DE19738953C1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Formkörpern aus zerkleinertem Material - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Formkörpern aus zerkleinertem MaterialInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Span- oder Faserformkör
pern aus zerkleinertem, zellulosem Material, bei dem das aufbereitete Span- oder Fasermate
rial mit einem härtbaren Bindemittel vermischt wird, das Gemisch auf eine Formunterlage
aufgebracht und durch Preßdruck zu einem Formkörper verdichtet wird und das Bindemittel
ausgehärtet wird.
Ein derartiges Verfahren ist allgemein bekannt und wird für die Herstellung von Spanplatten
oder Faserplatten in großem Umfang angewendet. Dabei werden thermisch härtbare Binde
mittel wie beispielsweise Harnstoff-Formaldehyd-Harz, Melamin-Formaldehyd-Harz,
Isocyanate Phenol-Formaldehyd-Harz u. a. eingesetzt. Die Aushärtung entspricht chemisch
gesehen einer thermisch beschleunigten Polymerisations- bzw. Polykondensationsreaktion.
Zur Spanplattenherstellung werden die getrockneten und mit dem Bindemittel beleimten
Späne großformatigen Etagenpressen oder Taktpressen (diskontinuierliche Herstellung) zuge
führt, oder es wird im Durchlaufverfahren (kontinuierliche Herstellung) gearbeitet, z. B. nach
dem Conti-Roll-Verfahren, wobei ein Endlosband aus Spänen eine Preßstrecke zwischen sich
fortschreitend annähernden Förderbandtrumen und/oder einen Walzenspalt passiert, wodurch
die Verdichtung bewirkt wird.
Die Produktionsleistung solcher Anlagen wird entscheidend durch die vergleichsweise lang
same Aushärtung begrenzt. Der limitierende Faktor ist insbesondere der Transport der von
außen aufgebrachten Wärme zur Plattenmitte. Zur Beschleunigung wird der sogenannte
"Dampfstoßeffekt" ausgenutzt. Dabei wandert Dampf durch Kondensation von der heißen
Plattenoberfläche zur Plattenmitte und beschleunigt den Wärmetransport. Dieser Beschleuni
gung sind jedoch physikalische Grenzen gesetzt, da sich in der Plattenmitte ein Dampfdruck
in Abhängigkeit vom außen aufgebrachten Druck und von der Temperatur einstellt. Wenn
am Ende des Preßprozesses der von außen aufgebrachte Preßdruck abfällt, kann der in der
Platte vorhandene Dampfdruck zu hoch sein, so daß es zu Plattenplatzern kommt, nämlich
einem Aufbrechen der Platte in der Plattenmitte.
Ein wichtiger Kapazitätskennwert einer Span- bzw. Faserplattenproduktionsanlage ist der
Preßfaktor, der die erforderliche Zeit für die Plattenaushärtung auf die Dimension senkrecht
zur Plattenoberfläche bezieht. Über die Plattendicke errechnet sich dann der maximal mögli
che Vorschub (bei kontinuierlicher Herstellung) bzw. die maximal mögliche Taktanzahl bei
Taktpressen und damit die Anlagenkapazität. Übliche Preßfaktoren liegen im Bereich zwi
schen 3 und 6 s/mm für Conti-Roll-Anlagen und zwischen 5 und 9 s/mm für Taktanlagen.
Beispielsweise ergibt sich für die Aushärtung einer 19 mm Platte bei einem Preßfaktor von
5 s/mm eine Herstellungszeit von 95 Sekunden.
Der für die Beschleunigung der Aushärtung vorteilhafte Dampfstoßeffekt hat den weiteren
Nachteil, daß die Produktfeuchtigkeit an der Plattenoberfläche nahezu Null ist und zur Mitte
hin deutlich ansteigt, was ein inhomogenes Feuchteprofil bedeutet. Unter dem Gesichtspunkt
eines stabilen Produktes ist jedoch ein homogenes Feuchteprofil anzustreben, das sich in der
Praxis erst nach einer Lagerung über mehrere Wochen hinweg einstellt. Die Verarbeitung
und insbesondere die Kaschierung von Platten mit deutlich inhomogenem Feuchteprofil führt
zu Qualitätsproblemen. Außerdem haben immer weiter gesteigerte Anlagenleistungen zu ei
ner geringeren Produktfeuchtigkeit geführt, die nun unterhalb der Feuchtigkeit liegt, die das
Produkt im alltäglichen Einsatz annimmt (Ausgleichsfeuchtigkeit). Das Produkt ist also be
strebt, Feuchtigkeit aus der Umgebung aufzunehmen.
