DE19740831A1 - Vorrichtung zum Anbringen von Aufreißlaschen - Google Patents
Vorrichtung zum Anbringen von AufreißlaschenInfo
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Description
Bei der vorliegenden Erfindung geht es um Einrichtun
gen zum Anfügen von Aufreißlaschen, insbesondere an Bän
dern aus Metallfolie, die Umhüllungen zum Verpacken von
Gegenständen, wie Nahrungsmittel oder Konfiserieprodukten
bilden.
Im Einzelnen geht die Erfindung von einer Einrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aus,
wie sie beispielsweise aus der IT-B-1 041 468 bekannt ist,
die der GB-A-1 558 998 entspricht. Eine weitgehend ähn
liche Einrichtung ist beispielsweise aus der US-A-3 298
891 bekannt.
Diese Vorveröffentlichungen beschreiben in allgemei
nen Worten Probleme, die beim Betrieb einer Einrichtung
zum Anfügen sogenannter Aufreißlaschen entstehen, wenn
diese quer, bezogen auf die Fortbewegungsrichtung des Ver
packungsmaterials, aufgebracht werden. Insbesondere wurde
es in der Vergangenheit als notwendigkeit erachtet, zu
vermeiden, daß die Aufreißlaschen querverlaufenden an
geordnet werden, weil das Grundmaterial zumindest lokal
intermittierend vorwärtsbewegt werden muß; diese Vor
gehensweise verträgt sich in der Tat nicht mit den hohen
Transportgeschwindigkeiten, die das Material bei den
neuerdings hergestellten Verpackungsmaschinen erreichen
soll, insbesondere solchen, die unter der Bezeichnung
"Flow-Pack"- oder "Form-Fill-Seal"- oder "FFS"- Verpac
kungsmaschinen bekannt sind.
Die in den oben genannten Druckschriften beschriebe
nen Lösungen erzeugen die zu bildenden Aufreißlaschen,
indem ein weiteres Band aus einer Folie quer durchge
schnitten wird. Die einzelne Aufreißlasche wird dann zu
der Verpackungsfolie mittels eines drehenden Gliedes über
tragen, das außerdem als Messerelement während des Ab
schneidens der einzelnen Aufreißlaschen und/oder als Zu
fuhreinrichtung arbeitet, die gegebenenfalls beheizt ist,
um die Aufreißlasche an dem Verpackungsmaterial anzuhef
ten.
Jedoch sind die in den oben erwähnten Druckschriften
beschriebenen Lösungen aus verschiedenen Gründen unbefrie
digend.
Bei den Lösungen nach der IT-B-1 041 468 und nach der
GB-A- 1 558 998 ist beispielsweise das vorstehend erwähnte
drehbare Teil im Wesentlichen als Trommel ausgeführt, an
der zwei Übertragungselemente an diametral gegenüberlie
genden Stellen angeordnet sind. Im Betrieb übernimmt eines
der Übertragungselemente eine Aufreißlasche, die unmittel
bar zuvor als Ergebnis eines Abschneidevorgangs gebildet
wurde, der mittels eines Messers ausgeführt wird, das an
der festen Stelle, bezogen auf das Gestell der Maschine,
angeordnet ist. Gleichzeitig arbeitet das diametrale
gegenüberliegende Übertragungselement mit der Verpackungs
folie zusammen, um die Aufreißlasche, die aus einem vor
hergehenden Schneidevorgang stammt, abzulegen. Dies führt
zu einer konstruktionseigenen Beschränkung, da:
es einerseits zweckmäßig ist, daß sich, um den Schneidevorgang zu erleichtern, das Transferelement, das zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem an einer festen Stelle befindlichen Messer zusammenwirkt, so langsam wie möglich bewegt, und
es andererseits vorteilhaft ist, daß sich das diame tral gegenüberliegende Transferelement mit einer Geschwin digkeit bewegt, die gleich der Transportgeschwindigkeit der Verpackungsfolie ist.
es einerseits zweckmäßig ist, daß sich, um den Schneidevorgang zu erleichtern, das Transferelement, das zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem an einer festen Stelle befindlichen Messer zusammenwirkt, so langsam wie möglich bewegt, und
es andererseits vorteilhaft ist, daß sich das diame tral gegenüberliegende Transferelement mit einer Geschwin digkeit bewegt, die gleich der Transportgeschwindigkeit der Verpackungsfolie ist.
Es ist klar, daß die oben erwähnten Bedingungen nur
dann befriedigend erfüllt werden können, wenn die Trans
portgeschwindigkeit der Verpackungsfolie niedrig ist.
Bei der Lösung nach der US-A-3 298 998 ist das dreh
bare Teil durch einen Drehtisch oder eine Karussellanord
nung gebildet, die mit einem ortsfesten Schneidmesser zu
sammenwirkt. Die Geometrie dieses sich drehenden Teils ist
so, daß die Ausrichtung eines der Übertragungselemente
mit dem Schneidmesser, das eine Aufreißlasche abschneidet,
nicht mit der Ausrichtung des anderen Transferelementes
mit der Verpackungsfolie örtlich und zeitlich korrespon
diert. Jedoch ist das drehbare Teil so gestaltet, daß es
sich intermittierend oder in Schritten bewegt (beispiels
weise entsprechend einem Bewegungswinkel von 90°, da das
drehbare Teil vier Transfereinrichtungen hat), die ein
Bruchteil eines Zyklus sind und sodann in Ruhe bleibt, bis
der nächste Zyklus ausgeführt wird.
