DE19742525C1 - Schnittstelleneinrichtung - Google Patents
SchnittstelleneinrichtungInfo
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- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04L—TRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
- H04L12/00—Data switching networks
- H04L12/28—Data switching networks characterised by path configuration, e.g. LAN [Local Area Networks] or WAN [Wide Area Networks]
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schnittstelleneinrichtung zur
Verbindung eines elektrischen Sensors oder Aktors mit
einem Bus-Verdrahtungssystem.
Busförmige Verdrahtungssysteme, welche insbesondere als
Netzwerke, Installationsbusse oder Feldbusse ausgeführt
sind, zeichnen sich dadurch aus, daß zahlreiche zu einem
gemeinsamen System (zum Beispiel einem Gebäude) gehörige
Sensoren oder Aktoren durch ein einziges gemeinsames Kabel
miteinander verbunden sind. Die einzelnen Sensoren oder
Aktoren, die zu dem Verdrahtungssystem gehören, benötigen
einen als Schnittstelleneinrichtung fungierenden Adapter,
um an ein solches Bus-System angeschlossen werden zu
können. Herkömmliche Schnittstelleneinrichtungen, die an
sich in ihrer elektrischen Funktion bekannt sind, werden
zumeist in räumlicher Nähe von dem mit ihnen zusammen
wirkenden Sensor oder Aktor untergebracht, beispielsweise
in Form von Hutschienen- oder Unterputzmontage (vgl. z. B.
Fa. Merten "Instabus Handbuch '96/II", S. 135, 150, sowie
DE 40 05 086 A1 und DE 44 12 270 C2). Die externe Montage
erfordert jedoch nicht nur einen zusätzlichen
Kostenaufwand sondern auch einen Platzbedarf. Darüber
hinaus entsteht - sofern nicht eine Unterputzmontage
erfolgt - ein oft störendes unschönes Aussehen.
Aus der DE 295 02 624 U1 ist eine in einen Rechner
einschiebbare Erweiterungsvorrichtung bekannt, in der
üblicherweise auch eine Schnittstelleneinrichtung
enthalten sein kann. Die DE 93 20 276 U1 offenbart
demgegenüber ein Netzteil, das bündig in eine Öffnung
eines Rechners einsetzbar ist.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Schnittstelleneinrichtung der eingangs genannten Art
dahingehend weiterzuentwickeln, daß der Montageaufwand
erleichtert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Schnittstelleneinrichung räumlich in einem innerhalb
des Gehäuses des Sensors oder Aktors für dessen
Spannungsversorgungsquelle vorgesehenen Raumbereich
angeordnet ist, wobei die elektrischen
Ausgangssignalanschlüsse des Sensors/ Aktors sowie dessen
Spannungsversorgungsanschlüsse mit der
Schnittstelleneinrichtung verbunden sind.
Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die
Schnittstelleneinrichtung direkt im Gehäuse des Sensors
bzw. Aktors untergebracht ist. Die Erfindung macht dabei
von der Idee Gebrauch, daß in jedem handelsüblichen
Sensor bzw. Aktor ein Gehäusebereich vorgesehen ist, in
dem normalerweise die Versorgungsbatterien angeordnet
sind. Beim Anschluß des Sensors an das Bus-
Verdrahtungssystem kann aber auf eine solche
Spannungsversorgung verzichtet werden, da nicht nur die
Signalanschlüsse des Sensors innerhalb des Gehäuses auf
die Schnittstelleneinrichtung geführt sind sondern auch
die externe Spannungsversorgung für den Sensor von der
Schnittstelle aus geliefert wird. In dem dadurch
gesparten Raumbereich kann die Schnittstelleneinrichtung
somit vorteilhaft untergebracht werden, so daß kein
zusätzlicher Platzbedarf anfällt. Der Aufwand zur Montage
reduziert sich, da die Einheit aus
Schnittstelleneinrichtung und Sensor/ Aktor gemeinsam an
den vorgesehenen Platz eingesetzt werden kann und die
ohnehin im Gehäuse des Sensors vorgesehene nach außen
führenden Durchführung für die elektrische Verbindung zum
Bus-Verdrahtungssystem genutzt werden kann.
Bevorzugter Einbauort für die Schnittstelleneinrichtung
ist das Batteriefach. Dabei sind die Abmessungen der
Schnittstelleneinrichtung vorteilhafterweise so begrenzt,
daß sie nicht größer sind als die korrespondierenden
Abmessungen der ins Batteriefach einzulegenden Batterien.
