlagen, bei denen es möglich ist, ein Gebäude, insbesondere ein mehrgeschossiges Gebäude, mit einer flexiblen Unterteilung in Geschosse auszustatten.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Verfahren erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 und bei dem eingangs genannten Gebäude erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst.
Das Gebäude ist mit selbsttragenden Außenwänden ausgebildet, so daß es keiner zusätzlichen Stabilisierungsmittel bedarf, um diese Außenwände aufzustellen. Hierdurch ist es vorteilhaft möglich, daß Gebäude auch ohne Geschoßabtrennungen, d. h. ohne Bodenplatte und ohne Geschoßdecke, aufzu­ stellen. Ferner ist es hierdurch möglich, das Gebäude an seinen Außenwänden hängend aufzuhängen, um es z. B. mit einem Kran oder anderen Hebemitteln über kürzere oder längere Distanzen zu transportieren. Wahlweise ist bereits ein Dach zwecks Überdeckung der Außenwände vorgesehen. Schließlich ermöglicht diese Bauweise das Herstellen eines über ein einzelnes Geschoß hinausgehendes Gebäude, ohne daß die Herstellung von Geschoßabtrennungen, insbesondere von Geschoßdecken, die Herstellung verzögert.
Erfindungsgemäß ist eine Geschoßabtrennung nachträglich ein- und ausbaubar in horizontalen Ausnehmungen der Innenseite der Außenwände angeordnet. Diese Maßnahme ermöglicht es vorteilhaft, daß ein ein- oder mehrgeschossiges Gebäude zunächst wie eine Karakasse erstellt wird, indem zunächst die Außenwände vorzugsweise nahtlos gegossen oder geformt werden, in einem daran anschließenden Schritt und vorzugsweise in einer räumlich von der Anordnung zur Herstellung der Außenwände getrennten Station, die Geschoßabtrennungen eingebracht werden.
Die Geschoßabtrennung, bei der es sich um eine Bodenplatte handeln kann oder aber um eine Geschoßdecke, ist vorteilhafterweise aus einer Mehrzahl von Abtrennungselementen zusammengesetzt. Hierdurch ist es möglich, gewichtsmäßig günstig handhabbare Dimensionen von Abtrennungs­ elemente vorzusehen, die sukzessive in gegenüberliegende Ausnehmungen eingebracht werden, um anschließend bereits in der Ausnehmung aufliegend paarweise benachbart zusammengesetzt werden.
Gemäß einer bevorzugten Variante ist die längste Erstreckung des Abtrennungselementes größer als die zugehörige freie Querschnittsfläche der Innenseite der Außenwände. Dann geschieht das Anordnen der aus den Abtrennungselementen zusammenzusetzenden Geschoßabtrennungen in der Weise, daß jedes Abtrennungselement schräg in das Innere der Außenwände eingeführt wird, da bei horizontaler Anordnung des Abtrennungselementes ein Einführen in das Innere der Außenwände nicht möglich wäre. Erreicht die Unterkante des geneigt nach oben geführten Abtrennungselements die ihm zugedachte horizontale Ausnehmung der Innenseite der Außenwand, wird das Abtrennungselement in die Ausnehmung hineingeführt und anschließend um eine Achse, deren Drehachse sich im wesentlichen innerhalb der Ausnehmung befindet, derart verschwenkt, daß sich das Abtrennungselement der Horizontalen annähert. Um an der Schwenkachse gegenüberliegenden Innenseite der Außenwand vorbeipassen zu können, muß die zunächst in die Ausnehmung eingeführte Unterkante weiter in die Ausnehmung hineinversenkt werden. Sobald der horizontale Zustand erreicht ist, wird das Abtrennungselement wieder ein Stück hinausgezogen und in die gegenüberliegende Ausnehmung eingeführt. Somit liegt das Abtrennungselement auf gegenüberliegenden Ausnehmungen in der Innenseite der Außenwände auf und wird durch seine Schwerkraftwirkung bereits gehalten. Es ist möglich, die Auflagefläche der Ausnehmungen mit einem rutschhemmenden Belag auszukleiden, um den Reibkoeffizienten der Abtrennungselemente zu erhöhen.
Nach und nach wird die zunächst lichte Öffnung auf Höhe der horizontalen Ausnehmungen mit derart eingeführten Abtrennungselementen gefüllt, bis schließlich ein letztes Abtrennungselement die Öffnung nahezu verschließt. Für die Einführung des letzten Abtrennungselementes ist es erforderlich, daß wenigstens eines der beiden Abtrennungselemente, die im Bereich einer Innenseite einer Außenwand angeordnet sind, welche quer zu den vorgenannten Außenwänden verläuft, mit ihrer Längsseite in eine horizontale Ausnehmung hineingeschoben wird. Auch diese Ausnehmung ist zu diesem Zweck tiefer ausgebildet, als zwingend erforderlich. Nach Verbinden der Abtrennungselemente, was sowohl Stück für Stück als auch erst nach Einfügen aller Abtrennelemente erfolgen kann, ist die Geschoßabtrennung auf diese Weise hergestellt. Grundsätzlich ist es beliebig, ob die Abtrennungselemente bzw. die gesamte Geschoßabtrennung von oben oder von unten eingeführt werden. Da zweckmäßigerweise ein Dach bereits gemeinsam mit den Außenwänden hergestellt und befestigt ist, ist es zweckmäßig, die Geschoßabtrennungen von unten in das Innere der Außenwände emporzuschieben und somit zunächst die höchste Geschoßabtrennung, dann die zweithöchste usw. bis hin zur Bodenplatte in der entsprechenden Reihenfolge vorzusehen.
Bei den Abtrennungselementen handelt es sich vorzugsweise um eine Sandwichartige Wabenkonstruktion aus Alumninium oder dergl., die leichtgewichtig ausführbar sind und zugleich gut miteinander zu einer einstückigen Geschoßabtrennung verbindbar sind. Gemäß einer ersten Variante können die einmal eingesetzten Abtrennungselemente zu einer Geschoßabtrennung verschweißt werden. Alternativ ist es möglich, die an den paarweise aneinander­ stoßenden Längsseiten so auszubilden, daß sie in der Art einer Verbindung männlicher Stecker mit weiblicher Steckhülse gegenseitig verklemmbar bzw. verrastbar sind. Diese Ausbildung hat den weiteren Vorteil, daß sie es zuläßt, im Inneren der Abtrennungselemente verlaufende Leitungen, Rohre, akustische Invertiereinrichtungen und dergl. jeweils anzuschließen, so daß innerhalb der Geschoßabtrenungen solche Netze angeordnet werden können. Insbesondere handelt es sich bei solchen Netzen um in die Geschoßbtrennung integrierte Einrichtungen zum Temperieren, z. B. Fußbodenheizungen, Deckenheizungen, Luftkonvektionsheizunge oder dergl.
Vorteilhafterweise ist die Ausnehmung gestuft, so daß eine erste, niedrigere Stufe als Ablagefläche und eine zweite auf einem höheren Niveau angeordnete weiter nach außen reichende Stufe als Manövrierraum zur Verfügung steht. Für diesen Zweck ist es günstig, wenn die Höhe des vorgezeichneten Manövrierraumes ausreicht, eine Geschoßabtrennung der Höhe nach vollständig aufzunehmen. In diesem Fall kann ein Teil bzw. die vollständige Geschoßabtrennung zunächst in den Manövrierraum ausweichen und später nach stückweisem Herausziehen in eine Endposition abgesenkt werden.
Es ist möglich, den Ausweichraum sowie einen Teil der ersten Stufe für Versorgungskanäle anschließend in dem Gebäude vorzusehen oder aber diese Kanäle bereits vor Einlegen der Geschoßabtrennung vorzusehen. So ist es insbesondere möglich, die Stufe mittels der Versorgungskanäle auszubilden.
Zweckmäßigerweise handelt es sich bei der Geschoßabtrennung zugleich um eine Einrichtung zum Temperieren der wenigstens einerseits der Geschoßabtrennung angeordneten Räume. Das bedeutet, daß die Geschoß­ abtrennung entweder als Deckenheizung oder als Fußbodenheizung oder als Kombination daraus oder zusätzlich noch als Luftheizung ausgebildet ist, die dementsprechend den Raum über oder unter der Geschoßabtrennung heizt. Bei der Bodenplatte versteht sich, daß im wesentlichen der Raum oberhalb der Bodenplatte geheizt werden wird.
