DE19744764C2 - Vorrichtung zum Aufblasen eines Gassacks - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verrichtung zum raschen Aufblasen
eines in einem Fahrzeuglenkrad angeordneten Gassacks mit
- - einer als Druckgasbehälter ausgebildeten Lenksäule und
- - einem mit der Lenksäule drehfest verbindbaren Lenkrad, in dessen Nabenbereich ein zusammengefalteter Gassack angeordnet ist.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE-OS 20 45 246
bekannt.
Wegen der beengten Platzverhältnisse im Lenkrad bereitet die
Unterbringung eines rasch aufblasbaren Gassacks mit allen für seine
Funktion erforderlichen Elementen gewisse Schwierigkeiten.
Insbesondere bei sog. Hybrid-Generatoren, bei denen das zum Aufblasen
des Gassacks erforderliche Gasvolumen teils aus einem Druckgasbehälter
und teils aus den Verbrennungsprodukten eines pyrotechnischen
Treibstoffes besteht, ist es oft kaum möglich, in dem zur Verfügung
stehenden Bauraum außer dem Treibstoffbehälter noch einen
Druckgasbehälter mit dem erforderlichen Volumen unterzubringen. Man
hat daher schon vorgeschlagen, den Druckgasbehälter in der Lenksäule
anzuordnen oder aber die Lenksäule selbst als Druckgasbehälter
auszubilden (DE-OS 20 45 246, EP 0 769 423 A1, DE 196 31 739 A1). Dabei
handelt es sich jedoch nicht um echte Hybrid-Generatoren, weil
lediglich ein pyrotechnischer Zünder zur Öffnung des Druckgasbehälters
vorgesehen ist, dessen gasförmige Verbrennungsprodukte nur einen sehr
geringen Anteil zur Füllung des Gassacks beisteuern können. Außerdem
besteht bei derartigen Konzepten das Problem, daß die Lenksäule vom
Lenkradhersteller mitgeliefert werden muß, weil er sonst keine
Gewährleistung für das Funktionieren der Vorrichtung zum raschen
Aufblasen des Gassacks übernehmen kann. Das hat zur Folge, daß die
Verbindung zwischen Lenksäule und Lenkrad, die üblicherweise erst bei
der Endmontage der Fahrzeuge erfolgt, im Lenkradwerk vorgenommen
werden muß. Daraus ergeben sich im Vergleich zum Lenkrad nicht nur
sperrige, nicht einfach zu transportierende Bauteile, sondern auch
zusätzliche Sicherheitsprobleme, weil der Lenkradhersteller
ausschließen muß, daß während des Transports und der Montage die
Treibstoffladung gezündet werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten
Schwierigkeiten zu überwinden und eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art vorzuschlagen, bei der die Lenksäule als
Druckgasbehälter genutzt und die bisherige Montageschnittstelle
beibehalten werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß
im Lenkrad außer dem Gassack noch ein Treibstoffbehälter mit einer
Aufnahmebohrung für einen Zünder angeordnet ist und daß die als
Druckgasbehälter ausgebildete Lenksäule einerseits und das Lenkrad mit
den genannten Bauteilen andererseits voneinander unabhängige
Baueinheiten bilden, die erst bei der Endmontage des Fahrzeuges
zusammengefügt werden.
Auf diese Weise kann die bisher übliche Montage-Schnittstelle beibehalten
werden, d. h. die als Druckgasbehälter ausgebildete Lenksäule kann im Rahmen
der üblichen Montageschritte im Fahrzeug montiert werden, ohne daß wegen
der funktionellen Kopplung des Druckgasbehälters an den Gassack bereits das
Lenkrad aufgesetzt und endmontiert sein muß. Dem liegt die Erwägung
zugrunde, daß man die Gesamtvorrichtung in zwei voneinander unabhängige
Baueinheiten unterteilen kann, wenn man dafür sorgt, daß einerseits eine
funktionelle Verbindung zum Aufreißen der Berstscheibe und andererseits eine
funktionelle Verbindung für die Überleitung der Füllgase in den Gassack
geschaffen wird. Mit anderen Worten, über die Montage-Schnittstelle
Lenkrad/Lenksäule muß einerseits die Einwirkung der im Lenkrad
untergebrachten Treibstoffladung auf die Berstscheibe und andererseits das
Ausströmen der Füllgase über den oberen Teil der Lenksäule in dem im
Lenkrad untergebrachten Gassack sichergestellt werden. Außerdem muß darauf
geachtet werden, daß das Lenkrad, wie bisher, drehfest und axial
unverschieblich mit der Lenksäule verbunden werden kann.
Zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind
in den Ansprüchen 2 bis 17 beschrieben. Weitere Einzelheiten werden anhand
der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1A und 1B eine erste Ausführungsform des Verbindungsbereichs
zwischen Lenkrad und Lenksäule im Längsschnitt im
nichtmontierten und im montierten Zustand,
Fig. 2A und 2B eine zweite Ausführungsform wiederum im
nichtmontierten und montiertem Zustand,
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform des Nabenbereichs,
Fig. 4 die Ausführungsform gemäß Fig. 1 mit alternativ
ausgeführtem Druckgasbehälter.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1A und 1B ist der Druckgasbehälter 1
wie eine Lenksäule geformt, die in ansich bekannter Weise in einem
Mantelrohr drehbar gelagert ist. Der Druckgasbehälter 1 ist lenkradseitig durch
eine Berstscheibe 6 verschlossen, die über einen ringförmigen Trägerbauteil 16
mit dem Druckgasbehälter 1 verbunden ist. Auf der anderen Seite des
Trägerbauteils 16 ist eine rohrförmige Verlängerung koaxial zum
Druckgasbehälter 1 befestigt. Diese rohrförmige Verlängerung 7 ist endseitig
geschlossen und mit einem radialen Austrittskanal 12 ausgestattet. An ihrem,
dem Druckgasbehälter 1 zugewandten Ende ist die rohrförmige Verlängerung 7
mit einer Stufenbohrung versehen, in die koaxial ein Rohrteil 8 eingesetzt ist,
so daß zwischen der zylindrischen Wandung der rohrförmigen Verlängerung 7
und dem Rohrteil 8 ein ringförmiger Druckleitkanal entsteht, an dem
wenigstens ein im wesentlichen radial nach außen verlaufender Austrittskanal
10 vorgesehen ist. Die Länge des Rohrteils 8 und die Länge der Stufenbohrung
sind dabei so aufeinander abgestimmt, daß der Rohrteil 8 gleichzeitig eine
ringförmige Abstützung für die Berstscheibe 6 bildet. Der Rohrteil 8 ist
austrittsseitig mit einer siebartigen Rückhalteeinrichtung 17 versehen, die das
Austreten von Feststoffpartikeln verhindert, für die Füllgase aber durchlässig
ist. Am Druckgasbehälter 1, ist wie bei herkömmlichen Lenksäulen, ein
Außenkonus 12a vorgesehen, gegen den ein lenkradseitiger Gegenkonus
andrückbar ist, wenn bei der Montage eine Befestigungsmutter 11 auf die
endseitig mit Außengewinde versehene rohrförmige Verlängerung 7
aufgeschraubt wird.
Das Lenkrad weist im Nabenbereich 2 einen konzentrisch zur Lenkradachse
angeordneten ringförmigen Treibstoffbehälter 3 mit einer zentralen Bohrung 5
zur Befestigung an der als Druckgasbehälter 1 ausgebildeten Lenksäule auf.
Der Treibstoffbehälter 3 ist mit einem aufgeschweißten Deckel 15 verschlossen
und weist mindestens einen, im wesentlichen radial verlaufenden Austrittskanal
auf, der mit einer siebartigen Rückhalteeinrichtung 18 überdeckt ist.
Nabenbereich 2 und Treibstoffbehälter 3 weisen eine Aufnahmebohrung 4 für
einen Zünder auf. Der Treibstoffbehälter 3 ist mit einem verlängerten
hohlzylindrischen Führungsteil 14 ausgestattet, der in eine entsprechende
Bohrung des Nabenbereichs 2 eingreift und seinerseits eine zentrale Bohrung 5
zur Befestigung an der Lenksäule aufweist. Am hohlzylindrischen Führungsteil
14 ist ein Gegenkonus 13 vorgesehen, der sich bei der Montage auf dem
Außenkonus 12a des Druckgasbehälters 1 abstützt.