Auch in diesem Falle wird der Konflikt nicht aufgelö
st, der darin besteht, daß eine Aufreißlasche praktisch
im Stillstand abgeschnitten werden muß, wohingegen das
Anfügen der Aufreißlaschen an die Verpackungsfolie zu
erfolgen hat, während sie sich mit einer Geschwindigkeit
bewegen, die gleich der konstant zu haltenden Transportge
schwindigkeit der Verpackungsfolie ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine
Maschine der obigen Art so weiterzubilden, daß die oben
genannten Schwierigkeiten nicht auftreten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der Maschine
mit dem Merkmal des Anspruches 1 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von
Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des
Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Verpackungsmaschine mit der erfindungs
gemäßen Einrichtung, in einer Seitenansicht und
Fig. 2 den mit einem Pfeil II bezeichneten Aus
schnitt aus Fig. I, in einer Seitenansicht und in ver
größerter Darstellung.
Fig. 1 zeigt eine mit P bezeichnete Verpackungsma
schine, beispielsweise in der Bauart als Flow-Pack- oder
FFS-Maschine. Solche Verpackungsmaschinen sind aus dem
Stand der Technik hinreichend bekannt. Ihre Eigenschaften
brauchen deswegen hier nicht im Einzelnen beschrieben zu
werden und sie sind darüber hinaus für das Verständnis der
Erfindung auch nicht von Bedeutung.
Aus diesem Grund reicht es festzuhalten, daß die
Maschine P dazu dient, eine Reihe von Gegenständen A
(beispielsweise Nahrungsmittelprodukte wie Konfiserie
produkte, z. B. Schokoladenriegel, Gruppen von Keksen,
Snacks etc.) zu verarbeiten die, bezogen auf Fig. 2, sich
von links nach rechts auf einem Förderband K bewegen, das
von einem länglichen Tisch unterstützt ist, der außerdem
als Grundrahmen für die gesamte erfindungsgemäße Einrich
tung oder einen Teil davon dienen kann.
Zu diesem Zweck befindet sich oberhalb des Förder
bandes K und dieses im Wesentlichen überbrückend, ein
starrer Rahmen 12, der im Betrieb eine Rolle 14 mit einem
Band aus Folienmaterial F haltert, aus dem die Hüllen zum
Verpacken der Gegenstände A in der Maschine P hergestellt
werden.
Das Folienmaterial kann beispielsweise aus wärmever
schweißbarem Kunststoffmaterial oder aus gegebenenfalls
mit Kunststoffmaterial beschichtetem Aluminium bestehen,
um eine sogenannte kombinierte Verpackung zu erhalten. Wie
allgemein bekannt ist, wird das Material F von der Rolle
14 abgezogen und gelangt durch einen Satz von Antriebs-
und Spannrollen, die insgesamt mit 16 bezeichnet sind,
worauf es sodann in einer Druckstation 18 bedruckt werden
kann (beispielsweise zum Aufdrucken eines Datums, das für
das Verpackungsdatum kennzeichnend ist).
Das Band erreicht dann einen sogenannten Formkasten
20 oder Formschultern. Mittels diesen wird das Folienband
11 auf sich selbst umgeschlagen, um eine schlauchförmige
halbfertige Umhüllung zu bekommen, in die die Gegenstände
A in einer genau einregulierten ("timed") Sequenz einge
fügt werden. Von hier aus läuft die Umhüllung in Richtung
auf eine Verschließ- und Schneidstation 22 (sie ist in
einer bekannten Art ausgeführt, beispielsweise mit zwei
Sätzen von gegenläufigen Backen) weiter, wo die halbfer
tige schlauchförmige Verpackung zusammengedrückt, ver
schlossen und durchgeschnitten wird, um die einzelnen Ver
packungen zu bilden, die um die Gegenstände A herum ver
schlossenen sind (siehe in diesem Zusammenhang den rechten
Teil von Fig. 1). Selbstverständlich kann jede Umhüllung
oder Verpackung mehrere Gegenstände enthalten, wobei
hierzu die Maschine mit einer Einrichtung versehen werden
kann, die die Gegenstände A in dem Eingangsstrom grup
piert, um die Gegenstände zusammenzurücken, die in einer
einzigen Umhüllung oder Verpackung untergebracht werden
sollen. All dies erfolgt, wie gesagt, in bekannter Weise,
und braucht hier nicht beschrieben zu werden.
Eine Einrichtung 10 zum Anfügen von sogenannten
querverlaufenden Aufreißlaschen an das Folienmaterial F
befindet sich an dem Weg, den das Band von der Rolle 15 zu
dem Formkasten 20 durchläuft, und sie ist beispielsweise
mittels einer bügelförmigen Konstruktion 24 gehaltert, die
von dem Gestell 12 im Wesentlichen in Richtung stromauf
wärts von dem Formkasten 20 wegsteht. Die Aufreißlaschen
gestatten es dem Konsumenten, die Höhen oder Verpackungen,
die die Gegenstände A umschließen, an der richtigen Stelle
und zweckmäßig aufzureißen, wenn er die Gegenstände A
essen oder, allgemein formuliert, verwenden möchte.
Aus Fig. 2, die den Aufbau der Einrichtung 10 im
Einzelnen zeigt, ist ersichtlich, daß gemäß einem bevor
zugten, jedoch nicht ausschließlichen Ausführungsbeispiel
die Einrichtung mit der Materialfolie F im Bereich ihres
Abschnittes F1 zusammenwirkt, der im Wesentlichen vertikal
verläuft und sich ausgehend von einer oberen Umlenkrolle
100 nach unten zu einer unteren Umlenkrolle 102 mit einer
vorgegebenen Geschwindigkeit bewegt, die so konstant wie
möglich gehalten wird, da sie mit der Arbeitsgeschwindig
keit der Verpackungsmaschine P verknüpft ist.
