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DE19745978A1 - Leiter mit Seitenhilfsbühnenabstützung - Google Patents

Leiter mit Seitenhilfsbühnenabstützung

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DE19745978A1
DE19745978A1 DE19745978A DE19745978A DE19745978A1 DE 19745978 A1 DE19745978 A1 DE 19745978A1 DE 19745978 A DE19745978 A DE 19745978A DE 19745978 A DE19745978 A DE 19745978A DE 19745978 A1 DE19745978 A1 DE 19745978A1
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ladders (AREA)

Description

Der Auf- und Abstieg vom Dach, aus Fensteröffnungen oder anderen hochgelegenen Standflächen auf eine angelegte Leiter ist gegenwärtig nicht ungefährlich.
Eine Person die z. B. von einem Flachdach auf eine Anlegeleiter zum Abstieg steigt, muß zunächst bis zur Dachkante gehen um sich an dem überstehenden Kopfende der Leiter festzuhalten und dann um 180° drehen, damit ein Fuß auf einer Leitersprosse Halt findet. Dann erst kann der Abstieg beginnen.
Die Gefahren sind der ungesicherte Stand an der Dachkante, das Festhalten an der seitlich verrutschenden Leiter (die dann auch festgehalten werden muß) und die 180° Körperdrehung um rückwärts die Leiter abzusteigen.
Das Risiko eines Absturzes ist darum sehr hoch.
Mit der neuen Seitenhilfsbühnenabstützung werden die Gefahrenpunkte; Stehen an der Dachkante, seitliches Verrutschen der Leiter und 180° Körperdrehung im Absturzbereich, vollständig ausgeschlossen.
Die neue Seitenhilfsbühnenabstützung kann an jeder herkömmlichen Leiter nachträglich montiert werden.
Das Besteigen einer Anlegeleiter von hochgelegenen Standorten aus, z. B. Dächer, Balkone, Fensteröffnungen usw. ist nicht ungefährlich.
Der ungesicherte Stand an einer Dachkante, zusätzlich der nicht ausreichende Halt an der seitlich verrutschenden Leiter und eine Körperdrehung um 180° an der Dachkante können sehr leicht zum Absturz führen.
Mit der neuen Erfindung wird eine durch Geländer gesicherte Standfläche direkt im Absturzbereich neben der angelegten Leiter geschaffen und gleichzeitig eine Kipp- und Rutschsicherung der Leiter hergestellt.
Eine Art der Ausführung wird wie folgt beschrieben:
An beiden Außenseiten der Leiter sind Tragkonsolen (1) an den Holmen befestigt. Auf den Tragkonsolen (1) sind verschieb- und arretierbare Bodenplatten (2) angebracht. Ein Drittel der Bodenplattenlänge steht in Leiterrichtung von den Tragkonsolen über und zwei Drittel in Wand- bzw. Dachrichtung. Im Bereich der Zweidrittellange der Bodenplatte befinden sich eine oder mehrere Pendelstreben (3), die an den oberen Holmbereichen der Leiter und den Längsinnenseiten der Bodenplatten (2) gelenkig befestigt sind.
Die Tragkonsolen (1) halten also die Bodenplatte von der Unterseite und die Pendelstreben von der Oberseite. Damit wird ein Wippeffekt ausgeschlossen und eine stabile Auflage bzw. Aufhängung der Bodenplatte erreicht. Zusätzlich läßt sich mit dieser Ausführung die Bodenplatte in Längsrichtung verschieben, gleichzeitig aber auch als Auflage auf einer Dachkante sicher einsetzen. Außerdem ist eine wirkungsvolle Kipp- und Rutschsicherung der Leiter hergestellt worden. Die Bodenplatte kann in jeder beliebigen Verschiebestellung fest arretiert werden.
