DE19744601B4 - Motorraumabschottung im Frontbereich eines Fahrzeuges - Google Patents
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Abstract
Motorraumabschottung
im Frontbereich eines Fahrzeuges, bei einem im wesentlichen von den
Kotflügeln
einschließlich
der Radkästen
und deren Radkastenverkleidung, den Leuchteneinheiten, einer an den
Radkästen
angeordneten und vor dieser in den Frontbereich geführten Stoßfängerverkleidung,
einem Kühlergrill und
einer Motorhaube umschlossenen Motorraum mit fahrbahnseitig offenen
Bereichen, wobei in den im wesentlichen von der Stoßfängerverkleidung
(2) und den Radkastenverkleidungen (1) gebildeten Bereichen eine
Wandung angeordnet ist, die Fertigungstoleranzen und Relativverschiebungen
zwischen den an diese angrenzenden Verkleidungen (1; 2) zulässt und
die Wandung eine lösbare Verschlussklappe
ist, die in einer im wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet
ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe wenigstens
eine Lasche (8) für
eine Befestigungsschraube (17) und andernends wenigstens einen Halterungsarm
(13) mit einem daran ausgebildeten keilförmigen Rastelement (14) für eine Rastaussparung (15)
am betreffenden Verkleidungsteil (2) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Motorraumabschottung im Frontbereich eines Fahrzeuges, insbesondere eines Personenkraftwagens, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Der Motorraum eines Personenkraftwagens wird insbesondere durch die Kotflügel einschließlich der Radkästen, die Leuchteneinheiten, den Kühlergrill, dem unter den Leuchteneinheiten und dem Kühlergrill angeordneten Stoßfänger und dessen Verkleidung und die Motorhaube gebildet, wobei die jeweils aneinandergrenzenden Fahrzeugteile gegeneinander abgedichtet sind, so daß Verschmutzungen der im Motorraum angeordneten Aggregate und Komponenten weitgehend vermieden werden. Im Innern des Motorraumes stellen diese weitere, den Motorraum gestaltende Elemente dar, insbesondere auch die seitlich angeordneten Radkästen. Fahrbahnseitig sind dem Verschließen des Motorraumes Grenzen gesetzt, die in der Fahrzeugkonstruktion begründet sind. Es ist bekannt, zum Schutz tieferliegender Fahrzeugkomponenten im Frontbereich des Fahrzeuges beispielsweise eine stabilisierte Blechschürze anzuordnen oder zur Vermeidung von Luftverwirbelungen Leitbleche vorzusehen (
EP 0 709 280 A2 ), die den Motorraum in ihrem Anordnungsbereich in einem bestimmten Maße auch gegen Verschmutzungen schützen. - Bei den modernen Fahrzeugen mit ausgeprägten Karosserierundungen im Frontbereich können Bereiche gebildet sein, die fahrbahnseitig unverschlossen sind. Ein Verschließen dieser Bereiche zur Fahrbahn hin ist wegen der fahrzeugbetriebsbedingten Relativverschiebungen, insbesondere beim Aufsetzen der Fahrzeugteile (Ein- und Ausparken) und den dabei auftretenden stärkeren Deformationen der im Abstand zueinander angeordneten Komponenten oder Aufbautelie zueinander problematisch.
