DE19746174C1 - Druckverfahren und Einrichtung zu dessen Durchführung - Google Patents
Druckverfahren und Einrichtung zu dessen DurchführungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein dem Tiefdruck ähnliches Druckverfahren, das in der
Lage ist, eine Drucksubstanz, die sich in einer in einem transparenten Material
(Glas, Polymer) geformten geeigneten Vertiefung (Näpfchen) befindet, mit Hilfe
eines Energiestrahls (Laserstrahl oder Elektronenstrahl) zu verdrucken. Dabei
zeichnet sich das neue Druckverfahren besonders dadurch aus, daß sich die
Näpfchen auf einem drehbar gelagerten transparenten Zylinder mit einem
innen liegenden Energiestrahlsystem (z. B. Lasersystem) befinden. Durch einen
digital ansteuerbaren Energiestrahl läßt sich, durch Fokussierung des
Energiestrahls in die flüssige, meniskusbildende Drucksubstanz, die
Drucksubstanz in den Näpfchen in ihrem Volumen oder Position verändern, so
daß ein direkt darunter geführter Bedruckstoff durch Berührung mit der
Drucksubstanz bedruckt wird. Hierbei werden die Vorteile von
elektrothermischen Tintendruckverfahren mit den Vorteilen des
konventionellen Tiefdrucks verknüpft.
Weltweit existiert eine große Anzahl von digital ansteuerbaren Drucksystemen,
die in der Lage sind, einzelne Druckpunkte auf Bedarf zu drucken. Solche
Drucksysteme benutzen verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen
Drucksubstanzen auf unterschiedlichen Bedruckstoffen. Einige Beispiele von
digital ansteuerbaren Drucksysteme sind:
Laserelektrofotografen (Laserdrucker), LED-Elektrofotografen, Nadel
drucksysteme, Thermodrucksysteme, Belichtungssysteme, Thermo-Transfer
drucksysteme, Sublimationsdrucksysteme und Tintendrucksysteme (Ink-Jet).
Derartige Drucksysteme sind beispielsweise durch folgende Druckschriften
bekannt: US-PS 941.001; 3.373.473; 3.416.153; 3.946.398; 4.275.290;
oder GB-PS 2.007.162 und WO 96/32297.
Durch die DE-OS 195 44 099 wird eine thermografische Druckeinrichtung
offenbart, bei der ein mit direkt aneinander liegende Näpfchen versehener,
transparenter Zylinder als Farb- oder Druckträger dient, wobei der Zylinder
rotierend in ein Farbvorratsbehälter eintaucht, die Näpfchen mit
geschmolzener Farbe gefüllt und anschließend die Farbe durch thermische
Beeinflussung in einen festen Zustand gebracht wird. Die Druckübertragung
auf ein Druckmaterial erfolgt durch Wärmewirkung einer Wärmequelle im
Inneren des Zylinders auf selektierte Näpfchen mit fester Farbe. Diese
Einrichtung verbraucht durch mehrfaches thermisches Behandeln der
Druckfarbe viel Energie.
Weiterhin wird in der DE-OS 37 05 988 ein Durchdruckverfahren beschrieben,
bei dem die Druckform eine vorher mit den Druckinformationen versehene,
feinstperforierte Folie ist, wobei die Durchlässe als Kapillaren wirken in denen
eine niedrigviskose Drucksubstanz eingebracht ist, die entweder mittels
mechanischer definierter Druckkraft oder durch Ultraschall das Druckbild
insgesamt auf einen Bedruckstoff übertragen wird. Eine gezielte Ansteuerung
oder Auswahl einzelner Druckpunkte ist mit diesem Verfahren nicht möglich.
Durch die EP- 0711 671 wird ein elektrostatisches Verfahren zur Übertragung
von Tinte in einem Druckprozess beschrieben, insbesondere bei der
Herstellung von Farbfiltern für Flüssigkristallanzeigen, bei dem eine mit der
Druckinformation gravierte Druckplatte auf einem Zylinder rotierend mit Tinte
oder Farbe versehen wird und die Druckinformation auf einen vorher
elektrisch aufgeladenen Bedruckstoff/Glasplatte während der Rotation
übertragen wird. Die Übertragung der Tinte kann auch durch ein magnetisches
Feld erfolgen. Auch hier ist der Energieaufwand erheblich und eine definierter
Übertragung einzelner Druckpunkte nicht möglich.
Durch die vorstehend genannten Verfahren und Einrichtungen sind folgende
Tropfenauswahlmethoden bekannt:
- a) Elektrothermische Reduktion der Tropfenoberflächenspannung,
- b) Elektrothermische Gasblasenerzeugung
- c) Piezoelektrische Tropfenerzeugung,
- d) Elektrostatische Anziehungskraft direkt an der Druckdüse.
