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DE19741987C2 - Schleifmaschine für Objekte mit konglomeratbildendem Schleifstaub - Google Patents

Schleifmaschine für Objekte mit konglomeratbildendem Schleifstaub

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Publication number
DE19741987C2
DE19741987C2 DE1997141987 DE19741987A DE19741987C2 DE 19741987 C2 DE19741987 C2 DE 19741987C2 DE 1997141987 DE1997141987 DE 1997141987 DE 19741987 A DE19741987 A DE 19741987A DE 19741987 C2 DE19741987 C2 DE 19741987C2
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DE
Germany
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grinding
dust
suction
suction hood
grinding machine
Prior art date
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Application number
DE1997141987
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DE19741987A1 (de
Inventor
Thomas Derhake
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Keller HCW GmbH
Original Assignee
Keller GmbH
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Publication date
Application filed by Keller GmbH filed Critical Keller GmbH
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Publication of DE19741987A1 publication Critical patent/DE19741987A1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B55/00Safety devices for grinding or polishing machines; Accessories fitted to grinding or polishing machines for keeping tools or parts of the machine in good working condition
    • B24B55/06Dust extraction equipment on grinding or polishing machines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B7/00Machines or devices designed for grinding plane surfaces on work, including polishing plane glass surfaces; Accessories therefor
    • B24B7/20Machines or devices designed for grinding plane surfaces on work, including polishing plane glass surfaces; Accessories therefor characterised by a special design with respect to properties of the material of non-metallic articles to be ground
    • B24B7/22Machines or devices designed for grinding plane surfaces on work, including polishing plane glass surfaces; Accessories therefor characterised by a special design with respect to properties of the material of non-metallic articles to be ground for grinding inorganic material, e.g. stone, ceramics, porcelain
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
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  • Inorganic Chemistry (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)
  • Grinding-Machine Dressing And Accessory Apparatuses (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Schleifmaschine für Objekte, bei denen ein feuchter und/oder leicht anbackender Schleifstaub anfällt, insbesondere zum Schleifen von Bimssteinen, Schaumziegel-Produkten oder dergleichen Produkte der Baustoffindustrie, mit einer maschineneigenen Schleifobjekt-Transporteinrichtung, mindestens einer Schleifeinrichtung sowie mindestens einer Staubabsaugeinrichtung, welche eine schleifstellenübergreifende Saughaube aufweist, die an einem Absaugkanal angeschlossen ist.
Ein betriebsinterner Stand der Technik sieht bei einer zweistufig arbeitenden Schleifmaschine vor, zwei an einer Seite vom zu schleifenden Baustein vorhandene Schleifrotoren mittels einer gemeinsamen Haube zu kapseln und den anfallenden Schleifstaub mittels eines an der Haubenoberseite angeschlossenen Absaugkanals mit Unterdruck abzufördern. Bei dieser Schleifmaschine besteht noch der Nachteil eines verhältnismäßig schnellen Zusetzens der Haube aufgrund von Schleifstaub­ anbackungen beim Schleifen von sogen. Plansteinen aus Bimsbeton und damit ein­ hergehender Funktionsbeeinträchtigung sowie Stillstandszeiten für die Hauben­ säuberung, nämlich Entfernen von festgesetztem Schleifstaub.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach aufgebaute Schleifmaschine für Objekte mit konglomeratebildendem Schleifstaub zu schaffen, bei der trotz Schleifstaub-Absaugung eine erhebliche Funktionsbeeinträchtigung sowie durch Schleifstaub-Anbackungen hervorgerufene Stillstandszeiten weitgehendst vermieden werden.
