DE19747042C1 - Verfahren zur Herstellung eines Gebäudes sowie Gebäude - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Gebäudes sowie GebäudeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Gebäudes
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft ferner ein Gebäude
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
DD-PS 213 012 beschreibt ein Verfahren zum Reparieren von
Deckenbalken mit Hilfe eines Balkenschuhs, der anstelle eines abgesägten und
im Mauerwerk verankerten Endes des Balkens eingesetzt wird. Der Balkenschuh
umfaßt den Balken seitlich mit zwei U-Profilen, deren Schenkel nach außen
weisen und die unterhalb des Balkens in der Nähe des Mauerwerks über ein
Auflageblech und in einer größeren Entfernung zum Mauerwerk oberhalb des
Balkens mit einem Auflagehutblech, das seinerseits in etwa 2/3 der Höhe des
Balkens U-förmig überspannt, verbunden sind. Bei Bedarf kann, wenn die Höhe
des Balkens nicht ausreicht, die fehlende Höhe mit Hartholz oder Stahlplatten
aufgestockt werden. Das Auflageblech stützt den Balken nach unten ab, während
das Auflagehutblech den Balken daran hindert, von der Auflage abzuheben. Die
Reparatur eines Balkens erfolgt dadurch, daß zunächst eine zeitweilige Balken
abstützung für den Balken vorgesehen wird und das in dem Mauerwerk
verankerte Ende des Balkens abgesägt wird. Anschließend wird der Balkenschuh
dem Balken aufgestülpt, wobei zweckmäßigerweise der Balken durch die Aus
nehmung, die von den beiden U-Profilen dem Auflageblech und dem Auflagehut
blech gebildet ist, hindurch geführt wird und anschließend der Balkenschuh derart
in einem bestimmten Abstand von dem Mauerwerk verschwenkt wird, daß das
Auflageblech den Balken untergreift und das Auflagehutblech den Balken über
greift. Nachdem der Balken und der Balkenschuh die richtige Lage zueinander
eingenommen haben, wird der Balkenschuh in Richtung auf das Mauerwerk in
eine darin vorgesehene Ausnehmung mit Auflage axial verschoben. Es versteht
sich, daß die Ausnehmung in dem Mauerwerk, in der das Auflager zunächst für
das abgesägte Balkenkopfstück und später für den Balkenschuh vorgesehen ist,
keine durchgehende Nut ist, die sich horizontal oder umlaufend in dem Mauerwerk
erstreckt, sondern vielmehr ein Loch, in dem das Auflager mehr oder weniger
flach zwecks Abstützung des Balkens ausgebildet ist.
DE-OS 26 02 000 A1 zeigt ein Gebäude, das aus aufeinander
getürmten Bausteinen gebildet ist, bei dem für die Geschoßabtrennung ein Rund
balken in einer horizontalen Nut der Bausteine vorgesehen ist, wobei auf dem
Rundbalken Geschoßbalken, das Geschoß traversierend, angeordnet sind, wobei
die Enden der Geschoßbalken in vertikalen Nuten der Bausteine aufgenommen
sind. Die eigentliche Geschoßabtrennung erfolgt dann durch Aufbauten auf den
Geschoßbalken und somit unabhängig von den vertikalen und/oder horizontalen
Nuten innerhalb der Bausteine und auf jeden Fall innerhalb desjenigen Bereichs,
der von den Bausteinen und damit von der Innenseite der Außenwände umgrenzt
wird. Ein schräges Einführen wird nicht gelehrt.
US-PS 2 044 844 zeigt eine Zwischendecke aus Beton, unter der
eine abgehängte Decke angeordnet ist, wobei der Zwischenraum zwischen
Geschoßdecke und abgehängter Decke dazu genutzt wird, Warmluft zur
Beheizung der Räume oberhalb der Geschoßdecke zu nutzen. Hierfür sind
besondere Kanäle vorgesehen. Eine umlaufende horizontale Nut nimmt die
Unterseite der Geschoßdecke auf, während an bestimmten Stellen, an denen die
Luft in den über der Geschoßdecke gelegenen Raum austreten kann, die
Geschoßdecke in hierfür vorgesehene Aussparungen eingelassen ist. Soweit
Teile der Zwischendecke in den Außenwänden fest verankert sind, sind diese
eingemauert und nicht einschwenkbar. Die Außenwände weisen keine
Ausnehmung auf, in denen die Geschoßabtrennung aufliegen könnte.
Generell läßt sich sagen, daß die bisher aus der Praxis bekannten
Gebäude immer zunächst eine horizontale Ebene wie Boden- oder Geschoß
decke z. B. aus Beton gießen und anschließend auf dieser lastend die vertikalen
Außenwände des darüberliegenden Geschoßes anordnen. Hierdurch sind die
Geschoßabtrennungen einstückig mit den Außenwänden verbunden, was das
Gewicht des Hauses erhöht und einen etagenweisen Herstellvorgang zur Folge
hat. Ein solcher Herstellvorgang ist zeitintensiv und für Herstellprozesse in der
Fabrik nicht geeignet.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. ein Gebäude nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 11 vorzuschlagen, bei denen es möglich ist, ein Gebäude,
insbesondere ein mehrgeschossiges Gebäude, mit einer flexiblen Unterteilung in
Geschosse auszustatten.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Verfahren
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 und bei
dem eingangs genannten Gebäude erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst.
Das Gebäude ist mit selbsttragenden Außenwänden ausgebildet, so
daß es keiner zusätzlichen Stabilisierungsmittel bedarf, um diese Außenwände
aufzustellen. Hierdurch ist es vorteilhaft möglich, daß Gebäude auch ohne
Geschoßabtrennungen, d. h. ohne Bodenplatte und ohne Geschoßdecke, aufzu
stellen. Ferner ist es hierdurch möglich, das Gebäude an seinen Außenwänden
hängend aufzuhängen, um es z. B. mit einem Kran oder anderen Hebemitteln über
kürzere oder längere Distanzen zu transportieren. Wahlweise ist bereits ein Dach
zwecks Überdeckung der Außenwände vorgesehen. Schließlich ermöglicht diese
Bauweise das Herstellen eines über ein einzelnes Geschoß hinausgehendes
Gebäude, ohne daß die Herstellung von Geschoßabtrennungen, insbesondere
von Geschoßdecken, die Herstellung verzögert.
Erfindungsgemäß ist eine Geschoßabtrennung nachträglich ein- und
ausbaubar in horizontalen Ausnehmungen der Innenseite der Außenwände
angeordnet. Diese Maßnahme ermöglicht es vorteilhaft, daß ein ein- oder
mehrgeschossiges Gebäude zunächst wie eine Karakasse erstellt wird, indem
zunächst die Außenwände vorzugsweise nahtlos gegossen oder geformt werden,
in einem daran anschließenden Schritt und vorzugsweise in einer räumlich von
der Anordnung zur Herstellung der Außenwände getrennten Station, die
Geschoßabtrennungen eingebracht werden.
Die Geschoßabtrennung, bei der es sich um eine Bodenplatte
handeln kann oder aber um eine Geschoßdecke, ist vorteilhafterweise aus einer
Mehrzahl von Abtrennungselementen zusammengesetzt. Hierdurch ist es
möglich, gewichtsmäßig günstig handhabbare Dimensionen von Abtrennungs
elemente vorzusehen, die sukzessive in gegenüberliegende Ausnehmungen
eingebracht werden, um anschließend bereits in der Ausnehmung aufliegend
paarweise benachbart zusammengesetzt werden.
Gemäß einer bevorzugten Variante ist die längste Erstreckung des
Abtrennungselementes größer als die zugehörige freie Querschnittsfläche der
Innenseite der Außenwände. Dann geschieht das Anordnen der aus den
Abtrennungselementen zusammenzusetzenden Geschoßabtrennungen in der
Weise, daß jedes Abtrennungselement schräg in das Innere der Außenwände
eingeführt wird, da bei horizontaler Anordnung des Abtrennungselementes ein
Einführen in das Innere der Außenwände nicht möglich wäre. Erreicht die
Unterkante des geneigt nach oben geführten Abtrennungselements die ihm
zugedachte horizontale Ausnehmung der Innenseite der Außenwand, wird das
Abtrennungselement in die Ausnehmung hineingeführt und anschließend um eine
Achse, deren Drehachse sich im wesentlichen innerhalb der Ausnehmung
befindet, derart verschwenkt, daß sich das Abtrennungselement der Horizontalen
annähert. Um an der Schwenkachse gegenüberliegenden Innenseite der
Außenwand vorbeipassen zu können, muß die zunächst in die Ausnehmung
eingeführte Unterkante weiter in die Ausnehmung hineinversenkt werden. Sobald
der horizontale Zustand erreicht ist, wird das Abtrennungselement wieder ein
Stück hinausgezogen und in die gegenüberliegende Ausnehmung eingeführt.
Somit liegt das Abtrennungselement auf gegenüberliegenden Ausnehmungen in
der Innenseite der Außenwände auf und wird durch seine Schwerkraftwirkung
bereits gehalten. Es ist möglich, die Auflagefläche der Ausnehmungen mit einem
rutschhemmenden Belag auszukleiden, um den Reibkoeffizienten der
Abtrennungselemente zu erhöhen.