Weiterhin sind folgende Tropfenabtrennungsmethoden bekannt:
- a) Berührung des Tropfens mit dem Bedruckstoff durch gezielte Annäherung des Bedruckstoffs zum Druckkopf,
- b) Berührung des Tropfens mit dem Bedruckstoff durch oszillierenden Tintendruck,
- c) Elektrostatische Anziehungskraft,
- d) Magnetische Anziehungskraft,
- e) Impulskraft des Tropfens
Damit die Tintendrucktechnologie an den Anforderungen konventioneller
Druckmaschinen gemessen werden kann, um entsprechend intensiv in diesen
konventionellen Druckmarkt eindringen zu können, sind folgende
Anforderungen wünschenswert:
| Ziel | |
| Methoden | |
| hohe Druckgeschwindigkeiten | leicht herstellbare, preiswerte und seitengroße Druckköpfe mit ca. 10.000 Druckdüsen |
| hohe Bildqualität | möglichst hohe Druckauflösung (ca. 800 dpi) mit der Möglichkeit, mehrere Farben einzusetzen |
| hohe Farbqualität | Halbtondarstellung des Druckpunktes bei 800 dpi |
| Standarddrucksubstanzen | thermisch-physikalisch geringe Ansprüche an die Drucksubstanz |
| geringe Energieansprüche des Druckkopfes | Verdrucken von Drucktropfen mit geringen thermisch- physikalisch belastenden Verfahren |
| geringer Herstellungspreis und hohe Herstellungsausbeute | einfache Druckkopfherstellung mit möglichst standardisierten Methoden und möglichst wenigen elektrischen Kontakten |
Gerade die elektrothermischen und die piezoelektrischen Tintendrucksysteme
arbeiten mit einer sehr geringen Effiziens von nur ca. 0,02% Energieausbeute.
Das bedeutet das Schalten und Regeln großer Energiemengen für die
Druckkopfsteuereinheit. Bei der Regelung eines piezoelektrischen Verfahrens
muß der Druckkopf selbst hohe elektrische Spannungen verarbeiten. Soll
beispielsweise eine DIN A4-Seite mit 800 dpi Auflösung innerhalb einer
Sekunde mit dem Bubblejet-Verfahren hergestellt werden, so müßte für die
Verdruckung einer Farbe eine elektrische Energiemenge von ca. 1,5 kW
aufgebracht werden. Die thermisch-physikalischen Probleme der kleinen
Druckdüsen sind leicht abschätzbar. Ein weiteres Problem berührungsloser
Druckverfahren (non-Impact) ist die Herstellung kleinster Düsenquerschnitte
(10-15 mm), um einen Druckpunkt mit ca 30-40 mm Querschnitt zu erhalten.
Das liegt zum einen an den Kapillarkräften des Bedruckstoffs und zum
anderen an der hohen Impulsenergie fliegender Tropfen (ca. 10 m/sec).
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, das signifikante Absenken
der einzusetzenden Energiemenge für das Verdrucken eines Punktes bei
gleichzeitiger Verbesserung der Druckpunktqualität durch scharfe Druck
punktränder und kleine Druckpunkte zu erreichen.
Eine weitere wichtige Aufgabe dieser Erfindung ist es, durch Kombination der
konventionellen Tiefdrucktechnik mit den Möglichkeiten des Tintendrucks die
Herstellungskosten sowie die laufenden und die Wartungskosten drastisch zu
senken.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch ein dem konventionellen Tiefdruck
angenähertes Druckverfahren einerseits, das in der Lage ist, flüssige
Drucksubstanzen zu drucken mit signifikanten Vorteilen gegenüber diesen
bekannten Verfahren und Einrichtungen, verbunden mit den Vorteilen des
"drop-on-demand"-Verfahren (DOD), bei dem der ausgewählte zu druckende
Tropfen durch ein besonderes Verfahren in seiner Position verändert wird und
so dem Bedruckstoff zugeführt wird. Die nicht ausgewählten Tropfen bleiben in
ihrer Position konstant.
Der besondere Aspekt dieser Erfindung ist, daß das gezielte Auswählen
bestimmter zu übertragender Tropfen durch Absorption der Energie eines
Energiestrahls (Laser-, Ionen-, Elektronenstrahl) und damit durch die Bildung
einer Gasblase erfolgt oder durch punktuelle elektrostatische oder magnetische
Wechselwirkungen zwischen Drucksubstanz und einer korrespondierenden
Bildtrommel. Dabei durchdringt der Energiestrahl den transparenten
Druckkopf (Druckzylinder) in der Art, daß die Energie des Strahls erst in der
Drucksubstanz unter Ausbildung einer thermisch-physikalischen Reaktion
absorbiert wird. Dabei kann die Energie so geregelt werden, daß entweder nur
eine Positionsveränderung eines Tropfens ohne Ablösung vom Farbkörper oder
durch starken Energiebeschuß eine Ablösung eines Tropfens vom Farbkörper
erfolgt.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil dieser Erfindung ist, daß die Ablösung des
Tropfens vom Farbkörper durch die Berührung des Tropfens mit dem
Bedruckstoff bei gleichzeitiger Berührung der Druckdüse mit dem Bedruckstoff
erfolgt. Dadurch wird durch Bildung einer geschlossenen Druckkammer dem
abgelösten Tropfen zusätzlich eine Führung gegeben, was einen qualitativ
besseren und kleineren Druckpunkt erzeugt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird anhand der nachfolgenden
Beschreibung und den schematisch dargestellten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 den Querschnitt der Drucknäpfchen (Düsen), die sich in einem
transparenten Material befinden,
Fig. 2 einen Druckzyklus mit einem kurzen Energieimpuls während der
Rotation der Drucktrommel,
Fig. 3 das Einwirken des Energieimpulses in die Drucksubstanz (a) und in
eine energieabsorbierende Zwischenschicht (b),
Fig. 4 den Grundaufbau einer Drucktrommel, in der sich Näpfchen befinden
(a), und einer glatten Drucktrommel, um die herum sich eine mit
Näpfchen versehene transparente Hülse befindet (b),
Fig. 5 den Grundaufbau des Druckwerks, bei der sich auf der Innenseite des
Druckzylinders eine in der Transparenz veränderbare Schicht
befindet, in der das zu druckende Bild durch punktuelles Ändern der
Transparenz mit geeigneten Verfahren reproduziert werden kann,
Fig. 6 den Grundaufbau des Druck- und Farbwerks,
Fig. 7 vier Farbwerke mit vier verschiedenen Farben,
Fig. 8 den schematischen Aufbau des Druckwerks für den Fall der
elektrostatischen oder magnetischen Tropfenauswahl mit einer
zugehörigen Bildtrommel (29), die eine punktuelle Entladung oder
Entmagnetisierung zuläßt (a), und für den Fall, daß die punktuelle
Entladung auf dem Druckzylinder (10) vorgenommen werden kann (b).
