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DE19744971C2 - Verfahren zum Erfassen von Schadstoffemissionen - Google Patents

Verfahren zum Erfassen von Schadstoffemissionen

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DE19744971C2
DE19744971C2 DE1997144971 DE19744971A DE19744971C2 DE 19744971 C2 DE19744971 C2 DE 19744971C2 DE 1997144971 DE1997144971 DE 1997144971 DE 19744971 A DE19744971 A DE 19744971A DE 19744971 C2 DE19744971 C2 DE 19744971C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erfassen von Schad­ stoffemissionen, z. B. CO2-Emissionen. Politisch aber auch seitens der Wirtschaft und der Verbraucher gibt es das Ziel, Schadstoffemissionen innerhalb eines be­ stimmten Zeitraumes zu senken. So hat sich beispielsweise die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25% im Vergleich zu 1995 zu senken. Wesentliche Verursacher für die CO2-Emissionen sind zu ca. je einem Drittel die Industrie, die privaten Haushalte und der Individualverkehr. Es ist nicht abzusehen, daß das gewünschte Ziel der Schadstoffverringerung auf absehbare Zeit in dem gewünschten Maß erreicht wird. Dies auch deshalb, weil die einzelnen Individuen der Wirtschaft bzw. Gesellschaft gar nicht in der Lage sind, die Schadstofferzeugung, die von Ihnen verursacht wird, im einzelnen zu bemessen und in Abhängigkeit davon entsprechende Konsequenzen zu ziehen, beispielsweise weniger Auto zu fahren etc. Es sind zwar Schadstoffmeßeinrichtungen in vielfacher Weise bekannt und auch Automobile werden mehr und mehr mit "Ökometern" aus­ gerüstet, welche den jeweils aktuellen Benzinverbrauch anzeigen. Es ist jedoch für den einzelnen Verbraucher wie auch für ein Unternehmen bislang kaum möglich, die Menge der durch ihn verursachten Schadstoffemissionen in seiner Gesamtheit zu messen.
Aus der älteren (nicht vorveröffentlichten) deutschen Patentanmeldung 196 30 092 ist ein Verfahren zum Erfassen und/oder zur Zahlung eines Entgelts für Abgas- und Schadstoffe und ein Kraftfahrzeug mit einem nach diesem Verfahren arbeitenden Abgas-Schadstoff-Set bekannt. Hierbei ist ein Verfahren zum Erfassen und/oder zur Zahlung eines Entgelts für Schadstoffe im Abgas einer Verbrennungseinheit ange­ geben, bei dem über wenigstens einen Sensor der Schadstoff im Abgas ermittelt und über einen Rechner und einen Chipkartenleser aus einer Chipkarte ein dem Schadstoffausschuß entsprechender Betrag einer Geldwerteinheit von der Chipkar­ te abgebucht wird.
Es ist Ziel der Erfindung, die Erfassung der Schadstoffemissionen zu verbessern und darüber hinaus ein System zu schaffen, welches denjenigen, welcher Schadstoff­ mengen in erheblichem Maße einspart, belohnt.
Erfindungsgemäß wird zum Erreichen des mit der Erfindung gesetzten Ziels ein Verfahren mit den Merkmalen nach Anspruch 1 sowie eine Vorrichtung mit den Merkmalen nach Anspruch 2 beschrieben. Vorteilhafte Weiterentwicklungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung beruht auf folgender Überlegung. Es wird eine Schadstoffwertkarte eingeführt, welche wie eine Telefonkarte über eine bestimmte Anzahl von Einheiten - Schadstoffwert-Einheiten - verfügt, die einen Verbraucher, z. B. Haushalt oder Industrieunternehmen, zugeordnet ist. Die Schadstoffwertkarte wird in Abhängigkeit der Schadstoffmenge, welche durch den jeweiligen Verbraucher verursacht ist, entwertet. Ein Verbraucher, welcher mit den natürlichen Resourcen sehr schonend umgeht und auf diese Art und Weise Schadstoffemissionen einspart, wird somit seine Schadstoffwertkarte nicht bis auf Null entwertet. Dies bedeutet, daß er seine Schadstoffwertkarte über einen längeren Zeitraum als geplant verwenden kann und keine neue Schadstoffwertkarte benötigt, während ein anderer Verbraucher, welcher deutlich höhere Schadstoffemissionsmengen erzeugt, nach vollständiger Abwertung der Schadstoffwertkarte eine neue Karte oder eine entsprechende Aufwertung benötigt, anderenfalls ist jede weitere Schadstofferzeugung (durch Abschaltung) des Schadstofferzeugers unmöglich. Selbstverständlich ist es möglich daß ein Wertkartenbesitzer entsprechende Schadstoffeinheiten von seiner Karte abbuchen und Dritten veräußern kann, so daß die Schadstoffwert-Einheiten wie auf einer Börse gehandelt werden können.