Anhand der fertig montierten Vorrichtung gemäß Fig. 1B kann der
Aufblasvorgang erläutert werden. Nach Zündung der Treibstoffladung tritt eine
Druckwelle über den Auslaßkanal 19 des Treibstoffbehälters 3 und den
Eintrittskanal 10 in der rohrförmigen Verlängerung 7 in den Druckleitkanal 9
ein und zerstört die Berstscheibe 6. Danach strömt das Druckgas zusammen
mit den gasförmigen Verbrennungsprodukten der Treibladung durch den von
der Berstscheibe 6 freigegebenen inneren Querschnitt des Rohrteils 8 in die
rohrförmige Verlängerung 7 und über den bzw. die Austrittskanäle 12 in den
nicht dargestellten Gassack. Durch die Ausbildung eines Ringkanals 19a außen
am ringförmigen Treibstoffbehälter 3 oder an der rohrförmigen Verlängerung 7
ist es sichergestellt, daß die Druckwelle vom Treibstoffbehälter 3 auch dann
die Berstscheibe 6 erreichen kann, wenn Austrittskanal 19 und Eintrittskanal 10
nicht fluchtend einander gegenüberliegen. Dadurch kann das Lenkrad in jeder
beliebigen Winkelstellung auf die Lenksäule aufgesetzt und mit dieser befestigt
werden, ohne daß die vorstehend beschriebenen Funktionen beeinträchtigt sind.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß zur drehfesten Verbindung
zwischen Lenkrad und Lenksäule selbstverständlich in ansich bekannter Weise
eine Kerbverzahnung vorgesehen werden kann.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2A und 2B hat sich an der Baueinheit
der Lenksäule nichts geändert, weshalb sich insoweit eine Wiederholung der
Beschreibung erübrigt. Im Unterschied zu Fig. 1 ist nunmehr jedoch der
ringförmige Treibstoffbehälter 3' einstückig mit dem Nabenbereich 2'
ausgebildet, wobei wiederum ein aufgeschweißter Deckel 15, ein Austrittskanal
19 und eine siebartige Rückhalteeinrichtung 18 vorgesehen sind. Der
Nabenbereich 2' weist eine Aufnahmebohrung 4' für einen Zünder, eine
zentrale Bohrung 5' zur Befestigung an der als Druckgasbehälter 1
ausgebildeten Lenksäule sowie an einem hohlzylindrischen Führungsteil 14'
einen Gegenkonus 13' auf. Die beiden Baueinheiten werden wiederum mittels
einer Befestigungsmutter 11 in einer Weise verbunden, wie sie für die normale
Lenkradmontage allgemein bekannt ist. Der Füllvorgang bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 2A und 2B unterscheidet sich nicht von dem
gemäß der Ausführungsform nach Fig. 1A und 1B, so daß er hier nicht
erneut beschrieben werden muß.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist gegenüber der Ausführungsform
gemäß Fig. 2 der Deckel 20 als Treibstoffbehälter ausgebildet. Dafür hat der
Nabenbereich 2" die Deckelfunktion übernommen. Weitere Unterschiede zu
der Ausführungsform gemäß Fig. 2 bestehen nicht.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4, hat sich gegenüber der
Ausführungsform nach Fig. 1 lediglich der Druckgasbehälter 1' verändert.
Der Druckgasbehälter 1' besteht an seinem lenkradseitigen Ende in diesem Fall
aus einem rohrförmigen Zwischenteil, dessen eines Ende in den
Druckgasbehälter 1' eingesteckt und über eine umlaufende Schweißnaht mit
diesem verbunden ist, während das andere Ende unter Zwischenlage der
Berstscheibe 6 mit der rohrförmigen Verlängerung 7 verbunden ist. Eine
derartige Ausführungsform erfordert zwar eine zusätzliche Schweißnaht, kann
u. U. aber trotzdem wirtschaftlicher hergestellt werden, weil dann die
lenkradseitigen Teile leichter zu handhaben und erst zum Schluß mit der
verhältnismäßig langen, als Druckgasbehälter 1' ausgeführten Lenksäule
verbunden werden muß. Die übrigen Bezugsziffern haben die gleiche
Bedeutung wie in Fig. 1 und müssen hier nicht erneut erläutert werden.