Vorzugsweise umfaßt eine Geschoßabtrennung auch Mittel zur Schalldämmung. Dabei kann es sich um Trittmatten oder ähnliche Polsterungen handeln, die Schläge von oben dämpfen oder auch um elektronisch geregelte Invertierungsmittel für die Schallwellen.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung umfaßt das Gebäude auf der Innenseite der Außenwände bzw. auf der einen oder auf beiden Flächen der Geschoßabtrennung quer zu den Ausnehmungen verlaufende Aussparungen. Diese Aussparungen sind zweckmäßig zum Fixieren von inneren Zwischenwänden und können wahlweise auch durch Blindstücke verkleidet sein. Auch hier gilt, daß die Aussparungen mit einer Stufe ausgebildet sein können, damit sie entsprechend der Art des Anbringens der Geschoßabtrennung eingebracht werden können.
Ebenso können in den Aussparungen in den Geschoßabtrennungen, aber auch auf den sonstigen Oberflächen der Geschoßabtrennungen Träger vorgesehen sein, die benachbarte, d. h. übereinander angeordnete Geschoß­ abtrennungen gegenseitig abstützen.
Das Gebäude wird in einer Vorrichtung zur Herstellung eines großflächigen Leichtbetonformkörpers hergestellt, der eine Pumpeinrichtung zum Fördern eines noch nicht abgebundenen Leichtbetongemisches, eine Schalung für die Formgebung des Formkörpers und einer Austrageinrichtung für den Austrag des Leichtbetongemisches umfaßt, wobei die Schalung die Fläche des Leichtbetonformkörpers vertikal anordnet und die Austrageinrichtung eine Mehrzahl von in den Innenraum der Schalung hineinragende Lanzen umfaßt, die vertikal verlagerbar ausgebildet sind. Zur Herstellung eines Gebäudes ist eine innere Schalung und eine äußere Schalung erforderlich, so daß das Gebäude einen beispielsweise rechteckigen Grundriß aufweisen kann. Die Schalung ist mehrere Meter hoch, so daß ein mehrgeschossiges Gebäude in einem Stück hergestellt werden kann. Hierfür wird in den Innenraum zwischen der Innenschalung und der Außenschalung eine Vielzahl von Lanzen entlang der beispielsweise vier Außenwände des künftigen Gebäudes eingefahren, die anschließend gemäß einer vorgebbaren Regel sukzessive aus der Schalung nach oben verlagert werden. Vorzugsweise sind die Lanzen aller vier Wände mitein­ ander gekoppelt und an einer gemeinsamen Zugvorrichtung angeordnet, derart, daß die Lanzen gleichmäßig eine Bewegung nach oben ausführen. Es ist zu bemerken, daß diese Bewegung nicht gleichförmig sein muß, so ist es möglich, daß die Lanzen eine längere Zeit im unteren Bereich verharren und dann eine raschere Verlagerungsbewegung nach oben ausführen, um im oberen Giebel­ bereich wieder länger zu verweilen. Auch ist das Leichtbetongemisch, daß ausgetragen wird, nicht notwendigerweise permanent dasselbe. So ist es möglich, bei einem zwei-Komponenten-Verfahren eine bzw. beide Komponenten derart zu kombinieren, daß die beiden Komponenten derart ausgewählt sind, daß sich vor bestimmte Dichten der Außenwände einstellen.
Zweckmäßigerweise weisen die Lanzen nach unten weisende Austrittsöffnungen auf, es ist jedoch auch möglich, einen Rundumaustritt der Lanzen vorzusehen oder aber sogar ein in Richtung auf eine oder beide der Schalungen gerichtetes Aussprühen des noch nicht ausgehärteten Leichtbeton­ gemischs. Für die Herstellung eines Leichtbetonformkörpers aus einem Mehr­ komponentenmaterial ist es vorzugsweise möglich, die Lanzen mit der entsprechenden Anzahl von Kanälen auszubilden, so daß die Förderströme der einzelnen Komponenten unabhängig voneinander geregelt werden können und die Mischung jeweils erst weitestgehend in der Schalung erfolgt. Es ist aber auch möglich, in einem Abstand von der Austrittsöffnung diese mehreren Kanäle ineinander münden zu lassen zur Herstellung des Gemischs, das dann bereits recht homogen aus der Austrittsöffnung der Lanze ausgetragen wird. Zweckmäßigerweise wird ein Leichtbetongemisch verwendet, daß durch Zugabe von Aufschäummitteln chemischer oder ultraschallbeaufschlagender Natur ein Aufschäumen des Leichtbetongemisches ermöglicht.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind Mittel zur Abstandsbestimmung zwischen den Austrittsöffnungen der Lanzen und dem Niveau des ausgetragenen Leichtbetons vorgesehen. Dies dient in erster Linie dazu, einen vorgebbaren Mindestabstand zwischen der Höhe der Austrittsöffnungen der Lanzen und dem Niveau des aufsteigenden Leichtbetons zu ermöglichen, wodurch auch Verunreinigungen im unteren Bereich der Lanzen verhindert werden. Hierfür kommt beispielsweise ein optischer Sensor in Betracht, der im unteren Bereich der Lanzen angeordnet ist.
Es ist möglich, im Bereich der Austrittsöffnungen der Lanzen weitere Austrittsöffnungen für ein von Beton verschiedenes Fluid vorzusehen, beispielsweise mit CO2 beaufschlagtes Wasser, ein Aufschäummittel oder auch Druckluft oder Dampf. Hierdurch kann durch Eintauchen in das bereits ausgetragene, noch flüssige Betongemisch einen weiteren Behandlungsschritt, insbesondere für das Aufschäumen, vorgesehen werden.
Es ist ebenfalls möglich, daß in die Lanzen ein Ultraschallgeber integriert ist, der eine sonochemische Behandlung des gerade ausgetragenen Leichtbetongemisches bewirkt. Ferner ist es möglich, daß die Pumpeinrichtung mittels Aufschäumen des Betongemisches umfaßt, beispielsweise ebenfalls eine sonochemische Behandlungskammer oder aber eine Dosierstation für die Zugabe chemischer Schäummittel.
In Höhe der Geschoßdecken können durch hierfür ausgebildete Kanthölzer oder dergleichen Vorsprünge in den Schalungen derart ausgebildet sein, daß die Ausnehmungen in den Innenseite der Außenwände erstellt werden. Hierdurch wird die ggf. mit einer Stufe versehen horizontale Ausnehmung in der Innenseite der Außenwand bereits bei der Herstellung der Außenwand geformt.
Bei den Lanzen handelt es sich vorzugsweise um langgezogene, relativ steife, aber ausreichend biegsame schlauchartige Rohre, die an einem oder an mehreren gemeinsamen Zugelementen zur Bildung jeweils eines gemeinsam geführten Bündels angeordnet sind und deren Mündungen vorzugsweise auf demselben Niveau angeordnet sind. Vorzugsweise handelt es sich bei den Rohren um geringfügig gegeneinander neigbaren Gliedern, so daß ein beschränkter Verlagerungsweg der Lanzen vorgegeben ist. Die Glieder sind grundsätzlich so eingestellt, daß sie zu einer Verlagerung in die Vertikale neigen. Es ist möglich, innerhalb der Schalung nach Ausfüllen verlorene Führungsösen anzuordnen, die für eine Stabilisierung der Lanzen sorgen, wenn diese unter Austragen von Leichtbetongemisch emporgezogen werden. Ferner verursachen diese Ösen die korrekte Neigung der Glieder in den gewünschten Bereichen.
Es versteht sich, daß das mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch Gebäude hergestellt werden können, bei denen die Bodenplatte und/oder Geschoßdecken ebenfalls gleichzeitig wie die Außenwände ausgegossen werden. Dies führt allerdings zu einer längeren Herstellzeit, dann nach jeder hergestellten Etage eine Geschoßdecke hergestellt wird und anschließend der nächste Teil der Außenwände einstückig mit der Geschoßdecke hergestellt wird. Der maßgebliche Nachteil bei dem gleichzeitigen Herstellen der Geschoßdecken besteht darin, daß für das anschließende Aufsetzen des nächsten Geschosses bis zum Aushärten der Geschoßdecke gewartet werden muß, damit deren Schalung in konven­ tioneller Weise entfernt werden kann. Im Gegensatz hierzu ist es bevorzugt, die Außenwände an einem Stück hochzuziehen, um anschließend die Geschoßdecken einzubringen. Etwas anderes verhält es sich bei der Bodenplatte, die dadurch, daß sie bei der Herstellung auf dem Boden ruht, auch leicht gemeinsam mit dem untersten Geschoß hergestellt werden kann. Daher ist es möglich, die Bodenplatte in einem Arbeitsgang mit den Außenwänden herzustellen, was dann zur Folge hat, das die Geschoßdecken durch die Oberseite des Gebäudes, in der noch kein Dach vorgesehen ist, eingeführt werden. Alternativ ist es möglich, die Abtrennungselemente derart auszubilden, daß sie durch in den Außenwänden vorgesehe Durchbrechungen, die mit Fenstern und/oder Türen gefüllt sind, so daß sie mit leichten Hubeinrichtungen, die durch diese Durchbrechungen ein- und ausführbar sind, in entsprechende Position verlagerbar sind.