An der wandseitigen Stirnseite der Seitenhilfsbühnenabstützung (Fig. 1) befinden sich walzenförmige Laufrollen (4). Am oberen Geländerende sind ebenfalls in alle Richtungen verstellbare Laufrollen (5) montiert.
Mit den Walzen- und Laufrollen (4 und 5) wird ein Verschieben an Wänden mit komplett montierter Seitenhilfsbühnenabstützung ermöglicht. Ebenfalls an der Wand zugewandten Stirnseite der Seitenhilfsbühnenabstützung befinden sich ausschiebbare Holme (6) die quer zur Längsrichtung verlaufen und mit verstellbaren Distanzhaltern und Laufrollen ausgerüstet sind.
Zudem sind an den unteren Außenseiten der Seitenhilfsbühnenabstützung in Längs- und Seitenrichtung verschiebbare Stangen (7) oder Holme (7) angebracht, die an den unteren Enden abgewinkelt und senkrecht verstellbar ausgebildet sind. Der Vorteil dieser verschieb- und verstellbar, abgewinkelt gestalteten Holme (6 und 7) liegt darin, daß ein Höhenausgleich im Auflagebereich und zusätzlich eine verstellbare Abstützung zur Wand hergestellt wird.
Für Einsätze in engen Bereichen (z. B. Bad/WC-Fenster) kann eine Seitenhilfsbühnen­ abstützung an der Leiter eingeklappt oder komplett "vor Ort" zurückgeschoben und arretiert werden, so daß nur der Leiterkopf und eine Seitenhilfsbühnenabstützung in die Fensteröffnung hineinragen.
Die neue Seitenhilfsbühnenabstützung für Leitern eignet sich insbesondere für Feuerwehr­ rettungseinsätze, bei denen in Leiterbesteigungen ungeübte und unsichere Personen aus Fensteröffnungen oder von Dächern evakuiert werden müssen.
Für Dachdeckerarbeiten stellt dieses Gerät eine sichere Zugangsmöglichkeit vom Dach zur Leiter oder umgekehrt dar.
Bezugszeichenliste
Fig. 1 Beidseitig an einer Leiter montierte Seitenhilfsbühnenabstützung
Fig. 2 Leiter mit Seitenhilfsbühnenabstützung im Einsatz an einem Dach (von der Seite gesehen)
Fig. 3 Leiter mit einseitig montierter Seitenhilfsbühnenabstützung und einseitig eingeklappter Seitenhilfsbühnenabstützung im Einsatz an einer schmalen Fensteröffnung (von vorne gesehen) 1 Tragkonsolen
2 verschiebbare Bodenplatten
3 Pendelstreben
4 walzenförmige Laufrollen
5 verstellbare Laufrollen
6 ausschiebbare Holme mit Distanzhalter und Laufrolle
7 verschiebbare und verstellbare Stangen oder Holme
8 einseitig montierte Seitenhilfsbühnenabstützung
9 einseitig eingeklappte Seitenhilfsbühnenabstützung
10 ausgeschobene Abstützstange des Befestigungselements DE-297 13 715.8
Fig. 4 Seitenansicht einer Seitenhilfsbühnenabstützung, die an einer Anlegeleiter montiert ist und auf einer Wand aufliegt.
Fig. 5 Vorderansicht,
Fig. 6 Seitenansicht,
Fig. 7 Draufsicht,
einer ausgeschobenen Mehrzweckbockleiter mit montierter Seitenhilfs­ bühnenabstützung als freistehende Arbeitsbühne.
Fig. 8 Vorderansicht,
Fig. 9 Seitenansicht,
einer Mehrzweckbockleiter mit eingeschobener Leiter und montierter und ausgeklappter Seitenhilfsbühnenabstützung
Fig. 10 Vollständig zusammengeschobene Mehrzweckbockleiter mit montierter eingeklappter Seitenhilfsbühnenabstützung und eingeklappten Stützen sowie eingeschobenen und eingeklappten Geländer.
Fig. 11 Ausschieben einer Mehrzweckbockleiter in Verwendung als Anlegeleiter mit ausgeklappter Seitenhilfsbühnenabstützung mit großen Wandlaufrädern beim "Überfahren" von Hindernissen an der Wand.

