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DE19740831A1 - Vorrichtung zum Anbringen von Aufreißlaschen - Google Patents

Vorrichtung zum Anbringen von Aufreißlaschen

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Publication number
DE19740831A1
DE19740831A1 DE19740831A DE19740831A DE19740831A1 DE 19740831 A1 DE19740831 A1 DE 19740831A1 DE 19740831 A DE19740831 A DE 19740831A DE 19740831 A DE19740831 A DE 19740831A DE 19740831 A1 DE19740831 A1 DE 19740831A1
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DE
Germany
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tear
tear tabs
tabs
region
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19740831A
Other languages
English (en)
Inventor
Mario Cavanna
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Cavanna SpA
Original Assignee
Cavanna SpA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Cavanna SpA filed Critical Cavanna SpA
Publication of DE19740831A1 publication Critical patent/DE19740831A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Bei der vorliegenden Erfindung geht es um Einrichtun­ gen zum Anfügen von Aufreißlaschen, insbesondere an Bän­ dern aus Metallfolie, die Umhüllungen zum Verpacken von Gegenständen, wie Nahrungsmittel oder Konfiserieprodukten bilden.
Im Einzelnen geht die Erfindung von einer Einrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aus, wie sie beispielsweise aus der IT-B-1 041 468 bekannt ist, die der GB-A-1 558 998 entspricht. Eine weitgehend ähn­ liche Einrichtung ist beispielsweise aus der US-A-3 298 891 bekannt.
Diese Vorveröffentlichungen beschreiben in allgemei­ nen Worten Probleme, die beim Betrieb einer Einrichtung zum Anfügen sogenannter Aufreißlaschen entstehen, wenn diese quer, bezogen auf die Fortbewegungsrichtung des Ver­ packungsmaterials, aufgebracht werden. Insbesondere wurde es in der Vergangenheit als notwendigkeit erachtet, zu vermeiden, daß die Aufreißlaschen querverlaufenden an­ geordnet werden, weil das Grundmaterial zumindest lokal intermittierend vorwärtsbewegt werden muß; diese Vor­ gehensweise verträgt sich in der Tat nicht mit den hohen Transportgeschwindigkeiten, die das Material bei den neuerdings hergestellten Verpackungsmaschinen erreichen soll, insbesondere solchen, die unter der Bezeichnung "Flow-Pack"- oder "Form-Fill-Seal"- oder "FFS"- Verpac­ kungsmaschinen bekannt sind.
Die in den oben genannten Druckschriften beschriebe­ nen Lösungen erzeugen die zu bildenden Aufreißlaschen, indem ein weiteres Band aus einer Folie quer durchge­ schnitten wird. Die einzelne Aufreißlasche wird dann zu der Verpackungsfolie mittels eines drehenden Gliedes über­ tragen, das außerdem als Messerelement während des Ab­ schneidens der einzelnen Aufreißlaschen und/oder als Zu­ fuhreinrichtung arbeitet, die gegebenenfalls beheizt ist, um die Aufreißlasche an dem Verpackungsmaterial anzuhef­ ten.
Jedoch sind die in den oben erwähnten Druckschriften beschriebenen Lösungen aus verschiedenen Gründen unbefrie­ digend.
Bei den Lösungen nach der IT-B-1 041 468 und nach der GB-A- 1 558 998 ist beispielsweise das vorstehend erwähnte drehbare Teil im Wesentlichen als Trommel ausgeführt, an der zwei Übertragungselemente an diametral gegenüberlie­ genden Stellen angeordnet sind. Im Betrieb übernimmt eines der Übertragungselemente eine Aufreißlasche, die unmittel­ bar zuvor als Ergebnis eines Abschneidevorgangs gebildet wurde, der mittels eines Messers ausgeführt wird, das an der festen Stelle, bezogen auf das Gestell der Maschine, angeordnet ist. Gleichzeitig arbeitet das diametrale gegenüberliegende Übertragungselement mit der Verpackungs­ folie zusammen, um die Aufreißlasche, die aus einem vor­ hergehenden Schneidevorgang stammt, abzulegen. Dies führt zu einer konstruktionseigenen Beschränkung, da:
es einerseits zweckmäßig ist, daß sich, um den Schneidevorgang zu erleichtern, das Transferelement, das zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem an einer festen Stelle befindlichen Messer zusammenwirkt, so langsam wie möglich bewegt, und
es andererseits vorteilhaft ist, daß sich das diame­ tral gegenüberliegende Transferelement mit einer Geschwin­ digkeit bewegt, die gleich der Transportgeschwindigkeit der Verpackungsfolie ist.
Es ist klar, daß die oben erwähnten Bedingungen nur dann befriedigend erfüllt werden können, wenn die Trans­ portgeschwindigkeit der Verpackungsfolie niedrig ist.
Bei der Lösung nach der US-A-3 298 998 ist das dreh­ bare Teil durch einen Drehtisch oder eine Karussellanord­ nung gebildet, die mit einem ortsfesten Schneidmesser zu­ sammenwirkt. Die Geometrie dieses sich drehenden Teils ist so, daß die Ausrichtung eines der Übertragungselemente mit dem Schneidmesser, das eine Aufreißlasche abschneidet, nicht mit der Ausrichtung des anderen Transferelementes mit der Verpackungsfolie örtlich und zeitlich korrespon­ diert. Jedoch ist das drehbare Teil so gestaltet, daß es sich intermittierend oder in Schritten bewegt (beispiels­ weise entsprechend einem Bewegungswinkel von 90°, da das drehbare Teil vier Transfereinrichtungen hat), die ein Bruchteil eines Zyklus sind und sodann in Ruhe bleibt, bis der nächste Zyklus ausgeführt wird.