Der Einsatz hochenergetischer Elektronenstrahlung (Gammastrahlen, Röntgenstrahlung, ioni
sierende Strahlung) zur Härtung von organischen Kunstharzen ist bereits bekannt. So wird in
der AT 338 499 die Imprägnierung von Span- und Faserplatten mit strahlenhärtbaren Kom
ponenten zur Erzielung bestimmter technologischer Eigenschaften beschrieben. Dabei wird
ein Plattenwerkstoff nach herkömmlichem Verfahren im Heißpreßverfahren hergestellt. An
schließend wird eine Imprägnierung im Wechseldruckverfahren mit den strahlenhärtbaren
Komponenten vorgenommen und deren Aushärtung mittels Elektronenstrahlenergie durchge
führt. Mit dieser Nachbehandlung sollen die mechanischen Eigenschaften der Platte und ihre
Dimensionsstabilität bei Einwirkung von Wasser verbessert werden, weswegen die eigentli
che Plattenherstellung mit einer deutlich reduzierten Menge an thermisch härtbarem Binde
mittel durchgeführt werden kann. Als strahlenhärtbares Bindemittel wird ein Gemisch aus
ungesättigten Oligomeren (mindestens 30 Gew.-%), Acrylnitril (1-30 Gew.-%), nicht mitpo
lymerisierende Zusatzstoffe (maximal 30 Gew.-%) und der Rest auf 100 Gew.-% vinylisch
ungesättigte Monomere beschrieben. Als ungesättigte Monomere werden Polyesterharze,
Acrylharze, Diallylphthalat-Vorpolymerisate, ein acrylmodifiziertes Alkyd-, Epoxy- oder
Urethanharz vorgeschlagen. Zudem kommen Polymerisations-Beschleuniger zum Einsatz.
Hier handelt es sich nicht um die Herstellung einer Platte durch Elektronenbestrahlung son
dern um eine in einem nachgeschalteten Verfahren erfolgende Nachveredelung mittels Elek
tronenbestrahlung zur Verbesserung der Platteneigenschaften. Die eigentliche Plattenherstel
lung erfolgt auch hier unter Verwendung eines thermisch härtbaren Bindemittels und durch
Wärmezufuhr im Preßbereich mit einer vollständigen Aushärtung des in der verdichteten
Platte enthaltenen Bindemittels. Damit werden die vorgenannten Nachteile - Leistungsbe
grenzung durch die Wärmetransportzeit, inhomogenes Feuchteprofil und Gefahr von Platten
platzern - im Grundsatz nicht beseitigt.
Aus der US 3 549 509 ist es bekannt, einen Formkörper unter Verwendung von strahlenhärt
barem Bindemittel herzustellen. Dabei wird Holzstaub oder Sägemehl mit einem strahlen
härtbaren flüssigen Monomer gemischt, in eine Form eingebracht, in dieser verdichtet und
durch die Einwirkung von Strahlenenergie gehärtet. Als Strahlenquelle werden radioaktive
Elektronenstrahler (z. B. Cobalt 60) oder ionisierende Strahlenquellen (z. B. Röntgenstrahlen)
genannt. Nach den angeführten Beispielen erfolgt die Härtung in einer Cobalt-60-Strahlen
kammer. Als strahlenhärtbares Monomer werden Methylacrylat, Methylmethacrylat und Pro
pylacrylat vorgeschlagen.
Die Aushärtung in einer geschlossenen Form (Strahlenkammer) und die vergleichsweise
langsame Aushärtung von Monomeren durch Gammastrahlung sind einer Hochleistungsher
stellung abträglich. Dementsprechend ist auch dieses bekannte Verfahren nicht für die Her
stellung von vergleichsweise dicken Platten oder Formkörpern aus Spänen oder Fasern son
dern für dünne Beschichtungen von bereits formfesten Erzeugnissen vorgesehen, die als er
stes in die Form eingelegt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Herstellungsverfahren vorzusehen, das eine
erhöhte Produktionsleistung ermöglicht, ohne daß ein störender Feuchtigkeitsgehalt sowie
eine inhomogene Feuchtigkeitsverteilung in Kauf genommen werden müssen, und das mit
einem vergleichsweise geringen Energieaufwand für das Aushärten durchgeführt werden
kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird von dem eingangs beschriebenen Verfahren ausgegangen,
das erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß als härtbares Bindemittel eine Mi
schung aus einem durch Elektronenstrahlenergie aushärtenden Bindemittel und aus einem der
thermisch härtbaren Bindemittel Phenol-Formaldehydharz, Tanninharz, Harnstoff-Formalde
hydharz, Melamin-Formaldehydharz, Isocyanatharz oder Mischungen oder Mischharze die
ser eingesetzt wird oder daß als härtbares Bindemittel ein durch Elektronenstrahlenergie aus
härtendes Bindemittel und radikalisch härtendes Peroxid zugemischt werden und daß
zunächst eine formstabilisierende thermische Teilhärtung des unter äußerem Druck stehenden
Formkörpers und dann eine Aushärtung mittels Elektronenstrahlenergie durchgeführt wer
den.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens er
geben sich aus den Unteransprüchen.
Im Rahmen der Erfindung wird zweitstufig gehärtet. Nach der vorangehenden thermischen
Teilhärtung erfolgt die eigentliche Aushärtung durch hochenergetische Strahlung eines Elek
tronenstrahlbeschleunigers. Dessen Leistungsfähigkeit wird im wesentlichen durch zwei
Kennwerte bestimmt: Die Beschleunigungsspannung in MeV, die für die Reichweite der En
ergie in den zu durch strahlenden Körper verantwortlich ist, und die vom Strahler an den
durchstrahlten Körper abgegebene Energiemenge (Strahlerleistung, Dosismenge), die das
Produkt aus Beschleunigerspannung und Beschleunigerstrom ist. Die Strahlerleistung be
stimmt die in den Körper eingebrachte und von diesem absorbierte Energiemenge, die für die
Härtung des Bindemittels verantwortlich ist. Verfügbare Beschleunigersysteme mit einer Be
schleunigungsspannung von 10 MeV ermöglichen bei einseitiger Bestrahlung eines Platten
werkstoffs, der beispielsweise ein spezifisches Gewicht von 750 kg/m3 hat, eine Eindring
tiefe von ca. 40 mm, bei zweiseitiger Bestrahlung mit je 10 MeV von ca. 105 mm.