Der Hauptaspekt dieser Erfindung betrifft ein DOD-Verfahren, bei dem die zu
druckenden Tropfen gezielt durch Positionsveränderung im Drucknäpfchen
ausgewählt werden. Bei der Drucktropfenauswahl wird nur so wenig Energie
aufgewendet, daß es dabei noch zu keiner Trennung zwischen Tropfen und
Farbkörper kommt.
Die Trennung des Tropfens vom Farbkörper erfolgt erst durch Berührung des
Tropfens mit dem Bedruckstoff durch die dabei auftretende Adhäsionskraft.
Die in dieser Erfindung benutzte Tropfenauswahlmethode besteht in der
Verwendung eines Energiestrahls (z. B. Laser) der die ausgewählten Tropfen
mit Hilfe eines kurzen Impulses (1-10 msec) in ihrer Position verändert.
Diese Methode besitzt eine Reihe von Vorteilen gegenüber den o. g. Methoden.
Da die thermisch-physikalische Reaktion direkt in der Drucksubstanz durch
Energieabsorbtion initiiert wird, ist die eingesetzte Energiemenge nur ein
Bruchteil der Energiemenge, die bei einem elektrothermischen Verfahren
verwendet wird (ca. 0,1-1% der Energie von elektrothermischen Verfahren).
Darüber hinaus ermöglicht dieses Verfahren eine preiswerte Herstellung der
Druckeinheit, eine sehr hohe Druckpunktdichte (< 1000 dpi) sowie den Einsatz
standardisierter und somit preiswerter Drucksubstanzen.
Neben der Tropfenauswahl ist die Tropfenablösung vom Farbkörper ein zweiter
notwendiger und energieverbrauchender Schritt für die Erzeugung eines
Druckpunktes. Dabei ist sicher zu stellen, daß die nicht ausgewählten Tropfen
keinen Druckpunkt und die ausgewählten Tropfen den gewünschten
Druckpunkt erzeugen.
Auffallend ist, daß es kein allgemein einsetzbares Tropfenablöse-Verfahren für
alle Anwendungen gibt. Das eine Verfahren ist besonders gut für hohe
Geschwindigkeiten, aber nur für glatte Bedruckstoffe geeignet; ein anderes ist
für rauhe Bedruckstoffe, aber nur mit Spezialtinte in Kombination mit high
tech-equipment, geeignet, und wieder ein anderes erzeugt besonders kleine
Druckpunkte, aber nur in Kombination mit aufwendiger Abstandskontroll
technik zwischen Bedruckstoff und Druckkopf.
Diese Erfindung hat den Anspruch, ein Tropfenablöseverfahren einzusetzen,
daß weder mit hightech-equipment, noch mit Spezialdrucksubstanzen sehr
gute Druckpunktqualitäten mit hoher Geschwindigkeit erzeugt. Zum Einsatz
kommt dafür ein um die Längsachse rotierender transparenter Druckkopf, der
als Druckzylinder (10) ausgelegt und ganzflächig mit kleinen Näpfchen (12)
versehen ist. Dabei berührt der Druckzylinder (10) den Bedruckstoff (16) und
hält durch die Stege (13) zwischen den Näpfchen (12) den Bedruckstoff (16)
automatisch und zuverlässig auf einen geringen Abstand, so daß die mit dem
Energiestrahl (17) ausgewählten Tropfen durch Berührung mit dem
Bedruckstoff (16) den gewünschten Druckpunkt (18) bilden. Zusätzlich geben
die Stege (13) zwischen den Näpfchen (12) der Drucksubstanz (11) eine
Führung, so daß kleinste Druckpunkte (18) mit scharfen Abgrenzungen
erzeugbar sind. Für die Befüllung der Näpfchen (12) mit Drucksubstanz (11)
und für die Durchführung des eigentlichen Druckvorgangs werden die
bekannten Verfahren aus der Tiefdrucktechnik eingesetzt.
In Fig. 1 ist eine Vergrößerung der Druckzylinderoberfläche (10) dargestellt.
Hierbei ist (11) die Drucksubstanz, (12) das Näpfchen bzw. die Druckdüse, (13)
der Steg zwischen den Näpfchen, (14) eine farbabstoßende Schicht (z. B.
Silikonverbindungen) und (16) der Bedruckstoff.
