DE19741321C2 - Kraftfahrzeug mit einer heckseitigen Luftleitvorrichtung - Google Patents
Kraftfahrzeug mit einer heckseitigen LuftleitvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit einer heckseitigen
Luftleitvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. Anspruch 7.
Aus dem DE 88 01 032 U1 geht eine Luftleitvorrichtung der eingangs genannten
Gattung hervor, wobei der Heckflügel, der Heckspoiler und die Haube zu einer
vorgefertigten Baueinheit zusammengefaßt sind. Der obenliegende, feststehende
Heckflügel ist unter Bildung eines schmalen Strömungskanals an den darunterliegenden
Heckspoiler angeschlossen.
Dieser Anordnung haftet der Nachteil an, daß der Heckflügel auch bei niedrigen
Fahrgeschwindigkeiten, bei denen er nicht zur Erzeugung von Abtrieb an der Hinterachse
benötigt wird, seine Betriebsstellung einnimmt.
Ferner besteht die Gefahr, daß die Luftleitvorrichtung mit dem relativ weit nach oben hin
vorstehenden Heckflügel beim Durchfahren einer automatischen Waschanlage durch die
Waschbürsten beschädigt wird.
Die EP 0 242 681 A2 offenbart lediglich einen Heckspoiler für ein Kraftfahrzeug, der
mittels einer Antriebseinrichtung von einer eingefahrenen Stellung in eine ausgefahrene
Stellung verlagerbar ist und umgekehrt. Die Antriebseinrichtung umfaßt einen zentralen
Elektromotor mit einem Untersetzungsgetriebe, wobei vom Untersetzungsgetriebe aus
flexible Antriebskabel weggeführt sind, die mit zwei Ausstellern für den Heckspoiler in
Antriebsverbindung stehen. Bei dieser Anordnung erfolgt eine kreisbogenförmige
Ausfahrbewegung des Heckspoilers relativ zur Karosserie, wobei die komplette
vorgefertigte Antriebseinheit in einem Hohlraum der Heckklappe untergebracht ist. Beim
Ausfahren des Heckspoilers erfolgt eine reine Längsverschiebung jedes
kreisbogenförmigen Ausstellers innerhalb eines kreisbogenförmigen Führungskanals
eines Führungsblockes.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine heckseitige Luftleitvorrichtung mit einem Heckspoiler
und einem Heckflügel so weiterzubilden, daß der Heckflügel nur bei Bedarf zur Erzielung
des erforderlichen Abtriebs herangezogen wird und daß beim Durchfahren einer
automatischen Waschanlage keine Beschädigungen der Luftleitvorrichtung auftreten.
Diese Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 7 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich jeweils aus den
Unteransprüchen.
Die mit der Erfindung hauptsächlich erzielten Vorteile sind darin zu sehen, daß durch die
bewegliche Ausbildung des Heckflügels dieser bei relativ geringen
Fahrgeschwindigkeiten eine eingefahrene Ruhestellung einnimmt, in der er nicht als
Heckflügel erkennbar ist. Erst bei höheren Fahrgeschwindigkeiten, bei denen ein hoher
Abtrieb an der Hinterachse benötigt wird, wird der Heckflügel durch eine motorische
Antriebseinrichtung in seine ausgefahrene Betriebsstellung bewegt. Die
Antriebseinrichtung umfaßt einen zentralen Antriebsmotor, zwei flexible Antriebswellen
und zwei den Heckflügel tragende Teleskopaussteller. Jeder Teleskopaussteller besteht
zumindest aus einem am Heckspoiler in Lage gehaltenen Außenrohr und einem mit dem
Heckflügel verbundenen Innenrohr.
In der eingefahrenen Ruhestellung des Heckflügels bildet die Oberseite des Heckflügels
die Anströmfläche der Hecküberströmung. Bei eingefahrenem Heckflügel wird die Gefahr
reduziert, daß beim Durchfahren einer automatischen Waschanlage die Bürsten der
Waschanlage an der Luftleitvorrichtung eingeklemmt werden und die Luftleitvorrichtung
beschädigt wird.