Im Vergleich zum bisher üblichen Herstellungsprozeß für Span- oder Faserplatten weist das
erfindungsgemäße Verfahren wesentliche Vorteile auf. Die Polymerisation des insbesondere
Oligomere enthaltenden Bindemittels erfolgt schlagartig und wird primär durch die Einbrin
gung der erforderlichen Polymerisationsenergie (Strahlungsdosis in kGy) bestimmt. Die
Strahlenaushärtung erfolgt innerhalb weniger Zehntel Sekunden. Dadurch sind Preßfaktoren
von 0,05 s/mm möglich, so daß sich für die bereits vorstehend angesprochene 19 mm-Platte
eine Aushärtezeit von etwa 1 Sekunde ergibt, während es bei der üblichen Wärmehärtung 95
Sekunden waren.
Ist bei der üblichen thermischen Härtung das Wasser einerseits zum Wärmetransport in die
Plattenmitte vorteilhaft, beim Absenken des Preßdrucks jedoch wegen der Platzergefahr
nachteilig, so beeinflußt es das erfindungsgemäße Verfahren kaum. Die Gefahr einer Feuch
teverschiebung ist nicht gegeben, da auf das Produkt keine einseitige thermische Belastung
einwirkt, welche die Ursache für die Feuchtewanderung im Produkt zur kalten Plattenmitte
hin bildet. Im Produkt selbst erfolgt durch die Absorption der einfallenden Strahlung bzw.
durch die Polymerisation keine kritische Temperaturerhöhung, die den Aufbau eines nen
nenswerten Wasserdampfdrucks ermöglichen würde. Die Gefahr von Plattenplatzern besteht
daher nicht. Reifezeiten von mehreren Tagen wie bei der üblichen Herstellung notwendig
sind daher nicht erforderlich, was hinsichtlich des Lagerplatzbedarfs und des gebundenen
Kapitals von Vorteil ist.
Als Bindemittel für die Elektronenstrahlhärtung eignen sich ungesättigte Oligomere. Es kann
vorteilhaft sein, diesen Monomere beizumischen, um die Art und den Grad der Polymerisa
tion des Bindemittels zu beeinflussen. Dementsprechend werden diese Monomere auch als
Vernetzer bezeichnet. Vernetzer verfügen über mono- (z. B. HDDA), di- (DPGDA), tri-
(z. B. TMPTA) oder polyfunktionelle Gruppen. Die Wahl des Vernetzers in Abstimmung mit
dem ungesättigten Oligomer hinsichtlich des Mischungsverhältnisses und hinsichtlich einer
Kombination von verschiedenen Vernetzern beeinflußt die Eigenschaften des hergestellten
Formkörpers bzw. der Platte, z. B. Biegefestigkeit, Querzugfestigkeit, Biege-E-Modul, Be
ständigkeit gegen Luftfeuchte- und Wassereinwirkung).
Für die untersuchten Oligomere und Gemische von Oligomeren mit Vernetzern ist zur voll
ständigen Aushärtung eine Strahlendosis zwischen 70 und 100 kGy erforderlich. Einsetzbare
ungesättigte Oligomere sind z. B. Polyesterharze, Acrylharze, Diallylphthalat-Vorpolymeri
sate, acrylmodifizierte Alkyd-, Epoxy- oder Urethanharze. Diese sind im Gegensatz zu den
üblicherweise eingesetzten Kondensationsharzen frei von Formaldehyd (Prüfung nach DIN
EN 120 mit photometrischer Auswertung) und ermöglichen eine kochwasserfeste Verbindung
des Verbundstoffes im Sinne der EN 1087-Teil 1.
Schon bei der üblichen Herstellung mittels Wärmehärtung ist man bestrebt, die Härtung im
Moment der größten Verdichtung des Formkörpers bzw. der Platte durchzuführen oder zu
mindest einzuleiten, damit die Form- bzw. Dimensionsstabilität gewährleistet ist und keine
Rückfederung beim Nachlassen des Preßdrucks erfolgt. Bei der Elektronenstrahlhärtung ist
die schlagartige Aushärtung in dieser Hinsicht von Vorteil. Andererseits ist das Einbringen
der Strahlenenergie im Bereich des hohen Preßdrucks unzweckmäßig, soweit hier der me
chanischen Belastung entsprechend dicke Stahlplatten oder andere Druckbeaufschlagungsein
richtungen vorhanden sind, die in erheblichem Maße strahlenabsorbierend wirken und die
Eindringtiefe der Strahlung herab setzen.
Aus diesem Grunde wird erfindungsgemäß zweistufig mit einer ersten formstabilisierenden
thermischen Teilhärtung unter Preßdruck und einer anschließenden von äußerer Druckbeauf
schlagung freien Elektronenstrahlaushärtung gearbeitet. Durch die thermische Teilhärtung
wird - anders als bei einer thermischen Vollhärtung - die Produktionsleistung nicht entschei
dend beeinträchtigt, weil der Wärmetransportweg zum bereits formstabilisierenden Härten
oder Anhärten der beiden Außenschichten des Formkörpers gering ist.