Die Schadstoffwertkarte kann vom Typ einer Telefonkarte sein und auch ein Lese/Schreibgerät zum lesen und Entwerten der Schadstoffwertkarte kann grundsätzlich vom Typ einer bislang bekannten Telefonkartenlese/Schreibein­ richtung sein. Es versteht sich von selbst, daß Maßnahmen getroffen werden müssen, die eine Manipulation der einzelnen Teile des Verfahrens und der Vorrichtung verhindern. Auch solche Maßnahmen sind ebenfalls von Telefonkarten oder Geld- oder Kreditkarten bereits bekannt und können in ähnlicher Weise auch auf das erfindungsgemäße Verfahren bzw. auf die erfindungsgemäße Vorrichtung angewandt werden.
Wenn der Verbraucher mittels eines Datenkommunikationsnetzes Schadstoffwert- Einheiten kaufen oder - wenn er sie nicht mehr benötigt - verkaufen kann, führt dies automatisch dazu, daß die einzelnen Teilnehmer versuchen werden, Schadstoff­ wert-Einheiten über das Datenkommunikationsnetz anderen gegen eine ent­ sprechende finanzielle Gegenleistung anzubieten. Durch die so geschaffene Schadstoffwert-Börse können Verbraucher, welche wenige Schadstoffmengen erzeugen, entsprechende finanzielle Vorteile erzielen, indem sie ihre quasi Guthaben auf den Karten denjenigen gegen finanzielle Vergütung anbieten, welche ihr Schadstoffwertkonto bereits überzogen haben.
Dies führt letztendlich zu einem System, welches denjenigen finanziell belohnt, welcher schonend mit Umweltresourcen umgeht und somit möglichst wenig Schadstoffe erzeugt und denjenigen finanziell belastet, welcher mehr Schadstoffe erzeugt, als vorgesehen.
Vor allem aber kann die Kontigentierung von Schadstoffverbrauch bei einzelnen Einheiten wie Haushalten, Industrieunternehmen, PKW etc. dafür genutzt werden, daß eine drastische Verhaltensänderung seitens aller Verbraucher eingeleitet wird und somit eine Schadstoffreduzierung, insbesondere eine CO2-Reduzierung erreicht wird, welche weit unterhalb dessen liegt, was technisch derzeit für möglich gehalten wird. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt auch die Kontigentierung von Schadstoffverbrauch innerhalb bestimmter Ebenen, z. B. innerhalb eines Landes, eines Unternehmens, einer Stadt, einer Gemeinde usw. So kann beispielsweise auch eine Gemeinder durch Einführung des erfindungsgemäßen Verfahrens für eine Schadstoffreduzierung in ihrem Bereich sorgen.
Durch das System wird eine bislang nicht im Ansatz vorhandene Transparenz des Schadstoffausstoßes erreicht, welche auch dem Einzelnen sehr genaue Informationen über den Schadstoffausstoß der ihm zugeordneten Einheit, sei es Haushalt oder Industriebereich, wiedergibt. Da die Schadstofferzeugung auch mittelbar ein Indikator für den Verbrauch von Primärenergien ist, wird durch das erfindungsgemäße Verfahren und durch die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur eine Schadstoffreduzierung, sondern auch eine Reduzierung des Primärenergiever­ brauches erreicht, welches insgesamt zu einer erheblichen Einsparung für die einzelnen Verbraucher führt und volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Prinzipblockschaltbild eines Schadstoffemissions- Erfassungssystems; und
Fig. 2 ein prinzipielles Blockschaltbild einer Datenkommunika­ tionsstruktur zur Weiterverarbeitung von Schadstoff­ wertkarten.
In Fig. 1 stellt der Block 1 einen Schadstofferzeuger, z. B. einen CO2-Erzeuger, dar. Ein solcher Schadstofferzeuger kann ein Automobil, ein Heizaggregat oder jede andere Schadstofferzeugereinheit sein. Der Schadstofferzeuger 1 ist mit einer Schadstofferfassungseinheit 2 verbunden. Die Schadstofferfassungseinheit mißt die erzeugte Schadstoffmenge, sei es aktuell oder ein Durchschnittswert über einen längeren Zeitraum hinweg, und ordnet einer bestimmten erzeugten Schadstoff­ menge ein Abwertesignal 3 zu. Dieses Abwertesignal wird einem mit der Schadstofferfassungseinheit 2 gekoppelten Kartenlesegerät zugeführt. In dieses Kartenlesegerät ist eine Schadstoffwert-Einheiten-Karte einführbar.