- Zur Erhaltung einer gewissen „Restbeweglichkeit" bei der Verbindung zweier Teile ist es aus der
DE 44 32 766 A1 bekanntgeworden, eine Stoßfängerverkleidung an einem Kotflügel mit einer Rastverbindung festzulegen, die durch an der Stoßfängerverkleidung angeordnete federnde Rastzungen gebildet wird, die Raststege hintergreifen, die an einer Durchtrittsöffnung in einem an den Kotflügeln ausgebildeten U-Profil ausgebildet sind. - Aus der
DE 35 40 693 A1 ist bereits eine schalldämmende Vorrichtung zur Abschottung einer Seite des Motorraums eines Kraftfahrzeugs bekannt, wobei der Motorraum seittich durch Karosseriewände und nach oben durch eine Motorhaube verschlossen ist. Die schalldämmende Vorrichtung besteht aus einer Verkleidungsplatte, die an ihren Rändern mit elastischen Halterelementen an der Fahrzeugkarosserie befestigt ist. Zur Bildung eines aktiven Flächenresonanzabsorbers ist die Verkleidungsplatte mittels eines elastischen Verbindungselements quer zur Plattenhauptebene an den Motor angekoppelt. - Aus der
US 5,513,893 A ist ein Motorraumverschluss mit einer Wandung bekannt, die an elastischen Halterelementen befestigt ist, wobei der Motorraumverschluss im wesentlichen in horizontaler Ebene angeordnet ist. Ferner ist aus diesem Dokument bekannt, an den Rändern vertikal ausgebildete Wandbereiche des Motorraumverschlusses zugleich als Luftleitteil auszubilden. - In dem Gebrauchsmuster
DE 79 29 808 U1 ist bereits eine Verschlussklappe beschrieben, die auf der einen Seite einen Befestigungsflansh mit zwei federnden Rastzapfen aufweist. Die Verschlussklappe wird durch seitlich angeordnete Rastzungen im geschlossenen Zustand fixiert. - Es ist nun Aufgabe der Erfindung, eine Motorraumabschottung im Frontbereich eines Kraftfahrzeuges nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, durch die die im Motorraum angeordneten Fahrzeugkomponenten und Aufbauteile weitgehend vor Verschmutzung geschützt sind.
- Diese Aufgabe wird bei einer Motorraumabschottungnach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst.
- Danach ist in dem im wesentlichen aus dem Frontteil einer Radkastenverkleidung, einer fahrzeugaußenseitig an dieser angeordneten und vor dieser in den Frontbereich geführten Stoßfängerverkleidung und einer motorinnenraumseitig angeordneten Fahrzeugkomponente und/oder deren Verkleidung gebildeten Bereichen des Motorraumes jeweils eine Wandung angeordnet, die Toleranzabweichungen und Relativverschiebungen, insbesondere beim Aufsetzen der Fahrzeugteile (Ein- und Ausparken) und den dabei auftretenden stärkeren Deformationen zwischen den angrenzenden Verkleidungen und Aggregaten/Komponenten zuläßt und anschließend die Ausgangsposition wieder einnimmt.
- Durch diese zusätzliche fahrbahnseitig angeordnete Wandung werden die im Motorraum angeordneten Aggregate und Aufbauteile weitgehend vor Verschmutzung, insbesondere vor Spritzwasser geschützt, wobei die die Wandung umgebenden Verkleidungsteile durch die Wandung nicht starr miteinander verbunden werden, sondern derart, daß sie beim Betrieb des Fahrzeugs Relativbewegungen zueinander ausführen können.
- Dabei kann die Wandung durch eine lösbare Verschlußkappe gebildet sein, die in einer im wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet ist. Diese kann an ihren Rändern im wesentlichen vertikal angeordnete Wandbereiche aufweisen und mit diesen zugleich als Luftleitteil in Verbindung mit einer in der Stoßfängerverkleidung angeordneten Luftdurchtrittsöffnung ausgebildet sein.
- Die Verschlußkappe kann in Fahrzeuglängsrichtung einerends durch Befestigungsmittel fixiert und andernends beweglich und mit Spiel gehaltert sein.
- Die Befestigung der Verschlußkappe kann auf eine einfache Weise durch eine Schraubverbindung gegeben sein. Dazu ist es zweckmäßig, wenn die Verschlußkappe wenigstens eine Lasche für eine Befestigungsschraube und andernends wenigstens einen Halterungsarm mit wenigstens einem an diesem ausgebildeten keilförmigen Rastelement für eine Rastaussparung am betreffenden Verkleidungsteil, vorzugsweise der Stoßfängerverkleidung, aufweist.
- Das Rastelement kann im Bereich des freien Endes der Halterungsarmes ausgebildet sein, wobei dieser Bereich gegenüber dem übrigen Bereich des Halterungsarmes durch eine Stufe getrennt und in einer Ebenen oberhalb dieses übrigen Bereiches angeordnet ist.
- Das keilförmige Rastelement kann zum Zwecke einer Gewichtseinsparung und einer optimierten Rastarretierung aus zwei im Abstand und parallel zueinander ausgebildeten keilförmigen Elementen gebildet sein.