Im Wesentlichen gehören zu der Einrichtung 10 die
folgenden Elemente:
- - ein Vorrat 104, von dem eine weitere bandförmige Metallfolie B zugeführt wird, die quer zu ihrer Trans portrichtung abgeschnitten wird, um die einzelnen mit T bezeichneten Aufreißlaschen zu erzeugen, die an das Fo lienmaterial F anzufügen sind; der Vorrat kann in dem überwiegend gebräuchlichen Ausführungsbeispiel von einer auf einem Träger befindlichen Rolle aus dem Material B gebildet sein (dieses Material ist üblicherweise ein wärmeschweißbares Kunststoffmaterial oder eine -folie, auf die ein sogenannter "Kalt"-Kleber auf jener Seite aufge bracht ist, die dem Material F gegenüberliegt);
- - eine Abzugseinheit 106, beispielsweise einem Rollen paar bestehend aus einer motorgetriebenen Rolle 108 und einer gegenüber befindlichen Andruckrolle 110, denen gegebenenfalls eine Spannrolle 112 (Fig. 1) und ein Füh rungsteil 114, beispielsweise mit einem Schlitz, zugeord net ist und die die Aufgabe haben, das Folienmaterial B, das sich in dem Vorratsbereich 104 befindet, schrittweise abzuziehen, wobei die Größe von jedem Schritt gleich der Breite der herzustellenden Aufreißlasche ist (beispiels weise 2-5 mm);
- - eine Schneidstation 116, die ein drehbares Messer 118 mit wenigstens einer umlaufenden oder rotierenden Klinge 120 enthält, die eine Schneidkante 120a aufweist, die sich längs einer Erzeugenden einer theoretischen Zylinderober fläche erstreckt, deren Hauptachse mit der Drehachse des rotierenden Messers 118 zusammenfällt; die Schneidstation 116 kann das Folienmaterial B, das von dem Vorrat 104 und von der Station 106 kommt, in Abschnitte mit exakt der ge wünschten Länge zerschneiden, die der Breite der Aufreiß lasche T entsprechen;
- - ein drehbares Rad 124 mit einem im Wesentlichen karussellförmigen Aufbau, mit einer Vielzahl von Armen (bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel sechs), die an ihren freien Enden entsprechende Gegenmesser 122 tra gen, die mit den Klingen 120 der Schneidstation 116 zu sammenwirken; und
- - ein weiteres drehbares Rad 126, das sich in dem Abschnitt F1 des Folienmaterials F auf der gegenüberlie genden Seite befindet wie das drehbare Rad 124; das dreh bare Rad 126 hat ebenfalls eine im Wesentlichen karus sellförmige Gestalt mit einer Anzahl von Armen, d. h. bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind es drei, von denen jeder an seinem freien Ende ein entsprechendes Andruck element oder einen Andruckblock 128 trägt, der mit den Gegenmessern 122 des Rads 124 in einer Weise zusammen wirkt, wie dies weiter unten beschrieben ist.
All diese oben beschriebenen Teile drehen sich um
zueinander parallele Achsen, die im Wesentlichen horizon
tal bezögen auf die Gesamtkonstruktion der Maschine P
ausgerichtet sind, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist.
Die Einrichtung 10 gemäß der Erfindung arbeitet wie
folgt:
Das Band F aus Verpackungsfolie bewegt sich mit einer konstanten Geschwindigkeit, die durch die Arbeitsge schwindigkeit der Maschine P bestimmt ist, vorwärts: Mit anderen Worten, das Verpackungsmaterial F wird durch die entsprechenden Antriebseinrichtungen so abgezogen, als wäre es nicht zum Verbinden mit den Aufreißlaschen vor gesehen.
Das Band F aus Verpackungsfolie bewegt sich mit einer konstanten Geschwindigkeit, die durch die Arbeitsge schwindigkeit der Maschine P bestimmt ist, vorwärts: Mit anderen Worten, das Verpackungsmaterial F wird durch die entsprechenden Antriebseinrichtungen so abgezogen, als wäre es nicht zum Verbinden mit den Aufreißlaschen vor gesehen.
Die Maschinenteile, die die zusätzliche Folie B
abziehen, aus der die Aufreißlaschen T hergestellt werden,
werden insbesondere im Hinblick auf die Abzugsstation 106
so gesteuert, daß sie das Material B schrittweise ab
wickeln, wobei die Größe jedes Schritts gleich der Breite
der zu erzeugenden Aufreißlasche P ist.
Das Band B wird durchgeschnitten und die Aufreißla
schen T werden nacheinander als Ergebnis des Zusammen
spiels der umlaufenden Klingen 120 (das in Fig. 2 im
Gegenuhrzeigersinne umläuft) der Schneidstation 118 mit
den Gegenmessern 122 erzeugt, die von dem drehbaren Rad
124 getragen werden, das sich im Uhrzeigersinne dreht, wie
dies wiederum in Fig. 2 zu erkennen ist. Auf diese Weise
wird die Schneidwirkung zufolge des Umstandes erzielt,
daß in der (ersten) Zone oder Region der Einrichtung 10
die Klinge 120 und das zu diesem Zeitpunkt involvierte
Gegenmesser 122 zusammenwirken, wobei diese Region un
mittelbar an der Ausgangsseite des Führungsteils 114
anschließt und sich das Messer 120 mit einer (Umfangs-)
Geschwindigkeit bewegt, die zumindest geringfügig größer
ist als die Umfangsgeschwindigkeit, die den Gegenmessern
122 in dem Bereich des Zusammenwirkens erteilt wird. Die
Abscherwirkung zwischen dem Messer 120 und dem Gegenmesser
122 findet deshalb statt, weil sich wenigstens in dem
Bereich der Interaktion an der Ausgangsseite des Führungs
elementes 114 das Messer 120 schneller bewegt als das
Gegenmesser 122 und in jedem Falle zufolge einer Bewegung
in derselben Richtung wie die Zufuhrbewegung des weiteren
Folienmaterials B von den entsprechenden Zufuhreinrichtun
gen 104 und 106. Wie aus der Betrachtung von Fig. 2 zu
ersehen ist, haben das Messer 120 und die Gegenmesser 122
vorzugsweise komplementäre scherenförmige Profile in dem
Sinne, daß das Messer 120 so angeordnet ist, daß seine
Schneidkante 120a radial weiter außen steht als die be
nachbarten (und folgenden) Bereiche des Messers 120. Die
Gegenmesser 122 haben eine exakt symmetrische und kom
plementäre Gestalt.