Claims (28)

1. Seitenhilfsbühnenabstützung für Leitern, gekennzeichnet dadurch, daß die Seitenhilfs­ bühnenabstützung im montierten Zustand, seitlich an der Leiter, feststehend oder komplett in Längs- und Querrichtung verschiebbar, teleskopierbar, einklappbar und in jeder Verschiebeposition feststellbar ausgebildet ist und zusätzlich Wandabstützungen (6 und 7) und Wandlaufrollen (4 und 5) aufweist sowie mit großen Rädern zur Hindernisüberfahrung ausgerüstet ist.
2. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stirnseiten der Seitenhilfsbühnenabstützung walzenförmige Laufrollen, Lenkrollen oder Rollkugeln befestigt sind, die durch große Räder ersetzt werden können.
3. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stirnseiten aus- und einschiebbare Stangen (6) oder Holme (6) angebracht sind, die mit verstellbaren Distanzhaltern und Rollen (5) oder walzenförmige Rollen (4) ausgerüstet sind.
4. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite oder Außenseite in Längs- und Seitenrichtung verschiebbare und senkrecht verstellbare Holme (7) befestigt sind, die an dem unteren Holmende abgewinkelt sein können und Laufrollen aufweisen.
5. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seite von längenverstellbaren Pendelstreben (3) gehalten wird und die gegenüberliegende Seite auf Tragkonsolen (1) verschieb- und arretierbar oder feststehend aufliegt.
6. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenhilfsbühnenabstützung auf Tragkonsolen (1) aufliegt und nur von der Unterseite getragen wird.
7. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, 5, 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenhilfsbühnenabstützung an den Holmen und/oder Sprossen der Leiter mit Klemmvorrichtungen, Einsteck- oder Einhakvorrichtungen befestigt werden kann.
8. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, 5-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenhilfsbühnenabstützung an Tragbalken hängend und/oder in Verbindung mit der gegenüberliegenden Seitenhilfsbühnenabstützung befestigt werden kann.
9. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung auch in Kombination mit dem Befestigungselement für Leiterabstützungen (DE-297 13 715.8) und der Abstützung für Anlegeleitern (DE-197 23 000.8) insoweit erfolgt, daß die an der Unterseite angebrachten Holme (7) mit den Hüllrohren (3) der Anmeldung (DE-297 13 715.8) oder dem Tragbalken (6) der Anmeldung (DE-197 23 000.8) verbunden werden können.
10. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Geländer bis ca. zur Hälfte ihrer Höhe einschiebbar sind und dann sich auf die Bodenplatte einklappen lassen.
11. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Geländer sich teleskopförmig in waagerechter oder senkrechter Richtung aus- und einschieben lassen.
12. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Geländer an den Enden einzelne ein- und ausschiebbare waagerechte Streben aufweisen, die auch miteinander verbunden sein können.
13. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß am äußeren Rand der Bodenplatte eine umlaufende Schiene oder Leiste als Abschlußkante befestigt ist.
14. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, 10-13, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der Geländer in alle Richtungen verstellbare Rollen (5) oder Rollkugeln befestigt sind, die auch durch walzenförmige Rollen oder Lenkrollen ersetzt werden können, aber auch große Räder als Verschiebehilfe montiert sind.
15. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Form der Bodenplatte so gestaltet ist, daß eine Stirnseite ein kleineres Längenmaß aufweist als die gegenüberliegende Stirnseite, so daß eine Längsseite schräg verläuft.
16. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß nur an einer Seite der Leiter die Seitenhilfsbühnenabstützung montiert ist und die andere Leiterseite mit einer Wandabstützung für Leitern gesichert wird.
17. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte teleskopierbar, aufrollbar oder zusammenfaltbar gestaltet ist.
18. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-17, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte eine geschlossene oder siebförmige Oberfläche aufweist, auf einem Tragrahmen aufliegen kann, freitragend ohne Rahmen an der Leiter befestigt werden kann oder zusammenschiebbar ausgebildet ist.
19. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-18, dadurch gekennzeichnet, daß die komplette Seitenhilfsbühnenabstützung nachträglich auf der angelegten Leiter durch an der Unterseite und dem Anstellwinkel der Leiter entsprechend angeordnete Führungs- und/oder Tragrollen, kettenförmige Laufwerke und Abgleitsicherungen sowie angebrachte Zugseilaufhängungen hochgezogen und arretiert werden kann.
20. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen beiden montierten Seitenhilfsbühnenabstützungen eine klapp- oder verschiebbare Lukenabdeckung befindet, die als Standfläche oder Durchstiegsöffnung ausgebildet ist.
21. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonsolen (1), Bodenplatten (2), Pendelstreben (3) und die Geländer als nicht zusammenhängende Einzelteile vor Ort individuell montiert werden können.
22. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-21, dadurch gekennzeichnet, daß beide oder nur eine Seitenhilfsbühnenabstützung ein- oder ausgeklappt werden können.
23. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1 und 5-9, dadurch gekennzeichnet, daß die längenverstellbaren Pendelstreben (3) an Leitersprossen gelenkig befestigt werden, die Tragkonsolen (1) mit Stützstreben versehen sind und mit Klemmvorrichtungen an Leitersprossen befestigt werden können.
24. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-22, dadurch gekennzeichnet, daß die Form der Bodenplatte rechteckig, oval, trapezförmig oder parallelogrammförmig gestaltet ist.
25. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1-22, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unter- oder Außenseite der Seitenhilfsbühnenabstutzung gelenkig befestigte in Längs- und Seitenrichtung verschieb- und arretierbare senkrecht aus- und einschiebbare Stützen angeordnet sind, die mit einklappbaren, teleskopförmig ausziehbaren Verbindungsstreben an der Leiter befestigt werden.
26. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, 10-13, dadurch gekennzeichnet, daß die Geländer einsteck- und/oder einklappbar gestaltet sind.
27. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, 23 u. 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonsolen im Bereich der Auflagefläche mit Rollen versehen sein können.
28. Seitenhilfsbühnenabstützung nach Anspruch 1, 5 u. 23 dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (2) verdrehbar bzw. gelenkig auf einer Tragkonsole (1) gelagert ist und die Pendelstrebe (3) längen- und seitenverstellbar unterhalb oder oderhalb der Bodenplatte (2) und/oder der Tragkonsole (1) befestigt aber lösbar oder gelenkig am Leiterholm oder der Leitersprossen angebracht ist.
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