Es versteht sich, daß in dem Intervall zwischen Innen- und Außenschalung, das für die Außenwände vorgehalten ist, ein Trägerelement einführbar ist, beispielsweise ein wabenartiger Kunststoffkörper, der zwischen der Innenseite und der Außenseite der Außenwand überbrückend angeordnet ist, um die Menge an notwendigem Betonleichtgemisch mit der Folge der Gewichts­ reduzierung einzusparen. In einem solchen Fall ist zweckmäßigerweise der Wabenkörper nicht vollständig durchgängig zwischen Innenseite und Außenseite ist, so daß entsprechend Lanzen beiderseits des Trägerkörpers angeordnet sind, um den Zwischenraum zwischen Trägerelement und Schalung zu füllen.
Alternativ ist es möglich, in einem ersten Füllvorgang die Innen- bzw. Außenfläche der Außenwände herzustellen und in einem anschließenden Schritt, bei dem ebenfalls die Lanzen wieder von unten nach oben verlagert werden, die jeweils andere Seite. Vorzugsweise werden aber beide Seiten gleichzeitig hergestellt werden. Im anderen Falle werden zweckmäßigerweise dieselben Lanzen zweimal verwendet.
Bei der Herstellung der Außenwände des Gebäudes mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es vorteilhaft möglich, lokale Dichte­ änderungen zu generieren und zugleich dies in einem ansonsten nahtlosen Gebäude zu schaffen, so daß es mit relativ geringem Eigengewicht selbsttragend ausgebildet ist.
Gemäß dem Verfahren zur Herstellung eines Formkörpers werden die Lanzen proportional zur ausgetragenen Menge und zur gewünschten Dichte des Leichtbetonformkörpers nach oben verlagert. Ein weiterer Parameter ist das augetragene Volumen. Gleichzeitig wird vorzugsweise das Mischungsverhältnis eines zwei-Komponenten-Betonleichtgemisches (oder mehr als zwei Komponenten) derart wunschgemäß variiert, daß ein möglichst gleichmäßiger Verfahrweg ausgewählt werden kann. Sobald die Innen- und Außenschalungen, die bei den Leichtbetonformkörpern mehrere Etagen hoch sein können, gefüllt sind, ist nur noch eine begrenzte Zeit zu warten, bis das Material ausgehärtet ist. Anschließend wird die Schalung abgeschlagen und das Gerippe eines fertigen Hauses, vorzugsweise an bereits beim Ausschäumen vorgesehenen Haltestellen, aus einer Grube oder dergleichen emporgezogen.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines Gebäudes werden anschließend in vorbezeichneter Weise die Elemente der Geschoßdecken und der Bodenplatte in die hierfür bei der Herstellung mit den erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehenen Ausnehmungen eingeordnet.
Das auf diese Weise geschaffene Haus weist nunmehr wieder herausnehmbare Geschoßdecken auf, wobei zur Sicherung gegen Erdbeben oder dergleichen die Ausweichräume (zugleich zur Fixierung der Geschoßdecken) mit geschoßdicken Teilen verspannt werden können.
Es ist zu verstehen, daß es grundsätzlich möglich ist, bei der Herstellung eines Gebäudes im Industriellen Maßstab die Geschoßabtrennungen, also die Bodenplatte und die Geschoßdecken, noch in der Fabrik einzubringen. Es ist aber auch möglich, mit dem Einbringen der Geschoßdecken zu warten, bis das Haus an seinem Aufstellort antransportiert wurde.
Das erfindungsgemäße Gebäude bildet einen wetter- und feuerfesten Abschluß gegen seine Umgebung, so daß es ohne weiteres im Freien aufgestellt, transportiert oder gelagert werden kann. Die Herstellung kann bis zu derjenigen Phase, in der der wetterfeste Aufenthaltsbereich fertiggestellt ist, in einer Halle oder dergl. und danach auch im Freien erfolgen. Die für den Transport des erfindungsgemäßen Gebäudes zu überbrückenden Klimazonen, Zeiträume oder Entfernungen stellen keine Beschränkung des Gebäudes mehr dar. Das erfindungsgemäße Gebäude besteht ferner vorteilhaft aus einem feuerfesten Material, z. B. indem es mit einer mineralischen Außenschicht versehen ist. So kann z. B. vermieden werden, daß natürliche oder Luftfeuchtigkeit in tragende Teile, die z. B. aus Holz bestehen, eindringt und das Gebäude schädigt. Ferner können mehrere erfindungsgemäße Gebäude in unmittelbarer Nähe voneinander aufgestellt werden, ohne daß Brandschutzvorschriften für das Übergreifen von Feuer zu beachten wären. Das erfindungsgemäße Gebäude muß für den Transport nicht verpackt oder verkleidet werden und benötigt auch keine Palette oder tragende Unterlage, die den Transport umständlich macht. Vielmehr sind die Außenwände des erfindungsgemäßen Gebäudes selbsttragend ausgebildet, so daß die Gesamtlast des Gebäudes beim Transport an ihnen lastet. Es ist daher möglich, auch hohe, z. B. mehrgeschossige, Gebäude zu transportieren, ohne daß es zu statischen Problemen aufgrund des Gewichts der Geschoßdecken und/oder des Dachs kommt.
Die Ausbildung des erfindungsgemäßen Gebäudes ermöglicht es, das Gebäude, z. B. ein Fertighaus, als Modul zu 100% in einer Fabrik in Serienfertigung schlüsselfertig und preiswert unter laufender Kontrolle herzustellen. Da das erfindungsgemäße Haus die Überbrückung großer Distanzen unbeschadet ermöglicht, kann eine Fabrik, die die erfindungsgemäßen Gebäude im industriellen Maßstab mit kurzen Durchlaufzeiten und standardisierten Prozessen herstellt, kostengünstig ausgelastet werden. Die Fertigung im industriellen Maßstab unter Ausnutzung der z. B. aus der Herstellung von Massenkonsumgütern, wie Kraftfahrzeugen, bekannten Qualitätssicherungs­ verfahren wie der Statistischen Prozeßkontrolle, Regelkarten und anderer ermöglicht die Herstellung eines Gebäudes höchster Qualität. Weitere vorteilhaft nutzbare Optimierungspotentiale bestehen hinsichtlich Witterungsunabhängigkeit, Logistik, Umweltschutz, Kapitalbindung und Modularität.
Die Kosten, die dadurch entstehen, daß das erfindungsgemäße Haus über große Entfernungen transportiert wird, sind auch unter Berück­ sichtigung des Aufwands einer Last von etlichen Tonnen (1 Tonne = 1000 kg) deutlich geringer als das Zurücklegen der Vielzahl von einzelnen Wegstrecken bei Erstellung eines Hauses in konventioneller Bauweise. Es können etwa 400 bis 2000 An- und Abfahrten von Fahrzeugen eingespart werden. Die Einsparung betrifft sowohl die Kosten als auch den Zeitaufwand. Auch die Koordination verschiedener Zulieferer und Subunternehmer an einer Baustelle, die immer wieder durch Wettereinflüsse und unvorhersehbare Verzögerungen erschwert wird, entfällt, so daß die Zusage eines verbindlichen Liefertermins vorteilhaft möglich ist.