Auf diese Weise erfolgt das Abschneiden des Bandes B
dynamisch und die Aufreißlaschen T (in Fig. 2 sind zwei
von ihnen schematisch veranschaulicht) werden von der
Schneidstation 116 zu der Verpackungsfolie F übertragen,
und zwar tatsächlich von dem entsprechenden Gegenmesser
122, auf dem die Aufreißlasche T durch Vakuum gehalten
wird, das mittels von Saugkanälen 130 zugeführt wird, die
sich in den radial äußeren Bereichen der Gegenmesser 122
befinden und die an eine Vakuumquelle (Unterdruck) mittels
entsprechender Kanäle angeschlossen sind, die durch den
Grundkörper des drehbaren Rads 124 verlaufen (in Fig. 2
ist nur einer von diesen gezeigt).
Die Aufreißlaschen T werden sodann von der Schneid
station 116 zu der Verpackungsfolie F transportiert und
dort auf die Verpackungsfolie F mittels einer präzise
synchronisierten Bewegung aufgegeben, d. h. in einer sol
chen Weise, daß die Tangentialgeschwindigkeit der Gegen
messer 122 praktisch gleich der (linearen) Geschwindigkeit
des Bereiches F1 der Verpackungsfolie F ist. Dies ge
schieht zumindest in der (zweiten) Region der Einrichtung
10, in der jedes der Gegenmesser 122, das eine daran
haftende Aufreißlasche T trägt, mit der Verpackungsfolie F
in Berührung gebracht wird, um die betreffende Aufreißla
sche T abzulegen.
Aus der obigen Beschreibung ist verständlich, daß
die erfindungsgemäße Lösung einen im Wesentlichen kon
tinuierlichen Betrieb, insbesondere des drehbaren Rads
124, ermöglicht, das sowohl als Komponente in der Schneid
station 116 (da es die Gegenmesser 122 trägt) als auch als
Übertragungselement wirkt, das die Aufreißlaschen T von
der Schneidstation 116 zu der Verpackungsfolie F unter
Verwendung der Gegenmesser 122 überträgt, die als Elemente
zum Halten der Aufreißlaschen T wirken.
Insbesondere ist zu verstehen, daß man das Rad 124
mit weitgehend konstanter Geschwindigkeit umlaufen lassen
kann, die so gewählt ist, daß die Gegenmesser 122 mit
einer Tangentialgeschwindigkeit laufen, die gleich der
linearen Transportgeschwindigkeit der Verpackungsfolie F
ist, oder bei einem gegenwärtig bevorzugten Ausführungs
beispiel dafür zu sorgen, daß die Gegenmesser 122 mit dem
Drehmesser 120 mit einer Tangentialgeschwindigkeit zu
sammenwirken, die geringfügig kleiner ist als die Trans
portgeschwindigkeit der Verpackungsfolie F. Dies ermög
licht den entsprechenden Gegenmessern 122, die Aufreißla
schen T, die soeben erzeugt wurden, exakter und sicherer
zu halten. Die Rotationsgeschwindigkeit des Rads 124 und
somit die Tangentialgeschwindigkeit der Gegenmesser 122,
die am betreffenden Zeitpunkt involviert sind, kann auf
diese Weise so erhöht werden, daß sie eine Tangentialge
schwindigkeit entsprechend der Transportgeschwindigkeit
der Verpackungsfolie F erreicht. Eine konstante Rotations
geschwindigkeit entsprechend der Transportgeschwindigkeit
des Folienmaterials F ist jedoch auch möglich. Selbst wenn
eine gewisse Verlangsamung im Bereich der Schneidstation
116 vorgesehen ist, ist diese Eigenschaft jedoch auf eine
begrenzte Modulation der Drehzahl des Rads 124 beschränkt,
die sich vollständig von der intermittierenden schritt
weisen Bewegung unterscheidet, die bei den Lösungen nach
dem Stand der Technik erforderlich war.
Dies ermöglicht dem rotierenden Messer 118 und der
Klinge 120 eine Rotationsgeschwindigkeit, die in jedem
Falle so gesteuert werden kann, daß immer eine Geschwin
digkeitsdifferenz zwischen der Schneidkante 120a des
Klinge 120 und des Gegenmessers 122 im jeweiligen Moment
des Zusammenwirkens möglich ist, um so die gewünschte
Schneidwirkung zustandezubringen (gegebenenfalls ein
Schwingen, um so den Maximalwert in jener Zone zu erhal
ten, in der das Schneiden stattfindet).
