DE19738013A1 - Warenabzugswalzenanordnung für Flachstrickmaschinen - Google Patents
Warenabzugswalzenanordnung für FlachstrickmaschinenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine
Warenabzugswalzenanordnung, insbesondere für
Flachstrickmaschinen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer derartigen aus der DE 42 42 969 A1 bekannten
Warenabzugswalzenanordnung, insbesondere für
Flachstrickmaschinen, sind die Walzenelemente an ihren
zugewandten Enden mit ineinander- und
nebeneinandergreifenden Klauen versehen, von denen die
Klauen des einen Endes an ihren den Klauen des anderen
Endes benachbarten Flächen zweidimensional ballig sind.
Dadurch sind benachbarte Walzenelemente aneinander gelenkig
gelagert, so daß die Enden benachbarter Walzenelemente
mittels des Stützträgers in einer Richtung senkrecht zur
Längserstreckung der Warenabzugswalze bewegbar sind.
Es hat sich gezeigt, daß die der Übertragung des
Drehmoments dienenden und mit balligen Flächen versehenen
Klauen sich nur mit großem technischem Aufwand fertigen
lassen und daher den Kostenrahmen für ein derartiges
Walzenelement sprengen. Darüberhinaus ist das Zusammenfügen
einer Warenabzugswalze aus den mehreren axial
aneinanderzureihenden Walzenelementen relativ schwierig, da
die Klauen jeweils benachbarter Walzenelemente innerhalb
eines am Stützträger gehaltenen Radialkugellagers
zusammengefügt werden müssen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine
Warenabzugswalzenanordnung, insbesondere für
Flachstrickmaschinen, der eingangs genannten Art zu
schaffen, die eine verbesserte, kostengünstiger
herzustellende und einfacher zu montierende gelenkige
Drehmomentübertragungsverbindung zwischen benachbarten
Walzenelementen der betreffenden Warenabzugswalze schafft.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer
Warenabzugswalzenanordnung, insbesondere für
Flachstrickmaschinen, der eingangs genannten Art die im
Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist eine erhebliche
Vereinfachung bei der Herstellung der gelenkigen
Drehmomentübertragungsmittel zweier benachbarter
Walzenelemente erreicht, da sowohl der Zahnkranz der
Zahnradanordnung als auch der der Walzenelemente in
einfacherer Weise herstellbar ist. Desweiteren ist die
Montage der einzelnen nebeneinander gereihten
Walzenelemente dadurch vereinfacht, daß jeweils lediglich
die Zahnkränze von Walzenelement und Zahnradanordnung in
axialer Richtung ineinander gesteckt werden müssen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich durch die
Merkmale gemäß Anspruch 2, wonach jeder Stützträger in
einfacher Weise mit der Zahnradanordnung bestückt werden
kann.
Herstellungstechnisch einfach ist es, wenn die Merkmale
gemäß Anspruch 3 vorgesehen sind, da bspw. die Zahnräder
aus einem geeigneten Kunststoff im Spritzgußverfahren
hergestellt werden können.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 4 ist eine einfach zu
montierende und das entsprechende Drehmoment übertragende
Verbindungsvorrichtung zwischen den Zahnrädern erreicht.
Eine dem Betrieb standhaltende feste Verbindung zwischen
den beiden Zahnrädern einer Zahnradanordnung kann gemäß den
Merkmalen nach Anspruch 5 verwirklicht werden. Dabei ist
es, wie anhand der Merkmale nach Anspruch 4 verwirklicht,
zweckmäßig, die beiden Zahnräder gleichzeitig mit dem einen
Teil des Radialwälzlager drehfest zu verbinden.
In besonders vorteilhafter Weise ist die Montage dann
weiter vereinfacht, wenn die Merkmale gemäß Anspruch 7 und
hier vorzugsweise des Anspruchs 8 verwirklicht sind. Damit
können nach jeder Anordnung eines Walzenelementes die mit
der Zahnradanordnung versehenen Stützträger aufgeschoben
und in der vorgegebenen Stellung, in der die eine Seite der
Zahnradanordnung mit dem benachbarten Walzenelement in
Eingriff steht, fixiert werden.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 9 ist erreicht, daß der
Spalt zwischen benachbarten Walzenelementen zu einem
erheblichen Teil ausgefüllt sind, um das Einklemmen von
losen Strickfäden zu vermeiden. Diesem Ziel dienen auch die
Merkmale gemäß Anspruch 10 und/oder Anspruch 11.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich durch die
Merkmale gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 14.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer teilweise abgebrochener
Darstellung eine Warenabzugswalzenanordnung für
Flachstrickmaschinen gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III der Fig.