Gemäß einer ersten Ausführungsform des Teleskopausstellers ist das Außenrohr
feststehend angeordnet und das mit dem Heckflügel verbundene Innenrohr führt eine
lineare Verschiebebewegung aus. Das Innenrohr steht über einen Spindeltrieb mit dem
Außenrohr in Wirkverbindung. Die Antriebseinrichtung greift hier am unteren Rand des
Außenrohres an. Die beiden Endstellungen des Innenrohres werden durch Microschalter
mit Endlagenerkennung gesteuert.
Bei einer zweiten Ausführungsform des Teleskopausstellers ist eine Rotationsbewegung
des Außenrohres vorgesehen. Die Antriebseinrichtung greift hier im Bereich eines oberen
Halteteiles an, wobei die Antriebswelle über eine Schneckenwelle ein Schneckenrad des
Außenrohres antreibt. Diese Variante des Teleskopausstellers beansprucht einen
geringeren Raumbedarf in Höhenrichtung. Durch das Schneckengetriebe erfolgt eine
bessere Momentenwandlung und das Moment wird dort erzeugt, wo es benötigt wird.
Die Antriebswellen können hier einfacher ausgeführt werden und können im Querschnitt
dünner sein. Durch die Drehbewegung des Außenrohres und die lineare
Verschiebebewegung des Innenrohres wird der sogenannte Slip-Stick-Effekt zwischen
beiden Rohren vermieden, welcher bei reinen Schiebeführungen auftritt.
Zur Erkennung der Endlagen sind zwei Reed-Kontakte vorgesehen, die außerhalb des
Außenrohres angebracht sind. Diese Reed-Kontakte werden berührungslos von einem am
Innenrohr angebrachten Dauermagneten betätigt. Da das Innenrohr im Gegensatz zum
Außenrohr nicht bewegt ist, ist mit dieser Anordnung stets ein exaktes Schalten der
Reed-Kontakt in der Endposition gewährleistet, so daß eine mit den Reed-Kontakten
verbundene Steuerung den Teleskopaussteller zuverlässig bewegen kann.
In Weiterbildung der Anordnung der Reed-Kontakte sind diese zusammen mit einem
Stecker auf einer Platine aufgelötet, die gleichzeitig die elektrische Verbindung zwischen
dem Stecker und den Reed-Kontakten herstellt. Die Platine ist in einem Hohlraum des
Halteteiles gehalten, so daß sie vor Korrosion geschützt ist. Durch die Anordnung der
Reed-Kontakte auf der Platine sind die Reed-Kontakte gleichzeitig positioniert und
elektrisch mit dem Stecker verbunden, so daß gesonderte Einstellarbeiten entfallen
können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im
folgenden näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht von schräg hinten auf den Heckbereich eines
Personenwagens mit einer Luftleitvorrichtung, wobei nur eine Hälfte des
Heckbereichs und der Luftleitvorrichtung dargestellt ist und der Heckflügel seine
eingefahrene Ruhestellung einnimmt,
Fig. 2 einen Mittelschnitt des in Fig. 1 dargestellten Heckbereiches und der
Luftleitvorrichtung,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 1, jedoch mit ausgefahrenem
Heckflügel,
Fig. 4 einen Mittelschnitt der in Fig. 3 dargestellten Luftleitvorrichtung,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht von schräg hinten auf die Luftleitvorrichtung und die
Antriebseinrichtung für den Heckflügel,
Fig. 6 einen Schnitt durch die Ausstellvorrichtung für den Heckflügel bei eingefahrenem
Heckflügel,
Fig. 7 einen Schnitt durch die Ausstellvorrichtung für den Heckflügel bei
ausgefahrenem Heckflügel,
Fig. 8 einen Schnitt ähnlich Fig. 6 mit einer zweiten Ausführungsform der
Teleskopaussteller bei eingefahrenem Heckflügel,
Fig. 9 einen Schnitt ähnlich Fig. 7 mit einer zweiten Ausführungsform der
Teleskopaussteller bei ausgefahrenem Heckflügel und
Fig. 10 einen Schnitt ähnlich Fig. 8, wobei der Teleskopaussteller mit einem zusätzlichen
äußeren Gehäuse versehen ist.