Im Falle einer Blockbatterie sollte die
Schnittstelleneinrichtung daher nicht größer sein als das
räumliche Format der Blockbatterie. In einer konkreten
Ausgestaltung kann die Schnittstelleneinrichtung
identische Abmessungen aufweisen wie eine Blockbatterie,
jedoch zusätzliche Anschlußkabel zur Verbindung mit den
Ausgangsanschlüssen des Sensors/ Aktors tragen.
Eine bevorzugte besondere Ausführungsform kann darin
gesehen werden, daß die Schnittstelleneinrichtung so
klein ist, daß sie nicht über die Abmessungen einer
Mignonzelle hinausgeht. Dann ist ein Einbau auch in
solche Sensoren/ Aktoren möglich, die nur von einer
einzigen Mignonzelle (mit einer Betriebsspannung von
1,5 V) versorgt wird.
Wenn Mittel vorgesehen sind, um die Höhe die
Versorgungspannung einzustellen, ergibt sich eine größere
Vielfalt im Einsatz der Schnittstelleneinrichtung je nach
verwendeter Batterie.
Eine besonders in der Praxis bevorzugte Ausführungsform
sieht vor, daß die Schnittstelleneinrichtung vorgeformte
Kontaktflächen aufweist, welche formschlüssig oder
kraftschlüssig mit den vorhandenen
Batterieanschlußklemmen im Batteriefach des Sensors oder
Aktors zur Herstellung eines elektrischen Kontaktes
verbindbar sind. Hierdurch wird gewährleistet, daß die
Schnittstelleneinrichtung ohne weitere Anschluß- oder
Haltemittel direkt in das vorhandene Batteriefach
eingesetzt wird. Die Kontaktierung ist nur noch in Bezug
auf die Ausgangssignalanschlüsse erforderlich.
Auf die zusätzliche Kontaktierung der Ausgangsanschlüsse
kann verzichtet werden, wenn weitere vorgeformte
Kontaktflächen vorgesehen sind, mit denen die
Schnittstelleneinrichtung an die Ausgangssignalanschlüsse
des Sensors/ Aktors ankoppelbar ist, wobei die
Ausgangssignalanschlüsse über zusätzliche Kontaktmittel
in das Batteriefach geführt sind.
Für solche Batteriefächer, in denen mehr als eine
Batterie untergebracht wird, ergibt sich eine bevorzugte
Ausgestaltung dadurch, daß die beiden äußeren für die
Serienschaltung der mindestens zwei Batterien
vorgesehenen Anschlußpunkte als
Spannungsversorgungsanschlüsse und der mindestens eine
dazwischenliegende Anschlußpunkt als Signalanschluß der
Schnittstelleneinrichtung dient, welcher insbesondere
über hochohmige Ankoppelmittel mit dem mindestens einen
Ausgangsanschluß des Sensors/ Aktors verbunden ist. Wenn
die Batterien aus dem Batteriefach herausgenommen werden,
sind diejenigen Batteriekontakte ohne Funktion, die nicht
an den beiden Enden der Serienschaltung liegen. Diese
können daher erfindungsgemäß vorteilhaft für die
Signalanschlußkontaktierung verwendet werden, so daß
keine zusätzlichen Kontakte für die
Ausgangssignalanschlüsse des Sensors/ Aktors erforderlich
sind. Für eine solche alternative Nutzung der
zwischenliegenden Batteriekontakte ist es vorteilhaft,
wenn die Ausgangssignale des Sensors/ Aktors hochohmig an
diese Kontakte angekoppelt sind. Alternativ dazu können
aber auch solche Ankopplungsmittel vorgesehen sein,
mittels denen automatisch erkennbar ist, ob ein Betrieb
mit Batterien, also ein herkömmlicher Betrieb, oder ein
erfindungsgemäßer Betrieb mit im Batteriefach
eingesetzter Schnittstelleneinrichtung vorliegt. Zwischen
diesen beiden Betriebsarten kann entweder manuell
umgeschaltet werden oder durch einen beim Einsetzen der
Schnittstelleneinrichtung betätigten Kontakt,
beispielsweise durch Auswertung von Lichteffekten,
magnetischen Effekten oder elektrischen Effekten. Im
Falle der Betriebsart "Batterien eingesetzt" werden alle
oder nur die benutzten mittleren Batteriekontakte
hochohmig geschaltet und dienen dann lediglich zur
Herstellung der Serienschaltung der Batterien. Im Falle
der Betriebsart "Schnittstelleneinrichtung eingesetzt"
können alle oder ein Teil der mittleren Batteriekontakte
zur Verbindung "Aktor/ Sensor zur
Schnittstelleneinrichtung" genutzt werden.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen gehen aus den
weiteren Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Gehäuse eines
elektrischen Sensors, nämlich eines
Bewegungsmelders, mit eingebauter
Schnittstelleneinrichtung gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 das Gehäuse nach Fig. 1 im seitlichen Schnitt,
Fig. 3 das Gehäuse von Fig. 1 in Rückansicht mit
geöffnetem Batteriefachdeckel,
Fig. 4 das Gehäuse nach Fig. 1 jedoch mit
verschlossenem Batteriefachdeckel,
Fig. 5 eine Darstellung zu einem zweiten
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 6 eine Darstellung zu einem dritten
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Gehäuse 1 dargestellt, welches in einem
Gehäuseausschnitt einen elektrischen Sensor in Form eines
Bewegungsmelders 2 beinhaltet. Ein solches Gehäuse für
einen Bewegungsmelder ist aus der Praxis bekannt.