Aus Fig. 2 ist auch ersichtlich, daß bei dem veran
schaulichten Ausführungsbeispiel das umlaufende Rad 124
sechs Arme trägt, von denen jeder mit einem entsprechenden
Gegenmesser 122 versehen ist, während das weitere drehbare
Rad 126 lediglich drei Arme aufweist, von denen jeder an
seinem freien Ende mit einem Andruckblock 128 versehen
ist. Der Ausdruck "Andruckblock" soll andeuten, daß bei
der Rotation des Rads 126 jeder dieser Bereiche des weite
ren drehbaren Rads 126 mit einem entsprechenden Gegen
messer 122 des Rads 124 zusammenwirken soll (was, wie in
Fig. 2 gezeigt, im Gegenuhrzeigersinne erfolgt) . Das
bedeutet, daß jedes Mal, wenn ein Gegenmesser 122 eine
entsprechende Aufreißlasche T auf der Verpackungsfolie F
ablegt und auf eine von dessen Seiten einwirkt (in Fig. 2
die linke Seite), die andere Seite der Verpackungsfolie F
(in Fig. 2 die rechte Seite) mit einem entsprechenden
Andruckblock 128 des Rads 126 in Berührung steht und
dagegen drückt.
Unter diesen Umständen werden die Aufreißlasche T und
der Bereich in dem Abschnitt F1 der Verpackungsfolie F,
dem die Lasche zugeführt wird, zwischen dem Gegenmesser
122, das als Zufuhrteil wirkt, und einem entsprechenden
Andruckblock 128 eingeklemmt, der als Andruckelement
dient.
Die Elemente, die diese Greif- oder Einklemmwirkung
herbeiführen, tragen vorzugsweise, jedoch nicht notwendi
gerweise, Heizmittel, die üblicherweise durch elektrische
Widerstände 132, 134 gebildet sind. Der Zweck dieser
Heizelemente besteht darin, die Verpackungsfolie F und/
oder die Aufreißlaschen T aufzuheizen, indem auf die
Gegenmesser/den Applikator 122 und/oder die beiden An
druckblöcke 128 lokal Wärme übertragen wird, um das An
haften der Aufreißlasche T an der Verpackungsfolie F zu
erreichen und/oder zu erleichtern. Diese Verbindung kann
durch thermisches Verschmelzen der beteiligten Materialien
oder das Ergebnis eines Verklebens erfolgen, das mittels
eines vorhandenen klebenden Materials erreicht wird,
üblicherweise auf der Seite der Aufreißlasche T, die der
Verpackungsfolie F zugekehrt ist. Hierbei handelt es sich
normalerweise um einen sogenannten "Kalt"-Kleber, wobei
dieser Ausdruck ein Material bezeichnet, dessen Klebeei
genschaften zufolge eines Aufheizens auf eine mäßige
Temperatur (beispielsweise in der Größenordnung von 80° bis
90°C) entwickelt und/oder verstärkt werden.
Es wird jedoch klar zum Ausdruck gebracht, daß
selbst wenn solche Heizeinrichtungen vorgesehen sind, wie
die Widerstände 132, 134 auf den beiden miteinander zu
sammenwirkenden Elementen, d. h. auf den Gegenmessern 122
des Teils 124 und den Andruckblöcken 128 des Teils 126,
diese Heizeinrichtungen nicht funktionsnotwendig sind.
Abhängig von speziellen Betriebsanforderungen, ins
besondere solchen, die durch Verfahren zum Verbinden der
Aufreißlaschen T mit der Verpackungsfolie F entstehen,
und/oder zufolge der Natur des verwendeten Klebers kann es
zweckmäßig sein, die Heizeinrichtungen lediglich auf dem
drehbaren Rad 124 oder ausschließlich auf dem drehbaren
Rad 126 vorzusehen. Außerdem kann, wenn Materialien ver
fügbar sind, die keine Wärmezufuhr erfordern, damit die
Aufreißlaschen T fest an der Verpackungsfolie F gehalten
werden, die Heizeinrichtungen 132 und 134 entfallen.
Wiederum kann aus einer Betrachtung von Fig. 2 gese
hen werden, daß die Anzahl der Arme und demzufolge der
Andruckblöcke 128 des Rads 126 sich von der Anzahl der
Arme (die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel drei
beträgt) und somit der Gegenmesser 122 des drehbaren Rads
124 unterscheiden. Die gezeigten Durchmesser der Räder 124
und 126 sind ebenfalls unterschiedlich.
Obwohl diese Wahl der Bemessung (z. B. um das wahlwei
se Entfernen der Gegenmesser 122 zu erleichtern) als
bevorzugt angesehen wird, ist sie nicht zwingend. Die
Drehzahlen und die Phasenlagen können entsprechend der
Anzahl der vorhandenen Arme bei jedem der Räder 124, 126
sowie der Radien der entsprechenden Enden, die die Gegen
messer 122 und die Andruckblöcke 128 tragen, variiert
werden, so daß in jedem Falle die Andruckblöcke 128 exakt
mit einem Gegenmesser 122 zusammentreffen, das die ent
sprechende Aufreißlasche T der Verpackungsfolie F zuführt.
Aus Fig. 2 ist außerdem zu ersehen, daß die Andruck
blöcke 128 auf dem Grundkörper des Rads 126 in radialen
Führungen 128a gelagert sind. Diese Führungen ermöglichen
den Andruckblöcken 128 einen gewissen Bewegungsspielraum
in radialer Richtung gegenüber dem Rad 126. Hierdurch kann
jeder Anlageblock 128 geringfügig nach innen, bezogen auf
das umlaufende Rad 126, zurückbewegt werden, wobei die
Vorspannkraft einer entsprechenden Feder 138 überwunden
wird (in Fig. 2 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit
lediglich eine von diesen Federn gezeigt). Das Einklemmen
der Verpackungsfolie F und der zu einem bestimmten Zeit
punkt anzuheftenden Aufreißlasche T zwischen dem Gegen
messer 122 und dem entsprechenden Anlageblock 128 ge
schieht in Form eines elastisch vorgespannten Andrucks,
weil die Anlageblöcke 128 in der Lage sind elastisch nach
zugeben.