Nach und nach wird die zunächst lichte Öffnung auf Höhe der
horizontalen Ausnehmungen mit derart eingeführten Abtrennungselementen
gefüllt, bis schließlich ein letztes Abtrennungselement die Öffnung nahezu
verschließt. Für die Einführung des letzten Abtrennungselementes ist es
erforderlich, daß wenigstens eines der beiden Abtrennungselemente, die im
Bereich einer Innenseite einer Außenwand angeordnet sind, welche quer zu den
vorgenannten Außenwänden verläuft, mit ihrer Längsseite in eine horizontale
Ausnehmung hineingeschoben wird. Auch diese Ausnehmung ist zu diesem
Zweck tiefer ausgebildet, als zwingend erforderlich. Nach Verbinden der
Abtrennungselemente, was sowohl Stück für Stück als auch erst nach Einfügen
aller Abtrennelemente erfolgen kann, ist die Geschoßabtrennung auf diese Weise
hergestellt. Grundsätzlich ist es beliebig, ob die Abtrennungselemente bzw. die
gesamte Geschoßabtrennung von oben oder von unten eingeführt werden. Da
zweckmäßigerweise ein Dach bereits gemeinsam mit den Außenwänden
hergestellt und befestigt ist, ist es zweckmäßig, die Geschoßabtrennungen von
unten in das Innere der Außenwände emporzuschieben und somit zunächst die
höchste Geschoßabtrennung, dann die zweithöchste usw. bis hin zur Bodenplatte
in der entsprechenden Reihenfolge vorzusehen.
Bei den Abtrennungselementen handelt es sich vorzugsweise um
eine Sandwichartige Wabenkonstruktion aus Alumninium oder dergl., die
leichtgewichtig ausführbar sind und zugleich gut miteinander zu einer einstückigen
Geschoßabtrennung verbindbar sind. Gemäß einer ersten Variante können die
einmal eingesetzten Abtrennungselemente zu einer Geschoßabtrennung
verschweißt werden. Alternativ ist es möglich, die an den paarweise aneinander
stoßenden Längsseiten so auszubilden, daß sie in der Art einer Verbindung
männlicher Stecker mit weiblicher Steckhülse gegenseitig verklemmbar bzw.
verrastbar sind. Diese Ausbildung hat den weiteren Vorteil, daß sie es zuläßt, im
Inneren der Abtrennungselemente verlaufende Leitungen, Rohre, akustische
Invertiereinrichtungen und dergl. jeweils anzuschließen, so daß innerhalb der
Geschoßabtrenungen solche Netze angeordnet werden können. Insbesondere
handelt es sich bei solchen Netzen um in die Geschoßbtrennung integrierte
Einrichtungen zum Temperieren, z. B. Fußbodenheizungen, Deckenheizungen,
Luftkonvektionsheizunge oder dergl.
Vorteilhafterweise ist die Ausnehmung gestuft, so daß eine erste,
niedrigere Stufe als Ablagefläche und eine zweite auf einem höheren Niveau
angeordnete weiter nach außen reichende Stufe als Manövrierraum zur
Verfügung steht. Für diesen Zweck ist es günstig, wenn die Höhe des
vorgezeichneten Manövrierraumes ausreicht, eine Geschoßabtrennung der Höhe
nach vollständig aufzunehmen. In diesem Fall kann ein Teil bzw. die vollständige
Geschoßabtrennung zunächst in den Manövrierraum ausweichen und später nach
stückweisem Herausziehen in eine Endposition abgesenkt werden.
Es ist möglich, den Ausweichraum sowie einen Teil der ersten Stufe
für Versorgungskanäle anschließend in dem Gebäude vorzusehen oder aber
diese Kanäle bereits vor Einlegen der Geschoßabtrennung vorzusehen. So ist es
insbesondere möglich, die Stufe mittels der Versorgungskanäle auszubilden.
Zweckmäßigerweise handelt es sich bei der Geschoßabtrennung
zugleich um eine Einrichtung zum Temperieren der wenigstens einerseits der
Geschoßabtrennung angeordneten Räume. Das bedeutet, daß die Geschoß
abtrennung entweder als Deckenheizung oder als Fußbodenheizung oder als
Kombination daraus oder zusätzlich noch als Luftheizung ausgebildet ist, die
dementsprechend den Raum über oder unter der Geschoßabtrennung heizt. Bei
der Bodenplatte versteht sich, daß im wesentlichen der Raum oberhalb der
Bodenplatte geheizt werden wird.
Vorzugsweise umfaßt eine Geschoßabtrennung auch Mittel zur
Schalldämmung. Dabei kann es sich um Trittmatten oder ähnliche Polsterungen
handeln, die Schläge von oben dämpfen oder auch um elektronisch geregelte
Invertierungsmittel für die Schallwellen.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung umfaßt das
Gebäude auf der Innenseite der Außenwände bzw. auf der einen oder auf beiden
Flächen der Geschoßabtrennung quer zu den Ausnehmungen verlaufende
Aussparungen. Diese Aussparungen sind zweckmäßig zum Fixieren von inneren
Zwischenwänden und können wahlweise auch durch Blindstücke verkleidet sein.
Auch hier gilt, daß die Aussparungen mit einer Stufe ausgebildet sein können,
damit sie entsprechend der Art des Anbringens der Geschoßabtrennung
eingebracht werden können.
Ebenso können in den Aussparungen in den Geschoßabtrennungen,
aber auch auf den sonstigen Oberflächen der Geschoßabtrennungen Träger
vorgesehen sein, die benachbarte, d. h. übereinander angeordnete Geschoß
abtrennungen gegenseitig abstützen.
Das Gebäude wird in einer Vorrichtung zur Herstellung eines
großflächigen Leichtbetonformkörpers hergestellt, der eine Pumpeinrichtung zum
Fördern eines noch nicht abgebundenen Leichtbetongemisches, eine Schalung
für die Formgebung des Formkörpers und einer Austrageinrichtung für den
Austrag des Leichtbetongemisches umfaßt, wobei die Schalung die Fläche des
Leichtbetonformkörpers vertikal anordnet und die Austrageinrichtung eine
Mehrzahl von in den Innenraum der Schalung hineinragende Lanzen umfaßt, die
vertikal verlagerbar ausgebildet sind. Zur Herstellung eines Gebäudes ist eine
innere Schalung und eine äußere Schalung erforderlich, so daß das Gebäude
einen beispielsweise rechteckigen Grundriß aufweisen kann. Die Schalung ist
mehrere Meter hoch, so daß ein mehrgeschossiges Gebäude in einem Stück
hergestellt werden kann. Hierfür wird in den Innenraum zwischen der
Innenschalung und der Außenschalung eine Vielzahl von Lanzen entlang der
beispielsweise vier Außenwände des künftigen Gebäudes eingefahren, die
anschließend gemäß einer vorgebbaren Regel sukzessive aus der Schalung nach
oben verlagert werden. Vorzugsweise sind die Lanzen aller vier Wände mitein
ander gekoppelt und an einer gemeinsamen Zugvorrichtung angeordnet, derart,
daß die Lanzen gleichmäßig eine Bewegung nach oben ausführen. Es ist zu
bemerken, daß diese Bewegung nicht gleichförmig sein muß, so ist es möglich,
daß die Lanzen eine längere Zeit im unteren Bereich verharren und dann eine
raschere Verlagerungsbewegung nach oben ausführen, um im oberen Giebel
bereich wieder länger zu verweilen. Auch ist das Leichtbetongemisch, daß
ausgetragen wird, nicht notwendigerweise permanent dasselbe. So ist es möglich,
bei einem zwei-Komponenten-Verfahren eine bzw. beide Komponenten derart zu
kombinieren, daß die beiden Komponenten derart ausgewählt sind, daß sich vor
bestimmte Dichten der Außenwände einstellen.
Zweckmäßigerweise weisen die Lanzen nach unten weisende
Austrittsöffnungen auf, es ist jedoch auch möglich, einen Rundumaustritt der
Lanzen vorzusehen oder aber sogar ein in Richtung auf eine oder beide der
Schalungen gerichtetes Aussprühen des noch nicht ausgehärteten Leichtbeton
gemischs. Für die Herstellung eines Leichtbetonformkörpers aus einem Mehr
komponentenmaterial ist es vorzugsweise möglich, die Lanzen mit der
entsprechenden Anzahl von Kanälen auszubilden, so daß die Förderströme der
einzelnen Komponenten unabhängig voneinander geregelt werden können und
die Mischung jeweils erst weitestgehend in der Schalung erfolgt. Es ist aber auch
möglich, in einem Abstand von der Austrittsöffnung diese mehreren Kanäle
ineinander münden zu lassen zur Herstellung des Gemischs, das dann bereits
recht homogen aus der Austrittsöffnung der Lanze ausgetragen wird.
Zweckmäßigerweise wird ein Leichtbetongemisch verwendet, daß durch Zugabe
von Aufschäummitteln chemischer oder ultraschallbeaufschlagender Natur ein
Aufschäumen des Leichtbetongemisches ermöglicht.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung
sind Mittel zur Abstandsbestimmung zwischen den Austrittsöffnungen der Lanzen
und dem Niveau des ausgetragenen Leichtbetons vorgesehen. Dies dient in
erster Linie dazu, einen vorgebbaren Mindestabstand zwischen der Höhe der
Austrittsöffnungen der Lanzen und dem Niveau des aufsteigenden Leichtbetons
zu ermöglichen, wodurch auch Verunreinigungen im unteren Bereich der Lanzen
verhindert werden. Hierfür kommt beispielsweise ein optischer Sensor in Betracht,
der im unteren Bereich der Lanzen angeordnet ist.