Da das erfindungsgemäße Haus vorteilhaft einen wetterfesten Aufenthaltsbereich umschließt, ist es möglich, das Haus bereits vor Lieferung mit einer nahezu vollständigen Innenausstattung zu versehen, die so auch zugleich mit dem Haus mittransportiert werden kann. Zu der Innenausstattung gehören beispielsweise Tapeten, Fliesen, Innenanstriche und dergl., ferner Geschoß­ decken, Wasserleitungen, Einbauschränke, vorzugsweise verstellbare Innen­ wände, Kücheneinrichtung etc. Weiterentwicklungen und Verbesserungen in der Haustechnik, z. B. in Bezug auf Betrieb sowie Energienutzung und -erzeugung, können direkt ab Werk berücksichtigt werden. Durch den zentralen Einkauf der Innenausstattungsteile bleiben die Kosten günstig, und der Kostenvorteil kann an den Kunden weitergegeben werden. Vorzugsweise handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Gebäude um ein Wohnhaus. Die Herstellung und Aufstellung eines solchen Wohnhauses ist weltweit frei wählbar möglich, so daß ein globaler Markt bedient werden kann. Es können variable Grundrisse und sowohl ein- als auch mehrgeschossige Einzel- und Reihenhäuser genauso wie fertige komplette Wohnraumzellen für den Geschoßbau hergestellt werden.
Das Gebäude, z. B. ein Wohnhaus, kann bei seiner Herstellung in der Fabrik mit allen Installationsarten versehen werden und braucht am Standort dann nur noch gebündelt an entsprechend vorbereiteten Leitungen wie beispielsweise Wasser, Strom, Abwasser, Telefon usw. angeschlossen zu werden. Am Aufstellort entstehen für die Errichtung des Gebäudes keine weiteren Kosten außer den Transportkosten. Kosten für Handwerker, Bauleiter, Statiker, Haustechniker sowie Zeit- und Anfahrkosten für diese und deren Zulieferung entfallen. Des weiteren bedarf es an der Baustelle, also an der Errichtungsstelle, keine Koordinations- und Arbeitsablaufleistungen und deren Zeit- und Kostenrisiko fallen vollkommen weg. So kommt dem Bauherrn ggfs. nicht nur der Kostenvorteil aufgrund der zentralisierten industriellen Fertigung zugute, sondern in Hochlohngegenden auch noch die Ersparnis des teureren Handwerkerlohns und die Kapitalkosten während einer sonst üblichen Bauzeit eines Gebäudes. Ferner kann das erfindungs­ gemäße Haus aufgrund seiner transportablen Eigenschaft, also weil es keine "Immobilie" ist, mit interessanteren Prozentsätzen steuerlich abgeschrieben werden.
Am Aufstellort des erfindungsgemäßen Gebäudes reicht ein Fundament, beispielsweise in Form von vier, bei schwierigen Gründungs­ verhältnissen oder bei großen Gebäudeabmessungen auch sechs oder acht Fundamentsockeln, für die vier Ecken des Gebäudes aus. Falls erforderlich, können die Fundamentsockel eine Pfahlgründung umfassen, die auch in schwierigem Gelände ein günstige Aufnahme des Gewichts des Gebäudes gewährleistet. Das geringe Gewicht des erfindungsgemäßen Gebäudes läßt hier aber weniger aufwendige Maßnahmen zu. Diese einfache Anordnung verursacht am Aufstellort vorteilhafterweise nur geringen Transport- und Arbeitsaufwand. Vorzugsweise liegen nicht nur die Außenwände in den unteren Eckbereichen auf dem Fundament auf, sondern auch Teile der Bodenplatte. Auf eine aufwendige, aber grundsätzlich mögliche, Kellerkonstruktion mit dem entsprechenden Aushub kann verzichtet werden. Durch modular zu dem erfindungsgemäßen Gebäude hinzustellbaren weiteren Anbauten, bei denen es sich ebenfalls um erfindungsgemäße Gebäude handeln kann, wird eine kostengünstige Bereitstellung von Raum eröffnet.
Das erfindungsgemäße Gebäude kann später jederzeit auf einfache Weise durch Anbauten, wie Balkone, Erker, Vordächer, Carports, Wintergärten usw., erweitert werden. Durch diese modulare Konzept werden die Anfangskosten der Erstinstallation gesenkt, und es wird die Möglichkeit geschaffen, je nach Verfügbarkeit der Finanzmittel oder Bedarf entsprechend der Bewohnerzahl und -generation den zur Verfügung stehenden Wohnraum zu erweitern. Durch die Lösbarkeit der einfachen Verankerung des Gebäudes auf Fundamentstreifen oder Eckfundamenten bleibt das erfindungsgemäße Gebäude mobil, so daß es auf Wunsch nur unter Aufgabe der Fundamente auch nach Jahren noch mal an anderer Stelle verbracht werden kann. Hierdurch kann das erfindungsgemäße Gebäude vorteilhaft auch in solchen Regionen vorübergehend aufgestellt werden, in denen Naturkatastrophen eine dauerhafte Besiedlung gefährlich erscheinen lassen. Es ist nämlich möglich, bei Fluten, Vulkanausbrüchen, Kriegshandlungen oder dergl. das erfindungsgemäße Gebäude schnell abzuholen. In erdbebengefährdeten Regionen können an den Fundamenten Sollbruchstellen vorgesehen werden, so daß das Gebäude mit seinen selbsttragenden Außenwänden oberhalb der sich bewegenden Erdoberfläche unzerstört erhalten bleibt.
Insbesondere ermöglichen die wieder herausnehmbaren Geschoß­ abtrennungen es, daß das Gebäude durch das Herausnehmen der Geschoßabdeckugen einfach wieder auf ein günstiges Transportgewicht reduziert werden kann. Ferner wird die umweltfreundliche Entsorgung gefördert, das die unterschiedlichen Materialien von Geschoßabtrennung und Außenwänden separat abführt. Auch der Abriß des Gebäudes ist erleichtert, indem das abzureißende Haus nicht an Ort und Stelle unter Behinderung von Verkehr und Verunreinigung der Umgebung abgetragen wir, sondern an einen gesondert hierfür ausgebildeten Platz verbracht werden kann.
Vorteilhafterweise ist der Aufenthaltsbereich des Gebäudes durch eine Decke abgeschlossen. Das Gebäude weist somit einen an seiner Oberseite durch eine flache Decke begrenzten Aufenthaltsraum auf, der vorzugsweise frei von Dachschrägen ist. Es ist möglich, daß die Decke als Flachdach ausgebildet ist, und den Aufenthaltsbereich nach oben begrenzt. Zweckmäßigerweise wird jedoch die Decke einen Dachstuhl von unten begrenzen, während das Dach den Dachstuhl von oben begrenzt. Hierdurch ist das Gebäude auch als Wohn- oder Fertighaus oder Wohncontainer einsetzbar.
Das erfindungsgemäße Gebäude kann auch vorteilhaft als Etagenhaus mit einer oder mehreren Geschoßdecken ausgeführt sein, z. B. wenn mindestens eine Decke als Geschoßdecke des Gebäudes ausgebildet ist, wobei sich das Gebäude über mehrere Etagen erstrecken kann. Solche transportablen Gebäude bzw. Fertighäuser können bisher nur in der Form realisiert werden, daß einzelne Gebäudeteile vorgefertigt werden und diese einzelnen Teile mit Hilfe eines Transportmittels zu dem Aufstellungsort transportiert werden, wo sie kostenaufwendig und sehr arbeitsintensiv zusammengefügt werden müssen.
Vorzugsweise ist die Decke als Plattenkörper ausgebildet und weist einen gleichen oder ähnlichen Aufbau auf wie die Bodenplatte. Durch das Ausbilden als Plattenkörper weisen die bezeichneten Teile ein geringes Raumgewicht auf, sind jedoch stabil und verwindungssteif und können leicht in einwärts gerichtete Aussparungen der Außenwände abgelegt werden. Die Deckenplatten und die Bodenplatten können wie Regalfachböden zur Stabilisierung des von den Außenwänden gebildeten Käfigs eingeschoben werden. Alternativ ist jedoch die Aussparung nicht als enge Führung ausgebildet, sondern ermöglicht ein Spiel der Teile relativ zueinander.
Zweckmäßigerweise ist wenigstens ein Paar gegenüberliegender Außenwände als Giebelwand ausgebildet, weisen also einen oberen Bereich auf, der im wesentlichen eine Dreiecksform mit nach oben gerichteter Spitze aufweist. Die Verbindungslinie der gegenüberliegenden Spitzen definiert den First des Dachs. Bei einem im wesentlichen rechteckigen Grundriß des Gebäudes befinden sich die oberen Bereiche der anderen zwei seitlichen Außenwände in Höhe der Basis der Dreiecksform, so daß eine Auflage für ein in vielen Gegenden verbreitetes Spitzdach gebildet ist. Die oberen Kanten der Außenwände bilden die Auflage für zwei Dachhälften, die entlang der Verbindungslinie aneinanderstoßen. Die Dachhälften können, müssen aber nicht identisch hinsichtlich ihrer Abmessungen und Neigungen sein. Es ist möglich, diese Parameter bedarfsorientiert anzupassen, indem beispielsweise eine Dachhälfte größer ausgebildet und/oder flacher geneigt wird als die andere.