Außer einer Beimischung von üblicherweise verwendetem thermisch härtbarem Bindemittel
kommt als Variante für die thermische Teilhärtung oder Ersthärtung auch die Zugabe eines
organischen Peroxids (z. B. TBPEH) in Betracht, das zusammen mit dem strahlenhärtbaren
Bindemittel eingebracht wird und unter Temperatureinwirkung die Vernetzung des Binde
mittels initialisiert. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Zweistufenhärtung, wobei in
der ersten Stufe unter Einwirkung von Druck und Wärme eine Ersthärtung oder Teilhärtung
unter Stabilisierung der verdichteten Form erfolgt, und in einer zweiten Stufe ohne äußere
Einwirkung von Druck die vollständige Aushärtung bzw. Polymerisation des Bindemittels
durch Elektronenstrahlenergie erfolgt. Die thermische Ersthärtung dient auch hier lediglich
zur Fixierung des Materials in der verdichteten Lage und kann bei vergleichsweise geringer
Temperatur erfolgen, so daß die vorgenannten technologischen Nachteile der thermischen
Härtung in Grenzen gehalten werden.
Im übrigen wurde festgestellt, daß zur Sicherung der maximalen Materialverdichtung vor
dem Aushärten ein Haltedruck ausreicht, der deutlich unter dem (maximalen) Preßdruck
liegt. Daher kann die formstabilisierende thermische Teilhärtung gegebenenfalls durch einen
niedrigen Haltedruck außerhalb der Preßvorrichtung im Bereich der Elektronenbestrahlung
ergänzt werden, also beispielsweise beim Conti-Roll-Verfahren im Abstand hinter dem eng
sten Preßspalt.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich in besonderem Maße zur Herstellung von Span- oder
Faserplatten. Es ist aber auch auf anderes zelluloses oder ähnliches Material in Teil
chen- oder Stückform anwendbar, bei dem eine gegenseitige Verbindung durch ein Binde
mittel erreicht wird. Beispiele sind die Herstellung von Sperrholzplatten, plattenförmige Er
zeugnisse aus Papier bzw. Papierschnitzeln, Textilfasern, Rinde oder auch bestimmte Müll
fraktionen wie Kunststoffabfälle oder Verbundstoffe aus Kunststoff und Papier bzw. Karton.
Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemä
ßen Verfahrens zur kontinuierlichen Herstellung von Span- oder Faserplatten mit einer
Streuvorrichtung, einem Transportband, einer Preßvorrichtung und einer Aushärteeinrich
tung, wie sie allgemein für die Herstellung von Span- und Faserplatten zum Einsatz kommt.
Diese Vorrichtung ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Aushärteeinrichtung
eine der Preßvorrichtung zugeordnete Heizeinrichtung zum Einbringen von Wärme in den
verdichteten Körper und eine in Transportrichtung nachfolgende Elektronenstrahleinrichtung
umfaßt.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen dieser Vorrichtung ergeben sich eben
falls aus den Unteransprüchen.
Mit einer derartigen erfindungsgemäßen Vorrichtung läßt sich das erfindungsgemäße Verfah
ren durchführen, so daß dessen obengenannte Vorteile auch für die erfindungsgemäße Vor
richtung gelten.
Die nachfolgenden Beispiele 1 bis 5 betreffen Versuche zum Nachweis der verbesserten me
chanisch-technologischen Eigenschaften von erfindungsgemäß mit Elektronenstrahlenergie
gehärteten Spankörpern:
Zur Untersuchung der als ergänzende Maßnahme vorgesehenen radikalischen Härtung durch
organische Peroxide wurden in einem Rührapparat 100 Teile Deckschichtspäne aus der indu
striellen Spänetrocknung mit 20 Teilen Bindemittel (Urethanacrylat) und 0,7 Teilen organi
sches Peroxid (TBPEH) vermischt und anschließend in einer Laborpresse (Format 33 × 33 cm)
150°C für 10 Minuten und einem spezifischen Preßdruck von 13 N/mm2 ausgesetzt. Die
mechanisch-technologischen Eigenschaften waren wie folgt:
Auf 100 Teile industriell getrocknete Mittelschichtspäne wurden in einer Beleimungstrommel
durch Luftzerstäubung 10 Teile Bindemittel (Urethanacrylat) und 0,4 Teile organisches
Peroxid (TBPEH) auf die Späne aufgebracht. In einer Laborpresse wurden Platten vom For
mat 40 × 40 cm hergestellt bei 150°C für 5 Minuten und einem spezifischen Preßdruck von 10
N/mm2. Die Herstellung erfolgte zur Einstellung einer einheitlichen Plattendicke mit Ab
standsleisten. In analoger Weise wurden Vergleichsplatten mit einem UF-Harz als Bindemit
tel hergestellt (Probeiiserie A). Die mechanisch-technologischen Eigenschaften waren wie
folgt:
Die beiden Platten lieferten vergleichbare Ergebnisse hinsichtlich der Querzugfestigkeit.
Die Proben der nachfolgenden Beispiele 3 bis 5 sind Rundproben mit einem Durchmesser
von ca. 110 mm, sie wurden bei einer Elektronenstrahlbeschleunigeranlage mit einer
Beschleunigerspannung von 10 MeV und einem Strom von ca. 1,5 mA entsprechend einer
mittleren Strahlerleistung von 15 kW ausgehärtet.