Erfindungsgemäß wird dies durch eine Schleifmaschine gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Schleifmaschine arbeitet auch bei Anfall von großen Mengen an feuchten und/oder leicht anbackenden und bisher die Umgebung der Schleifrotoren zusetzenden Schleifstäuben, wie dies beim Schleifen von Produkten der Baustoffindustrie, insbesondere beim Schleifen von Bimsbeton, Schaumziegel u. dgl., der Fall sein kann, nun ohne schleifstaubbedingte Funktionsbeeinträchtigung oder Stillstandszeiten. Aufgrund der automatischen intervallmäßigen Wandungs­ deformierung zerplatzt eine sich innerhalb der den anfallenden Schleifstaub zwischen Schleifstelle und Absaugrohr vorübergehend aufnehmenden Saughaube aufbauende Staubschicht und bröckelt unter Ausübung eines Selbstreinigungseffektes von der Saughauben-Innenseite ab, bevor überhaupt ein eine Funktionsbeeinträchtigung auslösendes Zusetzen auftritt. Der Zeitintervall zwischen den Staubschicht- Zerstörungen ist vom jeweiligen Material und/oder von Umwelteinflüssen abhängig und daher vorzugsweise derart einstellbar, daß jegliche Störwirkung rechtzeitig verhindert wird - in der Praxis mag annähernd halbstündiges oder stündliches Staubschicht- Zerbröckeln ausreichen. Die bei der Abplatzung anfallenden Staubschicht-Stückchen sowie beim Schleifvorgang anfallende feuchte Staubkornkonglomerate fallen innerhalb der Saughaube nach unten und lassen sich mittels einer von einem Abfallband od. dgl. gebildeten Abfall-Fördereinrichtung leicht und problemlos abfördern.
Gemäß einer bevorzugten Ausbildung ist die Saughaube im Vertikalschnitt derart ausgeführt, daß zwischen dem Schleifwerkzeug und dem Absaugkanal ein ausreichend großer Raum für eine sogen. "Windsichtung" vorhanden ist.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Sie zeigt innerhalb der Schleifmaschinen-Seitenansicht einen Vertikalschnitt durch eine Schleifstaub-Absaugeinrichtung einer Schleifmaschine für Objekte mit konglomeratbildendem Schleifstaub, wobei der besseren Übersicht wegen von der maschineneigenen Transporteinrichtung lediglich die Transportebene und von der Schleifeinrichtung lediglich der Schleifrotor-Umlaufkreis in Strich-Punkt-Linie dargestellt ist.
Eine erfindungsgemäße Schleifmaschine für Objekte, bei denen ein feuchter und/oder leicht anbackender Schleifstaub anfällt, insbesondere zum Schleifen von Produkten der Baustoffindustrie, weist eine maschineneigene Transporteinrichtung 1 auf, mittels der zu schleifende Objekte 2 durch mindestens eine Schleifeinrichtung 3 in Transportrichtung transportiert sowie an mindestens einer Fläche, vorzugsweise Seitenfläche, geschliffen werden, wobei der anfallende Schleifstaub luftgefördert mittels einer als Ganzes mit 4 bezifferten Schleifstaub-Absaugeinrichtung abtransportiert wird.
Die maschineneigene Transporteinrichtung 1 weist zumindest eine Transportebene (die rein schematisch dargestellt ist) auf, auf welcher die zu schleifenden Objekte 2 die Schleifmaschine in vorzugsweise kontinuierlicher Bewegung durchlaufen.
Obwohl nicht dargestellt, sind Mittel für einen Geradeauslauf der Schleifobjekte vorhanden. In bevorzugter Weise werden die zu schleifenden Objekte in seitlich ausgerichteter Lage zwischen einer unteren Fördereinrichtung und einer oberen Niederhalteeinrichtung höhenmäßig eingespannt und so durch die Schleifstation oder Schleifstationen transportiert.
Als Schleifobjekte sind Produkte der Baustoffindustrie vorgesehen, die an mindestens einer Fläche beschliffen werden sollen. In bevorzugter Weise ist die Schleifmaschine zum zweiseitigen seitlichen Beschleifen von Bausteinen, sogen. Plansteinen, ausgeführt und konzeptionell derart ausgeführt, daß selbst bei Feuchtstaub- und/oder leicht anbackenden Feinststaub-Anfall ein Zusetzen des Schleifstaub-Förderweges verhindert wird. Es lassen sich somit auch Produkte aus Bimsbeton, Schaumziegel u. dgl. problemlos schleifen.