Es ist möglich, das Dach von der im wesentlichen durch die Außenwände gebildete Auflage teilweise oder vollständig lösbar und entfernbar auszubilden. Hierdurch kann das Transportgewicht herabgesetzt werden. Andererseits läßt sich so, insbesondere wenn der Überstand des Dachs über die Außenwände weggeklappt werden kann, z. B. um eine zum Dachfirst parallele Schwenkachse nach oben, das Hebezeug günstig an den Außenwänden anbringen. Vorteilhafterweise ist es möglich, daß dann das Hebezeug auch im Innern der Außenwände angreift, wodurch besonders günstige Hebelkräfte ausgenutzt werden können. Ein entfernbares Dach ist auch dann zweckmäßig, wenn beispielsweise die Höhe der Fabrikhalle oder von Brücken usw. einen Transport des Gebäudes mit Dach nicht ohne weiteres gestatten. Durch die von den Außenwänden separierbare Ausgestaltung der Dachelemente ergibt sich eine günstige Flexibilität bei der Herstellung, so daß die Herstellung des Gebäudes ähnlich den Baukastensystemen der Automobilherstellung erfolgen kann, indem eine Anzahl von Gebäudegrundrissen mit einer Anzahl von Dachgestaltungen frei kombinierbar sind. Dasselbe gilt für andere Bestandteile eines industriell gefertigten Gebäudes, die vorstehend bereits genannt wurden.
Vorzugsweise ist das Dach einstückig ausgestaltet. Dies bedeutet, daß die Beschichtung, die Dachdeckung und die Dachanordnung den individuellen Wünschen der Bewohner des Gebäudes angepaßt werden können. Es können z. B. gleich Solarkollektoren konstruktiv miteinbezogen oder aber miteingegossen werden. Diese Anordnung ermöglicht es, daß allgemein das Gebäude umweltgerecht mit solarer Energie, und im besonderen mit großformatigen bzw. dach- oder wandgroßen, auch Ziegel-, Schiefer- oder Schindeldachformen- und farbgleichen solarthermischen Kollektor- oder Photovoltaikfeldern zu bestücken. Das Dach kann ferner mit einem ausklappbaren Dachbalkon versehen sein.
Vorzugsweise sind die Außenwände in einer Sandwich-Konstruktion ausgebildet, umfassend zwei parallele Lagen aus einem Beplankungsmaterial, vorzugsweise Leichtbeton, zwischen denen als Tragelement ein Wabenkörper, z. B. aus Polypropylen oder Aluminium angeordnet ist. Diese Konstruktion verbindet vorteilhaft eine für den Hausbau ausreichende Stabilität mit einem geringen Gewicht. Der Leichtbeton bzw. die Leichtbetonlage bildet eine wetterfeste Außenhaut, die Schutz vor Wasser, Feuer, Wind, Sonneneinstrahlung usw. bietet. Der Leichtbeton weist eine Dichte von weniger als 1200 kg/m3 auf. Es sind Dichten bis zu 30 kg/m3 möglich. Das sich daraus ergebende geringe Gewicht kommt der Transportierbarkeit des Gebäudes und somit den zur Auswahl stehenden Zielen zugute. Vorteilhafterweise haben die Wabenkörper zur besseren Haftung der Verbindung zum Leichtbeton abgeflachte Wabenenden, die jede einzelne Wabe im Beton flüssig verankern und dadurch eine selbsttragende Realisation der Außenwände ermöglichen, die darüber hinaus das Gewicht von Bodenplatte, Decke und Dach tragen kann. Auch andere Sandwich- Konstruktionen, z. B. mit Stahl-, Aluminiumträgerarmierungen, Wellstegträger- oder Holzrahmenkonstruktion usw. sind möglich. Die Leichtbetonbeplankung kann mit geeigneten Materialien armiert werden, die aus dem Stand der Technik bekannt sind. Es ist möglich, die Außenwände nach Erreichen des Aufstellortes durch Füllen zu Beschweren.
Der Transport des Gebäudes erfolgt vorteilhaft auf dem Landweg oder per Schiff auf Binnen- oder anderen Gewässern. Das erfindungsgemäße Gebäude kann an der Unterseite der Außenwände angebrachte Räder oder Rollen lasten, die dem Gebäude eine Mobilität verleihen, die insbesondere auch in einer Serienfertigung nach Art eines Fertigungsbands frühzeitig von Nutzen ist. Somit kann neben dem Transport über Hebezeuge auch ein Transport auf einer Ladefläche erfolgen, z. B. der Ladebucht eines Binnenschiffes, der Pritsche eines Tiefladers auf Straßen oder Schienen, oder wie vorstehend bereits dargelegt auf einem Radsatz.
Es ist vorteilhaft, ein Hebezeug direkt an einem von oben günstig zugänglichen Bereichen der Außenwände angreifen zu lassen. Zweckmäßiger­ weise kann hierdurch die Höhe der Befestigungsstellen, an denen das Hebezeug an die Außenwände angebracht wird, derart eingestellt werden, daß sie beispiels­ weise in etwa auf Höhe des Schwerpunkts des Gebäudes liegen. Alternativ kann aber auch eine Einstellung vorgesehen werden, bei der das Hebezeug oberhalb des Schwerpunkts und vorzugsweise im oberen Bereich der Außenwände angebracht wird. Das erfindungsgemäße Gebäude ermöglicht also vorteilhaft ein Anheben von oben, z. B. mit einem Kran, aber auch mit anderen Hebezeugen.
Der Transport des Gebäudes erfolgt vorzugsweise mittels eines Luftverkehrsmittels. Das gesamte Gebäude hat ein Gesamtgewicht von maximal 30 Tonnen und vorzugsweise ein Gesamtgewicht im Bereich zwischen 10 Tonnen und 15 Tonnen (1 Tonne = 1000 kg), wodurch ein Lufttransport mit bekanntem Fluggerät möglich ist. Durch diese Transportmöglichkeit kann das Gebäude an jedem Ort der Welt vom Herstellerwerk auf eine vorgesehene Baustelle schlüsselfertig direkt transportiert werden, die 250 bis 10.000 km oder mit Zwischenlandungen zum Nachtanken sogar ein Vielfaches vom nächsten schiffbaren Fluß oder Gewässer oder dem Herstellerwerk entfernt ist.
Das erfindungsgemäße Gebäude ermöglicht es, ein ein- oder mehrgeschossiges Gebäude so zu konstruieren, daß es ein so niedriges Gewicht aufweist, daß es mit einem üblichen Transporthubschrauber und damit an jeden beliebigen Ort der Welt transportiert werden kann. Dort kann es direkt am endgültigen Aufstellungsort aufgestellt werden. Der Transport mit dem Hubschrauber hat den Vorteil, daß der Hubschrauber dann als sogenannter schwebender Kran verwendet werden kann und eine präzise, millimetergenaue Aufsetzung des Gebäudes an dem vorgesehenen Aufstellort ermöglicht ist Auf diese Weise ist es vorzugsweise möglich, auch an bereits stark bebauten oder schwer zugänglichen Gegenden am Wunschort ein Gebäude aufzustellen. Vorzugsweise erfolgt der Transport mit Hilfe eines Luftschiffs. Das Luftschiff kann als schwebender Kran verwendet werden und das Gebäude zentimetergenau auf den vorgesehenen Aufstellort verbringen. Treibstoffbevorratung stellt in der Regel keinen Engpaß dar. Als alternative zweckmäßige Transportmöglichkeit bietet sich der Transport mit Hilfe eines Ballons an. Auch bei diesem Transportmittel werden die gleichen Vorteile erreicht wie bei einem Luftschiff. Es versteht sich, daß der Transport über verschiedene Teilstrecken auch unter Benutzung verschiedener Transportmittel erfolgen kann.