Auch in diesem Falle wird der Konflikt nicht aufgelö­ st, der darin besteht, daß eine Aufreißlasche praktisch im Stillstand abgeschnitten werden muß, wohingegen das Anfügen der Aufreißlaschen an die Verpackungsfolie zu erfolgen hat, während sie sich mit einer Geschwindigkeit bewegen, die gleich der konstant zu haltenden Transportge­ schwindigkeit der Verpackungsfolie ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Maschine der obigen Art so weiterzubilden, daß die oben genannten Schwierigkeiten nicht auftreten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der Maschine mit dem Merkmal des Anspruches 1 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Verpackungsmaschine mit der erfindungs­ gemäßen Einrichtung, in einer Seitenansicht und
Fig. 2 den mit einem Pfeil II bezeichneten Aus­ schnitt aus Fig. I, in einer Seitenansicht und in ver­ größerter Darstellung.
Fig. 1 zeigt eine mit P bezeichnete Verpackungsma­ schine, beispielsweise in der Bauart als Flow-Pack- oder FFS-Maschine. Solche Verpackungsmaschinen sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt. Ihre Eigenschaften brauchen deswegen hier nicht im Einzelnen beschrieben zu werden und sie sind darüber hinaus für das Verständnis der Erfindung auch nicht von Bedeutung.
Aus diesem Grund reicht es festzuhalten, daß die Maschine P dazu dient, eine Reihe von Gegenständen A (beispielsweise Nahrungsmittelprodukte wie Konfiserie­ produkte, z. B. Schokoladenriegel, Gruppen von Keksen, Snacks etc.) zu verarbeiten die, bezogen auf Fig. 2, sich von links nach rechts auf einem Förderband K bewegen, das von einem länglichen Tisch unterstützt ist, der außerdem als Grundrahmen für die gesamte erfindungsgemäße Einrich­ tung oder einen Teil davon dienen kann.
Zu diesem Zweck befindet sich oberhalb des Förder­ bandes K und dieses im Wesentlichen überbrückend, ein starrer Rahmen 12, der im Betrieb eine Rolle 14 mit einem Band aus Folienmaterial F haltert, aus dem die Hüllen zum Verpacken der Gegenstände A in der Maschine P hergestellt werden.
Das Folienmaterial kann beispielsweise aus wärmever­ schweißbarem Kunststoffmaterial oder aus gegebenenfalls mit Kunststoffmaterial beschichtetem Aluminium bestehen, um eine sogenannte kombinierte Verpackung zu erhalten. Wie allgemein bekannt ist, wird das Material F von der Rolle 14 abgezogen und gelangt durch einen Satz von Antriebs- und Spannrollen, die insgesamt mit 16 bezeichnet sind, worauf es sodann in einer Druckstation 18 bedruckt werden kann (beispielsweise zum Aufdrucken eines Datums, das für das Verpackungsdatum kennzeichnend ist).
Das Band erreicht dann einen sogenannten Formkasten 20 oder Formschultern. Mittels diesen wird das Folienband 11 auf sich selbst umgeschlagen, um eine schlauchförmige halbfertige Umhüllung zu bekommen, in die die Gegenstände A in einer genau einregulierten ("timed") Sequenz einge­ fügt werden. Von hier aus läuft die Umhüllung in Richtung auf eine Verschließ- und Schneidstation 22 (sie ist in einer bekannten Art ausgeführt, beispielsweise mit zwei Sätzen von gegenläufigen Backen) weiter, wo die halbfer­ tige schlauchförmige Verpackung zusammengedrückt, ver­ schlossen und durchgeschnitten wird, um die einzelnen Ver­ packungen zu bilden, die um die Gegenstände A herum ver­ schlossenen sind (siehe in diesem Zusammenhang den rechten Teil von Fig. 1). Selbstverständlich kann jede Umhüllung oder Verpackung mehrere Gegenstände enthalten, wobei hierzu die Maschine mit einer Einrichtung versehen werden kann, die die Gegenstände A in dem Eingangsstrom grup­ piert, um die Gegenstände zusammenzurücken, die in einer einzigen Umhüllung oder Verpackung untergebracht werden sollen. All dies erfolgt, wie gesagt, in bekannter Weise, und braucht hier nicht beschrieben zu werden.
Eine Einrichtung 10 zum Anfügen von sogenannten querverlaufenden Aufreißlaschen an das Folienmaterial F befindet sich an dem Weg, den das Band von der Rolle 15 zu dem Formkasten 20 durchläuft, und sie ist beispielsweise mittels einer bügelförmigen Konstruktion 24 gehaltert, die von dem Gestell 12 im Wesentlichen in Richtung stromauf­ wärts von dem Formkasten 20 wegsteht. Die Aufreißlaschen gestatten es dem Konsumenten, die Höhen oder Verpackungen, die die Gegenstände A umschließen, an der richtigen Stelle und zweckmäßig aufzureißen, wenn er die Gegenstände A essen oder, allgemein formuliert, verwenden möchte.
Aus Fig. 2, die den Aufbau der Einrichtung 10 im Einzelnen zeigt, ist ersichtlich, daß gemäß einem bevor­ zugten, jedoch nicht ausschließlichen Ausführungsbeispiel die Einrichtung mit der Materialfolie F im Bereich ihres Abschnittes F1 zusammenwirkt, der im Wesentlichen vertikal verläuft und sich ausgehend von einer oberen Umlenkrolle 100 nach unten zu einer unteren Umlenkrolle 102 mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit bewegt, die so konstant wie möglich gehalten wird, da sie mit der Arbeitsgeschwindig­ keit der Verpackungsmaschine P verknüpft ist.