Auf der Rückseite des Gehäuses befindet sich, wie in den
Fig. 2 und 3 dargestellt, ein Batteriefach 3, welches
durch einen abnehmbaren Deckel 4 begrenzt ist. In diesem
Gehäuse 3 befinden sich im Normalbetrieb des Sensors 2
übliche Standardbatterien, wie 9 V-Blockbatterien oder
mehrere 1,5 V-Mignonzellen.
Nach der erfindungsgemäßen Lösung befindet sich im
Batteriefach 3 jedoch anstelle der Batterien eine
Schnittstelleneinrichtung 6. Die in Fig. 2 dargestellte
Schnittstelleneinrichtung 6 nach dem ersten
Ausführungsbeispiel der Erfindung weist einerseits
Anschlüsse 6a für das Ausgangssignal des Sensors 2 oder
andererseits Spannungsversorgungsanschlüsse 6c zur
Versorgung des Sensors 2 mit seiner Betriebsspannung auf
und andererseits eine Anschlußleiste 6b, mit der die
Schnittstelleneinrichtung 6 mit dem Anschlußbus des
nachgeordneten Bus-Verdrahtungssystems verbunden ist.
Auf der Oberseite der Schnittstelleneinrichtung 6
befindet sich auch ein Anzeigeelement 10, welches durch
eine hierzu vorgesehene Öffnung 9 im Batteriefachdeckel 4
von außen beobachtet werden kann.
Die Anschlußkontakte 6c der Schnittstelleneinrichung 6
sind so geformt, daß die Schnittstelle 6 direkt in die
vorgesehenen Anschlußkontakte 5 im Batteriefach 3
eingesetzt werden kann, ohne daß zusätzliche
Verdrahtungsmaßnahmen erforderlich sind. Es sind dann
lediglich noch die Ausgangsanschlüsse des Sensors 2 mit
den Anschlußpunkten 6c zu verbinden, welches durch die im
Gehäuse vorgesehene Öffnung 7 erfolgen kann.
Die auf Seiten des Bus-Verdrahtungssystems erforderlichen
elektrischen Leitungen werden durch eine weitere Öffnung
8 aus dem Gehäuse 1 herausgeführt.
Auf der Schnittstelleneinrichtung 6 befinden sich nicht
dargestellte Mittel, um die Größe der Versorgungsspannung
am Ausgang 6c so einzustellen, daß diese der
Nennausgangsspannung der (herausgenommenen) Batterien
entspricht.
Der besondere Einsatzbereich der Erfindung ist darin zu
sehen, daß herkömmliche, d. h. als Massenzukaufteile
vorhandene Sensoren oder Aktoren, wie Bewegungsmelder,
Dämmerungsschalter oder Betätigungseinrichtungen für
Schließeinrichtungen, in einfacher Weise an ein Bus-
Verdrahtungssystem angeschlossen werden können. Sämtliche
zu dem Bus-Verdrahtungssystem gehörigen Sensoren oder
Aktoren werden in der gleichen Weise mit jeweils einer
Schnittstelleneinrichtung 6 ausgerüstet, so daß
einerseits eine einheitliche Spannungsversorgung aller
Sensoren/ Aktoren ermöglicht wird und andererseits die
von den Sensoren/ Aktoren gelieferten Ausgangssignale in
Form von digitalen Daten über den Datenbus des Bus-
Verdrahtungssystems ausgetauscht und weiter verarbeitet
werden können.
Ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in Fig.
5 dargestellt:
Die Schnittstelleneinrichtung 6 weist die Form einer
Mignonbatterie auf. Sie trägt an den auch bei einer
Mignonbatterie vorgesehenen Anschlußflächen Kontakte als
Spannungsversorgungsanschlüsse 6c auf, so daß der Sensor/
Aktor über die Schnittstelleneinrichtung mit Spannung
versorgt werden kann. Zusätzlich sind weitere Kontakte 11
vorgesehen, die als Zuführungskontakte zu den
Ausgangssignalanschlüssen des Sensors/ Aktors dienen.
Dazu sind die Ausgangssignalanschlüsse des Sensors/
Aktors an nicht dargestellte Kontaktmittel geführt, die
mit den weiteren Anschlußkontakten 11 beim Einsetzen der
Schnittstelleneinrichtung in Verbindung treten. Ein
solches Produkt ist dabei sehr universell einsetzbar, da
im Normalfall (Batteriebetrieb) übliche Batterien
eingesetzt werden, die keinen Kontakt zu den
Zuführungskontakten der Ausgangssingalanschlüsse des
Sensors/ Aktors aufweisen. Im Falle des Anschlusses eines
Datenbusses wird statt der Batterie die
Schnittstelleneinrichtung eingesetzt und die
entsprechenden Kontakte zur Spannungsversorgung bzw. zur
Verbindung mit den Ausgangssignalanschlüssen hergestellt.
Der Einbau einer solchen Schnittstelleneinrichtung
zeichnet sich durch besondere Einfachheit aus, da auch
der Hersteller des Sensors/ Aktors lediglich zusätzliche
Kontakte vorsehen muß, so daß sich der Vorteil einer
wesentlich universelleren Einsetzbarkeit des Sensors/
Aktors ergibt.
Anstelle der im Ausführungsbeispiel dargestellten
Mignonbatterie lassen sich alle anderen gängigen
Batterie-Typen entsprechend einsetzen.
Fig. 6 zeigt eine Skizze zur Veranschaulichung eines
dritten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Dieses
bezieht sich auf solche Sensoren/ Aktoren, bei denen
mindestens zwei Batterien im Batteriefach eingesetzt
werden. Diese sind üblicherweise in Serienschaltung
angeordnet, wie dies in Fig. 6 anhand der dort
dargestellten vier Batterien B veranschaulicht ist.
Die Modifikation gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung sieht nun vor, daß nur die beiden
außenliegenden Kontakte der Serienschaltung für die
Spannungsversorgung verwendet werden, wenn statt der
Batterien die erfindungsgemäße Schnittstelleneinrichtung
eingesetzt ist. Das bedeutet, daß nur die beiden äußeren
Kontakte mit den Spannungsversorgungsanschlüssen 6c der
Schnittstelleneinrichtung verbunden sind und die
dazwischenliegenden Kontakte diesbezüglich frei genutzt
werden können. In Fig. 6 ist dargestellt, daß einer
dieser Kontakte über eine hochohmige Ankopplung 11 einen
Anschluß 6a für das Ausgangssignal des Sensors/ Aktors
bildet. Zweckmäßigerweise werden allerdings zwei
Ausgangssignale des Sensors/ Aktors hochohmig an zwei
solche Kontakte angekoppelt.
Die hochohmigen Ankopplungsmittel 11 sind dabei im
Sensor/ Aktor fest vorgesehen, da diese beim reinen
Batteriebetrieb des Sensors/ Aktors aufgrund der
Hochohmigkeit nicht stören. Beim Ersetzen der Batterien
durch die erfindungsgemäße Schnittstelleneinrichtung
dient diese Einkopplung dann als Kontakt für die
Signalübermittlung vom Alarmausgang des Sensors/ Aktors.
Zur Unterscheidung zwischen den beiden Betriebsarten des
Sensors/ Aktors "Batteriebetrieb" oder
"Schnittstellenbetrieb" können entweder manuelle oder
automatische Umschaltmittel vorgesehen sein.
Beispielsweise können im Fall "Batteriebetrieb" alle oder
nur die benutzten mittleren Batteriekontakte hochohmig
geschaltet werden und dienen dann lediglich zur
Herstellung der Serienschaltung der Batterien. Im anderen
Betriebsfall "Schnittstelleneinrichtung eingesetzt"
können alle oder ein Teil der mittleren Batteriekontakte
zur Verbindung zur Schnittstelleneinrichtung genutzt
werden.