Es ist vorteilhaft, wenn z. B. an den oberen Eckpunkten des Gebäudes in den Außenwänden Befestigungsstellen für das Angreifen eines Hebezeugs vorgesehen sind. Diese Befestigungsstellen für den Transport können bereits bei der Herstellung des Gebäudes bzw. seiner Bestandteile angebracht bzw. mit eingegossen werden. Sind die Befestigungsstellen beispielsweise als die Außenwände durchsetzende Bolzen oder dergl. ausgebildet, erfüllen sie eine Doppelfunktion, indem sie ferner als Stabilisierungselement dienen. Um eine einfache und schnelle Aufnahme des Transportgutes an einer Aufhänge­ vorrichtung sicherzustellen, können an den vier Ecken oder an weiteren Stellen an der Tragkonstruktion des Gebäudes oder der Raumzelle Tragestäbe oder Seile aus Leichtmetall, Kunststoff und sonstigem passendem Material gleich beim Herstellungsvorgang miteingebaut und eingegossen werden, die einen Schnellverschluß aufweisen und auch für nachfolgende Transportmaßnahmen im erfindungsgemäßen Gebäude verbleiben.
Zweckmäßigerweise umfassen die Mittel zum Angreifen eine Tragevorrichtung in der Art eines Tragegeschirrs, die beim Anheben des Gebäudes ein günstiges Ausbalancieren der Gewichtskräfte gewährleistet. Zugleich dient ein solches Tragegeschirr als Kupplungselement zwischen Gebäude und Hebezeug, z. B. einem Hubschrauber wie vorstehend beschrieben. Das Tragegeschirr ermöglicht somit eine Standardisierung der Transport­ maßnahmen für unterschiedliche Transportmittel und unterschiedliche Gebäude. Das Anbringen das Hebezeug ist bei dem erfindungsgemäßen Gebäude einfach durchführbar. Die Gefahr, daß beim Transport des Gebäudes dessen Aufbau ins Wanken gerät oder bei Windstoß seitenwindempfindlich ist, besteht nicht mehr.
Das erfindungsgemäße Gebäude kann vorteilhaft mit anderen Gebäuden zu kompletten Wohneinheiten zusammengefügt werden. Solche nach dem Baukastenprinzip zusammengefügten und entsprechend erweiterbaren Einheiten sind platzsparend und bieten die Möglichkeit, die Anordnung der einzelnen Wohneinheiten entsprechend zu variieren. So können an den Außenwänden des erfindungsgemäßen Gebäudes problemlos Anbauelemente angeordnet werden.
Die Innenaufteilung des erfindungsgemäßen Gebäudes ist durch variable Zwischenwände flexibel anpaßbar und kann dadurch der jeweiligen Personenzahl und dem Bedarf angepaßt werden. Dadurch sind vielfältige Varianten möglich.
Einhergehend mit einer günstigen Gewichtsreduzierung ist es, wenn das Gebäude ein sogenanntes Hypokaustensystem aufweist, d. h. also daß die Wärme- und Kühlluftführungen in einer hohlen Wand, z. B. in Wandhohlräumen angeordnet sind.
Es ist sowohl möglich, die Geschoßabtrennungen in das erfindungsgemäße Gebäude von oben mit einem Kran als auch von unten mit einem Hubgerät einzuführen. Auch Kombinationen sind möglich, z. B. eine Geschoßdecke von oben und eine (tiefer angeordnete) Geschoßdecke und die Bodenplatte von unten. Zweckmäßigerweise werden gemeinsam mit den Geschoßabtrennungen etwaige Träger, Innenwände oder Treppenteile zugleich mit in das Innere des Gebäudes eingeführt, so daß ein umständliches nächträgliches Einbringen nicht erforderlich ist. Es ist im übrigen möglich, die Treppe im Bereich der Innenseite der Außenwände zu befestigen, so daß sie nicht vollständig an den Geschoßabtrennungen lastet.
Die Vorrichtung und das Verfahren für die Herstellung eines Gebäudes ist für großdimensionierte Formkörper aller Art geeignet. Es ist insbesondere auch für Gebäudeteile, große Tafeln, Garagen, Form- und Hohlkörper aller Art usw. geeignet. Es ist möglich, die Schalung bzw. einen Teil der Schalung, z. B. die Innenschalung so auszubilden, daß sie zur Druckbeaufschlagung des in die Schalung eingetragenen Materials geeignet ist. Durch das Ausüben eines Drucks auf z. B. Schaumgemisch bis kurz vor dem Abbinden des Betons läßt sich vorteilhaft eine integrale Oberflächenstruktur erzeugen, die eine quasi porenfreie Haut schafft.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in schematischer perspektivischer und teilweise geschnittener Darstellung eine Vorrichtung zur Herstellung eines großflächigen Formkörpers aus Leichtbeton.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie II-II aus Fig. 1 während der Herstellung des Formkörpers aus Leichtbeton.
Fig. 3 zeigt im Querschnitt den Formkörper aus Fig. 2 nach Fertigstellung, bei dem es sich um eine Außenwand eines rechteckigen Gebäudes handelt.
Fig. 4 und 5 zeigen schematisch in Querschnittsdarstellung und in teilweise freigeschnittener Seitenansicht die Schritte für das Anordnen der Geschoßabtrennungen in dem Gebäude aus Fig. 3.
Fig. 6 zeigt in einem Schnitt entlang der Linie VI-VI aus Fig. 5 eine Einbauvariante für das Anordnen der Geschoßabtrennungen in dem Gebäude aus Fig. 3.
Fig. 1 zeigt den Aufbau eines Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung zur Herstellung von Formkörpern aus Leichtbeton, die allgemein mit 1 bezeichnet ist. Der Formkörper weist die Form eines Wohnhauses 2 mit einem Erdgeschoß, einem ersten Obergeschoß und einem darüber angeordneten Dachgeschoß auf.
Die Vorrichtung 1 zur Herstellung von Formkörpern umfaßt eine Schalung, die sich aus mehreren Schalungsgliedern zusammensetzt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das herzustellende Wohnhaus 2 einen rechteckigen Grundriß auf, und die Schalung umfaßt vier Außenschalungen 3 und vier Innenschalungen 4. Die Außenschalungen 3 begrenzen die zu formenden Außenwände 5 des Wohnhauses 2 auch nach unten, d. h. das Wohnhaus 2 wird in seiner aufrechten Lage hergestellt. Zwischen Innenschalung 4 und Außenschalung 3 entsteht jeweils eine der vier Außenwände 5 des Wohnhauses 2. Die Eckpartien der zu formenden Außenwände sind jeweils so von Schalungen umgeben, daß der begrenzte Raum ineinander übergeht, so daß das hergestelte Wohnhaus nahtlos und einstückig ausgebildet ist. Die Schalungen 3, 4 sind mit Rädern 6 versehene, die es ermöglichen, sie schienengebunden 7 zu verlagern, so daß sie eine präzise vorgebbare Stellung reproduzierend einnehmen können. Alternativ ist es möglich, die von Baustellen bekannten Verschalungen aus Holz oder dergl. zu verwenden.
Die Vorrichtung 1 umfaßt ferner eine Mehrzahl von Lanzen 8, die zwischen die Schalungen 3, 4 hineinragen. Die Lanzen 8 werden an ihrem oberen Enden zu Bündeln 9 zusammengeführt, welche Bündel 9 an Mitteln 10 zur vertikalen Verlagerung angeordnet sind. Insgesamt sind drei Bündel vorgesehen, je eines für die Schmalseiten des Gebäudes mit Giebelaufbau, und ein gemeinsames Bündel für die beiden Längsseiten. Die drei Bündel 9 sind aber an dieselben Mittel 10 zur vertikalen Verlagerung befestigt, so daß die vertikale Verlagerungsbewegung synchronisierbar ist.
Die Lanzen bestehen aus einer Vielzahl von gerinfügig gegeneinander neigbaren Schlauchgliedern, die aufgrund ihres Eigengewichts dazu neigen, sich in die Vertikale auszurichten. Im Inneren der Schlauchglieder sind in einem Bereich ca. 1 m oberhalb der am unteren Ende der Lanzen 8 angeordneten Austrittsöffnung 8a zwei flexible Schläuche eingelassen, die insgesamt die Zufuhr von drei Komponenten zulassen (zwei durch die Schläuche und die Dritte durch den Bereich außerhalb der Schläuche, aber innerhalb der Lanze), einer ersten Komponente wie Pulver oder dergl., einer zweiten Koponente wie einem Härter oder dergl. und einer dritten Komponente wie einem Beschleuniger oder dergl. Innerhalb des letzten Meters erfolgt eine Reaktion bzw. Durchmischung der Komponenten. Es ist natürlich möglich, die Komponenten nur wahlweise zuzuführen bzw. die Lanzen 8 so auszubilden, erst bei Austritt aus der Öffnung 8a die Komponenten vermischt werden.