Es ist möglich, im Bereich der Austrittsöffnungen der Lanzen weitere
Austrittsöffnungen für ein von Beton verschiedenes Fluid vorzusehen,
beispielsweise mit CO2 beaufschlagtes Wasser, ein Aufschäummittel oder auch
Druckluft oder Dampf. Hierdurch kann durch Eintauchen in das bereits
ausgetragene, noch flüssige Betongemisch einen weiteren Behandlungsschritt,
insbesondere für das Aufschäumen, vorgesehen werden.
Es ist ebenfalls möglich, daß in die Lanzen ein Ultraschallgeber
integriert ist, der eine sonochemische Behandlung des gerade ausgetragenen
Leichtbetongemisches bewirkt. Ferner ist es möglich, daß die Pumpeinrichtung
mittels Aufschäumen des Betongemisches umfaßt, beispielsweise ebenfalls eine
sonochemische Behandlungskammer oder aber eine Dosierstation für die Zugabe
chemischer Schäummittel.
In Höhe der Geschoßdecken können durch hierfür ausgebildete
Kanthölzer oder dergleichen Vorsprünge in den Schalungen derart ausgebildet
sein, daß die Ausnehmungen in den Innenseite der Außenwände erstellt werden.
Hierdurch wird die ggf. mit einer Stufe versehen horizontale Ausnehmung in der
Innenseite der Außenwand bereits bei der Herstellung der Außenwand geformt.
Bei den Lanzen handelt es sich vorzugsweise um langgezogene,
relativ steife, aber ausreichend biegsame schlauchartige Rohre, die an einem
oder an mehreren gemeinsamen Zugelementen zur Bildung jeweils eines
gemeinsam geführten Bündels angeordnet sind und deren Mündungen
vorzugsweise auf demselben Niveau angeordnet sind. Vorzugsweise handelt es
sich bei den Rohren um geringfügig gegeneinander neigbaren Gliedern, so daß
ein beschränkter Verlagerungsweg der Lanzen vorgegeben ist. Die Glieder sind
grundsätzlich so eingestellt, daß sie zu einer Verlagerung in die Vertikale neigen.
Es ist möglich, innerhalb der Schalung nach Ausfüllen verlorene Führungsösen
anzuordnen, die für eine Stabilisierung der Lanzen sorgen, wenn diese unter
Austragen von Leichtbetongemisch emporgezogen werden. Ferner verursachen
diese Ösen die korrekte Neigung der Glieder in den gewünschten Bereichen.
Es versteht sich, daß das mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
auch Gebäude hergestellt werden können, bei denen die Bodenplatte und/oder
Geschoßdecken ebenfalls gleichzeitig wie die Außenwände ausgegossen werden.
Dies führt allerdings zu einer längeren Herstellzeit, dann nach jeder hergestellten
Etage eine Geschoßdecke hergestellt wird und anschließend der nächste Teil der
Außenwände einstückig mit der Geschoßdecke hergestellt wird. Der maßgebliche
Nachteil bei dem gleichzeitigen Herstellen der Geschoßdecken besteht darin, daß
für das anschließende Aufsetzen des nächsten Geschosses bis zum Aushärten
der Geschoßdecke gewartet werden muß, damit deren Schalung in konven
tioneller Weise entfernt werden kann. Im Gegensatz hierzu ist es bevorzugt, die
Außenwände an einem Stück hochzuziehen, um anschließend die
Geschoßdecken einzubringen. Etwas anderes verhält es sich bei der Bodenplatte,
die dadurch, daß sie bei der Herstellung auf dem Boden ruht, auch leicht
gemeinsam mit dem untersten Geschoß hergestellt werden kann. Daher ist es
möglich, die Bodenplatte in einem Arbeitsgang mit den Außenwänden
herzustellen, was dann zur Folge hat, das die Geschoßdecken durch die
Oberseite des Gebäudes, in der noch kein Dach vorgesehen ist, eingeführt
werden. Alternativ ist es möglich, die Abtrennungselemente derart auszubilden,
daß sie durch in den Außenwänden vorgesehe Durchbrechungen, die mit
Fenstern und/oder Türen gefüllt sind, so daß sie mit leichten Hubeinrichtungen,
die durch diese Durchbrechungen ein- und ausführbar sind, in entsprechende
Position verlagerbar sind.
Es versteht sich, daß in dem Intervall zwischen Innen- und
Außenschalung, das für die Außenwände vorgehalten ist, ein Trägerelement
einführbar ist, beispielsweise ein wabenartiger Kunststoffkörper, der zwischen der
Innenseite und der Außenseite der Außenwand überbrückend angeordnet ist, um
die Menge an notwendigem Betonleichtgemisch mit der Folge der Gewichts
reduzierung einzusparen. In einem solchen Fall ist zweckmäßigerweise der
Wabenkörper nicht vollständig durchgängig zwischen Innenseite und Außenseite
ist, so daß entsprechend Lanzen beiderseits des Trägerkörpers angeordnet sind,
um den Zwischenraum zwischen Trägerelement und Schalung zu füllen.
Alternativ ist es möglich, in einem ersten Füllvorgang die Innen- bzw.
Außenfläche der Außenwände herzustellen und in einem anschließenden Schritt,
bei dem ebenfalls die Lanzen wieder von unten nach oben verlagert werden, die
jeweils andere Seite. Vorzugsweise werden aber beide Seiten gleichzeitig
hergestellt werden. Im anderen Falle werden zweckmäßigerweise dieselben
Lanzen zweimal verwendet.
Bei der Herstellung der Außenwände des Gebäudes mittels der
erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es vorteilhaft möglich, lokale Dichte
änderungen zu generieren und zugleich dies in einem ansonsten nahtlosen
Gebäude zu schaffen, so daß es mit relativ geringem Eigengewicht selbsttragend
ausgebildet ist.
Gemäß dem Verfahren zur Herstellung eines Formkörpers werden
die Lanzen proportional zur ausgetragenen Menge und zur gewünschten Dichte
des Leichtbetonformkörpers nach oben verlagert. Ein weiterer Parameter ist das
augetragene Volumen. Gleichzeitig wird vorzugsweise das Mischungsverhältnis
eines zwei-Komponenten-Betonleichtgemisches (oder mehr als zwei
Komponenten) derart wunschgemäß variiert, daß ein möglichst gleichmäßiger
Verfahrweg ausgewählt werden kann. Sobald die Innen- und Außenschalungen,
die bei den Leichtbetonformkörpern mehrere Etagen hoch sein können, gefüllt
sind, ist nur noch eine begrenzte Zeit zu warten, bis das Material ausgehärtet ist.
Anschließend wird die Schalung abgeschlagen und das Gerippe eines fertigen
Hauses, vorzugsweise an bereits beim Ausschäumen vorgesehenen Haltestellen,
aus einer Grube oder dergleichen emporgezogen.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen eines
Gebäudes werden anschließend in vorbezeichneter Weise die Elemente der
Geschoßdecken und der Bodenplatte in die hierfür bei der Herstellung mit den
erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehenen Ausnehmungen eingeordnet.
Das auf diese Weise geschaffene Haus weist nunmehr wieder
herausnehmbare Geschoßdecken auf, wobei zur Sicherung gegen Erdbeben oder
dergleichen die Ausweichräume (zugleich zur Fixierung der Geschoßdecken) mit
geschoßdicken Teilen verspannt werden können.
Es ist zu verstehen, daß es grundsätzlich möglich ist, bei der
Herstellung eines Gebäudes im Industriellen Maßstab die Geschoßabtrennungen,
also die Bodenplatte und die Geschoßdecken, noch in der Fabrik einzubringen.
Es ist aber auch möglich, mit dem Einbringen der Geschoßdecken zu warten, bis
das Haus an seinem Aufstellort antransportiert wurde.
Das erfindungsgemäße Gebäude bildet einen wetter- und
feuerfesten Abschluß gegen seine Umgebung, so daß es ohne weiteres im Freien
aufgestellt, transportiert oder gelagert werden kann. Die Herstellung kann bis zu
derjenigen Phase, in der der wetterfeste Aufenthaltsbereich fertiggestellt ist, in
einer Halle oder dergl. und danach auch im Freien erfolgen. Die für den Transport
des erfindungsgemäßen Gebäudes zu überbrückenden Klimazonen, Zeiträume
oder Entfernungen stellen keine Beschränkung des Gebäudes mehr dar. Das
erfindungsgemäße Gebäude besteht ferner vorteilhaft aus einem feuerfesten
Material, z. B. indem es mit einer mineralischen Außenschicht versehen ist. So
kann z. B. vermieden werden, daß natürliche oder Luftfeuchtigkeit in tragende
Teile, die z. B. aus Holz bestehen, eindringt und das Gebäude schädigt. Ferner
können mehrere erfindungsgemäße Gebäude in unmittelbarer Nähe voneinander
aufgestellt werden, ohne daß Brandschutzvorschriften für das Übergreifen von
Feuer zu beachten wären. Das erfindungsgemäße Gebäude muß für den
Transport nicht verpackt oder verkleidet werden und benötigt auch keine Palette
oder tragende Unterlage, die den Transport umständlich macht. Vielmehr sind die
Außenwände des erfindungsgemäßen Gebäudes selbsttragend ausgebildet, so
daß die Gesamtlast des Gebäudes beim Transport an ihnen lastet. Es ist daher
möglich, auch hohe, z. B. mehrgeschossige, Gebäude zu transportieren, ohne daß
es zu statischen Problemen aufgrund des Gewichts der Geschoßdecken und/oder
des Dachs kommt.