Die Schleifeinrichtung 3 ist zum ein- oder mehrstufigen Schleifen ausgebildet. In jeder Schleifstation ist ein insbes. seitlich zum Schleifobjekt-Durchlaufraum verstellbares Schleifwerkzeug, wie Schleifrotor (vgl. Skizze) oder Schleifband, an mindestens einer Maschinenseite, vorzugsweise an beiden Maschinenseiten, vorhanden. Bei einer Ausbildung mit sogen. Schleifrotor kann ein Schleifkopf mit einer Vielzahl von zahn- oder leistenartigen Schleifsegmenten besonders vorteilhaft und wirtschaftlich - und daher auch bevorzugt - sein.
Die Schleifstaub-Absaugeinrichtung 4 weist für jede Schleifstelle eine schleifstellen­ übergreifende Saughaube 5 auf, die an einem Absaugkanal 6, vorzugsweise einem Saugrohr, angeschlossen ist. Zusätzlich zur Luftansaugung aus dem Bereich des Schleifwerkzeuges (d. h. aus dem Schleifstellen-Bereich) wird zwecks besserer Staubkorn-Förderung über mindestens eine sogen. Frischluft-Ansaugöffnung (nicht dargestellt) Umgebungsluft U in die Saughaube 5 gesaugt. In der Skizze wird dies prinzipmäßig (sowie durch die Pfeile "U" gekennzeichnet) offenbart. In bevorzugter Weise erfolgt die Umgebungsluft- oder Frischluft-Ansaugung von oberhalb des Schleifrotors - dabei kann eine Luftansaugung durch ein Labyrinth oder durch eine sogen. Kaskade vorteilhaft sein. Innerhalb der Saughabe 5 herrscht ein Druck P1, welcher kleiner ist als der Druck P0 der Umgebung.
Um ein übermäßiges und dann auch nachteiliges Staubkorn-Festsetzen an der Saughaube 5 zu vermeiden, ist erfindungsgemäß die Saughaube 5 zumindest stellenweise mit einer in Intervallen automatisch deformierbaren Wandung oder Auskleidung 7 versehen. Vorzugsweise ist die Saughaube 5 mit druckmittel­ bewegbaren Wandungsteilen versehen und endet untenendig vor einer Abfall- Fördereinrichtung 8. Es kann auch eine Mechanik auf eine flexible oder elastische Wandung in Intervallen einwirken. Damit ist es möglich, in Intervallen eine entstandene Staubschicht aufzubrechen und die Staubschicht-Teile (Bröckchen) abzufördern.
Eine besonders vorteilhafte Ausführung sieht vor, daß die Saughaube 5 im parallel zur Schleiffläche verlaufenden Querschnitt als kopfstehendes U ausgebildet und zumindest in diesem Bereich die Auskleidung 7 als kurzzeitig aufblasbares Auskleidungsteil ausgebildet ist und die Saughaube 5 bis auf eine als Abfallband ausgebildete Abfall- Fördereinrichtung 8 herabreicht. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Schleifeinrichtung 3 einen um eine Horizontalachse 3a rotierenden sowie von oben auf eine zu schleifende seitliche Objektfläche, insbesondere Planstein-Seitenfläche, einwirkenden Schleifrotor auf.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist zwischen dem mit 3 bezifferten Schleifwerkzeug und dem Absaugkanal 6 ein mit 9 bezifferter Raum für eine Windsichtung zwischengeschaltet. Dieser Raum stellt eine Beruhigungszone dar.
