DE19744553A1 - Formkörper zur Bodenstabilisierung und zur Begrünung - Google Patents
Formkörper zur Bodenstabilisierung und zur BegrünungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Formkörper zur Bodenstabilisierung und zur Begrünung
von sowohl natürlich ausgebildeten Erdwällen als auch aus Bauelementen gebildeten
Schutzwänden, insbesondere von Erdwällen und Dämmen, steilen Böschungen und
Lärmschutzwänden.
Neben der technischen Ausführung zur Stabilisierung von natürlich ausgebildeten Erdwällen
und der statischen Sicherheit von zu errichtenden Schutzwänden, wird häufig eine
entsprechende Begrünung dieser Erdwälle und Schutzwände gewünscht.
So sind verschiedene Techniken bereits entwickelt worden, lebende Pflanzen oder lebende
Pflanzenteile bzw. Saatgut unmittelbar in den technologischen Prozeß einzubinden. Je nach
Örtlichkeit werden Rasensaatmatten auf die entsprechenden Bodenflächen aufgebracht oder
aber sogenannte Naßsaaten, in dem eine Spritzbrühe auf den zu begrünenden Untergrund,
insbesondere eine Böschung, gespritzt wird, die typischerweise Saatgut, Dünger, Kleber und
Füllstoffe enthält. Zur Absicherung von Böschungen und Hängen werden zusätzlich räumliche
Skelette aus aufeinander gebauten Fertigteilen aus Holz, Stahl oder Beton verwendet, die den
zu begrünenden Boden sichern sollen.
Mit der DE 40 12 286 wird die Verwendung eines Ortbetons mit hohem Porenvolumen
vorgestellt, welcher als Substrat für eine Vegetationsschicht oder Einzelpflanze im
ingenieurbiologischen Sanierungsbau, im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und zur
Dachbegrünung verwendet wird, wobei der Ortbeton vorzugsweise pflanzenfördernde
Zuschlagstoffe wie Kompost, Klärschlamm oder Anteile des fremden Bodens enthält.
Dieser Ortbeton wird unmittelbar auf die entsprechenden zu begrünenden und zu befestigenden
Bodenflächen aufgebracht, härtet nach einer bestimmten Zeit aus, gibt dem Untergrund einen
gewissen Halt und infolge seines hohen Porenvolumens soll ein guter Bewuchs mit
Grünpflanzen ermöglicht werden.
Ferner wurde bereits ein temporär-erosionsresistenter Formkörper für den Erdbau, der aus
einem ton-mineralhaltigen Rohstoff, gegebenenfalls unter Beimengung von Magerungsmittel
und/oder Zuschlagsstoffen, bildsam verformt, gestaltet und durch mindestens teilweisen
Wasserentzug verfestigt ist, vorgestellt.
Es wird auf die DE 43 35 743 verwiesen. Der vorgestellte Formkörper besteht dabei aus einem
ton-mineralhaltigen Rohstoffe, welcher ein kaolinitischer Ton ist, welcher kalziniert wurde und
so beschaffen ist, daß bei seiner Herstellung und Verwendung organische Zusatzstoffe,
insbesondere Glykose und/oder Zellulose sowie Dünge- und Humusstoffe eingebunden
werden.
Die bekannten Lösungen beziehen sich somit unmittelbar auf einen ganz speziellen Einsatzfall
und Verwendungszweck, deren Anwendung und Realisierung weiterhin mit erheblichem
finanziellen und materiellen Aufwand verbunden sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Formkörper zur Bodenstabilisierung und zur
Begrünung von sowohl natürlich ausgebildeten Erdwällen als auch durch aus Bauelementen
gebildeten Schutzwänden zu entwickeln, welcher einerseits eine bestimmte Festigkeit und
Formbeständigkeit besitzt und andererseits bei fortschreitender Erosion nach und nach unter
Verwitterung und organischem Zersetzungsabläufen in humose und homogene
Bodenstrukturen übergeht.
Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß wurde ein Formkörper geschaffen, der sowohl den erforderlichen
baumechanischen Beanspruchungen entspricht und gleichfalls zur Begrünung und Bepflanzung
von natürlichen Erdwällen und aus Bauelementen hergestellten Schutzwänden verwendet
werden kann.
Der erfindungsgemäße Formkörper besteht dabei aus einem Gemisch aus Mineralböden bzw.
vergleichbaren Substraten mit einem Bindemittel zum Aushärten. Dieser Formkörper wird als
Bauelement in Vollkörperform ausgebildet, wobei diesem Gemisch aus Mineralböden und
Bindemittel zusätzlich Saatgut von Gräsern aber auch zweikeimblättrige Pflanzensaaten bis zu
Gehölzaussaaten beigemischt werden können.
Das Mischungsverhältnis von mineralischen Böden, Bindemitteln und Saatgut ist so zu wählen,
daß bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Formkörper, vorzugsweise in den Abmaßen
40 × 40 × 12 cm, nach kurzer Zeit eine Aushärtung und ausreichende Festigkeit im Formkörper
vorherrscht, daß dieser als Bauelement verwendet werden kann, andererseits das
Mischungsverhältnis auch so abgestimmt ist, daß bei seiner Nutzung sich ein stabil gut
gepufferter pH-Wert einstellt, welcher vorzugsweise gemäß der verwendeten Mineralböden, im
Bereich zwischen 6,5 bis 7,2 liegt.
Vorteilhafter Weise kommt als Mineralböden ein Substrat Tosodren zum Einsatz, welches eine
Mixtur aus hochwertigen, ausschließlich ökologischen Substratkomponenten ist. Als
Bindemittel wird Gips verwendet.
Die Struktur des erfindungsgemäßen Formkörpers wird bezüglich seiner Festigkeit und
gleichzeitigen Porösität sowie Zerfallseigenschaft durch die Eigenschaften der eingesetzten
mineralischen Böden, vorzugsweise des Tosodren, bestimmt, wobei in jedem einzelnen
Formkörper unter einem bestimmten Abstand, zur Grundfläche und zur Oberfläche, jeweils
zwei Netze in waagerechter Ebene in diesem Körper eingeordnet sind.
Diese Netze bestehen aus einem nicht verrottbaren Material und geben einerseits dem
Formkörper eine gewisse Stabilität hinsichtlich des Zusammenhaltes des gesamten
Formkörpers, während andererseits den sich ausbildenden Grünpflanzen beim
bestimmungsgemäßen Einsatz des Formkörpers ein Halt während der ersten Zeit ihrer
Entwicklung gegeben wird, damit sich ihr Wurzelwerk entsprechend ausbilden und die Pflanze
sich selbst stabilisieren kann.
Zu diesem Zweck werden die Netze einmal in einem Abstand von 1/3 zur unteren Fläche des
Formkörpers eingelegt und zum anderen ca. 10 bis 15 mm von der oberen Kante des
Formkörpers.
Es gehört ferner zur Erfindung, daß dieser Formkörper mit entsprechenden Kanälen und
Aussparungen versehen ist, die einerseits zur Befestigung der Formkörper dienen, wenn diese
an Steilhängen oder an senkrecht stehenden Schallwänden zum Einsatz kommen, während die
Kanäle bei diesen Einsatzfallen zur zusätzlichen Bewässerung, zur Zuleitung des Wassers zur
Saat und den Grünpflanzen, dienen.
Die Vorteile der vorliegenden Erfindung liegen insbesondere darin, daß die nach der Erfindung
hergestellten Formkörper nach einem gewissen Zeitraum unter Einfluß der natürlichen
Bedingungen, der fortschreitenden Erosion nach und nach unter Verwitterung und organischen
Zersetzungsabläufen in humose und homogene Bodenstrukturen übergehen, wobei die in den
Formkörpern eingesetzten Netze im sich herausbildenden Bodenuntergrund erhalten bleiben,
somit dem Untergrund als auch den sich entwickelnden Pflanzen noch über lange Zeit einen
ausreichenden Schutz gewähren. Von Vorteil ist auch, daß die Saat unmittelbar bereits beim
Herstellungsprozeß in die Formkörper eingebracht wird.