- An der den Rastelementen gegenüberliegenden Seite – der Befestigungsseite – kann die Verschlußkappe mit Arretierungsmitteln versehen sein, die im Zusammenwirken mit den Rastelementen eine Selbstarretierung der Verschlußkappe vor deren Fixierung ermöglichen und somit eine Montage derselben erleichtern.
- Alle Verkleidungen und die Verschlußkappe können aus Kunststoff gefertigt sein.
- Die Erfindung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiel erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
-
1 : einen fahrbahnseitig offenen Motorraumbereich vor einer Radkastenverkleidung, -
2 : eine erfindungsgemäße Verschlußkappe zum Verschließen des Mottorraumbereiches, -
3 : einen Schnitt III-III mit in Montagestellung befindlichen Rastelementen, -
4 : den Schnitt III-III mit in Befestigungsstellung befindlichen Rastelementen und -
5 : den mit der Verschlußkappe verschlossenen Mottorraumbereich. -
1 zeigt den sich zwischen der Frontpartie eine Radkastenverkleidung1 des rechten vorderen Radkastens eines Personenkraftwagens und einer fahrzeugaußenseitig an dieser angeordneten und in den Frontbereich geführten Stoßfängerverkleidung2 gebildeten Motorraumbereich. Fahrzeuginnenraumseitig wird dieser Motorraumbereich durch ein sich in Längsrichtung zwischen der Radkastenverkleidung1 und der Stoßfängerverkleidung2 erstreckendes, jedoch nicht dargestelltes Kühleraggregat K begrenzt. Dieser Motorraumbereich ist fahrbahnseitig nicht verschlossen. Erfindungsgemäß wird diese im wesentlichen horizontal ausgebildete Öffnung mit einer als Verschlußkappe3 aus Kunststoff ausgebildeten Wandung verschlossen, die Toleranzabweichungen in der Anordnung der angrenzenden Verkleidungen ausgleicht und fahrzeugbetriebsbedingte Verschiebungen und Verwindungen zwischen diesen zuläßt. - Die Verschlußkappe
3 ist in2 dargestellt. Sie ist lösbar anordbar gestaltet und weist an ihren Rändern vertikal angeordnete Wandbereiche4 ,5a ,5b ,6 und7 auf, von denen die Wandbereiche5a und5b für eine formschlüssige Verbindung mit der Radkastenverkleidung1 ausgebildet sind, wozu diese Wandbereiche5a und5b an ihrem freien Ende Abwinklungen10 und11 als Arretierungsmittel in Richtung auf die Radkastenverkleidung1 aufweisen, mit denen die Verschlußkappe in Formschluß unterhalb (10 ) und oberhalb (11 ) eines die Radkastenverkleidung abschließenden Steges12 gebracht wird. In Verbindung mit einer in der Stoßfängerverkleidung im Frontbereich des Fahrzeuges angeordneten Luftdurchtrittsöffnung (nicht dargestellt) ist die Verschlußkappe3 durch ihre Gestaltung zugleich als Luftleitteil vorgesehen. - Die Verschlußkappe
3 weist radkastenverkleidungsseitig eine Lasche8 für eine Schraubbefestigung an einem an der Radkastenverkleidung angeordneten Befestigungsloch9 (1 ) auf. - Auf der der Radkastenverkleidung gegenüberliegenden Seite der Verschlußkappe
3 sind zwei Halterungsarme13 angeordnet, die an ihrem vorderen Ende jeweils ein aus zwei im Abstand und parallel zueinander ausgebildeten keilförmigen Elementen14 gebildetes Einführ- und Rastelement für eine rechteckförmige Rastaussparung15 an der Stoßfängerverkleidung2 tragen. Die Rastaussparungen15 sind so bemessen, daß sie allseitig Spiel zum Endbereich des jeweiligen Halterungsarmes13 haben (4 ). Der Anordnungsbereich der Elemente14 des Halterungsarmes13 ist gegenüber dem übrigen Bereich des Halterungsarmes13 durch eine vertikal ausgebildete Stufe16 getrennt und in einer Ebene oberhalb der Ebene dieses übrigen Bereiches angeordnet. Im übrigen sind die Rastelemente14 so bemessen, daß diese bei der Montage der Verschlußkappe3 nach dem Durchstecken durch die Rastaussparungen15 mit der Stoßfängerverkleidung2 ein Scharniergelenk bilden und die Verschlußkappe3 im Kundendienstfall nicht vollständig demontiert zu werden braucht, sondern mit den Rastelementen14 an der Stoßfängerverkleidung2 hängen kann. - Die Montage der Verschlußkappe