Die Ausbildung des erfindungsgemäßen Gebäudes ermöglicht es,
das Gebäude, z. B. ein Fertighaus, als Modul zu 100% in einer Fabrik in
Serienfertigung schlüsselfertig und preiswert unter laufender Kontrolle
herzustellen. Da das erfindungsgemäße Haus die Überbrückung großer Distanzen
unbeschadet ermöglicht, kann eine Fabrik, die die erfindungsgemäßen Gebäude
im industriellen Maßstab mit kurzen Durchlaufzeiten und standardisierten
Prozessen herstellt, kostengünstig ausgelastet werden. Die Fertigung im
industriellen Maßstab unter Ausnutzung der z. B. aus der Herstellung von
Massenkonsumgütern, wie Kraftfahrzeugen, bekannten Qualitätssicherungs
verfahren wie der Statistischen Prozeßkontrolle, Regelkarten und anderer
ermöglicht die Herstellung eines Gebäudes höchster Qualität. Weitere vorteilhaft
nutzbare Optimierungspotentiale bestehen hinsichtlich Witterungsunabhängigkeit,
Logistik, Umweltschutz, Kapitalbindung und Modularität.
Die Kosten, die dadurch entstehen, daß das erfindungsgemäße
Haus über große Entfernungen transportiert wird, sind auch unter Berück
sichtigung des Aufwands einer Last von etlichen Tonnen (1 Tonne = 1000 kg)
deutlich geringer als das Zurücklegen der Vielzahl von einzelnen Wegstrecken bei
Erstellung eines Hauses in konventioneller Bauweise. Es können etwa 400 bis
2000 An- und Abfahrten von Fahrzeugen eingespart werden. Die Einsparung
betrifft sowohl die Kosten als auch den Zeitaufwand. Auch die Koordination
verschiedener Zulieferer und Subunternehmer an einer Baustelle, die immer
wieder durch Wettereinflüsse und unvorhersehbare Verzögerungen erschwert
wird, entfällt, so daß die Zusage eines verbindlichen Liefertermins vorteilhaft
möglich ist.
Da das erfindungsgemäße Haus vorteilhaft einen wetterfesten
Aufenthaltsbereich umschließt, ist es möglich, das Haus bereits vor Lieferung mit
einer nahezu vollständigen Innenausstattung zu versehen, die so auch zugleich
mit dem Haus mittransportiert werden kann. Zu der Innenausstattung gehören
beispielsweise Tapeten, Fliesen, Innenanstriche und dergl., ferner Geschoß
decken, Wasserleitungen, Einbauschränke, vorzugsweise verstellbare Innen
wände, Kücheneinrichtung etc. Weiterentwicklungen und Verbesserungen in der
Haustechnik, z. B. in Bezug auf Betrieb sowie Energienutzung und -erzeugung,
können direkt ab Werk berücksichtigt werden. Durch den zentralen Einkauf der
Innenausstattungsteile bleiben die Kosten günstig, und der Kostenvorteil kann an
den Kunden weitergegeben werden. Vorzugsweise handelt es sich bei dem
erfindungsgemäßen Gebäude um ein Wohnhaus. Die Herstellung und Aufstellung
eines solchen Wohnhauses ist weltweit frei wählbar möglich, so daß ein globaler
Markt bedient werden kann. Es können variable Grundrisse und sowohl ein- als
auch mehrgeschossige Einzel- und Reihenhäuser genauso wie fertige komplette
Wohnraumzellen für den Geschoßbau hergestellt werden.
Das Gebäude, z. B. ein Wohnhaus, kann bei seiner Herstellung in der
Fabrik mit allen Installationsarten versehen werden und braucht am Standort dann
nur noch gebündelt an entsprechend vorbereiteten Leitungen wie beispielsweise
Wasser, Strom, Abwasser, Telefon usw. angeschlossen zu werden. Am Aufstellort
entstehen für die Errichtung des Gebäudes keine weiteren Kosten außer den
Transportkosten. Kosten für Handwerker, Bauleiter, Statiker, Haustechniker sowie
Zeit- und Anfahrkosten für diese und deren Zulieferung entfallen. Des weiteren
bedarf es an der Baustelle, also an der Errichtungsstelle, keine Koordinations- und
Arbeitsablaufleistungen und deren Zeit- und Kostenrisiko fallen vollkommen weg.
So kommt dem Bauherrn ggfs. nicht nur der Kostenvorteil aufgrund der
zentralisierten industriellen Fertigung zugute, sondern in Hochlohngegenden auch
noch die Ersparnis des teureren Handwerkerlohns und die Kapitalkosten während
einer sonst üblichen Bauzeit eines Gebäudes. Ferner kann das erfindungs
gemäße Haus aufgrund seiner transportablen Eigenschaft, also weil es keine
"Immobilie" ist, mit interessanteren Prozentsätzen steuerlich abgeschrieben
werden.
Am Aufstellort des erfindungsgemäßen Gebäudes reicht ein
Fundament, beispielsweise in Form von vier, bei schwierigen Gründungs
verhältnissen oder bei großen Gebäudeabmessungen auch sechs oder acht
Fundamentsockeln, für die vier Ecken des Gebäudes aus. Falls erforderlich,
können die Fundamentsockel eine Pfahlgründung umfassen, die auch in
schwierigem Gelände ein günstige Aufnahme des Gewichts des Gebäudes
gewährleistet. Das geringe Gewicht des erfindungsgemäßen Gebäudes läßt hier
aber weniger aufwendige Maßnahmen zu. Diese einfache Anordnung verursacht
am Aufstellort vorteilhafterweise nur geringen Transport- und Arbeitsaufwand.
Vorzugsweise liegen nicht nur die Außenwände in den unteren Eckbereichen auf
dem Fundament auf, sondern auch Teile der Bodenplatte. Auf eine aufwendige,
aber grundsätzlich mögliche, Kellerkonstruktion mit dem entsprechenden Aushub
kann verzichtet werden. Durch modular zu dem erfindungsgemäßen Gebäude
hinzustellbaren weiteren Anbauten, bei denen es sich ebenfalls um
erfindungsgemäße Gebäude handeln kann, wird eine kostengünstige
Bereitstellung von Raum eröffnet.
Das erfindungsgemäße Gebäude kann später jederzeit auf einfache
Weise durch Anbauten, wie Balkone, Erker, Vordächer, Carports, Wintergärten
usw., erweitert werden. Durch diese modulare Konzept werden die Anfangskosten
der Erstinstallation gesenkt, und es wird die Möglichkeit geschaffen, je nach
Verfügbarkeit der Finanzmittel oder Bedarf entsprechend der Bewohnerzahl und
-generation den zur Verfügung stehenden Wohnraum zu erweitern. Durch die
Lösbarkeit der einfachen Verankerung des Gebäudes auf Fundamentstreifen oder
Eckfundamenten bleibt das erfindungsgemäße Gebäude mobil, so daß es auf
Wunsch nur unter Aufgabe der Fundamente auch nach Jahren noch mal an
anderer Stelle verbracht werden kann. Hierdurch kann das erfindungsgemäße
Gebäude vorteilhaft auch in solchen Regionen vorübergehend aufgestellt werden,
in denen Naturkatastrophen eine dauerhafte Besiedlung gefährlich erscheinen
lassen. Es ist nämlich möglich, bei Fluten, Vulkanausbrüchen, Kriegshandlungen
oder dergl. das erfindungsgemäße Gebäude schnell abzuholen. In
erdbebengefährdeten Regionen können an den Fundamenten Sollbruchstellen
vorgesehen werden, so daß das Gebäude mit seinen selbsttragenden
Außenwänden oberhalb der sich bewegenden Erdoberfläche unzerstört erhalten
bleibt.
Insbesondere ermöglichen die wieder herausnehmbaren Geschoß
abtrennungen es, daß das Gebäude durch das Herausnehmen der
Geschoßabdeckugen einfach wieder auf ein günstiges Transportgewicht reduziert
werden kann. Ferner wird die umweltfreundliche Entsorgung gefördert, das die
unterschiedlichen Materialien von Geschoßabtrennung und Außenwänden
separat abführt. Auch der Abriß des Gebäudes ist erleichtert, indem das
abzureißende Haus nicht an Ort und Stelle unter Behinderung von Verkehr und
Verunreinigung der Umgebung abgetragen wir, sondern an einen gesondert
hierfür ausgebildeten Platz verbracht werden kann.
Vorteilhafterweise ist der Aufenthaltsbereich des Gebäudes durch
eine Decke abgeschlossen. Das Gebäude weist somit einen an seiner Oberseite
durch eine flache Decke begrenzten Aufenthaltsraum auf, der vorzugsweise frei
von Dachschrägen ist. Es ist möglich, daß die Decke als Flachdach ausgebildet
ist, und den Aufenthaltsbereich nach oben begrenzt. Zweckmäßigerweise wird
jedoch die Decke einen Dachstuhl von unten begrenzen, während das Dach den
Dachstuhl von oben begrenzt. Hierdurch ist das Gebäude auch als Wohn- oder
Fertighaus oder Wohncontainer einsetzbar.