2,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV der Fig. 3,
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende jedoch
auseinandergezogene Darstellung zweier
benachbarter Walzenelemente einer
Warenabzugswalze,
Fig. 6 in perspektivischer und vergrößerter Darstellung
ein Zahnrad der Warenabzugswalze und
Fig. 7 einen Ausschnitt gemäß Kreis VII der Fig. 6 in
nochmals vergrößerter Darstellung.
Gemäß den Fig. 1 und 3 besitzt die hier von einer
Flachstrickmaschine losgelöst dargestellte
Warenabzugswalzenanordnung 10 eine Warenabzugswalze 11 und
eine parallele Gegenwalze 12, die umfangsseitig praktisch
aneinanderliegen und zwischen denen eine in Fig. 3 nur
schematisch dargestellte Warenbahn 13 in Form eines
Gestrickes von oben nach unten durchgezogen bzw. von der
Flachstrickmaschine abgezogen wird. Dazu sind die
Warenabzugswalze 11 und die Gegenwalze 12 gegeneinander
gemäß den Pfeilen A und B motorisch angetrieben. Eine
derartige Warenabzugswalzenanordnung 10 ist insbesondere
für sogenannte Kammaschinen geeignet.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, ist die
Warenabzugswalze 11 aus mehreren identischen
Walzenelementen 16 und mehreren gelenkigen
Drehmomentübertragungsmitteln in Form von
Zahnradanordnungen 15 zusammengesetzt. Jede
Zahnradanordnung 15, die über einen Stützträger 17 an einer
starr an der Flachstrickmaschine befestigten als Rohr 18
ausgebildeten Achse schwenkbar aufgehängt ist, verbindet
die einander gegenüberliegenden Enden 21 und 22 zweier
benachbarter Walzenelemente 16 drehschlüssig und in
Richtung der möglichen Bewegung des Stützträgers 17
gelenkig.
Der am Rohr 18 in Richtung des Doppelpfeils C schwenkbar
gehaltene Stützträger 17 ist gemäß den Fig. 1 und 5 im
Wesentlichen plattenartig ausgebildet und erstreckt sich
über im Wesentlichen den gesamten Spaltbereich 19 der im
Abstand einander gegenüberliegenden Enden 21 und 22
benachbarter Walzenelemente 16, wobei er aus dem dem Rohr
18 abgewandten Ende des Spaltbereichs 19 herausragt. Gemäß
Fig. 2 besitzt der Stützträger 17 im Bereich des
Innenraums der hohlzylindrischen Walzenelemente 16 eine
kreisförmige Ausnehmung, die durch einen axial
verbreiterten Ringbund 26 begrenzt ist. In den Innenumfang
des Ringbundes 26 ist der Außenkranz 27 eines
Radialwälzlagers 28 aufgenommen, dessen Innenkranz 29
zwischen den zwei Zahnrädern 23 und 24 der Zahnradanordnung
15 drehschlüssig gehalten ist. Der Stützträger 17 ist mit
seiner Lagerschale 31 am Rohr 18 gehalten, das zu beiden
Seiten der Lagerschale 31 mit Ringeinstichen 32 und 33
versehen ist, in die Sicherungsscheiben 34 eingebracht
sind, so daß der Stützträger 17 auf dem Rohr 18 in axialer
Richtung fixiert ist. Diese Ringeinstiche 32 und 33 sind in
bestimmten Abständen paarweise am Rohr 18 angeordnet, so
daß die rage der Stützträger 17 vorgegeben ist.
Die identisch ausgebildeten Zahnräder 23 und 24 jeweils
einer Zahnradanordnung 15 sind gemäß den Fig. 6 und 7
mit einem Außenzahnkranz 36 versehen, dessen Zähne 37 quer
zum Umfang bogenförmig und im Längsquerschnitt ballig sind.