Ein durch einen Personenkraftwagen gebildetes Kraftfahrzeug 1 weist ein Fließheck 2 mit
einer heckseitigen Luftleitvorrichtung 3 auf, die sich aus einem an der Heckoberseite
angeordneten feststehenden Heckspoiler 4 und einem mit diesem verbundenen
Heckflügel 5 zusammensetzt. Der Heckspoiler 4 ist am hinteren Ende einer heckseitigen
Haube 6 angeordnet und im Ausführungsbeispiel einstückig mit dieser ausgebildet. Dem
Heckspoiler 4 vorgelagert ist an der Haube 6 ein Kühlluftgitter 7 mit mehreren
Lufteintrittsöffnungen 8.
Der Heckflügel 5 ist mittels einer Antriebseinrichtung 9 von einer
eingefahrenen Ruhestellung A in eine ausgefahrene Betriebsstellung B verlagerbar und
umgekehrt, wobei der Heckflügel 5 in seiner Ruhestellung A in einer an der Oberseite
des Heckspoilers 4 vorgesehenen muldenförmigen Aufnahme 10 aufgenommen ist.
In der eingefahrenen Ruhestellung A verläuft die Unterseite 11 des Heckflügels 5 unter
Bildung eines schmalen Spaltes 12 zur darunterliegenden Aufnahme 10 des
Heckspoilers 4 und die Oberseite 13 des Heckflügels 5 bildet die Anströmfläche 14 für
die Hecküberströmung. Durch den Spalt 12 werden Beschädigungen der lackierten
Außenflächen von Heckspoiler 4 und Heckflügel 5 vermieden. Die Antriebseinrichtung 9
umfaßt einen - in Fahrzeugquerrichtung gesehen - etwa mittig angeordneten elektrischen
Getriebemotor 15 mit zwei Abgängen 16, 16', wobei von jedem Abgang 16, 16' ein
Ende einer flexiblen Antriebswelle 17, 17' weggeführt ist, deren anderes, außenliegendes
Ende mit einem den Heckflügel 5 tragenden Teleskopaussteller 18, 18' verbunden ist
(Fig. 5).
Im Ausführungsbeispiel sind zwei beabstandet angeordnete Teleskopaussteller 18, 18'
zur Halterung des Heckflügels 5 vorgesehen. Jeder Teleskopaussteller 18, 18' umfaßt
zumindest ein feststehendes Außenrohr 19 und ein in Höhenrichtung verschiebbares
Innenrohr 20, wobei das Außenrohr 19 am feststehenden Heckspoiler 4 befestigt und
das Innenrohr 20 mit dem Heckflügel 5 verbunden ist. Das Außenrohr 19 ist an seinem
oberen Randbereich unter Zwischenschaltung eines oberen Halteteils 21 am Heckspoiler
4 in Lage gehalten. Ein zylindrischer Abschnitt 22 des Halteteils 21 ist außenseitig auf
den oberen Randbereich des Außenrohres 19 aufgeschoben und mit diesem durch
Klemmung fest verbunden. Eine mit dem zylindrischen Abschnitt 22
verbundene Halteplatte 23 liegt an einer Auflagefläche des Heckspoilers 4 an. Die
Befestigung des Halteteils 21 erfolgt durch mehrere Schrauben 24, die in eingelegte
Gewindeplatten 25 des Heckspoilers 4 eingedreht werden. Zwischen dem oberen
Halteteil 21 und der Außenseite des Innenrohres 20 ist eine Abstreifring 26 mit einer
elastischen Dichtlippe 27 angeordnet (Fig. 6 und 7).