Um den Anspruch der Erfindung zu verdeutlichen, wird ein Druckzyklus in
Fig. 2 a-e dargestellt. Durch eine Rotationsbewegung des Druckzylinders (10)
um seine Längsachse wird das mit Drucksubstanz (11) gefüllte Näpfchen (12),
welches sich in dem Druckzylinder (10) befindet, dem Bedruckstoff (16)
zugeführt. Kurz bevor es durch die Rotationsbewegung des Druckzylinders (10)
zu einer Berührung der Stege (13) mit dem Bedruckstoff (16) kommt, wird
durch einen kurzen Energiestrahlimpuls (17) (z. B. Laserstrahl) durch den für
den Energiestrahl (17) transparenten Druckzylinder (10) hindurch eine
Gasblase (15) in der Drucksubstanz (11) durch Energieabsorption erzeugt.
Hierbei übernimmt der Energiestrahl (17) die Aufgabe der Tropfenauswahl. Da
für eine Übertragung der Drucksubstanz (11) auf den Bedruckstoff (16)
lediglich eine kurze Berührung der Drucksubstanz (11) mit dem Bedruckstoff
(16) erforderlich ist, genügt es, daß die Volumenausdehnung der entstehenden
Gasblase (15) nur einen Bruchteil des Näpfchengesamtvolumens ausmacht.
Bei einem angenommenen Näpfchendurchmesser und einer Näpfchentiefe von
30 mm besitzt das Näpfchen (12) bei einer ovalen Form ein Gesamtvolumen
von ca. 17.500 mm3. Eine sehr schnelle Volumenausdehnung der Gasblase
(15) von nur 1-5% des Gesamtvolumens würde in Kombination mit der
entstehenden Druckwelle ausreichen, um die Tropfenablösung durch
Berührung der Drucksubstanz (11) mit dem Bedruckstoff (16) unterstützt von
den Adhäsionskräften zwischen Bedruckstoff (16) und Drucksubstanz (11)
einzuleiten. Die dabei erforderliche Energie ist minimal. Bei dem angenom
menen Lösungsmittel Wasser würde das Verdampfen von 1 mm3 Wasser einen
Gesamtvolumengewinn von ca. 7% ausmachen. Die dabei erforderlich Energie
beträgt lediglich 2,5 nJ. Das sind nur ca. 0,01% der Energiemenge, die bei
herkömmlichen elektrothermischen Tintendruckverfahren benötigt werden.
Die verhältnismäßig kleine Gasblase (15) verdrängt durch ihre Ausdehnung
einen Teil der Drucksubstanz (11) in Richtung Bedruckstoff (16), Fig. 2b.
Gleichzeitig verringert sich der Abstand zwischen den Stegen (13) und dem
Bedruckstoff (16) so sehr, daß es zu einer Art abgedichteter Druckkammer
zwischen Näpfchen (12) mit den Stegen (13) und dem Bedruckstoff (16) kommt,
Fig. 2c. Durch Berührung der Drucksubstanz (11) mit dem Bedruckstoff (16)
nimmt der Bedruckstoff (16) einen Teil der Drucksubstanz (11) auf, so daß sich
ein Druckpunkt (18) bildet. In dieser zweiten Phase wird durch Berührung der
Drucksubstanz (11) mit dem Bedruckstoff (16) die Tropfenablösung eingeleitet.
Gleichzeitig übernehmen die Stege (13) durch die Berührung mit dem
Bedruckstoff (16) eine druckpunktformgebende Aufgabe, so daß der
entstehende Druckpunkt (18) sich in seiner Größe nicht übermäßig verändert.
Der in der zweiten Phase eingeleitete Druckvorgang unterscheidet sich nicht
mehr von dem Druckvorgang des bekannten und etablierten Tiefdrucks, so
daß eine Druckpunktvergrößerung um den Faktor 1 bis 2 zu erwarten ist. Bei
normalen Tintendrucksystemen ist eine Druckpunktvergrößerung um den
Faktor 4 bis 10 die Regel. Das hat zur Folge, daß die entsprechende Druckdüse
um den gleichen Faktor kleiner hergestellt werden muß, als die angestrebte
Druckpunktauflösung auf dem Bedruckstoff. Um gute Druckqualitäten zu
garantieren, sind Druckpunktauflösungen von mindestens 800 dpi (ca. 30 mm
Punktdurchmesser) zu erzeugen. Bei den Tintendruckverfahren bedeutet das
Düsendurchmesser von ca. 10-15 mm, die nur aufwendig mit heutigen
Halbleitermethoden in großer Zahl hergestellt werden können.
Bei dieser Erfindung ist die Herstellung eines Druckzylinders (10) mit
geeigneten Näpfchen (12) und einem Näpfchendurchmesser von ca. 25-30 mm
schnell und unproblematisch, z. B. mit einem Laser, durchführbar.
Während der Drucksubstanzübertragung in Fig. 2c kollabiert die Gasblase (15)
in der Drucksubstanz (11), und die Stege (13) lösen sich durch die Rotation
des Druckzylinders (10) von dem Bedruckstoff (16). Gleichzeitig bleibt ein Teil
der Drucksubstanz (11) durch Adhäsionskräfte auf dem Bedruckstoff (16)
zurück. Dabei bildet sich eine Tropfeneinschnürung (19) zwischen Druckpunkt
(18) und der in dem Näpfchen (12) verbleibenden Drucksubstanz (11) aus. Die
farbabweisende Schutzschicht (14), die sich auf den Stegen (13) befindet,
verhindert dabei das Koagulieren benachbarter Tropfen, Fig. 2d. Nach
beendetem Druckvorgang haben sich die Stege durch Rotation des
Druckzylinders (10) vollständig von dem Bedruckstoff (16) gelöst und können
der im Zyklus ablaufenden Wiederbefüllung mit Drucksubstanz zugeführt
werden, Fig. 2e.