Durch die Verwendung von mineralischen Böden, die nicht tonhaltig sind bzw. einen sehr
geringen Anteil an Ton enthalten, der unmittelbar vernachlässigbar ist, besitzen die so
hergestellten Formkörper statisch gute Eigenschaften und wirken sich nicht negativ auf die
Boden-, Luft- und Wasserverhältnisse aus, was bei der Verwendung ungebrannter Tonminerale
der Fall ist, da diese Tonminerale sehr quellungsaktiv sind und dadurch Schäden an den
Wurzeln während der "festen Phase" verursachen und andererseits hohe Energiekosten beim
Brennen des Tones und bei der Herstellung derartiger Bauelemente anfallen.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht in der Ausbildung bzw. der Zusammensetzung
von Mineralböden derart, daß als organische Substanzen Sande, anlehmige Sande und bedingt
auch lehmige Sande und sandige Lehme als Grundsubstanzen zum Einsatz kommen, deren
Tonanteile in den Bereichen 3 bis 13%, deren Schluffanteile 4 bis 22% betragen und ein
Porenvolumen besitzen, welches zwischen 41 und 43% liegt. Die Feinporenanteile liegen in
den Wertgrößen 3 bis 9% und als organische Bodensubstanzen, zu den Grundsubstanzen,
Sand, anlehmiger Sand, bedingt lehmiger Sand und sandige Lehme, werden organische
Bodensubstanzen in Größenordnungen von 1 bis 1,8% diesen Mineralböden zugemischt.
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
In der dazugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Formkörpers,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung eines Formkörpers mit aufgegangenen Pflanzen,
Fig. 3 die Anordnung von Formkörpern auf ebenem Untergrund,
Fig. 4 eine Anordnung von Formkörpern an geneigten Oberflächen,
Fig. 5 die Anordnung von Formkörpern an einer senkrechten Wand,
Fig. 6 eine Ansicht einer aus Formkörpern hergestellten Schutzwand in einer
Teilansicht,
Fig. 6.1 eine Ansicht gemäß Fig. 6 mit eingesetztem Kanalsystem,
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform der Anordnung von Formkörpern an
Steilwänden.
Die Form, der Aufbau und die Ausbildung des Formkörpers 1 wird prinziphaft in den
Darstellungen der Fig. 1 und 2 wiedergegeben, welcher in bevorzugter Ausführungsform in
den Abmaßen 40 × 40 × 12 cm ausgeführt wird. An diesen Abmaßen ist die Ausbildung der
Formkörper 1 nicht gebunden, bei dieser Größenausbildung ist jedoch der Formkörper 1 noch
handlich und von seinem Gewicht her so ausgebildet, daß eine Handverlegung möglich ist.
Selbstverständlich können Formkörper 1 auch in anderen Abmaßen hergestellt werden, wobei
dann solche Gesichtspunkte wie Herstellungs- und Verlegetechnologien, Transport und
selbstverständlich auch Kosten Berücksichtigung finden müssen.
Aus den Darstellungen nach Fig. 1 und 2 ergibt sich gleichfalls der Aufbau und die Struktur
der einzelnen Formkörper 1. Das Ausgangsprodukt für die Formkörper 1 ist ein Mineralboden
2, welcher als ein Gemisch aus einzelnen mineralischen Stoffen, vorzugsweise Tosodren und
aus Gips besteht, wobei der Gips hier als Bindemittel zum Einsatz kommt.