Im Wesentlichen gehören zu der Einrichtung 10 die folgenden Elemente:
  • - ein Vorrat 104, von dem eine weitere bandförmige Metallfolie B zugeführt wird, die quer zu ihrer Trans­ portrichtung abgeschnitten wird, um die einzelnen mit T bezeichneten Aufreißlaschen zu erzeugen, die an das Fo­ lienmaterial F anzufügen sind; der Vorrat kann in dem überwiegend gebräuchlichen Ausführungsbeispiel von einer auf einem Träger befindlichen Rolle aus dem Material B gebildet sein (dieses Material ist üblicherweise ein wärmeschweißbares Kunststoffmaterial oder eine -folie, auf die ein sogenannter "Kalt"-Kleber auf jener Seite aufge­ bracht ist, die dem Material F gegenüberliegt);
  • - eine Abzugseinheit 106, beispielsweise einem Rollen­ paar bestehend aus einer motorgetriebenen Rolle 108 und einer gegenüber befindlichen Andruckrolle 110, denen gegebenenfalls eine Spannrolle 112 (Fig. 1) und ein Füh­ rungsteil 114, beispielsweise mit einem Schlitz, zugeord­ net ist und die die Aufgabe haben, das Folienmaterial B, das sich in dem Vorratsbereich 104 befindet, schrittweise abzuziehen, wobei die Größe von jedem Schritt gleich der Breite der herzustellenden Aufreißlasche ist (beispiels­ weise 2-5 mm);
  • - eine Schneidstation 116, die ein drehbares Messer 118 mit wenigstens einer umlaufenden oder rotierenden Klinge 120 enthält, die eine Schneidkante 120a aufweist, die sich längs einer Erzeugenden einer theoretischen Zylinderober­ fläche erstreckt, deren Hauptachse mit der Drehachse des rotierenden Messers 118 zusammenfällt; die Schneidstation 116 kann das Folienmaterial B, das von dem Vorrat 104 und von der Station 106 kommt, in Abschnitte mit exakt der ge­ wünschten Länge zerschneiden, die der Breite der Aufreiß­ lasche T entsprechen;
  • - ein drehbares Rad 124 mit einem im Wesentlichen karussellförmigen Aufbau, mit einer Vielzahl von Armen (bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel sechs), die an ihren freien Enden entsprechende Gegenmesser 122 tra­ gen, die mit den Klingen 120 der Schneidstation 116 zu­ sammenwirken; und
  • - ein weiteres drehbares Rad 126, das sich in dem Abschnitt F1 des Folienmaterials F auf der gegenüberlie­ genden Seite befindet wie das drehbare Rad 124; das dreh­ bare Rad 126 hat ebenfalls eine im Wesentlichen karus­ sellförmige Gestalt mit einer Anzahl von Armen, d. h. bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind es drei, von denen jeder an seinem freien Ende ein entsprechendes Andruck­ element oder einen Andruckblock 128 trägt, der mit den Gegenmessern 122 des Rads 124 in einer Weise zusammen­ wirkt, wie dies weiter unten beschrieben ist.
All diese oben beschriebenen Teile drehen sich um zueinander parallele Achsen, die im Wesentlichen horizon­ tal bezögen auf die Gesamtkonstruktion der Maschine P ausgerichtet sind, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist.
Die Einrichtung 10 gemäß der Erfindung arbeitet wie folgt:
Das Band F aus Verpackungsfolie bewegt sich mit einer konstanten Geschwindigkeit, die durch die Arbeitsge­ schwindigkeit der Maschine P bestimmt ist, vorwärts: Mit anderen Worten, das Verpackungsmaterial F wird durch die entsprechenden Antriebseinrichtungen so abgezogen, als wäre es nicht zum Verbinden mit den Aufreißlaschen vor­ gesehen.
Die Maschinenteile, die die zusätzliche Folie B abziehen, aus der die Aufreißlaschen T hergestellt werden, werden insbesondere im Hinblick auf die Abzugsstation 106 so gesteuert, daß sie das Material B schrittweise ab­ wickeln, wobei die Größe jedes Schritts gleich der Breite der zu erzeugenden Aufreißlasche P ist.
Das Band B wird durchgeschnitten und die Aufreißla­ schen T werden nacheinander als Ergebnis des Zusammen­ spiels der umlaufenden Klingen 120 (das in Fig. 2 im Gegenuhrzeigersinne umläuft) der Schneidstation 118 mit den Gegenmessern 122 erzeugt, die von dem drehbaren Rad 124 getragen werden, das sich im Uhrzeigersinne dreht, wie dies wiederum in Fig. 2 zu erkennen ist. Auf diese Weise wird die Schneidwirkung zufolge des Umstandes erzielt, daß in der (ersten) Zone oder Region der Einrichtung 10 die Klinge 120 und das zu diesem Zeitpunkt involvierte Gegenmesser 122 zusammenwirken, wobei diese Region un­ mittelbar an der Ausgangsseite des Führungsteils 114 anschließt und sich das Messer 120 mit einer (Umfangs-) Geschwindigkeit bewegt, die zumindest geringfügig größer ist als die Umfangsgeschwindigkeit, die den Gegenmessern 122 in dem Bereich des Zusammenwirkens erteilt wird. Die Abscherwirkung zwischen dem Messer 120 und dem Gegenmesser 122 findet deshalb statt, weil sich wenigstens in dem Bereich der Interaktion an der Ausgangsseite des Führungs­ elementes 114 das Messer 120 schneller bewegt als das Gegenmesser 122 und in jedem Falle zufolge einer Bewegung in derselben Richtung wie die Zufuhrbewegung des weiteren Folienmaterials B von den entsprechenden Zufuhreinrichtun­ gen 104 und 106. Wie aus der Betrachtung von Fig. 2 zu ersehen ist, haben das Messer 120 und die Gegenmesser 122 vorzugsweise komplementäre scherenförmige Profile in dem Sinne, daß das Messer 120 so angeordnet ist, daß seine Schneidkante 120a radial weiter außen steht als die be­ nachbarten (und folgenden) Bereiche des Messers 120. Die Gegenmesser 122 haben eine exakt symmetrische und kom­ plementäre Gestalt.