Für die Ausbildung einer Gasblase (15) in der Drucksubstanz (11) sind
grundsätzlich zwei Wege denkbar, Fig. 3a-b. Ein Energiestrahl (17) (z. B. Laser)
kann durch die für den Energiestrahl (17) transparente Druckform (10)
hindurch direkt in die Drucksubstanz (11) einkoppeln und durch
Energieabsorption die Gasblase (15) erzeugen. Dieses Verfahren ist sehr
schonend für die Farbpigmente in der Drucksubstanz (11), da mit sehr wenig
Energie (ca. 2-50 nJ) und sehr kurzer Impulszeit (ca. 5 msec.) gearbeitet wird,
Fig. 3a.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, von außen um das Näpfchen (12)
herum eine für den Energiestrahl (17) undurchdringliche Absorptionsschicht
(31) zu formen, um die benötigte Energie noch schonender für die
Drucksubstanz (11) indirekt zu erzeugen. Die Energie des Energiestrahls (17)
wird dabei in der Absorptionsschicht (31) direkt in Wärme umgewandelt, um
dann anschließend durch Bildung einer Gasblase (15) in der Drucksubstanz
(11) die Wärme wieder abzugeben, Fig. 3b.
Das Aussehen und die technische Anordnung des Druckzylinders (10) wird in
der Fig. 4a-b beschrieben. Dabei handelt es sich um einen transparenten
runden Zylinder (10) aus Glas oder Polymer, der vorher durch geeignete
Verfahren (z. B. Lasergravur) mit kleinen Näpfchen (12) versehen wurde. In dem
drehbar gelagerten Druckzylinder (10) befindet sich senkrecht zur Rotations
achse z. B. ein geeignetes Lasersystem (20), welches durch kurze Impulse die
oben aufgeführten Druckschritte einleitet. Dabei ist es möglich, daß es sich um
ein Einstrahllasersystem mit geeigneter Drehspiegeloptik oder um eine Halb
leiterlaserdiodenzeile mit passender optischer Fokussierung handelt. In beiden
Fällen wird der Energiestrahl (17) digital angesteuert.
Eine andere Variante ist in Fig. 4b dargestellt. In diesem Fall wird der
Druckzylinder (10b) aus einem transparenten Material (Glas, Polymer)
hergestellt, aber vorher nicht mit Näpfchen (12) versehen. Es handelt sich um
einen auf der Innen- und Außenseite völlig glatten transparenten Zylinder, der
drehbar gelagert wird. Um den Druckzylinder (10b) herum wird nachträglich
eine leicht austauschbare und mit Näpfchen (12) versehene Hülse (21) aus
transparentem Material (Polymer) gestülpt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es
sich dabei um eine geschlossene Hülse (21) oder um eine in Bogenform um den
Druckzylinder (10b) herumzuführende Hülse (21) handelt, die anschließend
durch geeignete Verfahren fixiert werden muß. Die zweite Variante in Fig. 4b
dient dem schnellen Auswechseln verschlissener oder fehlerhafter Druck
zylinderoberflächen.
Die Art und Weise der individuellen Tropfenauswahl, also der Erzeugung der
die Druckinformation tragenden Druckpunkte (18), soll nunmehr beschrieben
werden. Das neuartige Verfahren sieht dazu vor, daß aus den die
Druckzylinderoberfläche 10 vollflächig bedeckenden, farbführenden Näpfchen
12 ausschließlich diejenigen Näpfchen mittels Energiestrahl 17 zu einer
Volumenänderung angeregt werden, die das Druckbild bzw. die Bild- und/oder
Textwiedergabe auf dem Bedruckstoff ergeben. Durch die kontinuierliche
Füllung der Näpfchen 12 mit Drucksubstanz 11 ist somit auch jedes Näpfchen
bei jeweils einer Umdrehung des Druckzylinders 10 anregbar. Damit wird ein
derartiges Druckverfahren zu einer Endlos- Druckeinrichtung, sofern die
vorher oder zumindest parallel erarbeiteten digitalen Daten als Punkt- oder
Pixelwerte anstehen. Die Energiestrahleinheit (20) wird dabei digital über ein
passendes Interface und einen Computer mit Rechner/Speicher gesteuert.
Dabei wird im Falle eines Einstrahl- Systems über eine passende Spiegeloptik
der Energiestrahl zeilenweise über die Innenseite des Druckzylinders (10)
parallel zur Drehachse geführt. Dabei wird jeweils an der Stelle ein kurzer
Energiestrahlimpuls emittiert (ca. 5 msec.) und auf das darunter liegende
Näpfchen (12) fokussiert, an der anschließend ein Druckpunkt erzeugt werden
soll. Dieser Vorgang wiederholt sich zyklisch, wobei die Energiestrahleinheit
(20) mit den Umdrehungen des Druckzylinders (10) und den digital zu trans
portierenden Daten synchronisiert wird.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß die Energiestrahleinheit (20) nicht
aus einer Strahlquelle, sondern aus vielen (mehreren tausend) in einer Reihe
angeordneten Halbleiterelementen besteht, vergleichbar mit der Laserdioden
zeile in handelsüblichen Laserdruckwerken. In diesem Fall würde zu jedem
Näpfchen (12) ein laseremittierendes Element gehören, das synchron zur
Rotationsbewegung des Druckzylinders (10) und den digitalen Daten kurze
Laserimpulse emittieren und so den Druckvorgang einleiten würde. Die
Herstellung solch einer Laserdiodenzeile mit mehreren tausend einzeln digital
ansteuerbaren Laseremittern von ca. 30 mm Durchmesser ist heute Stand der
Technik. Solche Laserdiodenzeilen mit ähnlichen Dimensionen werden in
Laserdruckwerken für elektrofotografische Verfahren eingesetzt.