Das erfindungsgemäße Gebäude kann auch vorteilhaft als
Etagenhaus mit einer oder mehreren Geschoßdecken ausgeführt sein, z. B. wenn
mindestens eine Decke als Geschoßdecke des Gebäudes ausgebildet ist, wobei
sich das Gebäude über mehrere Etagen erstrecken kann. Solche transportablen
Gebäude bzw. Fertighäuser können bisher nur in der Form realisiert werden, daß
einzelne Gebäudeteile vorgefertigt werden und diese einzelnen Teile mit Hilfe
eines Transportmittels zu dem Aufstellungsort transportiert werden, wo sie
kostenaufwendig und sehr arbeitsintensiv zusammengefügt werden müssen.
Vorzugsweise ist die Decke als Plattenkörper ausgebildet und weist
einen gleichen oder ähnlichen Aufbau auf wie die Bodenplatte. Durch das
Ausbilden als Plattenkörper weisen die bezeichneten Teile ein geringes
Raumgewicht auf, sind jedoch stabil und verwindungssteif und können leicht in
einwärts gerichtete Aussparungen der Außenwände abgelegt werden. Die
Deckenplatten und die Bodenplatten können wie Regalfachböden zur
Stabilisierung des von den Außenwänden gebildeten Käfigs eingeschoben
werden. Alternativ ist jedoch die Aussparung nicht als enge Führung ausgebildet,
sondern ermöglicht ein Spiel der Teile relativ zueinander.
Zweckmäßigerweise ist wenigstens ein Paar gegenüberliegender
Außenwände als Giebelwand ausgebildet, weisen also einen oberen Bereich auf,
der im wesentlichen eine Dreiecksform mit nach oben gerichteter Spitze aufweist.
Die Verbindungslinie der gegenüberliegenden Spitzen definiert den First des
Dachs. Bei einem im wesentlichen rechteckigen Grundriß des Gebäudes befinden
sich die oberen Bereiche der anderen zwei seitlichen Außenwände in Höhe der
Basis der Dreiecksform, so daß eine Auflage für ein in vielen Gegenden
verbreitetes Spitzdach gebildet ist. Die oberen Kanten der Außenwände bilden die
Auflage für zwei Dachhälften, die entlang der Verbindungslinie aneinanderstoßen.
Die Dachhälften können, müssen aber nicht identisch hinsichtlich ihrer
Abmessungen und Neigungen sein. Es ist möglich, diese Parameter
bedarfsorientiert anzupassen, indem beispielsweise eine Dachhälfte größer
ausgebildet und/oder flacher geneigt wird als die andere.
Es ist möglich, das Dach von der im wesentlichen durch die
Außenwände gebildete Auflage teilweise oder vollständig lösbar und entfernbar
auszubilden. Hierdurch kann das Transportgewicht herabgesetzt werden.
Andererseits läßt sich so, insbesondere wenn der Überstand des Dachs über die
Außenwände weggeklappt werden kann, z. B. um eine zum Dachfirst parallele
Schwenkachse nach oben, das Hebezeug günstig an den Außenwänden
anbringen. Vorteilhafterweise ist es möglich, daß dann das Hebezeug auch im
Innern der Außenwände angreift, wodurch besonders günstige Hebelkräfte
ausgenutzt werden können. Ein entfernbares Dach ist auch dann zweckmäßig,
wenn beispielsweise die Höhe der Fabrikhalle oder von Brücken usw. einen
Transport des Gebäudes mit Dach nicht ohne weiteres gestatten. Durch die von
den Außenwänden separierbare Ausgestaltung der Dachelemente ergibt sich eine
günstige Flexibilität bei der Herstellung, so daß die Herstellung des Gebäudes
ähnlich den Baukastensystemen der Automobilherstellung erfolgen kann, indem
eine Anzahl von Gebäudegrundrissen mit einer Anzahl von Dachgestaltungen frei
kombinierbar sind. Dasselbe gilt für andere Bestandteile eines industriell
gefertigten Gebäudes, die vorstehend bereits genannt wurden.
Vorzugsweise ist das Dach einstückig ausgestaltet. Dies bedeutet,
daß die Beschichtung, die Dachdeckung und die Dachanordnung den
individuellen Wünschen der Bewohner des Gebäudes angepaßt werden können.
Es können z. B. gleich Solarkollektoren konstruktiv miteinbezogen oder aber
miteingegossen werden. Diese Anordnung ermöglicht es, daß allgemein das
Gebäude umweltgerecht mit solarer Energie, und im besonderen mit
großformatigen bzw. dach- oder wandgroßen, auch Ziegel-, Schiefer- oder
Schindeldachformen- und farbgleichen solarthermischen Kollektor- oder
Photovoltaikfeldern zu bestücken. Das Dach kann ferner mit einem ausklappbaren
Dachbalkon versehen sein.
Vorzugsweise sind die Außenwände in einer Sandwich-Konstruktion
ausgebildet, umfassend zwei parallele Lagen aus einem Beplankungsmaterial,
vorzugsweise Leichtbeton, zwischen denen als Tragelement ein Wabenkörper,
z. B. aus Polypropylen oder Aluminium angeordnet ist. Diese Konstruktion
verbindet vorteilhaft eine für den Hausbau ausreichende Stabilität mit einem
geringen Gewicht. Der Leichtbeton bzw. die Leichtbetonlage bildet eine
wetterfeste Außenhaut, die Schutz vor Wasser, Feuer, Wind, Sonneneinstrahlung
usw. bietet. Der Leichtbeton weist eine Dichte von weniger als 1200 kg/m3 auf. Es
sind Dichten bis zu 30 kg/m3 möglich. Das sich daraus ergebende geringe
Gewicht kommt der Transportierbarkeit des Gebäudes und somit den zur Auswahl
stehenden Zielen zugute. Vorteilhafterweise haben die Wabenkörper zur besseren
Haftung der Verbindung zum Leichtbeton abgeflachte Wabenenden, die jede
einzelne Wabe im Beton flüssig verankern und dadurch eine selbsttragende
Realisation der Außenwände ermöglichen, die darüber hinaus das Gewicht von
Bodenplatte, Decke und Dach tragen kann. Auch andere Sandwich-
Konstruktionen, z. B. mit Stahl-, Aluminiumträgerarmierungen, Wellstegträger- oder
Holzrahmenkonstruktion usw. sind möglich. Die Leichtbetonbeplankung kann mit
geeigneten Materialien armiert werden, die aus dem Stand der Technik bekannt
sind. Es ist möglich, die Außenwände nach Erreichen des Aufstellortes durch
Füllen zu Beschweren.
Der Transport des Gebäudes erfolgt vorteilhaft auf dem Landweg
oder per Schiff auf Binnen- oder anderen Gewässern. Das erfindungsgemäße
Gebäude kann an der Unterseite der Außenwände angebrachte Räder oder
Rollen lasten, die dem Gebäude eine Mobilität verleihen, die insbesondere auch in
einer Serienfertigung nach Art eines Fertigungsbands frühzeitig von Nutzen ist.
Somit kann neben dem Transport über Hebezeuge auch ein Transport auf einer
Ladefläche erfolgen, z. B. der Ladebucht eines Binnenschiffes, der Pritsche eines
Tiefladers auf Straßen oder Schienen, oder wie vorstehend bereits dargelegt auf
einem Radsatz.
Es ist vorteilhaft, ein Hebezeug direkt an einem von oben günstig
zugänglichen Bereichen der Außenwände angreifen zu lassen. Zweckmäßiger
weise kann hierdurch die Höhe der Befestigungsstellen, an denen das Hebezeug
an die Außenwände angebracht wird, derart eingestellt werden, daß sie beispiels
weise in etwa auf Höhe des Schwerpunkts des Gebäudes liegen. Alternativ kann
aber auch eine Einstellung vorgesehen werden, bei der das Hebezeug oberhalb
des Schwerpunkts und vorzugsweise im oberen Bereich der Außenwände
angebracht wird. Das erfindungsgemäße Gebäude ermöglicht also vorteilhaft ein
Anheben von oben, z. B. mit einem Kran, aber auch mit anderen Hebezeugen.
Der Transport des Gebäudes erfolgt vorzugsweise mittels eines
Luftverkehrsmittels. Das gesamte Gebäude hat ein Gesamtgewicht von maximal
30 Tonnen und vorzugsweise ein Gesamtgewicht im Bereich zwischen 10 Tonnen
und 15 Tonnen (1 Tonne = 1000 kg), wodurch ein Lufttransport mit bekanntem
Fluggerät möglich ist. Durch diese Transportmöglichkeit kann das Gebäude an
jedem Ort der Welt vom Herstellerwerk auf eine vorgesehene Baustelle
schlüsselfertig direkt transportiert werden, die 250 bis 10.000 km oder mit
Zwischenlandungen zum Nachtanken sogar ein Vielfaches vom nächsten
schiffbaren Fluß oder Gewässer oder dem Herstellerwerk entfernt ist.
Das erfindungsgemäße Gebäude ermöglicht es, ein ein- oder
mehrgeschossiges Gebäude so zu konstruieren, daß es ein so niedriges Gewicht
aufweist, daß es mit einem üblichen Transporthubschrauber und damit an jeden
beliebigen Ort der Welt transportiert werden kann. Dort kann es direkt am
endgültigen Aufstellungsort aufgestellt werden. Der Transport mit dem
Hubschrauber hat den Vorteil, daß der Hubschrauber dann als sogenannter
schwebender Kran verwendet werden kann und eine präzise, millimetergenaue
Aufsetzung des Gebäudes an dem vorgesehenen Aufstellort ermöglicht ist Auf
diese Weise ist es vorzugsweise möglich, auch an bereits stark bebauten oder
schwer zugänglichen Gegenden am Wunschort ein Gebäude aufzustellen.