Innerhalb der einzelnen Formkörper 1 sind in waagerechter Form engmaschige und nicht
verrottbare Netze 4; 7 eingelagert. Das untere Netz 4 ist so in dem jeweiligen Formkörper 1
eingelagert, daß es zur Auflagefläche 5 des jeweiligen Formkörpers 1 ein Abstandsmaß von 1/3
der Gesamthöhe des Formkörpers 1 hat. Das obere Netz 7 hat zur Oberfläche 6 des jeweiligen
Formkörpers 1 ein Abstandsmaß von rund 10 mm. Dies ist der sogenannte Saatbereich, was
bedeutet, daß in diesem oberen Bereich des Formkörpers 1, in einer Schicht von rund 10 mm,
dem Mineralboden das gewünschte Saatgut 3 beigemischt wird.
Die Ausgangsstoffe, das Tosodren und der Gips, werden miteinander vermischt, mit Saatgut 3
versehen, befeuchtet und eingeformt. Dieser Mineralboden 2 härtet innerhalb weniger Stunden
aus und der erstellte Formkörper 1 kann als Bauelement verwendet werden, dessen Dichte < 1
ist und dessen pH-Wert zwischen 6,5 und 7,2 liegt.
Aufgrund des hohen Porenvolumens des Mineralbodens 2 und der nicht zu extremen
Aushärtung verläuft bereits der Keimvorgang des in der obersten Schicht eingemischten
Saatgutes 3 unter fast normalen Verhältnissen ab, als ob das Saatgut 3 in einem gewachsenen
Boden ausgesät wäre. Als Aussaaten können sowohl ein- und zweikeimblättrige Pflanzen
verwendet werden, aber auch die Verwendung von Gehölzsaatgut bereitet keine Probleme. Bei
dem verwendeten Substrat Tosodren handelt es um einen mineralischen Stoffe welcher im
Verhältnis zu seinen Gesamtvolumen aus 40 bis 80% Schotter aus Eruptionsschlacke und aus
20 bis 60% Kompostierungsrückständen aus Grünpflanzen besteht.
Bestimmte Beimischungen verleihen diesem Substrat weitere qualitative Eigenschaften, so daß
das Substrat Tosodren aus einer bevorzugten Zusammensetzung von
- - Schotter aus Eruptionsschlacke 40 bis 50%,
- - Kompost aus Grünpflanzen 20 bis 35%,
- - Bimssand 10 bis 15%,
- - Körnerbims 8 bis 12%,
- - Schlick 0 bis 10%,
- - Mist 8 bis 12%,
- - Knochenmehl 0,002 bis 0,003%,
- - chemische Düngemittel 0,002 bis 0,001%
besteht, welches das Porenvolumen so hergestellter Formkörper
1
langfristig stabil hält und
somit die Ausbildung der Saat
3
und das Wachstum der Grünpflanzen
8
sehr positiv beeinflußt.
Dieses Stadium der Ausbildung der Grünpflanzen
8
im Formkörper
1
ist prinziphaft in der
Fig.
2 gezeigt, aus der auch ersichtlich ist, wie sich das Wurzelwerk
9
ausbildet, den
Mineralboden
2
als auch das obere und untere Netz
7
;
4
durchzogen hat, welches sich dann
beim bestimmungsgemaßen Einsatz auch in den Unterboden
10
einwurzelt.
Neben der Verwendung des Ausgangsstoffes Tosodren können auch Sande und anlehmige
Sande sowie bedingt lehmige Sande und sandige Lehme als Ausgangsstoffe zum Einsatz
kommen.
Neben diesen Ausgangsstoffen werden weitere organische Bodensubstanzen den Mineralböden
beigemischt.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, in welchen Verhältnissen derartige
Ausgangsstoffe für Mineralböden nach der Erfindung sein können.
- 1. Sand: mit einem Tonanteil von 3%, Schluffanteil 4%, organische Bodensubstanzen 1%.
- 2. Anlehmiger Sand: 5% Ton, 7% Schluffanteil, 1,1% organische Bodensubstanz.
- 3. Lehmiger Sand: 8% Ton, 7% Schluffanteil, 1,3% organische Bodensubstanz.
- 4. Sandiger Lehm: 13% Ton, 22% Schluffanteil, 1,8% organische Bodensubstanz.
Wie bereits oben ausgeführt, sind lehmige Sande und sandige Lehme nur bedingt einsetzbar.