Eine andere Möglichkeit der Druckzylinder-Bebilderung, wie in Fig. 5
dargestellt, besteht darin, auf der Innenseite der Drucktrommel (10) eine
lichtundurchlässige Schicht (22) aufzubringen, die gezielt durch verschiedene
Verfahren punktuell lichtdurchlässig gemacht werden kann. So kann das zu
druckende Bild zuerst auf der Schicht (22) durch gezieltes punktuelles
Transparent machen der nichttransparenten Schicht (22) reproduziert werden.
Anschließend wird mit einem Einstrahlsystem (20) oder
Zeilenmehrstrahlsystem (20) das auf der Schicht (22) reproduzierte Bild
zeilenweise und synchron zur Rotationsbewegung des Druckzylinders (10)
abgetastet. Dabei wird an der Stelle ein Druckpunkt (18) auf dem Bedruckstoff
(16) generiert, an der die Schicht (22) vorher transparent gemacht wurde und
der Energiestrahl passieren kann.
Dabei ist denkbar, daß die Schicht (22) aus einem LC-Display bestehen
könnte, das digital entsprechend den Bildinformationen verändert werden
kann. Der Vorteil eines solchen Verfahrens besteht darin, daß in diesem Fall
die Bildinformationen nicht jedesmal über die Modulation der Energie
strahlquelle (20) erfolgen müssen. Das reduziert im erheblichen Maße die
Menge der digital zu transportierenden Daten, so daß mit dem Einsatz der
Schicht (22) in dem vorgeschlagenen Druckverfahren die Druckgeschwindigkeit
erheblich gesteigert werden könnte. Es ist genauso denkbar, daß die Schicht
(22) ein in der Druckbranche üblicher reproduzierbarer Film ist, der einfach
auf die Innenseite der Drucktrommel (10) mit einem geeigneten Verfahren
festgespannt wird. In diesem Fall könnten auch ältere nicht digitale Daten
verarbeitet werden. Die Schicht (22) könnte auch ein Polymer sein, das durch
nicht näher beschriebene Verfahren durch eine zweite in der Trommel
befindlichen Anlage und durch die Drehung der Drucktrommel (10) in seiner
physikalischen Beschaffenheit so verändert werden kann, daß ein Drucken im
beschriebenen Sinne möglich wäre.
Eine noch weitere Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens der
Übertragung einer bestimmte Druckinformation von Bild- und joder Text
besteht darin, daß der Druckzylinder 10 entsprechend dem bekannten
Tiefdruckverfahren an seinem dem Bedruckstoff zugewandten Außenumfang
ausschließlich mit Vertiefungen oder Näpfchen versehen wird, die der zu
druckenden Bild- und/oder Textinformation entsprechen. Dies kann
beispielsweise auf herkömmliche Art mittels eines Lasergravurgerätes erfolgen.
Der dann in das Druckwerk eingesetzte Druckzylinder 10 wird wiederum, wie
vorstehend bereits beschrieben, entweder mit einem zeilenweisen
Energiestrahlimpuls 17 beaufschlagt, wobei dann ausschließlich die die
Druckinformation darstellenden Näpfchen 12 angergt werden, oder mittels
einer über die Zylinderbreite reichenden Energiezeile 20 zum gleichzeitigen
Übertragen der Druckpunkte einer Zeile genutzt. Diese Nutzung eines
Einmalzylinders kann für hohe Druckauflagen bei gleichzeitiger Steigerung der
Druckgeschwindigkeit Verwendung finden.
Nachdem das Druckverfahren ausreichend erläutert wurde, wird in Fig. 6a-b
das Drucksystem näher beschrieben. Dabei wird durch geeignete Rollen- oder
Bogenverfahren der Bedruckstoff (16) gefaßt und den Synchronwalzen (27)
zugeführt. Die Synchronwalzen (27) haben die Aufgabe, den Transport des
Bedruckstoffs (16) exakt zu der Rotationsbewegung des Druckzylinders (10) zu
synchronisieren. Nach erfolgter Synchronisation des Bedruckstoffs (16) wird
dieser dem Druckzylinder (10) zugeführt und durch die Andruckwalze (28) mit
einem gleichmäßigen Andruck auf den Druckzylinder (10) versehen. Diese
Methodik gleicht dem konventionellen Tiefdruck und wird bestens beherrscht.
Das Einfärben des Druckzylinders (10) mit Drucksubstanz (11) unterscheidet
sich etwas von den Einfärbemechanismen des konventionellen Tiefdrucks.
Nach erfolgtem Druck wird der Druckzylinder durch Rotation um die Längs
achse der Einfärbewalze (23) zugeführt. Anschließend wird der Druckzylinder
(10) von überschüssiger Drucksubstanz (11) mit einer Rakel (24) befreit. Daran
schließt sich eine Drucksubstanzabnahmewalze (26) an, die die Aufgabe hat,
alle Näpfchen (12) wieder teilweise zu entleeren, so daß es nur durch eine
Stimulation mit dem Energiestrahl (17) zu einer Entleerung der Näpfchen (12)
und somit zum Druck kommen kann. Bei den nichtstimulierten Näpfchen (12)
findet keine Drucksubstanzübertragung auf den Bedruckstoff (16) und somit
kein Druck statt. Anschließend wird die Drucksubstanzabnahmewalze (26) von
einer zweiten Rakel (25) von überschüssiger Drucksubstanz befreit.