Auf den unteren Rand des Außenrohres 19 ist ein Stirnradgetriebe 28 mit einem
mehrteiligen Getriebegehäuse 29 aufgeflanscht, wobei ein mit der flexiblen Antriebswelle
17, 17' fest verbundenes Ritzel 30 mit einem Zahnrad 31 kämmt. Das Zahnrad 31 ist
kraftübertragend mit einer aufrechten Spindel 32 verbunden, die mit einer innenseitig am
Innenrohr 20 angeordneten Hubmutter 33 zusammenwirkt. Die Hubmutter 33 ist von
unten her in das Innenrohr 20 eingesetzt und im Ausführungsbeispiel über eine
Schraubverbindung in Lage gehalten. In einen Innengewindeabschnitt 34 der Hubmutter
33 ist die Spindel 32 eingedreht. Das untere Ende der aufrechten Spindel 32 ist sowohl
am Gehäuseoberteil 35 als auch am Gehäuseunterteil 36 drehbar gelagert. Zwischen
dem Außenrohr 19 und dem Innenrohr 20 sind örtlich Distanzbuchsen 37, 37' und
elastische Lager 38, 38' zwischengeschaltet.
Im Ausführungsbeispiel sind zwei beabstandete elastische Lager 38, 38' vorgesehen und
zwar im Bereich des oberen Halteteils 21 und in einem mittleren Bereich der
Höhenerstreckung des Außenrohrs 19. Jedes elastische Lager 38, 38' umfaßt eine auf
das Innenrohr 20 aufgeschobene geschlitzte Lagerbuchse 39, wobei in eine äußere
Eindrehung 40 der Lagerbuchse 39 ein Gummiring 41 eingesetzt ist, der mit der
Innenseite des Außenrohres 19 gleitend zusammenwirkt. Durch die elastischen Lager
38, 38' werden Toleranzen ausgeglichen und eine Spielfreiheit des Systems erzielt. Das
Innenrohr 20 weist eine größere Länge und somit eine größere Höhenerstreckung auf als
das Außenrohr 19. In einen vorstehenden, örtlich abgeflachten oberen Endbereich 42
des Innenrohres 20 ist ein Befestigungsteil 43 eingeschoben, wobei ein plattenförmiger
Abschnitt 44 des Befestigungsteiles 43 mit dem Heckflügel 5 verbunden ist. Die
Befestigung des plattenförmigen Abschnitts 44 erfolgt mittels Schrauben 45, die in eine
eingebettete Gewindeplatte 46 des Heckflügels 5 eingedreht sind. Ein in das Innenrohr
20 eingeschobene Abschnitt 47 des Befestigungsteils 43 ist mit dem Innenrohr 20 bei
48 über lösbare Befestigungselemente einstellbar verbunden.
Gemäß der ersten Variante sind die Rohre (Innenrohr, Außenrohr) aus Stahl oder
Aluminium hergestellt. Die lineare Ausfahrbewegung des Teleskopausstellers 18, 18'
erfolgt entlang einer schrägverlaufenden Ebene C-C. In der ausgefahrenen
Betriebsstellung B des Heckflügels 5 erstreckt sich zwischen der Unterseite 11 des
Heckflügels 5 und der muldenförmigen Aufnahme 10 ein Strömungskanal 49, durch den
eine wesentliche Erhöhung des Abtriebs an der Hinterachse für das Kraftfahrzeug erzielt
wird. Der Heckflügel 5 wird geschwindigkeitsabhängig ein- bzw. ausgefahren. Das
Ausfahren des Heckflügels 5 ist erst ab einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 130 km/h
notwendig. Unterhalb dieser Geschwindigkeit sorgt allein der feststehende
Heckspoiler 4 für den erforderlichen Abtrieb. Je nach benötigtem Ausfahrhub und
vorhandenem Bauraum kann der Teleskopaussteller 18, 18' mehrere Rohre als nur
Außenrohr/Innenrohr umfassen. Ferner besteht die Möglichkeit, anstelle der Stahl/Alu-
Ausbildung auch Kunststoffrohre für den Teleskopaussteller 18, 18' zu verwenden. Bei
einer derartigen Konstruktion könnte auf die elastischen Lager 38, 38' und die
Distanzbuchsen 37, 37' verzichtet werden und das Halteteil 21 könnte einstückig mit
dem Außenrohr 19 ausgebildet werden. Ferner könnte das Gehäuseoberteil 35 des
Stirnradgetriebes 28 einstückig mit dem Außenrohr 19 ausgebildet werden.