Der Außenzahnkranz 36 jedes Zahnrads 23, 24 kämmt mit einem
Innenzahnkranz 38 des betreffenden hohlen Walzenelements
16. Der mit geradlinigen Zähnen versehene Innenzahnkranz 38
des Walzenelements 16 ist einendig in einer Flucht mit dem
betreffenden Ende 21, 22 des Walzenelements 16. Die Breite
des Innenzahnkranzes 38 ist etwas größer als die des
Außenzahnkranzes 36 des Zahnrads 23 bzw. 24. Durch die
bogenförmige und ballige Ausbildung der Zähne 37 des
Außenzahnkranzes 36 des Zahnrades 23, 24 ergibt sich eine
gelenkige Verbindung zwischen der Zahnradanordnung 15 und
den benachbarten Walzenelementen 16 bzw. benachbarter
Walzenelemente 16 zueinander. Diese gelenkige Verbindung
ist notwendig bei der Schwenkbewegung des Stützträgers 17
gemäß Doppelpfeil C.
Das Zahnrad 23, 24 besitzt gemäß Fig. 6 an einer Seite
eine koaxiale Nabe 41, die stirnseitig ein Formschlußprofil
42 aufweist, deren vorstehenden Profilelemente 43 dieselbe
Geometrie wie die zurückgesetzten Profilelemente 44
aufweisen. Diese Geometrie macht es möglich, zwei Zahnräder
23, 24 mittels des Profils 42 formschlüssig und damit
drehschlüssig ineinander steckend zu verbinden, wie dies
auch aus Fig. 2 hervorgeht. Zwei benachbarte Zahnräder 23
und 24 werden mit Hilfe einer Verbindung aus Schraube 46
und Mutter 47 durch die Nabe 41 hindurch axial
zusammengehalten. Die Schraubenmutterverbindung 46, 47 ist
derart angezogen, daß die beiden Zahnräder 23 und 24 axial
gegeneinander verspannt werden und dadurch den Innenkranz
29 des Radialwälzlagers 28 zwischen sich reibschlüssig
klemmen. Da die Naben der Zahnräder 23, 24 am Umfang durch
den Innenring des Wälzlagers 28 begrenzt sind, kann sich
die elastische Verformung des Kunststoffmaterials durch die
Kraft der Verschraubung nur im Bereich der Klauenverbindung
auswirken und gewährleistet damit, daß diese spielfrei
ist.
Die Montage der aus den Walzenelementen 16 und den
Zahnradanordnungen 15 bestehenden Warenabzugswalze 11 geht
folgendermaßen vor sich: Zunächst erfolgt die Vormontage
der Zahnradanordnung 15 aus jeweils zwei Zahnrädern 23 und
24 am mit dem Radialwälzlager 28 versehen Stützträger 17.
Es wird ein erster Stützträger 17 über das Rohr 18
geschoben und mittels der Sicherungsscheiben 34 an der
vorgesehen äußersten Position der Ringeinstiche 32 und 33
mit Sicherungsscheiben 34 fixiert. Danach wird ein
Walzenelement 16 mit seinem einen Ende 22 auf das Zahnrad
23 des ersten Stützträgers 27 aufgesteckt, so daß die
Außenverzahnung 36 in die Innenverzahnung 38 in Eingriff
kommt. Danach wird der nächste vormontierte Stützträger 17
auf das Rohr 18 aufgeschoben, und zwar soweit, bis das dem
vorhergehenden Walzenelement 16 zugewandte Zahnrad 24 mit
diesem in Eingriff kommt. In dieser Position ist der
Stützträger 17 zwischen zwei Ringeinstichen 32 und 33 am
Rohr 18 gehalten und kann dort mit Sicherungsscheiben 34
axial gesichert werden. Danach wird wieder ein
Walzenelement 16 auf das zugewandte Zahnrad 23 des zuletzt
aufgeschobenen Stützträgers 17 geschoben, usw., bis die
Warenabzugswalze 11 komplettiert ist. Da die Zähne 37 der
Außenzahnkränze 36 der Zahnradanordnungen 15 an den
Zahnflanken und am Zahnkörper gerundet sind, haben sie nur
Punkberührung mit den geradlinigen Zahnflanken der
Innenverzahnung 38 der Walzenelemente 16, so daß sich eine
formschlüssige, der Drehmomentübertragung dienende aber
dennoch räumlich bewegliche Verbindung zwischen den
Zahnradanordnungen 15 und den Walzenelementen 16 ergibt.