Industriell getrocknete Mittelschichtspäne wurden vor der weiteren Verarbeitung fraktioniert
und das Siebgut mit einer Maschenweite von 2 bis 4 mm verwendet. Im Anschluß daran er
folgte die Beleimung in einer Laborbeleimtrommel von 100 Teilen Späne mit 10 Teilen Bin
demittel (Epoxyacrylat) und 1 Teil Vernetzer (HDDA, TMPTH, DPGDA entsprechend der
Probenserie K, L und M). Die Beleimung erfolgte heiß bei ca. 80°C Bindemitteltemperatur
mittels Zerstäubung durch eine Zweistoffdüse. Die Spanfeuchte betrug ca. 4% bezogen auf
die Trockenmasse. Das beleimte Spangut wurde zu Rundlingen gepreßt und mittels Elektro
nenstrahl bei einer Dosis (bestimmt an der Probenoberfläche) von ca. 110 kGy gehärtet.
Vergleichende Probekörper wurden in analoger Weise mit Harnstoff-Formaldehyd-Binde
mittel (UF) hergestellt (100 Teile Späne, 10 Teile Festharz, Ammonsulfat als Härtekompo
nente entsprechend der Probenserie J). Die mechanisch-technologischen Eigenschaften waren
im Vergleich:
Man erkennt im Vergleich für die im Elektronenstrahl gehärteten Proben, daß bei selbem
Beleimungsgrad die Querzugfestigkeit höher liegt, die Proben eine Kochquerzugfestigkeit
aufweisen und die 2-Stundenquellung vermindert ist. Anzumerken ist, daß das Harnstoff-
Formaldehyd-Bindemittel eine Kochquerzugfestigkeitsprüfung nicht zuläßt (die Probe löst
sich beim Kochen auf). Der Formaldehydgehalt der strahlengehärteten Proben lag unterhalb
der Nachweisgrenze von 0,5 mg pro 100 g Platte nach EN 120.
Die Proben wurden in analoger Weise wie in Beispiel 3 beschrieben hergestellt, der Belei
mungsgrad jedoch um 50% reduziert. Die mechanisch-technologischen Eigenschaften waren
im Vergleich:
Man erkennt im Vergleich für die im Elektronenstrahl gehärteten Proben, daß bei deutlich
geringerem Beleimungsgrad die Querzugfestigkeit um bis zu 9,3% abfällt, eine Kochquer
zugfestigkeit noch gegeben ist und zu den Werten in Beispiel 3 um 50% geringer ist. Der
Formaldehydgehalt der strahlengehärteten Proben lag unterhalb der Nachweisgrenze von
0,5 mg pro 100 g Platte nach EN 120.
Das Bindemittel wurde im Vergleich zu den Beispielen 3 und 4 in diesem Fall in Form einer
25%igen Emulsion (zwecks verbesserter Verteilung) eines Melaminacrylates in kaltem Zu
stand aufgebracht. Das durch die Emulsion eingebrachte Wasser erhöhte die Spänefeuchtig
keit im beleimten Zustand noch erheblich. Im herkömmlichen Herstellungsverfahren mit üb
lichen Bindemitteln lassen sich Platten mit solcher Spanfeuchtigkeit nur bei ausgesprochen
geringer Preßtemperatur und damit verbunden langer Preßzeit herstellen.
Die mechanisch-technologischen Eigenschaften waren im Vergleich:
Trotz hoher Plattenrestfeuchte und geringem Beleimungsgrad ist die Querzugfestigkeit für R
vergleichbar mit UF-gebundenen Probekörpern und liegt im Bereich der Proben aus Beispiel
4. Auffallend ist für die Serie R die geringe 2-Stundenquellung.
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden nachfolgend anhand einer
schematischen Zeichnung näher erläutert: Es zeigen:
Abb. 1 eine Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von Span- oder Faser
platten unter Verwendung einer Vorpresse und mit beidseitiger Elektronen
bestrahlung;
Abb. 2 eine Vorrichtung wie in Abb. 1, bei der jedoch die Hauptpresse an
ders ausgebildet ist;
Abb. 3 eine der Abb. 1 entsprechende Vorrichtung jedoch ohne Vorpresse;
Abb. 4 eine Abb. 3 entsprechende Vorrichtung mit einseitiger Elektronenbe
strahlung;
Abb. 5 eine Abb. 1 entsprechende Vorrichtung, bei der jedoch im Bereich der
Elektronenbestrahlung ein Haltedruck auf die verdichtete Platte aufgebracht
wird;
Abb. 6 eine Vorrichtung mit einer Presse, die von einer Umlenktrommel großen
Durchmessers, mit dieser zusammenarbeitenden Druckrollen und einem
Druckband gebildet ist, wobei eine einseitig wirkende Elektronenstrahlein
richtung vorgesehen ist; und
Abb. 7 eine weitgehend Abb. 2 entsprechende Vorrichtung, die der kombi
nierten thermischen und Elektronenstrahl-Härtung dient, wobei letztere in
einer der Preßvorrichtung nachgeschalteten getrennten Einheit durchgeführt
wird.
Gemäß Abb. 1 ist eine behälterförmige Streuvorrichtung 1 vorgesehen, die mit durch
Elektronenbestrahlung härtbarem Bindemittel beleimtes zellulosisches Material 2 (Holzspäne,
Holzfasern) aufnimmt. Dieses Material 2 wird in gleichmäßiger Verteilung auf ein kontinu
ierlich umlaufendes Band 3 geschüttet, auf dem sich eine lockere Streuschicht 4 bildet. Diese
wird in einer Vorpresse 5 vorverdichtet.