Mineralböden aus Sand und anlehmigen Sanden mit o. g. Bestandteilen besitzen ein sehr gutes
Porenvolumen in Wertgrößen von 41% und 42%. Dem gegenüber stehen Feinporenanteile
von 3 bzw. 5%, so daß der hohe Porenvolumenanteil von 41 bzw. 42% sich sehr positiv auf
die Entwicklung der eingesetzten Saaten auswirkt.
Die feste Struktur der Formkörper 1 beginnt sich mit der weiteren Entwicklung der Saat 3
aufzulösen, wobei der Übergangszeitraum von der festen zur erdähnlichen Struktur sowohl
abhängig ist von dem Mischungsverhältnis des Mineralbodens 2 als auch von den
Witterungsverläufen und der Art der Vegetation. Eine dauerhafte Stabilisierung der
Bodenoberfläche nach der Auflösung der festen Formkörper 1 erfolgt neben der Verwurzelung
auch durch den sich durch den Einsatz der Netze 4; 7 ergebenden Netz- und Gitterverbau, so
daß eine hohe Belastbarkeit und Erosionsfestigkeit des sich so ausgebildeten Bodens ergibt.
Bei der Begrünung von Dünen und Halden im sogenannten Böschungsverbau, werden die
Formkörper 1 aus einem Mineralboden 2 hergestellt, der aus einem Mischungsverhältnis von
mineralischem Substrat, Tosodren, zu Gips = 4,5 bis 5,5 : 1 besteht.
Bei der Verwendung der Formkörper 1 zur Begrünung von beispielsweise Schallschutzwänden
bis zu einer Höhe von 2 m, beträgt das Mischungsverhältnis 4 : 1 und bei gleicher Anwendung,
auch über 2 m Höhe und einer zusätzlichen inneren Bewässerung dieser Formkörper 1, wird
ein Mischungsverhältnis von 3 : 1 bis 4 : 1 verwendet.
In Abhängigkeit vom Mischungsverhältnis des Mineralbodens 2 bildet sich die Druckfestigkeit
der Formkörper 1 aus, so daß beispielsweise bei einem Mischungsverhältnis von 3 : 1 und bei
Außentemperaturen von ca. 20°C bereits nach 30 min der Formkörper 1 so ausgehärtet ist,
daß er umgelagert und transportiert werden kann. Bei einem Mischungsverhältnis von 5,5 : 1
beträgt diese Aushärtzeit ca. 90 min bis 180 min.
Die Auflaufzeit der eingesetzten Saat 3 beträgt je nach Saatgutart und der Luftfeuchtigkeit ca.
4 bis 14 Tage, was bedeutet, daß die Oberflächen 6 der Formkörper 1 bereits nach wenigen
Tagen mit einer dünnen aufgegangenen Saatgutschicht versehen sind.
Der Zersetzungs- und Zerfallsprozeß der Formkörper 1 beginnt nach ca. 2 bis 5 Monaten, zu
einem Zeitpunkt, bei dem sich das Wurzelwerk 9 der Grünpflanzen 8 bereits so ausgebildet hat,
daß es bereits den Mineralboden 2 durchdrungen und Halt im Unterboden 10 gefunden hat.
Dies wird deutlich aus den Darstellungen der Fig. 3 und 4.
Die Fig. 3 bezieht sich dabei auf eine ebenerdige Verlegung der Formkörper 1, während in
der Fig. 4 die Verlegung der Formkörper 1 unter einem bestimmten Gefälle gezeigt wird. Bei
einer Gefällneigung von 50 bis 55° können die Formkörper 1 ohne weitere Befestigungen oder
Sicherungen zum Unterboden 10 verlegt werden und es erscheint bei dieser Ausführungs
variante sinnvoll und vorteilhaft, bereits begrünte Formkörper 1 zu verlegen, um die
Ausfallraten durch Trockenheit während des Keimprozesses zu vermeiden. Mit diesen
ausgebildeten Formkörpern 1 können sogenannte Problemflächen wie Dünen, Böschungen,
Ufer und Steilhänge, die mit einer entsprechenden Begrünung versehen werden sollen, in
einfacher Weise abgedeckt werden, dies auch auf einem Untergrund mit bis weit über 60%
Gefälle. Im weitesten Sinne werden diese Flächen regelrecht "zugemauert".