Die Lanzen sind in Ösen 11 geführt, die entweder in der Schalung 3, 4 angeordnet sind und bei der Herstellung des Wohnhauses 2 verloren gehen, und die eine axiale Führung der Lanzen sicherstellen. So ist es möglich, die eigentlich zur Vertikalen hinneigenden Lanzen an den jeweils gewünschten Austragort zu biegen.
Gemäß einer bevorzugten Variante ist in dem Intervall zwischen Innen- und Außenschalung noch ein Trägerelement angeordnet, vorzugsweise eine Röhrchen- oder Wabenstruktur aus Polypropylen mit das Lumen der Röhrchen verengenden, abgeflachten Enden. Dann ist es möglich, in diesem Trägerelement anstelle der Ösen einen Führungskanal oder dergl. auszubilden, so daß die axiale Führung der Lanzen gewährleistet ist. In diesem Fall können ferner Durchbrechungen in dem Trägerelement dafür sorgen, daß Versteifungs­ rippen aus Beton erzeugt weden, die das Trägerelement im Bereich des von der Lanze bereits verlassenen Führungskanals durchsetzen.
Die Lanzen sind an einer Förderpumpe 12 angeschlossen, die das auszutragende Material, im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein noch nicht ausgehärtetes Leichtbetongemisch, zuführt.
Die Mitte zum Verlagern der Bündel 9 weisen ein elektromotor­ getriebenes System Ritzel-Zahnstange auf, das vertikale Verlagerungs­ bewegungen ermöglicht. Ebenso kommt ein hydraulischer Antrieb oder dergl. in Betracht. Eine Steuerung ermöglicht es, die Verlagerungsgeschwindigkeiten in Abhängigkeit von dem Materialdurchsatz und der Materialzusammenseztung in den Lanzen, der gewünschten örtlichen Dichte des Wohnhauses zu variieren. Vorzugsweise ist ein mit 15 angedeuteter optischer Sensor an wenigstens einer der Lanzen 8 in Höhe der Austrittsöffnung 8a vorgesehen, so daß der Abstand zu dem Niveau des Leichtbetons leicht bestimmbar ist. Alternativ kommt als Meßeinrichtung auch ein Inrarotsensor oder ein Schallwellenmeßgerät in Betracht. Es ist ferner möglich, das Niveau des Füllstands durch ein Fenster in der Schalung, Sensoren in der Schalung oder dergl. zu bestimmen.
Es ist zu erkennen, daß es ferner möglich ist, ein im vorliegenden Ausführungsbeispiel einstückig mit den Schalungen für die Seitenwänden ausgebildetes Schalungsteil für das Dachteil 14 des Wohnhauses 2 vorzusehen, so daß das Dachteil ebenfalls optional einstückig mit den Außenwänden hergestellt weden kann.
Es ist ferner zu bemerken, daß die Innenschalung in Höhe der Geschoßabtrennungen, zu denen weiter unten noch weiteres zu sagen ist, horizontale, an ihrer Unterseite gestufte Vorsprünge 15 aufweist, die zur Erzeugung der Gegenform in der Innenseite der Außenwände 5 ausgebildet sind.
Das Verfahren zur Herstellung des Formkörpers wird nachstehend beispielhaft erläutet.
In einem ersten Schritt werden Schalungen zusammengestellt, die die Gegenform des herzustellenden Wohnhauses definieren. Der Bereich der Außenwände 5 ist dann mit Ausnahme des obersten Bereichs vollständig abgeschlossen. Es ist möglich, ein Tragelement aus Polypropylen in dem Zwischenraum zwischen Innen- und Außenschalung anzuordnen, das zur Versteifung der Außenwände dient.
Sodann werden die Lanzen in nahezu äquidistanten Abständen in den Schalungsinnenraum eingeführt. Es ist natürlich möglich, die Lanzen gemeinsam mit dem Zusammenführen der Schalungen in Ihre Ausgangslage zu plazieren. Vorzugsweise sind Führungsösen für die Lanzen vorgesehen, die ein radiales Ausschlagen bei Druckänderungen in der Zufuhr des Betongemischs unterbinden.
Sodann erfolgt das Einbringen des Betongemischs. Die ausgetragene Menge zw. das Mischungsverhältnis der ausgetragenen Komponenten kann proportional zur gewünschten Dichte der Außenwände 5 des zu formenden Gebäudes 2 erfolgen. So wird zunächst eine unterer Bereich mit noch nicht abgebundenem Leichtbeton und ggf. Zuschlagstoffen gefüllt, der ausreicht, um einen umlaufenden Stützkranz 20 zu schaffen, in dem auch die Bodenplatte aufgehängt werden wird. Der Stützkranz weist z. B. ein Raumgewicht von ca. 1000 kg/m3 auf. Hierfür wird eine geringe Dosierung von Schäummitteln zugesetzt. Ferner ist es möglich, die Verlagerungsbewegung der Lanzen zu drosseln, oder mehr Flüssigkeit zuzugeben, damit es zu einem langsameren Abbinden und somit zu einem etwas stärkeren Setzen oder Sedimentieren des Betongemischs kommt. Der Bereich der Außenwände über dem Stützkranz wird anschließend, immer noch in einem kontinuierlichen Arbeitsgang, mit einem in seiner Zusammensetzung geringfügig veränderten Betongemisch aufgefüllt, wobei durch stärkeres Schäumen ein schnelleres Füllen des Raumes und somit eine raschere Verlagerungsbewegung der Lanzen vorzusehen ist. Dieser Bereich der Außenwände weist nach dem Abbinden beispielsweise ein Raumgewicht von ca. 100 kg/m3 auf. Im Bereich des Speichers kann für die Giebelwände ein reduziertes Raumgewicht von dann ca. 80 kg/m3 vorgesehen werden, so daß dieser Bereich aufgrund der geringeren Dichte thermisch besser isoliert ist.
Nachdem die Schalung vollständig oder zumindest soweit wie gewünscht gefüllt ist, wird der Austrag weiteren Materials gestoppt, und die Lanzenbündel aus der Schalung hinaus nach oben verfahren. Unterdessen bindet das Material ab. Es ist möglich, zur Beschleunigung des Abbindevorgangs die beheizbar ausgebildeten Schalungen 3, 4 auf Temperatur zu bringen bzw. zu halten.
Es ist möglich, während der Wartezeit auf das Abbinden des Leichtbetons die Lanzenbündel in einer zweiten Schalung, die z. B. unweit der erstgenannten angeordnet ist, zwischenzeitlich zum Herstellen eines anderen Formkörpers, auch ganz anderer Gestalt, einzusetzen.
Nach dem Abbinden des Leichtbetongemischs werden die Schalungen abgeschlagen, oder wenn sie wie in Fig. 1 gezeigt verlagerbar sind, zurückgezogen. Es ist nunmehr möglich, das fertige Gebäude aus der Schalung abzuheben, z. B. mit einem Kran oder einem Hubschrauber, und es in eine nächste Station zu befördern, wo die Karakasse aus einstückigen selbsttragenden Außenwänden weiter vervollständigt werden kann. Vorteilhafterweise wurde zu diesem Zweck - vorzugsweise in den oberen Ecken des Gebäudes - Mittel zum Angreifen eines Hebemittels angeordnet, die in den einstückigen Außenwänden eingegossen wurden. Nach Absetzen der Außenwände auf Rädern oder dergl. kann die Karakasse auch in die nächste Station, in der die Geschoßabtrennungen und/oder die Dachhälften aufgesetzt werden, weitergeschoben werden.
Durch die außerordentliche Geschwindigkeit und Präzision der Herstellung des Gebäudes sowie die kostengünstig kurzen Taktzyklen läßt sich ein Gebäude mit sagenhaftem Preis-Leistungs-Verhältnis herstellen. Dasselbe gilt für alle anders gestalteten hohlen oder vollen Formkörper, bei denen vorzugsweise eine definierte Dichteverteilung geschaffen wird.