Die Vorpresse 5 weist in spiegelsymmetrischer Ausbildung und Anordnung ein oberes Vor
verdichtungsband 6 und ein unteres Vorverdichtungsband 7 auf, die über Umlenkrollen 8,
Spannrollen 9 sowie oberseitige Vordruckrollen 10 und unterseitige Vordruckrollen 11 um
laufen. Das Transportband 3 mit der Streuschicht 4 läuft zwischen den Vorverdichtungsbän
dern 6 und 7 hindurch, die sich in Transportrichtung einander annähern, was durch den in
Transportrichtung sich verringernden Abstand zwischen sich den sich gegenüberliegenden
Vordruckrollen 10 und 11 erreicht wird. Auf diese Weise entsteht aus der Streuschicht 4 eine
dünnere vorverdichtete Schicht 12.
Das Transportband 3 läuft über Umlenkrollen 13 sowie einen starren Tisch 14 im Bereich
der Aufgabe des Materials 2 und über Stützrollen 15 hinter der Vorpresse 5 um. In Trans
portrichtung hinter der Vorpresse 5 ist eine Preßvorrichtung 16 (Hauptpresse) vorgesehen,
die von einer oberen Trommel 17 und einer unteren Trommel 18 gebildet wird, deren Preß
spalt 19 vom Obertrum des Transportbandes 3 mit der vorverdichteten Schicht 12 durchlau
fen wird, so daß aus dieser die verdichtete Schicht 20 entsteht, die mit dem Transportband 3
über die Stützrollen 21 hinweg läuft, wobei die verdichtete Schicht 20 infolge Rückfederung
eine etwas größere Dicke erhält, als es der Abmessung des Preßspalts 19 entspricht.
Darauf passiert das Transportband 3 mit der verdichteten Schicht 20 eine Elektronenstrahl
einrichtung 22, die einen oberen Elektronenstrahlbeschleuniger 23 und einen unteren Elek
tronenstrahlbeschleuniger 24 umfaßt, die einander zugewandt sind. Durch die schlagartige
Aushärtung des mit dem Material 2 vermischten Bindemittels durch die Elektronenbestrah
lung entsteht an der Elektronenstrahleinrichtung 22 aus der verdichteten Schicht 20 eine aus
gehärtete Platte 25 (Endlosplatte), die über Stützrollen 26 der Endfertigung (Quertrennen,
Oberflächenschleifen) zugeführt wird.
Die Vorrichtung nach Abb. 2 stimmt weitgehend mit der zuvor beschriebenen Vor
richtung überein. Insoweit werden - wie auch bei den nachfolgenden Abbildungen - dieselben
Bezugszeichen verwendet und wird von einer erneuten Beschreibung abgesehen. Der Unter
schied zu Abb. 1 besteht darin, daß anstelle der Preßvorrichtung 16 eine abweichend
ausgebildete Preßvorrichtung 27 vorgesehen ist. Diese Preßvorrichtung 27 ist nach dem
Conti-Roll-Verfahren arbeitend ausgeführt, kann jedoch deutlich kürzer ausgeführt sein, als
es üblicherweise bei Verfahren mit thermischer Härtung der Fall ist.
Die Preßvorrichtung 27 umfaßt ein oberes Band 28 und ein unteres Band 29, die über Um
lenkrollen 30 umlaufen. Innerhalb des oberen Bandes 28 ist eine endlose Folge von oberen
Rollstäben 31 vorgesehen, und in entsprechender Weise ist innerhalb des unteren Bandes 29
eine endlose Reihe von unteren Rollstäben 32 vorgesehen, wobei die Rollstäbe jeweils über
Umlenkrollen 33 umlaufen. Den oberen Rollstäben 31 ist eine obere Druckplatte 34 mit obe
ren Druckzylindern 35 zugeordnet, während den unteren Rollstäben 32 eine untere Druck
platte 36 mit unteren Druckzylindern 37 zugeordnet ist. Die Druckplatten 34 und 36 sind in
Transportrichtung leicht konvergierend geneigt, so daß sich ein sich verjüngender Preßspalt
38 ergibt, der vom Transportband 3 mit der vorverdichteten Schicht 12 durchlaufen wird.
Durch entsprechende Druckbeaufschlagung der Druckzylinder 35 und 37 läßt sich der zur
Wirkung kommende Preßdruck der Preßvorrichtung 27 und damit der Verdichtungsvorgang
den jeweiligen Bedingungen und Vorgaben anpassen.
Bei der Vorrichtung nach Abb. 3 fehlt im Vergleich zu Abb. 1 die Vorpresse 5.
Dementsprechend wird die Streuschicht 4 direkt der Preßvorrichtung 16 zugeführt und in die
verdichtete Schicht 20 umgewandelt.
Die Vorrichtung nach Abb. 4 unterscheidet sich von derjenigen nach Abb. 3 nur
dadurch, daß eine vereinfachte Elektronenstrahleinrichtung 39 vorgesehen ist, die nur einen
Elektronenstrahlbeschleuniger 23 aufweist, der die verdichtete Schicht 20 nur von der Ober
seite her bestrahlt. Natürlich wäre es auch möglich, eine Bestrahlung ausschließlich von der
Unterseite her vorzusehen.
Die Vorrichtung gemäß Abb. 5 ist eine Weiterbildung der Vorrichtung gemäß Abb.