Neben der Bestückung von natürlich gewachsenen Untergründen mit diesen Formkörpern 1,
können auch Steilwände, wie Schallschutzwände und ähnliche, mit diesen Formkörpern 1
versehen werden. Dazu bedarf es jedoch einer zusätzlichen Befestigung bzw. Verankerung der
einzelnen Formkörper 1 zu der jeweiligen Steilwand 16.
In der Fig. 5 ist dieser Anwendungsfall prinziphaft dargestellt. Es wird gezeigt, wie zu einer
senkrechten Steilwand 16 die Formkörper 1 unmittelbar vorgesetzt sind und zusätzlich über
beispielsweise Ankerbolzen 11 und Befestigungselementen 12 zur Steilwand 16 verankert und
befestigt werden.
Bei der Bestückung bzw. bei der Begrünung derartiger Steilwände 16 ist es vorteilhaft,
zwischen der Steilwand 16 und den Formkörpern 1 eine Sperrung 13 vorzusehen, um einen
gewissen Feuchtigkeitsschutz für die Steilwand 16 zu erzielen.
Ferner besteht die Möglichkeit und es erscheint auch sinnvoll, vor dem Formkörper 1 ein Netz
oder Gitter 18 vorzusetzen, welche gleichfalls über die Befestigungselemente 12 zur Steilwand
16 gesichert werden.
Die in den Formkörpern 1 eingesetzten oberen und unteren Netze 7; 4 wirken sich bei dieser
Anwendungsmethode besonders vorteilhaft aus, da sie dem Mineralboden 2 nach dem
Zerfallprozeß der Formkörper 1 die erforderliche Stabilität und den erforderlichen Halt
verleihen.
Neben dieser Befestigungsmethode von Formkörpern 1 an senkrechten Steilwänden 16 ist es
auch möglich, über entsprechende Haltebügel und Bewährungen die einzelnen Formkörper zur
Steilwand 16 zu befestigen. Bei dieser Befestigungsart werden die Formkörper 1 dann mit
entsprechenden Aussparungen ausgebildet, in denen die Haltebügel dann Aufnahme finden.
Dies erscheint sinnig, wenn die Steilwände 16 beispielsweise aus einer Stahlkonstruktion
hergestellt sind.
Bei der Begrünung derart ausgebildeter Steilwände 16 ist es sinnvoll und zweckmäßig,
insbesondere bei Steilwänden 16 zur wetterabgewandten Seite, diese mit einem
Bewässerungssystem zu versehen. Dies kann über entsprechende Rohrleitungssysteme
erfolgen, die zwischen der jeweiligen Steilwand 16 und den davor zu setzenden Formkörpern 1
angeordnet sind. Dabei können dieses Rohr- bzw. Bewässerungssysteme auch unmittelbar in
der Steilwand 16 integriert sein. Bei dieser Verwendung sind die Formkörper 1 auf ihrer
Auflagefläche 5 mit Vertiefungen ausgeführt, die beim bestimmungsgemäßen Einsatz und
Zusammenfügen der Formkörper 1 ein Kanalsystem 14 ergeben, über welches das Wasser über
die einzelnen Formkörpern 1 zu den Pflanzen 9 gelangen kann.
Die Fig. 6 und 6. 1 zeigen dabei prinziphafte Ansichten einer mit Formkörpern 1 bestückten
Steilwand 16, in der das Bewässerungssystem mit den Zuführungsrohren 15 gekennzeichnet
ist, während das sich aus den einzelnen Aussparungen der Formkörper 1 herausbildende
Kanalsystem mit der Bezugszahl 14 bezeichnet ist.