Auf diese Weise erfolgt das Abschneiden des Bandes B dynamisch und die Aufreißlaschen T (in Fig. 2 sind zwei von ihnen schematisch veranschaulicht) werden von der Schneidstation 116 zu der Verpackungsfolie F übertragen, und zwar tatsächlich von dem entsprechenden Gegenmesser 122, auf dem die Aufreißlasche T durch Vakuum gehalten wird, das mittels von Saugkanälen 130 zugeführt wird, die sich in den radial äußeren Bereichen der Gegenmesser 122 befinden und die an eine Vakuumquelle (Unterdruck) mittels entsprechender Kanäle angeschlossen sind, die durch den Grundkörper des drehbaren Rads 124 verlaufen (in Fig. 2 ist nur einer von diesen gezeigt).
Die Aufreißlaschen T werden sodann von der Schneid­ station 116 zu der Verpackungsfolie F transportiert und dort auf die Verpackungsfolie F mittels einer präzise synchronisierten Bewegung aufgegeben, d. h. in einer sol­ chen Weise, daß die Tangentialgeschwindigkeit der Gegen­ messer 122 praktisch gleich der (linearen) Geschwindigkeit des Bereiches F1 der Verpackungsfolie F ist. Dies ge­ schieht zumindest in der (zweiten) Region der Einrichtung 10, in der jedes der Gegenmesser 122, das eine daran haftende Aufreißlasche T trägt, mit der Verpackungsfolie F in Berührung gebracht wird, um die betreffende Aufreißla­ sche T abzulegen.
Aus der obigen Beschreibung ist verständlich, daß die erfindungsgemäße Lösung einen im Wesentlichen kon­ tinuierlichen Betrieb, insbesondere des drehbaren Rads 124, ermöglicht, das sowohl als Komponente in der Schneid­ station 116 (da es die Gegenmesser 122 trägt) als auch als Übertragungselement wirkt, das die Aufreißlaschen T von der Schneidstation 116 zu der Verpackungsfolie F unter Verwendung der Gegenmesser 122 überträgt, die als Elemente zum Halten der Aufreißlaschen T wirken.
Insbesondere ist zu verstehen, daß man das Rad 124 mit weitgehend konstanter Geschwindigkeit umlaufen lassen kann, die so gewählt ist, daß die Gegenmesser 122 mit einer Tangentialgeschwindigkeit laufen, die gleich der linearen Transportgeschwindigkeit der Verpackungsfolie F ist, oder bei einem gegenwärtig bevorzugten Ausführungs­ beispiel dafür zu sorgen, daß die Gegenmesser 122 mit dem Drehmesser 120 mit einer Tangentialgeschwindigkeit zu­ sammenwirken, die geringfügig kleiner ist als die Trans­ portgeschwindigkeit der Verpackungsfolie F. Dies ermög­ licht den entsprechenden Gegenmessern 122, die Aufreißla­ schen T, die soeben erzeugt wurden, exakter und sicherer zu halten. Die Rotationsgeschwindigkeit des Rads 124 und somit die Tangentialgeschwindigkeit der Gegenmesser 122, die am betreffenden Zeitpunkt involviert sind, kann auf diese Weise so erhöht werden, daß sie eine Tangentialge­ schwindigkeit entsprechend der Transportgeschwindigkeit der Verpackungsfolie F erreicht. Eine konstante Rotations­ geschwindigkeit entsprechend der Transportgeschwindigkeit des Folienmaterials F ist jedoch auch möglich. Selbst wenn eine gewisse Verlangsamung im Bereich der Schneidstation 116 vorgesehen ist, ist diese Eigenschaft jedoch auf eine begrenzte Modulation der Drehzahl des Rads 124 beschränkt, die sich vollständig von der intermittierenden schritt­ weisen Bewegung unterscheidet, die bei den Lösungen nach dem Stand der Technik erforderlich war.
Dies ermöglicht dem rotierenden Messer 118 und der Klinge 120 eine Rotationsgeschwindigkeit, die in jedem Falle so gesteuert werden kann, daß immer eine Geschwin­ digkeitsdifferenz zwischen der Schneidkante 120a des Klinge 120 und des Gegenmessers 122 im jeweiligen Moment des Zusammenwirkens möglich ist, um so die gewünschte Schneidwirkung zustandezubringen (gegebenenfalls ein Schwingen, um so den Maximalwert in jener Zone zu erhal­ ten, in der das Schneiden stattfindet).