Der Heckflügel 5 wird durch ein Kunststoffteil gebildet, das innenseitig mit PU-Schaum
50 versehen ist.
Zum Ausfahren des Heckflügels 5 wird der Getriebemotor 15 in Gang gesetzt und durch
Drehbewegung der flexiblen Antriebswellen 17, 17' wird das Ritzel 30 in eine
Drehbewegung versetzt und treibt das Zahnrad 31 an. Durch die Drehbewegung des
Zahnrades 31 wird auch die Spindel 32 mitbewegt. Durch die feststehende Hubmutter
33 erfolgt die Ausfahrbewegung des den Heckflügel 5 tragenden Innenrohres 20.
Um eine definierte Ausfahrhöhe zu gewährleisten und ein Auffahren der Hubmutter 33 auf
den Anschlag 51 zu verhindern (Verspannung) sind am Teleskopaussteller 18, 18'
Microschalter 52, 53 mit Endlagenerkennung vorgesehen. Der untere Microschalter 52
definiert den unteren Endpunkt und der obere Microschalter 53 den oberen Endpunkt der
Höhenverstellung des Teleskopausstellers 18, 18'. Fährt die Hubmutter 33 über den
Schaltpunkt des jeweiligen Microschalters 52, 53, wird der Antriebsmotor 15
abgeschaltet. Nachlauf und Massenträgheit lassen die Hubmutter 33 weiterlaufen bis
kurz vor den Anschlag. Den Fig. 6 und 7 ist zu entnehmen, daß zur Befestigung der
Teleskopaussteller 18, 18' neben dem oberen Halteteil 21 noch ein unterer Halter 54
vorgesehen sein kann, der gelenkig mit dem Außenrohr 19 verbunden ist und über
Schrauben am Heckspoiler 4 in Lage gehalten ist.
Die in den Fig. 8 und 9 dargestellte Luftleitvorrichtung 3 entspricht im Aufbau exakt der
eingangs beschriebenen ersten Ausführungsform und setzt sich aus einem
feststehenden Heckspoiler 4 und einem ausfahrbaren Heckflügel 5 zusammen.
Auch diese Luftleitvorrichtung ist mittels einer Antriebseinrichtung 9 von einer
eingefahrenen Ruhestellung A in eine ausgefahrene Betriebsstellung B bewegbar und
umgekehrt. Die Antriebseinrichtung 9 umfaßt ebenfalls einen - wie in Fig. 5 dargestellt - in
Fahrzeugquerrichtung gesehen etwa mittig angeordneten elektrischen Getriebemotor 15
mit zwei Abgängen 16, 16', wobei von jedem Abgang 16, 16' ein Ende einer flexiblen
Antriebswelle 17, 17' weggeführt ist, deren anderes außenliegendes Ende mit einem den
Heckflügel 5 tragenden Teleskopaussteller 55, 55' verbunden ist. In den Fig. 8 und 9 ist
jeweils nur der Teleskopaussteller 55 dargestellt. Jeder Teleskopaussteller 55, 55'
umfaßt ein drehbar gelagertes Außenrohr 56 und ein in Höhenrichtung verschiebbares
Innenrohr 57. Das Außenrohr 56 weist in einem oberen Randbereich eine innere
Führungshülse 58 und eine äußere Führungshülse 59 auf. Beide vorzugsweise aus
geeignetem Kunststoff hergestellten Führungshülsen 58, 59 werden durch Anspritzen
auf das Außenrohr 56 gebildet und sind örtlich durch radiale Öffnungen des Außenrohres
56 stoffschlüssig fest miteinander verbunden.