1, wobei im Bereich der Elektronenstrahleinrichtung 22 eine von dem Transportband 3
mit der verdichteten Schicht 20 durchlaufene Haltedruckvorrichtung 40 vorgesehen ist, die
zwei Haltetransportbänder aufweist, nämlich ein umlaufendes oberes Haltetransportband 41,
das über Umlenkrollen 42 geführt ist und wie dargestellt bereits die Preßvorrichtung 16
durchläuft, und ein unteres Haltetransportband, das hier vom Transportband 3 gebildet ist.
Im Ausführungsbeispiel nach Abb. 5 wird im Bereich der Elektronenstrahleinrichtung
22 ein unter dem Preßdruck der Preßvorrichtung 16 liegender Haltedruck auf die verdichtete
Schicht 20 aufgebracht. Dazu ist eine Vakuumeinrichtung 43 zur Ausbildung einer von der
verdichteten Schicht 20 durchlaufenen Vakuumzone 44 vorgesehen, so daß der von außen
auf die Transportbänder 3 und 41 wirkende Atmosphärendruck den Haltedruck liefert, der
eine dem Preßspalt 19 entsprechende Dicke der verdichteten Schicht 20 während der Elek
tronenbestrahlung sichert.
Bei der Voreichtung gemäß Abb. 6 sind das Transportband 3 und der Tisch 14 durch
ein kurzes Zubringer-Transportband 45 ersetzt. Dieses führt die Streuschicht 4 zu einer
Preßvorrichtung 46, zu der eine Umlenktrommel 47 von großem Durchmesser gehört, über
deren halbe Umfangslänge ein Preßband 48 mit Radialabstand unter Bildung eines langen
Preßspalts 49 mit umläuft. Das Preßband 48 ist im Bereich des Preßspalts 49 rückseitig
durch Druckrollen 50 abgestützt, die den Verdichtungsdruck aufbringen. Das Preßband 48
läuft über eine obere Umlenkdruckrolle 51 und eine untere Umlenkdruckrolle 52, die der
Umlenktrommel 47 benachbart angeordnet sind und entsprechend den eingezeichneten Pfei
len vorgespannt werden können, sowie über weitere Umlenkrollen 53.
Am Ende des Preßspalts 49 ist eine Elektronenstrahleinrichtung 54 mit einem Elektronen
strahlbeschleuniger 55 angeordnet, der zwischen den beiden in Umlaufrichtung letzten
Druckrollen 50 plaziert ist. Zusätzlich könnte ein gegenüberliegender Elektronenbeschleuni
ger innerhalb der Umlenktrommel 47 angeordnet sein (nicht gezeichnet).
Durch die angedeutete Verlagerung der Umlenkdruckrollen 51 und 52 läßt sich eine entspre
chende Zugspannung auf das Preßband 48 ausüben. Die eigentliche Verdichtung der Streu
schicht 4 erfolgt wie dargestellt hauptsächlich im Bereich der unteren Umlenkdruckrolle 52
sowie ggf. auch noch im Bereich der in Umlaufrichtung vorderen Druckrollen 50. Da im Be
reich der hinteren Druckrollen das Preßband 48 in gleichbleibendem Abstand zur Umlenk
trommel 47 gehalten ist, übt das Preßband 48 im Bereich der Elektronenstrahleinrichtung 54
nur noch eine Haltefunktion aus, um ein Auffedern der verdichteten Schicht 20 vor dem
Aushärten im Bereich des Elektronenstrahlbeschleunigers 55 zu verhindern. Die ausgehärtete
Platte 25 (Endlosplatte) wird dann über Stützrollen 26 abgeführt.
Bei der Vorrichtung nach Abb. 7 handelt es sich weitgehend um die bereits anhand von
Abb. 2 beschriebene Vorrichtung mit einer vergleichsweise kurzen Preßvorrichtung 27
(Conti-Roll-Verfahren). Abweichend erfolgt die Beschickung mit einem Material 2', dem
nicht nur strahlenhartbares Bindemittel sondern auch thermisch härtbares Bindemittel zuge
mischt ist, das für eine formstabilisierende Teilhärtung (Vorhärtung) ausreicht. Dementspre
chend wird über die Druckplatten 34 und 36 der Preßvorrichtung 27' Wärme zugeführt und
bereits eine Teilaushärtung durch Reaktion nur des thermisch härtbaren Bindemittels bewirkt.
Als Ergebnis entsteht eine teilgehärtete Endlosplatte 56, die wie dargestellt in üblicher Weise
mittels einer Diagonalsäge 57 in teilgehärtete Einzelplatten 58 abgelängt wird, die in einem
Zwischenstapel 59 abgelegt werden, ohne bereits strahlengehärtet zu sein.
Die Strahlenhärtung erfolgt vielmehr in einer nachgeschalteten getrennten Einheit 60 mit ei
ner Elektronenstrahleinrichtung 61, mit einem oberen Elektronenstrahlbeschleuniger 62 und
einem unteren Elektronenstrahlbeschleuniger 63, zwischen denen hindurch die teilgehärteten
Einzelplatten 58 auf Stützrollen 64 hindurchgeführt werden, so daß voll ausgehärtete Einzel
platten 65 entstehen, in denen nunmehr auch das strahlenhärtbare Bindemittel chemisch rea
giert hat, so daß die Einzelplatten 65 ihre Endfestigkeit aufweisen. Sie werden dann auf ei
nem Fertigstapel 66 abgelegt.
Bei entsprechender Anordnung der Elektronenstrahleinrichtung 61 könnte die Strahlenaus
härtung auch unmittelbar hinter der Preßvorrichtung 27' vor dem Ablängen mittels der Dia
gonalsäge 57 erfolgen (nicht dargestellt).