Es ist leicht einzusehen, daß die Abmessungen des
Rads 124 (sechs Arme mit einem Abstand von 60° Zentriwinkel
bezogen auf die Drehachse des Rads 124) so gewählt sind,
daß der Bereich, in dem das Abschneiden der Aufreißlasche
T erfolgt, und der Bereich, in dem sie auf die Verpac
kungsfolie F aufgegeben wird, in Winkelrichtung um 90°
gegeneinander versetzt sind (wiederum bezogen auf die
horizontale Drehachse des Teils 124), damit, wenn ein
Gegenmesser 122 in dem ersten Bereich damit beschäftigt
ist, eine Aufreißlasche T abzuschneiden, kein weiteres
Gegenmesser 122 (insbesondere jenes, das unmittelbar
stromabwärts in der Bewegungsrichtung des Rads 124 sich
befindet) in der zweiten Region damit beschäftigt ist,
eine entsprechende Aufreißlasche auf die Verpackungsfolie
F zu übertragen. Umgekehrt ist, wenn letztgenanntes Gegen
messer eine entsprechende Aufreißlasche T auf die Ver
packungsfolie F in der zweiten Region überträgt, kein
Gegenmesser mit dem Abschneiden einer neuen Aufreißlasche
T in der ersten Region beschäftigt ist (insbesondere
jenes, das unmittelbar stromaufwärts in Drehrichtung des
Teils 124 sich befindet) . Diese Geometrie gestattet somit
eine Änderung der Rotationsgeschwindigkeit des Rads 124,
um die zuvor erwähnte Modulation der Drehzahl zu ermögli
chen, damit die Tangentialgeschwindigkeit jedes Gegen
messers 122 lokal für den Abschneidevorgang einer neuen
Aufreißlasche T bzw. für das Übertragen einer Aufreißla
sche T auf die Verpackungsfolie F optimiert werden kann.
Die Bezugszeichen 140 bis 144 identifizieren sym
bolisch die Steuerfunktionen der verschiedenen beweglichen
Teile, die zu der Einrichtung 10 gehören und/oder dieser
zugeordnet sind, d. h.:
- - die Rollen 100, 102 - oder, allgemein, den Rollensatz 16 zum Antreiben der Verpackungsfolie F (Linie 140),
- - die Station 106 zum schrittweisen Abziehen des Fo lienmaterials B aus dem die Aufreißlaschen T hergestellt werden (Linie 141),
- - das umlaufende Messer 118 (Linie 142),
- - das drehbare Rad 124 (Linie 143), und
- - das weitere drehbare Rad 126 (Linie 144).
Die oben erwähnten Steuerfunktionen können nach
(insgesamt bekannten Kriterien) so implementiert werden,
daß eine unabhängige und koordinierte Steuerung der
Bewegung aller betroffenen Teile erreicht wird. Dies kann
beispielsweise unter Überwachung einer zentralen Steuer
einheit 145 erfolgen, die z. B. durch einen elektronischen
Prozessor oder eine sogenannte Mikroprozessorsteuerung
gebildet ist.
Es sei betont, daß die gegebene Darstellung ledig
lich beispielhaft ist, da eine oder mehrere der in Rede
stehenden Antriebsfunktionen mit anderen Funktionen inte
griert und gemeinsam implementiert werden können, anstatt
unabhängige Motoren zu verwenden, von denen jeder ein
zugehöriges Steuersignal von der Einheit 145 bekommt.
Beispielsweise kann der Antrieb zum Abziehen des Bandes B
(Station 106), des drehbaren Messers 118 und der Zufuhr
station (Teil 124 und/oder 128) mittels einer einzigen
Antriebseinheit erfolgen, wobei die verschiedenen betrof
fenen Elemente mittels mechanischer Getriebe angekuppelt
sind.
Was die Auswahl der Motoren zum Antrieb der unter
schiedlichen gezeigten Teile anbelangt, so wird gegen
wärtig die Verwendung von bürstenlosen Motoren bevorzugt,
die eine ausgezeichnete Drehmomentcharakteristik mit der
Fähigkeit zur genauen Steuerbarkeit verbinden.
Die beschriebene Lösung kann in unterschiedlicher
Weise fortentwickelt werden.
Beispielsweise kann neben jedem Andruckblock 128 ein
Paar radialer Klingen 150 vorgesehen werden, die nur an
einem (axialen) Stirnende des drehbaren Rads 126 hervor
stehen. Die Aufgabe dieser Klingen besteht darin, eine
oder mehrere Einschnitte neben gegenüberliegenden Seiten
der Aufreißlasche T im Bereich einer oder beider Kanten
der bandförmigen Verpackungsfolie F anzubringen, wobei der
Einschnitt oder die Einschnitte Schlitze bilden, die neben
dem freien Ende der Aufreißlasche in der Verpackung, die
durch die Maschine P hergestellt wird, angeordnet sind, um
zwecks Aufreißens der Verpackung das Erfassen des freien
Endes zu erleichtern.