Aus Fig. 2 ist auch ersichtlich, daß bei dem veran­ schaulichten Ausführungsbeispiel das umlaufende Rad 124 sechs Arme trägt, von denen jeder mit einem entsprechenden Gegenmesser 122 versehen ist, während das weitere drehbare Rad 126 lediglich drei Arme aufweist, von denen jeder an seinem freien Ende mit einem Andruckblock 128 versehen ist. Der Ausdruck "Andruckblock" soll andeuten, daß bei der Rotation des Rads 126 jeder dieser Bereiche des weite­ ren drehbaren Rads 126 mit einem entsprechenden Gegen­ messer 122 des Rads 124 zusammenwirken soll (was, wie in Fig. 2 gezeigt, im Gegenuhrzeigersinne erfolgt) . Das bedeutet, daß jedes Mal, wenn ein Gegenmesser 122 eine entsprechende Aufreißlasche T auf der Verpackungsfolie F ablegt und auf eine von dessen Seiten einwirkt (in Fig. 2 die linke Seite), die andere Seite der Verpackungsfolie F (in Fig. 2 die rechte Seite) mit einem entsprechenden Andruckblock 128 des Rads 126 in Berührung steht und dagegen drückt.
Unter diesen Umständen werden die Aufreißlasche T und der Bereich in dem Abschnitt F1 der Verpackungsfolie F, dem die Lasche zugeführt wird, zwischen dem Gegenmesser 122, das als Zufuhrteil wirkt, und einem entsprechenden Andruckblock 128 eingeklemmt, der als Andruckelement dient.
Die Elemente, die diese Greif- oder Einklemmwirkung herbeiführen, tragen vorzugsweise, jedoch nicht notwendi­ gerweise, Heizmittel, die üblicherweise durch elektrische Widerstände 132, 134 gebildet sind. Der Zweck dieser Heizelemente besteht darin, die Verpackungsfolie F und/ oder die Aufreißlaschen T aufzuheizen, indem auf die Gegenmesser/den Applikator 122 und/oder die beiden An­ druckblöcke 128 lokal Wärme übertragen wird, um das An­ haften der Aufreißlasche T an der Verpackungsfolie F zu erreichen und/oder zu erleichtern. Diese Verbindung kann durch thermisches Verschmelzen der beteiligten Materialien oder das Ergebnis eines Verklebens erfolgen, das mittels eines vorhandenen klebenden Materials erreicht wird, üblicherweise auf der Seite der Aufreißlasche T, die der Verpackungsfolie F zugekehrt ist. Hierbei handelt es sich normalerweise um einen sogenannten "Kalt"-Kleber, wobei dieser Ausdruck ein Material bezeichnet, dessen Klebeei­ genschaften zufolge eines Aufheizens auf eine mäßige Temperatur (beispielsweise in der Größenordnung von 80° bis 90°C) entwickelt und/oder verstärkt werden.
Es wird jedoch klar zum Ausdruck gebracht, daß selbst wenn solche Heizeinrichtungen vorgesehen sind, wie die Widerstände 132, 134 auf den beiden miteinander zu­ sammenwirkenden Elementen, d. h. auf den Gegenmessern 122 des Teils 124 und den Andruckblöcken 128 des Teils 126, diese Heizeinrichtungen nicht funktionsnotwendig sind.
Abhängig von speziellen Betriebsanforderungen, ins­ besondere solchen, die durch Verfahren zum Verbinden der Aufreißlaschen T mit der Verpackungsfolie F entstehen, und/oder zufolge der Natur des verwendeten Klebers kann es zweckmäßig sein, die Heizeinrichtungen lediglich auf dem drehbaren Rad 124 oder ausschließlich auf dem drehbaren Rad 126 vorzusehen. Außerdem kann, wenn Materialien ver­ fügbar sind, die keine Wärmezufuhr erfordern, damit die Aufreißlaschen T fest an der Verpackungsfolie F gehalten werden, die Heizeinrichtungen 132 und 134 entfallen.
Wiederum kann aus einer Betrachtung von Fig. 2 gese­ hen werden, daß die Anzahl der Arme und demzufolge der Andruckblöcke 128 des Rads 126 sich von der Anzahl der Arme (die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel drei beträgt) und somit der Gegenmesser 122 des drehbaren Rads 124 unterscheiden. Die gezeigten Durchmesser der Räder 124 und 126 sind ebenfalls unterschiedlich.
Obwohl diese Wahl der Bemessung (z. B. um das wahlwei­ se Entfernen der Gegenmesser 122 zu erleichtern) als bevorzugt angesehen wird, ist sie nicht zwingend. Die Drehzahlen und die Phasenlagen können entsprechend der Anzahl der vorhandenen Arme bei jedem der Räder 124, 126 sowie der Radien der entsprechenden Enden, die die Gegen­ messer 122 und die Andruckblöcke 128 tragen, variiert werden, so daß in jedem Falle die Andruckblöcke 128 exakt mit einem Gegenmesser 122 zusammentreffen, das die ent­ sprechende Aufreißlasche T der Verpackungsfolie F zuführt.
Aus Fig. 2 ist außerdem zu ersehen, daß die Andruck­ blöcke 128 auf dem Grundkörper des Rads 126 in radialen Führungen 128a gelagert sind. Diese Führungen ermöglichen den Andruckblöcken 128 einen gewissen Bewegungsspielraum in radialer Richtung gegenüber dem Rad 126. Hierdurch kann jeder Anlageblock 128 geringfügig nach innen, bezogen auf das umlaufende Rad 126, zurückbewegt werden, wobei die Vorspannkraft einer entsprechenden Feder 138 überwunden wird (in Fig. 2 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich eine von diesen Federn gezeigt). Das Einklemmen der Verpackungsfolie F und der zu einem bestimmten Zeit­ punkt anzuheftenden Aufreißlasche T zwischen dem Gegen­ messer 122 und dem entsprechenden Anlageblock 128 ge­ schieht in Form eines elastisch vorgespannten Andrucks, weil die Anlageblöcke 128 in der Lage sind elastisch nach­ zugeben.