Einstückig mit der äußeren Führungshülse 59 verbunden ist ein Schneckenrad 60, das
mit einer Schneckenwelle 61 eines oberen Halteteils 62 in Wirkverbindung steht. Die
Schneckenwelle 61 ist mit dem freien Ende 63 der flexiblen Antriebswelle 17, 17'
kraftübertragend verbunden. Gemäß den Fig. 8 und 9 ist die Schneckenwelle 61 im
zweiteilig ausgebildeten oberen Halteteil 62 für das Außenrohr 56 drehbar gelagert. Das
obere Halteteil 62 ist mittels nicht näher dargestellter Schrauben an einer
darüberliegenden eingelegten Gewindeplatte 25 des Heckspoilers 4 befestigt.
Am oberen Rand eines Oberteiles 64 des Halteteiles 62 ist in einer Nut ein Abstreifring
65 in Lage gehalten, der mit der Außenseite des Innenrohres 57 in Wirkverbindung steht.
Das rotierende Außenrohr 56 ist in einem unteren Bereich seiner Höhenerstreckung
mittels eines Halters 54 zusätzlich am feststehenden Heckspoiler 4 drehbar gelagert.
An einem Bodenabschnitt 66 des Außenrohres 56 ist eine sich in aufrechter Richtung
innerhalb des Außenrohres 56 erstreckende Spindel 67 befestigt, wobei die Spindel 67
fest mit dem Bodenabschnitt 66 verbunden ist. Die Spindel 67 wirkt mit einer Hubmutter
68 zusammen, welche mit dem unteren Randbereich des Innenrohres 57 fest verbunden
ist. Der Bodenabschnitt 66 kann einteilig mit dem Außenrohr 56 ausgebildet sein oder
aber durch ein separates Teil gebildet werden, das mit dem Außenrohr 56 fest
verbunden ist.
Die aus Kunststoff gefertigte Hubmutter 68 ist an das Innenrohr 57 angespritzt. Die
Außenseite der Hubmutter 68 wirkt mit der Innenseite des Außenrohres 56 gleitend
zusammen. Am oberen Ende der Spindel 67 ist ein Anschlag 69 vorgesehen.
Das Innenrohr 57 ist an seinem oberen Ende über ein ein- oder mehrteiliges
Befestigungsteil 70 mit dem Heckflügel 5 verbunden. Gemäß den Fig. 8 und 9 ist ein
plattenförmiges Oberteil 71 des Befestigungsteiles 70 mittels Schrauben 45 an einer
Gewindeplatte 46 des Heckflügels 5 festgelegt. Eine abschnittsweise der Form des
Innenrohres 57 angepaßtes Unterteil 72 ist in den Innenraum des Innenrohres 57
eingeschoben und wird mit diesem verschraubt. Das plattenförmige Oberteil 71 ist mit
dem Unterteil durch Befestigungsschrauben 73 verbunden.
Zur Erkennung der beiden Endlagen jedes Teleskopausstellers 55 ist an einem Unterteil
74 des oberen Halteteils 62 eine Platine 75 mit zwei beabstandet angeordneten Reed-
Kontakten 76, 77 angeordnet, wobei die Reed-Kontakte von einem auf der Hubmutter 68
sitzenden Dauermagneten 78 betätigt werden. Hierbei wirkt das vom Dauermagneten 78
erzeugte Magnetfeld durch das rotierende Außenrohr 56 hindurch auf die Reed-Kontakte
ein. Da die Hubmutter 68 im Gegensatz zum Außenrohr 56 nicht rotiert, bewegt sich der
Dauermagnet 78 linear, wenn der Heckflügel 5 von der eingefahrenen Ruhestellung A in
die ausgefahrene Betriebsstellung B bewegt wird, so daß mit Hilfe des ersten Reed-
Kontaktes 76 die Betriebsstellung B und mit Hilfe des zweiten Reed-Kontaktes 77 die
Ruhestellung A detektierbar ist. Zum Schutz gegen Korrosion ist die Platine 75 in einem
Hohlraum 80 des Unterteiles 74 aufgenommen. Außen am Unterteil 74 ist ferner ein
Steckkontakt 79 angeordnet, der mit der Platine 75 elektrisch verbunden ist. Auf der
Platine 75 vorgesehene Leiterpfade (nicht dargestellt) verbinden den Stecker 79 mit den
Reed-Kontakten 76 und 77. Der Steckkontakt 79, ist wie auch beide Reed-Kontakte 76
und 77, mit auf die Platine 75 gelötet.