3 erfolgt derart, daß diese mit den Einführelementen14 von unten in Eingriff mit den Rastaussparungen15 gebracht (3 ), dann um 90° in Parallellage zur Stoßfängerverkleidung2 geschwenkt und an der gegenüberliegenden Seite mit den Abwinklungen10 und11 in Eingriff mit dem Steg12 und damit in eine Arretierungsstellung gebracht wird. In dieser (selbstarretierenden) Stellung wird die Verschlußkappe3 mit einer Befestigungsschraube17 mit der Radkastenverkleidung2 verschraubt und mit dieser fest verbunden. An der gegenüberliegenden Seite ist die Verschlußkappe3 im Rahmen des den abgestuften Halterungsarmen13 durch die jeweilige Rastaussparung gewährten Spiels in im wesentlichen horizontaler Ebene bewegbar gehaltert, wodurch einerseits Fertigungstoleranzen ausgeglichen, aber auch fahrzeugbetriebsbedingte Verschiebungen, insbesondere zwischen der Stoßfängerverkleidung2 und der Radkastenverkleidung1 , aufgenommen werden. Eine Demontage ist in umgekehrter Reihenfolge auf die gleiche einfache Art und Weise vorzunehmen.
Claims (7)
- Motorraumabschottung im Frontbereich eines Fahrzeuges, bei einem im wesentlichen von den Kotflügeln einschließlich der Radkästen und deren Radkastenverkleidung, den Leuchteneinheiten, einer an den Radkästen angeordneten und vor dieser in den Frontbereich geführten Stoßfängerverkleidung, einem Kühlergrill und einer Motorhaube umschlossenen Motorraum mit fahrbahnseitig offenen Bereichen, wobei in den im wesentlichen von der Stoßfängerverkleidung (
2 ) und den Radkastenverkleidungen (1 ) gebildeten Bereichen eine Wandung angeordnet ist, die Fertigungstoleranzen und Relativverschiebungen zwischen den an diese angrenzenden Verkleidungen (1 ;2 ) zulässt und die Wandung eine lösbare Verschlussklappe ist, die in einer im wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe wenigstens eine Lasche (8 ) für eine Befestigungsschraube (17 ) und andernends wenigstens einen Halterungsarm (13 ) mit einem daran ausgebildeten keilförmigen Rastelement (14 ) für eine Rastaussparung (15 ) am betreffenden Verkleidungsteil (2 ) aufweist. - Motorraumverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlußkappe (
3 ) an ihren Rändern vertikal angeordnete Wandbereiche (4 ;5a ;5b ;6 ;7 ) aufweist und mit diesen zugleich als Luftleitteil ausgebildet ist. - Motorraumverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlußkappe (
3 ) in Fahrzeuglängsrichtung einerends durch Befestigungsmittel fixiert und andernends beweglich und mit Spiel gehaltert ist. - Motorraumverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (
14 ) im Bereich des freien Endes des Halterungsarmes (13 ) ausgebildet ist und daß der Bereich des freien Endes des Halterungsarmes (13 ) gegenüber dem übrigen Bereich des Halterungsarmes (13 ) durch eine Stufe getrennt und in einer Ebene oberhalb der Ebene dieses übrigen Bereiches angeordnet ist. - Motorraumabschottung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlußkappe (
3 ) an der den Rastelementen (14 ) gegenüberliegenden Seite Arretierungsmittel (10 ;11 ) zur Lagepositionierung aufweist. - Motorraumabschottung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe einerends Befestigungsmittel (
8 ) und Arretierungsmittel (10 ;11 ) für ein Aufbauteil (1 ) und wenigstens gegenüberliegend Halterungsmittel (13 ) mit Rastelementen (14 ) für Rastaussparungen (15 ) für eine weiteres Aufbauteil (2 ) aufweist, die im montierten Zustand eine Relativbewegung zwischen den Aufbauteilen (1 ;2 ) zulassen. - Motorraumabschottung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Verschlussklappe aus Kunststoff besteht.
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