Es ist leicht einzusehen, daß die Abmessungen des Rads 124 (sechs Arme mit einem Abstand von 60° Zentriwinkel bezogen auf die Drehachse des Rads 124) so gewählt sind, daß der Bereich, in dem das Abschneiden der Aufreißlasche T erfolgt, und der Bereich, in dem sie auf die Verpac­ kungsfolie F aufgegeben wird, in Winkelrichtung um 90° gegeneinander versetzt sind (wiederum bezogen auf die horizontale Drehachse des Teils 124), damit, wenn ein Gegenmesser 122 in dem ersten Bereich damit beschäftigt ist, eine Aufreißlasche T abzuschneiden, kein weiteres Gegenmesser 122 (insbesondere jenes, das unmittelbar stromabwärts in der Bewegungsrichtung des Rads 124 sich befindet) in der zweiten Region damit beschäftigt ist, eine entsprechende Aufreißlasche auf die Verpackungsfolie F zu übertragen. Umgekehrt ist, wenn letztgenanntes Gegen­ messer eine entsprechende Aufreißlasche T auf die Ver­ packungsfolie F in der zweiten Region überträgt, kein Gegenmesser mit dem Abschneiden einer neuen Aufreißlasche T in der ersten Region beschäftigt ist (insbesondere jenes, das unmittelbar stromaufwärts in Drehrichtung des Teils 124 sich befindet) . Diese Geometrie gestattet somit eine Änderung der Rotationsgeschwindigkeit des Rads 124, um die zuvor erwähnte Modulation der Drehzahl zu ermögli­ chen, damit die Tangentialgeschwindigkeit jedes Gegen­ messers 122 lokal für den Abschneidevorgang einer neuen Aufreißlasche T bzw. für das Übertragen einer Aufreißla­ sche T auf die Verpackungsfolie F optimiert werden kann.
Die Bezugszeichen 140 bis 144 identifizieren sym­ bolisch die Steuerfunktionen der verschiedenen beweglichen Teile, die zu der Einrichtung 10 gehören und/oder dieser zugeordnet sind, d. h.:
  • - die Rollen 100, 102 - oder, allgemein, den Rollensatz 16 zum Antreiben der Verpackungsfolie F (Linie 140),
  • - die Station 106 zum schrittweisen Abziehen des Fo­ lienmaterials B aus dem die Aufreißlaschen T hergestellt werden (Linie 141),
  • - das umlaufende Messer 118 (Linie 142),
  • - das drehbare Rad 124 (Linie 143), und
  • - das weitere drehbare Rad 126 (Linie 144).
Die oben erwähnten Steuerfunktionen können nach (insgesamt bekannten Kriterien) so implementiert werden, daß eine unabhängige und koordinierte Steuerung der Bewegung aller betroffenen Teile erreicht wird. Dies kann beispielsweise unter Überwachung einer zentralen Steuer­ einheit 145 erfolgen, die z. B. durch einen elektronischen Prozessor oder eine sogenannte Mikroprozessorsteuerung gebildet ist.
Es sei betont, daß die gegebene Darstellung ledig­ lich beispielhaft ist, da eine oder mehrere der in Rede stehenden Antriebsfunktionen mit anderen Funktionen inte­ griert und gemeinsam implementiert werden können, anstatt unabhängige Motoren zu verwenden, von denen jeder ein zugehöriges Steuersignal von der Einheit 145 bekommt. Beispielsweise kann der Antrieb zum Abziehen des Bandes B (Station 106), des drehbaren Messers 118 und der Zufuhr­ station (Teil 124 und/oder 128) mittels einer einzigen Antriebseinheit erfolgen, wobei die verschiedenen betrof­ fenen Elemente mittels mechanischer Getriebe angekuppelt sind.
Was die Auswahl der Motoren zum Antrieb der unter­ schiedlichen gezeigten Teile anbelangt, so wird gegen­ wärtig die Verwendung von bürstenlosen Motoren bevorzugt, die eine ausgezeichnete Drehmomentcharakteristik mit der Fähigkeit zur genauen Steuerbarkeit verbinden.
Die beschriebene Lösung kann in unterschiedlicher Weise fortentwickelt werden.
Beispielsweise kann neben jedem Andruckblock 128 ein Paar radialer Klingen 150 vorgesehen werden, die nur an einem (axialen) Stirnende des drehbaren Rads 126 hervor­ stehen. Die Aufgabe dieser Klingen besteht darin, eine oder mehrere Einschnitte neben gegenüberliegenden Seiten der Aufreißlasche T im Bereich einer oder beider Kanten der bandförmigen Verpackungsfolie F anzubringen, wobei der Einschnitt oder die Einschnitte Schlitze bilden, die neben dem freien Ende der Aufreißlasche in der Verpackung, die durch die Maschine P hergestellt wird, angeordnet sind, um zwecks Aufreißens der Verpackung das Erfassen des freien Endes zu erleichtern.
Die Gegenmesser 122 sind vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, an dem Rad 124 so gelagert, daß sie zumindest teilweise selektiv wegzubauen sind, wie dies schematisch durch die Klemmglieder gezeigt ist, beispiels­ weise Schrauben 152 (in Fig. 2 ist lediglich eine von ihnen gezeigt). Diese Konstruktion gestattet es, daß das drehbare Rad 124 umkonfiguriert werden kann, z. B. indem in abwechselnder Folge jedes zweite Gegenmesser 122 entfernt wird, womit nur drei Gegenmesser 122 verbleiben, die längs dem Umfang des Rads 124 im Winkel von 120° gegeneinander versetzt sind. Es ist somit möglich, die Aufreißlaschen T weiter voneinander entfernt anzubringen (beispielsweise doppelt so weit), als die angebracht würden, wenn sechs Gegenmesser 122 verwendet werden, während die Betriebs­ bedingungen für die Einrichtung im Wesentlichen unver­ ändert bleiben. Dies wird erreicht, ohne daß eine nen­ nenswerte Veränderung der Arbeitsgeschwindigkeit benötigt wird, insbesondere der Drehzahl der verschiedenen betrof­ fenen bewegbaren Teile.