Vorzugsweise erfolgt der Transport mit Hilfe eines Luftschiffs. Das Luftschiff kann
als schwebender Kran verwendet werden und das Gebäude zentimetergenau auf
den vorgesehenen Aufstellort verbringen. Treibstoffbevorratung stellt in der Regel
keinen Engpaß dar. Als alternative zweckmäßige Transportmöglichkeit bietet sich
der Transport mit Hilfe eines Ballons an. Auch bei diesem Transportmittel werden
die gleichen Vorteile erreicht wie bei einem Luftschiff. Es versteht sich, daß der
Transport über verschiedene Teilstrecken auch unter Benutzung verschiedener
Transportmittel erfolgen kann.
Es ist vorteilhaft, wenn z. B. an den oberen Eckpunkten des
Gebäudes in den Außenwänden Befestigungsstellen für das Angreifen eines
Hebezeugs vorgesehen sind. Diese Befestigungsstellen für den Transport können
bereits bei der Herstellung des Gebäudes bzw. seiner Bestandteile angebracht
bzw. mit eingegossen werden. Sind die Befestigungsstellen beispielsweise als die
Außenwände durchsetzende Bolzen oder dergl. ausgebildet, erfüllen sie eine
Doppelfunktion, indem sie ferner als Stabilisierungselement dienen. Um eine
einfache und schnelle Aufnahme des Transportgutes an einer Aufhänge
vorrichtung sicherzustellen, können an den vier Ecken oder an weiteren Stellen an
der Tragkonstruktion des Gebäudes oder der Raumzelle Tragestäbe oder Seile
aus Leichtmetall, Kunststoff und sonstigem passendem Material gleich beim
Herstellungsvorgang miteingebaut und eingegossen werden, die einen
Schnellverschluß aufweisen und auch für nachfolgende Transportmaßnahmen im
erfindungsgemäßen Gebäude verbleiben.
Zweckmäßigerweise umfassen die Mittel zum Angreifen eine
Tragevorrichtung in der Art eines Tragegeschirrs, die beim Anheben des
Gebäudes ein günstiges Ausbalancieren der Gewichtskräfte gewährleistet.
Zugleich dient ein solches Tragegeschirr als Kupplungselement zwischen
Gebäude und Hebezeug, z. B. einem Hubschrauber wie vorstehend beschrieben.
Das Tragegeschirr ermöglicht somit eine Standardisierung der Transport
maßnahmen für unterschiedliche Transportmittel und unterschiedliche Gebäude.
Das Anbringen das Hebezeug ist bei dem erfindungsgemäßen Gebäude einfach
durchführbar. Die Gefahr, daß beim Transport des Gebäudes dessen Aufbau ins
Wanken gerät oder bei Windstoß seitenwindempfindlich ist, besteht nicht mehr.
Das erfindungsgemäße Gebäude kann vorteilhaft mit anderen
Gebäuden zu kompletten Wohneinheiten zusammengefügt werden. Solche nach
dem Baukastenprinzip zusammengefügten und entsprechend erweiterbaren
Einheiten sind platzsparend und bieten die Möglichkeit, die Anordnung der
einzelnen Wohneinheiten entsprechend zu variieren. So können an den
Außenwänden des erfindungsgemäßen Gebäudes problemlos Anbauelemente
angeordnet werden.
Die Innenaufteilung des erfindungsgemäßen Gebäudes ist durch
variable Zwischenwände flexibel anpaßbar und kann dadurch der jeweiligen
Personenzahl und dem Bedarf angepaßt werden. Dadurch sind vielfältige
Varianten möglich.
Einhergehend mit einer günstigen Gewichtsreduzierung ist es, wenn
das Gebäude ein sogenanntes Hypokaustensystem aufweist, d. h. also daß die
Wärme- und Kühlluftführungen in einer hohlen Wand, z. B. in Wandhohlräumen
angeordnet sind.
Es ist sowohl möglich, die Geschoßabtrennungen in das
erfindungsgemäße Gebäude von oben mit einem Kran als auch von unten mit
einem Hubgerät einzuführen. Auch Kombinationen sind möglich, z. B. eine
Geschoßdecke von oben und eine (tiefer angeordnete) Geschoßdecke und die
Bodenplatte von unten. Zweckmäßigerweise werden gemeinsam mit den
Geschoßabtrennungen etwaige Träger, Innenwände oder Treppenteile zugleich
mit in das Innere des Gebäudes eingeführt, so daß ein umständliches
nächträgliches Einbringen nicht erforderlich ist. Es ist im übrigen möglich, die
Treppe im Bereich der Innenseite der Außenwände zu befestigen, so daß sie nicht
vollständig an den Geschoßabtrennungen lastet.
Die Vorrichtung und das Verfahren für die Herstellung eines
Gebäudes ist für großdimensionierte Formkörper aller Art geeignet. Es ist
insbesondere auch für Gebäudeteile, große Tafeln, Garagen, Form- und
Hohlkörper aller Art usw. geeignet. Es ist möglich, die Schalung bzw. einen Teil der
Schalung, z. B. die Innenschalung so auszubilden, daß sie zur
Druckbeaufschlagung des in die Schalung eingetragenen Materials geeignet ist.
Durch das Ausüben eines Drucks auf z. B. Schaumgemisch bis kurz vor dem
Abbinden des Betons läßt sich vorteilhaft eine integrale Oberflächenstruktur
erzeugen, die eine quasi porenfreie Haut schafft.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die
anliegenden Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen näher
erläutert.
Fig. 1 zeigt in schematischer perspektivischer und teilweise
geschnittener Darstellung eine Vorrichtung zur Herstellung eines großflächigen
Formkörpers aus Leichtbeton.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie II-II aus Fig. 1 während
der Herstellung des Formkörpers aus Leichtbeton.
Fig. 3 zeigt im Querschnitt den Formkörper aus Fig. 2 nach
Fertigstellung, bei dem es sich um eine Außenwand eines rechteckigen Gebäudes
handelt.
Fig. 4 und 5 zeigen schematisch in Querschnittsdarstellung und in
teilweise freigeschnittener Seitenansicht die Schritte für das Anordnen der
Geschoßabtrennungen in dem Gebäude aus Fig. 3.
Fig. 6 zeigt in einem Schnitt entlang der Linie VI-VI aus Fig. 5 eine
Einbauvariante für das Anordnen der Geschoßabtrennungen in dem Gebäude aus
Fig. 3.
Fig. 1 zeigt den Aufbau eines Ausführungsbeispiels einer
Vorrichtung zur Herstellung von Formkörpern aus Leichtbeton, die allgemein mit 1
bezeichnet ist. Der Formkörper weist die Form eines Wohnhauses 2 mit einem
Erdgeschoß, einem ersten Obergeschoß und einem darüber angeordneten
Dachgeschoß auf.
Die Vorrichtung 1 zur Herstellung von Formkörpern umfaßt eine
Schalung, die sich aus mehreren Schalungsgliedern zusammensetzt. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das herzustellende Wohnhaus 2 einen
rechteckigen Grundriß auf, und die Schalung umfaßt vier Außenschalungen 3 und
vier Innenschalungen 4. Die Außenschalungen 3 begrenzen die zu formenden
Außenwände 5 des Wohnhauses 2 auch nach unten, d. h. das Wohnhaus 2 wird in
seiner aufrechten Lage hergestellt. Zwischen Innenschalung 4 und
Außenschalung 3 entsteht jeweils eine der vier Außenwände 5 des Wohnhauses
2. Die Eckpartien der zu formenden Außenwände sind jeweils so von Schalungen
umgeben, daß der begrenzte Raum ineinander übergeht, so daß das hergestelte
Wohnhaus nahtlos und einstückig ausgebildet ist. Die Schalungen 3, 4 sind mit
Rädern 6 versehene, die es ermöglichen, sie schienengebunden 7 zu verlagern,
so daß sie eine präzise vorgebbare Stellung reproduzierend einnehmen können.
Alternativ ist es möglich, die von Baustellen bekannten Verschalungen aus Holz
oder dergl. zu verwenden.
Die Vorrichtung 1 umfaßt ferner eine Mehrzahl von Lanzen 8, die
zwischen die Schalungen 3, 4 hineinragen. Die Lanzen 8 werden an ihrem oberen
Enden zu Bündeln 9 zusammengeführt, welche Bündel 9 an Mitteln 10 zur
vertikalen Verlagerung angeordnet sind. Insgesamt sind drei Bündel vorgesehen,
je eines für die Schmalseiten des Gebäudes mit Giebelaufbau, und ein
gemeinsames Bündel für die beiden Längsseiten. Die drei Bündel 9 sind aber an
dieselben Mittel 10 zur vertikalen Verlagerung befestigt, so daß die vertikale
Verlagerungsbewegung synchronisierbar ist.