Für den Fall einer farbabweisenden Beschichtung (14) auf dem Druckzylinder
(10) kann die erste Rakel (24) entfallen.
In Fig. 7 ist die Konstruktion eines mehrfarbigen Druckwerks skizziert, das
durch Hintereinanderschalten verschiedener Druckwerke erzeugt werden
kann.
Ein weiterer Aspekt für die Tropfenauswahl ist in Fig. 8a-b skizziert. In den
bisherigen Beispielen wurde die Tropfenauswahl durch einen Energiestrahl
(17) durchgeführt. Es ist aber genauso möglich, die Tropfenauswahl durch
gezielte und punktuelle Erzeugung eines elektrostatischen Ladungsgefälles
zwischen Drucksubstanz (11) und einer punktuell entladbaren Bildtrommel
(29), z. B. durch ein Lasersystem (17), herbeizuführen, Fig. 8a. Dabei wird der
Druckzylinder (10) homogen mit einer elektrischen Ladung versehen. Die
Bildtrommel (29) wird gleichfalls homogen mit der entgegengesetzten Ladung
versehen und anschließend mit einem passenden Entladungssystem, z. B.
Lasersystem (17), punktuell von elektrischer Ladung befreit. Durch Rotation
der Trommeln (10) und (29) kommt es zur Berührung der teilweise,
entsprechend den Bildinformationen, entladenen Bildtrommel (29) und des mit
Drucksubstanz (11) gefüllten Druckzylinders (10). Dabei entleert sich das
Näpfchen (12) von der Drucksubstanz (11) an der Stelle, wo die Bildtrommel
(29) noch nicht von der entgegengesetzten elektrischen Ladung befreit wurde.
Die elektrostatische Anziehungskraft zwischen Drucksubstanz (11) und
Bildtrommel (29) führt zu einer Berührung der Drucksubstanz (11) mit der
Bildtrommel (29), was zu einer Drucksubstanzübertragung führt. Nach
erfolgter Drucksubstanzübertragung bewegt sich das so geformte Bild auf der
Bildtrommel (29) dem Bedruckstoff (16) durch Rotation zu, so daß
anschließend das Bild durch Berührung der Bildtrommel (29) und der
Drucksubstanz (11) mit dem Bedruckstoff (16) übertragen wird. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit die Drucksubstanzübertragung nicht mit
elektrostatischen, sondern mit magnetischen Kräften einzuleiten. In diesem
Fall ist die Drucksubstanz (11) magnetisch und die Bildtrommel (29) punktuell
magnetisierbar.
Ein anderes Verfahren wird in Fig. 8b beschrieben. Bei diesem Verfahren wird
der Bedruckstoff (16) homogen elektrostatisch aufgeladen. Der Druckzylinder
(10) wird mit der entgegengesetzten elektrischen Ladung homogen versehen
und anschließend punktuell von dieser Ladung befreit und so das zu
druckende Bild elektrostatisch übertragen. Danach bewegt sich das elektro
statische Bild durch Rotation des Druckzylinders (10) auf den Bedruckstoff
(16) zu und wird durch Berührung des Druckzylinders (10) mit dem Bedruck
stoff (16) durch elektrostatische Drucksubstanzübertragung auf den
Bedruckstoff (16) abgebildet.
Für den Fall einer gewünschten Dichteänderung der Druckpunkte 18 auf dem
Bedruckstoff 16 kann die ansonsten gleichlaufende Umfangsgeschwindigkeit
zwischen Druckzylinder 10 und Bedruckstoff 16 dahingehend geändert
werden, daß an der Berührungsstelle oder Druckstelle eine
Geschwindigkeitsdifferenz einstellbar ist. Diese Druckgeschwindigkeitsdifferenz
kann zumindest in einer Richtung, vorzugsweise in Zeilenfallrichtung, dazu
genutzt werden, die Beabstandung der Druckpunkte 18 auf dem Bedruckstoff
zueinander, also mit Abstand, gerade berührend oder überlappend, zu
beeinflußen, bzw. zu steuern. Damit kann eine Erhöhung der Druckdichte oder
Auflösung erreicht werden, oder ein in seiner Qualität noch nicht so eminent
wichtiger Probedruck erzeugt werden.
Claims (20)
1. Verfahren zum Drucken eines Druckbildes auf einen Bedruckstoff
mittels einer eine Vielzahl von Näpfchen tragenden zylindrischen,
transparenten Druckform, mit einer im Inneren befindlichen Energiequelle,
dadurch gekennzeichnet, daß in die
Näpfchen (12) kontinuierlich eine flüssige, meniskusbildende
Drucksubstanz (11) eingebracht wird, wobei die Drucksubstanz (11) in den
Näpfchen (12) mittels eines induzierten Vorganges einer energieabgebenden
Einrichtung (20, 17) soweit eine Volumen- oder Positionsänderung erfährt,
daß die Drucksubstanz (11) über die Oberfläche der Druckform (10)
anwächst und somit die Übertragung eines Druckpunktes (18) auf einen
angenäherten Bedruckstoff (16) erfolgt.
2. Druckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Druckform (10) ein rotierender Druckzylinder (10) dient, dessen Oberfläche mit
einer bestimmten Anzahl von vertiefenden Näpfchen (12) entsprechend einer
bestimmten Abbildung versehen ist die dem Druckbild oder der
Druckinformation entsprechen, wobei eine im Inneren des Druckzylinders
(10) stationär angeordnete energieabgebende Einrichtung (20) über einen
Energiestrahl (17) die flüssige Drucksubstanz (11) in den Näpfchen (12) zu
einer Volumen- oder Positionsänderung anregt und somit die Druckpunkte
(18) auf den angenäherten Bedruckstoff (16) übertragen werden.
3. Druckverfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als Druckform (10) ein für den Energiestrahl
(17) transparentes Material, insbesondere aus Glas oder einem Polymer,
verwendet wird.
4. Druckverfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Energiestrahl (17) seine Energie an eine an den
Näpfchen (12) befindliche Absorptionsschicht (19) abgibt und durch
Wärmeübertragung aus der Absorptionsschicht (31) in die Drucksubstanz
(11) die thermisch-physikalische Reaktion in der Drucksubstanz (11)
eingeleitet wird, wobei sich die Schicht (31) auf der Innen- und/oder Außenseite
des Näpfchens (12) befindet.
5. Druckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß durch
digitale Modulation des Energiestrahls (17) das zu druckende Bild
übertragen wird.
6. Druckverfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zu druckende Bild auf
eine auf der Innenfläche des Druckzylinders (10) und aus einem für den
Energiestrahl nicht transparenten Material bestehenden Schicht (22)
reproduziert wird, wobei die Schicht (22) an den der Druckinformation
entsprechenden Stellen punktuell für den Energiestrahl transparent
gemacht wird.
7. Druckverfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schicht (22) direkt digital angesteuert wird.
8. Druckverfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schicht (22) aus einem austauschbaren Polymerfilm besteht, der vorher
durch photochemische Verfahren vorbereitet wurde.
9. Druckverfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schicht (22) aus einem Material besteht, das durch Magneto-Optische
Verfahren in für den Energiestrahl (17) transparente und nicht transparente
Stellen separiert wird.
10. Druckverfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch einen Energiestrahl (17) von außerhalb des
Druckzylinders (10) die thermisch- physikalische
Reaktion durch Energieabsorption der in dem Näpfchen (12) vorhandenen
Drucksubstanz (11) eingeleitet wird.
11. Druckverfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch einen Energiestrahl (17) von hinten durch eine
transparente Form hindurch die thermisch-physikalische Reaktion durch
Energieabsorption der in einem Näpfchen (12) befindlichen Drucksubstanz
(11) eingeleitet wird, wobei das Näpfchen (12) eine zweite kleinere Öffnung aufweist,
die mit einem Drucksubstanzvorratsbehälter verbunden ist.
12. Druckverfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem
Energiestrahl (17) von hinten durch eine transparente Form hindurch die
thermisch-physikalische Reaktion in einer Absorptionsschicht (22) eingeleitet wird,
die indirekt durch Erwärmung zur Verdampfung oder Wärmeausdehnung
der Drucksubstanz (11) führt.
13. Druckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit
Näpfchen (12) versehener Druckzylinder (10) eingefärbt wird und
anschließend die Näpfchen (12) durch eine oder mehrere Walzen (26) wieder
von überschüssiger Drucksubstanz (11) befreit werden.
14. Druckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
drucksubstanzabweisende Schutzschicht (14), auf den Stegen (13)
des Druckzylinders (10) verwendet wird.
15. Druckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die
Positionsveränderung des Meniskus der Drucksubstanz (11) in den
Näpfchen (12) durch unterschiedliche elektrostatische Anziehungskräfte
herbeigeführt wird, wobei entweder die Drucktrommel (10) oder die
Bildtrommel (29) oder beide zusammen punktuell entladen werden.
16. Druckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die
Positionsveränderung des Meniskus der Drucksubstanz (11) in den
Näpfchen (12) durch unterschiedliche magnetische Anziehungskräfte
herbeigeführt wird, wobei eine magnetische Drucksubstanz
(11) verwendet wird und entweder die Drucktrommel (10) oder
die Bildtrommel (29) oder beide zusammen punktuell entmagnetisiert
werden.
17. Druckverfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die unterschiedlichen elektrostatischen
Anziehungskräfte durch eine Bildtrommel (29) herbeigeführt werden, wobei
die Bildtrommel (29) durch geeignete Verfahren punktuell
von elektrostatischer Ladung befreit wird.
18. Druckverfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Druckzylinder (10) und Bedruckstoff (16)
gleiche oder unterschiedliche Druckgeschwindigkeiten eingestellt werden.
19. Druckeinrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Druckzylinder (10) an der Innen- und Außenfläche glatt ist, über den eine
aus einem für den Energiestrahl transparenten Material bestehenden
nahtlosen Hülse (21), die mit den Näpfchen (12) an der Außenfläche
versehen ist, stülpbar ist.
20. Druckeinrichtung nach Anspruch, 19 dadurch gekennzeichnet, daß die
Hülse (21) in offener Bogenform um den Druckzylinder (10) austauschbar
befestigt ist.
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|---|---|---|---|
| DE1997146174 DE19746174C1 (de) | 1997-10-18 | 1997-10-18 | Druckverfahren und Einrichtung zu dessen Durchführung |
Applications Claiming Priority (1)
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