In der in Fig. 8 dargestellten Ruhestellung A kommt der Dauermagnet 78 gegenüber dem
zweiten Reed-Kontakt 77 zu liegen, so daß dieser schaltet. In Fig. 9 ist erkennbar, daß in
der Betriebsstellung B der Dauermagnet 78 gegenüber dem ersten Reed-Kontakt 76 zu
liegen kommt und diesen schaltet.
Mit Hilfe der von den Reed-Kontakten 76, 77 gelieferten Signale betätigt eine nicht
dargestellte Steuervorrichtung einen als Antriebsvorrichtung vorgesehenen Elektromotor,
der mit der Schneckenwelle 61 verbunden ist.
Die in Fig. 10 dargestellte dritte Ausführungsform mit geschlossenem Unterteil 74 ist in
gleicher Weise aufgebaut. Der in Fig. 10 dargestellte Teleskopaussteller 55, 55' für die
Luftleitvorrichtung 3 unterscheidet sich von Fig. 8 und 9 dadurch, daß das rotierende
Außenrohr 56 nach außen hin durch ein zusätzliches rohrförmiges Gehäuse 80
abgeschottet ist.
Claims (12)
1. Kraftfahrzeug mit einer heckseitigen Luftleitvorrichtung, die sich aus einem an einer
heckseitigen Haube vorgesehenen feststehenden Heckspoiler und einem mit diesem
verbundenen Heckflügel zusammensetzt, wobei in der Betriebsstellung zwischen dem
Heckspoiler und dem darüberliegend angeordneten Heckflügel ein Durchströmkanal
gebildet ist, in dem der hindurchströmende Luftstrom beschleunigt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß der Heckflügel (5) mittels einer Antriebseinrichtung (9) von einer
eingefahrenen Ruhestellung (A) in eine ausgefahrene Betriebsstellung (B) in Höhenrichtung
linear bewegbar ist und umgekehrt, wobei die Antriebseinrichtung (9) einen zentralen
Getriebemotor (15) umfaßt, der über flexible Antriebswellen (17, 17') mit zwei den
Heckflügel (5) tragenden Teleskopausstellern (18, 18', 55, 55') verbunden ist und jeder
Teleskopaussteller (18, 18', 55, 55') ein mit dem feststehenden Heckspoiler (4)
verbundenes Außenrohr (19) und ein mit dem Heckflügel (5) verbundenes, in
Höhenrichtung verschiebbares Innenrohr (20) umfaßt und daß auf den unteren Rand des
Außenrohrs (19) ein Stirnradgetriebe (28) aufgeflanscht ist, wobei ein mit der flexiblen
Antriebswelle (17, 17') in Wirkverbindung stehendes Ritzel (30) des Stirngradgetriebes
(28) mit einem Zahnrad (31) kämmt, das starr mit einer aufrechten Spindel (32)
verbunden ist, die mit einer am Innenrohr (20) befestigten Hubmutter (33)
zusammenwirkt.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenrohr (19) an
seinem oberen Randbereich unter Zwischenschaltung eines oberen Halteteils (21) am
Heckspoiler (4) in Lage gehalten ist.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
Außenrohr (19) und dem Innenrohr (20) örtlich Distanzbuchsen (37, 37') und elastische
Lager (38, 38') zwischengeschaltet sind.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes elastische Lager
(38, 38') eine auf das Innenrohr (20) aufgeschobene geschlitzte Lagerbuchse (39)
umfaßt, wobei in eine äußere Eindrehung (40) der Lagerbuchse (39) ein Gummiring (41)
eingesetzt ist, der mit der Innenseite des Außenrohres (19) gleitend zusammenwirkt.