Die Lanzen bestehen aus einer Vielzahl von gerinfügig
gegeneinander neigbaren Schlauchgliedern, die aufgrund ihres Eigengewichts
dazu neigen, sich in die Vertikale auszurichten. Im Inneren der Schlauchglieder
sind in einem Bereich ca. 1 m oberhalb der am unteren Ende der Lanzen 8
angeordneten Austrittsöffnung 8a zwei flexible Schläuche eingelassen, die
insgesamt die Zufuhr von drei Komponenten zulassen (zwei durch die Schläuche
und die Dritte durch den Bereich außerhalb der Schläuche, aber innerhalb der
Lanze), einer ersten Komponente wie Pulver oder dergl., einer zweiten Koponente
wie einem Härter oder dergl. und einer dritten Komponente wie einem
Beschleuniger oder dergl. Innerhalb des letzten Meters erfolgt eine Reaktion bzw.
Durchmischung der Komponenten. Es ist natürlich möglich, die Komponenten nur
wahlweise zuzuführen bzw. die Lanzen 8 so auszubilden, erst bei Austritt aus der
Öffnung 8a die Komponenten vermischt werden.
Die Lanzen sind in Ösen 11 geführt, die entweder in der Schalung
3, 4 angeordnet sind und bei der Herstellung des Wohnhauses 2 verloren gehen,
und die eine axiale Führung der Lanzen sicherstellen. So ist es möglich, die
eigentlich zur Vertikalen hinneigenden Lanzen an den jeweils gewünschten
Austragort zu biegen.
Gemäß einer bevorzugten Variante ist in dem Intervall zwischen
Innen- und Außenschalung noch ein Trägerelement angeordnet, vorzugsweise
eine Röhrchen- oder Wabenstruktur aus Polypropylen mit das Lumen der
Röhrchen verengenden, abgeflachten Enden. Dann ist es möglich, in diesem
Trägerelement anstelle der Ösen einen Führungskanal oder dergl. auszubilden,
so daß die axiale Führung der Lanzen gewährleistet ist. In diesem Fall können
ferner Durchbrechungen in dem Trägerelement dafür sorgen, daß Versteifungs
rippen aus Beton erzeugt weden, die das Trägerelement im Bereich des von der
Lanze bereits verlassenen Führungskanals durchsetzen.
Die Lanzen sind an einer Förderpumpe 12 angeschlossen, die das
auszutragende Material, im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein noch nicht
ausgehärtetes Leichtbetongemisch, zuführt.
Die Mitte zum Verlagern der Bündel 9 weisen ein elektromotor
getriebenes System Ritzel-Zahnstange auf, das vertikale Verlagerungs
bewegungen ermöglicht. Ebenso kommt ein hydraulischer Antrieb oder dergl. in
Betracht. Eine Steuerung ermöglicht es, die Verlagerungsgeschwindigkeiten in
Abhängigkeit von dem Materialdurchsatz und der Materialzusammenseztung in
den Lanzen, der gewünschten örtlichen Dichte des Wohnhauses zu variieren.
Vorzugsweise ist ein mit 15 angedeuteter optischer Sensor an wenigstens einer
der Lanzen 8 in Höhe der Austrittsöffnung 8a vorgesehen, so daß der Abstand zu
dem Niveau des Leichtbetons leicht bestimmbar ist. Alternativ kommt als
Meßeinrichtung auch ein Inrarotsensor oder ein Schallwellenmeßgerät in Betracht.
Es ist ferner möglich, das Niveau des Füllstands durch ein Fenster in der
Schalung, Sensoren in der Schalung oder dergl. zu bestimmen.
Es ist zu erkennen, daß es ferner möglich ist, ein im vorliegenden
Ausführungsbeispiel einstückig mit den Schalungen für die Seitenwänden
ausgebildetes Schalungsteil für das Dachteil 14 des Wohnhauses 2 vorzusehen,
so daß das Dachteil ebenfalls optional einstückig mit den Außenwänden
hergestellt weden kann.
Es ist ferner zu bemerken, daß die Innenschalung in Höhe der
Geschoßabtrennungen, zu denen weiter unten noch weiteres zu sagen ist,
horizontale, an ihrer Unterseite gestufte Vorsprünge 15 aufweist, die zur
Erzeugung der Gegenform in der Innenseite der Außenwände 5 ausgebildet sind.
Das Verfahren zur Herstellung des Formkörpers wird nachstehend
beispielhaft erläutet.
In einem ersten Schritt werden Schalungen zusammengestellt, die
die Gegenform des herzustellenden Wohnhauses definieren. Der Bereich der
Außenwände 5 ist dann mit Ausnahme des obersten Bereichs vollständig
abgeschlossen. Es ist möglich, ein Tragelement aus Polypropylen in dem
Zwischenraum zwischen Innen- und Außenschalung anzuordnen, das zur
Versteifung der Außenwände dient.
Sodann werden die Lanzen in nahezu äquidistanten Abständen in
den Schalungsinnenraum eingeführt. Es ist natürlich möglich, die Lanzen
gemeinsam mit dem Zusammenführen der Schalungen in Ihre Ausgangslage zu
plazieren. Vorzugsweise sind Führungsösen für die Lanzen vorgesehen, die ein
radiales Ausschlagen bei Druckänderungen in der Zufuhr des Betongemischs
unterbinden.
Sodann erfolgt das Einbringen des Betongemischs. Die
ausgetragene Menge zw. das Mischungsverhältnis der ausgetragenen
Komponenten kann proportional zur gewünschten Dichte der Außenwände 5 des
zu formenden Gebäudes 2 erfolgen. So wird zunächst eine unterer Bereich mit
noch nicht abgebundenem Leichtbeton und ggf. Zuschlagstoffen gefüllt, der
ausreicht, um einen umlaufenden Stützkranz 20 zu schaffen, in dem auch die
Bodenplatte aufgehängt werden wird. Der Stützkranz weist z. B. ein Raumgewicht
von ca. 1000 kg/m3 auf. Hierfür wird eine geringe Dosierung von Schäummitteln
zugesetzt. Ferner ist es möglich, die Verlagerungsbewegung der Lanzen zu
drosseln, oder mehr Flüssigkeit zuzugeben, damit es zu einem langsameren
Abbinden und somit zu einem etwas stärkeren Setzen oder Sedimentieren des
Betongemischs kommt. Der Bereich der Außenwände über dem Stützkranz wird
anschließend, immer noch in einem kontinuierlichen Arbeitsgang, mit einem in
seiner Zusammensetzung geringfügig veränderten Betongemisch aufgefüllt, wobei
durch stärkeres Schäumen ein schnelleres Füllen des Raumes und somit eine
raschere Verlagerungsbewegung der Lanzen vorzusehen ist. Dieser Bereich der
Außenwände weist nach dem Abbinden beispielsweise ein Raumgewicht von ca.
100 kg/m3 auf. Im Bereich des Speichers kann für die Giebelwände ein
reduziertes Raumgewicht von dann ca. 80 kg/m3 vorgesehen werden, so daß
dieser Bereich aufgrund der geringeren Dichte thermisch besser isoliert ist.
Nachdem die Schalung vollständig oder zumindest soweit wie
gewünscht gefüllt ist, wird der Austrag weiteren Materials gestoppt, und die
Lanzenbündel aus der Schalung hinaus nach oben verfahren. Unterdessen bindet
das Material ab. Es ist möglich, zur Beschleunigung des Abbindevorgangs die
beheizbar ausgebildeten Schalungen 3, 4 auf Temperatur zu bringen bzw. zu
halten.
Es ist möglich, während der Wartezeit auf das Abbinden des
Leichtbetons die Lanzenbündel in einer zweiten Schalung, die z. B. unweit der
erstgenannten angeordnet ist, zwischenzeitlich zum Herstellen eines anderen
Formkörpers, auch ganz anderer Gestalt, einzusetzen.
Nach dem Abbinden des Leichtbetongemischs werden die
Schalungen abgeschlagen, oder wenn sie wie in Fig. 1 gezeigt verlagerbar sind,
zurückgezogen. Es ist nunmehr möglich, das fertige Gebäude aus der Schalung
abzuheben, z. B. mit einem Kran oder einem Hubschrauber, und es in eine
nächste Station zu befördern, wo die Karakasse aus einstückigen selbsttragenden
Außenwänden weiter vervollständigt werden kann. Vorteilhafterweise wurde zu
diesem Zweck - vorzugsweise in den oberen Ecken des Gebäudes - Mittel zum
Angreifen eines Hebemittels angeordnet, die in den einstückigen Außenwänden
eingegossen wurden. Nach Absetzen der Außenwände auf Rädern oder dergl.
kann die Karakasse auch in die nächste Station, in der die Geschoßabtrennungen
und/oder die Dachhälften aufgesetzt werden, weitergeschoben werden.
Durch die außerordentliche Geschwindigkeit und Präzision der
Herstellung des Gebäudes sowie die kostengünstig kurzen Taktzyklen läßt sich
ein Gebäude mit sagenhaftem Preis-Leistungs-Verhältnis herstellen. Dasselbe gilt
für alle anders gestalteten hohlen oder vollen Formkörper, bei denen
vorzugsweise eine definierte Dichteverteilung geschaffen wird.