Dadurch ist es möglich, daß ein Walzenelement 16 durch
eine Verdickung im Gestrick von der Gegenwalze 12 sektoral
abgehoben werden kann, jedoch mit seiner restlichen
Wirkfläche noch an der Gegenwalze 12 anliegt, um auch an
dem nichtverdickten Bereich die Abzugskraft einzuleiten.
Wie sich aus Fig. 3 ergibt, ist das starre Rohr 18 genau
über der gedachten Längsachse der Warenabzugswalze 11
angeordnet und die beiden Walzen 11 und 12 liegen in einer
horizontalen Ebene. An dem der Gegenwalze 12 abgewandten
Umfangsbereich der Warenabzugswalze 11 ist unterhalb der
horizontalen Mittelebene der beiden Walzen 11 und 12 an
einem ortsfesten Nadelbettträger oder Maschinenständer 51
für jedes Walzenelement 16 eine Spannvorrichtung 52
befestigt, welche dazu dient, die Warenabzugswalze 11
jeweils im Walzenelementen-Verbindungsbereich gegen die
starre Gegenwalze 12 federnd zu drücken. Die
Spannvorrichtung 52 ist mit ihrem Gehäuse 56 ortsfest an
einer Mittelschiene 57 gehalten, die am Maschinenständer
o. dgl. ortsfest gehalten ist. In das Gehäuse 56 ragt eine
Schraubspindel 53, deren von einem Drehknopf 58 in axialer
Richtung bewegbares inneres Ende über eine Druckfeder 54
auf ein axial bewegbares Druckstück 59 drückt. Die Kraft
der Druckfeder 54 wird über das Druckstück 59 auf einen
Nocken 61 des Stützträgers 17 gebracht, der auf diese Weise
zwei benachbarte Walzenelemente 16 der Abzugswalze 11 gegen
die Gegenwalze 12 drückt. Die Schraubspindel 53 ist in
ihrem inneren Bereich mit einem hier kreuzförmigen
Anzeigeelement 62 verschiebefest verbunden, das mit seinen
hier kreuzartig angeordneten Flügeln jeweils in einem
Gehäuseschlitz 63 geführt ist. An umlaufenden
Skalierungsringen 64 kann der Weg der Schraubspindel-
Bewegung und somit die aufgebrachte Druckkraft auf den
Stützträger 17 abgelesen werden. Eine für einen
Strickartikel spezifische Anpreßkraft kann bei einer
weiteren Produktion zu einem späteren Zeitpunkt direkt
mittels der Skalierung eingestellt werden. Der Stützträger
17 besitzt ferner oberhalb des Nockens 61 eine Nase 66, die
einem Bereich der Winkelschiene 57 zugewandt ist und den
Schwenkweg des Stützträgers 17 begrenzt, wenn die
Anpreßkraft am Nocken 61 anliegt und die Gegenwalze 12
weggeschwenkt ist.
An der der Nase 66 abgewandten und damit der Gegenwalze 12
zugewandten Seite des Nockens 61 besitzt der Stützträger 17
einen Vorsprung 67, der als Abweisfläche verhindert, daß
sich ein Gestrickstück um die Abzugswalze 11 wickelt, wenn
es durch elektrostatische Aufladung an der Abzugswalze 11
kleben sollte. Desweiteren besitzt der Stützträger 17 einen
Abdecksteg 68, der gegenüber der Dicke des Stützträgers 17
relativ breit ist und auf der schmalen Umfangskante 69 des
Stützträgers 17 in einem Bereich aufliegt und fest gehalten
ist, der, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, etwa von der
senkrechten Längsmittelebene in Richtung zur Gegenwalze 12
zum Spalt 19 zweier benachbarter Walzenelemente 16 hin
verläuft. Damit ist der Spalt 19 zwischen benachbarten
Walzenelementen 16 abgedeckt, so daß keine losen
Strickfäden aufgewickelt werden können.