5. Kraftfahrzeug nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem oberen Halteteil (21) und der Außenseite des Innenrohres (20) ein
Abstreifring (26) mit einer elastischen Dichtlippe (27) angeordnet ist.
6. Kraftfahrzeug nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in das obere Ende des Innenrohres (20) ein Befestigungsteil (43) eingeschoben ist,
wobei ein vorstehender plattenartiger Abschnitt (44) des Befestigungsteiles (43) mit dem
Heckflügel (5) verbunden ist.
7. Kraftfahrzeug mit einer heckseitigen Luftleitvorrichtung, die sich aus einem an einer
heckseitigen Haube vorgesehenen feststehenden Heckspoiler und einem mit diesem
verbundenen Heckflügel zusammensetzt, wobei in der Betriebsstellung zwischen dem
Heckspoiler und dem darüberliegend angeordneten Heckflügel ein Durchströmkanal
gebildet ist, in dem der hindurchströmende Luftstrom beschleunigt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß der Heckflügel (5) mittels einer Antriebseinrichtung (9) von einer
eingefahrenen Ruhestellung (A) in eine ausgefahrene Betriebsstellung (B) in Höhenrichtung
linear bewegbar ist und umgekehrt, wobei die Antriebseinrichtung (9) einen zentralen
Getriebemotor (15) umfaßt, der über flexible Antriebswellen (17, 17') mit zwei den
Heckflügel (5) tragenden Teleskopausstellern (18, 18', 55, 55') verbunden ist und jeder
Teleskopaussteller (55, 55') ein mit der Antriebseinrichtung (9) in Wirkverbindung
stehendes rotierendes Außenrohr (56) und ein in Höhenrichtung linear verschiebbares
Innenrohr (57) aufweist, wobei das Außenrohr (56) am feststehenden Heckspoiler (4)
drehbar gelagert und das Innenrohr (57) mit dem Heckflügel verbunden ist, daß das
Außenrohr (56) in einem oberen Randbereich eine innere Führungshülse (58) und eine
äußere Führungshülse (59) aufweist, wobei ein mit der äußeren Führungshülse (59)
verbundenes Schneckenrad (60) mit einer am oberen Halteteil (62) drehbar gelagerten
Schneckenwelle (61) in Eingriff steht, die von der Antriebswelle (17, 17') der
Antriebsvorrichtung angetrieben wird, daß an einem Bodenabschnitt (66) des
Außenrohres (56) eine sich in aufrechter Richtung erstreckende fest mit dem
Bodenabschnitt (66) verbundene Spindel (67) vorgesehen ist, die mit einer mit dem
unteren Randbereich des Innenrohres (57) fest verbundene Hubmutter (68)
zusammenwirkt.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenrohr (56)
zumindest an einem oberen Halteteil (62) drehbar gelagert ist, wobei das Halteteil (62)
mit dem feststehenden Heckspoiler (4) fest verbunden ist.
9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Halteteil (62)
aus zwei übereinanderliegend angeordneten Teilen (Oberteil 64, Unterteil 74)
zusammengesetzt ist.
10. Kraftfahrzeug nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Innenrohr (57) an seinem oberen Ende über ein ein- oder
mehrteiliges Befestigungsteil (70) mit dem Heckflügel (5) verbunden ist.
11. Kraftfahrzeug nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß am Innenrohr (57) ein Dauermagnet (78) angeordnet ist, der
außerhalb des Außenrohres (56) angebrachte Reed-Kontakte (76, 77) betätigt.
12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Reed-Kontakte
(76, 77) am Halteteil (62) gehalten sind, wobei die Reed-Kontakte (76, 77) zusammen mit
einem Stecker (75) auf einer Platine aufgelötet sind, die eine elektrische Verbindung
zwischen den Reed-Kontakten und dem Stecker herstellt, und wobei die Platine von einem
im Halteteil (62) vorgesehenen Hohlraum (80) aufgenommen ist.
Priority Applications (8)
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