Wie in Fig. 3 genauer zu sehen, weist das erfindungsgemäß
hergestellte unfertige Haus bereits Ausnehmungen 21 für das Einbringen von
Geschoßabtrennungen auf. Die Ausnehmungen 21 sind in der Innenseite der
Außenwände umlaufend vorgesehen. Die Ausnehmung 21 weist eine Stufe 22
auf, die mit den Außenwänden 5 einstückig ausgebildet ist. Alternativ kann die
Stufe 22 auch durch Einbringen einer montierten Leiste für Kabel, Leitungen und
dergl. ausgebildet werden.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 4 bis 6 wird nunmehr kurz
erläutet, wie die Geschoßabtrennungen, zu denen neben den Geschoßdecken
auch die Bodenplatte gehören, eingebracht werden.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch das Gebäude 2 in Höhe einer
Geschoßdecke. Man erkennt die umlaufende Ausnehmung 21. In Seitenansicht
ist zur Horizontalen geneigt ein Abtrennungselement 23 gezeigt, dessen Länge
die lichte Breite im Gebäude 2 übersteigt, jedoch nicht Breite innerhalb der
Ausnehmung 21. Die Dicke des Abtrennungselements 23 ist geringer als die Höhe
der Ausnehmung 21 und höher als die Stufe 22. Der Bereich oberhalb der Stufe
vermag jedoch die Dicke des Abtrennungselements aufzunehmen.
In einem ersten Schritt wird die obere Kante des
Abtrennungselements 23 im wesentlichen mit der Ausnehmung 21 ausgefluchtet
und unter Eindringen in die Ausnehmung 21 in die Horizontale verschwenkt (vgl.
Fig. 5). Dann wird das Abtrennungselement 23 wieder ein Stück aus der
Ausnehmung herausgezogen und in die gegenüberliegende Ausnehmung 21
eingeführt. So liegt dann das Abtrennungselement 23 zunächst horizontal auf.
Entprechend werden weitere Abtrennungselemente 23', 23", ... eingeführt, bis
zum letzten Abtrennungselement. Um einen ausreichenden Platz für dieses zu
schaffen, muß wenigstens ein am Rande angeordnetes Abtrennungselement in
den Bereich oberhalb der Stufe eingeschoben werden (Fig. 6), um ausreichend
Platz für das Einführen des letzten Abtrennungselements zu schaffen. Das
zunächst ausgewichene Element wird, nachdem das letzte Abtrennungselement
in der Horizontalen aufliegt, wieder in dieselbe Ebene verlagert, so daß alle
Abtrennungselemente nunmehr benachbart sind.
In einem anschließenden Schritt werden die Abtrennungselemente
paarweise miteinander verbunden, so daß eine einstückige Geschoßdecke
resultiert. Es versteht sich, daß bevor die letzten Abtrennungselemente eingesetzt
werden, Hauszubehör wie Sanitäreinrichtungen, Innenwände etc. auf die bereits
angeordneten Abtrennungselemente aufgestapelt werden können. Es ist ebenfalls
zu vestehen, daß die Abtrennungselemente nicht alle gleich breit sein müssen, so
kann z. B. ein schmales Abtrennungselement die Handhabung beim Erstellen der
Geschoßdecke stark vereinfachen.
Sobald alle Geschoßabtrennungen gemäß vorstehendem Verfahren
eingerichtet wurden, bildet das Gebäude mit dem Dach einen wetterfesten
Abschluß gegen die Umgebung. das Gesamtgewicht des Gebäudes, also das
Eigengewicht der Außenwände, das Gewicht der Geschoßabtrennungen und das
Gewicht des Dachs, lasten an den selbsttragenden Außenwänden.
Das resultierende Gebäude ist nicht nur ausgesprochen
leichtgewichtig, sonder räumt auch die Möglichkeit ein, die Geschoßabtrennungen
wieder zu entfernen, z. B. für eine Generalsanierung, oder wenn z. B. eine Treppe
an einen anderen Ort verlagert werden soll.
Claims (26)
1. Verfahren zum Herstellen eines Gebäudes, durch
Herstellen von selbsttragenden Außenwände zu einer umfangsmäßig
geschlossenen Baueinheit, wobei wenigstens ein Paar von Außen
wänden einander zugewandt wenigstens eine horizontale Ausnehmung
aufweist,
gekennzeichnet durch
Anordnen einer Geschoßabtrennung in die wenigstens eine
Ausnehmung durch schräges Einführen der Geschoßabtrennung
innerhalb des geschlossenen Umfangs der Baueinheit.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoß
abtrennung aus einer Mehrzahl von Abtrennungselementen zusammen
gesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abtrennungselemente einzeln in die wandbreite Ausnehmung eingeführt
werden und anschließend zusammengesetzt werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abtrennungselemente parallel zu der Ausnehmung in dieser
verschoben werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Abtrennungselemente wenigstens teilweise in einer Wand quer
zu der die Ausnehmung aufweisenden Außenwand unter Bildung einer
Lücke für das Einfügen eines weiteren Abtrennungselements gestapelt
werden, und daß die Lücke durch Aufheben des Stapels endgültig
geschlossen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Geschoßabtrennung, nachdem ihre obere Kante das Niveau der
Ausnehmung erreicht hat, in einen Ausweichraum der Ausnehmung
eingeschoben wird und um die obere Kante bis zum Erreichen einer
Lage nahe der Horizontalen verschwenkt wird, um anschließend aus
dem Aufnahmeraum wenigstens ein Stück heraus- und in die horizontale
Ausnehmung der zugewandten Außenwand eingeschoben zu werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Geschoßabtrennungen sukzessive von unten in das Innere des
Gebäudes eingeführt werden, und daß mit der obersten Geschoß
abtrennung begonnen wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Geschoßabtrennungen sukzessive von oben in das Innere des
Gebäudes eingeführt werden, und daß mit der untersten Geschoß
abtrennung begonnen wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Herstellen der Außenwände eine umlaufende horizontale
Ausnehmung in diese eingeformt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Ausnehmung eine Stufe dadurch hergestellt wird, daß die
Ausnehmung in ihrem unteren Bereich weniger tief in die Außenwände
eingeformt wird als in ihrem oberen Bereich.
11. Gebäude mit vertikalen Außenwänden und wenigstens einer
Geschoßabtrennung, wobei die Geschoßabtrennung eine über den
Abstand der einander zugewandten Außenwände überstehende
Erstreckung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Paar einander zugewandter Außenwände innen seitig eine wandbreite und horizontal verlaufende Ausnehmung aufweist, in der die Geschoßabtrennung abgelegt ist, und
daß der Überstand der Geschoßabtrennung kürzer ist als die Tiefe wenigstens einer der Ausnehmungen,
wobei die Geschoßabtrennung durch schräges Einführen der Geschoß abtrennung zwischen dem Paar einander zugewandter Außenwände in die wenigstens eine Ausnehmung eingeführt und dort um ihre eingeführte Kante in die Horizontale verschwenkt ist, und wobei die der Schwenkkante abgewandte Kante durch axiale Verlagerung auf der zugewandten Ausnehmung abgelegt ist.
daß wenigstens ein Paar einander zugewandter Außenwände innen seitig eine wandbreite und horizontal verlaufende Ausnehmung aufweist, in der die Geschoßabtrennung abgelegt ist, und
daß der Überstand der Geschoßabtrennung kürzer ist als die Tiefe wenigstens einer der Ausnehmungen,
wobei die Geschoßabtrennung durch schräges Einführen der Geschoß abtrennung zwischen dem Paar einander zugewandter Außenwände in die wenigstens eine Ausnehmung eingeführt und dort um ihre eingeführte Kante in die Horizontale verschwenkt ist, und wobei die der Schwenkkante abgewandte Kante durch axiale Verlagerung auf der zugewandten Ausnehmung abgelegt ist.
12. Gebäude nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Geschoßabtrennung eine Bodenplatte ist.
13. Gebäude nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Geschoßabtrennung eine Geschoßdecke ist.
14. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Geschoßabtrennung aus einer Mehrzahl von
nachträglich ein- und ausbaubaren Abtrennungselementen zusammen
gesetzt ist.
15. Gebäude nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abtrennungselemente zum Zusammenstecken ausgebildete Längsseiten
aufweisen.
16. Gebäude nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abtrennungselemente miteinander verschweißt sind.
17. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die horizontale Ausnehmung eine Stufe aufweist.
18. Gebäude nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die der nach
innen weisende Bereich der Ausnehmung zur Ablage der
Geschoßabtrennung ausgebildet ist.
19. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Höhe in der Ausnehmung oberhalb der Stufe größer ist
als die Dicke der Geschoßabtrennung.
20. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Bereich der Ausnehmung oberhalb der Geschoß
abtrennung durch eine Leiste verkleidet ist.
21. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß die horizontale Ausnehmung ferner zur Aufnahme von
Versorgungskanälen ausgebildet ist.
22. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Geschoßabtrennung zugleich als Einrichtung zum
Temperieren der wenigstens einerseits der Geschoßabtrennung
angeordneten Räume ausgebildet ist.
23. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Geschoßabtrennung Mittel zur Schalldämmung
umfaßt.
24. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Innenseite der Außenwände und/oder auf
einer oder beiden Flächen der Geschoßabtrennung quer zu den
Ausnehmungen verlaufende Aussparungen zum Fixieren von inneren
Zwischenwänden vorgesehen sind.
25. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 24, dadurch gekenn
zeichnet, daß Träger für die Abstützung von übereinander angeordneten
Geschoßabtrennungen vorgesehen sind.
26. Gebäude nach einem der Ansprüche 11 bis 25, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ausnehmung innenseitig in den Außenwänden
umlaufend ausgebildet ist.
Priority Applications (8)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19747042A DE19747042C1 (de) | 1997-10-24 | 1997-10-24 | Verfahren zur Herstellung eines Gebäudes sowie Gebäude |
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