Wie in Fig. 3 genauer zu sehen, weist das erfindungsgemäß hergestellte unfertige Haus bereits Ausnehmungen 21 für das Einbringen von Geschoßabtrennungen auf. Die Ausnehmungen 21 sind in der Innenseite der Außenwände umlaufend vorgesehen. Die Ausnehmung 21 weist eine Stufe 22 auf, die mit den Außenwänden 5 einstückig ausgebildet ist. Alternativ kann die Stufe 22 auch durch Einbringen einer montierten Leiste für Kabel, Leitungen und dergl. ausgebildet werden.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 4 bis 6 wird nunmehr kurz erläutet, wie die Geschoßabtrennungen, zu denen neben den Geschoßdecken auch die Bodenplatte gehören, eingebracht werden.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch das Gebäude 2 in Höhe einer Geschoßdecke. Man erkennt die umlaufende Ausnehmung 21. In Seitenansicht ist zur Horizontalen geneigt ein Abtrennungselement 23 gezeigt, dessen Länge die lichte Breite im Gebäude 2 übersteigt, jedoch nicht Breite innerhalb der Ausnehmung 21. Die Dicke des Abtrennungselements 23 ist geringer als die Höhe der Ausnehmung 21 und höher als die Stufe 22. Der Bereich oberhalb der Stufe vermag jedoch die Dicke des Abtrennungselements aufzunehmen.
In einem ersten Schritt wird die obere Kante des Abtrennungselements 23 im wesentlichen mit der Ausnehmung 21 ausgefluchtet und unter Eindringen in die Ausnehmung 21 in die Horizontale verschwenkt (vgl. Fig. 5). Dann wird das Abtrennungselement 23 wieder ein Stück aus der Ausnehmung herausgezogen und in die gegenüberliegende Ausnehmung 21 eingeführt. So liegt dann das Abtrennungselement 23 zunächst horizontal auf. Entprechend werden weitere Abtrennungselemente 23', 23", ... eingeführt, bis zum letzten Abtrennungselement. Um einen ausreichenden Platz für dieses zu schaffen, muß wenigstens ein am Rande angeordnetes Abtrennungselement in den Bereich oberhalb der Stufe eingeschoben werden (Fig. 6), um ausreichend Platz für das Einführen des letzten Abtrennungselements zu schaffen. Das zunächst ausgewichene Element wird, nachdem das letzte Abtrennungselement in der Horizontalen aufliegt, wieder in dieselbe Ebene verlagert, so daß alle Abtrennungselemente nunmehr benachbart sind.
In einem anschließenden Schritt werden die Abtrennungselemente paarweise miteinander verbunden, so daß eine einstückige Geschoßdecke resultiert. Es versteht sich, daß bevor die letzten Abtrennungselemente eingesetzt werden, Hauszubehör wie Sanitäreinrichtungen, Innenwände etc. auf die bereits angeordneten Abtrennungselemente aufgestapelt werden können. Es ist ebenfalls zu vestehen, daß die Abtrennungselemente nicht alle gleich breit sein müssen, so kann z. B. ein schmales Abtrennungselement die Handhabung beim Erstellen der Geschoßdecke stark vereinfachen.
Sobald alle Geschoßabtrennungen gemäß vorstehendem Verfahren eingerichtet wurden, bildet das Gebäude mit dem Dach einen wetterfesten Abschluß gegen die Umgebung. das Gesamtgewicht des Gebäudes, also das Eigengewicht der Außenwände, das Gewicht der Geschoßabtrennungen und das Gewicht des Dachs, lasten an den selbsttragenden Außenwänden.
Das resultierende Gebäude ist nicht nur ausgesprochen leichtgewichtig, sonder räumt auch die Möglichkeit ein, die Geschoßabtrennungen wieder zu entfernen, z. B. für eine Generalsanierung, oder wenn z. B. eine Treppe an einen anderen Ort verlagert werden soll.

Claims (26)

1. Verfahren zum Herstellen eines Gebäudes, durch Herstellen von selbsttragenden Außenwände zu einer umfangsmäßig geschlossenen Baueinheit, wobei wenigstens ein Paar von Außen­ wänden einander zugewandt wenigstens eine horizontale Ausnehmung aufweist, gekennzeichnet durch Anordnen einer Geschoßabtrennung in die wenigstens eine Ausnehmung durch schräges Einführen der Geschoßabtrennung innerhalb des geschlossenen Umfangs der Baueinheit.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoß­ abtrennung aus einer Mehrzahl von Abtrennungselementen zusammen­ gesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennungselemente einzeln in die wandbreite Ausnehmung eingeführt werden und anschließend zusammengesetzt werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennungselemente parallel zu der Ausnehmung in dieser verschoben werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Abtrennungselemente wenigstens teilweise in einer Wand quer zu der die Ausnehmung aufweisenden Außenwand unter Bildung einer Lücke für das Einfügen eines weiteren Abtrennungselements gestapelt werden, und daß die Lücke durch Aufheben des Stapels endgültig geschlossen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßabtrennung, nachdem ihre obere Kante das Niveau der Ausnehmung erreicht hat, in einen Ausweichraum der Ausnehmung eingeschoben wird und um die obere Kante bis zum Erreichen einer Lage nahe der Horizontalen verschwenkt wird, um anschließend aus dem Aufnahmeraum wenigstens ein Stück heraus- und in die horizontale Ausnehmung der zugewandten Außenwand eingeschoben zu werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßabtrennungen sukzessive von unten in das Innere des Gebäudes eingeführt werden, und daß mit der obersten Geschoß­ abtrennung begonnen wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßabtrennungen sukzessive von oben in das Innere des Gebäudes eingeführt werden, und daß mit der untersten Geschoß­ abtrennung begonnen wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß beim Herstellen der Außenwände eine umlaufende horizontale Ausnehmung in diese eingeformt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in die Ausnehmung eine Stufe dadurch hergestellt wird, daß die Ausnehmung in ihrem unteren Bereich weniger tief in die Außenwände eingeformt wird als in ihrem oberen Bereich.
11. Gebäude mit vertikalen Außenwänden und wenigstens einer Geschoßabtrennung, wobei die Geschoßabtrennung eine über den Abstand der einander zugewandten Außenwände überstehende Erstreckung aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Paar einander zugewandter Außenwände innen­ seitig eine wandbreite und horizontal verlaufende Ausnehmung aufweist, in der die Geschoßabtrennung abgelegt ist, und
daß der Überstand der Geschoßabtrennung kürzer ist als die Tiefe wenigstens einer der Ausnehmungen,
wobei die Geschoßabtrennung durch schräges Einführen der Geschoß­ abtrennung zwischen dem Paar einander zugewandter Außenwände in die wenigstens eine Ausnehmung eingeführt und dort um ihre eingeführte Kante in die Horizontale verschwenkt ist, und wobei die der Schwenkkante abgewandte Kante durch axiale Verlagerung auf der zugewandten Ausnehmung abgelegt ist.
12. Gebäude nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßabtrennung eine Bodenplatte ist.
13. Gebäude nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßabtrennung eine Geschoßdecke ist.
14. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Geschoßabtrennung aus einer Mehrzahl von nachträglich ein- und ausbaubaren Abtrennungselementen zusammen­ gesetzt ist.
15. Gebäude nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennungselemente zum Zusammenstecken ausgebildete Längsseiten aufweisen.
16. Gebäude nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennungselemente miteinander verschweißt sind.
17. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontale Ausnehmung eine Stufe aufweist.
18. Gebäude nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die der nach innen weisende Bereich der Ausnehmung zur Ablage der Geschoßabtrennung ausgebildet ist.
19. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Höhe in der Ausnehmung oberhalb der Stufe größer ist als die Dicke der Geschoßabtrennung.
20. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Bereich der Ausnehmung oberhalb der Geschoß­ abtrennung durch eine Leiste verkleidet ist.
21. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die horizontale Ausnehmung ferner zur Aufnahme von Versorgungskanälen ausgebildet ist.
22. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Geschoßabtrennung zugleich als Einrichtung zum Temperieren der wenigstens einerseits der Geschoßabtrennung angeordneten Räume ausgebildet ist.
23. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Geschoßabtrennung Mittel zur Schalldämmung umfaßt.
24. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenseite der Außenwände und/oder auf einer oder beiden Flächen der Geschoßabtrennung quer zu den Ausnehmungen verlaufende Aussparungen zum Fixieren von inneren Zwischenwänden vorgesehen sind.
25. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Träger für die Abstützung von übereinander angeordneten Geschoßabtrennungen vorgesehen sind.
26. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Ausnehmung innenseitig in den Außenwänden umlaufend ausgebildet ist.
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