In bevorzugter Weise wird die für die automatische Befreiung der Saughaube 5 von "Anbackungen" vorhandene Auskleidung 7 von einem auf­ blasbaren Kissen (Elastomerkissen) gebildet. Dieses Kissen ist in Zeitintervallen - dabei stets nur kurzzeitig, nämlich nur so lange, wie es für das Staubschicht-Bersten und die Absprengung der dadurch entstehenden Staubschicht- Segmente erforderlich ist - aufblasbar. Die entsprechende Druckluft-Zuführung ist in der Zeichnung mit "D" gekennzeichnet. Das kurzzeitig aufblasbare Kissen endet mit seinem im Haubenquerschnitt abförderseitigen Teil mit Abstand zum Abfallband und der den sogen. Abfall (von der Haubeninnenseite abplatzende Staubschicht-Teile sowie feuchte Schleifstaub-Konglomerate) durchlassende Spalt wird durch einen mit 10 bezifferten, höhenbeweglich ausgebildeten und/oder angeordneten Verschlußkörper, wie Gummilappen, Klappe, Schieber od. dgl., geschlossen.
Auch ist eine Steuerungsein­ richtung mit in einstellbaren Zeitabständen sowie für einstellbare Zeit wirksam werdender Betätigung der die Wandungs- und/oder Auskleidungs-Deformation innitiierenden oder durchführenden Einrichtung vorhanden.
Die erfindungsgemäße Schleifmaschine für Produkte aus einem einen feuchten und/oder leicht anbackenden Schleif­ staub ergebenden Baustoff-Material zeichnet sich dadurch aus, daß auch bei großer Staubmenge (wie dies insbesondere beim Planstein-Schleifen der Fall ist) eine Staubabfuhr mittels Luftstrom vorgenommen wird und sich an den "Prallwänden" der Saughaube 5 festsetzende Staubkornkonglomerate automatisch zum Abplatzen von der Saughauben-Innenseite gebracht und abgefördert werden.
Bezugszeichenliste
1
maschineneigene Transporteinrichtung
2
zu schleifendes Objekt, insbesondere Baustein, dessen Abschliff einen feuchten und/oder leicht anbackenden Schleifstaub ergeben kann
3
Schleifeinrichtung
3
ahorizontale Rotationsachse (Horizontalachse)
4
Schleifstaub-Absaugeinrichtung
5
Saughaube
6
Absaugkanal
7
deformierbare Wandung oder Auskleidung von
5
8
Abfall-Fördereinrichtung, vorzugsweise Abfallband
9
Raum für eine "Windsichtung" des Staubes innerhalb
5
10
Verschlußkörper zum Saughauben-Schließen im Bereich des Abfall-Durchlasses für den Abtransport mittels
8
DDruckluft-Zufuhr zum Aufblasen von
7
UUmgebungsluft

Claims (5)

1. Schleifmaschine für Objekte, bei denen ein feuchter und/oder leicht anbackender Schleifstaub anfällt, insbesondere zum Schleifen von Bimssteinen, Schaumziegel- Produkten oder dergleichen Produkte der Baustoffindustrie, mit einer maschinen­ eigenen Schleifobjekt-Transporteinrichtung, mindestens einer Schleifeinrichtung sowie mindestens einer Staubabsaugeinrichtung, welche eine schleifstellen­ übergreifende Saughaube aufweist, die an einem Absaugkanal angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Saughaube (5) zumindest stellenweise mit einer in Intervallen automatisch deformierbaren Wandung oder Auskleidung (7) versehen ist.
2. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die deformierbare Wandung oder Auskleidung (7) aus druckmittelbewegbaren Wandungsteilen besteht und untenendig vor einer Abfall-Fördereinrichtung (8) endet.
3. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Saughaube (5) im parallel zur Schleiffläche verlaufenden Querschnitt als kopfstehendes U ausgebildet und zumindest in diesem Bereich die Auskleidung (7) als aufblasbares Auskleidungsteil ausgebildet ist und die Saughaube (5) bis auf die als Abfallband ausgebildete Abfall-Fördereinrichtung (8) herabreicht.
4. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Saughaube (5) im oberen Querschnittsbereich mit mindestens einer Umgebungsluft-Ansaugöffnung ausgestattet ist.
5. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schleifwerkzeug und Absaugkanal (7) ein Raum (9) für eine Windsichtung zwischengeschaltet ist.
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D2 Grant after examination
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8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: KELLER HCW GMBH, 49479 IBBENBUEREN, DE

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