Claims (14)
1. Schnittstelleneinrichtung zur Verbindung eines
elektrischen Sensors oder Aktors (2) mit einem Bus-
Verdrahtungssystem,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittstelleneinrichung (6) räumlich in einem innerhalb
des Gehäuses (1) des Sensors oder Aktors (2) für dessen
Spannungsversorgungsquelle vorgesehenen Raumbereich (3)
angeordnet ist, wobei die elektrischen
Ausgangssignalanschlüsse des Sensors/ Aktors (2) sowie
dessen Spannungsversorgungsanschlüsse mit der
Schnittstelleneinrichtung (6) verbunden sind.
2. Schnittstelleneinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der
vorgesehene Raumbereich ein Batteriefach (3) ist.
3. Schnittstelleneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittstelleneinrichtung (6) in ihrer Baugröße auf die
Abmessungen einer 9 V-Blockbatterie begrenzt ist.
4. Schnittstelleneinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittstelleneinrichtung (6) in ihrer Baugröße auf die
Abmessungen einer 1,5 V-Mignonzelle begrenzt ist.
5. Schnittstelleneinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittstelleneinrichtung (6) vorgeformte Kontaktflächen
(6c) aufweist, welche formschlüssig oder kraftschlüssig
mit den vorhandenen Batterieanschlußklemmen im
Batteriefach des Sensors oder Aktors (2) zur Herstellung
eines elektrischen Kontaktes verbindbar sind.
6. Schnittstelleneinrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß weitere
vorgeformte Kontaktflächen (11) vorgesehen sind, mit
denen die Schnittstelleneinrichtung (6) an die
Ausgangssignalanschlüsse des Sensors/ Aktors (2)
ankoppelbar ist, wobei die Ausgangssignalanschlüsse über
zusätzliche Kontaktmittel in das Batteriefach (3) geführt
sind.
7. Schnittstelleneinrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß im
Falle von mindestens zwei in Serie geschalteten Batterien
die beiden äußeren für die Anschlußpunkte der
Serienschaltung als Spannungsversorgungsanschlüsse und
der mindestens eine dazwischenliegende Anschlußpunkt als
Signalanschluß für die Schnittstelleneinrichtung (6)
dient, welcher insbesondere über hochohmige
Ankoppelmittel mit dem mindestens einen Ausgangsanschluß
des Sensors/ Aktors (2) verbunden ist.
8. Schnittstelleneinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittstelleneinrichtung (6) Bedien- oder
Anzeigeelemente (10) trägt, welche manuell oder visuell
von außerhalb des Gehäuses zugänglich sind.
9. Schnittstelleneinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß in der
Batteriefachabdeckung (4) eine Öffnung (9) vorgesehen
ist.
10. Schnittstelleneinrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (1) eine weitere Öffnung (8) aufweist, durch die
die Anschlußleitungen von der Schnittstelleneinrichtung
zum Bus-Verdrahtungssystem geführt sind.
11. Schnittstelleneinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnittstelleneinrichtung (6) Mittel aufweist, mittels
denen die Höhe der dem Sensor oder Aktor (2) zur
Verfügung gestellten Versorgungsspannung einstellbar ist,
insbesondere in Spannungsfestwerten von 1,5; 3; 4,5; 9 V.
12. Schnittstelleneinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor ein Dämmerungsschalter ist.
13. Schnittstelleneinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor ein Bewegungsmelder ist.
14. Schnittstelleneinrichtung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Aktor eine Betätigungseinrichtung für eine
Schließeinrichung ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997142525 DE19742525C1 (de) | 1997-09-26 | 1997-09-26 | Schnittstelleneinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997142525 DE19742525C1 (de) | 1997-09-26 | 1997-09-26 | Schnittstelleneinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19742525C1 true DE19742525C1 (de) | 1998-11-26 |
Family
ID=7843718
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997142525 Expired - Lifetime DE19742525C1 (de) | 1997-09-26 | 1997-09-26 | Schnittstelleneinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19742525C1 (de) |
Cited By (1)
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1997
- 1997-09-26 DE DE1997142525 patent/DE19742525C1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: WIESEMANN & THEIS GMBH, 42279 WUPPERTAL, DE |
|
| 8320 | Willingness to grant licences declared (paragraph 23) | ||
| R071 | Expiry of right |