Claims (21)
1. Verfahren zum Herstellen von Span- oder Faserformkörpern aus zerkleinertem, zellu
losem Material, bei dem das aufbereitete Span- oder Fasermaterial mit einem härtbaren
Bindemittel vermischt wird, das Gemisch auf eine Formunterlage aufgebracht und
durch Preßdruck zu einem Formkörper verdichtet wird und das Bindemittel ausgehärtet
wird, dadurch gekennzeichnet, daß als härtbares Bindemittel eine Mischung aus
einem durch Elektronenstrahlenergie aushärtenden Bindemittel und aus einem der
thermisch härtbaren Bindemittel Phenol-Formaldehydharz, Tanninharz, Harnstoff-
Formaldehydharz, Melamin-Formaldehydharz, Isocyanatharz oder Mischungen oder
Mischharze dieser eingesetzt wird oder daß als härtbares Bindemittel ein durch Elek
tronenstrahlenergie aushärtendes Bindemittel und radikalisch härtendes Peroxid zuge
mischt werden und daß zunächst eine formstabilisierende thermische Teilhärtung des
unter äußerem Druck stehenden Formkörpers und dann eine Aushärtung mittels Elek
tronenstrahlenergie durchgeführt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als durch Elektronenstrahl
energie aushärtendes Bindemittel ein Kunstharz eingesetzt wird, das ein ungesättigtes
Oligomer enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Oligomer ein Mono
mer als härtungsbeschleunigender Vernetzer zugesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil an Bin
demittel bezogen auf die Trockenmasse des Materials für das ungesättigte Oligomer bis
zu 30 Gew.-% und für den Vernetzer zwischen 0 und 20 Gew.-% beträgt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil an Bindemittel
für das ungesättigte Oligomer zwischen 1 und 10 Gew.-% und für den Vernetzer zwi
schen 0 und 5 Gew.-% beträgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Ver
netzer Monomere mit mono-, bi-, tri- oder polyfunktionellen Gruppen oder eine Mi
schung aus diesen Monomeren verwendet werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die funktionellen Gruppen
der Monomere aus vinylisch ungesättigten Monomeren bestehen.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als unge
sättigte Oligomere Kunstharze mit polymerisierbaren C-C-Doppelbindungen aus der
Gruppe der ungesättigten Polyesterharze, Etheracrylate, Epoxidacrylate, Urethan
acrylate oder der ungesättigten Acrylatharze verwendet werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ohne
äußeren Druck elektronenstrahlgehärtet wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem
unter dem Preßdruck liegenden Haltedruck mittels Elektronenstrahlenergie ausgehärtet
wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß bezogen
auf die Trockenmasse des Materials der Anteil des thermisch härtbaren Bindemittels
zwischen 0,5 und 20 Gew.-% und der Anteil des strahlenhärtbaren Bindemittels zwi
schen 0,5 und 20 Gew.-% betragen.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil des thermisch
härtbaren Bindemittels zwischen 1 und 10 Gew.-% und der Anteil des strahlenhärtbaren
Bindemittels zwischen 1 und 10 Gew.-% betragen.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12 unter Verwendung von Isocyanatharz als
thermisch härtendes Bindemittel, dadurch gekennzeichnet, daß das Isocyanatharz ein
PMDI ist.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12 unter Verwendung von radikalisch
härtendem Peroxid, dadurch gekennzeichnet, daß organisches Peroxid eingesetzt
wird.
15. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 14 zur konti
nuierlichen Herstellung von Span- oder Faserplatten (25, 58), mit einer Streuvorrich
tung (1), einem Transportband (3, 45), einer Preßvorrichtung (16, 27, 46) und einer
Aushärteeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Aushärteeinrichtung eine der
Preßvorrichtung (16, 27, 46) zugeordnete Heizeinrichtung zum Einbringen von Wärme
in den verdichteten Körper (12) und eine in Transportrichtung nachfolgende Elektro
nenstrahleinrichtung (22, 39, 54, 61) umfaßt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektronenstrahlein
richtung (22, 61) zwei Elektronenstrahlbeschleuniger (23, 24; 62, 63) aufweist, die auf
gegenüberliegenden Seiten der Transportbahn angeordnet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der
Elektronenstrahleinrichtung (22, 54) eine Haltedruckvorrichtung (40; 47, 48) zum
Aufbringen eines den verdichteten plattenförmigen Körper (20) während des Bestrah
lens auf die Solldicke haltenden Haltedrucks vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltedruckvorrich
tung (40; 47, 48) wenigstens ein Haltetransportband (3, 41; 48) umfaßt, das an den
plattenförmigen Körper (20) andrückbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Halte
druckvorrichtung (47, 48) eine Umlenktrommel (47) und ein um diese geführtes Hal
tetransportband (48) umfaßt, die auf gegenüberliegenden Seiten am plattenförmigen
Körper (20) anliegen.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Halte
druckvorrichtung (40) eine Vakuumeinrichtung (43) umfaßt, die an den vom platten
förmigen Körper (20) durchlaufenen Zwischenraum (Vakuumzone 44) angeschlossen
ist, so daß der Atmosphärendruck das Haltetransportband (3, 41; 48) andrückt.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Elektronenstrahleinrichtung (61) als getrennte Einheit (60) der Preßvorrichtung (27')
mit der Heizeinrichtung nachgeschaltet ist.
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