Diese Schadstoffwertkarte ist ähnlich wie eine Telefon- oder sonstige Wertkarte strukturiert, und Werte von der Schadstoffwertkarte werden entwertet, wenn die Karte in das Kartenlesegerät eingeführt ist und ein entsprechendes Abwertesignal dem Kartenlesegerät zugeführt worden ist.
Das Kartenlesegerät 4 kann über eine Steuerleitung 6 mit dem Schadstofferzeuger 1 oder einer entsprechenden Steuereinrichtung (nicht dargestellt) des Schadstoff­ erzeugers 1 verbunden werden. Über diese Steuerleitung 6 wird ein Ausschaltsignal an den Schadstofferzeuger abgegebenen, wenn die Schadstoffwertkarte 5 vollständig entwertet ist und, über einen längeren Zeitraum hinweg gesehen, keine entsprechende Aufwertung mehr stattgefunden hat.
Über den jeweiligen Wertestand der Schadstoffwertkarte kann sich der Benutzer mittels einer Anzeige 7, welche mit dem Kartenlesegerät gekoppelt werden kann, informieren. Statt einer solchen Anzeige ist es aber auch möglich, daß die Schadstoffwertkarte in jedem anderen Kartenlesegerät, z. B. einem PC, gelesen und über einen entsprechenden Monitor der Kartenstand angezeigt werden kann. Ist die Karte vollständig entwertet, so wird der Benutzer automatisch darauf aufmerksam gemacht, daß er für eine entsprechende Aufwertung zu sorgen hat, anderenfalls wird nach einem bestimmten Zeitraum, z. B. 24 Stunden oder 7 Tage oder einem Monat, ein entsprechendes Ausschaltsignal von dem Kartenlesegerät 4 erzeugt, so daß der Schadstofferzeuger ausgeschaltet wird, weil eine weitere Schadstoff­ erzeugung nicht mehr möglich ist. Dies bedeutet im konkreten Fall im Haushalt, daß wenn die Schadstoffwertkarte nicht rechtzeitig wieder aufgefüllt wird, die Heizungsanlage solange ausgeschaltet bleibt, bis der Benutzer für eine ent­ sprechende Aufwertung der Schadstoffwertkarte sorgt oder sich eine entsprechen­ de neue Karte beschafft.
In Fig. 2 ist ein PC-System 8 dargestellt, mit welchem die Schadstoffwertkarte 5 ebenfalls gelesen werden kann. Mit diesem PC-System kann sich der Benutzer nicht nur unmittelbar über den aktuellen Stand der Schadstoffwertkarte informieren bzw. auch eine entsprechende Statistik über den Verbrauch aufbereiten lassen, sondern er kann über das PC-System, welches mit einem Datenkommunikationsnetzwerk 9 gekoppelt ist, auch in Verbindung mit anderen PC-Systemen bzw. Benutzern treten, welche ebenfalls an das Datenkommunikationsnetzwerk anschließbar sind. Ähnlich wie beim Äthernet oder Internet bzw. Intranet kann somit der Benutzer über das PC- System 8 in Kommunikation mit weiteren Benutzern 10 treten, um beispielsweise Werte für die eigene Schadstoffwertkarte von anderen Benutzern 10 zu kaufen oder diesen Benutzern zu verkaufen. Bei solchen Kaufaktionen wird die eigene Schadstoffwertkarte entsprechend ent- oder aufgewertet.
Es ist auch über das Datenkommunikationsnetzwerk bzw. entsprechende Datenver­ arbeitungsprogramme möglich, daß ähnlich wie bei einer Börse der jeweils aktuelle Wert von Schadstoffeinheiten ermittelt wird, wobei sich der jeweilige Wert nach Angebot und Nachfrage richtet und die jeweiligen Benutzer des Systems den Kauf- bzw. Verkaufswert ihrer Einheiten selbst bestimmen können.
Es versteht sich von selbst, daß als Datenkommunikationsnetzwerk jede Art von Netzstrukturen denkbar ist, mit welcher mehrere Benutzer, die an das Netzwerk angeschlossen sind, in Datenkommunikation treten können. So ist es auch möglich, daß Benutzer des Systems ihre Kaufwünsche bzw. Kaufangebote an eine bestimmte Adresse senden und hinter dieser Adresse mittels einer Datenverarbeitungsein­ richtung Listen von Kaufangeboten bzw. Verkaufsangeboten generiert werden und auch ein automatischer Verkauf, wie auch Abbuchung von Schadstoffwertein­ heiten, ermöglicht wird, so daß der Benutzer beim Kauf bzw. beim Verkauf von Schadstoffwerteinheiten lediglich - menschlich neutral - mit einer Datenkom­ munikationseinrichtung kommunizieren muß, ohne konkret mit einem Benutzer in persönliche Kaufs- bzw. Verkaufsverhandlungen zu treten.