Alle Ausführungsbeispiele zeigen, wie das funktionelle Zusammenspiel
zwischen den getrennt handhabbaren Bauteilen konstruktiv realisiert werden
kann, ohne daß man von der geläufigen Befestigungsmethode abgehen muß.
Lenkrad und Lenksäule können also, wie bisher, montiert werden. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung wird erst bei der Endmontage zusammengefügt,
wodurch - abgesehen von den sicherheitstechnischen Aspekten - auch Lagerung
und Transport sehr vereinfacht werden.
Claims (17)
1. Vorrichtung zum raschen Aufblasen eines in einem Fahrzeuglenk
rad angeordneten Gassacks mit
- - einer als Druckgasbehälter ausgebildeten Lenksäule und
- - einem mit der Lenksäule drehfest verbindbaren Lenkrad, in dessen Nabenbereich ein zusammengefalteter Gassack angeordnet ist,
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Druckgasbehälter (1) an seinem lenkradseitigen Ende mit einer
Berstscheibe (6) verschlossen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
als Druckgasbehälter (1) ausgebildete Lenksäule im Anschluß an die
Berstscheibe (6) eine mit dem Druckgasbehälter (1) koaxial
ausgerichtete und fest verbundene rohrförmige Verlängerung (7)
aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
rohrförmige Verlängerung (7) über einen Teil ihrer Längserstreckung
zwischen ihrer zylindrischen Wandung und einem eingesetzten Rohrteil
(8) einen ringförmigen Druckleitkanal (9) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß vom
ringförmigen Druckleitkanal (9) wenigstens ein im wesentlichen radial
nach außen verlaufender Austrittskanal (10) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
eingesetzte Rohrteil (8) mit seiner Stirnfläche eine axiale Abstützung für
die Berstscheibe (6) bildet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die rohrförmige Verlängerung (7) endseitig
geschlossen ist, ein Außengewinde aufweist, auf das in an sich
bekannter Weise eine Befestigungsmutter (11) aufschraubbar ist, und
daß an der Verlängerung (7) wenigstens ein im wesentlichen radial
verlaufender Austrittskanal (12) vorgesehen ist, der in montiertem
Zustand von der Befestigungsmutter (11) nicht verdeckt wird.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Druckgasbehälter (1) mit einem Außenkonus
(12a) ausgestattet ist, gegen den ein lenkradseitiger Gegenkonus (13)
mittels der Befestigungsmutter (11) andrückbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lenkrad im Nabenbereich (2) einen
konzentrisch zur Lenkradachse angeordneten ringförmigen
Treibstoffbehälter (3) mit einer zentralen Bohrung (5) zur Befestigung
an der als Druckgasbehälter (1) ausgebildeten Lenksäule aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gegenkonus (13) an einem verlängerten hohlzylindrischen Führungsteil
(14) des Treibstoffbehälters (3) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Nabenbereich (2') des Lenkrades selbst als ringförmiger
Treibstoffbehälter (3') mit einer zentralen Bohrung (5') und einem
Gegenkonus (13') an einem hohlzylindrischen Führungsteil (14a)
ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Treibstoffbehälter (3, 3') einen radial nach innen verlaufenden
Austrittskanal (19) und einen aufgeschraubten oder aufgeschweißten
Deckel (15) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Außenkonus (12'a) an einem rohrförmigen
Zwischenteil (21) ausgebildet ist, dessen eines Ende in den
Druckgasbehälter (1') eingesteckt und über eine umlaufende Schweißnaht
mit diesem verbunden ist, während das andere Ende unter Zwischenlagern
der Berstscheibe (6) mit der rohrförmigen Verlängerung (7) verbunden
ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Berstscheibe (6) über ein ringförmiges
Trägerbauteil (16) mit dem Druckgasbehälter (1) verbunden ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
rohrförmige Verlängerung (7) durch Schweißen mit dem Trägerbauteil
(16) verbunden ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß im Rohrteil (8) und/oder im ringförmigen
Treibstoffbehälter (3, 3') austrittsseitig eine siebartige
Rückhalteeinrichtung (17, 18) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die rohrförmige Verlängerung (7) einen axialen
Austrittskanal aufweist.
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| Country | Link |
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1997
- 1997-10-10 DE DE1997144764 patent/DE19744764C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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|---|---|
| DE19744764A1 (de) | 1999-04-15 |
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