Eine weitere Anordnungsmöglichkeit der erfindungsgemäßen Formkörper 1 an Steilwänden 16
zeigt die Darstellung nach Fig. 7. Bei dieser Ausführungsform wird die Steilwand 16 mit
einem sogenannten Traggerüst 17 versehen, auf bzw. in welches die einzelnen Formkörper
1 aufgesetzt bzw. eingefügt werden. Dieses Traggerüst 17 wird vorteilhafterweise unmittelbar
bei der Errichtung der Steilwand 16 mit erstellt, so daß dann die Formkörper 1 in dieses
Traggerüst 17 eingesetzt werden können. Auch bei dieser Ausführungsform ist es sinnig, die
Steilwand 16 mit dem oben beschriebenen Bewässerungssystem zu versehen und die
Formkörper 1 in der beschriebenen Form und Technologie einzusetzen sind.
Auch bei diesem Anwendungsfall ist es vorteilhaft, wenn unmittelbar vor den Formkörpern 1
ein Netz- oder Gitter 18 vorgesetzt wird, welches unmittelbar zur Steilwand 16 zu verankern
ist.
Claims (9)
1. Formkörper zur Bodenstabilisierung und zur Begrünung von sowohl natürlich ausgebildeten
Erdwällen als auch von aus Bauelementen gebildeten Schutzwänden, dadurch
gekennzeichnet, daß
in dem aus einem Mineralboden (2) bestehenden Formkörper (1), unter bestimmten
Abständen ein oberes sowie ein unteres Netz 7; 4 und eine Saatgutschicht (18) mit
bestimmter Schichtdicke eingeordnet sind, wobei der Mineralboden (2) aus einem
Gemisch von mineralischen Substraten, vorzugsweise Tosodren und einem Bindemittel,
vorzugsweise Gips, besteht.
2. Formkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das obere Netz (7) mit einem Abstand von ca. 10 mm zur Oberfläche (6) und das
untere Netz (4) mit einem Abstand, 1/3 der Gesamthöhe des Formkörpers (1), von der
Auflagefläche (5) des Formkörpers (1) in diesem angeordnet sind.
3. Formkörper nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der aus mineralischen Substraten und Gips bestehende Mineralboden (2) in
Abhängigkeit des Verwendungszweckes unter einem Verhältnis von mineralischen
Substrat zu Gips in den Wertebereichen von 3 : 1 bis 5,5 : 1 hergestellt ist.
4. Formkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Formkörper (1) mit Aussparungen, im eingesetzten Zustand ein Kanalsystem (14)
ergebend, ausgebildet sind.
5. Formkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Formkörper (1) ebenerdig, geneigt oder senkrecht zum jeweiligen Unterboden (10)
bzw. Steilwand (16) angeordnet sind.
6. Formkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die eingesetzten Netze (4; 7) aus einem feinmaschigen, nicht verrottbaren Material
hergestellt sind.
7. Formkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die in den Formkörpern (1) vorgesehenen Netze (4; 7), die Ankerbolzen (11) das
vorgesehene Traggerüst (17) und das Gitter (18) geeignet sind, statische Belastungen
aufzunehmen.
8. Formkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mineralböden (2) aus mineralischen Substraten wie Sand, Sand mit einem Tonanteil
von ca. 3%, einem Schluffanteil von ca. 4% und einem organischen Bodensubstanz
anteil von 1% als auch aus anlehmigen Sanden mit einem Tonanteil von 5%, einem
Schluffanteil von 7% und einem organischen Bodensubstanzanteil von 1,1% bestehen,
die ein Porenvolumen von 41 bzw. 42% besitzen.
9. Formkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
als mineralische Substrate auch bedingt lehmige Sande mit einem Tonanteil von 8%,
einem Schluffanteil von 7% und einem organischen Bodensubstanzanteil von 1,3%
sowie sandige Lehme mit einem Tonanteil von ca. 13%, einem Schluffanteil von ca.
22% und organischen Bodensubstanzanteilen von ca. 1,8% verwendet werden.
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