Damit die jeweiligen Schadstoffwertkarten nicht ständig in den Kartenlesegeräten 4 eingesetzt werden müssen, ist auch im Kartenlesegerät 4 und/oder in der Schadstofferfassungseinheit 2 eine Speichereinrichtung zur Speicherung der Abwertesignal (digital oder analog) vorgesehen, so daß eine entsprechende Entwertung der Schadstoffwertkarte nach dem Einführen erfolgen kann, wodurch dann gleichzeitig die Schadstoffwerteinheiten aus der Speichereinrichtung gelöscht werden.

Claims (7)

1. Verfahren zum Erfassen von Schadstoffemissionen, zum Beispiel CO2- Emissionen, mit einer Schadstofferfassungseinrichtung zur Ermittlung der Schad­ stoffemission eines Schadstofferzeugers, wobei die Schadstofferfassungseinrich­ tung ein Schadstoffwertsignal erzeugt, welches die Emission einer bestimmten Schadstoffmenge repräsentiert und das Schadstoffwertesignal in einer Speicher­ einrichtung gespeichert wird, das Schadstoffwertesignal einer Kartenleseeinrich­ tung zugeführt wird, in welche eine Schadstoffwertkarte, vorzugsweise vom Typ einer Telefonkarte, einführbar ist und die Schadstoffwertkarte einen Schadstoff­ wertspeicher aufweist, welcher in Abhängigkeit der ermittelten Schadstoffwert­ signale entwertet wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsinhalt der Schadstoffwertkarte über eine weitere Leseeinrichtung einem Datenkommunikationsnetz zugeführt wird und von Stationen, welche dem Datenkommunikationsnetz angeschlossen sind, erfaßt und verarbeitet wird.
2. Vorrichtung zum Erfassen von Schadstoffemissionen mit:
einer Schadstofferfassungseinrichtung, welche in der Lage ist, Schadstoff­ emissionen eines Schadstofferzeugers zu erfassen und in Abhängigkeit der Schadstoffemission des Schadstofferzeugers ein Schadstoffwertsignal erzeugt, wobei das Schadstoffwertsignal eine bestimmte Menge der Schad­ stoffemission repräsentiert;
einer Speichereinrichtung zur Speicherung des Schadstoffwertsignals;
einer Schadstoffwertkarte-Lese/Schreibeinrichtung zur Aufnahme einer Schadstoffwertkarte mit einem Schadstoffwertspeicher, wobei die Schad­ stoffwert-Lese/Schreibeinrichtung die Schadstoffwertkarte in Abhängigkeit der ihr zugeführten Schadstoffwertsignale entwertet; und
einer Verbindung zu anderen Vorrichtungen dieser Art sowie Mitteln zum Austauschen von Schadstoffwertsignalen mit den anderen Vorrichtungen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schadstoffwertkarte vom Typ einer Telefonkarte ist und daß das Schadstoffwertkarten-Lese/Schreibgerät vom Typ einer Telefonkar­ tenlese/Schreibeinrichtung ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Inhalt der Schadstoffwertkarte von einer weiteren Leseeinrichtung gelesen werden kann und der Inhalt der Schadstoffwertkarte über die Leseeinrichtung und angeschlossenen Einrichtungen der Datenkommunikation einem Datenkommunikationsnetz zugeführt werden kann und der Inhalt der Schad­ stoffwertkarte von Datenkommunikationseinrichtungen, welche mit dem Daten­ kommunikationsnetz verbunden sind, erfaßt und verarbeitet werden kann.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schadstoffwertkarte auch durch ein an das Datenkommunikationsnetz angeschlossenes Terminal entwertet werden kann und dabei die abgewerteten Einheiten der Schadstoffwertkarte demjenigen Teilnehmer des Datenkommunikationsnetzes gutgeschrieben werden, welcher die Schadstoff­ wertkarte um einen bestimmten Wert entwertet.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zeit-Abschalteinrichtung zur Abschaltung des Schadstofferzeugers vorgesehen ist, wenn die gespeicherten Schadstoffwertsignale über einen bestimmten Zeitraum nicht ausgelesen wurden oder die Entwertung der Schadstoffkarte nicht mehr möglich ist, weil die verbrauchte Schadstoffmenge größer ist als die Schadstoffmenge, welche durch die Einheiten auf der Schadstoff­ karte repräsentiert werden.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einem Verbraucher, welcher Zugriff auf mehrere Schadstoffemissionsquellen hat, ein Schadstoffemissionskonto zugeordnet ist, welches in Abhängigkeit der ermittelten Schadstoffemissionsmengen und der in Abhängigkeit davon erzeugten Schadstoffwertsignale abgwertet wird.
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