Die Gegenmesser 122 sind vorzugsweise, aber nicht
notwendigerweise, an dem Rad 124 so gelagert, daß sie
zumindest teilweise selektiv wegzubauen sind, wie dies
schematisch durch die Klemmglieder gezeigt ist, beispiels
weise Schrauben 152 (in Fig. 2 ist lediglich eine von
ihnen gezeigt). Diese Konstruktion gestattet es, daß das
drehbare Rad 124 umkonfiguriert werden kann, z. B. indem in
abwechselnder Folge jedes zweite Gegenmesser 122 entfernt
wird, womit nur drei Gegenmesser 122 verbleiben, die längs
dem Umfang des Rads 124 im Winkel von 120° gegeneinander
versetzt sind. Es ist somit möglich, die Aufreißlaschen T
weiter voneinander entfernt anzubringen (beispielsweise
doppelt so weit), als die angebracht würden, wenn sechs
Gegenmesser 122 verwendet werden, während die Betriebs
bedingungen für die Einrichtung im Wesentlichen unver
ändert bleiben. Dies wird erreicht, ohne daß eine nen
nenswerte Veränderung der Arbeitsgeschwindigkeit benötigt
wird, insbesondere der Drehzahl der verschiedenen betrof
fenen bewegbaren Teile.
Der Betrieb der Einrichtung 10 kann leicht von einem
räumlichen Synchronisationssignal abhängig gemacht werden,
das von einer lesbaren Beschriftung oder einen anderen
Aufdruck auf der Verpackungsfolie F gebildet ist, die
exakt jede Verpackung identifiziert, die mit der Maschine
P hergestellt werden soll. Es ist somit möglich, jede
Aufreißlasche T an einer exakt vorbestimmten Stelle,
bezogen auf die fertige Verpackung oder Umhüllung, zu
platzieren, beispielsweise sehr dicht bei einem ihrer
Enden.
Selbstverständlich bleiben die Prinzipien der Erfin
dung unverändert, wenn Details der Konstruktion und Formen
verändert werden. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht nur
ausschließlich, für die nachstehenden Elemente und Eigen
schaften:
- - Die Verbindung der Aufreißlaschen T mit der Verpac kungsfolie F kann auch durch andere Mittel, beispielsweise Ultraschallschweißen erfolgen,
- - die Gestaltung der drehbaren Teile kann geändert werden, z. B. können die Räder 124 und 126 auch durch ein bewegliches Band oder durch Riemenelemente ersetzt werden und
- - die Schneidstation 116 kann unter Beibehaltung ihrer Grundeigenschaften, wie das dynamische Schneidelement, in anderen Techniken, gegebenenfalls berührungslos ausgeführt sein (beispielsweise unter Verwendung einer Laserstrahl schneideinrichtung).
Claims (24)
1. Einrichtung (10) zum Anbringen von Aufreißlaschen
(T) an einer bandförmigen Verpackungsfolie (F), die sich
mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit bewegt, wobei die
Aufreißlaschen quer zur Bewegungsrichtung der Verpackungs
folie ausgerichtet sind,
- - mit Führungsmittel (100, 102), die einen Bewegungsweg der Verpackungsfolie durch die Einrichtung (10) festlegen,
- - mit Zufuhrmitteln (104, 106), um im Betrieb ein weite res folienförmiges Material (B) zuzuführen, das die Auf reißlaschen (T) bildet,
- - mit Schneidmitteln (116) zum Durchschneiden des weiteren Folienmaterials (B), um so die Aufreißlaschen zu erzeugen,
- - einem bewegbaren Glied (124) , das in einer ersten Region, in der es zu den Schneidmitteln (116) zeigt, und in einer zweiten Region wirksam ist, in der es in Richtung auf den durch die Führungsmittel (100, 102) definierten Transportweg der Verpackungsfolie zeigt, wobei das beweg bare Glied (124) im Betrieb auf die Aufreißlaschen (T) einwirkt, um sie in der ersten Region von den Schneid mitteln (106) aufzunehmen und sodann in der zweiten Region auf die bandförmige Verpackungsfolie (F) aufzugeben, dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Schneidmittel (116) Schneidelemente (120, 122) aufweisen, die das die Aufreißslaschen (T) bildende weitere Folienmaterial (B) während und/oder als Ergebnis einer Bewegung durchschneiden, die in einer Richtung erfolgt, in der das weitere Folienmaterial (B) durch die Zufuhrmittel (104, 106) zugeführt wird,
- - daß das bewegliche Glied (124) eine Reihe von Hal teelementen (122) zum Halten der Aufreißlaschen (T) auf weist, wobei die Halteelemente (122) kontinuierlich zu bewegen und in der Lage sind, sich zumindest in der zwei ten Region mit einer Transportgeschwindigkeit zu bewegen, die im Wesentlichen gleich der gegebenen Geschwindigkeit der bandförmigen Verpackungsfolie (F) ist, und
- - daß die Halteelemente (12) zum Halten der Aufreißla schen (T) an dem beweglichen Glied (124) so angeordnet sind, daß, wenn eines der Halteelemente (122) entweder in der ersten oder in der zweiten Region steht, kein weiteres Halteelement (122) sich weder in der anderen ersten noch der in zweiten Region befindet.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Zufuhrmittel (104, 106) wenigstens ein moto
rangetriebenes bewegbares Teil (108, 110) aufweisen, das im
Betrieb auf das weitere Folienmaterial (B) einwirkt und
schrittweise fortbewegbar ist, wobei die Größe von jedem
Schritt die Breite der Aufreißlasche (T) festlegt.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Zufuhrmittel (104, 106) einem Füh
rungselement (114) zugeordnet sind, das dem weiteren
Folienmaterial (B) einen Bewegungsweg in Richtung auf die
Schneidmittel (116) zu erteilt.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidmittel (116)
ein rotierendes Messer (118) aufweisen, das wenigstens
eine umlaufende Klinge (120) aufweist, die eine orbitale
Bewegung ausführt, von der ein Teil durch die erste Region
im Bereich der Zuführmittel (104, 106) führt, und daß
sich die umlaufende Klinge (120) in dieser ersten Region
in einer Richtung bewegt, die parallel zu der Richtung
liegt, in der das weitere Folienmaterial (B) durch die
Zuführmittel (104, 106) zugeführt wird.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß wenigstens eines der Gegenmesser (122) dem
rotierenden Messer (118) zugeordnet ist und sich wenig
stens in der ersten Region in derselben Richtung wie das
rotierende Messer (120) mit einer Geschwindigkeit bewegt,
die sich von der des rotierenden Messers (120) unterschei
det, und daß die Differenz zwischen der Geschwindigkeit
des rotierenden Messers (120) und des wenigstens einen
Gegenmessers (122) zu dem Durchschneiden des weiteren
Folienmaterials (B) und der Bildung der Aufreißlasche (T)
führt.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich
net, daß das wenigstens eine Gegenmesser (122) von dem
bewegbaren Glied (124) getragen ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß sie eine Reihe von Gegenmessern (122) aufweist,
die von den auf dem bewegbaren Glied (124) vorgesehenen
Haltelementen (122) zum Halten der Aufreißlaschen (T)
gebildet sind.
8. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß das bewegbare Glied (124) eine im We
sentlichen karussell- oder radförmigen Gestalt mit einer
Reihe von Armen hat und um eine zugehörige Drehachse
drehbar ist, wobei jeder Arm seinem freien Ende mit einem
der Halteelemente (122) zum Halten der Aufreißlaschen (T)
versehen ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Halteelemente (122) zum Halten der
Aufreißlaschen (T) äquidistant auf dem bewegbaren Glied
(124) verteilt sind.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Halteelementen
(122) zum Halten der Aufreißlaschen (T) zugehörige Rück
haltemittel (130) zugeordnet sind, um die Aufreißlaschen
(T) auf dem bewegbaren Glied (124) zu erfassen und festzu
halten, bis die Aufreißlaschen (T) auf die bandförmige
Verpackungsfolie (F) übertragen sind.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß zu den Rückhaltemitteln Saugmittel (130)
gehören, um die Aufreißlaschen (T) auf den Halteelementen
(122) für die Aufreißlaschen (T) zufolge des Druckgradien
ten festzuhalten.
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Halteelementen
(122) für die Aufreißlaschen (T) Heizmittel (132) zugeord
net und diese aktivierbar sind, um wenigstens in der zwei
ten Region Wärme auf die Aufreißlaschen (T) zu übertragen.
13. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der
Halteelemente (122) für die Aufreißlaschen (T) auf dem
bewegbaren Glied (124) so angebracht ist, daß sie wahl
weise zu entfernen sind, um den Abstand, der benachbarte
Halteelemente (122) voneinander trennt, wahlweise als
Ergebnis des selektiven Entfernens von wenigstens einigen
der Halteelemente (122) von dem bewegbaren Teil (124) zu
verändern.
14. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Halteelemente (122) für die Aufreißla
schen (T) auf dem bewegbaren Glied (124) mit einem ersten
winkelmäßigen Abstand, bezogen auf die Drehachse des
beweglichen Teils (124), angeordnet sind und daß die
erste und die zweite Region mit einem zweiten winkelmäßi
gen Abstand, bezogen auf die Drehachse, zueinander an
geordnet sind, der von dem ersten gegebenen winkelmäßigen
Abstand unterschiedlich ist.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß der zweite winkelmäßige Abstand in der
Größenordnung von etwa 90° liegt.
16. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß die Halteelemente (122) auf dem bewegbaren Teil
(124) mit einem winkelmäßigen Abstand von etwa 60° angeord
net sind.
17. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie außerdem an der
gegenüberliegenden Seite des durch die Führungsmittel
(100, 102) zu dem ersten bewegbaren Glied (124) definierten
Transportweges ein zweites bewegbares Glied (126) auf
weist, das mit wenigstens einem Andruckblock (128) ver
sehen ist, der in der zweiten Region mit den Halteelemen
ten (122) für die Aufreißlaschen (T) zusammenwirken kann,
um so eine Einklemmwirkung für die Aufreißlaschen (T) und
die bandförmige Verpackungsfolie (F) zu erzeugen, an der
die Aufreißlaschen (T) anzubringen sind.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß das zweite bewegbare Glied (126) eine
Anzahl von Andruckblöcken (128) aufweist.
19. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß das zweite bewegbare Glied (126) Anlage
blöcke (128) aufweist, die sich zahlenmäßig von der Anzahl
der Halteelemente (122) für die Aufreißlaschen (T) unter
scheidet, die an dem ersten bewegbaren Glied (124) vorhan
den sind.
20. Einrichtung nach den Ansprüchen 8 und 17, dadurch
gekennzeichnet, das das weitere bewegbare Teil (126)
ebenfalls eine karussellförmige Gestalt aufweist.
21. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß das zweite bewegbare Glied (126) einen
Durchmesser aufweist, der sich von dem Durchmesser des
ersten bewegbaren Glieds (124) unterscheidet.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem zweiten bewegbaren
Glied (126) wenigstens ein Anlageblock (128) elastisch
nachgiebig angebracht ist, so daß die Einklemmwirkung für
die Aufreißlaschen (T) und die bandförmige Verpackungs
folie (F) mit sanftem Druck erfolgt.
23. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die ent
sprechenden Heizmittel (134) dem wenigstens einen Andruck
block (128) zugeordnet sind, um wenigstens in der zweiten
Region Wärme auf die bandförmige Verpackungsfolie (F) zu
übertragen.
24. Einrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß weiteren
Schneidmittel (150) dem wenigstens einen Andruckblock
(128) zugeordnet sind, um wahlweise die bandförmige Ver
packungsfolie (F) im Bereich einer ihrer Längskanten neben
dem der Verpackungsfolie zugeführten Aufreißlaschen (T)
einzuschneiden bzw. auszuschneiden.
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