Der Betrieb der Einrichtung 10 kann leicht von einem räumlichen Synchronisationssignal abhängig gemacht werden, das von einer lesbaren Beschriftung oder einen anderen Aufdruck auf der Verpackungsfolie F gebildet ist, die exakt jede Verpackung identifiziert, die mit der Maschine P hergestellt werden soll. Es ist somit möglich, jede Aufreißlasche T an einer exakt vorbestimmten Stelle, bezogen auf die fertige Verpackung oder Umhüllung, zu platzieren, beispielsweise sehr dicht bei einem ihrer Enden.
Selbstverständlich bleiben die Prinzipien der Erfin­ dung unverändert, wenn Details der Konstruktion und Formen verändert werden. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht nur ausschließlich, für die nachstehenden Elemente und Eigen­ schaften:
  • - Die Verbindung der Aufreißlaschen T mit der Verpac­ kungsfolie F kann auch durch andere Mittel, beispielsweise Ultraschallschweißen erfolgen,
  • - die Gestaltung der drehbaren Teile kann geändert werden, z. B. können die Räder 124 und 126 auch durch ein bewegliches Band oder durch Riemenelemente ersetzt werden und
  • - die Schneidstation 116 kann unter Beibehaltung ihrer Grundeigenschaften, wie das dynamische Schneidelement, in anderen Techniken, gegebenenfalls berührungslos ausgeführt sein (beispielsweise unter Verwendung einer Laserstrahl­ schneideinrichtung).

Claims (24)

1. Einrichtung (10) zum Anbringen von Aufreißlaschen (T) an einer bandförmigen Verpackungsfolie (F), die sich mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit bewegt, wobei die Aufreißlaschen quer zur Bewegungsrichtung der Verpackungs­ folie ausgerichtet sind,
  • - mit Führungsmittel (100, 102), die einen Bewegungsweg der Verpackungsfolie durch die Einrichtung (10) festlegen,
  • - mit Zufuhrmitteln (104, 106), um im Betrieb ein weite­ res folienförmiges Material (B) zuzuführen, das die Auf­ reißlaschen (T) bildet,
  • - mit Schneidmitteln (116) zum Durchschneiden des weiteren Folienmaterials (B), um so die Aufreißlaschen zu erzeugen,
  • - einem bewegbaren Glied (124) , das in einer ersten Region, in der es zu den Schneidmitteln (116) zeigt, und in einer zweiten Region wirksam ist, in der es in Richtung auf den durch die Führungsmittel (100, 102) definierten Transportweg der Verpackungsfolie zeigt, wobei das beweg­ bare Glied (124) im Betrieb auf die Aufreißlaschen (T) einwirkt, um sie in der ersten Region von den Schneid­ mitteln (106) aufzunehmen und sodann in der zweiten Region auf die bandförmige Verpackungsfolie (F) aufzugeben, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Schneidmittel (116) Schneidelemente (120, 122) aufweisen, die das die Aufreißslaschen (T) bildende weitere Folienmaterial (B) während und/oder als Ergebnis einer Bewegung durchschneiden, die in einer Richtung erfolgt, in der das weitere Folienmaterial (B) durch die Zufuhrmittel (104, 106) zugeführt wird,
  • - daß das bewegliche Glied (124) eine Reihe von Hal­ teelementen (122) zum Halten der Aufreißlaschen (T) auf­ weist, wobei die Halteelemente (122) kontinuierlich zu bewegen und in der Lage sind, sich zumindest in der zwei­ ten Region mit einer Transportgeschwindigkeit zu bewegen, die im Wesentlichen gleich der gegebenen Geschwindigkeit der bandförmigen Verpackungsfolie (F) ist, und
  • - daß die Halteelemente (12) zum Halten der Aufreißla­ schen (T) an dem beweglichen Glied (124) so angeordnet sind, daß, wenn eines der Halteelemente (122) entweder in der ersten oder in der zweiten Region steht, kein weiteres Halteelement (122) sich weder in der anderen ersten noch der in zweiten Region befindet.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zufuhrmittel (104, 106) wenigstens ein moto­ rangetriebenes bewegbares Teil (108, 110) aufweisen, das im Betrieb auf das weitere Folienmaterial (B) einwirkt und schrittweise fortbewegbar ist, wobei die Größe von jedem Schritt die Breite der Aufreißlasche (T) festlegt.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Zufuhrmittel (104, 106) einem Füh­ rungselement (114) zugeordnet sind, das dem weiteren Folienmaterial (B) einen Bewegungsweg in Richtung auf die Schneidmittel (116) zu erteilt.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidmittel (116) ein rotierendes Messer (118) aufweisen, das wenigstens eine umlaufende Klinge (120) aufweist, die eine orbitale Bewegung ausführt, von der ein Teil durch die erste Region im Bereich der Zuführmittel (104, 106) führt, und daß sich die umlaufende Klinge (120) in dieser ersten Region in einer Richtung bewegt, die parallel zu der Richtung liegt, in der das weitere Folienmaterial (B) durch die Zuführmittel (104, 106) zugeführt wird.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß wenigstens eines der Gegenmesser (122) dem rotierenden Messer (118) zugeordnet ist und sich wenig­ stens in der ersten Region in derselben Richtung wie das rotierende Messer (120) mit einer Geschwindigkeit bewegt, die sich von der des rotierenden Messers (120) unterschei­ det, und daß die Differenz zwischen der Geschwindigkeit des rotierenden Messers (120) und des wenigstens einen Gegenmessers (122) zu dem Durchschneiden des weiteren Folienmaterials (B) und der Bildung der Aufreißlasche (T) führt.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß das wenigstens eine Gegenmesser (122) von dem bewegbaren Glied (124) getragen ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß sie eine Reihe von Gegenmessern (122) aufweist, die von den auf dem bewegbaren Glied (124) vorgesehenen Haltelementen (122) zum Halten der Aufreißlaschen (T) gebildet sind.
8. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das bewegbare Glied (124) eine im We­ sentlichen karussell- oder radförmigen Gestalt mit einer Reihe von Armen hat und um eine zugehörige Drehachse drehbar ist, wobei jeder Arm seinem freien Ende mit einem der Halteelemente (122) zum Halten der Aufreißlaschen (T) versehen ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Halteelemente (122) zum Halten der Aufreißlaschen (T) äquidistant auf dem bewegbaren Glied (124) verteilt sind.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Halteelementen (122) zum Halten der Aufreißlaschen (T) zugehörige Rück­ haltemittel (130) zugeordnet sind, um die Aufreißlaschen (T) auf dem bewegbaren Glied (124) zu erfassen und festzu­ halten, bis die Aufreißlaschen (T) auf die bandförmige Verpackungsfolie (F) übertragen sind.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zu den Rückhaltemitteln Saugmittel (130) gehören, um die Aufreißlaschen (T) auf den Halteelementen (122) für die Aufreißlaschen (T) zufolge des Druckgradien­ ten festzuhalten.
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Halteelementen (122) für die Aufreißlaschen (T) Heizmittel (132) zugeord­ net und diese aktivierbar sind, um wenigstens in der zwei­ ten Region Wärme auf die Aufreißlaschen (T) zu übertragen.
13. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Halteelemente (122) für die Aufreißlaschen (T) auf dem bewegbaren Glied (124) so angebracht ist, daß sie wahl­ weise zu entfernen sind, um den Abstand, der benachbarte Halteelemente (122) voneinander trennt, wahlweise als Ergebnis des selektiven Entfernens von wenigstens einigen der Halteelemente (122) von dem bewegbaren Teil (124) zu verändern.
14. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Halteelemente (122) für die Aufreißla­ schen (T) auf dem bewegbaren Glied (124) mit einem ersten winkelmäßigen Abstand, bezogen auf die Drehachse des beweglichen Teils (124), angeordnet sind und daß die erste und die zweite Region mit einem zweiten winkelmäßi­ gen Abstand, bezogen auf die Drehachse, zueinander an­ geordnet sind, der von dem ersten gegebenen winkelmäßigen Abstand unterschiedlich ist.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der zweite winkelmäßige Abstand in der Größenordnung von etwa 90° liegt.
16. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die Halteelemente (122) auf dem bewegbaren Teil (124) mit einem winkelmäßigen Abstand von etwa 60° angeord­ net sind.
17. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie außerdem an der gegenüberliegenden Seite des durch die Führungsmittel (100, 102) zu dem ersten bewegbaren Glied (124) definierten Transportweges ein zweites bewegbares Glied (126) auf­ weist, das mit wenigstens einem Andruckblock (128) ver­ sehen ist, der in der zweiten Region mit den Halteelemen­ ten (122) für die Aufreißlaschen (T) zusammenwirken kann, um so eine Einklemmwirkung für die Aufreißlaschen (T) und die bandförmige Verpackungsfolie (F) zu erzeugen, an der die Aufreißlaschen (T) anzubringen sind.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das zweite bewegbare Glied (126) eine Anzahl von Andruckblöcken (128) aufweist.
19. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das zweite bewegbare Glied (126) Anlage­ blöcke (128) aufweist, die sich zahlenmäßig von der Anzahl der Halteelemente (122) für die Aufreißlaschen (T) unter­ scheidet, die an dem ersten bewegbaren Glied (124) vorhan­ den sind.
20. Einrichtung nach den Ansprüchen 8 und 17, dadurch gekennzeichnet, das das weitere bewegbare Teil (126) ebenfalls eine karussellförmige Gestalt aufweist.
21. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das zweite bewegbare Glied (126) einen Durchmesser aufweist, der sich von dem Durchmesser des ersten bewegbaren Glieds (124) unterscheidet.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem zweiten bewegbaren Glied (126) wenigstens ein Anlageblock (128) elastisch nachgiebig angebracht ist, so daß die Einklemmwirkung für die Aufreißlaschen (T) und die bandförmige Verpackungs­ folie (F) mit sanftem Druck erfolgt.
23. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die ent­ sprechenden Heizmittel (134) dem wenigstens einen Andruck­ block (128) zugeordnet sind, um wenigstens in der zweiten Region Wärme auf die bandförmige Verpackungsfolie (F) zu übertragen.
24. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß weiteren Schneidmittel (150) dem wenigstens einen Andruckblock (128) zugeordnet sind, um wahlweise die bandförmige Ver­ packungsfolie (F) im Bereich einer ihrer Längskanten neben dem der Verpackungsfolie zugeführten Aufreißlaschen (T) einzuschneiden bzw. auszuschneiden.
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