Claims (14)
1. Warenabzugswalzenanordnung (10), insbesondere für
Flachstrickmaschinen, mit zwei Warenabzugswalzen (11,
12), die vorzugsweise beide angetrieben und parallel
angeordnet sind und zwischen denen die abzuziehende
Warenbahn (13) tangential geführt ist, wobei zumindest
eine der Warenabzugswalzen (11, 12) durch in axialer
Richtung nebeneinander angeordnete und drehschlüssig
gekoppelte Walzenelemente (16) gebildet ist, die an
jeweils einem in einer zur Ausrichtung der
Walzenelemente (16) senkrechten Richtung schwenkbaren
Stützträger (17) drehbar gehalten und sowohl relativ
zueinander als auch im Stützträger (17) gelenkig
gelagert und in einzeln einstellbarer Weise gegen die
andere Warenabzugswalze (12) gedrückt sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Walzenelemente (16) an ihren
einander zugewandten und mit einem Zahnkranz (38)
versehenen Enden (21, 22) mit einer im Stützträger
(17) drehbar gehaltenen Zahnradanordnung (15)
drehschlüssig gekoppelt sind, wobei die relativ
zueinander gelenkige Lagerung axial benachbarter
Walzenelemente (16) dadurch gebildet, daß die Zähne
(37) der Zahnradanordnung (15) und/oder des
Zahnkranzes (38) der Walzenelemente (16) quer zum
Umfang bogenförmig und im Längsschnitt ballig sind.
2. Warenabzugswalzenanordnung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zahnradanordnung (15) zwei
axial benachbarte Zahnräder (23, 24) gleichen
Durchmesser aufweist, die den Stützträger (17)
zwischen sich aufnehmen und die drehschlüssig
miteinander verbunden sind.
3. Warenabzugswalzenanordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zahnräder (23,
24) mit den bogenförmig und im Längsschnitt ballig
ausgebildeten Zähnen (37) versehen und identisch
ausgebildet sind.
4. Warenabzugswalzenanordnung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnräder (23, 24) an
einem axialen Ende ineinander passende
Formschlußprofile (42 bis 44) aufweisen.
5. Warenabzugswalzenanordnung nach mindestens einem der
Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Zahnräder (23, 24) in axialer Richtung
gegeneinander verspannt sind.
6. Warenabzugswalzenanordnung, bei dem zwischen den
Walzenelementen (16) und im Stützträger (17) ein
Radialwälzlager (28) angeordnet ist, nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Innenkranz (29) des
Wälzlagers (28) zwischen den beiden Zahnränder (23,
24) eingespannt ist und der Außenkranz (27) mit dem
Stützträger (17) drehfest verbunden ist.
7. Warenabzugswalzenanordnung, bei der die Stützträger
(17) aneinander gereiht auf einer zur Längserstreckung
der Abzugswalze (11, 12) im Wesentlichen parallelen
starren Achse (18) schwenkbar aufgehängt sind, nach
mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Achse (18) in vorbestimmten
Abständen mit Fixierungsmitteln (32, 33) für die
Stützträger (17) versehen ist.
8. Warenabzugswalzenanordnung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fixierungsmittel durch
außenumfangsseitige Einstiche (32, 33) für
Sicherungsscheiben (34) gebildet sind.
9. Warenabzugswalzenanordnung nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützträger (17) durch flache, ebene,
plattenartige Teile gebildet sind, die den gesamten
Spalt (19) zwischen zwei benachbarten Walzenelementen
(16) durchdringen.
10. Warenabzugswalzenanordnung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützträger (17) an seinem
der Achse (18) abgewandten und die Walzenelemente (16)
überragenden Ende mit einer Abweisnase (67) versehen
ist.
11. Warenabzugswalzenanordnung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützträger (17) an seiner
Außenkante zwischen Achslagerung und der
gegenüberliegenden Gegenwalze (12) mit einem
querverlaufenden Abdecksteg (68) versehen ist.
12. Warenabzugswalzenanordnung, bei der jeder Stützträger
(17) mittels einer separat einstellbaren Spanneinheit
(52) in seiner Schwenkrichtung kraftbeaufschlagbar
ist, nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stützträger (17) an seinem der Achse (18) abgewandten
und die Walzenelemente (16) überragenden Ende mit
einem Nocken (61) zur Aufnahme der Anpreßkraft
versehen ist.
13. Warenabzugswalzenanordnung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützträger (17) an seinem
der Achse (18) abgewandten und die Walzenelemente (16)
überragenden Ende mit einer den Schwenkweg
begrenzenden Nase (66) versehen ist.
14. Warenabzugswalzenanordnung nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinheit (52)
eine Skalierungshülse aufweist.
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